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AGB & Storno regelung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss der pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss der pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH

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<strong>Storno</strong> <strong>regelung</strong><br />

Fixe Buchung | Anmeldung<br />

Spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung muss die genaue Teilnehmerzahl verbindlich bekanntgegeben werden.<br />

<strong>Storno</strong> | Rücktritt<br />

Bei Nichtantritt, vorzeitigem Abbruch oder bei zu spätem Erscheinen des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, wird der Umfang der gebuchten Veranstaltung zu 100 % als<br />

Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen, Aufwendungen, Personalkosten sowie Reservierungen in Rechnung gestellt.<br />

Wir schenken einen <strong>Storno</strong>-Scheck<br />

Der <strong>Storno</strong>-Scheck ist ab Rechnungslegung ein Kalenderjahr gültig.<br />

Bei Buchung eines folge Event´s, besteht die Möglichkeit bis zu 50% des Auftragswertes mit diesem <strong>Storno</strong>-Scheck zu begleichen.<br />

Sauwetter Regelung<br />

Sollte 48 Stunden vor der gebuchten Veranstaltung der Wetterbericht von www.wetter.at (Ort: Windischgarsten) ein voraussichtliches Niederschlagsrisiko von größer 30% ankündigen, so wird eine Absage durch<br />

den Kunden akzeptiert. Es kommen in diesem besonderen Fall keine <strong>Storno</strong>gebühren zum Tragen. (Sauwetter Regelung nur von April bis Oktober gültig)<br />

Trostpflaster bei Sauwetter<br />

Wenn wegen Schlechtwetter keine Veranstaltung (auch bei Absage durch Kunden „Sauwetter Regelung“) stattfindet, bekommt der Kunde je 10 Teilnehmer 1 Freiplatzkarte. Diese Freiplatzkarten können binnen eines<br />

Kalenderjahres für die gleiche oder andere Veranstaltung bei der pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH eingelöst werden.<br />

10% Ausfallstoleranz<br />

Es kann immer wieder vorkommen, dass aus verschiedensten Gründen ein Teilnehmer kurzfristig vor der Veranstaltung ausfällt.<br />

Wenn nicht mehr als 10% der Gesamtteilnehmerzahl ausfallen, entstehen keine <strong>Storno</strong>gebühren. Bei einer höheren Ausfallsrate werden 100% <strong>Storno</strong> verrechnet.<br />

Teilnehmer & Alkohol<br />

Die Teilnahme von alkoholisierten Gästen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Teilnehmer, die wegen Alkoholkonsum von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, wird 100 % <strong>Storno</strong> verrechnet.<br />

Regenwetter, kein Grund ZUM VERZICHTEN!<br />

Unsere Gäste sind immer wieder froh, Ihre Veranstaltung auch bei Niederschlag zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt zu haben,<br />

denn heutzutage hat fast jeder eine entsprechende Outdoorkleidung.<br />

Regenwetter & Bogenschießen am Erlebnisberg Wurbauerkogel<br />

Mit Regenjacke & gutem Schuhwerk steht dem Vergnügen Bogenschießen nichts mehr im Wege, denn unser Bogenplatz ist überdacht mit Sonnensegeln, die leichtem Regenwetter trotzen.<br />

Der 3D-Bogen Parcours im Wald schützt vor Nässe und so steht dem Abenteuer Bogenschießen nichts im Wege. Für die Bergfahrt mit dem Sessellift schenken wir ihnen bei Regenwetter<br />

einen Regenponcho. Anstatt der Sommerrodelbahn steht ihnen der wetterfeste Alpine Coaster zur Verfügung. Die Ausstellug “Faszination Fels” im Panoramaturm des Nationalpark ist<br />

wetterunabhängig.<br />

Alpine Coaster<br />

Regenwetter & Hochseilgarten!<br />

Einhängen, abstoßen und ab geht die Post - geht das auch bei Nässe werden wir immer wieder gefragt. Selbstverständlich, ausgestattet mit guter Outdoorkleidung kennt das Vergnügen Waldhochseilgarten keine<br />

Grenzen. Vor allem die optimale Lage, geschützt im Wald unter Bäumen, lässt den Regen Regen sein. Sollte wirklich mal Haube oder Jacke fehlen, sind wir mit Reservekleidung inklusive Hauben ausgestattet.<br />

pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH | Urlaubsregion pyhrnPriel | Büro: +43 (0)676 74 00 250 | E-Mail: info@ppea.at


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss der pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH<br />

I. Geltung<br />

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den vom Veranstalter eingerichteten<br />

Freizeitangeboten und regeln das zwischen den Teilnehmern/Obsorgeberechtigten und dem<br />

Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.<br />

II. Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />

(1) Die Anlagen dürfen nur unter der Aufsicht des Veranstalters benützt werden.<br />

(2) Den Anweisungen des Veranstalters ist stets und unbedingt Folge zu leisten.<br />

(3) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson<br />

die Anlagen benützen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter<br />

verlangt werden.<br />

(4) Die Teilnahme ist nur mit geeigneter Ausrüstung/Kleidung gestattet.<br />

(5) Die Benützung der Anlage hat vom Teilnehmer unter größtmöglicher Achtsamkeit sowie unter<br />

Schonung der Anlagen zu erfolgen.<br />

(6) Im gesamten Areal sind das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken sowie das<br />

Hantieren mit offenem Feuer verboten.<br />

III. Sicherheitseinschulung<br />

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Teilnahme an einer Sicherheitseinschulung durch den<br />

Veranstalter teilzunehmen und bestätigt hiermit, dass über die Gefahrensituationen in<br />

Zusammenhang mit der Anlage vom Veranstalter informiert wurde.<br />

IV. Anforderungen an die Teilnehmer/ Ausschlussgründe<br />

(1) Teilnehmer können vom Veranstalter aus wichtigem Grund nicht zugelassen bzw. vor Ort von der<br />

Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:<br />

a) die nicht entsprechende gesundheitliche bzw. körperliche Verfassung des Teilnehmers;<br />

b) ein Verhalten des Teilnehmers, die/das den Teilnehmer und/oder andere Personen gefährdet;<br />

c) die Missachtung der Anweisungen des Veranstalters bzw. der Sicherheitsbestimmungen;<br />

d) die unzureichende Ausrüstung/Kleidung des Teilnehmers;<br />

e) die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen.<br />

V. Haftung<br />

(1) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden;<br />

ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung<br />

einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen<br />

von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen<br />

erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und<br />

Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient.<br />

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Es obliegt dem<br />

Teilnehmer bzw. dem Erziehungsberechtigten / der Betreuungsperson, den Gesundheitszustand des Teilnehmers<br />

vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.<br />

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Teilnehmern verwahrte Gegenstände.<br />

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen und/<br />

oder aufgrund höherer Gewalt (zB Schlechtwetter, Feuer etc.) oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse<br />

abzusagen bzw. einzustellen. Sollte eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht durchgeführt werden<br />

können, kann der Teilnehmer zwischen einem Ersatztermin oder einer kostenfreien Stornierung wählen. Es besteht<br />

jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder den Ersatz sonstiger Kosten.<br />

(5) Spricht der Veranstalter den Ausschluss eines Teilnehmers gem. Pkt. 4. der Teilnahmebedingungen<br />

aus oder beendet ein Teilnehmer den Besuch vorzeitig auf eigenen Wunsch, hat dieser kein Recht auf Rückerstattung<br />

der Teilnahmegebühr.<br />

VI. Sonstiges<br />

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind<br />

verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame<br />

Bestimmung zu treffen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck am nächsten kommt.<br />

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist das Bezirksgericht<br />

Kirchdorf an der Krems. Allfällige davon abweichende Konsumentengerichtsstände bleiben<br />

davon unberührt.<br />

(3) Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen zur Anwendung.<br />

Datenschutzerklärung<br />

(1) Ihre Persönlichen Daten und / oder jene des / der in ihrer Obsorge stehenden minderjährigen<br />

Teilnehmer(s), nämlich Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Geburtsdatum dürfen zum Zweck der Zusendung<br />

von Angeboten und Leistungen des Veranstalters verarbeitet werden.<br />

(2) Fotos, Video- und Tonaufnahmen, auf denen sie bzw. der / die in ihrer Obsorge stehenden Teilnehmer<br />

während der Veranstaltung wahrzunehmen sind, dürfen zur Veröffentlichung auf der Website und / oder in Printund<br />

sonstigen Medien ohne Entgelt zu PR- und Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden<br />

pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH | Urlaubsregion pyhrnPriel | Büro: +43 (0)676 74 00 250 | E-Mail: info@ppea.at

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