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Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XII - Walhalla ...

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Die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung und Praxis<br />

der Sozialberatung und Sozialarbeit<br />

Im „<strong>Sozialgesetzbuch</strong>“ (<strong>SGB</strong>) mit seinen zwölf Büchern ist das Recht der Sozialversicherungen<br />

und der staatlichen Fürsorgeleistungen zusammengefasst. Um den praktischen Anforderungen<br />

gerecht zu werden, enthält die vorliegende Ausgabe nicht nur den vollständigen Gesetzestext<br />

jedes <strong>Sozialgesetzbuch</strong>es, sondern darüber hinaus auch die relevanten Verordnungen<br />

bzw. Nebenbestimmungen, ohne deren Beachtung eine rechtssichere Fallbearbeitung nicht<br />

möglich ist. Abgedruckt sind diese Verordnungen jeweils im Anschluss an das jeweilige <strong>SGB</strong>.<br />

Die Leitziffernsystematik am oberen Seitenrand funktioniert ganz einfach:<br />

Unerlässlich für die Bearbeitung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsfällen ist zudem<br />

die Beschäftigung mit dem Sozialgerichtsgesetz, das wir Ihnen in Abschnitt XIV zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Diese Textausgabe berücksichtigt den Rechtsstand 1. August 2012. Alle <strong>bis</strong> dahin im Bundesgesetzblatt<br />

veröffentlichten Änderungen sind eingearbeitet. Soweit zu diesem Zeitpunkt<br />

bekannt, sind zudem die Änderungen zum 1. Januar 2013 berücksichtigt.<br />

Sozialrechtliche Änderungen durch die Novellierung des Transplantationsgesetzes<br />

Lebendspender besser abzusichern ist eines der Ziele, die der Gesetzgeber mit der Neuregelung<br />

der Organspende verfolgt. Dies führte insbesondere zu folgenden Änderungen:<br />

§ Nach § 27 <strong>SGB</strong> V hat der Spender vollumfänglich Anspruch auf eine Behandlung aufgrund<br />

einer Organspende; diese wird nun vom Katalog der zu erstattenden Leistungen erfasst.<br />

§ Dauert der Arbeitsausfall wegen einer Organspende länger als sechs Wochen an, haben die<br />

Spender nach § 44a <strong>SGB</strong> V einen Anspruch auf Krankengeld.<br />

§ Gesundheitsschäden im Rahmen einer Organspende können einen Versicherungsfall nach<br />

§ 12a <strong>SGB</strong> VII darstellen.<br />

§ Die Änderungen im <strong>SGB</strong> III, <strong>SGB</strong> VI und <strong>SGB</strong> XI behandeln insbesondere die Einbeziehung in<br />

die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der Leistungen, die aufgrund einer Organspende<br />

gewährt werden.<br />

www.WALHALLA.de 5

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