Mein erstes Erbstück. Meine erste Bank. Ehegüterrecht und Erbrecht
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Gesetzliche Regelung<br />
Die Vermögensnachfolge ist ein komplexes Thema. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt,<br />
stellt die Weichen in seinem Sinn. Die St.Galler Kantonalbank unterstützt Sie mit einer<br />
weitsichtigen Beratung in sämtlichen Fragen der Nachlassplanung.<br />
Entflechtung des Vermögens<br />
Wenn jemand stirbt, ohne persönliche Anordnungen<br />
über seinen Nachlass getroffen zu haben,<br />
wird sein Vermögen nach Gesetz aufgeteilt. Im<br />
Folgenden ist zu unterscheiden:<br />
Alleinstehende Personen<br />
Beim Tod einer alleinstehenden Person (ledig,<br />
verwitwet, geschieden) bildet das gesamte hinterlassene<br />
Vermögen den Nachlass. Dieser wird im<br />
Rahmen der Erbteilung unter den Erben aufgeteilt.<br />
Ehegatten<br />
Beim Tod einer verheirateten Person muss hingegen<br />
zunächst festgestellt werden, was dem überlebenden<br />
Ehegatten gehört <strong>und</strong> was in den Nachlass<br />
des Verstorbenen fällt. Die Entflechtung des<br />
Ver mögens von Ehemann <strong>und</strong> Ehefrau erfolgt im<br />
Rahmen der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung.<br />
Den Nachlass bildet somit<br />
nicht das gesamte eheliche Vermögen, sondern<br />
nur das, was bei der gü terrechtlichen Auseinandersetzung<br />
auf die Seite des verstorbenen Ehegatten<br />
fällt. Beim Tod einer verheirateten Person<br />
gilt deshalb immer: zuerst die güterrechtliche<br />
Auseinander setzung, dann die Erbteilung.<br />
Vorhandene Spielräume<br />
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des<br />
Ehegüter- <strong>und</strong> <strong>Erbrecht</strong>s lassen Spielraum, um persönlichen<br />
Bedürfnissen <strong>und</strong> Wünschen Rechnung<br />
zu tragen. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig mit<br />
Ihrer Nachlassplanung. Denn nichts zu unternehmen<br />
kann zu unerwünschten Resulta ten mit weitreichenden<br />
Konsequenzen führen. Lassen Sie sich<br />
von unseren Spezialisten beraten.<br />
Errungenschaftsbeteiligung<br />
(ordentlicher Güterstand)<br />
Beispiel Todesfall Ehemann:<br />
Eigengut<br />
Mann (†)<br />
1<br />
⁄2<br />
Errungenschaft<br />
1<br />
⁄2<br />
Eigengut<br />
Frau<br />
Nachlass Mann<br />
Güterrechtliche<br />
Auseinandersetzung<br />
(nach Gesetz)<br />
4 <strong>Ehegüterrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Erbrecht</strong>