als pdf-Dokument - CDU Bochum
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Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Vorblatt -<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß<br />
öffentlich<br />
Bezeichnung der Vorlage<br />
Stabilisierung der Friedhofsgebühren<br />
Beschlussvorschriften<br />
Beschlussorgan<br />
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr<br />
Beratungsfolge Sitzungstermin akt.<br />
Beratung<br />
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 23.05.2013<br />
Anlagen<br />
Anlage 1_Grabarten<br />
Anlage 2_Kategorien<br />
Anlage 3.1 FH Hiltrop<br />
Anlage 3.2 FH Weitmar<br />
Anlage 3.3 FH Gerthe<br />
Anlage 4_Friedhofsbereiche<br />
Zusatzinformationen<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Beteiligungspflichtige Angelegenheit<br />
Personalrat wurde beteiligt<br />
Grundsatzentscheidung<br />
N<br />
N<br />
N<br />
N
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 1<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
1. Anlass<br />
Im Rahmen der Beratungen zur Friedhofsgebührensatzung 2013 wurde die Verwaltung<br />
aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie in den folgenden Jahren die Friedhofsgebühren<br />
stabilisiert, ggfls. sogar gesenkt werden können.<br />
In dieser Vorlage werden in einem ersten Schritt die grundsätzlichen Möglichkeiten der<br />
Einflussnahme vorgestellt und beschrieben. Parallel werden aber auch schon konkrete<br />
Einsparpotenziale ermittelt und zeitnah umgesetzt. Die betreffenden Ergebnisse werden in<br />
der Verwaltungsvorlage zur Gebührenkalkulation 2014 dargestellt und in der Kalkulation<br />
berücksichtigt.<br />
2. Ist-Situation<br />
Grundsätzlich sind alle zur Gebührenerhebung ansatzfähigen und erforderlichen Kosten in<br />
den Gebührenbedarf einzustellen.<br />
Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen<br />
auch dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie<br />
nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die<br />
Belegung vorgesehen sind und <strong>als</strong> Grüne Lungen dienen.<br />
Dementsprechend werden auf den Friedhöfen werden rd. 1.106.000 qm Gräberfelder und rd.<br />
837.000 qm Grünflächen bewirtschaftet. Die auf diese Grünflächen (Friedhofsgrün)<br />
entfallenden Kosten werden <strong>als</strong> sogenannter grünpolitischer Wert ebenso wie die Kosten für<br />
Kriegs- und Ehrengräber sowie jüdische Friedhöfe vom Gebührenbedarf abgesetzt.<br />
Für den verbleibenden Gebührenbedarf ist nach den gesetzlichen Vorgaben eine volle<br />
Kostendeckung anzustreben. Allerdings haben die Friedhofsträger die Möglichkeit, soweit<br />
sozial vertretbar und erforderlich, Gebühren mit einem geringeren Kostendeckungsgrad zu<br />
erheben.<br />
2.1 Friedhofsinfrastruktur in <strong>Bochum</strong><br />
Innerhalb des <strong>Bochum</strong>er Stadtgebietes werden 12 konfessionelle Friedhöfe und insgesamt<br />
26 kommunale Friedhöfe, (davon sechs geschlossene/auslaufende) betrieben.<br />
Die Gesamtfläche aller kommunalen Friedhöfe beträgt rd. 220 ha. Sie umfasst im<br />
Wesentlichen die genutzten Bestattungsflächen (einschl. begrünter Abstandsflächen), Platzund<br />
Wegeflächen, Bestattungsgebäude, Betriebsgebäude und –flächen, technische<br />
Einrichtungen (z. B. Wasserzapfstellen, Abfallsammelstellen, pp.) und<br />
Repräsentationsflächen.<br />
Insgesamt sind auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt 123.895 Gräber vorhanden, die<br />
sich auf die verschiedenen Bestattungsformen verteilen (s. Ziff. 2.4). Dies schließt „aktive“
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 2<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Grabstätten und solche ein, für die die Nutzungsrechte abgelaufen sind, die aber für eine<br />
Wiederbelegung zur Verfügung stehen.<br />
2.2 Parlamentarische Beschlusslage<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und öffentliche Einrichtungen am 27.03.2007<br />
wurde mehrheitlich der Grundsatzbeschluss zum „Konzept zur Anpassung der<br />
Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf“ (TOP 21 1.1, Vorlage 20070578) gefasst. Unter<br />
Berücksichtigung der gegenwärtig erforderlichen Friedhofsflächen und der Entwicklung der<br />
Bestattungszahlen wurde festgestellt, dass ein erheblicher Flächenüberhang auf den<br />
Friedhöfen besteht. Dieser resultiert aus der Bevorratungspolitik der vergangenen<br />
Jahrzehnte. Die seinerzeit zu Grunde gelegten Prämissen für den Bedarf an zukünftigen<br />
Friedhofsflächen wurden allerdings durch sinkende Einwohnerzahlen und eine geänderte<br />
Bestattungskultur (weniger Sarg-, mehr Urnenbestattungen) überholt. Der gefasste<br />
Beschluss beauftragte die Verwaltung jeden einzelnen Friedhof entsprechend der<br />
Grundsatzentscheidung hinsichtlich seiner Weiterführung bzw. Flächenreduzierung zu<br />
überprüfen und das Ergebnis den parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung<br />
vorzulegen.<br />
In den Vorlagen für die Bezirksvertretungen wurden bereits für jeden Friedhof insgesamt fünf<br />
Zonen beschrieben, die jeweils darstellen, ab welchen Zeitpunkt nicht mehr benötigte<br />
Flächen für andere Verwendungen zur Verfügung stehen.<br />
Die Zonen umfassen einschließlich des Hauptfriedhofes - ohne die Friedhöfe des<br />
Stadtbezirkes Mitte - insgesamt folgende Flächen:<br />
Zone 0 (sofort verfügbar) - 14,42 ha<br />
Zone I (bis 2020) - 10,10 ha<br />
Zone II (2021 bis 2040) - 28,74 ha<br />
Zone III (2041 bis 2070) - 23,34 ha<br />
Zone IV (2071 bis 2082) - 6,89 ha<br />
Die verbleibende Kernfläche, die dauerhaft vorzuhalten ist, beträgt 83,23 ha, zzgl. der noch<br />
festzulegenden Flächen im Bereich Mitte.<br />
Bei den Flächen der Zone 0 handelt es sich um ausgebaute, bisher noch niem<strong>als</strong> belegte<br />
Erweiterungsflächen und, großflächige, komplett abgeräumte, langfristig nicht mehr belegte<br />
Grabfelder. Bei den bisher nicht belegten Erweiterungsflächen bieten sich - im Rahmen der<br />
gesetzlichen Möglichkeiten - alle möglichen Folgenutzungen an.<br />
Bei den ebenfalls vergleichsweise kurzfristig verfügbaren Flächen der Zone I handelt es sich<br />
teilweise um Flächen, die in der Vergangenheit bereits für Bestattungen genutzt wurden. Hier<br />
kommen deshalb nur eingeschränkte Folgenutzungen in Frage:<br />
<br />
<br />
Umbau zu Park- und Grünanlagen<br />
Aufforstungen
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 3<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
<br />
<br />
Nutzung <strong>als</strong> Kompensationsflächen<br />
Ausweisung <strong>als</strong> Ersatzflächen für bebaubare Park- und Grünanlagen<br />
In der Folgezeit wurde der o. a. Beschluss Zug um Zug umgesetzt und den jeweiligen<br />
Bezirksvertretungen und anschließend dem Fachausschuss <strong>als</strong> Einzelbeschluss vorgelegt.<br />
Stadtbezirk<br />
Beschluss<br />
Bezirksvertretung<br />
Mitte<br />
Konzept gegenwärtig in der Beratung<br />
Wattenscheid 12.07.2011<br />
15.09.2011<br />
– mehrheitlich abgelehnt – zurückgestellt<br />
Nord 23.10.2007<br />
- einstimmig nach geändertem<br />
Beschluss<br />
Beschluss<br />
Ost 29.10.2009<br />
- einstimmig<br />
Süd 03.11.2009<br />
- einstimmig<br />
Südwest 30.06.2010<br />
- einstimmig<br />
Beschluss<br />
Umweltausschuss<br />
25.10.2007<br />
- einstimmig nach geändertem<br />
08.12.2009<br />
- einstimmig<br />
08.12.2009<br />
- einstimmig<br />
09.09.2010<br />
- einstimmig<br />
Das Konzept für den Stadtbezirk Nord wurde mit der Einschränkung beschlossen, dass<br />
aufgegebene Friedhofsflächen nicht <strong>als</strong> Ersatzflächen für bebaubare Park- und Grünanlagen<br />
ausgewiesen werden.<br />
Das Konzept für den Stadtbezirk Mitte konnte aufgrund der personellen Situation im Umweltund<br />
Grünflächenamt noch nicht abschließend erarbeitet werden und steht deshalb aus. Es<br />
wird aber im Rahmen der nun anstehenden Neukonzeption des Friedhofswesens vorgelegt.<br />
2.3 Kostenstruktur im Bestattungswesen<br />
Für 2013 wurde nachstehender Bedarf kalkuliert:<br />
Kosten Amt 67 Amt 68 Gesamt %<br />
(EUR) (EUR) (EUR)<br />
Personalkosten 676.266 6.017.528 6.693.794 57,9<br />
Orgelspieler 33.024 33.024 0,3<br />
Winterdienst Personal-<br />
41.451 41.451 0,4<br />
Maschineneinsatz<br />
Sachkosten ZD<br />
241.975 226.104 468.079 4,0<br />
(Gebäudeunterh.+Bewirtschaftung)<br />
Gebäudereinigung ZD 135.000 192.600 327.600 2,8<br />
Sachkosten 335.452 602.639 938.091 8,1<br />
Grundbesitzabgaben 142.000 142.000 1,2<br />
ILV und Gemeinkostenzuschlag<br />
Management<br />
134.795 448.949 583.744 5,1
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 4<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Gesamt StA 67 + StA 68 1.698.512 7.529.271 9.227.783 79,8<br />
Kalkulatorische Zinsen 1.921.647 16,6<br />
Kalkulatorische Abschreibungen 412.539 3,6<br />
Gesamt 11.561.969 100,0<br />
Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt:<br />
Friedhofsgrün 2.434.800 21,1<br />
Jüdische Friedhöfe, Kriegs- und Ehrengräber 252.147 2,1<br />
Nicht gebührenrelevant 2.686.947 23,2<br />
Sargbestattungen /Urnenbeisetzungen 2.995.655 25,9<br />
Friedhofsunterhaltung 4.555.903 39,4<br />
Aufbahrungen 483.176 4,2<br />
Trauerfeiern (einschl. Orgelspiel) 840.288 7,3<br />
Gebührenrelevant 8.875.022 76,8<br />
Summe 11.561.969 100,0<br />
2.4 Angebotene Bestattungsarten in <strong>Bochum</strong><br />
Derzeit können die Hinterbliebenen unter folgenden Bestattungsformen wählen:<br />
Familiengrabstätte („Gruft“) Sarg Urne<br />
Reihengrabstätte Sarg Urne<br />
Pflegefreie Rasenfamiliengrabstätte Sarg<br />
Pflegefreies Rasenbeet Sarg Urne<br />
Aschestreufeld<br />
Urne<br />
Familiengrabstätte Friedhofshain<br />
Urne<br />
Reihengrabstätte Friedhofshain<br />
Urne<br />
Reihengrabstätte anonym Sarg Urne<br />
Kolumbarium<br />
Urne<br />
Sammelbeisetzung anonym<br />
Urne<br />
Die einzelnen Angebote je Friedhof sind in der Anlage 1 aufgeführt.<br />
Als zukunftsweise, neue Bestattungsform wurde in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft<br />
der <strong>Bochum</strong>er Friedhofsgärtner auf dem Hauptfriedhof die „Oase der Erinnerung“ für Sargund<br />
Urnenbestattungen eingerichtet.<br />
2.5 Entwicklung der Bestattungszahlen<br />
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Bestattungen auf den <strong>Bochum</strong>er<br />
Kommunalfriedhöfen in den Jahren ab 1993.
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 5<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Sterbefälle<br />
Komm. Bestattungen ohne Sammelgräber<br />
Sammelbestattungen<br />
Ab 2007 wurde die „anonyme Sammelbestattung“ auf dem Gräberfeld des Krematoriums<br />
eingeführt, um die drohende Abwanderung durch vergleichbare Angebote konkurrierender<br />
Krematorien zu entgegnen. Hierdurch wurde in der Summe der Anteil der städtischen<br />
Bestattungen erheblich erhöht (von 2006 auf 2008 um rd. 840 Fälle).<br />
Entwicklung Sarg-/ Urnenbestattungen 1993 - 2012<br />
Jahr Sarg Urne Gesamt Sarg in % Urne in %<br />
1993 2935 856 3791 77,42% 22,58%<br />
1994 2699 957 3656 73,82% 26,18%<br />
1995 2731 999 3730 73,22% 26,78%<br />
1996 2734 1145 3879 70,48% 29,52%<br />
1997 2574 1264 3838 67,07% 32,93%<br />
1998 2373 1320 3693 64,26% 35,74%<br />
1999 2136 1390 3526 60,58% 39,42%<br />
2000 2126 1428 3554 59,82% 40,18%<br />
2001 2062 1458 3520 58,58% 41,42%<br />
2002 1965 1535 3500 56,14% 43,86%<br />
2003 1812 1605 3417 53,03% 46,97%
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
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Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Entwicklung Sarg-/ Urnenbestattungen 1993 - 2012<br />
2004 1579 1492 3071 51,42% 48,58%<br />
2005 1590 1515 3105 51,21% 48,79%<br />
2006 1386 1410 2796 49,57% 50,43%<br />
2007 1298 1997 3295 39,39% 60,61%<br />
2008 1357 2282 3639 37,29% 62,71%<br />
2009 1260 2129 3389 37,18% 62,82%<br />
2010 1204 2250 3454 34,86% 65,14%<br />
2011 1043 2337 3380 30,86% 69,14%<br />
2012 947 2277 3224 29,37% 70,63%<br />
Tabelle: Entwicklung Sarg- / Urnenbestattung<br />
Die Tabelle zeigt deutlich das Kernproblem des Flächenüberhangs auf den <strong>Bochum</strong>er<br />
Friedhöfen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Sarg- und<br />
Urnenbestattungen fast umgekehrt. Der Anteil der flächenarmen Urnenbestattungen ist auf<br />
über 70 % angestiegen. Es ist zu erwarten, dass der Anteil weiter steigen wird, das<br />
Steigerungstempo wird sich jedoch verlangsamen.<br />
2.6 Interkommunaler Vergleich<br />
In einem Artikel der Zeitschrift „Die Welt“ vom 23.03.2013 wird über die hohen Differenzen<br />
zwischen den Bestattungsgebühren einer Reihe von Städten allgemeinverständlich berichtet.<br />
Dabei wird <strong>Bochum</strong> <strong>als</strong> eine Stadt mit vergleichsweise hohen Gebühren dargestellt. Der<br />
Artikel kann unter folgendem Link nachgelesen werden (Vergleichstabelle kann angeklickt<br />
und vergrößert werden).<br />
http://www.welt.de/wirtschaft/article114705707/Die-Friedhofsgebuehren-in-Deutschland-explodieren.html<br />
Bei diesen Betrachtungen ist aber zu berücksichtigen, dass die Gebühren der einzelnen<br />
Städte nicht ohne weiteres vergleichbar sind. Wichtig ist hierbei, dass die Leistungen der<br />
untersuchten Städte teilweise stark voneinander abweichen und die Gebühren sich aus<br />
unterschiedlichen Teilen zusammensetzen.<br />
Unstrittig ist aber, dass die <strong>Bochum</strong>er Gebühren im Vergleich eher hoch sind und dass<br />
insofern großer Handlungsbedarf besteht.<br />
3. Möglichkeiten der Einflussnahme
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
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Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
3.1 Neuausrichtung Friedhofskonzept<br />
Aufgrund der sich ändernden Bestattungskultur, der sehr großzügigen Flächenbevorratung<br />
der Vergangenheit und des sich ändernden "Marktes" besteht ein Überhang von rd. 50% bei<br />
den von der Stadt vorgehaltenen Friedhofsflächen. Der Rückbau kann aus den dargelegten<br />
Gründen nur in Schritten und nur sehr langfristig erfolgen. Die vorgehaltenen Flächen<br />
einschließlich der Infrastruktur (Trauerhallen, Betriebshöfe ...) belasten die Kosten der<br />
Friedhofsunterhaltung wegen des Pflege- und Unterhaltungsaufwandes und der<br />
kalkulatorischen Kosten jedoch immens, was zwangsläufig auf die Gebühren durchschlägt.<br />
Wenn aber 50% der Fläche zurückgenommen und eine Reihe von baulichen Einrichtungen<br />
abgebaut werden müssen, bedeutet dies, dass die Zahl der Friedhöfe spürbar reduziert<br />
werden muss. Auf Dauer wird der wirtschaftlich zu betreibende Rahmen der heute<br />
vorhandenen 26 Friedhöfe erheblich zu reduzieren sein. Hierfür sind kurzfristig die nötigen<br />
Grundlagen zu schaffen und die politischen Entscheidungen herbeizuführen. Das Konzept<br />
muss unter Zugrundelegung der langfristigen Rahmenbedingungen Folgendes<br />
berücksichtigen:<br />
<br />
<br />
die dauerhafte Bedeutung der vorhandenen Friedhöfe für den Bestattungsbetrieb<br />
die Friedhöfe sind kurzfristig in einen baulichen und infrastrukturellen Zustand zu<br />
versetzten, der ihrer künftigen Bedeutung entspricht.<br />
Es muss daher zunächst die Entscheidung getroffen werden, welche Friedhöfe auf Dauer<br />
sinnvoll zu betreiben sind und welche Friedhöfe künftig nicht mehr benötigt werden. Für die<br />
Übergangszeit sind Letztere soweit zu erhalten, wie dies für die bestehenden Nutzungsrechte<br />
nötig ist.<br />
Die bestehenden Friedhöfe sind nach dieser Grundsatzentscheidung in drei Kategorien<br />
einzuteilen:<br />
Funktion<br />
Hauptfriedhof Zentraler Friedhof<br />
Gesamtstädtische<br />
Bedeutung<br />
Zentrale<br />
Gedenkveranstaltungen und -<br />
einrichtungen<br />
Krematorium angegliedert<br />
Ausbauzustand<br />
Trauerhallen für<br />
herausgehobene Feiern<br />
(Denkm<strong>als</strong>chutz)<br />
auf Dauer weitläufige<br />
Anlage<br />
Bestattungsfelder für alle<br />
Bestattungsarten<br />
Bestattungsfeld für<br />
Pathologie<br />
Krematoriumsgräberfeld<br />
Zentraler Betriebshof für<br />
Friedhofsunterhaltung
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 8<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Dezentrale<br />
Friedhöfe<br />
Auslaufende<br />
Friedhöfe<br />
Funktion<br />
dauerhafte Bedeutung<br />
bezirksorientierte Funktion<br />
<br />
<br />
Schließung kurzfristig<br />
(201x)<br />
keine Vergabe neuer<br />
Nutzungsrechte<br />
Ausbauzustand<br />
Trauerhallen und<br />
Leichenzellen im notwendigen<br />
Ausbau<br />
Sanierung im Sinne eines<br />
zeitgemäßen Angebotes<br />
Bestattungs- und<br />
Grünanlagen im Umfang, der auf<br />
lange Sicht erforderlich ist<br />
Bestattungsfelder für alle<br />
Bestattungsarten (soweit sinnvoll)<br />
Betriebseinrichtungen für<br />
Friedhofsunterhaltung (tlw. mit<br />
Schwerpunktfunktion)<br />
Aufenthaltsräume für<br />
Personal Technischer Betrieb<br />
Trauerhallen und<br />
Leichenzellen soweit möglich<br />
(Denkm<strong>als</strong>chutz) zurückbauen<br />
falls erforderlich<br />
Fertigbauten für Sanitäranlagen<br />
Friedhofsinfrastruktur auf<br />
das unabweisbar nötige Maß<br />
zurückbauen<br />
Ziel der vorgeschlagenen Strukturumstellungen ist es, ein attraktives Angebot zu<br />
wettbewerbsfähigen Preisen zu gewährleisten. Dies ist ohne den spürbaren Rückbau der<br />
Anlagen nicht möglich. Hierzu ist ein schlüssiges Gesamtkonzeptes erforderlich, das alle<br />
Friedhöfe im Stadtgebiet einbezieht. Dieses Konzept muss mit Augenmaß aufgestellt werden<br />
und die Interessen der einzelnen Stadtteile bzw. deren Bürgerinnen und Bürger angemessen<br />
berücksichtigen.<br />
In Anlage 2 sind die Funktionen der drei Friedhofskategorien und die erforderlichen<br />
Veränderungen schematisch dargestellt.<br />
Die Verwaltung beabsichtigt, sich bei der Entwicklung der konkreten Handlungsoptionen<br />
extern durch ein Fachbüro beraten zu lassen.<br />
3.2 Flächenreduzierung<br />
Die Einschätzungen, die der bestehenden Beschlusslage („Konzept zur Anpassung der<br />
Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf“) zugrunde liegen, müssen anhand der<br />
fortgeschrittenen Entwicklung bei den einzelnen Friedhöfen neu bewertet werden. Bei
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 9<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
konsequenter Bewertung der zurzeit vorgehaltenen Flächen mit den notwendigen<br />
Pflegemaßnahmen sind weitere Spielräume erkennbar, die im Sinne einer Reduzierung des<br />
Gebührenbedarfs genutzt werden sollten.<br />
Bei der Überführung dieser Flächen in andere Nutzungen ist aber zu beachten, dass sie bei<br />
einer Umnutzung <strong>als</strong> Grünanlage zwar die Kalkulation der Friedhofsgebühren positiv<br />
beeinflussen. Allerdings geht dies zu Lasten des allgemeinen Haushaltes, da die<br />
Unterhaltung nun aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist. Echte Einsparungen<br />
lassen sich aber dann erzielen, wenn die Infrastruktur der umgenutzten Flächen (Wege,<br />
Plätze, Bänke, Papierkörbe, pp.) zurückgebaut wird, Unterhaltungsmaßnahmen (z. B.<br />
Laubbeseitigung) reduziert/eingestellt werden und die Flächen im Wesentlichen extensiv<br />
gepflegt werden.<br />
Exemplarisch wurde für die Friedhöfe Hiltrop, Gerthe und Weitmar/Schloßstraße das<br />
Potenzial zur Kostenreduzierung ermittelt (siehe Anlage 3.1 – 3.3), um entsprechende<br />
Möglichkeiten aufzuzeigen. Die dargestellten Optionen gehen davon aus, dass Flächen der<br />
Zone 0 und Teile der Zone I umgehend aus dem Friedhofsgelände ausgegliedert werden.<br />
Hierdurch wird der Pflegeaufwand mit den entsprechenden Kosten reduziert und die<br />
kalkulatorischen Kosten für die Flächen entfallen. Die Einzeldaten stellen sich wie folgt dar:<br />
FH Hiltrop: Reduzierungsfläche 0,7 ha<br />
Rückbau Wegefläche: ca. 1.200 m²<br />
Zaunarbeiten:<br />
ca. 280 m<br />
FH Gerthe: Reduzierungsfläche: 0,9 ha<br />
Rückbau Wegefläche: - - -<br />
Zaunarbeiten:<br />
ca. 560 m<br />
FH Weitmar: Reduzierungsfläche 3,0 ha<br />
Rückbau Wegefläche: ca. 800 m²<br />
Zaunarbeiten:<br />
ca. 1.450 m<br />
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ergäbe sich eine kurzfristige Flächenreduzierung<br />
von ca. 4,6 ha. Dadurch könnten die gebührenrelevanten Kosten (ca. 2,00 Euro pro qm) um<br />
jährlich rd. 92.000 EUR gesenkt werden. Die verbleibenden Unterhaltungskosten für die<br />
ausgegliederten Flächen gehen danach zu Lasten allgemeiner Haushaltsmittel. Da die<br />
Bereiche aber <strong>als</strong> Gehölzflächen in die angrenzenden Waldbereiche eingegliedert werden, ist<br />
von sehr geringen Folgekosten auszugehen (ca. 1.000.Euro jährlich).<br />
Ziel ist es, für alle sich anbietenden Flächen die Pflege im möglichen Umfang zu reduzieren<br />
und sie aus dem Bestattungswesen auszugliedern. In einem ersten Schritt werden für 2014<br />
insgesamt mindestens 20 ha angestrebt, die entsprechend verändert werden. Hierdurch<br />
können die Kosten in der Gebührenrechnung um rd. 400.000 Euro reduziert werden.<br />
3.3 Neuorganisation der Friedhofsunterhaltung
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 10<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Die heutige Organisation der Friedhofsunterhaltung ist durch eine stark dezentrale Struktur<br />
geprägt, da auf fast allen Friedhöfen Personal stationiert ist, das sich ausschließlich um die<br />
Anlagen dieses Friedhofes kümmert. Einzelheiten sind in der Anlage 4 dargestellt.<br />
Die Friedhofsunterhaltung soll künftig am Standort Hauptfriedhof zentralisiert werden. Hierbei<br />
kann dann auch der Einsatz von Großmaschinen, z. B. Mittelflächenmäher, effektiver<br />
erfolgen.<br />
Leitlinie für die künftige Organisationsform ist es, Wirtschaftlichkeit, Qualität und<br />
Kundenfreundlichkeit in möglichst hohem Maße zu erreichen. Das Organisationskonzept wird<br />
im Einklang mit der Friedhofsentwicklungsplanung stehen.<br />
Von dieser Maßnahme verspricht sich die Verwaltung einen Rationalisierungseffekt im<br />
Umfang von ca. 10 Stellen.<br />
Darüber hinaus sind aufgrund einer eigenen HSK-Maßnahme 15 Stellen für Friedhofswärter<br />
einzusparenden. Dies ist bereits teilweise umgesetzt; 5 Stellen sind entsprechend der<br />
Personalfluktuation noch abzubauen.<br />
3.4 Pflegestandards Friedhofsrahmengrün<br />
Die Pflege der Friedhöfe erfolgt in der Regel intensiv. Die Nutzer erwarten, dass neben den<br />
von ihnen gepflegten Grabstätten und auch das weitere Umfeld ein gepflegtes und<br />
kultiviertes Erscheinungsbild bietet.<br />
Die Unterhaltung der Friedhofsflächen wurde gleichwohl im Rahmen des HSK durch den<br />
Wegfall der Frühjahrs- und Sommerbepflanzung reduziert. Bei Rasenschnitt wurden<br />
Teilflächen von der Jahrespflege in einen 2-maligen Schnitt überführt (Extensivpflege). Dies<br />
sind bis heute ca. 100.000 m².<br />
Eine neue Aufnahme der Friedhofsflächen hat ergeben, dass weitere ca. 78.000 m²<br />
Rasenflächen, die bisher intensiv gepflegt werden, auch extensiv bearbeitet werden könnten.<br />
Die durch solche Maßnahmen entstehenden naturnahen Bereiche werden aber auch<br />
zukünftig zu Beschwerden hinsichtlich des optischen Eindrucks und des Samenflugs führen.<br />
Hier müssen die positiven ökologischen Aspekte herausgearbeitet und den Nutzern vermittelt<br />
werden.<br />
Pro 1.000 m² können bei dieser Umstellung der Pflegeintensität Kosteneinsparungen in Höhe<br />
von 267 Euro pro Jahr realisiert werden.<br />
3.5 Anpassung des Angebotes
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 11<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Die städtischen Friedhöfe stehen im Wettbewerb zu Friedhöfen anderer Träger (Kirchen,<br />
Nachbarstädte, Friedwald…). Um diesen Wettbewerb zu bestehen, bedarf es neben der<br />
spürbaren Reduzierung der Bestattungsgebühren auch der Anpassung an die sich<br />
ändernden Nachfrage.<br />
Die unter Ziff. 2.4 genannten, auf den <strong>Bochum</strong>er Kommunalfriedhöfen angebotenen<br />
Bestattungsformen, werden sehr unterschiedlich angenommen. Es ist festzustellen, dass die<br />
klassischen Bestattungen in Reihen- und Familiengräbern abnehmen. Der Trend geht zu<br />
pflegefreien bzw. pflegeleichten Grabarten wie Rasengräber und Kolumbarien. Von daher ist<br />
zu prüfen, ob die bisherigen Angebote in dieser Zusammensetzung beibehalten und/oder<br />
durch weitere Bestattungsformen ergänzt werden sollen.<br />
Folgende andere Angebote wären denkbar:<br />
Halbanonyme Sarg-/Urnenbestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen mit namentlicher<br />
Nennung an einer oder mehreren zentralen Stellen.<br />
Urnenhäuser; Umnutzung nicht mehr erforderlicher, insbesondere unter Denkm<strong>als</strong>chutz<br />
stehenden Trauerhallen <strong>als</strong> Kolumbarien. Es sind hier auch Kolumbarien denkbar, bei<br />
denen in jeder Kammer statt zwei Beisetzungen lediglich eine Beisetzung mit einer<br />
Schmuckurne angeboten wird.<br />
Erweiterung des Angebotes an naturnahen Bestattungsformen (Baumbestattungen)<br />
Bestattungslandschaften und Bestattungsgärten<br />
3.6 Rückbau von Friedhöfen / Aufgabe von Trauerhallen<br />
In den Konzepten zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf für die<br />
einzelnen Stadtbezirke wurden zwei Kriterien beschrieben, nach denen Friedhöfe nicht<br />
weitergeführt werden sollen. Danach soll ein Friedhof auslaufen, wenn die erforderliche<br />
Friedhofsfläche unter 40 % der Gesamtfläche liegt und die Zahl der jährlichen Bestattungen<br />
geringer <strong>als</strong> 50 ist.<br />
Hiernach sollen zusätzlich zu den bereits geschlossenen Friedhöfen Hamm, Laer,<br />
Kortumpark und jüdischer Friedhof Wattenscheid vier Friedhöfe nicht weitergeführt werden:<br />
Stadtbezirk Wattenscheid:<br />
Stadtbezirk Südwest:<br />
Friedhof Leithe, Friedhof Günnigfeld<br />
Friedhof Weitmar/Schlossstraße, Friedhof Linden<br />
Während die Bezirksvertretung Südwest im Rahmen der Anhörung dem Auslaufen der<br />
beiden Friedhöfe zugestimmt hat, lehnt die Bezirksvertretung Wattenscheid die Schließungen<br />
ab. Die Bewertung der Friedhöfe im Stadtbezirk Mitte steht noch aus.<br />
Die Folgen einer Schließung greifen nicht unmittelbar:<br />
<br />
Nutzungs- und Ruherechte bestehen noch 25 und mehr Jahre,
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 12<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
<br />
<br />
<br />
Ehegattenzusammenführung werden zur Zeit noch darüber hinaus zugelassen,<br />
Gräberfelder, Rahmengrün, Wege, Friedhofsgebäude und Infrastruktur<br />
(Wasserzapfstellen...) sind weiter zu pflegen und zu unterhalten.<br />
Auch die nicht geschlossenen Friedhöfe sind infolge der sich ändernden Bestattungskultur<br />
teilweise nur gering ausgelastet. Die beschlossene Rückführung der Flächen (vgl. oben Ziffer<br />
3.2) allein entlastet die Kosten der Friedhofsunterhaltung und somit die Bestattungsgebühren<br />
erst mittel- bis langfristig.<br />
Die gegenwärtige Situation ist geprägt durch ein weit verzweigtes "Netz" von Bezirks- und<br />
Ortsteilfriedhöfen, deren Entstehung stadthistorisch zu sehen ist. Der Fortbestand dieser<br />
Friedhöfe ist konzeptionell zu überdenken. Dabei geht es nicht sofort um die Schließung von<br />
Friedhöfen, sondern darum, welche Flächen und insbesondere welche Anlagen<br />
entsprechend der künftigen Bedeutung der jeweiligen Friedhöfe notwendig sind. So ist es<br />
nicht zwingend erforderlich, dass für kleine Friedhöfe mit geringen Bestattungszahlen<br />
Trauerhallen in der heutigen Form beizubehalten sind. Sofern entsprechende Einrichtungen<br />
auf benachbarten Friedhöfen des Bezirks bestehen, die zeitgemäß zu modernisieren sind,<br />
können die oft sanierungsbedürftigen Trauerhallen abgerissen und durch kostengünstige<br />
Alternativen (z.B. offene Shelter) ersetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass viele Bestatter<br />
(schwerpunktmäßig in bestimmten Bezirken) ebenfalls über gut ausgestattete Trauerhallen<br />
und Aufbahrungszellen verfügen. Hier sind Gespräche über eine Zusammenarbeit zu führen,<br />
damit auf nicht nötige Einrichtungen verzichtet werden kann.<br />
Ziel muss es sein, in jedem Bezirk eine ausreichende, den Bedarf deckende Versorgung zu<br />
gewährleisten.<br />
Dazu ist für jeden Friedhof, bzw. jedes Gebäude eine individuelle Bewertung vorzunehmen.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass einige Trauerhallen dem Denkm<strong>als</strong>chutz unterliegen. Auch hier<br />
sind wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln (z.B. Nutzung <strong>als</strong> Urnenhaus). Ebenso sind<br />
durch kostengünstige Ersatzbauten die sanitären Anforderungen für Friedhofsnutzer und<br />
Unterhaltungspersonal sicherzustellen.<br />
3.7 Nachfrage- und kostenorientierte Gebührenanpassung<br />
Durch die Entwicklung der Inanspruchnahme der Bestattungen weg von den größeren<br />
Sarggräbern hin zu den kleineren und kostengünstigeren Urnengräbern sowie Beisetzungen<br />
in den Kolumbarienwänden verringert sich die Flächenbelegungsquote, so dass die<br />
benötigte Friedhofsfläche sinkt und der Gebührenbedarf je Beisetzung steigt.<br />
Diese Entwicklung macht es erforderlich, das Preisgefüge (Preisdifferenzierung) zu<br />
modifizieren. Hierzu sollten die Äquivalenzziffern entsprechend den neuen Erfordernissen<br />
angepasst werden.
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Begründung - Seite 13<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Bei der Neuberechnung der Äquivalente sollten alle Bestattungsarten unabhängig von Ihrem<br />
Flächenbedarf gleichmäßig mit einem konstanten Betrag <strong>als</strong> Anteil an Unterhaltungs- und<br />
Betriebskosten beteiligt werden. Dies führt zu einem höheren anteiligen Bedarf bei den<br />
Urnenbeisetzungen. Zugleich soll eine Anhebung der Gebühren für die Urnenbeisetzungen<br />
vermieden werden.<br />
Durch diese Maßnahme in Verbindung mit der angestrebte Kostenreduzierung durch<br />
Flächenabbau, der HSK-Maßnahmen (Wärterdienst) sowie Optimierungen des Technischen<br />
Betriebes wird angestrebt, bei Beibehaltung der Kostendeckung das Gebührenniveau zu<br />
stabilisieren und mittelfristig zu senken.<br />
Die Kostenreduzierung ist die Vorraussetzung für den Spielraum zur Modifizierung des<br />
Preisgefüges.
Stadt <strong>Bochum</strong><br />
Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
- Beschlussvorschlag - Seite 1<br />
Stadtamt<br />
67 02 (3537)<br />
TOP/akt. Beratung<br />
Vorlage Nr.: 20131079<br />
Bezeichnung der Vorlage<br />
Stabilisierung der Friedhofsgebühren<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 3 „Einflussmöglichkeiten“ beschriebenen<br />
Maßnahmen detailliert zu überprüfen, kostenmäßig zu beziffern und die Ergebnisse dem<br />
Ausschuss im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation 2014 vorzustellen.
67 02 Bu (3537) Anlage 1<br />
Auf den Friedhöfen der Stadt <strong>Bochum</strong> stehen z.Zt. folgende Gräber zur Neuvergabe oder Neubelegung zur Verfügung Stand:18.04.2013<br />
Anonymes<br />
Grab<br />
Asche<br />
streufeld<br />
Friedhofshain<br />
Reihe und<br />
Familie<br />
Pflegefreies<br />
Reihen<br />
rasengrab<br />
Pflegefreies<br />
Familien<br />
rasengrab<br />
Friedhof Familiengrab Reihengrab Reihenbeet<br />
Kolumbarium<br />
Anonymes<br />
Sammelgrab<br />
** S U S U K S S U U U S U S U U<br />
Altenbochum<br />
X<br />
Blumenstraße X X X X X<br />
Dahlhausen X X X X X X X<br />
Eppendorf X X X X X X<br />
Gerthe X X X X X X X X<br />
Grumme X X X X X X X<br />
Günnigfeld X X X X X<br />
Hamme<br />
Ausnahme: Ehepartnerzusammenführung - RS - RU<br />
Hauptfriedhof* X X X X X X X X X X X X X<br />
(Krematorium)<br />
Hiltrop X X X X X X X X X<br />
Höntrop X X X X X X X X X X<br />
Hordel X X X X X X X X<br />
Langendreer X X X X X X X X X X<br />
Leithe X X X X X<br />
Linden<br />
Ausnahme: Ehepartnerzusammenführung - RS - RU (AU bis zur Vollbelegung des aktuellen Felds)<br />
Querenburg X X X X X X X X X<br />
Riemke X X X X X X X<br />
Stiepel X X X X X<br />
Weitmar, H.-K.-Straße X X X X X X X X<br />
Weitmar, Schloßstr.<br />
Ausnahme: Ehepartnerzusammenführung - RB - RU<br />
Werne X X X X X X X X X<br />
Wiemelhausen X X X X X<br />
jüd. Wiemelhausen X X<br />
* Die Belegungsmöglichkeiten der islamischen Felder sind auf dem Hauptfriedhof zu erfragen. ** S= Sarg U=Urne K=Kind
Friedhofskategorien<br />
Anlage 2<br />
Hauptfriedhof<br />
Repräsentative<br />
Trauerhallen<br />
Krematorium<br />
Bestattungsfelder<br />
aller Bestatt.arten<br />
Zentraler Betriebshof<br />
Friedhofsunterhaltung<br />
Dezentrale Friedhöfe<br />
Trauerhalle,<br />
Aufbahrungszellen<br />
Flächenrückbau<br />
Flächenrückbau<br />
Bestattungsfelder<br />
aller<br />
Bestatt.arten<br />
„einfacher“ Stützpunkt<br />
Friedhofsunterhaltung<br />
(Lagerplatz,<br />
Pausenraum,<br />
Toiletten)<br />
Auslaufende Friedhöfe<br />
Offener Shelter für<br />
Trauerfeiern<br />
Toiletten-<br />
Container<br />
Flächenrückbau<br />
Auslaufen aller<br />
Bestattungsfelder<br />
Vorhandene<br />
Nutzungsrechte<br />
beachten
Anlage 4<br />
Die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe ist z. Zt. in drei Bereiche unterteilt.<br />
Bereich Mitte:<br />
Hauptfriedhof<br />
Friedhof Altenbochum<br />
Friedhof Kortumpark (geschlossen)<br />
Friedhof Blumenstraße<br />
Friedhof Wiemelhausen,<br />
Jüdischer Friedhof Wasserstraße<br />
Friedhof Laer (geschlossen)<br />
Krematorium (Urnensammelbestattungen)<br />
Bereich Ost:<br />
Friedhof Langendreer<br />
Friedhof Werne<br />
Friedhof Gerthe<br />
Friedhof Hiltrop<br />
Friedhof Grumme<br />
Friedhof Querenburg<br />
Friedhof Stiepel (ohne Personal)<br />
Bereich West:<br />
Friedhof Weitmar, Schlossstraße (geschlossen)<br />
Friedhof Weitmar, Heinrich-König-Straße<br />
Friedhof Dahlhausen<br />
Friedhof Linden (geschlossen)<br />
Friedhof Höntrop<br />
Friedhof Eppendorf<br />
Friedhof Günnigfeld<br />
Friedhof Leithe (ohne Personal)<br />
Friedhof Hordel<br />
Friedhof Riemke<br />
Friedhof Hamme (geschlossen)<br />
Jüdischer Friedhof <strong>Bochum</strong>er Straße (geschlossen)<br />
Auf den Friedhöfen mit Personal werden alle anfallenden Arbeiten wie Bestattungen,<br />
Rasenschnitt, Gehölzpflege, Wegeunterhaltung, Pflege der Kriegsgräberanlagen usw.<br />
von den dort stationierten Mitarbeitern durchgeführt.<br />
Diese Arbeiten werden auf den geschlossenen oder den Schlüsselfriedhöfen (ohne<br />
Personal) von den überbetrieblichen Arbeitsgruppen, von denen es in jedem Bereich<br />
eine gibt, erledigt. Diese Arbeitsgruppen pflegen auch die Kriegsgräberanlagen auf den<br />
konfessionellen Friedhöfen und werden bei Arbeitsspitzen oder personellen Engpässen<br />
auf den anderen Friedhöfen in ihrem Bereich tätig.<br />
Der Baggereinsatz für die Bestattungen und die Abfallbeseitigung wird jeweils von den<br />
einzelnen Bereichen organisiert.<br />
Durch die Veränderung der Bestattungskultur, weniger Sargbeisetzungen (ca. 30 %),<br />
mehr Urnenbeisetzungen (ca. 70 %) und zunehmend zersiedelter Friedhofsflächen
(Streulagen) ist die heutige Organisationsform überholt. Die dezentrale Struktur ist<br />
auch in einer Zeit entstanden, <strong>als</strong> mit erheblich mehr Personal von den Friedhöfen aus<br />
die umliegenden Grünanlagen gepflegt wurden. Dies geschieht schon lange nicht<br />
mehr.<br />
Im Friedhofsbereich wird beim Technischen Betrieb heute folgendes Personal<br />
eingesetzt:<br />
1 Sachgebietsleiter<br />
1 Sachbearbeiter<br />
Bereich Mitte<br />
1 Bereichsleiter<br />
4 Mitarbeiter Verwaltung<br />
7 Mitarbeiter Krematorium<br />
32 Mitarbeiter Friedhöfe<br />
1 Leiter Kontrollen / Wärterdienst<br />
4 Mitarbeiter Kontrollen<br />
7 Mitarbeiter Wärterdienst<br />
Bereich West<br />
1 Bereichsleiter<br />
2 Mitarbeiter Wärterdienst<br />
32 Mitarbeiter Friedhöfe<br />
Bereich Ost<br />
1 Bereichsleiter<br />
1 Mitarbeiter Wärterdienst<br />
31 Mitarbeiter Friedhöfe<br />
Beim Umwelt- und Grünflächenamt ist ebenfalls Personal für das Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen eingesetzt:<br />
- 2 Technische Sachbearbeiter (1 Stelle seid Februar 2012 unbesetzt)<br />
Friedhofsplanung, Friedhofsunterhaltung und Krematorium<br />
- 4 Sachbearbeiter/-innen (1 Stelle überplanmäßig)<br />
Verwaltung Bestattungswesen<br />
- 1 Sachbearbeiterin (Teilzeit 0,65)<br />
Grabmalberatung/ -genehmigung