Holweide-Erlass vom 02.08.1984 - Integrierte Gesamtschule Holweide
Holweide-Erlass vom 02.08.1984 - Integrierte Gesamtschule Holweide
Holweide-Erlass vom 02.08.1984 - Integrierte Gesamtschule Holweide
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DER- KULTUSMINISTER DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
II B 4. 37-11 Nr.1360 /84 Düsseldorf, den 2.August 1984<br />
An die<br />
Städt. <strong>Gesamtschule</strong><br />
Köln-<strong>Holweide</strong><br />
Burgwiesenstraße 125<br />
5000 Köln 80<br />
d. d. Regierungspräsidenten<br />
5000 Köln<br />
Betr.: Besondere Konzeption der <strong>Gesamtschule</strong> Köln-<strong>Holweide</strong><br />
Bezug: a) Vereinbarung der Kultusministerkonferenz für die gegenseitige Anerkennung<br />
von Abschlüssen an integrierten <strong>Gesamtschule</strong>n <strong>vom</strong> 27./28.5.1982, Nr.6.2<br />
(BASS NW 1984, 13-72 Nr..7)<br />
b) Verordnung über die Abschlüsse und Versetzung in der Sekundarstufe I<br />
(AVO-S 1), $ 21, <strong>vom</strong> 19. Juli 1984 (GV. NW. 5. 412)<br />
Für die besondere Konzeption der <strong>Gesamtschule</strong> Köln-<strong>Holweide</strong> treffe ich folgende<br />
Festlegungen:<br />
1. Die unterrichtliche und außerunterrichtliche Betreuung von Schülern einer<br />
Jahrgangsstufe erfolgt langfristig durch eine kleine Gruppe von Lehrern (Team). Bei<br />
der Zusammensetzung der Lehrergruppen (Teams) ist dafür Sorge zu tragen, dass<br />
ein möglichst großer Anteil des Unterrichts von FachlehrerInnen erteilt wird,<br />
insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen.<br />
2. Innerhalb des Klassenverbandes werden fachübergreifende Schüler-Kleingruppen<br />
gebildet.<br />
3. Gemäß § 21 der Verordnung über die Abschlüsse und die Versetzung in der<br />
Sekundarstufe I können Fachleistungskurse auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs,<br />
Erweiterungskurs) an der <strong>Gesamtschule</strong> Köln-<strong>Holweide</strong> auf die Fächer Englisch (ab<br />
Klasse 7) und Mathematik (ab Klasse 9) beschränkt werden. Die<br />
Fachleistungsdifferenzierung erstreckt sich auf alle Unterrichtsstunden in diesen<br />
Fächern.<br />
4. Für die Vergabe der Abschlüsse und Berechtigungen in der Sekundarstufe I der<br />
<strong>Gesamtschule</strong> Köln-<strong>Holweide</strong> gilt grundsätzlich die Verordnung über die<br />
Abschlüsse und die Versetzung in der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung der in<br />
Nr. 3 dieses <strong>Erlass</strong>es festgelegten Form der Fachleistungsdifferenzierung werden die<br />
§§ 17 (1) und 18 (1) der AVO - 5 1 entsprechend angewendet. Es gilt:<br />
I. Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -<br />
Den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erwirbt der Schüler, wenn er<br />
1. in den Grundkursen und in den Fächern Deutsch, Physik und Chemie<br />
mindestens befriedigende Leistungen,
In Vertretung<br />
des Staatssekretärs<br />
Steinert<br />
2. im Wahlpflichtbereich mindestens ausreichende Leistungen und<br />
3. in den anderen Fächern bei im Übrigen mindestens ausreichenden Leistungen<br />
in zwei Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt hat.<br />
II. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe<br />
Mit dem Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - wird dem Schüler, der an<br />
zwei Erweiterungskursen teilgenommen hat, die Berechtigung zum Besuch der<br />
Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erteilt, wenn er<br />
1. in dem einen Erweiterungskurs mindestens befriedigende und in dem anderen<br />
Erweiterungskurs mindestens gute Leistungen,<br />
2. im Fach Deutsch und im Fach des Wahlpflichtbereichs mindestens<br />
befriedigende Leistungen,<br />
3. in einem der Fächer Chemie oder Physik bei im Übrigen mindestens<br />
befriedigenden Leistungen mindestens gute Leistungen, und<br />
4. eine befriedigende Leistung im Durchschnitt der übrigen Fächer erzielt hat.<br />
Die Bedingung unter 1. gilt im Ausnahmefall auch als erfüllt, wenn der Schüler<br />
in den Erweiterungskursen mindestens befriedigende und im Fach Deutsch<br />
mindestens gute Leistungen erzielt hat.