Mein erstes Erbstück. Meine erste Bank. Ehegüterrecht und Erbrecht
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Wer was <strong>und</strong> wie viel erbt, wird durch<br />
die Pflichtteile <strong>und</strong> den Nachlass bestimmt.<br />
Umfassende Leistungen<br />
der St.Galler Kantonalbank<br />
Gerade letztgenannte Fälle machen deutlich, dass<br />
der Beizug einer objektiven, fachk<strong>und</strong>igen Stelle<br />
ratsam, wenn nicht unausweichlich ist. Unsere Spezialisten<br />
von der Erbschafts- <strong>und</strong> Steuerabteilung<br />
unterstützen Sie gerne auch bei Erbteilungen <strong>und</strong><br />
erledigen für Sie als Willensvollstreckerin oder<br />
Erbteilungsbeauftragte alle erforderlichen Aufgaben.<br />
Die Fachspezialisten der St.Galler Kantonalbank<br />
beraten Sie gerne bei allen Fragen zum <strong>Ehegüterrecht</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Erbrecht</strong>:<br />
n<br />
Persönliche Beratung in Fragen der<br />
Nachlassplanung<br />
n<br />
Beratung zu Erbschafts- <strong>und</strong> Schenkungssteuern<br />
Es ist nie zu früh, die finanziellen Aspekte der zwei ten<br />
Lebenshälfte zu planen. Die St.Galler Kantonalbank bietet<br />
Ihnen eine umfassende Be ratung <strong>und</strong> massgeschneiderte<br />
Lösungen – <strong>und</strong> damit die notwendige Sicherheit für die<br />
schönsten Jahre. Neben der Nachlassplanung <strong>und</strong> -vollstreckung<br />
beraten wir Sie gerne auch bei Fragen r<strong>und</strong> um die<br />
(Früh-) Pensionierung <strong>und</strong> Wohnen in der zweiten Lebenshälfte.<br />
Denn erst die ganzheitliche Sicht Ihrer Finanzen ist<br />
der Schlüssel für erfolgreiche Entscheidungen.<br />
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrer Beraterin oder Ihrem<br />
Berater auf – sie erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten <strong>und</strong> Ihren<br />
Nutzen im Detail.<br />
n<br />
Durchführung von Erbteilungen<br />
<strong>Ehegüterrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Erbrecht</strong> 17