unbefristeten Aufenthalt - Munich Dual Career Office - TUM
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Visum & <strong>Aufenthalt</strong>stitel – unbefristeter <strong>Aufenthalt</strong> –<br />
Checkliste für Wissenschaftler/innen<br />
Vor der Reise nach Deutschland<br />
1. Überprüfung der Visumpflicht<br />
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein<br />
Visum. Alle übrigen Ausländer sind für <strong>Aufenthalt</strong>e in Deutschland grundsätzlich<br />
visumpflichtig. Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erfahren Sie<br />
auf dieser Website:<br />
www.auswaertigesamt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUnd<strong>Aufenthalt</strong>/StaatenlisteVisumpflicht.html<br />
Angehörige von Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen<br />
für die Einreise und den <strong>Aufenthalt</strong> einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz<br />
(Personalausweis).<br />
2. Beantragung eines Visums<br />
Falls Sie visumpflichtig sind, beantragen Sie ein Visum für Forschungszwecke bei der<br />
deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) in Ihrem Herkunftsland.<br />
Die Adresse der für Sie zuständigen Auslandsvertretung finden Sie auf dieser Website:<br />
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungen-<br />
Laenderauswahlseite.jsp<br />
Für die Beantragung des Visums werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:<br />
<br />
<br />
<br />
Antrag auf Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland (Formulare<br />
sind erhältlich bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder unter<br />
www.auswaertiges-amt.de)<br />
Bestätigung der <strong>TUM</strong> über das geplante Arbeitsverhältnis, das damit verbundene<br />
Gehalt und den entsprechenden Beamtenstatus<br />
Krankenversicherungsnachweis<br />
Es ist ratsam, vor der Einreise in die Bundesrepublik daran zu denken, die für die<br />
Beantragung des <strong>Aufenthalt</strong>stitels (s.u.) benötigten Dokumente bereitzuhalten.
In München<br />
1. Anmeldung bei der Meldebehörde<br />
Egal, ob mit oder ohne Visum: In Deutschland besteht Meldepflicht. Je nach Ihrem Wohnort<br />
melden Sie sich beim Bürgerbüro<br />
<br />
<br />
<br />
im Kreisverwaltungsreferat der Stadt München oder bei einer für Sie günstig<br />
gelegenen Außenstelle:<br />
www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buergbuero/wohnsitz/114035/wohnsitz_anmeldung.<br />
html<br />
Garching: www.garching.de/verwaltung___politik/das_rathaus/<br />
Freising: www.buergerbuero.freising.de<br />
Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:<br />
<br />
<br />
<br />
Gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass)<br />
Mietvertrag<br />
Anmeldeformular (vorab erhältlich auf den Webseiten der Meldeämter)<br />
2. Beantragung eines <strong>Aufenthalt</strong>stitels<br />
Je nach Ihrem Wohnort sind folgende Behörden bzgl. der Beantragung von <strong>Aufenthalt</strong>stiteln<br />
für Sie zuständig:<br />
<br />
<br />
<br />
die Ausländerbehörde München:<br />
www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/erreichbarkeit/262056/index.html<br />
das Ausländeramt des Landratsamtes München (für Garching): www.landkreismuenchen.de/landratsamt/397.htm<br />
oder Freising: www.kreis-freising.de/index.php?id=126<br />
Vorgehen für Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates<br />
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Staats (Island, Liechtenstein,<br />
Norwegen, ausgenommen die Schweiz), reichen Sie das ausgefüllte Formular<br />
„Selbstauskunft zur Freizügigkeit von Unionsbürgern” (vorab erhältlich auf den Webseiten<br />
der Meldeämter) bei der Ausländerbehörde ein.<br />
Diese stellt Ihnen danach, falls von Ihnen gewünscht, eine Bescheinigung über die<br />
Freizügigkeit aus.<br />
In der Regel haben Sie unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger<br />
Erwerbstätigkeit. Sie benötigen hierzu keine spezielle Erlaubnis. Bitte informieren Sie sich<br />
über die Regelungen für Ihren speziellen Fall.
Vorgehen für die übrigen Staaten<br />
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, beantragen Sie eine<br />
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.<br />
Die Niederlassungserlaubnis ist ein <strong>Aufenthalt</strong>stitel, der zum Daueraufenthalt und zur<br />
Beschäftigung als Arbeitnehmer sowie zur Selbständigkeit in Deutschland berechtigt. Für<br />
den Fall, dass Sie als Hochqualifizierte/r gem. §19 Aufenth.G. eine Niederlassungserlaubnis<br />
erhalten, hat Ihr/e Ehepartner/in, wie Sie selbst, einen uneingeschränkten Zugang zum<br />
deutschen Arbeitsmarkt.<br />
Für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis werden in der Regel folgende Dokumente<br />
benötigt:<br />
Vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines<br />
<strong>Aufenthalt</strong>stitels“ (vorab erhältlich auf den Webseiten der Ausländerbehörden)<br />
Nachweis der Anmeldung<br />
Gültiger Reisepass<br />
Bestätigung der <strong>TUM</strong> über das geplante Arbeitsverhältnis, das damit verbundene<br />
Gehalt und den entsprechenden Beamtenstatus<br />
Stellungnahme der <strong>TUM</strong> bzgl. der besonderen Qualifikation bzw. besonderen<br />
fachlichen Kenntnisse gem. §19 Aufenth.G.<br />
Lebenslauf samt Publikationsliste<br />
Krankenversicherungsnachweis (Schreiben der Krankenkasse oder Vorlage der<br />
Krankenversicherungskarte)<br />
2 aktuelle Passfotos („Biometriefoto“ gemäß der Fotomustertafel der<br />
Bundesdruckerei GmbH. Informationen sind dort oder bei Fotografen erhältlich.)<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,- Euro<br />
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen und Dokumente<br />
Sie benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite<br />
www.dualcareer.tum.de.<br />
Eine Haftung für die Inhalte wird nicht übernommen, alle Informationen werden jedoch<br />
regelmäßig überprüft. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und keine<br />
rechtsverbindliche oder fachliche Auskunft.