28.03.2015 Aufrufe

FAQ: Technikerausbildung mit EASA-Spezifikation

FAQ: Technikerausbildung mit EASA-Spezifikation

FAQ: Technikerausbildung mit EASA-Spezifikation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>FAQ</strong>: <strong>Technikerausbildung</strong> <strong>mit</strong> <strong>EASA</strong>-<strong>Spezifikation</strong><br />

1. Welches sind die Einsatzbereiche für Techniker <strong>mit</strong> <strong>EASA</strong> Qualifikation?<br />

Eine moderne <strong>Technikerausbildung</strong> bereitet darauf vor, kosteneffiziente und umweltgerechte<br />

Lösungen in der betrieblichen Praxis zu finden. Der Einsatz von Computertechnik in Konstruktion<br />

und Fertigung ist hierbei unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit.<br />

Die Ausbildung zum Staatlich Geprüften Techniker in der Privaten Fachschule ist auf diese<br />

Anforderungen aus der beruflichen Praxis eingestellt. Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Planung<br />

und Qualitätssicherung sind nur einige Einsatzbereiche, die vielfältige Perspektiven eröffnen.<br />

Als Maschinentechniker besitzen Sie alle Qualifikationen, um im allgemeinen Maschinenbau<br />

vielfältige Aufgaben übernehmen zu können.<br />

Durch die Integration bzw. Ergänzung von luftfahrttechnischen Inhalten eröffnen sich für die<br />

Absolventen zusätzliche Karrierechancen in einer Schlüsselindustrie <strong>mit</strong> großem<br />

Entwicklungspotential und langfristigen Wachstumsprognosen. Durch die Anlehnung der Inhalte an<br />

die weltweit anerkannten Standards der europäischen Luftfahrtbehörde eröffnen sich globale<br />

Einsatzmöglichkeiten, z.B. bei Herstellern von Flugzeugen und Triebwerken, bei Zulieferbetrieben<br />

und in der Wartung und Instandhaltung.<br />

Beispielsweise arbeiten Sie an zulassungsrelevanten Bauunterlagen für die Serienfertigung und<br />

Umrüstung eines Luftfahrzeuges bis zur Entwicklung und Konstruktion von Interior-Komponenten in<br />

der VIP-Umrüstung.<br />

2. Welche Eingangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?<br />

Eingangsvoraussetzungen für die <strong>Technikerausbildung</strong> sind der Realschulabschluss, eine<br />

abgeschlossene Berufsschul- und Berufsausbildung in einem Beruf der Branche und mindestens 1<br />

Jahr Berufstätigkeit in diesem Beruf, oder ein branchenfremder Berufsabschluss und eine<br />

mindestens 5 jährige Berufstätigkeit in der Branche. Dienstzeiten bei der Bundeswehr und<br />

vergleichbaren Organisationen können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.<br />

Die Teilnahme an der <strong>EASA</strong> Qualifikation erfordert keine darüber hinaus gehenden Bedingungen.<br />

3. Brauche ich einen förderlichen Beruf?<br />

Ein förderlicher Beruf ist nicht zwingend für die <strong>Technikerausbildung</strong> (siehe Frage 5) und auch nicht<br />

für die <strong>EASA</strong> Qualifikation (siehe Frage 2). Es könnte sich allerdings ein Vorteil durch eine<br />

reduzierte Zeitspanne als nachzuweisende Berufserfahrung in einem luftfahrttechnischen Betrieb<br />

ergeben, die vor der Beantragung der Lizenz erfüllt sein muss.<br />

4. Wie werden die Techniker-Ausbildung und die <strong>EASA</strong>-Qualifikation integriert?<br />

Wesentliche Module, die nach Part-66 gefordert werden, sind auch Teil der <strong>Technikerausbildung</strong>.<br />

Diese werden entsprechend integriert und es wird die Erfüllung der Inhalte nach <strong>EASA</strong><br />

sichergestellt. Die jeweilige Modulprüfung baut auf diesen Inhalten auf. Module, die nicht Teil der<br />

<strong>Technikerausbildung</strong> sind, werden ergänzend geschult und schließen ebenfalls <strong>mit</strong> einer<br />

Modulprüfung ab. So<strong>mit</strong> ist sichergestellt, dass alle geforderten Inhalte abgebildet werden und<br />

keine Schulung doppelt erfolgt.<br />

1


5. Welche Abschlüsse werden erreicht und was bedeutet Full Basic Examination?<br />

EBW: Die <strong>Technikerausbildung</strong> wird <strong>mit</strong> 5 Abschlussprüfungen in den Fächern Konstruktion,<br />

Arbeitsvorbereitung, Werkzeugmaschinen, Maschinenelemente und Mathematik (freiwillig)<br />

abgeschlossen. Der Absolvent erhält ein staatlich anerkanntes Zeugnis zum „Staatlich Geprüften<br />

Techniker“ Fachrichtung Maschinentechnik. Nach bestandener Mathematik-Prüfung erhält der<br />

Absolvent gleichzeitig die Fachhochschulreife.<br />

LTT: Bei der Full Basic Examination werden alle für die angestrebte Lizenz relevanten Module<br />

ohne Anrechnung von Bonus einer bereits bestehenden Ausbildung <strong>mit</strong> der maximalen<br />

Fragenanzahl abgeprüft. Das bedeutet zwar einen größeren Prüfungsumfang im Vergleich zu<br />

Prüfungen <strong>mit</strong> Bonus, schränkt andererseits aber die Zugangsvoraussetzungen nicht auf<br />

bestimmte Berufsgruppen ein. Der Prüfungsumfang wird im Rahmen der Schulung abgedeckt.<br />

6. Kann ich Prüfungen wiederholen, wann und wie oft?<br />

<strong>EASA</strong> Prüfungen können frühestens 90 Tage nach der nicht bestandenen Prüfung wiederholt<br />

werden. Dies ist mehrfach möglich. LTT bietet eine kostenfreie Wiederholung im Rahmen des<br />

Folgedurchganges an.<br />

Die Prüfungen für Staatlich geprüfte Techniker sind in der Thüringer Fachschulordnung (ThFSO)<br />

geregelt. Wird z.B. eine Abschlussprüfung in einem Fach nicht bestanden, so kann diese Prüfung<br />

auf schriftlichen Antrag des Schülers innerhalb der ersten 4 Wochen des Folgeschuljahres<br />

wiederholt werden.<br />

7. Kann ich den Technikerabschluss erlangen auch ohne die <strong>EASA</strong> Module bestanden<br />

zu haben?<br />

Die Prüfungen der beiden Bereiche <strong>EASA</strong> und Techniker sind unabhängig voneinander. Lediglich<br />

die Wissensver<strong>mit</strong>tlung bereitet auf beide Prüfungserfordernisse vor. So<strong>mit</strong> kann der eine<br />

Abschluss unabhängig vom Ergebnis des anderen erreicht werden – oder auch nicht.<br />

8. Kann ich die <strong>EASA</strong> Prüfungen bestehen, auch ohne den Technikerabschluss<br />

bestanden zu haben?<br />

Siehe Frage 3.<br />

9. Wann kann ich eine Part-66 Lizenz beantragen?<br />

Neben dem Nachweis der bestandenen Prüfungen der relevanten <strong>EASA</strong> Module ist zum Erwerb<br />

einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Aircraft Maintenance Licence) der Nachweis von<br />

relevanter, in einem nach <strong>EASA</strong> Part 145 anerkannten Instandhaltungsbetrieb, erbrachter<br />

Berufserfahrung erforderlich. Diese ist je nach Einzelfall 2-5 Jahre lang. Dienstzeiten bei der<br />

Bundeswehr können ggf. anerkannt werden. Außerdem braucht man eine Musterschulung /<br />

Typetraining (Dauer ca. 6 Wochen) für einen Flugzeugtyp z.B. Airbus A320 oder Boeing 737 etc.<br />

Für eine Cat A Lizenz ist kein Musterlehrgang erforderlich und die Beantragung kann bereits nach<br />

2-3 Jahren Berufserfahrung erfolgen.<br />

2


10. Was bedeutet B1, was ist der Unterschied zu B2 und A? Welche anderen Varianten<br />

von B1 gibt es?<br />

B1 = Maintenance Certifying Technician CAT B1 (Mechanical)<br />

Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von<br />

Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten, einschließlich Arbeiten an der<br />

Luftfahrzeugstruktur, an Triebwerken sowie an mechanischen und elektrischen Systemen.<br />

Die Berechtigung schließt auch den Wechsel schnell austauschbarer Avionikeinheiten ein, für die<br />

eine einfache, meist bordeigene Überprüfung zum Nachweis ihrer Betriebstüchtigkeit ausreicht.<br />

Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt automatisch zur Ausstellung von<br />

Freigabebescheinigungen der Kategorie A.<br />

Unterschied zu A:<br />

A = Certifying Mechanic CAT A<br />

Eine Freigabeberechtigung der Kategorie A berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von<br />

Freigabebescheinigungen nach einfachen planmäßigen Wartungsarbeiten und nach Behebung<br />

einfacher Mängel innerhalb des Umfanges seiner Berechtigung. Die Ausstellung von<br />

Freigabebescheinigungen ist auf speziell festgelegte Arbeiten beschränkt, die der Inhaber der<br />

Berechtigung persönlich durchgeführt hat.<br />

Unterschied zu B2:<br />

B2 = Maintenance Certifying Technician CAT B2 (Avionic)<br />

Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B2 berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von<br />

Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten an der Avionik und an elektrischen Systemen.<br />

Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 kann sich zusätzlich für die Ausstellung von<br />

Freigabebescheinigungen der Kategorie A qualifizieren.<br />

Varianten von B1:<br />

Die Kategorien A und B1 sind in Unterkategorien bezüglich der Kombinationen von Flugzeugen,<br />

Hubschraubern, Turbinentriebwerken und Kolbentriebwerken unterteilt. Bei den Unterkategorien<br />

handelt es sich um:<br />

A1 und B1.1 Flugzeug <strong>mit</strong> Turbinentriebwerk<br />

A2 und B1.2 Flugzeug <strong>mit</strong> Kolbentriebwerk<br />

A3 und B1.3 Hubschrauber <strong>mit</strong> Turbinentriebwerk<br />

A4 und B1.4 Hubschrauber <strong>mit</strong> Kolbentriebwerk<br />

Das Programm des EBW und LTT ver<strong>mit</strong>telt und prüft gegenwärtig die Inhalte, die zu einer CAT<br />

B1.1. Qualifikation führen.<br />

11. Welche Zertifikate und Zeugnisse erhalte ich?<br />

Für jede bestandene Prüfung eines <strong>EASA</strong> Moduls wird das Ergebnis in einem Zertifikat der LTT<br />

ausgewiesen.<br />

Nach erfolgreicher <strong>Technikerausbildung</strong> wird ein staatliche anerkanntes Zeugnis durch die<br />

Fachschule ausgestellt. Beide Zeugnisse sind unabhängig voneinander gültig.<br />

3


12. Was bedeutet „Part-147 anerkannte Trainingsorganisation“ und ist das Programm<br />

entsprechend anerkannt?<br />

LTT ist eine <strong>EASA</strong> Part-147 anerkannte Trainingsorganisation und als solche berechtigt die <strong>EASA</strong><br />

Part-66 Prüfungen abzunehmen. Die durch LTT ausgestellten Zertifikate werden durch alle<br />

Luftfahrtbehörden der EU (Geltungsbereich der <strong>EASA</strong>) anerkannt. Die durch das EBW<br />

durchgeführten, für die <strong>EASA</strong> Modulprüfungen relevanten Schulungsinhalte entsprechend den<br />

Vorgaben der <strong>EASA</strong> Part-66. Die Prüfungen werden auch hier durch LTT abgenommen.<br />

13. Wer ist der Vertragspartner?<br />

Vertragspartner für die Teilnehmer ist das ERFURT Bildungswerk gGmbH (EBW), als<br />

Bildungsträger der Privaten Fachschule.<br />

14. Wie wird abgerechnet, welche Zahlungsbedingungen sind gefordert?<br />

Es wird in der Regel eine semesterweise Vorabzahlung vereinbart. Dies ergibt 4 Teilzahlungen für<br />

das gesamte Studium. Sofern die Ausbildung durch Arbeitsagenturen oder<br />

Berufsförderungsdienste finanziert wird, werden deren Zahlungsbedingungen anerkannt.<br />

15. Sind die Prüfungsgebühren inklusive?<br />

Die Gebühren für die Erstprüfung der <strong>EASA</strong> Module (11 Prüfungen) und der <strong>Technikerausbildung</strong><br />

sind inklusive. Die 1. Nachprüfung für die <strong>EASA</strong> Module kann kostenfrei beim folgenden Durchlauf<br />

(ca. 6 Monate später) erfolgen. Davon abweichende Nachprüfungswünsche müssen individuell<br />

bezahlt und vereinbart werden.<br />

16. Kann eine bestehende Ausbildung aus Bundeswehr oder anderen Firmen<br />

angerechnet werden?<br />

Eine Anerkennung ist nicht möglich, da es sich nicht um ein Programm gemäß der Bonusregelung<br />

(Credit) des LBA handelt.<br />

17. Wird das Programm gefördert durch Arbeitsagentur oder Berufsförderungsdienst?<br />

Eine Förderung ist in der Regel möglich. Bitte sprechen sie <strong>mit</strong> dem Berater des BFD oder der AA.<br />

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung von offenen Fragen.<br />

18. Welcher Partner schult welche Anteile?<br />

EBW: Die Qualifizierung zum „Staatlich geprüften Techniker“ umfasst in Summe ca. 2680 U.-<br />

Stunden. Themengebiete sind u.a.:<br />

• Betriebswirtschaft<br />

• Technische Mechanik<br />

• Informatik<br />

• Unternehmensführung<br />

• Werkstofftechnik<br />

• Elektrotechnik<br />

4


• Konstruktion<br />

• Steuerungs– und Regelungstechnik (vgl. Flyer)<br />

Hierbei sind die luftfahrtechnischen Inhalte des <strong>EASA</strong> Part-66, M1-9, großteils integriert.<br />

LTT: Die <strong>EASA</strong> Part-66 Module<br />

• M7 Instandhaltung<br />

• M10 Luftrecht<br />

• M11 Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen <strong>mit</strong> Turbinentriebwerken<br />

• M15 Gasturbinentriebwerk<br />

• M17 Propeller<br />

werden durch die Lufthansa Technical Training als Computer Based Training (CBT) und als<br />

Blockschulung geschult und haben einen zusätzlichen Umfang von ca. 370h Stunden.<br />

19. Wie werden Ferienzeiten geregelt?<br />

Die üblichen Ferienzeiten des Landes Thüringen gelten im Rahmen der <strong>Technikerausbildung</strong>. In<br />

diesen Zeiten werden ergänzenden Schulungsinhalte der <strong>EASA</strong> Module ver<strong>mit</strong>telt, so dass die<br />

unterrichtsfreien Zeiten reduziert werden. Dennoch wird sichergestellt, dass ausreichend und<br />

tarifübliche Zeit für Jahresurlaub besteht.<br />

20. Wie wird die Schulung erfolgen?<br />

Die Schulung erfolgt in der Regel in Form von Präsenzunterricht.<br />

Bestimmte Anteile der <strong>EASA</strong> Module können individuell über Internet <strong>mit</strong> Hilfe eines Computer-<br />

Lernprogramms erfolgen. Für einen erfolgreichen Technikerabschluss insbesondere bei der<br />

Erstellung der Projektarbeit sind Selbststudienzeiten erforderlich.<br />

21. Welche Literatur und Schulungsunterlagen werden benötigt?<br />

LTT: Für die <strong>EASA</strong> relevanten Ausbildungsinhalte erhalten die Teilnehmer alle<br />

Schulungsunterlagen auf elektronischem Wege, können diese aber auf Wunsch gegen eine<br />

Gebühr zusätzlich als Druck erhalten.<br />

EBW: Für die <strong>Technikerausbildung</strong> bekommen die Schüler zum Schulstart eine Bücherliste<br />

ausgehändigt <strong>mit</strong> den erforderlichen Lehrbüchern und Literaturhinweisen bzw. erhalten teilweise<br />

Lehrmaterialien direkt von den Fachlehrern.<br />

22. Brauche ich gute englische Sprachkenntnisse?<br />

Gute englische Sprachkenntnisse sind unbedingt erforderlich zum Verfolgen des Unterrichts.<br />

Teilweise werden Inhalte in englischer Sprache ver<strong>mit</strong>telt. Die Prüfungssprache ist allerdings immer<br />

Deutsch.<br />

23. Wie kann ich ausreichend Englisch lernen?<br />

Technisches Englisch ist Teil des Ausbildungsprogramms. Sofern das Standardangebot nicht<br />

ausreicht, kann individuell über ein Selbstlernprogramm mehr Sprachkompetenz erworben werden.<br />

5


24. Wird modernes E-Learning angewendet?<br />

Bei den <strong>EASA</strong> Schulungen werden sowohl im Präsenzunterricht wie auch im Eigenstudium<br />

Computer Based Training (CBT) verwendet. Diese CBT behandeln die Themen Flugzeugsysteme,<br />

Triebwerktechnik, Aerodynamik, Luftrecht und Human Factors. Ergänzend kann bei Bedarf<br />

technisches Englisch als CBT geschult werden.<br />

25. Gibt es praktische Ausbildung?<br />

In der <strong>EASA</strong> Ausbildung ist keine praktische Ausbildung gefordert und auch nicht vorgesehen. Im<br />

Technikerstudium werden allerdings Praktika und Experimental- und Laborunterricht z.B. in<br />

Werkstofftechnik, Physik, Steuerungs -und Regelungstechnik, 3D CAD-Software, etc. durchgeführt.<br />

Zusätzlich bietet die Fachschule ergänzende Lehrgänge (siehe ergänzende Inhalte) an, wobei der<br />

frei verfügbare Zeitfonds hierfür beschränkt ist.<br />

26. Welche ergänzenden Inhalte werden angeboten?<br />

LTT:<br />

Technische Redaktion:<br />

Ergänzend wird ein Traineeprogramm für technische Red. angeboten. Neben Standardmodulen<br />

beinhaltet dieses eine Coachingphase <strong>mit</strong> Ausbildung am Arbeitsplatz.<br />

Praxismodule<br />

werden für die Bereiche Flugzeuginstandhaltung und Triebwerksüberholung angeboten. Diese<br />

erfolgen im Rahmen von Kleingruppen und werden durchgeführt an Triebwerken RR RB211 bzw.<br />

Flugzeugen B737 i.V.m. Computersimulation für A320.<br />

Details auf Anfrage.<br />

EBW:<br />

Ausbildereignungszertifikat (AEVO-Zertifikat):<br />

Die freiwillige Teilnahme an einem AEVO-Kurs über 40 Uh außerhalb des Studiums bereitet die<br />

Studenten auf die AEVO-Prüfung durch die IHK vor.<br />

REFA-Prozessorganisator:<br />

Über einen Zusatzkurs des REFA-Landesverbandes Thüringen kann die Prüfung zum REFA-<br />

Prozessorganisator abgelegt werden<br />

27. Wann sind Startermine?<br />

Jeweils zu Beginn des Schuljahres in Thüringen. In der Regel im August bzw. September eines<br />

Jahres.<br />

28. Kann ich später einsteigen?<br />

Ein verspäteter Einstieg ist möglich, aber über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus nicht<br />

empfehlenswert.<br />

6


29. Gibt es ein berufsbegleitendes Modell?<br />

Ein berufsbegleitendes Modell in Form eines Teilzeit-Studiums über 4 Jahre wird angeboten.<br />

Hierbei werden allerdings die durch LTT durchgeführten <strong>EASA</strong> Anteile größtenteils als<br />

Blockunterricht in Vollzeit durchgeführt.<br />

Studienform: Teilzeit: Studienzeit: 4 Jahre,<br />

Unterrichtszeiten: Freitag 15:30 - 20:30 Uhr, Samstag 8:00 – 14:40 Uhr,<br />

(ergänzt durch mehrere Vollzeitblöcke).<br />

Beginn: ist ebenfalls jährlich zu Beginn des Schuljahres in Thüringen möglich<br />

30. Bekomme ich eine Erstattung bei vorzeitigem Ausstieg?<br />

Eine Erstattung ist in besonderen Härtefällen möglich.<br />

31. Wo kann ich mich anmelden?<br />

Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form an:<br />

Private Fachschule und Berufsbildende Schule<br />

für Technik & Wirtschaft Erfurt<br />

Sekretariat der Schulleitung<br />

Magdeburger Allee 216<br />

99086 Erfurt<br />

32. Bis wann kann ich mich anmelden und was ist für eine Anmeldung erforderlich?<br />

Eine Bewerbung hat in der Regel bis 6 Wochen vor Schuljahresbeginn in Thüringen, d.h. bis ca.<br />

31. Mai. des Jahres, zu erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist in besonderen Fällen möglich.<br />

Als Bewerbungsunterlagen sind in beglaubigter Kopie einzureichen:<br />

- Realschulabschluss<br />

- Berufschulabschluss<br />

- Berufsabschluss (Zeugnis der IHK oder HWK)<br />

- Nachweis der mind. 1-jährigen Berufspraxis<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!