Wissenswertes für Immobilien-Besitzer
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Der Notarvertrag – darauf kommt es an<br />
Ein Notar wird beim <strong>Immobilien</strong>verkauf als unabhängiger und<br />
unparteiischer Betreuer aller Beteiligten hinzugezogen. Seine Aufgabe ist<br />
es, ein vertragliches Ergebnis der Parteien zu erlangen.<br />
Änderungswünsche und der generelle Wille der Vertragsparteien sollte<br />
vor dem Termin bis zum Abschluss besprochen und beschlossen sein,<br />
damit es beim Notartermin zu keiner Verschiebung oder gar Scheitern des<br />
Vertrags kommt.<br />
Diese Kosten trägt der Käufer<br />
• Grundschulden-Eintragung beim Notar und Grundbuchamt<br />
• Beurkundung des Vertrags<br />
• Grunderwerbssteuer<br />
Der Verkäufer wiederum trägt die Kosten<br />
• der Grundschuldlöschung beim Notar und Grundbuchamt<br />
Wichtig <strong>für</strong> Sie als Verkäufer ist außerdem die Tatsache, dass nicht Sie es<br />
sein sollten, der den Notar zur Vertragsvorbereitung beauftragt. Sofern<br />
der Vertrag nicht zustande kommt, würden Sie <strong>für</strong> die entstandenen<br />
Kosten aufkommen.<br />
Sind alle Details geklärt und der Kaufvertrag geschlossen, so wird dieser in<br />
Anwesenheit des Notars verlesen und von allen Beteiligten unterzeichnet.<br />
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