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Preise und Informationen - BSW Ortsstelle Fulda

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Baiersbronn, Schwarzwald, Baden-Wüttemberg<br />

5.3 Berücksichtigen Sie bitte, dass Leistungen im Ausland (z. B.<br />

Ausstattung der Zimmer/Wohnungen, touristische Angeboten)<br />

nicht immer mit deutschen Maßstäben gemessen werden<br />

können. Auch in Anlagen der Güteklassen I <strong>und</strong> II können Sie<br />

Verhältnisse antreffen, die in Deutschland Beanstandungen<br />

rechtfertigen würden, im Ausland aber dem üblichen Standard<br />

entsprechen. Verpflegungsleistungen erfolgen, wenn nicht<br />

ausdrücklich „deutsche Küche“ angeboten wird, allgemein in<br />

landesüblicher Weise.<br />

Bei auftretenden Schwierigkeiten werden Ihnen unsere Reiseleiter,<br />

örtliche Vertretungen, <strong>und</strong> Leistungsträger Hilfe leisten.<br />

Näheres finden Sie in den Anlagen zur Buchungsbestätigung.<br />

Außerdem bitten wir Sie, auch uns zu verständigen.<br />

5.4 Bei ATC-Reisen in Ferienwohnungen/Ferienhäuser sind Bett<strong>und</strong><br />

Tischwäsche sowie Hand- <strong>und</strong> Geschirrtücher mitzubringen,<br />

falls nicht in der betreffenden Reisebeschreibung etwas anderes<br />

angegeben wurde.<br />

5.5 Beförderungsleistungen sind nur dann einbezogen, wenn<br />

diese im Reisepreis (Pauschalreisen) enthalten sind. <strong>Informationen</strong><br />

über Fahrpläne, Tarife <strong>und</strong> Fahrvergünstigungen bei<br />

Leistungsträgern sind, wenn überhaupt, wegen der häufigen<br />

Veränderungen nur unverbindlich möglich.<br />

6. Rücktritt durch den K<strong>und</strong>en vor Beginn der Reise –<br />

Stornogebühren; Umbuchungen; Ersatzpersonen<br />

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />

Erklären Sie einen solchen Rücktritt immer schriftlich<br />

unter Angabe der Reisenummer. Maßgeblich ist der Zugang<br />

Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.<br />

6.2 Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten entsprechend,<br />

wenn Sie zum Beispiel wegen der Verspätung eines Verkehrsmittels<br />

oder aus sonstigen Gründen nicht rechtzeitig zum<br />

Reiseantritt erscheinen oder die Reise wegen fehlender Dokumente,<br />

Visa etc. nicht antreten können. Es ist Ihre Obliegenheit,<br />

für Ihren rechtzeitigen Reiseantritt Sorge zu tragen. Ort <strong>und</strong><br />

Zeit des Reiseantritts werden Ihnen mit den Reiseunterlagen<br />

mitgeteilt.<br />

6.3 Tritt der K<strong>und</strong>e von der Reise zurück, oder tritt er diese nicht<br />

an, so können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen<br />

sowie unsere Aufwendungen verlangen.<br />

Dieser wird pro Person bzw. pro Ferienwohnung nach folgender<br />

Staffelung pauschal berechnet:<br />

a) Standardgebühren<br />

Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />

• bis zum 30. Tag<br />

15 % des Reisepreises<br />

• vom 29. bis zum 16. Tag 25 % des Reisepreises<br />

• vom 15. bis zum 7. Tag 35 % des Reisepreises<br />

• vom 6. bis zum 2 Tag 50 % des Reisepreises<br />

• danach oder bei Nichtantritt der Reise<br />

80 % des Reisepreises<br />

b) Flug- <strong>und</strong> Schiffsreisen<br />

Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />

• bis zum 59. Tag<br />

10 % des Reisepreises<br />

• vom 58. bis zum 30. Tag 20 % des Reisepreises<br />

• vom 29. bis zum 22. Tag 30 % des Reisepreises<br />

• vom 21. bis zum 10. Tag 50 % des Reisepreises<br />

• vom 9. bis zum 2. Tag 70 % des Reisepreises<br />

• danach oder bei Nichtantritt der Reise<br />

80 % des Reisepreises<br />

c) Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häuser, Radreisen<br />

Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />

• bis zu 42 Tage<br />

15 % des Reisepreises<br />

• vom 41. bis zum 29. Tag 30 % des Reisepreises<br />

• vom 28. bis zum 21. Tag 50 % des Reisepreises<br />

• vom 20. bis zum 2. Tag 80 % des Reisepreises<br />

• danach oder bei Nichtantritt der Reise<br />

90 % des Reisepreises<br />

Sie können nachweisen, dass uns tatsächlich geringere Kosten<br />

entstanden sind. Das <strong>BSW</strong> kann im Falle eines Rücktritts anstelle<br />

der Pauschale auch die nachgewiesenen tatsächlich durch<br />

den Rücktritt entstandenen Kosten verlangen.<br />

6.4 Mindestens werden jedoch bei einvernehmlichen Vertragsänderungen<br />

auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (z. B. andere Reisezeit,<br />

anderes Reiseziel. Umbuchung) bzw. bei Stornierungen 30 EUR<br />

je Vorgang erhoben.<br />

6.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass<br />

statt seiner ein Dritter in die Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus dem<br />

Reisevertrag eintritt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen,<br />

wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />

nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften<br />

oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.<br />

Durch die Teilnahme von Ersatzpersonen entstehende<br />

Mehrkosten können wir pauschal mit 20 EUR pro Ersatzperson<br />

berechnen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet<br />

er neben dem ursprünglich gemeldeten Teilnehmer der Reise<br />

als Gesamtschuldner für den Reisepreis <strong>und</strong> die durch seinen<br />

Eintritt entstehenden Mehrkosten.<br />

7. Aufhebung des Vertrages wegen auSSergewöhn licher<br />

Umstände; Rücktritt oder Kündigung des reisevertrages<br />

durch das <strong>BSW</strong><br />

7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder<br />

beeinträchtigt, so kann sowohl das <strong>BSW</strong> als auch der Reisende<br />

allein nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651 j BGB<br />

kündigen. Wird der Vertrag nach Satz 1 gekündigt, so finden<br />

die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 <strong>und</strong> 2, Abs. 4 Satz 1<br />

Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von<br />

den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die<br />

Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />

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