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emskurier-harsewinkel_13-04-2015

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Alle Arbeiten<br />

im Hochbau,<br />

Neu-, An- und<br />

Umbauten<br />

Renovierungsarbeiten<br />

Industriebauten<br />

Bauten für<br />

Landwirtschaft<br />

Bauarbeiten »Im Kreuzteich«<br />

auf die Sommerferien verschoben<br />

Bauunternehmen GmbH<br />

Adam-Opel-Str. 16<br />

33428 Harsewinkel<br />

05247 983533 Fax 983550<br />

Wir sind Mitglied in »Der Meisterkreis«<br />

Nebenkostenabrechnungen<br />

Der geplante Austausch der Asphaltdecke<br />

auf der Straße »Im Kreuzteich«<br />

wird verschoben. Wie die beauftragte<br />

Firma der Stadtverwaltung<br />

mitteilte, sei aufgrund der aktuellen<br />

Wetterprognose – die unter anderem<br />

Niederschläge voraussagt - nicht<br />

gewährleistet, dass die Straßendecke<br />

nach dem für den Austausch erforderlichen<br />

Abfräsen wieder geschlossen<br />

werden könne.<br />

Sowohl für die Reinigung der Flächen<br />

wie auch für das Anspritzen mit<br />

Bitumenemulsion und zur Erzielung<br />

eines ausreichenden Schichtenverbundes<br />

sei trockenes Wetter erforderlich.<br />

Wegen der Abhängigkeit vom Schulbetrieb<br />

sollen die Arbeiten jetzt während<br />

der Sommerferien durchgeführt<br />

werden. Da der aktuelle Zustand<br />

der Straßenoberfläche weder<br />

eine Behinderung noch eine Gefährdung<br />

darstellt, hat die Stadtverwaltung<br />

dem neuen Terminvorschlag<br />

zugestimmt und wird Anwohnerinnen<br />

und Anwohner zu gegebener<br />

Zeit informieren.<br />

Anhaltspunkte für die Prüfung<br />

Jeder Mieter, der eine Abrechnung<br />

erhält, sollte sie gründlich auf Fehler<br />

überprüfen. Hier einige allgemeine<br />

Anhaltspunkte, die bei der Prüfung<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Muss der Mieter Nebenkosten<br />

zahlen?<br />

Grundsätzlich sind dies Aufwendungen<br />

des Vermieters, die er aber<br />

durch ausdrückliche Vereinbarung<br />

im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen<br />

kann. Benannt werden in der<br />

II. Berechnungsverordnung insgesamt<br />

17 Einzelpositionen, die als Nebenkosten<br />

geltend gemacht werden<br />

können. An diese muss sich der Vermieter<br />

halten. Die Abrechnung<br />

muss für den Mieter verständlich<br />

und prüfbar sein. Der Mieter muss<br />

erkennen können, welche Kosten in<br />

welcher Höhe entstanden sind, nach<br />

welchem Verteilungsschlüssel sie<br />

aufgeteilt wurden und was davon<br />

auf die konkrete Wohnung entfällt.<br />

Man sollte darauf achten, ob die Abrechnung<br />

richtig addiert ist und auch<br />

die schon gezahlten Vorauszahlungen<br />

alle berücksichtigt wurden.<br />

Erfolgte die Abrechnung pünktlich?<br />

Dies ist der Fall, wenn dem Mieter<br />

die Abrechnung innerhalb eines Jahres<br />

nach Ende des Abrechnungszeitraumes<br />

zugeht. Nach Ablauf dieser<br />

Frist sind Nachforderungen des Vermieters<br />

grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Einwendungen gegen die Abrechnung<br />

kann der Mieter bis spätestens<br />

ein Jahr nach Zugang der Abrechnung<br />

erheben.<br />

Sind für die Nebenkosten Pauschalen<br />

oder Vorauszahlungen vereinbart?<br />

Mit der Zahlung eines Pauschalbetrages<br />

sind die Nebenkosten abgegolten.<br />

Sind die Nebenkosten in<br />

Wirklichkeit höher als die Pauschale,<br />

braucht der Mieter keine Nachzahlung<br />

zu leisten. Wären sie geringer,<br />

bekäme er aber auch keine Erstattung.<br />

Werden Vorauszahlungen<br />

im Mietvertrag vereinbart, so dürfen<br />

diese nur in angemessener Höhe angesetzt<br />

werden. Würde der Vermieter<br />

den Mieter durch den Ansatz viel<br />

zu niedriger Nebenkosten täuschen,<br />

um ihm eine »billige« Miete vorzuspiegeln,<br />

kann der Mieter eine Nachzahlung<br />

verweigern, ggf. sogar fristlos<br />

kündigen.<br />

Sind in der Abrechnung Verwaltungs-<br />

und Instandhaltungskosten<br />

enthalten?<br />

Dies sind keine Nebenkosten, die<br />

der Mieter tragen muss. Der Vermieter<br />

muss also z.B. die Hausverwaltung,<br />

Bürobedarf, Reparaturen am<br />

Haus, selbst zahlen. Aufpassen<br />

muss man, dass solche Kosten nicht<br />

in die Position »Hausmeister« oder<br />

»Wartungsverträge«, z.B. bei Aufzügen,<br />

zu Unrecht hineingerechnet<br />

werden.<br />

Lassen Sie sich im Zweifel die einzelnen<br />

Belege durch den Vermieter<br />

vorlegen oder sich davon Kopien machen,<br />

um diese zu prüfen.<br />

Stimmt die angegebene<br />

Wohnungsgröße?<br />

Häufig erfolgt die Abrechnung von<br />

Betriebskosten und auch der Miete<br />

nach der Quadratmeterzahl. Ist die<br />

Wohnung also kleiner, als im Mietvertrag<br />

angegeben, so reduzieren<br />

sich auch die Nebenkosten. Es kann<br />

sich also lohnen, die Wohnung einmal<br />

korrekt nachzumessen. Kommt<br />

man dann zu dem Ergebnis, dass die<br />

Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner<br />

ist, als im Vertrag angegeben,<br />

liegt sogar ein Mangel vor, so dass<br />

der Mieter Anspruch auf Mietminderung<br />

hat.<br />

Wer zahlt den Leerstand von Wohnungen<br />

oder Ladenlokalen im<br />

Haus?<br />

Es kommt vor, dass Wohnungen<br />

während eines Jahres nicht alle vermietet<br />

sind und leer stehen. Dies ist<br />

das Risiko des Vermieters, der dann<br />

die Betriebskosten für diese Objekte<br />

selbst tragen muss und sie nicht<br />

auf die anderen Mieter des Hauses<br />

»umrechnen« darf. Gibt es also<br />

sechs Wohnungen im Haus und nur<br />

vier sind belegt, muss die Abrechnung<br />

weiter sechs Einheiten ausweisen,<br />

von denen dann zwei zu Lasten<br />

des Vermieters gehen. Berücksichtigen<br />

sollte man auch, dass Versicherungsprämien<br />

und Grundsteuer höher<br />

sein können, wenn sich Geschäfte<br />

im Haus befinden, so dass der Vermieter<br />

hier privaten und gewerblichen<br />

Mietraum gesondert erfassen<br />

muss.<br />

Nebenkostenabrechnungen<br />

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Unternehmen und Privatpersonen<br />

Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />

Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />

Hesselteicher Straß e 12<br />

33428 Harsewinkel<br />

Tel. 0 52 47/40 84 40<br />

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