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Mein erstes Erbstück. Meine erste Bank. Ehegüterrecht und Erbrecht

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Gesetzliche Regelung<br />

Die Vermögensnachfolge ist ein komplexes Thema. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt,<br />

stellt die Weichen in seinem Sinn. Die St.Galler Kantonalbank unterstützt Sie mit einer<br />

weitsichtigen Beratung in sämtlichen Fragen der Nachlassplanung.<br />

Entflechtung des Vermögens<br />

Wenn jemand stirbt, ohne persönliche Anordnungen<br />

über seinen Nachlass getroffen zu haben,<br />

wird sein Vermögen nach Gesetz aufgeteilt. Im<br />

Folgenden ist zu unterscheiden:<br />

Alleinstehende Personen<br />

Beim Tod einer alleinstehenden Person (ledig,<br />

verwitwet, geschieden) bildet das gesamte hinterlassene<br />

Vermögen den Nachlass. Dieser wird im<br />

Rahmen der Erbteilung unter den Erben aufgeteilt.<br />

Ehegatten<br />

Beim Tod einer verheirateten Person muss hingegen<br />

zunächst festgestellt werden, was dem überlebenden<br />

Ehegatten gehört <strong>und</strong> was in den Nachlass<br />

des Verstorbenen fällt. Die Entflechtung des<br />

Ver mögens von Ehemann <strong>und</strong> Ehefrau erfolgt im<br />

Rahmen der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung.<br />

Den Nachlass bildet somit<br />

nicht das gesamte eheliche Vermögen, sondern<br />

nur das, was bei der gü terrechtlichen Auseinandersetzung<br />

auf die Seite des verstorbenen Ehegatten<br />

fällt. Beim Tod einer verheirateten Person<br />

gilt deshalb immer: zuerst die güterrechtliche<br />

Auseinander setzung, dann die Erbteilung.<br />

Vorhandene Spielräume<br />

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des<br />

Ehegüter- <strong>und</strong> <strong>Erbrecht</strong>s lassen Spielraum, um persönlichen<br />

Bedürfnissen <strong>und</strong> Wünschen Rechnung<br />

zu tragen. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig mit<br />

Ihrer Nachlassplanung. Denn nichts zu unternehmen<br />

kann zu unerwünschten Resulta ten mit weitreichenden<br />

Konsequenzen führen. Lassen Sie sich<br />

von unseren Spezialisten beraten.<br />

Errungenschaftsbeteiligung<br />

(ordentlicher Güterstand)<br />

Beispiel Todesfall Ehemann:<br />

Eigengut<br />

Mann (†)<br />

1<br />

⁄2<br />

Errungenschaft<br />

1<br />

⁄2<br />

Eigengut<br />

Frau<br />

Nachlass Mann<br />

Güterrechtliche<br />

Auseinandersetzung<br />

(nach Gesetz)<br />

4 <strong>Ehegüterrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Erbrecht</strong>

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