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unbefristeten Aufenthalt - Munich Dual Career Office - TUM

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Visum & <strong>Aufenthalt</strong>stitel – unbefristeter <strong>Aufenthalt</strong> –<br />

Checkliste für Wissenschaftler/innen<br />

Vor der Reise nach Deutschland<br />

1. Überprüfung der Visumpflicht<br />

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein<br />

Visum. Alle übrigen Ausländer sind für <strong>Aufenthalt</strong>e in Deutschland grundsätzlich<br />

visumpflichtig. Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erfahren Sie<br />

auf dieser Website:<br />

www.auswaertigesamt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUnd<strong>Aufenthalt</strong>/StaatenlisteVisumpflicht.html<br />

Angehörige von Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen<br />

für die Einreise und den <strong>Aufenthalt</strong> einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz<br />

(Personalausweis).<br />

2. Beantragung eines Visums<br />

Falls Sie visumpflichtig sind, beantragen Sie ein Visum für Forschungszwecke bei der<br />

deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) in Ihrem Herkunftsland.<br />

Die Adresse der für Sie zuständigen Auslandsvertretung finden Sie auf dieser Website:<br />

www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungen-<br />

Laenderauswahlseite.jsp<br />

Für die Beantragung des Visums werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:<br />

<br />

<br />

<br />

Antrag auf Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland (Formulare<br />

sind erhältlich bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder unter<br />

www.auswaertiges-amt.de)<br />

Bestätigung der <strong>TUM</strong> über das geplante Arbeitsverhältnis, das damit verbundene<br />

Gehalt und den entsprechenden Beamtenstatus<br />

Krankenversicherungsnachweis<br />

Es ist ratsam, vor der Einreise in die Bundesrepublik daran zu denken, die für die<br />

Beantragung des <strong>Aufenthalt</strong>stitels (s.u.) benötigten Dokumente bereitzuhalten.


In München<br />

1. Anmeldung bei der Meldebehörde<br />

Egal, ob mit oder ohne Visum: In Deutschland besteht Meldepflicht. Je nach Ihrem Wohnort<br />

melden Sie sich beim Bürgerbüro<br />

<br />

<br />

<br />

im Kreisverwaltungsreferat der Stadt München oder bei einer für Sie günstig<br />

gelegenen Außenstelle:<br />

www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buergbuero/wohnsitz/114035/wohnsitz_anmeldung.<br />

html<br />

Garching: www.garching.de/verwaltung___politik/das_rathaus/<br />

Freising: www.buergerbuero.freising.de<br />

Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:<br />

<br />

<br />

<br />

Gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass)<br />

Mietvertrag<br />

Anmeldeformular (vorab erhältlich auf den Webseiten der Meldeämter)<br />

2. Beantragung eines <strong>Aufenthalt</strong>stitels<br />

Je nach Ihrem Wohnort sind folgende Behörden bzgl. der Beantragung von <strong>Aufenthalt</strong>stiteln<br />

für Sie zuständig:<br />

<br />

<br />

<br />

die Ausländerbehörde München:<br />

www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/erreichbarkeit/262056/index.html<br />

das Ausländeramt des Landratsamtes München (für Garching): www.landkreismuenchen.de/landratsamt/397.htm<br />

oder Freising: www.kreis-freising.de/index.php?id=126<br />

Vorgehen für Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates<br />

Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Staats (Island, Liechtenstein,<br />

Norwegen, ausgenommen die Schweiz), reichen Sie das ausgefüllte Formular<br />

„Selbstauskunft zur Freizügigkeit von Unionsbürgern” (vorab erhältlich auf den Webseiten<br />

der Meldeämter) bei der Ausländerbehörde ein.<br />

Diese stellt Ihnen danach, falls von Ihnen gewünscht, eine Bescheinigung über die<br />

Freizügigkeit aus.<br />

In der Regel haben Sie unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger<br />

Erwerbstätigkeit. Sie benötigen hierzu keine spezielle Erlaubnis. Bitte informieren Sie sich<br />

über die Regelungen für Ihren speziellen Fall.


Vorgehen für die übrigen Staaten<br />

Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, beantragen Sie eine<br />

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.<br />

Die Niederlassungserlaubnis ist ein <strong>Aufenthalt</strong>stitel, der zum Daueraufenthalt und zur<br />

Beschäftigung als Arbeitnehmer sowie zur Selbständigkeit in Deutschland berechtigt. Für<br />

den Fall, dass Sie als Hochqualifizierte/r gem. §19 Aufenth.G. eine Niederlassungserlaubnis<br />

erhalten, hat Ihr/e Ehepartner/in, wie Sie selbst, einen uneingeschränkten Zugang zum<br />

deutschen Arbeitsmarkt.<br />

Für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis werden in der Regel folgende Dokumente<br />

benötigt:<br />

Vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines<br />

<strong>Aufenthalt</strong>stitels“ (vorab erhältlich auf den Webseiten der Ausländerbehörden)<br />

Nachweis der Anmeldung<br />

Gültiger Reisepass<br />

Bestätigung der <strong>TUM</strong> über das geplante Arbeitsverhältnis, das damit verbundene<br />

Gehalt und den entsprechenden Beamtenstatus<br />

Stellungnahme der <strong>TUM</strong> bzgl. der besonderen Qualifikation bzw. besonderen<br />

fachlichen Kenntnisse gem. §19 Aufenth.G.<br />

Lebenslauf samt Publikationsliste<br />

Krankenversicherungsnachweis (Schreiben der Krankenkasse oder Vorlage der<br />

Krankenversicherungskarte)<br />

2 aktuelle Passfotos („Biometriefoto“ gemäß der Fotomustertafel der<br />

Bundesdruckerei GmbH. Informationen sind dort oder bei Fotografen erhältlich.)<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,- Euro<br />

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen und Dokumente<br />

Sie benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite<br />

www.dualcareer.tum.de.<br />

Eine Haftung für die Inhalte wird nicht übernommen, alle Informationen werden jedoch<br />

regelmäßig überprüft. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und keine<br />

rechtsverbindliche oder fachliche Auskunft.

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