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emskurier-harsewinkel_13-04-2015

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Kfz-Kennzeichen …<br />

für Probefahrten ändern sich ab April<br />

Ab April treten zahlreiche Änderungen<br />

bei den Kurzzeitkennzeichen,<br />

die häufig »Rote Kennzeichen« oder<br />

»Überführungskennzeichen« genannt<br />

werden, in Kraft. Die Kurzzeitkennzeichen<br />

sind daran zu erkennen,<br />

dass sie an der Seite einen gelben<br />

Balken haben, auf dem die Gültigkeitsdauer<br />

eingetragen ist. Sie<br />

können für bis zu fünf Tage bei der<br />

Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden,<br />

so dass nicht zugelassene Fahrzeuge<br />

bewegt werden dürfen. Dies<br />

ist zum Beispiel hilfreich für alle die<br />

ein Auto kaufen wollen, um das erworbene<br />

Fahrzeug sofort mitnehmen<br />

zu können oder um zur Hauptuntersuchung<br />

zu fahren. Nach dem<br />

Gebrauch werden die Kennzeichen<br />

entsorgt.<br />

Da es bei den Nummernschildern öfters<br />

zu Missbrauch kam, gab es in<br />

den vergangenen Jahren bereits verschiedene<br />

Änderungen. Die Kfz-Zulassungsstelle<br />

des Kreises Gütersloh<br />

weist jetzt auf die aktuellsten<br />

Neuerungen hin.<br />

Grundsätzlich können Antragsteller<br />

die Kurzzeitkennzeichen sowohl an<br />

ihrem Wohnort als auch am Standort<br />

des Fahrzeugs beantragen. Für Fahrzeuge<br />

ohne gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung<br />

(HU/SP)<br />

ist dies allerdings nur in der zuständigen<br />

Zulassungsstelle möglich, wo<br />

das Fahrzeug steht. Die Kennzeichen<br />

lassen sich für Probe- und<br />

Überführungsfahrten (mit HU/SP)<br />

nutzen. Auch der Weg zum TÜV sowie<br />

nötiges Fahren zum Mängelbeheben<br />

sind erlaubt.<br />

Fahrten ohne gültige<br />

Betriebserlaubnis<br />

oder HU/SP dürfen<br />

mit dem neuen<br />

Kurzzeitkennzeichen<br />

lediglich zu einer<br />

Begutachtungsstelle<br />

im direkten<br />

Umkreis des Fahrzeugstandortes,<br />

also<br />

im Bezirk der Zulassungsbehörde<br />

oder einem angrenzenden<br />

Bezirk und zurück erfolgen.<br />

Wer das Nummernschild beantragen<br />

will, muss folgende Unterlagen mitbringen:<br />

• Fahrzeugschein (Original oder<br />

Kopie)<br />

• HU/SP-Bericht (Original, Kopie<br />

oder Zweitschrift)<br />

• Personalausweis oder ähnliches<br />

• elektronische siebenstellige Versicherungsnummer<br />

(eVB)<br />

• gültige Betriebserlaubnis (zum<br />

Beispiel Fahrzeugbrief)<br />

• Mängelbericht, eine Mängelkarte<br />

oder zum Beispiel ein Werkstattbericht<br />

Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises<br />

Gütersloh beantwortet Fragen<br />

unter Telefon 05241/85 1200. Informationen<br />

gibt es auch im Internet<br />

unter www.kreis-guetersloh.de.

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