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3.10. Aus Störungen der Haustechnik wie z.B. der Wasserzufuhr, Gebrechen an Gas-, Licht-, Strom-, Kanalisations-, Kraft-, Wasserleitungen,<br />
Aufzügen und dergleichen kann der Mieter keinerlei Rechtsfolgen ableiten. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, zur umgehen den Abhilfe alles<br />
Erforderliche zu unternehmen.<br />
3.11. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Feuchtigkeit, Brand, Diebstahl oder ähnliche Dritteinwirkungen an den dem Mieter gehörigen<br />
Gegenständen, gleichgültig welcher Art, es sei denn, dass Mitarbeiter des Vermieters diesen Schaden vorsätzlich oder gro b fahrlässig<br />
herbeigeführt hätten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Haushaltsversicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.<br />
3.12. Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter nach den allgemeinen Bedürfnissen des Hauses erlassene und diesen B edürfnissen jeweils<br />
anzupassende Hausordnung einzuhalten; die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt gegenüber dem Mietvertrag subsidi är. Dem<br />
Mieter ist die Hausordnung bekannt gegeben worden.<br />
3.13. Der Mieter ist verpflichtet die Küche in gleichem Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Kühlschrank, Geschirrspüler, Kochfeld,<br />
Ofen, etc. müssen aufgeräumt und sauber sein. Bei Missachten dieses Punktes werden zusätzliche Kosten anfallen.<br />
4. ENTGELT<br />
4.1. Das Entgelt (Mietzins) samt Betriebs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer für den ersten Monat ist im Voraus zur Zahlung fällig. Bei<br />
Vermietungen unter zwei Monaten ist das Entgelt für den gesamten Mietzeitraum im Voraus zur Zahlung fällig. In weiterer F olge ist das Entgelt<br />
(Mietzins) samt Betriebs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer jeweils am ersten eines jeweiligen Kalendermonates fällig, wobei für die<br />
Rechtzeitigkeit der Zahlung das Datum des Einlangens am Konto des Vermieters maßgeblich ist. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der<br />
Höhe von 8% über dem Basiszinssatz vereinbart.<br />
4.2. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart, das bedeutet, dass das Mietentgelt entsprechend der herr schenden<br />
Inflation jährlich angepasst wird. Als Berechnungsmaß dient der von der amtlichen Statistik verlautbarte Verbraucherpreisindex 2013=100 oder<br />
ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat der Übergabe verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt erhöht sich<br />
jährlich in dem Ausmaß, in dem sich die Indexzahl erhöht, wobei der maßgebliche Zeitpunkt der Monat der Übergabe ist. Zum Beispiel:<br />
Indexzahl bei Einzug im Oktober 2013=100; Indexzahl aufgrund der Inflation im Oktober 2014: 105; Erhöhung des Mietentgelts um 5% ab<br />
November 2014.<br />
4.3. Alle Bankgebühren sowie Wechselkurs-Schwankungen gehen zu Lasten des Mieters.<br />
5. KAUTION; AUFRECHNUNG VON FORDERUNGEN<br />
5.1. Der Mieter erlegt spätestens zum Übergabedatum, die Kaution. Die Kaution dient zur Sicherstellung für sämtliche Ansprüch e des<br />
Vermieters aus dem Mietverhältnis.<br />
5.2. Nimmt der Vermieter die Kaution während des aufrechten Mietverhältnisses, zum Beispiel aufgrund eines vom Mieter verursa chten<br />
Schadens, in Anspruch, ist der Mieter verpflichtet, diese über Aufforderung des Vermiet ers binnen längstens 14 Tagen wieder auf das<br />
ursprüngliche Ausmaß aufzufüllen. Handelt es sich bei der Sicherstellung um eine Bankgarantie und läuft diese vor Ablauf des<br />
Mietverhältnisses ab, ist der Mieter verpflichtet, die Bankgarantie spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf zu verlängern, widrigenfalls der<br />
Vermieter berechtigt ist, die Bankgarantie in Anspruch zu nehmen (Umwandlung in eine Barkaution).<br />
5.3. Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters und die Geltendmach ung eines<br />
Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter sind nicht zulässig. Dies gilt nicht im Falle vom Vermieter anerkannten oder rechtskr äftig<br />
festgestellten Forderungen des Mieters.<br />
5.4. Die erlegte Kaution dient als Sicherstellung von Forderungen, welche sich aus dem gegenständlichen Mietvertrag ergeben und wird nach<br />
ordnungsgemäßer, mängelfreier Rückgabe des Apartments zurückerstattet.<br />
5.5 Kautionen werden erst einige Tage nach dem Ausziehen und nach dem es Bestätigt ist, dass alle Rechnungen bezahlt sin d und es keine<br />
Mängel in der Wohnung gibt, frei gegeben. Kautionen, die in bar oder per Banküberweisung bezahlt wurden, werden an das gewünschte<br />
Bankkonto zurück überwiesen.<br />
5.6 Alle Bankgebühren sowie Wechselkurs-Schwankungen bezüglich Kaution-Rückerstattung gehen zu Lasten des Mieters.<br />
6. UNTERVERMIETUNG; GEBRAUCHSÜBERLASSUNG<br />
6.1. Eine Untervermietung, oder sonstige gänzliche oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Apartments ist ohne<br />
ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.<br />
7. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME DES APARTMENTS<br />
7.1. Die Übergabe erfolgt am Tag des Vertragsbeginns. Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment nach Übergabe auf allfällige Mängel und<br />
Vollständigkeit des Inventars anhand der beiliegenden Ausstattungsbeschreibung eingehend zu überprüfen und allfällige Mängel binnen 48<br />
Stunden mittels der ihm beim Check-In ausgehändigten Mängelliste dem Vermieter bekanntzugeben. Nicht rechtzeitig bekanntgegebene<br />
Mängel gelten als vom Mieter verursachte Mängel.<br />
8. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG