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Studieren in Aachen - Corps Borussia Breslau zu Köln und Aachen

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WOHNEN<br />

e<strong>in</strong>wohnermeldeabteilung@mail.aachen.de<br />

mo, di 7.30-15 Uhr, mi 7.30-18 Uhr, do 7.30-15 Uhr, fr<br />

7.30-12 Uhr<br />

Besche<strong>in</strong>igungen &<br />

Beglaubigungen<br />

Meldebesche<strong>in</strong>igung<br />

Wie man beantragen kann<br />

Persönlich mit Personalausweis oder Reisepasses.<br />

Die Besche<strong>in</strong>igung wird sofort ausgestellt.<br />

Gebühr 6 (für Rentenzwecke gebührenfrei, nur nach<br />

Vorlage entsprechender Nachweise)<br />

Für e<strong>in</strong>e andere Person beantragen<br />

Falls die Besche<strong>in</strong>igung für e<strong>in</strong>e andere Person besorgt<br />

werden soll, ist der Personalausweis oder der Reisepass<br />

der Person vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen bis<br />

<strong>zu</strong>m 16. Lebensjahr des Antragstellers ke<strong>in</strong>e Vollmacht.<br />

Bitte Personalausweis vorlegen.<br />

Unterschriftsbeglaubigung<br />

Persönlich mit Personalausweis oder Reisepass, ke<strong>in</strong>e<br />

Bevollmächtigung möglich<br />

benötigt wird: Personalausweis oder Reisepass<br />

Man muss <strong>in</strong> <strong>Aachen</strong> gemeldet se<strong>in</strong>.<br />

Gebühr 1,50 Euro<br />

Verpflichtungserklärung<br />

Persönlich mit Personalausweis oder Reisepass, ke<strong>in</strong>e<br />

Bevollmächtigung möglich,<br />

benötigt wird: E<strong>in</strong>kommensnachweise der Familie der<br />

letzten 3 Monate, Gebühr 20 Euro<br />

Melderegister: Auskünfte<br />

Teilen Sie uns <strong>in</strong> Ihrer Anfrage bitte Name, Vorname,<br />

alte Anschrift <strong>und</strong> evtl. das Geburtsdatum mit.<br />

Adresse<br />

Stadt <strong>Aachen</strong><br />

E<strong>in</strong>wohnermeldeabteilung<br />

52058 <strong>Aachen</strong><br />

Gebühren<br />

Aktuelles Melderegister<br />

(be<strong>in</strong>haltet alle z. Zt. oder <strong>in</strong> den letzten 5 Jahren gemeldeten<br />

E<strong>in</strong>wohner)<br />

7,- Euro<br />

Erweiterte Meldeauskunft<br />

(nur schriftliche Anfrage möglich, Nachweis des rechtlichen<br />

bzw. berechtigten Interesses erforderlich)<br />

10,00 Euro<br />

gesondertes Melderegister/Archiv<br />

(be<strong>in</strong>haltet E<strong>in</strong>wohner, die vor 6 Jahren oder früher <strong>in</strong><br />

60<br />

<strong>Aachen</strong> gelebt haben)<br />

10,- bis 30,- Euro<br />

Wenn Sie die Meldeauskunft schriftlich beantragen,<br />

überweisen Sie bitte die Gebühren auf folgendes Konto<br />

der Stadtkasse:<br />

Konto 34 (Stadtkasse <strong>Aachen</strong>) bei der<br />

Sparkasse <strong>Aachen</strong> (BLZ 390 500 00) unter Angabe des<br />

Kassenzeichens 8010.<br />

In der E<strong>in</strong>wohnermeldeabteilung erhalten Sie <strong>zu</strong>dem<br />

weitere Auskünfte über die Aufenthaltsbesche<strong>in</strong>igung,<br />

das Führungszeugnis <strong>und</strong> Beglaubigungen.<br />

Wohngeld<br />

Wohngeld ist e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Hilfe für Mieter <strong>und</strong> Eigentümer,<br />

denen die Kosten über den Kopf wachsen. Es ist<br />

ke<strong>in</strong> Almosen des Staates. Wer <strong>zu</strong>m Kreis der Berechtigten<br />

gehört, hat darauf e<strong>in</strong>en Rechtsanspruch. Hier<strong>zu</strong> ist<br />

e<strong>in</strong> schriftlicher Antrag (Formular!) bei der<br />

Wohngeldstelle der Stadt <strong>Aachen</strong> erforderlich.<br />

Um wohngeldberechtigt <strong>zu</strong> se<strong>in</strong>, müssen folgende<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

Man darf nicht mehr gr<strong>und</strong>sätzlich BaföG-berechtigt<br />

se<strong>in</strong>, da bei der BaföG-Berechnung e<strong>in</strong> Wohn<strong>zu</strong>schuss<br />

berücksichtigt wird. Es reicht nicht aus, dass e<strong>in</strong> BaföG-<br />

Antrag abgelehnt wurde, weil die Eltern <strong>zu</strong> viel verdienen.<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzliche BaföG-Berechtigung ist z.B. nicht<br />

mehr gegeben, wenn:<br />

� die Förderungshöchstdauer überschritten wurde<br />

(<strong>in</strong>cl. Studienabschlussförderung),<br />

� die Fachrichtung ohne anerkannten Gr<strong>und</strong> gewechselt<br />

wurde,<br />

� e<strong>in</strong>e Förderung aus Altersgründen ausgeschlossen<br />

ist,<br />

� die Leistungsnachweise nicht erbracht wurden,<br />

� die Ausbildung generell nicht förderungswürdig ist,<br />

� die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für e<strong>in</strong>e Zusatzausbildung<br />

nicht erfüllt s<strong>in</strong>d,<br />

� man als ausländischer <strong>Studieren</strong>der nicht BaföGberechtigt<br />

ist.<br />

� Jemand, der Meister-Bafög erhält, ist jedoch wohngeldberechtigt.<br />

E<strong>in</strong>en Antrag kann nur der Haushaltsvorstand stellen.<br />

Normalerweise ist dies für <strong>Studieren</strong>de e<strong>in</strong> Elternteil.<br />

E<strong>in</strong> eigener Antrag kann nur gestellt werden, wenn die<br />

Abwesenheit vom Familienhaushalt nachweislich nicht<br />

nur vorübergehend ist. Als Gründe hierfür werden z.B.<br />

anerkannt:

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