Infos zum Mittagessen - Kreuzschule
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Elternbrief<br />
Osnabrück, August 2009<br />
Liebe Eltern der <strong>Kreuzschule</strong> und der Stüveschule!<br />
Als Anlage übersenden wir Ihnen den Plan für die Ganztagsschule.<br />
Informationen <strong>zum</strong> <strong>Mittagessen</strong>:<br />
Zum <strong>Mittagessen</strong> in der Ganztagsschule gibt es folgende Wahlmöglichkeiten:<br />
1. Ihre Kinder essen an den Tagen in der Schule, an denen Sie es möchten! Hierzu wird der<br />
Essensgeldbeitrag monatlich im Voraus (bis <strong>zum</strong> 15. des laufenden Monats für den folgenden<br />
Monat) per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Ihr Kind am Essen teilnehmen<br />
soll, bitte umgehend die beigefügte Lastschriftermächtigung ausgefüllt bei der/dem<br />
KlassenlehrerIn abgeben. Bei Rücklastschrift muss der Beitrag (inklusive der Rücklastschriftkosten!)<br />
bis <strong>zum</strong> letzten Mittwoch des Kalendermonats überwiesen werden, ansonsten<br />
wird das betroffene Kind im Folgemonat vom <strong>Mittagessen</strong> ausgeschlossen.<br />
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass alle Daten vom letzten Schuljahr nicht mehr verwandt<br />
werden. Sie müssen alles neu ausfüllen bzw. beantragen.<br />
2. Sie können Ihrem Kind aber auch von zu Hause Essen für die Mittagspause in der Schule<br />
mitgeben, wenn es hier an den Nachmittagsangeboten teilnehmen soll.<br />
3. Ihr Kind kann auch zu Hause essen und dann zu den Workshops wiederkommen.<br />
Die <strong>Mittagessen</strong>preise sind für ein Schuljahr kalkuliert worden, wobei einige Krankheitstage eingerechnet<br />
wurden und der August als Ferienmonat beitragsfrei ist. Aufgrund dieser Kalkulationsberechnung<br />
ergibt sich (je nach Essenshäufigkeit) ein durchschnittlicher <strong>Mittagessen</strong>spreis in Höhe von 1,66<br />
€ bis 1,76 €.<br />
Können die Eltern eine entsprechende Bedürftigkeitsbescheinigung (Hartz IV-Empfänger/Arbeitslosengeldempfänger/einkommensschwache<br />
Familie/Familienpass-Inhaber) vorlegen, halbiert sich der<br />
Essensbeitrag. Anträge sind in den jeweiligen Sekretariaten der Schulen erhältlich. Sollte ein aktueller<br />
Bescheid nicht vorliegen, kann dem Antrag auf rückwirkend zugestimmt werden. Sie müssen<br />
aber zuerst den vollen Beitrag zahlen. Nach Antragsgenehmigung kann der dann zuviel gezahlte<br />
Betrag entweder verrechnet oder aber auch ausgezahlt werden.<br />
So ergeben sich folgende <strong>Mittagessen</strong>preise für SchülerInnen, die im Stadtgebiet Osnabrück wohnen:<br />
Ihr Kind isst in der Schule:<br />
Monatlicher Beitrag<br />
5 X pro Woche (nur bei Hortkindern FreuNde, VPAK) = 40,00 €<br />
4 X pro Woche (montags bis donnerstags) = 29,04 €<br />
3 X pro Woche an Tagen Ihrer Wahl = 21,78 €<br />
2 X pro Woche an Tagen Ihrer Wahl = 14,52 €<br />
1 X pro Woche an einem Tag Ihrer Wahl = 7,62 €<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\Schule\Eigene Dateien\Ganztagsschule\Anschreiben\SJ 2009-2010\Elternbrief GT u Essen Kreuz und Stüve.doc
2<br />
Kinder, die nicht im Stadtgebiet Osnabrück wohnen, zahlen pro <strong>Mittagessen</strong> einen Beitrag in Höhe von<br />
2,75 €. Eltern, die eine Bezuschussung beantragen möchten, wenden sich bitte an den Landkreis Osnabrück.<br />
Ausfüllen des Ganztagsplanes:<br />
Bitte beachten Sie, dass alle von Ihnen gewünschten Angebote für ein halbes Jahr verbindlich gelten.<br />
Wenn Sie Ihr Kind für Nachmittagsangebote anmelden, ist in jedem Fall gesichert, dass Ihr Kind zu jeder Zeit<br />
beaufsichtigt ist. Entsprechend gilt auch im Ganztagsbereich die Schulordnung für die teilnehmenden Kinder.<br />
Wir hoffen, Ihrem Kind ein umfassendes Nachmittagsangebot machen zu können und damit Ihren Wünschen zu<br />
entsprechen.<br />
Auf einen guten Start<br />
_______________________________<br />
____________________________<br />
A. Teuwsen, Schulleiterin der <strong>Kreuzschule</strong> M. Igelmann, Rektor der Stüveschule<br />
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Ermächtigung <strong>zum</strong> Einzug von Forderungen durch Lastschriften<br />
Zahlungsempfänger: Stadt Osnabrück, <strong>Kreuzschule</strong>, Kreuzstraße 15, 49084 Osnabrück<br />
Zahlungspflichtiger<br />
Vorname<br />
Name<br />
Schule <strong>Kreuzschule</strong> Stüveschule Klasse:<br />
Vor-/Nachname des Kindes<br />
Straße<br />
Postleitzahl<br />
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen Teilnahme an<br />
der Mittagsverpflegung meines/r Kindes/er in der <strong>Kreuzschule</strong>/Stüveschule<br />
in Höhe von zur Zeit<br />
bei Fälligkeit, erstmalig <strong>zum</strong><br />
zu Lasten meines/unseres (Name)<br />
Girokontos Nr.<br />
Bankleitzahl<br />
bei<br />
durch Lastschrift einzuziehen.<br />
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes<br />
keine Verpflichtung zur Einlösung. Gebühren, die seitens des Kreditinstitutes dadurch entstehen, dass oben<br />
beschriebene Lastschriften nicht einzulösen waren, habe/n ich/wir stets zu tragen!<br />
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Ort, Datum, Unterschrift/en des/der Zahlungspflichtigen