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Am Mühlbach

Wohen in Schwabing-Freimann

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aber nach den behördlich genehmigten Bauplänen eine Neigung<br />

von ca. 20 % auf.<br />

Der Tiefgaragenboden besteht aus wasserundurchlässigem<br />

Beton.<br />

Die Betonbauteile der Tiefgarage werden, wo erforderlich,<br />

mit einer wartungsbedürftigen Schutzbeschichtung versehen.<br />

Lichtschächte werden in Beton bzw. aus Kunststoff mit verzinktem<br />

Gitterrost und Abhebesicherung ausgeführt.<br />

Barrierefreiheit<br />

Der Zugang von der Straße oder vom Innenhof zu den Wohnungen<br />

in den Geschossen EG bis DG ist, wo erforderlich, barrierefrei<br />

nach Art. 48 BayBO konzipiert. Auch der Zugang von<br />

der Tiefgarage zum Kellergeschoss ist stufenlos.<br />

Jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Austritt<br />

von der Wohnung auf Terrasse, Loggia, Balkon oder<br />

Dachterrasse nicht schwellenfrei möglich ist.<br />

Der Austritt von der Wohnung auf die Dachterrasse bildet<br />

beidseitig eine Stufe aus, unter Berücksichtigung der Flachdachrichtlinie<br />

und der allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik.<br />

Fertigteile<br />

Für Balkonplatten werden Stahlbetonfertigteile mit teilweise<br />

glatter Oberfläche verwendet; sie sind vom Gebäude<br />

thermisch getrennt. Bei Balkon- und Loggiadeckenplatten<br />

werden die Untersichten in Teilbereichen mit Farbanstrich<br />

versehen.<br />

Teilweise erhalten die Balkone/Loggien eine Verglasung aus<br />

Dreh-/Schiebeelementen und Bekleidungen.<br />

Die Entwässerung erfolgt über Bodenabläufe. Es sind in Teilbereichen<br />

Speierentwässerungen geplant.<br />

Die Treppenläufe der Geschosswohnungsbauten werden<br />

aus Stahlbetonfertigteilen oder in Ortbetonbauweise hergestellt.<br />

Dachkonstruktion<br />

Die Flachdächer und Dachterrassen werden als Warmdach<br />

oder alternativ als Umkehrdach auf Stahlbetondecke ohne<br />

Gefälle ausgeführt.<br />

Sie weisen gemäß den behördlich genehmigten Bauplänen<br />

und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Wandhöhen kein<br />

Gefälle auf. Eine andere Art der Ausführung kann nicht verlangt<br />

werden.<br />

Die Dächer werden nach den behördlichen Vorgaben in Teilbereichen<br />

extensiv begrünt.<br />

Spenglerarbeiten<br />

Regenrinnen und -fallrohre sowie Brüstungs- und Attikaabdeckungen<br />

werden in Metall ausgeführt.<br />

Wärmeschutz<br />

Das Gebäude wird gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

Stand 2014, mindestens jedoch nach EnEV Stand 2009, Letztere<br />

in Verbindung mit den energetischen Werten eines sogenannten<br />

KfW-Energieeffizienzhauses 70, und der DIN 4108<br />

errichtet.<br />

Schallschutz<br />

Für den Schallschutz werden die in der DIN 4109, Ausgabe<br />

November 1989, Beiblatt 2, für den erhöhten Schallschutz<br />

vorgeschlagenen Werte zugesichert, auch wenn vertragsbegleitende<br />

Umstände oder konkrete Verhältnisse des Bauwerks<br />

und seines Umfeldes einen höheren Schalldämmwert<br />

hätten erwarten lassen können. Dies bedeutet beispielsweise<br />

für die Art der Bauausführung folgende bewertete Schalldämm-Maße<br />

R’ w (in dB) und bewertete Norm-Trittschallpegel<br />

L’ n,w (in dB):<br />

• Wohnungstrenndecken in Stahlbeton:<br />

R’ w = 55 dB<br />

L’ n,w = 46 dB<br />

• Geschossdecke zur Tiefgarage in Stahlbeton:<br />

R’ w = 55 dB<br />

• Wohnungstrennwände (Beton):<br />

R’ w = 55 dB<br />

• Treppenläufe und -podeste:<br />

L’ n,w = 46 dB<br />

• Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren:<br />

R’ w = 55 dB<br />

• Wohnungseingangstüren:<br />

R’ w = 37 dB<br />

• Wasserinstallationen/haustechnische Anlagen maximal:<br />

L in = 30 dB (A)<br />

Die angegebenen Werte der DIN 4109, Ausgabe November 1989,<br />

Beiblatt 2, wurden hier nur auszugsweise wiedergegeben.<br />

Die vorgeschlagenen Werte der DIN 4109, Ausgabe November<br />

1989, Beiblatt 2, für den höheren Schallschutz gelten für das<br />

gegenwärtige Bauvorhaben als vereinbart. Diese Werte sind<br />

geeignet, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren<br />

Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Es<br />

kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder<br />

aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.<br />

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme. Ergänzendes hierzu ist der Hausordnung zu<br />

entnehmen.

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