TOURISmUS FREIzEIT - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien
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EINE BRANCHE STELLT SICH VOR…<br />
Die älteste Hochschaubahn steht im <strong>Wien</strong>er Pr<strong>at</strong>er - Geschäftsführer KommR Ing. Hubert Pichler im Interview<br />
Was ist das besondere an der Hochschaubahn<br />
im <strong>Wien</strong>er Pr<strong>at</strong>er?<br />
Die Hochschaubahn ist eines der letzten<br />
alten Bauwerke im <strong>Wien</strong>er Pr<strong>at</strong>er, das in<br />
Bauart und Charakteristik ein Stück Vergangenheit<br />
in die heutige<br />
Zeit herübergerettet<br />
h<strong>at</strong>. Es handelt sich<br />
um eine Holzbaukonstruktion,<br />
die in den<br />
Jahren 1948-50 gebaut<br />
und im Februar 1950<br />
in Betrieb genommen<br />
wurde. Bei der Berg-<br />
und Talfahrt sausen<br />
die Passagiere durch<br />
felsige Landschaften,<br />
dunkle Grotten und<br />
vorbei an Dörfern und<br />
Flüssen. Die schelmischen<br />
Gartenzwerge,<br />
die neben der Strecke<br />
pl<strong>at</strong>ziert sind, geben<br />
der Bahn ihren zweiten<br />
Namen: Zwergerlbahn.<br />
Seit wann gibt es das<br />
Familienunternehmen<br />
im Pr<strong>at</strong>er?<br />
Seit dem Jahr 1971 befindet sich das Unternehmen<br />
komplett im Familienbesitz<br />
Kremser/Pichler. Meine Mutter h<strong>at</strong> es jahrelang<br />
geführt, danach habe ich es über-<br />
DER GASTRONOm ALS VERANSTALTER<br />
Worauf Sie achten müssen!<br />
Das <strong>Wien</strong>er Veranstaltungsgesetz regelt<br />
alles rund um das Thema öffentliche Veranstaltungen.<br />
Gastronomiebetriebe übersehen<br />
oft, dass auch sie öffentliche Veranstaltungen<br />
in ihrem Betrieb abhalten und<br />
deshalb einiges beachten müssen. Damit<br />
es zu keinem Gesetzesverstoß und Strafen<br />
kommt, hier ein kleiner Überblick.<br />
Definition öffentliche Veranstaltungen<br />
Ab wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich?<br />
Grundsätzlich dann, wenn sie allgemein<br />
zugänglich ist. Ob gegen Entgelt oder<br />
kostenlos spielt hier keine Rolle. Auch Veranstaltungen<br />
für geladene Gäste mit mehr<br />
als 20 Personen gelten als öffentlich, als<br />
Ausnahme gilt die Familienfeier.<br />
Achtung: Eine Feier im Freundeskreis<br />
zählt nicht als Familienfeier. Solange die<br />
Gäste allerdings nur gesellig beieinander<br />
sitzen, sich gut unterhalten und gastronomisch<br />
bewirtet werden, gilt dies noch nicht<br />
als Veranstaltung, außer sie ist mit beson-<br />
nommen. Unser Herz hängt sehr an dem<br />
Betrieb. Auch in schwierigen Zeiten ist es<br />
uns gelungen, durch innov<strong>at</strong>ive Ideen Geld<br />
für notwendige Investitionen aufzubringen.<br />
So haben wir 1980 zusätzlich einen<br />
Radverleih eröffnet, der sich von anfänglich<br />
20 auf 400 Leihräder ausgedehnt h<strong>at</strong>.<br />
Auch einen Gastronomiebetrieb haben wir<br />
dabei.<br />
deren Darbietungen wie Livemusik, einem<br />
Konzert oder einer Lesung verbunden.<br />
Müssen öffentliche Veranstaltungen<br />
gemeldet werden?<br />
Ja, öffentliche Veranstaltungen müssen<br />
grundsätzlich bei der Veranstaltungsbehörde<br />
(MA 36) angemeldet werden und unterliegen<br />
behördlichen Auflagen, der behördlichen<br />
Kontrolle und baulichen Regelungen<br />
über die Veranstaltungsstätte.<br />
Die Gastronomie-Ausnahme<br />
2009 ist es der Sparte Tourismus und<br />
Freizeitwirtschaft der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />
<strong>Wien</strong> unter Federführung der Fachgruppe<br />
Freizeit- und Sportbetriebe gelungen,<br />
eine Ausnahme für Gastronomiebetriebe,<br />
in denen auch öffentliche Veranstaltungen<br />
st<strong>at</strong>tfinden, zu erreichen. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen können dort gewisse<br />
Veranstaltungen anmeldefrei durchgeführt<br />
werden. Diese Anmeldefreiheit betrifft<br />
z.B. musikalische Darbietungen (Konzer-<br />
Die Hochschaubahn ist auch bei Filmemachern<br />
ein beliebter Schaupl<strong>at</strong>z?<br />
Richtig, wir sind bereits in diversen Filmen<br />
und TV-Produktionen vorgekommen, wie<br />
z.B. in einer Folge der Krimiserie „Trautmann“<br />
oder in der erfolgreichenRomanverfilmung<br />
„Der Fall des<br />
Lemming“.<br />
Wie oft sind sie<br />
selbst bereits mit<br />
der Hochschaubahn<br />
gefahren?<br />
Bestimmt mehrere<br />
100.000 Mal, wieviel<br />
genau kann ich aber<br />
nicht sagen. Es ist immer<br />
sehr vergnüglich<br />
anzusehen, wie die<br />
Menschen jeden Alters<br />
eine Fahrt mit der<br />
Hochschaubahn genießen.<br />
Können Sie sich<br />
ein Leben ohne die<br />
Hochschaubahn vorstellen?<br />
Nein, ganz ehrlich gesagt<br />
hänge ich sehr an meinem Betrieb. Es<br />
ist für mich mehr Hobby als Arbeit, deshalb<br />
stört mich auch die 7-Tage-Woche nicht.<br />
te, Karaoke-Abende etc.), bestimmte The<strong>at</strong>er-<br />
und varietéeartige Veranstaltungen<br />
in kleinerem Rahmen, Wohltätigkeitsfeste<br />
mit Publikumstanz, Ausstellungen und bestimmte<br />
Modeschauen. Allfällige Vergnügungssteuerpflichten<br />
bzw. die Pflicht zur<br />
AKM-Anmeldung musikalischer Veranstaltungen<br />
bestehen aber auch hier weiterhin.<br />
Tipp: Sie können im Betriebsanlagenrefer<strong>at</strong><br />
der WKW (T: 51450 1036, E: rechtspolitik@wkw.<strong>at</strong>)<br />
individuell überprüfen lassen,<br />
ob Ihre Betriebsanlagengenehmigung<br />
den Anforderungen für Veranstaltungen<br />
entspricht.<br />
Detaillierte Inform<strong>at</strong>ionen dazu finden Sie<br />
auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/tourismus<br />
Fachgruppe <strong>Wien</strong> der Freizeit-<br />
und Sportbetriebe<br />
T 01/514 50-4212<br />
W <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/freizeitbetriebe<br />
<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/tourismus<br />
5<br />
Die Kulturbetriebe<br />
Die Freizeitbetriebe