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Abfuhrtermine 2010 - Landkreis Oberhavel

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Restabfallbehälter richtig befüllen<br />

und bereitstellen<br />

Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung<br />

und Entleerung Ihres Restabfallbehälters<br />

und der Papiertonne sollten Sie folgende<br />

Hinweise beachten:<br />

Aufstellen:<br />

Abfallbehälter sind frühestens am Vorabend, spätestens<br />

jedoch am Leerungstag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.<br />

Durch die ordnungsgemäße Bereitstellung<br />

an der Straßenseite unterstützen Sie den reibungslosen<br />

Ablauf während der Abfuhr. Sie leisten so Ihren<br />

Beitrag, dass die schwere Spezialfahrzeugtechnik<br />

schnell wieder aus Ihrem Wohngebiet herausfahren<br />

kann. Der Umwelt zuliebe!<br />

� Stellen Sie bitte die Tonne mit der Aufnahmeleiste<br />

parallel zur Straße (Räder Richtung<br />

Grundstück).<br />

� Der Abstand zum Fahrbahnrand sollte nicht<br />

mehr als einen Meter betragen.<br />

� Zwischen Tonne und Fahrbahn dürfen sich keine<br />

Hindernisse wie Bäume oder Pfosten befinden.<br />

� Fällt der Sammeltag auf einen gesetzlichen Feiertag,<br />

können die Abfälle auch an einem vorhergehenden<br />

oder nachfolgenden Tag eingesammelt<br />

werden (siehe <strong>Abfuhrtermine</strong> ab Seite 32 –<br />

Die Feiertage wurden bereits berücksichtigt.)<br />

Behälter richtig<br />

aufgestellt<br />

Achtung: Bitte vermeiden Sie bei der Rücknahme<br />

des Abfallbehälters Verwechslungen, da sonst eine<br />

korrekte Gebührenerhebung nicht möglich ist.<br />

Keine Überfüllung<br />

Die Abfallbehälter sind grundsätzlich mit geschlossenem<br />

Deckel zur Leerung bereitzustellen. Bei deutlicher<br />

Überfüllung ist das Fahrpersonal angewiesen,<br />

die Leerung zu verweigern. Bei der Entleerung dieser<br />

Behälter würden durch herausfallende Abfälle erhebliche<br />

Verschmutzungen auf Straßen und Gehwegen<br />

entstehen. Zudem könnten die Deckel beschädigt<br />

werden. Diese Schäden werden nicht durch das<br />

Abfuhrunternehmen erstattet. Das Abstellen von<br />

Abfällen neben den Behältern ist unzulässig.<br />

Vollständige Leerung ermöglichen -<br />

auch bei Frost<br />

Das Einpressen oder Verdichten von Abfällen in den<br />

Behälter ist nicht erlaubt, da dieser sonst mit den<br />

üblichen Verfahren nicht vollständig geleert werden<br />

kann. (s. Abfallentsorgungssatzung § 20 Abs. 2).<br />

Bei Frost frieren feuchte Abfälle schnell an den<br />

Innenwänden der Restabfallbehälter fest. Eine<br />

vollständige Leerung wird dadurch erschwert und<br />

manchmal sogar unmöglich gemacht. Treffen Sie<br />

entsprechende Vorkehrungen, denn auch wenn Ihr<br />

14<br />

Behälter falsch<br />

aufgestellt

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