Natur, Landschaft und Freiraumentwicklung - Landkreis Oberhavel
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Kreisentwicklungskonzeption LK OHV Kap. 9 - <strong>Natur</strong>, <strong>Landschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Freiraumentwicklung</strong> Aktualisierung 2011 der 1. Fortschreibung<br />
→ Schutz <strong>und</strong> Anreicherung des Gr<strong>und</strong>wassers zur langfristigen Sicherung der Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />
sowie vordringliche Sanierung der Altlasten im Bereich der Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
→ Ausschluss von Wasser gefährdenden Nutzungen aufgr<strong>und</strong> der Bedeutung für die<br />
Trinkwassergewinnung bei gleichzeitig hoher Verschmutzungsgefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
→ Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung mooriger <strong>und</strong> anmooriger Böden sowie Verbesserung des<br />
Retentionsvermögens der <strong>Landschaft</strong>, Sicherung besonders erosionsempfindlicher Böden<br />
→ Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der Niederung als übergeordnete bodennahe Luftaustauschbahn,<br />
Sicherung der Funktion der Oranienburger Havelniederung als klimatischer<br />
Entlastungsraum<br />
9.2. Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz<br />
9.2.1. Geschützte Biotope<br />
Der Schutz bestimmter Biotope regelt sich seit dem 01.03.2010 im Wesentlichen nach dem § 30<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />
Zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen zählen:<br />
1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender <strong>und</strong> stehender Binnengewässer einschließlich<br />
ihrer Ufer <strong>und</strong> der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation<br />
sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme <strong>und</strong> regelmäßig überschwemmten<br />
Bereiche;<br />
2. Moore <strong>und</strong> Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- <strong>und</strong> binsenreiche Nasswiesen,<br />
Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen;<br />
3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- <strong>und</strong> Geröllhalden, Lehm- <strong>und</strong> Lösswände,<br />
Zwergstrauch-, Ginster- <strong>und</strong> Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen,<br />
Wälder <strong>und</strong> Gebüsche trockenwarmer Standorte;<br />
4. Bruch-, Sumpf- <strong>und</strong> Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- <strong>und</strong> Hangschuttwälder, subalpine<br />
Lärchen- <strong>und</strong> Lärchen-Arvenwälder;<br />
5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen <strong>und</strong> Krummholzgebüsche;<br />
5. Fels- <strong>und</strong> Steilküsten, Küstendünen <strong>und</strong> Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen,<br />
Salzwiesen <strong>und</strong> Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen <strong>und</strong> sonstige<br />
marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender<br />
Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- <strong>und</strong> Schillgründe im Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereich.<br />
Hinzu kommen die nach Landesrecht weiterhin gemäß § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope<br />
→ Streuobstbestände;<br />
→ Moorwälder sowie Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften.<br />
Alle Biotope, welche nach dem Brandenburgischen Kartierschlüssel zu den o. g. Biotopen zählen,<br />
sind unabhängig von einer besonderen Registrierung gesetzlich geschützt.<br />
Entwicklungsansatz<br />
Biotope sind so zu behandeln, dass eine möglichst hohe Vielfalt an Lebensräumen <strong>und</strong> Arten in<br />
der <strong>Landschaft</strong> erhalten bleibt bzw. gefördert wird. Ihre Vernetzung in Biotopverb<strong>und</strong>systemen<br />
wird angestrebt.<br />
Kap. 9 / Seite 10 Dateiname: N:\FB21040Wendt\Kreisentwicklungskonzeption\Textteil\Aktualisierung 2011 d. 1. Fortschreibung\Kapitel 9 - <strong>Natur</strong>, <strong>Landschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Freiraumentwicklung</strong>.doc - Druckdatum: 03.02.12 / 08:24 Uhr