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befristeter Aufenthalt - Munich Dual Career Office - TUM

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In München1. Anmeldung bei der MeldebehördeEgal, ob mit oder ohne Visum: In Deutschland besteht Meldepflicht. Je nach Wohnortmelden Sie sich an beim Bürgerbüroim Kreisverwaltungsreferat der Stadt München oder bei einer für Sie günstiggelegenen Außenstelle des Bürgerbüros:www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buergbuero/wohnsitz/114035/wohnsitz_anmeldung.htmlGarching: www.garching.de/verwaltung___politik/das_rathaus/Freising: www.buergerbuero.freising.deFür die Anmeldung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:Gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass)MietvertragAnmeldeformular (vorab erhältlich auf den Webseiten der Meldeämter)2. Beantragung eines <strong>Aufenthalt</strong>stitelsJe nach Ihrem Wohnort sind folgende Behörden bzgl. der Beantragung von <strong>Aufenthalt</strong>stitelnfür Sie zuständig:die Ausländerbehörde München:www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/erreichbarkeit/262056/index.htmldas Ausländeramt des Landratsamtes München (für Garching): www.landkreismuenchen.de/landratsamt/397.htmoder Freising: www.kreis-freising.de/index.php?id=126Vorgehen für Staatsangehörige eines EU-/EFTA-StaatesBesitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Staats (Island, Liechtenstein,Norwegen, ausgenommen die Schweiz), reichen Sie das ausgefüllteFormular "Selbstauskunft zur Freizügigkeit von Unionsbürgern" (vorab erhältlich auf denWebseiten der Meldeämter) bei der Ausländerbehörde ein.Diese stellt Ihnen danach, falls von Ihnen gewünscht, eine Bescheinigung über dieFreizügigkeit aus.In der Regel haben Sie unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständigerErwerbstätigkeit. Sie benötigen hierzu keine spezielle Erlaubnis. Bitte informieren Sie sichüber die Regelungen für Ihren speziellen Fall.

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