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Infos zum Mittagessen - Kreuzschule

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Elternbrief<br />

Osnabrück, August 2009<br />

Liebe Eltern der <strong>Kreuzschule</strong> und der Stüveschule!<br />

Als Anlage übersenden wir Ihnen den Plan für die Ganztagsschule.<br />

Informationen <strong>zum</strong> <strong>Mittagessen</strong>:<br />

Zum <strong>Mittagessen</strong> in der Ganztagsschule gibt es folgende Wahlmöglichkeiten:<br />

1. Ihre Kinder essen an den Tagen in der Schule, an denen Sie es möchten! Hierzu wird der<br />

Essensgeldbeitrag monatlich im Voraus (bis <strong>zum</strong> 15. des laufenden Monats für den folgenden<br />

Monat) per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Ihr Kind am Essen teilnehmen<br />

soll, bitte umgehend die beigefügte Lastschriftermächtigung ausgefüllt bei der/dem<br />

KlassenlehrerIn abgeben. Bei Rücklastschrift muss der Beitrag (inklusive der Rücklastschriftkosten!)<br />

bis <strong>zum</strong> letzten Mittwoch des Kalendermonats überwiesen werden, ansonsten<br />

wird das betroffene Kind im Folgemonat vom <strong>Mittagessen</strong> ausgeschlossen.<br />

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass alle Daten vom letzten Schuljahr nicht mehr verwandt<br />

werden. Sie müssen alles neu ausfüllen bzw. beantragen.<br />

2. Sie können Ihrem Kind aber auch von zu Hause Essen für die Mittagspause in der Schule<br />

mitgeben, wenn es hier an den Nachmittagsangeboten teilnehmen soll.<br />

3. Ihr Kind kann auch zu Hause essen und dann zu den Workshops wiederkommen.<br />

Die <strong>Mittagessen</strong>preise sind für ein Schuljahr kalkuliert worden, wobei einige Krankheitstage eingerechnet<br />

wurden und der August als Ferienmonat beitragsfrei ist. Aufgrund dieser Kalkulationsberechnung<br />

ergibt sich (je nach Essenshäufigkeit) ein durchschnittlicher <strong>Mittagessen</strong>spreis in Höhe von 1,66<br />

€ bis 1,76 €.<br />

Können die Eltern eine entsprechende Bedürftigkeitsbescheinigung (Hartz IV-Empfänger/Arbeitslosengeldempfänger/einkommensschwache<br />

Familie/Familienpass-Inhaber) vorlegen, halbiert sich der<br />

Essensbeitrag. Anträge sind in den jeweiligen Sekretariaten der Schulen erhältlich. Sollte ein aktueller<br />

Bescheid nicht vorliegen, kann dem Antrag auf rückwirkend zugestimmt werden. Sie müssen<br />

aber zuerst den vollen Beitrag zahlen. Nach Antragsgenehmigung kann der dann zuviel gezahlte<br />

Betrag entweder verrechnet oder aber auch ausgezahlt werden.<br />

So ergeben sich folgende <strong>Mittagessen</strong>preise für SchülerInnen, die im Stadtgebiet Osnabrück wohnen:<br />

Ihr Kind isst in der Schule:<br />

Monatlicher Beitrag<br />

5 X pro Woche (nur bei Hortkindern FreuNde, VPAK) = 40,00 €<br />

4 X pro Woche (montags bis donnerstags) = 29,04 €<br />

3 X pro Woche an Tagen Ihrer Wahl = 21,78 €<br />

2 X pro Woche an Tagen Ihrer Wahl = 14,52 €<br />

1 X pro Woche an einem Tag Ihrer Wahl = 7,62 €<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\Schule\Eigene Dateien\Ganztagsschule\Anschreiben\SJ 2009-2010\Elternbrief GT u Essen Kreuz und Stüve.doc


2<br />

Kinder, die nicht im Stadtgebiet Osnabrück wohnen, zahlen pro <strong>Mittagessen</strong> einen Beitrag in Höhe von<br />

2,75 €. Eltern, die eine Bezuschussung beantragen möchten, wenden sich bitte an den Landkreis Osnabrück.<br />

Ausfüllen des Ganztagsplanes:<br />

Bitte beachten Sie, dass alle von Ihnen gewünschten Angebote für ein halbes Jahr verbindlich gelten.<br />

Wenn Sie Ihr Kind für Nachmittagsangebote anmelden, ist in jedem Fall gesichert, dass Ihr Kind zu jeder Zeit<br />

beaufsichtigt ist. Entsprechend gilt auch im Ganztagsbereich die Schulordnung für die teilnehmenden Kinder.<br />

Wir hoffen, Ihrem Kind ein umfassendes Nachmittagsangebot machen zu können und damit Ihren Wünschen zu<br />

entsprechen.<br />

Auf einen guten Start<br />

_______________________________<br />

____________________________<br />

A. Teuwsen, Schulleiterin der <strong>Kreuzschule</strong> M. Igelmann, Rektor der Stüveschule<br />

✂-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Ermächtigung <strong>zum</strong> Einzug von Forderungen durch Lastschriften<br />

Zahlungsempfänger: Stadt Osnabrück, <strong>Kreuzschule</strong>, Kreuzstraße 15, 49084 Osnabrück<br />

Zahlungspflichtiger<br />

Vorname<br />

Name<br />

Schule <strong>Kreuzschule</strong> Stüveschule Klasse:<br />

Vor-/Nachname des Kindes<br />

Straße<br />

Postleitzahl<br />

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen Teilnahme an<br />

der Mittagsverpflegung meines/r Kindes/er in der <strong>Kreuzschule</strong>/Stüveschule<br />

in Höhe von zur Zeit<br />

bei Fälligkeit, erstmalig <strong>zum</strong><br />

zu Lasten meines/unseres (Name)<br />

Girokontos Nr.<br />

Bankleitzahl<br />

bei<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes<br />

keine Verpflichtung zur Einlösung. Gebühren, die seitens des Kreditinstitutes dadurch entstehen, dass oben<br />

beschriebene Lastschriften nicht einzulösen waren, habe/n ich/wir stets zu tragen!<br />

______________________________________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift/en des/der Zahlungspflichtigen

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