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Natur, Landschaft und Freiraumentwicklung - Landkreis Oberhavel

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Kreisentwicklungskonzeption LK OHV Kap. 9 - <strong>Natur</strong>, <strong>Landschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Freiraumentwicklung</strong> Aktualisierung 2011 der 1. Fortschreibung<br />

→ Schutz <strong>und</strong> Anreicherung des Gr<strong>und</strong>wassers zur langfristigen Sicherung der Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />

sowie vordringliche Sanierung der Altlasten im Bereich der Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

→ Ausschluss von Wasser gefährdenden Nutzungen aufgr<strong>und</strong> der Bedeutung für die<br />

Trinkwassergewinnung bei gleichzeitig hoher Verschmutzungsgefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

→ Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung mooriger <strong>und</strong> anmooriger Böden sowie Verbesserung des<br />

Retentionsvermögens der <strong>Landschaft</strong>, Sicherung besonders erosionsempfindlicher Böden<br />

→ Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der Niederung als übergeordnete bodennahe Luftaustauschbahn,<br />

Sicherung der Funktion der Oranienburger Havelniederung als klimatischer<br />

Entlastungsraum<br />

9.2. Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz<br />

9.2.1. Geschützte Biotope<br />

Der Schutz bestimmter Biotope regelt sich seit dem 01.03.2010 im Wesentlichen nach dem § 30<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />

Zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen zählen:<br />

1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender <strong>und</strong> stehender Binnengewässer einschließlich<br />

ihrer Ufer <strong>und</strong> der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation<br />

sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme <strong>und</strong> regelmäßig überschwemmten<br />

Bereiche;<br />

2. Moore <strong>und</strong> Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- <strong>und</strong> binsenreiche Nasswiesen,<br />

Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen;<br />

3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- <strong>und</strong> Geröllhalden, Lehm- <strong>und</strong> Lösswände,<br />

Zwergstrauch-, Ginster- <strong>und</strong> Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen,<br />

Wälder <strong>und</strong> Gebüsche trockenwarmer Standorte;<br />

4. Bruch-, Sumpf- <strong>und</strong> Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- <strong>und</strong> Hangschuttwälder, subalpine<br />

Lärchen- <strong>und</strong> Lärchen-Arvenwälder;<br />

5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen <strong>und</strong> Krummholzgebüsche;<br />

5. Fels- <strong>und</strong> Steilküsten, Küstendünen <strong>und</strong> Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen,<br />

Salzwiesen <strong>und</strong> Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen <strong>und</strong> sonstige<br />

marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender<br />

Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- <strong>und</strong> Schillgründe im Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereich.<br />

Hinzu kommen die nach Landesrecht weiterhin gemäß § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope<br />

→ Streuobstbestände;<br />

→ Moorwälder sowie Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften.<br />

Alle Biotope, welche nach dem Brandenburgischen Kartierschlüssel zu den o. g. Biotopen zählen,<br />

sind unabhängig von einer besonderen Registrierung gesetzlich geschützt.<br />

Entwicklungsansatz<br />

Biotope sind so zu behandeln, dass eine möglichst hohe Vielfalt an Lebensräumen <strong>und</strong> Arten in<br />

der <strong>Landschaft</strong> erhalten bleibt bzw. gefördert wird. Ihre Vernetzung in Biotopverb<strong>und</strong>systemen<br />

wird angestrebt.<br />

Kap. 9 / Seite 10 Dateiname: N:\FB21040Wendt\Kreisentwicklungskonzeption\Textteil\Aktualisierung 2011 d. 1. Fortschreibung\Kapitel 9 - <strong>Natur</strong>, <strong>Landschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Freiraumentwicklung</strong>.doc - Druckdatum: 03.02.12 / 08:24 Uhr

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