Preise und Informationen - BSW Ortsstelle Fulda
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Baiersbronn, Schwarzwald, Baden-Wüttemberg<br />
Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist kann der Reisende<br />
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der<br />
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />
10.2 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 bis 651 f BGB<br />
verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,<br />
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben<br />
zwischen dem Reisenden <strong>und</strong> dem <strong>BSW</strong> Verhandlungen über<br />
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,<br />
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der<br />
das <strong>BSW</strong> die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />
Hemmung ein.<br />
11. Pass-, Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />
11.1 Das <strong>BSW</strong> steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über<br />
Bestimmungen von Pass-, Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.<br />
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige<br />
Konsulat Auskunft.<br />
11.2 Das <strong>BSW</strong> haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung <strong>und</strong><br />
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische<br />
Vertretung, falls der Reisende das <strong>BSW</strong> mit der Besorgung<br />
beauftragt hat, es sei denn, dass das <strong>BSW</strong> die Verzögerung zu<br />
vertreten hat.<br />
11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise<br />
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,<br />
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der<br />
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen<br />
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder<br />
Nichtinformation des <strong>BSW</strong> bedingt sind.<br />
12. Reiseversicherungen<br />
12.1 Bitte beachten Sie, dass Versicherungen in unseren Reiseleistungen<br />
nicht enthalten sind.<br />
12.2 Wir empfehlen, für Ihren individuellen Versicherungsschutz<br />
(z. B Reiserücktrittskostenversicherung; Auslandsreise-Krankenversicherung)<br />
selbst Sorge zu tragen <strong>und</strong> vermitteln Ihnen dazu<br />
teilweise spezielle Angebote (z. B. der DEVK-Versicherungen<br />
oder der Europäischen Reiseversicherung AG).<br />
13. Sorgfaltspflicht<br />
Jeder Reisende/Gast ist verpflichtet, Gegenstände <strong>und</strong><br />
Einrichtungen während der Reise/des Aufenthaltes pfleglich zu<br />
behandeln <strong>und</strong> entstandene Schäden nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu ersetzen.<br />
14. Fremdleistungen<br />
Das <strong>BSW</strong> ist aus keinem Rechtsgr<strong>und</strong>e für Handlungen im Zusammenhang<br />
mit Leistungen verantwortlich, die das <strong>BSW</strong> nicht<br />
als Veranstalter erbringt, sondern die lediglich als Fremdleistungen<br />
vermittelt werden <strong>und</strong> in Reisebeschreibungen, Katalogen<br />
usw. als solche erkennbar gemacht wurden.<br />
15. Gerichtsstand; Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
15.1 Gerichtsstand für Klagen gegen das <strong>BSW</strong> ist Frankfurt am<br />
Main (Sitz des <strong>BSW</strong>-Vorstandes).<br />
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages<br />
einschließlich dieser AGB unwirksam sein, hat das nicht die<br />
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten<br />
AGB zur Folge.<br />
16. Sonderbestimmungen bei Reisen in<br />
<strong>BSW</strong>- eigene Erholungseinrichtungen<br />
16.1 Erholungsaufenthalte in den <strong>BSW</strong>-Ferieneinrichtungen<br />
(Ferienhotels, Ferienwohnungen, Wanderheime), deren Reisepreis<br />
keine weitere Leistungskomponente einschließt, unterliegen<br />
nicht dem Reisevertragsrecht. Folgende der vorgenannten<br />
Bestimmungen dieser AGB werden jedoch, ggf. sinngemäß,<br />
angewendet: Ziffern: 3; 5.5; 6; 7; 8; 9; 12; 13; 14; 15.<br />
16.2 Im Übrigen gelten, so weit diese AGB keine abweichenden<br />
Regelungen enthalten, die gesetzlichen Vorschriften.<br />
16.3 Unter Beachtung des Zwecks der Stiftung <strong>BSW</strong> ist es<br />
erforderlich, dass berufstätige Förderer <strong>und</strong> deren Familien<br />
während der Sommermonate in den am stärksten nachgefragten<br />
Ferieneinrichtungen an der See gegenüber den inaktiven<br />
Förderern hinsichtlich der Reservierung vorrangig bedient<br />
werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sind für die Zeit von in der Regel<br />
Juni bis September entsprechende Kontingente in diesen<br />
Objekten hinterlegt. Die Kontingente werden im Frühjahr eines<br />
jeden Jahres aufgehoben. Die Reservierungen in dieser Periode<br />
können bis zum Kontingentverfall im Frühjahr ausschließlich<br />
über das Dienstleistungszentrum vorgenommen werden.<br />
16.4 Entgegen der Bestimmung für ATC-Reisen ist es bei<br />
Reisen in die <strong>BSW</strong>-Ferienwohnungsanlagen (Feldberg-Bärental,<br />
Garmisch-Partenkirchen, Schönau am Königssee, Schulenberg,<br />
Büsum, Kühlungsborn, Vitte, Wyk auf Föhr, Zingst)<br />
nicht erforderlich, Bettwäsche, Handtücher <strong>und</strong> Tischwäsche<br />
mitzunehmen.<br />
Die Gestellung ist im Reisepreis enthalten. Das gilt selbstverständlich<br />
auch für alle <strong>BSW</strong>-Ferienhotels.<br />
17. Kontakt<br />
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen, Anfragen <strong>und</strong><br />
Hinweisen an:<br />
Stiftung Bahn-Sozialwerk (<strong>BSW</strong>)<br />
Dienstleistungszentrum Ferieneinrichtungen,<br />
Reisen <strong>und</strong> ATCTOURISTIC<br />
Hübnerstraße 3<br />
86150 Augsburg<br />
Telefon: (0821) 24 27 300<br />
Telefax: (0821) 24 27 460<br />
E-Mail: reservierung@bsw24.de<br />
oder atctouristic@bsw24.de<br />
Internet: www.bsw24.de<br />
Stand April 2011<br />
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