emskurier-harsewinkel_13-04-2015
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Alle Arbeiten<br />
im Hochbau,<br />
Neu-, An- und<br />
Umbauten<br />
Renovierungsarbeiten<br />
Industriebauten<br />
Bauten für<br />
Landwirtschaft<br />
Bauarbeiten »Im Kreuzteich«<br />
auf die Sommerferien verschoben<br />
Bauunternehmen GmbH<br />
Adam-Opel-Str. 16<br />
33428 Harsewinkel<br />
05247 983533 Fax 983550<br />
Wir sind Mitglied in »Der Meisterkreis«<br />
Nebenkostenabrechnungen<br />
Der geplante Austausch der Asphaltdecke<br />
auf der Straße »Im Kreuzteich«<br />
wird verschoben. Wie die beauftragte<br />
Firma der Stadtverwaltung<br />
mitteilte, sei aufgrund der aktuellen<br />
Wetterprognose – die unter anderem<br />
Niederschläge voraussagt - nicht<br />
gewährleistet, dass die Straßendecke<br />
nach dem für den Austausch erforderlichen<br />
Abfräsen wieder geschlossen<br />
werden könne.<br />
Sowohl für die Reinigung der Flächen<br />
wie auch für das Anspritzen mit<br />
Bitumenemulsion und zur Erzielung<br />
eines ausreichenden Schichtenverbundes<br />
sei trockenes Wetter erforderlich.<br />
Wegen der Abhängigkeit vom Schulbetrieb<br />
sollen die Arbeiten jetzt während<br />
der Sommerferien durchgeführt<br />
werden. Da der aktuelle Zustand<br />
der Straßenoberfläche weder<br />
eine Behinderung noch eine Gefährdung<br />
darstellt, hat die Stadtverwaltung<br />
dem neuen Terminvorschlag<br />
zugestimmt und wird Anwohnerinnen<br />
und Anwohner zu gegebener<br />
Zeit informieren.<br />
Anhaltspunkte für die Prüfung<br />
Jeder Mieter, der eine Abrechnung<br />
erhält, sollte sie gründlich auf Fehler<br />
überprüfen. Hier einige allgemeine<br />
Anhaltspunkte, die bei der Prüfung<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Muss der Mieter Nebenkosten<br />
zahlen?<br />
Grundsätzlich sind dies Aufwendungen<br />
des Vermieters, die er aber<br />
durch ausdrückliche Vereinbarung<br />
im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen<br />
kann. Benannt werden in der<br />
II. Berechnungsverordnung insgesamt<br />
17 Einzelpositionen, die als Nebenkosten<br />
geltend gemacht werden<br />
können. An diese muss sich der Vermieter<br />
halten. Die Abrechnung<br />
muss für den Mieter verständlich<br />
und prüfbar sein. Der Mieter muss<br />
erkennen können, welche Kosten in<br />
welcher Höhe entstanden sind, nach<br />
welchem Verteilungsschlüssel sie<br />
aufgeteilt wurden und was davon<br />
auf die konkrete Wohnung entfällt.<br />
Man sollte darauf achten, ob die Abrechnung<br />
richtig addiert ist und auch<br />
die schon gezahlten Vorauszahlungen<br />
alle berücksichtigt wurden.<br />
Erfolgte die Abrechnung pünktlich?<br />
Dies ist der Fall, wenn dem Mieter<br />
die Abrechnung innerhalb eines Jahres<br />
nach Ende des Abrechnungszeitraumes<br />
zugeht. Nach Ablauf dieser<br />
Frist sind Nachforderungen des Vermieters<br />
grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
Einwendungen gegen die Abrechnung<br />
kann der Mieter bis spätestens<br />
ein Jahr nach Zugang der Abrechnung<br />
erheben.<br />
Sind für die Nebenkosten Pauschalen<br />
oder Vorauszahlungen vereinbart?<br />
Mit der Zahlung eines Pauschalbetrages<br />
sind die Nebenkosten abgegolten.<br />
Sind die Nebenkosten in<br />
Wirklichkeit höher als die Pauschale,<br />
braucht der Mieter keine Nachzahlung<br />
zu leisten. Wären sie geringer,<br />
bekäme er aber auch keine Erstattung.<br />
Werden Vorauszahlungen<br />
im Mietvertrag vereinbart, so dürfen<br />
diese nur in angemessener Höhe angesetzt<br />
werden. Würde der Vermieter<br />
den Mieter durch den Ansatz viel<br />
zu niedriger Nebenkosten täuschen,<br />
um ihm eine »billige« Miete vorzuspiegeln,<br />
kann der Mieter eine Nachzahlung<br />
verweigern, ggf. sogar fristlos<br />
kündigen.<br />
Sind in der Abrechnung Verwaltungs-<br />
und Instandhaltungskosten<br />
enthalten?<br />
Dies sind keine Nebenkosten, die<br />
der Mieter tragen muss. Der Vermieter<br />
muss also z.B. die Hausverwaltung,<br />
Bürobedarf, Reparaturen am<br />
Haus, selbst zahlen. Aufpassen<br />
muss man, dass solche Kosten nicht<br />
in die Position »Hausmeister« oder<br />
»Wartungsverträge«, z.B. bei Aufzügen,<br />
zu Unrecht hineingerechnet<br />
werden.<br />
Lassen Sie sich im Zweifel die einzelnen<br />
Belege durch den Vermieter<br />
vorlegen oder sich davon Kopien machen,<br />
um diese zu prüfen.<br />
Stimmt die angegebene<br />
Wohnungsgröße?<br />
Häufig erfolgt die Abrechnung von<br />
Betriebskosten und auch der Miete<br />
nach der Quadratmeterzahl. Ist die<br />
Wohnung also kleiner, als im Mietvertrag<br />
angegeben, so reduzieren<br />
sich auch die Nebenkosten. Es kann<br />
sich also lohnen, die Wohnung einmal<br />
korrekt nachzumessen. Kommt<br />
man dann zu dem Ergebnis, dass die<br />
Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner<br />
ist, als im Vertrag angegeben,<br />
liegt sogar ein Mangel vor, so dass<br />
der Mieter Anspruch auf Mietminderung<br />
hat.<br />
Wer zahlt den Leerstand von Wohnungen<br />
oder Ladenlokalen im<br />
Haus?<br />
Es kommt vor, dass Wohnungen<br />
während eines Jahres nicht alle vermietet<br />
sind und leer stehen. Dies ist<br />
das Risiko des Vermieters, der dann<br />
die Betriebskosten für diese Objekte<br />
selbst tragen muss und sie nicht<br />
auf die anderen Mieter des Hauses<br />
»umrechnen« darf. Gibt es also<br />
sechs Wohnungen im Haus und nur<br />
vier sind belegt, muss die Abrechnung<br />
weiter sechs Einheiten ausweisen,<br />
von denen dann zwei zu Lasten<br />
des Vermieters gehen. Berücksichtigen<br />
sollte man auch, dass Versicherungsprämien<br />
und Grundsteuer höher<br />
sein können, wenn sich Geschäfte<br />
im Haus befinden, so dass der Vermieter<br />
hier privaten und gewerblichen<br />
Mietraum gesondert erfassen<br />
muss.<br />
Nebenkostenabrechnungen<br />
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Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />
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33428 Harsewinkel<br />
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