Anschreiben - Interessengemeinschaft Abwasser Haddenhausen
Anschreiben - Interessengemeinschaft Abwasser Haddenhausen
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<strong>Interessengemeinschaft</strong> <strong>Haddenhausen</strong><br />
Dipl.-Ing. Michael Specht, Dipl.-Ing. Ralf Giessmann,<br />
Dipl.-Ing. Fritz Pucher, Dipl.-Ing. Jürgen Langmann<br />
Hünnefeldstr. 3<br />
Minden,10.02.2009<br />
32429 Minden<br />
Stadt Minden<br />
Der Bürgermeister<br />
Kleiner Domhof 17<br />
32423 Minden<br />
Fremdwassersanierung im Ortsteil <strong>Haddenhausen</strong><br />
Sehr geehrter Herr Buhre,<br />
hiermit übersenden wir Ihnen die Stellungnahme des Ing.- Büro Otterwasser zum<br />
Fremdwassersanierungskonzept des Ing. – Büro IWA für den Ortsteil<br />
<strong>Haddenhausen</strong>.<br />
Die Überprüfung hat ergeben, dass das beschlossene Sanierungskonzept aufgrund<br />
schwerwiegender Mängel weder als Grundlage für die zukünftigen<br />
Investitionsentscheidungen noch für die vorzeitige Dichtheitsprüfung durch die<br />
politischen Gremien herangezogen werden kann.<br />
Auf einige der gravierensten Mängel ist seinerzeit schon im Schreiben der IG<br />
<strong>Haddenhausen</strong> vom 21.10.2008 hingewiesen worden. Diese werden nunmehr<br />
nochmals durch die gutachterliche Stellungnahme des Ing.-Büro Otterwasser<br />
bestätigt.<br />
Einige der schwerwiegenden Mängel sind:<br />
1. Das FWS beinhaltet keinen wahren Vergleich von Varianten, die tatsächlich<br />
gleichwertig sind und umsetzbar wären und es erfüllt somit nicht die<br />
Vorraussetzungen für einen Variantenvergleich nach der<br />
Kostenvergleichsrichtlinie (KVR). Wichtige Randbedingungen der KVR sind<br />
nicht eingehalten worden.<br />
2. Die Basisdaten für die Kostenermittlungen sind teilweise falsch oder beruhen<br />
auf Schätzwerten, die in Ermangelung einer umfassenden Bestandsaufnahme<br />
nicht näher begründet worden sind. Die in die Berechnung eingeflossenen und<br />
auf 50 Jahre Betriebsdauer hochgerechneten Kosten für das Fremdwasser<br />
sind z.B. mit der vollen <strong>Abwasser</strong>gebühr angesetzt worden. Es ist allgemein<br />
bekannt, dass bei der <strong>Abwasser</strong>beseitigung ein Fixkostenanteil von ca. 70%<br />
besteht. Im Umkehrschluss ist somit von einem Kostenanteil für das<br />
Fremdwasser von ca. 30% oder 0,50 Euro/m³ auszugehen.<br />
Eine genaue Ermittlung dieser Größe wäre ohne weiteres möglich gewesen,<br />
da alle Daten hierzu jährlich vorliegen.<br />
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3. Die unterschiedliche Annahme des Fremdwasserreduzierungsgrades ist nicht<br />
nachvollziehbar und nicht begründet worden.<br />
4. Die in dem betrachteten Zeitraum notwendigen Sanierungen der<br />
Kanalhaltungen der Schadensklasse SK2 sind im FWS nicht berücksichtigt<br />
worden. Es handelt sich nach Berechnung des Ing.-Büro Otterwasser hierbei<br />
um ca. 1.600.000 Euro zusätzlich.<br />
Es sind noch weitere Mängel im Fremdwassersanierungskonzept des Ing.- Büro IWA<br />
festgestellt worden, die der Stellungnahme entnommen werden können.<br />
Wir möchten nachfolgend unsere Bewertung zur Stellungnahme Otterwasser und<br />
zum bisherigen Verfahrensgang darlegen:<br />
Dieses Fremdwassersanierungskonzept ist aus den vorgenannten Gründen nicht<br />
dazu geeignet, den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Umstellung des<br />
Mischsystems <strong>Haddenhausen</strong> in ein Trennsystem im nachhinein zu legitimieren.<br />
Dieses Ergebnis stellt den gesamten Entscheidungsprozess in Frage.<br />
Die kostenmäßige Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von<br />
Investitionsentscheidungen ist Vorraussetzung für die Aufnahme dieser Maßnahmen<br />
in ein <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept.<br />
Bereits in der Planungs- und Entscheidungsphase sollten<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei langfristigen wasserwirtschaftlichen Vorhaben<br />
Aufschluss darüber geben, über welche Handlungsalternativen die Verwaltung<br />
verfügt und welche dieser Varianten unter Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten<br />
vorzuziehen ist.<br />
Soweit die Konzepte und die Maßnahmen vom Land NRW gefördert werden, ist<br />
ebenso die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 44 LHO nachzuweisen.<br />
Wie schon in unserem Schreiben vom 21.10.2008 bemängelt, haben diese<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur<br />
4.Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes nicht vorgelegen.<br />
Der Auftrag zur Erstellung eines FWS an das Ing.- Büro IWA ist am 11.07.2007<br />
durch den Betriebsausschuss erfolgt.<br />
Durch den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Aufnahme des Trennsystems in die 4.<br />
Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes ist von vornherein die Variante<br />
zur Beibehaltung des Mischsystems mit separater Beseitigung des Drainagewassers,<br />
die Regel der Technik ist, ausgeschlossen, obwohl die dafür notwendigen<br />
Beurteilungsgrundlagen fehlten.<br />
Vor diesem Hintergrund ist nach unserer Meinung der gesamte Entscheidungsprozeß in<br />
Frage zu stellen.<br />
Konsequenterweise ist der damalige Ratsbeschluss zu beanstanden bzw. zu<br />
korrigieren.<br />
2
Sowohl für die Einleitungen aus der Kläranlage Minden – Leteln und aus dem RÜB<br />
„Zum Hopfengarten“ ist keine Sanierungsverfügung seitens der Bezirksregierung<br />
erlassen worden.<br />
Die IGH setzt sich auf dieser Basis für eine Versachlichung der Diskussion um die<br />
Fremdwasserproblematik in Minden ein, ohne dass eine Diskriminierung von<br />
Grundstückseigentümern mit Drainagewasserableitung stattfindet.<br />
Zu einer sachgerechten Einordnung des Fremdwasserproblems gehört unserer<br />
Meinung nach folgendes:<br />
• Ermittlung des Fremdwasseranfalls im Stadtgebiet Minden<br />
• Erarbeitung eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes, das das gesamte<br />
Stadtgebiet umfasst<br />
• Offenlegung der Grundlagen zur Ermittlung der festgelegten<br />
Sanierungsprioritäten im Stadtgebiet<br />
• nachvollziehbare Ermittlung und Bewertung der Kosten des<br />
Fremdwasseranfalls<br />
• zeitnahe Information der Bürger<br />
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen, die<br />
unserer Auffassung nach beim 2. Runden Tisch am 17.02.2009 auf die<br />
Tagesordnung gesetzt werden sollen.<br />
1. Wird die Stellungnahme des Ing.- Büro Otterwasser von Ihnen und der SBM<br />
anerkannt?<br />
2. Werden Sie den Rat der Stadt Minden auffordern und veranlassen den<br />
Beschluss vom 22.06.2006 „Kanalsanierung mit Trennsystem“ zu korrigieren?<br />
3. Welche Konsequenzen werden bezüglich des von IWA aufgestellten<br />
Fremdwassersanierungskonzeptes und der Stellungnahme des Ing. – Büros<br />
Otterwasser seitens der Stadt Minden gezogen?<br />
4. Wird die Stadt Minden eine neue Bewertung der Fremdwasserproblematik<br />
vornehmen?<br />
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die uns vorliegende<br />
Otterwasser - Stellungnahme parallel auf unserer Homepage zur Einsicht durch<br />
unsere Bürger veröffentlicht wird.<br />
Im Namen dieser Bürger stellt sich noch immer die Frage, wie Sie in Ihrer<br />
Verpflichtung als Bürgermeister der Stadt Minden die nicht geringe Zahl sozialer<br />
Härtefälle verantwortungsbewusst abwenden wollen?<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Interessengemeinschaft</strong> <strong>Haddenhausen</strong><br />
M. Specht R. Giessmann J. Langmann F. Pucher<br />
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