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befristeter Aufenthalt - Munich Dual Career Office - TUM

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Visum & <strong>Aufenthalt</strong>stitel – <strong>befristeter</strong> <strong>Aufenthalt</strong> –Checkliste für Wissenschaftler/innenVor der Reise nach Deutschland1. Überprüfung der VisumpflichtAngehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland keinVisum. Alle übrigen Ausländer sind für <strong>Aufenthalt</strong>e in Deutschland grundsätzlichvisumpflichtig. Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erfahren Sieauf dieser Website:Angehörige von Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigenfür die Einreise und den <strong>Aufenthalt</strong> einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz(Personalausweis).2. Beantragung eines VisumsFalls Sie visumpflichtig sind, beantragen Sie ein Visum für Forschungszwecke bei derdeutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) in Ihrem Herkunftsland.Die Adresse der für Sie zuständigen Auslandsvertretung finden Sie auf dieser Website:www.auswaertigesamt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUnd<strong>Aufenthalt</strong>/StaatenlisteVisumpflicht.htmlwww.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungen-Laenderauswahlseite.jspHierfür werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:Antrag auf Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland (Formularesind erhältlich bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder unterwww.auswaertiges-amt.de)Bestätigung der <strong>TUM</strong> über das geplante Arbeitsverhältnis, das damit verbundeneGehalt und den entsprechenden BeamtenstatusKrankenversicherungsnachweisEs ist ratsam, vor der Einreise in die Bundesrepublik daran zu denken, die für dieBeantragung des <strong>Aufenthalt</strong>stitels (s.u.) benötigten Dokumente bereitzuhalten.


In München1. Anmeldung bei der MeldebehördeEgal, ob mit oder ohne Visum: In Deutschland besteht Meldepflicht. Je nach Wohnortmelden Sie sich an beim Bürgerbüroim Kreisverwaltungsreferat der Stadt München oder bei einer für Sie günstiggelegenen Außenstelle des Bürgerbüros:www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buergbuero/wohnsitz/114035/wohnsitz_anmeldung.htmlGarching: www.garching.de/verwaltung___politik/das_rathaus/Freising: www.buergerbuero.freising.deFür die Anmeldung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:Gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass)MietvertragAnmeldeformular (vorab erhältlich auf den Webseiten der Meldeämter)2. Beantragung eines <strong>Aufenthalt</strong>stitelsJe nach Ihrem Wohnort sind folgende Behörden bzgl. der Beantragung von <strong>Aufenthalt</strong>stitelnfür Sie zuständig:die Ausländerbehörde München:www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/erreichbarkeit/262056/index.htmldas Ausländeramt des Landratsamtes München (für Garching): www.landkreismuenchen.de/landratsamt/397.htmoder Freising: www.kreis-freising.de/index.php?id=126Vorgehen für Staatsangehörige eines EU-/EFTA-StaatesBesitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Staats (Island, Liechtenstein,Norwegen, ausgenommen die Schweiz), reichen Sie das ausgefüllteFormular "Selbstauskunft zur Freizügigkeit von Unionsbürgern" (vorab erhältlich auf denWebseiten der Meldeämter) bei der Ausländerbehörde ein.Diese stellt Ihnen danach, falls von Ihnen gewünscht, eine Bescheinigung über dieFreizügigkeit aus.In der Regel haben Sie unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständigerErwerbstätigkeit. Sie benötigen hierzu keine spezielle Erlaubnis. Bitte informieren Sie sichüber die Regelungen für Ihren speziellen Fall.


Vorgehen für die übrigen StaatenBesitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, beantragen Sie einen<strong>Aufenthalt</strong>stitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.Sie können als Hochqualifizierte/r, die/der einen befristeten <strong>Aufenthalt</strong> plant, sowohl eineNiederlassungserlaubnis als auch eine <strong>Aufenthalt</strong>serlaubnis beantragen. DieNiederlassungserlaubnis ist ein <strong>Aufenthalt</strong>stitel, der zum Daueraufenthalt und zurBeschäftigung als Arbeitnehmer sowie zur Selbständigkeit in Deutschland berechtigt. ImGegensatz zur <strong>Aufenthalt</strong>serlaubnis ist die Beantragung zwar etwas teurer [60,- € / 200,- €]und nimmt etwas mehr Bearbeitungszeit in Anspruch, für den Fall jedoch, dass Sie alsHochqualifizierte/r gem. §19 Aufenth.G. eine Niederlassungserlaubnis erhalten, hat Ihr/eEhepartner/in, wie Sie selbst, einen uneingeschränkten Zugang zum deutschenArbeitsmarkt.Für die Beantragung des <strong>Aufenthalt</strong>stitels werden in der Regel folgende Dokumentebenötigt: Vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines<strong>Aufenthalt</strong>stitels“ (vorab erhältlich auf den Webseiten der Ausländerbehörden) Nachweis der Anmeldung Gültiger Reisepass Bestätigung der <strong>TUM</strong> über das geplante Arbeitsverhältnis, das damit verbundeneGehalt und den entsprechenden Beamtenstatus Stellungnahme der <strong>TUM</strong> bzgl. der besonderen Qualifikation bzw. besonderenfachlichen Kenntnisse gem. §19 Aufenth.G. bei Niederlassungserlaubnis Lebenslauf samt Publikationsliste Krankenversicherungsnachweis (Schreiben der Krankenkasse oder Vorlage derKrankenversicherungskarte) 2 aktuelle Passfotos („Biometriefoto“ gemäß der Fotomustertafel derBundesdruckerei GmbH. Informationen sind dort oder bei Fotographen erhältlich.) BearbeitungsgebührBitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen und DokumenteSie benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseitewww.dualcareer.tum.de als auch beim International <strong>Office</strong> der <strong>TUM</strong> unterhttp://portal.mytum.de/forschung/gaeste/visum/index_html.Eine Haftung für die Inhalte wird nicht übernommen, alle Informationen werden jedochregelmäßig überprüft. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und keinerechtsverbindliche oder fachliche Auskunft.

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