08.04.2015 Aufrufe

2. GCH_Azubi_Newsletter April 2015

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5. Zuschüsse für die Vorsorge<br />

Im Vorwort haben wir gesagt, dass dieser <strong>Newsletter</strong> unter dem Motto „Wie die Zeit vergeht<br />

steht!“ und irgendwann werden auch Sie sich mit dem Thema der Altersvorsorge<br />

auseinandersetzen müssen. Sicherlich ist die Rente noch Zukunftsmusik für Sie aber es<br />

macht Sinn bereits als <strong>Azubi</strong> während der Ausbildung an die Altersvorsorge zu denken und<br />

sich darüber zu informieren. Ihre Altersvorsorge sollte dabei aus mehreren Bausteinen<br />

bestehen, je nachdem, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben.<br />

Hier einige Tipps:<br />

Gesetzliche Rente<br />

Von Ihrer Ausbildungsvergütung werden Ihnen automatisch Sozialabgaben abgezogen. Ein<br />

Teil davon fließt in die gesetzliche Rentenversicherung und ist für Ihre Altersvorsorge<br />

gedacht.<br />

Die gesetzliche Rente wird auf keinen Fall ausreichen, um Ihren Lebensstandard zu halten.<br />

Von daher lohnt es sich, zusätzlich vorzusorgen. Sinnvoll kann eine zusätzliche Riester<br />

Rente sein, die staatlich gefördert wird.<br />

Die Riester Rente wurde eingeführt um die private Vorsorge zu fördern. Grundsätzlich ist klar<br />

dass die gesetzliche Rente in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen wird um im Alter den<br />

Lebensstandard zu erhalten. Sie wird eher eine Grundabsicherung sein.<br />

Um die Bürger zur privaten Vorsorge anzuregen fördert der Staat mit der Riester Rente eine<br />

zusätzlich Absicherung und schützt sie auch. Wer eine sogenannte Riester Rente hat ist<br />

auch auf der sicheren Seite falls er arbeitslos wird. Denn auch wenn man Hartz IV, also<br />

Arbeitslosengeld 2 in Anspruch nehmen muss, bleibt die angesparte Riester Rente geschützt<br />

und muss nicht aufgebraucht werden.<br />

Wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen bekommen Sie ähnlich wie bei der gesetzlichen<br />

Rente im Alter eine lebenslange Riester Rente ausgezahlt. Dabei ist eine bestimmte<br />

Garantiezeit festgelegt: Sollten Sie in dieser Zeit sterben kann Ihr Ehepartner die Rente<br />

weiterhin beziehen. Außer Sie haben Ihre Riester Rente zur Finanzierung eines Eigenheims<br />

eingesetzt, denn auch das ist möglich.<br />

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