Abfuhrtermine 2010 - Landkreis Oberhavel
Abfuhrtermine 2010 - Landkreis Oberhavel
Abfuhrtermine 2010 - Landkreis Oberhavel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Restabfallbehälter richtig befüllen<br />
und bereitstellen<br />
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung<br />
und Entleerung Ihres Restabfallbehälters<br />
und der Papiertonne sollten Sie folgende<br />
Hinweise beachten:<br />
Aufstellen:<br />
Abfallbehälter sind frühestens am Vorabend, spätestens<br />
jedoch am Leerungstag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.<br />
Durch die ordnungsgemäße Bereitstellung<br />
an der Straßenseite unterstützen Sie den reibungslosen<br />
Ablauf während der Abfuhr. Sie leisten so Ihren<br />
Beitrag, dass die schwere Spezialfahrzeugtechnik<br />
schnell wieder aus Ihrem Wohngebiet herausfahren<br />
kann. Der Umwelt zuliebe!<br />
� Stellen Sie bitte die Tonne mit der Aufnahmeleiste<br />
parallel zur Straße (Räder Richtung<br />
Grundstück).<br />
� Der Abstand zum Fahrbahnrand sollte nicht<br />
mehr als einen Meter betragen.<br />
� Zwischen Tonne und Fahrbahn dürfen sich keine<br />
Hindernisse wie Bäume oder Pfosten befinden.<br />
� Fällt der Sammeltag auf einen gesetzlichen Feiertag,<br />
können die Abfälle auch an einem vorhergehenden<br />
oder nachfolgenden Tag eingesammelt<br />
werden (siehe <strong>Abfuhrtermine</strong> ab Seite 32 –<br />
Die Feiertage wurden bereits berücksichtigt.)<br />
Behälter richtig<br />
aufgestellt<br />
Achtung: Bitte vermeiden Sie bei der Rücknahme<br />
des Abfallbehälters Verwechslungen, da sonst eine<br />
korrekte Gebührenerhebung nicht möglich ist.<br />
Keine Überfüllung<br />
Die Abfallbehälter sind grundsätzlich mit geschlossenem<br />
Deckel zur Leerung bereitzustellen. Bei deutlicher<br />
Überfüllung ist das Fahrpersonal angewiesen,<br />
die Leerung zu verweigern. Bei der Entleerung dieser<br />
Behälter würden durch herausfallende Abfälle erhebliche<br />
Verschmutzungen auf Straßen und Gehwegen<br />
entstehen. Zudem könnten die Deckel beschädigt<br />
werden. Diese Schäden werden nicht durch das<br />
Abfuhrunternehmen erstattet. Das Abstellen von<br />
Abfällen neben den Behältern ist unzulässig.<br />
Vollständige Leerung ermöglichen -<br />
auch bei Frost<br />
Das Einpressen oder Verdichten von Abfällen in den<br />
Behälter ist nicht erlaubt, da dieser sonst mit den<br />
üblichen Verfahren nicht vollständig geleert werden<br />
kann. (s. Abfallentsorgungssatzung § 20 Abs. 2).<br />
Bei Frost frieren feuchte Abfälle schnell an den<br />
Innenwänden der Restabfallbehälter fest. Eine<br />
vollständige Leerung wird dadurch erschwert und<br />
manchmal sogar unmöglich gemacht. Treffen Sie<br />
entsprechende Vorkehrungen, denn auch wenn Ihr<br />
14<br />
Behälter falsch<br />
aufgestellt