Protokoll
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Vorsitzender:<br />
Bgm. Dr. Brandl<br />
Niederschriftsführer:<br />
Roithmeier Daniela<br />
<strong>Protokoll</strong><br />
über die Stadtratssitzung<br />
Sitzungstag:<br />
27.09.2012<br />
Sitzungsort:<br />
Sparkasse, Abensberg<br />
Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund<br />
Stadtratsmitglieder:<br />
Bogenberger Erwin<br />
Distler Johann<br />
Eisenknappel Siegfried<br />
Gural Wolfgang<br />
Guttenberger Max<br />
Handschuh Reinhard<br />
Huber-Schallner Marion<br />
Hübl Peter<br />
Hutterer Robert<br />
Kiermeier Anton<br />
Kroiss Heinz, Dr.<br />
Lanzendorfer Monika<br />
Mader-Hampp Michaela<br />
Neumeyer Martin<br />
Schretzlmeier Gertraud<br />
Schug Thomas<br />
Steiner Hans<br />
Wintersberger Judith<br />
Zeilbeck Fritz<br />
Zieglmeier Richard<br />
Zirngibl Hans<br />
Ortssprecher:<br />
Langwieser Georg<br />
Bohn Bastian, Dr.<br />
Kneitinger Otto<br />
Ziegler Claudia<br />
Brandl Ludwig sen.<br />
entschuldigt<br />
entschuldigt<br />
entschuldigt<br />
entschuldigt<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
19:32 Uhr<br />
20:05 Uhr<br />
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben.<br />
Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden.
Zahl der Stadtrats-Mitglieder: 25<br />
Es wurden alle nach Vorschrift geladen. Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich.<br />
Sitzungstag: 27.09.2012<br />
Tagesordnung<br />
Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich<br />
Zu Punkt<br />
wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit<br />
ausgeschlossen.<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere<br />
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Abensberg<br />
2. Änderung der Kindergartengebührensatzung<br />
3. Parkplatzerweiterung Einkaufszentrum<br />
a) Aufstellung eines Bebauungsplans<br />
b) Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11<br />
4. Aussprache<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
Seite: 2
Zahl der Stadtrats-Mitglieder: 25<br />
Es wurden alle nach Vorschrift geladen. Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich.<br />
Sitzungstag: 27.09.2012<br />
Bgm. Dr. Brandl begrüßt die Stadtratsmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht<br />
geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass<br />
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung<br />
erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom<br />
Stadtrat genehmigt (Art. 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung).<br />
Bgm. Dr. Brandl gratuliert den Stadträten Zieglmeier, Hübl, Handschuh, Mader-Hampp und<br />
Schug nachträglich zum Geburtstag.<br />
Anschließend geben die Abteilungsleiter einen Vollzugsbericht zur letzten Sitzung.<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />
andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Abensberg<br />
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Urteil vom 27.06.2012<br />
(Az.: 4 BV 11.2549) darauf hingewiesen, dass eine Abrechnung von Fehlalarmen privater<br />
Brandmeldeanlagen nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) im<br />
Wege einer pauschalierten Abrechnung mittels einer Feuerwehrkostensatzung im Sinn von<br />
Art. 28 Abs. 4 BayFwG nur dann möglich ist, wenn der Satzungstext dies ausdrücklich<br />
vorsieht.<br />
Nr. Anw. Ja Nein Beschluss:<br />
29 21 21 0 Die Stadt Abensberg erlässt die Änderungssatzung zur<br />
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze<br />
und andere Leistungen der Freiwilligen<br />
Feuerwehren der Stadt Abensberg.<br />
Die Änderungssatzung befindet sich im Anhang und ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
2. Änderung der Kindergartengebührensatzung<br />
Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung (StMAS)<br />
vom 10.07.2012 werden die bayerischen Gemeinden gebeten, eine Änderung der<br />
bestehenden Gebührensatzungen vorzunehmen. Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zu Art. 23<br />
Abs. 3 BayKiBiG vor, wonach der Freistaat Bayern für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor<br />
der Schulpflicht einen Zuschuss gewähren wird. Das Gesetz ist jedoch noch nicht<br />
beschlossen.<br />
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Zahl der Stadtrats-Mitglieder: 25<br />
Es wurden alle nach Vorschrift geladen. Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich.<br />
Sitzungstag: 27.09.2012<br />
Nach Auskunft des StMAS hat sich der Bayerische Landtag interfraktionell darauf<br />
verständigt, den geplanten Förderbetrag dessen ungeachtet bereits zu Beginn des nächsten<br />
Kindergartenjahres, also zum 01.09.2012 auszubezahlen. Die hierfür notwendigen<br />
Haushaltsmittel stünden bereit. Dieses Geld dient unmittelbar der Entlastung der Familien.<br />
Dies soll durch eine Anrechnung auf die Kindergartengebühren für Kinder im letzten<br />
Kindergartenjahr vor der Schulpflicht erreicht werden. Im Sinne einer Transparenz der<br />
Kindergartengebührensatzungen und sonstigen Entgeltregelungen empfiehlt der Bayerische<br />
Gemeindetag dort eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Die Verwaltung schlägt dazu<br />
den Erlass der im Anhang zu diesem <strong>Protokoll</strong> befindlichen Änderungssatzung vor.<br />
Nr. Anw. Ja Nein Beschluss:<br />
30 21 21 0 Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt<br />
Abensberg (Kindergarten-Gebührensatzung) wird in der<br />
vorliegenden Fassung beschlossen.<br />
Die Satzung ist der Niederschrift beigefügt und gilt als<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
3. Parkplatzerweiterung Einkaufszentrum<br />
a) Aufstellung eines Bebauungsplans<br />
Mit Schreiben vom 31.08.2012, eingegangen am 04.09.2012, beantragt die Firma Braunmühl<br />
Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 2842/1, Gemarkung Abensberg.<br />
Auf dem Grundstück sollen 43 Parkplätze errichtet werden. Gegenüber der Planung aus dem<br />
Jahr 2008 (Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2008 über die Änderung des<br />
Bebauungsplanes) wurden die Zahl der Parkplätze reduziert und die erforderlichen<br />
Gutachten und Untersuchungen konkretisiert.<br />
Der mit dem Vorhabensträger besprochene Zeitplan sieht vor:<br />
Beratung im Stadtrat am 27.09.2012.<br />
Informationsveranstaltung durch den Vorhabensträger Mitte Oktober 2012<br />
Internet-Info während der Bauleitplanverfahren durch den Vorhabensträger<br />
StR Handschuh erscheint zur Sitzung.<br />
Bauamtsleiter Herr Schmid veranschaulicht den Stadträten anhand eines Planes die<br />
Vorgehensweise für die Erweiterung der Parkplätze am Einkaufszentrum.<br />
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Zahl der Stadtrats-Mitglieder: 25<br />
Es wurden alle nach Vorschrift geladen. Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich.<br />
Sitzungstag: 27.09.2012<br />
Empfehlung Bauausschuss Nr. 137 vom 17.09.12 – 7:2<br />
Nr. Anw. Ja Nein Beschluss:<br />
31 22 16 6 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten<br />
Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) für das Gebiet das wie folgt umgrenzt ist:<br />
Im Norden: Bebauungsplan „Verbrauchermärkte<br />
Abensberg“<br />
Im Süden: Teilfläche der Fl.Nr. 2842/1, Gem. Abensberg<br />
Im Osten: Fl.Nr. 2842/2 und Fl.Nr. 2842 (Teilfläche)<br />
Im Westen: Teilfläche der Fl.Nr. 2842/1, Gem. Abensberg.<br />
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet für<br />
Parkflächen festzusetzen.<br />
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung<br />
„Verbrauchermärkte Abensberg – Parkplatzerweiterung“.<br />
b) Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11<br />
Empfehlung Bauausschuss Nr. 138 vom 17.09.12 – 7:2<br />
Nr. Anw. Ja Nein Beschluss:<br />
32 22 16 6 Der Stadtrat beschließt die Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan<br />
durch Deckblatt Nr. 11. Die Änderung beinhaltet die<br />
Erweiterung der Parkplatzflächen des Einkaufszentrums.<br />
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />
BauGB.<br />
StR Schug teilt mit, dass die Fraktion der SPD gegen eine Parkplatzerweiterung am<br />
Einkaufszentrum ist und deshalb dem Beschluss nicht zustimmen wird.<br />
Als Argumente dagegen nennt Herr Schug die Tatsache, dass es sich bei besagtem Gebiet<br />
um ein Überschwemmungsgebiet handelt. Des Weiteren sieht er darin keinen Bedarf und<br />
eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht für notwendig.<br />
Bgm. Dr. Brandl erklärt, dass es sich im Vorfeld rein um die Abstimmung eines<br />
Bebauungsplans und um die Änderung des Flächennutzungsplans handelt. Weitere Schritte<br />
können im Verfahren angemerkt und beraten werden.<br />
StR Zieglmeier zeigt den Stadträten ein aktuelles Schreiben von Herrn Braunmühl sen. und<br />
fordert auf, dass dieses Schreiben, in welchem es um Parkraum und Naturschutz geht,<br />
öffentlich zu behandeln. Die Fraktion stellt deshalb einen Antrag auf Behandlung im Stadtrat.<br />
Seite: 5
Zahl der Stadtrats-Mitglieder: 25<br />
Es wurden alle nach Vorschrift geladen. Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich.<br />
Sitzungstag: 27.09.2012<br />
Bgm. Dr. Brandl beantragt, den Antrag von StR Zieglmeier und seiner Fraktion in die<br />
Tagesordnung aufzunehmen und darüber abzustimmen.<br />
Nr. Anw. Ja Nein Beschluss:<br />
33 22 3 19 Dem Antrag wird stattgegeben.<br />
4. Aussprache<br />
StR Dr. Kroiss erkundigt sich nach der Arbeitsgruppe für den Jubiläums Gillamoos 2013.<br />
StR Hübl würde es begrüßen, wenn für die Sitzung der Arbeitsgruppe Gillamoos 2013 ein<br />
gesondertes <strong>Protokoll</strong> geführt wird, um somit ein kleines Feedback zu erhalten.<br />
StR Eisenknappel möchte wissen, weshalb der Asphaltbelag beim Radweg Arnhofen<br />
abgetragen wurde.<br />
2. Bgm. Kiermeier erklärt, dass die Mischung des Asphalts falsch war und deshalb<br />
abgetragen werden musste. Fertigstellung wird bis spätestens 06. Oktober 2012 sein.<br />
Ende des öffentlichen Teils um 20:00 Uhr.<br />
Seite: 6
Zahl der Stadtrats-Mitglieder: 25<br />
Es wurden alle nach Vorschrift geladen. Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich.<br />
Sitzungstag: 27.09.2012<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
Im Anschluss folgt die nichtöffentliche Sitzung.<br />
Da bis zum Schluss der Sitzung Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung<br />
nicht erhoben wurden, gilt die Niederschrift als genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO, §§ 26 Nr. 2, 35<br />
Nr. 1 GschO).<br />
Dr. Uwe Brandl<br />
Daniela Roithmeier<br />
1. Bürgermeister <strong>Protokoll</strong>führerin<br />
Anton Kiermeier<br />
2. Bürgermeister<br />
Seite: 7