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Anschreiben - Interessengemeinschaft Abwasser Haddenhausen

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<strong>Interessengemeinschaft</strong> <strong>Haddenhausen</strong><br />

Dipl.-Ing. Michael Specht, Dipl.-Ing. Ralf Giessmann,<br />

Dipl.-Ing. Fritz Pucher, Dipl.-Ing. Jürgen Langmann<br />

Hünnefeldstr. 3<br />

Minden,10.02.2009<br />

32429 Minden<br />

Stadt Minden<br />

Der Bürgermeister<br />

Kleiner Domhof 17<br />

32423 Minden<br />

Fremdwassersanierung im Ortsteil <strong>Haddenhausen</strong><br />

Sehr geehrter Herr Buhre,<br />

hiermit übersenden wir Ihnen die Stellungnahme des Ing.- Büro Otterwasser zum<br />

Fremdwassersanierungskonzept des Ing. – Büro IWA für den Ortsteil<br />

<strong>Haddenhausen</strong>.<br />

Die Überprüfung hat ergeben, dass das beschlossene Sanierungskonzept aufgrund<br />

schwerwiegender Mängel weder als Grundlage für die zukünftigen<br />

Investitionsentscheidungen noch für die vorzeitige Dichtheitsprüfung durch die<br />

politischen Gremien herangezogen werden kann.<br />

Auf einige der gravierensten Mängel ist seinerzeit schon im Schreiben der IG<br />

<strong>Haddenhausen</strong> vom 21.10.2008 hingewiesen worden. Diese werden nunmehr<br />

nochmals durch die gutachterliche Stellungnahme des Ing.-Büro Otterwasser<br />

bestätigt.<br />

Einige der schwerwiegenden Mängel sind:<br />

1. Das FWS beinhaltet keinen wahren Vergleich von Varianten, die tatsächlich<br />

gleichwertig sind und umsetzbar wären und es erfüllt somit nicht die<br />

Vorraussetzungen für einen Variantenvergleich nach der<br />

Kostenvergleichsrichtlinie (KVR). Wichtige Randbedingungen der KVR sind<br />

nicht eingehalten worden.<br />

2. Die Basisdaten für die Kostenermittlungen sind teilweise falsch oder beruhen<br />

auf Schätzwerten, die in Ermangelung einer umfassenden Bestandsaufnahme<br />

nicht näher begründet worden sind. Die in die Berechnung eingeflossenen und<br />

auf 50 Jahre Betriebsdauer hochgerechneten Kosten für das Fremdwasser<br />

sind z.B. mit der vollen <strong>Abwasser</strong>gebühr angesetzt worden. Es ist allgemein<br />

bekannt, dass bei der <strong>Abwasser</strong>beseitigung ein Fixkostenanteil von ca. 70%<br />

besteht. Im Umkehrschluss ist somit von einem Kostenanteil für das<br />

Fremdwasser von ca. 30% oder 0,50 Euro/m³ auszugehen.<br />

Eine genaue Ermittlung dieser Größe wäre ohne weiteres möglich gewesen,<br />

da alle Daten hierzu jährlich vorliegen.<br />

1


3. Die unterschiedliche Annahme des Fremdwasserreduzierungsgrades ist nicht<br />

nachvollziehbar und nicht begründet worden.<br />

4. Die in dem betrachteten Zeitraum notwendigen Sanierungen der<br />

Kanalhaltungen der Schadensklasse SK2 sind im FWS nicht berücksichtigt<br />

worden. Es handelt sich nach Berechnung des Ing.-Büro Otterwasser hierbei<br />

um ca. 1.600.000 Euro zusätzlich.<br />

Es sind noch weitere Mängel im Fremdwassersanierungskonzept des Ing.- Büro IWA<br />

festgestellt worden, die der Stellungnahme entnommen werden können.<br />

Wir möchten nachfolgend unsere Bewertung zur Stellungnahme Otterwasser und<br />

zum bisherigen Verfahrensgang darlegen:<br />

Dieses Fremdwassersanierungskonzept ist aus den vorgenannten Gründen nicht<br />

dazu geeignet, den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Umstellung des<br />

Mischsystems <strong>Haddenhausen</strong> in ein Trennsystem im nachhinein zu legitimieren.<br />

Dieses Ergebnis stellt den gesamten Entscheidungsprozess in Frage.<br />

Die kostenmäßige Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von<br />

Investitionsentscheidungen ist Vorraussetzung für die Aufnahme dieser Maßnahmen<br />

in ein <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept.<br />

Bereits in der Planungs- und Entscheidungsphase sollten<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei langfristigen wasserwirtschaftlichen Vorhaben<br />

Aufschluss darüber geben, über welche Handlungsalternativen die Verwaltung<br />

verfügt und welche dieser Varianten unter Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten<br />

vorzuziehen ist.<br />

Soweit die Konzepte und die Maßnahmen vom Land NRW gefördert werden, ist<br />

ebenso die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 44 LHO nachzuweisen.<br />

Wie schon in unserem Schreiben vom 21.10.2008 bemängelt, haben diese<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur<br />

4.Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes nicht vorgelegen.<br />

Der Auftrag zur Erstellung eines FWS an das Ing.- Büro IWA ist am 11.07.2007<br />

durch den Betriebsausschuss erfolgt.<br />

Durch den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Aufnahme des Trennsystems in die 4.<br />

Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes ist von vornherein die Variante<br />

zur Beibehaltung des Mischsystems mit separater Beseitigung des Drainagewassers,<br />

die Regel der Technik ist, ausgeschlossen, obwohl die dafür notwendigen<br />

Beurteilungsgrundlagen fehlten.<br />

Vor diesem Hintergrund ist nach unserer Meinung der gesamte Entscheidungsprozeß in<br />

Frage zu stellen.<br />

Konsequenterweise ist der damalige Ratsbeschluss zu beanstanden bzw. zu<br />

korrigieren.<br />

2


Sowohl für die Einleitungen aus der Kläranlage Minden – Leteln und aus dem RÜB<br />

„Zum Hopfengarten“ ist keine Sanierungsverfügung seitens der Bezirksregierung<br />

erlassen worden.<br />

Die IGH setzt sich auf dieser Basis für eine Versachlichung der Diskussion um die<br />

Fremdwasserproblematik in Minden ein, ohne dass eine Diskriminierung von<br />

Grundstückseigentümern mit Drainagewasserableitung stattfindet.<br />

Zu einer sachgerechten Einordnung des Fremdwasserproblems gehört unserer<br />

Meinung nach folgendes:<br />

• Ermittlung des Fremdwasseranfalls im Stadtgebiet Minden<br />

• Erarbeitung eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes, das das gesamte<br />

Stadtgebiet umfasst<br />

• Offenlegung der Grundlagen zur Ermittlung der festgelegten<br />

Sanierungsprioritäten im Stadtgebiet<br />

• nachvollziehbare Ermittlung und Bewertung der Kosten des<br />

Fremdwasseranfalls<br />

• zeitnahe Information der Bürger<br />

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen, die<br />

unserer Auffassung nach beim 2. Runden Tisch am 17.02.2009 auf die<br />

Tagesordnung gesetzt werden sollen.<br />

1. Wird die Stellungnahme des Ing.- Büro Otterwasser von Ihnen und der SBM<br />

anerkannt?<br />

2. Werden Sie den Rat der Stadt Minden auffordern und veranlassen den<br />

Beschluss vom 22.06.2006 „Kanalsanierung mit Trennsystem“ zu korrigieren?<br />

3. Welche Konsequenzen werden bezüglich des von IWA aufgestellten<br />

Fremdwassersanierungskonzeptes und der Stellungnahme des Ing. – Büros<br />

Otterwasser seitens der Stadt Minden gezogen?<br />

4. Wird die Stadt Minden eine neue Bewertung der Fremdwasserproblematik<br />

vornehmen?<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die uns vorliegende<br />

Otterwasser - Stellungnahme parallel auf unserer Homepage zur Einsicht durch<br />

unsere Bürger veröffentlicht wird.<br />

Im Namen dieser Bürger stellt sich noch immer die Frage, wie Sie in Ihrer<br />

Verpflichtung als Bürgermeister der Stadt Minden die nicht geringe Zahl sozialer<br />

Härtefälle verantwortungsbewusst abwenden wollen?<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Interessengemeinschaft</strong> <strong>Haddenhausen</strong><br />

M. Specht R. Giessmann J. Langmann F. Pucher<br />

3

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