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Abfuhrtermine 2010 - Landkreis Oberhavel

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Für die Entsorgung von Altpapier aus privaten<br />

Haushalten sind folgende Behältnisse (DIN EN<br />

840) zugelassen:<br />

Abfallbehälter mit<br />

� 240 l Fassungsvermögen<br />

� 1.100 l Fassungsvermögen<br />

Auf der Grundlage der vom Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Oberhavel</strong> beschlossenen Abfallgebührensatzung<br />

werden die Gebühren - gesplittet in Grund- und<br />

Arbeitspreis - per Gebührenbescheid erhoben. Die<br />

Satzung ist nachzulesen unter www.oberhavel.de.<br />

Die Fälligkeiten der Gebühren sind im Bescheid<br />

genannt. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />

erfolgt die automatische Abbuchung von Ihrem<br />

Entsorgung von Altpapier<br />

Sie werden für die Dauer der Nutzung auf dem<br />

angeschlossenen Grundstück durch die AWU leihweise<br />

bereitgestellt. Das Formular zur Anmeldung<br />

ist unter Tel. (0 33 01) 6 01 – 6 37 zu bestellen oder<br />

unter www.oberhavel.de herunter zu laden.<br />

Was gehört in die Papiertonne?<br />

� Verkaufsverpackungen aus Pappe und Papier<br />

� Zeitungen und Zeitschriften<br />

� Bücher, Prospekte und Kataloge<br />

� Pappe und Kartonagen<br />

Das gehört nicht in die Papiertonne?<br />

� Getränkekartons<br />

� Tapetenreste<br />

� verschmutztes Papier<br />

(Taschentücher/Hygienepapier)<br />

� beschichtetes Papier<br />

(Wachs- und Fotopapier, grafisches Papier)<br />

� Blaupapier<br />

Haben Sie noch Fragen?<br />

Rufen Sie uns an, Telefon: (0 33 01) 60 16 37.<br />

Gebühren für die Abfallentsorgung<br />

Konto zu den entsprechenden Fälligkeiten.<br />

Auch wenn Sie fristgemäß Widerspruch gegen den<br />

Gebührenbescheid einlegen, sind die ausgewiesenen<br />

Beträge entsprechend zu entrichten. Mit der<br />

Entscheidung über Ihren Widerspruch werden Ihnen<br />

gegebenenfalls überzahlte Beträge verrechnet<br />

oder rücküberwiesen. Dazu geben Sie bitte Ihre<br />

Bankverbindung an.<br />

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