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FahrzeugSichern - Dinifahrschuel.ch

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Fahrzeug si<strong>ch</strong>ern Ablauf und gesetzli<strong>ch</strong>es<br />

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Notizen:<br />

1


Gesetzli<strong>ch</strong>es:<br />

<br />

Der Führer muss das Fahrzeug vor dem Verlassen angemessen si<strong>ch</strong>ern. SVG Art. 37 Abs. 3<br />

Der Führer hat den Motor abzustellen, wenn er das Fahrzeug verlässt. Bevor er si<strong>ch</strong> entfernt, muss<br />

er es gegen das Wegrollen und gegen die Verwendung dur<strong>ch</strong> Unbefugte si<strong>ch</strong>ern.<br />

Im Gefälle ist die Bremse anzuziehen und eine weitere wirksame Si<strong>ch</strong>erung gegen das Wegrollen<br />

zu treffen, wie Eins<strong>ch</strong>alten des niedrigsten Ganges oder Ablenken der Räder gegen ein Hindernis<br />

am Fahrbahnrand.<br />

In starken Gefällen sind die Wagen ausserdem dur<strong>ch</strong> Unterlegkeile oder behelfsmässige Unterlagen<br />

zu si<strong>ch</strong>ern. Bei s<strong>ch</strong>weren Motorwagen, Anhängerzügen und losgelösten Anhängern sind au<strong>ch</strong> in<br />

lei<strong>ch</strong>teren Gefällen Unterlegkeile anzubringen. Die Unterlagen sind vor der Wegfahrt von der<br />

Strasse zu entfernen. VRV Art. 22 Abs. 1, 2 und 3<br />

Notizen<br />

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