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Bedingungen zum Mietvertrag<br />

1. AUSMASS DES NUTZUNGSRECHTS<br />

Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen<br />

(AGB)qUUNTURHENT<br />

1.1. Das Apartment wird ausschließlich zu Zweitwohnzwecken verwendet und dient dem Mieter nicht als Hauptwohnsitz. Der<br />

Mieter bestätigt, dass ihm das Apartment nicht zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.<br />

1.2. Vermietet ist nur der Innenraum des Apartments, nicht aber die Außenflächen, Gänge, Fassaden oder sonstige<br />

allgemeine Teile der Liegenschaft oder des Gebäudes. Ein Kellerabteil wird nicht mit vermietet.<br />

1.3. Es ist dem Mieter die Haltung von (Haus-)Tieren untersagt. Falls durch eine Sondervereinbarung die Haltung von (Haus -<br />

) Tieren gestattet wird, hat der Mieter das Doppelte der ursprünglich vorgesehen Höhe der Kaution zu erlegen.<br />

2. ZUSTAND UND AUSSTATTUNG DES APARTMENTS; BAULICHE VERÄNDERUNGEN<br />

2.1. Der Vermieter leistet keine Gewähr für irgendeinen Zustand, irgendeine Beschaffenheit oder irgendeine<br />

Verwendungsmöglichkeit des Apartments.<br />

2.2. Dem Mieter ist es untersagt, im Apartment Änderungen (Adaptierungen)-, welcher Art auch immer durchzuführen.<br />

3. INSTANDHALTUNG DES APARTMENTS<br />

3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment auf seine Kosten ohne Anspruch auf Ersatz jederzeit in einwandfreiem, gutem<br />

Zustand zu erhalten und instand zu halten, soweit es sich nicht um die Behebung ernst er Schäden des Gebäudes und um<br />

Reparaturen an vom Vermieter bereitgestellten Geräten handelt. Ernste Schäden des Gebäudes sind Schäden am Tragwerk,<br />

am Dach und an der Fassade des Gebäudes, die bewirken, dass der Mietgegenstand nicht zum bedungenen Gebrauch<br />

verwendet werden kann. Alle Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

3.2. Der Vermieter oder von ihm beauftragte Unternehmen dürfen Ausbesserungen, Reparaturen und bauliche<br />

Veränderungen, die zur ordnungsgemäßen Erhaltung, Instandhaltung erforderlich sind, auch ohne Zustimmung des Mieters<br />

vornehmen.<br />

3.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment samt den darin enthaltenen Einrichtungen, Fenstern, Anlagen und<br />

Ausstattungen sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und die<br />

Benützung des Apartment einschließlich der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen ohne Beeinträchtigung der<br />

anderen Mieter, ihrer Angehörigen, Angestellten, Besucher, Lieferanten, beauftragten Handwerker oder sonstigen Leute<br />

vorzunehmen. Der Mieter haftet dafür, dass diese Verpflichtung auch von seinen Angehörigen, Angestellten, Besuchern,<br />

Lieferanten oder sonstigen Leuten eingehalten wird.<br />

3.4. Der Mieter hat die Benützung des Apartments unter Einhaltung aller behördlichen, insbesondere feuerpolizeilichen<br />

Vorschriften vorzunehmen und darf die Benützung nur in jenem Umfang durchführen, als sie nach dem Mietvertrag, nach<br />

dem Gesetz und behördlichen Vorschriften zulässig ist.<br />

3.5. Der Mieter haftet dem Vermieter verschuldensunabhängig für alle Schäden und Folgeschäden sowie Nachteile, die ihm<br />

durch die Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entstehen. Der Mieter sichert zu, dass alle von ihm<br />

gemachten Angaben korrekt und zutreffend sind und haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Vermieter aufgrund von<br />

unwahren Angaben, etwa hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltes des Mieters oder des Vertragszwecks, entstehen.<br />

3.6. Der Mieter ist für jede Beschädigung des Mietgegenstandes, des Zubehörs, oder Anlagen verantwortlich und zur unverzüglichen<br />

Schadensbehebung verpflichtet, sofern die Beschädigung durch ihn, seine Angehörigen, Lieferanten, Besucher oder Tiere verursacht wurde. Ist<br />

das Schadensereignis im Apartment, oder nimmt es von dort seinen Ausgang, ist der Mieter dafür beweispflichtig, dass weder er noch seine<br />

Angehörigen, Dienstnehmer, Lieferanten, Besucher die Beschädigung verursacht haben.<br />

3.7. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektrizität, Gas, Wasser, Abwässer, etc.) dürfen nur in solchem Umfang in Anspruch<br />

genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.<br />

3.8. Bei Störungen oder Schäden hat der Mieter für sofortige Abschaltung und Benachrichtigung des Vermieters bzw. dessen Beauftragten zu<br />

sorgen. Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere der Stromspannung, die nicht durch den Vermieter verursacht ist, be rechtigt nicht zu<br />

Ersatzansprüchen gegen den Vermieter oder zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Mietzinsminderung oder -befreiung.<br />

3.9. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3.1. bis 3.4. trotz schriftlicher Mahnung nicht nach oder besteht Ge fahr in Verzug, ist<br />

der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu l assen. Bei drohender Gefahr oder unbekanntem<br />

Aufenthalt des Mieters bedarf es keiner Mahnung. Alle Zustellungen an den Mieter erfolgen an die dem Vermieter zuletzt bekann t gegebene<br />

Adresse.

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