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Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorlage 20132003 - CDU Bochum

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Stadt <strong>Bochum</strong><strong>Beschlussvorlage</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>- Begründung - Seite 3Stadtamt51 2 (3104)TOP/akt. Beratung<strong>Vorlage</strong> Nr.: <strong>20132003</strong>25.02.2013, sowie des Ministeriums für Familien, Kin<strong>der</strong>, Jugend Kultur und Sport (MFKJKS) NRWzum oben genannten DIJuF Gutachten, Ergebnisprotokoll Arbeitskreis “Run<strong>der</strong> Tisch in <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege vom 06.06.2013 Landschaftsverband Rheinland (LVR)“. Hier wird unteran<strong>der</strong>em ausgeführt: „Im Rahmen des Rechtsanspruchs erfüllt <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> öffentlichenJugendhilfe seine Leistungspflicht nur dann, wenn er eine ausreichende Anzahl von Plätzen in <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege vorhält, für die kein zusätzliches Betreuungsgeld von den Eltern erhoben wird.“Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Möglichkeit zum Abschluss einer entsprechendenVereinbarung zum Zuzahlungsverbot mit dem Punkt 3.1 in <strong>der</strong> neuen Kin<strong>der</strong>tagespflegerichtlinie in<strong>Bochum</strong> geschaffen werden.Leistungsgerechte Bezahlung <strong>der</strong> TagespflegepersonenEs ist unabdingbar, dass Tagespflegepersonen die vorgenannte, freiwillige Vereinbarung einesZuzahlungsverbotes mittragen. Hierzu ist eine leistungsgerechte Vergütung (§ 23 Abs. 2a SGBVIII) <strong>der</strong> Betreuung von Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tagespflege ein wichtiges Kriterium.Entsprechend den Aussagen in <strong>der</strong> Studie: “Leistungsorientierte Vergütung in <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege” des Institutes für Bildungs- und Sozialpolitik <strong>der</strong> Hochschule Koblenz (ibus) imAuftrag des Bundesverbandes für Kin<strong>der</strong>tagespflege aus dem Jahr 2012 (Erhebung <strong>der</strong> Daten imHerbst/Winter 2011) lag zu diesem Zeitpunkt die Höhe <strong>der</strong> laufenden Geldleistung (je Kind proStunde) in NRW bei einer Qualifikation <strong>der</strong> Tagespflegeperson mit 160 Std. bei 4,07 €/Std (imBundesdurchschnitt bei 3,55 €/Std). In den umliegenden Städte (Essen, Dortmund, Witten,Castrop-Rauxel, Herne usw.) liegen die Leistungen <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe zurzeit zwischen4,20 € und 5,50 € pro Betreuungsstunde.In <strong>der</strong> genannten Studie werden verschiedene Modelle einer leistungsgerechten Vergütungvorgestellt. Das favorisierte Modell, das “Ist-Plus-Modell”, orientiert sich an den <strong>der</strong>zeitigenStrukturen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege und verbindet diese mit einer an dem Tarifvertrag für denöffentlichen Dienst (TVöD) angelehnten Vergütung. Betreut eine Tagespflegeperson drei bis fünfTagespflegekin<strong>der</strong> in Vollzeit (35 - 40 Std pro Woche) und erhält sie, je nach Qualifikation, eineVergütung von 4,44 € - 4,82 EUR, kann demnach von einer leistungsorientierten undleistungsgerechten Vergütung gesprochen werden. Hinzu kommt die nach § 23 Abs. 2 SGB VIIIhälftige Erstattung <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen zur angemessenen Alterssicherung, zurKranken- und Pflegeversicherung sowie für die Erstattung <strong>der</strong> Kosten für die Unfallversicherung.Die <strong>Verwaltung</strong> geht auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ibus-Studie davon aus, dass zukünftig eineGeldleistung in Höhe von 5,00 €/Stunde für Tagespflegepersonen mit einer nachgewiesenenQualifikation von mindestens 160 Unterrichtsstunden o<strong>der</strong> einer fachspezifischen Ausbildung(Qualifikationsstufe 4, siehe Anlage B <strong>der</strong> Richtlinie) eine angemessene Geldleistung darstellt. Eswird davon ausgegangen, dass in diesem Fall die meisten <strong>der</strong> selbständig tätigenTagespflegepersonen eine Vereinbarung mit dem Jugendamt unterzeichnen werden, nach <strong>der</strong>keine weiteren Zuzahlungen von Seiten <strong>der</strong> Eltern (mit Ausnahme <strong>der</strong> nach dem zeitlichenUmfang <strong>der</strong> Betreuung mit den Eltern individuell abgesprochenen Verpflegungskosten) erhobenwerden.

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