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KAUTIONSPFLICHT im AVE-GAV des Maler- und Gipsergewerbes

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Seite 2/3<br />

7. Wo <strong>und</strong> in welcher Form ist die Kaution zu hinterlegen?<br />

Die Kaution ist bei der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPBK) zu hinterlegen. Die<br />

Kaution kann in bar oder durch eine unwiderrufliche Garantie einer Bank mit Sitz in der<br />

Schweiz erbracht werden.<br />

8. Wird die Kaution verzinst?<br />

Die in bar hinterlegte Kaution wird von der ZPBK auf einem Sperrkonto angelegt <strong>und</strong> zum<br />

Zinssatz der Berner Kantonalbank für entsprechende Konten verzinst. Der Zins verbleibt auf<br />

dem Konto <strong>und</strong> wird erst bei Freigabe der Kaution <strong>und</strong> nach Abzug der Verwaltungskosten<br />

ausbezahlt.<br />

9. Wie hoch ist die zu leistende Kaution?<br />

Bei einer Auftragssumme zwischen CHF 2'000 <strong>und</strong> CHF 20'000 pro Kalenderjahr beträgt die<br />

Kaution CHF 5'000.<br />

Überschreitet die Auftragssumme CHF 20'000, so ist die volle Kaution in der Höhe von CHF<br />

10'000 zu leisten.<br />

10. Gibt es Befreiungen von der Kautionspflicht?<br />

Betriebe sind von der Kautionspflicht befreit, wenn die Auftragssumme geringer als CHF 2'000<br />

ist. Diese Kautionsbefreiung gilt pro Kalenderjahr. Der Betrieb hat der ZPBK den Werkvertrag<br />

vorzuweisen, sofern die Auftragssumme unter CHF 2‘000 liegt.<br />

11. Wie läuft die Umsetzung in der Praxis?<br />

Für das Inkasso der Kaution bei Schweizer Betrieben sowie bei Entsendebetrieben (ausländischen<br />

Betriebe) zeichnet die ZPBK verantwortlich.<br />

Die Betriebe werden von der ZPBK noch <strong>im</strong> Jahr 2010 betreffend das Verfahren <strong>und</strong> die Umsetzung<br />

in der Praxis schriftlich informiert.<br />

12. Wer kontrolliert das Inkasso der Kaution?<br />

Die Kontrolle <strong>und</strong> die Koordination <strong>des</strong> Verfahrens obliegt der ZPBK.<br />

13. Was passiert, wenn der Betrieb die Kaution nicht innert Frist bzw. nicht ordnungsgemäss<br />

leistet?<br />

Die säumigen Betriebe werden in einem ersten Schritt von der ZPBK gemahnt.<br />

Wird die Kaution nicht innert der Mahnfrist gestellt, so kann die ZPBK den säumigen Betrieb<br />

mit einer Konventionalstrafe bis zur Höhe der zu leistenden Kaution belegen (Art. 6.4. lit. e<br />

<strong>GAV</strong>)

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