20.02.2015 Aufrufe

Merkblatt der ZPBK

Merkblatt der ZPBK

Merkblatt der ZPBK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Merkblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>ZPBK</strong><br />

Ferienregelung 2010 und 2011<br />

Grundlage im GAV:<br />

12.1. Ferien<br />

Alle Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf jährlich 5<br />

Wochen Ferien (25 Arbeitstage).<br />

Alle Arbeitnehmer zwischen dem vollendeten 20. und dem vollendeten 50. Altersjahr<br />

haben Anspruch auf jährlich 4 Wochen Ferien (20 Arbeitstage).<br />

Alle Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Altersjahr haben Anspruch auf 5 Wochen<br />

Ferien (25 Arbeitstage).<br />

Der Ferienanspruch wird für alle Arbeitnehmer im Jahr 2010 um einen Tag und im<br />

Jahr 2011 um einen weiteren zusätzlichen Tag erhöht.<br />

Auswirkung auf den Vollzug<br />

Neu ist <strong>der</strong> Passus, wonach <strong>der</strong> Ferienanspruch für alle Arbeitnehmer im Jahr 2010 um<br />

einen Tag und im Jahr 2011 um einen weiteren zusätzlichen Tag erhöht wird.<br />

Somit haben<br />

• alle Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr (= <strong>der</strong> 20. Geburtstag)<br />

Anspruch auf<br />

o 26 Arbeitstage Ferien (2010)<br />

o 27 Arbeitstage Ferien (2011)<br />

• alle Arbeitnehmer zwischen dem vollendeten 20. und dem vollendeten 50. Altersjahr<br />

Anspruch auf<br />

o 21 Arbeitstage Ferien (2010)<br />

o 22 Arbeitstage Ferien (2011)<br />

• alle Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Altersjahr (= <strong>der</strong> 50. Geburtstag) Anspruch<br />

auf<br />

o 26 Arbeitstage Ferien (2010)<br />

o 27 Arbeitstage Ferien (2011)<br />

Der Ferienanspruch berechnet sich grundsätzlich pro Kalen<strong>der</strong>jahr bzw. pro rata temporis.<br />

Ferienanspruch pro Kalen<strong>der</strong>jahr Anzahl Ferientage pro Monat<br />

(für pro rata-Berechnung)<br />

Ferienprozente<br />

(für Stundenlöhner)<br />

20 Tage Ferien 1.67 Tage Ferien 8.33%<br />

21 Tage Ferien 1.75 Tage Ferien 8.79%<br />

22 Tage Ferien 1.83 Tage Ferien 9.24%<br />

25 Tage Ferien 2.08 Tage Ferien 10.64%<br />

26 Tage Ferien 2.17 Tage Ferien 11.11%<br />

27 Tage Ferien 2.25 Tage Ferien 11.59%<br />

Wichtige Hinweise:<br />

• Die Bestimmung von Art. 12.1. GAV wurde erst per 1. Oktober 2010 allgemein<br />

verbindlich erklärt: Nichtverbandsfirmen, Personalverleihfirmen wie auch<br />

ausländische Betriebe sind erst ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> AVE (also ab 1. Oktober 2010)


verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den um einen Tag höheren Ferienanspruch zu<br />

gewähren.<br />

• Ab 1. Januar 2011 haben alle Betriebe in <strong>der</strong> Branche den Arbeitnehmenden den<br />

zusätzlichen Ferientag zu gewähren.<br />

Beispiele:<br />

Beispiel für eine Verbandsfirma:<br />

Ein Arbeitnehmer feiert am 11. April 2010 seinen 20. Geburtstag (= Vollendung des 20. Altersjahrs).<br />

Bis zu seinem Geburtstag hat er pro rata 26 Arbeitstage Ferien zugute, nachher 21 Arbeitstage pro rata. Dabei wird <strong>der</strong> Monat,<br />

in dem <strong>der</strong> 20. Geburtstag anfällt, noch mit dem höheren Ferienanspruch berechnet.<br />

Sein Ferienanspruch beträgt im Jahr 2010 (4 x 2.17 Tage) + (8 x 1.75 Tage) = 22.68 Tage bzw. 23 Tage<br />

1.1.2010<br />

11.4.2010 31.12.2010<br />

20. Geburtstag<br />

Anspruch 26 Ferientage Anspruch 21 Ferientage<br />

4 x 2.16 Tage pro rata 8 x 1.75 Tage pro rata<br />

Beispiel für eine Nichtverbandsfirma:<br />

Ein Arbeitnehmer feiert am 11. April 2010 seinen 20. Geburtstag (= Vollendung des 20. Altersjahrs).<br />

Bis zu seinem Geburtstag hat er pro rata 25 Arbeitstage Ferien zugute, nachher 20 Arbeitstage pro rata (bisherige Regelung).<br />

Der GAV wurde per 1. Oktober 2010 AVE wird.<br />

Mit <strong>der</strong> AVE per 1. Oktober 2010 tritt die neue Ferienregelung in Kraft, also beträgt <strong>der</strong> Ferienanspruch pro rata ab 1. Oktober<br />

2010 21 Tage.<br />

Dabei wird <strong>der</strong> Monat, in dem <strong>der</strong> Geburtstag anfällt, noch mit dem höheren Ferienanspruch berücksichtigt.<br />

Sein Ferienanspruch beträgt im Jahr 2010 (4 x 2.08 Tage) + (5 x 1.67 Tage) + (3 x 1.75 Tage) = 21.92 Tage bzw. 22 Tage<br />

1.1.2010<br />

11.4.2010 1. Oktober 2010 31.12.2010<br />

20. Geburtstag AVE<br />

Anspruch 25 Ferientage Anspruch 20 Ferientage Anspruch 21 Tage<br />

4 x 2.08 Tage pro rata 5 x 1.67 Tage pro rata 3 x 1.75 Tage pro rata<br />

Beispiel für eine Personalverleihfirma / ausländischer Betrieb (Stundenlöhner):<br />

Ein Arbeitnehmer feiert am 11. April 2010 seinen 20. Geburtstag (= Vollendung des 20. Altersjahrs).<br />

Bis zu seinem Geburtstag hat er Anspruch auf eine prozentuale Ferienentschädigung von 10.64%, danach 8.33%. Dabei wird<br />

<strong>der</strong> Monat, in dem <strong>der</strong> Geburtstag anfällt, noch mit dem höheren Ferienanspruch berücksichtigt.<br />

Mit <strong>der</strong> AVE per 1. Oktober 2010 tritt die neue Ferienregelung in Kraft, also beträgt die Ferienentschädigung ab dann 8.79%.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!