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Preise und Informationen - BSW Ortsstelle Fulda

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Baiersbronn, Schwarzwald, Baden-Wüttemberg<br />

Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist kann der Reisende<br />

Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der<br />

Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />

10.2 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 bis 651 f BGB<br />

verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,<br />

an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben<br />

zwischen dem Reisenden <strong>und</strong> dem <strong>BSW</strong> Verhandlungen über<br />

den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,<br />

so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der<br />

das <strong>BSW</strong> die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />

Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />

Hemmung ein.<br />

11. Pass-, Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />

11.1 Das <strong>BSW</strong> steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über<br />

Bestimmungen von Pass-, Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />

sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.<br />

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige<br />

Konsulat Auskunft.<br />

11.2 Das <strong>BSW</strong> haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung <strong>und</strong><br />

den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische<br />

Vertretung, falls der Reisende das <strong>BSW</strong> mit der Besorgung<br />

beauftragt hat, es sei denn, dass das <strong>BSW</strong> die Verzögerung zu<br />

vertreten hat.<br />

11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise<br />

wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,<br />

insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der<br />

Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen<br />

Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder<br />

Nichtinformation des <strong>BSW</strong> bedingt sind.<br />

12. Reiseversicherungen<br />

12.1 Bitte beachten Sie, dass Versicherungen in unseren Reiseleistungen<br />

nicht enthalten sind.<br />

12.2 Wir empfehlen, für Ihren individuellen Versicherungsschutz<br />

(z. B Reiserücktrittskostenversicherung; Auslandsreise-Krankenversicherung)<br />

selbst Sorge zu tragen <strong>und</strong> vermitteln Ihnen dazu<br />

teilweise spezielle Angebote (z. B. der DEVK-Versicherungen<br />

oder der Europäischen Reiseversicherung AG).<br />

13. Sorgfaltspflicht<br />

Jeder Reisende/Gast ist verpflichtet, Gegenstände <strong>und</strong><br />

Einrichtungen während der Reise/des Aufenthaltes pfleglich zu<br />

behandeln <strong>und</strong> entstandene Schäden nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zu ersetzen.<br />

14. Fremdleistungen<br />

Das <strong>BSW</strong> ist aus keinem Rechtsgr<strong>und</strong>e für Handlungen im Zusammenhang<br />

mit Leistungen verantwortlich, die das <strong>BSW</strong> nicht<br />

als Veranstalter erbringt, sondern die lediglich als Fremdleistungen<br />

vermittelt werden <strong>und</strong> in Reisebeschreibungen, Katalogen<br />

usw. als solche erkennbar gemacht wurden.<br />

15. Gerichtsstand; Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

15.1 Gerichtsstand für Klagen gegen das <strong>BSW</strong> ist Frankfurt am<br />

Main (Sitz des <strong>BSW</strong>-Vorstandes).<br />

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages<br />

einschließlich dieser AGB unwirksam sein, hat das nicht die<br />

Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten<br />

AGB zur Folge.<br />

16. Sonderbestimmungen bei Reisen in<br />

<strong>BSW</strong>- eigene Erholungseinrichtungen<br />

16.1 Erholungsaufenthalte in den <strong>BSW</strong>-Ferieneinrichtungen<br />

(Ferienhotels, Ferienwohnungen, Wanderheime), deren Reisepreis<br />

keine weitere Leistungskomponente einschließt, unterliegen<br />

nicht dem Reisevertragsrecht. Folgende der vorgenannten<br />

Bestimmungen dieser AGB werden jedoch, ggf. sinngemäß,<br />

angewendet: Ziffern: 3; 5.5; 6; 7; 8; 9; 12; 13; 14; 15.<br />

16.2 Im Übrigen gelten, so weit diese AGB keine abweichenden<br />

Regelungen enthalten, die gesetzlichen Vorschriften.<br />

16.3 Unter Beachtung des Zwecks der Stiftung <strong>BSW</strong> ist es<br />

erforderlich, dass berufstätige Förderer <strong>und</strong> deren Familien<br />

während der Sommermonate in den am stärksten nachgefragten<br />

Ferieneinrichtungen an der See gegenüber den inaktiven<br />

Förderern hinsichtlich der Reservierung vorrangig bedient<br />

werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sind für die Zeit von in der Regel<br />

Juni bis September entsprechende Kontingente in diesen<br />

Objekten hinterlegt. Die Kontingente werden im Frühjahr eines<br />

jeden Jahres aufgehoben. Die Reservierungen in dieser Periode<br />

können bis zum Kontingentverfall im Frühjahr ausschließlich<br />

über das Dienstleistungszentrum vorgenommen werden.<br />

16.4 Entgegen der Bestimmung für ATC-Reisen ist es bei<br />

Reisen in die <strong>BSW</strong>-Ferienwohnungsanlagen (Feldberg-Bärental,<br />

Garmisch-Partenkirchen, Schönau am Königssee, Schulenberg,<br />

Büsum, Kühlungsborn, Vitte, Wyk auf Föhr, Zingst)<br />

nicht erforderlich, Bettwäsche, Handtücher <strong>und</strong> Tischwäsche<br />

mitzunehmen.<br />

Die Gestellung ist im Reisepreis enthalten. Das gilt selbstverständlich<br />

auch für alle <strong>BSW</strong>-Ferienhotels.<br />

17. Kontakt<br />

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen, Anfragen <strong>und</strong><br />

Hinweisen an:<br />

Stiftung Bahn-Sozialwerk (<strong>BSW</strong>)<br />

Dienstleistungszentrum Ferieneinrichtungen,<br />

Reisen <strong>und</strong> ATCTOURISTIC<br />

Hübnerstraße 3<br />

86150 Augsburg<br />

Telefon: (0821) 24 27 300<br />

Telefax: (0821) 24 27 460<br />

E-Mail: reservierung@bsw24.de<br />

oder atctouristic@bsw24.de<br />

Internet: www.bsw24.de<br />

Stand April 2011<br />

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