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TOURISmUS FREIzEIT - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien

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EINE BRANCHE STELLT SICH VOR…<br />

Die älteste Hochschaubahn steht im <strong>Wien</strong>er Pr<strong>at</strong>er - Geschäftsführer KommR Ing. Hubert Pichler im Interview<br />

Was ist das besondere an der Hochschaubahn<br />

im <strong>Wien</strong>er Pr<strong>at</strong>er?<br />

Die Hochschaubahn ist eines der letzten<br />

alten Bauwerke im <strong>Wien</strong>er Pr<strong>at</strong>er, das in<br />

Bauart und Charakteristik ein Stück Vergangenheit<br />

in die heutige<br />

Zeit herübergerettet<br />

h<strong>at</strong>. Es handelt sich<br />

um eine Holzbaukonstruktion,<br />

die in den<br />

Jahren 1948-50 gebaut<br />

und im Februar 1950<br />

in Betrieb genommen<br />

wurde. Bei der Berg-<br />

und Talfahrt sausen<br />

die Passagiere durch<br />

felsige Landschaften,<br />

dunkle Grotten und<br />

vorbei an Dörfern und<br />

Flüssen. Die schelmischen<br />

Gartenzwerge,<br />

die neben der Strecke<br />

pl<strong>at</strong>ziert sind, geben<br />

der Bahn ihren zweiten<br />

Namen: Zwergerlbahn.<br />

Seit wann gibt es das<br />

Familienunternehmen<br />

im Pr<strong>at</strong>er?<br />

Seit dem Jahr 1971 befindet sich das Unternehmen<br />

komplett im Familienbesitz<br />

Kremser/Pichler. Meine Mutter h<strong>at</strong> es jahrelang<br />

geführt, danach habe ich es über-<br />

DER GASTRONOm ALS VERANSTALTER<br />

Worauf Sie achten müssen!<br />

Das <strong>Wien</strong>er Veranstaltungsgesetz regelt<br />

alles rund um das Thema öffentliche Veranstaltungen.<br />

Gastronomiebetriebe übersehen<br />

oft, dass auch sie öffentliche Veranstaltungen<br />

in ihrem Betrieb abhalten und<br />

deshalb einiges beachten müssen. Damit<br />

es zu keinem Gesetzesverstoß und Strafen<br />

kommt, hier ein kleiner Überblick.<br />

Definition öffentliche Veranstaltungen<br />

Ab wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich?<br />

Grundsätzlich dann, wenn sie allgemein<br />

zugänglich ist. Ob gegen Entgelt oder<br />

kostenlos spielt hier keine Rolle. Auch Veranstaltungen<br />

für geladene Gäste mit mehr<br />

als 20 Personen gelten als öffentlich, als<br />

Ausnahme gilt die Familienfeier.<br />

Achtung: Eine Feier im Freundeskreis<br />

zählt nicht als Familienfeier. Solange die<br />

Gäste allerdings nur gesellig beieinander<br />

sitzen, sich gut unterhalten und gastronomisch<br />

bewirtet werden, gilt dies noch nicht<br />

als Veranstaltung, außer sie ist mit beson-<br />

nommen. Unser Herz hängt sehr an dem<br />

Betrieb. Auch in schwierigen Zeiten ist es<br />

uns gelungen, durch innov<strong>at</strong>ive Ideen Geld<br />

für notwendige Investitionen aufzubringen.<br />

So haben wir 1980 zusätzlich einen<br />

Radverleih eröffnet, der sich von anfänglich<br />

20 auf 400 Leihräder ausgedehnt h<strong>at</strong>.<br />

Auch einen Gastronomiebetrieb haben wir<br />

dabei.<br />

deren Darbietungen wie Livemusik, einem<br />

Konzert oder einer Lesung verbunden.<br />

Müssen öffentliche Veranstaltungen<br />

gemeldet werden?<br />

Ja, öffentliche Veranstaltungen müssen<br />

grundsätzlich bei der Veranstaltungsbehörde<br />

(MA 36) angemeldet werden und unterliegen<br />

behördlichen Auflagen, der behördlichen<br />

Kontrolle und baulichen Regelungen<br />

über die Veranstaltungsstätte.<br />

Die Gastronomie-Ausnahme<br />

2009 ist es der Sparte Tourismus und<br />

Freizeitwirtschaft der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

<strong>Wien</strong> unter Federführung der Fachgruppe<br />

Freizeit- und Sportbetriebe gelungen,<br />

eine Ausnahme für Gastronomiebetriebe,<br />

in denen auch öffentliche Veranstaltungen<br />

st<strong>at</strong>tfinden, zu erreichen. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen können dort gewisse<br />

Veranstaltungen anmeldefrei durchgeführt<br />

werden. Diese Anmeldefreiheit betrifft<br />

z.B. musikalische Darbietungen (Konzer-<br />

Die Hochschaubahn ist auch bei Filmemachern<br />

ein beliebter Schaupl<strong>at</strong>z?<br />

Richtig, wir sind bereits in diversen Filmen<br />

und TV-Produktionen vorgekommen, wie<br />

z.B. in einer Folge der Krimiserie „Trautmann“<br />

oder in der erfolgreichenRomanverfilmung<br />

„Der Fall des<br />

Lemming“.<br />

Wie oft sind sie<br />

selbst bereits mit<br />

der Hochschaubahn<br />

gefahren?<br />

Bestimmt mehrere<br />

100.000 Mal, wieviel<br />

genau kann ich aber<br />

nicht sagen. Es ist immer<br />

sehr vergnüglich<br />

anzusehen, wie die<br />

Menschen jeden Alters<br />

eine Fahrt mit der<br />

Hochschaubahn genießen.<br />

Können Sie sich<br />

ein Leben ohne die<br />

Hochschaubahn vorstellen?<br />

Nein, ganz ehrlich gesagt<br />

hänge ich sehr an meinem Betrieb. Es<br />

ist für mich mehr Hobby als Arbeit, deshalb<br />

stört mich auch die 7-Tage-Woche nicht.<br />

te, Karaoke-Abende etc.), bestimmte The<strong>at</strong>er-<br />

und varietéeartige Veranstaltungen<br />

in kleinerem Rahmen, Wohltätigkeitsfeste<br />

mit Publikumstanz, Ausstellungen und bestimmte<br />

Modeschauen. Allfällige Vergnügungssteuerpflichten<br />

bzw. die Pflicht zur<br />

AKM-Anmeldung musikalischer Veranstaltungen<br />

bestehen aber auch hier weiterhin.<br />

Tipp: Sie können im Betriebsanlagenrefer<strong>at</strong><br />

der WKW (T: 51450 1036, E: rechtspolitik@wkw.<strong>at</strong>)<br />

individuell überprüfen lassen,<br />

ob Ihre Betriebsanlagengenehmigung<br />

den Anforderungen für Veranstaltungen<br />

entspricht.<br />

Detaillierte Inform<strong>at</strong>ionen dazu finden Sie<br />

auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/tourismus<br />

Fachgruppe <strong>Wien</strong> der Freizeit-<br />

und Sportbetriebe<br />

T 01/514 50-4212<br />

W <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/freizeitbetriebe<br />

<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/tourismus<br />

5<br />

Die Kulturbetriebe<br />

Die Freizeitbetriebe

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