KAUTIONSPFLICHT im AVE-GAV des Maler- und Gipsergewerbes
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7. Wo <strong>und</strong> in welcher Form ist die Kaution zu hinterlegen?<br />
Die Kaution ist bei der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPBK) zu hinterlegen. Die<br />
Kaution kann in bar oder durch eine unwiderrufliche Garantie einer Bank mit Sitz in der<br />
Schweiz erbracht werden.<br />
8. Wird die Kaution verzinst?<br />
Die in bar hinterlegte Kaution wird von der ZPBK auf einem Sperrkonto angelegt <strong>und</strong> zum<br />
Zinssatz der Berner Kantonalbank für entsprechende Konten verzinst. Der Zins verbleibt auf<br />
dem Konto <strong>und</strong> wird erst bei Freigabe der Kaution <strong>und</strong> nach Abzug der Verwaltungskosten<br />
ausbezahlt.<br />
9. Wie hoch ist die zu leistende Kaution?<br />
Bei einer Auftragssumme zwischen CHF 2'000 <strong>und</strong> CHF 20'000 pro Kalenderjahr beträgt die<br />
Kaution CHF 5'000.<br />
Überschreitet die Auftragssumme CHF 20'000, so ist die volle Kaution in der Höhe von CHF<br />
10'000 zu leisten.<br />
10. Gibt es Befreiungen von der Kautionspflicht?<br />
Betriebe sind von der Kautionspflicht befreit, wenn die Auftragssumme geringer als CHF 2'000<br />
ist. Diese Kautionsbefreiung gilt pro Kalenderjahr. Der Betrieb hat der ZPBK den Werkvertrag<br />
vorzuweisen, sofern die Auftragssumme unter CHF 2‘000 liegt.<br />
11. Wie läuft die Umsetzung in der Praxis?<br />
Für das Inkasso der Kaution bei Schweizer Betrieben sowie bei Entsendebetrieben (ausländischen<br />
Betriebe) zeichnet die ZPBK verantwortlich.<br />
Die Betriebe werden von der ZPBK noch <strong>im</strong> Jahr 2010 betreffend das Verfahren <strong>und</strong> die Umsetzung<br />
in der Praxis schriftlich informiert.<br />
12. Wer kontrolliert das Inkasso der Kaution?<br />
Die Kontrolle <strong>und</strong> die Koordination <strong>des</strong> Verfahrens obliegt der ZPBK.<br />
13. Was passiert, wenn der Betrieb die Kaution nicht innert Frist bzw. nicht ordnungsgemäss<br />
leistet?<br />
Die säumigen Betriebe werden in einem ersten Schritt von der ZPBK gemahnt.<br />
Wird die Kaution nicht innert der Mahnfrist gestellt, so kann die ZPBK den säumigen Betrieb<br />
mit einer Konventionalstrafe bis zur Höhe der zu leistenden Kaution belegen (Art. 6.4. lit. e<br />
<strong>GAV</strong>)