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Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Vorblatt -<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß<br />

öffentlich<br />

Bezeichnung der Vorlage<br />

Stabilisierung der Friedhofsgebühren<br />

Beschlussvorschriften<br />

Beschlussorgan<br />

Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr<br />

Beratungsfolge Sitzungstermin akt.<br />

Beratung<br />

Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 23.05.2013<br />

Anlagen<br />

Anlage 1_Grabarten<br />

Anlage 2_Kategorien<br />

Anlage 3.1 FH Hiltrop<br />

Anlage 3.2 FH Weitmar<br />

Anlage 3.3 FH Gerthe<br />

Anlage 4_Friedhofsbereiche<br />

Zusatzinformationen<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Beteiligungspflichtige Angelegenheit<br />

Personalrat wurde beteiligt<br />

Grundsatzentscheidung<br />

N<br />

N<br />

N<br />

N


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 1<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

1. Anlass<br />

Im Rahmen der Beratungen zur Friedhofsgebührensatzung 2013 wurde die Verwaltung<br />

aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie in den folgenden Jahren die Friedhofsgebühren<br />

stabilisiert, ggfls. sogar gesenkt werden können.<br />

In dieser Vorlage werden in einem ersten Schritt die grundsätzlichen Möglichkeiten der<br />

Einflussnahme vorgestellt und beschrieben. Parallel werden aber auch schon konkrete<br />

Einsparpotenziale ermittelt und zeitnah umgesetzt. Die betreffenden Ergebnisse werden in<br />

der Verwaltungsvorlage zur Gebührenkalkulation 2014 dargestellt und in der Kalkulation<br />

berücksichtigt.<br />

2. Ist-Situation<br />

Grundsätzlich sind alle zur Gebührenerhebung ansatzfähigen und erforderlichen Kosten in<br />

den Gebührenbedarf einzustellen.<br />

Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen<br />

auch dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie<br />

nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die<br />

Belegung vorgesehen sind und <strong>als</strong> Grüne Lungen dienen.<br />

Dementsprechend werden auf den Friedhöfen werden rd. 1.106.000 qm Gräberfelder und rd.<br />

837.000 qm Grünflächen bewirtschaftet. Die auf diese Grünflächen (Friedhofsgrün)<br />

entfallenden Kosten werden <strong>als</strong> sogenannter grünpolitischer Wert ebenso wie die Kosten für<br />

Kriegs- und Ehrengräber sowie jüdische Friedhöfe vom Gebührenbedarf abgesetzt.<br />

Für den verbleibenden Gebührenbedarf ist nach den gesetzlichen Vorgaben eine volle<br />

Kostendeckung anzustreben. Allerdings haben die Friedhofsträger die Möglichkeit, soweit<br />

sozial vertretbar und erforderlich, Gebühren mit einem geringeren Kostendeckungsgrad zu<br />

erheben.<br />

2.1 Friedhofsinfrastruktur in <strong>Bochum</strong><br />

Innerhalb des <strong>Bochum</strong>er Stadtgebietes werden 12 konfessionelle Friedhöfe und insgesamt<br />

26 kommunale Friedhöfe, (davon sechs geschlossene/auslaufende) betrieben.<br />

Die Gesamtfläche aller kommunalen Friedhöfe beträgt rd. 220 ha. Sie umfasst im<br />

Wesentlichen die genutzten Bestattungsflächen (einschl. begrünter Abstandsflächen), Platzund<br />

Wegeflächen, Bestattungsgebäude, Betriebsgebäude und –flächen, technische<br />

Einrichtungen (z. B. Wasserzapfstellen, Abfallsammelstellen, pp.) und<br />

Repräsentationsflächen.<br />

Insgesamt sind auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt 123.895 Gräber vorhanden, die<br />

sich auf die verschiedenen Bestattungsformen verteilen (s. Ziff. 2.4). Dies schließt „aktive“


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 2<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Grabstätten und solche ein, für die die Nutzungsrechte abgelaufen sind, die aber für eine<br />

Wiederbelegung zur Verfügung stehen.<br />

2.2 Parlamentarische Beschlusslage<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und öffentliche Einrichtungen am 27.03.2007<br />

wurde mehrheitlich der Grundsatzbeschluss zum „Konzept zur Anpassung der<br />

Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf“ (TOP 21 1.1, Vorlage 20070578) gefasst. Unter<br />

Berücksichtigung der gegenwärtig erforderlichen Friedhofsflächen und der Entwicklung der<br />

Bestattungszahlen wurde festgestellt, dass ein erheblicher Flächenüberhang auf den<br />

Friedhöfen besteht. Dieser resultiert aus der Bevorratungspolitik der vergangenen<br />

Jahrzehnte. Die seinerzeit zu Grunde gelegten Prämissen für den Bedarf an zukünftigen<br />

Friedhofsflächen wurden allerdings durch sinkende Einwohnerzahlen und eine geänderte<br />

Bestattungskultur (weniger Sarg-, mehr Urnenbestattungen) überholt. Der gefasste<br />

Beschluss beauftragte die Verwaltung jeden einzelnen Friedhof entsprechend der<br />

Grundsatzentscheidung hinsichtlich seiner Weiterführung bzw. Flächenreduzierung zu<br />

überprüfen und das Ergebnis den parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung<br />

vorzulegen.<br />

In den Vorlagen für die Bezirksvertretungen wurden bereits für jeden Friedhof insgesamt fünf<br />

Zonen beschrieben, die jeweils darstellen, ab welchen Zeitpunkt nicht mehr benötigte<br />

Flächen für andere Verwendungen zur Verfügung stehen.<br />

Die Zonen umfassen einschließlich des Hauptfriedhofes - ohne die Friedhöfe des<br />

Stadtbezirkes Mitte - insgesamt folgende Flächen:<br />

Zone 0 (sofort verfügbar) - 14,42 ha<br />

Zone I (bis 2020) - 10,10 ha<br />

Zone II (2021 bis 2040) - 28,74 ha<br />

Zone III (2041 bis 2070) - 23,34 ha<br />

Zone IV (2071 bis 2082) - 6,89 ha<br />

Die verbleibende Kernfläche, die dauerhaft vorzuhalten ist, beträgt 83,23 ha, zzgl. der noch<br />

festzulegenden Flächen im Bereich Mitte.<br />

Bei den Flächen der Zone 0 handelt es sich um ausgebaute, bisher noch niem<strong>als</strong> belegte<br />

Erweiterungsflächen und, großflächige, komplett abgeräumte, langfristig nicht mehr belegte<br />

Grabfelder. Bei den bisher nicht belegten Erweiterungsflächen bieten sich - im Rahmen der<br />

gesetzlichen Möglichkeiten - alle möglichen Folgenutzungen an.<br />

Bei den ebenfalls vergleichsweise kurzfristig verfügbaren Flächen der Zone I handelt es sich<br />

teilweise um Flächen, die in der Vergangenheit bereits für Bestattungen genutzt wurden. Hier<br />

kommen deshalb nur eingeschränkte Folgenutzungen in Frage:<br />

<br />

<br />

Umbau zu Park- und Grünanlagen<br />

Aufforstungen


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 3<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

<br />

<br />

Nutzung <strong>als</strong> Kompensationsflächen<br />

Ausweisung <strong>als</strong> Ersatzflächen für bebaubare Park- und Grünanlagen<br />

In der Folgezeit wurde der o. a. Beschluss Zug um Zug umgesetzt und den jeweiligen<br />

Bezirksvertretungen und anschließend dem Fachausschuss <strong>als</strong> Einzelbeschluss vorgelegt.<br />

Stadtbezirk<br />

Beschluss<br />

Bezirksvertretung<br />

Mitte<br />

Konzept gegenwärtig in der Beratung<br />

Wattenscheid 12.07.2011<br />

15.09.2011<br />

– mehrheitlich abgelehnt – zurückgestellt<br />

Nord 23.10.2007<br />

- einstimmig nach geändertem<br />

Beschluss<br />

Beschluss<br />

Ost 29.10.2009<br />

- einstimmig<br />

Süd 03.11.2009<br />

- einstimmig<br />

Südwest 30.06.2010<br />

- einstimmig<br />

Beschluss<br />

Umweltausschuss<br />

25.10.2007<br />

- einstimmig nach geändertem<br />

08.12.2009<br />

- einstimmig<br />

08.12.2009<br />

- einstimmig<br />

09.09.2010<br />

- einstimmig<br />

Das Konzept für den Stadtbezirk Nord wurde mit der Einschränkung beschlossen, dass<br />

aufgegebene Friedhofsflächen nicht <strong>als</strong> Ersatzflächen für bebaubare Park- und Grünanlagen<br />

ausgewiesen werden.<br />

Das Konzept für den Stadtbezirk Mitte konnte aufgrund der personellen Situation im Umweltund<br />

Grünflächenamt noch nicht abschließend erarbeitet werden und steht deshalb aus. Es<br />

wird aber im Rahmen der nun anstehenden Neukonzeption des Friedhofswesens vorgelegt.<br />

2.3 Kostenstruktur im Bestattungswesen<br />

Für 2013 wurde nachstehender Bedarf kalkuliert:<br />

Kosten Amt 67 Amt 68 Gesamt %<br />

(EUR) (EUR) (EUR)<br />

Personalkosten 676.266 6.017.528 6.693.794 57,9<br />

Orgelspieler 33.024 33.024 0,3<br />

Winterdienst Personal-<br />

41.451 41.451 0,4<br />

Maschineneinsatz<br />

Sachkosten ZD<br />

241.975 226.104 468.079 4,0<br />

(Gebäudeunterh.+Bewirtschaftung)<br />

Gebäudereinigung ZD 135.000 192.600 327.600 2,8<br />

Sachkosten 335.452 602.639 938.091 8,1<br />

Grundbesitzabgaben 142.000 142.000 1,2<br />

ILV und Gemeinkostenzuschlag<br />

Management<br />

134.795 448.949 583.744 5,1


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 4<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Gesamt StA 67 + StA 68 1.698.512 7.529.271 9.227.783 79,8<br />

Kalkulatorische Zinsen 1.921.647 16,6<br />

Kalkulatorische Abschreibungen 412.539 3,6<br />

Gesamt 11.561.969 100,0<br />

Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt:<br />

Friedhofsgrün 2.434.800 21,1<br />

Jüdische Friedhöfe, Kriegs- und Ehrengräber 252.147 2,1<br />

Nicht gebührenrelevant 2.686.947 23,2<br />

Sargbestattungen /Urnenbeisetzungen 2.995.655 25,9<br />

Friedhofsunterhaltung 4.555.903 39,4<br />

Aufbahrungen 483.176 4,2<br />

Trauerfeiern (einschl. Orgelspiel) 840.288 7,3<br />

Gebührenrelevant 8.875.022 76,8<br />

Summe 11.561.969 100,0<br />

2.4 Angebotene Bestattungsarten in <strong>Bochum</strong><br />

Derzeit können die Hinterbliebenen unter folgenden Bestattungsformen wählen:<br />

Familiengrabstätte („Gruft“) Sarg Urne<br />

Reihengrabstätte Sarg Urne<br />

Pflegefreie Rasenfamiliengrabstätte Sarg<br />

Pflegefreies Rasenbeet Sarg Urne<br />

Aschestreufeld<br />

Urne<br />

Familiengrabstätte Friedhofshain<br />

Urne<br />

Reihengrabstätte Friedhofshain<br />

Urne<br />

Reihengrabstätte anonym Sarg Urne<br />

Kolumbarium<br />

Urne<br />

Sammelbeisetzung anonym<br />

Urne<br />

Die einzelnen Angebote je Friedhof sind in der Anlage 1 aufgeführt.<br />

Als zukunftsweise, neue Bestattungsform wurde in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft<br />

der <strong>Bochum</strong>er Friedhofsgärtner auf dem Hauptfriedhof die „Oase der Erinnerung“ für Sargund<br />

Urnenbestattungen eingerichtet.<br />

2.5 Entwicklung der Bestattungszahlen<br />

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Bestattungen auf den <strong>Bochum</strong>er<br />

Kommunalfriedhöfen in den Jahren ab 1993.


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 5<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Sterbefälle<br />

Komm. Bestattungen ohne Sammelgräber<br />

Sammelbestattungen<br />

Ab 2007 wurde die „anonyme Sammelbestattung“ auf dem Gräberfeld des Krematoriums<br />

eingeführt, um die drohende Abwanderung durch vergleichbare Angebote konkurrierender<br />

Krematorien zu entgegnen. Hierdurch wurde in der Summe der Anteil der städtischen<br />

Bestattungen erheblich erhöht (von 2006 auf 2008 um rd. 840 Fälle).<br />

Entwicklung Sarg-/ Urnenbestattungen 1993 - 2012<br />

Jahr Sarg Urne Gesamt Sarg in % Urne in %<br />

1993 2935 856 3791 77,42% 22,58%<br />

1994 2699 957 3656 73,82% 26,18%<br />

1995 2731 999 3730 73,22% 26,78%<br />

1996 2734 1145 3879 70,48% 29,52%<br />

1997 2574 1264 3838 67,07% 32,93%<br />

1998 2373 1320 3693 64,26% 35,74%<br />

1999 2136 1390 3526 60,58% 39,42%<br />

2000 2126 1428 3554 59,82% 40,18%<br />

2001 2062 1458 3520 58,58% 41,42%<br />

2002 1965 1535 3500 56,14% 43,86%<br />

2003 1812 1605 3417 53,03% 46,97%


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

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- Begründung - Seite 6<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Entwicklung Sarg-/ Urnenbestattungen 1993 - 2012<br />

2004 1579 1492 3071 51,42% 48,58%<br />

2005 1590 1515 3105 51,21% 48,79%<br />

2006 1386 1410 2796 49,57% 50,43%<br />

2007 1298 1997 3295 39,39% 60,61%<br />

2008 1357 2282 3639 37,29% 62,71%<br />

2009 1260 2129 3389 37,18% 62,82%<br />

2010 1204 2250 3454 34,86% 65,14%<br />

2011 1043 2337 3380 30,86% 69,14%<br />

2012 947 2277 3224 29,37% 70,63%<br />

Tabelle: Entwicklung Sarg- / Urnenbestattung<br />

Die Tabelle zeigt deutlich das Kernproblem des Flächenüberhangs auf den <strong>Bochum</strong>er<br />

Friedhöfen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Sarg- und<br />

Urnenbestattungen fast umgekehrt. Der Anteil der flächenarmen Urnenbestattungen ist auf<br />

über 70 % angestiegen. Es ist zu erwarten, dass der Anteil weiter steigen wird, das<br />

Steigerungstempo wird sich jedoch verlangsamen.<br />

2.6 Interkommunaler Vergleich<br />

In einem Artikel der Zeitschrift „Die Welt“ vom 23.03.2013 wird über die hohen Differenzen<br />

zwischen den Bestattungsgebühren einer Reihe von Städten allgemeinverständlich berichtet.<br />

Dabei wird <strong>Bochum</strong> <strong>als</strong> eine Stadt mit vergleichsweise hohen Gebühren dargestellt. Der<br />

Artikel kann unter folgendem Link nachgelesen werden (Vergleichstabelle kann angeklickt<br />

und vergrößert werden).<br />

http://www.welt.de/wirtschaft/article114705707/Die-Friedhofsgebuehren-in-Deutschland-explodieren.html<br />

Bei diesen Betrachtungen ist aber zu berücksichtigen, dass die Gebühren der einzelnen<br />

Städte nicht ohne weiteres vergleichbar sind. Wichtig ist hierbei, dass die Leistungen der<br />

untersuchten Städte teilweise stark voneinander abweichen und die Gebühren sich aus<br />

unterschiedlichen Teilen zusammensetzen.<br />

Unstrittig ist aber, dass die <strong>Bochum</strong>er Gebühren im Vergleich eher hoch sind und dass<br />

insofern großer Handlungsbedarf besteht.<br />

3. Möglichkeiten der Einflussnahme


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 7<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

3.1 Neuausrichtung Friedhofskonzept<br />

Aufgrund der sich ändernden Bestattungskultur, der sehr großzügigen Flächenbevorratung<br />

der Vergangenheit und des sich ändernden "Marktes" besteht ein Überhang von rd. 50% bei<br />

den von der Stadt vorgehaltenen Friedhofsflächen. Der Rückbau kann aus den dargelegten<br />

Gründen nur in Schritten und nur sehr langfristig erfolgen. Die vorgehaltenen Flächen<br />

einschließlich der Infrastruktur (Trauerhallen, Betriebshöfe ...) belasten die Kosten der<br />

Friedhofsunterhaltung wegen des Pflege- und Unterhaltungsaufwandes und der<br />

kalkulatorischen Kosten jedoch immens, was zwangsläufig auf die Gebühren durchschlägt.<br />

Wenn aber 50% der Fläche zurückgenommen und eine Reihe von baulichen Einrichtungen<br />

abgebaut werden müssen, bedeutet dies, dass die Zahl der Friedhöfe spürbar reduziert<br />

werden muss. Auf Dauer wird der wirtschaftlich zu betreibende Rahmen der heute<br />

vorhandenen 26 Friedhöfe erheblich zu reduzieren sein. Hierfür sind kurzfristig die nötigen<br />

Grundlagen zu schaffen und die politischen Entscheidungen herbeizuführen. Das Konzept<br />

muss unter Zugrundelegung der langfristigen Rahmenbedingungen Folgendes<br />

berücksichtigen:<br />

<br />

<br />

die dauerhafte Bedeutung der vorhandenen Friedhöfe für den Bestattungsbetrieb<br />

die Friedhöfe sind kurzfristig in einen baulichen und infrastrukturellen Zustand zu<br />

versetzten, der ihrer künftigen Bedeutung entspricht.<br />

Es muss daher zunächst die Entscheidung getroffen werden, welche Friedhöfe auf Dauer<br />

sinnvoll zu betreiben sind und welche Friedhöfe künftig nicht mehr benötigt werden. Für die<br />

Übergangszeit sind Letztere soweit zu erhalten, wie dies für die bestehenden Nutzungsrechte<br />

nötig ist.<br />

Die bestehenden Friedhöfe sind nach dieser Grundsatzentscheidung in drei Kategorien<br />

einzuteilen:<br />

Funktion<br />

Hauptfriedhof Zentraler Friedhof<br />

Gesamtstädtische<br />

Bedeutung<br />

Zentrale<br />

Gedenkveranstaltungen und -<br />

einrichtungen<br />

Krematorium angegliedert<br />

Ausbauzustand<br />

Trauerhallen für<br />

herausgehobene Feiern<br />

(Denkm<strong>als</strong>chutz)<br />

auf Dauer weitläufige<br />

Anlage<br />

Bestattungsfelder für alle<br />

Bestattungsarten<br />

Bestattungsfeld für<br />

Pathologie<br />

Krematoriumsgräberfeld<br />

Zentraler Betriebshof für<br />

Friedhofsunterhaltung


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 8<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Dezentrale<br />

Friedhöfe<br />

Auslaufende<br />

Friedhöfe<br />

Funktion<br />

dauerhafte Bedeutung<br />

bezirksorientierte Funktion<br />

<br />

<br />

Schließung kurzfristig<br />

(201x)<br />

keine Vergabe neuer<br />

Nutzungsrechte<br />

Ausbauzustand<br />

Trauerhallen und<br />

Leichenzellen im notwendigen<br />

Ausbau<br />

Sanierung im Sinne eines<br />

zeitgemäßen Angebotes<br />

Bestattungs- und<br />

Grünanlagen im Umfang, der auf<br />

lange Sicht erforderlich ist<br />

Bestattungsfelder für alle<br />

Bestattungsarten (soweit sinnvoll)<br />

Betriebseinrichtungen für<br />

Friedhofsunterhaltung (tlw. mit<br />

Schwerpunktfunktion)<br />

Aufenthaltsräume für<br />

Personal Technischer Betrieb<br />

Trauerhallen und<br />

Leichenzellen soweit möglich<br />

(Denkm<strong>als</strong>chutz) zurückbauen<br />

falls erforderlich<br />

Fertigbauten für Sanitäranlagen<br />

Friedhofsinfrastruktur auf<br />

das unabweisbar nötige Maß<br />

zurückbauen<br />

Ziel der vorgeschlagenen Strukturumstellungen ist es, ein attraktives Angebot zu<br />

wettbewerbsfähigen Preisen zu gewährleisten. Dies ist ohne den spürbaren Rückbau der<br />

Anlagen nicht möglich. Hierzu ist ein schlüssiges Gesamtkonzeptes erforderlich, das alle<br />

Friedhöfe im Stadtgebiet einbezieht. Dieses Konzept muss mit Augenmaß aufgestellt werden<br />

und die Interessen der einzelnen Stadtteile bzw. deren Bürgerinnen und Bürger angemessen<br />

berücksichtigen.<br />

In Anlage 2 sind die Funktionen der drei Friedhofskategorien und die erforderlichen<br />

Veränderungen schematisch dargestellt.<br />

Die Verwaltung beabsichtigt, sich bei der Entwicklung der konkreten Handlungsoptionen<br />

extern durch ein Fachbüro beraten zu lassen.<br />

3.2 Flächenreduzierung<br />

Die Einschätzungen, die der bestehenden Beschlusslage („Konzept zur Anpassung der<br />

Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf“) zugrunde liegen, müssen anhand der<br />

fortgeschrittenen Entwicklung bei den einzelnen Friedhöfen neu bewertet werden. Bei


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 9<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

konsequenter Bewertung der zurzeit vorgehaltenen Flächen mit den notwendigen<br />

Pflegemaßnahmen sind weitere Spielräume erkennbar, die im Sinne einer Reduzierung des<br />

Gebührenbedarfs genutzt werden sollten.<br />

Bei der Überführung dieser Flächen in andere Nutzungen ist aber zu beachten, dass sie bei<br />

einer Umnutzung <strong>als</strong> Grünanlage zwar die Kalkulation der Friedhofsgebühren positiv<br />

beeinflussen. Allerdings geht dies zu Lasten des allgemeinen Haushaltes, da die<br />

Unterhaltung nun aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist. Echte Einsparungen<br />

lassen sich aber dann erzielen, wenn die Infrastruktur der umgenutzten Flächen (Wege,<br />

Plätze, Bänke, Papierkörbe, pp.) zurückgebaut wird, Unterhaltungsmaßnahmen (z. B.<br />

Laubbeseitigung) reduziert/eingestellt werden und die Flächen im Wesentlichen extensiv<br />

gepflegt werden.<br />

Exemplarisch wurde für die Friedhöfe Hiltrop, Gerthe und Weitmar/Schloßstraße das<br />

Potenzial zur Kostenreduzierung ermittelt (siehe Anlage 3.1 – 3.3), um entsprechende<br />

Möglichkeiten aufzuzeigen. Die dargestellten Optionen gehen davon aus, dass Flächen der<br />

Zone 0 und Teile der Zone I umgehend aus dem Friedhofsgelände ausgegliedert werden.<br />

Hierdurch wird der Pflegeaufwand mit den entsprechenden Kosten reduziert und die<br />

kalkulatorischen Kosten für die Flächen entfallen. Die Einzeldaten stellen sich wie folgt dar:<br />

FH Hiltrop: Reduzierungsfläche 0,7 ha<br />

Rückbau Wegefläche: ca. 1.200 m²<br />

Zaunarbeiten:<br />

ca. 280 m<br />

FH Gerthe: Reduzierungsfläche: 0,9 ha<br />

Rückbau Wegefläche: - - -<br />

Zaunarbeiten:<br />

ca. 560 m<br />

FH Weitmar: Reduzierungsfläche 3,0 ha<br />

Rückbau Wegefläche: ca. 800 m²<br />

Zaunarbeiten:<br />

ca. 1.450 m<br />

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ergäbe sich eine kurzfristige Flächenreduzierung<br />

von ca. 4,6 ha. Dadurch könnten die gebührenrelevanten Kosten (ca. 2,00 Euro pro qm) um<br />

jährlich rd. 92.000 EUR gesenkt werden. Die verbleibenden Unterhaltungskosten für die<br />

ausgegliederten Flächen gehen danach zu Lasten allgemeiner Haushaltsmittel. Da die<br />

Bereiche aber <strong>als</strong> Gehölzflächen in die angrenzenden Waldbereiche eingegliedert werden, ist<br />

von sehr geringen Folgekosten auszugehen (ca. 1.000.Euro jährlich).<br />

Ziel ist es, für alle sich anbietenden Flächen die Pflege im möglichen Umfang zu reduzieren<br />

und sie aus dem Bestattungswesen auszugliedern. In einem ersten Schritt werden für 2014<br />

insgesamt mindestens 20 ha angestrebt, die entsprechend verändert werden. Hierdurch<br />

können die Kosten in der Gebührenrechnung um rd. 400.000 Euro reduziert werden.<br />

3.3 Neuorganisation der Friedhofsunterhaltung


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 10<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Die heutige Organisation der Friedhofsunterhaltung ist durch eine stark dezentrale Struktur<br />

geprägt, da auf fast allen Friedhöfen Personal stationiert ist, das sich ausschließlich um die<br />

Anlagen dieses Friedhofes kümmert. Einzelheiten sind in der Anlage 4 dargestellt.<br />

Die Friedhofsunterhaltung soll künftig am Standort Hauptfriedhof zentralisiert werden. Hierbei<br />

kann dann auch der Einsatz von Großmaschinen, z. B. Mittelflächenmäher, effektiver<br />

erfolgen.<br />

Leitlinie für die künftige Organisationsform ist es, Wirtschaftlichkeit, Qualität und<br />

Kundenfreundlichkeit in möglichst hohem Maße zu erreichen. Das Organisationskonzept wird<br />

im Einklang mit der Friedhofsentwicklungsplanung stehen.<br />

Von dieser Maßnahme verspricht sich die Verwaltung einen Rationalisierungseffekt im<br />

Umfang von ca. 10 Stellen.<br />

Darüber hinaus sind aufgrund einer eigenen HSK-Maßnahme 15 Stellen für Friedhofswärter<br />

einzusparenden. Dies ist bereits teilweise umgesetzt; 5 Stellen sind entsprechend der<br />

Personalfluktuation noch abzubauen.<br />

3.4 Pflegestandards Friedhofsrahmengrün<br />

Die Pflege der Friedhöfe erfolgt in der Regel intensiv. Die Nutzer erwarten, dass neben den<br />

von ihnen gepflegten Grabstätten und auch das weitere Umfeld ein gepflegtes und<br />

kultiviertes Erscheinungsbild bietet.<br />

Die Unterhaltung der Friedhofsflächen wurde gleichwohl im Rahmen des HSK durch den<br />

Wegfall der Frühjahrs- und Sommerbepflanzung reduziert. Bei Rasenschnitt wurden<br />

Teilflächen von der Jahrespflege in einen 2-maligen Schnitt überführt (Extensivpflege). Dies<br />

sind bis heute ca. 100.000 m².<br />

Eine neue Aufnahme der Friedhofsflächen hat ergeben, dass weitere ca. 78.000 m²<br />

Rasenflächen, die bisher intensiv gepflegt werden, auch extensiv bearbeitet werden könnten.<br />

Die durch solche Maßnahmen entstehenden naturnahen Bereiche werden aber auch<br />

zukünftig zu Beschwerden hinsichtlich des optischen Eindrucks und des Samenflugs führen.<br />

Hier müssen die positiven ökologischen Aspekte herausgearbeitet und den Nutzern vermittelt<br />

werden.<br />

Pro 1.000 m² können bei dieser Umstellung der Pflegeintensität Kosteneinsparungen in Höhe<br />

von 267 Euro pro Jahr realisiert werden.<br />

3.5 Anpassung des Angebotes


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 11<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Die städtischen Friedhöfe stehen im Wettbewerb zu Friedhöfen anderer Träger (Kirchen,<br />

Nachbarstädte, Friedwald…). Um diesen Wettbewerb zu bestehen, bedarf es neben der<br />

spürbaren Reduzierung der Bestattungsgebühren auch der Anpassung an die sich<br />

ändernden Nachfrage.<br />

Die unter Ziff. 2.4 genannten, auf den <strong>Bochum</strong>er Kommunalfriedhöfen angebotenen<br />

Bestattungsformen, werden sehr unterschiedlich angenommen. Es ist festzustellen, dass die<br />

klassischen Bestattungen in Reihen- und Familiengräbern abnehmen. Der Trend geht zu<br />

pflegefreien bzw. pflegeleichten Grabarten wie Rasengräber und Kolumbarien. Von daher ist<br />

zu prüfen, ob die bisherigen Angebote in dieser Zusammensetzung beibehalten und/oder<br />

durch weitere Bestattungsformen ergänzt werden sollen.<br />

Folgende andere Angebote wären denkbar:<br />

Halbanonyme Sarg-/Urnenbestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen mit namentlicher<br />

Nennung an einer oder mehreren zentralen Stellen.<br />

Urnenhäuser; Umnutzung nicht mehr erforderlicher, insbesondere unter Denkm<strong>als</strong>chutz<br />

stehenden Trauerhallen <strong>als</strong> Kolumbarien. Es sind hier auch Kolumbarien denkbar, bei<br />

denen in jeder Kammer statt zwei Beisetzungen lediglich eine Beisetzung mit einer<br />

Schmuckurne angeboten wird.<br />

Erweiterung des Angebotes an naturnahen Bestattungsformen (Baumbestattungen)<br />

Bestattungslandschaften und Bestattungsgärten<br />

3.6 Rückbau von Friedhöfen / Aufgabe von Trauerhallen<br />

In den Konzepten zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf für die<br />

einzelnen Stadtbezirke wurden zwei Kriterien beschrieben, nach denen Friedhöfe nicht<br />

weitergeführt werden sollen. Danach soll ein Friedhof auslaufen, wenn die erforderliche<br />

Friedhofsfläche unter 40 % der Gesamtfläche liegt und die Zahl der jährlichen Bestattungen<br />

geringer <strong>als</strong> 50 ist.<br />

Hiernach sollen zusätzlich zu den bereits geschlossenen Friedhöfen Hamm, Laer,<br />

Kortumpark und jüdischer Friedhof Wattenscheid vier Friedhöfe nicht weitergeführt werden:<br />

Stadtbezirk Wattenscheid:<br />

Stadtbezirk Südwest:<br />

Friedhof Leithe, Friedhof Günnigfeld<br />

Friedhof Weitmar/Schlossstraße, Friedhof Linden<br />

Während die Bezirksvertretung Südwest im Rahmen der Anhörung dem Auslaufen der<br />

beiden Friedhöfe zugestimmt hat, lehnt die Bezirksvertretung Wattenscheid die Schließungen<br />

ab. Die Bewertung der Friedhöfe im Stadtbezirk Mitte steht noch aus.<br />

Die Folgen einer Schließung greifen nicht unmittelbar:<br />

<br />

Nutzungs- und Ruherechte bestehen noch 25 und mehr Jahre,


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 12<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

<br />

<br />

<br />

Ehegattenzusammenführung werden zur Zeit noch darüber hinaus zugelassen,<br />

Gräberfelder, Rahmengrün, Wege, Friedhofsgebäude und Infrastruktur<br />

(Wasserzapfstellen...) sind weiter zu pflegen und zu unterhalten.<br />

Auch die nicht geschlossenen Friedhöfe sind infolge der sich ändernden Bestattungskultur<br />

teilweise nur gering ausgelastet. Die beschlossene Rückführung der Flächen (vgl. oben Ziffer<br />

3.2) allein entlastet die Kosten der Friedhofsunterhaltung und somit die Bestattungsgebühren<br />

erst mittel- bis langfristig.<br />

Die gegenwärtige Situation ist geprägt durch ein weit verzweigtes "Netz" von Bezirks- und<br />

Ortsteilfriedhöfen, deren Entstehung stadthistorisch zu sehen ist. Der Fortbestand dieser<br />

Friedhöfe ist konzeptionell zu überdenken. Dabei geht es nicht sofort um die Schließung von<br />

Friedhöfen, sondern darum, welche Flächen und insbesondere welche Anlagen<br />

entsprechend der künftigen Bedeutung der jeweiligen Friedhöfe notwendig sind. So ist es<br />

nicht zwingend erforderlich, dass für kleine Friedhöfe mit geringen Bestattungszahlen<br />

Trauerhallen in der heutigen Form beizubehalten sind. Sofern entsprechende Einrichtungen<br />

auf benachbarten Friedhöfen des Bezirks bestehen, die zeitgemäß zu modernisieren sind,<br />

können die oft sanierungsbedürftigen Trauerhallen abgerissen und durch kostengünstige<br />

Alternativen (z.B. offene Shelter) ersetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass viele Bestatter<br />

(schwerpunktmäßig in bestimmten Bezirken) ebenfalls über gut ausgestattete Trauerhallen<br />

und Aufbahrungszellen verfügen. Hier sind Gespräche über eine Zusammenarbeit zu führen,<br />

damit auf nicht nötige Einrichtungen verzichtet werden kann.<br />

Ziel muss es sein, in jedem Bezirk eine ausreichende, den Bedarf deckende Versorgung zu<br />

gewährleisten.<br />

Dazu ist für jeden Friedhof, bzw. jedes Gebäude eine individuelle Bewertung vorzunehmen.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass einige Trauerhallen dem Denkm<strong>als</strong>chutz unterliegen. Auch hier<br />

sind wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln (z.B. Nutzung <strong>als</strong> Urnenhaus). Ebenso sind<br />

durch kostengünstige Ersatzbauten die sanitären Anforderungen für Friedhofsnutzer und<br />

Unterhaltungspersonal sicherzustellen.<br />

3.7 Nachfrage- und kostenorientierte Gebührenanpassung<br />

Durch die Entwicklung der Inanspruchnahme der Bestattungen weg von den größeren<br />

Sarggräbern hin zu den kleineren und kostengünstigeren Urnengräbern sowie Beisetzungen<br />

in den Kolumbarienwänden verringert sich die Flächenbelegungsquote, so dass die<br />

benötigte Friedhofsfläche sinkt und der Gebührenbedarf je Beisetzung steigt.<br />

Diese Entwicklung macht es erforderlich, das Preisgefüge (Preisdifferenzierung) zu<br />

modifizieren. Hierzu sollten die Äquivalenzziffern entsprechend den neuen Erfordernissen<br />

angepasst werden.


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Begründung - Seite 13<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Bei der Neuberechnung der Äquivalente sollten alle Bestattungsarten unabhängig von Ihrem<br />

Flächenbedarf gleichmäßig mit einem konstanten Betrag <strong>als</strong> Anteil an Unterhaltungs- und<br />

Betriebskosten beteiligt werden. Dies führt zu einem höheren anteiligen Bedarf bei den<br />

Urnenbeisetzungen. Zugleich soll eine Anhebung der Gebühren für die Urnenbeisetzungen<br />

vermieden werden.<br />

Durch diese Maßnahme in Verbindung mit der angestrebte Kostenreduzierung durch<br />

Flächenabbau, der HSK-Maßnahmen (Wärterdienst) sowie Optimierungen des Technischen<br />

Betriebes wird angestrebt, bei Beibehaltung der Kostendeckung das Gebührenniveau zu<br />

stabilisieren und mittelfristig zu senken.<br />

Die Kostenreduzierung ist die Vorraussetzung für den Spielraum zur Modifizierung des<br />

Preisgefüges.


Stadt <strong>Bochum</strong><br />

Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

- Beschlussvorschlag - Seite 1<br />

Stadtamt<br />

67 02 (3537)<br />

TOP/akt. Beratung<br />

Vorlage Nr.: 20131079<br />

Bezeichnung der Vorlage<br />

Stabilisierung der Friedhofsgebühren<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 3 „Einflussmöglichkeiten“ beschriebenen<br />

Maßnahmen detailliert zu überprüfen, kostenmäßig zu beziffern und die Ergebnisse dem<br />

Ausschuss im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation 2014 vorzustellen.


67 02 Bu (3537) Anlage 1<br />

Auf den Friedhöfen der Stadt <strong>Bochum</strong> stehen z.Zt. folgende Gräber zur Neuvergabe oder Neubelegung zur Verfügung Stand:18.04.2013<br />

Anonymes<br />

Grab<br />

Asche<br />

streufeld<br />

Friedhofshain<br />

Reihe und<br />

Familie<br />

Pflegefreies<br />

Reihen<br />

rasengrab<br />

Pflegefreies<br />

Familien<br />

rasengrab<br />

Friedhof Familiengrab Reihengrab Reihenbeet<br />

Kolumbarium<br />

Anonymes<br />

Sammelgrab<br />

** S U S U K S S U U U S U S U U<br />

Altenbochum<br />

X<br />

Blumenstraße X X X X X<br />

Dahlhausen X X X X X X X<br />

Eppendorf X X X X X X<br />

Gerthe X X X X X X X X<br />

Grumme X X X X X X X<br />

Günnigfeld X X X X X<br />

Hamme<br />

Ausnahme: Ehepartnerzusammenführung - RS - RU<br />

Hauptfriedhof* X X X X X X X X X X X X X<br />

(Krematorium)<br />

Hiltrop X X X X X X X X X<br />

Höntrop X X X X X X X X X X<br />

Hordel X X X X X X X X<br />

Langendreer X X X X X X X X X X<br />

Leithe X X X X X<br />

Linden<br />

Ausnahme: Ehepartnerzusammenführung - RS - RU (AU bis zur Vollbelegung des aktuellen Felds)<br />

Querenburg X X X X X X X X X<br />

Riemke X X X X X X X<br />

Stiepel X X X X X<br />

Weitmar, H.-K.-Straße X X X X X X X X<br />

Weitmar, Schloßstr.<br />

Ausnahme: Ehepartnerzusammenführung - RB - RU<br />

Werne X X X X X X X X X<br />

Wiemelhausen X X X X X<br />

jüd. Wiemelhausen X X<br />

* Die Belegungsmöglichkeiten der islamischen Felder sind auf dem Hauptfriedhof zu erfragen. ** S= Sarg U=Urne K=Kind


Friedhofskategorien<br />

Anlage 2<br />

Hauptfriedhof<br />

Repräsentative<br />

Trauerhallen<br />

Krematorium<br />

Bestattungsfelder<br />

aller Bestatt.arten<br />

Zentraler Betriebshof<br />

Friedhofsunterhaltung<br />

Dezentrale Friedhöfe<br />

Trauerhalle,<br />

Aufbahrungszellen<br />

Flächenrückbau<br />

Flächenrückbau<br />

Bestattungsfelder<br />

aller<br />

Bestatt.arten<br />

„einfacher“ Stützpunkt<br />

Friedhofsunterhaltung<br />

(Lagerplatz,<br />

Pausenraum,<br />

Toiletten)<br />

Auslaufende Friedhöfe<br />

Offener Shelter für<br />

Trauerfeiern<br />

Toiletten-<br />

Container<br />

Flächenrückbau<br />

Auslaufen aller<br />

Bestattungsfelder<br />

Vorhandene<br />

Nutzungsrechte<br />

beachten


Anlage 4<br />

Die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe ist z. Zt. in drei Bereiche unterteilt.<br />

Bereich Mitte:<br />

Hauptfriedhof<br />

Friedhof Altenbochum<br />

Friedhof Kortumpark (geschlossen)<br />

Friedhof Blumenstraße<br />

Friedhof Wiemelhausen,<br />

Jüdischer Friedhof Wasserstraße<br />

Friedhof Laer (geschlossen)<br />

Krematorium (Urnensammelbestattungen)<br />

Bereich Ost:<br />

Friedhof Langendreer<br />

Friedhof Werne<br />

Friedhof Gerthe<br />

Friedhof Hiltrop<br />

Friedhof Grumme<br />

Friedhof Querenburg<br />

Friedhof Stiepel (ohne Personal)<br />

Bereich West:<br />

Friedhof Weitmar, Schlossstraße (geschlossen)<br />

Friedhof Weitmar, Heinrich-König-Straße<br />

Friedhof Dahlhausen<br />

Friedhof Linden (geschlossen)<br />

Friedhof Höntrop<br />

Friedhof Eppendorf<br />

Friedhof Günnigfeld<br />

Friedhof Leithe (ohne Personal)<br />

Friedhof Hordel<br />

Friedhof Riemke<br />

Friedhof Hamme (geschlossen)<br />

Jüdischer Friedhof <strong>Bochum</strong>er Straße (geschlossen)<br />

Auf den Friedhöfen mit Personal werden alle anfallenden Arbeiten wie Bestattungen,<br />

Rasenschnitt, Gehölzpflege, Wegeunterhaltung, Pflege der Kriegsgräberanlagen usw.<br />

von den dort stationierten Mitarbeitern durchgeführt.<br />

Diese Arbeiten werden auf den geschlossenen oder den Schlüsselfriedhöfen (ohne<br />

Personal) von den überbetrieblichen Arbeitsgruppen, von denen es in jedem Bereich<br />

eine gibt, erledigt. Diese Arbeitsgruppen pflegen auch die Kriegsgräberanlagen auf den<br />

konfessionellen Friedhöfen und werden bei Arbeitsspitzen oder personellen Engpässen<br />

auf den anderen Friedhöfen in ihrem Bereich tätig.<br />

Der Baggereinsatz für die Bestattungen und die Abfallbeseitigung wird jeweils von den<br />

einzelnen Bereichen organisiert.<br />

Durch die Veränderung der Bestattungskultur, weniger Sargbeisetzungen (ca. 30 %),<br />

mehr Urnenbeisetzungen (ca. 70 %) und zunehmend zersiedelter Friedhofsflächen


(Streulagen) ist die heutige Organisationsform überholt. Die dezentrale Struktur ist<br />

auch in einer Zeit entstanden, <strong>als</strong> mit erheblich mehr Personal von den Friedhöfen aus<br />

die umliegenden Grünanlagen gepflegt wurden. Dies geschieht schon lange nicht<br />

mehr.<br />

Im Friedhofsbereich wird beim Technischen Betrieb heute folgendes Personal<br />

eingesetzt:<br />

1 Sachgebietsleiter<br />

1 Sachbearbeiter<br />

Bereich Mitte<br />

1 Bereichsleiter<br />

4 Mitarbeiter Verwaltung<br />

7 Mitarbeiter Krematorium<br />

32 Mitarbeiter Friedhöfe<br />

1 Leiter Kontrollen / Wärterdienst<br />

4 Mitarbeiter Kontrollen<br />

7 Mitarbeiter Wärterdienst<br />

Bereich West<br />

1 Bereichsleiter<br />

2 Mitarbeiter Wärterdienst<br />

32 Mitarbeiter Friedhöfe<br />

Bereich Ost<br />

1 Bereichsleiter<br />

1 Mitarbeiter Wärterdienst<br />

31 Mitarbeiter Friedhöfe<br />

Beim Umwelt- und Grünflächenamt ist ebenfalls Personal für das Friedhofs- und<br />

Bestattungswesen eingesetzt:<br />

- 2 Technische Sachbearbeiter (1 Stelle seid Februar 2012 unbesetzt)<br />

Friedhofsplanung, Friedhofsunterhaltung und Krematorium<br />

- 4 Sachbearbeiter/-innen (1 Stelle überplanmäßig)<br />

Verwaltung Bestattungswesen<br />

- 1 Sachbearbeiterin (Teilzeit 0,65)<br />

Grabmalberatung/ -genehmigung

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