Am Mühlbach
Wohen in Schwabing-Freimann
Wohen in Schwabing-Freimann
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
26<br />
27<br />
aber nach den behördlich genehmigten Bauplänen eine Neigung<br />
von ca. 20 % auf.<br />
Der Tiefgaragenboden besteht aus wasserundurchlässigem<br />
Beton.<br />
Die Betonbauteile der Tiefgarage werden, wo erforderlich,<br />
mit einer wartungsbedürftigen Schutzbeschichtung versehen.<br />
Lichtschächte werden in Beton bzw. aus Kunststoff mit verzinktem<br />
Gitterrost und Abhebesicherung ausgeführt.<br />
Barrierefreiheit<br />
Der Zugang von der Straße oder vom Innenhof zu den Wohnungen<br />
in den Geschossen EG bis DG ist, wo erforderlich, barrierefrei<br />
nach Art. 48 BayBO konzipiert. Auch der Zugang von<br />
der Tiefgarage zum Kellergeschoss ist stufenlos.<br />
Jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Austritt<br />
von der Wohnung auf Terrasse, Loggia, Balkon oder<br />
Dachterrasse nicht schwellenfrei möglich ist.<br />
Der Austritt von der Wohnung auf die Dachterrasse bildet<br />
beidseitig eine Stufe aus, unter Berücksichtigung der Flachdachrichtlinie<br />
und der allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik.<br />
Fertigteile<br />
Für Balkonplatten werden Stahlbetonfertigteile mit teilweise<br />
glatter Oberfläche verwendet; sie sind vom Gebäude<br />
thermisch getrennt. Bei Balkon- und Loggiadeckenplatten<br />
werden die Untersichten in Teilbereichen mit Farbanstrich<br />
versehen.<br />
Teilweise erhalten die Balkone/Loggien eine Verglasung aus<br />
Dreh-/Schiebeelementen und Bekleidungen.<br />
Die Entwässerung erfolgt über Bodenabläufe. Es sind in Teilbereichen<br />
Speierentwässerungen geplant.<br />
Die Treppenläufe der Geschosswohnungsbauten werden<br />
aus Stahlbetonfertigteilen oder in Ortbetonbauweise hergestellt.<br />
Dachkonstruktion<br />
Die Flachdächer und Dachterrassen werden als Warmdach<br />
oder alternativ als Umkehrdach auf Stahlbetondecke ohne<br />
Gefälle ausgeführt.<br />
Sie weisen gemäß den behördlich genehmigten Bauplänen<br />
und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Wandhöhen kein<br />
Gefälle auf. Eine andere Art der Ausführung kann nicht verlangt<br />
werden.<br />
Die Dächer werden nach den behördlichen Vorgaben in Teilbereichen<br />
extensiv begrünt.<br />
Spenglerarbeiten<br />
Regenrinnen und -fallrohre sowie Brüstungs- und Attikaabdeckungen<br />
werden in Metall ausgeführt.<br />
Wärmeschutz<br />
Das Gebäude wird gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />
Stand 2014, mindestens jedoch nach EnEV Stand 2009, Letztere<br />
in Verbindung mit den energetischen Werten eines sogenannten<br />
KfW-Energieeffizienzhauses 70, und der DIN 4108<br />
errichtet.<br />
Schallschutz<br />
Für den Schallschutz werden die in der DIN 4109, Ausgabe<br />
November 1989, Beiblatt 2, für den erhöhten Schallschutz<br />
vorgeschlagenen Werte zugesichert, auch wenn vertragsbegleitende<br />
Umstände oder konkrete Verhältnisse des Bauwerks<br />
und seines Umfeldes einen höheren Schalldämmwert<br />
hätten erwarten lassen können. Dies bedeutet beispielsweise<br />
für die Art der Bauausführung folgende bewertete Schalldämm-Maße<br />
R’ w (in dB) und bewertete Norm-Trittschallpegel<br />
L’ n,w (in dB):<br />
• Wohnungstrenndecken in Stahlbeton:<br />
R’ w = 55 dB<br />
L’ n,w = 46 dB<br />
• Geschossdecke zur Tiefgarage in Stahlbeton:<br />
R’ w = 55 dB<br />
• Wohnungstrennwände (Beton):<br />
R’ w = 55 dB<br />
• Treppenläufe und -podeste:<br />
L’ n,w = 46 dB<br />
• Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren:<br />
R’ w = 55 dB<br />
• Wohnungseingangstüren:<br />
R’ w = 37 dB<br />
• Wasserinstallationen/haustechnische Anlagen maximal:<br />
L in = 30 dB (A)<br />
Die angegebenen Werte der DIN 4109, Ausgabe November 1989,<br />
Beiblatt 2, wurden hier nur auszugsweise wiedergegeben.<br />
Die vorgeschlagenen Werte der DIN 4109, Ausgabe November<br />
1989, Beiblatt 2, für den höheren Schallschutz gelten für das<br />
gegenwärtige Bauvorhaben als vereinbart. Diese Werte sind<br />
geeignet, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren<br />
Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Es<br />
kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder<br />
aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.<br />
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der gegenseitigen<br />
Rücksichtnahme. Ergänzendes hierzu ist der Hausordnung zu<br />
entnehmen.