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Bedingungen zum Mietvertrag<br />
1. AUSMASS DES NUTZUNGSRECHTS<br />
Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen<br />
(AGB)qUUNTURHENT<br />
1.1. Das Apartment wird ausschließlich zu Zweitwohnzwecken verwendet und dient dem Mieter nicht als Hauptwohnsitz. Der<br />
Mieter bestätigt, dass ihm das Apartment nicht zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.<br />
1.2. Vermietet ist nur der Innenraum des Apartments, nicht aber die Außenflächen, Gänge, Fassaden oder sonstige<br />
allgemeine Teile der Liegenschaft oder des Gebäudes. Ein Kellerabteil wird nicht mit vermietet.<br />
1.3. Es ist dem Mieter die Haltung von (Haus-)Tieren untersagt. Falls durch eine Sondervereinbarung die Haltung von (Haus -<br />
) Tieren gestattet wird, hat der Mieter das Doppelte der ursprünglich vorgesehen Höhe der Kaution zu erlegen.<br />
2. ZUSTAND UND AUSSTATTUNG DES APARTMENTS; BAULICHE VERÄNDERUNGEN<br />
2.1. Der Vermieter leistet keine Gewähr für irgendeinen Zustand, irgendeine Beschaffenheit oder irgendeine<br />
Verwendungsmöglichkeit des Apartments.<br />
2.2. Dem Mieter ist es untersagt, im Apartment Änderungen (Adaptierungen)-, welcher Art auch immer durchzuführen.<br />
3. INSTANDHALTUNG DES APARTMENTS<br />
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment auf seine Kosten ohne Anspruch auf Ersatz jederzeit in einwandfreiem, gutem<br />
Zustand zu erhalten und instand zu halten, soweit es sich nicht um die Behebung ernst er Schäden des Gebäudes und um<br />
Reparaturen an vom Vermieter bereitgestellten Geräten handelt. Ernste Schäden des Gebäudes sind Schäden am Tragwerk,<br />
am Dach und an der Fassade des Gebäudes, die bewirken, dass der Mietgegenstand nicht zum bedungenen Gebrauch<br />
verwendet werden kann. Alle Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
3.2. Der Vermieter oder von ihm beauftragte Unternehmen dürfen Ausbesserungen, Reparaturen und bauliche<br />
Veränderungen, die zur ordnungsgemäßen Erhaltung, Instandhaltung erforderlich sind, auch ohne Zustimmung des Mieters<br />
vornehmen.<br />
3.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment samt den darin enthaltenen Einrichtungen, Fenstern, Anlagen und<br />
Ausstattungen sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und die<br />
Benützung des Apartment einschließlich der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen ohne Beeinträchtigung der<br />
anderen Mieter, ihrer Angehörigen, Angestellten, Besucher, Lieferanten, beauftragten Handwerker oder sonstigen Leute<br />
vorzunehmen. Der Mieter haftet dafür, dass diese Verpflichtung auch von seinen Angehörigen, Angestellten, Besuchern,<br />
Lieferanten oder sonstigen Leuten eingehalten wird.<br />
3.4. Der Mieter hat die Benützung des Apartments unter Einhaltung aller behördlichen, insbesondere feuerpolizeilichen<br />
Vorschriften vorzunehmen und darf die Benützung nur in jenem Umfang durchführen, als sie nach dem Mietvertrag, nach<br />
dem Gesetz und behördlichen Vorschriften zulässig ist.<br />
3.5. Der Mieter haftet dem Vermieter verschuldensunabhängig für alle Schäden und Folgeschäden sowie Nachteile, die ihm<br />
durch die Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entstehen. Der Mieter sichert zu, dass alle von ihm<br />
gemachten Angaben korrekt und zutreffend sind und haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Vermieter aufgrund von<br />
unwahren Angaben, etwa hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltes des Mieters oder des Vertragszwecks, entstehen.<br />
3.6. Der Mieter ist für jede Beschädigung des Mietgegenstandes, des Zubehörs, oder Anlagen verantwortlich und zur unverzüglichen<br />
Schadensbehebung verpflichtet, sofern die Beschädigung durch ihn, seine Angehörigen, Lieferanten, Besucher oder Tiere verursacht wurde. Ist<br />
das Schadensereignis im Apartment, oder nimmt es von dort seinen Ausgang, ist der Mieter dafür beweispflichtig, dass weder er noch seine<br />
Angehörigen, Dienstnehmer, Lieferanten, Besucher die Beschädigung verursacht haben.<br />
3.7. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektrizität, Gas, Wasser, Abwässer, etc.) dürfen nur in solchem Umfang in Anspruch<br />
genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.<br />
3.8. Bei Störungen oder Schäden hat der Mieter für sofortige Abschaltung und Benachrichtigung des Vermieters bzw. dessen Beauftragten zu<br />
sorgen. Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere der Stromspannung, die nicht durch den Vermieter verursacht ist, be rechtigt nicht zu<br />
Ersatzansprüchen gegen den Vermieter oder zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Mietzinsminderung oder -befreiung.<br />
3.9. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3.1. bis 3.4. trotz schriftlicher Mahnung nicht nach oder besteht Ge fahr in Verzug, ist<br />
der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu l assen. Bei drohender Gefahr oder unbekanntem<br />
Aufenthalt des Mieters bedarf es keiner Mahnung. Alle Zustellungen an den Mieter erfolgen an die dem Vermieter zuletzt bekann t gegebene<br />
Adresse.