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Allgemeine Informationen zum Prüfungsverfahren und ...

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JURISTISCHE FAKULTÄT<br />

Prüfungsamt<br />

FAQ <strong>zum</strong> Prüfungsverfahren der Schwerpunktbereichsprüfung nach<br />

der neuen Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung:<br />

1. Wie melde ich mich zur Schwerpunktbereichsprüfung an?<br />

Zukünftig besteht die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung aus zwei Teilen:<br />

der (unverbindlichen) Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung („Stammblatt“)<br />

<strong>und</strong> der verbindlichen Anmeldung zu den Teilprüfungsleistungen.<br />

2. Was ist die Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung? Was muss ich tun?<br />

Die Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt durch Abgabe des entsprechenden<br />

Formulars im Prüfungsamt. Darin sind allgemeine Angaben zu<br />

Kontaktdaten <strong>und</strong> bisherigem Studienverlauf zu machen. Nach erfolgter Bearbeitung<br />

wird Ihnen vom Prüfungsamt schriftlich eine Prüfungskennziffer mitgeteilt.<br />

Die Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung stellt keine verbindliche Anmeldung<br />

zu einer konkreten Teilprüfung dar <strong>und</strong> berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet nicht zu<br />

der Teilnahme an einer Prüfung. Dafür ist jeweils ein gesonderter Antrag innerhalb<br />

der Anmeldefristen beim Prüfungsamt einzureichen (siehe 2.)<br />

3. Welche Fristen gelten für die Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung?<br />

Die Meldung kann frühestens nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung<br />

<strong>und</strong> muss spätestens mit der verbindlichen Anmeldung zu der ersten Teilprüfungsleistung<br />

(Vorlesungsabschlussklausur oder häusliche Arbeit) erfolgen. Weitere<br />

Fristen sind nicht zu beachten.<br />

4. Wie melde ich mich zu Teilprüfungen an? Welche Fristen sind zu beachten?<br />

Die Anmeldung zu einzelnen Vorlesungsabschlussklausuren <strong>und</strong> der häuslichen<br />

Arbeit erfolgt wie bisher über einen schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt.<br />

Hierbei sind die Anmeldefristen zu beachten. Diese werden rechtzeitig durch<br />

Aushang <strong>und</strong> im Internet auf der Seite des Prüfungsamtes bekanntgegeben.<br />

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JURISTISCHE FAKULTÄT<br />

Prüfungsamt<br />

5. Wo erhalte ich die Antragsunterlagen?<br />

Die Anträge werden zu den entsprechenden Zeiten vor dem Prüfungsamt ausgelegt.<br />

Außerdem können alle Anträge auf der Internetseite des Prüfungsamtes<br />

heruntergeladen werden.<br />

6. Warum bekomme ich eine Prüfungskennziffer zugeteilt?<br />

Die Vorlesungsabschlussklausuren werden anonym durchgeführt. Damit wir später<br />

die Notenergebnisse der richtigen Person zuordnen können, ist es notwendig,<br />

dass Sie die Ihnen zugeteilte Prüfungskennziffer auf Ihrer Arbeit vermerken. Die<br />

Kennziffer lässt keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Identität zu <strong>und</strong> kann nur vom<br />

Prüfungsamt entschlüsselt werden. Einmal zugewiesen, gilt die Prüfungskennziffer<br />

bis <strong>zum</strong> Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens.<br />

7. Wie erfahre ich, ob ich zu einer Prüfung zugelassen bin?<br />

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens wird durch Aushang <strong>und</strong> im Internet auf<br />

der Seite des Prüfungsamts eine Liste mit den Prüfungskennziffern derjenigen<br />

Studierenden veröffentlicht, die zu der jeweiligen Prüfung zugelassen sind.<br />

8. Auf welchem Weg erfahre ich die Ergebnisse meiner Klausuren bzw. häuslichen<br />

Arbeit?<br />

Die Bekanntgabe der Noten erfolgt ebenfalls – selbstverständlich anonym unter<br />

der Prüfungskennziffer – durch Aushang bzw. Veröffentlichung im Internet (s.<br />

Frage 7).<br />

9. Wann bekomme ich mein Schwerpunktbereichszeugnis?<br />

Sobald Sie die komplette Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich absolviert haben,<br />

können Sie beim Prüfungsamt formlos die Ausstellung Ihres Schwerpunktbereichszeugnisses<br />

beantragen.<br />

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