Anschreiben - Interessengemeinschaft Abwasser Haddenhausen
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3. Die unterschiedliche Annahme des Fremdwasserreduzierungsgrades ist nicht<br />
nachvollziehbar und nicht begründet worden.<br />
4. Die in dem betrachteten Zeitraum notwendigen Sanierungen der<br />
Kanalhaltungen der Schadensklasse SK2 sind im FWS nicht berücksichtigt<br />
worden. Es handelt sich nach Berechnung des Ing.-Büro Otterwasser hierbei<br />
um ca. 1.600.000 Euro zusätzlich.<br />
Es sind noch weitere Mängel im Fremdwassersanierungskonzept des Ing.- Büro IWA<br />
festgestellt worden, die der Stellungnahme entnommen werden können.<br />
Wir möchten nachfolgend unsere Bewertung zur Stellungnahme Otterwasser und<br />
zum bisherigen Verfahrensgang darlegen:<br />
Dieses Fremdwassersanierungskonzept ist aus den vorgenannten Gründen nicht<br />
dazu geeignet, den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Umstellung des<br />
Mischsystems <strong>Haddenhausen</strong> in ein Trennsystem im nachhinein zu legitimieren.<br />
Dieses Ergebnis stellt den gesamten Entscheidungsprozess in Frage.<br />
Die kostenmäßige Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von<br />
Investitionsentscheidungen ist Vorraussetzung für die Aufnahme dieser Maßnahmen<br />
in ein <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept.<br />
Bereits in der Planungs- und Entscheidungsphase sollten<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei langfristigen wasserwirtschaftlichen Vorhaben<br />
Aufschluss darüber geben, über welche Handlungsalternativen die Verwaltung<br />
verfügt und welche dieser Varianten unter Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten<br />
vorzuziehen ist.<br />
Soweit die Konzepte und die Maßnahmen vom Land NRW gefördert werden, ist<br />
ebenso die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 44 LHO nachzuweisen.<br />
Wie schon in unserem Schreiben vom 21.10.2008 bemängelt, haben diese<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur<br />
4.Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes nicht vorgelegen.<br />
Der Auftrag zur Erstellung eines FWS an das Ing.- Büro IWA ist am 11.07.2007<br />
durch den Betriebsausschuss erfolgt.<br />
Durch den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Aufnahme des Trennsystems in die 4.<br />
Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes ist von vornherein die Variante<br />
zur Beibehaltung des Mischsystems mit separater Beseitigung des Drainagewassers,<br />
die Regel der Technik ist, ausgeschlossen, obwohl die dafür notwendigen<br />
Beurteilungsgrundlagen fehlten.<br />
Vor diesem Hintergrund ist nach unserer Meinung der gesamte Entscheidungsprozeß in<br />
Frage zu stellen.<br />
Konsequenterweise ist der damalige Ratsbeschluss zu beanstanden bzw. zu<br />
korrigieren.<br />
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