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Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorlage 20132003 - CDU Bochum

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Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Vorblatt - Seite 1Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>Sicht- und Eingangsvermerk <strong>der</strong> Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäßöffentlichBezeichnung <strong>der</strong> <strong>Vorlage</strong>Neufassung <strong>der</strong> Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege <strong>der</strong> Stadt <strong>Bochum</strong>(Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie)BeschlussvorschriftenBeschlussorganRatBeratungsfolge Sitzungstermin akt.BeratungJugendhilfeausschuss 25.09.2013Haupt- und Finanzausschuss 16.10.2013Rat 07.11.2013AnlagenAnlage zur <strong>Vorlage</strong> Richtlinien 2013 _inkl_Anlagen_A_B_CZusatzinformationenFinanzielle AuswirkungenBeteiligungspflichtige AngelegenheitPersonalrat wurde beteiligtGrundsatzentscheidungJNNN


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 1Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>1. AusgangslageKin<strong>der</strong>tagespflege ist eine Betreuungsform, die in familienähnlichen Strukturen, vorrangig imHaushalt von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern stattfindet. In <strong>der</strong> Stadt <strong>Bochum</strong> hat diesesSegment <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung bereits eine lange Tradition. Seit 1996 wurde die Kin<strong>der</strong>tagespflegekontinuierlich weiter entwickelt und ausgebaut. Schon zum Beginn des Rechtsanspruches fürKin<strong>der</strong> ab dem dritten Lebensjahr im Jahr 1996 konnte die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n beiTagesmüttern (seinerzeit gab es noch keine Tagesväter) zur Versorgung mit Betreuungsplätzen in<strong>Bochum</strong> einen Beitrag leisten.Die Stadt <strong>Bochum</strong> arbeitet in Bezug auf die Kin<strong>der</strong>tagespflege eng mit dem Sozialdienstkatholischer Frauen (SkF) zusammen. Der SkF führt seit vielen Jahren die Qualifikation <strong>der</strong>Tagesmütter und –väter durch und übernimmt in einigen Stadtteilen die Fachberatung.Da es in Bezug auf die Handlungsweise vor Ort im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege keinewesentlichen gesetzlichen Festsetzungen gab und gibt, wurde im Jahr 2003 erstmalig eineRichtlinie zur Kin<strong>der</strong>tagespflege für die Stadt <strong>Bochum</strong> erstellt, in <strong>der</strong> entsprechende Eckpunktefestgelegt wurden. Diese wurde zuletzt 2009 überarbeitet und durch JHA und Rat beschlossen.Der neue Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr soll laut Vorgabedes Bundesgesetzgebers zu ca. 30% über die Kin<strong>der</strong>tagespflege sichergestellt werden. DieseVorgabe wird in <strong>Bochum</strong> erfüllt; <strong>der</strong>zeit werden sogar ca. 40% <strong>der</strong> Plätze für unter dreijährigeKin<strong>der</strong> bei Tagesmüttern und –vätern (Tagespflegepersonen) vorgehalten.Die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege hat in den vergangenen Jahren eine erheblicheAusweitung erfahren. Am 31.06.2013 wurden 1220 Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege betreut. Esgibt in <strong>Bochum</strong> 531 Kin<strong>der</strong>tagespflegestellen mit insgesamt 1337 Plätzen.Der Anspruch einer bedarfgerechten und passgenauen Vermittlung benötigt eine gute undzeitintensive Zusammenarbeit mit den Eltern und den Tagespflegepersonen. In Verbindung mit<strong>der</strong> stetig ansteigenden Zahl <strong>der</strong> in Kin<strong>der</strong>tagespflege betreuten Kin<strong>der</strong> führte dies erstmals 2004,dann 2009 und letztmalig 2012 zu einer Aufstockung des Personalstammes.Zum jetzigen Zeitpunkt sind beim Kooperationspartner SkF 4 Fachberaterinnen mit einer Kapazitätvon 2,2 Stellen und beim Jugendamt 7 Fachberater/innen mit einer Kapazität von 6,2 Stellen imBereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege beschäftigt.Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kin<strong>der</strong> ab dem erstenLebensjahr seit dem 01.08.2013 wird nun eine detaillierte und klare Umsetzung für dieHandlungsanfor<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege auf lokaler Ebene in <strong>der</strong> Richtlinie <strong>der</strong> Stadt<strong>Bochum</strong> unumgänglich.Die bisher geltende „Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege <strong>der</strong> Stadt <strong>Bochum</strong>(Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie)“ in <strong>der</strong> Fassung vom 01.07.2009 bedurfte vor dem Hintergrund <strong>der</strong>nunmehr vierjährigen Erfahrung aus <strong>der</strong> Praxis zudem einer Überarbeitung.


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 2Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>Die verwaltungsinternen Verfügungen hinsichtlich <strong>der</strong> Bezuschussung von Sozialversicherungen,die Regelung, in welchem Fall eine Inanspruchnahme <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege z.B. beiSchließungszeiten <strong>der</strong> Kitas/Schulen möglich ist, sowie die Verfahrensweise hinsichtlich <strong>der</strong>Urlaub-, Krankheitszeiten von Tagespflegepersonen und Kin<strong>der</strong>n müssen in die neue Richtlinieaufgenommen werden. Weiterhin ist die Vorgehensweise zur Inbetriebnahme so genannterGroßtagespflegestellen (Betreuung von bis zu neun Kin<strong>der</strong>n durch zwei bis dreiTagespflegepersonen) eindeutig zu regeln. Die kontinuierliche Weiterentwicklung hinsichtlich <strong>der</strong>Qualifizierung <strong>der</strong> Tagespflegepersonen und <strong>der</strong> damit verbundenen, leistungsgerechtenVergütung muss ebenso in <strong>der</strong> Richtlinie neu festgelegt werden.Die überarbeitete „Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege <strong>der</strong> Stadt <strong>Bochum</strong>,Stand 01.11.2013 (Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie)“ sowie die dazu gehörenden Anlagen A, B und C(siehe Anlage) werden nachfolgend vorgestellt.2. Wichtige Punkte <strong>der</strong> neuen Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinieProblematik <strong>der</strong> Gleichrangigkeit von Kitas und Kin<strong>der</strong>tagespflege / Zuzahlung <strong>der</strong> ElternDie Tagespflegepersonen erhalten durch das Jugendamt ein ihrer Qualifikation entsprechendesEntgelt. Die Eltern <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zahlen für die Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> analog <strong>der</strong> Regelung in denKin<strong>der</strong>tageseinrichtungen einen öffentlich-rechtlichen Elternbeitrag an das Jugendamt. Die Höhedes Elternbeitrages ist nach dem Einkommen <strong>der</strong> Eltern gestaffelt und wird in <strong>der</strong> <strong>Bochum</strong>erElternbeitragssatzung geregelt. Damit ist die in § 90 SGB VIII vorgesehene „Kostenbeteiligung an<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und Kin<strong>der</strong>tagespflege“ für dieInanspruchnahme <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege erfüllt.In den vergangenen Jahren hat sich jedoch die Problematik ergeben, dass vieleTagespflegepersonen im Rahmen des bilateralen Vertrages, den sie mit den Eltern schließen, eineprivate Zuzahlung von den Eltern erheben. Private Zuzahlungen durch die Eltern an dieTagespflegepersonen wi<strong>der</strong>sprechen jedoch <strong>der</strong> Gesetzessystematik (§ 23 Absatz 2 in Verbindungmit § 90 SGB VIII). Ein ausdrückliches Zuzahlungsverbot <strong>der</strong> Eltern ist im SGB VIII allerdings nichtenthalten.Ein Verbot dieser Zuzahlungen <strong>der</strong> Eltern durch den Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe(Jugendamt) könnte als Eingriff in die Vertrags- und Berufsfreiheit <strong>der</strong> Tagespflegepersonengewertet werden.Vor diesem Hintergrund kann ein rechtswirksames Zuzahlungsverbot nur auf <strong>der</strong> Grundlage einerrechtlich bindenden freiwilligen Verpflichtung zwischen dem Jugendamt und denTagespflegepersonen vereinbart werden. Diese sollte den Verzicht auf private Zuzahlungen vonden Eltern an die Tagespflegeperson beinhalten.Der Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe kann auf den Abschluss einer solchen Vereinbarungdrängen. Er hat die Möglichkeit, Kin<strong>der</strong> nur zu solchen Tagespflegepersonen zu vermitteln, diemit <strong>der</strong> oben beschriebenen Vereinbarung einverstanden sind. Hierzu gibt es eindeutigeStellungnahmen des “Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)“ vom


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 3Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>25.02.2013, sowie des Ministeriums für Familien, Kin<strong>der</strong>, Jugend Kultur und Sport (MFKJKS) NRWzum oben genannten DIJuF Gutachten, Ergebnisprotokoll Arbeitskreis “Run<strong>der</strong> Tisch in <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege vom 06.06.2013 Landschaftsverband Rheinland (LVR)“. Hier wird unteran<strong>der</strong>em ausgeführt: „Im Rahmen des Rechtsanspruchs erfüllt <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> öffentlichenJugendhilfe seine Leistungspflicht nur dann, wenn er eine ausreichende Anzahl von Plätzen in <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege vorhält, für die kein zusätzliches Betreuungsgeld von den Eltern erhoben wird.“Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Möglichkeit zum Abschluss einer entsprechendenVereinbarung zum Zuzahlungsverbot mit dem Punkt 3.1 in <strong>der</strong> neuen Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie in<strong>Bochum</strong> geschaffen werden.Leistungsgerechte Bezahlung <strong>der</strong> TagespflegepersonenEs ist unabdingbar, dass Tagespflegepersonen die vorgenannte, freiwillige Vereinbarung einesZuzahlungsverbotes mittragen. Hierzu ist eine leistungsgerechte Vergütung (§ 23 Abs. 2a SGBVIII) <strong>der</strong> Betreuung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege ein wichtiges Kriterium.Entsprechend den Aussagen in <strong>der</strong> Studie: “Leistungsorientierte Vergütung in <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege” des Institutes für Bildungs- und Sozialpolitik <strong>der</strong> Hochschule Koblenz (ibus) imAuftrag des Bundesverbandes für Kin<strong>der</strong>tagespflege aus dem Jahr 2012 (Erhebung <strong>der</strong> Daten imHerbst/Winter 2011) lag zu diesem Zeitpunkt die Höhe <strong>der</strong> laufenden Geldleistung (je Kind proStunde) in NRW bei einer Qualifikation <strong>der</strong> Tagespflegeperson mit 160 Std. bei 4,07 €/Std (imBundesdurchschnitt bei 3,55 €/Std). In den umliegenden Städte (Essen, Dortmund, Witten,Castrop-Rauxel, Herne usw.) liegen die Leistungen <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe zurzeit zwischen4,20 € und 5,50 € pro Betreuungsstunde.In <strong>der</strong> genannten Studie werden verschiedene Modelle einer leistungsgerechten Vergütungvorgestellt. Das favorisierte Modell, das “Ist-Plus-Modell”, orientiert sich an den <strong>der</strong>zeitigenStrukturen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege und verbindet diese mit einer an dem Tarifvertrag für denöffentlichen Dienst (TVöD) angelehnten Vergütung. Betreut eine Tagespflegeperson drei bis fünfTagespflegekin<strong>der</strong> in Vollzeit (35 - 40 Std pro Woche) und erhält sie, je nach Qualifikation, eineVergütung von 4,44 € - 4,82 EUR, kann demnach von einer leistungsorientierten undleistungsgerechten Vergütung gesprochen werden. Hinzu kommt die nach § 23 Abs. 2 SGB VIIIhälftige Erstattung <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen zur angemessenen Alterssicherung, zurKranken- und Pflegeversicherung sowie für die Erstattung <strong>der</strong> Kosten für die Unfallversicherung.Die <strong>Verwaltung</strong> geht auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ibus-Studie davon aus, dass zukünftig eineGeldleistung in Höhe von 5,00 €/Stunde für Tagespflegepersonen mit einer nachgewiesenenQualifikation von mindestens 160 Unterrichtsstunden o<strong>der</strong> einer fachspezifischen Ausbildung(Qualifikationsstufe 4, siehe Anlage B <strong>der</strong> Richtlinie) eine angemessene Geldleistung darstellt. Eswird davon ausgegangen, dass in diesem Fall die meisten <strong>der</strong> selbständig tätigenTagespflegepersonen eine Vereinbarung mit dem Jugendamt unterzeichnen werden, nach <strong>der</strong>keine weiteren Zuzahlungen von Seiten <strong>der</strong> Eltern (mit Ausnahme <strong>der</strong> nach dem zeitlichenUmfang <strong>der</strong> Betreuung mit den Eltern individuell abgesprochenen Verpflegungskosten) erhobenwerden.


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 4Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>Vor diesem Hintergrund sollten die Sätze für die Entgeltzahlung an die Tagespflegepersonengemäß Anlage B <strong>der</strong> neuen Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie angehoben werden. Konkret schlägt die<strong>Verwaltung</strong> die Anhebung des Stundensatzes von bisher 4,20 EUR auf 5,00 EUR pro Stunde vor.Dies gilt für alle Tagespflegepersonen, die eine Qualifikation von 160 Unterrichtsstunden absolvierthaben o<strong>der</strong> unter Ziffer 4.7 <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie (Sozialpädagogische Fachkräfte) fallen.3. Weitere wesentliche Unterschiede zwischen <strong>der</strong> alten und neuenKin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinieGrundsätzlich wurde die Struktur <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie übersichtlicher gestaltet. Damit istsie für Tagespflegepersonen, Erziehungsberechtigte und weitere interessierte Personenverständlicher und besser lesbar. So wurden beispielsweise die gesetzlichen Grundlagenübersichtlicher dargestellt und die verschiedenen Formen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege deutlicherdargestellt.Inhaltlich ergeben sich, außer den beiden bereits benannten, wichtigen Punkten, folgendeNeuerungen, die nach Vorstellung <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> in die neue Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinieaufgenommen werden sollen:Qualität <strong>der</strong> Schulungen (siehe Punkt 4.4 <strong>der</strong> Richtlinie):Die Qualität <strong>der</strong> Schulungen für Tagespflegepersonen ist in den letzten Jahren kontinuierlichweiterentwickelt worden. Neue Themen sind hinzugekommen, so beispielsweise ein 25-Unterrichtsstunden-Modul, das die Beobachtung und die Dokumentation <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong> zum Inhalt hat. Weiterhin wurde die Sprachentwicklung und das Sprachverständnisthematisiert sowie das wichtige Thema: „Behin<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n und Inklusion“ in dieSchulungen aufgenommen.Weitere neue Inhalte <strong>der</strong> Schulungen sind die Risikomerkmale zur Kindeswohlgefährdung, dieUmsetzung von Hygienevorschriften in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege (gemäß den Auflagen desGesundheits- und Veterinäramtes) sowie die Brandschutzschulung bei <strong>der</strong> Feuerwehr.Räumliche Voraussetzungen (siehe Punkt 5 <strong>der</strong> Richtlinie):Für die Kin<strong>der</strong>tagespflege, die nicht in den eigenen Räumen stattfindet, sollen zukünftig klareRahmenbedingungen (siehe Punkt 5.2 <strong>der</strong> Richtlinie) gelten. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e für die sogenannten Großtagespflegestellen (Zusammenschluss von zwei o<strong>der</strong> drei Tagespflegepersonen)wichtig.Je nach vorheriger Nutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten und <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> dort betreuten Kin<strong>der</strong> mussgegebenenfalls eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung bei dem Bauordnungsamt beantragt werden, um dieRäumlichkeiten zur Kin<strong>der</strong>betreuung abzunehmen. Hierzu muss die Zustimmung des Vermietersvorliegen und die Brandschutzbestimmungen <strong>der</strong> Feuerwehr müssen beachtet werden.Einzelne Räume unterliegen, entsprechend ihrer jeweiligen Bestimmung, nun auch denGrundlagen des Gesundheits- und des Veterinäramtes. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e im Küchenbereich


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 5Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>zur Beachtung von Hygienestandards hinsichtlich Kühlung und Frischhaltung von Lebensmittelnnotwendig.Diese Punkte müssen in die neue Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie aufgenommen werden.Übergangsregelung hinsichtlich <strong>der</strong> Qualifikationsstufen <strong>der</strong> Tagespflegepersonen(siehe Punkt 4.8 <strong>der</strong> Richtlinie):An dieser Stelle soll neu geregelt werden, dass die bisherigen Qualifikationsstufen 2 und 3 nurnoch übergangsweise bis zum 31.12.2014 gelten. Die Qualifikationsstufen 1 und 4 sollen bestehenbleiben.Die Tagespflegepersonen, die sich <strong>der</strong>zeit noch in den Zwischenstufen 2 und 3 befinden, könnenbis zu diesem Zeitpunkt ihre Gesamtqualifikation (160 Stunden) vervollständigen und so denhöchsten Qualifizierungsstatus erhalten. Im Jahr 2014 werden voraussichtlich 3 bis 4Qualifizierungskurse angeboten, in denen unter an<strong>der</strong>em diese Tagespflegepersonen dieGelegenheit haben, ihre fehlenden Unterrichtseinheiten nachzuholen. Sie erhalten damit dieGelegenheit, das Zertifikat zu erwerben.Hintergrund dieser Än<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong> Anspruch des Jugendamtes <strong>Bochum</strong>, nur noch diejenigenTagespflegepersonen zu vermitteln, die eine vollständige Qualifizierung mit 160Unterrichtsstunden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bestimmungen des Curriculums des DeutschenJugendinstitutes im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen undJugendliche (BMFSFJ) durchlaufen haben. Diese wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.Die Gesamtqualifizierung <strong>der</strong> neuen Tagespflegepersonen wird in <strong>Bochum</strong> in zweiunterschiedlichen Kurssystemen durch den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) angeboten.Der so genannte „Kompaktkurs“ findet täglich von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt (Dauer: ca. 8Wochen). Der so genannte „Abendkurs“ findet über einen Zeitraum von 3-4 Monaten statt.In beiden Kurssystemen werden feste Gruppen geschult.Für bereits qualifizierte Tagespflegepersonen ist die Teilnahme an zweiFortbildungsveranstaltungen pro Jahr nach wie vor verpflichtend.Zeitpunkt <strong>der</strong> Zahlung von Geldleistungen (siehe Punkt 9.4 <strong>der</strong> Richtlinie)Der Beginn <strong>der</strong> laufende Geldleistung, die bei Betreuungsverhältnissen im Rahmen desRechtsanspruchs auf einen U3-Platz durch das Jugendamt gezahlt wird, soll zukünftig analog <strong>der</strong>Regelung in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen immer zum 01. eines Monats erfolgen. Die Zahlung endetdann stets zum letzten eines Monats. Än<strong>der</strong>ungen sind jeweils nur zum 01. eines Folgemonatsmöglich. Durch diese Maßnahme soll ein <strong>der</strong>zeit erheblicher <strong>Verwaltung</strong>saufwand aufgrund vonständig wechselnden Än<strong>der</strong>ungszeitpunkten in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege reduziert werden.


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 6Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>Bei den Geldleistungen für alle weiteren Tagespflegeverhältnisse soll <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Zahlungdurch das Jugendamt weiterhin bei dem Zeitpunkt liegen, an dem die Voraussetzungen für dieInanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>tagespflege gemäß § 24 SGB VIII erfüllt sind.Erstattung von Betreuungskosten im Falle von Schließungszeiten <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen sowie bei Ferienzeiten in Schulen (siehe Punkt 9.5 <strong>der</strong> Richtlinie):An dieser Stelle soll in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie neu geregelt werden, unter welchenVoraussetzungen ein Kind in Kin<strong>der</strong>tagespflege betreut werden kann, wenn die Kitabeziehungsweise die Schule, z. B. während <strong>der</strong> Ferien, geschlossen hat. Eine Inanspruchnahmevon Kin<strong>der</strong>tagespflege kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn keine Ersatzkita gefundenwerden kann o<strong>der</strong> wenn zusätzlich zur Schule auch die Schulbetreuung geschlossen hat und dieErziehungsberechtigten in dieser Zeit keinen Urlaub bekommen können.Geldleistungen sollen in diesen Fällen erst dann gezahlt werden, wenn eine mindestens15stündige Betreuung in Kin<strong>der</strong>tagespflege pro Woche gegeben ist. Die Eltern müssen in allenFällen immer den Elternbeitrag eines vollen Monats entsprechend <strong>der</strong> Elternbeitragssatzung <strong>der</strong>Stadt <strong>Bochum</strong> entrichten.Versicherungsleistungen (siehe Anlage B <strong>der</strong> Richtlinie, Punkt 2.2 ):Die Stadt <strong>Bochum</strong> übernimmt entsprechend einer gesetzlichen Verpflichtung nach wie vor aufAntrag die hälftigen Aufwendungen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Bisher wurdendie Aufwendungen allerdings, je nachdem, wie viele Kin<strong>der</strong> aus <strong>Bochum</strong> betreut wurden und wieviele aus an<strong>der</strong>en Städten stammten, anteilig berechnet und erstattet.Neu vorgesehen ist nun, dass die Aufwendungen für alle Kin<strong>der</strong> einer Tagespflegestelle zur Hälfteübernommen werden, wenn mindestens 50% <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tagespflegeperson aus <strong>Bochum</strong>stammen. Es handelt sich hierbei um eine <strong>Verwaltung</strong>svereinfachung, da sowohl das Jugendamtalso auch die Tagespflegepersonen in diesem Fall nicht mehr mit mehreren Städten über dieKostenerstattung verhandeln müssen.Kostenerstattung bei angemieteten Räumlichkeiten (siehe Anlage B <strong>der</strong> Richtlinie, Punkt 2.4)Zur Schaffung neuer U3 Plätze in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege in Form einer Betreuung in einerGroßtagespflegestelle ist die <strong>Verwaltung</strong> in <strong>der</strong> <strong>Vorlage</strong> Nr. 20111209 vom 28.09.2011 davonausgegangen, dass bis Ende 2014 ca. 100 Plätze in 13 neuen Großtagespflegestellen geschaffenwerden könnten. Diese Großtagespflegestellen werden fast ausschließlich in angemietetenObjekten betrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde seinerzeit durch den JHA beschlossen,den Tagespflegepersonen zur finanziellen Unterstützung einen Mietzuschuss in Höhe von bis zu50 % <strong>der</strong> Mietkosten, (Verbrauchskosten wie Strom, Heizung, Wasser etc. werden nichtberücksichtigt) bis zu einer Höhe von maximal 350,00 EUR/Monat zu gewähren.Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass ein großer finanzieller Druck von denTagespflegepersonen genommen werden konnte, die Großtagespflegestellen betreiben. Zurzeit


Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Beschlussvorschlag - Seite 1Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>Bezeichnung <strong>der</strong> <strong>Vorlage</strong>Neufassung <strong>der</strong> Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege <strong>der</strong> Stadt <strong>Bochum</strong>(Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie)Die „Richtlinien zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege <strong>der</strong> Stadt <strong>Bochum</strong>, Stand01.11.2013 (Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinien)“ sowie die dazu gehörenden Anlagen A, B und C werdenin <strong>der</strong> vorliegenden Fassung (Anlage zur <strong>Vorlage</strong>) beschlossen

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