25.03.2015 Aufrufe

Statuten Verein Pflegeheim St. Otmar.pdf

Statuten Verein Pflegeheim St. Otmar.pdf

Statuten Verein Pflegeheim St. Otmar.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STATUTEN<br />

VEREIN PFLEGEHEIM ST. OTMAR ST. GALLEN<br />

Schönauweg 5, 9000 <strong>St</strong>. Gallen<br />

Tel. 071 274 47 47<br />

Fax. 071 274 47 57<br />

info@otmarsg.ch<br />

www.otmarsg.ch<br />

I. Name, Sitz und Zweck<br />

Art. 1<br />

Unter dem Namen „<strong>Verein</strong> <strong>Pflegeheim</strong> <strong>St</strong>. <strong>Otmar</strong>“ besteht ein gemeinnütziger<br />

<strong>Verein</strong> mit Sitz in <strong>St</strong>. Gallen.<br />

Art. 2<br />

Zweck des <strong>Verein</strong>s ist der Betrieb eines <strong>Pflegeheim</strong>es. Der <strong>Verein</strong> kann auch<br />

andere gemeinnützige Aufgaben erfüllen oder sich an gemeinnützigen<br />

Institutionen beteiligen. Er kann zur Erfüllung des Zwecks Liegenschaften<br />

erwerben.<br />

II.<br />

Mittel<br />

Art. 3<br />

Die für die Erfüllung des <strong>Verein</strong>szwecks erforderlichen Mittel werden beschafft:<br />

a) durch die Erhebung von Kost- und Pflegegeldern<br />

b) durch Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinde sowie anderen öffentlichrechtlichen<br />

Institutionen<br />

c) durch Beiträge von privaten Institutionen<br />

d) durch Mitgliederbeiträge<br />

e) durch Zuwendungen Dritter<br />

Art. 4<br />

Für die Verbindlichkeiten des <strong>Verein</strong>s haftet ausschliesslich das<br />

<strong>Verein</strong>svermögen. Die persönliche Haftung der <strong>Verein</strong>smitglieder ist<br />

ausgeschlossen. Sie sind auch zu keinerlei Nachschüssen verpflichtet.<br />

III.<br />

Mitgliedschaft<br />

Art. 5<br />

Mitglied ist, wer seinen Beitritt erklärt hat und vom Vorstand des <strong>Verein</strong>s<br />

aufgenommen worden ist. Der Vorstand ist berechtigt, Beitrittsgesuche ohne<br />

Begründung abzulehnen.<br />

Art. 6<br />

Der Austritt aus dem <strong>Verein</strong> kann jederzeit erfolgen. Er tritt nach erfolgter<br />

schriftlicher Mitteilung an den Vorstand in Kraft.<br />

Art. 7


Der Ausschuss aus dem <strong>Verein</strong> erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der<br />

Beschluss bedarf keiner Begründung.<br />

IV.<br />

Organisation<br />

Art. 8<br />

Oberstes Organ des <strong>Verein</strong>s ist die <strong>Verein</strong>sversammlung. Es stehen ihr<br />

folgende Befugnisse zu:<br />

a) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes<br />

b) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten/der Präsidentin und der<br />

Revisionsstelle<br />

c) Festsetzung des Mitgliederbeitrages<br />

d) Beschlussfassung über die Änderung der <strong><strong>St</strong>atuten</strong><br />

Die Einberufung der <strong>Verein</strong>sversammlung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes<br />

oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder es verlangt. In der Regel hat<br />

jährlich eine <strong>Verein</strong>sversammlung stattzufinden.<br />

Art. 9<br />

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.<br />

Er konstituiert sich im Übrigen selbst.<br />

Dem Vorstand obliegt die Leitung des <strong>Verein</strong>s. Er fasst alle Beschlüsse, welche<br />

die Erfüllung des <strong>Verein</strong>szweckes erfordert, soweit sie nicht ausdrücklich einem<br />

Organ übertragen sind.<br />

Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Ausschüsse bilden.<br />

Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist<br />

zulässig.<br />

Art. 10<br />

Der Präsident/die Präsidentin vertritt den <strong>Verein</strong> nach aussen. In der<br />

<strong>Verein</strong>sversammlung und im Vorstand führt er/sie den Vorsitz. Der<br />

Präsident/die Präsidentin zeichnet kollektiv mit einem andern<br />

Vorstandsmitglied.<br />

Art. 11<br />

Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin vertritt den Präsidenten/die Präsidentin,<br />

wenn dieser/diese an der Geschäftsführung verhindert ist. In diesem Fall<br />

zeichnet er/sie kollektiv mit einem andern Mitglied des Vorstandes.<br />

Art. 12<br />

Ein Mitglied des Vorstandes oder eine vom Präsidenten/von der Präsidentin<br />

bezeichneten Drittperson führt die Protokolle der <strong>Verein</strong>sversammlung und des<br />

Vorstandes.<br />

Art. 13<br />

Dem Rechnungsführer/der Rechnungsführerin obliegt das Rechnungswesen.


Art. 14<br />

Der Revisionsstelle obliegt die Prüfung der Rechnung. Die<br />

<strong>Verein</strong>sversammlung wählt eine juristische oder zwei natürliche Personen,<br />

welche nicht Mitglied des <strong>Verein</strong>s sein müssen, als Revisionsstelle. Die<br />

Revisionsstelle wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist<br />

zulässig.<br />

Die Revisionsstelle prüft jährlich einmal die Rechnung des <strong>Verein</strong>s und erstattet<br />

der <strong>Verein</strong>sversammlung darüber Bericht.<br />

V. Verschiedene Bestimmungen<br />

Art. 15<br />

Zur gültigen Beschlussfassung in den Organen des <strong>Verein</strong>s ist die Zustimmung<br />

der Mehrheit der abgegebenen <strong>St</strong>immen erforderlich. Bei <strong>St</strong>immengleichheit ist<br />

der Antrag angenommen, für den der Vorsitzende/die Vorsitzende gestimmt<br />

hat.<br />

Art. 16<br />

Die Auflösung des <strong>Verein</strong>s kann nur erfolgen, wenn zwei Drittel aller<br />

anwesenden <strong>Verein</strong>smitglieder zustimmen. Ein nach Auflösung des <strong>Verein</strong>s<br />

noch vorhandenes Vermögen ist ähnlichen gemeinnützigen Zwecken in der<br />

<strong>St</strong>adt <strong>St</strong>. Gallen zuzuwenden.<br />

Diese <strong><strong>St</strong>atuten</strong> sind von der <strong>Verein</strong>sversammlung vom 13. Mai 2009<br />

beschlossen worden. Sie ersetzen die Gründungsstatuten vom 20. Juni 1969.<br />

VEREIN PFLEGEHEIM ST. OTMAR<br />

Der Präsident:<br />

Die Vizepräsidentin:<br />

Walter Wagner<br />

Susanne Cavelti

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!