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Anschreiben - Interessengemeinschaft Abwasser Haddenhausen

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3. Die unterschiedliche Annahme des Fremdwasserreduzierungsgrades ist nicht<br />

nachvollziehbar und nicht begründet worden.<br />

4. Die in dem betrachteten Zeitraum notwendigen Sanierungen der<br />

Kanalhaltungen der Schadensklasse SK2 sind im FWS nicht berücksichtigt<br />

worden. Es handelt sich nach Berechnung des Ing.-Büro Otterwasser hierbei<br />

um ca. 1.600.000 Euro zusätzlich.<br />

Es sind noch weitere Mängel im Fremdwassersanierungskonzept des Ing.- Büro IWA<br />

festgestellt worden, die der Stellungnahme entnommen werden können.<br />

Wir möchten nachfolgend unsere Bewertung zur Stellungnahme Otterwasser und<br />

zum bisherigen Verfahrensgang darlegen:<br />

Dieses Fremdwassersanierungskonzept ist aus den vorgenannten Gründen nicht<br />

dazu geeignet, den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Umstellung des<br />

Mischsystems <strong>Haddenhausen</strong> in ein Trennsystem im nachhinein zu legitimieren.<br />

Dieses Ergebnis stellt den gesamten Entscheidungsprozess in Frage.<br />

Die kostenmäßige Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von<br />

Investitionsentscheidungen ist Vorraussetzung für die Aufnahme dieser Maßnahmen<br />

in ein <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept.<br />

Bereits in der Planungs- und Entscheidungsphase sollten<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei langfristigen wasserwirtschaftlichen Vorhaben<br />

Aufschluss darüber geben, über welche Handlungsalternativen die Verwaltung<br />

verfügt und welche dieser Varianten unter Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten<br />

vorzuziehen ist.<br />

Soweit die Konzepte und die Maßnahmen vom Land NRW gefördert werden, ist<br />

ebenso die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 44 LHO nachzuweisen.<br />

Wie schon in unserem Schreiben vom 21.10.2008 bemängelt, haben diese<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur<br />

4.Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes nicht vorgelegen.<br />

Der Auftrag zur Erstellung eines FWS an das Ing.- Büro IWA ist am 11.07.2007<br />

durch den Betriebsausschuss erfolgt.<br />

Durch den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Aufnahme des Trennsystems in die 4.<br />

Fortschreibung des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes ist von vornherein die Variante<br />

zur Beibehaltung des Mischsystems mit separater Beseitigung des Drainagewassers,<br />

die Regel der Technik ist, ausgeschlossen, obwohl die dafür notwendigen<br />

Beurteilungsgrundlagen fehlten.<br />

Vor diesem Hintergrund ist nach unserer Meinung der gesamte Entscheidungsprozeß in<br />

Frage zu stellen.<br />

Konsequenterweise ist der damalige Ratsbeschluss zu beanstanden bzw. zu<br />

korrigieren.<br />

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