13.04.2015 Aufrufe

Wissenswertes für Immobilien-Besitzer

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Der Notarvertrag – darauf kommt es an<br />

Ein Notar wird beim <strong>Immobilien</strong>verkauf als unabhängiger und<br />

unparteiischer Betreuer aller Beteiligten hinzugezogen. Seine Aufgabe ist<br />

es, ein vertragliches Ergebnis der Parteien zu erlangen.<br />

Änderungswünsche und der generelle Wille der Vertragsparteien sollte<br />

vor dem Termin bis zum Abschluss besprochen und beschlossen sein,<br />

damit es beim Notartermin zu keiner Verschiebung oder gar Scheitern des<br />

Vertrags kommt.<br />

Diese Kosten trägt der Käufer<br />

• Grundschulden-Eintragung beim Notar und Grundbuchamt<br />

• Beurkundung des Vertrags<br />

• Grunderwerbssteuer<br />

Der Verkäufer wiederum trägt die Kosten<br />

• der Grundschuldlöschung beim Notar und Grundbuchamt<br />

Wichtig <strong>für</strong> Sie als Verkäufer ist außerdem die Tatsache, dass nicht Sie es<br />

sein sollten, der den Notar zur Vertragsvorbereitung beauftragt. Sofern<br />

der Vertrag nicht zustande kommt, würden Sie <strong>für</strong> die entstandenen<br />

Kosten aufkommen.<br />

Sind alle Details geklärt und der Kaufvertrag geschlossen, so wird dieser in<br />

Anwesenheit des Notars verlesen und von allen Beteiligten unterzeichnet.<br />

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