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Entschuldigung bezüglich Teilnahme, Stellungnahme. Bezug: do. Sc

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OR Mag. Christian SCHMALZL<br />

GF Sicherheitsdirektor für Tirol<br />

Maria-Theresien-Straße 43<br />

6010 Innsbruck<br />

TEL +43-512 5900-756000<br />

FAX +43-512 5900-756004<br />

christian.schmalzl@polizei.gv.at<br />

DVR: 0002640 Innsbruck , am 23.04.2012<br />

Zahl:<br />

Betr.:<br />

P4/8052/2012<br />

Einladung zu den Ausschusssitzungen;<br />

<strong>Entschuldigung</strong> bezüglich <strong>Teilnahme</strong>, <strong>Stellungnahme</strong>.<br />

<strong>Bezug</strong>: <strong>do</strong>. <strong>Sc</strong>hreiben vom 16.04.2012<br />

An den<br />

Tiroler Landtag<br />

Landtagsdirektion<br />

Eduard-Wallnöfer-Platz 3<br />

A-6020 Innsbruck<br />

Per Mail<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

<strong>Bezug</strong>nehmend auf die <strong>do</strong>. Einladungen für die Ausschusssitzungen am 25. und 27. April<br />

2012 muss ich mich leider entschuldigen.<br />

Zum Tagesordnungspunkt „(Dringlichkeits-)Antrag des FPÖ-Landtagsklubs betreffend SOKO<br />

West zur Bekämpfung der Marokkanerszene“ möchte ich für die Sicherheitsdirektion je<strong>do</strong>ch<br />

folgende inhaltliche <strong>Stellungnahme</strong> zur Abrundung des Informationsstandes und zur<br />

Versachlichung der Debatte abgeben:<br />

• Die Sicherheitsdirektion für Tirol hält zur Anregung einer SOKO fest, dass es in Tirol und<br />

insbesondere in Innsbruck kein „Sicherheitsproblem“ gibt. Im Gegenteil: In absoluten<br />

Zahlen und im Vergleich mit anderen Städten und Regionen in Österreich ist die<br />

Sicherheitslage durchaus gut. Innsbruck gehört zu den sichersten Landeshauptstädten<br />

Österreichs. Dies gilt ebenso für die spezifisch genannten Bereiche der Drogenkriminalität<br />

und insbesondere auch für fremde Tatverdächtige (wobei neben der Einwohnerzahl auch<br />

der intensive Tourismus und die Eigenschaft als Universitätsstadt zu berücksichtigen sind).<br />

.SID<br />

SICHERHEITSDIREKTION TIROL


• Trotzdem ist es den Sicherheitsbehörden und der Polizei ein – geradezu natürliches –<br />

Anliegen, die Situation durch angemessene Maßnahmen ständig und nachhaltig zu<br />

verbessern.<br />

• Gesellschaftliche Phänomene wie Drogenkonsum und Drogenszenen sind facettenreich<br />

und komplex; sie gehen über rein polizeiliche/sicherheitsbehördliche/justizielle<br />

„Sicherheitsaspekte“ weit hinaus.<br />

• Polizei und Sicherheitsbehörden sind innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten tätig,<br />

leisten aber auch in vielfältigen Partnerschaften und Kooperationen Beiträge zu einer<br />

gesamthaften Verbesserung der Sicherheitslage und der Lebensqualität für die Bewohner.<br />

• Auf spezifische Herausforderungen (wie insbesondere die sog. „Nordafrikanerszene“ in<br />

Innsbruck) wurde auf sicherheitsbehördlicher und polizeilicher Ebene mit zweckmäßigen<br />

Mitteln operativ und organisatorisch reagiert. Dazu gehörte – ab 2007 – auch eine SOKO<br />

(„EGSM“), die dann als eine von „3 Säulen“ in den Regelbetrieb überführt wurde (1.<br />

„Ermittlungsgruppe Suchtmittel - EGSM“, 2. „uniformierte Kontrolldruck“ durch<br />

verschiedene Inspektionen und 3. „ziviler Kontrolldruck“ durch verschiedene<br />

Polizeidienstellen). Die AGM-Fachinspektion Kaiserjägerstraße, Videoüberwachungen,<br />

<strong>Sc</strong>hutzzonen und die behördeninterne Vernetzung ergänzen diese, in den letzten Jahren<br />

laufend optimierte, Strategie.<br />

• Durch den dadurch aufgebauten Kontrolldruck und die spezifische Szene- und Fachkenntnis<br />

wurde generell die „Drogenszene“ bearbeitet und insb. die sog. „Nordafrikanerszene“ (die<br />

allerdings keineswegs „statisch“ ist und sich laufend durch Zu- und Abgänge verändert!)<br />

deutlich reduziert (derzeit ca. 60 Personen). Die Situation ist aktuell durchaus gut unter<br />

Kontrolle.<br />

• Bei statistischen Drogendelikten („strafrechtliche Nebengesetze“) ist das Phänomen der<br />

„Kontrollkriminalität“ zu beachten: es ist daher normal, dass die intensive und<br />

zielgerichtete Kontrolle mehr angezeigte Fälle und eine größere sichergestellte Menge<br />

bewirkt (Erhellung des Dunkelfeldes). Auch sonstige „Beispiele“ aus der Polizeilichen<br />

Kriminalstatistik lassen sich erklären: Steigerungen bei „Delikten gegen die Freiheit und<br />

sexuelle Integrität“ etwa durch neu eingeführte gesetzliche Bestimmungen, neue<br />

Phänomene („Stalking“, „Internetpornographie“) und allgemein ein sensibleres<br />

Anzeigeverhalten. In anderen Bereichen, etwa „Eigentumskriminalität“, ging von 2003 –<br />

2010 die Gesamtbelastung in Innsbruck sogar um 25 % zurück.<br />

• Im Fremdenpolizeibereich werden zudem Vernetzungen der Akteure auf allen Ebenen<br />

(BPD, SID, BM.I, BmeiA) gepflogen, um – bei ausländischen Personen mit nicht rechtmäßigem<br />

Aufenthalt – die (unverzichtbare!) Zusammenarbeit mit den (vermuteten)<br />

Herkunftsstaaten bei der Identifizierung und Rückführung sicherzustellen und zu<br />

verbessern. Unkoordinierte und/oder medial rezipierte „Vorwürfe an bestimmte Staaten“<br />

können in diesem Zusammenhang wohl bestenfalls als „nicht hilfreich“ bezeichnet werden.<br />

• Aus fachlicher Sicht ist die geforderte „SOKO“ derzeit nicht erforderlich und würde keine<br />

operativen Vorteile bringen, zumal die bereits strukturell gesetzten Maßnahmen<br />

nachhaltig ausgerichtet und daher zielführender erscheinen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der gf. Sicherheitsdirektor:<br />

(gez.: OR Mag. SCHMALZL, e.h.)<br />

.SID<br />

SICHERHEITSDIREKTION TIROL


Signaturwert<br />

Prüfinformation<br />

Hinweis<br />

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tl0zEg==<br />

Datum/Zeit-UTC<br />

Aussteller-Zertifikat<br />

Serien-Nr. 465297<br />

Methode<br />

Parameter<br />

2012-04-24T11:02:45+02:00<br />

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-<br />

Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT<br />

urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0<br />

etsi-bka-moa-1.0<br />

Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:<br />

https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der<br />

ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.<br />

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