FAQ: Technikerausbildung mit EASA-Spezifikation
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<strong>FAQ</strong>: <strong>Technikerausbildung</strong> <strong>mit</strong> <strong>EASA</strong>-<strong>Spezifikation</strong><br />
1. Welches sind die Einsatzbereiche für Techniker <strong>mit</strong> <strong>EASA</strong> Qualifikation?<br />
Eine moderne <strong>Technikerausbildung</strong> bereitet darauf vor, kosteneffiziente und umweltgerechte<br />
Lösungen in der betrieblichen Praxis zu finden. Der Einsatz von Computertechnik in Konstruktion<br />
und Fertigung ist hierbei unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit.<br />
Die Ausbildung zum Staatlich Geprüften Techniker in der Privaten Fachschule ist auf diese<br />
Anforderungen aus der beruflichen Praxis eingestellt. Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Planung<br />
und Qualitätssicherung sind nur einige Einsatzbereiche, die vielfältige Perspektiven eröffnen.<br />
Als Maschinentechniker besitzen Sie alle Qualifikationen, um im allgemeinen Maschinenbau<br />
vielfältige Aufgaben übernehmen zu können.<br />
Durch die Integration bzw. Ergänzung von luftfahrttechnischen Inhalten eröffnen sich für die<br />
Absolventen zusätzliche Karrierechancen in einer Schlüsselindustrie <strong>mit</strong> großem<br />
Entwicklungspotential und langfristigen Wachstumsprognosen. Durch die Anlehnung der Inhalte an<br />
die weltweit anerkannten Standards der europäischen Luftfahrtbehörde eröffnen sich globale<br />
Einsatzmöglichkeiten, z.B. bei Herstellern von Flugzeugen und Triebwerken, bei Zulieferbetrieben<br />
und in der Wartung und Instandhaltung.<br />
Beispielsweise arbeiten Sie an zulassungsrelevanten Bauunterlagen für die Serienfertigung und<br />
Umrüstung eines Luftfahrzeuges bis zur Entwicklung und Konstruktion von Interior-Komponenten in<br />
der VIP-Umrüstung.<br />
2. Welche Eingangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?<br />
Eingangsvoraussetzungen für die <strong>Technikerausbildung</strong> sind der Realschulabschluss, eine<br />
abgeschlossene Berufsschul- und Berufsausbildung in einem Beruf der Branche und mindestens 1<br />
Jahr Berufstätigkeit in diesem Beruf, oder ein branchenfremder Berufsabschluss und eine<br />
mindestens 5 jährige Berufstätigkeit in der Branche. Dienstzeiten bei der Bundeswehr und<br />
vergleichbaren Organisationen können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.<br />
Die Teilnahme an der <strong>EASA</strong> Qualifikation erfordert keine darüber hinaus gehenden Bedingungen.<br />
3. Brauche ich einen förderlichen Beruf?<br />
Ein förderlicher Beruf ist nicht zwingend für die <strong>Technikerausbildung</strong> (siehe Frage 5) und auch nicht<br />
für die <strong>EASA</strong> Qualifikation (siehe Frage 2). Es könnte sich allerdings ein Vorteil durch eine<br />
reduzierte Zeitspanne als nachzuweisende Berufserfahrung in einem luftfahrttechnischen Betrieb<br />
ergeben, die vor der Beantragung der Lizenz erfüllt sein muss.<br />
4. Wie werden die Techniker-Ausbildung und die <strong>EASA</strong>-Qualifikation integriert?<br />
Wesentliche Module, die nach Part-66 gefordert werden, sind auch Teil der <strong>Technikerausbildung</strong>.<br />
Diese werden entsprechend integriert und es wird die Erfüllung der Inhalte nach <strong>EASA</strong><br />
sichergestellt. Die jeweilige Modulprüfung baut auf diesen Inhalten auf. Module, die nicht Teil der<br />
<strong>Technikerausbildung</strong> sind, werden ergänzend geschult und schließen ebenfalls <strong>mit</strong> einer<br />
Modulprüfung ab. So<strong>mit</strong> ist sichergestellt, dass alle geforderten Inhalte abgebildet werden und<br />
keine Schulung doppelt erfolgt.<br />
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5. Welche Abschlüsse werden erreicht und was bedeutet Full Basic Examination?<br />
EBW: Die <strong>Technikerausbildung</strong> wird <strong>mit</strong> 5 Abschlussprüfungen in den Fächern Konstruktion,<br />
Arbeitsvorbereitung, Werkzeugmaschinen, Maschinenelemente und Mathematik (freiwillig)<br />
abgeschlossen. Der Absolvent erhält ein staatlich anerkanntes Zeugnis zum „Staatlich Geprüften<br />
Techniker“ Fachrichtung Maschinentechnik. Nach bestandener Mathematik-Prüfung erhält der<br />
Absolvent gleichzeitig die Fachhochschulreife.<br />
LTT: Bei der Full Basic Examination werden alle für die angestrebte Lizenz relevanten Module<br />
ohne Anrechnung von Bonus einer bereits bestehenden Ausbildung <strong>mit</strong> der maximalen<br />
Fragenanzahl abgeprüft. Das bedeutet zwar einen größeren Prüfungsumfang im Vergleich zu<br />
Prüfungen <strong>mit</strong> Bonus, schränkt andererseits aber die Zugangsvoraussetzungen nicht auf<br />
bestimmte Berufsgruppen ein. Der Prüfungsumfang wird im Rahmen der Schulung abgedeckt.<br />
6. Kann ich Prüfungen wiederholen, wann und wie oft?<br />
<strong>EASA</strong> Prüfungen können frühestens 90 Tage nach der nicht bestandenen Prüfung wiederholt<br />
werden. Dies ist mehrfach möglich. LTT bietet eine kostenfreie Wiederholung im Rahmen des<br />
Folgedurchganges an.<br />
Die Prüfungen für Staatlich geprüfte Techniker sind in der Thüringer Fachschulordnung (ThFSO)<br />
geregelt. Wird z.B. eine Abschlussprüfung in einem Fach nicht bestanden, so kann diese Prüfung<br />
auf schriftlichen Antrag des Schülers innerhalb der ersten 4 Wochen des Folgeschuljahres<br />
wiederholt werden.<br />
7. Kann ich den Technikerabschluss erlangen auch ohne die <strong>EASA</strong> Module bestanden<br />
zu haben?<br />
Die Prüfungen der beiden Bereiche <strong>EASA</strong> und Techniker sind unabhängig voneinander. Lediglich<br />
die Wissensver<strong>mit</strong>tlung bereitet auf beide Prüfungserfordernisse vor. So<strong>mit</strong> kann der eine<br />
Abschluss unabhängig vom Ergebnis des anderen erreicht werden – oder auch nicht.<br />
8. Kann ich die <strong>EASA</strong> Prüfungen bestehen, auch ohne den Technikerabschluss<br />
bestanden zu haben?<br />
Siehe Frage 3.<br />
9. Wann kann ich eine Part-66 Lizenz beantragen?<br />
Neben dem Nachweis der bestandenen Prüfungen der relevanten <strong>EASA</strong> Module ist zum Erwerb<br />
einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Aircraft Maintenance Licence) der Nachweis von<br />
relevanter, in einem nach <strong>EASA</strong> Part 145 anerkannten Instandhaltungsbetrieb, erbrachter<br />
Berufserfahrung erforderlich. Diese ist je nach Einzelfall 2-5 Jahre lang. Dienstzeiten bei der<br />
Bundeswehr können ggf. anerkannt werden. Außerdem braucht man eine Musterschulung /<br />
Typetraining (Dauer ca. 6 Wochen) für einen Flugzeugtyp z.B. Airbus A320 oder Boeing 737 etc.<br />
Für eine Cat A Lizenz ist kein Musterlehrgang erforderlich und die Beantragung kann bereits nach<br />
2-3 Jahren Berufserfahrung erfolgen.<br />
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10. Was bedeutet B1, was ist der Unterschied zu B2 und A? Welche anderen Varianten<br />
von B1 gibt es?<br />
B1 = Maintenance Certifying Technician CAT B1 (Mechanical)<br />
Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von<br />
Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten, einschließlich Arbeiten an der<br />
Luftfahrzeugstruktur, an Triebwerken sowie an mechanischen und elektrischen Systemen.<br />
Die Berechtigung schließt auch den Wechsel schnell austauschbarer Avionikeinheiten ein, für die<br />
eine einfache, meist bordeigene Überprüfung zum Nachweis ihrer Betriebstüchtigkeit ausreicht.<br />
Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt automatisch zur Ausstellung von<br />
Freigabebescheinigungen der Kategorie A.<br />
Unterschied zu A:<br />
A = Certifying Mechanic CAT A<br />
Eine Freigabeberechtigung der Kategorie A berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von<br />
Freigabebescheinigungen nach einfachen planmäßigen Wartungsarbeiten und nach Behebung<br />
einfacher Mängel innerhalb des Umfanges seiner Berechtigung. Die Ausstellung von<br />
Freigabebescheinigungen ist auf speziell festgelegte Arbeiten beschränkt, die der Inhaber der<br />
Berechtigung persönlich durchgeführt hat.<br />
Unterschied zu B2:<br />
B2 = Maintenance Certifying Technician CAT B2 (Avionic)<br />
Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B2 berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von<br />
Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten an der Avionik und an elektrischen Systemen.<br />
Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 kann sich zusätzlich für die Ausstellung von<br />
Freigabebescheinigungen der Kategorie A qualifizieren.<br />
Varianten von B1:<br />
Die Kategorien A und B1 sind in Unterkategorien bezüglich der Kombinationen von Flugzeugen,<br />
Hubschraubern, Turbinentriebwerken und Kolbentriebwerken unterteilt. Bei den Unterkategorien<br />
handelt es sich um:<br />
A1 und B1.1 Flugzeug <strong>mit</strong> Turbinentriebwerk<br />
A2 und B1.2 Flugzeug <strong>mit</strong> Kolbentriebwerk<br />
A3 und B1.3 Hubschrauber <strong>mit</strong> Turbinentriebwerk<br />
A4 und B1.4 Hubschrauber <strong>mit</strong> Kolbentriebwerk<br />
Das Programm des EBW und LTT ver<strong>mit</strong>telt und prüft gegenwärtig die Inhalte, die zu einer CAT<br />
B1.1. Qualifikation führen.<br />
11. Welche Zertifikate und Zeugnisse erhalte ich?<br />
Für jede bestandene Prüfung eines <strong>EASA</strong> Moduls wird das Ergebnis in einem Zertifikat der LTT<br />
ausgewiesen.<br />
Nach erfolgreicher <strong>Technikerausbildung</strong> wird ein staatliche anerkanntes Zeugnis durch die<br />
Fachschule ausgestellt. Beide Zeugnisse sind unabhängig voneinander gültig.<br />
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12. Was bedeutet „Part-147 anerkannte Trainingsorganisation“ und ist das Programm<br />
entsprechend anerkannt?<br />
LTT ist eine <strong>EASA</strong> Part-147 anerkannte Trainingsorganisation und als solche berechtigt die <strong>EASA</strong><br />
Part-66 Prüfungen abzunehmen. Die durch LTT ausgestellten Zertifikate werden durch alle<br />
Luftfahrtbehörden der EU (Geltungsbereich der <strong>EASA</strong>) anerkannt. Die durch das EBW<br />
durchgeführten, für die <strong>EASA</strong> Modulprüfungen relevanten Schulungsinhalte entsprechend den<br />
Vorgaben der <strong>EASA</strong> Part-66. Die Prüfungen werden auch hier durch LTT abgenommen.<br />
13. Wer ist der Vertragspartner?<br />
Vertragspartner für die Teilnehmer ist das ERFURT Bildungswerk gGmbH (EBW), als<br />
Bildungsträger der Privaten Fachschule.<br />
14. Wie wird abgerechnet, welche Zahlungsbedingungen sind gefordert?<br />
Es wird in der Regel eine semesterweise Vorabzahlung vereinbart. Dies ergibt 4 Teilzahlungen für<br />
das gesamte Studium. Sofern die Ausbildung durch Arbeitsagenturen oder<br />
Berufsförderungsdienste finanziert wird, werden deren Zahlungsbedingungen anerkannt.<br />
15. Sind die Prüfungsgebühren inklusive?<br />
Die Gebühren für die Erstprüfung der <strong>EASA</strong> Module (11 Prüfungen) und der <strong>Technikerausbildung</strong><br />
sind inklusive. Die 1. Nachprüfung für die <strong>EASA</strong> Module kann kostenfrei beim folgenden Durchlauf<br />
(ca. 6 Monate später) erfolgen. Davon abweichende Nachprüfungswünsche müssen individuell<br />
bezahlt und vereinbart werden.<br />
16. Kann eine bestehende Ausbildung aus Bundeswehr oder anderen Firmen<br />
angerechnet werden?<br />
Eine Anerkennung ist nicht möglich, da es sich nicht um ein Programm gemäß der Bonusregelung<br />
(Credit) des LBA handelt.<br />
17. Wird das Programm gefördert durch Arbeitsagentur oder Berufsförderungsdienst?<br />
Eine Förderung ist in der Regel möglich. Bitte sprechen sie <strong>mit</strong> dem Berater des BFD oder der AA.<br />
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung von offenen Fragen.<br />
18. Welcher Partner schult welche Anteile?<br />
EBW: Die Qualifizierung zum „Staatlich geprüften Techniker“ umfasst in Summe ca. 2680 U.-<br />
Stunden. Themengebiete sind u.a.:<br />
• Betriebswirtschaft<br />
• Technische Mechanik<br />
• Informatik<br />
• Unternehmensführung<br />
• Werkstofftechnik<br />
• Elektrotechnik<br />
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• Konstruktion<br />
• Steuerungs– und Regelungstechnik (vgl. Flyer)<br />
Hierbei sind die luftfahrtechnischen Inhalte des <strong>EASA</strong> Part-66, M1-9, großteils integriert.<br />
LTT: Die <strong>EASA</strong> Part-66 Module<br />
• M7 Instandhaltung<br />
• M10 Luftrecht<br />
• M11 Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen <strong>mit</strong> Turbinentriebwerken<br />
• M15 Gasturbinentriebwerk<br />
• M17 Propeller<br />
werden durch die Lufthansa Technical Training als Computer Based Training (CBT) und als<br />
Blockschulung geschult und haben einen zusätzlichen Umfang von ca. 370h Stunden.<br />
19. Wie werden Ferienzeiten geregelt?<br />
Die üblichen Ferienzeiten des Landes Thüringen gelten im Rahmen der <strong>Technikerausbildung</strong>. In<br />
diesen Zeiten werden ergänzenden Schulungsinhalte der <strong>EASA</strong> Module ver<strong>mit</strong>telt, so dass die<br />
unterrichtsfreien Zeiten reduziert werden. Dennoch wird sichergestellt, dass ausreichend und<br />
tarifübliche Zeit für Jahresurlaub besteht.<br />
20. Wie wird die Schulung erfolgen?<br />
Die Schulung erfolgt in der Regel in Form von Präsenzunterricht.<br />
Bestimmte Anteile der <strong>EASA</strong> Module können individuell über Internet <strong>mit</strong> Hilfe eines Computer-<br />
Lernprogramms erfolgen. Für einen erfolgreichen Technikerabschluss insbesondere bei der<br />
Erstellung der Projektarbeit sind Selbststudienzeiten erforderlich.<br />
21. Welche Literatur und Schulungsunterlagen werden benötigt?<br />
LTT: Für die <strong>EASA</strong> relevanten Ausbildungsinhalte erhalten die Teilnehmer alle<br />
Schulungsunterlagen auf elektronischem Wege, können diese aber auf Wunsch gegen eine<br />
Gebühr zusätzlich als Druck erhalten.<br />
EBW: Für die <strong>Technikerausbildung</strong> bekommen die Schüler zum Schulstart eine Bücherliste<br />
ausgehändigt <strong>mit</strong> den erforderlichen Lehrbüchern und Literaturhinweisen bzw. erhalten teilweise<br />
Lehrmaterialien direkt von den Fachlehrern.<br />
22. Brauche ich gute englische Sprachkenntnisse?<br />
Gute englische Sprachkenntnisse sind unbedingt erforderlich zum Verfolgen des Unterrichts.<br />
Teilweise werden Inhalte in englischer Sprache ver<strong>mit</strong>telt. Die Prüfungssprache ist allerdings immer<br />
Deutsch.<br />
23. Wie kann ich ausreichend Englisch lernen?<br />
Technisches Englisch ist Teil des Ausbildungsprogramms. Sofern das Standardangebot nicht<br />
ausreicht, kann individuell über ein Selbstlernprogramm mehr Sprachkompetenz erworben werden.<br />
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24. Wird modernes E-Learning angewendet?<br />
Bei den <strong>EASA</strong> Schulungen werden sowohl im Präsenzunterricht wie auch im Eigenstudium<br />
Computer Based Training (CBT) verwendet. Diese CBT behandeln die Themen Flugzeugsysteme,<br />
Triebwerktechnik, Aerodynamik, Luftrecht und Human Factors. Ergänzend kann bei Bedarf<br />
technisches Englisch als CBT geschult werden.<br />
25. Gibt es praktische Ausbildung?<br />
In der <strong>EASA</strong> Ausbildung ist keine praktische Ausbildung gefordert und auch nicht vorgesehen. Im<br />
Technikerstudium werden allerdings Praktika und Experimental- und Laborunterricht z.B. in<br />
Werkstofftechnik, Physik, Steuerungs -und Regelungstechnik, 3D CAD-Software, etc. durchgeführt.<br />
Zusätzlich bietet die Fachschule ergänzende Lehrgänge (siehe ergänzende Inhalte) an, wobei der<br />
frei verfügbare Zeitfonds hierfür beschränkt ist.<br />
26. Welche ergänzenden Inhalte werden angeboten?<br />
LTT:<br />
Technische Redaktion:<br />
Ergänzend wird ein Traineeprogramm für technische Red. angeboten. Neben Standardmodulen<br />
beinhaltet dieses eine Coachingphase <strong>mit</strong> Ausbildung am Arbeitsplatz.<br />
Praxismodule<br />
werden für die Bereiche Flugzeuginstandhaltung und Triebwerksüberholung angeboten. Diese<br />
erfolgen im Rahmen von Kleingruppen und werden durchgeführt an Triebwerken RR RB211 bzw.<br />
Flugzeugen B737 i.V.m. Computersimulation für A320.<br />
Details auf Anfrage.<br />
EBW:<br />
Ausbildereignungszertifikat (AEVO-Zertifikat):<br />
Die freiwillige Teilnahme an einem AEVO-Kurs über 40 Uh außerhalb des Studiums bereitet die<br />
Studenten auf die AEVO-Prüfung durch die IHK vor.<br />
REFA-Prozessorganisator:<br />
Über einen Zusatzkurs des REFA-Landesverbandes Thüringen kann die Prüfung zum REFA-<br />
Prozessorganisator abgelegt werden<br />
27. Wann sind Startermine?<br />
Jeweils zu Beginn des Schuljahres in Thüringen. In der Regel im August bzw. September eines<br />
Jahres.<br />
28. Kann ich später einsteigen?<br />
Ein verspäteter Einstieg ist möglich, aber über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus nicht<br />
empfehlenswert.<br />
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29. Gibt es ein berufsbegleitendes Modell?<br />
Ein berufsbegleitendes Modell in Form eines Teilzeit-Studiums über 4 Jahre wird angeboten.<br />
Hierbei werden allerdings die durch LTT durchgeführten <strong>EASA</strong> Anteile größtenteils als<br />
Blockunterricht in Vollzeit durchgeführt.<br />
Studienform: Teilzeit: Studienzeit: 4 Jahre,<br />
Unterrichtszeiten: Freitag 15:30 - 20:30 Uhr, Samstag 8:00 – 14:40 Uhr,<br />
(ergänzt durch mehrere Vollzeitblöcke).<br />
Beginn: ist ebenfalls jährlich zu Beginn des Schuljahres in Thüringen möglich<br />
30. Bekomme ich eine Erstattung bei vorzeitigem Ausstieg?<br />
Eine Erstattung ist in besonderen Härtefällen möglich.<br />
31. Wo kann ich mich anmelden?<br />
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form an:<br />
Private Fachschule und Berufsbildende Schule<br />
für Technik & Wirtschaft Erfurt<br />
Sekretariat der Schulleitung<br />
Magdeburger Allee 216<br />
99086 Erfurt<br />
32. Bis wann kann ich mich anmelden und was ist für eine Anmeldung erforderlich?<br />
Eine Bewerbung hat in der Regel bis 6 Wochen vor Schuljahresbeginn in Thüringen, d.h. bis ca.<br />
31. Mai. des Jahres, zu erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist in besonderen Fällen möglich.<br />
Als Bewerbungsunterlagen sind in beglaubigter Kopie einzureichen:<br />
- Realschulabschluss<br />
- Berufschulabschluss<br />
- Berufsabschluss (Zeugnis der IHK oder HWK)<br />
- Nachweis der mind. 1-jährigen Berufspraxis<br />
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