30.04.2015 Aufrufe

pdf-Datei zum Download - FDP Simmerath

pdf-Datei zum Download - FDP Simmerath

pdf-Datei zum Download - FDP Simmerath

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wechsel - Lexikon<br />

Deutschland erneuern von A - Z


Impressum:<br />

Verantwortlich:<br />

<strong>FDP</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />

Thomas-Dehler-Haus<br />

Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin<br />

Tel.: (0 30) 28 49 58 - 50<br />

Fax: (0 30) 28 49 58 - 52<br />

E-Mail: tdh@fdp.de<br />

Internet: http://www.fdp.de<br />

Redaktion:<br />

Abteilung Strategie u. Kampagnen<br />

Gestaltung + Herstellungsleitung:<br />

liberal Verlag, Reinhardtstraße 16, 10117<br />

Berlin<br />

Druck:<br />

altmann-druck GmbH<br />

Mahlsdorfer Str. 13 – 14, 12555 Berlin


Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

Fachleute, professionelle Politikbeobachter, Journalisten - und manchmal sogar politische<br />

Mitbewerber - bestätigten den Liberalen schon im Mai 2005, daß die <strong>FDP</strong> als einzige Partei<br />

inhaltlich für die Bundestagswahl gewappnet ist.<br />

Sie haben Recht: Wir haben ein Programm!<br />

In den zurückliegenden Jahren haben Bundesparteitag, Bundesvorstand und Präsidium der<br />

<strong>FDP</strong> sowie die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion im engen Dialog mit Bürgern und Experten eine beeindruckende<br />

Zahl von Beschlüssen, Anträgen und Positionspapieren erarbeitet, die liberale<br />

Antworten auf alle drängenden politischen Fragen liefern.<br />

Das Wechsellexikon kann trotz seines Umfangs nur eine Auswahl aus der breiten Programmatik<br />

der <strong>FDP</strong> bieten. In manchen Teilen hätte man mit guter Begründung auch anders auswählen<br />

können, manches weglassen, vor allem aber vieles ergänzen können. Wir haben uns<br />

auf das Wichtigste beschränkt. Das umfangreiche Inhaltsverzeichnis und ein Stichwortregister<br />

erleichtern die Arbeit für alle, die sich über das Programm der Liberalen informieren wollen.<br />

Hier können Sie lesen, wie die Liberalen nach dem 18. September den Politikwechsel in<br />

Deutschland gestalten wollen.<br />

Dirk Niebel<br />

Generalsekretär<br />

der Freien Demokratischen Partei


STICHWORTVERZEICHNIS<br />

Die fett gedruckten Ziffern verweisen auf<br />

das Dokument, die mageren Ziffern auf die<br />

Seitenzahl in den Dokumenten<br />

A<br />

Abgabenlast/Abgabenquote 1.1: 9 ff.; 1.2:<br />

34 f., 36 f.; 1.10: 91 ff.; 3.9: 139; 4.5: 161;<br />

5.1 – 5.10; 5.12; 7.2; 7.5; 7.8<br />

Abgeltungssteuer 1.1: 10; 1.2: 38; 1.4: 63;<br />

1.5: 66 ff.; 1.10: 88; 5.3: 185 ff.; 5.5: 206;<br />

5.7: 220f.; 5.14: 239<br />

Abgeordnete 1.2: 26; 2.1: 98<br />

Abitur 1.1: 16; 1.10: 91; 7.5: 289<br />

abweichende Betriebsvereinbarungen 1.2: 33;<br />

1.10: 90; 3.4 ff.<br />

Agrarpolitik/-wende 4.2: 154 ff..; 10.9: 460 ff.<br />

AIDS 11.15: 510 f.<br />

aktive Bürgerschaft 1.1: 1 ff.; 1.2: 37 f.<br />

Alleinerziehende 6.2: 246; 7.7: 299; 8.1:<br />

317 ff.<br />

Altersvorsorge 1.1: 5; 1.2: 37; 1.3: 51; 1.10:<br />

92; 3.6: 135; 3.7: 136 ff.; 5.1: 166; 5.3:<br />

185 ff.; 7.5: 285; 7.8: 301<br />

Antidiskriminierungsgesetz 8.3: 321<br />

Anti-Folter-Konvention Siehe Folter<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit 10.9: 450 f.<br />

Arbeitslosenbeitrag, Senkung 1.5: 70<br />

Arbeitslosengeld/ALG II 1.10: 87 ff.; 3.7: 137;<br />

5.3: 188; 5.6: 215; 5.14: 235 ff.<br />

Arbeitslosenhilfe 1.9: 83; 1.10: 89; 5.3: 188;<br />

5.6: 215; 5.14: 214<br />

Arbeitsplätze 1.1: 3 ff.; 1.2: 28 ff.; 1.3: 47; 1.4:<br />

62; 1.5: 65 ff.; 1.6: 73 ff.; 1.10: 85 ff.; 3.1:<br />

125; 3.3: 128 f.; 3.4: 130 ff.; 3.6: 133 ff.; 3.7:<br />

136; 3.10: 141 f.; 3.12: 145 ff.; 4.2: 154; 4.3:<br />

159; 4.5: 161; 5.1: 166; 5.3: 184; 5.5:<br />

204 ff.; 5.6: 211 ff.; 5.7: 217 ff.; 5.8: 225;<br />

5.9: 226; 5.14: 234 ff.; 6.2: 246; 6.11: 266;<br />

7.1: 275; 7.4: 285; 7.7: 299; 9.7: 402; 10.3:<br />

434; 10.5: 439 f.; 10.9: 451 ff.; 11.14: 507<br />

Armut 1.1: 4 ff.; 1.2: 44; 6.1: 244; 6.4: 255;<br />

7.5: 285; 7.6: 292 f.; 10.9: 467; 11.1: 479;<br />

11.14: 506; 11.15: 510; 11.16: 512 f.<br />

Asylrecht 10.9: 464<br />

Atomkraftwerke Siehe Kernenergie<br />

Aufbau Ost 1.1: 10; 1.2: 41; 1.6: 73 ff.; 1.10:<br />

90 f.; 3.3: 128 f.<br />

Aufgaben des Staates 1.8: 80; 2.3: 104<br />

Ausbildungsfinanzierung<br />

Siehe Studiengebühren<br />

Ausbildungsplatzabgabe 1.3: 49; 3.8: 138;<br />

6.3: 255; 6.7: 260<br />

Außen- und Sicherheitspolitik 1.1: 23; 1.2: 42;<br />

10.3: 433; 10.9: 446 ff.; 11.1: 476; 11.2: 483<br />

ff.; 11.3: 486<br />

B<br />

BAFöG-Reform/ "nachlaufende"<br />

Studiengebühren Siehe Studiengebühren<br />

Balkan 10.9: 447<br />

Bankgeheimnis 1.1: 5 ff.; 1.2: 38; 1.5: 70;<br />

5.7: 220; 5.14: 239; 8.1: 309; 8.2: 320<br />

Beamte 1.1: 11; 1.10: 92; 5.3: 172 ff.; 7.5:<br />

290 f.; 8.1: 318; 8.9: 334 ff.<br />

behinderte Menschen 3.12: 146; 6.1: 244;<br />

6.3: 244; 7.1: 273 ff.<br />

Beitragslast Siehe Abgabenlast<br />

berufliche Bildung 1.2: 30; 6.3: 252 ff.; 6.6:<br />

258 f.; 7.7: 297<br />

Bildung 1.1: 3 ff.; 1.2: 28 ff.; 1.3: 48 ff.; 1.4:<br />

64; 1.5: 71; 1.6: 76 ff.; 1.9: 90; 2.6: 114 ff.;<br />

3.3: 129; 3.11: 143 f.; 6.1: 243 f.; 6.2:<br />

245 ff.; 6.3: 252 ff.; 6.4: 256 f.; 6.5: 257; 6.6:<br />

258 f.; 6.8: 261; 6.9: 262; 6.10: 263 f; 6.12:<br />

266; 7.1: 273 ff.; 7.5: 289; 7.6: 293 ff.; 7.7:<br />

297 ff.; 7.8: 302; 10.8: 444; 10.9: 445 ff.;<br />

11.9: 494 f.; 11.14: 506 ff.; 1.3: 52; 1.4: 64;<br />

6.1: 243; 6.3: 253<br />

Bildungsgutscheine/-schecks 1.1: 17; 6.2:<br />

248; 6.3: 254; 6.8: 261; 6.10: 263<br />

Bildungsreform 1.5: 71<br />

Bildungssystem 1.1: 7 ff.; 1.3: 52; 1.4: 64; 6.1:<br />

243; 6.3: 253 f.; 6.6: 258; 7.6: 296<br />

biometrische Daten 8.1: 306 f.<br />

Biotechnologien 1.1: 29; 1.6: 74 f.; 6.3: 253;<br />

10.9: 458<br />

Bundesagentur für Arbeit 1.5: 69 f.; 3.2: 126;<br />

3.6: 133 ff.; 3.7: 136; 4.1: 152; 5.5: 204 ff.;<br />

5.14: 238 f.<br />

Bundesstaatskommission Siehe Föderalismus<br />

Bundeswehr 11.6: 490<br />

Bürgerentscheide/-begehren 2.1: 97


Bürgergeld 1.1: 4 ff.; 1.2: 35 f.; 1.3: 51; 1.5:<br />

68; 3.3: 129; 5.7: 218; 5.14: 233 ff.<br />

Bürgergesellschaft 1.1: 3 ff.; 1.2: 42; 1.4: 48;<br />

2.1: 99; 8.1: 309 ff.<br />

Bürgerrechte 1.1: 5 ff.; 8.1: 305 ff.; 10.9: 463<br />

bürgerschaftliches Engagement Siehe aktive<br />

Bürgerschaft<br />

"Bürgerversicherung" 1.3: 49; 7.2: 248 f.; 7.3:<br />

282 f.; 7.5: 291<br />

Bürokratieabbau 1.2: 36; 1.6: 73; 1.8: 80; 4.1:<br />

151; 5.2: 167; 5.5: 206 ff.; 5.14: 238; 8.1:<br />

314; 9.7: 411; 10.8: 451 ff.<br />

C<br />

Chancengleichheit/ -gerechtigkeit 1.1: 3 ff.;<br />

1.2: 40 ff.; 2.6: 111; 3.3: 128; 6.2: 248; 6.3:<br />

254; 7.7: 299; 10.8: 444 ff.<br />

China 1.1: 22 f.; 9.8: 416; 11.12: 501; 11.16:<br />

512 ff.; 11.20: 520<br />

D<br />

Daseinsvorsorge 3.10: 141; 10.6: 438 ff.<br />

Datenschutz 1.1: 5, 25; 1.2: 38; 5.14: 238;<br />

8.1: 309 f.<br />

Dauerarbeitslosigkeit Siehe Arbeitsplätze<br />

demografische Entwicklung 7.2: 278; 7.3:<br />

282; 7.7: 297; 7.8: 301<br />

direkte Demokratie 1.2: 41 f.; 2.1: 97<br />

Diskriminierung 1.1: 33; 1.5: 70; 4.1: 151; 5.3:<br />

187; 7.1: 273 ff.; 7.8: 301; 8.1: 317; 8.3:<br />

321; 8.9: 327 ff.; 9.8: 418; 11.12: 501;<br />

11.13: 503 ff.; 11.14: 506<br />

DNA-Analyse 1.1: 5; 1.2: 39; 8.1: 306<br />

duale Berufsausbildung 3.8: 138; 6.6: 258 f.;<br />

6.7: 260<br />

E<br />

Ehrenamt 1.1: 26; 7.8: 302; 8.1: 311<br />

Eigenkapital Siehe Mittelstand<br />

Eigentum 1.1: 5 ff.; 1.3: 48; 1.4: 61 ff.; 4.2:<br />

154 f.; 6.13: 268; 8.1: 305 ff.; 10.3: 431<br />

Eigenverantwortung 1.1: 4 ff.; 1.2: 28 ff.; 1.3:<br />

50 f.; 1.5: 67 ff.; 1.7: 76; 1.10: 87; 2.1: 99;<br />

2.6: 117; 5.2: 167; 5.3: 184; 5.14: 235 ff.;<br />

7.1: 273; 7.2: 279; 7.3: 283; 9.4: 393 f.; 9.5:<br />

397<br />

Einkommensteuer 1.5: 66 ff.; 1.10: 86; 5.2:<br />

166 f.; 5.3: 168 ff.; 5.4: 203; 5.5: 204; 5.6:<br />

211 ff.; 5.7: 217 ff.; 5.14: 233 ff.; 7.2: 278;<br />

8.9: 327 ff.<br />

Elite-Universitäten/Exzellenz in Bildung und<br />

Forschung 1.1: 16, 23; 1.2: 30; 6.9: 262;<br />

6.10: 263<br />

Eltern 1.1: 12 ff.; 1.2: 30 ff.; 1.3: 52; 1.7: 77;<br />

5.3: 175; 5.3: 196; 6.2: 245 ff.; 6.3: 252 ff.;<br />

6.4: 256; 6.10: 263; 7.1: 276; 7.6: 292 ff.;<br />

7.7: 297; 8.9: 331 ff.; 8.10: 376; 8.11: 378 ff.<br />

Emissionshandel 1.1: 20; 1.2: 31; 9.1: 387 ff.;<br />

9.7: 408; 9.9: 421; 10.9: 463<br />

Energiepolitik 1.2: 31; 1.5: 71 f.; 9.6: 398; 9.7:<br />

401 ff.; 10.9: 463<br />

Entbürokratisierung, Siehe auch<br />

Bürokratieabbau<br />

Entwicklungspolitik 9.7: 408 ff.; 10.9: 466 ff.;<br />

11.8: 492; 11.9: 493 ff.; 11.14: 507; 11.15:<br />

510<br />

Erbschaftssteuer/-recht 1.3: 49; 8.9: 327 ff.<br />

erneuerbare Energien 1.1: 18 ff.; 1.2: 31; 1.5:<br />

72; 4.2: 155; 9.6: 398; 9.7: 401, 407 ff.; 9.9:<br />

420 ff.; 10.9: 462<br />

Erwirtschaften vor Verteilen 1.1: 3; 1.3: 50<br />

EU-Erweiterung 10.9: 447 ff.; 11.1: 476; 11.9:<br />

495<br />

Eurodistrikte 10.9: 455<br />

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik<br />

1.1: 23; 10.9: 466; 11.2: 484; 11.3: 486;<br />

11.9: 493 ff.<br />

Europäische Grundrechtscharta Siehe<br />

Europäische Verfassung/EU-<br />

Verfassungsvertrag<br />

Europäische Staatsanwaltschaft 10.3: 433;<br />

10.9: 465<br />

Europäische Verfassung, bzw. Verfassungsvertragsentwurf<br />

1.3: 57; 8.1: 318; 10.1:<br />

427; 10.2: 428 ff.; 10.3: 431 ff.; 10.4: 435;<br />

10.5: 437<br />

Europäische Zentralbank 10.5: 437<br />

Europäischer Stabilitätspakt (Maastricht-<br />

Kriterien) 1.5: 72; 2.7: 120 ff.; 5.12: 229;<br />

5.13: 230 ff.; 10.5: 437; 10.7: 441 ff.; 10.8:<br />

445<br />

Europäisches Kartellrecht Siehe Europäische<br />

Verfassung/EU-Verfassungsvertrag<br />

Existenzgründer 1.2: 41; 1.10: 89; 3.3: 129;<br />

4.1: 152 f.


Existenzminimum 1.1: 3; 1.2: 35; 2.4: 108;<br />

5.2: 167; 5.3: 186, 197; 5.14: 233 ff.<br />

Extremismus 1.1: 7; 3.3: 128; 8.13: 381 ff.<br />

F<br />

fair 1.1: 6, 11, 15 f.; 1.2: 33, 35, 44 f.; 1.3:<br />

46 ff.; 1.5: 66, 68; 1.7: 76; 1.10: 89; 2.6:<br />

111; 5.14: 236; 6.2: 245. 253; 6.8: 261; 7.1:<br />

273; 7.2: 279; 7.4: 285; 7.6: 293; 8.1: 316;<br />

9.3: 392; 9.7: 405; 10.9: 445, 456 ff.<br />

Familie 1.1: 11 ff.; 1.2: 40 ff.; 5.3: 186 ff.; 5.5:<br />

206 ff.; 5.7: 218 f.; 5.14: 234 ff.; 6.2: 245 ff.;<br />

6.3: 253 ff.; 7.6: 292 ff.; 7.7: 297 ff.; 8.1:<br />

317 f.; 8.9: 327 ff.; 8.11: 378 f.; 10.9: 456 f.<br />

Familienförderung 7.6: 294<br />

Finanzverfassung 2.1: 98; 2.4: 105 ff.; 2.7:<br />

120 ff.; 5.13: 230 ff.<br />

Flächentarifvertrag 1.3: 49; 3.1: 125<br />

Flat Tax 1.1: 9; 1.2: 35; 1.4: 63; 5.7: 218 f.<br />

Föderalismus 1.2: 41; 1.3: 53; 2.1: 97 ff.; 2.2:<br />

100; 2.5: 109 f.; 2.6: 111 ff.; 2.7: 120;<br />

8.13: 382<br />

Folter 8.1: 312; 10.10: 470 f.; 11.4: 488<br />

Forschungsfreiheit 1.3: 52; 6.11: 265; 6.12:<br />

266<br />

Frauen 1.1: 17; 1.2: 40 ff.; 1.5: 65; 1.10: 90;<br />

6.2: 246 f.; 6.4: 256; 7.5: 286 ff.; 7.6: 292 ff.;<br />

7.7: 299; 8.9: 354; 8.10: 376 f.; 8.11: 378;<br />

10.9: 465<br />

Freiheit vor Gleichheit 1.1: 3; 1.3: 50<br />

Friedenspolitik Siehe Außen- und<br />

Sicherheitspolitik<br />

G<br />

Ganztagsschulen 1.3: 47; 6.2: 250; 6.4: 256<br />

Geldwertstabilität 10.4: 435; 10.5: 437<br />

Gemeindefinanzen 5.3: 183 f.<br />

Gemeinschaftsausgaben Siehe Föderalismus<br />

Generationengerechtigkeit 1.1: 11 ff.; 7.3:<br />

283; 7.5: 286 ff.; 7.6: 294; 7.8: 302<br />

Gentechnik 1.1: 18; 1.2: 29; 1.5: 71; 6.3: 253<br />

Gerechtigkeit Siehe Chancengleichheit/ -<br />

gerechtigkeit<br />

Gesetzesflut Siehe Bürokratieabbau<br />

Gesundheitspolitik 1.1: 14; 1.2: 36; 1.5: 67<br />

Gesundheitsprämie 5.14: 235; 7.2: 278 ff.;<br />

7.3: 282 f.<br />

Gewerbesteuer 1.1: 9; 1.2: 35; 1.4: 63; 1.5:<br />

66; 2.6: 117; 4.3: 157; 5.3: 168, 183 ff.,<br />

199 ff.; 5.5: 204; 5.6: 210 ff.; 5.7: 218 ff.<br />

Gewerkschaften 1.1: 8; 1.4: 62; 1.5: 67 ff.;<br />

3.5: 132; 3.6: 133 ff.; 4.4: 159<br />

Globalisierung 1.1: 22 ff.; 1.2: 43 ff.; 11.1: 485<br />

H<br />

Handelsliberalisierung 1.1: 22 ff.; 4.2: 154 ff.;<br />

10.9: 467; 11.14: 506 ff.<br />

Handwerk 1.3: 47; 3.8: 138; 4.1: 151 f.;<br />

5.5: 205; 6.5: 257; 6.7: 260<br />

Hartz IV 1.2: 33; 1.5: 68<br />

“Heuschrecken“ Siehe Kapitalismuskritik<br />

Hochbegabung 1.7: 78<br />

Hochschulautonomie 6.3: 255<br />

Hochschulen 1.1: 15 ff.; 1.2: 30; 1.3: 52; 1.4:<br />

64; 1.5: 71 ff.; 1.10: 91; 6.3: 252 ff.; 6.8:<br />

261; 6.9: 262 ff.; 6.12: 266; 7.1: 274; 7.7:<br />

297; 9.6: 400, 411; 10.8: 444; 10.9: 458<br />

Hochwasserschutz 9.4: 393 f.; 10.9: 462<br />

“Homo-Ehe“ Siehe Lebensgemeinschaften/ -<br />

partnerschaften<br />

Industrie- und Handelskammer 4.6: 162; 6.5:<br />

257<br />

informationelle Selbstbestimmung 1.1: 25;<br />

1.2: 38 f.; 5.14: 238; 8.1: 305 f.<br />

Informationsfreiheitsgesetz 1.1: 25; 8.1: 313<br />

Innovation 1.1: 7 f.; 1.2: 28 ff.; 1.4: 61 ff.;<br />

1.10: 91; 3.10: 142; 6.3: 252; 9.5: 395 f.;<br />

10.6: 439; 10.9: 463<br />

Integration 3.7: 136 f.; 6.1: 243; 6.2: 246,<br />

249 f.; 6.3: 253; 6.6: 258; 7.1: 273 f.; 8.1:<br />

311, 313; 8.11: 378; 10.3: 432 f.; 10.9:<br />

447 ff.; 11.1: 476 ff.; 11.2: 484 ff.; 11.9: 494<br />

Irak 11.1: 476 ff.; 11.2: 481; 11.3: 485; 11.4:<br />

488; 11.9: 494; 11.11: 498 f.; 11.17: 515<br />

Islam 8.1: 313; 8.10: 376 f.; 8.11: 378;<br />

11.1: 475, 479; 11.4: 488<br />

Israel 1.2: 43; 11.2: 482; 11.9: 494;<br />

11.17: 515<br />

I


J<br />

Jugend 1.1: 7, 12 ff.; 1.2: 30; 1.5: 65; 1.7:<br />

76 ff.; 3.3: 128; 6.1: 243 f.; 6.2: 245, 250 f.;<br />

6.3: 252 ff.; 6.4: 256; 6.6: 258; 7.7: 298; 8.1:<br />

315 ff.; 8.13: 382; 10.9: 456 f.<br />

Justizreform 8.1: 315<br />

K<br />

Kapitalismuskritik 1.4: 61<br />

Kernenergie/ -kraft 1.1: 21; 1.2: 31; 9.6:<br />

398 ff.; 9.7: 401 ff.; 9.8: 415; 11.10: 496 f.<br />

Kernfusion 1.1: 17; 1.2: 31; 6.13: 268;<br />

9.6: 399; 9.7: 407<br />

Kinder 1.1: 3 ff., 11 ff.; 1.2: 29 f, 35 ff.; 1.3: 47;<br />

1.4: 63; 1.5: 66 ff.; 1.7: 76 ff.; 5.2: 167,<br />

175 ff.; 5.5: 208; 5.14: 233 ff.; 6.2: 245 ff.;<br />

6.3: 252 ff.; 7.1: 273; 7.6: 292 ff.; 7.7:<br />

297 ff.; 7.8: 301; 8.1: 317; 8.9: 332 ff.; 10.9:<br />

456 ff.; 11.15: 510<br />

Kindererziehung 6.2: 245ff.; 7.6: 295<br />

Kindergarten/-tagesstätten 1.1: 15 f.; 1.2: 30,<br />

40; 1.7: 76 f.; 6.2: 245 ff.; 6.3: 253 ff.;<br />

6.9: 262; 7.1: 273; 7.6: 293 ff.; 7.7: 298 f.<br />

Kindergeld/Kinderfreibetrag 1.1: 12; 1.2: 35,<br />

40; 1.5: 68; 5.2: 167; 5.3: 175 ff., 186, 190,<br />

197 ff.; 5.6: 208; 5.14: 233 ff.; 7.6: 294;<br />

8.9: 365<br />

Klimaschutz 1.1: 18, 20 f.; 1.2: 31; 1.5: 72;<br />

9.1: 387 ff.; 9.7: 406 ff.; 9.9: 420 ff.; 10.9:<br />

462<br />

Klonen 1.1: 18; 1.2: 29; 1.3: 49; 7.1: 277<br />

Körperschaftssteuer 5.6: 212<br />

Krankenversicherung: gesetzliche/private 1.1:<br />

14; 1.2: 28, 33, 36; 1.5: 67; 1.10: 87, 92;<br />

3.3: 129; 5.14: 240; 7.2: 278 ff.; 7.8: 301<br />

Kriminalität 1.2: 38 ff.; 8.1: 306, 311;<br />

10.3: 433 ff.; 10.9: 451, 464 f.<br />

Kündigungsschutz 1.1: 9, 11; 1.2: 33 f.; 1.4:<br />

63; 1.5: 65 f.; 1.6: 73; 1.10: 88; 3.3: 129;<br />

3.7: 136 f.; 5.14: 240<br />

Kyoto-Protokoll 1.5: 71; 9.1: 387 f.; 9.7: 410;<br />

10.9: 463<br />

L<br />

Ladenöffnung 3.12: 146 f.; 5.5: 209<br />

Landwirtschaft 1.3: 54; 4.2: 154; 10.9: 460 f.;<br />

11.14: 506 ff.<br />

Lauschangriff, großer 8.1: 307 f.; 8.4: 322;<br />

8.5: 322<br />

Lebensgemeinschaften/ -partnerschaften 1.1:<br />

12; 7.6: 294; 8.9: 327 ff.<br />

Lehrerausbildung 6.3: 254<br />

Lehrstellen 1.1: 9 f.; 6.5: 257<br />

Lohnzusatz-/Lohnnebenkosten 1.1: 9; 1.2: 36;<br />

1.5: 67; 1.10: 91 f.; 4.1: 151 f.<br />

M<br />

Maut 8.1: 310<br />

Mehrwertsteuer Siehe Umsatzsteuer<br />

Menschenrechte 1.1: 22 ff.; 1.2: 42; 1.2: 44;<br />

8.1: 315 f.; 8.11: 378 f.; 10.9: 447; 10.9:<br />

464 ff.; 11.1: 478 f.; 11.4: 488; 11.9: 493;<br />

11.11: 498 ff.; 11.12: 501 ff.; 11.17: 515;<br />

11.20: 520<br />

Mietrecht 8.1: 318<br />

Minderheitenschutz 8.1: 317<br />

Mindestlöhne 1.1: 9; 1.3: 49; 1.5: 65; 6.3: 255<br />

Mineralölsteuer 2.7: 107; 9.7: 410; 9.8: 415<br />

Mittelstand 1.2: 33 ff.; 1.3: 55; 1.4: 61; 1.4:<br />

63; 1.5: 69; 1.8: 80; 1.10: 91; 2.4: 108; 3.4:<br />

130; 3.6: 134 f.; 4.; 6.3: 255;<br />

Eigenkapital 1.5: 66; 4.1: 152 f.; 4.3: 157 f.;<br />

5.6: 211; 5.7: 221 f.<br />

Liquidität 1.6: 74; 5.3: 191; 5.10: 227<br />

nachgelagerte Besteuerung 1.10: 92;<br />

5.2: 166; 5.3: 173, 185, 193<br />

Nachhaltigkeit 1.1: 3, 11, 13 f., 18; 1.2: 30;<br />

4.2: 154, 156<br />

Nahost-Friedensprozess 11.1: 479; 11.9:<br />

494 f.; 11.17: 515 f.<br />

NATO 1.1: 23; 1.2: 44; 10.9: 466; 11.1:<br />

477 ff.; 11.3: 485 ff.<br />

Naturschutz 1.1: 20; 9.2: 391<br />

Netto vom Bruttolohn 1.1: 9<br />

Neue Bundesländer Siehe Aufbau Ost<br />

Niedriglohnbereich: 1.1: 4, 7, 10, 22; 1.2: 34,<br />

36, 1.5: 65, 68; 5.14: 236 f.<br />

NPD-Verbot 8.13: 382<br />

Nuklearwaffen 11.2: 483; 11.10: 496 f.<br />

N


O<br />

Ökologischer Landbau 5.5: 205<br />

Opferschutz 8.1: 315<br />

Ordnungspolitik 1.2: 32<br />

Ostdeutschland Siehe Aufbau Ost<br />

OSZE 1.1: 23; 10.9: 465; 11.2: 482;<br />

11.3: 485 ff.; 11.13: 504<br />

P<br />

Palästinenser 11.2: 482; 11.9: 494;<br />

11.17: 515<br />

Pflegeversicherung 1.1: 14; 1.2: 35 ff.; 1.3:<br />

51; 1.5: 67 f.; 1.10: 92; 5.14: 234 f.; 7.1: 276<br />

Pflichtmitgliedschaft IHK 4.6: 162<br />

"Preisstabilität" Siehe Geldwertstabilität<br />

Pressefreiheit 1.2: 42; 11.7: 491<br />

private Vorsorge 1.1:13 f.; 1.10: 92; 7.5: 286<br />

Privatisierung 1.2: 33 ff.; 1.3: 52; 1.4: 64; 1.9:<br />

83; 1.10: 86; 2.1: 99; 3.10: 140 f.; 5.2: 167;<br />

5.5: 206, 209; 5.6: 215 f.; 6.2: 248 f.;<br />

7.2: 279; 7.6: 294<br />

Protektionismus Siehe Handelsliberalisierung<br />

R<br />

Rasterfahndung 1.1: 5; 1.2: 38; 8.1: 311; 8.2:<br />

320<br />

Rechtsextremismus 8.13: 381 f.<br />

Rechtsstaat 1.1: 5, 24 f.; 1.2: 39; 1.3: 48; 8.:<br />

303 ff.; 11.9: 493; 11.14: 507<br />

Rentenversicherung 1.1: 13; 1.2: 33; 1.10: 92;<br />

5.2: 195; 7.5: 285 ff.; 7.6: 294<br />

Russland 9.1: 387; 9.7: 407; 11.1: 476 ff.;<br />

11.7: 491; 11.13: 502 ff.; 11.17: 515<br />

Rüstungskooperation 11.1: 477<br />

S<br />

Schule 1.1: 3, 15 ff.; 1.2: 30, 40; 1.3: 47, 52 f.;<br />

1.7: 76 ff.; 6.1: 243; 6.2: 245 ff.; 6.3: 252 ff.;<br />

6.4: 256; 6.6: 258; 7.1: 273 f.; 7.7: 297 ff.;<br />

8.13: 382; 10.9: 457 f.<br />

Schwarzarbeit 1.1: 9, 33 f.; 1.5: 68; 4.1: 152;<br />

5.9: 226<br />

Selbständigkeit 1.1: 8; 1.3: 47; 1.10: 88; 7.5:<br />

288 ff.<br />

Senioren 1.3: 55; 7.8: 301 f.<br />

Sicherheitspolitik 1.1: 24; 8.1: 311; 11.1: 477<br />

Solidarität 1.1: 3 ff.; 1.5: 68; 3.3: 128; 5.1:<br />

165; 5.14: 233; 9.4: 393; 10.4: 436; 10.9:<br />

451 f.; 11.13: 502<br />

Sozialabgaben, Siehe auch Abgabenlast<br />

Soziale Marktwirtschaft 1.1: 14; 1.2: 28, 33 ff.;<br />

1.4: 61 ff.; 1.5: 67; 10.9: 445, 449<br />

soziale Sicherung 1.1: 9; 1.10: 91; 7.5: 291;<br />

7.8: 301 f.<br />

Sozialleistungen/ -hilfe Siehe Bürgergeld<br />

Sozialstaat 1.1: 3 ff.; 1.5: 68; 3.3: 128;<br />

5.14: 233 f.<br />

Sozialversicherung 1.1: 13; 1.2: 34; 1.3: 51;<br />

1.10: 87 ff.; 2.7: 121 f.; 4.1: 152; 5.3: 184 f.,<br />

189 ff.; 5.13: 231 f.; 10.7: 443<br />

Staatsquote 1.2: 32 f.; 1.4: 63; 2.6: 118;<br />

5.5: 204<br />

Staatsverschuldung 1.2: 33; 5.5: 204<br />

Stabilitätspakt 1.9: 83; 5.12: 229; 5.13: 230 ff.;<br />

10.5: 436; 10.9: 452f.<br />

Stammzellgesetz 1.1: 18; 6.11: 265<br />

Steinkohlesubventionen 9.7: 404<br />

Steuerreform 1.2: 33 ff.; 1.4: 63; 1.5: 66; 1.10:<br />

87; 3.3: 129; 4.3: 157; 5.2: 166; 5.4. 203;<br />

5.5: 204; 5.6: 215 f.; 5.7: 217 ff.; 5.14: 233;<br />

7.5: 287 f.<br />

Steuersenkung 1.2: 32; 1.9: 83; 1.10: 86; 5.1:<br />

165; 5.9: 226; 10.9: 451<br />

Studiengebühren 1.2. 30; 1.3: 52; 1.4: 64; 6.9:<br />

262<br />

Subjekt-/Objektförderung 6.2: 248; 6.3: 254<br />

Subsidiaritätsprinzip 1.1: 10; 1.5: 68; 1.8: 82;<br />

2.1: 98; 2.6: 112; 10.3: 433 ff.; 10.9: 446,<br />

454, 459, 462, 469<br />

Subventionsabbau 1.1: 6 f., 9 f., 18, 21; 1.2:<br />

33, 43; 1.4: 63; 1.9: 83; 1.10: 86, 89; 3.11:<br />

143 f.; 4.1: 151; 5.2: 166 f.; 5.13: 230 ff.;<br />

10.6: 440; 10.9: 454; 11.1: 479; 11.14:<br />

506 ff.<br />

Sudan 11.18: 517 f.<br />

T<br />

Tarifvertragsgesetz 1.2: 33; 1.10: 90<br />

Technologieförderung<br />

Siehe Forschungsfreiheit<br />

Technologietransfer, neue Technologien 1.1:<br />

29; 7.1: 275; 8.1: 309; 9.6: 399; 9.7: 406;<br />

11.1: 477


Teilhabe 1.1: 3, 7, 26; 1.2: 37, 43 f.; 2.6: 112;<br />

6.1: 244; 6.3: 252; 7.1: 273 ff.; 7.6: 292 f.,<br />

296; 8.11: 378; 10.9: 445, 456; 11.18: 518<br />

Terrorismusbekämpfung 8.1: 307; 11.1: 479;<br />

11.11: 499<br />

Toleranz 1.1: 3, 22; 1.2: 39; 1.3: 49, 59;<br />

7.6: 295; 7.7: 298; 8.1: 317; 8.11: 378;<br />

8.13: 382; 10.9: 445<br />

Transatlantische Beziehungen 1.1: 21; 1.2:<br />

43; 1.3: 53; 2.6: 118; 8.1: 310 ff.; 9.1: 387;<br />

10.9: 466 f.; 11.1: 475 ff.; 11.2: 481 ff.; 11.3:<br />

485 ff.; 11.4: 488; 11.9: 493 ff.; 11.10:<br />

496 f.; 11.14: 506 ff.; 11.17: 515; 11.18:<br />

517 f.<br />

Türkei/etwaige EU-Mitgliedschaft Siehe EU-<br />

Erweiterung<br />

U<br />

Umlageverfahren 1.1: 13 f.; 1.2: 37<br />

Umsatzsteuer 1.2: 35; 1.6: 74; 3.12: 146; 5.5:<br />

204; 5.9: 226; 5.10: 227 ff.; 5.11: 228<br />

Umweltschutz 1.1: 20; 1.2: 31; 1.3: 53; 1.5:<br />

71; 1.10: 87; 4.2: 155; 9.5: 395; 10.6: 439;<br />

10.9: 462 f.<br />

Unabhängigkeit der EZB Siehe Europäische<br />

Verfassung/EU-Verfassungsvertrag<br />

Unterhaltsrecht 7.6: 293; 8.1: 317<br />

Unternehmensbesteuerung 1.1: 9; 5.7: 217 ff.<br />

Unternehmer 1.1: 8; 1.2: 33, 35; 1.3: 52; 3.3:<br />

128 f.; 3.10: 141; 4.1: 153; 4.2: 154 f; 4.6:<br />

162; 5.3: 183, 193; 5.5: 204 ff.; 5.7: 217 ff.;<br />

5.10: 227; 10.9: 445; 10.9: 460 f.;<br />

Unternehmer - Landwirtschaft 4.2: 154 ff.;<br />

10.9: 460 f.<br />

USA Siehe Transatlantische Beziehungen<br />

V<br />

Verantwortung 1.1: 3 ff., 14 ff., 25; 1.2: 28 ff.,<br />

32, 36, 39 ff., 45; 1.3: 46 ff.; 1.3: 50, 54, 59;<br />

1.5: 67; 3.2: 126; 5.6: 210; 5.13: 230; 6.2:<br />

251; 6.6: 258; 6.12: 266; 7.6: 293, 295 ff.;<br />

7.8: 301 ff.; 8.3: 321; 9.4: 393; 10.9: 452 ff.,<br />

466 ff.; 11.1: 475 ff.<br />

Verbraucherschutz 4.2 155; 7.5: 286;<br />

9.6 396 ff.; 10.9: 461<br />

Vereinbarkeit Familie/Beruf 1.2: 40 1.10: 90;<br />

6.2: 246 ff.; 7.6: 293, 296; 7.7: 299;<br />

10.9: 457<br />

Vereinigte Staaten von Amerika Siehe Transatlantische<br />

Beziehungen<br />

Vereinte Nationen 1.1: 23; 10.9: 466; 11.11:<br />

498; 11.18: 517<br />

Verkehrsinfrastruktur 1.2: 41; 1.10 91; 3.10<br />

140 ff.; 9.7: 405<br />

Vertrauen 1.1: 3, 7 f., 11, 24 ff.; 1.2: 32 ff., 39;<br />

1.3: 51; 1.4: 63; 1.10: 85; 2.1: 98 ff.; 2.7:<br />

120; 5.4: 204; 5.12: 229; 6.3: 253; 8.13: 382<br />

Vitalität 1.1: 13<br />

Volksentscheid zur Europäischen Verfassung<br />

10.1: 427 ff.; 10.9: 474 ff., 484<br />

vorschulische Erziehung 1.1: 15;<br />

10.9: 457, 474 ff.<br />

W<br />

Wachstum 1.1: 3 ff., 16, 23, 26, 30, 32 ff.;<br />

1.4: 61 ff.; 1.5: 65 ff.; 1.10: 85 ff.; 2.7: 120;<br />

3.3: 128; 3.7: 136; 5.5: 204 ff.; 5.7: 223;<br />

5.14: 239; 11.14: 506<br />

Wahlfreiheit 1.1: 14; 1.2: 36; 1.5: 67; 7.2:<br />

279 ff.; 7.3: 282; 7.6: 292 ff.; 7.7: 299<br />

Wehrpflicht 1.2: 44; 1.10: 91; 7.5: 289;<br />

11.5: 489<br />

Weiterbildung 1.1: 16 ff., 1.1: 21; 1.3: 52;<br />

3.6: 135; 6.8: 281<br />

Welthandel Siehe Handelsliberalisierung<br />

Werte 1.1: 3, 5, 23, 30; 1.3: 49, 59; 1.7: 77;<br />

6.2: 249; 8.1: 312; 10.3: 431; 10.9: 468<br />

Wettbewerbsföderalismus 1.2: 41; 1.3: 53; 2.1:<br />

97 ff.; 2.6: 111<br />

Wettbewerb 1.1: 6 ff.; 1.2: 29, 31, 36;<br />

1.4: 61 ff.; 1.10: 85; 6.8: 261 ff.<br />

im Föderalismus 1.10: 86; 2.6: 111;<br />

im Gesundheitssystem 1.1: 5, 14, 16;<br />

1.5: 67; 1.10: 92; 7.2: 278 ff.; 7.3: 282 f.<br />

in der Weltwirtschaft 1.1: 15, 19, 22 ff.;<br />

1.2: 28, 40 ff.; 1.6: 75; 3.10: 140; 11.14:<br />

506 ff.<br />

Wirtschaftspolitik 1.1: 7, 9, 23; 1.2: 33;<br />

1.4: 61 ff.; 1.6: 73<br />

WTO Siehe Handelsliberalisierung<br />

Zertifikatshandel Siehe Emissionshandel<br />

Zuverdienst-Chancen Siehe Bürgergeld<br />

Z


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Vorwort<br />

Stichwortverzeichnis<br />

1. Programme mit liberalem Kompass und Strategie 1<br />

zu (fast) allen Themen<br />

1.1 „Die Chancen der Freiheit“: Ergebnisse der Programmkommission 2005 3<br />

1.2 „Arbeit, Bildung, Chancen – Erklärung der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion 28<br />

zur Verantwortung für Deutschland“<br />

1.3 „Für die freie und faire Gesellschaft“, Positionsschrift 46<br />

1.4 „Aufruf zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft“, 61<br />

Huckelrieder Erklärung der Wirtschaftspolitiker der <strong>FDP</strong>,<br />

vorgelegt von Rainer Brüderle am 10. Juni 2005<br />

1.5 „Wohlstand durch Wachstum – Nationale Wachstumsstrategie der <strong>FDP</strong>“, 65<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 21, Februar 2005<br />

1.6 „Ostdeutschland als Speerspitze des Wandels – Politik für die neuen 73<br />

Länder als Teil eines umfassenden Reformprogramms für Deutschland“,<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

1.7 „Deutschland braucht Bewegung“, Beschluss des Präsidiums vom 2. 8. 2004 76<br />

1.8 „Es ist Zeit für einen radikalen Bürokratieabbau“, 80<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

1.9 „Reformen jetzt durchsetzen“, 83<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 30. Juni 2003<br />

1.10 „Wir schaffen das moderne Deutschland“, “, Beschluss des 85<br />

54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

2. Reformen für Reformfähigkeit: vor allem Föderalismusreform 95<br />

2.1 „Reformen für die Reformpolitik“ - Vorschläge zur Erneuerung des 97<br />

demokratischen Systems -„, Guido Westerwelle vom 31. Juli 2003<br />

2.2 „Föderalismuskommission“, 100<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Mai 2005<br />

2.3 Reformblockade, Zustimmungserfordernisse: 101<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 28, 31 und 84)


2.4 Reformblockade, Finanzverfassung: 105<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 105 und 106)<br />

2.5 „Einsetzung eines Konvents zur Reform des Föderalismus“, 109<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 17. Januar 2005<br />

2.6 „Motor für Wettbewerb und Subsidiarität“, Vorschläge der <strong>FDP</strong>- 111<br />

Fraktionsvorsitzenden in den Landtagen zur Föderalismusreform<br />

2.7 Finanzverfassung, solide Finanzen: 120<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz);<br />

hier als Dokument der Bundesstaatskommission<br />

3. Spezielle Programme zu „Arbeit hat Vorfahrt“ 123<br />

3.1 „Die <strong>FDP</strong> will die Arbeitnehmer in den Betrieben stärken“, 125<br />

Beschluss des Präsidiums vom 6. Juni 2005<br />

3.2 „Bundesagentur für Arbeit auflösen“, 126<br />

Beschluss des Präsidiums vom 26. Januar 2004<br />

3.3 „Arbeit für Ostdeutschland“, Dresdner Erklärung“, 128<br />

Beschluss des Präsidiums vom 13. September 2004<br />

3.4 „Für eine mittelstandsfreundliche Reform der betrieblichen Mitbestimmung“, 130<br />

Beschluss des Präsidiums vom 15. November 2004<br />

3.5 „Arbeitnehmerinteressen stärken, Gewerkschaftsprivileg beseitigen“, 132<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 28. Oktober 2004<br />

3.6 „Arbeitsplätze schaffen, Machtkartelle aufbrechen“, 133<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

3.7 „Beschäftigungschancen Älterer verbessern“ 136<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Juni 2005<br />

3.8 „Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!“, 138<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 26. April 2004<br />

3.9 „Kein Vorziehen des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben“, 139<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Mai 2005<br />

3.10 „Mobilität schafft Arbeit“, Beschluss des Präsidiums vom 27. Januar 2003 140<br />

3.11 „Schluß mit der roten Kumpelwirtschaft bei der deutschen Steinkohle: 143<br />

Für eine Entpolitisierung der Ruhrkohle AG“,<br />

Beschluss des Präsidiums vom 2. Mai 2005<br />

3.12 Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung 145<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 22.10.2003


4. Mittelstandspolitik für Arbeitsplätze 149<br />

4.1 „Mehr Wettbewerbsgleichheit für den Mittelstand“, 151<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

4.2 Für eine unternehmerische Landwirtschaft: „Kulturlandschaftsprämie führt 154<br />

zu mehr Marktwirtschaft in der europäischen Agrarpolitik und stärkt<br />

Eigentumsrechte der landwirtschaftlichen Unternehmer“,<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

4.3 „Eigenkapitalstärkung Mittelstand“, 157<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

4.4 „Für eine mittelstandsfreundliche Reform der betrieblichen Mitbestimmung“, 159<br />

Beschluss des Präsidiums vom 15. November 2004<br />

4.5 Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen neu regeln“, 161<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

4.6 „Reform des Kammerwesens“, 162<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

5. Ein Steuersystem für Arbeitsplätze: sozial und fair 163<br />

5.1 „Niedrigsteuergebiet Gesamtdeutschland“, 165<br />

Beschluss des Präsidiums vom 19. April 2004<br />

5.2 „Deutschland braucht ein neues Steuerrecht: einfach, niedrig und gerecht.“, 166<br />

Beschluss des Präsidiums vom 6. Oktober 2003<br />

5.3 Einführung einer neuen Einkommensteuer und zur 168<br />

Abschaffung der Gewerbesteuer vom 14. Januar 2004<br />

5.4 „Liberales Einkommensteuergesetz: Die vereinfachte Steuererklärung“ 203<br />

vom 9. Januar 2004: „Lohnsteuerkarte 2005“<br />

5.5 „Solide Steuer- und Haushaltspolitik für nachhaltiges Wachstum und mehr 204<br />

Arbeitsplätzen in Deutschland“ vom 20. Juni 2005<br />

5.6 „Liberale Gemeindefinanzreform“, 210<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

5.7 „Liberale Unternehmensteuerreform - für wettbewerbsfähige Unternehmer 217<br />

zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland“,<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

5.8 „Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen neu regeln“, 225<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

5.9 „Ablehnung jeder Steuererhöhung“, 226<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

5.10 „Übergang von der Soll- zur Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer 227<br />

verwirklichen“, Beschluss des Bundesvorstands vom 24. Januar 2005


5.11 „Umsatzsteuer vereinfachen und Missbrauch bekämpfen“, 228<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

5.12 „Für eine solide Haushaltspolitik – keine Aufweichung des europäischen 229<br />

Stabilitätspakts“,<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

5.13 Finanzverfassung, solide Finanzen: 230<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

vom 22. September 2004<br />

5.14 „Das liberale Bürgergeld: aktivierend, einfach und gerecht“, 233<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

6. Bildung, Kultur und Arbeit 241<br />

6.1 „Bildungsarmut in Deutschland feststellen und bekämpfen“, 243<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Juni 2004<br />

6.2 „Faire Chancen für jedes Kind – Für eine bessere Bildung, 245<br />

Erziehung und Betreuung von Anfang an“, Gesetzesantrag<br />

der Bundestagsfraktion vom 11. März 2004<br />

6.3 „Die Chancen der jungen Generation in Deutschland durch Bildung 252<br />

und Ausbildung verbessern“,<br />

Gesetzesantrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

6.4 „Leitlinien für Ganztagsschulen“, 256<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

6.5 „Wirkliche Reformschritte in der Berufsbildung sind überfällig“, 257<br />

Cornelia Pieper zur Bildungspolitik am 8. Juni 2005<br />

6.6 „Reform der beruflichen Bildung“, 258<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 26. Januar 2005<br />

6.7 „Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!“, 260<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 26. April 2004<br />

6.8 „Fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Hochschulen“, 261<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

6.9 „Studiengebühren für mehr Qualität an den Unis“, 262<br />

Wolfgang Gerhardt zur Bildungspolitik am 30. Januar 2005<br />

6.10 „Hochschulfinanzierung nach dem „Drei-Säulen-Modell“, 263<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 25. Oktober 2004<br />

6.11 „<strong>FDP</strong> begrüßt Schweizer „Ja“ zur Forschungsfreiheit“, 265<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 29. November 2004


6.12 „Mehr Forschungsfreiheit für Deutschland - Bessere Bedingungen für die 266<br />

Luft- und Raumfahrt“<br />

Beschluss des Präsidiums vom 31. Januar 2005<br />

6.13 „Aufhebung von Blockaden in der Forschungspolitik – Verläßliche 268<br />

Forschungspolitik statt Orientierungslosigkeit der Bundesregierung“,<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

7. Sozialpolitik über „Sozial ist, was Arbeit schafft“ und 271<br />

„Fair ist, was Arbeit schafft“ hinaus<br />

7.1 „Faire Chancen für Menschen mit Behinderungen“ – Prinzipien einer 273<br />

liberalen Behindertenpolitik,<br />

Beschluss des 52. Ord. Bundesparteitags, Düsseldorf, 4. – 6. Mai 2001<br />

7.2 „Privater Krankenversicherungsschutz mit sozialer Absicherung für alle – 278<br />

die auf Wettbewerb gegründete liberale Alternative“,<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

7.3 „Wahlfreiheit statt Zwangskasse, privater Wettbewerb statt Staatsmedizin“, 282<br />

Beschluss des Präsidiums vom 15. März 2003<br />

7.4 „Für das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten: 284<br />

Patientenverfügungen stärken und endlich gesetzlich regeln,<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

7.5 „Liberale Rentenpolitik nimmt Herausforderungen einer alternden 285<br />

Gesellschaft an – Für eine generationengerechte Rentenreform“<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 26.08.2003<br />

7.6 „Familie hat Zukunft! – Grundprinzipien liberaler Familienpolitik“, 292<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

7.7 „Jedem Kind seine Chance – 297<br />

Für eine Allianz von Familien- und Bildungspolitik“,<br />

Cornelia Pieper<br />

7.8 „Die wachsende Generation – Für eine moderne und zukunftsfähige 301<br />

Seniorenpolitik“,<br />

Beschluss des Präsidiums vom 8. Dezember 2003<br />

8. Zum liberalen Rechtsstaat 303<br />

8.1 „Liberale Innen- und Rechtspolitik sichert Bürgerrechte!“, 305<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

8.2 „Schluss mit der staatlichen Schnüffelei“, 320<br />

Beschluss des Präsidiums vom 7. März 2005<br />

8.3 „Antidiskriminierungsgesetz ablehnen.“, 321<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005


8.4 „Großer Lauschangriff“, 322<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 8.März 2004<br />

8.5 „Telefonüberwachung“, 323<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

8.6 „Keine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern“, 324<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

8.7 „SPD-Medienbeteiligungen“, 325<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

8.8 „Medienbeteiligungen von Parteien“, 326<br />

Beschluss des Präsidiums vom 22. März 2004<br />

8.9 „Lebenspartnerschaften: Partnerschaftsgesetz“, 327<br />

Entwurf „Lebenspartnerschaftsgesetz“ vom 11. Februar 2004<br />

8.10 „Zwangsheirat“, 376<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

8.11 „Zwangsheirat“, 378<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 29. November 2004<br />

8.12 „Die <strong>FDP</strong> fordert den Opferanwalt“, 380<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

8.13 „Rechtsextreme Gefahren - liberale Antworten“, 381<br />

Beschluss des Präsidiums vom 31. Januar 2005<br />

9. Akzente einer liberalen Umwelt- und Energiepolitik 385<br />

9.1 „Kostensenkungspotentiale für den Klimaschutz erschließen 387<br />

Verbindungsrichtlinie <strong>zum</strong> Europäischen Emissionshandel unverzüglich umsetzen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Februar 2005<br />

9.2 „Mülltrennung vereinfachen, Haushalte entlasten“, 390<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 9. Dezember 2003<br />

9.3 „Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – Fluglärmgesetz endlich modernisieren“, 391<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 30. März 2004<br />

9.4 „Hochwasserschutz – Solidarität erhalten, Eigenverantwortung stärken“, 393<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitages, Bremen, 16. – 18. Mai 2003<br />

9.5 „Leistungsfähigkeit der Chemiewirtschaft in Deutschland und Europa erhalten“, 395<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

9.6 „Energieforschung für das 21. Jahrhundert – 398<br />

für eine Neuausrichtung in der Energiepolitik“,<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003


9.7 „Energiepolitisches Programm der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion“, 401<br />

Beschluss der Bundestagsfraktion vom 10. Februar 2004<br />

9.8 Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts 415<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

9.9 „Perspektiven für eine marktwirtschaftliche Förderung Erneuerbarer Energien“, 420<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 22. Oktober 2003<br />

10. Ein Europa der Einheit in Freiheit und Vielfalt 425<br />

10.1 „Über die Europäische Verfassung kann nur einer entscheiden – das Volk! – 427<br />

<strong>FDP</strong> für Volksentscheid“,<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 26. April 2004<br />

10.2 Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung 428<br />

10.3 „Für eine Europäische Verfassung der Freiheit“, 431<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

10.4 „Forderungen der <strong>FDP</strong> zur Änderung des Konventsentwurfs für den 435<br />

EU-Verfassungsantrag“,<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 22.09.2003<br />

10.5 „Preisstabilität als Ziel im EU-Verfassungsvertrag festschreiben – 437<br />

Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank sichern“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 21.10.2003<br />

10.6 „Daseinsvorsorge nicht gegen Wettbewerb ausspielen“, 439<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 14.10.2003<br />

10.7 „Maastricht“-Kriterien: Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz 441<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 22.09.2004<br />

10.8 Ergebnisse der Europäischen Bildungsministerkonferenz 444<br />

am 18./19. September 2003, Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion<br />

vom 23. September 2003 zur Abgabe einer Regierungserklärung zu den<br />

Ergebnissen<br />

10.9 „WIR können Europa besser“, 445<br />

Beschluss des Europatags der <strong>FDP</strong>, Bonn, 28. März 2004<br />

10.10 „Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei“, 470<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 25. Oktober 2004<br />

10.11 „EU-Beitritt der Türkei“, 471<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003


11. Für eine Welt in Frieden und Wohlstand 472<br />

11.1 „Zehn liberale Leitsätze <strong>zum</strong> transatlantischen Verhältnis“, 475<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.2 „Was jetzt geschehen muss – Konsequenzen aus dem Irak-Krieg“, 481<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

11.3 „Deutsche Außenpolitik im Lichte des Irak-Krieges“, 485<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 7. April 2003<br />

11.4 „Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch im Irak“, 488<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.5 Aussetzung der Wehrpflicht 489<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.6 „Keine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern“, 490<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.7 „Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit in Russland“, 491<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.8 „Helft den Menschen im Kongo“, 492<br />

Beschluss des Präsidiums vom 2. Juni 2003<br />

11.9 „EU-Mittelmeerpolitik auf Demokratisierung ausrichten“, 493<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 10. Mai 2005<br />

11.10 „Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken – 496<br />

US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 12. April 2005<br />

11.11 „Für die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen 498<br />

durch Menschenrechtsbeobachter “,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 22. Februar 2005<br />

11.12 „Menschenrechte in der Volksrepublik China einfordern!“, 501<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 30. November 2004<br />

11.13 „Zukunft für Tschetschenien“, 502<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 19. Oktober 2004<br />

11.14 „Doha-Runde bis 2005 <strong>zum</strong> Erfolg führen – Mehr Entwicklung, 506<br />

Armutsbekämpfung und Wohlstand durch Freihandel“,<br />

Antrag der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion, Berlin, 5. November 2003<br />

11.15 „Bekämpfung von HIV/Aids zu einem Hauptthema in der 510<br />

Entwicklungspolitik machen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion, Berlin, 11. Februar 2004


1.<br />

Programme mit liberalem Kompass und Strategie<br />

zu (fast) allen Themen<br />

1.1 „Die Chancen der Freiheit“: Ergebnisse der Programmkommission 2005 3<br />

1.2 „Arbeit, Bildung, Chancen – Erklärung der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion 28<br />

zur Verantwortung für Deutschland“<br />

1.3 „Für die freie und faire Gesellschaft“, Positionsschrift 46<br />

1.4 „Aufruf zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft“, 61<br />

Huckelrieder Erklärung der Wirtschaftspolitiker der <strong>FDP</strong>,<br />

vorgelegt von Rainer Brüderle am 10. Juni 2005<br />

1.5 „Wohlstand durch Wachstum – Nationale Wachstumsstrategie der <strong>FDP</strong>“, 65<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 21, Februar 2005<br />

1.6 „Ostdeutschland als Speerspitze des Wandels – Politik für die neuen 73<br />

Länder als Teil eines umfassenden Reformprogramms für Deutschland“,<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

1.7 „Deutschland braucht Bewegung“, Beschluss des Präsidiums vom 2. 8. 2004 76<br />

1.8 „Es ist Zeit für einen radikalen Bürokratieabbau“, 80<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

1.9 „Reformen jetzt durchsetzen“, 83<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 30. Juni 2003<br />

1.10 „Wir schaffen das moderne Deutschland“, “, Beschluss des 85<br />

54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

1


1.1 Die Chancen der Freiheit<br />

Erste Ergebnisse der Programmkommission<br />

Freiheit braucht Mut<br />

Freiheit braucht Mut. Unser Programm macht Mut für die Zukunft. Freie Demokraten haben<br />

eine Vision: Die liberale Bürgergesellschaft, die ihre Kraft aus der Eigeninitiative und Kreativität<br />

der Bürgerinnen und Bürger schöpft und nicht von einer anonymen Staatsbürokratie gelähmt<br />

wird. Wir wollen eine liberale Bürgergesellschaft, in der die Bürger 1 über die Zukunft<br />

Deutschlands mitentscheiden und teilhaben an demokratischen Entscheidungsprozessen.<br />

Wir wollen, daß die Bürger wieder Zuversicht und Mut fassen, mit uns gemeinsam notwendige<br />

Veränderungen in unserer Gesellschaft anzustoßen. Für die liberale Bürgergesellschaft<br />

müssen die Maßstäbe politischen Handelns neu definiert werden: Freiheit vor Gleichheit,<br />

Erwirtschaften vor Verteilen, privat vor Staat. Wer mehr Freiheit und Chancengerechtigkeit<br />

will, braucht die <strong>FDP</strong>. Die Liberalen machen sich für die Rechte der Einzelnen in Verantwortung<br />

für eine bessere Zukunft unseres Landes stark – gestern, heute und morgen.<br />

Liberale wollen, daß die Menschen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben führen. Die Politik<br />

muß sich daher zukünftig mehr darauf beschränken, den Rahmen für das menschliche Miteinander<br />

der Individuen zu gestalten: Die anderen Parteien greifen zu sehr in das Leben der<br />

Menschen ein, weil sie sich anmaßen, zu wissen, was das Beste für sie ist. Niemand aber ist<br />

im Besitz von endgültigen Wahrheiten.<br />

Die politischen und gesellschaftlichen Debatten der letzten Jahre handeln von den Chancen<br />

und den Herausforderungen der Globalisierung, von den Risiken und Kosten einer Überdehnung<br />

des Sozialstaats und von den Lebensumständen einer alternden Gesellschaft. Die Fragen<br />

und Sorgen der Bürger stellen sich im Alltag: Wandert auch mein Arbeitsplatz nach Indien?<br />

Warum finde ich als Fünfzigjähriger keinen neuen Arbeitsplatz? Werde ich meinen<br />

Lebensstandard halten können? Muß ich bis <strong>zum</strong> Alter von 70 Jahren arbeiten, um wenigstens<br />

mein Existenzminimum im Ruhestand sichern zu können? Warum geben so viele Mittelständler<br />

auf? Muß ich als Arbeitnehmer für die Fehler eines hochbezahlten Managements<br />

mit Arbeitslosigkeit und Rentenverzicht haften? Warum sind unsere Schulen nicht besser?<br />

Kann ich mir bei Studienentgelten noch mein Studium leisten? Was passiert, wenn das Öl zu<br />

Ende geht? Wie viel Natur bleibt für unsere Kinder? Ersticken unsere Kinder unter der Last<br />

der Staatsschulden, die wir ihnen hinterlassen?<br />

Die Idee der Freiheit muß sich täglich in konkreter Politik gegenüber den Menschen beweisen<br />

und deren Fragen beantworten. Liberale betrachten die Gegenwart realistisch und leiten<br />

aus den positiven Erfahrungen mit liberalen Antworten in der Vergangenheit den Optimismus<br />

ab, die Zukunft der Gesellschaft erfolgreich gestalten zu können. Denn auch der Fortschritt<br />

ergibt sich nicht automatisch, er muß von den Menschen Tag für Tag erarbeitet werden. Für<br />

diese Leistungen brauchen Bürger politische Rahmenbedingungen für Innovation und Wachstum<br />

in Deutschland. Dafür steht die <strong>FDP</strong> mit ihrem Gesamtkonzept einer marktwirtschaftlichen<br />

Erneuerung: mit Vorrang für Arbeitsplätze durch Bildung und Forschung in einem liberalen<br />

Sozialstaat, auf den die Bürger wieder ihr Vertrauen setzen können. Die Antworten und<br />

Lösungsansätze des Liberalismus handeln von Freiheit und Verantwortung, Weltoffenheit<br />

und Toleranz, Subsidiarität und Solidarität. Das sind die Werte und Grundsätze der liberalen<br />

Bürgergesellschaft. Die Probleme der Gegenwart und die Sorgen um die Zukunft erklären<br />

1 Um den Text lesefreundlicher zu gestalten, wird auf eine geschlechterspezifische Unterscheidung verzichtet; so steht bspw.<br />

der Begriff „Bürger“ neutral für Angehörige beider Geschlechter<br />

3


sich aus der Vernachlässigung dieser Grundsätze. Wenn wir die Achtung vor diesen Grundsätzen<br />

wiedergewinnen, besteht Aussicht auf Besserung.<br />

Liberale sind davon überzeugt, daß das Streben jedes Einzelnen nach Glück auch für die<br />

Gesamtheit die besten Ergebnisse gewährleistet. Liberale bemühen sich im Wissen um die<br />

Stärken und Schwächen der Menschen um die Erhaltung und Gestaltung von Freiheitsräumen,<br />

die die Entfaltung des Einzelnen ermöglichen, ohne ihn aus der Pflicht zur Eigenverantwortung<br />

zu entlassen. Die Aufgabe der Politik ist es nicht, bestimmte Glücksmodelle oder<br />

bestimmte Lebensentwürfe vorzugeben. Die Aufgabe der Politik ist es, den Rahmen dafür zu<br />

setzen, daß die Menschen ihr Leben nach ihren Vorstellungen führen können. Nicht der<br />

Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat das kontrollierte<br />

Recht, Freiheit einzuschränken.<br />

Dies ist kein leichtes Programm: Freiheit wird von zu vielen Menschen als Unsicherheit<br />

wahrgenommen, Eigenverantwortung als Ellbogenmentalität verunglimpft. Verantwortung vor<br />

Ort wird als Schwächung des Staates verstanden und das Bekenntnis zur Solidarität als<br />

sprachliches Täuschungsmanöver diffamiert.<br />

Freiheit in Verantwortung ist für Freie Demokraten die selbstverständliche Grundlage jeder<br />

gerechten staatlichen Ordnung: Für Liberale ist Freiheit nicht ihrer sozialen Bezüge entkleidet.<br />

Freiheit ist unteilbar. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Freiheit gehören<br />

zusammen.<br />

Im Dialog mit den Bürgern wollen Liberale für die Chancen der Freiheit werben:<br />

Nur in einer Ordnung der Freiheit machen die Menschen aus ihrem Streben nach persönlichem<br />

Glück Chancen für alle, nehmen sie neue Herausforderungen mit Zuversicht an, erproben<br />

neue Wege für eine bessere Zukunft, bringen Deutschland wieder an die Spitze in<br />

Bildung und Forschung. Dieser Entwurf für den liberalen Sozialstaat einer freiheitlichen Bürgergesellschaft<br />

ist ein Angebot zur offenen und öffentlichen Diskussion. Deshalb wurde dieses<br />

Programm in der Tradition der Wiesbadener Grundsätze für die liberale Bürgergesellschaft<br />

aus dem Dialog mit Bürgern außerhalb der <strong>FDP</strong> entworfen. Die weitere Diskussion<br />

wollen wir mit allen Interessierten führen, mit allen gesellschaftlichen Gruppen, im Internet<br />

und vor Ort in ihren Gemeinden. Wir reden nicht nur über die freiheitliche Bürgergesellschaft;<br />

sie ist auch der Kompass bei der weiteren Entwicklung unseres Regierungsprogramms.<br />

Eigenverantwortung ist nicht nur eine Pflicht in der bürgerlichen Gesellschaft, sondern auch<br />

ein Recht gegen die Bevormundung durch die Bürokratie eines staatlich organisierten Kollektivs<br />

oder durch faktische Zwangsmitgliedschaften in privatrechtlichen Kartellen (z.B. Gewerkschaft,<br />

Arbeitgeberverband). Liberale wollen den liberalen Sozialstaat, nicht den sozialdemokratischen<br />

Wohlfahrtsstaat aller andern Parteien. Es geht um Wohlstand und Lebenschancen<br />

für jeden einzelnen Bürger. Die zentrale Staatsaufgabe ist nicht Gleichheit, sondern die<br />

Sicherung von Chancen- und Leistungsgerechtigkeit für jeden Menschen. Wir fürchten weniger<br />

die Ungleichheiten durch eine Politik der Freiheit, als die Armut aller durch eine Politik<br />

der Gleichheit.<br />

Im Alltag heißt das: Wer unter dem Regime eines gesetzlich vorgeschriebenen oder im Privatkartell<br />

ausgehandelten Mindestlohnes lebt, muß mit dem Risiko rechnen, zu diesem Lohn<br />

keinen Arbeitsplatz zu finden.<br />

Er muß sich darauf einstellen, auf den kollektiv gewährten Lohnersatz verwiesen zu werden<br />

und nach einiger Zeit in den Verdacht der Arbeitsverweigerung zu geraten.<br />

Der zeitweise Verzicht auf Besitzstände ermöglicht es, eine Konjunkturschwäche durchzustehen,<br />

aber eben im Aufschwung ohne Stigma des Ausgesondertseins leichter wieder Anschluß<br />

zu finden. Im Niedriglohnbereich wird es aber immer wichtiger, daß die Lücke geschlossen<br />

wird zwischen Löhnen, die für Betriebe ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen bezahlbar<br />

sind, und ausreichenden Löhnen für ein eigenverantwortliches Leben. Das Bürgergeld<br />

schließt diese Lücke. Eine Hauptaufgabe für die Liberalen bleibt es, die Rahmenbedin-<br />

4


gungen für mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Mehr Arbeit schafft mehr Freiheit für mehr Menschen.<br />

Im Dialog mit den Bürgern zeigen Liberale, daß Eigenverantwortung keinen Verzicht auf Solidarität<br />

bedeutet. Die <strong>FDP</strong> will durch ordnungspolitische Rahmenbedingungen ihren Beitrag<br />

dafür leisten, daß jeder Mensch in erlebter Freiheit seine Chancen erkunden und daraus<br />

eigenverantwortlich seine Werte finden und sein Glück schmieden kann. Weiterhin muß für<br />

die Menschen praktisch erfahrbar gemacht werden, was wohlfahrtsstaatliche Bevormundung<br />

im Westen und realer Sozialismus im Osten als Erfahrung zurückgedrängt haben: gelebte,<br />

freiwillige, nicht von oben verordnete Solidarität, auf der Grundlage von Subsidiarität, also<br />

Vorrang für Eigenverantwortung des Einzelnen vor staatlichen Kollektiven.<br />

Im Alltag heißt das: Kinder müssen sich diese Fähigkeit so früh wie möglich durch Bildung<br />

erarbeiten. Außerdem darf die Gesellschaft nicht auf Kosten ihrer Kinder leben. Das zentrale<br />

Anliegen einer liberalen Bürgergesellschaft ist es daher, diese Freiheit auch für die kommenden<br />

Generationen zu erhalten. Dazu gehört die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

ebenso wie eine nachhaltige Bildungs-, Finanz- und Sozialpolitik.<br />

Solidarität bleibt nicht auf der Strecke, wenn Vorsorge im Krankheits- und Pflegefall privatwirtschaftlich<br />

als Solidarsystem organisiert und die Altersvorsorge zunehmend durch Sparpläne<br />

gesichert wird. Zu Recht kommt es auf Solidarität mit denen an, die objektiv nicht in<br />

der Lage sind, ihren täglichen Lebensunterhalt zu verdienen und für ihr Alter vorzusorgen.<br />

Das Gebot der Solidarität mit den Schwachen ist in der Gesellschaft nicht umstritten. Seiner<br />

Erfüllung wird aber nicht mit Preisen und Prämien gedient, die den Knappheits- und Risikoverhältnissen<br />

nicht entsprechen. Solidarität ist vielmehr aus allgemeinen Steuermitteln zu<br />

leisten. Darauf ist langfristig mehr Verlaß als auf die Zahlungskraft politisch überfrachteter<br />

und politisch ausgebeuteter Sozialkassen.<br />

Im Alltag heißt das: Zur Absicherung des Krankheitsrisikos ist der Mensch nicht am besten<br />

im großen Kollektiv eines staatlichen Gesundheitswesens aufgehoben, sondern im Wettbewerb<br />

der Solidargemeinschaften privater Versicherungen. Die bange Frage „Kann ich denn<br />

noch <strong>zum</strong> Arzt gehen, wenn ich krank bin?“ stellt sich in allen staatlichen Gesundheitsorganisationen<br />

stärker als in jedem System der privaten Versicherung.<br />

Im Dialog mit den Bürgern setzen sich die Liberalen dafür ein, daß die Gewährleistung der<br />

inneren und äußeren Sicherheit als wichtiges Anliegen der liberalen Bürgergesellschaft ernst<br />

genommen wird. Die Bürger gründen den Staat, damit er ihre Freiheit schützt und nicht etwa<br />

durch Eingriffe bedroht. Die Kernaufgabe des liberalen Staates ist die Sicherung von Freiheit.<br />

In Freiheit lebt, wer unbeschränkt von Hindernissen, die ihm andere Menschen in den<br />

Weg legen, handeln kann. Moralisch vertretbar und sinnvoll im Interesse aller Bürger ist eine<br />

solche Freiheit aber nur dann, wenn sie sich selbst nicht aufhebt. Deshalb endet für Liberale<br />

die Freiheit des Handelns genau da, wo sie die gleiche Freiheit anderer durch Gewalt und<br />

Zwang einschränkt. Für den ausgewogenen Schutz von Recht, Freiheit, Sicherheit, Lebensqualität<br />

und natürlichen Lebensgrundlagen brauchen wir die Demokratie, den liberalen<br />

Rechtsstaat und die Marktwirtschaft.<br />

Im Alltag heißt das: Die Bürger gewinnen weder mehr Freiheit noch mehr Sicherheit, wenn<br />

ihre verbrieften Bürgerrechte durch immer mehr staatliche Eingriffe schleichend ausgehöhlt<br />

werden. Die behauptete Legitimierung immer neuer staatlicher Überwachungs- und Kontrollmechanismen<br />

durch Bedrohungsszenarien führt nicht nur zu mehr bürokratischen Apparaten,<br />

sondern in der Summe aus Telefon- und Videoüberwachung, aus Rasterfahndung und<br />

DNA-Analyse, aus der Preisgabe des Bankgeheimnisses und der Steueridentifikationsnummer<br />

auch <strong>zum</strong> gläsernen Bürger. Mehr Sicherheit entsteht nicht durch die ständige Einschränkung<br />

der Bürgerrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des Datenschutzes. Liberale wollen<br />

den Schutz von Freiheit und Eigentum der Bürger mit einer Politik, die auch hier auf die<br />

5


Mündigkeit der Bürger, auf Augenmaß und Verhältnismäßigkeit setzt. Für Liberale gilt hier:<br />

Im Zweifel für die Freiheit.<br />

Während die anderen Parteien den Menschen vorschreiben wollen, nach einem bestimmten<br />

Bild zu leben, setzen Liberale auf den mündigen Bürger, der in der Lage ist, sich der mit<br />

Freiheit verbundenen Verantwortung zu stellen und ihr gerecht zu werden. Die Grundlage<br />

dafür sind Bildung und Ausbildung und die Vermittlung von Werten. Bildung im umfassenden<br />

Sinne sorgt für das ethische Gerüst der Bürgergesellschaft. Die Prinzipien der Freiheit geben<br />

den Menschen die Orientierung, die sie in einer sich ständig verändernden Welt benötigen,<br />

um den notwendigen Wandel zu gestalten und neue Wege zu gehen. Mit der Bereitschaft zur<br />

Mobilität kann sich die Dynamik der Freiheit entfalten. Sie macht Fortschritt als Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse möglich.<br />

Liberale Politik steht den Bürgern in ihren praktischen und daher existentiell wichtigen Fragen<br />

zur Seite. Aus Antworten kann Zustimmung kommen. Aus Zustimmung wird Vertretungs-<br />

und Gestaltungsmacht der Bürger. Daß dies im Wettbewerb der politischen Konzepte<br />

zu geschehen hat, wird Liberale am wenigsten schrecken.<br />

Unser Programm für mehr Freiheit ist ein Programm gegen die Angst, auch gegen die Angst<br />

vor den Risiken der Zukunft. Das größere Risiko liegt heute nicht darin, das Bestehende zu<br />

verändern, sondern darin, es nicht zu tun. Es gibt keine Zukunft ohne die Bereitschaft zur<br />

Veränderung. Veränderung heißt Risiko. Wer alle Risiken ausschließen will, zerstört auch<br />

alle Chancen. Das ist die größte aller Gefahren.<br />

Freiheit braucht Arbeit<br />

Arbeitslosigkeit ist heute das unerträgliche Schicksal von Millionen Menschen. Über fünf Millionen<br />

Arbeitslose sind offen in den Statistiken ausgewiesen. In Wirklichkeit sind jedoch weitaus<br />

mehr Menschen betroffen. Denn weitere rund zwei Millionen Menschen sind ohne reguläre<br />

Arbeit. Fast jeder kennt inzwischen jemanden, der von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen<br />

ist. Viele bekommen in ihren Familien- und Freundeskreis ein Gefühl dafür, was der<br />

Verlust des Jobs bedeutet.<br />

Mehr Arbeit braucht Wettbewerb. Wettbewerb ist das Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft.<br />

Die <strong>FDP</strong> als die Partei der Sozialen Marktwirtschaft setzt auf Wettbewerb in allen Bereichen.<br />

Wettbewerb bleibt als „Entdeckungsverfahren“ und als „Entmachtungsinstrument“<br />

unverzichtbar für wirtschaftliche Dynamik und die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Nur dort,<br />

wo freier und fairer Wettbewerb herrscht, werden Ideen für neue Produkte, Verfahren und<br />

Dienste sprudeln. Nur dort, wo Wettbewerb herrscht, werden Angebote streng an den Verbraucherwünschen<br />

ausgerichtet. Nur dort, wo Wettbewerb herrscht, entstehen schnell genug<br />

neue Arbeitsplätze, die auch die in einer offenen und marktwirtschaftlich organisierten<br />

Volkswirtschaft wegfallenden Arbeitsplätze ersetzen können.<br />

Funktionsfähiger Wettbewerb ist Grundvoraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und<br />

Wohlstand. Rot-Grün, aber auch Teile der Union denken dagegen anders. Sie mißtrauen<br />

dem Wettbewerb und damit der Sozialen Marktwirtschaft. Sie schützen lieber ehemalige<br />

Staatsmonopole und verhindern damit neue, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze bei Unternehmen,<br />

die in wettbewerblichen Strukturen groß geworden sind. Sie stärken politische Einflußnahme<br />

und schwächen unabhängige Wettbewerbsbehörden, die den Wettbewerb schützen<br />

sollen. Sie setzen auf Regulierungen und übersehen dabei die gesamtwirtschaftlichen<br />

Nachteile für Wachstum und alle Arbeitsplätze. Sie verlieren bei ihren als moderne Industriepolitik<br />

verpackten staatlichen Eingriffen in wirtschaftliche Abläufe das Ganze schnell aus den<br />

Augen. Die <strong>FDP</strong> setzt auf einen Staat der seine Stärke aus der Beschränkung auf das Wesentliche<br />

schöpft. Um handlungsfähig zu bleiben, muß der Staat seine Aufgaben kritisch ü-<br />

berprüfen und Subventionen zurückführen. Staatliche Fördermaßnahmen, wie z. B. im Solidarpakt<br />

II, müssen sich, wo sie unverzichtbar erscheinen, auf Investitionen in Innovationen<br />

6


konzentrieren. Die <strong>FDP</strong> steht gegen punktuelle Eingriffe, industriepolitische Ansätze, Träume<br />

von der politischen Lenkbarkeit der Wirtschaft und strukturerhaltende Maßnahmen; diese<br />

schränken den Wettbewerb ein und schwächen damit das Fundament der Sozialen Marktwirtschaft.<br />

Sie führen zu weniger Wachstum, weniger Arbeitsplätzen und weniger Wohlstand.<br />

Freiheit braucht Arbeit. Heutzutage bedeutet Arbeit für die Menschen weit mehr als nur Erwerbseinkommen.<br />

Arbeit schafft für die Menschen die materielle Grundlage, ihr Leben zu<br />

gestalten und Eigentum zu bilden. Eigentum ist die wesentliche Voraussetzung für Freiheit.<br />

Arbeit bedeutet soziale Integration, Anerkennung und die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes<br />

Leben in Menschenwürde zu führen und das Einkommen für sich und seine Familie zu sichern.<br />

Arbeitslosigkeit bedeutet Freiheitsberaubung.<br />

Für Deutschland bedeuten mehr Arbeitsplätze, daß auch unser Sozialstaat wieder verlässlich<br />

wird. Der geistige, soziale und politische Schaden, der durch Massenarbeitslosigkeit entsteht,<br />

liegt offen zutage: Unsicherheit, Zukunftsangst, Politikverdrossenheit, Anfälligkeit für<br />

Extremismus von rechts und links. In dieser Situation führen zwei Wege direkt in die Irre: das<br />

Festhalten an überkommenen Besitzständen und die Konzentration der Tarifpolitik auf Arbeitsplatzbesitzer<br />

zu Lasten der Arbeitslosen.<br />

Unter Rot-Grün hat die Arbeitslosigkeit alle Bevölkerungsschichten erreicht. Nicht mehr nur<br />

Jugendliche und Frauen oder gesellschaftlich benachteiligte Gruppen, wie Personen ohne<br />

Berufsausbildung oder Einwanderer, sind von der wachsenden Arbeitslosigkeit betroffen. Die<br />

Arbeitslosigkeit trifft auch Menschen in der Gesellschaft, die früher weitgehend verschont<br />

geblieben sind. Mittlerweile bangen auch Selbständige, Handwerker, Freiberufler und Akademiker<br />

um ihre berufliche Existenz. Das ist Ausdruck einer tiefen Wachstums- und Vertrauenskrise<br />

in Deutschland.<br />

Selbst eine gute Ausbildung bewahrt junge Menschen nicht mehr vor langer Arbeitslosigkeit<br />

zu Beginn des Berufslebens. Die Konzepte der <strong>FDP</strong> für mehr Arbeitsplätze durch eine Reform<br />

unseres Bildungs- und Ausbildungssystems sind die Antwort auf die Sorge der Menschen<br />

um solche Arbeitsplätze. Im Niedriglohnbereich werden diese Konzepte durch das<br />

Bürgergeld als Brücke in die Arbeitswelt ergänzt.<br />

Die leistungswilligen Arbeitslosen, die keine Chance bekommen, sind die größte Herausforderung<br />

für die Politik in Deutschland. Deshalb muß der Wirtschaftsstandort Deutschland<br />

insgesamt wieder wettbewerbsfähiger werden: Die Unternehmen brauchen bessere Rahmenbedingungen<br />

für Investitionen in Produkte, Verfahren und Arbeitsplätze. Nur wenn es<br />

sich für das einzelne Unternehmen rechnet, in Arbeitsplätze in Deutschland zu investieren,<br />

werden wir das Problem der Arbeitslosigkeit auf Dauer in den Griff bekommen. Insofern<br />

müssen wir alles dafür tun, daß Unternehmen wieder vermehrt Arbeitsplätze auch in<br />

Deutschland anbieten. Das ist die Bedingung für mehr Wachstum und die Voraussetzung,<br />

wie wir den Standortvorteil des sozialen Friedens auf Dauer erhalten können. Eine gute Wirtschaftspolitik<br />

ist die beste Sozialpolitik, denn für soziale Sicherheit und eine vollwertige Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen und sozialen Leben in Deutschland ist die Erwerbsarbeit noch<br />

immer die wichtigste Voraussetzung.<br />

Das anhaltend schwache Wachstum in Deutschland hat strukturelle Ursachen, die durch<br />

überdurchschnittlich lange Phasen konjunktureller Schwäche überlagert werden. Deutschlands<br />

Wachstumspotential ist zu niedrig. Wir müssen vor allem mehr Potentiale aufbauen<br />

und vorhandene Potentiale besser ausschöpfen. Das niedrige Wachstumspotential erklärt<br />

sich <strong>zum</strong> einen damit, daß die Entwicklung von wachstumsträchtigen Zukunftsfeldern insbesondere<br />

durch grüne Fortschrittsfeindlichkeit und restriktive Gesetzgebung massiv behindert<br />

werden. Zu denken ist hier an die Bio- und Gentechnologie oder an die Medizintechnik. Dabei<br />

muß klar sein: Nur durch technischen Fortschritt und Innovation entwickeln sich neue<br />

Produkte und Wirtschaftszweige, in denen langfristig neue, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze<br />

entstehen können. Zum anderen wird die Ausdehnung des Arbeitsvolumens durch starre<br />

7


Rahmenvorgaben erheblich eingeschränkt. Dabei steckt nach Berechnungen der <strong>FDP</strong>-<br />

Bundestagsfraktion allein in einer Wochenstunde Mehrarbeit ein kurzfristig zu hebendes<br />

Wachstumspotential von rund 20 Milliarden Euro. Wer das Wachstumspotential verbreitern<br />

will, muß zudem auf die Köpfe setzen. Deshalb müssen wir in Bildung investieren und laufend<br />

neue Konzepte entwickeln, die das Bildungs- und Ausbildungsniveau in Deutschland<br />

nachhaltig stärken.<br />

Fortschritt und Modernisierung dürfen sich jedoch nicht allein auf Technologie beschränken.<br />

Auch die Struktur der Unternehmen muß eine für Innovationen offene Grundhaltung widerspiegeln.<br />

Das ist die Aufgabe des Managements. Nur ein innovatives Umfeld kann auch innovative<br />

Ideen hervorbringen. Um ein innovatives Umfeld schaffen zu können, muß die<br />

Fremdbestimmung durch die Gewerkschaften ein Ende haben. Die gegenwärtige Form der<br />

Mitbestimmung trägt <strong>zum</strong> wirtschaftlichen Stillstand in Deutschland bei. Sie muß echter Mitverantwortung<br />

aus dem Betrieb, durch den Betrieb und für den Betrieb Platz machen. Die<br />

Ausdehnung der Funktionärsmitbestimmung auf kleine und mittlere Unternehmen war ein<br />

schwerer Fehler der rot-grünen Bundesregierung. Sie hat zu einem Machtzuwachs der Gewerkschaften,<br />

zu mehr Abstimmungsbürokratie und zur Bindung größerer Ressourcen für<br />

unproduktive Verfahrensabläufe geführt.<br />

Bei den Großunternehmen brauchen wir eine Runderneuerung der Unternehmensverfassung.<br />

Die alte Deutschland AG, in der Vorstände, Bankenvertreter und Gewerkschaftsfunktionäre<br />

die Geschicke des Unternehmensstandortes bestimmen, ist längst an ihre Grenzen<br />

gestoßen. Moderne und international wettbewerbsfähige Unternehmensstrukturen sind nur<br />

möglich, wenn alte Zöpfe, wie die auf der Welt einmalige paritätische Mitbestimmung in Konzernen,<br />

endlich abgeschnitten werden. Sie schwächen den Standort Deutschland nachhaltig,<br />

führen dazu, daß internationale Investoren einen Bogen um unser Land machen und gefährden<br />

damit Arbeitsplätze.<br />

Wachsende Produktivität durch Innovation, moderate Lohnabschlüsse und flexible Arbeitszeitmodelle<br />

können zu einer Verlangsamung des Stellenabbaus führen. Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer sowie die Unternehmer und Manager haben erste Schritte zur Stärkung<br />

des Wirtschaftsstandorts unternommen. Um mehr Arbeitsplätze in Deutschland schaffen zu<br />

können, braucht Deutschland aber auch marktwirtschaftliche Erneuerung, Vorfahrt für Bildung<br />

und Innovationen. Erst einer nachhaltigen und an langfristigen Zielen orientierten Reformpolitik<br />

können und werden die Bürger wieder ihr Vertrauen schenken. Das jedoch erfordert<br />

klare und eindeutige Maßnahmen auf politischer Ebene. Es ist <strong>zum</strong> Beispiel die Verantwortung<br />

der Politik, gesetzliche Vorgaben, die den Arbeitsmarkt unflexibel machen, zu<br />

lockern und wieder mehr Spielraum zu schaffen.<br />

Die Vorbedingung dieses Wandels ist der politische Mut, gegen den Einfluss blockierender<br />

Lobbyisten und Besitzstandswahrer vorzugehen. Dazu müssen sich <strong>zum</strong> Beispiel Flächentarifverträge<br />

endlich dem Wettbewerb mit betrieblichen Lösungen stellen. Die deutschen Gewerkschaften<br />

müssen die Chance solcher Wettbewerbslösungen erkennen und sie durch<br />

gesamtwirtschaftlich verantwortliches Handeln beim Schopfe ergreifen. Deutsche Politik trifft<br />

aber auf ein Umfeld, in dem Freiheit als Unsicherheit wahrgenommen, Eigenverantwortung<br />

gering geschätzt wird. Dabei ist nachweisbar, daß wirtschaftliche Freiheit Wachstum schafft:<br />

In der Schweiz, Großbritannien, Irland, Finnland und Neuseeland, den Ländern mit der größeren<br />

wirtschaftlichen Freiheit, war das jahresdurchschnittliche Wachstum in den Jahren von<br />

1993 bis 2002 viel höher als in Deutschland.<br />

In der politischen Diskussion benennen die Liberalen die Hemmnisse wirtschaftlicher Freiheit,<br />

um Denkblockaden zu überwinden: klar, begründet und standfest. Mehr unternehmerische<br />

Freiheit und eine Kultur der Selbständigkeit bergen die Chance auf neue Arbeitsplätze<br />

in sich.<br />

8


Wir fordern die Erweiterung des Spielraums für Unternehmen und Belegschaften bei Tarifen<br />

und Arbeitszeiten. Die <strong>FDP</strong> will eine Reform des Tarifvertragsrechts, wie wir sie Anfang 2000<br />

als Gesetzesentwurf eingebracht haben: Wenn 75 % der Belegschaft für Abweichungen vom<br />

Tarifvertrag ist, dann müssen diese Abweichungen zukünftig gesetzlich ermöglicht werden.<br />

Der Zwang auf Arbeitnehmer, nur zu zentral ausgehandelten Mindestlöhnen arbeiten zu dürfen,<br />

auch wenn das den eigenen Arbeitsplatz gefährdet oder eine Neueinstellung unmöglich<br />

macht, ist nicht sozial. Es waren auch die hohen Einstiegsgehälter für Geringqualifizierte, die<br />

in den vergangenen Jahrzehnten bis zu 80 % der einfachen Arbeitsplätze vernichtet haben.<br />

Wir halten die in manchen Branchen bestehende 35-Stunden-Woche für einen Irrweg. Sie<br />

hat weniger Wachstum und mehr Arbeitslose gebracht. Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit<br />

und flexible betriebliche Lösungen würden demgegenüber die Löhne erhalten und zusätzliche<br />

Wachstumschancen bieten. Mehr Leistung schafft mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze.<br />

Es muß wieder gelten, was für die Menschen der Aufbaugeneration selbstverständlich<br />

war: In harten Zeiten wird nicht weniger, sondern mehr gearbeitet.<br />

Wir fordern auch einen flexibleren Kündigungsschutz. Die Liberalen wollen aber kein „Hire<br />

and Fire“. Das bisherige Kündigungsschutzgesetz behindert Einstellungen und verfehlt seine<br />

soziale Schutzfunktion; es führt zu einer Vielzahl von Arbeitsgerichtsprozessen. Diese Reform<br />

muß ein Herzstück einer Wirtschaftspolitik sein, die kleine und mittelständische Unternehmen<br />

besonders fördert. Es sind gerade diese Mittelständler, die auch in Zukunft die meisten<br />

Lehrstellen und Arbeitsplätze schaffen.<br />

Wir fordern ein Ende der doppelten Diskriminierung von Arbeit in Deutschland durch die hohe<br />

Steuer- und Abgabenlast: Zum einen erhöhen staatlich verursachte hohe Lohnzusatzkosten<br />

für Arbeitgeber den Druck zu arbeitssparenden technischen Rationalisierungen. Letztes<br />

Mittel ist immer mehr die Verlagerung von Betrieben ins Ausland geworden. Zum anderen<br />

sind auch die einzelnen Arbeitnehmer nicht mehr bereit, die hohe Steuerlast zu tragen. Bei<br />

so wenig Netto vom Bruttolohn flüchten sie sich in die Schwarzarbeit. Dagegen setzen wir<br />

auf die Abkoppelung der Kosten für die soziale Sicherung von den direkten Arbeitskosten.<br />

Verstärkte Kapitaldeckung in den Systemen der sozialen Sicherung, die Auszahlung des<br />

Arbeitgeberanteils an den Arbeitnehmer und zielgenauer sozialer Ausgleich über ein Steuerund<br />

Transfersystem sind die wichtigsten Stellschrauben für die Senkung der hohen Lohnzusatzkosten.<br />

Die Absenkung der Lohnzusatzkosten kann nur durch nachhaltige Strukturreformen<br />

in allen sozialen Sicherungssystemen erfolgen.<br />

Wir fordern, die hohen Abgaben auf Löhne und die nicht international wettbewerbsfähigen<br />

Steuersätze für Unternehmen zu senken.<br />

Die Steuersätze für Unternehmen sind so hoch, daß durch zahlreiche Ausnahmeregelungen<br />

und Umgehungsmöglichkeiten das Steueraufkommen aus der Unternehmensbesteuerung<br />

gesunken ist, vor allem bei großen Kapitalgesellschaften. Umso mehr tragen die mittelständischen<br />

Unternehmen die hohe Abgabenlast.<br />

Deswegen fordern wir einen völligen Neuanfang im Steuerrecht. Das Steuerrecht ist eines<br />

der größten Hemmnisse für Wachstum und Investitionen in Deutschland. Wachstums- und<br />

leistungsfeindlich sind die hohen Steuersätze. Bürger und Unternehmen leiden aber auch<br />

unter der Kompliziertheit und Unverständlichkeit des Steuerrechts. Ständige Rechtsänderungen<br />

verhindern jede Planungssicherheit für Konsumenten, Unternehmen und Sparer. Ziel<br />

unserer Steuerpolitik ist es deshalb, den Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu<br />

machen und die Leistungsbereitschaft von Bürgern und Unternehmen zu steigern: Leitmotiv<br />

der liberalen Unternehmenssteuerreform ist es, alles dafür zu tun, damit Arbeitsplätze im<br />

Inland bleiben und neue Arbeitplätze geschaffen werden.<br />

Niedrig, einfach und gerecht – das sind die Prinzipien, an denen sich das Steuerrecht ausrichten<br />

muß. Mittelfristiges Ziel ist die Einführung einer Ein-Stufen-Steuer auf niedrigem Niveau<br />

für alle Einkünfte. Auf dem Weg zu dieser Flat Tax schlagen wir einen Stufentarif von<br />

15%, 25% und 35% vor. Die Gewerbesteuer für Unternehmen wird abgeschafft. Die kommu-<br />

9


nalen Finanzen erhalten ein solides finanzielles Fundament, das neben einem gemeindlichen<br />

Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eine<br />

Erhöhung der Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer von heute 2,2% auf ca.<br />

11,5% vorsieht.<br />

Für alle Unternehmen, ob Kapitalgesellschaft oder Personenunternehmen, endet der Stufentarif<br />

aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit bei 25%. So profitieren alle Unternehmen unabhängig<br />

von ihrer Rechtsform. Gerade auch die Personengesellschaften und Einzelkaufleute,<br />

die in Deutschland mehr als 80% der Unternehmen stellen, werden erheblich und gleichmäßig<br />

entlastet. Das berücksichtigt besonders die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen.<br />

Sie bilden das Fundament unserer Wirtschaft und stellen einen Großteil aller Arbeitsplätze<br />

und Lehrstellen. Die Steuerbelastung für Unternehmen und Arbeitnehmer wird wieder<br />

international wettbewerbsfähig. Leistung und Investitionen lohnen sich endlich wieder.<br />

Kapitalerträge – Zinsen und Dividenden – werden durch eine Abgeltungssteuer in Höhe von<br />

25% direkt an der Quelle besteuert. Das macht unverhältnismäßige Kontrollverfahren überflüssig.<br />

Das Bankgeheimnis kann wieder hergestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des<br />

Finanzstandortes Deutschland wird gestärkt.<br />

Gleichzeitig werden Subventionen und steuerliche Ausnahmetatbestände konsequent abgebaut.<br />

Ein einfaches und verständliches Steuerrecht schafft mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung.<br />

Es gibt Bürgern und Unternehmen die Freiheit zu ökonomisch vernünftigem Handeln<br />

zurück.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Einführung des Liberalen Bürgergeldes als zentralen Lösungsansatz für<br />

ein einfaches, transparentes und dadurch gerechtes Sozialsystem. Es setzt die tragenden<br />

Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wieder in Kraft: das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe,<br />

das Leistungsprinzip, das Subsidiaritätsprinzip und das Solidaritätsprinzip. Durch das Bürgergeldkonzept<br />

wird das gesamte Sozialsystem modernisiert: Möglichst alle steuerfinanzierten<br />

sozialen Hilfen des Staates werden auf die Bedürftigkeit der Bürger ausgerichtet, pauschaliert<br />

und in einem Universaltransfer, dem Bürgergeld, zusammengeführt und in die Einkommensbesteuerung<br />

integriert.<br />

Für den Bürger entsteht ein einfaches, verständliches und dadurch gerechtes Sozialsystem.<br />

Die Anzahl der Ansprechpartner für die finanziellen Bedürfnisse der Bürger wird auf ein Minimum<br />

reduziert, Mehrfacherklärungen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber<br />

unterschiedlichen Ämtern entfallen.<br />

Im Bereich unterer und mittlerer Einkommen wird durch ein System intelligenter Hinzuverdienst-<br />

und Sanktionsmechanismen gewährleistet, daß <strong>zum</strong> einen derjenige, der arbeitet,<br />

spürbar mehr bekommt, als derjenige, der nicht arbeitet. Wird z. B. <strong>zum</strong>utbare Arbeit abgelehnt,<br />

so wird die Grundleistung um 30 % gekürzt, bei erneuter Ablehnung <strong>zum</strong>utbarer Arbeit<br />

um weitere 30 %. Auf der anderen Seite werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die<br />

niedrigen Einkommensbereiche gegenüber dem Arbeitslosengeld II mindestens verdoppelt.<br />

Die Regelung soll so gestaltet werden, daß der Bürgergeldempfänger immer einen finanziellen<br />

Anreiz hat, nach höherem Einkommen zu streben.<br />

Das Liberale Bürgergeld ist damit der entscheidende Reformschritt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

im Niedriglohnbereich. Es wirkt aktivierend durch einen gleitenden und lohnenden<br />

Übergang in Erwerbstätigkeit und Eigenverantwortung; es ist damit allen Kombilohn-<br />

Modellen überlegen.<br />

Beim generellen Abbau bürokratischer und arbeitsrechtlicher Hürden bieten Regionen mit<br />

besonderen strukturellen Problemen die Chance, durch ihre Vorreiterrolle den wirtschaftlichen<br />

und gesellschaftlichen Wandel in ganz Deutschland voranzubringen. Diese Regionen,<br />

z.B. Ostdeutschland oder das Ruhrgebiet, können als Modellregionen für die Sicherung von<br />

Arbeitsplätzen und für neue Arbeitsplätze bereits umsetzen, was wir für ganz Deutschland<br />

10


für richtig halten. Zu dieser Deregulierung gehören unter anderem: schnellere Genehmigungsverfahren,<br />

flexiblere Ausbildungsvergütungen und ein gelockertes Kündigungsschutzrecht.<br />

Um die Abgabenbelastung der Bürger weiter zu reduzieren, muß sich der Staat einer ständigen<br />

Aufgabenkontrolle unterziehen und das Berufsbeamtentum auf die hoheitlichen Aufgaben<br />

beschränken. Viele engagierte Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nehmen<br />

Aufgaben wahr, die ihrem Leistungsniveau nicht entsprechen, weil das Laufbahnrecht und<br />

das starre Tarifgefüge verhindern, daß ihnen andere, interessantere Tätigkeiten übertragen<br />

werden. Das ist gesamtwirtschaftlich eine Verschwendung von wertvoller Arbeitskraft, individuell<br />

ein Verlust von Motivation und Schwung, gerade im öffentlichen Dienst.<br />

Auf der Arbeitnehmerseite muß verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden. Während die<br />

Exportwirtschaft auch in Jahren der Krise sehr gute Ergebnisse vorzuweisen hat, bleibt die<br />

Inlandsnachfrage schwach. Fehlendes Vertrauen in die Zukunft, oft unbegründete Ängste vor<br />

der Globalisierung, von der die deutsche Exportwirtschaft stark profitiert, und zaghafte, verspätete<br />

Reformschritte, die die Kernprobleme nicht ansatzweise lösen können, hemmen die<br />

weitere Entwicklung Deutschlands nachhaltig.<br />

Freiheit braucht Generationengerechtigkeit<br />

Die Bevölkerung in Deutschland schrumpft und wird im Durchschnitt immer älter. Die Bevölkerungszahl<br />

wird durch sinkende Geburtenzahlen weiter abnehmen, gleichzeitig steigt angesichts<br />

des medizinischen Fortschritts die Lebenserwartung. Der Anteil älterer Menschen wird<br />

auf Sicht zunehmen – auch wenn wir mehr Menschen ermuntern, „Ja <strong>zum</strong> Kind“ zu sagen.<br />

Mit dem demografischen Wandel verbinden die Menschen in Deutschland viele Ängste:<br />

Werden die sozialen Sicherungssysteme ein würdiges Alter ermöglichen und für die Jungen<br />

bezahlbar bleiben? Wird die Vereinzelung alter Menschen zunehmen? Werden sie nach Jahren<br />

im Heim ohne Angehörige einsam sterben? Wird die Alterung der Gesellschaft neue<br />

Konflikte zwischen Jung und Alt hervorrufen? Werden ganze Regionen entvölkert?<br />

Die Liberalen nehmen diese Ängste ernst und stellen sich den Problemen. Wir setzen auf<br />

Generationengerechtigkeit in einer freien und fairen Gesellschaft, Selbstorganisation und<br />

Selbstbestimmung. Und wir sind sicher: Die Menschen in Deutschland können es schaffen,<br />

wenn die Politik bereit ist zu grundlegenden Reformen statt Flickwerk, erneut zusammengehalten<br />

durch Beschwörungsformeln wie „Die Rente ist sicher.“<br />

Das Miteinander der Generationen und die Selbstorganisation der Menschen erfordert zweierlei:<br />

die Stärkung von Bindungen zwischen den Menschen und die Stärkung der generationenübergreifenden<br />

Familienstrukturen. Diese kann der Staat nicht verordnen, aber er kann<br />

sie befördern, indem er die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsbewußte Bürgergesellschaft<br />

schafft.<br />

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, mehr aber noch die Zukunft des eigenen Lebens.<br />

Wir sollten sie weder vorrangig als volkswirtschaftlichen Faktor noch als Armutsrisiko<br />

sehen. Kinder machen Freude, stiften Sinn und können Halt für das Alter sein.<br />

Ziel einer liberalen Familienpolitik ist es, Auflagen, Hindernisse und Sperren zu beseitigen,<br />

die dem Entschluß <strong>zum</strong> Kind im Wege stehen. Wenn ein vorhandener Kinderwunsch wegen<br />

politischer Rahmenbedingungen nicht erfüllt wird, dann ist der Staat gefordert, diese Rahmenbedingungen<br />

zu ändern. Wir wollen eine kinderfreundliche und familiengerechte Gesellschaft,<br />

um unserem Land Zukunft zu sichern.<br />

11


Die Familie ist Grundlage unserer Gesellschaft. Sie ist das kleinste und bedeutend-ste soziale<br />

Netz. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern<br />

haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen Lebensformen und Lebensstilen geführt.<br />

Im Mittelpunkt liberaler Familienpolitik stehen die Kinder. Auf die Frage, was brauchen Kinder<br />

muß man klar antworten: Kinder brauchen Familie! Denn in der Familie werden die wichtigsten<br />

Kompetenzen und zentrale Einstellungen vermittelt, die den Lern- und Lebenserfolg<br />

von Kindern bestimmen. Die Bedeutung der Familie für das Kind und die erzieherischen Leistungen<br />

der allermeisten Familien sind ausgesprochen groß: Wissenschaftliche Untersuchungen<br />

identifizieren die Familie als zentralen Lernort für Kinder, an dem Kompetenzen und<br />

Einstellungen vermittelt werden, die für das ganze weitere Leben wichtig und prägend sind.<br />

Der Staat kann und soll den Eltern nicht alle Belastungen und Einschränkungen abnehmen,<br />

die für sie mit der Pflege und Erziehung ihrer Kinder verbunden sind. Vielmehr brauchen wir<br />

eine Stärkung und höhere gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung der elterlichen<br />

Verantwortung. Deshalb muß Familienpolitik zentrale Aufgabe der Gesellschaftspolitik werden.<br />

Eltern sollten in ihrer Erziehungskompetenz durch Angebote der Familienbildung, -<br />

beratung und -begleitung gestärkt werden. Die soziale Infrastruktur muß durch Kinderbetreuungs-<br />

und Jugendfreizeitangebote geschlossen werden.<br />

Die Erziehung von Kindern ist die wichtigste freiwillige soziale Leistung von Eltern und Lebensgemeinschaften.<br />

Der Staat muß jede auf Dauer angelegte Verantwortungsgemeinschaft, in der Menschen<br />

füreinander einstehen, durch kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen fördern.<br />

Besondere Unterstützung verdient dabei die Familie als generationenübergreifende Verantwortungsgemeinschaft.<br />

Es gilt, die vielen unterschiedlichen Lebensformen und Lebensentwürfe<br />

anzuerkennen und damit den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen Rechnung<br />

zu tragen. Der Appell für eine kinderfreundliche Gesellschaft bleibt ein Lippenbekenntnis,<br />

wenn staatliche Reglementierungen dazu führen, daß Kinderwünsche unerfüllt bleiben.<br />

Familie, Beruf und Karriere müssen miteinander vereinbar sein. Es ist nicht Sache des<br />

Staats, wie Familienleben organisiert wird. Aber der Staat muß Familien unterstützen, indem<br />

er familienfreundliche Rahmenbedingungen setzt. Dazu gehört sowohl der Ausbau von Betreuungseinrichtungen<br />

als auch eine spürbare finanzielle Entlastung. Familien sollen frei entscheiden<br />

können, ob sie Betreuungseinrichtungen nutzen oder die Betreuung selbst organisieren.<br />

Familien sollen steuerlich wirksamer entlastet werden. Kinder sollen den gleichen<br />

Grundfreibetrag erhalten wie Erwachsene. Die Erziehungsleistung von Familien muß durch<br />

einen steuerlichen Freibetrag für jedes Kind von 7.700 € pro Jahr bzw. bei nicht Erwerbstätigen<br />

durch ein erhöhtes Kindergeld aufgewertet werden. Ziel muß es sein, daß Erwachsene<br />

und Kinder im Steuerrecht gleichbehandelt werden, so daß zukünftig eine Familie mit zwei<br />

Kindern einen jährlichen Steuerfreibetrag von 30.800 € erhält.<br />

Liberale treten dafür ein, daß die Möglichkeiten zur Adoption für Familien und Lebenspartnerschaften<br />

verbessert werden. So muß es möglich sein, daß der Altersabstand zwischen<br />

Adoptiveltern und Kind künftig 35 Jahre überschreitet. Außerdem darf Berufstätigkeit von<br />

Adoptiveltern und die Betreuung der Eltern durch Dritte kein Hinderungsgrund für die Adoption<br />

sein.<br />

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt für Menschen jeden Alters. Jede Gemeinschaft<br />

lebt von den Fähigkeiten und Erfahrungen der Menschen. Wir brauchen die Energie und die<br />

Kraft der Jugend ebenso wie die Erfahrungen und das Wissen älterer Generationen. So ist<br />

es für viele ältere Menschen eine Selbstverständlichkeit, sich aktiv bei der Betreuung der<br />

Enkelkinder zu engagieren, die Ausbildung von Jugendlichen zu unterstützen oder sich auf<br />

andere Weise für die jüngere Generation einzusetzen. Diese eigenverantwortlichen Leistungen<br />

müssen mehr anerkannt werden. Ein funktionierendes Miteinander der Generationen<br />

kann durch keine staatliche Maßnahme ersetzt werden.<br />

12


Ältere Menschen wollen etwas leisten. Und mit zunehmendem medizinischem Fortschritt<br />

wird die Leistungsfähigkeit auch oberhalb des heutigen Verrentungsalters zunehmen. Unternehmen,<br />

aber auch ganze Volkswirtschaften, die schon zahlreiche 50-Jährige aus dem Erwerbsprozeß<br />

ausmustern, verlieren im demografischen Wandel ihre Zukunftsfähigkeit. Ältere<br />

Menschen sind heute vitaler und mental beweglicher als noch vor Jahrzehnten. Dieser Trend<br />

wird sich fortsetzen. Wenn wir die Potentiale älterer Menschen nutzen und gleichzeitig keine<br />

neuen Hürden für den Veränderungsdrang und die Risikobereitschaft der Jungen aufbauen,<br />

dann wird unsere Gesellschaft viel beweglicher und wettbewerbsfähig sein.<br />

Wir wollen eine Arbeitsmarktpolitik, die bessere Bedingungen für ältere Menschen schafft.<br />

Sie sollen nicht länger arbeiten müssen, als sie können, sie sollen aber auch länger arbeiten<br />

dürfen, wenn sie können. Die Frühverrentungspolitik muß ein Ende haben. Bestimmungen<br />

<strong>zum</strong> vermeintlich besonderen Schutz für Ältere im Tarif- und Arbeitsrecht sind inzwischen<br />

unter dem Strich <strong>zum</strong> Hemmnis für den Wiedereinstieg in den Beruf geworden und müssen<br />

abgeschafft werden. Zudem muß das lebenslange Lernen ebenso wie der vorsorgende Gesundheitsschutz<br />

vom Schlagwort zu einer Realität für den Erhalt der Gesundheit und Vitalität<br />

älterer Menschen werden. Das fördert auch die Arbeitsproduktivität in Deutschland. Neben<br />

Arbeitsplatzchancen für ältere Menschen müssen auch Freiwilligendienste für Ältere geschaffen<br />

werden.<br />

Für alle Menschen, auch für die noch aktiver werdenden Alten von morgen, kommt einmal<br />

die Zeit, in der sie auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Liberale haben die Vision,<br />

daß diese Unterstützung vorrangig in selbst organisierten sozialen Netzen erfolgt. Menschen<br />

wollen in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Familie und Partnerschaft, Wohngemeinschaften<br />

mit älteren und jüngeren Freunden, ambulante Dienste – all dies ist besser als die<br />

Versorgung in kollektiven und stationären Pflegeeinrichtungen. Jeder Einzelne ist zunächst<br />

gefordert, in guten Tagen solche Netze aufzubauen. Gerade, wer keine Kinder hat, ist darauf<br />

angewiesen. Der Staat kann dies flankieren, z.B. durch die Organisation von Freiwilligendiensten<br />

und eine Pflegepolitik, die der ambulanten Versorgung Vorrang gibt.<br />

Zudem erfordert der demografische Wandel Veränderungen der Infrastruktur. Selbst organisierte<br />

Wohnformen in altersgerechten Wohnungen müssen ein Ziel für das Bauen der Zukunft<br />

sein. Die Entwicklung von Stadtvierteln muß das Sicherheitsbedürfnis älterer Menschen<br />

ernst nehmen. Öffentliche Verkehrsmittel müssen den Zugang aller Altersgruppen sicherstellen.<br />

Eine schrumpfende Gesellschaft ermöglicht zudem, Erweiterungsinvestitionen in die<br />

Infrastruktur langfristig zu reduzieren und frei werdende Mittel in soziale Dienste zu investieren.<br />

Liberale schützen die Selbstbestimmung und die Menschenwürde bis <strong>zum</strong> letzten Atemzug.<br />

Niemand darf medizinischen Behandlungen ausgeliefert werden, die er nicht mehr will. Patientenverfügungen<br />

sind daher in jeder Krankheitsphase anzuerkennen. Auf der anderen Seite<br />

darf die Gesellschaft medizinische Leistungen nicht allein wegen des Alters verweigern. Zudem<br />

muß die sterbebegleitende, leidmindernde Palliativmedizin in Deutschland vorrangig in<br />

ambulanten Strukturen flächendeckend ausgebaut werden.<br />

Eine alternde Gesellschaft braucht also ein neues Zusammenleben der Menschen und Reformen<br />

der sozialen Sicherungssysteme. Ohne Umsteuern werden unsere Umlageverfahren<br />

für Rente, Krankheit und Pflege zu steigenden Sozialversicherungsbeiträgen führen. Wir<br />

Liberalen wollen die daraus resultierenden möglichen Generationenkonflikte und steigende<br />

Arbeitslosigkeit vermeiden, indem wir heute Veränderungen beginnen, damit morgen un<strong>zum</strong>utbare<br />

Belastungen vermieden werden.<br />

Statt halbherziger, kurzfristiger Reparaturen, die auch nur kurzfristig den Beitragsanstieg<br />

stoppen, wollen wir Verläßlichkeit der sozialen Sicherungssysteme durch grundlegende Reformen.<br />

So können sich Bürgerinnen und Bürger darauf einstellen und durch private Vorsorge<br />

Vorsorgelücken schließen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur noch eine bei-<br />

13


tragsfinanzierte Grundsicherung bieten. Sie muß durch private Vorsorge im Kapitaldeckungsverfahren<br />

bei Wahlfreiheit der Versicherten ergänzt werden.<br />

Für die Absicherung des Pflegefallrisikos und die Krankenversicherung schlagen wir einen<br />

Systemwechsel durch eine Pflicht zur Versicherung vor. Dazu gehören der Aufbau von Altersrückstellungen<br />

und mehr Wettbewerb unter Anbietern von Gesundheitsleistungen und<br />

Versicherungen. Jeder Bürger ist verpflichtet, eine Versicherung für eine gesetzlich vorgegebene<br />

Regelversorgung abzuschließen. Der Einzelne ist frei in der Entscheidung, ob er darüber<br />

hinaus weitere Leistungen versichert oder z. B. einen höheren Selbstbehalt wählt. Um<br />

jeden Bürger in die Lage zu versetzen eine Versicherung abzuschließen, die <strong>zum</strong>indest die<br />

Regelleistungen umfaßt, ist vorgesehen, daß jedes Versicherungsunternehmen mit Kontrahierungszwang<br />

einen Pauschaltarif anbieten muß, der diese Regelleistungen abdeckt und<br />

der weder nach Geschlecht noch nach sonstigen Kriterien differenziert. Bei Geburt hat jeder<br />

Bürger, auch in den anderen Tarifen, einen Anspruch darauf, <strong>zum</strong>indest im Umfang der Regelleistungen<br />

unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert<br />

zu werden. Es wird sichergestellt, daß jeder Bürger einen im Umfang der Regelversorgung<br />

ausreichenden Versicherungsschutz bezahlen kann oder bei fehlendem Einkommen erhält.<br />

Diese Altersrückstellungen sollen zwischen den Kassen in vollem Umfang übertragbar sein.<br />

Ziel liberaler Gesundheitspolitik ist vor allem ein bezahlbarer Krankenversicherungsschutz<br />

für alle. Das jetzige System kann das nicht leisten. Dieses Versagen bedeutet für Patienten<br />

und Ärzte im Alltag: Budgetierung, Rationierung und fortlaufende gesetzliche Kürzung von<br />

Leistungen. Darum ist eine nachhaltige Reform unter Berücksichtigung der demografischen<br />

Entwicklung unumgänglich: Wir setzen uns für ein freiheitliches, privates Versicherungsmodell<br />

ein, das auf den Prinzipien des Wettbewerbs und der sozialen Verantwortung beruht:<br />

Wahlfreiheit statt Zwangsversicherung, soziale Marktwirtschaft statt bürokratische Staatswirtschaft,<br />

Eigenverantwortung statt Bevormundung.<br />

Funktionsfähiger Wettbewerb entsteht durch Wahlfreiheit der Patienten, privatrechtliche Organisation<br />

der gesetzlichen Krankenkassen und durch Tariffreiheit.<br />

Für Kinder und Bürger mit zu geringem oder keinem Einkommen wird eine Pauschale als<br />

Bestandteil des Liberalen Bürgergeldes gewährt, die sich an der Höhe der Regelleistungstarife<br />

der verschiedenen Krankenkassen bemisst. Derjenige, der höher versichert ist, muß die<br />

zusätzlichen Kosten eigenständig aufbringen oder in einen günstigeren Regelleistungstarif<br />

einer Krankenkasse seiner Wahl wechseln.<br />

Die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung muß ebenfalls durch Aufbau<br />

eines Kapitalstocks gesichert werden. Das derzeitige Umlageverfahren ist nicht mehr zukunftsfest:<br />

Während einerseits die Pflegeleistungen seit 1995 nominal nicht gestiegen, sondern<br />

unverändert und daher real gesunken sind, steigen andererseits die Defizite in der Pflegekasse<br />

und die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich an. Im Jahr 2020 werden in Deutschland<br />

ca. 3 Millionen pflegebedürftige Menschen erwartet. Die Rücklagen sind vermutlich bis<br />

<strong>zum</strong> Jahre 2008 komplett aufgebraucht. Deshalb fordert die <strong>FDP</strong> eine Pflicht zur Versicherung<br />

im Rahmen einer kapitalgedeckten Pflegeversicherung. Der Beitrag für den gesetzlich<br />

verpflichtenden Versicherungsumfang ist im Liberalen Bürgergeld als Pauschale enthalten.<br />

Liberale treten für Generationengerechtigkeit ein. Die Gesellschaft darf nicht auf Kosten ihrer<br />

Kinder leben. Das zentrale Anliegen der Bürgergesellschaft ist es daher, den Ausgleich zwischen<br />

den Generationen herzustellen und die Freiheit auch für kommende Generationen zu<br />

erhalten.<br />

Freiheit braucht Bildung<br />

Kluge Köpfe sind der wichtigste Rohstoff unseres Landes. Bildung und Ausbildung von jungen<br />

und alten Menschen entscheiden über die Zukunft des Standortes Deutschland. Wer<br />

14


heute zunehmend in veraltete Industrien wie die Steinkohle investiert, subventioniert die<br />

Vergangenheit und verhindert die Zukunft.<br />

Noch nie in der Geschichte gelang es den Menschen, ihre Kenntnisse in verschiedensten<br />

Wissensbereichen so schnell zu erweitern wie heute. Noch nie war der globale Austausch<br />

von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Ideen so intensiv. Allerdings waren auch die Herausforderungen<br />

einer immer arbeitsteiligeren Weltwirtschaft noch nie so komplex. Der weltweite<br />

Wettbewerb um die besten Standorte für Waren und Dienstleistungen hat sich verschärft.<br />

Entscheidend dabei sind die besten Köpfe, die besten Ideen, die beste Bildung, die<br />

beste Wissenschaft.<br />

Aus ethischer Verantwortung begründetes politisches Handeln gebietet, die Chancen der<br />

jungen Menschen und der künftigen Generationen zu sichern. Für unser Land heißt dies:<br />

Bildung und Forschung <strong>zum</strong> Schwerpunkt zu machen – für jeden Einzelnen und für Deutschland<br />

insgesamt. Bildung ist die entscheidende Voraussetzung für unsere Zukunft – ökonomisch,<br />

sozial und kulturell.<br />

Das heißt konkret für die Chancen der Jugend und künftiger Generationen:<br />

Die Qualität vieler Schulen und Hochschulen ist derzeit nicht gut genug, um im internationalen<br />

Wettbewerb ausreichend gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Aus einem<br />

der besten Bildungssysteme der Welt ist unter der Ägide der Kultusministerkonferenz<br />

ein bestenfalls gerade noch mittelmäßiges geworden. Außerdem sind andere Länder mittlerweile<br />

besser geworden. Auch das wirft Deutschland im internationalen Vergleich zurück.<br />

Deshalb muß die Qualität unseres Bildungswesens schnell verbessert werden. Die Kultusministerkonferenz<br />

mit ihren Strukturen ist überholt. Sie gehört abgeschafft zugunsten von<br />

mehr Freiheit, Autonomie und Wettbewerb von Schulen und Hochschulen. Nationale Qualitätsstandards<br />

sowie bundeseinheitlich gleichwertige Schulabschlüsse setzen den notwendigen<br />

Rahmen in einem europäischen Bildungsraum, der auch global offen ist. Dabei müssen<br />

die Mobilität der Familien, die freie Berufsortswahl der Lehrkräfte und Chancengerechtigkeit<br />

bundesweit gesichert sein.<br />

Deutschland braucht Investitionen für eine bessere Zukunft und eine Allianz von Familienund<br />

Bildungspolitik. Der Elementarbereich der Bildung muß mit Vorrang gestärkt werden.<br />

Frühkindliche Bildung ist der entscheidende Faktor für die Chancengerechtigkeit am Start.<br />

Faire Chancen ganz besonders beim Start sind eine Grundvoraussetzung, um auch Kindern<br />

aus „bildungsfernen Schichten“ eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Jedes Kind muß beim<br />

Eintritt in die Grundschule dem Unterricht folgen können.<br />

Die vorschulische Bildung im Kindergarten muß von der Vollendung des dritten Lebensjahres<br />

an mit klarem Bildungsauftrag in das Bildungssystem integriert werden. Dazu werden verbindliche<br />

Bildungsstandards festgelegt.<br />

Schwerpunkt ist die Vermittlung von sprachlicher Kompetenz in der deutschen Sprache,<br />

nicht nur bei der Förderung von Migrantenkindern.<br />

Die Entwicklung von Kreativität, sozialer Kompetenz und von Zahlenverständnis ist ein weiterer<br />

wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrags. Besondere Begabungen müssen frühzeitig<br />

erkannt und gefördert werden.<br />

Zur Sicherung pädagogischer Standards ist eine Reform der Ausbildung der Erzieher und<br />

Erzieherinnen erforderlich. Wenigstens für die Leitung von Kindergärten und Kindertagesstätten<br />

muß ein Pädagogik- oder Fachhochschulabschluß erforderlich sein.<br />

15


Es muß sichergestellt werden, daß sich die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

nach den Bedürfnissen der Eltern richten. Das muß auch in Schulferienzeiten sichergestellt<br />

sind.<br />

Der Kindergarten als Bildungsstätte muß beitragsfrei werden: Schnellstmöglich sind die Elternbeiträge<br />

für den Halbtagskindergarten, der mindestens eine Betreuungszeit von fünf<br />

Stunden haben soll, abzuschaffen.<br />

Als erster Schritt müssen für alle Kinder verbindliche letzte Kindergartenjahre (Startklassen)<br />

eingerichtet werden. Im letzten Kindergartenjahr sollen die Grundlagen für einen erfolgreichen<br />

Schulbeginn für jedes Kind gelegt werden.<br />

Verbindliche Sprachtests müssen bereits mit Beginn des 4. Lebensjahres stattfinden, um die<br />

Defizite bis <strong>zum</strong> Schulanfang abzubauen.<br />

Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse weisen darauf hin: Kinder sollen frühzeitig spielerisch<br />

mit dem Lernen beginnen. Ein qualitativ gutes und alle Begabungen förderndes Kindergartenprogramm<br />

und eine für alle Kinder verpflichtende Startklasse ab 5 Jahren bieten das<br />

Fundament für faire Chancen im späteren Leben. Ein durchlässiges, differenziertes Schulsystem<br />

muß individuell auf die Lernvoraussetzungen und Bedürfnisse der Kinder eingehen.<br />

Das Abitur muß bundesweit nach zwölf Jahren möglich sein und vor allem bundesweit anerkannt<br />

werden. In Deutschland soll es wieder Normalität werden, daß ein Studienabsolvent<br />

mit Anfang/Mitte Zwanzig sein Studium beendet, wie es international üblich ist. Damit wird<br />

die Verlängerung der Lebensarbeitszeit möglich, und unsere Sozialsysteme werden fit für die<br />

Zukunft.<br />

Eine kompaktere, qualitätsorientierte, chancengerechte, auf Wachstumsbranchen mit Zukunft<br />

– insbesondere auf technische und naturwissenschaftliche Berufe - ausgerichtete Bildung,<br />

die lebensbegleitend fortgesetzt wird, wird langfristig die soziale Schieflage in<br />

Deutschland beseitigen.<br />

Die Hochschulen müssen frei und unabhängig sein, um sich im internationalen Wettbewerb<br />

erfolgreich behaupten zu können. Die staatlichen Mittel für die Lehre an den Hochschulen<br />

sollen sich an den Leistungen der Hochschule orientieren. Zentrales Kriterium für den staatlichen<br />

Teil der Finanzierung sind die Zahl der Studierenden und der erfolgreichen Abschlüsse.<br />

Im Rahmen ihrer Autonomie können Hochschulen zur Steigerung der Qualität ihrer Lehre<br />

Studienentgelte erheben. Dabei ist für die <strong>FDP</strong> selbstverständlich, daß niemand aus finanziellen<br />

Gründen an einem Studium gehindert sein darf. Für Studierende muß die Möglichkeit<br />

bestehen, die Studienentgelte „nachlaufend“ zu bezahlen, unabhängig vom Einkommen der<br />

Eltern. Studenten sollen gleichsam zu Kunden der Hochschule werden. So dürfen sie mit<br />

Recht und Nachdruck Ansprüche an die Qualität der Lehre stellen. Das fördert zugleich den<br />

für Exzellenz in Bildung und Forschung notwendigen Wettbewerb.<br />

Deutschland braucht die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.<br />

Die Reform der beruflichen Bildung und der Abbau von Ausbildungshindernissen muß endlich<br />

energisch angegangen werden.<br />

Der Weg zu diesem Ziel führt über die Flexibilisierung und Deregulierung unseres Berufsbildungssystems<br />

unter Beibehaltung der hohen Qualität der Ausbildung. Dabei muß den Betrieben<br />

mehr Spielraum bei der Schwerpunktsetzung in der Ausbildungsverordnung eingeräumt<br />

werden. Wo möglich, soll die Ausbildung in allen Berufen in Stufen erfolgen und auch<br />

eine nur zweijährige Berufsausbildung anbieten. Jede Stufe soll dabei bereits einen Weg ins<br />

Berufsleben eröffnen. Ein individueller Ausbildungspaß soll die Brücke zur beruflichen Weiterbildung<br />

dokumentieren und damit die europaweite Bewerbung von Arbeitnehmern erleichtern.<br />

In unserer älter werdenden Gesellschaft muß in ganz besonderer Weise das Potential und<br />

das Wissen der Erwachsenen genutzt, aufgefrischt und erneuert werden. Aufstiegsweiterbildung,<br />

Umstiegsweiterbildung und Nachqualifikation, aber auch allgemeine Weiterbildung zur<br />

16


Stabilisierung von Motivation und Schlüsselqualifikationen erlangen weiter wachsende Bedeutung.<br />

Neue Finanzierungsinstrumente und die Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme von Rechten und Pflichten zur Weiterbildung in Arbeitsverträgen müssen<br />

geprüft werden. Die <strong>FDP</strong> wird sich besonders für Weiterbildung, die dem beruflichen Wiedereinstieg<br />

für Frauen nach der Kindererziehung dient, einsetzen. Wir brauchen Finanzierungsmodelle<br />

wie z.B. Bildungssparen, Bildungsgutscheine, Lernkonten und die Weiterentwicklung<br />

von E-learning-Programmen für virtuelle Schulen und Hochschulen der Zukunft.<br />

Bislang wird der Weiterbildung in Deutschland ein zu geringer Stellenwert beigemessen. Im<br />

internationalen Vergleich belegt Deutschland bei den Teilnahmequoten an beruflicher Weiterbildung<br />

einen Platz ähnlich wie bei PISA: deutlich hinter wichtigen Ländern, mit denen wir<br />

im Wettbewerb stehen. Deshalb brauchen wir ein weiterbildungsfreundliches Klima gerade<br />

auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Abbau von Beschäftigungshemmnissen<br />

im Arbeitsrecht. Die berufliche Weiterbildung und die anforderungsbezogene<br />

Ausbildung liegen im originären Interesse der Wirtschaft und der Beschäftigung. Die Stärkung<br />

der Weiterbildung und insbesondere ihrer Formen unter Nutzung der neuen Medien ist<br />

daher eine wichtige und bisher noch weitgehend ungelöste Herausforderung für die Zukunft<br />

unseres Landes.<br />

Freiheit braucht Forschung<br />

Deutschland hat im internationalen Wettbewerb nur dann eine Chance, wenn wir neue Ideen<br />

entwickeln, in technologische Praxis übertragen und in wettbewerbsfähige Produkte umsetzen.<br />

Forschung und Entwicklung spielen für eine erfolgreiche Wirtschaft und die Schaffung<br />

von zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen eine entscheidende Rolle.<br />

Wissenschaft ist immer auch der Aufbruch ins Ungewisse. Das löst im Alltag vieler Menschen<br />

konkrete Ängste aus: Viele Menschen fürchten sich vor den möglichen Auswirkungen<br />

von modernen Technologien wie der Biotechnologie, der Kernfusion, der Nanotechnologie<br />

oder der Informations- und Kommunikationstechnik. Sie fürchten, diese Technologien könnten<br />

„außer Kontrolle geraten“, könnten nicht beherrschbar sein, ihre Wirkungen nicht rückholbar<br />

und für die Bürger nicht durchschaubar.<br />

Liberale nehmen diese Ängste ernst und gehen sie offensiv an. Die Einführung neuer Technologien<br />

muß durch eine Risikobegleitforschung, durch Sicherheitsstudien und durch umfangreiche<br />

Information und Aufklärung begleitet werden. Wir wollen sichere Techniken, aber<br />

wir wissen, daß kein Fortschritt ohne ein gewisses Risiko erreicht werden kann.<br />

Die Angst vor möglichen Risiken darf uns nicht blind machen für die Chancen. Wir fragen<br />

zunächst einmal danach, welche Möglichkeiten, welche Heilungschancen oder Erleichterungen<br />

für das Leben der Menschen eine bestimmte Technologie bringen könnte; danach, welche<br />

Gefahren in ihr schlummern. Gerade bei einer positiven Einstellung zu modernen Technologien<br />

gilt es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erforschen und abzuwenden.<br />

Ganz konkret heißt das z. B.: Die Gesundheitsforschung und hier vor allem die Molekulare<br />

Medizin wird eine zentrale Stellung einnehmen. Seit der Entschlüsselung des genetischen<br />

Codes hat die Molekulare Medizin wesentlich dazu beigetragen, die Ursachen menschlicher<br />

Krankheiten zu erforschen und zu behandeln. Die Wahrscheinlichkeit, daß Krankheiten wie<br />

Krebs, Parkinson, Diabetes oder Multiple Sklerose in einigen Jahren therapierbar sein werden,<br />

ist groß.<br />

Darum werden die Liberalen die gesellschaftliche Kontroverse über die Anwendung derartiger<br />

Technologien offensiv führen. Wir stehen für die Freiheit der Forschung im Dienst des<br />

Menschen. Dies betrifft insbesondere die embryonale Stammzellforschung. Anders als in<br />

europäischen Nachbarländern wie Frankreich oder Großbritannien müssen sich deutsche<br />

17


Forscher auf Stammzellen beschränken, die den therapeutischen Einsatz nicht ermöglichen<br />

werden.<br />

Sollte die überwiegend forschungsfeindliche Stimmungsmache in Deutschland noch einige<br />

Jahre anhalten, ist zu erwarten, daß ein Großteil der innovativen medizinischen Entwicklungen<br />

jenseits unserer Grenzen stattfindet. Wie werden deutsche Patienten reagieren? Es ist<br />

nicht davon auszugehen, daß dann die heute noch vorhandenen grundsätzlichen Vorbehalte<br />

angesichts der Chance auf Heilung aufrechterhalten werden können. Bis dahin aber sind<br />

Entwicklungschancen für unser Land verspielt; Medikamente und Anwendungen müssen<br />

importiert werden, Forscher verlassen Deutschland, und Patienten suchen weltweit nach<br />

Behandlungsverfahren, die ihnen die deutsche Gesetzgebung nicht ermöglicht. Neue Therapien<br />

bleiben somit zunächst denjenigen vorbehalten, die das Glück haben, in forschungsfreundlichen<br />

Ländern zu leben.<br />

Ohne eine Änderung der deutschen Stammzellgesetzgebung verpassen wir Chancen für<br />

unser Land und für tausende von Kranken, die auf Heilung warten. Deshalb fordern wir die<br />

Streichung des Stichtages im Stammzellimportgesetz und einen Stopp der Kriminalisierung<br />

von deutschen Wissenschaftlern, die im Ausland mit embryonalen Stammzellen arbeiten. Wir<br />

wollen das therapeutische Klonen, mit dem z.B. Zellen für Herzmuskel, Leber- oder Nieren<br />

gezüchtet werden können, unter strengen Auflagen zulassen. Dazu muß das Embryonenschutzgesetz<br />

geändert werden.<br />

Ohne die Grüne Gentechnik werden wir an der züchterischen Weiterentwicklung unserer<br />

Kulturpflanzen nicht mitwirken können. Resistenzen gegen Schadorganismen, Verbesserungen<br />

der Inhaltsstoffe von Kulturpflanzen zur Nutzung als nachwachsende Rohstoffe, kostengünstige<br />

Arzneimittelproduktion in Pflanzen, Verbesserungen der Cellulosefasern in ligninarmen<br />

Bäumen sind einige der Perspektiven dieser Züchtungsmethode, die einen wichtigen<br />

Beitrag zur Nachhaltigkeit erbringen. Wir wollen das Gentechnikgesetz ändern, um die Wertschöpfung<br />

aus den bisherigen Forschungsergebnissen und weitere Forschungen in Deutschland<br />

zu ermöglichen. In der gesellschaftlichen Diskussion müssen den diffusen Ängsten und<br />

der forschungsfeindlichen Stimmungsmache die konkreten Vorteile transgener Organismen<br />

gegenübergestellt werden.<br />

Ohne die Fusionsforschung, die Brennstoffzellentechnologie und die Forschung für moderne<br />

Kraftwerkstechnik (Effizienzsteigerung und CO2-Abscheidung) werden wir den wachsenden<br />

Bedarf an Energie nicht decken können. Windkraftanlagen und Solardächer allein werden es<br />

nicht schaffen. Deshalb wollen wir eine Energieforschung, die nicht ideologisch einseitig ist,<br />

sondern ausschließlich an Energieeffizienz und sparsamem Umgang mit knappen Ressourcen<br />

ausgerichtet wird.<br />

Ohne den Einsatz des schadstofffreien Wasserstoffs als Energieträger werden wir an unsere<br />

wirtschaftlichen und ökologischen Grenzen stoßen. Die Wasserstofftechnologie und der Einsatz<br />

der Brennstoffzelle bieten die Chance auf die Einführung eines Null-Emissionsautos.<br />

Die Herstellung des Wasserstoffs durch erneuerbare Energien bietet zudem einen Weg,<br />

Strom aus Wind- und Sonnenenergie sinnvoll zu nutzen, statt ihn unter hohen Subventionen<br />

ins Netz einzuspeisen und gleichzeitig konventionelle Kraftwerkskapazitäten für die Zeit vorzuhalten,<br />

in der der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Der Einstieg in die Wasserstoff-Wirtschaft<br />

bedeutet Unabhängigkeit von den internationalen Energiemärkten und<br />

neue Chancen für den Klimaschutz.<br />

Ohne die Nanotechnologie werden wir keine modernen Werkstoffe, Lacke und Beschichtungen<br />

haben, die Kosten senken, leistungsfähiger sind und weniger Ressourcen verbrauchen.<br />

Ebenso können uns die Bio- und Nanotechnologie helfen, Medikamente individuell herzustellen<br />

und in kleinsten Dosen zielgenau und ohne Nebenwirkungen an den Krankheitsherd zu<br />

bringen. Deshalb wollen wir eine gesellschaftliche Diskussion, die verantwortungsbewußt die<br />

18


Chancen der Nanotechnologie für neue Werkstoffe, Medikamente und die optischen Technologien<br />

betont.<br />

Es muß uns gelingen, den Wissenschaftsstandort Deutschland, insbesondere Ostdeutschland,<br />

so attraktiv zu machen, daß mehr deutsche Spitzenforscher bleiben und mehr ausländische<br />

Forscher zu uns kommen. Deutschland gibt im internationalen Vergleich zu wenig für<br />

Forschung und Entwicklung (FuE) aus. Bis 2010 sollen<br />

3 % des Bruttoinlandsproduktes in FuE investiert werden. Heute sind es erst 2,5 %; viele<br />

Milliarden fehlen.<br />

Ohne flankierende Rahmenbedingungen, die Innovationserträge erwarten lassen, wird sich<br />

die wirtschaftliche Lage in Deutschland wohl kaum ändern. Für Deutschland könnte die Lösung<br />

des Problems die Einführung einer Forschungsprämie darstellen. Eine Forschungsprämie<br />

sollte daher außerhalb des Steuerrechts als Zulage gewährt werden. Sie stärkt einerseits<br />

die Forschungsleistungen der Unternehmen und führt andererseits zu einer Verstärkung<br />

der Drittmitteleinnahmen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.<br />

Wir müssen im globalen Wettbewerb die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

schaffen, die unsere Forscher brauchen. Spitzenwissenschaftler werden nur in Deutschland<br />

arbeiten, wenn sie im internationalen Vergleich exzellente Bedingungen an Hochschulen und<br />

Forschungseinrichtungen vorfinden. Dazu gehört eine gute und verläßliche Finanzausstattung,<br />

die Entlastung von administrativen Routineaufgaben, aber auch die Sicherheit, Forschungsergebnisse<br />

unbürokratisch und schnell in Produkte umsetzen, anwenden, patentieren<br />

und publizieren zu können.<br />

Deutschland war einst der wichtigste Forschungsstandort Europas und weltweit Spitze in<br />

vielen Forschungsbereichen. Obwohl unsere Wissenschaftler ausgezeichnete Leistungen<br />

erbracht haben und weiter erbringen, haben andere Nationen aufgeholt. Wir haben unsere<br />

Kräfte nicht freisetzen können, weil Mangel an Mut zu Neuem, an Geldmangel, Personal<br />

aber auch Streit um Zuständigkeiten oder rechtliche Hindernisse dies nicht erlaubten.<br />

Die Liberalen wollen ab 2006 eine neue „Dekade der Forschung, Gründung und Produktinnovation“<br />

einläuten. Wir setzen nicht auf kurzfristige Show-Effekte, sondern auf eine langfristige,<br />

konsistente, ressortübergreifende Förderung von Forschung und Entwicklung.<br />

Freiheit braucht natürliche Lebensgrundlagen<br />

Eine Ordnung in Freiheit ist der beste Beitrag <strong>zum</strong> sparsamen Umgang mit knappen Ressourcen.<br />

Ein Wirtschaftssystem, das seine natürlichen Lebensgrundlagen zerstört, ist nicht<br />

zukunftsfähig. Freiheit in zerstörter Umwelt – eine solche Freiheit führt sich selbst ad absurdum.<br />

Die ökologische Dimension ist daher stets Wert- und Zukunftsbestandteil einer liberalen<br />

Marktwirtschaft: Ökologie ist langfristige Ökonomie. Darum ist Langfristdenken der Politik<br />

gerade in der Umweltvorsorge gefordert.<br />

Menschen brauchen natürliche Ressourcen – intakte Natur und biologische Vielfalt, umweltverträgliche<br />

und zugleich sichere Energie für die Zukunft und eine Politik, die den Klimawandel<br />

ernst nimmt.<br />

Natur bedeutet Wandel. Jede Wiese wird zu Wald, wenn wir sie nicht mähen. Daher ist unsere<br />

Natur in Deutschland eine vom Menschen mitgestaltete Natur – eine Kulturlandschaft. Der<br />

Mensch ist Teil der Natur. Natur ohne menschlichen Einfluss kann es im dicht besiedelten<br />

Mitteleuropa nicht geben. Der Mensch ist gleichzeitig existentiell angewiesen auf eine intakte<br />

Natur mit reinen Grundwasservorkommen, fruchtbaren Böden, sauberer Luft.<br />

Eine Kernfrage ist daher, welche menschlichen Einflüsse auf die Natur tolerierbar sind und<br />

welche unterbunden werden müssen, damit die Funktionsfähigkeit der Naturhaushalte, die<br />

19


Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, die Grundlagen für die Produktion gesunder<br />

Nahrungsmittel erhalten bleiben.<br />

In den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde unübersehbar, daß<br />

Lebensräume für Tiere und Pflanzen zerstört wurden und Menschen gesundheitliche Schäden<br />

erlitten. Diese Schäden der Natur konnten durch Maßnahmen des technischen Umweltschutzes<br />

weitgehend beseitigt, neue Schäden verhindert werden. Doch an den Altlasten in<br />

den Böden werden wir noch Jahrhunderte zu tragen haben.<br />

Die Herausforderungen an den Naturschutz sind andere als vor Jahrzehnten. Das Regelwerk<br />

ist so dicht, daß intelligente, gestalterische Lösungen kaum noch Chancen haben, auch<br />

wenn sie im Einklang mit wesentlichen Zielen des Naturschutzes stehen. Ein Kranichpaar,<br />

ein Hamsterbau, der Ruf eines Wachtelkönigs können Infrastrukturmaßnahmen verhindern<br />

oder auf lange Zeit verzögern. Dagegen ist es nicht möglich, prioritär in der EU geschützte<br />

Arten wie den Roten Milan, den Uhu, oder den Seeadler vor dem Schlag von Windrädern zu<br />

schützen, weil die energetische Nutzung des Windes im Ruf steht, uneingeschränkt umweltfreundlich<br />

zu sein. Solche Beispiele bringen den Naturschutz pauschal in Verruf, schwächen<br />

seine Akzeptanz, weil existentielle Interessen Arbeit suchender Menschen gegenüber dem<br />

Schutz von Einzeltieren zurückstehen müssen. Es muß neu zwischen ökonomischen und<br />

ökologischen Interessen abgewogen werden und mit der Umweltverträglichkeitsprüfung eine<br />

Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung einhergehen.<br />

Durch eine vorausschauende Planung der Raumordnung, die die Erfordernisse der Entwicklung<br />

der Infrastruktur mit den Anforderungen des Naturschutzes in Einklang bringt, kann die<br />

Weiterentwicklung des Landes, die Schaffung von Arbeitsplätzen vorangebracht werden. Die<br />

Zersiedlung der Landschaft, die Zerschneidung zusammenhängender naturnaher Lebensräume<br />

und die Versiegelung der Böden müssen vermieden werden.<br />

Naturschutzmaßnahmen müssen naturwissenschaftlich begründet und seriös auf ihre Wirksamkeit<br />

hin überprüft werden. Ein dem Menschen verpflichteter Naturschutz will Naturerleben<br />

fördern und das Ausgrenzen des Menschen vermeiden. Naturschutz darf nicht als<br />

Deckmantel für Bevormundung mißbraucht werden. Überall, wo der Arten- und Naturschutz<br />

die Pflege der Kulturlandschaft erfordert, ist der Vertragsnaturschutz am besten geeignet.<br />

Der Naturschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die über Steuermittel finanziert<br />

werden muß und nicht ohne Entschädigung von den Landbesitzern eingefordert werden darf.<br />

Wir wollen, daß die bei uns heimischen Tier- und Pflanzenarten ihre Lebensräume behalten.<br />

Das Aussterben einer Tier- oder Pflanzenart ist ein Verlust, ist eine Minderung der biologischen<br />

Vielfalt. Wir wissen nicht, ob gerade die durch das Aussterben einer Art verloren gegangene<br />

genetische Information in der Zukunft Bedeutung erlangen könnte.<br />

Auch die Frage, ob es zu einer Klimakatastrophe kommt und wie die Politik darauf reagiert,<br />

stellen die Menschen immer öfter. Die Antwort liegt für die <strong>FDP</strong> in einem internationalen,<br />

gemeinsamen Vorgehen <strong>zum</strong> Klimaschutz, einschließlich neuer Reduktionsziele ab der Verpflichtungsperiode<br />

2012.<br />

Die <strong>FDP</strong> plädiert für die Nutzung aller flexiblen marktwirtschaftlichen Instrumente des Kyotoprotokolls<br />

(wie z.B. Emissionshandel) sowie auch für die Nutzung von CO2-Senken (z.B.<br />

Aufforstung). Damit können große Minderungspotentiale bei Treibhausgasemissionen erschlossen<br />

werden. Gleichzeitig bringt die Nutzung dieser Instrumente erhebliche Kostensenkungspotentiale<br />

für den Klimaschutz - auch in Deutschland. Weil man pro eingesetztem Euro<br />

in sonnenreichen Ländern beispielsweise über Photovoltaikanlagen deutlich mehr Treibhausgasemissionen<br />

einsparen kann als in Deutschland, wäre dies klimapolitisch sinnvoll. Die<br />

<strong>FDP</strong> plädiert zudem dafür, inländischen Investoren die Möglichkeit zu eröffnen, Joint-<br />

Implementation-Projekte im eigenen Land mit nicht am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren<br />

durchzuführen. Dies wäre ökologisch und ökonomisch sinnvoll, weil man pro eingesetztem<br />

Euro beispielsweise in der Altbausanierung wesentlich mehr Treibhausgasemissio-<br />

20


nen einsparen könnte als über eine Optimierung des im internationalen Vergleich gesehen<br />

bereits effizienten deutschen industriellen Anlagenparks.<br />

Wenn der Wirtschaftsstandort Deutschland für kommende Generationen gesichert werden<br />

soll, brauchen wir eine sichere Energieversorgung, mindestens mit einer Perspektive von<br />

vielen Jahrzehnten.<br />

Die Liberalen fordern daher ein nationales Energieprogramm, welches die Gleichrangigkeit<br />

der energiepolitischen Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und<br />

Sozialverträglichkeit gewährleistet. Dabei setzt die <strong>FDP</strong> auf einen Energiemix aus allen verfügbaren<br />

Energieträgern. Staatliche Regulierungen und Subventionen sind konsequent abzubauen.<br />

Markt und Wettbewerb müssen wieder im Zentrum energiepolitischen Handelns<br />

stehen. Es gilt, Spielraum für eine deutliche Senkung der Energiepreise und hinreichende<br />

Anreize für die angemessene Substanzerhaltung und für Neuinvestitionen zu schaffen. Die<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsbereitschaft der Energiewirtschaft in Deutschland muß<br />

wiederhergestellt und erhalten werden. Dazu müssen verlässliche Rahmenbedingungen zur<br />

Nutzung aller verfügbaren Energieträger gewährleistet und einseitige Abhängigkeiten verhindert<br />

werden.<br />

Das heißt konkret: Im Vordergrund stehen die Energieeinsparung und eine Steigerung der<br />

Energieeffizienz. Die Option für die zukünftige Nutzung der Kernenergie ist unter Berücksichtigung<br />

der Fragen der Entsorgung, der Reaktorsicherheit, der Klimaproblematik und der langfristigen<br />

Versorgungssicherheit offen zu halten. Das bestehende Moratorium zur Erforschung<br />

der Tauglichkeit und Langzeitsicherheit von Salzstöcken im Forschungsbergwerk Gorleben<br />

ist mit Blick auf die zu lösende Frage der Entsorgungssicherheit sofort zu beenden. Die Kontinuität<br />

in der Energieforschung und -entwicklung sowie der Lehre muß endlich sichergestellt<br />

werden, damit der internationale Anschluss bei der Aus- und Weiterbildung, in Forschung,<br />

Entwicklung und Betrieb nicht verloren geht, insbesondere auch auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung<br />

für die Kernenergie sowie für die Endlager- und Fusionsforschung.<br />

Aus Gründen des Klimaschutzes und einer Verringerung der Abhängigkeit von anderen E-<br />

nergieträgern müssen die erneuerbaren Energien im zukünftigen Energiemix eine wichtige<br />

Rolle spielen. Auf der nationalen Ebene ist für neu zu errichtende Anlagen ein dauerhaft<br />

tragfähiges Gesamtkonzept zur Förderung erneuerbarer Energien vorzulegen. Die technische<br />

Weiterentwicklung der Speichertechnologie eröffnet den erneuerbaren Energien eine<br />

große Zukunftschance, indem sie diese grundlastfähig macht. Bis eine rein auf Energiespeicherung<br />

aufbauende Nutzung erneuerbarer Energien realisiert werden kann, ist das Erneuerbare<br />

Energien Gesetz zu ersetzen durch ein Modell marktwirtschaftlicher Förderung durch<br />

Mengensteuerung.<br />

Neben Strom und Heizung ist Deutschland insbesondere bei Kraftstoffen im Verkehr abhängig<br />

von importierten fossilen Energieträgern. Die Abhängigkeit von Öl ist nicht nur schädlich<br />

für das Klima, sondern auch ein langfristiges Risiko für die wirtschaftliche Stabilität unseres<br />

Landes. Bereits heute werden vermehrt alternative Kraftstoffe wie Erdgas und nachwachsende<br />

Rohstoffe eingesetzt, denen jedoch wirtschaftliche und ökologische Grenzen gesetzt<br />

sind.<br />

Die heutige Verbrennungstechnologie führt – gemessen an einer nachhaltigen Entwicklung –<br />

in eine Sackgasse. Langfristig bietet die Verwendung des schadstofffreien Wasserstoffs als<br />

Energieträger, erzeugt durch CO2-freie Energiegewinnungstechniken, große Potentiale für<br />

ein Null-Emissionsauto mit Brennstoffzellen und für Unabhängigkeit von den internationalen<br />

Energiemärkten. Die Entwicklung wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Im Interesse zukünftiger<br />

Generationen müssen wir aber heute die richtigen Weichen stellen: Wir müssen Forschung<br />

und Entwicklung stärker fördern, gleiche steuerliche Rahmenbedingungen zu anderen<br />

alternativen Kraftstoffen schaffen und wie in den USA durch ein klares politisches Aufbruch-Signal<br />

Investitionssicherheit für den Aufbau der Infrastruktur schaffen. Sonst droht<br />

Deutschland als einstiger Vorreiter in der Wasserstoff-Technologie in einer weiteren Zukunftstechnologie<br />

abgehängt zu werden.<br />

21


Freiheit braucht Globalisierung<br />

Globalisierung findet seit Jahrhunderten längst statt, mit oder ohne die Bundesrepublik<br />

Deutschland. Autos kommen aus Japan, Kaffee aus Nicaragua; Studieren in Moskau, Urlaub<br />

am Kilimandscharo sind möglich. Weltweiter Austausch bestimmt längst unseren Alltag.<br />

Deshalb stehen Liberale für Weltoffenheit und Toleranz ein, für Transparenz und Verlässlichkeit<br />

in den internationalen Beziehungen, für die Öffnung der Märkte und den freien und<br />

friedlichen Austausch zwischen Völkern und Kulturen in einer weiter zusammenwachsenden<br />

Welt, für den Wettbewerb der Systeme und politischen Lösungsansätze. Dadurch leisten wir<br />

einen wesentlichen Beitrag <strong>zum</strong> Fortschritt der Menschheit. Denn kulturelle Vielfalt ist keine<br />

Bedrohung; sie bietet vielmehr mehr Chancen für menschliche, kulturelle und wirtschaftliche<br />

Begegnung und Entwicklung. Diese Vielfalt bereitet auch den Boden für gesellschaftlichen<br />

Wandel. Liberale verbinden die zunehmende Durchsetzung von Menschenrechten und Demokratie<br />

mit der Globalisierung. Wer sich wirtschaftlich öffnet, wer Marktwirtschaft zuläßt,<br />

muß Freiheit und Menschenrechte ins Land lassen. Kein Staat kann seinen Bürgern auf<br />

Dauer das eine geben und das andere verweigern. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges<br />

lebte nicht einmal ein Drittel der Menschheit in freiheitlichen Demokratien, inzwischen sind es<br />

fast zwei Drittel der Weltbevölkerung. Denn auch in Ländern, in denen die Freiheit der Bürger<br />

nicht <strong>zum</strong> Selbstverständnis gehört, ist Freiheit ansteckend.<br />

Die Globalisierung hat gerade Deutschland enorme Chancen und Gewinne gebracht. Die<br />

deutsche Wirtschaft – extrem exportabhängig – profitierte wie kaum eine andere von den<br />

sich weltweit öffnenden Märkten. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden: Viele Arbeitsplätze<br />

in Deutschland können nur gehalten werden, weil die Unternehmen international<br />

tätig sind und einen hohen Anteil an ihrer Wertschöpfung im Ausland erzielen. Gerade in so<br />

genannten Billiglohnländern werden die Gewinne erwirtschaftet, die erforderlich sind, die<br />

„teuren“ Arbeitsplätze in Deutschland zu finanzieren. Jeder einzelne Bürger profitiert von der<br />

Globalisierung: Schüler- und Studentenaustauschprogramme bieten die Möglichkeit entfernte<br />

Länder und Kulturen kennen und verstehen zu lernen. Das Internet verschafft weltweiten<br />

Zugriff auf Informationen. Die Entwicklung einer transnationalen Mediengesellschaft führt zu<br />

mehr Transparenz und birgt die Chance in sich, auch in die entferntesten Winkel dieser Erde<br />

unabhängige Informationen zu transportieren. Umgekehrt ist es jedem inzwischen möglich,<br />

ohne Zeitverzögerung aus den abgelegensten Regionen des Globus Bilder und Berichte<br />

übermittelt zu bekommen. Gleichzeitig haben sich die technischen Möglichkeiten zu reisen<br />

stark verbessert. Immer mehr Menschen sind auch wirtschaftlich in der Lage, praktisch jedes<br />

Ziel auf der Welt zu erreichen. Liberale setzen sich dafür ein, daß Menschen in ihrer Freiheit<br />

zu reisen möglichst wenig eingeschränkt werden. Globale Herausforderungen bedürfen globaler<br />

Antworten. Erst die weltweite Kooperation macht die wirksame Bekämpfung globaler<br />

Probleme wie der Klimaveränderung möglich.<br />

Die Gegner der Globalisierung schüren in erster Linie Ängste vor der Globalisierung. Sie<br />

führen an, daß sie den Verlust von Arbeitsplätzen, den Wegfall sozialer Sicherheit und Geborgenheit<br />

mit sich gebracht hätte. Massenarbeitslosigkeit und die Einbuße an sozialer Sicherheit<br />

sind aber nicht die Folge der Globalisierung, sondern die Folge jahrzehntelang unerledigt<br />

gebliebener nationaler Aufgaben. Die Globalisierung hat diese Defizite in den letzten<br />

Jahren in unserem Land nur sichtbarer gemacht. Die Liberalen wollen diese Defizite beseitigen<br />

und die Chancen von Globalisierung und Wandel nutzen. Den Wind der Veränderung<br />

kann man nicht verbieten, man kann aber Windmühlen bauen.<br />

Die Debatte um die Globalisierung dreht sich im Jahre 2005 längst nicht mehr ausschließlich<br />

um die Angst, Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich an Länder in Osteuropa oder Asien abzugeben.<br />

In Zeiten zunehmender Arbeitslosigkeit müssen wir uns der Entwicklung stellen,<br />

daß aufstrebende Schwellenländer wie China und Indien eben nicht nur mit deutlich geringer<br />

qualifizierten Arbeitskräften aufwarten können, sondern daß sie mit atemberaubender<br />

Schnelligkeit auch hochqualifizierte Fachkräfte, Wissenschaftler und Forscher in Konkurrenz<br />

22


<strong>zum</strong> „alten Europa“ und den Vereinigten Staaten auf dem globalen Arbeitsmarkt anbieten<br />

können.<br />

Konnte es gestern noch gelingen, mit staatlichen Finanzspritzen Forschung in Deutschland<br />

langfristig zu halten, wird es morgen bereits <strong>zum</strong> Alltag gehören, daß international exzellente<br />

Wissenschaft zu preisgünstigeren Konditionen und zu flexibleren Arbeitsbedingungen angeboten<br />

werden kann. Deutschland wird sich in dieser Konkurrenz nur behaupten können,<br />

wenn Investitionen in Bildung und Forschung drastisch gesteigert werden. Während die<br />

deutsche Politik darüber streitet, wer die wenigen öffentlichen Gelder an Hochschulen und<br />

Forschungsinstitute verteilen darf, schießen in China und Indien Technologiezentren in der<br />

Größe deutscher Kleinstädte aus dem Boden.<br />

Die Bundesrepublik wird es nicht allein schaffen. Der europäische Forschungsraum muß<br />

unser Ziel sein, eine starke Innovationsgemeinschaft bei allem Wettbewerb in Vielfalt.<br />

Internationale Finanztransfers, globale Finanzmärkte und aufstrebende Volkswirtschaften<br />

können durch eine gute Wirtschaftspolitik internationales Kapital für Investitionen und Wachstum<br />

zu günstigen Zinsen und Risikoprämien in den Dienst von Innovation und Entwicklung<br />

stellen. Die Möglichkeiten, durch Wirtschaftswachstum Armut zu bekämpfen sind damit deutlich<br />

gewachsen. Mangel an Rechtstaatlichkeit, Defizite der Wirtschaftsordnung und wirtschaftspolitische<br />

Fehlentscheidungen werden umgekehrt wesentlich schneller durch den<br />

Abfluß von Kapital offengelegt, als dies früher der Fall war.<br />

Die Globalisierung hat den Druck für ohnehin überfällige Reformen erhöht. Im internationalen<br />

Wettbewerb um gut bezahlte Arbeitsplätze hat Deutschland nur eine Chance durch Investitionen<br />

für Exzellenz in Bildung und Forschung. Trotz hoher Arbeitslosigkeit fehlen Spitzenkräfte<br />

vom Facharbeiter und Tüftler bis <strong>zum</strong> Selbständigen und Erfinder.<br />

Globalisierung wird nur dann dauerhaft wirkungsvoll funktionieren können, wenn sie in eine<br />

stabile Friedensordnung und Sicherheitsarchitektur eingebunden ist. Bündnisfähigkeit – sowohl<br />

im Rahmen der NATO als auch in einer sich mehr und mehr der Sicherheits- und Verteidigungsdimension<br />

öffnenden Europäischen Union – ist für Liberale unverzichtbarer Teil<br />

deutscher Staatsraison. Der Bezugsrahmen deutscher Außenpolitik sind und bleiben die<br />

europäische Integration und die nordatlantische Allianz sowie OSZE und Vereinte Nationen<br />

als Systeme kooperativer Sicherheit in Europa und in der Welt. Liberale treten für einen eigenen<br />

ständigen Sitz für die Europäische Union im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein<br />

und fordern mutige Schritte in Richtung der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen<br />

Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.<br />

Der Aufbau eines immer verbindlicher werdenden weltweiten Rechtssystems gehört für Liberale<br />

zu den Kernbereichen der Globalisierung. Hierzu zählen das UN-System genauso wie<br />

das Regelwerk der WTO oder der internationale Strafgerichtshof. Liberale setzen die Stärke<br />

des Rechts gegen das Recht des Stärkeren. Verbindliche internationale Regelwerke nutzen<br />

insbesondere den kleineren Staaten. Friedenserhaltende und friedenserzwingende Einsätze<br />

mit UN-Mandat sind aus Sicht der <strong>FDP</strong> ein weiterer positiver Aspekt internationaler Zusammenarbeit<br />

im Rahmen einer globalisierten Weltordnung.<br />

Gerade angesichts der terroristischen Bedrohungen muß die Staatengemeinschaft ihren<br />

Willen zur Festigung und Ausweitung des Freihandels deutlich machen. Die außen-, sicherheits-<br />

und entwicklungspolitischen Grundkoordinaten müssen in einer immer schneller<br />

zusammenwachsenden Welt neu bestimmt werden. Für Liberale ist das die historische<br />

Chance für eine weltweite Festigung der internationalen Rechts- und Wirtschaftsordnung und<br />

der Menschenrechte.<br />

23


Liberale Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik will daher gemeinsam mit den europäischen<br />

Partnern zu einer neuen Weltordnung beitragen, in deren Mittelpunkt der Mensch in<br />

seiner Freiheit, seiner Würde und seinen unveräußerlichen Rechten steht.<br />

Die außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitischen Grundkoordinaten verlangen nach einer<br />

Neubestimmung in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt. Für Liberale bedeutet<br />

Globalisierung deshalb eben auch die Festigung der internationalen Rechts- und Wirtschaftsordnung.<br />

Liberale Außenpolitik ist wertegebunden. Ihre Ideale sind Menschenrechte und Demokratie,<br />

Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit. Liberale Außenpolitik ist aber nicht naiv. Sie weiß,<br />

daß Werte der Verteidigung bedürfen, wenn sie bedroht werden. Außenpolitik entscheidet<br />

über die Zukunft unserer Sicherheit und Freiheit. Dabei setzen Liberale auf internationale<br />

Kooperationsbereitschaft und Dialog. Die Rückkehr zu einer engen und vertrauensvollen<br />

Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren der Weltpolitik ist für Liberale von fundamentaler<br />

Bedeutung. Wertorientierte Außenpolitik ist kein Gegensatz zu interessengeleiteter<br />

Außenpolitik. Liberale setzen die Stärke des Rechts gegen das Recht des Stärkeren.<br />

Verbindliche internationale Regelwerke nutzen insbesondere den kleineren Staaten.<br />

Ziel liberaler Außenpolitik ist es Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sichern. Es geht um die<br />

Schaffung einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung in Europa und der Welt.<br />

Deutschland muß ein international anerkanntes Land in der zivilen Weltgesellschaft bleiben.<br />

Liberale Außenpolitik schafft Vertrauen.<br />

Freiheit braucht Bürgerrechte<br />

Liberale haben den Rechtsstaat einstmals erkämpft. Mit der Garantie unantastbarer Grundrechte,<br />

der freien Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten<br />

und der Teilung und Kontrolle staatlicher Gewalt wurden Grundideen des Liberalismus zu<br />

konstitutiven Elementen unseres Staatswesens. Deshalb ist es heute wiederum an uns, den<br />

Rechtsstaat gegen innere und äußere Bedrohungen verteidigen und die Freiheitsgarantien<br />

der Bürger konsequent zu erweitern.<br />

Dem liberalen Rechtsstaat droht von vielen Seiten Gefahr. Das unersättliche bürokratische<br />

Interesse an Lebensumständen, Einkommensverhältnissen und Kommunikationsverhalten<br />

der Bürger legt immer mehr Informationen aus ihrer Privat- und Intimsphäre offen. Falsch<br />

verstandene Fürsorge und besserwisserische Bevormundung unterwerfen immer privatere<br />

Lebensbereiche staatlicher Regulierung. Anschwellende Normenflut und wachsende Bürokratie<br />

engen den Handlungsspielraum der Bürger immer weiter ein. Unsere Freiheit stirbt<br />

scheibchenweise.<br />

Für Liberale ist der Staat nicht der Vormund der Bürger, sondern deren Instrument zur Sicherung<br />

der offenen Bürgergesellschaft. Die Aufgabe des liberalen Rechtsstaats ist eindeutig.<br />

Er muß Freiheit und Eigentum der Bürger schützen, nicht mehr und nicht weniger. Wir wollen<br />

nicht, daß der Staat diese Schutzfunktionen aufgibt, aber wir wollen, daß die Staatstätigkeit<br />

Grenzen hat. Für Liberale bedarf jede Maßnahme, die Freiheit einschränkt oder einschränken<br />

will, der Begründung. Für Liberale besteht kein Zweifel daran, daß Bedrohungen der<br />

Freiheit ernst genommen und bekämpft werden müssen. Sicherheit ist aber kein Selbstzweck,<br />

sondern dient der Sicherung von Freiheit. Letzter Maßstab hierfür ist deswegen nicht<br />

Effizienz allein, sondern die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.<br />

Diejenigen, die beständig nach mehr Staatszugriff auf das Privatleben der Menschen rufen,<br />

berufen sich auf Schlagworte wie: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“<br />

Einer solch totalitär anmutenden Allverfügbarkeit des Staates über selbst die intimsten<br />

24


Lebensbereiche der Menschen setzen Liberale die Überzeugung entgegen, daß eine<br />

menschliche Gesellschaft auch Türen braucht, die für den Staat verschlossen bleiben müssen.<br />

Niemand ist verpflichtet, sein Privatleben zu offenbaren. Datenschutz ist nichts Unzeitgemäßes.<br />

Je mehr Informationen durch moderne Überwachungs- und Kontrolleinrichtungen<br />

beschaffbar sind, desto notweniger wird er.<br />

Ein Informationsfreiheitsgesetz muß dem Datenschutz Rechnung tragen. Bürger und Unternehmen<br />

wollen ihre Daten und vertraulichen Informationen bei den Behörden in guten Händen<br />

wissen. Sie sollen nicht weitergegeben oder offen gelegt werden. Die informationelle<br />

Selbstbestimmung und der daraus resultierende Datenschutz sind hohe Güter unseres<br />

Rechtsstaates. Für Liberale ist nur ein Gesetz akzeptabel, das eine genaue Güterabwägung<br />

vornimmt und den Datenschutz verwirklicht. Der Einzelne ist aber nicht nur Ziel staatlicher<br />

Kontrolle. Er wird auch von Privaten ausgeforscht. Personenbezogene Daten sind in der Informationsgesellschaft<br />

ein wertvolles Wirtschaftsgut, das sich auf unterschiedlichste Weise<br />

beschaffen läßt. Der Gesetzgeber steht hier in der Pflicht, Regelungen zu treffen, die der<br />

informationellen Selbstbestimmung Rechnung tragen.<br />

Selbstverständlich hat der Rechtsstaat die Pflicht, die innere Sicherheit auch mit polizeilichen<br />

Mitteln bestmöglich zu gewährleisten und Sicherheitsrisiken, wie sie z. B. durch den<br />

Terrorismus entstehen, zu minimieren. Absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht. Die Politik<br />

darf sich nicht aus Furcht, bei der Prävention Lücken zu lassen, zu Freiheitsbeschränkungen<br />

verleiten lassen, die in keinem Verhältnis zu wahrscheinlichen Gefahren stehen. Es wäre der<br />

Sieg der Terroristen, wenn die offene Gesellschaft sich von der Freiheit verabschiedet. Denn<br />

terroristische Anschläge gegen demokratische Staaten haben u. a. das Ziel, das empfindliche<br />

Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zu stören, um den Staat und seine Bürger<br />

immer weiter zu entfremden. Das darf nicht passieren. Wir setzen auf konsequente Anwendung<br />

des geltenden Rechts, optimale Ausstattung der Sicherheitsbehörden und eine<br />

Verbesserung ihrer Organisationsstruktur und der internationalen Zusammenarbeit. Das sind<br />

die Antworten des Rechtsstaates auf die terroristische Bedrohung.<br />

Die Herrschaft des Rechts sichert Freiheit und Mitwirkungsrechte, sie gewährt die Chancengleichheit<br />

und den Schutz der Minderheiten. Sie definiert die Pflichten des Einzelnen gegenüber<br />

dem Staat und die Pflichten des Staates gegenüber dem Einzelnen. Die dabei erforderlichen<br />

Gesetze muß er durchsetzen und verwirklichen können. Vor der Verabschiedung neuer<br />

Gesetze ist zu prüfen, ob die bereits bestehenden Gesetze nicht ausreichen.<br />

Wo der Staat, Vertrauen und Mitwirkung seiner Bürger erwartet, muß er seinen Bürgern Vertrauen<br />

entgegenbringen. Vertrauen entsteht da, wo staatliche Strukturen transparent und<br />

Regierungsentscheidungen nachvollziehbar sind. Deshalb treten Liberale für eine Neuordnung<br />

des Föderalismus und für eine klare Zuordnung der Finanzverantwortung und der<br />

Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden ein.<br />

Die Transparenz von Entscheidungsabläufen ist am größten, wenn diese vor Ort getroffen<br />

werden. Dort, wo staatliche Entscheidungen erforderlich sind, weil die Handlungsfähigkeit<br />

der freiwilligen Zusammenschlüsse von Bürgern nicht ausreicht, müssen sie so nah wie<br />

möglich am Bürger getroffen werden. Für Liberale gilt der Vorrang der Subsidiarität, der Vorrang<br />

der kleineren Einheit. Auf höherer Ebene darf nur geregelt werden, was auf der unteren<br />

Ebene nicht besser geregelt werden kann. Dies vergrößert die Transparenz der Demokratie<br />

und erhöht die Identifikation der Bürger mit den demokratischen Entscheidungsabläufen.<br />

Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat.<br />

Gefahr droht, wenn viele Bürger sich an demokratischen Prozessen nicht mehr beteiligen.<br />

Die Bürgermitwirkung muß mit dem doppelten Ziel gestärkt werden, einerseits die Chancen<br />

für politische Mitwirkung der Bürger auszubauen, andererseits ihre Verantwortung für die<br />

aktive Bürgergesellschaft zu erhöhen.<br />

25


Bürger müssen deshalb stärker als bisher auf die Auswahl der Mandatsträger Einfluß nehmen<br />

können. Mehr Bürgernähe heißt weniger Parteienstaat. Durch die Möglichkeit des Kumulierens<br />

und Panaschierens auf kommunaler Ebene können Wählerinnen und Wähler ihre<br />

Stimmen bündeln und damit die bisher von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Kandidatenlisten<br />

verändern. Die Kommunalparlamente werden so wieder repräsentativer. Dies<br />

stärkt ihr Ansehen in der Gesellschaft.<br />

Gerade das ehrenamtliche Engagement in Parteien muß gefördert werden. Es ist die tragende<br />

Säule der Demokratie. Die Unterstützung politischer Parteien durch Spenden ist ein Beitrag<br />

zur Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems. Der Mißbrauch durch Einzelne ist<br />

kein Anlaß, die Unterstützung von Parteien durch Bürger oder Unternehmen in Frage zu stellen.<br />

Doch zu Recht verlangen die Bürger Transparenz hinsichtlich der Spender und entsprechende<br />

Strafen bei Gesetzesverstößen. Deshalb muß das Parteiengesetz um eine Strafbewehrung<br />

erweitert werden, wenn vorsätzlich gegen es verstoßen wird. Besonders schwerwiegende<br />

Verstöße gegen das Parteiengesetz müssen zu einem Verlust des passiven Wahlrechts<br />

auf Zeit führen.<br />

Die Bürger wissen um die Notwendigkeit einer angemessenen Bezahlung von Politikern. Zu<br />

Recht aber weisen sie unangemessene Privilegien zurück. Insbesondere wird die Überversorgung<br />

von Politikern nach dem Ausscheiden aus dem Amt kritisiert und auch der Vorwurf<br />

der Selbstbedienung wird immer wieder erhoben. Dem kann nur durch die Einsetzung einer<br />

unabhängigen Kommission zur Festlegung der Abgeordnetenentschädigung wirksam begegnet<br />

werden. Hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. In Art. 48 Abs. 3<br />

GG soll folgender Satz 2 eingefügt werden: Die Höhe der Entschädigung wird von einer unabhängigen,<br />

beim Bundespräsidenten einzusetzenden Sachverständigenkommission festgelegt.<br />

Die Angemessenheit der Altersversorgung soll ebenfalls überprüft und dem Deutschen<br />

Bundestag ein entsprechender Vorschlag zur Reform unterbreitet werden.<br />

Liberale Grundrechte sichern individuelle Selbstbestimmung und gesellschaftliche Autonomie.<br />

Sie werden verwirklicht durch vernünftige Gesetzgebung, bürgerschaftliche Selbstregierung<br />

und soziale Teilhabe. Wir wollen einen Staat, der seine Stärke aus dem Vertrauen seiner<br />

Bürger zieht. Für das dauerhafte Bestehen eines demokratischen Staates ist entscheidend,<br />

daß die Bürgerinnen und Bürger die politische Bedeutung der Grundrechte und Grundfreiheiten<br />

anerkennen, praktisch erfahren und selbst verwirklichen. Das ist gelebter Verfassungspatriotismus.<br />

Deutschland braucht Freiheit<br />

Das strategische Ziel der <strong>FDP</strong> ist die Ablösung der rot-grünen Bundesregierung spätestens<br />

im Jahr 2006. Regierungswechsel ist kein Selbstzweck. Zweck ist der Politikwechsel. Der<br />

Regierungswechsel ist Mittel <strong>zum</strong> Zweck, nämlich den Politikwechsel zu ermöglichen.<br />

Im Unterschied zu anderen Parteien ist die <strong>FDP</strong> nicht in der Phase der inhaltlichen Selbstfindung.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat ihr Programm. Die <strong>FDP</strong> will Aufschwung statt Stagnation, Arbeitsplätze<br />

statt Arbeitslosigkeit, Politikwechsel statt Nostalgie der 68er und „weiter so“.<br />

Die <strong>FDP</strong> muß einen eigenständigen Weg gehen. Die Eigenständigkeit der <strong>FDP</strong> gründet auf<br />

ihrem eigenen liberalen programmatischen Anspruch und Kurs. Die <strong>FDP</strong> tut gut daran, sich<br />

nicht vom wechselvollen und wankelmütigen Kurs anderer Parteien abhängig zu machen,<br />

sondern Schritt für Schritt ihre Strategie für die Bundestagswahl aus ihrem Programm abzuleiten.<br />

Wir setzen auf Wachstum statt immer mehr Umverteilung. Wir setzen auf soziale<br />

Marktwirtschaft statt bürokratischer Staatswirtschaft. Die <strong>FDP</strong> setzt auf ein modernes, weltoffenes<br />

und leistungsstarkes Deutschland. Wir wollen eine liberale Bürgergesellschaft, die auf<br />

die Kraft der Bürger setzt. Die <strong>FDP</strong> setzt auf die, die Wollen – auf den Neuanfang für<br />

Deutschland.<br />

26


Die Freien Demokraten bieten die konkretesten Antworten auf die kritischsten Fragen unserer<br />

Zeit.<br />

Wir stehen für einen Neuanfang in Deutschland!<br />

Wir wollen Deutschland im Interesse seiner Bürger erneuern!<br />

Die Programmkommission setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Vorsitz:<br />

Cornelia Pieper<br />

Präsidiumsmitglieder:<br />

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />

Andreas Pinkwart<br />

Rainer Brüderle<br />

Birgit Homburger<br />

Weitere Mitglieder:<br />

Daniel Bahr<br />

Ulrike Flach<br />

Otto Fricke<br />

Christel Happach-Kasan<br />

Christoph Hartmann<br />

Werner Hoyer<br />

Michael Kauch<br />

Alexander Graf Lambsdorff<br />

Martin Lindner<br />

Jürgen Martens<br />

Margarita Mathiopoulos<br />

Dirk Niebel<br />

Philip Rösler<br />

Dieter Thomae<br />

Corinna Werwigk-Hertneck<br />

Volker Wissing<br />

Externe Experten:<br />

Hans. D. Barbier<br />

Arnulf Baring<br />

Hergard<br />

27


1.2 Arbeit, Bildung, Chancen<br />

Erklärung der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion zur Verantwortung für Deutschland<br />

vom 12. April 2005<br />

Deutschland ist ein Land mit großen Potentialen. Lernen ist unsere unerschöpfliche Ressource.<br />

Höchstleistungsfähigkeit ist unsere größte Chance. Freiheit, Demokratie, Soziale<br />

Marktwirtschaft und Wettbewerb sind die Grundlagen unseres gesellschaftlichen<br />

Wohlstands. Internationale Orientierung mit Europa und im atlantischen Bündnis ist unsere<br />

Staatsräson. Deutschland kann erfolgreicher sein, als es heute ist, wenn Politik und Gesellschaft<br />

es wollen.<br />

Notwendig ist eine Politik, die sich auf den Weg macht, Vertrauen zurückzugewinnen. Notwendig<br />

ist eine Politik, deren Kennzeichen Solidität und Verläßlichkeit sind. Notwendig ist<br />

eine Politik, die nicht auf eine Legislaturperiode, sondern auf längere Zeiträume und Generationen<br />

übergreifend angelegt ist. Deutschland braucht ein umfassendes gesellschaftliches<br />

und wirtschaftliches Innovationsprogramm, eine Vorstellung von dem, was getan<br />

werden sollte und wie es zu bewerkstelligen ist. Darauf wollen wir hinaus.<br />

Wir werden überzeugende Rahmenbedingungen setzen, Leistung belohnen, marktwirtschaftliche<br />

Prinzipien beachten, Innovationen begünstigen, Eigenverantwortung stärken, Zukunftsvertrauen<br />

ausstrahlen und die Menschen ermutigen. Wir werden keinen Zweifel daran lassen,<br />

daß wir die für notwendig und überzeugend gehaltenen Ziele Schritt für Schritt auch<br />

erreichen wollen. Die soziale Ruhe der Gegenwart darf nicht weiter auf Kosten der Zukunft<br />

erkauft werden.<br />

Schwierigkeiten lassen sich nie allein mit Geld lösen. Wir müssen zu gemeinsamen Anstrengungen<br />

fähig sein, die nicht nur auf materielle Anreize abzielen. Wir werden erfolgreich sein,<br />

wenn wir Kompetenz im Wandel zeigen, veränderungsbereit sind und innere Einstellungen<br />

entwickeln, mit denen wir die äußeren Herausforderungen erfolgreich meistern können. Alle<br />

müssen dazu einen Beitrag leisten, nicht nur die Politik. Die Tarifvertragsparteien tragen an<br />

allererster Stelle Mitverantwortung für Arbeitsplätze. Sie müssen neue Antworten auf die<br />

Veränderungen der Arbeitswelt geben. Schließlich müssen aber auch die Bürgerinnen und<br />

Bürger zwischen Erwartungen an den Staat und eigener Verantwortung neu entscheiden.<br />

Nur so kann auch neues Selbstvertrauen entstehen.<br />

Dabei muß uns allen eines klar sein: Wir müssen unseren Wohlstand neu erarbeiten. Es<br />

geht darum, ein Stück der Annehmlichkeiten aus außerordentlich guten Zeiten neu zu erwirtschaften,<br />

denn unsere Wachstumsbasis ist zu schwach. Die Aufschwünge werden immer<br />

flacher und die Problemlagen häufiger. Ohne Mehrarbeit wird der Lebensstandard nicht<br />

gehalten werden können. Schon die Verlängerung um eine Arbeitsstunde pro Woche würde<br />

ein deutliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes bedeuten. Dieser Schritt, und er sollte<br />

durchaus größer sein, überfordert weder Politik noch Gesellschaft. Er lohnt sich. Er ist das<br />

Nächstliegende, was getan werden kann und muß. Es gibt keine Gesellschaft, die aus einer<br />

schwierigen Lage ohne zusätzliche Anstrengungen herauskommt.<br />

Wir befinden uns am Beginn eines neuen Jahrtausends, mitten in einem großen Umbruch.<br />

Mitten in einem Prozeß der Globalisierung, der nicht nur die Unternehmen betrifft, sondern<br />

jeden Arbeitsplatz in den weltweiten Wettbewerb stellt. Das Tempo der Veränderungen hat<br />

einiges auf den Kopf gestellt, was wir bisher über Arbeit, über Produktion, Standort und Produktivität<br />

gelernt haben und an das wir im Übrigen einen Großteil unserer gesellschaftlichen<br />

und sozialen Systeme angedockt haben. Die Rente, die Krankenversicherung, das Betriebsverfassungsgesetz,<br />

der Flächentarif und viele alte Gewohnheiten müssen den neuen Gege-<br />

28


enheiten angepaßt werden. Es gibt keine alten Stammplätze mehr, aber dafür gibt es neue<br />

Chancen.<br />

Wir werden Forschung und neue Technologien unterstützen.<br />

Jeden Tag entwickeln sich neue Möglichkeiten. Die Nanotechnik wird als Schlüsseltechnologie<br />

ihre Spur quer durch alle bisherigen Möglichkeiten und Verfahren ziehen. Robotik, Neurowissenschaften<br />

und Mikrosystemtechnik und andere Technologien werden einen großen<br />

Beitrag zur Innovationskraft Deutschlands leisten. Gentechnisch veränderte Organismen<br />

werden bei der Entgiftung von Böden eine Rolle spielen und können die Umwelt schützen.<br />

Gentechnik wird durch schadstoffresistentere Pflanzen den Hunger in der Welt bekämpfen<br />

können. Die Medizin entwickelt sich zu einer genbasierten Wissenschaft. Moderne Gesundheitsvorsorge<br />

wird ohne sie nicht mehr vorstellbar sein. Biotechnologien werden auf den<br />

Märkten der Welt immer bedeutsamer und bieten Chancen für hochqualifizierte Arbeitsplätze.<br />

Deutschland ist dabei, einen guten Teil seiner Innovationskraft zu verspielen. Wissenschaft,<br />

Forschung und Innovation sind weltweite, ununterbrochene Kommunikationsprozesse<br />

vieler hochqualifizierter Menschen. Deren Neugier läßt sich nicht verbieten.<br />

Wer den Verzicht auf Forschung empfiehlt, muß immer auch die Konsequenzen<br />

des Verzichts darlegen.<br />

Forschungsklonen muß auch in Deutschland möglich sein. Ob sich die mit dem Forschungsklonen<br />

verknüpften Hoffnungen auf das Heilen schwerer Krankheiten erfüllen werden,<br />

kann nicht vorab, sondern nur durch verantwortliche Forschung selbst beantwortet werden.<br />

Gerade deshalb muß man es ermöglichen. Freiheit und individuelle Selbstbestimmung<br />

und menschenwürdiges Leben werden auch durch Krankheiten beeinträchtigt, die man wirkungsvoll<br />

bekämpfen kann, wenn man sich rechtzeitig der Möglichkeiten der Heilung vergewissert.<br />

Menschliches Leid zu mindern und zu heilen, ist das Ziel verantwortungsbewußter<br />

Medizin. Dieser wollen wir auch in Deutschland weitere Möglichkeiten und<br />

Chancen eröffnen. Nach unserer Überzeugung hat der Staat auch grundrechtliche<br />

Schutzpflichten für neue Heilmethoden und Therapien.<br />

Bei Forschungs- und Entwicklungsausgaben liegt Deutschland als führende europäische<br />

Volkswirtschaft deutlich hinter vielen Nachbarländern zurück. Das wollen wir ändern. Allein<br />

die großen Wissenschaftsorganisationen und großen Forschungsvorhaben brauchen eine<br />

bessere Finanzausstattung. Bund-Länderfinanzierungen sind dafür weiterhin notwendig.<br />

Entscheidend ist aber nicht allein die bessere finanzielle Ausstattung von Forschungsmöglichkeiten.<br />

Es geht zuallererst um ein forschungsfreundlicheres Klima in Deutschland. Mehr<br />

Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Einführung neuer Technologien werden<br />

maßgeblich zu einem höheren Produktivitätswachstum beitragen.<br />

Wir wollen eine langfristige nationale Innovationsstrategie, die sich der Zukunftsfähigkeit unseres<br />

Landes verpflichtet fühlt. Dazu gehört, daß innovative Investitionen wieder möglich<br />

werden. Forschung zahlt sich wirtschaftlich dann aus, wenn sie auch zur Anwendung kommt.<br />

Zukunftstechnologien verkaufen sich nur dann überzeugend, wenn sie nicht nur im Land<br />

entwickelt, sondern auch erprobt und angewendet werden.<br />

Wir werden unsere Kinder durch Bildung stärken.<br />

Erfolgreiche Länder verdanken ihre Wertschöpfung kenntnis- und leistungsbereiten Menschen.<br />

Bildung und Ausbildung sind unser Paß für die Zukunft. Das Morgen gehört denen,<br />

die sich heute darauf vorbereiten. Ob als Selbständiger oder als Arbeitnehmer, ob in einer<br />

Führungsposition oder als Mitarbeiter, neben lebenslangem Lernen werden Eigenschaften<br />

wie Kreativität, Risikobereitschaft und die Fähigkeit zur Verantwortung die bedeutendsten<br />

Wettbewerbsvoraussetzungen sein. Qualifizierte Bildung und Ausbildung erfordern Bereitschaft<br />

und Anstrengung. Lernen ist Verpflichtung sich selbst und ebenso der Gemeinschaft<br />

29


gegenüber. Es ist unser größtes Kapital und unsere Chance für die Zukunft. Qualifizierung ist<br />

Voraussetzung für die Bewältigung des Wandels.<br />

Große Pädagogen wußten schon immer, daß Bildung etwas mit Erziehung zu tun hat. Eine<br />

Steigerung der Bildungsausgaben als einzige Konsequenz greift deshalb zu kurz. Weder<br />

mehr Unterricht, noch neue Lehrpläne oder Qualitätsprogramme allein reichen aus. Es geht<br />

um Kompetenzen. Es geht um Lehrer und Elternhäuser. Es geht um die Art und Weise, wie<br />

Wissen in der Schule vermittelt, aber auch wie Haltungen, Werte und Einstellungen im Elternhaus<br />

vorgelebt werden. Es geht um die Kultur des Lernens. Es geht um die größte<br />

und wichtigste Innovation: Unsere Kinder.<br />

Die Fülle der Begabungen, die eine Gesellschaft reich machen, wird nicht ausreichend gepflegt.<br />

Die unterschiedlichen Talente der Einzelnen früh aufzuspüren und zu fördern, sie<br />

nicht abzuschleifen, sondern sie zu entwickeln, das ist der Sinn von Bildung. Sie ist die Begegnung<br />

mit anspruchsvollen Unterrichtsinhalten und mit Persönlichkeiten vom Kindergarten<br />

über Schule und berufliche Bildung bis in die Hochschule. Nicht eine Absenkung des Niveaus<br />

macht Sinn. Jeder junge Mensch sollte auf die Höhe seiner Möglichkeiten gelangen.<br />

Nur dann kann er sein Bestes geben. Das ist die Aufgabe der Schule. Dahin muß<br />

sie führen. Dafür haben die Länder Verantwortung. Daran müssen sich daran messen lassen.<br />

Wirtschaftliches Wachstum, Arbeitsplätze und damit soziale Sicherheit werden durch die<br />

Arbeit der Hände, aber auch durch die Anstrengung der Köpfe erreicht. Berufliche Bildung<br />

muß Betrieben mehr Spielraum bieten, in Stufen möglich sein, einen Ausbildungspaß mit<br />

Bescheinigung der Fähigkeiten vorsehen und durch Flexibilität in Ausbildungsvergütung und<br />

Löhnen auch den Jugendlichen eine Chance geben, die mit praktischen Aufgaben besser<br />

umgehen können als mit theoretischen. Die Tarifvertragsparteien müssen ihre starre<br />

Haltung beenden, sonst werden wir durch gesetzgeberische Flexibilisierung die Chancen<br />

schaffen müssen.<br />

Wir werden den Hochschulen wirkliche Autonomie zurückgeben. Hochschulen sollen<br />

sich ihre Studentinnen und Studenten selbst aussuchen können. Die Studenten sollten<br />

die Möglichkeit haben, die für sie beste Universität auszuwählen. Die Hochschulen<br />

sollen die Zuständigkeit für ihr eigenes Personal bekommen und auch Studiengebühren<br />

erheben können. Es ist und bleibt eine sozialpolitische Irreführung der Öffentlichkeit,<br />

wenn Studiengebühren geradezu flächendeckend unter Verbot gestellt werden. Schon heute<br />

finanzieren die Arbeiterhaushalte das kostenlose Studium späterer Bezieher höherer Einkommen.<br />

Entscheidend ist, daß Stipendiensysteme sicherstellen, daß Qualität entscheidet<br />

und nicht die Herkunft der Bewerberinnen und Bewerber.<br />

Deutschland braucht eine Initiative für Exzellenz. Wie zivilisiert und gerecht eine Gesellschaft<br />

ist, zeigt sich auch an ihrem Umgang mit Talenten. Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit<br />

sind nicht identisch mit Ergebnisgleichheit. Nivellierung macht eine Gesellschaft<br />

arm durch Gleichheit. Freiheitliche Gesellschaften brauchen Eliten in allen Berufen.<br />

Entscheidend ist, ob hervorragend qualifizierte Menschen ihren Erfolg auch <strong>zum</strong> Erfolg<br />

aller machen. Dann erst haben sie begriffen, was Elite ist und sein muß.<br />

Wir werden Markt und Umwelt versöhnen.<br />

Der Markt ist mehr als reine Gewinnmaximierung. Ein Wirtschaftssystem, das seine natürlichen<br />

Lebensgrundlagen im Zuge des wirtschaftlichen Fortschritts zerstört, ist nicht zukunftsfähig.<br />

Marktwirtschaftliche Freiheit in zerstörter Umwelt - eine solche Freiheit führt sich selbst<br />

ad absurdum und ist unakzeptabel. Der Schutz der Umwelt gehört zu den unabdingbaren<br />

Zielen einer Sozialen Marktwirtschaft. Die ökologische Dimension ist Wert- und Zukunftsbestandteil<br />

einer Marktwirtschaft.<br />

30


Die Natur gehört zu den Voraussetzungen unseres Lebens. Wir können nicht auf sie verzichten.<br />

Sie verfährt im übrigen schon seit Millionen Jahren nach dem Grundsatz, der auch das<br />

Fundament des Erfolgs in Unternehmen und Märkten bildet: dem besten Verhältnis zwischen<br />

Aufwand und Nutzen. Markt und Wettbewerb zielen auf Effizienz bei der Vermeidung und<br />

Behebung von Schäden. Dieses Prinzip gehört endlich auch in der Umweltpolitik durchgesetzt.<br />

Wir brauchen im Umweltschutz moderne marktwirtschaftliche Methoden <strong>zum</strong> Erzielen<br />

der besten Ergebnisse anstelle bürokratischer und dirigistischer Apparate.<br />

Eine moderne Umweltpolitik ist davon überzeugt, daß es eine staatliche Anmaßung ist, Menschen<br />

auf allen Gebieten vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Es ist nicht<br />

mehr notwendig, den privaten Haushalten die Mülltrennung gesetzlich vorzuschreiben, wenn<br />

technische Möglichkeiten bestehen, die exakter und günstiger den gleichen Zweck erreichen.<br />

Es ist absurd, wertvolle Ressourcen in unserem Land darauf zu verschwenden, bestimmte<br />

Schadstoffe im Promille-Bereich noch weiter zu reduzieren, wenn mit dem gleichen Aufwand<br />

anderswo ein hundertfacher Effekt zu Gunsten unserer gemeinsamen Umwelt zu erzielen<br />

wäre.<br />

Deshalb setzen wir darauf, das Ordnungsrecht zurückzudrängen zugunsten von<br />

marktkonformen Instrumenten wie Schaffung von Eigentumsrechten, Zertifikatshandel,<br />

Lizenzen, Selbstverpflichtungen. Unser Ziel ist Wettbewerb der besten Lösungen<br />

statt staatlicher Intervention.<br />

Deutschland muß heraus aus alten Ideologien. Postulate, die über die Jahrzehnte zu Dogmen<br />

erstarrt sind, müssen immer und immer wieder überprüft werden. Wenn wir für Umweltschutz<br />

etwas erreichen wollen, dann müssen wir Produktions- und Lebensweisen, deren<br />

bedrohliche Folgen uns deutlich werden, ersetzen. Dazu brauchen wir aber Technologien für<br />

die Erneuerung und Verbesserung aller Produktionsmöglichkeiten, kur<strong>zum</strong> Höchstleistungsfähigkeit.<br />

Wir haben dazu kein besseres Werkzeug als Einfallsreichtum und wissenschaftliche<br />

Einsicht.<br />

Der Verbrauch an fossilen Brennstoffen wird weltweit weiter ansteigen. Um den Trend<br />

aber zu stoppen, sind alle Möglichkeiten, über die wir heute verfügen, gleichzeitig anzuwenden.<br />

Der Anbau nachwachsender Rohstoffe, der Einsatz der Wasserstofftechnologie,<br />

Geothermik und Solartechnik, Einsparungen durch verbesserte Wärmedämmung,<br />

Kraftwärmekopplung und auch Kernenergie.<br />

Das Ausstiegsszenario aus der Kernenergie ist unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes<br />

ein Fehler. Die Kernenergie kann kurzfristig den wirksamsten Beitrag <strong>zum</strong> Schutz<br />

des Klimas leisten. Deutschland muß deshalb Kompetenz bei der Erforschung des Umgangs<br />

mit Kernenergie behalten. Sicherheitsforschung für die Kernenergie, insbesondere <strong>zum</strong> erweiterten<br />

Schutz gegen Einwirkungen von außen, zu verbessertem Strahlenschutz und zur<br />

gesicherten Entsorgung wollen wir verstärkt vorantreiben. Forschung und Entwicklung zur<br />

Erschließung der Kernfusion als neuer Primärenergiequelle und deren industrielle Anwendung<br />

wollen wir fördern, ebenso die Optimierung der Wasserstofftechnologie als wichtige<br />

Option für die Energiesysteme der Zukunft.<br />

Globale Probleme der Energie- und Umweltpolitik verlangen innovative Impulse aus Forschung<br />

und Technik. Energiepolitik muß Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit beachten.<br />

Die Förderung erneuerbarer Energien ist richtig, aber sie geht fehl, wenn sie einseitig auf die<br />

Netzeinspeisung des aus regenerativen Trägern gewonnenen Stroms abstellt. Die Möglichkeit,<br />

die regenerativ gewonnene Energie mit Speichertechniken zu konservieren, bleibt so<br />

ungenutzt. Nicht Dirigismus bei der Förderung erneuerbarer Energien und staatliche Vorgaben<br />

von Technik und Preis, sondern wettbewerbliche Anstrengungen sowie Forschung und<br />

Entwicklung in Speichertechniken und Emissionshandel bringen uns weiter. So werden Potentiale<br />

zur Energieeffizienzsteigerung und zur Energieeinsparung verfügbar und wettbewerbsfähig.<br />

31


Wir werden für solide Haushalte sorgen.<br />

Staat und Politik können sich letztlich nicht über ökonomische Gesetzmäßigkeiten hinwegsetzen,<br />

um Wohlstand und Gerechtigkeit zu erreichen. Die Verteilungsorientierung unserer<br />

Volkswirtschaft mit knapp 50 Prozent Staatsquote ist zu hoch. Sie nimmt zu viel und gibt zu<br />

wenig. Das Ergebnis heißt bislang: Weder Generationen-gerechtigkeit, noch Zukunft.<br />

Die finanzwirtschaftliche Lage des Bundeshaushaltes hat sich in den letzten Jahren verschlechtert,<br />

weil die politischen Entscheidungen zur quantitativen und qualitativen Konsolidierung<br />

der Ausgaben nicht erfolgt sind. Hier liegt einer der Hauptgründe für die Vertrauenskrise<br />

gegenüber der Politik. Solide Staatsfinanzen bilden die entscheidende Komponente für<br />

dauerhaftes und dynamisches Wachstum. Die Politik der schleichenden Aufweichung des<br />

Haushaltsverfassungsrechts wird durch uns beendet.<br />

Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen, sie belasten nachfolgende<br />

Generationen. Es kann nicht länger lediglich das Einnahmevolumen durch Kreditaufnahme<br />

der Ausgabenstruktur angepaßt werden. Bei der Sanierung der Haushalte kann es nicht um<br />

Einnahmeverbesserung durch Steuererhöhungen gehen. Nur eine klare finanzpolitische Linie,<br />

die eine verläßliche Konsolidierungsperspektive auf der Ausgabenseite aufweist, kann<br />

Vertrauen in die Solidität staatlichen Handelns schaffen. Die Subventionen müssen Zug<br />

um Zug gekürzt und am Ende im wahrsten Sinne des Wortes beendet werden. Leistungsgesetze<br />

müssen überprüft werden. Es muß ganz einfach weiterer Spielraum für<br />

Steuersenkungen geschaffen werden. Sparen mit Ziel ist die Aufgabe. Es geht um neue<br />

Beschäftigungsdynamik für neue Arbeitsplätze, statt um alten Verteilungskampf. Nur so können<br />

über mehr Arbeitsplätze am Ende auch die Haushalte wieder ausgeglichen werden.<br />

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt darf nicht weiter gebrochen werden. Er ist ein<br />

klarer makroökonomischer Kompaß für wirtschaftliche und finanzielle Solidität in Europa.<br />

Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes begründet das Wichtigste,<br />

deutsche Politik braucht eine stabile Währung. Das Vertrauen der Anderen in uns.<br />

Wir werden Vorfahrt für Arbeitsplätze ermöglichen.<br />

Eine Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft, unserer freiheitlichen Wirtschaftsverfassung,<br />

die Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und eine Neugewichtung des Verhältnisses zwischen<br />

Staat und Bürger ist wichtige Grundlage für neue Chancen.<br />

Es geht insgesamt darum, den Raum für Freiheit und Verantwortung neu zu schaffen und zu<br />

wahren. Die Feststellung Wilhelm von Humboldts bleibt gültig, daß „… jedes Bemühen des<br />

Staates verwerflich ist, sich in die Privatangelegenheiten seiner Bürger überall da ein<strong>zum</strong>ischen,<br />

wo dieselben nicht unmittelbaren Bezug zu einer Verletzung des Rechtes des einen<br />

durch den anderen haben“.<br />

Derzeit erschöpft sich die Politik in Deutschland in einem interventionistischen Flickenteppich.<br />

Die drängenden Probleme erfordern dagegen eine klare Ordnungspolitik. Der Staat<br />

bildet in unserer freiheitlichen Ordnung nur den Rahmen um den Bürgern durch eigene Initiativen<br />

und Ideen ein Höchstmaß an Erfolg zu ermöglichen. Wo der Staat selbst <strong>zum</strong> Hindernis<br />

für Fortschritt und Wohlstand für alle wird, gehört er reformiert.<br />

Den Bürgern muß ihr eigenes Leben wieder zurückgegeben werden. Die Politik darf Bürgerinnen<br />

und Bürger nicht daran hindern, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Die Bürgerinnen<br />

und Bürger müssen auf allen Feldern wieder in ihre Rechte eingesetzt werden. Sie<br />

haben ein Recht auf Chancen, ein Recht auf Zukunft, ein Recht auf Wahlmöglichkeiten, ein<br />

Recht auf Privatheit - im täglichen Leben, am Arbeitsplatz, in den sozialen Sicherheitssystemen<br />

und bei der privaten Vorsorge.<br />

32


Solidität und Verläßlichkeit, Konsistenz und Kontinuität müssen wieder die Politik prägen,<br />

damit Glaubwürdigkeit und Vertrauen, die so wichtig sind für Innovation und Investition, zurückgewonnen<br />

werden. Wettbewerbliche Rahmenbedingungen für das Handeln der verantwortlichen<br />

Bürger in eigener Verantwortung und Fairneß in den sozialen Sicherungssystemen<br />

zwischen den Generationen sind die entscheidenden Prinzipien.<br />

Deutschland verliert jeden Tag Arbeitsplätze an die Schwarzarbeit oder an das Ausland.<br />

Wir wollen das ändern. Wir wollen einen stärkeren Platz Deutschlands in der weltweiten<br />

Wertschöpfungskette zurückgewinnen. Exportweltmeister zu sein, mit Produkten, die<br />

überhaupt nicht mehr in Deutschland hergestellt werden, das reicht nicht aus. Die hohe Arbeitslosigkeit<br />

ist nicht nur für Millionen Menschen und ihre Angehörigen ein sehr persönliches<br />

Schicksal. Ihre Überwindung ist zugleich die zentrale Frage für die Zukunft der Sozialen<br />

Marktwirtschaft. Arbeitslosigkeit destabilisiert die Gesellschaft, gefährdet die finanziellen<br />

Grundlagen der öffentlichen Haushalte und der sozialen Sicherungssysteme. Weiter<br />

wachsende Staatsverschuldung und weitere soziale Einschnitte sind zwangsläufige<br />

Folgen. Politische Randerscheinungen suchen in solchen Lagen ihre Chancen, gerade<br />

in Deutschland darf aber die politische Mitte nicht verloren gehen.<br />

Soziale Sicherheit ist nur auf der Basis einer auf internationale Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische<br />

Initiativen, Beschäftigung und Wachstum ausgerichteten Wirtschaftspolitik<br />

möglich. Dies war die Kernbotschaft der Sozialen Marktwirtschaft in der Zeit des Wiederaufbaus<br />

nach dem Krieg. Auf diese Botschaft müssen wir uns wieder besinnen. Wir müssen<br />

die soziale Marktwirtschaft erneuern.<br />

Erneuern, das heißt, den Staat auf seine Kernaufgaben zurückzuführen, die hohe Staatsquote<br />

abzubauen, durchgreifende Reformen der Sozial- und Subventionssysteme anzugehen.<br />

Krankenversicherung, Rentenversicherung müssen bezahlbar, zukunftssicher<br />

und generationengerecht zugleich gemacht werden. Die Konsolidierung der öffentlichen<br />

Haushalte, eine Steuerreform für niedrige Steuersätze und Reformen am Arbeitsmarkt, die<br />

besonders dringlich sind, um Flexibilität und mehr Leistungsanreize zu schaffen, gehören<br />

dazu. Die Öffnung der Gütermärkte, die Öffnung des Dienstleistungsmarktes, Deregulierung<br />

und Wettbewerb bei den Netzindustrien sind im europäischen Verbund überfällig.<br />

Die Privatisierung von Bundesbeteiligungen muß konsequent fortgesetzt werden. Es<br />

geht um Innovation statt Strukturerhaltung. Elastizität und Reaktionsvermögen müssen wieder<br />

hergestellt werden.<br />

Hartz IV ging in die richtige Richtung. Aber es muß mehr getan werden. Vorfahrt für<br />

Arbeitsplätze gilt nicht nur bis zu nächsten Kreuzung. Das Tarifkartell muß aufgebrochen,<br />

der Kündigungsschutz neu justiert, das Betriebsverfassungsgesetz mittelstandsfreundlich<br />

geändert, der Tarifvorbehalt beseitigt, das Günstigkeitsprinzip<br />

erweitert, die Tarifbindung zeitlich befristet und die Allgemeinverbindlichkeit beseitigt<br />

werden, Betriebsvereinbarungen, Öffnungsklauseln müssen ermöglicht und der Flächentarif<br />

geöffnet werden.<br />

Entscheidend sind betriebliche Bündnisse für Arbeit, die vor Ort regeln, was zu regeln ist.<br />

Wenn 75 % der Belegschaft vom Flächentarif abweichenden Regelungen zustimmen,<br />

dann muß das ohne Einspruch von Gewerkschaftszentralen und Arbeitgeberverbänden<br />

möglich sein. Wir werden das Günstigkeitsprinzip des Tarifvertragsgesetzes mit dieser<br />

Zielsetzung ändern. Ohne wirkliche Veränderungen im Tarifrecht verdient der deutsche Arbeitsmarkt<br />

die Bezeichnung Markt nicht.<br />

Jedes neue Gesetz und jede neue Verordnung gehören in ihren Auswirkungen auf Arbeitsplätze<br />

in Deutschland und Bürokratiekosten überprüft. Arbeitsplatzvernichtende Regulierungen,<br />

wie die weit über die Anforderungen der Europäischen Union hinausgehende Antidiskriminierungsgesetzgebung,<br />

werden wir ändern. Einen „Arbeitsplätze-TÜV“ für neue Gesetz-<br />

33


gebungen richten wir ein. So wie bisher die Kosten für den Bundeshaushalt ausgewiesen<br />

werden müssen, sollten in Zukunft auch die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in Deutschland<br />

ausgewiesen werden.<br />

Wir wollen weniger Staat und weniger Bürokratie durch Dezentralisierung, Privatisierung und<br />

den Abbau von Reglementierungen erreichen. Wirtschaftslenkende Verordnungen und Gesetze<br />

müssen mit einem Verfallsdatum versehen werden. Arbeitsplatzvernichtende veraltete<br />

Vorschriften wie z.B. das Ladenschlußgesetz gehören ersatzlos abgeschafft. Bürokratielasten<br />

werden wir in fünf zentralen Kostenfeldern, der Vereinfachung des zu komplizierten<br />

Steuerrechts, der Vereinfachung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts, des Umweltrechts<br />

sowie einem Abbau der Statistiken die Belastungen spürbar senken. Aus Genehmigungsverfahren<br />

müssen Anmeldeverfahren werden. Erteilt eine Behörde einem Antrag innerhalb<br />

einer gewissen Frist keinen Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt.<br />

Das Kündigungsschutzrecht werden wir reformieren. Es schützt diejenigen, die Arbeit haben<br />

und macht es denjenigen, die Arbeit suchen, schwerer. Für jede Arbeitnehmerin, für jeden<br />

Arbeitnehmer bleibt es auch beim Willkürschutz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es geht<br />

nicht um hire and fire, es geht um mehr Chancen für Arbeitslose.<br />

Viele, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind gering qualifiziert. Die Produktivität ihrer<br />

Arbeit liegt oft unterhalb den tariflich vereinbarten Sockellöhnen. Die starren Strukturen haben<br />

zu einer über Jahre gewachsenen hohen Sockelarbeitslosigkeit geführt. Ohne Flexibilität<br />

bei den Tarifen ist der strukturellen Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich nicht wirksam entgegen<br />

zu treten. Nur über Flexibilität in diesem Bereich und größere Freibeträge für<br />

Hinzuverdienstmöglichkeiten ergeben sich neue Beschäftigungschancen. Die wollen<br />

wir erreichen. Wir werden dabei zugleich die 400-Euro-Jobs, die sich am ehesten aus den<br />

ganzen Vorschlägen der Hartz-Kommission bisher bewährt haben, auf 600-Euro-Jobs erhöhen<br />

und Freibeträge für Hinzuverdienst bei ALG II erhöhen. Sie sind für Menschen, die zusätzliche<br />

Anstrengungen unternehmen wollen, wichtig. Sie reduzieren die Schwarzarbeit und<br />

belohnen Leistung.<br />

Wir werden das Betriebsverfassungsrecht mittelstands-freundlich reformieren. Klare,<br />

flexible Entscheidungswege sind die Stärken der Mittelständler. Sie stehen im direkten Kontakt<br />

mit ihrer Belegschaft. Die Schwellenwerte für die Einrichtung von Betriebsräten und für<br />

die Freistellung wollen wir deshalb ändern. Ein Betriebsrat soll in Betrieben ab 20 Beschäftigten<br />

eingerichtet werden, die Freistellung eines Betriebsrats in Betrieben ab 500 Beschäftigten<br />

stattfinden.<br />

Neben der betrieblichen Mitbestimmung in kleinen und mittleren Betrieben ist auch die Konzernmitbestimmung<br />

reformbedürftig. Es ist Zeit für eine Runderneuerung der deutschen Unternehmens-verfassung.<br />

Die alte Deutschland AG stößt international an ihre Grenzen.<br />

Wir wollen die Aufsichtsräte verkleinern, maximal 12 Persönlichkeiten sind genug, die<br />

Eigentümer stärken, der Hauptversammlung mehr Rechte geben und die paritätische<br />

Mitbestimmung durch Drittelbeteiligung ersetzen. Dabei sollen sich die Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer ihre Vertreter in die Aufsichtsgremien selbst wählen. Sie entscheiden,<br />

wer sie vertritt, und niemand anders.<br />

Wir werden für einfache, niedrige und gerechte Steuern sorgen.<br />

Das deutsche Steuerrecht muß radikal vereinfacht werden. Wir wollen die Tarifbelastung der<br />

Einkommen weiter verringern, Subventionstatbestände weiter abbauen und zugleich das<br />

Steuerrecht erheblich vereinfachen. Eine grundlegende Steuerreform muß verbunden werden<br />

mit einer deutlichen Tarifsenkung und einem zeitgleichen konsequenten Subventionsabbau.<br />

Sie muß die Rahmenbedingungen für Innovationen durch international wettbewerbsfähige<br />

Steuertarife verbessern und zugleich den Finanzstandort Deutschland durch wettbewerbsfähige<br />

Kapitalertragsbesteuerung sichern.<br />

34


Wir wollen Schritt für Schritt auf eine Flat Tax hinaus, die einen Steuersatz für alle<br />

Einkünfte vorsieht, die das Nebeneinander verschiedener Steuern und Anreize zur<br />

Einkommens-verlagerung aus Steuerersparnisgründen beendet. Bei der Politik für eine<br />

Flat Tax werden wir stufenweise vorgehen. Auf mittlere Sicht kann die Selbstfinanzierung,<br />

von der wir bei unserem steuerpolitischen Vorschlag von 15 %, 25 % und 35 %<br />

ausgehen, einen entscheidenden Beitrag zur Realisierung leisten. Auf dem Weg zu einem<br />

Steuersystem aus einem Guß werden wir unternehmerische Einkünfte von Anfang an<br />

mit höchstens 25 % besteuern.<br />

Damit werden auch die 80 Prozent der deutschen Unternehmen, die Personengesellschaften<br />

sind, gerecht und gleich behandelt. Dort haften die Unternehmerinnen und Unternehmer<br />

persönlich. Auch bei den Kapitalgesellschaften überwiegt der Mittelstand. Diese<br />

besondere Wirtschaftsstruktur mit Menschen, die persönlich für ihr Unternehmen einstehen,<br />

hat Deutschland stark gemacht. Wir wollen die Steuerpolitik dieser dynamischen Wirtschaftsstruktur<br />

anpassen und nicht umgekehrt.<br />

Ein zentraler Punkt unserer Politik ist deshalb die Gleichbehandlung aller Einkunftsarten.<br />

Voraussetzung dafür ist die Abschaffung der Gewerbesteuer als Sonderbelastung für Unternehmen<br />

und eine Neuregelung der Gemeindefinanzierung. Wir wollen eine Abschaffung der<br />

Gewerbesteuer. Sie belastet den Mittelstand und verhindert Arbeits- und Ausbildungsplätze.<br />

Den Kommunen werden wir einen prozentualen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

ermöglichen. Das stärkt die Finanzautonomie. Zugleich werden wir einen deutlich<br />

erhöhten Anteil von 12 Prozent für die Kommunen an der Umsatzsteuer festlegen. Wir<br />

stellen damit die Kommunen auf eine Finanzgrundlage, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben<br />

sachgerecht zu erledigen. Wenn ihnen Aufgaben zugewiesen werden, muß finanzieller<br />

Ausgleich hergestellt werden. Es bleibt bei unserer klaren Initiative, dies in der Verfassung<br />

zu verankern. Wir sind und bleiben Partner kommunaler Selbstverwaltung.<br />

Wir werden ein Bürgergeld für Bedürftige schaffen.<br />

In Deutschland gibt es derzeit eine Fülle von steuerfinanzierten Sozialleistungen, die von den<br />

verschiedensten Stellen ausbezahlt werden. Unser Ziel ist es, sowohl diese Sozialleistungen<br />

wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, als auch das<br />

Kindergeld und die mit dem Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung<br />

verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit<br />

unzureichendem Einkommen in einem Bürgergeld zusammen-zufassen.<br />

Das Bürgergeld ist die komplette beschäftigungsfreundliche Modernisierung der Sozialsysteme<br />

aus einer Hand. Es geht über Hartz IV weit hinaus. Es ist ein Konzept für eine<br />

auf Beschäftigung abzielende Soziale Marktwirtschaft. Die größte soziale Sicherheit ist immer<br />

noch ein Arbeitsplatz.<br />

Wir wollen durch Zusammenfassung der verschiedenen steuerfinanzierten Sozialleistungen<br />

und durch Pauschalierungen das Sozialsystem für die Bürger wieder überschaubar<br />

machen. Zudem wollen wir ausschließen, daß staatliche Hilfen zu Unrecht mehrfach<br />

in Anspruch genommen werden können. Hilfe bekommen dann nicht mehr diejenigen,<br />

die sich im Sozialdickicht am besten auskennen, sondern diejenigen, die Hilfe wirklich brauchen.<br />

Das Bürgergeld schützt die Bedürftigen vor den Findigen. Das ist fair.<br />

Das Bürgergeld unterstützt dort, wo Hilfe wirklich notwendig ist: Es ist ausschließlich an der<br />

Bedürftigkeit ausgerichtet. Bedürftig ist derjenige, der nicht oder nur teilweise in der Lage ist,<br />

das durch das Bundesverfassungsgericht beschriebene soziokulturelle Existenzminimum<br />

aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Das ist zielgenau.<br />

Bürgergeldempfänger sollen immer einen finanziellen Anreiz haben, nach höherem<br />

Einkommen zu streben, um sich Zug um Zug aus der sozialen Begleitung, im wahrsten<br />

35


Sinne des Wortes, herauszuarbeiten. Dafür müssen die Freibeträge gegenüber der<br />

bisherigen Regelung beim Arbeitslosengeld II deutlich erhöht werden.<br />

Das Bürgergeld setzt damit auch das Leistungsprinzip im Niedriglohnbereich wieder in Kraft:<br />

Derjenige, der arbeitet, muß spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Das<br />

ist gerecht.<br />

Bestandteil des Bürgergeldes ist die Verbindung der Sozialtransfers mit dem Steuersystem.<br />

Nur dadurch können die notwendige Einfachheit, Transparenz, Treffsicherheit, Gerechtigkeit,<br />

Rechtssicherheit und der notwendige Bürokratieabbau erreicht werden. Wo immer möglich<br />

soll die einkommensabhängige Umverteilung in den Sozialsystemen in das Steuersystem<br />

transferiert werden. Zudem sollen die Pauschalen im verbundenen Steuer-Transfersystem<br />

harmonisiert werden.<br />

Wir wollen deshalb steuerfinanzierte Sozialleistungen im Finanzamt bündeln und verrechnen.<br />

Bürger, die Anspruch auf Transferleistungen des Staates haben, haben nur<br />

noch einen Ansprechpartner.<br />

Die hohen Lohnzusatzkosten sind mitverantwortlich für die hohe und steigende Arbeitslosigkeit.<br />

Die Absenkung dieser Kosten kann nur durch nachhaltige Strukturreformen in allen sozialen<br />

Sicherungssystemen erfolgen. Wir müssen den Teufelskreis von immer höheren Sozialabgaben<br />

und immer höheren Arbeitslosenzahlen durchbrechen. Wir nehmen das in Angriff.<br />

Die alten Umverteilungsapparate mit unzureichenden Verteilungseffekten müssen umgestaltet<br />

werden. Dazu sind wir bereit.<br />

Wir werden soziale Sicherheit neu organisieren.<br />

Für uns gilt Wahlfreiheit, Eigenverantwortung statt Bevormundung und Bürgerselbstversicherung<br />

statt Bürgerzwangsversicherung. Kapitaldeckungsverfahren müssen<br />

undurchschaubare und finanziell marode kollektive Systeme ersetzen. Es gilt Ängste<br />

von Menschen ernst zu nehmen und nicht Ängste zu erzeugen.<br />

Im Rahmen unserer Vorschläge zur Gesundheitsreform wird der Arbeitgeberbeitrag der<br />

Krankenversicherung als steuerpflichtiger Lohnbestandteil ausgezahlt. Die Lohnzusatzkosten<br />

werden so von der Beitragsentwicklung im Gesundheitswesen abgekoppelt.<br />

Ziel unserer Gesundheitspolitik ist ein bezahlbarer und gleichwohl umfassender Krankenversicherungsschutz<br />

für alle. Das jetzige System werden wir reformieren, hin zu mehr Freiheit,<br />

Effizienz und Wettbewerb. Es geht um ein freiheitliches Versicherungsmodell, das auf den<br />

Prinzipien des Wettbewerbs und der sozialen Verantwortung beruht. Anstelle von Budgetierung,<br />

Rationierung und fortlaufender gesetzlicher Kürzung von Leistungen ist eine nachhaltige<br />

Reform unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung unumgänglich. Das jetzige<br />

Umlagesystem ohne Altersrückstellungen, in dem immer weniger junge Menschen<br />

für die hohen Krankheitskosten von immer mehr älteren Menschen aufkommen,<br />

soll in ein kapitalgedecktes System mit entsprechenden Altersrückstellungen umgewandelt<br />

werden. Diese Altersrückstellungen sollen zwischen den Kassen in vollem<br />

Umfang übertragbar sein.<br />

Echter Wettbewerb entsteht durch eine privatrechtliche Organisation der gesetzlichen<br />

Krankenkassen und durch Tariffreiheit. Die gesetzliche Pflichtversicherung wird durch<br />

eine Pflicht zur Versicherung eines Mindestumfangs an Leistungen, den so genannten<br />

Regelleistungen ersetzt.<br />

Der Einzelne ist frei in der Entscheidung, ob er darüber hinaus weitere Leistungen versichern<br />

will oder z. B. einen höheren Selbstbehalt wählt. Um jeden Bürger in die Lage zu versetzen,<br />

eine Versicherung abzuschließen, die <strong>zum</strong>indest die Regelleistungen umfaßt, ist vorgese-<br />

36


hen, daß jedes Versicherungsunternehmen mit Kontrahierungszwang einen Pauschaltarif<br />

anbieten muß, der diese Regelleistungen abdeckt und der weder nach Geschlecht, noch<br />

nach sonstigen Kriterien differenziert. Von Geburt an hat jeder Bürger, auch in den anderen<br />

Tarifen, einen Anspruch darauf, <strong>zum</strong>indest im Umfang der Regelleistungen unabhängig<br />

von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert zu werden.<br />

Für Kinder und Bürger mit zu geringem oder keinem Einkommen wird eine Pauschale<br />

als Bestandteil des Bürgergeldes gewährt, die sich an der Höhe der Regelleistungstarife<br />

der verschiedenen Krankenkassen bemißt.<br />

Die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung muß durch Aufbau eines<br />

Kapitalstocks gesichert werden. Das derzeitige Umlageverfahren ist nicht zukunftsfest.<br />

Die Rücklagen werden vermutlich bis <strong>zum</strong> Jahre 2008 komplett aufgebraucht sein. Deshalb<br />

ist eine Pflicht zur Versicherung im Rahmen einer kapitalgedeckten Pflegeversicherung notwendig.<br />

Der Beitrag für den gesetzlich verpflichtenden Versicherungsumfang ist im Bürgergeld<br />

als Pauschale enthalten.<br />

Die Rente gehört grundsätzlich neu durchdacht. Private Altersvorsorge muß sie ergänzen.<br />

Die versicherungsfremden Leistungen müssen beseitigt und die Frühverrentung zu Lasten<br />

der sozialen Sicherungssysteme muß beendet werden. Rentenabschläge müssen künftig<br />

noch stärker die gestiegene Lebenserwartung berücksichtigen und den Anreiz zur Inanspruchnahme<br />

vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter mindern. Wir werden dabei die Abschläge<br />

variabel gestalten und die erreichten Versicherungszeiten berücksichtigen. Die Höhe<br />

der Abschläge kann nach der Zahl der Versicherungsjahre variieren.<br />

Als wesentliches Kriterium für die private Altersvorsorge soll eine praktikable Zweckbestimmung<br />

ausreichen. Ein individuelles Altersvorsorgekonto, das alle Formen privater<br />

Vorsorge vom Versicherungsvertrag, über Banksparplan bis <strong>zum</strong> Investmentsparplan<br />

umfaßt, wird staatlich anerkannt und gefördert. Das Altersvorsorgekonto<br />

umfaßt betriebliche wie private Altersvorsorge und ist auch für die Entgeltumwandlung<br />

der Arbeitnehmer zugänglich. Ihnen muß uneingeschränkte Portabilität vom Arbeitgeber<br />

her gewährleistet sein.<br />

Die Förderung der Altersvorsorge durch den Erwerb einer Immobilie wird verbessert. Wir<br />

werden ein steuerlich gefördertes Tilgungssparen zulassen, das <strong>zum</strong> Erwerb der Immobilie<br />

verwendet werden kann. Vielfalt der Alterssicherung und Pluralität der Alterssicherungssysteme<br />

werden auch in Zukunft die Standbeine eines angemessenen Lebensstandards im Alter<br />

sein.<br />

Unsere Sozialsysteme werden nur zukunftsfähig sein, wenn alle Generationen einen gleichmäßigen<br />

Beitrag leisten. Wir treten dafür ein, daß einmal im Jahr eine Generationenbilanz<br />

vorgelegt wird, in der über die Belastungen der Generationen von heute und morgen umfassend<br />

berichtet wird. In dieser Bilanz sollten Zukunftsinvestitionen beispielsweise für Bildung<br />

und Ausbildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit ausgewiesen werden, aber auch die<br />

Belastungen beispielsweise durch Staatsverschuldungen, Pensionslasten und Generationenverträge<br />

deutlich werden.<br />

Wir werden Freiheit erhalten und Sicherheit schaffen.<br />

In dem Moment, in dem es keine Regeln gibt, gibt es keine Freiheit mehr, sondern Beliebigkeit.<br />

Die freie Entfaltung bürgerlichen Handelns braucht den Staat, der Frieden und Sicherheit<br />

gewährleistet. Die Sicherheit des Bürgers und sein subjektives Sicherheitsgefühl sind<br />

unverzichtbare Grundlage einer stabilen Demokratie. In einer liberalen Rechts- und Verfassungsstruktur<br />

stehen Sicherheit und Freiheit nicht in einem Konkurrenzverhältnis. Sicherheit<br />

ist kein Feind der Freiheit, Sicherheit ist die Voraussetzung für die Teilhabe an Freiheit.<br />

37


Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat<br />

Einschränkungen ihrer Freiheit zur Wahrung der Rechte aller. Es gilt: So viel Staat wie<br />

nötig, aber so wenig Staat wie möglich.<br />

Der Staat darf im Kampf gegen das Verbrechen nicht alles. Er darf seine ethische<br />

Überlegenheit nicht preisgeben. Die Innere Sicherheit kann nur durch den Rechtsstaat<br />

verteidigt werden, nicht gegen ihn.<br />

Den Menschen muß die Verfügungsgewalt über ihre Daten wieder zurückgegeben werden.<br />

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist durch die Gesetzgebung der letzten<br />

Jahre ausgehöhlt worden. Banken werden verpflichtet, <strong>Datei</strong>en einzurichten, in die alle<br />

Konten und Depots mit Name des Kunden, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigten sowie<br />

Einrichtungs- und Auflösungsdatum eingespeist werden müssen. Die Finanzämter können<br />

über das Bundesamt für Finanzen auf elektronischem Wege Konteninformationen bei den<br />

Banken abrufen. Auch andere Behörden wie Arbeitsämter, Familienkassen, Sozialämter<br />

usw. und Gerichte können über die Finanzämter Konten bei den Banken abfragen.<br />

Derartige umfassende Zugriffsmöglichkeiten der Behörden sind in Europa einzigartig. Anstelle<br />

einer solchen Schnüffelei werden wir eine Abgeltungssteuer für Kapitalerträge setzen, die<br />

durch die Banken abgeführt wird, die Steuerehrlichkeit erhöht und das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Bank und Kunden sichert. Sie soll 25 % betragen, an der Quelle durchgeführt werden,<br />

Kontrollmitteilungen überflüssig machen und so das Bankgeheimnis wieder sichern und<br />

den Finanzstandort Deutschland stärken.<br />

Wir werden die freie wirtschaftliche Betätigung der Bürgerinnen und Bürger nicht weiter<br />

einer lückenlosen Überwachung durch den Staat unterwerfen. Es ist dringend notwendig,<br />

das Datenschutzrecht transparenter zu gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger<br />

müssen klar und eindeutig aus den Gesetzen entnehmen können, wer was wann und<br />

warum bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.<br />

Die behördliche Speicherung von Massendaten aus automatisierter Kfz-<br />

Kennzeichenerkennung an gefährlichen Orten, zu Objektschutzwecken, an Kontrollstellen,<br />

zur Verwendung in der präventiven Rasterfahndung oder aus etwaigen sonstigen typisierten<br />

oder atypischen gefahrabwehrenden Gründen ist nicht akzeptabel. Eine flächendeckende<br />

Videoüberwachung lehnen wir ab. Es geht uns um verhältnismäßigere Lösungen und um<br />

Bestimmungen über eine Löschungsfrist und Vorkehrungen zur Begegnung von Mißbrauchsgefahren.<br />

In der Informationsgesellschaft muß der Datenschutz auch auf das Verhältnis zwischen privaten<br />

Personen und Geschäftspartnern ausgedehnt werden. Die Videoüberwachung auch<br />

durch Private (z.B. an Tankstellen oder im Hotel) bedarf dringend einer gesetzlichen Grundlage.<br />

Es darf nicht sein, daß der Kunde <strong>zum</strong> gläsernen Kunden und überall lokalisierbar und<br />

identifizierbar wird. Auch der ausufernde Adressenhandel muß eingedämmt werden. Gentests<br />

durch Arbeitgeber oder Versicherungen müssen klare rechtliche Grenzen gesetzt werden.<br />

Niemand darf auf Grund seiner genetischen Anlagen diskriminiert werden. Durch die<br />

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte darf nicht der „gläserne Patient“ geschaffen<br />

werden. Patienten müssen selbst bestimmen können, welche ihrer Gesundheitsdaten aufgenommen,<br />

welche gelöscht werden und wem sie Zugang zu welchen Daten gewähren möchten.<br />

Es muß nachvollziehbar bleiben, was mit personenbezogenen Daten geschieht und wohin<br />

sie übermittelt werden.<br />

Wir werden die akustische Wohnraumüberwachung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

neu regeln. Die vom Verfassungsgericht entwickelten Grundsätze<br />

über den Kernbereich der Menschenwürde sind bei allen staatlichen Überwachungsmaßnahmen<br />

zu berücksichtigen. Wir werden eine Strukturreform bei den Telefonüberwachungen<br />

vornehmen. Die Telefonüberwachung ist ein unverzichtbares Instrument der Krimi-<br />

38


nalitätsbekämpfung, sie ist aber auch ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit<br />

der Menschen. Der Richtervorbehalt garantiert das Interesse des Betroffenen an effektivem<br />

Grundrechtsschutz. Der Katalog der Anlaßtaten muß aber deutlich verringert werden,<br />

die Anordnungsvoraussetzungen müssen transparenter gestaltet werden und die Benachrichtigung<br />

der Betroffenen muß genauso sichergestellt werden wie die parlamentarische<br />

Kontrolle.<br />

Eine allgemeine Anti-Terror-<strong>Datei</strong>, auf die Polizeibehörden und Nachrichtendienste in gleicher<br />

Weise Zugriff haben, weicht das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten<br />

auf. Das Trennungsgebot ist aber ein konstitutives Wesensmerkmal einer funktionierenden<br />

Demokratie. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Behörden ist bereits<br />

nach geltenden Gesetzen möglich.<br />

Die DNA-Analyse hat sich als erfolgreiches Instrument zur Strafverfolgung erwiesen. Die<br />

Feststellung, Speicherung und künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift<br />

allerdings in das vom Grundgesetz verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

ein, ein Grundrecht, das nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter<br />

Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden darf. Eine Anordnung<br />

der DNA-Analyse und Speicherung der Daten als allgemeines Ermittlungsinstrument<br />

bei jeglichem Verdacht einer Straftat oder gar bei strafunmündigen Kindern darf es<br />

deshalb nicht geben. Die DNA-Analyse muß beschränkt bleiben auf Straftaten von erheblicher<br />

Bedeutung. Sie kann im Vorfeld durch richterliche Entscheidung angeordnet<br />

werden, wenn Prognosen Straftaten erheblicher Bedeutung für die Zukunft nicht ausschließen.<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Inneren Sicherheit sind nur dann geboten, wenn sie sich auf<br />

Tatsachen stützen und nicht auf abstrakte Gefahrenprognosen. Staatliche Eingriffe in die<br />

Freiheit der Menschen ohne konkreten Tatverdacht können die strafprozessualen Rechte<br />

des Beschuldigten aushebeln, die Kontrolle der Staatsanwaltschaft ausschließen und letztlich<br />

die Unschuldsvermutungen umkehren. Dadurch wird das Vertrauen in den Rechtsstaat<br />

untergraben.<br />

Zu einer Rechtsordnung, die der Bürger als richtig und gerecht anerkennt, gehören ihre<br />

Durchsetzung und damit der Schutz vor Straftaten und vor Kriminalität. Der Staat muß daher<br />

über die geeigneten Mittel verfügen, um das staatliche Gewaltmonopol konsequent durchsetzen<br />

zu können. Die Behörden müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden,<br />

die bestehenden Gesetze konsequent zu vollziehen. Der massive Stellenabbau bei der<br />

Polizei in den Ländern muß ein Ende haben. Innere Sicherheit und die Bekämpfung der Kriminalität<br />

auf nationaler und internationaler Ebene sind unabdingbare Voraussetzungen für<br />

den Erhalt der Freiheit und des sozialen Friedens.<br />

Freiheitliche Gesellschaften brauchen allerdings auch und vor allem aus sich heraus<br />

Verbindlichkeiten und ein Bewußtsein für Gemeinsamkeiten für ihr eigenes Zusammenleben<br />

und ihre eigene Sicherheit. Auf ihren Gleichgewichtssinn kommt es an.<br />

Eigener Glaube und eigene Überzeugungen, und seien sie noch so sehr vom tiefen<br />

Gefühl ihrer Richtigkeit durchdrungen, können keine Überdehnung der Freiheit im<br />

Namen der Freiheit begründen. Entscheidend ist unsere Verfassung. Sie gilt für alle,<br />

die in Deutschland leben wollen, gleich welche Identität sie für sich in Anspruch nehmen.<br />

Wenn wir sie schützen wollen, kann es keine Toleranz gegen Intoleranz geben.<br />

Unser Land bleibt neben allen staatlichen Maßnahmen für die Sicherheit seiner Bürger vor<br />

allem auf ein Minimum an Gemeinsamkeiten zwischen seinen Bürgern und auf Bindungen<br />

angewiesen, die den Gebrauch der Freiheit von innen heraus regulieren. Notwendig ist eine<br />

Renaissance von persönlicher Verantwortung. Ohne befestigte Linien im täglichen Leben<br />

kommen wir dabei nicht aus.<br />

39


Wir werden die Familie stärken.<br />

Eine Gesellschaft freier Bürger braucht vor allem Menschen, die füreinander einstehen. Die<br />

am dichtesten gewachsene kulturelle Verantwortungsgemeinschaft ist und bleibt die<br />

Familie. Neben ihr haben sich im Laufe der Zeit auch andere respektable Gemeinschaften<br />

herausgebildet, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Dennoch stehen<br />

Ehe und Familie in unserer Verfassung zu Recht unter dem besonderen Schutz des Staates.<br />

Deshalb wollen wir die Familie stärken und zu Familiengründungen ermutigen. Wir wollen die<br />

Rahmenbedingungen für die Erziehung und das Aufwachsen von Kindern verbessern. Unabhängig<br />

davon, ob Kinder bei Elternpaaren oder allein erziehenden Frauen oder Männern<br />

aufwachsen.<br />

Wer keine Kinder haben kann oder will, den wollen wir deshalb nicht bestrafen, weder bei<br />

der Rente noch bei den Beiträgen zur Vorsorge. Belohnung als Angebot an die, die die Kinder<br />

aufziehen und erziehen, ist unser Ziel. Wir wollen zu allererst Flexibilität im Arbeitsmarkt<br />

und im Erwerbsleben selbst. Die Entscheidung zur Gründung einer Familie erfolgt oft zu<br />

spät, berufliche Laufbahnen erschweren Frauen noch immer die Entscheidung für Kinder.<br />

Die Rückkehrbereitschaft in den Beruf wird nicht ausreichend unterstützt. Wir wollen auf eine<br />

qualitative Verbesserung und Flexibilisierung des Angebots zur Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

von Kindern und die Kostenfreiheit des Halbtagsplatzes im Kindergarten hinaus. Für<br />

Mütter und Väter, die sich für eine Berufstätigkeit entscheiden, wollen wir auch in Ferienzeiten<br />

ein Angebot in Kinderkrippen und Kindergärten anbieten.<br />

Wir werden ein neues Steuerrecht mit einem vollen Grundfreibetrag von 7.700 Euro für<br />

jedes Kind ebenso wie für jeden Erwachsenen realisieren. Ein Ehepaar mit zwei Kindern<br />

zahlt danach bis zu einem Einkommen von 30.800 Euro überhaupt keine Einkommenssteuern<br />

mehr. Bei Kindergeld und Freibetrag bauen wir die ungleiche Förderung von Familien<br />

mit höherem und niedrigerem Einkommen ab. Für Familien mit kleinerem Einkommen<br />

wollen wir das Kindergeld auf 200 Euro pro Kind und Monat anheben.<br />

Wir wollen Arbeitsplätze im Haushalt und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit fördern.<br />

Wenn ein Arbeitsplatz für eine Haushaltshilfe oder Tagesmutter geschaffen wird, dann soll<br />

dieser für den Arbeitgeber bis zu einem Jahresbeitrag von 12.000 Euro abzugsfähig sein.<br />

Kinder brauchen gute Startchancen. Kindergartengebühren gehören bei Halbtagsplätzen<br />

abgeschafft. Eine „Startklasse“ des Kindergartens im Jahr vor der Einschulung soll<br />

spielerisch, aber mit klarem pädagogischem Auftrag an die Schule heranführen und sprachliche<br />

oder soziale Defizite in einem möglichst frühen Stadium der kindlichen Entwicklung abbauen.<br />

Umdenken kann aber nicht allein vom Staat kommen. Unsere Politik kann die Mühe des<br />

Alltags nicht nehmen, sie kann sie erleichtern. Das biologische Spiel des Lebens ist nun<br />

einmal mit Glück mit Kindern, aber auch mit vielen Mühen verbunden. Elternschaft ist unkündbar<br />

und ist durch steuerliche Förderung und staatliche Stand-by-Organisation<br />

allein nicht zu ersetzten.<br />

Wir werden Chancengleichheit sichern.<br />

Die von der SED-Diktatur ruinierten Länder wieder aufzubauen und über diese enorme<br />

Anstrengung im weltweiten Wettbewerb nicht zurückzufallen, das bleibt ungeachtet<br />

aller internationalen Verantwortung die Herausforderung für Deutschland und die alles<br />

überragende Aufgabe der Gegenwart und der nahen Zukunft. Wie wir sie angehen und<br />

lösen, mehr noch, welche Einstellung wir zu ihr haben, das wird unsere eigenen Lebensbedingungen<br />

tief beeinflussen.<br />

40


Dazu muß der Teufelskreis von Argumenten durchbrochen werden, die Menschen glauben<br />

machen wollen, daß soziale Sicherheit fernab von Produktivität gewährleistet werden könnte.<br />

Der Aufbau Ost wird längere Zeit in Anspruch nehmen, aber er wird <strong>zum</strong> Gewinn für uns alle<br />

werden. Der Aufbau Ost ist mehr als nur ein Transfer. Der Aufbau ist eine Haltungsfrage. Er<br />

ist für uns das neue Kernstück unserer alten deutschlandpolitischen Tradition, er ist gelebter<br />

Patriotismus.<br />

In der Chancengleichheit haben die ostdeutschen Länder nach wie vor einen Aufholbedarf.<br />

Ein Solidarpakt mit Chancen für Existenzgründer, Forschung und Entwicklung, Verkehrsinfrastruktur<br />

und vor allem mittlere und kleine Unternehmen muß weiterhin auf Chancengleichheit<br />

im Wettbewerb abzielen. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Aber das Tempo der<br />

eigenen Entwicklung ist entscheidend, die eigene politische Schwerpunktsetzung und Konzentration<br />

auf den Strukturwandel und das Sehen von Chancen statt ausschließlich von Risiken.<br />

Wir werden Politik wieder entscheidungsfähig machen.<br />

Eine stärkere Eigenständigkeit der Länder, ein wirksamer Föderalismus lebt vom Wettbewerb,<br />

von der Profilierung, von dem Herausbringen der eigenen Identität und der eigenen<br />

Stärken im Wettbewerb mit anderen. Ein Finanzausgleich, ein Solidarpakt gibt Chancen,<br />

aber nicht für Uniformität. Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse ist nicht Gleichförmigkeit<br />

und Nivellierung, sondern jeweils örtliche Ausprägung auf vergleichbarem Niveau.<br />

Deutschlands politische Stabilität, seine kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen<br />

Leistungen beruhen nicht auf bürokratischer und zentralistischer Einförmigkeit, sondern auf<br />

einer Tradition der staatlichen und kulturellen Vielfalt. Kulturelle Eigenständigkeit ist ein Wert<br />

in sich. Eigenverantwortlichkeit bringt Leistungen hervor, initiiert Lernprozesse und schafft<br />

Bindungen für ein funktionierendes Gemeinwesen.<br />

Die Problemlösungsfähigkeit in einem zunehmend komplexer werdenden Staat wird ganz<br />

entscheidend vom Funktionieren der dezentralen politischen Entscheidungs- und Handlungsebene<br />

abhängen. Eine wirkliche Föderalismusreform hin zu wettbewerblichem Föderalismus<br />

ist unumgänglich. Sie macht Demokratie transparent, teilt klare Verantwortung zu. Sie<br />

belohnt eigene Anstrengungen. Sie setzt allerdings deutlich stärkeren Willen zur politischen<br />

Führung voraus.<br />

Wir werden einen Konvent aus Mitgliedern der Parlamente, der Exekutiven und Persönlichkeiten<br />

aus der Gesellschaft einberufen, um den Föderalismus zu erneuern, den<br />

Gebietskörperschaften mehr Eigenständigkeit zuzuerkennen und damit Wettbewerb und<br />

Eigenverantwortung zugleich zu erreichen und die Entscheidungen transparenter zu machen.<br />

Im Wettbewerb untereinander können die staatlichen Institutionen dann die Akzeptanz ihrer<br />

Maßnahmen und ihre eigene Effizienz überprüfen und verbessern. Sie können aus neuen<br />

Ideen lernen und von ihnen profitieren, und vor allem: Die staatlichen Instanzen in Bund und<br />

Ländern werden im Wettbewerbsföderalismus handlungsfähiger. Sie können Reformen nicht<br />

nur in Angriff nehmen, sie können sie auch durchsetzen. Und sie verantworten diese vor<br />

ihren Wählern. Denn darauf kommt es am Ende an. Bürgerinnen und Bürger müssen<br />

wieder feststellen können, wer für was die Verantwortung trägt und durch eine klares<br />

Trennsystem wissen, welche Ebene für welche Einnahmen und Ausgaben zuständig<br />

ist. Mit einem Volksentscheid sollten die Bürger über diese Staatsreform abstimmen.<br />

Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat.<br />

Die Politik darf sich nicht von den Menschen entfernen. Politik wird für die Bürgerinnen und<br />

Bürger interessanter und transparenter, wenn sie sich in ihrem unmittelbaren Umfeld stärker<br />

an politischen Entscheidungen beteiligen können. Die Bürgermitwirkung muß mit dem dop-<br />

41


pelten Ziel gestärkt werden, einerseits die Chancen für politische Mitwirkung der Bürger auszubauen,<br />

andererseits ihre Verantwortung für die aktive Bürgergesellschaft zu erhöhen. Daher<br />

muß die repräsentative Demokratie um mehr Elemente der direkten Demokratie bereichert<br />

werden. Über Fragen maßgeblicher nationaler Bedeutung sollten Volksentscheide<br />

zugelassen werden. Der Bundespräsident sollte vom Volk in Direktwahl für 7 Jahre<br />

bestimmt werden. Es ist ein Zeichen des Selbstvertrauens einer Demokratie, wenn<br />

bedeutsame Entscheidungen auf allen Ebenen von den Bürgern selbst unmittelbar<br />

getroffen werden. Quoren sollen sicherstellen, daß Wichtiges von weniger Wichtigem<br />

getrennt wird.<br />

Wir wollen die Bürger stärken. Die Parteien sollen sich auf die ihnen in der Verfassung zugewiesene<br />

Rolle beschränken. Hierzu gehört eine Reduzierung des Einflusses durch strikte<br />

Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Wenn Medien unabhängig sein wollen und sein sollen,<br />

dann müssen sich die Parteien eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung auferlegen. In einem<br />

demokratischen Rechtsstaat kommt den Medien eine entscheidende Rolle bei der politischen<br />

Willensbildung der Bevölkerung zu. Die Ausübung von politischer Macht und die<br />

kritische Bewertung des politischen Handels durch die Medien gehören nicht in eine<br />

Hand. Daher brauchen wir ein gesetzliches Verbot der Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen<br />

und meinungsbildenden Presseunternehmen durch Parteien.<br />

Dem immer weiter um sich greifenden Korporatismus muß Einhalt geboten werden. Er unterhöhlt<br />

die Rechte des Parlaments und beschädigt die Interessen der Bürger. Er hebelt den<br />

Wettbewerb aus und stellt die Interessen von organisierten Verbänden, beherrschenden gesellschaftlichen<br />

Gruppen, mächtigen informellen Beziehungsgeflechten in den Vordergrund.<br />

Unsere Politik lädt ein <strong>zum</strong> Gespräch, sie ersetzt aber nicht das Parlament durch das „Verfassungsmöbel“<br />

runden Tisch.<br />

Wir werden Europa durchschaubarer gestalten.<br />

Daß Europa seit Jahrzehnten den Frieden gesichert hat, gilt als selbstverständlich, ist es<br />

aber nicht. Schon deshalb hat es sich gelohnt, den Binnenmarkt, die Währungsunion, den<br />

Verfassungsvertrag, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwerfen und Schritte<br />

in der Innen- und Rechtspolitik zu begehen.<br />

Europa hat aber noch Schwächen, die dringend behoben werden müssen. Europa ist für<br />

seine Bürgerinnen und Bürger noch wenig durchschaubar. Europa ist noch nicht ausreichend<br />

handlungsfähig in der Außen- und Sicherheitspolitik. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik einiger<br />

Mitgliedsstaaten ist wenig dynamisch, marktwirtschaftlich und stabilitätstreu, und die Verteidigung<br />

des europäischen Modells der Zivilisation gegen moderne Bedrohungen der Kriminalität<br />

und des Terrorismus ist noch nicht ausreichend.<br />

Auf die Europäische Union ist längst geopolitische Verantwortung zugekommen, die<br />

sie nicht leugnen kann und auf die sie sich besser vorbereiten muß. Global Player<br />

wird die Europäische Union nicht durch Papiere, sondern durch Taten.<br />

Wenn Europa Gestaltungsanspruch erheben will mit den großen Erfolgen bei friedlichem<br />

Systemwandel, als größter Geber von Entwicklungshilfe, als Markt, der sich am meisten geöffnet<br />

hat für Entwicklungsländer, dann kann es diese Aufgabe nicht übernehmen als<br />

eine Art allgemeiner Mitgliederverein. Es braucht eine Vorstellung, ja eine Überzeugung<br />

von sich selbst und seinen Chancen.<br />

Global Player, das ist nicht nur Wirtschaft. Erweiterung, das ist nicht nur Markt. Europa war<br />

und ist verbunden mit der Ideengeschichte der Menschenrechte, des Pluralismus, der individuellen<br />

Freiheit, einer Geschichte der Emanzipation. Dieser europäische Leitfaden gehört<br />

auch zur Erweiterungspolitik. Die Europäische Union bietet umfassende Reformen für Wirtschaft,<br />

Staat und Gesellschaft. Sie beachtet weltweit die Prinzipien, die auch für ihren eige-<br />

42


nen Verfassungsvertrag gelten. Es geht in Europa nicht nur um Subventionen und außerhalb<br />

Europas nicht nur um den Export.<br />

Europa war nach den Katastrophen eine Überlebensfrage für seine Bürger. Es war<br />

eine Übereinkunft aller seiner Menschen und nicht nur seiner politischen Eliten. Darauf<br />

müssen wir auch in Zukunft achten.<br />

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden von uns ergebnis- und optionsoffen geführt,<br />

wie das die Europäische Kommission selbst festgestellt hat. Sollte sich im Verlauf der<br />

Verhandlungen herausstellen, daß die Voraussetzungen der Türkei für eine Vollmitgliedschaft<br />

nicht gegeben sind, dann muß über Alternativen nachgedacht werden. Es gibt schon<br />

heute Abstufungen in der Teilnahme. Es gab und gibt Ausnahmeregeln. Es gibt Grenzen der<br />

Erweiterung der Europäischen Union.<br />

Angesichts der Notwendigkeit, Frieden zu sichern und Stabilität für andere anzubieten, sind<br />

wir davon überzeugt, daß Nachbarschaftsverträge mit maßgeschneiderten Beziehungen eine<br />

wirkliche Alternative zur reinen Erweiterung durch volle Mitgliedschaft sein können. Sie<br />

schließen diese nicht aus, sie laden zur Mitarbeit ein, sie überfordern uns aber nicht gegenseitig.<br />

Die Europäische Union kann damit stabile Nachbarschaften entwickeln, die eines<br />

Tages die Maghreb-Staaten und auch Israel einschließen können, aber eben nicht<br />

ausschließlich durch Vollmitgliedschaften. Sie bleibt zugleich in der Lage, sich weiter<br />

zu vertiefen, ohne sich zu überdehnen. Größere Flexibilität ist besser als Überdehnung<br />

oder eine reine Freihandelszone.<br />

Wir werden die transatlantischen Beziehungen verbessern.<br />

Amerika ist die einzige verbliebene Weltmacht, auch wenn sich anderswo regionale Konstellationen<br />

mit weiteren Kräfteschwerpunkten andeuten. Europa und Amerika haben mehr gemeinsame<br />

Interessen als jeder allein mit irgendeinem anderen Partner in der Welt. Sie sind<br />

mit Abstand die wichtigsten Akteure in der Weltwirtschaft und im Weltwährungssystem.<br />

Beide haben globale Reichweiten. Im Zeichen von Globalisierung nicht nur von<br />

Handel und Information, sondern auch von Sicherheitsrisiken ist eine enge und vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit zwischen diesen beiden mit Abstand wichtigsten Akteuren<br />

der Weltpolitik unerläßlich. Ihre gemeinsamen ökonomischen und politischen Potentiale<br />

sind überragend. Keine der großen internationalen Aufgaben läßt sich ohne transatlantische<br />

Zusammenarbeit lösen. Wer der Illusion eines europäischen Alleingangs<br />

anhängt täuscht sich. Es gibt zur transatlantischen Zusammenarbeit keine wirkliche<br />

Alternative, außer Leichtsinn.<br />

Wir wollen für eine neue euro-amerikanische Beziehung eine Führungsrolle übernehmen.<br />

Deutschland benötigt wie kein anderes Land ein besser handlungsfähiges Europa<br />

und eine enge Kooperation mit den Vereinigten Staaten. Dazu reichen jährliche<br />

Gipfeltreffen und ein Business-Dialog nicht aus, auch nicht die Rolle eines „Beifahrers<br />

mit erhobenem Zeigefinger“. Notwendig ist der Impuls einer umfassenden transatlantischen<br />

Plattform zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Die<br />

transatlantische Agenda umfaßt mehr als Afghanistan und Irak und Iran. Die Reform der UN,<br />

Welthandelsfragen, die Klimathematik, all diese Fragen verlangen gemeinsames Vorgehen<br />

der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten.<br />

Wir werden die Globalisierung als Chance für die Menschen nutzen.<br />

Die Globalisierung ist kein Schicksal, sie ist eine Chance. Sie ist von Menschen geschaffen,<br />

und es sind die Menschen, die sie so gestalten können, daß sie aktive Teilhabe gewährleistet.<br />

Diejenigen, die sich ihr verschließen, machen Chancen für die Menschen zunichte, sorgen<br />

für keinen sozialen Ausgleich und verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Unter den unfreiesten<br />

Wirtschaften sind die größten Menschenrechtsverletzer.<br />

43


Nicht etwa weltweit um sich greifende Marktwirtschaft, sondern vielmehr der Mangel<br />

an Markt und freiem Handel führt zu Mangel an Freiheit und ist die Ursache für die<br />

Probleme vieler Länder. Die übliche Globalisierungspanik lenkt von den wirklichen Problemen<br />

ab. Globalisierung ist eine Chance für die Dritte Welt. Entwicklungsländer, die sich geöffnet<br />

haben, verzeichneten ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum als geschlossene<br />

Länder. Staaten, die sich in den Welthandel einklinken, können ihre Ressourcen effizienter<br />

nutzen. Staaten, die sich abschotten, verlieren, werden politisch, sozial und gesellschaftlich<br />

instabil. Totale Abschottung, Abwertungswettläufe, Schutzzölle führen zu immensen Wohlfahrtsverlusten.<br />

Mehr individuelle Verantwortung und weniger kollektiver Organisationszwang<br />

sind die Voraussetzungen für Erfolg, sozial und ökonomisch. Wir haben deshalb ein großes<br />

Interesse an einem offenen und damit fairen internationalen Handelsregime.<br />

Diktaturen beherrschen weltweit noch eine große Zahl von Völkern. Die weltweite Ächtung<br />

der Todesstrafe ist zu Beginn eines neuen Jahrtausends immer noch nicht erreicht, auch<br />

nicht in allen Demokratien. Es gibt sowohl noch Rassismus, als auch Pressezensur und Unterdrückung<br />

freier Meinungsäußerung. Armut und Hoffnungslosigkeit verhindern in weiten<br />

Teilen der Erde immer noch die Teilhabe vieler Menschen an Freiheit und Chancen. Notwendig<br />

ist Hilfe für Menschen und eine wirksame Gestaltungsmacht internationaler Institutionen<br />

zur Durchsetzung von Normen. Die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die NA-<br />

TO sind und bleiben unverzichtbar. Die Menschen und Staaten, die frei sind, haben eine<br />

besondere Verantwortung, anderen zur Freiheit zu verhelfen. Nur so bleiben sie auch selbst<br />

frei und sicher.<br />

Wir streben einen gemeinsamen europäischen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der<br />

Vereinten Nationen an und wollen durch eine deutsche Initiative im laufenden Reformprozeß<br />

der Vereinten Nation dafür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen<br />

schaffen. Ein ständiger deutscher Sitz ist nach unserer Überzeugung nur die zweitbeste<br />

Lösung. Wir wollen in diesem Falle den deutschen Sitz im Sicherheitsrat treuhänderisch<br />

auch für die Europäische Union insgesamt wahrnehmen, bis die Einrichtung eines<br />

echten Europäischen Sitzes realisiert werden kann. Ein Zivilmachtkonzept allein<br />

reicht für unser Land nicht aus. Wir sind und bleiben bereit, zusammen mit anderen Demokratien<br />

die internationalen Aufgaben zu übernehmen, die wir übernehmen können und deren<br />

Erfüllung von uns auch erwartet wird. Es geht um das Erreichen von Zuständen struktureller<br />

Stabilität in heute noch kritischen Regionen, um die Bekämpfung von Hunger und Krankheiten,<br />

Durchsetzen von Prinzipien der Good Governance, die Sicherung wirtschaftlicher Rechte<br />

und Freiheiten und den Schutz der Menschenrechte.<br />

Die Reform der Vereinten Nationen muß in Zukunft Interventionen möglich machen, wenn<br />

ein Staat nicht in der Lage oder willens ist, seine Bürger vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen<br />

zu schützen. Ihre Rolle muß in der Konfliktprävention und der Konfliktnachsorge<br />

gestärkt werden.<br />

Effektive militärische Krisenreaktion, überzeugendes Krisenmanagement im Rahmen der<br />

NATO oder der Europäischen Union sind die neuen Aufgaben der Bundeswehr. Wenn die<br />

Bundeswehr nicht wirklich umgebaut wird, dann werden alle politischen und diplomatischen<br />

Bemühungen nicht durch ernsthafte militärische Fähigkeiten ausreichend gestützt werden<br />

können. Und darauf kommt es am Ende und ganz zuletzt bei den Krisen an. Die Wehrpflicht<br />

als Grundlage der Bundeswehr zur Verteidigung des Bündnisses in Mitteleuropa ist<br />

nicht mehr zu halten. Die Aufgaben der Bundeswehr haben sich geändert, Wehrgerechtigkeit<br />

ist nicht mehr gegeben.<br />

Internationale Politik braucht Wertorientierung, Mut und Verantwortungsbewusstsein.<br />

Die Kultur der Zurückhaltung und der Einsatz diplomatischer Möglichkeiten ist und<br />

bleibt allererste Wahl. Wenn allerdings trotz aller Bemühungen Gewaltbereitschaft<br />

nicht begegnet werden kann, müssen eben auch notfalls militärische Mittel als ultima-<br />

44


atio eingesetzt werden können, um Menschen zu helfen. Das Völkerrecht trägt sich nicht<br />

von selbst.<br />

Es geht.<br />

Vielen scheint Politik nur dann als legitim, wenn sie die Versorgung sichert und nahezu vor<br />

allen Risiken schützt. Politik ist aber nicht für alles zuständig. Der Staat kann nicht alles.<br />

Die Politik kann am Ende für die Menschen nicht mehr tun, als sie für sich selbst tun<br />

könnten und sollten. Das erscheint vielen unbequem. Denn viele erwarten die Segnungen<br />

des wirtschaftlichen Systems ohne die Risiken, erwarten geradezu alles vom Staat und von<br />

sich selbst oft sehr wenig. Es fehlt oft die Bereitschaft, zwischen Erwartungen und eigener<br />

Verantwortung neu nachzudenken.<br />

Die Verringerung des Risikos und der Rückzug vieler Bürger aus öffentlichen Angelegenheiten<br />

führen am Ende zu einem Verlust an Freiheit. Freiheit und Verantwortung sind aber zwei<br />

Seiten einer Medaille, ohne die eine freiheitliche Gesellschaft nicht bestehen kann. Deutschland<br />

darf zweifellos eine überzeugendere Politik erwarten. Aber unser Land ist genauso<br />

angewiesen auf eine Gesellschaft von Staatsbürgern, die dem Staat nicht nur als Kunden<br />

gegenübertreten, sondern sich auch mit eigenem Selbstbewußtsein dem Gemeinwesen<br />

widmen. Staatsbürger wird man nicht allein durch Geburt, sondern vor<br />

allem durch Haltung. Der Staat, das ist jeder einzelne von uns, nicht nur die anderen.<br />

Freiheit, Fairneß und Chancen, Orientierung statt Gängelung, Eigenverantwortung statt Anspruchsdenken,<br />

Differenzierung statt Vereinheitlichung, Teilnahme statt Rückzug, Fairneß im<br />

Wettbewerb, Chancengleichheit, das sind Zeichen der Qualität einer von Staatsbürgern getragenen<br />

freiheitlichen Gesellschaft. Für sie treten wir ein. Deshalb legen wir unsere Erklärung<br />

zur Verantwortung für Deutschland vor. Uns geht es darum, vorherrschende<br />

Mentalitäten der Staatsorientierung zu überwinden und die Voraussetzungen der Freiheit<br />

wieder klarer zu machen.<br />

Wir sind mit unseren Zielen angewiesen auf Bürger, die zu gemeinsamen Anstrengungen<br />

bereit sind. Es gab diese engagierten Bürger nach der größten Katastrophe in unserer Geschichte.<br />

Sie haben unser Land wieder aufgebaut und es zu einem international hoch geachteten<br />

Land gemacht. Wir sind davon überzeugt, daß es sie in einer klaren großen Mehrheit<br />

auch heute gibt. Es geht!<br />

45


1.3 Für die freie und faire Gesellschaft<br />

Positionsschrift von Dr. Guido Westerwelle, MdB<br />

Bundesvorsitzender der <strong>FDP</strong><br />

Berlin, 3. November 2003<br />

I. Vom Verteilungsstaat zur Erwirtschaftungsgesellschaft<br />

Deutschland ist ein starkes Land. Die Menschen im Westen haben mit Leistung und Fleiß<br />

nach 1945 ihr zerstörtes Land aufgebaut und das Wirtschaftswunder vollbracht.<br />

Die Menschen im Osten haben 1989 mit Mut die DDR- Diktatur verjagt, die Freiheit erkämpft<br />

und sich selbstbewusst neuen Herausforderungen im wiedervereinigten Deutschland gestellt.<br />

Deutschland ist heute ein Land mit allen Chancen, denn die überragende Mehrheit der<br />

Deutschen ist geprägt von der Erfahrung, was der Wille zu mehr Freiheit und die Bereitschaft<br />

zu mehr Verantwortung bewirken können.<br />

Deutschland ist in der Krise. Unser Land ist nicht in einer Konjunkturkrise. Deutschland ist in<br />

einer Strukturkrise. Darauf hat die deutsche Politik zu spät, zu wenig und zu oberflächlich<br />

reagiert. Die höchste Arbeitslosenquote, der höchste Schuldenstand, die größte Pleitewelle,<br />

kein Wirtschaftswachstum und erstmals eine reale Rentenkürzung seit Gründung der Republik<br />

sind das Ergebnis einer zutiefst ungerechten und unsozialen Verteilungspolitik. Deutschland<br />

ist so <strong>zum</strong> Schlusslicht der Europäischen Union geworden.<br />

Der Verteilungsstaat ist am Ende. Er ist unbezahlbar geworden. Er kann nicht länger verbergen,<br />

was er nicht zu leisten vermag. Die Bürger spüren die Folgen mit immer schmerzhafteren<br />

Einschnitten und immer höheren Belastungen.<br />

Die Kraft einer Gesellschaft zur grundsätzlichen Veränderung entsteht aus Furcht und Hoffnung.<br />

Immer mehr Bürger fürchten, dass Deutschland auf einer schiefen Ebene immer stärker<br />

und immer schneller abrutscht. Sie fürchten um Wohlstand und Chancen für sich und<br />

ihre Familien. Immer mehr Bürger wollen und brauchen Hoffnung, dass durch verlässliche<br />

und durchdachte Reformpolitik Chancen und Wohlstand neu gegründet werden. Wir stehen<br />

vor einer neuen Gründerzeit. Diese neue Gründerzeit ist die Zeit der <strong>FDP</strong>, wenn sie sich<br />

nicht auf Erreichtem ausruht, sondern sich abermals als programmatische Avantgarde versteht.<br />

In früheren Zeiten ging der Veränderungsdruck oftmals von den politischen Rändern aus.<br />

Heute kommt er aus der Mitte der Gesellschaft. Der Veränderungsdruck aus der Mitte der<br />

Gesellschaft ist in der Politik noch nicht angekommen. Die aktuell geplanten Vorhaben der<br />

Bundesregierung sind keine wirklichen Reformen; sie sind eher eine Belastung für den Reformbegriff.<br />

Die aufgeregte Scheindiskussion um Trippelschritte täuscht darüber hinweg,<br />

welche gravierenden Veränderungen wirklich notwendig sind. Bisher wird nur an den Stellschrauben<br />

einer Verteilungsmechanik gedreht, obwohl die ganze Maschine schon längst<br />

nicht mehr funktioniert.<br />

Der Reformprozess ist noch nicht in Gang gekommen.<br />

Die deutsche Politik denkt nicht zielorientiert, sondern ereignisorientiert.<br />

Die deutsche Politik handelt nicht strategisch, sondern taktisch.<br />

Die deutsche Politik arbeitet nicht für die nächste Generation, sondern für die nächste Wahl.<br />

46


II. Von der gleichen zur fairen Gesellschaft Deutschland steht am Scheideweg.<br />

Die ersten beiden Jahrzehnte der Bundesrepublik waren geprägt vom Erwirtschaften. So<br />

entstand das Wirtschaftswunder. Dann folgten drei Jahrzehnte, die vom Verteilen geprägt<br />

waren.<br />

Deutschland braucht jetzt wieder überlebensnotwendig eine Zeit des Erwirtschaftens. Die<br />

<strong>FDP</strong> setzt sich diesen notwendigen Systemwechsel vom Verteilungsstaat zur Erwirtschaftungsgesellschaft<br />

<strong>zum</strong> Ziel.<br />

Der Verteilungsstaat erhob Gleichheit und soziale Gerechtigkeit zu seinem obersten Prinzip.<br />

Das Streben nach Gleichheit glitt schleichend in Gleichmacherei ab. Die Fairness in unserer<br />

Gesellschaft blieb auf der Strecke.<br />

Die Erwirtschaftungsgesellschaft ist frei und fair. In der Erwirtschaftungsgesellschaft besinnen<br />

wir uns auf die Quellen des Wohlstandes: auf Leistungsgerechtigkeit und Fairness. Der<br />

beste Weg zu mehr Fairness führt über mehr Freiheit. Die <strong>FDP</strong> macht den Weg von der gleichen<br />

zur fairen Gesellschaft frei.<br />

Der Verteilungsstaat hat das Verteilen vor das Erwirtschaften gestellt. Er hat Mitmenschlichkeit<br />

und Verantwortung verstaatlicht und Leistung enteignet. Die Verteilungspolitik schafft<br />

Probleme, die dann durch noch mehr Verteilung gelöst werden sollen.<br />

Es ist unfair, wenn immer mehr Menschen immer weniger netto übrig bleibt, weil der Staat an<br />

immer mehr Menschen Geld verteilt. Fair ist, wenn Leistung sich lohnt und Fleiß sich auszahlt.<br />

Es ist unfair, wenn immer höhere Abgaben und Steuern Arbeitsplätze zerstören. Fair ist,<br />

wenn Sozialpolitik die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert.<br />

Es ist unfair, wenn jemand mit viel Risiko und Fleiß eine Firma aufbaut, dafür in Deutschland<br />

aber nur Neid erntet. Fair ist, wenn derjenige, der Besonderes leistet, auch besondere Anerkennung<br />

erhält.<br />

Es ist unfair, wenn Zumutbarkeit nur aus der Sicht eines Sozialhilfeempfängers definiert wird,<br />

und so die Zumutungen für die Steuerzahler und die Beitragszahler außer Acht geraten. Fair<br />

ist, wenn Sozialhilfeempfänger jede angebotene, legale Arbeit annehmen müssen, auch<br />

wenn sie untertariflich bezahlt wird.<br />

Es ist unfair, wenn Funktionäre und Politiker Tarifvorschriften durchsetzen, die es den fleißigen<br />

Menschen verbieten, selbst über ihren Arbeitsplatz und über die Zukunft ihres Betriebes<br />

zu entscheiden. Fair ist, wenn in den Betrieben entschieden wird statt in den Funktionärszentralen.<br />

Es ist unfair, wenn jeder einen Laden aufmachen kann, um Computer zu reparieren, aber<br />

derjenige, der einen Laden aufmacht, um Schuhe herzustellen, einen Meisterbrief braucht.<br />

Fair ist, wenn im Handwerk Regeln gelten, die Qualität sichern und Selbständigkeit fördern.<br />

Es ist unfair, wenn jemand, der 45 Jahre in die Rentenkasse gezahlt hat, genauso behandelt<br />

wird, wie derjenige, der 35 Jahre eingezahlt hat, wenn beide mit 60 in Rente gehen. Fair ist,<br />

wenn die Dauer der Beitragszahlungen und nicht ein gesetzliches Renteneintrittsalter über<br />

die Rentenhöhe entscheidet.<br />

Es ist unfair, wenn Frauen sich eine gute Ausbildung erarbeiten, aber als Mütter nicht mehr<br />

arbeiten können, weil es nicht genug Kinderbetreuung und Ganztagsschulen gibt. Fair ist,<br />

wenn Frauen eine Wahl haben, ob sie Kinder und Karriere vereinbaren wollen.<br />

47


Es ist unfair, wenn ein unrentabler Steinkohle-Arbeitsplatz mit durchschnittlich 70.000 Euro<br />

jährlich subventioniert wird, während für die Schüler und Studenten kein Geld mehr da ist.<br />

Fair ist, wenn der Staat in Zukunft investiert, statt Vergangenheit künstlich zu verlängern.<br />

Es ist unfair, wenn jemand seine Talente nicht entfalten kann, weil der Staat die Schulen<br />

vernachlässigt. Fair ist, wenn der Staat in differenzierte Bildungsangebote investiert, damit<br />

jeder seine Fähigkeiten voll entwickeln kann.<br />

Es ist unfair, wenn ein 22jähriger Dachdeckergeselle mit seinen Steuern einem 22jährigen<br />

Studenten das Studium finanziert. Es ist unfair, dass den Gesellen der Meisterbrief viel Geld<br />

kostet, während der Student den Magister-Titel vom Staat bezahlt bekommt. Fair ist, wenn<br />

derjenige, der nach dem Studium überdurchschnittlich verdient, auch einen Teil der Kosten<br />

seiner Ausbildung zurückzahlt.<br />

Es ist unfair, wenn Kranke in Deutschland nicht geheilt werden können, weil Bedenkenträger<br />

die Bio- und Gentechnologie aus dem Land vertreiben. Fair ist, die Freiheit und die Chancen<br />

der Forschung zu fördern.<br />

Es ist unfair, wenn der Rechtsstaat so kompliziert und der Rechtswegestaat so aufwändig ist,<br />

dass der Bürger sein Recht nicht mehr durchsetzt. Fair ist, wenn Recht verständlich und<br />

Rechtswege kurz sind.<br />

Es ist unfair, wenn immer mehr Kontrolleure die Steuerzahler überprüfen, während gleichzeitig<br />

öffentliche Plätze zu rechtsfreien Räumen werden. Fair ist ein Rechtsstaat, der sich zuerst<br />

um die Sicherheit und damit um die Voraussetzung für die Freiheit der Bürger kümmert.<br />

Es ist unfair, wenn zu schnelles Fahren kriminalisiert und Ladendiebstahl gleichzeitig bagatellisiert<br />

wird. Fair ist, wenn der Rechtsstaat zuerst das Eigentum und die Sicherheit der Bürger<br />

schützt.<br />

Es ist unfair, wenn Gesetze und Verordnungen darüber entscheiden, wann ein Laden geöffnet<br />

sein darf. Fair ist, wenn Ladenbesitzer darüber entscheiden, wann sie etwas verkaufen<br />

wollen, und wenn Kunden darüber entscheiden, wann sie etwas kaufen wollen.<br />

Es ist unfair, wenn ein wirtschaftlich erfolgreiches Bundesland einem anderen Bundesland<br />

einen Ausgleich zahlen muss, weil dieses nicht erfolgreich gewirtschaftet hat. Fair ist, wenn<br />

wir <strong>zum</strong> Nutzen der Bürger einen föderalen Wettbewerb um die beste Wirtschaftspolitik oder<br />

die besten Schulen fördern.<br />

Es ist unfair, wenn Politiker bei allen sparen, nur nicht bei sich selbst. Fair ist, wenn Politiker<br />

mit gutem Beispiel voran gehen. Fair ist, wenn Politiker für ihre Altersversorgung - so wie<br />

Freiberufler - selbst bezahlen.<br />

III. Freiheit hat nur eine politische Heimat: Die <strong>FDP</strong><br />

Keine Partei hat so früh und so klar wie die <strong>FDP</strong> die nötigen Reformen für Deutschland benannt.<br />

Wir haben als erste Partei öffentlich formuliert, dass es keine Zukunft ohne die Bereitschaft<br />

zur Veränderung gibt. Die Wiesbadener Grundsätze von 1997 sind Beleg für den liberalen<br />

Reformwillen. Sie geben die Richtung vor. Die <strong>FDP</strong> wird ihrem Ziel gerecht, Bürgerpartei<br />

für das ganze Volk zu sein, wenn sie die ethischen Grundlagen einer freien und fairen<br />

Bürgergesellschaft benennt. Das Programm der <strong>FDP</strong> darf nicht als Summe von technischen<br />

Standortfaktoren vertreten werden. Der ethische Anspruch liberaler Politik muss für alle<br />

sichtbar im Vordergrund stehen.<br />

48


Das ängstliche Schielen auf die Positionen anderer muß ein Ende haben. Keine andere<br />

deutsche Partei hat unseren Gesellschaftsentwurf übernommen. Keine andere Partei kopiert<br />

freie demokratische Politik: Eine Mehrheit von Verteilungsfürsten verteidigt noch immer die<br />

alte Politik in Bundestag und Bundesrat.<br />

Die SPD leidet unter dem Gegensatz zwischen den Ansprüchen der Realität und den Ansprüchen<br />

ihres Programms. Sie verweigert den Versuch, Programm und Realität zusammenzuführen.<br />

Die SPD entfernt sich vielmehr in der programmatischen Debatte und auch im<br />

Regierungshandeln von einem liberalen Reformkurs: Sozialdemokraten führen Mindestlöhne<br />

ein, debattieren über eine Ausbildungsplatzabgabe und wollen die Erbschaftssteuer erhöhen.<br />

Die SPD bleibt in ihrer selbst gewollten Abhängigkeit von den Gewerkschaftsfunktionären.<br />

Das Flächentarifvertragsrecht macht besonders deutlich, dass die Sozialdemokraten kollektivistische<br />

Modelle gegenüber individuellen Lösungen vorziehen. Die SPD hütet programmatisch<br />

den sozialdemokratischen Verteilungsstaat als Fluchtburg gegen die Realität der Regierungsverantwortung.<br />

Unverändert ist der SPD die Gleichheit wichtiger als die Freiheit.<br />

Die Union ist sozial- und wirtschaftspolitisch nicht nur zwischen CDU und CSU gespalten.<br />

Die Entsozialdemokratisierung der Union ist in einem ungeklärten Richtungsstreit gefangen.<br />

Maßgebliche Teile der Union sind für die Einführung einer Zwangskasse unter dem Decknamen<br />

„Bürgerversicherung“. Die Sozialausschüsse sind die Gewerkschaftsfunktionäre der<br />

Union. Der Union ist es bis heute nicht gelungen, ein Gesellschaftsbild, das von Toleranz<br />

geprägt ist, zu entwerfen; stattdessen bleibt sie ihrem konservativen Staatsbild verhaftet. Der<br />

Zusammenhang zwischen der inneren Liberalität der Gesellschaft und ihrem ökonomischen<br />

Fortschritt, zwischen stimulierender Toleranz und Leistungsbereitschaft wird in der Union bis<br />

heute nicht anerkannt. Halbe Freiheiten sind noch keine Freiheit. Der Union steht ihr Konservatismus<br />

in unseren Zeiten geradezu im Weg. Wer über Globalisierung spricht, aber zugleich<br />

die damit einhergehende Internationalisierung der Gesellschaft ausbremst, befindet sich programmatisch<br />

noch nicht auf dem Marsch in die Zukunftstauglichkeit. Die von weiten Teilen<br />

der Union verfolgte Renationalisierung der Politik mag gelegentlich beim Publikum ankommen.<br />

Sie ist dennoch falsch.<br />

Die Grünen haben von der <strong>FDP</strong> die Dienstwagen übernommen, aber nicht das liberale Programm.<br />

Die Grünen sind nicht liberal, sondern wollen die Gesellschaft als Besserungsanstalt<br />

organisieren. Sie stellen Autofahren unter steuerliche Strafe, wollen preiswerte Flugreisen<br />

verbieten und sind für ein entlarvendes bürokratisches Chaos beim Dosenpfand verantwortlich.<br />

Sie sind die Nein-Sager: bei Umgehungsstraßen, beim Transrapid oder beim therapeutischen<br />

Klonen. Grüne verregeln und verriegeln. Die Grünen errichten die geistige Blockade<br />

gegen den technologischen Fortschritt. Die Grünen sind der natürliche Gegner einer Freiheitspartei.<br />

Die PDS ist unterwegs in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit. Sie wird sich als Regionalpartei<br />

im Zwiespalt zwischen politischem Protest auf Bundesebene und regionalem Regierungsanspruch<br />

nicht behaupten können.<br />

IV. Mut <strong>zum</strong> großen Wurf<br />

Deutschland braucht nicht nur eine ökonomische Standortdebatte, sondern eine sie tragende<br />

gesellschaftliche Wertediskussion. Diese Regierungskoalition und Teile der Unionsparteien<br />

wurden durch Standorterkenntnisse <strong>zum</strong> Handeln gezwungen. Liberale Werte haben sie<br />

dabei nicht übernommen.<br />

Die deutsche Politik darf sich nicht länger darauf beschränken, innerhalb der bestehenden<br />

Staatswirtschaft prozentuale Veränderungen vorzunehmen. Das überkommene Modell des<br />

Verteilungsstaates ist an die Grenzen seiner Wirksamkeit gestoßen. Der alte Verteilungsstaat<br />

kann die neuen Herausforderungen nicht bewältigen.<br />

49


Die <strong>FDP</strong> steht für die Veränderung der Systeme anstelle der Veränderung in den untauglichen<br />

Systemen. Freie demokratische Politik macht Mut <strong>zum</strong> großen Wurf. Wir wollen dafür<br />

sorgen, dass die Menschen wieder die Köpfe heben und zu neuen Horizonten blicken.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Maßstäbe politischen Handelns neu definieren. Diese neuen Maßstäbe heißen:<br />

Freiheit vor Gleichheit, Erwirtschaften vor Verteilen, Privat vor Staat.<br />

V. <strong>FDP</strong>: Die neue Wende 2006<br />

Die <strong>FDP</strong> will die neue Wende, den politisch großen Wurf statt Klein-Klein, die Freiheit vor der<br />

Gleichheit. Deswegen setzt sich die <strong>FDP</strong> im Interesse Deutschlands den Machtwechsel weg<br />

von Rot-Grün <strong>zum</strong> Ziel. Die <strong>FDP</strong> will die neue Wende spätestens im Jahr 2006.<br />

Voraussetzung dafür ist:<br />

programmatische Konsequenz<br />

thematische Konzentration<br />

personelle Kompetenz<br />

1. Deutschland braucht eine neue Wende<br />

Deutschland steht am Ende des Verteilungsstaates. Die <strong>FDP</strong> will die Wende zu einer neuen<br />

Erwirtschaftungsgesellschaft. Freiheit zur Verantwortung ist nicht nur ein Gebot der ökonomischen<br />

Vernunft, es ist das ethische Fundament der Bürgergesellschaft.<br />

Die <strong>FDP</strong> wendet sich gegen die Fortsetzung einer Politik, die sich als Notreparaturbetrieb<br />

maroder Systeme versteht.<br />

Die <strong>FDP</strong> steht für einen neuen Anfang durch den großen Wurf: die <strong>FDP</strong> will Freiheit vor<br />

Gleichheit, die <strong>FDP</strong> will Eigenverantwortung vor Anspruchsmentalität, die <strong>FDP</strong> will Erwirtschaften<br />

vor Verteilen stellen.<br />

Wenn die Politik wieder den Mut hat, Ziele zu benennen, dann werden wir einen neuen Aufbruch<br />

erleben. Dieses verbindende blau-gelbe Band unserer Politik muss sichtbarer werden.<br />

Unser Zukunftsentwurf, unser Gesellschaftsmodell und unser Lebensgefühl prägen die <strong>FDP</strong>.<br />

Der Tagespolitik, der konkreten Forderung muss stets das gesellschaftspolitische „Warum“<br />

hinzugefügt werden.<br />

2. Leistung braucht Belohnung<br />

Unsere Gesellschaft braucht wieder die Kultur, Fleiß, Leistung und Anstrengung ihrer einzelnen<br />

Mitglieder anzuerkennen. Statt einer Neid-Debatte braucht Deutschland eine Anerkennungskultur.<br />

Wir müssen mehr Menschen motivieren, Risiken einzugehen und Chancen zu<br />

suchen. Deutschland muss Schluss machen mit einer Neidgesellschaft, die Fleiß unter steuerliche<br />

Strafe stellt.<br />

Das bedeutet: Wir brauchen ein Steuersystem, das Leistung belohnt. Es geht nicht darum,<br />

dass bestehende Steuersystem zu verändern. Die <strong>FDP</strong> will einen Systemwechsel. Wir wollen<br />

drei einfache Steuersätze von 15, 25, 35 Prozent und die radikale Abschaffung steuerlicher<br />

Ausnahmetatbestände. Für den Arbeitnehmer muss die Steuererklärung auf eine Seite<br />

passen, die er selbst ohne Hilfe ausfüllen kann. Unser niedrigeres, einfacheres und gerech-<br />

50


teres Steuersystem ist nicht nur ökonomisch geboten; es ist das Steuersystem der freien und<br />

fairen Gesellschaft.<br />

Freie Demokratische Politik fördert die Fleißigen, schützt die Schwachen und bestraft die<br />

Faulen. Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit.<br />

Das heißt: Grundsätzlich ist jede legale Arbeit für Sozialhilfeempfänger <strong>zum</strong>utbar. Wer <strong>zum</strong>utbare<br />

Arbeit nicht annimmt, dem sollen sämtliche Leistungen gestrichen werden, weil für<br />

Liberale die Eigenverantwortung vor der Umverteilung kommt.<br />

Deswegen ist die <strong>FDP</strong> für ein Bürgergeldsystem, das Einkommensbesteuerung und steuerfinanzierte<br />

Sozialleistungen zusammenfaßt. Das Bürgergeld ist die Brücke in reguläre Erwerbsarbeit,<br />

weil es reguläre Erwerbseinkommen nur teilweise auf Sozialleistungen anrechnet.<br />

3. Fairness für die Generationen<br />

Fair ist Politik nur, wenn sie fair zwischen den Generationen ist.<br />

Die demographische Entwicklung und die politische Umverteilung innerhalb der Sozialversicherung<br />

haben den Generationenvertrag in eine Existenzkrise geführt.<br />

Politische Notoperationen ohne Systemwechsel sind untauglich. Sie sind unfair gegenüber<br />

der jetzigen Rentnergeneration, weil sie in Ansprüche eingreifen, die die Rentner im Vertrauen<br />

auf eine verlässliche Rente durch ihre Arbeit erworben haben. Sie sind unfair gegenüber<br />

der arbeitenden Generation, weil sie bei den Beiträgen weder Stabilität noch Entlastung<br />

bringen. Sie sind unfair gegenüber der jungen Generation, weil sie soziale Sicherheit nicht<br />

zukunftstauglich machen. Was im Gesundheitswesen „Jahrhundertreform“ genannt wird, hat<br />

Halbwertzeiten von zwei bis drei Jahren. Die Pflegeversicherung trägt schon jetzt den<br />

Sprengsatz für die Beitragssteigerung der Zukunft in sich.<br />

Wir wollen Fairness zwischen den Generationen. Deswegen ist die <strong>FDP</strong> gegen die Fortsetzung<br />

des Reparaturbetriebes und für einen Systemwechsel in den Sozialversicherungen.<br />

Deswegen ist die <strong>FDP</strong> dafür, das gesetzliche Renteneintrittsalter abzuschaffen. Stattdessen<br />

soll die Zahl der Beitragsjahre über die Rentenhöhe entscheiden. Ab 45 Jahren durchschnittliche<br />

Beitragszahlung wird die Rente ohne Abschlag erreicht, unabhängig vom Lebensalter.<br />

Deswegen will die <strong>FDP</strong> eine Altersvorsorge, die zur Hälfte auf einer beitragsfinanzierten gesetzlichen<br />

Grundsicherung und zur Hälfte auf einer privaten oder betrieblichen kapitalgedeckten<br />

Altersvorsorge beruht. Dadurch schaffen wir gleichzeitig Rentensicherheit für die<br />

Älteren und schützen die jüngere Generation vor Überforderung.<br />

Deswegen ist die <strong>FDP</strong> dafür, die gesetzlichen Krankenkassen vollständig in private Gesundheitsversicherungen<br />

zu überführen. Wir wollen an die Stelle der Pflichtversicherung eine<br />

Pflicht zur Versicherung setzen.<br />

Deswegen ist die <strong>FDP</strong> dafür, die gesetzliche Pflegeversicherung abzuschaffen und durch<br />

eine private Pflegeversicherungspflicht zu ersetzen.<br />

51


4. Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung<br />

Freie Demokratische Politik steht für Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Dieser einfache<br />

Grundsatz gilt für Liberale in allen Bereichen des Staates und der Gesellschaft.<br />

Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung heißt: Jeder Bürger soll leben, wie er selber<br />

möchte, solange er damit niemand anderem schadet. Der Staat ist kein Zensor der privaten<br />

Lebensentwürfe. Nur in der toleranten Gesellschaft entsteht die Kreativität, aus der Spitzenleistungen<br />

entspringen.<br />

Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung heißt: Die Grenze staatlicher Zuständigkeit muss<br />

neu gezogen werden. Wenn es keinen zwingenden Grund für eine staatliche Zuständigkeit<br />

gibt, darf der Staat seine Bürger weder belasten noch belästigen. Deswegen fordert die <strong>FDP</strong><br />

ein Privatisierungsgebot für Staatsbesitz, die Umstellung von Genehmigungsverfahren auf<br />

Anmeldeverfahren und die Befristung von wirtschaftslenkenden Gesetzen. Die <strong>FDP</strong> steht für<br />

Entstaatlichung statt Verstaatlichung. Nicht nur aus ökonomischen Gründen, sondern weil<br />

weniger Staat mehr Erfüllung durch Selbstbestimmung bedeutet.<br />

Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung heißt: Die Tarifautonomie ist kein Privileg von<br />

Verbänden und Gewerkschaften. Die Tarifautonomie muss zurückgegeben werden in die<br />

Hände von Arbeitnehmern und Unternehmern, von Betriebsräten und Geschäftsführern. Betriebliche<br />

Bündnisse haben Vorrang vor Funktionärsverträgen.<br />

Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung heißt: Der Staat muss seinen Bürgern mehr Mitbestimmung<br />

in Schlüsselfragen zutrauen. Die repräsentative Demokratie soll politische Entscheidungen<br />

erleichtern, aber nicht die Souveränität der Bürger einschränken. Die Wahl des<br />

Bundespräsidenten braucht keinen Filter des Volkswillens durch die Bundesversammlung,<br />

sondern kann durch die Bürger direkt erfolgen. Auch über die kommende EU- Verfassung<br />

soll das Volk selbst abstimmen, denn jeder einzelne Deutsche wird mit den Regeln dieser<br />

Verfassung leben.<br />

5. Wohlstand braucht Wissen<br />

Freie Demokratische Politik steht für mehr Bildungschancen für alle Menschen.<br />

Bildung als Bürgerrecht heißt: Jeder soll Zugang zur besten auf ihn zugeschnittenen Bildung,<br />

Ausbildung und Fortbildung erhalten. Der Geldbeutel der Eltern darf künftig nicht länger über<br />

die Chancen eines Kindes entscheiden.<br />

Der Staat muß neue Ideen und mehr Geld in seine Bildungssysteme investieren. Die planwirtschaftliche<br />

Herrschaft der starren Bildungsbürokratie über Schulen und Hochschulen<br />

muss beendet werden. Nur echter Wettbewerb unter den Schulen und Hochschulen schafft<br />

den Anreiz für eine bestmögliche Bildung und Ausbildung unserer jungen Generation. Bessere<br />

Hochschulen heißt: Bekenntnis zu Eliten, Wettbewerb um Studenten zwischen den Hochschulen,<br />

bessere Studienbedingungen und schnellere Abschlüsse.<br />

Bildung als Bürgerpflicht heißt: Wer zu lange studiert, muß Studiengebühren zahlen. Wer<br />

berufliche Weiterbildung ablehnt, darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben.<br />

Die <strong>FDP</strong> steht für Forschungsfreiheit statt Forschungsfeigheit. Deutschland kann es sich<br />

nicht leisten, auf Forscher und auf Forschungsfelder der Zukunft zu verzichten. Wir sind für<br />

Forschungsfreiheit und Forschungsfreundlichkeit. Das heißt: Die Chancen der Gentechnologie<br />

haben Vorrang vor den Risiken.<br />

52


Die Abwanderung der jungen Eliten aus Deutschland ist ein zentrales Thema der <strong>FDP</strong>. Diese<br />

jungen Eliten suchen nicht nur bessere materielle Chancen. Sie wollen sich vor allem besser<br />

entfalten und ihr Glück in einer freien Gesellschaft in die eigenen Hände nehmen.<br />

6. Für einen modernen Dienstleistungsstaat<br />

Die <strong>FDP</strong> will den Staat neu gründen auf die Kraft seiner Bürger und die Kraft vorbildlicher<br />

Politik. Der Staat muß dienen, nicht herrschen; er soll nützen, nicht belasten. Der bescheidene<br />

Staat ist der starke Staat.<br />

Die <strong>FDP</strong> stellt sich an die Spitze der Diskussion um institutionelle Reformen. Deshalb tritt die<br />

<strong>FDP</strong> für die Reduzierung der Zahl der Bundesländer auf neun ein.<br />

Der Staat muss sich dem Prinzip des Wettbewerbs stellen. Deshalb ist die <strong>FDP</strong> für einen<br />

Wettbewerbsföderalismus. Die Länder brauchen einen Wettbewerb um die besten Lebensbedingungen<br />

ihrer Bürger, bei Schulen genauso wie beim Umweltschutz oder bei den Steuern.<br />

Zum Wettbewerbsföderalismus gehören erkennbare Verantwortlichkeiten. Deshalb ist die<br />

<strong>FDP</strong> für die Streichung der Gemeinschaftsaufgaben und die Abschaffung der Mischfinanzierungen<br />

zwischen Bund und Ländern.<br />

Politik muss das vorleben, was politische Entscheidungen von den Bürgern verlangen. Politiker<br />

sind Treuhänder der ihnen von den Bürgern anvertrauten Steuergelder. Deshalb muss<br />

Politik sparsam sein. Deshalb ist die <strong>FDP</strong> dafür, dass Politiker als gewählte Mandatsträger<br />

auf Zeit keine Pensionsansprüche erwerben, sondern wie Freiberufler ihre Altersversorgung<br />

selbst regeln. Deshalb ist die <strong>FDP</strong> dafür, dass die Höhe der Diäten nicht von den Parlamentariern,<br />

sondern durch eine unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten festgelegt<br />

wird.<br />

7. Für eine konzeptionelle Außenpolitik<br />

Deutsche Außenpolitik braucht wieder einen konzeptionellen Rahmen. Verlässlichkeit und<br />

Berechenbarkeit, europäische Einbettung und transatlantische Partnerschaft sind vor der<br />

Amtsübernahme von Rot-Grün die Grundpfeiler deutscher Außenpolitik gewesen. Sie haben<br />

Nachkriegsdeutschland zurückgeführt in die westliche Wertegemeinschaft, sie haben die<br />

Deutsche Einheit in Frieden und Freiheit ermöglicht.<br />

Die deutsche Außenpolitik hat seit 1998 ihre Berechenbarkeit verloren. Sie betreibt europäische<br />

Achsenbildung in Gegnerschaft <strong>zum</strong> transatlantischen Bündnis. Sie spaltet Europa zwischen<br />

alt und neu sowie zwischen groß und klein. Europäische Einbettung darf nicht allein<br />

auf der deutsch-französischen Partnerschaft beruhen. Sie darf sich nicht als Abgrenzung zur<br />

transatlantischen Partnerschaft verstehen.<br />

Die deutsche Außenpolitik ist ereignisorientiert, reaktiv und schwankend. Das hat <strong>zum</strong> Bedeutungsverlust<br />

Deutschlands in der Welt beigetragen. Was CNN heute zeigt, gilt als wichtig;<br />

was unser Land morgen braucht, bleibt im Dunkeln. Fernseh-Außenpolitik ist kurzsichtig.<br />

Deutsche Außenpolitik muss strategisch initiierend sein.<br />

Wichtige Zukunftsfelder sind nicht mehr Bestandteil der deutschen Außenpolitik: Wie stellt<br />

sich Deutschland ein auf die demographische Entwicklung der Welt? Wie lauten die geopolitischen<br />

Herausforderungen? Sind die jungen Gesellschaften die Wachstumszentren von<br />

morgen? Was sind unsere nationalen Interessen? Eine konzeptionelle Außenpolitik muß<br />

diese Fragen beantworten.<br />

53


Die <strong>FDP</strong> macht eine der globalen Herausforderungen unserer Zeit, die Bekämpfung von<br />

AIDS rund um den Globus, zu einer Maxime außenpolitischen Handelns, so wie es die Präsidenten<br />

Bush und Chirac bereits heute tun. Die <strong>FDP</strong> will außenpolitischen Protektionismus<br />

abschaffen, der Entwicklungsländern den Zugang zu den Märkten der Wohlhabenden mit<br />

Zöllen versperrt und die Fairness des Wettbewerbs mit eigenen Agrarexportsubventionen<br />

verhindert. Die <strong>FDP</strong> will Freihandel, der nicht länger zu Lasten der Chancen Anderer auf<br />

dem Weltmarkt Teile der europäischen Landwirtschaft abschottet.<br />

Unsere Idee des liberalen Rechtsstaates beansprucht Gültigkeit auch für die Staatengemeinschaft.<br />

Eine Weltbürgergesellschaft braucht eine globale Rechtsordnung. Dazu gehören<br />

als äußerstes Mittel auch militärische Einsätze. Doch militärische Mittel dürfen außenpolitische<br />

Strategien nicht ersetzen. Bundeswehrsoldaten in immer größerer Zahl an immer mehr<br />

Orte zu entsenden und gleichzeitig der Bundeswehr die finanziellen Mittel für eine bessere<br />

Ausstattung zu verweigern, ist unverantwortlich.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt eine Außenpolitik ab, die zur Wahl zwischen Frankreich und den Vereinigten<br />

Staaten zwingt. Wir wollen genauso wenig eine Außenpolitik, die unseren Kontinent in ein<br />

neues und ein altes Europa aufspaltet. Wir wollen eine Außenpolitik, die berechenbar ist,<br />

Deutschlands Interessen klar definiert und konsequent verfolgt.<br />

Die <strong>FDP</strong> muß die reaktive Außen- und Europapolitik von Rot-Grün stärker stellen und ihr<br />

eigene Konzepte entgegensetzen.<br />

VI. Die neue Wende organisieren:<br />

Bürger bewegen, Unterstützer gewinnen<br />

Unabhängigkeit ist die Grundlage für Unverwechselbarkeit. Ein eigenständiges programmatisches<br />

Profil ist dafür erste Voraussetzung. Kreatives Politikmarketing, inhaltlich klar, unkonventionell<br />

und mutig, ist auch weiterhin gefordert. Das erreichen wir nur durch Professionalität<br />

und ein konsequentes Management unserer Politik. Dabei kommt dem Präsidium der<br />

Partei die Schlüsselstellung zu.<br />

Alle gewählten Mitglieder des Präsidiums übernehmen als Politikmanager Verantwortung für<br />

Themenfelder. Dazu gehört es, Kontakt zu den zuständigen Bundesfachausschüssen, den<br />

Foren, den Arbeitskreisen der Bundestagsfraktion, zu den Gliederungen, <strong>zum</strong> liberalen Vorfeld<br />

sowie zu den Verbänden zu pflegen. Als Führungspersönlichkeiten leiten die Präsidiumsmitglieder<br />

aus gesellschaftlichen Entwicklungen Schlussfolgerungen für die Parteiarbeit<br />

ab, erarbeiten Beschlussvorlagen für Gremien und stehen mit besonderer inhaltlicher Verantwortung<br />

im Führungsteam in der Öffentlichkeit.<br />

Nur wenn jeder für sich und jeder für alle die für Deutschland dringend notwendige neue<br />

Wende 2006 als oberste Priorität sieht, werden wir das Ziel gemeinsam erreichen.<br />

Jeder in der Führung der <strong>FDP</strong> trägt eine eigene Verantwortung für den Erfolg. Wer als Liberaler<br />

Defizite erkennt, darf sie nicht nur benennen. Er muss an ihrer Beseitigung selbst und<br />

konkret mitwirken. Führungsmitglieder dürfen Lagen nicht beschönigen oder verklären. Führungsmitglieder<br />

dürfen aber auch nicht schlechtreden und demotivieren. Wer als Führungsmitglied<br />

andere kritisiert, um sich selbst zu entlasten oder zu erhöhen, wird seiner Verantwortung<br />

für den gemeinsamen, liberalen Erfolg nicht gerecht. Führungsmitglieder dürfen diffamierende<br />

Stichworte des politischen Gegners nicht übernehmen, sondern müssen sie zurückweisen.<br />

Die Bundestagsfraktion der <strong>FDP</strong> steht ebenfalls in besonderer Verantwortung für die inhaltliche<br />

Schärfe und mediale Wahrnehmbarkeit unserer Politik. Parteiführung und<br />

54


Bundestagsfraktion müssen deshalb eng miteinander zusammenarbeiten und Synergien<br />

nutzen.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird Brücken zur Mitarbeit und zur Mitwirkung in die Gesellschaft bauen. Als moderne<br />

und dynamische Partei sind wir attraktiv für alle Altersgruppen. Wir wollen die unzufriedenen<br />

Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, die sich derzeit in zahlreichen Bürger-<br />

Konventen und Bürgerinitiativen versammeln, <strong>zum</strong> Engagement in der Politik, nicht neben<br />

der Politik, einladen. Demokratie braucht Demokraten, Demokraten brauchen Organisation,<br />

politische Organisation braucht Parteien. Parteien wiederum haben eine Basis in der Gesellschaft<br />

nur, wenn sie nicht nur mit ihrer Politik, sondern auch mit ihren Organisationsformen<br />

attraktiv für die Mitwirkung der Menschen werben. Deshalb werden wir die Öffnung und Reform<br />

unserer Partei fortsetzen.<br />

Durch einen breiten und steten Dialog wurzelt die <strong>FDP</strong> tiefer in der Gesellschaft. Menschen<br />

mit Mut <strong>zum</strong> öffentlichen und privaten Bekenntnis zur <strong>FDP</strong> sind wichtige Botschafter liberaler<br />

Politik. Sie festigen das Ansehen der <strong>FDP</strong> in der Gesellschaft und machen die Partei widerstandsfähiger<br />

gegen Kampagnen. Die <strong>FDP</strong> wird Netzwerke um die Partei weiter wachsen<br />

lassen und fachliche Kompetenz und öffentliche Prominenz nach innen und nach außen nutzen.<br />

Dazu gehören:<br />

Stärkung der liberalen Organisationen (Vorfeld)<br />

Aufbau einer bekennenden Prominenteninitiative<br />

Kompetenzgewinn durch Berater aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft<br />

Ausbau des Bürgerfonds-Netzwerkes<br />

Öffnung der Fachgremien für externe Experten<br />

Themen-Dialog der fachpolitischen Sprecher<br />

Die <strong>FDP</strong> hat die Öffnung und die Reform der Parteiarbeit mit vielen Initiativen eingeleitet.<br />

Dazu gehören der Landesverband im Internet ebenso wie die Kampagnen-Mitgliedschaft,<br />

der Mitgliederentscheid oder die offenen Abstimmungen über unser Wahlprogramm.<br />

Die Öffnung und Reform der <strong>FDP</strong>, weg von der Gremienpartei und hin zur Bürgerpartei, wollen<br />

wir fortsetzen. Als Bürgerpartei pflegt die <strong>FDP</strong> möglichst den unmittelbaren und persönlichen<br />

Kontakt zu den Menschen. Wir wollen mehr Möglichkeiten zur Mitarbeit auch für diejenigen<br />

Menschen schaffen, die an Einzelthemen interessiert sind oder über einen begrenzten<br />

Zeitraum mitwirken möchten. Dazu bieten wir eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft im Rahmen<br />

von Kampagnen ebenso an wie die Möglichkeit zur Wählerregistrierung, um bei der<br />

Kandidatenaufstellung für öffentliche Ämter vor Wahlen eine breitere Bürgerbeteiligung zu<br />

ermöglichen.<br />

Die <strong>FDP</strong> verfügt durch das liberale Vorfeld bereits heute über ein vielfältiges Angebot zur<br />

Mitarbeit. Diese Möglichkeiten, Menschen in ihren jeweiligen Lebensumständen für die liberale<br />

Idee zu begeistern und zu gewinnen, wollen wir in Zukunft noch stärker ausbauen. Dies<br />

gilt für den Mittelstand ebenso wie für soziale Bewegungen, dies gilt für die Frauen ebenso<br />

wie für die junge Generation oder die Senioren. Die Arbeit der liberalen Kommunalpolitiker<br />

hat in den vergangenen Jahren erfreuliche Früchte bei der Verbreiterung der kommunalen<br />

Basis der <strong>FDP</strong> getragen. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren bei allen Wahlen Zuwächse erzielt. Bei<br />

der Bundestagswahl hat sie zwar an Stimmen und Mandaten hinzu gewonnen, aber an Gewicht<br />

verloren. Die <strong>FDP</strong> hat in dieser Legislaturperiode keine strategische Option in der Op-<br />

55


position. Deswegen ist es umso wichtiger, dass ein koordiniertes Auftreten im Bundesrat die<br />

gewachsene Substanz in den Ländern zur politischen Geltung bringt.<br />

Bei der Bundestagswahl 2002 erreichte die <strong>FDP</strong> gegenüber 1998 ein Plus von 1,2 Prozentpunkten<br />

(Erststimmenzuwachs: 2,7 Prozentpunkte). Damit verbesserte sich die <strong>FDP</strong> auch<br />

gegenüber 1994. Zeitgleich, am Tag der Bundestagswahl, erlangte sie bei der Landtagswahl<br />

in Mecklenburg- Vorpommern ein Plus von 3,1 Prozentpunkten, verfehlte allerdings mit 4,7<br />

Prozent den Einzug in den Landtag. Bei den folgenden Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen<br />

wurden mit Zuwächsen von 2,8 und 3,2 Prozentpunkten die besten Landtagswahlergebnisse<br />

in Hessen seit über 30 Jahren und in Niedersachsen seit 40 Jahren erreicht.<br />

Die anschließende Kommunalwahl in Schleswig-Holstein brachte einen Zuwachs von 0,9<br />

Prozentpunkten. Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen erreichte die <strong>FDP</strong> ein Plus von 1,7<br />

Prozentpunkten, verfehlte aber mit 4,2 Prozent die landesweite Fünf-Prozenthürde. Durch<br />

das Überschreiten der Fünf-Prozenthürde in Bremerhaven konnte die <strong>FDP</strong> dennoch erstmals<br />

seit acht Jahren wieder in die Bürgerschaft einziehen. Auch bei der nachfolgenden Kommunalwahl<br />

in Bremerhaven legte die <strong>FDP</strong> um 4,4 Prozentpunkte auf 7,4 Prozent zu und ist damit<br />

ebenfalls nach acht Jahren erstmals wieder in der Stadtverordnetenversammlung vertreten.<br />

Bei der Landtagswahl in Bayern gab es, ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau,<br />

einen Zuwachs von 0,9 Prozentpunkten. Dieses Ergebnis war eine empfindliche Niederlage<br />

für die <strong>FDP</strong>. Bei der Kommunalwahl in Brandenburg konnte die <strong>FDP</strong> dagegen wieder deutlich<br />

um 2,2 Prozentpunkte auf im Landesschnitt 6,3 Prozent zulegen.<br />

Die letzten zweieinhalb Jahre einschließlich der Bundestagswahl und der anschließenden<br />

Wahlen waren für die <strong>FDP</strong> insgesamt eine Zeit mit Substanzgewinn. Die Zahl der Landtagsabgeordneten<br />

hat sich von 55 auf 112 mehr als verdoppelt. Die <strong>FDP</strong> ist an fünf Landesregierungen<br />

beteiligt: Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-<br />

Anhalt. In nunmehr zehn Landesparlamenten ist die <strong>FDP</strong> vertreten: Baden-Württemberg,<br />

Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. (Durch den Eintritt einer Abgeordneten ist die <strong>FDP</strong><br />

auch im Landtag von Sachsen vertreten.) Seit 2001 ist die <strong>FDP</strong> in fünf Landesparlamente<br />

wieder zurückgekehrt: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt. Auch<br />

wenn wir über das Ergebnis der Bundestagswahl gemessen an unseren Erwartungen und<br />

Möglichkeiten enttäuscht waren, gibt es doch regional bemerkenswerte Unterschiede und<br />

Aspekte, derer sich die <strong>FDP</strong> annehmen muss. Einerseits hat sich die <strong>FDP</strong> mit über fünf Prozent<br />

in allen neuen Bundesländern als eine von drei gesamtdeutschen Parteien etabliert.<br />

Aber die Entwicklung der <strong>FDP</strong> ist in den Ländern sehr unterschiedlich. Bei der Bundestagswahl<br />

2002 hat die <strong>FDP</strong> trotz eines bundesweiten Zugewinns von 1,2 Prozentpunkten in Baden-Württemberg<br />

(-1%) und Bayern (-0,6%) gegenüber der vorherigen Bundestagswahl an<br />

Stimmen verloren und damit die überdurchschnittlichen Verluste bei der Bundestagswahl<br />

1998 fortgesetzt. Das legt nahe, dass die Arbeit der <strong>FDP</strong> auch regional differenziert sein<br />

muss. Die <strong>FDP</strong> muss in regionalen Befindlichkeiten wurzeln, sie muss sich auf die unterschiedlichen<br />

Milieus in Stadt und Land einstellen.<br />

Die weitere Stärkung der <strong>FDP</strong> beginnt bei den Kommunalwahlen. Der Ausbau der kommunalen<br />

Basis macht die <strong>FDP</strong> wetterfest, kommunale Präsenz gibt ihr ein sympathisches Gesicht<br />

vor Ort. Dort, wo die kommunale Basis aktiv ist, werden bessere Ergebnisse auch bei Landtags-<br />

und bei bundesweiten Wahlen erzielt. Auch deswegen ist das Wahljahr 2004 mit seinen<br />

8 Kommunalwahlen von großer Bedeutung.<br />

Im Jahr 2004 starten wir bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Saarland, Sachsen und<br />

Thüringen als außerparlamentarische Partei.<br />

Auch bei der Europawahl wollen wir nach 10 Jahren wieder ins Europaparlament zurückkehren.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat eine große außen- und europapolitische Tradition. Bei den Europawahlen<br />

wollen wir Europa zu einem Thema der Bürger machen. Wir wollen die positive Faszination<br />

des gemeinsamen Europa vermitteln, ein Europa der Bürger in Frieden und Freiheit, ein libe-<br />

56


ales Europa, das im Interesse der Menschen arbeitet und einen Platz in den Herzen der<br />

Bürger findet.<br />

Weil wir aus einer klaren europapolitischen Tradition kommen, müssen wir auch kritische<br />

Entwicklungen offen benennen. Das blau-gelbe Band liberaler Politik für Privat vor Staat, für<br />

Freiheit und Verantwortung, für weniger Bürokratie und weniger Steuern, muss auch die erkennbare<br />

Leitlinie unseres Europawahlkampfes sein. Wir wollen ein Europa der Bürger statt<br />

Bürokraten, wir wollen eine Europäische Verfassung, die aktiv von den Bürgerinnen und<br />

Bürgern in einer Volksabstimmung, wie in der Mehrheit der europäischen Staaten auch, zu<br />

ihrer eigenen Sache gemacht wird. Die <strong>FDP</strong> muss bei der Europawahl zeigen: Wir können<br />

Europa besser.<br />

VII. Lebendige <strong>FDP</strong><br />

Attraktive Parteiarbeit heißt auch lebendige innerparteiliche Diskussion. Seit dem Mai 2001<br />

hat die <strong>FDP</strong> bis heute über 14.000 Eintritte zu verzeichnen. Knapp die Hälfte davon sind jünger<br />

als 35 Jahre. Die <strong>FDP</strong> hat die Trendumkehr durch einen deutlichen Mitgliederzuwachs<br />

erreicht, denn auch netto ist in diesem Zeitraum die Zahl der Mitglieder von 62.892 auf<br />

65.589 (Ende Oktober 2003) gestiegen. Im Jahr 2003 ist die Zahl der Mitglieder bisher allerdings<br />

rückläufig. Den 3.637 Eintritten seit Januar 2003 stehen 4.250 Austritte gegenüber.<br />

Der zu geringe Anteil an weiblichen Mitgliedern blieb bei 23 Prozent. Knapp 20 Prozent der<br />

Mitgliedschaft sind jünger als 35.<br />

Freie Demokratische Politik wird für viele Mitglieder und Anhänger erst spannend, wenn sie<br />

die Diskussion grundsätzlicher politischer Fragen im Orts- oder Kreisverband erleben. Wir<br />

wollen Motor sein für ein neues Aufbruchsgefühl. Deswegen wollen wir auf allen Ebenen die<br />

„Lebendige <strong>FDP</strong> vor Ort“ mit einer sachlichen Streitkultur und einer lebhaften, ergebnisoffenen<br />

Diskussionsbereitschaft fördern. Wir setzen auf inhaltliche Pro und Contra–<br />

Veranstaltungen in allen Kreisverbänden.<br />

Die Kampagnenarbeit hat dazu beigetragen, dass sich die <strong>FDP</strong> bei bestimmten Schwerpunktthemen<br />

profilieren konnte. Die Kompetenz, die der <strong>FDP</strong> in der Steuer- und Bildungspolitik<br />

zugeschrieben wird, ist auch dieser Konzentration auf klare thematische Schwerpunktsetzungen<br />

zu danken. Diese Arbeit werden wir zur weiteren Schärfung unseres programmatischen<br />

Profils und zur besseren Erkennbarkeit vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den<br />

liberalen Partnern ausbauen.<br />

Die finanzielle Konsolidierung der <strong>FDP</strong> ist nicht nur Voraussetzung für die weitere Kampagnenfähigkeit<br />

der Partei – sie ist auch der innerparteiliche Glaubwürdigkeitstest für un- seren<br />

Anspruch, mit marktwirtschaftlicher und finanzpolitischer Kompetenz zur Sanierung Deutschlands<br />

beizutragen. Im Jahr 2003 erreichen wir die finanzielle Trendwende. Erstmals seit<br />

1994 wird der Haushalt der Bundesgeschäftsstelle durch weitere deutliche Einsparungen im<br />

Sachkosten- und im Personalbereich nicht überschritten, sondern voraussichtlich unterhalb<br />

der Ansätze bleiben. Erstmals seit 1994 werden wir Schulden in einer Größenordnung von<br />

mehr als 1,5 Mio. Euro abbauen.<br />

Zu den wichtigsten Antworten auf die Finanz- und Organisationsprobleme gehören auch<br />

neue Wege in der Parteiarbeit. Mit dem <strong>FDP</strong>-Bürgerfonds, mit neuen Sponsoring-Konzepten,<br />

insbesondere aber mit dem Liberalen Parteiservice, der gemeinsam von der Bundespartei<br />

und den Landesverbänden getragen wird, wurde ein Angebot für gemeinsame Finanz- und<br />

Organisationsdienstleistungen geschaffen, das heute von der Buchführung bis <strong>zum</strong> Infostand<br />

für alle Gliederungen reicht.<br />

57


Nur wenn wir die Finanzsituation dauerhaft stärken, können wir Kampagnen zu Erfolgen machen<br />

und die Außenwirkung der Partei attraktiver gestalten. Wir werden die Zeit in der Opposition<br />

bis zur erneuten Regierungsverantwortung spätestens im Jahr 2006 nutzen, um die<br />

Kampagnenfähigkeit nach innen und außen zu verbessern.<br />

VIII. <strong>FDP</strong>: Mit Macht für mehr Freiheit<br />

Die <strong>FDP</strong> ist die Partei mit dem Willen zur Freiheit und dem Willen zur Macht. Wir wollen mit<br />

Macht mehr Freiheit und Fairness durchsetzen. Wir wollen mit konsequentem Einsatz für<br />

Freiheit und Fairness die politische Macht in Deutschland zurückgewinnen.<br />

Ziel der <strong>FDP</strong> bleibt eine grundlegende Veränderung der Parteienlandschaft in Deutschland<br />

mit drei gleich gewichtigen politischen Strömungen, die mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung<br />

für die Grundwerte der Demokratie stehen. Die <strong>FDP</strong> entscheidet sich im Zweifel für<br />

die Freiheit.<br />

Die <strong>FDP</strong> will langfristig selbst um eigene Mehrheiten kämpfen, wie es vielen anderen liberalen<br />

Parteien in Europa bereits gelungen ist. Dafür muss die <strong>FDP</strong> nicht ihren politischen<br />

Standort oder ihre programmatische Ausrichtung ändern. Im Gegenteil: Die <strong>FDP</strong> muss in<br />

einer sich liberalisierenden Gesellschaft Kurs halten und kenntlich sein.<br />

Kurzfristig will die <strong>FDP</strong> spätestens im Jahr 2006 die Ablösung der rot-grünen Bundesregierung,<br />

die Deutschland in die schlimmste politische, wirtschaftliche und soziale Lage seit<br />

Gründung der Bundesrepublik gebracht hat. Unser wichtigster Koalitionspartner dafür sind<br />

nicht andere Partei- en, sondern vor allem die Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft:<br />

Menschen, die durch Veränderung und Bewegung mutig die große Chance ergreifen wollen,<br />

mit mehr Freiheit und weniger Staat die großen Fragen unserer Gesellschaft zu beantworten.<br />

Die <strong>FDP</strong> steht mit ihrer Tradition für die politische Mitte der Demokratie. Die <strong>FDP</strong> wird ihren<br />

Standort nicht verändern, weil andere Parteien ihren Standort verändern. Die <strong>FDP</strong> wird ihren<br />

Standort nicht nach der Distanz oder Nähe zu anderen Parteien bemessen. Wenn andere<br />

Parteien einzelne Programmpunkte der <strong>FDP</strong> übernehmen, ist das nicht Anlass für einen<br />

Richtungswechsel der <strong>FDP</strong>. Wenn andere Parteien sich von der <strong>FDP</strong> entfernen, läuft die<br />

<strong>FDP</strong> ihnen nicht hinterher. Das ist die liberale Unabhängigkeit, die wir meinen. Koalitionsaussagen<br />

stehen dem nicht entgegen. Sie sind möglich, häufig auch nötig, aber nicht automatisch<br />

zwingend. Wenn sie erfolgen, dann erst, wenn sie anstehen, aber nicht auf Vorrat.<br />

Wenn sie erfolgen, dann aus der Sache heraus und nicht aus einem Lagerdenken.<br />

Für die <strong>FDP</strong> gibt es keine Koalition in der Opposition. Dies ginge zu Lasten eines befruchtenden<br />

demokratischen Wettbewerbes. Der koalitionspolitischen Abhängigkeit folgt stets die<br />

programmatische Abhängigkeit. Liberale Unabhängigkeit schließt aber Zusammenarbeit und<br />

Koordination der Oppositionsparteien bei inhaltlicher Übereinstimmung in der Sache nicht<br />

aus. Die sachliche Zusammenarbeit bei inhaltlicher Übereinstimmung ist stets geboten, wenn<br />

dadurch <strong>zum</strong> Wohle der Menschen in Deutschland rot-grüne Politik korrigiert werden kann.<br />

Die Sache, die inhaltlichen Positionen und Übereinstimmungen, sind Maßstäbe unseres<br />

Handelns gegenüber anderen Parteien. Deswegen lehnen wir eine fundamentale und destruktive<br />

Oppositionspolitik zu Lasten der Menschen in Deutschland ab.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist nicht Teil eines Lagers, die <strong>FDP</strong> steht einem Lager gegenüber: dem sozialdemokratischen<br />

Lagerdenken von der SPD über die Grünen bis hin zu Teilen der Union. Alle anderen<br />

Parteien vertrauen überwiegend, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität, zuerst auf<br />

den Staat, und sie misstrauen den Menschen. Sie vertrauen auf Bürokratie und misstrauen<br />

der Freiheit. Sie wollen immer noch soziale Sicherheit durch Beschränkung und Einschränkung<br />

der Leistungsbereiten erreichen. Doch ihre Rezepte führen in die heutige wirtschaftli-<br />

58


che und geistige Armut Deutschlands. Wer die Starken ständig fesselt, wird die Schwachen<br />

nur noch schwächer machen.<br />

Die <strong>FDP</strong> sortiert ihre Wähler nicht nach Zielgruppen. Wer immer nur an Zielgruppen denkt,<br />

verliert seine Ziele aus den Augen. Wir wenden uns nicht an Zielgruppen, sondern an Haltungen.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist die Partei für alle im Volk, die ein selbstbestimmtes Leben in einer freien<br />

und fairen Gesellschaft führen wollen. Der Liberalismus ist in allen Bevölkerungsschichten zu<br />

Hause. Freiheit zur Verantwortung ist eine Haltung, die unabhängig von Einkommensklassen,<br />

Berufszugehörigkeit, Alter, Geschlecht oder Religion überzeugt. Die <strong>FDP</strong> will alle erreichen,<br />

bei denen freiheitliche Werte und Verantwortungsbewußtsein in ihrem persönlichen<br />

Leben an oberster Stelle stehen. Die <strong>FDP</strong> wendet sich an alle, die bereit sind, mit Leistungsbereitschaft,<br />

Weltoffenheit und Toleranz für sich und für andere das bessere Leben zu erreichen.<br />

Die Bürgergesellschaft braucht die Bürgerpartei. Volksparteien orientieren sich am Kollektiv,<br />

die liberale Bürgerpartei stellt das Individuum in den Mittelpunkt ihres Handelns.<br />

Wir sind der politische Arm der aktiven Bürgergesellschaft. Wir sind die liberale Bewegung<br />

für alle, die etwas bewegen wollen. Wir sind keine Volkspartei mit inhaltlicher Beliebigkeit,<br />

sondern eine Bürgerpartei mit klarer Ausrichtung, deren Politik gut ist für das ganze Volk.<br />

59


Wahlen seit Mai 2001 Ergebnis Zuwachs<br />

Kommunalwahl Niedersachsen 2001 6,2 1,6<br />

Landtagswahl Hamburg 2001 5,1 1,6<br />

Landtagswahl Berlin 2001 9,9 7,7<br />

Kommunalwahl Bayern 2002 2,0 0,4<br />

Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2002 13,3 9,1<br />

Bundestagswahl 2002 7,4 1,2<br />

Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2002 4,7 3,1<br />

Landtagswahl Hessen 2003 7,9 2,8<br />

Landtagswahl Niedersachsen 2003 8,1 3,2<br />

Kommunalwahl Schleswig-Holstein 2003 5,7 0,9<br />

Landtagswahl Bremen 2003 4,2 1,7<br />

Landtagswahl Bayern 2003 2,6 0,9<br />

Kommunalwahl Brandenburg 2003 6,3 2,2<br />

Bundestagswahl 2002 nach Ländern Ergebnis Zuwachs<br />

Baden-Württemberg 7,8 -1,0<br />

Bayern 4,5 -0,6<br />

Berlin 6,6 1,7<br />

Brandenburg 5,8 3,0<br />

Bremen 6,7 0,8<br />

Hamburg 6,8 0,3<br />

Hessen 8,2 0,3<br />

Mecklenburg-Vorpommern 5,4 3,2<br />

Niedersachsen 7,1 0,7<br />

Nordrhein-Westfalen 9,3 2,0<br />

Rheinland-Pfalz 9,3 2,2<br />

Saarland 6,4 1,7<br />

Sachsen 7,3 3,7<br />

Sachsen-Anhalt 7,6 3,5<br />

Schleswig-Holstein 8,0 0,4<br />

Thüringen 5,9 2,5<br />

Bund 7,4 1,2<br />

60


1.4 Aufruf zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft<br />

"Huckelriedener Erklärung 2005" der Wirtschafts- und Finanzpolitiker der <strong>FDP</strong>-<br />

Bundestagsfraktion.<br />

Soziale Marktwirtschaft und Neoliberalismus werden von SPD-Chef Franz Müntefering in<br />

Verruf gebracht. Die sog. Kapitalismuskritik der SPD stellt die Grundachsen unseres<br />

freiheitlichen Wirtschaftssystems, ja unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung in Frage.<br />

Diese Kritik vergiftet nicht nur das Klima in unserem Land und verschreckt ausländische und<br />

inländische Investoren, sondern ist auch ein gigantisches Ablenkungsmanöver von eigenem<br />

politischen Versagen. Rot-Grün steht für eine regulierte, ja strangulierte Marktwirtschaft. Wer<br />

dem Staat mehr zutraut als den privaten Kräften der hat die Soziale Marktwirtschaft und<br />

wichtige konstituierende Prinzipien wie Privateigentum, Vertragsfreiheit, freie Preisbildung,<br />

wirksamer Wettbewerb oder Berechenbarkeit der Wirtschaftspolitik nicht verstanden.<br />

Eine Politik,<br />

die den Staat immer weiter in Wirtschaft und Gesellschaft eindringen lässt,<br />

die dem Bürger immer höhere Belastungen mit Steuern und Abgaben aufbürdet,<br />

die der Überschuldung des Staates nicht entgegenwirkt, ja sie weiter vorantreibt, und so<br />

Zukunftschancen zu Lasten der jungen Generation verbaut,<br />

die willkürlich und systemlos, interventionistisch, punktuell und kurzatmig in den<br />

Wirtschaftsablauf eingreift und so Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Konsistenz verliert,<br />

die nicht die Kraft aufbringt, die grundlegenden Fehlorientierungen der sozialen<br />

Sicherungssysteme zu reformieren, sondern sich darauf beschränkt, in den bestehenden<br />

Regelwerken Reparaturen vorzunehmen – und dies allzuoft nach planwirtschaftlichen<br />

Methoden,<br />

die Verbrauchern und Unternehmen mit einem dichten Geflecht von Regeln und<br />

Vorschriften die Luft <strong>zum</strong> Atmen nimmt,<br />

die den Machtinteressen bestimmter Industrien zu Lasten des Mittelstandes dient und so<br />

die Überlegenheit wettbewerblicher Prozesse konterkariert,<br />

hat mit Sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun. Eine solche Politik nimmt den Menschen<br />

Lebenschancen und raubt ihnen die Freiheit. Sie mündet in eine Vertrauenskrise und<br />

beschädigt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Die Politik von Rot-Grün ist<br />

so angelegt.<br />

Markt und Wettbewerb haben Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg an die Spitze<br />

gebracht und sind die entscheidenden Triebfedern für dynamisches Wachstum, für<br />

Innovationen und für eine erfolgreiche europäische Integration. Die Überlegenheit der<br />

marktwirtschaftlichen Ordnung ist theoretisch und empirisch vielfältig unter Beweis gestellt.<br />

Aus diesem Grund auch wurde der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem<br />

Wettbewerb im EG-Vertrag verankert.<br />

Unsere freiheitliche Wirtschaftsverfassung, die Soziale Marktwirtschaft, aber wurde über die<br />

Jahre, und in letzter Zeit mit erhöhtem Tempo, ausgehebelt – mit der Folge, dass die<br />

Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft und ihre wirtschaftliche Dynamik Schaden nahmen. Zur<br />

61


deutschen Sklerose beigetragen hat der zeitweise immer weiter um sich greifende<br />

Korporatismus. Er unterhöhlt die Rechte des Parlaments und beschädigt die Interessen der<br />

Bürger. Er hebelt den Wettbewerb aus und stellt die Interessen von organisierten<br />

Verbänden, beherrschenden gesellschaftlichen Gruppen, mächtigen Industrien und<br />

informellen Beziehungsgeflechten in den Vordergrund. Die früher offene Gesellschaft der<br />

Bundesrepublik Deutschland wird verschlossen - Schritt für Schritt und oft kaum merklich,<br />

aber nachhaltig. Versagt hat nicht das marktwirtschaftliche System. Versagt hat die Politik.<br />

Versagt hat der Staat.<br />

Deutschland war einmal Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der Welt.<br />

Inzwischen sind wir in Europa das Schlusslicht. Unser Wachstumspotenzial ist soweit<br />

abgesunken, dass es nicht mehr ausreicht, die Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen.<br />

Unsozialer kann eine Politik nicht sein. Fatal ist die deutsche Erstarrung vor dem Hintergrund<br />

der rasanten europäischen und weltwirtschaftlichen Veränderungen und der<br />

demographischen Herausforderungen. Gerade in Zeiten des Umbruchs, der Ungewissheit<br />

und der Anpassungsnotwendigkeiten bedarf es eines Wirtschaftssystems, das flexibel auf<br />

neue Konstellationen reagiert, das die materiellen Voraussetzungen schafft, den Wandel<br />

sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Die Soziale Marktwirtschaft ist ein solches<br />

System. Es muss nicht neu erfunden werden.<br />

Soziale Marktwirtschaft und soziale Gerechtigkeit sind keine Gegensätze. Keine Wirtschaftsordnung<br />

erzeugt mehr sozialen Ausgleich als die Soziale Marktwirtschaft:<br />

62<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist sozial, weil sie für wirtschaftliche Dynamik und damit für<br />

Arbeitsplätze sorgt. Sie versetzt die Menschen in die Lage, sich durch eigene Leistung eine<br />

würdige Existenz aufzubauen. Eine solche Sozialpolitik ist gerechter als jede Transferpolitik,<br />

ist jeder ABM-Politik, jeder punktuell angelegten Arbeitsmarktpolitik überlegen.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist sozial, weil sie das Privateigentum zähmt, weil sie Machtkonzentrationen<br />

und damit Ausbeutung entgegenwirkt. Sie hat damit eine sittliche Qualität.<br />

Unsittlich dagegen sind Monopole, Kartelle oder die privilegienorientierte Staatswirtschaft.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist sozial, weil sie die Machtbalance zwischen Arbeit und Kapital<br />

in den Vordergrund stellt. Sie garantiert freie Gewerkschaften und freie Unternehmensverbände<br />

als konstitutive Grundlage jeder freien Gesellschaft.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist sozial, weil sie Chancen verteilt und so für leistungsgerechte<br />

Entlohnung sorgt, weil sie auch Newcomern die Möglichkeit der Betätigung gibt.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist sozial, weil sie strukturelle Anpassungsprozesse in viele<br />

tausende Einzelentscheidungen zerlegt und so große Fehlentscheidungen, wie sie in interventionistischen<br />

Wirtschaftsformen immer wieder wegen der Verschleppung von Anpassungsprozessen<br />

vorkommen, und wirtschaftliche Krisen mit verheerenden Wirkungen<br />

auf den Arbeitsmarkt, zwar nicht völlig verhindern kann, aber doch erheblich einschränkt.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist schließlich sozial, weil durch sie die materiellen Voraussetzungen<br />

geschaffen werden, denen, die der Unterstützung durch die Gesellschaft bedürfen,<br />

mit Maßnahmen der Sozialpolitik unter die Arme zu greifen.<br />

Der soziale Ausgleich ist ein konstitutives Element der Sozialen Marktwirtschaft. Es war nie<br />

strittig, dass die aktive Sozialpolitik des Staates in die Sozialen Marktwirtschaft passt. Schon<br />

die Väter der Sozialen Marktwirtschaft haben die Sozialpolitik nicht als Anhängsel, sondern<br />

als wichtigen, integralen Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft verstanden. Ihre gesellschaftliche<br />

Akzeptanz - unabdingbar zur Durchsetzung marktwirtschaftlicher Prinzipien - wäre<br />

ohne die soziale Dimension nicht herzustellen. Sozialpolitik im marktwirtschaftlichen Ver-


ständnis bedeutet aber nicht die Schaffung eines Wohlfahrts- und Versorgungsstaates, der<br />

den Menschen ihre Verantwortung nimmt und damit entmündigt. Sie bedeutet nicht den fortschreitenden<br />

Ausbau des zweiten Arbeitsmarktes, bedeutet nicht Verhinderung der strukturellen<br />

Anpassung durch Subventionen. Sozialpolitik in der Sozialen Marktwirtschaft bedeutet<br />

vielmehr Absicherung gegen die großen Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und<br />

Alter, soweit die Menschen nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft für die Wechselfälle des<br />

Lebens Vorsorge zu treffen. Ein so ausgestaltetes Sozialsystem ist dann nicht mehr Fremdkörper<br />

sondern produktiver Faktor in der Sozialen Marktwirtschaft.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung der Zukunft.<br />

Das Programm der Erneuerung allerdings ist riesig – aber wir müssen endlich damit<br />

beginnen. Rot-Grün kann das nicht. Auch deshalb ist diese Regierung gescheitert. Die<br />

anstehenden Neuwahlen bieten die Chance für die notwendige Erneuerung. Erneuerung –<br />

das heißt: Solidität und Verläßlichkeit, Konsistenz und Kontinuität müssen wieder die Politik<br />

prägen, damit Glaubwürdigkeit und Vertrauen, die so wichtig sind für Innovation und<br />

Investition, zurück gewonnen werden. Vor allem müssen wir wegkommen von der<br />

Beliebigkeit der derzeitigen ad-hoc-Politik und den Interventionen zu Gunsten der<br />

Großindustrie. Der Mittelstand ist nicht nur Kern der deutschen Wirtschaft, sondern macht<br />

auch die marktwirtschaftliche Qualität aus. Er braucht den Wettbewerb und stellt sich dem<br />

Wettbewerb.<br />

Erneuerung braucht ein in sich schlüssiges Konzept und dazu gehören:<br />

1. Rückführung des Staates auf seine Kernaufgaben und Abbau der viel zu hohen Staatsquote,<br />

was ohne durchgreifende und nachhaltige Reformen der Sozial- und Subventionssysteme<br />

nicht möglich ist. Das langfristige Ziel bleibt, die Staatsquote auf deutlich unter<br />

40 Prozent zu drücken.<br />

2. Durchgreifende Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, wobei die Konsolidierung von<br />

der Ausgabenseite her vorgenommen werden muss. Solide Staatsfinanzen sind unabdingbare<br />

Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum.<br />

3. Eine Steuerreform für niedrigere Steuersätze, einfache und verständliche Regeln und<br />

eine gerechte Belastung aller. Unser kurzfristiges Ziel ist ein dreistufiges Steuersystem<br />

mit den Sätzen 15, 25 und 35 Prozent. Dazu gehören Freibeträge auch für Kinder in Höhe<br />

von 7500 €, eine Zinsabgeltungssteuer sowie eine Unternehmensteuerreform mit<br />

dem Wegfall der Gewerbesteuer und effektiv deutlich niedrigeren Sätzen. Mittelfristig<br />

streben wir eine Flat Tax mit einem Satz deutlich unter 30 % an.<br />

4. Reformen am Arbeitsmarkt, die besonders dringlich sind. Hartz I-IV sind viel zu wenig.<br />

Tarifkartell, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz, Tarifvorbehalt, Günstigkeitsprinzip,<br />

Allgemeinverbindlichkeit, Betriebsvereinbarungen, Öffnungsklauseln, Recht auf<br />

Teilzeit, usw. sind die Felder, auf denen umfassende Arbeitsmarktreformen ansetzen<br />

müssen. Dazu gehört auch die Zerschlagung der Bundesanstalt für Arbeit.<br />

5. Reformen in den sozialen Sicherungssystemen um sie bezahlbar zu halten. Der Umbau<br />

weg von der Umlagenfinanzierung hin zur Kapitaldeckung muss beschleunigt werden.<br />

6. Reformen auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten. Wir brauchen Liberalisierung und<br />

Wettbewerb bei den sog. Netzindustrien (Telekommunikation, Post, Bahn, Energie,<br />

Wasser) sowie die Vollendung des europäischen Binnenmarktes auch auf den Dienstleistungsmärkten.<br />

63


7. Raschere Privatisierung und Förderung der privaten Eigentumsbildung sowie Abbau der<br />

überbordenden Bürokratie. Besonders wichtig ist, dass alle Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

auf den Beschleunigungsprüfstand kommen.<br />

8. Einen generellen Subventionsabbau, insbesondere auch im Energiebereich, der im<br />

Grunde hoch profitabel ist und keiner Unterstützung bedarf.<br />

9. Mehr Wettbewerb im Bildungssystem. Das beutet auch, dass die Hochschulen mehr<br />

Verantwortung bekommen, sich ihre Studenten aussuchen und Studiengebühren erheben<br />

können. Die ZVS gehört abgeschafft und die Studenten müssen die Möglichkeit haben,<br />

sich ihre Hochschule auszuwählen.<br />

10. Reform des föderalen Systems. Wir brauchen mehr Wettbewerb zwischen den staatlichen<br />

Ebenen. Dazu gehört auch die eigenständige Einnahmehoheit.<br />

64


1.5 Wohlstand durch Wachstum<br />

Nationale Wachstumsstrategie der <strong>FDP</strong><br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 21. Februar 2005<br />

Die rot-grüne Bundesregierung hat es auf den höchsten Stand an Arbeitslosen in der Geschichte<br />

der Bundesrepublik gebracht. Fünf Millionen Menschen ohne Arbeit sind statistisch<br />

erfaßt. Bis zu zwei Millionen weitere Menschen nehmen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,<br />

Trainingsmaßnahmen der Bundesagentur und Qualifizierungsmaßnahmen<br />

teil oder bilden die sogenannte „stille Reserve“. Sie, ihre Familien und<br />

Angehörigen, fragen die politisch Verantwortlichen in Regierung und Parlamenten, wovon sie<br />

künftig leben sollen. Die <strong>FDP</strong> nimmt die Existenzängste der Menschen ernst.<br />

Von der hohen Arbeitslosigkeit sind in erster Linie die benachteiligten Gruppen der Gesellschaft<br />

betroffen wie z. B. Jugendliche, Personen ohne Berufsausbildung, Einwanderer aber<br />

auch Frauen, die in den Arbeitsmarkt eintreten wollen.<br />

Die Arbeitslosenzahl ist nicht auf Faktoren zurückzuführen, die sich einer politischen Einflußnahme<br />

entziehen. Sie sind insbesondere nicht nur durch technologischen Wettbewerb bedingt.<br />

Die hohe Arbeitslosigkeit resultiert vielmehr aus der falschen und unzulänglichen Politik<br />

der Bundesregierung. Sie ist Ergebnis jahrelang gepflegter Fehleinschätzungen und<br />

Denkblockaden.<br />

Es sind Illusionen, anzunehmen:<br />

die Verkürzung der Arbeitszeit schaffe neue Arbeitsplätze, ihre Verlängerung vernichte<br />

Arbeitsplätze.<br />

ein marktwirtschaftlicher Niedriglohnbereich führe zur Verarmung der Gesellschaft und<br />

reduziere die Löhne im allgemeinen.<br />

Mindestlöhne und Flächentarife seien sozial.<br />

Kündigungsschutzgesetze würden vor Arbeitslosigkeit schützen.<br />

Globalisierung bedrohe Hochlohnländer und reduziere inländische Arbeitsplätze.<br />

Technologische Entwicklungen könne man durch einseitigen Ausstieg verhindern.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist davon überzeugt:<br />

Nur mehr Wachstum schafft sichere Arbeitsplätze.<br />

Die andauernde Stagnation, die immer wieder hervortretenden Strukturprobleme, das Wachsen<br />

der Arbeitslosigkeit, die große Zahl von Insolvenzen und nicht zuletzt die Unklarheit über<br />

den weiteren Kurs der Wirtschafts-, Finanz- und Gesellschaftspolitik haben in weiten Bereichen<br />

der deutschen Gesellschaft und Wirtschaft zu Resignation und Zukunftspessimismus<br />

geführt.<br />

Diesem offenkundigen Mangel an wirtschaftlicher und politischer Zuversicht tritt die <strong>FDP</strong> mit<br />

einer Nationalen Wachstumsstrategie, die den Weg zu mehr Arbeitsplätzen frei macht, entgegen.<br />

Die Betrachtung von Wirtschaftsordnungen im internationalen Vergleich zeigt, daß Freiheit<br />

Wohlstand schafft. So betrug das jahresdurchschnittliche Wachstum des Pro-Kopf-<br />

65


Bruttoinlandsproduktes von 1993 bis 2002 in der Ländergruppe mit der größten wirtschaftlichen<br />

Freiheit 2,4 Prozent, während in der Ländergruppe mit der geringsten wirtschaftlichen<br />

Freiheit ein negatives Wachstum von 0,5 Prozent erreicht wurde.<br />

Deutschland ist in puncto Wissenschaft und Forschung ein Auswanderungsland geworden.<br />

Die schleichende Abwanderung von Spitzenkräften aus Wissenschaft und Forschung zehrt<br />

an der Innovationsfähigkeit Deutschlands. Wenn dieser Trend nicht gestoppt wird, verliert<br />

Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter an Boden, was zugleich auch zu einem<br />

Verlust von Arbeitsplätzen und Wohlstand führt.<br />

Die immer noch vorhandene ausgedehnte Regulierung des Arbeitsmarktes, die zentralisierten<br />

und starren Tarifverträge sowie die zu hohe Belastung der Arbeit durch Steuern<br />

und Abgaben müssen beseitigt werden. Es ist zunehmend ein Keil zwischen den gezahlten<br />

und den erhaltenen Preisen, d.h. zwischen Arbeitskosten und Lohnempfang getrieben worden.<br />

Dieser Abstand ist nicht nur durch soziale Sicherheit, Wohlfahrt und Arbeitslosenversicherung<br />

entstanden, sondern auch durch die Starrheiten des deutschen Arbeitsmarktes wie<br />

z. B. ein falscher Kündigungsschutz, gewerkschaftliche Unbeweglichkeit und eine nicht enden<br />

wollende Fülle von Kosten treibenden Verordnungen und Gesetzen jedweder Art.<br />

Es mangelt den politischen Entscheidungsträgern in der Bundesregierung nicht an der Erkenntnis,<br />

sondern am Willen zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen. Die bisherigen Reformen<br />

haben den Druck zur Arbeitsaufnahme verstärkt, schaffen aber keine Voraussetzungen,<br />

das Arbeitsangebot zu verbessern. Die Liberalen setzen auf die Leistungsbereitschaft<br />

der Menschen, denen sie Arbeitsperspektiven aufzeigen und damit Wohlstandschancen eröffnen<br />

wollen.<br />

Für die Freie Demokratische Partei sind für eine nationale Wachstumsstrategie folgende<br />

Eckpunkte unabdingbar:<br />

1. Steuerreform<br />

Wir brauchen eine Steuerreform, die Mut macht für neue Investitionen. Deswegen muß eine<br />

grundlegende Steuerreform unser Steuersystem drastisch vereinfachen und die Steuern<br />

deutlich senken. Dazu gehört der bekannte Drei-Stufen-Tarif mit 15, 25 und 35 Prozent Besteuerung.<br />

Wir wollen, daß Kinder fairer behandelt werden (mit einem Freibetrag von 7.700<br />

Euro). Wir wollen eine unbürokratische Zinsabgeltungssteuer von 25 Prozent, die auch international<br />

das Kapital wieder nach Deutschland lockt. Die ausgesetzte Vermögensteuer muß<br />

endgültig abgeschafft werden, und die Eigenkapitalbildung gestärkt werden.<br />

Der <strong>FDP</strong> zielt darauf ab, die Tarifbelastung der Einkommen weiter zu verringern, Subventionstatbestände<br />

weiter abzubauen und zugleich das Steuerrecht erheblich zu vereinfachen.<br />

Eine grundlegende Steuerreform muß verbunden werden mit einer deutlichen Tarifsenkung<br />

und einem zeitgleichen konsequenten Subventionsabbau.<br />

Die Vorschläge der <strong>FDP</strong> liegen seit 2003 in einem Gesetzentwurf für ein neues Einkommensteuerrecht<br />

vor: Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Gleichbehandlung<br />

aller Einkunftsarten. Voraussetzung dafür ist die Abschaffung der Gewerbesteuer als Sonderbelastung<br />

für Unternehmen und eine Neuregelung der Gemeindefinanzierung.<br />

Die deutschen Unternehmen haben die höchste Steuerbelastung von allen Staaten der Europäischen<br />

Union. Deshalb ist eine Unternehmenssteuerentlastung vordringlich, damit die<br />

Wettbewerbsfähigkeit für Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland wieder hergestellt<br />

werden kann. Die <strong>FDP</strong> hat für das Zögern der Bundesregierung kein Verständnis. Sie wird<br />

deshalb in Kürze ein eigenes Konzept zur Unternehmenssteuerreform vorlegen.<br />

66


2. Gesundheitsreform<br />

Die hohen Lohnnebenkosten sind in Deutschland längst zu einem Hemmschuh für Wachstum<br />

und Beschäftigung geworden. Die Lohnzusatzkosten von über 40 Prozent wirken wie<br />

eine gigantische Sondersteuer auf Arbeitsplätze im internationalen Wettbewerb. Die <strong>FDP</strong><br />

fordert die Absenkung auf unter 40 %. Dies kann nur durch nachhaltige Strukturreformen in<br />

allen sozialen Sicherungssystemen gelingen.<br />

Im Rahmen der Liberalen Gesundheitsreform wird der Arbeitgeberbeitrag der Krankenversicherung<br />

als steuerpflichtiger Lohnbestandteil ausgezahlt. Die Lohnzusatzkosten<br />

werden so von der Beitragsentwicklung im Gesundheitswesen abgekoppelt.<br />

Ziel liberaler Gesundheitspolitik ist ein bezahlbarer Krankenversicherungsschutz für alle. Das<br />

jetzige System muß grundlegend reformiert werden hin zu mehr Freiheit, Effizienz und Wettbewerb.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich für ein freiheitliches, privates Versicherungsmodell ein, das auf<br />

den Prinzipien des Wettbewerbs und der sozialen Verantwortung beruht: Wahlfreiheit statt<br />

Zwangsversicherung, soziale Marktwirtschaft statt bürokratische Staatswirtschaft, Eigenverantwortung<br />

statt Bevormundung. Anstelle von Budgetierung, Rationierung und fortlaufender<br />

gesetzlicher Kürzung von Leistungen ist eine nachhaltige Reform unter Berücksichtigung der<br />

demografischen Entwicklung unumgänglich. Das jetzige Umlagesystem ohne Altersrückstellungen,<br />

in dem immer weniger junge Menschen für die hohen Krankheitskosten von immer<br />

mehr älteren Menschen aufkommen, soll in ein kapitalgedecktes System mit entsprechenden<br />

Altersrückstellungen umgewandelt werden. Diese Altersrückstellungen sollen zwischen den<br />

Kassen in vollem Umfang übertragbar sein.<br />

Echter Wettbewerb entsteht durch eine privatrechtliche Organisation der gesetzlichen Krankenkassen<br />

und durch Tariffreiheit. Die <strong>FDP</strong> will daher die gesetzliche Pflichtversicherung<br />

durch eine Pflicht zur Versicherung eines Mindestumfangs an Leistungen, den so genannten<br />

Regelleistungen, ersetzen. Der Einzelne ist frei in der Entscheidung, ob er darüber hinaus<br />

weitere Leistungen versichert oder z. B. einen höheren Selbstbehalt wählt. Um jeden Bürger<br />

in die Lage zu versetzen, eine Versicherung abzuschließen, die <strong>zum</strong>indest die Regelleistungen<br />

umfaßt, ist vorgesehen, daß jedes Versicherungsunternehmen mit Kontrahierungszwang<br />

einen Pauschaltarif anbieten muß, der diese Regelleistungen abdeckt und der weder nach<br />

Geschlecht, noch nach sonstigen Kriterien differenziert. Bei Geburt hat jeder Bürger, auch in<br />

den anderen Tarifen, einen Anspruch darauf, <strong>zum</strong>indest im Umfang der Regelleistungen<br />

unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert zu werden.<br />

Auch die Pflegeversicherung bedarf der Reform. Bereits 2006, also ungefähr 10 Jahre nach<br />

der Einführung der Pflegeversicherung, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven<br />

unterschritten sein. Die Pflegeversicherung ist deswegen in ein Kapitaldeckungsverfahren zu<br />

überführen.<br />

3. Tarifkartell aufbrechen/Betriebliche Bündnisse für Arbeit ermöglichen<br />

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sichern durch die Flächentarifverträge ihre Verbandsmacht<br />

ab. Betriebsnahe, maßgeschneiderte Lösungen werden verhindert. Das kostet<br />

Arbeitsplätze in Deutschland. Wir brauchen Wettbewerb zwischen zentralen Verträgen der<br />

Funktionäre und dezentralen Lösungen vor Ort. Wenn 75 Prozent aller Beschäftigten eines<br />

Betriebes für eine Abweichung von tarifvertraglichen Regelungen stimmen, muß diese Abweichung<br />

möglich sein – und zwar ohne daß die Funktionäre eine solche betriebliche Vereinbarung<br />

verhindern können. Mit der gesetzlichen Öffnung des Flächentarifs, der Legalisierung<br />

von betrieblichen Bündnissen für Arbeit und der Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung<br />

würden die Tarifverträge endlich dem Wettbewerb geöffnet.<br />

67


4. Das Liberale Bürgergeld, aktivierend, einfach und gerecht.<br />

Das Bürgergeld ist der zentrale Lösungsansatz für ein einfaches, transparentes und dadurch<br />

gerechtes Sozialsystem. Es setzt die tragenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft wieder<br />

in Kraft: das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, das Leistungsprinzip, das Subsidiaritätsprinzip<br />

und das Solidaritätsprinzip.<br />

Ziel des Bürgergeldes ist es, möglichst alle der 138 verschiedenen steuerfinanzierten Sozialleistungen<br />

in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehört sowohl die Grundsicherung,<br />

die Sozialhilfe, das Wohngeld, das Arbeitslosengeld II und das BAföG als auch die<br />

mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte<br />

Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen.<br />

Dieser Transfer wird als Bürgergeld mit dem Steuersystem und dem Kindergeld zu einem<br />

Steuer-Transfer-System aus einem Guß verbunden. Der komplexe Sozialstaat wird dadurch<br />

radikal vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Verwaltung eingleisig und sparsam gestaltet.<br />

Der überwiegende Teil aller finanziellen Beziehungen zwischen Bürger und Staat und der<br />

soziale Ausgleich zwischen Leistungsstarken und Bedürftigen finden zukünftig nach einfachen,<br />

transparenten Regeln im Steuersystem statt. Durch die Zielgenauigkeit und Transparenz<br />

ist das Bürgergeld zudem gerecht, denn es schützt die Bedürftigen vor den Findigen<br />

und die Fleißigen vor den Faulen.<br />

Das Bürgergeld ist darüber hinaus der entscheidende Reformschritt zur Bekämpfung der<br />

Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich. Es wirkt aktivierend durch einen gleitenden und lohnenden<br />

Übergang in die Erwerbstätigkeit.<br />

5. Kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung von Hartz IV<br />

Die Hartz-Reformen haben den Druck zur Arbeitsaufnahme erhöht. Nach dem Leistungsprinzip<br />

soll derjenige, der arbeitet, spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet.<br />

Wer fördern und fordern ernst meint, muss das Förderelement jedoch auch ausreichend betonen.<br />

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für bei Hartz IV sind nicht ausreichend: Bei Aufnahme eines<br />

400-Euro-Jobs verbleiben dem ALG-II-Empfänger lediglich 98 Euro. Die <strong>FDP</strong> fordert, die<br />

Hinzuverdienstmöglichkeiten kurzfristig so auszuweiten, dass mindestens die Hälfte der 400<br />

Euro als verfügbares Einkommen beim ALG-II-Empfänger verbleibt.<br />

Beim Bürgergeld werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten neu gestaltet, insbesondere werden<br />

sie für die Bruttoeinkommensbereiche bis 600 € deutlich erhöht.<br />

Verbleiben dem Arbeitslosengeld II-Empfänger nach Hinzurechnung der gesetzlichen Abgaben<br />

und pauschalen Abzugsbeträge von 600 € Bruttoeinkommen gerade einmal 138 €, so<br />

verbleiben dem Bürgergeldempfänger dagegen 285 €, d.h. nahezu die Hälfte seines Bruttoeinkommens.<br />

Beim Bürgergeld entsteht somit ein fairer und ausreichender Anreiz zur Arbeitsaufnahme.<br />

Dies hat auch Auswirkungen auf die Schattenwirtschaft. Denn solange die Schere zwischen<br />

Brutto und Netto immer weiter auseinander geht, bleibt auch der Anreiz für die Schwarzarbeit<br />

hoch. Mit der Einführung des Bürgergeldes sowie einer wirksamen Senkung von Steuern<br />

und Abgaben wird das Problem der Schwarzarbeit an den Wurzeln gepackt.<br />

Durch das Bürgergeld wird die Nachfrage und damit auch das Angebot an Arbeitsplätzen im<br />

Niedriglohnbereich gesteigert: Aus Sicht des Arbeitnehmers wird ein für ihn nicht existenzsichernder<br />

Lohn durch das Bürgergeld in Form einer Negativen Einkommensteuer ergänzt und<br />

somit attraktiv.<br />

68


Arbeitgeber werden – die notwendige Öffnung der Tarife vorausgesetzt – vermehrt Arbeit für<br />

nicht oder gering qualifizierte Bürgergeldempfänger anbieten, deren Arbeitskraft eine derart<br />

geringe Wertschöpfung hat, daß sie den eigenen Lebensunterhalt nicht vollständig sichert.<br />

6. Beteiligung des Tarifkartells an den Kosten der Arbeitslosigkeit<br />

Mit arbeitsplatzfeindlichen Tarifabschlüssen werden regelmäßig Arbeitslosenzahlen nach<br />

oben getrieben. Die Kosten dafür werden allerdings auf die Beitrags- und Steuerzahler abgewälzt.<br />

Mit anderen Worten, die Arbeitslosigkeit wird von Betrieben, Arbeitnehmern und<br />

Steuerzahlern finanziert. Die Tarifparteien hingegen tragen keinerlei Risiken für falsche Abschlüsse.<br />

Deshalb müssen endlich Anreize her, damit die Tarifparteien ihrer gesamtwirtschaftlichen<br />

Verantwortung gerecht werden. Dazu gehört, sie an den Kosten der selbst produzierten<br />

Arbeitslosigkeit zu beteiligen. Ein erster Schritt: Die hohe Arbeitslosigkeit sorgt<br />

regelmäßig für große Defizite im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. So fehlten in den<br />

letzten Jahren durchschnittlich 4 Milliarden Euro. Diese Defizite sind bisher zu 100 Prozent<br />

allein von den Steuerzahlern getragen worden. Die Tarifparteien tragen jedoch durch beschäftigungsfeindliche<br />

Tarifabschlüsse eine Mitverantwortung für das Defizit. Deshalb sollten<br />

sie in Mithaftung genommen werden und zukünftig ein Prozent des Defizits selbst tragen.<br />

Solch eine Zuschußpflicht wäre ein spürbarer Anreiz für die Tarifparteien mit Blick auf die<br />

eigene Finanzlage wenigstens indirekt an die Arbeitslosen zu denken und der Branchenproduktivität<br />

entsprechende Abschlüsse und Öffnungsklauseln zu vereinbaren.<br />

7. Konzernmitbestimmung modernisieren<br />

Die Ausdehnung der Funktionärsbestimmung hat zu Machtzuwächsen der Gewerkschaften<br />

auf Kosten der produktiven Kräfte geführt. Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen<br />

müssen heute im Konsens mit den Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat gefällt werden.<br />

Die Konstellation birgt systematisch die Gefahr in sich, daß die langfristigen Unternehmensziele<br />

den kurzfristigen Gewerkschaftsinteressen zu stark untergeordnet werden. Langfristig<br />

sichere Arbeitsplätze werden so einer nur kurzfristigen Steigerung von Lohnniveaus geopfert.<br />

Die <strong>FDP</strong> tritt dafür ein, daß die Arbeitnehmer in den Betrieben ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien<br />

ausschließlich selbst bestimmen. Diese sollen aus dem Betrieb kommen. Eine<br />

Entsendung von Gewerkschaftsvertretern von außen ist eine nicht sachgerechte Fremdbestimmung.<br />

Die Drittelparität, wie sie bereits in den meisten Kapitalgesellschaften mit weniger<br />

als 2.000 Beschäftigten existiert, ersetzt die paritätische Mitbestimmung.<br />

8. Betriebliche Mitbestimmung mittelstandsfreundlich gestalten<br />

Die grün-rote Aktion zur Rettung des schwindenden gewerkschaftlichen Einflusses belastet<br />

die Unternehmen in Deutschland zusätzlich mit mindestens 1,3 Milliarden Euro.<br />

Vor allem aber für den Mittelstand bedeutet die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung<br />

zusätzliche Bürokratie, zusätzlichen Organisationsaufwand und damit zusätzliche Kosten.<br />

Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen über die Hälfte der Zusatzkosten schultern,<br />

die durch mehr Freistellungen, die Vergrößerungen der Betriebsräte und das vereinfachte<br />

Wahlverfahren entstehen. Kurze, flexible Entscheidungswege sind die Vorteile von mittelständischen<br />

Unternehmen. Deshalb sollte die Gründung eines Betriebsrats erst in Unternehmen<br />

ab 20 Beschäftigten (heute 5 Beschäftigte) ermöglicht werden. Es wird ein Wahlquorum<br />

von mehr als 50 % der wahlberechtigten Arbeitnehmer eingeführt. Die Freistellung<br />

von Betriebsratsmitgliedern beginnt in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (heute<br />

200 Beschäftigte) mit einem freigestellten Betriebsratsmitglied.<br />

69


9. Arbeitslosenbeitrag senken<br />

In der Arbeitslosenversicherung sollte das Versicherungsprinzip gestärkt werden. Die versicherungsfremden<br />

Leistungen wie ABM, Weiterbildungs- oder Frühverrentungsprogramme<br />

sollten nicht länger über Beiträge finanziert werden. Mit einer konsequenten Ausgliederung<br />

der versicherungsfremden Leistungen könnte der Beitragssatz um zwei Prozentpunkte reduziert<br />

werden und so die hohen Lohnnebenkosten spürbar sinken. Außerdem bekäme die<br />

Politik endlich wieder mehr Kontrolle über die ausufernden Programme der Bundesagentur<br />

für Arbeit, weil das Kartell der sogenannten Sozialpartner aufgebrochen wird. Bei einer Steuerfinanzierung<br />

stehen die Programme in Konkurrenz zu allen anderen Posten des Bundeshaushalts.<br />

Der Rechtfertigungsdruck sorgt für mehr Transparenz und Effizienz.<br />

10. Bürokratie abbauen<br />

Die <strong>FDP</strong> hat es sich <strong>zum</strong> Ziel gesetzt, ein völlig neues Verständnis und eine neue Organisation<br />

staatlicher Verwaltung zu schaffen. Der Bürokratiewust muß verschwinden. Zudem muß<br />

das wohlfahrtsstaatliche Denken in Frage gestellt werden. Denn unnötige Bürokratie verursacht<br />

nur unnötige Kosten – sowohl bei der Wirtschaft als auch direkt bei den Bürgern. An<br />

die Stelle des intervenierenden Staates muß der moderierende Staat treten. So können die<br />

Bürokratiekosten im Interesse von Bürgern und Wirtschaft gesenkt werden. Aus den Genehmigungsverfahren<br />

müssen Anmeldeverfahren werden. Erteilt eine Behörde einem Antrag<br />

innerhalb einer gewissen Frist keinen Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt. Wirtschaftslenkende<br />

Gesetze brauchen ein Verfallsdatum.<br />

Die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses, die durch das Gesetz zur Steuerehrlichkeit<br />

<strong>zum</strong> 1. April 2005 in Kraft tritt, gefährdet den Finanzplatz Deutschland. Den Finanzämtern<br />

stehen in ungekanntem Umfang Informationen über Kapitalerträge und Wertpapiergeschäfte<br />

zur Verfügung. Wer es sich leisten kann, wird noch mehr Geld als bisher ins Ausland<br />

schaffen, um sich der Offenlegung zu entziehen. Der kleine Sparer dagegen wird noch stärker<br />

vom deutschen Überwachungsstaat drangsaliert. Kapitalflucht und schwindendes Vertrauen<br />

der Bürgerinnen und Bürger in den Staat sind somit die Folge des rot-grünen Gesetzes.<br />

Für die <strong>FDP</strong> sind niedrige Steuersätze und ein transparentes Steuersystem der beste<br />

Beitrag zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Eine an der Quelle anonym erhobene Abgeltungssteuer<br />

von 25 % ist ferner eine praktikable und international tragfähige Lösung, um<br />

Kapitalflucht zu verhindern.<br />

Das geplante „Antidiskriminierungsgesetz“ darf nicht zu einem neuen Bürokratiemonster geraten.<br />

Deshalb setzt sich die <strong>FDP</strong> für die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung<br />

ein. Sie lehnt die von der Regierungskoalition beabsichtigte Einrichtung einer neuen<br />

Antidiskriminierungsbehörde ab und spricht sich dagegen aus, daß Benachteiligte ihre Forderungen<br />

auf Schadensersatz oder Entschädigung an Antidiskriminierungsverbände abtreten<br />

können. Es geht um den individuellen Schutz vor Benachteiligung und nicht um professionelle<br />

Geltendmachung von Ansprüchen im großen Stil mit der Gefahr einer wirtschaftshemmenden<br />

Prozeßflut. Rot-grüne Antidiskriminierungspolitik höhlt die Vertragsfreiheit aus.<br />

Um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen, werden sich Arbeitgeber in<br />

Zukunft bei Einstellungen entweder noch mehr als bisher zurückhalten oder stärker an formalen,<br />

klar überprüfbaren Kriterien, wie Zeugnisnoten, orientieren. Die geplanten neuen<br />

Rechte für Gewerkschaften, die als quasi arbeitsrechtlicher Antidiskriminierungsverband im<br />

Betrieb fungieren und auch ohne den Willen oder die Zustimmung eines Benachteiligten tätig<br />

werden und seine Rechte vor Gericht geltend machen können, tun ihr übriges. Die Entstehung<br />

neuer Arbeitsplätze wird so nicht gefördert.<br />

70


11. Bildungsreform einleiten<br />

Gut ausgebildete junge Menschen sind die Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Qualität des deutschen Bildungswesens verbessern, indem die einzelnen<br />

Bildungseinrichtungen in einen Wettbewerb um die beste Ausbildung treten. Das funktioniert<br />

aber nur, wenn sie mehr Freiheiten erhalten. Sie brauchen das Recht der Selbstverwaltung,<br />

größere Personalautonomie, sowie pädagogische und finanzielle Eigenverantwortung. Einheitliche<br />

Qualitätsstandards und Kontrolle durch unabhängige Agenturen garantieren das<br />

hohe Niveau der Ausbildung. Das muß für Schulen wie für Hochschulen gelten. Bildung und<br />

Wissenschaft müssen in Deutschland wieder in den Vordergrund rücken. Unsere Bildungseinrichtungen<br />

müssen Neugierde und Kreativität fördern, zu Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative<br />

ermuntern, den Teamgeist stärken und ein positives Verständnis für die Grundbedingungen<br />

der Marktwirtschaft und die Chancen moderner Technologien vermitteln.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, ihren Widerstand gegen die Einführung von Studienentgelten<br />

aufzugeben und sachgerechte Finanzierungskonzept für nachgelagerte Studienentgelte<br />

vorzulegen. Wenn Studenten für Bildung zahlen, können sie auch eine gute<br />

Leistung verlangen. Wird zugleich die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) abgeschafft<br />

und können sich die Studierenden ihre Hochschule selbst aussuchen, bekommen sie<br />

eine wirkliche Nachfragemacht. Haben auch die Hochschulen das Recht, ihre Studierenden<br />

selbst auszuwählen und wird es auch finanziell honoriert, wenn eine Hochschule viele Studenten<br />

hat, kommt im Hochschulbereich endlich ein Wettbewerb in Gang und die Qualität<br />

der Lehre steigt. Bei diesen Rahmenbedingungen werden alle – Studenten, Hochschulen<br />

und Unternehmen, die auf gute und hervorragende Absolventen angewiesen sind – von Studienentgelten<br />

profitieren.<br />

12. Forschungsfreundlichkeit schaffen<br />

Die <strong>FDP</strong> bekennt sich <strong>zum</strong> Forschungsstandort Deutschland. Die bisherige abschreckende<br />

Gesetzgebung etwa im Bereich der Gentechnik muß schnellstmöglich abgeschafft werden.<br />

Nur so kann es gelingen, daß der Zukunftsbereich Bio- und Gentechnologie in Deutschland<br />

gehalten und ausgebaut werden kann. Die Förderung moderner Technologien schafft Arbeitsplätze<br />

und trägt dazu bei, daß Forschungsfreundlichkeit wieder das Markenzeichen des<br />

Standorts Deutschlands wird. Wer hingegen die Gentechnologie verteufelt, betreibt eine unmoralische<br />

und wachstumsfeindliche Politik. Deutschland muß die Chancen sowohl in der<br />

humanen Gentechnik als auch in der grünen Gentechnik nutzen. Moderner Umweltschutz ist<br />

auch nur mit moderner Technik wirksam.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert auch in Deutschland endlich die Voraussetzungen für die Nutzung der flexiblen<br />

Mechanismen des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Das erschließt erhebliche Minderungspotentiale<br />

bei Treibhausgasemissionen, führt zur Senkung der Kosten in Deutschland und<br />

eröffnet große Chancen für den Export deutscher Umwelttechnik.<br />

13. Umkehr in der Energiepolitik<br />

Die Bundesregierung verfügt über keine tragfähige energiepolitische Strategie. Ihre Zielsetzungen<br />

sind nicht auf Fakten gegründet, sondern auf Ideologie.<br />

Anstatt weiterer Belastungen für Unternehmen und Verbraucher, die auch bei den Strompreisen<br />

bereits einen Staatsanteil von über 40 Prozent verkraften müssen, braucht Deutschland<br />

eine Umkehr in der Energiepolitik. Nur ein breiter Energiemix aus fossilen Energieträgern,<br />

Kernenergie und erneuerbaren Energien wird in Zukunft die globale und nationale E-<br />

nergieversorgung sichern können. Dazu müssen ein bedarfsgerechtes und wettbewerbsförderndes<br />

Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet werden. Bestehende Monopole etwa auf<br />

71


dem Gasmarkt müssen aufgebrochen und Subventionsmilliarden etwa der deutschen Steinkohle<br />

abgebaut werden. Die ideologisch begründete Subventionierung einzelner Energieerzeugungstechniken,<br />

wie etwa der Windkraft, zu Lasten von Steuerzahlern und Verbrauchern<br />

muß beendet werden. Um die Akzeptanz erneuerbarer Energien nicht zu gefährden, darf ihr<br />

Einsatz nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgen.<br />

Generell gilt, dass bei der Ausrichtung der Förderschwerpunkte in der Energiepolitik sowie<br />

der Bemessung der bereitzustellenden Fördermittel die Energiegewinnungstechnologien<br />

Vorrang haben, die – ob erneuerbar oder nicht – die höchste Effizienzsteigerungen bei Energiegewinnung<br />

und Klimaschutz versprechen.<br />

Darüber hinaus müssen die Kompetenzen für die Energiepolitik endlich wieder im Wirtschaftsministerium<br />

gebündelt werden.<br />

14. Schulden abbauen – Maastricht-Kriterien einhalten.<br />

Die Politik zu Lasten zukünftiger Generationen muß ein Ende haben. Die <strong>FDP</strong> hat mit ihrem<br />

Liberalen Sparbuch für den Bundeshaushalt 2005 dokumentiert, daß die Rekordneuverschuldung<br />

durch nachhaltiges Konsolidieren und Reformieren gestoppt und der Bundeshaushalt<br />

sowohl den Vorgaben des Grundgesetzes als auch des Maastricht-Vertrages entsprochen<br />

werden kann. Statt die Maastrichtkriterien aufzuweichen will die <strong>FDP</strong> diese im<br />

Grundgesetz festschreiben. Die <strong>FDP</strong> setzt sich für eine unmittelbare lineare Subventionskürzung<br />

von 20 Prozent und in ihrem Subventionsbegrenzungsgesetz für die degressive Ausgestaltung<br />

aller finanzrelevanten Beschlüsse ein. Staatsbeteiligungen müssen konsequent<br />

privatisiert werden. Der Haushaltssanierung räumt die <strong>FDP</strong> absolute Priorität ein, denn die<br />

Schulden von heute sind die Steuern von morgen.<br />

72


1.6 Ostdeutschland als Speerspitze des Wandels –<br />

Politik für die neuen Länder als Teil eines<br />

Umfassenden Reformprogramms für<br />

Deutschlands<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.-6. Juni 2004<br />

(vorbehaltlich der Überprüfung durch das Wortprotokoll)<br />

Die stagnierende wirtschaftliche Entwicklung liegt derzeit wie Mehltau auf der gesamten<br />

deutschen Volkswirtschaft und trifft die strukturschwachen Regionen in den neuen ebenso<br />

wie in den alten Ländern besonders hart. Die hohe Steuer- und Abgabenlast, die hohe Arbeitslosigkeit<br />

und eine katastrophale Wachstumsschwäche lähmen die Gesamtwirtschaft und<br />

sind kein spezifisch ostdeutsches Problem. Auch in den alten Bundesländern gibt es Regionen<br />

mit riesigen strukturellen Anpassungslasten, die, verstärkt durch die schlechten wirtschaftspolitischen<br />

Rahmenbedingungen eine besonders hohe Arbeitslosigkeit und<br />

Wohlstandsverluste zu beklagen haben.<br />

Insofern ist die beste Wirtschaftspolitik für Ostdeutschland eine Politik, die der deutschen<br />

Wirtschaft als Ganzes zu mehr Dynamik verhilft. Längst überfällig sind deutliche Flexibilisierungen<br />

im Arbeits- und Tarifrecht. So schützt das bestehende Kündigungsschutzgesetz zwar<br />

die Beschäftigten, erschwert aber den vielen Arbeitslosen den Zugang <strong>zum</strong> Arbeitsmarkt.<br />

Das komplizierte Steuerrecht und die maroden sozialen Sicherungssysteme sind dringend im<br />

Interesse eines wirtschaftlichen Aufschwungs zu reformieren. Ein konsequenter Bürokratieabbau<br />

sowie mutigere Schritte beim Subventionsabbau sind längst überfällig.<br />

Dort wo besondere Probleme verortet sind, brauchen wir schnellstmöglich eine besonders<br />

intensive Politik der Abgabensenkung und Deregulierung. Die <strong>FDP</strong> fordert daher – wo erforderlich<br />

über Länderöffnungsklauseln – alle notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung<br />

von Modellregionen in ganz Deutschland zu schaffen, in denen Abweichungen von allgemeinen<br />

Standards bei Bürokratie, Steuern und Arbeitsrecht möglich sind.<br />

Dabei könnten die neuen Bundesländer aufgrund der hohen Flexibilitätsbereitschaft ihrer<br />

Bevölkerung die Speerspitze des für Deutschland insgesamt notwendigen Wandels sein. Die<br />

ostdeutschen Arbeitnehmer haben sich eindrucksvoll gegen die von der IG-Metall mit aller<br />

Macht verfolgte Einführung der 35-Stunden-Woche in den neuen Ländern zur Wehr gesetzt<br />

und damit die Vernichtung weiterer Arbeitsplätze erfolgreich verhindert. Der ganz überwiegende<br />

Teil der ostdeutschen Unternehmen ist nicht tarifgebunden. Selbst tarifgebundene<br />

Unternehmen haben vielfach in Absprache mit den Betriebsräten vor Ort untertarifliche Entlohnung<br />

vereinbart. Damit geht die Praxis bereits flexible Wege, um dem starren Tarifkorsett<br />

zu entkommen und sichert so Arbeitsplätze. Jetzt gilt es solche Wege durch gesetzliche Öffnungsklauseln<br />

zu legalisieren.<br />

In einem Gesamtkonzept zur Neuausrichtung des Aufbau Ost müssen neben der notwendigen<br />

Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen auch die spezifischen Standortfaktoren und<br />

die vorhandenen Wettbewerbsvorteile Ostdeutschlands hinreichend berücksichtigt werden.<br />

So kann der Wirtschaftsstandort Ostdeutschland 14 Jahre nach der Wiedervereinigung eine<br />

Menge vorweisen. Im Rahmen des Solidarpakts I sind beachtliche Erfolge erzielt worden - in<br />

verschiedenen Bereichen sind die neuen Bundesländer sogar Vorreiter geworden.<br />

73


Standortvorteile und Stärken Ostdeutschlands sind u.a.:<br />

- Zentrale Lage im erweiterten Europa<br />

- Gut qualifizierte, fleißige Menschen mit Transformationserfahrung, die Experimentierfreude<br />

und Improvisationsfähigkeit nachgewiesen haben.<br />

- Regional hohe Dichte einer erstklassigen Forschungs- und Infrastruktur mit teilweise<br />

bereits bestens funktionierenden Clustern (z.B. Halbleitertechnik in Dresden, der Polymer-Chemie<br />

im Dreieck Bitterfeld-Halle-Leuna, der Biotechnologie in Sachsen-Anhalt,<br />

Sachsen und Thüringen)<br />

- In vielen Bereichen bereits modernste Infrastruktur<br />

- Hohe Produktivität bei gegebenen Voraussetzungen<br />

- Attraktive Fördermöglichkeiten<br />

- Kulturlandschaft von internationalem Rang<br />

Damit diese Standortvorteile <strong>zum</strong> Tragen kommen und zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum<br />

und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen, fordert die <strong>FDP</strong> den Bund und die<br />

neuen Länder zu folgenden Maßnahmen auf:<br />

1. Die Schaffung von Modellregionen auf Antrag der Länder selbst muss durch die befristete<br />

Aussetzung bundesrechtlicher Regelungen im Bau-, Tarif- und Arbeitsrecht<br />

über Länderöffnungsklauseln ermöglicht werden.<br />

2. Wegen der schlechten Zahlungsmoral und der damit verbundenen Zins- und Liquiditätsbelastung<br />

der kleineren Unternehmen – insbesondere in den neuen Bundesländern<br />

– soll die Umsatzsteuer sowohl auf der Leistungseingangs- wie auf der Leistungsausgangsseite<br />

für ganz Deutschland von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umgestellt<br />

werden. Die Umsatzsteuer muss erst dann abgeführt werden, wenn der Zahlungseingang<br />

für die Lieferungs- oder Leistungsrechnung festgestellt wird. Bereits<br />

<strong>zum</strong> 01.01.2005 soll die generelle Ist-Besteuerung für Unternehmen mit einem Umsatz<br />

von weniger als 2,5 Mio. € gelten.<br />

3. Neuordnung der Förderpolitik: Weg vom „Gießkannenprinzip“ hin zur gezielten<br />

Vergabe der Mittel. Die Förderung soll auf gewerbliche Investitionen und insbesondere<br />

auf wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung konzentriert werden.<br />

4. Im Rahmen des Auf- und Ausbaus der Infrastruktur müssen die Verkehrsprojekte<br />

Deutsche Einheit Priorität behalten.<br />

5. Die gemeinsame Finanzierung der Forschung von Bund und Ländern ist, auch im<br />

Interesse der neuen Bundesländer, fortzuführen. Nur so lassen sich die Qualität des<br />

Forschungssystems und eine länderspezifische Profilbildung auf höchstem Niveau erreichen.<br />

Der Fortbestand der Leibniz-Gesellschaft mit ihren zu 50 % in den neuen<br />

Bundesländern befindlichen Instituten darf nicht in Frage gestellt werden. Mit der alleinigen<br />

Förderung dieser hervorragenden Forschungseinrichtungen wären die betreffenden<br />

Länder überfordert.<br />

6. Die Wertschöpfungsanteile sowie Beschäftigungseffekte und Leistungen für Forschung<br />

und Entwicklung müssen im Rahmen der Investitionsförderung in Ostdeutschland<br />

stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben<br />

in ostdeutschen Unternehmen sind unterproportional gewachsen und liegen<br />

deutlich unter denen der westdeutschen Unternehmen. Die Forschung und Entwicklung<br />

ist durch enge Zusammenarbeit von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />

und der Wirtschaft zu konzentrieren, um neues Wissen zu ge-<br />

74


nerieren und in innovative Technologien, Produkte, Verfahren und Werkstoffe einfließen<br />

zu lassen.<br />

7. Schaffung von Regelungen entsprechend des bis 1994 in Kraft gewesenen Zonenrandförderungsgesetzes<br />

im Rahmen der EU-Osterweiterung für die grenznahen Regionen,<br />

insbesondere soweit es um betriebliche Investitionen geht sowie Förderung<br />

grenzüberschreitender Kooperationen.<br />

In diesem Zusammenhang begrüßt die <strong>FDP</strong> den Plan der Europäischen Kommission,<br />

für die Regionen, die nach 2007 aus Ziel-1-Förderung der Strukturfonds herausfallen<br />

werden, Übergangsregelungen zuzulassen. So können insbesondere die ostdeutschen<br />

Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und die ostdeutschen Industriestandorte<br />

im Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen innerhalb der erweiterten<br />

europäischen Union bestehen.<br />

8. Kleinen und mittelgroßen Unternehmen soll ein langfristiges, niedrig verzinsliches<br />

Kreditprogramm aus einem revolvierenden Fonds zur Verfügung gestellt werden, der<br />

von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgelegt und von den jeweiligen Aufbau –<br />

bzw. Förderbanken verwaltet wird.<br />

9. Novellierung des bundesdeutschen Gentechnikgesetzes, da es die Vorreiterpositionen<br />

der neuen Bundesländer bei der Entwicklung wettbewerbsfähiger Biotechnologierstandorte<br />

fördern muss.<br />

10. Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus, indem die nationalen<br />

Sonderwege im Bereich des Umwelt-, Natur-, Verbraucher- und Tierschutzes gestoppt<br />

und korrigiert werden. Dazu sollen die Länder größere Entscheidungsbefugnisse<br />

erhalten.<br />

Ostdeutschland hat alle Chancen, sich zur „Speerspitze des Wandels“ für die ganze Republik<br />

zu profilieren. Es hat den großen Vorteil, besondere Erfahrungen bei der unkonventionellen<br />

Bewältigung von Wandlungsprozessen zu besitzen. Es gilt, diese Erfahrungen und Erkenntnisse<br />

auf alle Gebiete umzusetzen. Dabei wird die <strong>FDP</strong> die neuen Länder mit aller Kraft<br />

unterstützen.<br />

75


1.7 Deutschland braucht Bewegung<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 2. August 2004<br />

Die Olympischen Spiele 2004 in Athen rücken die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports<br />

in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Deutschland ist seit vielen<br />

Jahren eine große und wichtige Sportnation. Der Sport ist nicht nur von sozialer, gesundheitspolitischer<br />

und ökonomischer Bedeutung, sondern auch unser bester Botschafter im<br />

Ausland. Damit Deutschland weiterhin athletisch zur Weltspitze gehören kann, müssen wir<br />

jetzt für eine dauerhafte Fortentwicklung des Sports in Deutschland sorgen: In der Breite wie<br />

auch an der Spitze.<br />

Mit 26 Millionen Mitgliedern und 85.000 Vereinen nimmt der Breitensport einen wichtigen<br />

Platz in Deutschland ein. Bewegung, Spiel und Sport leisten einen unverzichtbaren Beitrag<br />

zur Bildung und Erziehung unserer Kinder. Denn der Sport fördert nicht nur die körperliche<br />

Gesundheit und Qualifikationen wie Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und Leistungsbereitschaft,<br />

sondern hat auch Einfluss auf die Lernfähigkeit und Gedächtnisprozesse. Sport vermittelt<br />

auch ein positives Verständnis von Fairness und Wettbewerb. Der Breitensport ist<br />

aber eine wichtige Grundlage für die Herausbildung von Spitzensportlern und Spitzenleistungen.<br />

Damit dass auch in Zukunft so bleibt, müssen wir den Sport in seiner ganzen Bandbreite<br />

fördern. Dabei geht es um den Ausbau des Sportunterrichts bereits im Kindergarten und in<br />

den Schulen wie um die Förderung des Leistungssports. Die Sportentwicklung lässt sich<br />

nicht ohne die notwendigen Reformen an den Schulen fördern. Wir brauchen mehr Mittel für<br />

Bildung. Die <strong>FDP</strong> hat dazu ihre Konzepte vorgelegt.<br />

Deutschland braucht Bewegung statt Bevormundung.<br />

Mehr Bewegung ist auch der beste Weg, um gegen das zunehmende Übergewicht bei Kindern<br />

und Jugendlichen vorzugehen. Die Bundesregierung will eine neue „Ernährungs-<br />

Bewegung“: Sie will neue Lebensmittel und neue Essgewohnheiten. Sie will den Bürgern<br />

den Appetit verderben, indem sie Lebensmittel in „gut“ und „böse“ einteilt. Wissenschaftlich<br />

ist es nicht gerechtfertigt einzelne Produkte aus der großen Angebotsvielfalt für das Problem<br />

verantwortlich zu machen. Entscheidend ist vielmehr die Menge, Auswahl und Kombination<br />

von Lebensmitteln. Gesundes Ernährungsverhalten, ein gesundes Verhältnis <strong>zum</strong> eigenen<br />

Körper verlangt aber vor allem, mit Lust ausgewogen und gesund zu essen – und sich dabei<br />

nicht jeden Genuss zu versagen.<br />

Die Bundesregierung setzt auf Gängelung: Werbeverbote, Gesetze und Verordnungen sollen<br />

die Eigenverantwortung der Bürger ersetzen. Staatliche Bevormundung durch besondere<br />

Formen der Besteuerung „ungesunder“ Lebensmittel lehnen wir ab. Wir setzen auf<br />

Aufklärung über gesunde Ernährung und Bewegung. Denn die Ernährung allein und insbesondere<br />

einzelne Lebensmittel sind nicht für die Entstehung von Übergewicht verantwortlich.<br />

Die Ursachen von Übergewicht sind auf genetische Dispositionen, sozioökonomische Faktoren<br />

und vor allem auf Unterschiede der körperlichen Aktivität zurückzuführen.<br />

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen für einen wachsenden Anteil von Kindern und<br />

Jugendlichen einen gravierenden Bewegungsmangel mit daraus resultierenden gesundheitlichen<br />

Folgen. Zum einen schränkt der zunehmende Verlust an Freiflächen und des Lernorts<br />

Straße als Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsräume das kindliche Bewegungslernen<br />

ein, <strong>zum</strong> anderen ist der Bewegungsspielraum bei Kindern durch moderne Medien enorm<br />

eingeschränkt. Umso wichtiger ist es daher, Kinder frühzeitig zu einem anderen, gesundheitsfördernden<br />

Bewusstsein anzuregen und sie zu lebenslanger sportlicher Betätigung hinzuführen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch eine bundesweite Olympiade für Kinder und<br />

Jugendliche sinnvoll.<br />

76


Deutschland braucht Bewegung, schon im Kindergarten<br />

Erziehung, Bildung und Ausbildung junger Menschen bestimmen entscheidend die Zukunftschancen<br />

von jungen Menschen und unseres Landes. Sie zählen damit zu den vorrangigen<br />

Aufgaben unserer Gesellschaft. Die Wissenschaft zeigt heute völlig eindeutig: Die Strukturen<br />

im Gehirn, die unsere fundamentalen Fähigkeiten bestimmen, entwickeln sich ganz entscheidend<br />

in den ersten Jahren. Aber nicht nur Denkstrukturen, auch fundamentale Werte<br />

wie z.B. das Achten der Bedürfnisse Anderer, das Sich-Einordnen in eine Gemeinschaft und<br />

individuelle Fertigkeiten prägen sich in diesen frühen Jahren. Eine der zentralen Aufgaben<br />

der Bildungspolitik ist aus Sicht der <strong>FDP</strong> die Förderung aller Kinder entsprechend ihrer individuellen<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten. Daraus resultiert aber auch die Verpflichtung zur<br />

frühzeitigen Entdeckung und Entwicklung aller Potenziale junger Menschen. Im Sinne der<br />

Chancengerechtigkeit setzen wir Liberale auf die frühkindliche Förderung von Beginn<br />

an. Dazu gehört auch das spielerische Heranführen von Kindern an Bewegung und Sport.<br />

Aufgrund der gewachsenen Aufgaben und veränderten Lebenssituationen fällt vielen Erwachsenen,<br />

Eltern und Lehrkräften heute eine ganzheitliche Erziehung von Kindern schwer.<br />

Um den Anforderungen an ein modernes Erziehungs- und Bildungswesen gerecht zu werden,<br />

brauchen wir bildungspolitische Reformen von Beginn an. Auch für Kinder unter 3 Jahren<br />

brauchen wir einheitlich hohe Anforderungen an die Qualität der Betreuung mit bundeseinheitlichen<br />

Mindestvorgaben, die sportliche Betätigungen ebenso wie Erziehung zu gesunder<br />

Ernährung einschließen. Eine verstärkte Berücksichtigung sportpädagogischer Belange<br />

in der Erzieherinnenausbildung ist Voraussetzung dafür, die Zahl der Kindergärten, die sich<br />

ein bewegungsfreundliches Profil geben, weiter zu erhöhen. Die Kindergartenträger sollen in<br />

geeigneter Weise dazu ermuntert werden, den Gedanken und die Einrichtung bewegungsfreundlicher<br />

Kindergärten - <strong>zum</strong> Beispiel in der Form so genannter "Sportkindergärten" - zu<br />

unterstützen. Wichtiges sportpolitisches Ziel muss es daher sein, Sport und Bewegung bereits<br />

im Kindergarten noch stärker als bisher zu fördern.<br />

Deutschland braucht Bewegung, auch in der Schule<br />

Aufbauend auf die Arbeit des Kindergartens müssen Sport, Bewegung und gesunde Ernährung<br />

auch in der Schule künftig noch stärker als bisher verankert werden. So können gemeinsame<br />

Schulfrühstücke zur Erziehung zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung<br />

dienen. Grundschulkinder haben zunehmend motorische Defizite, zugleich geht die körperliche<br />

Leistungsfähigkeit zurück. Fehlende bzw. mangelnde Bewegung äußert sich vermehrt in<br />

individuellen Krankheitsgeschichten (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankung, Übergewicht und/oder<br />

Erkrankung des Bewegungsapparates). Als Folge einer bewegungsfeindlichen Umwelt ist<br />

inzwischen jedes zehnte Grundschulkind in Deutschland stark übergewichtig, jedes zweite<br />

klagt über Rückenschmerzen, insgesamt verschlechterte sich die motorische Leistungsfähigkeit<br />

von Sechs- bis Zehnjährigen in den letzten 20 Jahren um rund 20 Prozent. Damit verbunden<br />

sind erheblich gestiegene gesundheitliche Risiken.<br />

Die negativen Auswirkungen bleiben dabei nicht auf den Gesundheitsbereich beschränkt,<br />

sondern betreffen z. B. auch soziale Belange und das Lernen. Bekannt ist, dass Bewegung<br />

die Durchblutung des Gehirns verbessert. Ergebnisse der Gehirnforschung bestätigen, dass<br />

Bewegung die optimale Nutzung des Gehirns unterstützt, Lern- und Gedächtnisprozesse<br />

fördert und sich damit zudem positiv auf das Wohlbefinden, das Selbstbewusstsein und Motivationsprozesse<br />

auswirkt.<br />

Der Schulsport ist angesichts der geänderten Bewegungswelt unserer Kinder hin zu einer<br />

Sitzwelt von entscheidender Bedeutung für ihre Persönlichkeits- und Gesundheitsentwicklung.<br />

Die Ergebnisse eines von der <strong>FDP</strong> in Baden-Württemberg initiierten Modellprojektes<br />

zur täglichen Sportstunde in der Grundschule hat nach vier Jahren gezeigt, dass:<br />

- die Kinder über eine bedeutend bessere Fitness verfügten<br />

77


- es weniger Unfälle an der Schule gab<br />

- aggressive Handlungen der Kinder untereinander deutlich abgenommen haben<br />

- sich die Schulunlust bei den Kindern erheblich verringert hat und<br />

- sich Selbstbewusstsein und Lernbereitschaft erhöhten.<br />

Für den Schulsport brauchen wir daher die Ausweitung der Bewegungszeiten durch die Erhöhung<br />

der wöchentlichen Sportstunden ebenso wie eine aktive Pausengestaltung und Sport<br />

AG´s. Wir brauchen eine Pädagogik der Anforderung und Ermutigung an den Schulen. Voraussetzungen<br />

dafür liegen auch hier wieder im Bereich der Aus- und Fortbildung. Entscheidend<br />

für eine gute Schule sind gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Ihr Engagement<br />

aber auch ihr Können entscheiden über den Schulerfolg und sind mitentscheidend für den<br />

Lebensweg junger Menschen. Für den Bereich Sport bedeutet es, die Bemühungen um<br />

eine bedarfsgerechte Anzahl von Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern mit Ausbildung<br />

für das Fach Sport weiter zu verstärken und die Fortbildungsangebote für nicht<br />

im Fach Sport ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer auszuweiten. Nur so wird es auch<br />

möglich sein, den Ausfall von nach der Stundentafel vorgesehenen Sportstunden auf ein<br />

unvermeidliches Minimum zu reduzieren. Zum Anreiz für die Bildung von Eliten auch im<br />

Sport unterstützen wir die Schaffung von Elitesportschulen, wie sie im Osten bereits existieren.<br />

In Ergänzung <strong>zum</strong> Schulsport kommt den Sportvereinen eine besondere Bedeutung zu. Im<br />

Verein können Kindern und Jugendlichen Sportarten in einer Angebotsbreite und Vielfalt<br />

angeboten werden, die von keiner Schule geleistet werden kann. Nur hier kann die ganze<br />

Bandbreite an Freizeitaktivitäten bis hin <strong>zum</strong> leistungsorientierten Spitzensport angeboten<br />

werden. Die Förderung des Breitensports leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung<br />

des Leistungssports. Darüber hinaus ist auch die präventive Rolle der Sportvereine<br />

hervorzuheben. Die gemeinsame Ausübung des Sports ist die beste Grundlage zur Überwindung<br />

von Vorurteilen gegenüber Minderheiten. Angesichts abnehmender Mitgliederzahlen<br />

bei den Sportvereinen und im Hinblick auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung brauchen<br />

wir die Vernetzung von Ganztagsbetreuungseinrichtungen und Schulen mit den jeweiligen<br />

Sportvereinen.<br />

Deutschland braucht Bewegung bei der Förderung von Hochbegabungen<br />

Wer Spitzenergebnisse im Sport für Deutschland will, kommt um die frühzeitige Förderung<br />

des Nachwuchses nicht herum. Es ist ein Irrglaube, dass Begabung von vorne herein erkannt<br />

wird oder sich automatisch in Leistung umsetzt. Vielmehr ist die Umsetzung des vorhandenen<br />

Potenzials in Höchstleistung gerade im athletischen Bereich das Ergebnis intensiver<br />

Förderung und Forderung. Wir wollen die Förderung aller Schüler entsprechend ihrer<br />

individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gerecht ist es, wenn jeder die Förderung erhält,<br />

die seine Entwicklungsmöglichkeiten optimal unterstützt. Dies setzt die Verpflichtung der<br />

Schulen zur frühzeitigen Entdeckung und Entwicklung der Potenziale junger Menschen voraus.<br />

Schuleingangsdiagnosen mit der Prüfung der motorischen Fähigkeiten sind dazu ebenso<br />

erforderlich, wie die Verbesserung der Diagnosefähigkeit der Ausbilder.<br />

Die Möglichkeit der so genannten Sportprofil-Bildung an Gymnasien, Haupt- und Realschulen<br />

ist hierzu ein wichtiger Beitrag und daher so rasch wie möglich auszubauen.<br />

Grundsätzlich sollte jedem hieran interessierten Schüler der Besuch einer solchen Schule<br />

mit Sportprofil ermöglicht werden. Zur Förderung sportlich hochbegabter Kinder und Jugendlicher<br />

durch die Schule hat sich die Einrichtung von Partnerschulen/Partnerschulverbünden<br />

der Olympiastützpunkte sowie von Eliteschulen des Sports in den<br />

zurückliegenden Jahren bewährt. Diese Konzeption ist weiterzuentwickeln mit dem Ziel, jeder<br />

Leistungssportlerin und jedem Leistungssportler im betreffenden Alter mit vertretbarem<br />

Aufwand den Besuch einer Partnerschule eines Olympiastützpunktes zu ermöglichen.<br />

78


Um athletisch zur Weltspitze zu gehören, müssen wir das durchgängige System der Talentfindung<br />

bis zur Förderung der Spitzensportleistungen ausbauen und weiterentwickeln. Wir<br />

brauchen eine funktionierende Sportinfrastruktur, professionelle Betreuung, die Anwendung<br />

neuester trainingswissenschaftlicher Methoden und vor allem Zeit für Vorbereitung und Training.<br />

Dabei stellen die Athleten ihr Talent, ihr Können und ihre Zeit in den Dienst des Sports.<br />

Längst schon kann das nicht mehr kostenlos geleistet werden. Wir brauchen daher auch<br />

eine solide Finanzierung des Spitzensports. Zwar gibt es Sparten im Sport, wo hohe Gewinne<br />

erzielt werden, doch in Bereichen, in denen es keine Nachfrage nach Sportprodukten und<br />

Sportunterhaltung gibt, gerät der Leistungssport in seiner Breite, Vielfalt und internationalen<br />

Chancengleichheit in Gefahr. Dort ist es Aufgabe von Politik und Wirtschaft für die finanzielle<br />

Unterstützung zu sorgen, wenn wir den internationalen Anschluss nicht verlieren wollen.<br />

79


1.8 Es ist Zeit für einen radikalen Bürokratieabbau<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

200 Jahre nach den Stein-/Hardenbergschen Verwaltungsreformen ist es Zeit für ein völlig<br />

neues Verständnis und eine neue Organisation staatlicher Verwaltung. Die Aufgaben des<br />

Staates müssen radikal reduziert werden. Der bürokratische Interventionsstaat des 19. Jahrhunderts<br />

hat sich aufgebläht <strong>zum</strong> allzuständigen Wohlfahrtsstaat des 20. Jahrhunderts.<br />

Deutschland erstickt im Bürokratiewust. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

regeln alles bis ins letzte Detail. Über 90000 Einzelvorschriften sorgen dafür, dass in vielen<br />

Situationen der Überblick fehlt. Für die Wirtschaft entstehen dadurch jährlich, nach<br />

Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bürokratiekosten in Höhe von rund 46<br />

Mrd. Euro, die über Produkte und Dienstleistungen auch an die Bürger weitergegeben werden.<br />

Somit verursacht Bürokratie nicht nur Kosten bei der Wirtschaft, sondern auch direkt bei<br />

den Bürgerinnen und Bürgern.<br />

Es zeigt sich immer deutlicher, dass das langjährige Streben der Politik nach Einzelfallgerechtigkeit,<br />

der Versuch, jedes noch so kleine Detail in Gesetzen und Verordnungen zu regeln,<br />

sich ins Gegenteil verkehrt. Viele Bürgerinnen und Bürger sind verärgert, weil sie Regelungen<br />

nicht mehr verstehen und man langsam einen persönlichen Anwalt braucht, will man<br />

rechtstreu durch den Alltag kommen.<br />

Daher ist nicht die Funktionsweise des Staates in Frage zu stellen, sondern der Wohlfahrtsstaat<br />

an sich. Wir fordern: Anstelle des intervenierenden Staates tritt der moderierende<br />

Staat. Der moderierende Staat beschränkt sich darauf, die Rahmenbedingungen für die<br />

Funktionsfähigkeit eines freiheitlichen Gemeinwesens zu garantieren. Der moderierende<br />

Staat als Garant der Freiheit eröffnet Handlungsräume und verpflichtet gleichzeitig die Bürger<br />

Verantwortung zu übernehmen. Am deutlichsten zeigt sich der Irrweg des Interventionsstaates<br />

in der bürokratischen Überregulierung unserer Gesellschaft. Am Leitbild des moderierenden<br />

Staates orientiert heißt Bürokratieabbau immer zugleich Freiheitsaufbau.<br />

Der Staat soll den Bürgerinnen und Bürgern nutzen und sie nicht belasten. Zwischenzeitlich<br />

hat sich der bürokratische Wust zu einer Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Staates und<br />

der persönlichen Freiheit ausgeweitet. Der radikale und zugleich wirkungsvollste Weg wäre,<br />

alle Gesetze und Verordnungen des Bundes innerhalb von fünf Jahren außer Kraft treten zu<br />

lassen, es sei denn der Gesetzgeber entscheidet sich für ihren Fortbestand. In einem moderierenden<br />

Staat wird die unüberschaubare Vielzahl von Ausführungs- und Durchführungsvorschriften<br />

überflüssig. Sie sind zu ersetzen durch Zielvorgaben und Bewertungsmaßstäbe in<br />

Gesetzen. Dies erfordert eine tiefgreifende Veränderung jeglicher staatlichen Verwaltung.<br />

Der Weg zu einem modernen Staat führt über folgende Maßnahmen:<br />

1. Neue Gesetze sind grundsätzlich daraufhin zu überprüfen, ob sie befristet und mit einem<br />

Verfallsdatum versehen werden können. Die Befristung und eventuelle Änderungen<br />

bemessen sich nach dem Bedürfnis an Rechts- und Planungssicherheit der Adressaten<br />

des jeweiligen Gesetzes. Gesetze ohne Befristung sind nach 5 Jahren dahingehend zu<br />

überprüfen, ob ihr Fortbestand notwendig ist.<br />

2. Neue Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes sind grundsätzlich<br />

auf 5 Jahre zu befristen und so mit einem Verfallsdatum zu versehen. Die pauschale<br />

Verlängerung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in einem<br />

Gesetz ist unzulässig.<br />

80


3. Verordnungsermächtigungen in Gesetzen sind einer strengen Einzelfallprüfung zu<br />

unterziehen. Die Bundesregierung wird verpflichtet, in jedem Einzelfall des Erlasses einer<br />

Rechtsverordnung die Notwendigkeit der einzelnen Regelungen zu begründen.<br />

4. Die so genannten blauen Prüffragen sind ein effektives Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung.<br />

Sie sind wieder einzuführen, für jedes Gesetzesvorhaben zur Anwendung<br />

zu bringen und die Prüfung ist jeweils zu dokumentieren. Zuständig für die Prüfung<br />

der Rechtsförmlichkeit ist das Bundesministerium der Justiz.<br />

5. Bei zu ändernden Gesetzen werden die federführenden Ministerien zu einer Überprüfung<br />

verpflichtet. Leitfrage ist, ob bei dem zu ändernden Recht bzw. der dazu ergangenen<br />

Rechtsverordnungen die bestehenden Vorschriften insgesamt vereinfacht werden<br />

können oder entbehrlich geworden sind. Bei der parlamentarischen Beratung ist über<br />

das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.<br />

6. Jährlich ist sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene ein Rechtsbereinigungsgesetz<br />

vorzulegen, das bestehende und nicht mehr erforderliche Gesetze und Rechtsverordnungen<br />

in Teilen oder vollständig aufhebt. Ziel ist es, 10 % des Regelungsbestandes<br />

jährlich auf seine Entbehrlichkeit zu überprüfen. Das wären derzeit auf Bundesebene ca.<br />

200 Gesetze und 250 Rechtsverordnungen.<br />

7. In einem Bürokratiekosten-TÜV sind die administrativen Belastungen für Unternehmen<br />

und Verbraucher, die aus neuen Gesetzen und Verordnungen resultieren, im Gesetzgebungsverfahren<br />

aufzuführen und hinreichend zu quantifizieren. Dadurch werden die Bürokratiekosten<br />

transparent gemacht. So wird schon von Anfang an eine Bürokratiekostenabschätzung<br />

dazu führen, dass bestimmte Regelungen gar nicht erst getroffen werden.<br />

8. Die <strong>FDP</strong> fordert, zukünftig eine Bürokratiekostenerstattung für Unternehmen einzuführen.<br />

Es kann nicht sein, dass sich der Staat jeden Handschlag bezahlen lässt, die Unternehmen<br />

aber eine Vielzahl von Aufgaben für den Staat kostenfrei erledigen müssen.<br />

Dazu zählt <strong>zum</strong> Beispiel die Berechnung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben<br />

für Arbeitnehmer. Oft bedienen sich die Unternehmen zur Bewältigung der bürokratischen<br />

Verpflichtungen der Hilfe eines Steuerberaters. Aufgrund dessen ist zu überprüfen,<br />

inwieweit die Steuerberatergebühren als Anhaltspunkt zur realitätsnahen Vergütung<br />

der Bürokratiekosten der Unternehmen herangezogen werden können.<br />

9. Die <strong>FDP</strong> will Genehmigungserfordernisse auf ein Minimum beschränken. Grundsätzlich<br />

wollen wir dem Anzeigeverfahren den Vorzug vor dem Genehmigungsverfahren geben.<br />

Antragstellern soll ein Wahlrecht auf Genehmigung oder Anzeige ihres Vorhabens zustehen<br />

und damit das Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Der Antragsteller<br />

kann zugunsten der Beschleunigung auf die amtliche Genehmigung verzichten, die die<br />

Übereinstimmung des Vorhabens mit allen rechtlichen Voraussetzungen belegt. Dafür<br />

muss der Antragsteller jedoch der Behörde gegenüber Sicherheiten erbringen, alle Kosten<br />

tragen, gegebenenfalls entsprechende Bestätigungen von Sachverständigen vorlegen<br />

und eine Haftpflichtversicherung nachweisen.<br />

Das Verfahren für alle Genehmigungsanträge soll zweistufig und automatisiert ausgestaltet<br />

werden:<br />

- Die Behörde hat die Vollständigkeit der Antragsunterlagen innerhalb von vier Wochen<br />

zu überprüfen. Der Antrag gilt als vollständig, wenn sie die Unterlagen innerhalb<br />

der Frist gegenüber dem Antragsteller nicht beanstandet.<br />

81


- Wenn die Genehmigung nicht zuvor bereits erteilt worden ist, konkrete Hinderungsgründe<br />

durch die Behörde nicht mitgeteilt wurden oder der Antragsteller mit der Behörde<br />

keine längere Genehmigungsfrist vereinbart hat, gilt der Antrag nach Ablauf<br />

einer Frist von weiteren sechs Wochen als genehmigt (Genehmigungsfiktion).<br />

- Wenn die Verwaltung nicht binnen einer angemessenen Frist über einen Antrag<br />

entscheidet, soll dem Antragsteller die Verwaltungsgebühr in doppelter Höhe zurückerstattet<br />

werden.<br />

10. Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, für bestimmte Gesetze und Rechtsverordnungen<br />

Experimentier- und Öffnungsklauseln zuzulassen, die es Modellregionen<br />

ermöglichen, zeitlich befristet, bestimmte Regelungen außer Kraft zu setzen.<br />

11. Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips in der Europäischen Union sollte mit<br />

Nachdruck verfolgt werden. Ähnliche wie die hier vorgeschlagenen Vorgehensweisen<br />

<strong>zum</strong> Abbau der Bürokratie sollten auch auf der europäischen Ebene verfolgt werden.<br />

12. Die Anzahl der Statistiken muss deutlich verringert werden. Immer mehr Statistiken<br />

führen dazu, dass natürliche Lebensvorgänge immer weiter künstlich aufgespaltet und<br />

damit gleichzeitig auch bürokratisiert werden. Durch weniger Statistiken entsteht ein klareres<br />

und damit auch durchschaubareres Bild für die Gesetzesschaffung und –<br />

anwendung.<br />

13. In allen Verwaltungen soll eine Person als Ombudsmann/-frau benannt werden, der/die<br />

den Bürger/-innen für unverständlich formulierte Antworten zur Verfügung steht. Analog<br />

zu einem in den Niederlanden erprobten Modell soll es möglich werden, unverständliche<br />

Antworten einfach wieder zurückzusenden.<br />

14. Zur Reduzierung unnötiger Behördengänge sind den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen<br />

eines e-government umfangreiche Möglichkeiten elektronischer Antragstellung einzuräumen<br />

(z.B. Beantragung von Ausweisen, Führerscheinen, Steuererklärungen). Soweit<br />

technisch möglich, soll ein Anspruch des Bürgers auf solche Möglichkeiten eingeführt<br />

werden. Verfahrensregelungen des Bundes und der Länder sind dahingehend zu<br />

ergänzen.<br />

15. Alle Rechtsvorschriften sind den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei im Internet zugänglich<br />

zu machen.<br />

82


1.9 Reformen jetzt durchsetzen<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 30. Juni 2003<br />

Die deutsche Politik muss in den kommenden Monaten gewaltige Reformen für unser Land<br />

gestalten. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sich jede Partei konstruktiv an diesem Prozess<br />

beteiligt. Die Liberalen sind dazu bereit.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt auf ein Gesamtkonzept, das durch neue Chancen für mehr Beschäftigung in<br />

Deutschland die Belastung der sozialen Sicherungssysteme senkt und die Steuereinnahmen<br />

des Staates langfristig erhöht. Um dies zu erreichen, müssen die sozialen Sicherungssysteme<br />

auch angesichts der demographischen Entwicklung zukunftsfest gemacht, die individuelle<br />

Steuerbelastung gesenkt und der Arbeitsmarkt dereguliert werden. Die <strong>FDP</strong> hat ihre Reformvorstellungen<br />

vorgelegt. Die <strong>FDP</strong> ist zu konstruktiven Gesprächen mit allen Parteien<br />

über diese Reformvorschläge bereit. Die <strong>FDP</strong> wird keinen Reformen zustimmen, die nur dem<br />

kleinsten gemeinsamen Nenner gerecht werden, aber die Zukunftsprobleme unseres Landes<br />

nicht lösen. Die <strong>FDP</strong> wird keinen Reformen zustimmen, die Löcher an einer Stelle stopfen,<br />

indem sie an anderer Stelle neue aufreißen.<br />

1. Steuersenkung vorziehen<br />

Als einzige Partei hat die <strong>FDP</strong> seit vielen Jahren immer wieder deutlich gemacht,<br />

dass die Zurückhaltung bei Konsum und Investition in Deutschland nur beendet werden<br />

kann, wenn die Steuerbelastung für Bürger und Unternehmen dauerhaft sinkt.<br />

Deshalb begrüßt und unterstützt die <strong>FDP</strong> etwaige Initiativen, die die bereits für 2005<br />

beschlossene Steuersenkung auf den 1.1.2004 vorziehen.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird aber einer solchen Steuersenkung nur zustimmen, wenn die Steuerbelastung<br />

dauerhaft sinkt und das Steuerrecht einfach, gerecht und so für die Bürger<br />

akzeptabel wird. Es muss unterm Strich zu einer deutlich niedrigeren Belastung für<br />

Bürger und Unternehmen kommen. Wir schlagen vor, sämtliche Subventionen und<br />

staatliche Zuwendungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsgesetzes linear um<br />

20 Prozent zu kürzen und durch weitere Privatisierung von Bundesvermögen zusätzlichen<br />

Einnahmespielraum zu schaffen. Neue Schulden müssen und können vermieden<br />

werden. Wir verstehen uns in diesen Verhandlungen auch als Wächter des Euro-<br />

Stabilitätspaktes. Wir werden als Liberale zudem darauf achten, dass der Bund nicht<br />

zu Lasten der Länder und Kommunen seine Finanzprobleme löst.<br />

2. Arbeitsmarkt beschäftigungsfreundlich gestalten<br />

Seit Jahren hat sich die <strong>FDP</strong> dafür eingesetzt, das deutsche Arbeitsrecht so neu zu<br />

gestalten, dass zusätzliche Beschäftigungschancen entstehen und Wirtschaftswachstum<br />

rasch in neue Beschäftigungsverhältnisse umgesetzt wird. Deshalb begrüßt und<br />

unterstützt die <strong>FDP</strong> etwaige Initiativen, die einer wirklichen Deregulierung am Arbeitsmarkt<br />

<strong>zum</strong> Durchbruch verhelfen. Dazu gehört für die <strong>FDP</strong> eine Zusammenlegung<br />

der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe ebenso wie eine Stärkung des Versicherungsprinzips<br />

in der Arbeitslosenversicherung.<br />

Die <strong>FDP</strong> will bei den Verhandlungen über die Agenda 2010 als Kernanliegen der Deregulierung<br />

am Arbeitsmarkt durchsetzen, dass das Tarifrecht so neu gefasst wird,<br />

dass in Zukunft auch ein geringerer Lohn oder eine längere Arbeitszeit günstiger sein<br />

kann, wenn hierdurch der Arbeitsplatz gesichert wird und wenn dem 75 Prozent der<br />

abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens zustimmen.<br />

83


3. Gesundheitsversorgung modernisieren<br />

Seit Jahren fordert die <strong>FDP</strong> eine grundlegende Neugestaltung des deutschen Gesundheitssystems.<br />

Deshalb begrüßt und unterstützt die <strong>FDP</strong> alle Vorschläge, die<br />

auch zukünftig eine bezahlbare und gute medizinische Versorgung für die Bürgerinnen<br />

und Bürger sicherstellen. Die <strong>FDP</strong> will mehr Gestaltungsspielraum für die Bürger<br />

bei der Wahl ihres Versicherungsschutzes.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird einem Gesundheitsreformkonzept nur zustimmen, wenn dort keine Wege<br />

in die bürokratische, patientenfeindliche und ungerechte Einheitsversicherung eingeschlagen<br />

werden und Therapiefreiheit und freie Arztwahl erhalten bleiben. Die Tarifgestaltung<br />

der GKV ist zu flexibilisieren. Tarife mit unterschiedlichen Optionen für<br />

Selbstbehalt, Selbstbeteiligung, Boni und Beitragsrückgewähr sind zuzulassen.<br />

84


1.10 Wir schaffen das moderne Deutschland<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

Deutschland steht wirtschafts-, sozial- und finanzpolitisch vor einem Scherben-haufen: Die<br />

Zahl der Arbeitslosen und der Unternehmensinsolvenzen steigt unaufhörlich. Die Zahl der<br />

Erwerbstätigen sinkt. Steuern und Abgaben werden laufend erhöht. Das Wachstum stagniert<br />

oder findet im Ausland statt. Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden<br />

sind überschuldet. Die Leistungs-fähigkeit der sozialen Sicherungssysteme ist ohne entschiedene<br />

Reformen nicht aufrecht zu erhalten. Deutschland fällt im internationalen Wettbewerb<br />

immer weiter zurück.<br />

Die groß angekündigte Regierungserklärung des Bundeskanzlers hat die Hoffnungen auf<br />

einen Kurswechsel bitter enttäuscht. Zudem werden selbst die kleinen Schritte in die richtige<br />

Richtung von der eigenen Partei und von gewerkschaftstreuen Fraktionsmitgliedern heftig<br />

torpediert. Diese Regierung ist und bleibt mut- und perspektivlos.<br />

Ohne wirklichen Veränderungswillen und ohne Mut zu mehr Wettbewerb und mehr Markt ist<br />

eine Rezession kaum abzuwenden und wird sich der Anstieg der Arbeitslosigkeit fortsetzen.<br />

Gleichzeitig nehmen in der globalisierten Weltwirtschaft Anpassungsdruck und damit die<br />

Anpassungskosten mit jedem Tag zu.<br />

Ebenso braucht Deutschland als Repräsentanten in Mandaten wie in politischen Ämtern<br />

Persönlichkeiten, die das Vertrauen der Bürger in den Staat neu gewinnen. Dies gilt insbesondere<br />

für politische Spitzenämter.<br />

Deutschland wird diesen Prozess globaler Veränderungen von der Industriegesellschaft zur<br />

Informationsgesellschaft nur bestehen können, wenn mit einem Gesamtkonzept rasch gehandelt<br />

wird. Kapital, Arbeit, Information werden immer mobiler, unsere Gesellschaft wird<br />

immer komplexer, der Staat verliert an Steuerungskompetenz. Dies ist die Zeit der Idee der<br />

Freiheit. Dies ist die Zeit der Liberalen.<br />

Taten jetzt<br />

Die Politik in Deutschland wird entscheidend beeinflusst von Interessenvertretern, Funktionären<br />

und Besitzstandswahrern. Dieses Kartell verhindert die strukturellen Reformen, die notwendig<br />

sind, damit es wieder wirtschaftliche Dynamik in Deutschland gibt und neue Arbeitsplätze<br />

entstehen können. Aus Angst vor Machtverlust verzichtet die Regierung seit 1998<br />

darauf, das zu tun, was notwendig ist und was sie selbst für richtig hält. Tagesdemoskopie<br />

ersetzt strategisches Denken und Handeln. Das Nachsehen haben alle diejenigen, die keine<br />

Lobby haben. Die Leidtragenden sind die fast 5 Mio. Arbeitslosen in Deutschland. Denn diese<br />

Politik verbaut ihnen die Chance, wieder einen Arbeitsplatz zu finden.<br />

Mit Trippelschritten kommt Deutschland nicht aus der Krise. Aus den Konsensrunden der<br />

Politik mit den Interessenverbänden und Gewerkschaften ist eine Konsensfalle für unser<br />

Land geworden. Deutschland braucht einen Befreiungsschlag.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist bereit, als Scharnier der Vernunft einem umfassenden Reformprogramm in Bundestag<br />

und Bundesrat zur Mehrheit zu verhelfen. Deutschland kann sich Untätigkeit nicht<br />

länger leisten. Die Konsensgesellschaft wird zur Konkursgesellschaft, wenn nicht gehandelt<br />

wird. Die Zeit der Reden ist vorbei. Die Menschen fordern Taten – jetzt!<br />

85


I. Sofortprogramm für Deutschland<br />

Deutschland befindet sich in einer Abwärtsspirale. Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich noch<br />

einmal dramatisch verschlechtert. Im Frühjahr war die Zahl der Arbeits-losen so hoch wie<br />

seit fünf Jahren nicht mehr. Die Zahl der Erwerbstätigen verringert sich immer schneller. Die<br />

Staatseinnahmen gehen zurück. Investoren und Konsu-menten sind verunsichert. Die Bundesregierung<br />

reagiert auf diese Verunsicherung falsch. Statt ein Signal des Aufbruchs durch<br />

Deregulierung und Steuersenkung zu setzen, erhöht sie Steuern und Abgaben und erlässt<br />

immer neue Gesetze und Verordnungen. Steuererhöhungen sind Gift für die Konjunktur. Die<br />

<strong>FDP</strong> lehnt sie grundsätzlich ab.<br />

Genau der gegenteilige Weg ist richtig. Deutschland braucht ein Sofortprogramm für weniger<br />

Steuern und Abgaben und ein klares Signal des Aufbruchs. Nur so schaffen wir die<br />

Grundlage für Investitionen und Neueinstellungen. Nur so kann die negative Grundstimmung<br />

bei Bürgern und Unternehmen umgekehrt werden.<br />

Sofortprogramm für weniger Steuern und Abgaben<br />

1. Steuersenkungen sind das beste Beschäftigungsprogramm. Die für das Jahr 2005<br />

bereits beschlossenen Steuerentlastungen müssen auf 2004 vorgezogen werden.<br />

Ziel der <strong>FDP</strong> bleibt ein Einkommensteuer-Stufentarif mit 15%, 25% und 35%.<br />

2. Um finanziellen Spielraum für Steuersenkungen zu erhalten, sind die Ausgaben<br />

des Staates zu senken. Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist Subventionen<br />

in Höhe von 55 Mrd. € auf. Nach anderen Definitionen des Subventionsbegriffs<br />

belaufen sich diese staatlichen Zahlungen auf rund 150 Mrd. €. Neben<br />

den Subventionen gibt es staatliche Zuwendungen wie Zuschüsse, Darlehen oder<br />

Schuldendiensthilfen von mehr als 17 Mrd. € jährlich. Die Zahlen belegen, dass<br />

durch die lineare Kürzung der Subventionen um 20 % die für unsere Wirtschaft<br />

dringend notwendigen Steuersenkungen finanzierbar sind.<br />

3. Die <strong>FDP</strong> setzt sich außerdem dafür ein, Subventionen nur degressiv und zeitlich<br />

auf fünf Jahre befristet zu gewähren. Eine Neuauflage kommt nur nach erneuter<br />

Bestätigung im Parlament in Betracht.<br />

4. Privatisierungen schaffen ebenfalls Freiraum für Steuersenkungen. Die öffentliche<br />

Hand erfüllt in Deutschland zu viele Aufgaben. Bund, Länder und Gemeinden sind<br />

einer umfassenden Aufgabenkritik zu unterziehen, um die Effizienz und Effektivität<br />

der Verwaltung zu steigern. Der Staat ist an zu vielen Unternehmen beteiligt.<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist die Privatisierung wirtschaftlicher Betätigungen der öffentlichen<br />

Hand und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ein Kernziel liberaler<br />

Politik. Deshalb wollen wir grundsätzlich alle Bundesbeteiligungen veräußern. Bei<br />

Unternehmen, die für fachspezifische Ziele von strategischer Bedeutung sind<br />

(z.B. Forschung und Entwicklung), ist die Einbindung privaten Kapitals zu prüfen.<br />

Vorrangig sind solche Unternehmen zu privatisieren, die im Wettbewerb zur Privatwirtschaft<br />

stehen. Liegenschaften in öffentlichem Besitz sind ebenfalls zu reduzieren.<br />

Weniger Staatswirtschaft bedeutet weniger Parteibuchwirtschaft.<br />

5. Die bisher nur ausgesetzte Vermögensteuer wird endgültig abgeschafft. Unternehmen<br />

müssten sie aus der Substanz finanzieren, Bürger aus bereits versteuertem<br />

Einkommen. Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird neu geregelt. Im<br />

Erbfall wird die Erbschaftsteuer festgesetzt und dann auf 10 Jahre gestundet. Pro<br />

Jahr der Fortführung des Betriebes durch die Erben wird ein Zehntel erlassen.<br />

86


6. Die Umsätze der Schattenwirtschaft belaufen sich nach Schätzung von Wissenschaftlern<br />

auf über 320 Mrd. € pro Jahr. Unternehmen und Privatpersonen haben<br />

im Ausland nach Auskunft der Bundesregierung Kapital in Höhe von rd. 960 Mrd.<br />

€ angelegt. Bei weitem nicht alle Erträge daraus werden versteuert. Durch die<br />

Einführung einer unbürokratischen Zinsabgeltungsteuer in Höhe von 25% und das<br />

staatliche Angebot einer pauschalen Nachversteuerung bisher nicht versteuerten<br />

Kapitals sollte es gelingen, <strong>zum</strong>indest einen Teil dieser Summe zurück in den legalen<br />

Wirtschaftskreislauf zu bringen. Damit steht mehr Kapital für Investitionen,<br />

zur Unternehmensfinanzierung oder für Ausgaben der privaten Haushalte zur Verfügung.<br />

Für Bezieher kleinerer Einkommen mit einem niedrigeren Steuersatz hat<br />

die Zinsabgeltungssteuer weiterhin den Charakter einer Vorauszahlung.<br />

7. Die <strong>zum</strong> 1. Januar in Kraft getretene letzte Stufe der sogenannten ökologischen<br />

Steuerreform wird zurückgenommen. Langfristig ist die vollständige Abschaffung<br />

der Ökosteuer unser Ziel. Die <strong>FDP</strong> setzt sich für Umweltschutz durch<br />

marktgerechte Instrumente, wie z.B. Emissionszertifikate, ein. Die Erhöhung der<br />

Gewerbesteuerumlage auf 30 Prozent wird zurückgenommen.<br />

8. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird es nur bei einem bewussten und<br />

sparsamen Umgang mit den knappen Ressourcen gelingen, die anstehenden<br />

Herausforderungen zu bewältigen. Die Bürger müssen durch Selbstbehalte und<br />

Selbstbeteiligungen ausreichende Möglichkeiten bekommen, ihren Versicherungsschutz<br />

nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Ein Schutz der GKV ist nur<br />

für den Kernbereich der medizinisch unabdingbaren Leistungen notwendig. Der<br />

Arbeitgeberzuschuss ist auf maximal 6,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen<br />

Einkommens zu limitieren und steuerneutral als Lohnbestandteil auszuzahlen.<br />

Das schafft Druck, eine Beitragsmarge von maximal 13 Prozent nicht zu ü-<br />

berschreiten. Die Limitierung des Arbeitgeberzuschusses ist zugleich eine Begrenzung<br />

der Lohnnebenkosten und schafft dadurch Arbeitsplätze. Die Arbeitslosenversicherung<br />

soll nur das Arbeitslosengeld finanzieren. Alle anderen Aufgaben,<br />

die bisher von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen werden, sind wie<br />

die Arbeits- und Berufsberatung und die Arbeitslosenversicherung gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgaben, die auch Nicht-Beitragszahlern zugute kommen und daher<br />

aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Dadurch kann der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung<br />

um mehr als die Hälfte verringert werden und so ein weiterer Schritt<br />

zur Senkung der Lohnnebenkosten vollzogen werden.<br />

Niedrigere Steuern und Abgaben sind die Grundvoraussetzung für mehr Wachstum und<br />

mehr Arbeitsplätze. Derzeit wird in Deutschland aber erst ab einem Wirtschaftswachstum<br />

von über 2% mit Neueinstellungen reagiert. In anderen Ländern liegt die für Neueinstellungen<br />

erforderliche Wachstumsrate unter 1%. Deshalb braucht Deutschland auch ein Sofortprogramm<br />

für Neueinstellungen.<br />

Sofortprogramm für Neueinstellungen<br />

1. Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind so auszurichten, dass deutlichere ökonomische<br />

Anreize für die Rückkehr in das Erwerbsleben und für die Eigenverantwortung gesetzt<br />

werden. Deshalb ist beim Arbeitslosengeld die Anspruchsdauer wieder auf 12 Monate<br />

zu begrenzen. Die finanzielle Entlastung ist zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

zu nutzen. Die Verfügbarkeitsprüfung als Voraussetzung der Zahlung von<br />

Arbeitslosengeld ist zu formalisieren und von der Arbeitsvermittlung vollständig zu trennen.<br />

Der für die Prüfung der Verfügbarkeit erforderliche bürokratische Aufwand steht<br />

wegen vielfältiger Missbrauchsmöglichkeiten in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen und<br />

kann besser und wirksamer für Vermittlungsbemühungen eingesetzt werden.<br />

87


2. Dem Lohnabstandsgebot muss wieder Geltung verschafft werden. Für viele arbeitsfähige<br />

Sozialhilfe-Empfänger lohnt es sich nicht, eine Arbeit aufzunehmen, da gerade bei<br />

niedrigem Einkommen der Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe zu gering ist und einem<br />

arbeitswilligen Sozialhilfeempfänger jeder Zuverdienst über die Hälfte des Regelsatzes<br />

auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Um größere Anreize zu geben, Arbeit aufzunehmen<br />

und in das Erwerbsleben zurückzukehren, müssen die Freibeträge erhöht<br />

werden, die Anrechnungssätze langsamer ansteigen und muss der Eingangssteuersatz<br />

auf 15 Prozent gesenkt werden.<br />

3. Deutschland benötigt ein zeitgemäßes, modernes Kündigungsrecht. Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten zu wählen, welche Form des Kündigungsschutzes<br />

sie wollen. Statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes sollen Abfindungszahlungen<br />

oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen<br />

vereinbart werden können. Die dadurch erreichte Kalkulierbarkeit der Kosten wird sich<br />

positiv auf Neueinstellungen auswirken.<br />

Das Kündigungsschutzgesetz soll erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit<br />

anwendbar sein. Dadurch wird eine flexible Gestaltung des Personalbedarfs ermöglicht,<br />

die gerade mittelständische Unternehmen dazu veranlassen wird, Nachfragespitzen nicht<br />

mehr mittels Überstunden auszugleichen, sondern neue Mitarbeiter einzustellen.<br />

In kleineren und mittleren Betrieben besteht eine Hemmschwelle, den Personal-bestand<br />

über fünf Beschäftigte hinaus auszuweiten. Daher sollte das Kündigungsschutzgesetz<br />

nur für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern gelten. Eine abschließende Festlegung<br />

der Sozialauswahl auf die drei Kriterien "Alter", "Dauer der Betriebszugehörigkeit" und<br />

"Unterhaltsverpflichtungen des Arbeit-nehmers" ist notwendig, um Unternehmen und<br />

Gerichten eine nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage bei betriebsbedingter Kündigung<br />

zu geben. Leistungs-träger sind davon auszunehmen. Wer Leistungsträger ist, bestimmt<br />

der Betrieb.<br />

4. Existenzgründungen schaffen im Durchschnitt mehr als drei Arbeitsplätze. Deshalb<br />

muss die Bereitschaft zur Selbständigkeit in Deutschland weiter gefördert werden. Die<br />

noch bestehenden Regelungen zur Bekämpfung der so genannten Scheinselbständigkeit<br />

sind deshalb umgehend und endgültig abzuschaffen.<br />

5. Zum Einstieg am Arbeitsmarkt müssen die Mini-Jobs attraktiver werden. Das jetzt gefundene<br />

Modell ist nur ein erster Schritt. Die <strong>FDP</strong> bleibt bei ihrer Forderung nach Einführung<br />

von 630-Euro-Jobs, die pauschal besteuert und sozialversicherungsfrei sind. Dadurch<br />

werden neue, reguläre Jobs geschaffen. Die Arbeitnehmer können netto mehr<br />

verdienen und die Arbeitgeber flexibel disponieren.<br />

6. Ältere Arbeitnehmer müssen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit verstärkt in den Arbeitsmarkt<br />

reintegriert werden. Sie haben nur dann eine Chance, wenn statt der allgemein üblichen<br />

altersabhängigen Entlohnung, die die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer unnötig verteuert,<br />

zu einer ausschließlich tätigkeitsbezogenen Bewertung, das heißt zu einer ausschließlich<br />

nach der am Arbeitsplatz für das Unternehmen erzielten Wertschöpfung ausgerichteten<br />

Vergütung übergegangen wird. Gleiches gilt für die damit verbundenen Sozialleistungen.<br />

Dann werden ältere Arbeitnehmer mit ihrem reichen Erfahrungsschatz<br />

wieder konkurrenzfähig mit den bisher billigeren jüngeren Arbeitskräften.<br />

II. Modernisierungsprogramm für Deutschland<br />

Die notwendigen Sofortmaßnahmen sind nur ein erster Schritt, die Abwärtsspirale zu stoppen<br />

und die notwendige Trendumkehr einzuleiten. Das nicht 1:1 umgesetzte Hartz-Konzept<br />

ist verfehlt. Die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen schafft keine neuen Arbeits-<br />

88


plätze, sondern neuen Bürokratismus. Die „Ich-AG“ ersetzt die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

durch staatliche Subventionen und stellt eine Benachteiligung echter Selbständiger dar.<br />

Insbesondere am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen braucht Deutschland<br />

darüber hinaus ein Modernisierungsprogramm, das unser Land vom Tabellenende in<br />

Europa wieder an die Spitze führt.<br />

Modernisierungsprogramm für mehr Beschäftigung<br />

Zur langfristigen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit reicht das Sofortprogramm alleine nicht<br />

aus. Die <strong>FDP</strong> will an den Ursachen ansetzen –an falschen Strukturen, Fehlanreizen, Verkrustungen<br />

und Regelungswut. Milliarden Euro werden jährlich für Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe<br />

und arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentungen aufgewandt, ohne dass dies<br />

zu einer Wende auf dem Arbeitsmarkt geführt hätte. Diese hohen Ausgaben haben starke<br />

Steuer- und insbesondere Beitragsbelastungen zur Folge, die ihrerseits die Beschäftigungsdynamik<br />

einschnüren. Dieser Teufelskreis kann und muss durchbrochen werden.<br />

1. Zur Verringerung der Lohnnebenkosten ist die Arbeitslosenversicherung als reine Risikoversicherung<br />

von allen versicherungsfremden Leistungen zu befreien.<br />

2. Die Arbeitslosenhilfe muss vollständig mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer<br />

Leistung, mit klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung<br />

zusammengefasst werden. Das Arbeitslosengeld II darf die Höhe der bisherigen<br />

Sozialhilfe nicht übersteigen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen arbeitsfähigen und<br />

nicht arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern. Der Regelsatz der Sozialhilfe soll für arbeitsfähige<br />

Sozialhilfeempfänger verfassungskonform so abgesenkt werden, dass der<br />

Anreiz zur Aufnahme auch einer Arbeit im Niedriglohnbereich gesteigert wird. Im Gegenzug<br />

erhält der arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger größere Möglichkeiten <strong>zum</strong> Erwerb<br />

selbstverdienten Einkommens, durch erhöhte Freibeträge und durch langsamer<br />

ansteigende Anrechnungssätze. Für Menschen mit Behinderungen bzw. bei Betreuungsnotwendigkeit<br />

von Angehörigen soll es einen erhöhten Sozialhilfeanspruch geben.<br />

Leistungsempfänger, die zuvor Arbeitslosengeld erhalten haben, sollen zwar die normalen<br />

Sozialhilfesätze, aber als Sozialhilfeempfänger 12 Monate lang deutlich erhöhte<br />

Freibeträge für die Anrechnung vorhandenen Vermögens erhalten. Im Blick auf ältere<br />

Arbeitslose über 55 Jahren ist zu prüfen, ob und wie lange diese modifizierte Vermögensanrechnung<br />

verlängert werden muss. Von den durch den Wegfall der Arbeitslosenhilfe<br />

sowie weiterer Personalkosten ersparten Leistungen muss der Bund den<br />

Kommunen einen – je nach ihren Aufwendungen – jährlich im Voraus festgelegten Betrag<br />

geben. Dieser sollte sich an den Bundesausgaben für die Arbeitslosenhilfe im letzten<br />

Jahr vor dem Inkrafttreten der Reform richten und dann regelmäßig angepasst werden.<br />

3. Das Gerechtigkeitsprinzip, wonach keine Leistung ohne grundsätzliche Bereitschaft zur<br />

Gegenleistung zu gewähren ist, muss deutlicher durchgesetzt werden. Fehlende Eigenbemühungen<br />

des Arbeitslosen müssen sanktioniert werden. Beim Bezug von Arbeitslosengeld<br />

wird Eigeninitiative erwartet, nicht aber verwaltungsaufwändige und wenig<br />

effiziente Kontrolle.<br />

4. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz<br />

zu überprüfen, denn Arbeitsmarktpolitik ist nur dann effektiv, wenn es ihr gelingt,<br />

mit möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst rasch<br />

zu beenden. Die öffentlich subventionierte, unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen<br />

und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen<br />

muss deutlich eingeschränkt werden. Zur Vermeidung von<br />

Drehtüreffekten muss die Möglichkeit, durch die bloße Teilnahme an diesen Maßnahmen<br />

den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erneuern, abgeschafft werden. Die Höhe<br />

89


der Bezahlung darf sich nicht mehr wie bisher üblich an den tariflichen Löhnen ausrichten.<br />

Die Teilnehmer müssen stärker in den Entscheidungsprozeß, welche Qualifikation<br />

sinnvoll ist, einbezogen werden. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen außerdem<br />

frühzeitiger mit Vermittlungsberatung und aktiver Arbeitsplatzsuche verknüpft werden.<br />

Alle arbeitsmarktpolitischen Programme müssen nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit<br />

und Effizienz öffentlich ausgeschrieben werden.<br />

5. Ein Abbau der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen muss gerade in den neuen Bundesländern<br />

mit einer neuen Initiative für den Aufbau Ost verbunden werden. Die <strong>FDP</strong> setzt<br />

dabei auf Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt – durch weitere Investitionen in die Infrastruktur<br />

und eine Stärkung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung.<br />

6. Zeitarbeit in Deutschland ist ein wirkungsvolles und effizientes Instrument zur Eingliederung<br />

arbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Der durch die Hartz-Gesetze<br />

entstandene Tarifzwang in der Zeitarbeit legt insbesondere mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen<br />

neue Fesseln an und gehört daher ersatzlos abgeschafft. Zeitarbeit<br />

bietet gerade für ältere Arbeitnehmer gute Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in den<br />

Arbeitsmarkt. Deshalb ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz insgesamt auf seine<br />

Existenzberechtigung zu überprüfen, jedenfalls aber von überflüssigen und bürokratischen<br />

Vorschriften zu befreien.<br />

7. Das Tarifrecht muss flexibilisiert werden. Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz<br />

muss neu definiert werden: Künftig kann auch ein geringerer Lohn oder eine<br />

längere Arbeitszeit für den Erhalt oder Schaffung eines Arbeitsplatzes günstiger<br />

sein, wenn 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens zugestimmt<br />

haben.<br />

8. Eine Neugestaltung der betrieblichen Mitbestimmung, die der Entwicklung zu mehr Individualisierung,<br />

Flexibilisierung, Entbürokratisierung und Betriebsautonomie Rechnung<br />

trägt, ist erforderlich.<br />

90<br />

Das Betriebsverfassungsgesetz ist daher so zu ändern, dass ein Anspruch auf Bildung<br />

eines Betriebsrates erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten besteht und ein Wahlquorum<br />

von mehr als 50% der wahlberechtigten Arbeitnehmer erforderlich ist. Die Anzahl<br />

der Mitglieder im Betriebsrat ist zu reduzieren. Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern<br />

beginnt erst in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten mit einem freigestellten<br />

Betriebsratsmitglied. In Betrieben ab 1001 wird die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder<br />

um jeweils eine Freistellung reduziert.<br />

9. Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, der vom Tarifvertrag abweichende<br />

Betriebsvereinbarungen bislang untersagt, ist zu ändern: Eine Vereinbarung<br />

auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung, die freiwillig<br />

geschlossen wird und denen 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt<br />

haben, muss möglich werden.<br />

10. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist grundlegend zu überarbeiten. Der einseitige<br />

Rechtsanspruch auf Teilzeit ist zurückzunehmen, da er gerade Frauen am Arbeitsmarkt<br />

benachteiligt. Die Förderung von Teilzeit auf freiwilliger Basis ist stärker zu fördern, um<br />

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Befristete Arbeitsverträge sollen<br />

zukünftig ohne Sachgrund bis zu einer Zeitdauer von 5 Jahren abgeschlossen werden<br />

können. Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen muss uneingeschränkt<br />

möglich werden.<br />

11. Den Unternehmen in Deutschland werden jährlich ungeheure Bürokratielasten zugemutet.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Regelungsdichte abbauen und Genehmigungsverfahren beschleu-


nigen. Dazu gehört auch die Einführung eines „Bürokratiekosten-TÜV“. Die <strong>FDP</strong> setzt<br />

sich dafür ein, dass Gesetze stärker als bisher mit Verfallsdaten versehen werden. Es<br />

ist außerdem erforderlich, zielgerichtet den Mittelstand, insbesondere Klein- und<br />

Kleinstunternehmen, von den Pflichtdiensten so weit wie möglich zu befreien. Wenn die<br />

Regierung dazu nicht in der Lage ist, muss sie den Unternehmen den dadurch entstehenden<br />

Aufwand erstatten.<br />

12. Infrastruktur bildet den Nährboden für eine prosperierende Wirtschaft. Wirtschaftsförderung<br />

muss daher in erster Linie den Aufbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur vorantreiben,<br />

Investitionen anregen und Innovationspotenziale erschließen. Das gilt insbesondere<br />

auch für die ostdeutschen Bundesländer. Die Verkehrsinfrastruktur in Ostdeutschland<br />

ist immer noch ausbaubedürftig. Das Niveau der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen<br />

muss insgesamt steigen, um den hohen Bedarf zu decken. Wissenschaftliche<br />

Infrastruktur bildet die Keimzelle für neue arbeitsplatzschaffende Wissensregionen.<br />

Im Osten Deutschlands entfällt auf 1.000 Einwohner ein Wissenschaftler, im Westen<br />

sind es vier. Diese strukturellen Unterschiede wirken sich benachteiligend aus und verhindern<br />

einen selbsttragenden Aufschwung. Durch eine stärkere Vernetzung zwischen<br />

Wissenschaft und Wirtschaft können rund um die ostdeutschen Hochschulen und Forschungsinstitutionen<br />

wirtschaftliche "Innovationsgürtel" entstehen. Keimzellen für neue<br />

Arbeitsplätze sind innovative Produkte und Dienstleistungen. Sie sind vor allem das Ergebnis<br />

von Forschung und Entwicklung (FuE). Die industrielle FuE ist daher einer der<br />

wichtigsten Ansatzpunkte für zukünftige Fördermaßnahmen in den neuen Bundesländern.<br />

Wir wollen über eine steuerliche Forschungsförderung vorhandene Potentiale<br />

stärken, Investitionen in FuE anregen und vor allem FuE-Kapazitäten auswärtiger Investoren<br />

in den neuen Bundesländern ansiedeln. Dazu gehört auch eine Großforschungseinrichtung,<br />

wie z.B. die Neutronenspallationsquelle.<br />

Modernisierungsprogramm für leistungsfähige soziale Sicherungssysteme<br />

Die Lohnzusatzkosten haben mit über 42% eine Arbeitsplatz vernichtende Höhe erreicht. Die<br />

Sozialversicherungsbeiträge steigen weiter – und werden ohne entsprechende Reformen in<br />

diesem Jahr ein neues Rekordniveau erreichen. Sie sind Jobkiller erster Ordnung, denn ein<br />

Prozentpunkt mehr Sozialversicherungsbeiträge kostet im ersten Jahr rund 20.000 und im<br />

dritten Jahr schon rund 100.000 Arbeitsplätze. Das belegt: Nur wenn die Lohnzusatzkosten<br />

der Unternehmen endlich deutlich gedrückt werden, werden vor allem im lohn- und beschäftigungsintensiven<br />

Mittelstand wieder nachhaltig Arbeitsplätze entstehen.<br />

Unser Ziel ist ein durchschnittlicher Beitragssatz von 35%. Dafür sind Reformen der Sozialversicherung<br />

unerlässlich. Eine Verbreiterung der Einnahmebasis oder weitere Steuer finanzierte<br />

Zuschüsse mindern nur den Reformdruck und sind abzulehnen.<br />

Die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme muss sich an dem Grundsatz orientieren:<br />

Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung. Es soll der freien und individuellen Entscheidung<br />

eines jeden Bürgers überlassen sein, wie und wo er der Versicherungspflicht für<br />

die großen Risiken nachkommt. Die sozialen Sicherungssysteme sind schrittweise vom Beschäftigungsverhältnis<br />

zu lösen.<br />

1. Die Lebensarbeitszeit in Deutschland muss besser ausgeschöpft werden. Das reale<br />

Renteneintrittsalter in Deutschland liegt derzeit knapp unter 60 Jahren. Das Durchschnittsalter<br />

der Hochschulabsolventen hat sich auf 29 Jahre erhöht. Die Folge: Das gesetzliche<br />

Renteneintrittsalter und das faktische Renteneintrittsalter klaffen zu weit auseinander,<br />

und die jungen Menschen kommen zu spät auf den Arbeitsmarkt. Deshalb will<br />

die <strong>FDP</strong> das Berufseintrittsalter senken: durch 12 Schuljahre bis <strong>zum</strong> Abitur, durch die<br />

Aussetzung der Wehrpflicht, durch flexiblere Einschulung in den Grundschulen und<br />

durch Reformen an den Hochschulen. Um das faktische Renteneintrittsalter an das gesetzliche<br />

Renteneintrittsalter anzunähern, muss die Frühverrentung zu Lasten der Bei-<br />

91


92<br />

tragszahler umgehend abgeschafft werden. Die Rentenabschläge bei vorgezogenem<br />

Rentenbeginn von derzeit 3,6 Prozent müssen noch stärker die angestiegene Lebenserwartung<br />

berücksichtigen.<br />

2. Angesichts der weltweit höchsten Lohnzusatzkosten, angesichts steigender Beiträge für<br />

Kranken- und Pflegeversicherung, angesichts einer deutlich zu hohen Gesamt-<br />

Abgabenbelastung des Durchschnittsverdieners in Deutschland muss die Belastung der<br />

Arbeitnehmereinkommen durch die Gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft unter 18<br />

% gesenkt werden. Die private Vorsorge soll nach einem schrittweisen Übergang die<br />

gesetzliche Rentenversicherung so ergänzen, dass erstere zusammen mit der betrieblichen<br />

Altersvorsorge etwa die Hälfte der Alterssicherung beträgt.<br />

3. Die Kriterien zur Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge müssen vereinfacht<br />

werden. Als wesentliches Kriterium für die geförderte private Vorsorge reicht eine praktikable<br />

Zweckbestimmung für die Altersvorsorge aus. Es muss ein echter Wettbewerb aller<br />

Anbieter gewährleistet sein, als Option ein vererbbarer Kapitalstock gebildet werden<br />

können und die angebotenen privaten Altersvorsorgeprodukte bestimmten Mindeststandards<br />

genügen. Das Wohneigentum muss als klassische Altersvorsorge in die Förderung<br />

einbezogen werden.<br />

4. Alle Vorsorgebeiträge für jede Art der Altersvorsorge - auch die der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

und der Selbständigen – sind schrittweise von der Besteuerung zu befreien.<br />

In dem Maße, wie die Rente aus steuerfreien Beiträgen finanziert wird, soll sie in<br />

Zukunft steuerpflichtig werden. Eine solche nachgelagerte Besteuerung schafft für den<br />

Beitragszahler den notwendigen Anreiz für den Aufbau einer kapitalgedeckten Vorsorge.<br />

5. Jeder Bürger, der eine ausreichende private, betriebliche oder berufsständische Versorgung<br />

nachweisen kann, soll von der Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung<br />

befreit werden können. Jeder Anspruch an die Rentenversicherung, der für<br />

den Zeitraum nach 2020 vermieden werden kann, ist eine Entlastung. Aus dem gleichen<br />

Grund soll es keine Einbeziehung der Selbständigen und Beamten in die Gesetzliche<br />

Rentenversicherung geben.<br />

6. Der Wettbewerb innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung muss mobilisiert werden.<br />

Da 97 Prozent aller Leistungen der GKV kasseneinheitlich standardisiert sind, findet<br />

ein Leistungswettbewerb nicht statt. Es ist erforderlich auch auf der Leistungsseite<br />

Wettbewerb zuzulassen mit dem Ziel möglichst günstiger Beitragssätze. Gesetzliche<br />

Krankenkassen sollen im Rahmen ihres gesetzlich vorgegebenen Leistungsspektrums<br />

die Höhe der Leistungen über Satzungsbestimmungen aufstocken können z. B. bei<br />

Zahnersatz, Kuren, Hilfsmitteln, Arzneimitteln und häuslicher Krankenpflege. Darüber<br />

hinaus sollen Krankenkassen in bestimmten, vom Gesetzgeber grundsätzlich definierten<br />

Leistungsbereichen, Beitragssatz senkende Leistungskürzungen vornehmen können.<br />

Diese Leistungen können bzw. - wenn mit einer Pflicht zur Versicherung versehen -<br />

müssen, dann über private Versicherungen abgedeckt werden.<br />

7. Das Gesundheitssystem muss wesentlich transparenter werden. Dazu gehört neben<br />

umfassenden Informationsmöglichkeiten, dass die Kostenerstattung für alle Versicherten<br />

an die Stelle der bürokratischen Sachleistung tritt, um ein Bewusstsein für Kosten und<br />

Leistungen zu schaffen. Klare Regelungen für die Vergütungen in Form von festen Preisen<br />

in allen Leistungsbereichen anstelle der in die Rationierung führenden Budgets sind<br />

notwendig, damit auch für die Patienten Durchschaubarkeit gegeben ist. Freiberuflichkeit<br />

und freie Arztwahl müssen als Garanten für eine gute, am Patienten orientierte Gesundheitsversorgung<br />

erhalten bleiben.<br />

8. Langfristig wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Kostendruck auf die Pflegeversicherung<br />

steigen. Dies darf jedoch nicht zu einer Erhöhung der Pflichtbeiträge


führen. Aus Sicht der <strong>FDP</strong> müssen die Weichen für den Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten<br />

Säule der privaten Eigenvorsorge für das Pflegerisiko gestellt werden.<br />

93


2.<br />

Reformen für Reformfähigkeit:<br />

vor allem Föderalismusreform<br />

2.1 „Reformen für die Reformpolitik“ - Vorschläge zur Erneuerung des 97<br />

demokratischen Systems -„, Guido Westerwelle vom 31. Juli 2003<br />

2.2 „Föderalismuskommission“, 100<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Mai 2005<br />

2.3 Reformblockade, Zustimmungserfordernisse: 101<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 28, 31 und 84)<br />

2.4 Reformblockade, Finanzverfassung: 105<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 105 und 106)<br />

2.5 „Einsetzung eines Konvents zur Reform des Föderalismus“, 109<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 17. Januar 2005<br />

2.6 „Motor für Wettbewerb und Subsidiarität“, Vorschläge der <strong>FDP</strong>- 111<br />

Fraktionsvorsitzenden in den Landtagen zur Föderalismusreform<br />

2.7 Finanzverfassung, solide Finanzen: 120<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz);<br />

hier als Dokument der Bundesstaatskommission<br />

95


2.1 Reformen für die Reformpolitik<br />

-Vorschläge zur Erneuerung des demokratischen Systems-<br />

Die repräsentative Demokratie hat abgehoben. Die Politik ist zu weit weg von den Menschen.<br />

Die Parlamente sind nicht mehr repräsentativ genug. Die politischen Entscheidungsabläufe<br />

begünstigen Blockaden, aber erschweren strukturelle Reformen. Die Bürger können<br />

Verantwortlichkeiten für politische Entscheidungen nicht mehr zuordnen. Wer Steuern erhöht,<br />

wer noch mehr Bürokratie verursacht, wird im politischen Entscheidungsprozess verschleiert.<br />

Nicht der Föderalismus verhindert schnelle, bürgernahe Entscheidungen, sondern der konsensuale<br />

Föderalismus anstelle eines Wettbewerbsföderalismus mit klaren Trennungen von<br />

Aufgaben zwischen den staatlichen Ebenen.<br />

Deutschland braucht eine entscheidungsfreudigere Politik. Die Gesellschaft ist <strong>zum</strong> eigentlichen<br />

Motor der Veränderungen geworden. Die Bürger sind weiter als die Politik. Der Veränderungsdruck<br />

kommt heute aus der Mitte der Gesellschaft. Wir brauchen mehr Bürgernähe<br />

mit mehr direkten Entscheidungsmöglichkeiten des Bürgers selbst. Wir brauchen eine Generalinventur<br />

des politischen Systems mit klaren Neuverteilungen zwischen den föderalen E-<br />

benen des Staates.<br />

I. Drei Maßnahmen zur Stärkung der Bürgermacht<br />

Die Parteien sollen an der politischen Willensbildung der Gesellschaft mitwirken, sie aber<br />

nicht ersetzen. Die Parteien haben den Staat in Besitz genommen. Die Parlamente müssen<br />

wieder repräsentativer werden. Die Bürger brauchen mehr Mitwirkungschancen.<br />

1. Bürgerentscheide und Bürgerbegehren<br />

Die <strong>FDP</strong> will mehr Möglichkeiten für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen<br />

auch auf Landes- und Bundesebene. Mehr direkte Demokratie soll die repräsentative<br />

Demokratie nicht ersetzen, sondern bereichern. Entscheidungen, die für unser Volk von<br />

grundlegender Bedeutung sind, müssen auch vom Volk getroffen werden. Die Verfassung<br />

der Europäischen Union ist eine Schicksalsfrage Europas. Sie soll auch in Deutschland einem<br />

Volksentscheid unterzogen werden. Wenn die Verfassung Erfolg haben soll, dann<br />

braucht sie die Akzeptanz der Bürger. Durch einen Volksentscheid wird aus einem Verfassungsentwurf<br />

der Politik eine verinnerlichte Verfassung der Bürger.<br />

2. Kumulieren und Panaschieren<br />

Die Parlamente müssen wieder repräsentativer werden. Dafür muss sich das politische System<br />

stärker dem Bürgerwillen öffnen. Die Bürger sollen die Kandidatenlisten der Parteien<br />

durch Kumulieren und Panaschieren verändern können. Das bedeutet, dass die Parteien<br />

zwar weiterhin Listenvorschläge vorlegen, die Wähler aber die Reihenfolge der Kandidaten<br />

beeinflussen können.<br />

3. Bundespräsidenten direkt wählen<br />

Der Bundespräsident soll direkt von den Bürgern gewählt werden. Künftig soll nur noch eine<br />

einmalige Amtszeit von 7 Jahren möglich sein. Die Bürger sollen Ihren obersten Repräsentanten<br />

selbst bestimmen können. Die Direktwahl des Bundespräsidenten ohne die Möglich-<br />

97


keit einer Wiederwahl hält das Amt freier von parteitaktischen Erwägungen und ist ein Beitrag<br />

zur Identifikation des Volkes mit ihrem obersten Repräsentanten.<br />

II. Drei Maßnahmen zur Stärkung der politischen Entscheidungskraft<br />

Die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips heißt: Das, was der Bürger selbst<br />

entscheiden kann, soll die Politik nicht entscheiden dürfen. Im föderalen Aufbau hat die Gemeinde<br />

Vorrang vor Ländern und Bund. Jede Ebene des Staates braucht eigene klare Kompetenzen,<br />

damit der Bürger erkennen kann, wer was entscheidet. Der Trend zur Zentralisierung<br />

von Entscheidungen nach Berlin muss umgedreht werden, damit wieder die Länder<br />

mehr selbst entscheiden. Politik muß sich unabhängiger machen vom Auf und Ab der Stimmungsdemokratie<br />

im Dauerwahlkampf.<br />

1. Reform des Föderalismus<br />

Wir brauchen eine Neuverteilung und Trennung der Aufgaben zwischen den staatlichen E-<br />

benen. Die jeweils ausschließliche Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern muß<br />

die Regel sein, während die konkurrierende Gesetzgebung die Ausnahme werden muß. Der<br />

hohe Anteil von zustimmungspflichtigen Gesetzen muß reduziert werden. In einer neuen<br />

Finanzverfassung sind Mischfinanzierung und Mischsteuern abzuschaffen. Jede staatliche<br />

Ebene braucht eigene, gesicherte Einnahmequellen. Für die Bürger muss sichtbar sein, wer<br />

welche Steuer erhebt und wer welche Ausgabe damit tätigt. Mit mehr Transparenz der jeweiligen<br />

Entscheidungsverursacher wächst auch die Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger<br />

gegenüber den Bürgern.<br />

2. Bündelung der Wahltermine<br />

Dauerwahlkampf lähmt die Entscheidungen. Wenn Parteien ihren Fahrplan und ihre Haltung<br />

nach der jeweils nächsten Wahl - wie jetzt bei der Steuerreform nach der bayrischen Landtagswahl<br />

- ausrichten, wächst der Reformstau immer weiter. Die Bündelung der Wahltermine<br />

auf einen festen Wahltermin pro Jahr für Wahlen schafft mehr Freiraum für Entscheidungen.<br />

3. Keine Doppelmandate<br />

Gleichzeitige Mitgliedschaften im Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem<br />

Landtag müssen gesetzlich untersagt werden. Wenn die staatlichen Ebenen stringent getrennt<br />

sind, darf diese Trennung nicht durch Interessenskollissionen von Mandatsträgern, die<br />

auf verschiedenen Ebenen tätig sind, relativiert werden.<br />

III. Drei Maßnahmen für mehr Vertrauen in die Politik<br />

Parteien und Politiker haben massiv an Vertrauen beim Bürger verloren. Wir müssen verhindern,<br />

dass aus der Vertrauenskrise der Politik eine Krise unseres demokratischen Systems<br />

wird. Parteien müssen transparenter sein. Politiker müssen Vorbilder sein.<br />

1. Politikerversorgung reformieren<br />

Die Bezahlung und Versorgung von Politikern muß reformiert werden. Die Höhe der Entschädigung<br />

von Bundestagsabgeordneten soll von einer unabhängigen, beim Bundespräsidenten<br />

einzusetzenden Sachverständigenkommission festgelegt werden. Die <strong>FDP</strong> tritt außerdem<br />

für ein privatwirtschaftliches Versicherungsmodell ein, das es den Abgeordneten<br />

ermöglicht, sich eigenverantwortlich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Die Normalisierung<br />

der Politikerversorgung nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ist eine der wichtigsten<br />

98


vertrauensbildenden Maßnahmen für eine Bürgergesellschaft. Wenn die Politiker mehr Eigenverantwortung<br />

von den Bürgern verlangen, müssen sie mit gutem Beispiel vorangehen.<br />

2. Staatswirtschaft beenden<br />

Staatswirtschaft ist das Einfallstor für Parteibuchwirtschaft. Nur wenn der Staat Unternehmen<br />

besitzt, kann er parteipolitisch Posten verteilen. Die konsequente Privatisierung von Staatsbeteiligungen<br />

ist nicht nur ordnungspolitisches Gebot. Sie nimmt der Politik den Zugriff auf<br />

die Wirtschaft.<br />

3. Parteien und Medien trennen<br />

Die Parteien müssen verpflichtet werden, eventuelle Medienbeteiligungen im Einzelnen öffentlich<br />

auszuweisen und die wirtschaftlichen Ergebnisse transparent und kontrollierbar zu<br />

machen. Im Interesse einer klaren Gewaltenteilung und der Kontrollfunktion unabhängiger<br />

Medien, der sogenannten vierten Gewalt, sind langfristig Medienbeteiligungen von Parteien<br />

grundsätzlich zu untersagen.<br />

Schlussbemerkung:<br />

Unsere Demokratie ist die beste in der deutschen Geschichte. Sie muß aber auch ein lernendes<br />

System sein, das sich fortentwickelt. Die Liberalen wollen der Diskussion über die<br />

Erneuerung unseres politischen Systems neue Anstöße geben. Seit den Ankündigungen des<br />

Bundeskanzlers in der Regierungserklärung „Agenda 2010“ vom 14. März ist viel geredet,<br />

aber kein Gesetz beschlossen worden. Wenn Deutschland weiter auf der Stelle tritt, werden<br />

wir weiter zurückfallen.<br />

Mut zu Reformen wollen wir mit entscheidungsfreudigen politischen Institutionen unterstützen.<br />

Dr. Guido Westerwelle<br />

31. Juli 2003<br />

99


2.2 Föderalismuskommission<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Die Föderalismuskommission hatte sich selbst <strong>zum</strong> Ziel gesetzt, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />

von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten<br />

deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu<br />

steigern. Auch ohne das völlige Scheitern der Föderalismuskommission wäre das bis dahin<br />

ausgehandelte Ergebnis weit hinter den gestellten Ansprüchen zurückgeblieben.<br />

Ein Grund dafür liegt in der Kommission selbst. Die von Union und SPD, gegen den Willen<br />

der <strong>FDP</strong> entschiedene Zusammensetzung hat dazu geführt, daß jede fachliche Einzelfrage<br />

von der Frage nach einer Zweidrittelmehrheit begleitet wurde. Damit wurde eine mutige Reform<br />

von vornherein verhindert.<br />

Ein weiterer Grund für das Scheitern der Kommission liegt darin, daß wesentliche Bereiche<br />

von vornherein aus der Kommissionsarbeit ausgeklammert wurden, vor allem der Länderfinanzausgleich<br />

und die Länderneugliederung. Dies und die Tabuisierung der Themen Steuerautonomie<br />

und Steuerwettbewerb durch die Ministerpräsidenten erlaubten nur noch ein<br />

Kurieren an Symptomen, aber keine umfassende Reform.<br />

Die Hauptschuld daran, daß die Föderalismuskommission ihre einjährige Arbeit ohne Ergebnis<br />

beendet hat, tragen allerdings die beiden Vorsitzenden Müntefering und Stoiber. Die Vorsitzenden<br />

haben zwar gut zusammengearbeitet, sie haben es aber in keiner Phase der<br />

Kommission geschafft, substantielle Vorschläge mehrheitsfähig zu machen, und sie sind<br />

letztendlich am Widerstand verschiedener Länder und vor allem auch der Bundesregierung<br />

gescheitert. Daß die Kommission am Ende insgesamt gescheitert ist, ist einzig und allein der<br />

mangelnden Durchsetzungsfähigkeit der beiden Vorsitzenden Stoiber und Müntefering anzulasten.<br />

Die Reform des deutschen Föderalismus muß unverzüglich neu angegangen werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, daß ein Konvent eingesetzt wird, der sich aus Persönlichkeiten des öffentlichen<br />

Lebens, Wissenschaftlern und aktiven Politikern zusammensetzt. Die größten Erfolgschancen<br />

hätte der Konvent, wenn er durch den Bundespräsidenten einberufen würde.<br />

In die Arbeit des Konvents müssen ausdrücklich die bisher ausgeklammerten Themen Länderfinanzausgleich,<br />

Steuerautonomie für die Länder und Länderneugliederung einbezogen<br />

werden. Nur dann kann es gelingen, den lähmenden „kooperativen Föderalismus“ in einen<br />

Wettbewerbsföderalismus umzubauen.<br />

100


2.3 Reformblockade, Zustimmungserfordernisse:<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Artikel 28, 31 und 84)<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der <strong>FDP</strong> vom 20. April 2005<br />

A. Problem<br />

Das Gesetzgebungsverfahren nimmt heute vielfach eine zu lange Zeit in Anspruch. Ein<br />

Hauptgrund dafür ist in der hohen Anzahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze zu sehen.<br />

Seit der Schaffung des Grundgesetzes im Jahre 1949 ist die Anzahl der Zustimmungserfordernisse<br />

durch den Bundesrat auf einen Gesamtanteil von über 50% angestiegen. Durch<br />

diesen hohen Anteil an Zustimmungserfordernissen im Bundesrat verzögert sich bei vielen<br />

wichtigen Vorhaben das Gesetzgebungsverfahren, so dass auf bestimmte Erfordernisse<br />

nicht mehr zeitnah und effektiv reagiert werden kann. Ein erheblicher Teil der Zustimmungsbedürftigkeiten<br />

wird dabei durch die Befugnis des Bundes in Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes<br />

ausgelöst, mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen über die Einrichtung der<br />

Behörden und das Verwaltungsverfahren der Länder treffen zu können.<br />

Der Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, durch eine Änderung des Artikels 84 Abs. 1 des<br />

Grundgesetzes eine starke Reduzierung der Zustimmungserfordernisse des Bundesrates<br />

herbeizuführen, um Gesetzesvorhaben zu beschleunigen und mehr Transparenz in der Zuordnung<br />

von Verantwortlichkeiten zu erreichen.<br />

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stecken in einer tiefen Finanzkrise. Viele Kommunen<br />

sind nicht mehr in der Lage, ihre originären Aufgaben gegenüber dem Bürger zufriedenstellend<br />

zu erfüllen. Obwohl dem Bundesgesetzgeber unmittelbare Aufgabendurchgriffe<br />

zu den Kommunen in der Regel versagt sind, entstehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />

durch Bundesgesetze <strong>zum</strong> Teil erhebliche Kosten, die die ohnehin schon stark verschuldeten<br />

Kommunalhaushalte zusätzlich belasten. Erforderlich ist es daher, <strong>zum</strong> Schutz<br />

der Kommunen, ein echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern.<br />

B. Lösung<br />

Es wird den Ländern die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt, eigene, von den bundesgesetzlichen<br />

Vorgaben abweichende Regelungen zu treffen. Dieses „Zugriffsrecht“ der Länder,<br />

bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit, die Einrichtung der Behörden<br />

und das Verwaltungsverfahren selbst zu regeln, lässt für viele Vorhaben das Zustimmungserfordernis<br />

durch den Bundesrat entfallen.<br />

Zur Absicherung der Kommunen vor einem faktischen „Aufgabendurchgriff“ des Bundes wird<br />

in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ein echtes Konnexitätsprinzip festgeschrieben.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

D. Kosten<br />

101


Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es besteht allerdings die Möglichkeit von Kosteneinsparungen,<br />

wenn es den Ländern gelingt, kostengünstigere Lösungen für die Einrichtung<br />

von Behörden und das Verwaltungsverfahren zu entwickeln.<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Artikel 28, 31 und 84)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen;<br />

Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:<br />

Artikel 1<br />

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III,<br />

Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863), wird wie folgt geändert:<br />

1. Artikel 84 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

„Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung<br />

der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Sofern Bundesgesetze etwas anderes<br />

bestimmen, können die Länder davon abweichende Regelungen treffen. In Ausnahmefällen<br />

kann der Bund wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung<br />

das Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder regeln. Diese Gesetze<br />

bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.“<br />

2. Artikel 31 wird wie folgt geändert:<br />

Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />

„Dies gilt nicht für Länderregelungen nach Artikel 84 Abs.1 Satz 2.“<br />

3. Artikel 28 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />

Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:<br />

„Der Gesetz- und Verordnungsgeber muss Bestimmungen über die Deckung der Kosten<br />

treffen, wenn er die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder auf Grund eines<br />

Gesetzes zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet.“<br />

Artikel 2<br />

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />

Berlin, den 20. April 2005<br />

102


Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Der Gesetzentwurf trägt dem Bedürfnis Rechnung, die bestehenden Verflechtungen zwischen<br />

Bund und Ländern zu beseitigen. Gesetzesinitiativen sind in Deutschland vielfach zu<br />

langwierig, um effektiv und zeitnah im Sinne der Bürger auf bestimmte Erfordernisse zu reagieren.<br />

Ein entscheidender Grund dafür ist darin zu sehen, dass inzwischen mindestens die<br />

Hälfte aller Gesetze einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Allein rund die Hälfte dieser<br />

Zustimmungsbedürfnisse werden durch Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgelöst.<br />

Nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren<br />

im Bereich der sog. Landesexekution Sache der Länder, soweit nicht Bundesgesetze<br />

mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen. Während die<br />

Rechte des Bundes hierbei ursprünglich als eng begrenzte Ausnahme konzipiert waren, enthalten<br />

heute eine erhebliche Zahl an Bundesgesetzen Regelungen über Organisation und<br />

Verfahren der Landesverwaltung und beschränken so die Organisationshoheit der Länder.<br />

Zu einem weiteren Anstieg der Zustimmungserfordernisse in diesem Bereich hat lange Zeit<br />

die vom Bundesverfassungsgericht vertretene „Einheitstheorie“ geführt, wonach nicht die<br />

einzelne Vorschrift <strong>zum</strong> Verwaltungsverfahren, sondern das jeweilige Bundesgesetz als<br />

Ganzes zustimmungspflichtig ist. Der Bundesrat darf deshalb auch einem Gesetz, das sowohl<br />

materielle Normen als auch Vorschriften über das Verfahren der Landesverwaltung<br />

enthält, deshalb die Zustimmung versagen, weil er nur mit der materiellen Regelung nicht<br />

einverstanden ist.<br />

Durch die vorliegende Neuformulierung des Artikels 84 Abs. 1 des Grundgesetzes entfällt ein<br />

großer Teil der bisher zustimmungspflichtigen Gesetze, da Länderinteressen nicht mehr berührt<br />

werden. Die Länder haben durch ein „Zugriffsrecht“ die Möglichkeit, abweichend von<br />

der bundesgesetzlichen Vorgabe, die Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren<br />

eigenständig zu regeln. In den Beratungen der Kommission von Bundestag und Bundesrat<br />

zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, die mit der Aufgabe betraut war die bestehenden<br />

Verflechtungen zwischen Bund und Ländern abzubauen, herrschte weitgehende<br />

Einigkeit zwischen den Vertretern von Bund und Ländern darüber, dass die Länder grundsätzlich<br />

ein „Zugriffsrecht“ auf Regelungen des Bundes zur Behördeneinrichtung und Verwaltungsverfahren<br />

erhalten sollten, wenn die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit<br />

ausführen.<br />

B. Einzelbegründung<br />

Zu Artikel 1<br />

Zu Artikel 1 Nr. 1:<br />

Die Organisation der Behörden und des Verwaltungsverfahrens bei der Ausführung von<br />

Bundesgesetzen durch die Länder als eigene Angelegenheit liegt - wie bisher - grundsätzlich<br />

in der Kompetenz der Länder. Der Bund hat das Recht, durch Bundesgesetz selbst die Behördenorganisation<br />

und das Verwaltungsverfahren zu bestimmen. In Abweichung zur bisherigen<br />

Regelung sind die Länder in diesem Fall befugt, wiederum von dieser bundesgesetzlichen<br />

Regelung abzuweichen. Den Ländern wird ein „Zugriffsrecht“ eingeräumt. Da den Ländern<br />

es durch diese Möglichkeit offen steht, eine eigene, vom Bundesgesetz abweichende<br />

Organisation zu schaffen, entfällt als Konsequenz daraus das Zustimmungserfordernis des<br />

Bundesrates. Es sind in diesem Falle keine Belange der Länder berührt. Es kann jedoch der<br />

Fall eintreten, dass aufgrund besonderer Umstände das Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen<br />

Regelung des Verwaltungsverfahrens entsteht. Für einen solchen Ausnahmefall wird<br />

dem Bund nach der neuen Regelung die Möglichkeit eingeräumt, ein einheitliches Verwal-<br />

103


tungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder aber mit Zustimmungserfordernis<br />

des Bundesrates zu regeln. Da durch das zwingend bundeseinheitliche Verfahren ohne<br />

Abweichungsmöglichkeit Länderinteressen betroffen sind, muss ein solches Gesetz zustimmungspflichtig<br />

sein.<br />

Zu Artikel 1 Nr. 2:<br />

Artikel 31 des Grundgesetzes enthält die Regel, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Um<br />

das Recht der Länder, von einer bundesgesetzlichen Regelung zur Organisation der Behörden<br />

und des Verwaltungsverfahrens abzuweichen, nicht zu entwerten, muss für diese Fälle<br />

eine Ausnahme geschaffen werden. Die Ausnahme in Artikel 31 des Grundgesetzes legt<br />

fest, dass in Fällen des Artikels 84 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes das Landesrecht dem<br />

Bundesrecht vorgeht.<br />

Zu Artikel 1 Nr. 3:<br />

Die Aufgaben des Staates und seiner Gliederungsebenen nehmen zu und sind durch die<br />

Einbindung als Vollzugssubjekt der Europäischen Union noch verstärkt worden. Auf der<br />

kommunalen Ebene ist diese Entwicklung besonders nachhaltig und fühlbar. Mit der Aufgabenvermehrung<br />

geht ein Ausgabenanstieg einher, der mit der Ressourcenverteilung auf den<br />

einzelnen staatlichen Ebenen nur noch schwerlich zu vereinbaren ist. Schwächstes Glied<br />

sind dabei die Kommunen. Sie sind Adressat zahlreicher Aufgabenzuweisungen, verfügen<br />

aber nur sehr begrenzt über entsprechende Einnahmemöglichkeiten. Es ist daher erforderlich,<br />

die Kommunen durch die Festschreibung eines echten Konnexitätsprinzips zu schützen,<br />

damit die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre originären Aufgaben <strong>zum</strong> Wohle der Bürger<br />

erfüllen können.<br />

Eine wirklich effektive Sicherung des Konnexitätsprinzips für die Kommunen ist zunächst<br />

formell nur durch eine Verankerung in Artikel 28 Abs. 2 GG zu erreichen. Eine Einfügung bei<br />

Artikel 104a Abs. 3 GG, wie sie der Einundsechzigste Deutsche Juristentag 1996 vorgeschlagen<br />

hat (Beschluss II der Abteilung Verfassungsrecht, in Sitzungsberichte Bd. II/1, S. M<br />

76) bzw. in den Absätzen 1, 2, 3 oder 5 von Artikel 104a GG würde ebenso wie eine Verankerung<br />

beispielsweise in Artikel 106 Abs. 8 GG ein kommunalbezogenes Konnexitätsprinzip<br />

nur als objektiven Rechtsgrundsatz behandeln und damit aus Sicht der Kommunen lediglich<br />

begrenzten Fortschritt bedeuten. Wichtig ist demgegenüber, dass ein verfassungsrechtlicher<br />

Zusammenhang zur Finanzhoheit – in der geltenden Grundgesetzfassung in Artikel 28 Abs.<br />

2 Satz 3 Halbsatz 1 angesprochen – hergestellt wird und die Kommunen die Einhaltung des<br />

Konnexitätsprinzips auch verfassungsgerichtlich überprüfen lassen können. Entscheidend ist<br />

daher eine Absicherung des Konnexitätsprinzips über die subjektive Rechtsstellungsgarantie<br />

der Kommunen, da nur so eine wirkliche Verknüpfung von Aufgabenzugriff und finanziellem<br />

Ausgleich hergestellt werden kann. Deshalb ist eine Ergänzung des Artikels 28 Abs. 2 GG<br />

um einen entsprechenden Satz notwendig. Bei der Formulierung dieser Konnexitätsgarantie<br />

orientiert sich der Entwurf an jenen Landesverfassungen, die bereits ein striktes Konnexitätsprinzip<br />

enthalten.<br />

Zu Artikel 2<br />

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

104


2.4 Reformblockade, Finanzverfassung, Gesetzentwurf<br />

zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Artikel 105 und 106)<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 20.04.2005<br />

A. Problem<br />

Die Handlungsfähigkeit Deutschlands ist durch starke Verflechtungen zwischen Bund und<br />

Ländern stark eingeschränkt. Die lähmenden Verflechtungen betreffen in besonderem Maße<br />

auch die Finanzverfassung. Die Regelungen der Finanzverfassung, die 1969 <strong>zum</strong> bislang<br />

letzten Male eine umfassende Reform erfahren hat, behindern die Durchsetzung grundlegender<br />

Reformen. Das Grundgesetz und insbesondere auch die Finanzverfassung muss den<br />

Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte und den Erfordernissen eines modernen Staates<br />

angepasst werden.<br />

Eine Entflechtung der Finanzen muss nicht nur auf der Ausgaben- sondern im Besonderen<br />

auch auf der Einnahmenseite erfolgen. Dazu ist es erforderlich, den Ländern eine Autonomie<br />

über bestimmte Steuern, die ihnen zufließen, einzuräumen. In der bislang geltenden Finanzverfassung<br />

haben die Länder so gut wie keinen unmittelbaren Einfluss auf ihre Einnahmen,<br />

da die ihnen zufließenden Steuern durch Bundesgesetze geregelt werden. Die nicht vorhandene<br />

Möglichkeit der Länder, die Einnahmen- und Ausgaben mit zu beeinflussen, entspricht<br />

nicht den Voraussetzungen eines modernen, föderalen Staates.<br />

Viele Ressourcen gehen durch ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Gesetzgebungskompetenz<br />

sowie der Ertragshoheit einzelner Steuern verloren. Insbesondere wirkt sich dies<br />

auch bei der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer aus. Da das Aufkommen dieser<br />

beiden Steuern ein nahezu gleich ist, kann ein „Tausch“ der Steuern zwischen Bund und<br />

Ländern hier einen Beitrag zur Entflechtung der Finanzbeziehungen leisten.<br />

B. Lösung<br />

Die Länder erhalten neben der bereits bestehenden Ertragshoheit auch die Gesetzgebungskompetenz<br />

für die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist für eine Steuerautonomie der Länder<br />

besonders geeignet, da bei der Besteuerung immobiler Sachverhalte der Eintritt eines „Steuertourismusses“<br />

weitgehend ausgeschlossen ist.<br />

Die seit 1995 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhobene<br />

Vermögensteuer wird abgeschafft.<br />

Es wird ein nahezu aufkommensneutraler „Tausch“ der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Versicherungsteuer<br />

zwischen Bund und Ländern vorgenommen. Dies würde Bund und Ländern<br />

neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Darüber hinaus wird ein effizienterer Verwaltungsvollzug<br />

geschaffen, der ein Einsparpotential für die öffentlichen Haushalte ermöglicht.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

105


D. Kosten<br />

Die Entwicklung des Aufkommens der Grundsteuer in den einzelnen Ländern ist abhängig<br />

von der jeweiligen Ausnutzung der geschaffenen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Der „Tausch“ von Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer zwischen Bund und Ländern<br />

wird für die Zukunft zu einer Abnahme von Verwaltungskosten führen.<br />

Da die Vermögensteuer bereits seit 1995 nicht mehr erhoben wird und voll kompensiert ist,<br />

hat eine Abschaffung keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen;<br />

Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:<br />

Artikel 1<br />

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III,<br />

Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863), wird wie folgt geändert:<br />

1. In Artikel 105 wird folgender Absatz 2b eingeführt:<br />

„(2b) Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die Grundsteuer.“<br />

2. a) In Artikel 106 Abs. 1 Nr. 4 wird das Wort „Versicherungsteuer“ durch das Wort „Kraftfahrzeugsteuer“<br />

ersetzt.<br />

b) Artikel 106 Absatz 2 Nr. 1 wird gestrichen.<br />

c) In Artikel 106 Absatz 2 Nr. 3 wird das Wort „Kraftfahrzeugsteuer“ durch das Wort „Versicherungsteuer“<br />

ersetzt.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.<br />

Berlin, den 20. April 2005<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Der Gesetzentwurf trägt dem Bedürfnis Rechnung, die bestehenden Verflechtungen der Finanzbeziehungen<br />

zwischen Bund und Ländern zu reduzieren. Diese Verflechtungen tragen<br />

entscheidend zur Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit Deutschlands bei. Ohne eine<br />

Entflechtung der Finanzbeziehungen kann eine umfassende Reform des Föderalismus in<br />

Deutschland nicht gelingen, denn die Regelungen der Finanzverfassung, deren letzte Re-<br />

106


form im Jahre 1969 erfolgte, behindern die Durchsetzung grundlegender Reformen. Eine<br />

Entflechtung muss dabei nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern auch auf der Einnahmenseite<br />

erfolgen.<br />

B. Einzelbegründung<br />

Zu Artikel 1<br />

Zu Nummer 1<br />

Die Befugnis zur Gesetzgebung über die Grundsteuer wird vom Bund auf die Länder übertragen.<br />

Die Länder verfügen, mit Ausnahme bei den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern<br />

über keinerlei eigene steuerliche Gesetzgebungskompetenz. In keinem anderen föderalen<br />

Staat sind die Steuergesetzgebungskompetenzen der einzelnen Gliedstaaten so stark<br />

eingeschränkt wie in Deutschland. Wenn die deutsche Finanzverfassung den Erfordernissen<br />

eines modernen Staates gerecht werden soll, darf die Frage einer Steuerautonomie der Länder<br />

nicht ausgeklammert werden. Die Länder müssen zusätzlich zur Ertragshoheit der<br />

Grundsteuer auch die Gesetzgebungskompetenz erhalten. Für eine bundeseinheitliche Regelung<br />

von Steuern auf immobile Sachverhalte gibt es keinen überzeugenden Grund. Es<br />

besteht bei der Besteuerung immobiler Sachverhalte keine Gefahr einer Abwanderung, eines<br />

„Steuertourismusses“ von Privatpersonen und Unternehmen.<br />

Zu Nummer 2<br />

Die Änderungen in Buchstabe a und Buchstabe c bewirken, dass das Aufkommen der Versicherungsteuer<br />

vom Bund auf die Länder und das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer von<br />

den Ländern auf den Bund übertragen wird. Durch diesen „Steuertausch“ zwischen Bund<br />

und Ländern tritt eine spürbare Entflechtung der Finanzbeziehungen ein. In den Beratungen<br />

der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen<br />

Ordnung herrschte weitgehende Einigkeit über einen solchen „Steuertausch“. Es entfällt<br />

durch die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund die Zustimmungsbedürftigkeit<br />

durch den Bundesrat bei Änderungen des Gesetzes. Darüber hinaus fallen weitere Vorteile<br />

ins Gewicht:<br />

Die Bemessungsgrundlagen der Kraftfahrzeugsteuer werden EU-rechtlich beeinflusst. Durch<br />

die Übertragung der Steuer auf den Bund wird die Herstellung der Kompatibilität <strong>zum</strong> EU-<br />

Recht entscheidend vereinfacht.<br />

Der Bund erhält ferner die Möglichkeit, die Kraftfahrzeugsteuer abzuschaffen und sie auf die<br />

Mineralölsteuer umzulegen. Finanzielle Mehrbelastungen für den Bürger sind dabei insgesamt<br />

nicht zu erwarten. Eine solche Umlegung hätte <strong>zum</strong> einen den Vorteil, dass nicht mehr<br />

das Halten eines Kraftfahrzeugs besteuert würde, sondern lediglich das Fahren eines solchen.<br />

Dies beinhaltet aber auch ein umweltpolitisches Potential: die mit der Abschaffung der<br />

Kraftfahrzeugsteuer und deren Umlegung auf die Mineralölsteuer zu erwartenden Steigerungen<br />

der Kraftstoffpreise lösen eine Anreizwirkung aus, die zu sparsamerem Umgang mit dem<br />

Kraftstoff führt. Gleichzeitig entstehen Anreize zu wünschenswerten Verkehrsverlagerungen<br />

z. B. auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie zu einer verstärkten Nachfrage nach<br />

verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen. Schließlich könne durch eine Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer<br />

und deren Umlegung auf die Mineralölsteuer erhebliche Mittel in der Finanzverwaltung<br />

eingespart werden, da die Kraftfahrzeugsteuer sehr verwaltungsaufwändig ist.<br />

Die Länder erhielten durch die Übertragung der Versicherungsteuer die Möglichkeit, diese<br />

mit der Feuerschutzsteuer zusammenzufassen. An der Schnittstelle zwischen Versicherungund<br />

Feuerschutzsteuer könnten so die Reibungspunkte zwischen Bund und Ländern aufgelöst<br />

werden, die durch die laufende Entwicklung neuartiger kombinierter Versicherungsprodukte<br />

ausgelöst werden. Da die Vermögensteuer abgeschafft wird, kann Artikel 2 Nr. 1 gestrichen<br />

werden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 hat<br />

dazu geführt, dass die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird. Der Staat muss dem Bür-<br />

107


ger nach der Besteuerung mindestens die Hälfte seiner Einnahmen belassen. Im Lichte dieser<br />

Entscheidung bleibt auch eine Wiedereinführung der Steuer verfassungsrechtlich praktisch<br />

unmöglich. Auf Grund der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung eines Existenzminimums<br />

im unteren sowie des Halbteilungsgrundsatzes im oberen Einkommensbereich<br />

würde eine Vermögensteuer vorwiegend die mittleren Segmente des gewerblich tätigen und<br />

übrigen Mittelstandes treffen. Angesichts der hohen Bedeutung des Mittelstandes für die<br />

deutsche Wirtschaft und der ohnehin schon bestehenden hohen Arbeitslosigkeit hierzulande<br />

wäre dies auch nicht zu verantworten. Die Verwaltungskosten für die Erhebung der Vermögensteuer<br />

stünden in keinem Verhältnis <strong>zum</strong> Aufkommen der Vermögensteuer selbst. Das<br />

Aufkommen der Vermögensteuer wurde durch die Erhöhung von Erbschaft- und Grunderwerbsteuer<br />

kompensiert.<br />

Zu Artikel 2<br />

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

108


2.5 Einsetzung eines Konvents zur Reform des<br />

Föderalismus<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 17. Januar 2005<br />

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:<br />

Zur Fortführung der Föderalismusreform setzt sich der Deutsche Bundestag für die Einberufung<br />

eines Konvents ein.<br />

Nach dem Scheitern der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der<br />

bundesstaatlichen Ordnung bleibt die Neuordnung des Föderalismus die entscheidende Reform<br />

für Deutschland. Die Bedeutung der Reform wurde auch seitens des Bundespräsidenten<br />

nochmals nachdrücklich unterstrichen, der dazu aufgefordert hat, die Föderalismusreform<br />

weiter zu verfolgen. Mit dem Scheitern der Föderalismuskommission hat sich das<br />

grundlegende Problem, dass Entscheidungsprozesse sich über einen zu langen Zeitraum<br />

erstrecken und dass Zuständigkeiten für den Bürger nicht transparent erscheinen, nicht erledigt.<br />

Der Bundestag muss daher in dieser Angelegenheit umgehend erneut Gespräche mit dem<br />

Bundesrat aufnehmen, mit dem Ziel, einen Föderalismuskonvent einzuberufen, um die Reform<br />

des Föderalismus noch vor der Bundestagswahl 2006 zu verwirklichen. Die Konventslösung<br />

hat sich bei der Erarbeitung des EU-Verfassungsvertrages bewährt. In den Föderalismuskonvent<br />

müssen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eingebunden werden, <strong>zum</strong><br />

Beispiel Prof. Dr. Roman Herzog, Dr. Otto Graf Lambsdorff, Dr. Klaus von Dohnanyi und<br />

Hans-Olaf Henkel, die den Reformprozess parallel zu der Arbeit der Föderalismuskommission<br />

verfolgt und begleitet haben. Darüber hinaus sollten ausgewählte Wissenschaftler zu einzelnen<br />

Themengebieten sowie aktive Politiker in den Konvent einbezogen werden.<br />

Berlin, den 17. Januar 2005<br />

109


Begründung<br />

Die Reform des deutschen Föderalismus ist zu wichtig, um sie auf nicht absehbare Zeit zu<br />

verschieben. Daher muss eine Fortsetzung der Beratungen auf der Grundlage der in der<br />

Föderalismuskommission erarbeiteten Ergebnisse umgehend erfolgen. Die Föderalismuskommission<br />

ist nicht zuletzt an verschiedenen konzeptionellen Mängeln gescheitert. Aus<br />

diesem Grund muss ein anderes Gremium, ein Föderalismuskonvent nach dem Vorbild des<br />

Konvents <strong>zum</strong> EU-Verfassungsvertrag, die Verhandlungen fortsetzen.<br />

Dadurch, dass in der Zusammensetzung der Kommission von vornherein die bestehenden<br />

Mehrheitsverhältnisse abgebildet waren, wurde bei jeder Detailfrage ein starkes Augenmerk<br />

auf die Abstimmungsmehrheiten gelegt, wodurch die große Linie in der sachlichen Arbeit<br />

verloren ging. Diese Erfahrung muss bei einem neuen Anlauf berücksichtigt werden. Nur<br />

Mitglieder eines Konvents, die nicht alle unmittelbar in eigener Sache betroffen sind, sind in<br />

der Lage eine Reform zu erarbeiten, die dazu beitragen kann, die bestehenden Probleme in<br />

Deutschland zu beheben. Zum anderen war der Kommissionsauftrag von Anfang an zu eng<br />

gefasst. So blieb die Entflechtung der Finanzbeziehungen fast vollständig ausgeklammert.<br />

Ohne eine Entflechtung bei den Finanzen ist aber eine umfassende Reform des Föderalismus<br />

nicht zu erreichen. Themen wie Steuerautonomie der Länder und der Länderfinanzausgleich<br />

sowie die Länderneugliederung dürfen bei einer solchen Reform nicht von vornherein<br />

ausgelassen werden. Schließlich hat sich auch das gewählte Verfahren der Entscheidungsfindung<br />

in der Kommission in der Nachbetrachtung als nicht effektiv herausgestellt.<br />

Der Bundespräsident hat den wichtigen Anstoß zu einer Fortsetzung der Föderalismusreform<br />

gegeben. Ein Konvent muss jetzt umgehend die Arbeit aufnehmen und bis <strong>zum</strong> Herbst 2005<br />

abstimmungsreife Vorschläge vorlegen, um im Interesse unseres Staates die bestehenden<br />

Missstände zu beseitigen.<br />

110


2.6 Motor für Wettbewerb und Subsidiarität<br />

Vorschläge der <strong>FDP</strong>-Fraktionsvorsitzenden in den Landtagen<br />

zur Föderalismusreform<br />

F D P - Vorschläge zur Föderalismusreform<br />

Der Föderalismus hat sich in Deutschland grundsätzlich bewährt. Er verbindet die geschichtliche,<br />

politische, kulturelle, ökonomische, landsmannschaftliche und strukturelle Vielgestaltigkeit<br />

der Länder mit der solidarischen Verantwortlichkeit für das staatliche Ganze.<br />

Aufgrund der Unitarisierung der Politik, der Ausprägungen des Exekutivföderalismus, der<br />

Gefahr einer parteipolitischen Inanspruchnahme des Bundesrates und der Verflechtung der<br />

Ebenen sind jedoch erheblich Einbußen an Effizienz, Transparenz und demokratischer Legitimation<br />

zu verzeichnen. Manche sprechen daher bereits von einem Schein-Föderalismus.<br />

Reformen sind also dringend geboten.<br />

Wettbewerb statt gegenseitiger Blockade<br />

Aus liberaler Sicht ist ein echter und gestärkter Wettbewerbsföderalismus das Gebot der<br />

Stunde. Er ist als Dezentralisierungsprinzip unentbehrlich. Dadurch wird der Staat nicht nur<br />

zu bürgernahem Handeln gezwungen, er führt auch zu einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit<br />

und damit zu einem Wettbewerb der Länder und Gemeinden untereinander.<br />

Unbestritten verfügen die Länder derzeit nicht über das Kompetenzspektrum, um die entscheidenden<br />

Politikfelder zu gestalten und sich auf diesen Gebieten einen effizienten Wettstreit<br />

zu liefern. Der kooperative Föderalismus führt zu Entscheidungsblockaden, und dies zu<br />

einer Zeit, in der angesichts rasanter Veränderungen gerade ein hohes Maß an Anpassungskapazität<br />

gefragt wäre. Nur ein echter und fairer Standortwettbewerb vermag den Herausforderungen<br />

der Gegenwart und der Zukunft zu genügen. Nur wenn es gelingt, die Fesseln<br />

zu lösen, die die Kräfte des Marktes daran hindern sich zu entfalten, kann Deutschland<br />

zu mehr wirtschaftlicher Dynamik finden. Wir wollen aber nicht nur den Wettbewerb um die<br />

besten Standortfaktoren, sondern auch den Wettbewerb um die besten Unternehmen, die<br />

besten Universitäten und Schulen und auch um die besten Staatsdiener. Moderne, leistungsorientierte<br />

Besoldungsstrukturen im öffentlichen Dienst statt Einheitsbrei – so könnte<br />

neuer Schwung in die Amtsstuben kommen.<br />

Föderalismus darf nicht mit Gleichmacherei verwechselt werden, sondern muss das genaue<br />

Gegenteil bedeuten: Chancengleichheit statt Ergebnisgleichheit! Föderalismus muss Länderautonomie,<br />

Wettbewerb und kulturelle, soziale, ökonomische und politische Vielfalt garantieren.<br />

Revitalisierung der Landesparlamente: Eigene Gestaltung statt bloßer Mitwirkung<br />

Es besteht weitgehend Übereinstimmung darin, die Aufgaben von Bund und Ländern zu entflechten.<br />

Die in der Vergangenheit immer stärker zu beobachtende Verzahnung der Entscheidungsabläufe<br />

und –kompetenzen hat zu einem Verlust von Transparenz und damit einer<br />

Verwischung der Verantwortlichkeiten geführt.<br />

Die Landesparlamente sind die eigentlichen Verlierer dieses exekutivlastigen Beteiligungsföderalismus.<br />

Obwohl ihre Stellung als oberste Organe der politischen Willensbildung in den<br />

111


Ländern durch die Verfassungspraxis empfindlich eingeschränkt worden ist, hatten sie so gut<br />

wie keine Möglichkeit, sich des Kompetenzverlustes zu erwehren.<br />

Um einen wirklichen Gestaltungsauftrag der Landesparlamente zu erreichen, muss die in der<br />

Vergangenheit betriebene „Hochzonung“ von Gesetzgebungszuständigkeiten rückgängig<br />

gemacht werden. Dies entspricht einer konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.<br />

Es kommt entscheidend darauf an, den Landesparlamenten als die einzigen unmittelbar vom<br />

Volk gewählten Verfassungsorgane der Bundesländer ein stärkeres Gewicht zu verleihen.<br />

Die an die Exekutive verloren gegangenen Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten<br />

(„Exekutivföderalismus“) müssen den Parlamenten zurückgegeben werden. Die Länder<br />

müssen auf Macht in Berlin verzichten und im Gegenzug von Berlin Macht zurück bekommen,<br />

damit sie endlich dort wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen, wo sie sie<br />

brauchen. Dann werden auch Landtagswahlen wieder unter landespolitischen Vorzeichen<br />

stehen.<br />

A) Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeiten<br />

Es besteht weitgehend Einigkeit darin, dass die Kompetenzen der Länder im Bereich der<br />

Gesetzgebung gestärkt werden müssen. Länder ohne substanzielle Gesetzgebungskompetenzen<br />

entsprechen nicht dem vom Grundgesetz geforderten Bild unseres Bundesstaats.<br />

Nur wenn Parlamente hinreichende Kompetenzen besitzen und die staatlichen Entscheidungsverfahren<br />

transparent, verstehbar und zurechenbar sind, vermögen Wahlen für den<br />

Bürger eine demokratische Teilhabe zu bieten. Es bedarf daher einer Entflechtung der Aufgaben<br />

und deren klare und transparente Zuordnung auf verantwortliche Entscheidungsträger.<br />

Dies gilt insbesondere für die Kompetenzabgrenzung bei der Gesetzgebung zwischen<br />

Bund und Ländern.<br />

1. Gesetzgebungsautonomie statt Korporation<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert eine Neuabgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen nach dem so genannten<br />

Trennungsmodell. Nach dieser Konzeption würde es nur noch zwei Arten von Gesetzgebungskompetenzen<br />

geben: jeweils eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz<br />

des Bundes und eine der Länder. Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz und die<br />

Rahmengesetzgebung würden abgeschafft; ihre Materien würden auf den Bund und die<br />

Länder zur ausschließlichen Wahrnehmung aufgeteilt. Art. 30 und Art. 70 Abs. 1 GG hätten<br />

Bestand, so dass alle Gesetzgebungskompetenzen, die nicht durch das Grundgesetz dem<br />

Bund zugewiesen sind, bei den Ländern liegen.<br />

Der herausragende Vorteil dieses Systems besteht darin, dass es den Reformzielen in optimaler<br />

Weise entspräche: Es gäbe für ein und dieselbe Materie keine gestufte oder aufgesplittete<br />

Gesetzgebung mehr, die Gesetzgebung würde somit entflochten und es würden<br />

klare Verantwortlichkeiten geschaffen. Eine substanzielle Verlagerung von Gesetzgebungskompetenzen<br />

vom Bund auf die Länder hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass die Zahl<br />

der Zustimmungsgesetze und damit die Notwendigkeit von - dem viel kritisierten - Vermittlungsverfahren<br />

sinken würde. Ein gravierender politischer Vorteil dieses Systems wäre aus<br />

der Sicht der <strong>FDP</strong> auch darin zu sehen, dass die Bundesländer insbesondere bei einer Abschaffung<br />

und Neuaufteilung der konkurrierenden Gesetzgebung nur gewinnen könnten, weil<br />

deren Materien heute bereits nahezu vollständig vom Bund an sich gezogen worden sind;<br />

von einer echten Konkurrenz kann somit gar keine Rede sein. Faktisch besitzt der Bund insoweit<br />

eine reine Kompetenz-Kompetenz, die auch durch den neuen Art. 72 Abs. 2 GG (Erforderlichkeits-<br />

statt der alten Bedürfnisklausel) nicht effektiv begrenzt wird.<br />

Die ersatzlose Streichung der Rahmengesetzgebung hätte den Vorteil, dass die Regelung<br />

ein und derselben Materie durch eine zweistufige (durch das EU-Recht insbes. im Umweltbe-<br />

112


eich oft sogar dreistufige) Gesetzgebung entflochten würde. Da der Bund die Rahmenkompetenz<br />

bisher in exzessiver Weise ausgeschöpft hat, könnten die Länder im Falle der Aufteilung<br />

der Materien des Art. 75 GG mehr gewinnen als verlieren.<br />

Die Kritik an diesem Modell vermag nicht zu überzeugen. Der Einwand, dass den Landesparlamenten<br />

dann ein Stück weit mehr Last zur Gesetzgebung aufgeladen würde, was möglicherweise<br />

kleinere Länder wie die Stadtstaaten überfordern könnte, ist entweder unzutreffend<br />

oder ein Beweis dafür, dass sie aufzulösen wären. Auch die Erfahrungen der Landtage<br />

in den neuen Ländern sind dem entgegen zu halten, denn diese haben es geschafft, bei sehr<br />

viel ungünstigeren Ausgangsbedingungen in der 1. Wahlperiode nach der Wiedervereinigung<br />

ca. 80-90% der Standardgesetzgebung eines Landes zu verabschieden. Schließlich wäre es<br />

den kleineren Ländern auch nicht verwehrt, die bisherige Bundesregelungen, ggf. leicht modifiziert,<br />

zu übernehmen.<br />

Als weiterer Nachteil wird die Rigidität und fehlende Flexibilität dieses Modells hervorgehoben.<br />

Hinter diesem Argument verbirgt sich auch die Furcht vor Wettbewerb und ungleichwertigen<br />

Lebensverhältnissen sowie eigenem Rechtfertigungsdruck. Dem ist entgegen zu halten,<br />

dass in seltenen Fällen berechtigten Strebens nach länderübergreifenden Regelungen -<br />

z.B. dem Interesse der Küstenländer an inhaltsgleichen Gesetzen <strong>zum</strong> Küstenschutz - das<br />

Instrument des Staatsvertrags oder auch die Vereinbarung von Mustergesetzentwürfen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die mit einer erweiterten Gesetzgebungskompetenz einhergehende Rechtszersplitterung<br />

kann in einem Bundesstaat auch nicht als ein prinzipieller Nachteil anerkannt werden, weil<br />

die Geltung unterschiedlichen Rechts dem Föderalismus systemimmanent ist. Das Argument<br />

einer nachteiligen Rechtszersplitterung verliert auch dadurch an Gewicht, dass über das vorrangig<br />

geltende EU-Recht, dass das nationale Recht zunehmend in weiten Bereichen determiniert<br />

und überlagert, ein relativ hohes Maß an Einheitlichkeit insbes. im Bereich der Wirtschaft<br />

erzwungen wird.<br />

Abzulehnen ist die ebenfalls diskutierte so genannte Zugriffs- oder Vorranggesetzgebung<br />

("umgekehrte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Länder"). Nach diesem Modell<br />

würde die konkurrierende Gesetzgebung im Grundsatz erhalten bleiben und ggf. durch Materien<br />

aus der Rahmengesetzgebung erweitert werden. Die Länder könnten Materien ganz<br />

oder teilweise an sich ziehen und eigenverantwortlich gesetzlich regeln. Diese Zugriffsbefugnis<br />

könnte sachlich auf bestimmte Materien oder formell durch Vetorechte des Bundestags<br />

(Bundesrats) begrenzt werden. Zwar würde nach diesem Modell die Gesetzgebungsautonomie<br />

der Länder zweifelsohne substanziell erweitert. Da es sich allerdings nur um eine Option<br />

handelt, ist es fraglich, ob und ggf. in welchem Umfang sie wahrgenommen wird. Regelungen,<br />

die eventuell nur von einem oder einigen wenigen Ländern getroffen werden und sich<br />

bewährt haben, würden von anderen Ländern ebenfalls aufgegriffen, nachteilige Regelungen<br />

hingegen nicht. In dem Modell würde insoweit ein innovatives und korrigierendes Potenzial<br />

angelegt sein. Dieser begrüßenswerte Wettbewerb um eine gute Gesetzgebung wird allerdings<br />

stärker durch das Trennungssystem gewährleistet. Für den Fall, dass nur einige Länder,<br />

insbes. nur die großen Länder, die Zugriffsoption wahrnehmen, bestünde die Gefahr<br />

eines "Föderalismus zweier Qualitäten". Ferner spricht gegen die Zugriffs- oder Vorranggesetzgebung<br />

ein sehr kompliziertes Nebeneinander von parallelem Bundesund Landesrecht.<br />

Die Grundsatzregel von Art. 31 GG, wonach Bundesrecht Landesrecht bricht, würde prinzipiell<br />

in Frage gestellt. Diese Problematik würde entscheidend verschärft durch einen teilweisen<br />

Zugriff der Länder auf bundesgesetzliche Materien. Sich daraus ergebende Missstände<br />

würde man sich dann gegenseitig "in die Schuhe schieben". Und damit würde ein zentraler<br />

Punkt der Föderalismusreform verfehlt: Entflechtung der Kompetenzen und klare Verantwortlichkeiten.<br />

Gegen eine umgekehrte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Länder<br />

sprächen darüber hinaus auch grundsätzliche Erwägungen. Das gilt insbesondere dann,<br />

wenn die Ausübung des gesetzlichen Zugriffsrechts - wie vorgesehen - im politischen Ermessen<br />

der Länder steht und verfassungsrechtlich nicht begrenzt würde (allerdings auch<br />

113


kaum normativ in effektiver Weise begrenzbar ist). In einem Bundesstaat sollte aber nicht<br />

eine staatliche Ebene Kompetenzen allein durch politischen Willensentschluss der anderen<br />

Ebene verlieren. Die Kompetenzverteilung muss vielmehr in der Verfassung selbst vorgenommen<br />

werden.<br />

2. Versuch einer Zuordnung der einzelnen Gesetzgebungsmaterien<br />

Die Neuverteilung der Gesetzgebungsmatierien sollte zu mehr Autonomie von Bundes- und<br />

Landesgesetzgeber führen und nach dem Trennungsmodell vorgenommen werden.<br />

2.1. Gesetzgebungsmaterien, die aus der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz<br />

und der Rahmengesetzgebung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz<br />

der Länder überführt werden könnten:<br />

2.1.1. Aus der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74, 74 a GG)<br />

- Notariat (Art. 74 Nr. 1 GG).<br />

- Versammlungs- und Vereinsrecht (Art. 74 Nr. 3 GG).<br />

- Gesamtes Recht der öffentlichen Fürsorge (Art. 74 Nr. 7 GG).<br />

- Außerschulische berufliche Bildung, Ladenschluss und Bergbau (Art. 74 Nr. 11<br />

GG).<br />

- Arbeitsvermittlung (Art. 74 Nr. 12).<br />

- Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Ländern und Ausbildungsbeihilfen<br />

(Art. 74 Nr. 13 GG).<br />

- Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, Küstenschutz,Hochseeund<br />

Küstenfischerei (Art. 74 Nr. 17 GG).<br />

- Alle Materien des Art. 74 Nr. 18 GG (Grundstücksverkehr, Bodenrecht, landwirtschaftliches<br />

Pachtwesen, Wohnungswesen, Siedlungs- und Heimstättenwesen).<br />

- Alle Materien des Art. 74 Nr. 19 GG (Maßnahmen gegen gemeingefährliche und<br />

übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Verkehr mit Arzneien, Heilund<br />

Betäubungsmitteln und Giften), mit Ausnahme der Zulassung zu ärztlichen<br />

und anderen Heilberufen.<br />

- Krankenhausfinanzierung und Regelung der Krankenhauspflegesätze (Art. 74 Nr.<br />

19a GG).<br />

- Alle Materien des Art. 74 Nr. 20 (Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genussmitteln,<br />

Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und land- und forstwirtschaftlichem Saatund<br />

Pflanzengut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie<br />

den Tierschutz).<br />

- Bau und Unterhalt der Landstraßen sowie Erhebung und Verteilung von Gebühren<br />

für die Benutzung dieser Straßen mit Fahrzeugen (Art. 74 Nr. 22 GG).<br />

- Nichtbundeseisenbahnen (Art. 74 Nr. 23 GG).<br />

- Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung (Art. 74 Nr. 24).<br />

- Das Besoldungs- und Versorgungsrecht (Art. 74a GG) im Landes- und Kommunalbereich.<br />

2.1.2. Aus der Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG)<br />

- Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Landesbereich<br />

(Art. 75 Nr. 1 GG) mit Ausnahmen der Regelungen <strong>zum</strong> Status des Beamten (Begründung,<br />

Ende, Rechte, Pflichten).<br />

- Allgemeine Grundsätze des Hochschulwesens (Art. 75 Nr. 1 a GG).<br />

- Allgemeine Rechtsverhältnisse der Presse (Art. 75 Nr. 2 GG).<br />

- Jagdwesen, Naturschutz, Landschaftspflege (Art. 75 Nr. 3 GG).<br />

- Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaushalt (Art. 75, Nr. 4 GG).<br />

114


2.2. Gesetzgebungsmaterien, die aus der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz<br />

und der Rahmengesetzgebungskompetenz in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz<br />

des Bundes überführt werden könnten:<br />

2.2.1. Aus der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74, 74a GG):<br />

- Bürgerliches Recht, Strafrecht, Strafvollzug, Gerichtsverfassung und -verfahren,<br />

Rechtsanwaltschaft und Rechtsberatung (Art. 74 Nr. 1 GG).<br />

- Personenstandswesen (Art. 74 Nr. 2 GG).<br />

- Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer (Art. 74 Nr. 4 GG).<br />

- Waffen- und Sprengstoffrecht (Art. 74 Nr. 4a GG).<br />

- Flüchtlings- und Vertriebenenangelegenheiten (Art. 74 Nr. 6 GG).<br />

- Kriegsschäden und Wiedergutmachung (Art. 74 Nr. 9 GG).<br />

- Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge<br />

für die ehemaligen Kriegsgefangenen (Art. 74 Nr. 10 GG).<br />

- Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft<br />

(Art. 74 Nr. 10a GG).<br />

- Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk und das Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen<br />

und privatrechtliches Versicherungswesen (Art. 74 Nr. 11GG).<br />

- Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung<br />

und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren,<br />

die bei Freiwerden von Kernenergie oder ionisierende Strahlen entstehen,<br />

und Beseitigung radioaktiver Stoffe (Art. 74 Nr. 11a GG).<br />

- Betriebsverfassungs- und Arbeitsschutzrecht, Sozialversicherung einschließlich<br />

Arbeitslosenversicherung (Art. 74 Nr. 12 GG).<br />

- Enteignung (Art. 74 Nr. 14 GG).<br />

- Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung (Art. 74 Nr. 16 GG).<br />

- Hochsee- und Küstenschifffahrt sowie die Seezeichen, Binnenschifffahrt, Wetterdienst,<br />

Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen<br />

(Art. 74 Nr. 21 GG).<br />

- Straßenverkehr, Kraftfahrwesen, Bau und Unterhaltung der Bundesstraßen sowie<br />

Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung dieser Straßen mit<br />

Fahrzeugen (Art. 74 Nr. 22 GG).<br />

- Staatshaftung (Art. 74 Nr. 25 GG).<br />

- Künstliche Befruchtung beim Menschen, Untersuchung und künstliche Veränderung<br />

von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen<br />

und Geweben (Art. 74 Nr. 26 GG).<br />

2.2.2. Aus der Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG):<br />

Regelungen <strong>zum</strong> Status der Beamten (Begründung, Ende, Rechte und Pflichten), Art.<br />

75 Nr. 1 GG.<br />

Art. 74 Nr. 15 GG (Sozialisierung) ist ebenso wie die Materie „Ein- und Ausfuhr land- und<br />

forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (Art. 74 Nr. 17 GG) zu streichen.<br />

Eine Neuabgrenzung bzw. Klarstellung der Zuständigkeiten sollte im Bereich Telekommunikation<br />

(Art. 73 Nr. 7 GG) und neue Medien (Art. 70 Abs. 1 GG) erfolgen.<br />

B) Reduzierung zustimmungspflichtiger Gesetze<br />

Die Entflechtung und Stärkung der Verantwortlichkeiten im Bundesstaat muss sich auch und<br />

gerade in der Durchsetzbarkeit eigener Gestaltungsentscheidungen beweisen. Dies gilt für<br />

Bund und Länder gleichermaßen. Durch die klare Trennung der Verantwortlichkeiten von<br />

Bund und Land wird der hohe Anteil zustimmungspflichtiger Gesetze, der für den Reformstau<br />

durch den Bundesrat verantwortlich ist, erheblich reduziert.<br />

115


Daher soll sich der Bund aus der Verwaltungshoheit der Länder vollständig zurückziehen,<br />

Art. 84 Abs. 1 (Möglichkeit des Bundes, Regelungen zur Einrichtung der Behörden und des<br />

Verwaltungsverfahrens zu treffen) und Abs. 2 (Möglichkeit der Bundesregierung <strong>zum</strong> Erlass<br />

allgemeiner Verwaltungsvorschriften) GG sind deshalb zu streichen. Sie widersprechen<br />

schon per definitionem dem grundgesetzlichen Länderauftrag, die Gesetze „als eigene Angelegenheit“<br />

auszuführen (Art. 83 GG). Auch Art. 84 Abs. 5 GG (Möglichkeit der Bundesregierung<br />

zur Erteilung von Einzelweisungen in besonderen Fällen) kann gestrichen werden.<br />

Die weiterhin bestehende Bundesaufsicht (Art. 83 Abs. 3 GG) mit der Möglichkeit der Mängelrüge<br />

(Art. 84 Abs. 4 GG) reicht völlig aus.<br />

Darüber hinaus muss auch der Bund seine Kompetenzen und Aufgaben wieder stärker<br />

selbst verantworten können, ohne daran über den Bundesrat faktisch gehindert werden zu<br />

können. Deshalb sollten sämtliche legislatorischen Zustimmungsbedürftigkeiten kritisch ü-<br />

berprüft werden.<br />

Ferner sollte über eine Abschaffung der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) nachgedacht<br />

werden. Hierzu gehören derzeit beispielsweise folgende Verwaltungsbereiche: Bundesfernstraßen<br />

(Art. 90 GG), Kernenergie (Art. 87c GG), Luftverkehr (Art 87d GG), Bundeswasserstraßen<br />

(Art 89 GG) und Teile der Finanzverwaltung (Art. 104a III, 108 III GG). Eine<br />

möglichst klare Trennung auch im Bereich der Verwaltungszuständigkeiten ist anzustreben.<br />

C) Demokratisierung des Bundesrates<br />

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich 1949 – den Traditionslinien der deutschen<br />

Verfassungsgeschichte folgend – für die Fortführung des Bundesrats- und gegen das<br />

Senatsmodell entschieden. Anders als in der Reichsverfassung von 1871 und auch anders<br />

als in der WRV haben sie den Bundesrat jedoch von den präföderalen Strukturen des Gesandtenkongresses<br />

entfernt, ohne ihm ein wirklich klares Profil zu verschaffen. Nach wie vor<br />

changiert sein Erscheinungsbild zwischen senatsähnlichen Zügen und einem Gesandtenkongress.<br />

Einerseits weist er für jedes Land mehrere persönliche Mitglieder auf, wirken auch<br />

nur anwesende Mitglieder und ihre Vertreter an seinen Beschlüssen mit (Art. 51 III GG). Als<br />

Verfassungsorgan des Bundes wird sein Handlungsmaßstab ausschließlich durch das Bundesrecht<br />

bestimmt, so dass für die Richtlinienkompetenz eines Ministerpräsidenten in diesem<br />

Zusammenhang ebenso wenig Raum ist wie für ein imperatives Mandat der Landtage.<br />

Insoweit trägt der Bundesrat Züge eines Senats. Andererseits sind seine Mitglieder an die<br />

Weisungen ihrer Landesregierung gebunden, können sie jederzeit bestellt und abberufen<br />

werden (Art. 51 I 1 GG) und – obwohl ihre Anwesenheit erforderlich ist – nur einheitlich abstimmen,<br />

akzeptiert die Verfassungspraxis die Stimmführerschaft. Das ist die Erblast des<br />

Gesandtenkongresses 2 .<br />

Vor diesem Hintergrund schlägt die <strong>FDP</strong> vor, den Bundesrat in einen Senat nach österreichischem<br />

(Art. 35 der Österreichischen Bundesverfassung) oder USamerikanischem Vorbild<br />

(Artikel 1, Abschnitt 3 der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika) umzuwandeln.<br />

Die Senatoren wären nicht zugleich Mitglieder der Landesregierungen, diese verlören ihren<br />

unmittelbaren Einfluss auf die Bundespolitik, was die Verflechtung zwischen Bundesgesetzgebung<br />

und Landesexekutive beseitigen würde. Ein weiterer Vorteil wäre, dass einer Instrumentalisierung<br />

der Landtagswahlen im Dienste der Bundespolitik so ein Riegel vorgeschoben<br />

werden könnte. Ferner könnte der Bundesrat nicht mehr als „Blockadeinstrument“ der<br />

Landesregierungen missbraucht werden. Gegen ein solches Senatsmodell wird eingewandt,<br />

die Senatoren könnten nicht unmittelbar auf den Sachverstand der Landesexekutiven zurückgreifen<br />

und wären so in besonders schwierigen Angelegenheiten nicht oder nur bedingt<br />

2 So Huber, Stellungnahme zur Anhörung am 12.12.2003, S. 18f<br />

116


in der Lage, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Angesichts der hier präferierten Trennungslösung<br />

bei der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen sowie einer weitgehenden<br />

Entflechtung der Verwaltungsbereiche, verliert dieses Argument jedoch erheblich an<br />

Gewicht. War es ursprünglich richtig, die Besetzung des Bundesrats zur Sicherung der Funktionsfähigkeit<br />

der Verwaltung in die Hand der Landesregierung zu geben, weil so verhindert<br />

werden konnte, dass mit Bundesgesetzen in die Verwaltungskompetenz der Länder eingegriffen<br />

wird, so steht künftig das Problem des Eingriffs in die Gesetzgebungskompetenz der<br />

Landtage im Vordergrund. Auch von daher wäre es konsequent, die Befugnis zur Besetzung<br />

des Bundesrats den Landtagen zu übertragen und damit auf eine direkte Anbindung an die<br />

Landesexekutive zu verzichten. Im Übrigen könnte und sollte den „Senatoren“ ein eigener<br />

Auskunftsanspruch gegenüber der Landesverwaltung gewährt werden. Wir schlagen daher<br />

vor, das Recht zur Bestimmung der Mitglieder des Bundesrats den Landesparlamenten zu<br />

übertragen. Die Mitglieder sind bei der Stimmabgabe frei.<br />

D) Abbau von Mischfinanzierungen<br />

1.) Gemeinschaftsaufgaben<br />

Nach Auffassung der <strong>FDP</strong> sollten die Gemeinschaftsaufgaben durch ersatzloses Streichen<br />

der Art. 91a und 91b GG vollständig abgeschafft werden. Die Aufgaben aus diesem Bereich<br />

sind in die alleinige Zuständigkeit der Länder zurückzuführen.<br />

Die Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a und Art. 91b GG – Hochschulbau, Verbesserung der<br />

regionalen Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie Bildungsplanung<br />

und -förderung) wurden 1969 in das Grundgesetz eingeführt. Sie beteiligen den Bund<br />

in bestimmten Grenzen an der Wahrnehmung von Länderaufgaben. Die Regelungen haben<br />

falsche Ausgabenanreize gefördert. Sie haben der Aufblähung des Subventionsstaates in<br />

Deutschland auch dadurch Vorschub geleistet, dass sie die Bedienung von regionalen Sonderinteressen<br />

durch den Bund und die Konservierung veralteter Wirtschaftsstrukturen in den<br />

Ländern enorm erleichtern. Die Eigenverantwortung der Länder für ihre fehlgeleitete Strukturpolitik<br />

wurde so bis zur Unkenntlichkeit verwässert.<br />

2.) Eigenes Steuerfindungsrecht der Länder<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich für eine möglichst weitgehende Steuerautonomie der Bundesländer ein.<br />

Ein eigenes, möglichst weitgehendes Zuschlagsrecht auf Lohn- und Einkommensteuer sowie<br />

die Körperschaftsteuer sollten eingeführt werden. Die Länder sollten ferner <strong>zum</strong>indest für<br />

Grund- und Grunderwerbsteuer, Erbschaftund Schenkungssteuer und Vermögensteuer zuständig<br />

sein.<br />

Die bundesstaatliche Finanzverfassung muss den Ländern künftig mehr Autonomie gewähren.<br />

Die Landesparlamente, die derzeit von der Steuergesetzgebung praktisch ausgeschlossen<br />

sind, sollten auch auf diesem Gebiet mehr Eigenverantwortung erhalten. Die einzelnen<br />

Länder müssen einen ausreichenden Spielraum erhalten, um die Höhe der Steuereinnahmen<br />

<strong>zum</strong>indest teilweise in eigener Verantwortung bestimmen zu können. Die Länder sollten<br />

<strong>zum</strong>indest berechtigt sein, die Höhe ihres Anteils an der Lohn- und Einkommen- sowie Körperschaftsteuer<br />

– ggf. innerhalb bundesrechtlich festgelegter Grenzen – selbst zu bestimmen.<br />

Darüber hinaus sollten die Länder aber auch weitere Steuern in eigener Verantwortung<br />

regeln und ggf. neu einführen dürfen; dies gilt insbesondere für die Besteuerung des Grundbesitzes,<br />

für Aufwand- und Verbrauchsteuern, aber auch für die Vermögensteuer. Die Gesetzgebungszuständigkeit<br />

der Länder liegt für diejenigen Steuerarten besonders nahe, deren<br />

Ertrag bereits nach geltendem Recht vollständig den Ländern zusteht (z.B. Grund- und<br />

Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer). Die Gewerbesteuer ist abzuschaf-<br />

117


fen. Steuerertrags- und Steuerfindungsrecht sollten möglichst weitgehend auf der gleichen<br />

politischen Entscheidungsebene liegen.<br />

E) Abschied von der Nivellierungs-Ideologie<br />

Das bestehende System des Länderfinanzausgleichs ist gekennzeichnet durch ein übermäßig<br />

hohes Maß an Nivellierung und eine undurchschaubare Komplexität. Eine Reform der<br />

bundesstaatlichen Ordnung bleibt unvollständig, wenn eine Neuausrichtung des Länderfinanzausgleichs<br />

ausgeklammert würde.<br />

1. Reform des Länderfinanzausgleichs<br />

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass sich Deutschland mit seinem ins Extrem gesteigerten<br />

Finanzausgleich deutlich von anderen föderal verfassten Demokratien unterscheidet: weder<br />

die Schweiz noch die USA leisten sich auch nur annähern so perfektionistische Nivellierungsprogramme<br />

zwischen ihren Bundesstaaten bzw. Kantonen wie wir. Sie setzen auf<br />

Wettbewerb und fahren gut damit: In beiden Ländern liegt die Steuerlast- bzw. Staatsquote<br />

und die Arbeitslosenquote deutlich unter der unseren.<br />

Die <strong>FDP</strong> tritt dafür ein, den Länderfinanzausgleich als echten Hilfsfonds auszugestalten. Ein<br />

Ausgleich soll nur dann stattfinden, wenn eine wirkliche Notlage vorliegt, die auf Umständen<br />

beruht, die für die Landespolitik nicht beeinflussbar sind.<br />

2. Einführung eines Konnexitätsprinzips<br />

Ergänzend zur Reform des Länderfinanzausgleichs schlägt die <strong>FDP</strong> vor, ein echtes Konnexitätsprinzip<br />

in der Verfassung zu verankern. Bund und Länder sollten verpflichtet werden, die<br />

Ausgaben, die sie durch ihre politischen Entscheidungen veranlassen, jeweils auch selbst<br />

tragen zu müssen. Soweit also Bundesgesetze den Ländern – einschließlich ihrer Kommunen<br />

– Ausgaben für bestimmte Zwecke auferlegen, muss der Bund ihnen diese Ausgaben<br />

erstatten.<br />

F) Neugliederung des Bundesgebiets erleichtern<br />

Eine wirksame Reform des Föderalismus hin zu einem fairen Wettbewerbsföderalismus verlangt<br />

im Grunde auch einen Neuzuschnitt der Bundesländer. Grundvoraussetzung funktionierender<br />

Bundesstaatlichkeit, insbesondere eines konsistenten, reibungslosen bundesstaatlichen<br />

Finanzausgleichs ist, dass die beteiligten Bundesländer prinzipiell wirklich lebens-,<br />

leistungs- und autonomiefähig sind. Leistungskraftunterschiede sollten nicht über eine gewisse<br />

Toleranzmarge hinausgehen.<br />

Die <strong>FDP</strong> tritt dafür ein, die Regelungen zur Neugliederung des Bundesgebiets (Art. 29 GG)<br />

unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der unmittelbar betroffenen Bürger zu vereinfachen.<br />

G) Umsetzung des EU-Rechts/Änderung von Art. 23 GG<br />

Die „auswärtigen Angelegenheiten“ sollten in der Gestaltungs- und Regelungshoheit des<br />

Bundes bleiben (Art. 32 I, 73 Nr. 1 GG).<br />

118


Die <strong>FDP</strong> ist der Ansicht, dass sich die Ländermitwirkung in EU-Angelegenheiten nach Art. 23<br />

GG nicht bewährt hat und reformbedürftig ist. Die Regelungen müssen deshalb der neuen<br />

bzw. künftigen europäischen Rechtslage – ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen der<br />

Europäischen Verfassung - angepasst werden.<br />

Diskussionswürdig ist der Vorschlag, die Vertretung der Länder in der EU nach dem Vorortprinzip<br />

zu regeln. Wie bei der Ratspräsidentschaft in der EU könnte der Bundesratspräsident<br />

oder ein für diesen gewählter Vertreter die Länder während seiner Amtszeit in Europa vertreten.<br />

Bund und Länder sollten die Vertretung nach der Gesetzgebungszuständigkeit aufteilen.<br />

In Fällen sich überscheidender ausschließlicher Zuständigkeiten könnte – je nach Schwerpunkt<br />

der zu regelnden Materie – einer von beiden als Vertreter des deutschen Mitgliedstaats<br />

auftreten.<br />

Mai 2004<br />

Jörg-Uwe Hahn<br />

119


2.7 Finanzverfassung, solide Finanzen<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme von Stabilitätskriterien<br />

in das Grundgesetz) vom 22.09.2004;<br />

Hier als Dokument der Bundesstaatskommission<br />

A. Problem<br />

Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,<br />

ein übermäßiges öffentliches Defizit und einen übermäßigen Schuldenstand zu<br />

vermeiden. Das öffentliche Defizit soll 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) und der öffentliche<br />

Schuldenstand 60 Prozent des BIP nicht überschreiten (Ex-Artikel 104c des Vertrags<br />

von Maastricht, Artikel 1 des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen<br />

Defizit).<br />

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Einhaltung der Regelungen ist die Basis für das<br />

Vertrauen der Bürger in die gemeinsame Währung und zugleich das Versprechen der Mitgliedstaaten,<br />

mit einer soliden Haushaltspolitik die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />

in Europa zu schaffen. Gegen diesen völkerrechtlichen Vertrag hat Deutschland<br />

in den letzten beiden Jahren verstoßen. Auch für das Jahr 2004 ist davon auszugehen, dass<br />

die Einhaltung der Referenzwerte nicht erfolgen wird. Die Verpflichtung, mittelfristig einen<br />

ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss anzustreben, wird aktuell weder<br />

im Stabilitätsprogramm noch in der mittelfristigen Finanzplanung dokumentiert.<br />

Deutschland steht als größtes Mitgliedsland der Eurozone und als Initiator des Paktes in einer<br />

besonderen Verantwortung für mehr wirtschaftliche Dynamik, für eine stabile gemeinsame<br />

Währung und ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion. Ein<br />

internationaler Vergleich zeigt, dass trotz einer schlechten Weltkonjunktur eine Vielzahl von<br />

Ländern der Eurozone die Einhaltung der Stabilitätskriterien gewährleisten bzw. sogar Haushaltsüberschüsse<br />

ausweisen konnte.<br />

Dagegen hat sich die gesamtstaatliche Haushaltssituation in Deutschland in den letzten Jahren<br />

erheblich verschlechtert. Es ist daher unerlässlich, Bund, Länder und Gemeinden auf<br />

eine strenge Begrenzung ihrer Defizite und Verschuldung sowie auf den Haushaltsausgleich<br />

in wirtschaftlichen Normallagen zu verpflichten.<br />

B. Lösung<br />

Durch die Einfügung eines Artikels 109a in das Grundgesetz wird eine verbindliche und dauerhafte<br />

Regelung geschaffen, die im EG-Vertrag festgeschriebenen Vorschriften einzuhalten<br />

und missbrauchssicher einzugrenzen.<br />

C. Alternativen<br />

Keine<br />

D. Kosten<br />

Keine<br />

120


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme von<br />

Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen;<br />

Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:<br />

Artikel 1<br />

Nach Artikel 109 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt<br />

Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das<br />

zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl I. S. 2863) geändert worden ist, wird folgender<br />

Artikel 109 a eingefügt:<br />

„Artikel 109a<br />

Staatsdefizit, Schuldenstand<br />

Bund und Länder haben jeweils auf der Grundlage ihrer Haushaltspläne den für das Verhältnis<br />

zwischen dem öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt maßgeblichen Wert von<br />

3 Prozent einzuhalten mit dem Ziel, mindestens einen Haushaltsausgleich spätestens <strong>zum</strong><br />

31. Dezember 2010 zu erreichen. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand<br />

und dem Bruttoinlandsprodukt darf den Wert von 60 Prozent nicht überschreiten.“<br />

Artikel 2<br />

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres in Kraft.<br />

Berlin, den 22. September 2004<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Die Vorschrift dient der verfassungsrechtlichen Absicherung und zur Umsetzung der sich aus<br />

dem Maastricht-Vertrag ergebenden Regelungen zur Defizit- und Schuldenbegrenzung.<br />

Bei der Begrenzung der Defizite auf 3 Prozent und der Schulden auf 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes<br />

hat es in der jüngeren Vergangenheit vielfach Abweichungen durch einzelne<br />

Mitgliedstaaten gegeben. Die Vorgaben des EG-Vertrages und des europäischen Stabilitätspaktes<br />

sind für die EU-Länder zwar rechtlich verbindlich, jedoch besteht keine Möglichkeit,<br />

den betreffenden Mitgliedstaat bei Nichteinhaltung vor dem Europäischen Gerichtshof zu<br />

verklagen.<br />

Eine Klagemöglichkeit speziell im Hinblick auf die Verpflichtung zur Vermeidung übermäßiger<br />

öffentlicher Defizite ist ausgeschlossen (siehe Ex-Artikel 104c Abs. 10 des Vertrags von<br />

Maastricht). Die weitergehende Verpflichtung, nämlich die öffentlichen Haushalte nahezu<br />

auszugleichen oder sogar einen Überschuss zu erzielen, ist ebenfalls nicht einklagbar.<br />

Es bestehen zwar entsprechende Überwachungs- und Sanktionsverfahren, doch hat die<br />

Vergangenheit gezeigt, dass viele Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume sich als<br />

Schwachstellen erwiesen haben, um auf Dauer eine ausreichend strenge Kontrolle stattfinden<br />

zu lassen und die im Vertrag von Maastricht formulierten Ziele zu erreichen.<br />

Die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung <strong>zum</strong> mittelfristigen Haushaltsausgleich gilt für<br />

Deutschland als Gesamtstaat. Das heißt, sowohl Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

als auch die gesetzlichen Sozialversicherungen sind dem Ziel verpflichtet.<br />

121


Verantwortlich für die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verschuldungsgrenze gegenüber der<br />

EU ist in Deutschland allerdings allein der Bund bzw. die Bundesregierung. Dies ergibt sich<br />

aus Artikel 3 des Protokolls <strong>zum</strong> EG-Vertrag über das Verfahren beim übermäßigen Defizit.<br />

Dort heißt es: „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die innerstaatlichen Verfahren im<br />

Haushaltsbereich sie in die Lage versetzen, ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen<br />

in diesem Bereich zu erfüllen.“<br />

Mit der Aufnahme der Defizit- und Schuldenbegrenzung gemäß dem Vertrag von Maastricht<br />

in das Grundgesetz wird eine Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Gleichzeitig ist die<br />

Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gegeben, so dass die<br />

jeweilige Gebietskörperschaft bei Nichteinhaltung der Verpflichtung mit dem schwerwiegenden<br />

Vorwurf des Verfassungsverstoßes konfrontiert wäre.<br />

Eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung erscheint sogar nötig, weil <strong>zum</strong> einen die vom<br />

Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie (Artikel 109 Abs. 1 GG) der Bundesländer tangiert<br />

wird. Sie ist ein wesentlicher Grundsatz der Bundesstaatlichkeit Deutschlands und betrifft<br />

existenzielle Interessen der Länder. Eine solche Einschränkung der Budgetautonomie ist<br />

aber möglich und zulässig, wenn wichtige Gründe – wie auch die Einhaltung der gesamtstaatlichen<br />

Verpflichtung <strong>zum</strong> Haushaltsausgleich – dafür sprechen. Zum anderen ist sie im<br />

Hinblick auf das Prinzip der Bundestreue sogar geboten, denn ansonsten wird die gemeinschaftsrechtliche<br />

Verpflichtung <strong>zum</strong> gesamtstaatlichen Haushaltsausgleich schwerlich zu<br />

erfüllen sein.<br />

B. Einzelbegründung<br />

Zu Artikel 1<br />

Übermäßige staatliche Defizite sind zu vermeiden. Die Referenzwerte von 3 Prozent und 60<br />

Prozent in Bezug auf das staatliche Defizit und den Schuldenstand sind als Obergrenze zu<br />

verstehen und sollen reduziert und möglichst weit unterschritten werden. Einer übermäßig<br />

hohen Verschuldung soll damit im Großen und Ganzen entgegengewirkt werden. Auf mittlere<br />

Sicht ist das Ziel ein gesamtstaatlicher Haushaltsausgleich. Artikel 115 Abs.1 Satz 2 GG ist<br />

zu berücksichtigen.<br />

Eine ausdrückliche Erwähnung der „Gemeinden“ erfolgt nicht, da diese unbeschadet der<br />

institutionellen Garantie des Artikels 28 Abs. 2 GG in die Länder eingegliederte Gebietskörperschaften<br />

sind.<br />

Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“ und „Schuldenstand“ sind definiert gemäß Artikel 2 des Protokolls<br />

(Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) <strong>zum</strong> Ex-Artikel 104c<br />

des Vertrags von Maastricht:<br />

- Danach sind in Deutschland sowohl der Bund, die Länder und die Gemeinden einschließlich<br />

der Sozialversicherungen im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher<br />

Gesamtrechnung (ESVG) <strong>zum</strong> Begriff „öffentlich“ <strong>zum</strong> Staat zu zählen.<br />

– Der Begriff „Defizit“ ist das Finanzierungsdefizit im Sinne des ESVG.<br />

– Unter dem „Schuldenstand“ ist der Brutto-Gesamtschuldenstand <strong>zum</strong> Nominalwert am<br />

Jahresende nach Konsolidierung innerhalb und zwischen den einzelnen Bereichen des<br />

Staatssektors zu verstehen.<br />

Zu Artikel 2<br />

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

122


3.<br />

Spezielle Programme zu „Arbeit hat Vorfahrt“<br />

3.1 „Die <strong>FDP</strong> will die Arbeitnehmer in den Betrieben stärken“, 125<br />

Beschluss des Präsidiums vom 6. Juni 2005<br />

3.2 „Bundesagentur für Arbeit auflösen“, 126<br />

Beschluss des Präsidiums vom 26. Januar 2004<br />

3.3 „Arbeit für Ostdeutschland“, Dresdner Erklärung“, 128<br />

Beschluss des Präsidiums vom 13. September 2004<br />

3.4 „Für eine mittelstandsfreundliche Reform der betrieblichen Mitbestimmung“, 130<br />

Beschluss des Präsidiums vom 15. November 2004<br />

3.5 „Arbeitnehmerinteressen stärken, Gewerkschaftsprivileg beseitigen“, 132<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 28. Oktober 2004<br />

3.6 „Arbeitsplätze schaffen, Machtkartelle aufbrechen“, 133<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

3.7 „Beschäftigungschancen Älterer verbessern“ 136<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Juni 2005<br />

3.8 „Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!“, 138<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 26. April 2004<br />

3.9 „Kein Vorziehen des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben“, 139<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Mai 2005<br />

3.10 „Mobilität schafft Arbeit“, Beschluss des Präsidiums vom 27. Januar 2003 140<br />

3.11 „Schluß mit der roten Kumpelwirtschaft bei der deutschen Steinkohle: 143<br />

Für eine Entpolitisierung der Ruhrkohle AG“,<br />

Beschluss des Präsidiums vom 2. Mai 2005<br />

3.12 Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung 145<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 22.10.2003<br />

123


124


3.1 „Die <strong>FDP</strong> will die Arbeitnehmer in den Betrieben<br />

stärken“<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 6. Juni 2005<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Arbeitnehmer in den Betrieben stärken. Wir setzen auf Selbstbestimmung<br />

statt Funktionärsfremdbestimmung.<br />

Die Ausdehnung der Funktionärsbestimmung in den Unternehmen hat zu Machtzuwächsen<br />

der Funktionäre auf Kosten der produktiven Kräfte geführt. Vielfach verteidigen Funktionäre<br />

überkommene Besitzstände, anstatt endlich Macht an die Betriebe und damit die Betroffenen<br />

vor Ort abzugeben.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Unternehmensleitungen.<br />

Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern hat sich in vielen Fällen konstruktiv<br />

auf die Möglichkeit ausgewirkt, die Unternehmenspolitik an die Erfordernisse des Wettbewerbs<br />

anzupassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.<br />

Die rot-grüne Bundesregierung hat die Mitbestimmung überdehnt. Langfristige Unternehmensziele<br />

werden zu stark kurzfristig orientierten Gewerkschaftsinteressen untergeordnet.<br />

Die Entwicklungschancen von Unternehmen werden zu oft dem Konsens mit den Gewerkschaftsfunktionären<br />

geopfert. Die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen bleibt bei der<br />

kurzfristigen Sicherung von Lohnniveaus vielfach auf der Strecke.<br />

Die Mitbestimmung heutigen Zuschnitts verregelt das Verhältnis zwischen Unternehmensleitung,<br />

Belegschaft und Betriebsräten, verursacht gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />

zusätzliche Kosten und trägt dazu bei, daß internationale Investoren den Standort<br />

Deutschland meiden.<br />

Was für den Betrieb gut ist, wissen die Mitarbeiter und Betriebsführungen selbst am besten.<br />

Wenn sich 75 Prozent der Mitarbeiter in geheimer Abstimmung entscheiden, vom<br />

Flächentarifvertrag abzuweichen, dann soll das auch Gültigkeit haben.<br />

Die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten sollen aus den Betrieben kommen und<br />

ausschließlich von den Arbeitnehmern des Betriebs selbst bestimmt werden.<br />

Die paritätische Mitbestimmung muß auch in Kapitalgesellschaften über 2000 Beschäftigten<br />

durch Drittelbeteiligung der Belegschaft ersetzt werden.<br />

Arbeit hat Vorfahrt. Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Unternehmen und Politik müssen ihr<br />

Handeln dieser Vorfahrtsregel unterordnen. Damit leisten sie einen verantwortungsbewussten<br />

Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der Menschen, die ihre Arbeitskraft<br />

und Leistungsbereitschaft in produktive Arbeit einbringen wollen.<br />

125


3.2 Bundesagentur für Arbeit auflösen<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 26. Januar 2004<br />

Die Diskussion, die seit Monaten über die Bundesagentur für Arbeit und die Entscheidungen<br />

ihres Vorstandsvorsitzenden und des Verwaltungsrates geführt wird, zeigt, dass bisher erfolglos<br />

und nur an Symptomen korrigiert wurde. Das Gesetz <strong>zum</strong> Umbau der Bundesagentur<br />

für Arbeit (Hartz III oder Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) ist<br />

ungeeignet, um wirksame Veränderungen und eine Bewusstseinsänderung bei den Entscheidungsträgern<br />

in der Verwaltung und den Aufsichtsgremien zu erreichen. Die unverändert<br />

hohe Arbeitslosigkeit und notwendige Maßnahmen <strong>zum</strong> Abbau der Arbeitslosigkeit geraten<br />

darüber in den Hintergrund.<br />

Bei der Bundesagentur für Arbeit sind ca. 90.000 Menschen in 180 Arbeitsämtern und zahlreichen<br />

Verwaltungseinheiten beschäftigt, darunter u.a. die Fachhochschule des Bundes, die<br />

Führungsakademie, die Verwaltungsschulen, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, das<br />

Vorprüfungsamt und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Nur ca. 10%<br />

werden für Vermittlungsaufgaben im engeren Sinne eingesetzt.<br />

Die Arbeitsverwaltung muss grundlegend reformiert werden. Die <strong>FDP</strong> will das Augenmerk<br />

wieder auf die effektive Bekämpfung der Arbeitslosigkeit richten und zukunftsfeste Strukturen<br />

schaffen. Die Bundesagentur für Arbeit muss in ihrer jetzigen Form aufgelöst werden. Folgende<br />

Maßnahmen notwendig:<br />

Auflösung der Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetzigen Form und Gründung einer leistungs-<br />

und kundenorientierten Versicherungsagentur<br />

Einrichtung einer Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben<br />

Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung steuerfrei an den Arbeitnehmer<br />

Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und<br />

Einführung von Wahltarifen<br />

Übertragung der Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik auf die Job-Center bei den<br />

Kommunen<br />

Überprüfung und Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente<br />

Organisation einer effizienten und nachhaltigen Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt<br />

Abschaffung der Regionaldirektionen (früher Landesarbeitsämter)<br />

Abschaffung der Selbstverwaltung<br />

Die Aufgaben der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) werden auf die Arbeitsmarktagentur<br />

übertragen bzw. von privaten Anbietern wahrgenommen.<br />

Neuorganisation der weiteren Aufgaben der BA, z.B. Privatisierung des Instituts für Arbeitsmarkt-<br />

und Berufsforschung (IAB) und der Fachhochschule des Bundes Fachbereich<br />

Arbeitsverwaltung sowie der Führungsakademie und der Verwaltungsschulen der<br />

Bundesanstalt für Arbeit.<br />

Die umfangreichen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit werden von einer leistungs- und<br />

kundenorientierten Versicherungsagentur, einer Arbeitsmarktagentur für überregionale und<br />

internationale Aufgaben und den JobCentern in kommunaler Trägerschaft übernommen. Die<br />

Verantwortung für die aktive Arbeitsmarktpolitik muss zur Vermeidung doppelter Vermittlungsstrukturen<br />

auf die Job Center übertragen werden. Die Verantwortung des Bundes wird<br />

über eine grundgesetzlich fortgeschriebene finanzielle Beteiligung sichergestellt.<br />

126


Das Versicherungsprinzip in der Arbeitslosenversicherung muss durch eine grundlegende<br />

organisatorische Neuausrichtung deutlich gestärkt werden. Die Arbeitslosenversicherung<br />

muss auf die Deckung des Risikos des Einkommensverlustes bei Erwerbslosigkeit für sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte für die ersten zwölf Monate beschränkt werden. Ziel der<br />

Leistungen muss es unverändert sein, Arbeitnehmer durch eine von der Bedürftigkeit unabhängige<br />

Versicherungsleistung vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu schützen.<br />

Diese Aufgaben sind von einer Bundesversicherungsagentur zu übernehmen, die sich<br />

auf das Kerngeschäft der Arbeitslosenversicherung beschränkt.<br />

Jeder Vertreter der Selbstverwaltung, der die Bundesanstalt beaufsichtigt, hat eigene Interessen:<br />

Die Arbeitgeber werden verleitet, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Lösung<br />

betrieblicher Personalpolitik zu missbrauchen, weil das Arbeitsamt Altersteilzeit-Regelungen,<br />

Gehaltsaufschläge und Rentenbeiträge mitfinanziert. Die Gewerkschaften versuchen, mit<br />

Hilfe arbeitsmarktpolitischer Instrumente die Interessen ihrer Mitglieder und hauptamtlichen<br />

Funktionäre zu bedienen, nicht die Bedürfnisse der Arbeitslosen. Die Selbstverwaltung muss<br />

abgeschafft werden.<br />

Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind auf Umfang und Wirksamkeit zu überprüfen<br />

und mit den allgemeinen sozial- und strukturpolitischen Aufgaben - soweit noch sinnvoll und<br />

nötig - aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Über eine stärkere Beschäftigung auf<br />

dem ersten Arbeitsmarkt lässt sich die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

erreichen.<br />

127


3.3 Dresdner Erklärung - Arbeit für Ostdeutschland<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Dresden, 13. September 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> bekennt sich <strong>zum</strong> Aufbau Ost und zur gesamtdeutschen Solidarität. Die Liberalen<br />

stehen <strong>zum</strong> Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebenschancen in ganz Deutschland durchzusetzen.<br />

Wir sind für einen starken Föderalismus. Die Politik muß für Chancengleichheit am<br />

Start sorgen, kann und darf aber keine Ergebnisgleichheit am Ziel garantieren. Chancengleichheit<br />

hatte der Osten auf Grund der deutschen Teilung bislang nicht. Wir Liberale sind<br />

nicht bereit, uns mit der Abwanderung aus Ostdeutschland abzufinden. Die Veränderungsbereitschaft<br />

der Menschen in Ostdeutschland war und ist vorbildlich. Wir wollen durch eine<br />

wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik für Chancen in Ostdeutschland sorgen, damit gerade<br />

die Jugend auch hier eine Zukunft hat.<br />

Wir rufen dazu auf, bei den kommenden Wahlen die Mitte zu stärken. Die politischen Extreme<br />

dürfen nicht die Politik bestimmen. Politischer Extremismus löst keine Probleme. Im Gegenteil:<br />

Er schafft Probleme, auch weil Investoren abgeschreckt werden und damit Arbeitsund<br />

Ausbildungsplätze wo anders entstehen.<br />

Die <strong>FDP</strong> weiß um die Notwendigkeit grundlegender Sozialstaatsreformen. Sie war die erste<br />

Partei, die den Umbau des Sozialstaats gefordert und entsprechende Konzepte vorgelegt<br />

hat. Alle Reformen des Sozialstaats aber werden nicht tragen, wenn sie nicht in eine Wachstumsstrategie<br />

eingebunden werden. Die Reform des Sozialstaats funktioniert nur mit einer<br />

Wirtschaftspolitik, die auf Wachstum setzt und Arbeitsplätze schafft. Dann sind die Menschen<br />

auch bereit, einen harten Weg mitzugehen. Aber sie wollen ein Ziel haben. Die Bundesregierung<br />

dagegen verunsichert die Menschen durch ihre ziellose und unverlässliche<br />

Politik.<br />

Die Demonstrationen gegen „Hartz IV“ sind Folge dieser Verunsicherung. Sie sind ein Zeichen<br />

des Vertrauensverlusts und tiefen Mißtrauens gegenüber der rot-grünen Regierungspolitik.<br />

Wer Wähler mit falschen Versprechungen täuscht und bei Reformen pfuscht, stärkt die<br />

extremen politischen Ränder. Rechte und linke Extremisten versuchen, die Sorgen der Menschen<br />

zu mißbrauchen.<br />

Die Politik muß den Menschen im Osten wieder neue Perspektiven geben. Rot-Grün ignoriert<br />

die Sorgen der Ostdeutschen. Aber es gibt eine Alternative: Wer ein Signal gegen Rot-<br />

Grün nach Berlin senden will, muss die demokratische Mitte stärken und die <strong>FDP</strong> stark machen.<br />

Kommt die Arbeit, gehen die Demonstranten. Nur durch neue Arbeitsplätze bekommen die<br />

Menschen wieder neue Hoffnung. Und nur dann werden die Menschen wieder Vertrauen in<br />

die Politik gewinnen.<br />

Die Menschen sind zu Reformen bereit – ganz besonders im Osten. Sie haben ihre hohe<br />

Leistungsbereitschaft und Flexibilität längst eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Sie haben<br />

den falschen Versprechungen der IG Metall für eine 35 Stundenwoche eine Absage erteilt.<br />

Das war ein Sieg der Vernunft der Menschen in den neuen Bundesländern. Gerade die neuen<br />

Bundesländer brauchen betriebliche Bündnisse zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern,<br />

fernab von starren Flächentarifverträgen.<br />

Notwendig ist ein schlüssiges und grundlegendes Reformkonzept, wie es die <strong>FDP</strong> vorgelegt<br />

hat. Nur durch eine grundlegende Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

spürbare Senkung der Lohnnebenkosten, Flexibilisierung des Arbeits- und Tarifrechts sowie<br />

128


umfassende Deregulierung und Entbürokratisierung kann die Massenarbeitslosigkeit wirksam<br />

bekämpft werden.<br />

Die Menschen im Osten brauchen eine neue wirtschaftliche Perspektive. Diese heißt: Macht<br />

den Osten zur Speerspitze des notwendigen Wandels für ganz Deutschland!<br />

1. Standortvorteile nutzen, Modellregionen schaffen:<br />

Die Schaffung von Modellregionen auf Antrag der Länder selbst muss durch die befristete<br />

Aussetzung bundesrechtlicher Regelungen im Bau-, Tarif- und Arbeitsrecht über<br />

Länderöffnungsklauseln ermöglicht werden. Investitionshemmende, mittelstandsfeindliche<br />

und damit arbeitsplatzvernichtende Bundesgesetze werden in solchen Modellregionen<br />

außer Kraft gesetzt. Einzelbetriebliche Vereinbarungen sollten Vorrang vor Flächentarifverträgen<br />

haben. Unternehmer und dem Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit<br />

haben, eine Einigung für den Fall der Kündigung zu treffen. Der Wegfall des Teilzeitanspruchs,<br />

die erweiterte Möglichkeit des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge auch<br />

ohne sachlichen Grund oder die Freistellung von der Arbeitsstättenverordnung könnte<br />

insbesondere Existenzgründer helfen. Außerdem müssen Förderprogramme auf<br />

Wachstumskerne der neuen Bundesländer konzentriert und verstärkt in Wissenschaft<br />

und Forschung investiert werden. Nur so bekommt der Osten einen echten Standortvorteil<br />

und die Chance aus eigener Kraft zu wachsen. Nur so entsteht ein nachhaltiger<br />

Aufschwung mit neuen Jobs.<br />

2. Steuern senken, Arbeitsmarkt deregulieren:<br />

Wir brauchen endlich eine deutliche Senkung von Steuern und Abgaben sowie Lockerungen<br />

im Arbeits- und Tarifrecht, damit es wieder wirtschaftliche Dynamik gibt und<br />

neue Arbeitsplätze entstehen können. Die <strong>FDP</strong> bleibt bei ihrer Forderung nach einer<br />

grundlegenden Steuerreform auf der Grundlage des „Solms-Tarif“ zu 0, 15, 25 und 35<br />

Prozent. Arbeit ist in Deutschland zu teuer. Die viel zu hohen Lohnnebenkosten müssen<br />

endlich gesenkt werden. Dazu müssen die Renten- und die Krankenversicherung<br />

grundlegend umgebaut werden. Durch die Lockerung des Kündigungsschutzes und die<br />

Flexibilisierung des Tarifvertragsrechts müssen betriebliche Vereinbarungen vor Ort<br />

verstärkt ermöglicht werden, damit die Einrichtung neuer Beschäftigungsverhältnisse<br />

erleichtert wird. Der Osten Deutschlands kann Vorbild sein, um die verkrusteten gesamtdeutschen<br />

Tarifkartelle aufzubrechen.<br />

3. Sozialpolitisches Gesamtkonzept umsetzen:<br />

Trotz aller Kritik bleibt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Kern<br />

richtig. Wir brauchen aber ein sozialpolitisches Gesamtkonzept. Die <strong>FDP</strong> hat dazu das<br />

„Bürgergeld“ vorgeschlagen: Niedrigverdiener und Personen ohne Einkommen erhalten<br />

vom Finanzamt eine "negative Einkommenssteuer". Dafür müssen alle staatlichen<br />

Sozialleistungen zusammengeführt werden. Künftig soll nur noch eine Behörde - das<br />

Finanzamt - die Einkommensbelastung jedes Bundesbürgers festlegen und die notwendige<br />

Hilfeleistungen für den Bedürftigen und das Bürgergeld zielgenau an die sozial<br />

Schwachen auszahlen. Damit wird der Lebensunterhalt bedürftiger Menschen unbürokratisch<br />

gesichert. Damit lohnt es sich für die Menschen, auch eine geringer bezahlte<br />

Arbeit anzunehmen<br />

Wer die <strong>FDP</strong> bei der Landtagswahl in Brandenburg und Sachsen stärkt, setzt mit seiner<br />

Stimme auf neue Jobs, bessere Bildung und einen echten Aufbruch für Ostdeutschland.<br />

129


3.4 Für eine mittelstandsfreundliche Reform der<br />

betrieblichen Mitbestimmung<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 15. November 2004<br />

Die Reform der betrieblichen Mitbestimmung aus dem Jahre 2001 erweist sich als teueres<br />

Dankeschön der grün-roten Regierung an die Gewerkschaften. Die Ausweitung der betrieblichen<br />

Mitbestimmung hat erwartungsgemäß keine neuen Arbeitsplätze gebracht. Im Gegenteil:<br />

Deutschland befindet sich in der schwierigsten und langwierigsten Beschäftigungskrise<br />

der Nachkriegszeit.<br />

Die grün-rote Aktion zur Rettung des schwindenden gewerkschaftlichen Einflußes belastet<br />

die Unternehmen in Deutschland zusätzlich mit mindestens 1,3 Milliarden Euro. Internationale<br />

Investoren machen auch wegen der verschärften Mitbestimmungsregeln einen großen<br />

Bogen um Deutschland.<br />

Vor allem aber für den Mittelstand bedeutet die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung<br />

zusätzliche Bürokratie, zusätzlichen Organisationsaufwand und damit zusätzliche Kosten.<br />

Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen über die Hälfte der Zusatzkosten schultern,<br />

die durch mehr Freistellungen, die Vergrößerungen der Betriebsräte und das vereinfachte<br />

Wahlverfahren entstehen.<br />

Kurze, flexible Entscheidungswege sind die Vorteile von mittelständischen Unternehmen.<br />

Diese Vorteile wurden mit der Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes leichtfertig<br />

aufs Spiel gesetzt. Die Beziehung zwischen Unternehmensleitung, Belegschaft und Betriebsrat<br />

wurden übermäßig verrechtlicht.<br />

Der Mittelstand muss von unnötigen Fesseln wieder befreit werden. Dann entstehen auch<br />

neue Arbeitsplätze in Deutschland.<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt grundsätzlich die jüngsten Vorschläge von BDI und BDA zur Reform der<br />

betrieblichen Mitbestimmung. Die Bundesregeriung sollte den Hilferuf der Wirtschaft ernstnehmen.<br />

Die <strong>FDP</strong> will eine mittelstandsfreundliche und beschäftigungsfördende Reform der<br />

betrieblichen Mitbestimmung. Vor allem folgende Reformschritte sind notwendig:<br />

Die Gründung eines Betriebsrats wird erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten (heute 5<br />

Beschäftigte) ermöglicht.<br />

Es wird ein Wahlquorum von mehr als 50 % der wahlberechtigten Arbeitnehmer eingeführt.<br />

Die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat ist auf die früher üblichen Zahlen zurückzuführen.<br />

Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern beginnt in Unternehmen mit mehr als 500<br />

Beschäftigten (heute 200 Beschäftigte) mit einem freigestellten Betriebsratsmitglied.<br />

In Teilzeit arbeitende Beschäftigte werden bei der Berechnung der Schwellenwerte im<br />

Betriebsverfassungsgesetz nur entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt. (heute: volles<br />

Wahlrecht für Teilzeitkräfte)<br />

Der Schwellenwert für die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Neueinstellungen<br />

wird von 20 auf 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer angehoben.<br />

Der Schwellenwert für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen<br />

wie etwa die Einführung neuer Arbeitsmethoden wird von 20 auf 50 wahlberechtigte<br />

Arbeitnehmer angehoben.<br />

130


Auskunftsrechte des Betriebsrates und Berichtspflichten der Unternehmensleitung werden<br />

auf Sachverhalte beschränkt, die unmittelbar den Betriebsablauf betreffen. Die Befassung<br />

des Betriebsrates mit allgemeinen Fragestellungen zur Umwelt, Gleichstellungsaspekten<br />

oder allgemeiner Arbeitsmarktpolitik führen zu übermäßiger Bürokratie<br />

und hemmen den Betriebsablauf.<br />

131


3.5 Arbeitnehmerinteressen stärken, Gewerkschaftsprivileg<br />

beseitigen<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 25. Oktober 2004<br />

Der Bundesvorstand bekräftigt die Forderung nach Abkehr von der paritätischen Mitbestimmung<br />

in Großunternehmen.<br />

Die Ausdehnung der Funktionärsbestimmung hat zu Machtzuwächsen der Gewerkschaften<br />

auf Kosten der produktiven Kräfte. Hier werden lieb gewonnene Besitzstände der Funktionäre<br />

verteidigt, anstatt endlich Macht an die Betriebe und an die Betroffenen vor Ort abzugeben.<br />

Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern über die Geschicke ihres Unternehmens hat sich in<br />

vielen Fällen konstruktiv bei Betriebsveränderungen ausgewirkt. Die <strong>FDP</strong> tritt dafür ein, dass<br />

die Arbeitnehmer in den Betrieben ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien ausschließlich<br />

selbst bestimmen. Diese sollen aus dem Betrieb kommen. Eine Entsendung von Gewerkschaftsvertretern<br />

von außen ist eine nicht sachgerechte Fremdbestimmung.<br />

Die paritätische Mitbestimmung in Großunternehmen erweist sich immer mehr als Nachteil<br />

für den Standort Deutschland. Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen müssen heute<br />

im Konsens mit den Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat gefällt werden. Die Konstellation<br />

birgt systematisch die Gefahr in sich, dass die langfristigen Unternehmensziele den kurzfristigen<br />

Gewerkschaftsinteressen zu stark untergeordnet werden. Langfristig sichere Arbeitsplätze<br />

werden so einer nur kurzfristigen Sicherung von Lohnniveaus geopfert. Ein Beispiel<br />

der Auswüchse paritätischer Mitbestimmung lieferte verdi-Chef Bsirske, der als Arbeitnehmervertreter<br />

im Lufthansa-Aufsichtsrat sitzt und gleichzeitig als Gewerkschafter beschäftigungsfeindliche<br />

Lohnerhöhungen gefordert und teilweise durchgesetzt hat. Die ungute<br />

Konstellation, dass Mitspieler wieder einmal gleichzeitig Schiedsrichter sind, lähmt das<br />

Wachstumstempo Deutschlands und hebelt den Wettbewerb als Entmachtungsinstrument<br />

aus. Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan muss deshalb gestärkt werden. Statt Konsenssuche<br />

mit den Gewerkschaften sind offenere Diskussionen und schnellere Entscheidungen durch<br />

kompetentere Aufsichtsräte notwendig. Die Drittelparität, wie sie bereits in den meisten Kapitalgesellschaften<br />

mit weniger als 2.000 Beschäftigten existiert, ersetzt die paritätische Mitbestimmung.“<br />

132


3.6 Arbeitsplätze schaffen, Machtkartelle aufbrechen<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die Massenarbeitslosigkeit bleibt das Kernproblem der deutschen Volkswirtschaft. Das von<br />

der Bundesregierung in diesem Jahr in Aussicht gestellte Wirtschaftswachstum von bis zu<br />

zwei Prozent scheint wieder einmal von der Realität eingeholt zu werden. Die führenden<br />

Forschungsinstitute korrigieren ihre Prognosen schon wieder nach unten. Aber <strong>zum</strong> Glück<br />

wird das Bruttoinlandsprodukt aufgrund des weltwirtschaftlichen Umfeldes wohl leicht zulegen.<br />

Dennoch werden wieder durchschnittlich 4,3 bis 4,4 Millionen Menschen ohne Job sein.<br />

Im Februar wurden sogar 4,64 Millionen offizielle Arbeitslose gezählt. Die Arbeitslosigkeit<br />

bleibt auf einem dramatischen Stand. Das gilt auch trotz statistischer Schönfärbereien, die<br />

dafür sorgen, dass eine neue Statistik demnächst bis zu 600.000 weniger Arbeitslose ausweisen<br />

wird. Die Zahl der Firmenpleiten hat mit fast 40.000 in 2003 einen Rekordwert erreicht.<br />

Der Vorjahresstand wurde um 4,6 Prozent übertroffen.<br />

Die Bundesregierung tritt nach dem vollzogenen Wechsel an der SPD-Spitze wieder auf die<br />

Reformbremse. Die Agenda 2010 bleibt für die Arbeitslosen eine Enttäuschung. So ist der<br />

eingeleitete Umbau der Arbeitsverwaltung zwar notwendig, aber halbherzig. Die Auflösung<br />

der Bundesagentur für Arbeit und ihr Ersatz durch kleinere Einheiten wird <strong>zum</strong> Tabu erklärt.<br />

Wichtigster Bremsklotz eines nachhaltigen Beschäftigungsaufbaus ist die Reformunfähigkeit<br />

der Tarifparteien. Hier werden lieb gewonnene Besitzstände der Funktionäre verteidigt, anstatt<br />

endlich Macht an die Betriebe und an die Betroffenen vor Ort abzugeben. Auch der von<br />

der Bundesregierung lauthals bejubelte Metall-Abschluss von Baden-Württemberg bestätigt<br />

die Unbeweglichkeit des Tarifkartells. Der Abschluss hat zwar Streikkosten vermieden, wird<br />

aber Arbeitslosigkeit zementieren. Die vermeintlichen Öffnungsklauseln sind eine reine Alibiveranstaltung.<br />

Denn sie stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifparteien und<br />

sind insofern wenig wert.<br />

Die Regierung umschifft das Problem des vermachteten Tarifkartells, anstatt es anzupacken.<br />

Der Bundeskanzler hat sein Ultimatum für tarifliche Öffnungsklauseln gerade im Vermittlungsausschuss<br />

verlängert. Wie wenig ernst er sich selbst nimmt, zeigt sich darin, dass er<br />

sofort der IG-Metall auf den Leim geht und die „unechten“ Öffnungsklauseln aus Baden-<br />

Württemberg erleichtert abfeiert. Die Ruhe an der Gewerkschaftsfront ist dem Kanzler im<br />

innerparteilichen Machtkampf wichtiger, als die Menschen, die eine Arbeit suchen.<br />

Auch die Union findet nicht die Kraft, gegen die mächtigen Tarifparteien aufzubegehren.<br />

Stattdessen versteckt auch sie sich erleichtert hinter dem Metall-Abschluss. So können die<br />

vorhandenen Konflikte zwischen Sozialausschüssen und Wirtschaftsräten <strong>zum</strong>indest an dieser<br />

Front vorübergehend zugekleistert werden.<br />

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind nicht selbst in der Lage, sich zu modernisieren.<br />

Deshalb muss der Gesetzgeber endlich handeln. Deutschland muss raus aus der Konsensgesellschaft,<br />

zurück zur Leistungsbereitschaft freier und eigenverantwortlicher Bürger.<br />

Wettbewerb unter den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der Marktwirtschaft ist sozial:<br />

Wettbewerb verhindert nicht nur die Konzentration ökonomischer Macht, sondern sorgt<br />

auch für Wirtschaftsdynamik als das beste Entdeckungsverfahren für Innovation, die<br />

Deutschland wieder nach vorn bringt, gut bezahlte und für Unternehmen bezahlbare Arbeitsplätze<br />

schafft.<br />

Die <strong>FDP</strong> will der Sozialen Marktwirtschaft auf allen Ebenen wieder <strong>zum</strong> Durchbruch verhelfen.<br />

Dazu müssen aber auch die Machtkartelle aufgebrochen werden, die Erneuerung und<br />

neue Arbeitsplätze in Deutschland verhindern. Weniger Macht der Gewerkschaften und ein<br />

133


Ende des Tarifkartells schaffen neue soziale Chancen in Deutschland, für Wachstum und<br />

mehr Arbeitsplätze.<br />

Notwendig ist:<br />

1. Eine Abkehr von der paritätischen Mitbestimmung in Großunternehmen<br />

Die paritätische Mitbestimmung in Großunternehmen erweist sich immer mehr als Nachteil<br />

für den Standort Deutschland. Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen müssen heute<br />

im Konsens mit den Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat gefällt werden. Die Konstellation<br />

birgt systematisch die Gefahr in sich, dass die langfristigen Unternehmensziele den kurzfristigen<br />

Gewerkschaftsinteressen zu stark untergeordnet werden. Langfristig sichere Arbeitsplätze<br />

werden so einer nur kurzfristigen Sicherung von Lohnniveaus geopfert. Ein Beispiel<br />

der Auswüchse paritätischer Mitbestimmung lieferte verdi-Chef Bsirske, der als Arbeitnehmervertreter<br />

im Lufthansa-Aufsichtsrat sitzt und gleichzeitig als Gewerkschafter beschäftigungsfeindliche<br />

Lohnerhöhungen gefordert und teilweise durchgesetzt hat. Die ungute<br />

Konstellation, dass Mitspieler wieder einmal gleichzeitig Schiedsrichter sind, lähmt das<br />

Wachstumstempo Deutschlands und hebelt den Wettbewerb als Entmachtungsinstrument<br />

aus. Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan muss deshalb gestärkt werden. Statt Konsenssuche<br />

mit den Gewerkschaften sind offenere Diskussionen und schnellere Entscheidungen durch<br />

kompetentere Aufsichtsräte notwendig. Die Drittelparität, wie sie bereits in den meisten Kapitalgesellschaften<br />

mit weniger als 2.000 Beschäftigten existiert, ersetzt die paritätische Mitbestimmung.<br />

2. Eine Reform des Tarifvertragsrechts<br />

Durch die Flächentarifverträge, die Allgemeinverbindlichkeit oder die einseitige Auslegung<br />

des Günstigkeitsprinzips sichern die Gewerkschaftszentralen und ihre Funktionäre ihre<br />

Macht. Mit der gesetzlichen Öffnung des Flächentarifs, der Legalisierung von betrieblichen<br />

Bündnissen für Arbeit und der Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung würden<br />

die Tarifverträge endlich dem Wettbewerb geöffnet. Zentrale Verträge der Funktionäre müssten<br />

dann konkurrieren mit dezentralen Lösungen vor Ort. Wenn 75 Prozent aller Beschäftigten<br />

eines Betriebes für eine Abweichung von tarifvertraglichen Regelungen stimmen, muss<br />

diese Abweichung möglich sein – und zwar ohne, dass die Funktionäre einer solchen betrieblichen<br />

Vereinbarung widersprechen können. Zudem muss die Nachwirkungszeit von<br />

Tarifverträgen deutlich eingeschränkt werden. So ist die Bindungswirkung eines Entgelttarifvertrages<br />

auf maximal ein halbes Jahr zu befristen. Die betriebliche Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen<br />

wird hierdurch erleichtert, da Arbeitgeber und Betriebsrat nach Austritt des<br />

Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband schneller vom Tarifvorrang des § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz<br />

befreit sind und die mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten<br />

eigenständig regeln können.<br />

3. Eine mittelstandsfreundliche Reform des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

Die Ausdehnung der Funktionärsbestimmung – betrieben durch den ehemaligen IG-Metall<br />

Spitzenfunktionär Walter Riester – hat zu Machtzuwächsen der Gewerkschaften auf Kosten<br />

der produktiven Kräfte geführt. Die zusätzliche Milliardenlast insbesondere für míttelständische<br />

Betriebe raubt der Volkswirtschaft Wachstums- und Beschäftigungschancen. Deshalb<br />

wollen wir die Schwellenwerte mittelstandsfreundlich anheben (z.B. Betriebsratsbildung erst<br />

ab 21 Beschäftigte, Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern erst ab 501 Beschäftigte und<br />

Wahlquorum von mindestens 50 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer). Außerdem<br />

muss die bürokratische Mitbestimmungsverschärfung zurückgenommen werden (z.B. Mitberatungspflichten<br />

des Betriebsrates bei Gleichstellungsfragen, Fragen der Bekämpfung von<br />

Fremdenfeindlichkeit und allgemeinen beschäftigungspolitischen Vorgaben). Das stärkt insgesamt<br />

die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.<br />

134


4. Eine Streichung des Tarifvorbehalts bei der betrieblichen Altersvorsorge<br />

Durch die Streichung des Tarifvorbehalts bei der betrieblichen Altersvorsorge wird verhindert,<br />

dass die Gewerkschaften die „Riester-Rente“ für eine neue Art der Mitbestimmung nutzen.<br />

Langfristig droht nämlich die Gefahr, dass die Gewerkschaften über die Kapitalseite an<br />

Macht gewinnen. Die Entwicklungen hin zu gemeinsam von den Tarifparteien aufgelegten<br />

Versorgungswerken sind somit kritisch zu sehen. Die IG Metall hat sich damit für ihren Tarifbereich<br />

praktisch ein Exklusivrecht auf die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge<br />

gesichert. Ob die Ziele der Gewerkschaften (Machtgewinn) mit den Zielen der Arbeitnehmer,<br />

die möglichst effizient fürs Alter vorsorgen wollen, immer in Einklang zu bringen sind, darf<br />

bezweifelt werden. Deshalb: Weg mit dem Tarifvorbehalt. Das erhöht die Wahlfreiheit der<br />

Arbeitnehmer für die kapitalgedeckte Altersvorsorge.<br />

5. Ein Aufbrechen des Weiterbildungskartells<br />

Das Milliardengeschäft Weiterbildung wird allein durch die Bundesanstalt für Arbeit jährlich<br />

mit drei Milliarden Euro gespeist. Der Weiterbildungsmarkt wird von gewerkschaftsnahen<br />

Firmen dominiert, während die Weiterbildungsmilliarden der Bundesanstalt von deren<br />

Selbstverwaltung vergeben werden. In der Selbstverwaltung sitzen neben Vertretern der<br />

öffentlichen Hand, ein Drittel Arbeitgeber- und ein Drittel Gewerkschaftsvertreter. Diese sind<br />

damit letztlich Auftraggeber für gewerkschaftsnahe ebenso wie für den Arbeitgeberverbänden<br />

zugeordnete Weiterbildungsfirmen. Eine solche „Weiterbildungsinzucht“ muss ein Ende<br />

haben. Das geht am besten, indem die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung auf eine<br />

neue Grundlage gestellt wird. Im Zuge einer umfassenden Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung<br />

darf die Weiterbildung nicht mehr zu den Versicherungsleistungen gehören.<br />

Gute Weiterbildung ist für gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze so wichtig, dass sie auf<br />

einem Markt für Weiterbildung angeboten werden muss, der offen für alle Unternehmen sein<br />

muss, ohne jegliche Privilegien für gewerkschaftsnahe oder den Arbeitgeberverbänden zuzuordnenden<br />

Weiterbildungsfirmen. Die weiterhin notwendige staatlich organisierte Weiterbildung<br />

etwa für Problemgruppen wird dagegen aus Steuermitteln und nicht mehr aus Sozialbeiträgen<br />

finanziert.<br />

6. Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung effizient und bürgernah gestalten<br />

Das verkrustete und überbürokratisierte System der Bundesagentur für Arbeit hat sich auch<br />

nach der bloßen Namensänderung der bisherigen Bundesanstalt für Arbeit als reformunfähig<br />

und überbürokratisiert erwiesen, sie gehört daher aufgelöst.<br />

Zwar schafft keine noch so effiziente und bürgernahe Arbeitsvermittlung auch nur einen einzigen<br />

Arbeitsplatz mehr, dies kann nur durch eine liberale und mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik<br />

geschehen. Aber wenn es gelingen würde, die Dauer des Verfahrens zur Besetzung<br />

einer offenen Stelle zu halbieren, würde sich auch die Zahl der Arbeitslosen nahezu<br />

halbieren!<br />

Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung<br />

zu regionalisieren und zu privatisieren. Nur erfolgsorientiert bezahlte Einrichtungen,<br />

die bürgernah und so weit wie möglich privatwirtschaftlich organisiert sind, können den nötigen<br />

Innovationsschub leisten, den unsere arbeitssuchenden Bürger, aber auch die vielen<br />

offene Stellen anbietenden Unternehmen so dringend brauchen.“<br />

135


3.7 Beschäftigungschancen Älterer verbessern<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Juni 2005<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Bundestag stellt fest:<br />

In Deutschland hat die Arbeitslosigkeit einen dramatischen Höchststand erreicht. Jeder vierte<br />

der mehr als 5 Millionen registrierten Arbeitslosen ist älter als 50 Jahre. Diese Zahl fällt noch<br />

deutlich höher aus, wenn man diejenigen mitzählt, die sich im Vorruhestand befinden oder<br />

der Bundesagentur für Arbeit nach der sog. 58er Regelung nicht mehr zur Verfügung stehen<br />

wollen.<br />

Wer älter als 50 Jahre ist hat bei der schwierigen Wirtschaftslage auf dem deutschen Arbeitsmarkt<br />

kaum noch eine Chance, auf einen neuen Arbeitsplatz vermittelt zu werden. Die<br />

Erwerbsbeteiligung der 55 bis 64jährigen ist in Deutschland mit rund 40 Prozent sehr viel<br />

niedriger als in vielen anderen, beschäftigungspolitisch erfolgreicheren Staaten und liegt<br />

deutlich unter dem OECD-Durchschnitt.<br />

Eine über Jahre verfehlte Tarif- und Arbeitsmarktpolitik hat dazu geführt, dass Ältere vom<br />

Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden. Statt deren Integration zu fördern, richten sich viele tarifliche<br />

Regelungen nach dem Alter oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Um die Beschäftigungsaussichten<br />

Älterer zu erhöhen, müssen daher alle tariflichen und gesetzlichen Regelungen<br />

für den Arbeitsmarkt auf ihre hemmende Wirkung für die Einstellung älterer Arbeitsloser<br />

hin überprüft werden. Mögliche Hemmnisse, die einer besseren Integration älterer Erwerbspersonen<br />

in das Erwerbsleben entgegenwirken, müssen beseitigt werden. Nur wenn<br />

sich die Rahmenbedingungen ändern haben auch ältere Menschen wieder eine reelle Chance,<br />

an einer Belebung des Arbeitsmarktes zu partizipieren.<br />

Die Kompetenz und die Lebenserfahrung älterer Arbeitnehmer müssen besser genutzt werden.<br />

Um ältere Menschen in den Arbeitsmarkt besser zu integrieren, braucht Deutschland<br />

eine Steuer-, Wirtschafts-, Tarif- und Arbeitsmarktpolitik, die zu mehr Wachstum und damit<br />

mehr Arbeitsplätzen führt. Kontraproduktive Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmer,<br />

die sich z.B. in der Kündigungsschutzgesetzgebung oder auch im Sozialgesetzbuch im Hinblick<br />

auf den Vorruhestand finden, müssen dahingehend geändert werden, dass ältere Arbeitnehmer<br />

nicht mehr benachteiligt sind. Das gilt auch für sog. Senioritätsprinzipien in Tarifverträgen.<br />

Zurzeit haben ältere Arbeitslose kaum Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Das SGB privilegiert<br />

bei der Regelung zur Vermögensanrechnung die Ansparungen aus den sog. Riester-<br />

Verträgen. Nur diese Altersvorsorgeformen sind gänzlich aus der Vermögensanrechnung<br />

herausgenommen. Andere Anlageformen sind als Altersvorsorge nur bis zu einem Maximalbetrag<br />

von 13.000 Euro geschützt. Das bedeutet für viele ältere Arbeitslose, dass eine über<br />

viele Jahre aufgebaute Altersvorsorge zunächst verwertet werden muss. Hierin liegt eine<br />

Ungleichbehandlung zulasten derjenigen, die sich auf anderem Wege, als mit einer staatlich<br />

geförderten Altersvorsorge, fürs Alter absichern wollten. Bei der angespannten Arbeitsmarktlage<br />

werden sie in der Regel dauerhaft in der sozialen Grundsicherung verbleiben. Sie haben<br />

damit kaum eine Chance, ihre finanzielle Situation durch Aufnahme einer neuen Beschäftigung<br />

zu verbessern und sich erneut eine Alterssicherung aufzubauen.<br />

Nach den Vorschlägen der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion zur Auflösung der Bundesagentur für<br />

Arbeit und Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung (BT DS. 15/2421) soll<br />

136


den Versicherten zur Stärkung des Versicherungsprinzips und einer verantwortungsbewusste<br />

Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen in der Arbeitslosenversicherung eine<br />

Wahlfreiheit bei den Tarifen eingeräumt werden. Damit könnte die Arbeitslosenversicherung<br />

ihre Leistungen noch genauer auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Versicherten, und damit<br />

auch die älterer Arbeitsloser ausrichten. Beitragszahler könnten über Wahltarife selbst entscheiden,<br />

in welchem Umfang sie im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert sein wollen. Dazu<br />

ist jedoch eine grundlegende organisatorische Neuausrichtung der Arbeitslosenversicherung<br />

und -vermittlung erforderlich.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig Fehlanreize und Einstellungshemmnisse<br />

für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu beseitigen um deren Beschäftigung<br />

zu fördern und hierzu einen Gesetzentwurf unter Maßgabe folgender Eckpunkte<br />

vorzulegen:<br />

• Die Altersteilzeit nach dem Blockmodell wird unter Wahrung des Vertrauensschutzes<br />

beendet,<br />

• die Rahmenbedingungen für Erwerbstätigkeit neben dem Bezug von Altersrente werden<br />

verbessert,<br />

• die bei den Agenturen für Arbeit verbreitete Praxis, bei Arbeitslosen über 58 Jahren<br />

nachdrücklich für die Wahrnehmung des § 428 SGB III zu werben, um diese zu „nichtarbeitslosen<br />

Leistungsempfängern“ zu machen und so aus der Arbeitsvermittlung und der<br />

Arbeitslosenstatistik zu drängen, wird sofort beendet,<br />

• die Anspruchsbegründung nach § 428 SGB III wird unter Wahrung des Vertrauensschutzes<br />

gestrichen,<br />

• das Lebensalter als Kriterium für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen<br />

wird gestrichen, da diese Regelung die Reintegration älterer Arbeitsloser erheblich erschwert<br />

• es wird ein Optionsmodell bei Kündigungen (Abfindungsregelung statt Kündigungsschutz)<br />

eingeführt,<br />

• gesetzlich fixierte berufliche Altersgrenzen werden überprüft bzw. gestrichen,<br />

• das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen wird abgeschafft<br />

und auf Mindestlohnvorschriften verzichtet,<br />

• die Beschäftigungssicherung wird als Kriterium für die Ausgestaltung des Günstigkeitsprinzips<br />

im Tarifvertragsrecht eingefügt,<br />

• für ältere Menschen werden Freiwilligendienste vergleichbar mit dem Freiwilligen Sozialen<br />

und Ökologischen Jahr geschaffen,<br />

• die betriebliche wie private Altersvorsorge wird besser geschützt. Geldwerte Ansprüche,<br />

die der Altersvorsorge dienen und aufgrund vertraglicher Verpflichtung nicht vor dem<br />

Eintritt in den Ruhestand verwendet werden können, werden der Altersvorsorge aus den<br />

sog. Riester-Verträgen gleichgestellt und nicht als Vermögen angerechnet.<br />

• Ältere Arbeitslose über 55 Jahre, die zuvor Arbeitslosengeld erhalten haben, erhalten<br />

deutlich erhöhte Freibeträge für die Anrechnung vorhandenen Vermögens.<br />

Berlin, den 15. Juni 2005<br />

137


3.8 Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 26. April 2004<br />

Am 1. April 2004 hat die Bundesregierung das so genannte „Berufsausbildungssicherungsgesetz“<br />

in den Bundestag eingebracht hat. Kern des Gesetzes ist die Ausbildungsplatzabgabe<br />

für Unternehmen, die nicht ausreichend ausbilden.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist mit der überwiegenden Mehrheit der Experten einig: die Ausbildungsabgabe<br />

schafft keine neuen Ausbildungsplätze, sie vernichtet bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze.<br />

Hohe Steuern und Abgaben sind die eigentliche Ursache für den Mangel an Ausbildungsplätzen.<br />

Ein neuer Pleiterekord mit 40.000 Insolvenzen im Jahr 2003 zeigt, dass die Belastung<br />

der Unternehmen in Deutschland viel zu hoch ist. Die Ausbildungsplatzabgabe wird die<br />

Betriebe weiter belasten, ohne das Ausbildungsproblem zu lösen. Nach Berechnungen des<br />

Bundesverbandes der Deutschen Industrie belastet die Abgabe die Wirtschaft mit rund €<br />

2,65 Mrd. Sie bringt einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich. Das Institut der deutschen<br />

Wirtschaft geht davon aus, dass die Ausbildungsplatzabgabe Bürokratiekosten in Höhe<br />

von ca. 690 Mio. Euro verursacht. Auch die Kommunen werden in ihrer von Rot-Grün<br />

verursachten Finanzmisere noch einmal empfindlich getroffen. Sie müssen mit ca. 300 Mio.<br />

Euro Kosten rechnen.<br />

Die in den Plänen der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen gefährden die duale Berufsausbildung<br />

in Deutschland und führen zu einer schleichenden Verstaatlichung der Berufsbildung.<br />

Das einzige, was eine Ausbildungsplatzabgabe produziert, ist mehr Filz und<br />

Funktionärswirtschaft. Die Ausbildungsplatzabgabe ist in Wahrheit eine „Ausbildungs-<br />

Vernichtungs-Abgabe.“<br />

Wir bleiben dabei: Nur durch eine deutliche Senkung von Steuern und Abgaben sowie den<br />

Abbau bürokratischer Hemmnisse entstehen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze. Um mehr<br />

Spielraum für betriebliche Ausbildung zu schaffen, ist eine schnelle Flexibilisierung und Deregulierung<br />

unseres Berufsbildungssystems erforderlich. Die Ausbildungszeiten müssen differenziert<br />

und vor allem verkürzt werden. Es müssen zweijährige theoriegeminderte Ausbildungsberufe<br />

geschaffen werden, die mit Qualifizierungsbausteinen ausgeweitet werden können.<br />

Innovative Berufe und Verbundausbildungen müssen unbürokratisch ermöglicht werden.<br />

Die Regelungen der Ausbildungsvergütung müssen flexibilisiert werden.<br />

Wir wollen alle Kräfte mobilisieren, um die Einführung dieser „Ausbildungsvernichtungsabgabe“,<br />

die in der ersten Maiwoche im Bundestag beraten wird, zu verhindern. Deswegen startet<br />

die <strong>FDP</strong> unter dem Motto „Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen“ eine Kampagne gegen<br />

die von der Bundesregierung geplante Ausbildungsplatzabgabe durch. Mit öffentlichkeitswirksamen<br />

Aktionen wollen wir gegen diesen wirtschafts- und bildungspolitischen Irrsinn<br />

vorgehen. Als Oppositionspartei sind wir dabei auf möglichst breite Unterstützung angewiesen.<br />

Wir werden deshalb Vertreter von Mittelstand und Handwerk ansprechen, um sie für<br />

gemeinsame Protestaktionen zu gewinnen.<br />

138


3.9 Kein Vorziehen des Fälligkeitstermins für<br />

Sozialabgaben<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt die von der Bundesregierung geplante Vorverlegung des Fälligkeitstermins für<br />

Sozialabgaben auf das Ende des jeweils laufenden Monats ab.<br />

139


3.10 Mobilität schafft Arbeit<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Hannover, 27. Januar 2003<br />

Mobilität ist ein zentraler Faktor für die Produktivität einer Volkswirtschaft und damit eine wesentliche<br />

Grundlage für Wohlstand für alle. 12,5 % aller Erwerbstätigen in Deutschland werden<br />

im Verkehrssektor beschäftigt. 40 % des Produktivitätsfortschritts in Deutschland in den<br />

letzten Jahrzehnten wären ohne ein Mehr an Mobilität nicht möglich gewesen. Mobilität<br />

schafft Arbeit. Doch die Voraussetzungen für zukünftige Mobilität in Deutschland werden<br />

immer schlechter.<br />

Seit 1960 hat sich das Verkehrsaufkommen um 900 % erhöht, die Infrastruktur ist aber nur<br />

um 50 % gewachsen. Auch vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass der Güterverkehr<br />

um weitere 60 %, der Personenverkehr um 20 % bis 2020 zunehmen werden. Das Verkehrsnetz<br />

in Deutschland ist dem gestiegenen Verkehrsaufkommen aber immer weniger<br />

gewachsen. Auf allen Ebenen wird seit einigen Jahren die Substanz des Straßennetzes verzehrt<br />

und dem Verkehrswachstum nicht ausreichend Rechnung getragen. Der Verkehrsträger<br />

Schiene ist im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern noch immer nicht hinreichend wettbewerbsfähig.<br />

Der Marktanteil der Binnenschifffahrt an den Transportleistungen geht weiter<br />

zurück. Und der Staat hemmt zusätzlich die Mobilitätsentwicklung durch Steuern, Abgaben<br />

und ideologisch begründete Lenkungsmaßnahmen.<br />

Deutschland braucht eine bessere Verkehrspolitik. Eine Verkehrspolitik, die die Mobilität von<br />

Menschen und Gütern als Voraussetzung des wirtschaftlichen Wohlstandes sichert.<br />

I. Mobilität braucht Investitionen<br />

Das System der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur über die öffentlichen Haushalte ist<br />

angesichts des Verkehrswachstums, vor allem auf der Straße, überfordert. Die Investitionen<br />

in Neu- und Ausbau reichen nicht aus, um die Infrastruktur zeit- und bedarfsgerecht bereitzustellen.<br />

Die Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen sind viel zu gering, der Substanzverlust<br />

ist vorprogrammiert. Deutschland schiebt einen riesigen Reparatur-, Ausbau- und Neubau-Stau<br />

vor sich her. Mittelfristig muss die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur deshalb<br />

von der Haushaltsfinanzierung auf die Nutzerfinanzierung umgestellt werden.<br />

1. Mobilität darf nicht <strong>zum</strong> Luxusgut für Wohlhabende werden, indem sie zur Steuer- und<br />

Abgabenerhöhung oder zur speziellen Finanzierung anderer staatlicher Leistungen,<br />

wie des Rentensystems, missbraucht wird. Verkehrslenkung über prohibitive Besteuerung<br />

mit der Wirkung einer Zugangsbeschränkung führt ebenso zu Wohlstandsverlusten<br />

wie staatlich geregelte Diskriminierung einzelner Verkehrsträger.<br />

2. Alle unter den gegebenen Rahmenbedingungen vorhandenen Möglichkeiten zur Einbeziehung<br />

Privater müssen genutzt werden. Das Fernstraßenbau-Privatisierungsgesetz<br />

muss so geändert werden, dass auch andere Projekte als Brücken, Tunnel und<br />

Pässe unter Beteiligung Privater finanziert werden können. Die Verkehrsinfrastruktur-<br />

Finanzierungsgesellschaft muss privatwirtschaftlich agieren können und in der Lage<br />

sein, privates Risikokapital zur Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des<br />

Bundes zu gewinnen.<br />

3. Im Luftverkehr ist ein bedarfsgerechter Ausbau der internationalen Verkehrsflughäfen<br />

und Regionalflugplätze erforderlich, damit die wachsende Nachfrage im Passagier- und<br />

140


Luftfrachtbereich bewältigt werden kann. Eine ausreichende Luftverkehrsinfrastruktur<br />

ermöglicht nicht nur Mobilität für die Bürger und die Sicherung von Arbeitsplätzen in<br />

der Luftfahrtindustrie, sondern stellt zusätzlich einen wichtigen Standortfaktor im Wettbewerb<br />

der europäischen Regionen um Unternehmen und Fachkräfte dar.<br />

4. Der Verkehrsträger Binnenschiff muss angesichts der zu erwartenden Verkehrszuwächse<br />

sein Potenzial voll ausschöpfen können. Dies kann nur erreicht werden, wenn<br />

die Wasserstraßen dem Bedarf angepasst werden. Beim Ausbau ist insbesondere den<br />

Anforderungen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen.<br />

II.<br />

Mobilität braucht Wettbewerb<br />

Der bisherige Ordnungsrahmen, die staatlichen Lenkungsinstrumente und Subventionen und<br />

nicht zuletzt das staatswirtschaftliche Handeln des Staates im Verkehrssektor haben sich<br />

nicht bewährt. Der Staat ist ein schlechter Verkehrsunternehmer. Die Vermischung von unternehmerischem<br />

Handeln einerseits, Daseinsvorsorge und politischer Opportunität andererseits,<br />

schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz der Unternehmen der öffentlichen<br />

Hand, erhöht deren Subventionsbedarf und verteuert die Mobilität insgesamt.<br />

1. Es ist deshalb das Ziel der Liberalen, die staatliche Beteiligung an Verkehrsunternehmen<br />

auf allen Ebenen aufzugeben. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge reicht es letztlich<br />

aus, wenn Bund, Länder und Kommunen als Bedarfsträger auftreten und notwendige<br />

Verkehrsleistungen im Wettbewerb durch private Unternehmen erbracht werden.<br />

Die Gründung privatwirtschaftlich organisierter Infrastrukturgesellschaften ist ohne Verzögerung<br />

auf allen Ebenen möglich und wäre ein erster Schritt zur Privatisierung.<br />

2. Vor allem im Bereich des Schienenverkehrs müssen endlich klare Rahmenbedingungen<br />

zur Einführung von Wettbewerb führen. Die <strong>FDP</strong> fordert einen Privatisierungsplan<br />

für die Bahn AG. Die Trennung von Netz und Betrieb ist für einen funktionsfähigen<br />

Wettbewerb die Grundvoraussetzung. Das Schienennetz ist aus der Holding der Bahn<br />

AG herauszulösen, damit der Netzzugang auf der Schiene diskriminierungsfrei auch für<br />

Dritte möglich ist und dort ein Preis- und Leistungswettbewerb ausgelöst wird. Eine unabhängige<br />

Netzgesellschaft kann für eine optimale Investitionspolitik sorgen, die sich<br />

am Bedarf aller Eisenbahnverkehrsunternehmen orientiert. Die Holding DB AG ist aufzulösen,<br />

die Transportbereiche sind tatsächlich zu privatisieren.<br />

3. Das neue Preissystem der Bahn AG kann durch die Kunden nur bewertet werden,<br />

wenn das auf fast allen Strecken bestehende Monopol der Bahn AG dem Wettbewerb<br />

ausgesetzt wird und die Kunden die Bahn AG mit den Preisen anderer Anbieter vergleichen<br />

können. Die <strong>FDP</strong> begrüßt deshalb die Tatsache, dass die Verkehrsverbünde<br />

der Bundesländer ein interregionales Bahnexpressnetz in Deutschland aufbauen wollen.<br />

Dies stärkt den Wettbewerb und schließt eine Lücke zwischen Nah- und IC- bzw.<br />

ICE-Verkehr.<br />

4. Die Privatisierung der Flughafenbeteiligungen des Bundes, der Länder und Gemeinden<br />

ist zügig voranzutreiben. Die Straßenverkehrsverwaltung, speziell die Autobahnmeistereien,<br />

sind ebenso zu privatisieren wie Hafenbeteiligungen der Gebietskörperschaften.<br />

Private Unternehmen sind verstärkt in Betrieb und Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur<br />

einzubeziehen.<br />

III.<br />

Mobilität braucht weniger Bürokratie<br />

Die Sondervorschriften des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes haben als Beschleunigungs-<br />

und Erleichterungsgesetz in den neuen Bundesländern wesentliche Voraussetzungen<br />

dafür geschaffen, dass die Infrastruktur beispielsweise für investitionswillige Unternehmen<br />

rasch entsteht. Die Beschleunigungseffekte des Gesetzes sind gerade vor dem Hinter-<br />

141


grund der insgesamt schlechten wirtschaftlichen Situation in Deutschland auch für die Infrastruktur<br />

der alten Bundesländer von Bedeutung. Deshalb sollte der Geltungsbereich des Gesetzes<br />

auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden. Sollten sich in einer achtjährigen<br />

Erprobungsphase die Vorschriften bewähren, so können sie anschließend in Dauerrecht<br />

überführt werden.<br />

IV.<br />

Mobilität braucht Innovationen<br />

Technischer Fortschritt bietet neue Chancen zur Bewältigung der steigenden Mobilitätsbedürfnisse<br />

und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. Die <strong>FDP</strong> bekennt sich zur Magnetschwebetechnik.<br />

Der Transrapid kann die Geschwindigkeitslücke zwischen dem Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />

auf der Schiene und dem Kurz- und Mittelstreckenluftverkehr schließen. Der<br />

Staat finanziert wie bei der Schiene den Fahrweg. Der Betrieb des Transrapids muss von der<br />

privaten Wirtschaft getragen werden.<br />

Die rot-grüne Bundesregierung ist aufgefordert, umgehend ihre interne Position <strong>zum</strong> Transrapid<br />

zu klären. Seit der Jungfernfahrt des Transrapids in Shanghai ist bereits wieder ein<br />

Monat vergangen, ohne dass der hinhaltende Widerstand gegen die Einführung dieser neuen<br />

Technologie bei den Grünen durch die Bundesregierung überwunden werden konnte. Im<br />

Interesse des Forschungsstandortes Deutschland, der Industrie und der Arbeitsplätze muss<br />

endlich gehandelt werden.<br />

142


3.11 Schluß mit der roten Kumpelwirtschaft bei<br />

der deutschen Steinkohle: Für eine Entpolitisierung<br />

der Ruhrkohle AG<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 2. Mai 2005<br />

Kurz vor der NRW-Wahl treibt die rote Kumpelwirtschaft bei der deutschen Steinkohle neue<br />

Blüten. RAG-Chef und Ex-Minister Werner Müller schaltet Anzeigen und kündigt einen Zechenneubau<br />

an. Im Gegenzug unterstützt sein ehemaliger Chef, Bundeskanzler Schröder,<br />

die abenteuerlichen Börsenpläne der RAG.<br />

Die RAG wird immer mehr zu einem Tummelplatz ehemaliger roter Regierungsvertreter. Ex-<br />

Monopolminister Müller hat - wirtschaftspolitisch völlig falsch - für EU-Ausnahmeregelungen<br />

bei der Subventionspraxis der Steinkohle gekämpft. In seiner Amtszeit hat sein Staatssekretär<br />

Tacke die Ministererlaubnis der EON-Ruhrgas-Fusion gegen alle Bedenken des Kartellamts<br />

und der Monopolkommission unterzeichnet. Es entstand der Eindruck, ihr Verhalten<br />

stehe mit der Berufung auf ihre Posten bei den EON-Töchtern RAG und Steag in einem Zusammenhang.<br />

Seit neuestem kommt jetzt noch Ex-Finanzstaatssekretär Overhaus dazu, der<br />

sich bei der Subventionspraxis genau auskennt.<br />

Trotz leerer Kassen hat Bundeskanzler Schröder vor dem Bochumer SPD-Parteitag 2004<br />

fast 16 Mrd. Euro an neuen Kohlebeihilfen versprochen. Ex-Monopolminister Müller war es<br />

bestimmt recht, daß Jubel-Kumpel Schilder mit „Danke Gerd“ in die Kamera hielten. Die<br />

Grünen machen diese Aktionen stillschweigend mit.<br />

Um Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie geht es bei Grün-Rot<br />

schon lange nicht mehr. Es geht den beiden letzten grün-roten Koalitionen nur noch um I-<br />

deologie, Parteipolitik, Posten und Pfründe. Dafür werden ordnungspolitische Sündenfälle,<br />

marode Finanzen und die Verfestigung der Arbeitslosigkeit in Kauf genommen.<br />

Das Präsidium der <strong>FDP</strong> will eine Entpolitisierung der deutschen Steinkohlewirtschaft. Wir<br />

fordern deshalb:<br />

Ausstieg aus der Subventionspolitik: Mehr Kohle für die Bildung statt mehr Kohle<br />

für die Kohle<br />

Bei Bildung und Forschung fehlt das Geld, das für die Kohlebeihilfen ausgegeben wird. Das<br />

muß sich ändern. Das Auslaufen der Kohlesubventionierung entlastet den in Schieflage geratenen<br />

Bundeshaushalt und schafft langfristig Haushaltsspielräume.<br />

Auch aus wirtschafts- und ordnungspolitischen Gründen muß Schluß sein mit der Subventionierung<br />

alter Strukturen. Sie verhindern den notwendigen Wirtschaftswandel, verzerren<br />

Marktentscheidungen und erhöhen das politische Unfugpotential.<br />

Wir fordern eine nationale Kohlekonferenz unter Berücksichtigung aller Beteiligten, die den<br />

Ausstieg aus der Kohlesubventionierung zügig auf den Weg bringt.<br />

Kein Zechenneubau mit Staatsgeldern<br />

Die Ankündigung eines Zechenneubaus durch Ex-Monopolminister Müller ist eine durchsichtige<br />

Wahlkampfhilfe für die daniederliegende NRW-SPD. Seine Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />

sind zudem zweifelhaft, da keiner die Preisentwicklungen für Kokskohle am Weltmarkt<br />

143


absehen kann. Deshalb ist auch kein privater Investor für diese Fatahmorgana in Sicht.<br />

Wenn sich ein Zechenneubau betriebswirtschaftlich rechnet, ist dagegen nichts einzuwenden.<br />

Fest steht aber: Zechen, die in Deutschland betrieben oder neu gebaut werden, müssen ohne<br />

staatliche Unterstützung auskommen. Wenn deutsche Kokskohle international wettbewerbsfähig<br />

ist, dann braucht sie keine Subventionen. Die Steuerzahler dürfen im doppelten<br />

Wortsinn nicht die Zeche für die energiepolitischen Träumereien von Ex-Monopolminister<br />

Müller zahlen.<br />

Kein Börsengang der RAG ohne Ausstieg aus der Steinkohle<br />

Im NRW-Wahlkampf hat Bundeskanzler Schröder letzte Woche indirekt angekündigt: Der<br />

Börsengang der RAG solle mit Steuergeldern subventioniert werden. Die Altlasten, Folgelasten<br />

und Pensionslasten sollen offenbar in erheblichen Umfang vom Bund übernommen werden.<br />

Für die <strong>FDP</strong> gilt: Der Börsengang der RAG ist nur dann denkbar, wenn sämtliche Stilllegungskosten<br />

exakt beziffert werden und zusätzliche Kostenrisiken eines fortdauernden<br />

Steinkohlebergbaus für die Steuerzahler ausgeschlossen sind. Die Bundes-<strong>FDP</strong> unterstützt<br />

die <strong>FDP</strong>-NRW in ihrer Forderung unmittelbar mit dem angestrebten Regierungswechsel in<br />

NRW mit allen Beteiligten eine Ausstiegskonferenz über die deutsche Steinkohle einzuberufen.<br />

Ziel muss es sein, dass noch in diesem Jahrzehnt Schluss ist mit dem Subventionswahnsinn<br />

bei der Steinkohle, damit mehr Investitionen in Bildung und Forschung möglich<br />

werden.<br />

144


3.12 Tourismuspolitischer Bericht der<br />

Bundesregierung<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 22.10.2003<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Durch die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001, SARS und den Irak-Krieg ist<br />

die Tourismusbranche weltweit in eine Krise geraten. Trotz dieser ungünstigen globalen<br />

Rahmenbedingungen weist der tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung einige positive<br />

Entwicklungen der heimischen Tourismuswirtschaft auf. Die Zukunftsbranche Tourismus<br />

sichert bereits heute 2,8 Millionen Arbeitsplätze, stellt mehr als 100 000 Ausbildungsplätze<br />

zur Verfügung und trägt mit 8 Prozent maßgeblich <strong>zum</strong> Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei. Laut<br />

Tourismusbericht konnten sich der Kongreß- und Tagungsmarkt, erdgebundene Reisen und<br />

die Bustouristik stabilisieren. Der Kreuzfahrtmarkt ist durch eine positive Entwicklung geprägt<br />

und das prognostizierte Reisebürosterben st nicht eingetreten.<br />

Diesen positiven und stabilen Entwicklungen stehen leider eine Vielzahl negativer<br />

Tendenzen gegenüber. Das sind:<br />

das Gastgewerbe mußte im Jahr 2002 einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr<br />

von 4 Prozent verzeichnen;<br />

bei Beherbergungsstätten mit mehr als acht Betten und Campingplätzen ist ein Minus<br />

von 2,5 Prozent bei den Übernachtungen eingetreten;<br />

im Beherbergungsgewerbe gingen die Umsätze um 2,5 Prozent und die Beschäftigtenzahlen<br />

um 1,5 Prozent zurück;<br />

die Übernachtungen ausländischer Gäste verringerte sich um 0,3 Prozent;<br />

die neuen Länder verzeichneten im Jahr 2002 erstmals seit Aufnahme in die Beherbergungsstatistik<br />

rückläufige Übernachtungszahlen in Höhe von 0,9 Prozent;<br />

im Gastronomiebereich lagen die Umsatzrückgänge im Jahr 2002 gegenüber dem<br />

Vorjahr zwischen 2,3 Prozent (Cafes) und 6 Prozent (Restaurants);<br />

im Jahr 2002 sind die Teilnehmerzahlen um 7,4 Prozent und die Pauschalreiseumsätze<br />

um 6,4 Prozent zurückgegangen (Reiseveranstalter und Reisemittler);<br />

die Luftverkehrsbranche befindet sich weltweit in ihrer bisher schwersten Krise. Im<br />

Jahr 2001 sank die Zahl der Fluggäste um 2,6 Prozent auf 137,9 Millionen und im<br />

Jahr 2002 um 3,2 Prozent auf 133,5 Millionen.<br />

Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Maßnahmen, die von der <strong>FDP</strong>-<br />

Bundestagsfraktion<br />

initiiert und unterstützt wurden, den Auswirkungen dieser globalen Krisen für den Tourismus<br />

in Deutschland <strong>zum</strong> Teil erfolgreich entgegengewirkt:<br />

145


146<br />

Die Abschaffung der so genannten Trinkgeldbesteuerung, die die Bundesregierung<br />

nach langem und beharrlichem Drängen der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion ermöglichte, ist<br />

ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes<br />

am Tourismusstandort Deutschland.<br />

Insbesondere die Rücknahme der von der Bundesregierung eingeführten bürokratischen<br />

und unflexiblen Regelung für geringfügig Beschäftigte hat sich für den Tourismus<br />

und den Arbeitsmarkt in Deutschland positiv ausgewirkt.<br />

Im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages besteht Einigkeit darüber, daß<br />

die durchgeführten Erhöhungen der Zuwendungen für die Deutsche Zentrale für Tourismus<br />

(DZT) e. V. zur touristischen Information im Ausland für das Reiseland<br />

Deutschland Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der heimischen Reisebranche<br />

ist. Zukünftig werden weitere Mittel zur Erschließung neuer Märkte benötigt. Vor allem<br />

Asien ist ein interessanter Zielmarkt.<br />

Die Große Anfrage der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion „Hemmnisse im Tourismus für behinderte<br />

Menschen abbauen“ (Bundestagsdrucksache 14/5840) hat zu verstärktem<br />

Engagement der Bundesregierung in diesem Bereich beigetragen und die ökonomische<br />

Dimension dieses Tourismussegmentes aufgezeigt.<br />

Wenngleich die Verbesserungen zur touristischen Beschilderung entlang von Autobahnen<br />

nicht weitgehend genug sind, zielen sie dennoch in die richtige Richtung.<br />

Leider stehen diesen positiven Maßnahmen der Bundesregierung gravierende Verschlechterungen<br />

der Rahmenbedingungen für die heimische Tourismuswirtschaft in anderen Politikbereichen<br />

gegenüber. Insbesondere die Erhöhung der Steuer- und Abgabenbelastung durch<br />

die Einführung der verschiedenen Stufe der Ökosteuer und der Erhöhung der Tabaksteuer<br />

haben Unternehmen und Verbraucher verunsichert. Dies hat die Konjunktur- und Konsumflaute<br />

nochmals insbesondere zu Lasten der Tourismuswirtschaft in Deutschland verschärft.<br />

Zur Belebung von Konjunktur und Konsum ist eine marktwirtschaftliche Erneuerung der<br />

Rahmenbedingungen in Deutschland erforderlich. Dabei steht die Einführung eines niedrigen,<br />

einfachen und gerechten Steuerkonzeptes mit Stufentarifen von 15, 25 und 35 Prozent<br />

im Vordergrund. Insbesondere die mittelständische Tourismuswirtschaft wird durch Verkrustungen<br />

im Arbeitsrecht, eine überbordende Bürokratie und Regulierung in ihrer Entwicklung<br />

gebremst.<br />

Deshalb sind Flexibilisierungen im Bereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes, bei den Ladenöffnungs-<br />

und Sperrzeiten in der Außengastronomie/Biergärten notwendige und überfällige<br />

Maßnahmen zur Belebung des Tourismusstandortes Deutschland. Schließlich sind bestehende<br />

Wettbewerbsverzerrungen wie z. B. durch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze<br />

für die Hotellerie und Gastronomie in Europa <strong>zum</strong> Nachteil des deutschen Gastgewerbes zu<br />

beseitigen. Schließlich ist der Deutschland Tourismus zur Ausschöpfung seines Potenzials<br />

auf eine intakte Infrastruktur angewiesen. Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt,<br />

die notwendigen Investitionen für den Erhalt und Ausbau funktionierender Verkehrssysteme<br />

zu tätigen.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

1. die Rahmenbedingungen für die mittelständische Tourismuswirtschaft umfassend zu verbessern.<br />

Nur so ist die Konjunktur- und Konsumflaute im Interesse des Tourismusstandortes<br />

Deutschland zu beheben;<br />

2. die Steuern- und Abgabenbelastungen für Unternehmen und Verbraucher deutlich zu senken.<br />

Dazu ist ein niedriges, einfaches und gerechtes Steuersystem mit Stufentarifen von 15,<br />

25 und 35 Prozent einzuführen. Zudem müssen Wettbewerbsverzerrungen in Deutschland


durch steuerliche Benachteiligungen z. B. für das umweltfreundliche Verkehrsmittel Reisebus<br />

und europäische Wettbewerbsnachteile für die heimische Hotellerie und Gastronomie durch<br />

unterschiedliche Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in den Mitgliedstaaten<br />

beseitigt werden;<br />

3. die Verkrustungen im Arbeitsrecht, die der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Tourismusbranche<br />

im Wege stehen, zu beseitigen. Insbesondere einzelne restriktive Regelungen<br />

des Jugendarbeitsschutzgesetzes und für den Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte in<br />

der Hotellerie und Gastronomie müssen flexibler gestaltet werden. Das Arbeitserlaubnisrecht<br />

(§§ 284 ff.) wird dahin gehend geändert, dass Ausländer, die rechtmäßig und nicht als Touristen<br />

in´Deutschland leben, für die Dauer ihres erlaubten Aufenthalts die Genehmigung erhalten,<br />

für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen.<br />

Diese Genehmigung wird von den Ausländerbehörden mit dem Aufenthaltstitel erteilt;<br />

4. die Bürokratielasten für die mittelständische Tourismuswirtschaft in Deutschland drastisch<br />

zurückzuführen. Dazu muss vor allem die Arbeitsstätten-Verordnung „entrümpelt“ werden;<br />

5. eine Deregulierungsoffensive zur Verbesserung der Dienst- und Serviceleistungen des<br />

Tourismusstandortes Deutschland zu starten. Dazu ist eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungs-<br />

und der Sperrzeiten in der Außengastronomie/ Biergärten erforderlich.<br />

Berlin, den 22. Oktober 2003<br />

147


148


4.<br />

Mittelstandspolitik für Arbeitsplätze<br />

4.1 „Mehr Wettbewerbsgleichheit für den Mittelstand“, 151<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

4.2 Für eine unternehmerische Landwirtschaft: „Kulturlandschaftsprämie führt 154<br />

zu mehr Marktwirtschaft in der europäischen Agrarpolitik und stärkt<br />

Eigentumsrechte der landwirtschaftlichen Unternehmer“,<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

4.3 „Eigenkapitalstärkung Mittelstand“, 157<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

4.4 „Für eine mittelstandsfreundliche Reform der betrieblichen Mitbestimmung“, 159<br />

Beschluss des Präsidiums vom 15. November 2004<br />

4.5 Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen neu regeln“, 161<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

4.6 „Reform des Kammerwesens“, 162<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

149


150


4.1 Mehr Wettbewerbsgleichheit für den Mittelstand<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Deutschland muss die Stagnation seiner wirtschaftlichen Entwicklung und die hohe Arbeitslosigkeit<br />

überwinden. Ursache dafür ist die mangelnde Bereitschaft der rot-grünen Bundesregierung<br />

und der sie tragenden Parteien, geänderte Verhältnisse ideologiefrei zu erkennen,<br />

die begonnenen, dringend erforderlichen Reformen zügig und konsequent weiterzuführen<br />

und in ihrer Wirtschaftspolitik dem Mittelstand stärkere Beachtung zu schenken.<br />

Zum wirtschaftlichen Mittelstand zählt nach liberalem Verständnis die sehr heterogene Gruppe<br />

kleiner und mittlerer Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels, des<br />

Dienstleistungsgewerbes und der Freien Berufe bis 250 (in Ausnahmen bis 500) Beschäftigte,<br />

bei denen Einzelne oder Familien mit eigenem Kapital haften und zudem Leitungsfunktionen<br />

im Unternehmen ausüben.<br />

Der Mittelstand ist in seiner Vielfalt mit drei Viertel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten<br />

der größte Arbeitgeber der deutschen Wirtschaft und stellt zudem 80 Prozent<br />

aller Ausbildungsplätze bereit.<br />

1. Die <strong>FDP</strong> fordert ein Antidiskriminierungsgesetz zugunsten des deutschen Mittelstandes,<br />

das alle gesetzlich verursachten Benachteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen<br />

gegenüber Großunternehmen im Interesse der Wettbewerbsgleichheit beseitigt.<br />

2. Die <strong>FDP</strong> fordert im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher<br />

Größe eine umgehende Vereinfachung des Steuersystems, den radikalen<br />

Abbau der Subventionen, eine spürbare Reduzierung der staatlich beeinflussten<br />

Lohnzusatzkosten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.<br />

3. Die <strong>FDP</strong> fordert den Bund, die Länder und die Kommunen auf, Bürokratie energisch<br />

abzubauen und auch auf diesem Gebiet die Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer<br />

Unternehmen zu beseitigen oder auszugleichen.<br />

Als Instrumente <strong>zum</strong> Bürokratieabbau fordert die <strong>FDP</strong>:<br />

In Bund, Ländern und Gemeinden ist die Stelle eines Beauftragten einzurichten mit<br />

der Aufgabe,<br />

- Vorschläge und Initiativen <strong>zum</strong> Bürokratieabbau zu erarbeiten,<br />

- geplante Vorschriften auf ihre dringende Notwendigkeit sowie auf ihre kostenmäßige<br />

Wirkung auf Unternehmen zu überprüfen,<br />

- Anlaufstelle für Anregungen <strong>zum</strong> Bürokratieabbau aus der Bevölkerung zu sein.<br />

Die Geltungsdauer von wirtschaftsrelevanten Vorschriften und Verordnungen ist<br />

grundsätzlich zu befristen, um nach Ablauf der Frist ihre Notwendigkeit und die Wirkung<br />

auf Bürger und Unternehmen überprüfen zu müssen.<br />

Bei der Einführung neuer Vorschriften ist eine (z.B. nach Branchen gegliederte) detaillierte<br />

Abschätzung der Kosten für Dritte zu ermitteln und zu veröffentlichen.<br />

Bei Erhebungs-, Melde- und Prüfverfahren, die zur Bürokratieüberwälzung führen,<br />

sind die zeitlichen Intervalle zu vergrößern, die Schwellenwerte nach Größenklassen<br />

anzuheben und die Mehrkosten mittelständischer Unternehmen gegenüber<br />

Großunternehmen zu erstatten.<br />

Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung sind kurze Fristen festzusetzen,<br />

bei deren Überschreitung die Genehmigung als erteilt gilt.<br />

151


Existenzgründer sind von Überwälzungen nicht dringend notwendiger Bürokratielasten<br />

zeitlich befristet zu befreien.<br />

4. Die <strong>FDP</strong> fordert im Interesse der dringend notwendigen Verbesserung der Eigenkapitalausstattung<br />

des mittelständischen Unternehmens, die Binnenfinanzierung gegenüber<br />

der Fremdfinanzierung steuerlich gleich zu stellen. Darüber hinaus sind die steuerlichen<br />

und rechtlichen Hemmnisse bei Beteiligungsfinanzierungen (z.B. auch der<br />

Mitarbeiterbeteiligungen) zu beseitigen. Außerdem müssen Gewinne aus Veräußerungen<br />

von Beteiligungen an und durch Personengesellschaften ebenso wie bei Kapitalgesellschaften<br />

steuerlich freigestellt werden. Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen<br />

ist bei Fortführung des Unternehmens durch die Erbengeneration zu stunden. Für<br />

jedes Jahr der Betriebsfortführung sind 10 Prozent der Erbschaftsteuer zu erlassen.<br />

Soweit Finanzhilfen gewährt werden, sollten die verschiedenen Förderungen im Interesse<br />

der Transparenz konzentriert und nur als direkte Eigenkapitalhilfen vergeben<br />

werden.<br />

5. Die <strong>FDP</strong> fordert, Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit nachhaltig zu bekämpfen<br />

a) durch verbesserte Anreize zur Aufnahme legaler Arbeitsverhältnisse<br />

- Neben der Vereinfachung des Steuerrechts ist eine Senkung der Grenzsteuersätze<br />

nach dem <strong>FDP</strong>-Steuermodell (0-15-25-35) notwendig.<br />

- Lohnersatzleistungen und Sozialtransfers sind so zu bemessen, dass sie nicht<br />

den Anreiz zur Aufnahme legaler Beschäftigung behindern.<br />

- Die gesetzlichen Lohnzusatzkosten sind deutlich unter einen Wert von 40<br />

Prozent zu senken.<br />

- Marktzutrittsbarrieren auf dem Arbeitsmarkt sind abzusenken oder abzuschaffen.<br />

Die Regelungen für geringfügig Beschäftigte sind zu entbürokratisieren,<br />

das Gesetz zur Scheinselbständigkeit ist endgültig abzuschaffen, die begonnene<br />

Reform der Handwerksordnung sollte fortgeführt, das Ladenschlussgesetz<br />

weiter liberalisiert werden.<br />

- Die Bundesagentur für Arbeit, die weitestgehend erfolglosen Weiterbildungsprogramme,<br />

die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie die Finanzierung der<br />

Frühverrentung sind abzuschaffen. Statt dessen sind Arbeitsvermittlung und<br />

Arbeitsberatung zu regionalisieren und so weit wie möglich zu privatisieren.<br />

b) durch die Überführung von Schwarzarbeitstätigkeiten in die offizielle Wirtschaft<br />

- Jedem Beschäftigten wird es gestattet, im Rahmen einer selbständigen Nebentätigkeit<br />

Leistungen zu erbringen und entsprechende Rechnungen zu erstellen.<br />

Der Nebenverdienst im Umfang von monatlich maximal 630 € ist sozialversicherungsfrei<br />

und wird pauschal mit 15 Prozent versteuert. Mini-Jobs<br />

können damit sowohl selbständig als auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses<br />

übernommen werden. Voraussetzung für eine legale Nebentätigkeit<br />

ist der Besitz eines Nebengewerbescheins („Free Card“), der bei<br />

Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses und dem Nachweis einer entsprechenden<br />

Unfallversicherung ausgestellt wird.<br />

c) durch entschiedene Bekämpfung gewerbsmäßig betriebener illegaler Beschäftigung<br />

- Mit der ganzen Härte der Gesetze müssen die Anwerbung und der Einsatz illegal<br />

beschäftigter Ausländer, die Steuerhinterziehung und der systematische<br />

Sozialversicherungsbetrug im gewerblichen Bereich verfolgt werden<br />

152


6. Die <strong>FDP</strong> fordert, durch geeignete Maßnahmen die Bereitschaft und Fähigkeit zur Existenzgründung<br />

zu verbessern. In den Schulen ist eine bessere Vermittlung wirtschaftlichen<br />

und insbesondere unternehmerischen Handelns notwendig. Die Programme zur<br />

finanziellen Förderung von Existenzgründungen müssen gestrafft und entbürokratisiert<br />

werden. Existenzgründern ist zeitlich befristet eine Befreiung von vorübergehend verzichtbaren<br />

Vorschriften des Gewerbe-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial-, Bau-, und Insolvenzrechts<br />

zu gewähren.<br />

7. Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass die Neuregelung der so genannten Gesellschafter-<br />

Fremdfinanzierung nach § 8 a Körperschaftssteuergesetz (KStG) umgehend novelliert<br />

wird. Die Neufassung des § 8 a KStG hat zur Folge, dass Zinsen für ein Darlehen, welches<br />

von einem Gesellschafter gewährt oder gegenüber einem Kreditinstitut verbürgt<br />

wird, oberhalb gesetzlicher Freigrenzen beim Unternehmen nicht mehr als Betriebsausgabe<br />

anerkannt, sondern als verdeckte Gewinnausschüttung besteuert wird.<br />

Das Gesetz stellt damit gerade für den traditionell eigenkapitalschwachen deutschen<br />

Mittelstand, aber auch für größere Unternehmen sowie kommunale Beteiligungsgesellschaften<br />

eine erhebliche steuerliche Belastung dar. Zugleich werden Gesellschafterdarlehen<br />

sinnwidrig und uferlos beschränkt. Eine sachgerechte Lösung kann daher nur<br />

die umgehende Aufhebung des § 8 a KStG in seiner jetzigen Fassung sein.<br />

153


4.2 Kulturlandschaftsprämie führt zu mehr Marktwirtschaft<br />

in der europäischen Agrarpolitik und<br />

stärkt Eigentumsrechte der landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

Die Land- und Forstwirtschaft sowie die Ernährungswirtschaft sind zusammen mit Obst, Gemüseanbau,<br />

den Baumschulen und dem Weinbau das Rückgrat des ländlichen Raumes in<br />

Deutschland und sichern mit den vor- und nachgelagerten Agrarbereichen eine Vielzahl von<br />

Arbeitsplätzen. Landwirte gestalten, pflegen und erhalten seit Jahrhunderten durch ihre bewährte<br />

Arbeit unsere Kulturlandschaft. Sie erzeugen unter Einhaltung der weltweit höchsten<br />

Standards qualitativ hochwertige und preisgünstige Nahrungsmittel.<br />

Mit den Vorschlägen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 müssen<br />

die angestrebten Ziele (Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft, Förderung<br />

einer marktorientierten, nachhaltigen Landwirtschaft und ausgewogenere Verteilung der<br />

Unterstützung und verstärkte Entwicklung des ländlichen Raumes) erreicht werden. Zudem<br />

ist auf eine WTO-konforme Ausgestaltung der Leistungen für den ländlichen Raum zu achten.<br />

Schließlich ist sicherzustellen, dass die gemeinsamen Ziele der europäischen Agrarpolitik<br />

nicht durch widersprüchliche Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten konterkariert werden.<br />

Liberale sind der Überzeugung, dass der unternehmerische Landwirt in den Mittelpunkt der<br />

Agrarpolitik gerückt werden muss. Landwirte müssen von bürokratischer Gängelung und<br />

bürokratischen Marktregulierungen befreit und wieder zu Unternehmern gemacht werden.<br />

Sie müssen die Chance haben, den wesentlichen Teil ihres Einkommens am Markt zu erzielen.<br />

Die europäische Agrarpolitik muss sich zukünftig stärker an den Prinzipien der Sozialen<br />

Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit orientieren. Die Eigentumsrechte landwirtschaftlicher<br />

Unternehmer müssen gestärkt werden.<br />

Zukünftig sollen die Landwirte für ihre Leistungen zur Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft<br />

schrittweise eine produktunabhängige Kulturlandschaftsprämie erhalten. Im Gegenzug<br />

entfallen schrittweise die bisherigen bürokratischen Marktregulierungen. Weil unternehmerische<br />

Landwirte Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen brauchen,<br />

kann ein Umbau der produktbezogenen Stützung zu einer produktunabhängigen Kulturlandschaftsprämie<br />

nicht von heute auf morgen erfolgen. Deshalb müssen die grundlegenden<br />

Bedingungen bis 2006 stabil bleiben. Die Halbzeitbewertung der Agenda 2000 muss genutzt<br />

werden, um die mit der Agrarreform von 1992 und mit der Agenda 2000 eingeleitete marktwirtschaftliche<br />

Orientierung der EU-Agrarpolitik fortzuführen, damit wir zu einer Umstellung<br />

von der Produkt- auf eine Flächenförderung kommen. Die Reformschritte für die Zeit nach<br />

2006 müssen in ihren Grundzügen schon bald festgelegt werden, damit sich die Landwirte<br />

rechtzeitig darauf einstellen können. Dieser Umbau der europäischen Agrarpolitik ist auch<br />

erforderlich, um die Herausforderungen der laufenden WTO-Runde und der EU-<br />

Osterweiterung erfolgreich zu bestehen. Mit Rücksicht auf die höheren Standards und die<br />

multifunktionalen Leistungen der europäischen Landwirtschaft muss bei den laufenden Verhandlungen<br />

der WTO die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft sichergestellt<br />

werden, ohne dass neue protektionistische Barrieren aufgebaut werden.<br />

Die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission werden dem Ziel, dass sich die europäische<br />

Agrarpolitik stärker an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Sozialen Marktwirtschaft<br />

orientieren soll, nur <strong>zum</strong> Teil gerecht. So ist die Entkoppelung der Direktzahlungen<br />

154


von der Produktion grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt die Entkoppelung auf einige<br />

Bereiche beschränkt. Außerdem führt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Betriebsprämie<br />

durch komplizierte Antrags-, Nachweis- und Kontrollverfahren zu Problemen und<br />

Nachteilen bei den wirtschaftenden Betrieben. Im Gegensatz zu der von der EU-Kommission<br />

vorgeschlagenen und nach Auffassung der <strong>FDP</strong> ungeeigneten Betriebsprämie ist eine flächenbezogene<br />

Kulturlandschaftsprämie zu favorisieren. Sie muss an die Bewirtschaftung<br />

gebunden sein. Die flächengebundene Kulturlandschaftsprämie hat zudem den Vorteil, dass<br />

damit im Gegensatz zu den Vorschlägen der EU-Kommission keine Benachteiligung der<br />

Grünlandstandorte erfolgt.<br />

Nach ersten Berechnungen führt das Vorziehen der Milchmarktreform der Agenda 2000 um<br />

ein Jahr auf das Jahr 2004/2005 zu deutlichen Einkommenseinbußen in der Landwirtschaft.<br />

Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen sind so nicht zu erreichen. Zwar<br />

wird mit der Verlängerung der Quotenregelung bis <strong>zum</strong> Jahr 2015 eine scheinbare Planungssicherheit<br />

für die Milch produzierenden Betriebe geschaffen. Gleichzeitig wird allerdings<br />

durch die Stützpreissenkungen um insgesamt 35 Prozent bei Butter und 17 Prozent<br />

bei Magermilchpulver und einer zusätzlichen Quotenaufstockung für alle Mitgliedstaaten um<br />

2 Prozent die Basis dieser Regelung ausgehöhlt.<br />

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen die Direktzahlungen an die Einhaltung von<br />

verpflichtenden Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Wohlergehen<br />

der Tiere und Tierschutz (Cross Compliance) gebunden werden. Bei der Umsetzung ist sicherzustellen,<br />

dass eine Ausweitung der Bürokratie über die mit dem Cross-Compliance verbundenen<br />

38 Verordnungen im Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie Verbraucherschutz<br />

verhindert wird. Das damit verbundene obligatorische Betriebsberatungssystem für Betriebe,<br />

die mehr als 15.000 Euro im Jahr in Form von Direktzahlungen erhalten oder einen Umsatz<br />

von mehr als 100.000 Euro im Jahr verzeichnen, behindert die Entwicklung hin zu einer unternehmerischen<br />

und eigenverantwortlichen Landwirtschaft. Die <strong>FDP</strong> lehnt deshalb und aus<br />

eigentumspolitischen Gründen das von der EU vorgesehene obligatorische Betriebsberatungssystem<br />

ab.<br />

Auch ist es nicht im Interesse liberaler Politik, zukünftig die bewährte Möglichkeit des Anbaus<br />

Nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen zu streichen. Damit werden ökologisch<br />

sinnvolle Nutzungen erneuerbarer Energien und Nachwachsender Rohstoffe eingeschränkt.<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt die Verschiebung des Beginns der obligatorischen Modulation der Direktzahlungen<br />

auf das Jahr 2006. Damit erhalten die Landwirte in diesem Punkt die notwendige<br />

Planungssicherheit. Im Gegensatz zur EU-Kommission wurde in Deutschland bereits <strong>zum</strong><br />

1.1.2003 die Modulation im nationalen Alleingang eingeführt. Derartige nationale Alleingänge<br />

führen zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der heimischen Landwirte und<br />

sind daher zu korrigieren. Die rot-grüne Bundesregierung setzt mit der so genannten Agrarwende<br />

insgesamt die falschen Rahmenbedingungen für die heimische Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft und den Verbraucherschutz.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert im Einzelnen:<br />

1. Bei den Beratungen der Legislativ-Vorschläge der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung<br />

der Agenda 2000 müssen die Stärkung einer unternehmerischen Landwirtschaft und<br />

des ländlichen Raumes, der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Versorgung<br />

der Verbraucher mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln in den Mittelpunkt der<br />

Beratungen gerückt werden.<br />

2. Es müssen Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft,<br />

für die vor- und nachgelagerten Bereiche und für die Ernährungswirtschaft geschaffen<br />

werden.<br />

155


3. Die europäische Agrarpolitik ist zukünftig stärker an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft<br />

und der Nachhaltigkeit zu orientieren. Dazu sind<br />

- die Direktzahlungen (Prämien) aus marktwirtschaftlichen und ökologischen Gründen<br />

von der Produktion zu entkoppeln und an die Bewirtschaftung der Flächen zu binden;<br />

- die bürokratischen Regelungen zu verringern sowie<br />

- die gesamtgesellschaftlichen Leistungen einer multifunktionalen Landwirtschaft zu<br />

honorieren. Dazu sollen Landwirte zukünftig für ihre Dienstleistungen zur Pflege und<br />

Erhaltung unserer Kulturlandschaft unter Einbeziehung des Grünlandes eine Kulturlandschaftsprämie<br />

erhalten.<br />

4. Die europäische Agrarpolitik ist entsprechend den vereinbarten Zielen der vierten Ministerkonferenz<br />

der Welthandelskonferenz (WTO) in Doha marktwirtschaftlich weiterzuentwickeln.<br />

5. Der Anbau Nachwachsender Rohstoffe muss auch weiterhin auf Stilllegungsflächen möglich<br />

sein.<br />

6. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft<br />

und damit zur Stärkung des ländlichen Raumes muss der nationale Sonderweg in der<br />

deutschen Agrarpolitik aufgegeben und auf die Linie der gemeinsamen Agrarpolitik zurückgekehrt<br />

werden.<br />

156


4.3 Eigenkapitalstärkung Mittelstand<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Der Bundesparteitag bittet die Bundestagsfraktion, folgenden Beschluss in die aktuellen Gesetzgebungsverfahren<br />

einzubeziehen:<br />

Um die gravierende aktuelle Kapitalknappheit der kleinen und mittleren Unternehmen zu<br />

mildern, beschließt der Bundesparteitag das nachstehende<br />

Sofortprogramm zur Förderung von Eigenkapital im Mittelstand<br />

Der deutsche Mittelstand weist eine viel zu geringe Eigenkapitalquote auf. Seit langem fordert<br />

die <strong>FDP</strong> deshalb, die Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne zu senken und die Gewerbesteuer<br />

durch eine andere, gemeindefreundliche Steuerquelle zu ersetzen. Höhere, im<br />

Unternehmen verbleibende (Netto-)Gewinne sind der einfachste und wirkungsvollste Weg,<br />

die Eigenkapitalbasis mittelständischer Betriebe von innen heraus zu stärken.<br />

Um zu verhindern, dass die derzeit dramatisch hohe Zahl der Konkurse von KMU noch weiter<br />

ansteigt, dass der Mittelstand als Motor der deutschen Wirtschaft und als Garant von Arbeits-<br />

und Ausbildungsplätzen an Bedeutung abnimmt, dass damit auch die Innovationskraft<br />

der KMU geschmälert wird, soll ein Sofortprogramm zur Förderung von Eigenkapital der<br />

KMU aufgelegt werden.<br />

Dieses aus zwei Teilen alternierender Möglichkeiten bestehende Programm ist streng begrenzt<br />

für die Zeit, bis eine nachhaltige Steuerreform im Sinne der Vorschläge der <strong>FDP</strong><br />

greift. Somit darf der Zeitraum der Begünstigung nicht länger als 1 ¼ Jahre nach Bildung<br />

einer neuen Bundesregierung, die diese Steuerreform mit Kernelementen unserer Vorschläge<br />

einleitet, Gültigkeit haben. Das wäre aus heutiger Sicht ein Zeitrahmen bis Ende 2007.<br />

1. Förderung von Eigenkapital im Mittelstand<br />

Es ist notwendig, dem Mittelstand auch von außen zusätzliches Eigenkapital verfügbar zu<br />

machen. Aufgrund der dramatischen aktuellen Situation ist die rasche Mobilisierung von Kapital<br />

notwendig. In diesem Sinne schlägt die <strong>FDP</strong> ein neues Anreizsystem für Beteiligungen<br />

von Privatinvestoren an kleinen und mittleren Unternehmen vor:<br />

25 % des Beteiligungsbetrages - maximal 1 Mio. € Gesamtengagement eines Kapitalgebers<br />

- sollen von der Steuerschuld abgezogen werden können.<br />

Wesentliche Bedingungen:<br />

Die Beteiligung muss bis spätestens 31. Dezember 2007 eingegangen und einbezahlt<br />

worden sein.<br />

Sie muss einen Geschäftsbetrieb betreffen, der den Kriterien der EU für "Klein- und<br />

Mittelständische Unternehmen" (KMU) entspricht (weniger als 250 Mitarbeiter, weniger<br />

als 40 Mio. € Umsatz; am Kapital des Zielunternehmens darf kein Unternehmen mit<br />

25 % oder mehr beteiligt sein, das seinerseits nicht den KMU-Kriterien entspricht). Die<br />

Steuervergütung kann nicht zur Konstruktion reiner Finanzanlagen oder vergleichbarer<br />

Instrumente in Anspruch genommen werden.<br />

Es muss sich um eine echte Risikobeteiligung handeln. Das erfüllen beispielsweise die<br />

Zeichnung von Geschäftsanteilen (ggf. auch Aktien), die Übernahme von Kommanditanteilen<br />

oder von Eigenkapital ersetzenden stillen Beteiligungen, die Gewährung von<br />

157


Eigenkapital ersetzenden (d. h. nachrangiger) Darlehen, die während einer Mindestlaufzeit<br />

von 5 Jahren unkündbar sind und nur aus Gewinnen verzinst und rückgezahlt<br />

werden können.<br />

Die steuerliche Rückvergütung wird mit der Steuererklärung geltend gemacht. Dafür<br />

genügt das Einreichen des entsprechenden (ggf. beglaubigten) Beteiligungsdokumentes<br />

sowie des Beleges über die Einzahlung.<br />

Der Abzug von der Steuerschuld kann nach Wahl des Beteiligungsgebers im Jahr des<br />

Zahlungszuflusses an das Zielunternehmen in einer Summe geltend gemacht oder auf<br />

maximal 5 Jahre verteilt werden.<br />

Erfolgt die Auflösung der Beteiligung vor Ablauf von 5 Jahren, ist die gewährte Steuervergünstigung<br />

des Privatinvestors zurückzuzahlen.<br />

2. Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen<br />

Bis zu 50.000 € des im Unternehmen verbleibenden Jahresüberschusses, der dem Eigenkapital<br />

zugeführt wird, ist steuerfrei. Dies gilt bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2007. Wird<br />

von dieser Eigenkapitalzufuhr vor Ablauf von jeweils 5 Jahren nach dem Geschäftsjahr der<br />

Zuführung ganz oder teilweise entnommen, unterliegt der entnommene Betrag der Besteuerung.<br />

158


4.4 Für eine mittelstandsfreundliche Reform der<br />

betrieblichen Mitbestimmung<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 15. November 2004<br />

Die Reform der betrieblichen Mitbestimmung aus dem Jahre 2001 erweist sich als teueres<br />

Dankeschön der grün-roten Regierung an die Gewerkschaften. Die Ausweitung der betrieblichen<br />

Mitbestimmung hat erwartungsgemäß keine neuen Arbeitsplätze gebracht. Im Gegenteil:<br />

Deutschland befindet sich in der schwierigsten und langwierigsten Beschäftigungskrise<br />

der Nachkriegszeit.<br />

Die grün-rote Aktion zur Rettung des schwindenden gewerkschaftlichen Einflußes belastet<br />

die Unternehmen in Deutschland zusätzlich mit mindestens 1,3 Milliarden Euro. Internationale<br />

Investoren machen auch wegen der verschärften Mitbestimmungsregeln einen großen<br />

Bogen um Deutschland.<br />

Vor allem aber für den Mittelstand bedeutet die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung<br />

zusätzliche Bürokratie, zusätzlichen Organisationsaufwand und damit zusätzliche Kosten.<br />

Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen über die Hälfte der Zusatzkosten schultern,<br />

die durch mehr Freistellungen, die Vergrößerungen der Betriebsräte und das vereinfachte<br />

Wahlverfahren entstehen.<br />

Kurze, flexible Entscheidungswege sind die Vorteile von mittelständischen Unternehmen.<br />

Diese Vorteile wurden mit der Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes leichtfertig<br />

aufs Spiel gesetzt. Die Beziehung zwischen Unternehmensleitung, Belegschaft und Betriebsrat<br />

wurden übermäßig verrechtlicht.<br />

Der Mittelstand muss von unnötigen Fesseln wieder befreit werden. Dann entstehen auch<br />

neue Arbeitsplätze in Deutschland.<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt grundsätzlich die jüngsten Vorschläge von BDI und BDA zur Reform der<br />

betrieblichen Mitbestimmung. Die Bundesregeriung sollte den Hilferuf der Wirtschaft ernstnehmen.<br />

Die <strong>FDP</strong> will eine mittelstandsfreundliche und beschäftigungsfördende Reform der<br />

betrieblichen Mitbestimmung. Vor allem folgende Reformschritte sind notwendig:<br />

Die Gründung eines Betriebsrats wird erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten (heute 5<br />

Beschäftigte) ermöglicht.<br />

Es wird ein Wahlquorum von mehr als 50 % der wahlberechtigten Arbeitnehmer eingeführt.<br />

Die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat ist auf die früher üblichen Zahlen zurückzuführen.<br />

Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern beginnt in Unternehmen mit mehr als 500<br />

Beschäftigten (heute 200 Beschäftigte) mit einem freigestellten Betriebsratsmitglied.<br />

In Teilzeit arbeitende Beschäftigte werden bei der Berechnung der Schwellenwerte im<br />

Betriebsverfassungsgesetz nur entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt. (heute: volles<br />

Wahlrecht für Teilzeitkräfte)<br />

Der Schwellenwert für die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Neueinstellungen<br />

wird von 20 auf 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer angehoben.<br />

159


Der Schwellenwert für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen<br />

wie etwa die Einführung neuer Arbeitsmethoden wird von 20 auf 50 wahlberechtigte<br />

Arbeitnehmer angehoben.<br />

Auskunftsrechte des Betriebsrates und Berichtspflichten der Unternehmensleitung werden<br />

auf Sachverhalte beschränkt, die unmittelbar den Betriebsablauf betreffen. Die Befassung<br />

des Betriebsrates mit allgemeinen Fragestellungen zur Umwelt, Gleichstellungsaspekten<br />

oder allgemeiner Arbeitsmarktpolitik führen zu übermäßiger Bürokratie<br />

und hemmen den Betriebsablauf.<br />

160


4.5 Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen<br />

neu regeln<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

1. Die <strong>FDP</strong> wendet sich gegen die Vernichtung von Betrieben und Arbeitsplätzen durch die<br />

Erbschaftsteuer. Sie soll daher beim Übergang von Betriebsvermögen an Erbnachfolger im<br />

Zeitpunkt der Schenkung oder Erbschaft festgesetzt und auf 10 Jahre gestundet werden. Pro<br />

Jahr der Fortführung des Betriebs soll sich die festgesetzte Steuer um ein Zehntel verringern.<br />

Als Betriebsvermögen gilt alles, was in der Steuerbilanz ausgewiesen ist.<br />

2. Diese Regelung gilt auch für Anteile von mindestens einem Viertel an betrieblich tätigen<br />

Kapitalgesellschaften, wenn der Nachfolger seinen Anteil auf die Dauer von 10 Jahren mindestens<br />

in der übernommenen Höhe beibehält.<br />

3. Voraussetzung für das Erlöschen der Steuerschuld nach 10-jähriger Fortführung des Betriebs<br />

ist, dass nach den 10 Jahren mindestens noch 50 v.H. des Wertes des übernommenen<br />

Betriebsvermögens vorhanden sind.<br />

4. Eine Einbringung des Betriebs in eine Gesellschaft oder die Umwandlung in eine andere<br />

Rechtsform während des 10-Jahres-Zeitraums sind dann unschädlich, wenn nach den 10<br />

Jahren noch mindestens 50 v.H. des Wertes des übernommenen Betriebsvermögens vorhanden<br />

und im Besitz des Übernehmers sind.<br />

5. Falls die Voraussetzungen nach den Absätzen 1-3 nicht eingehalten werden, ist die festgesetzte<br />

Erbschaftsteuer, verzinst mit 6 v.H. ab Festsetzung, zu zahlen.<br />

161


4.6 Reform des Kammerwesens<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Das auf dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft beruhende deutsche Kammerwesen steht seit<br />

Jahren in der Diskussion. Dieses Kammerprivileg bedarf immer wieder der Rechtfertigung<br />

gegenüber Politik und Unternehmerschaft. Dabei gelingt es den Kammern nicht hinreichend,<br />

die Vorteile für ihre Mitglieder deutlich zu machen. Dies betrifft nicht nur, aber in besonderem<br />

Maße, auch die Industrie- und Handelskammern.<br />

Auch unabhängig von der Frage der Pflichtmitgliedschaft besteht in den Kammern erheblicher<br />

Reformbedarf. Dies gilt beispielsweise für ihre Aufgabenabgrenzung im Spannungsfeld<br />

zwischen der öffentlichen Hand und privaten Anbietern, ihre innere Organisation, ihre Willensbildungsprozesse<br />

und ihr Finanzgebaren.<br />

Der Bundesparteitag beauftragt den Bundesvorstand, eine Kommission einzusetzen, die in<br />

ihrer personellen Zusammensetzung die Bandbreite der Positionen in der Partei widerspiegelt<br />

und an der die Bundestagsfraktion und der Bundesfachausschuss Wirtschaft und Arbeit<br />

zu beteiligen sind. Die Kommission soll vom Generalsekretär geleitet werden. Sie soll Reformvorschläge<br />

entwickeln und dem Bundesparteitag 2006 einen entsprechenden abschließenden<br />

Beschlussvorschlag unterbreiten.<br />

Die Bundestagsfraktion wird gebeten, zu diesem Themenkreis eine Anhörung durchzuführen,<br />

deren Ergebnisse in die Beratung der Kommission einfließen sollen.<br />

162


5.<br />

Ein Steuersystem für Arbeitsplätze<br />

5.1. „Niedrigsteuergebiet Gesamtdeutschland“, 165<br />

Beschluss des Präsidiums vom 19. April 2004<br />

5.2 „Deutschland braucht ein neues Steuerrecht: einfach, niedrig und gerecht.“, 166<br />

Beschluss des Präsidiums vom 6. Oktober 2003<br />

5.3 Einführung einer neuen Einkommensteuer und zur 168<br />

Abschaffung der Gewerbesteuer vom 14. Januar 2004<br />

5.4 „Liberales Einkommensteuergesetz: Die vereinfachte Steuererklärung“ 203<br />

vom 9. Januar 2004: „Lohnsteuerkarte 2005“<br />

5.5 „Solide Steuer- und Haushaltspolitik für nachhaltiges Wachstum und mehr 204<br />

Arbeitsplätzen in Deutschland“ vom 20. Juni 2005<br />

5.6 „Liberale Gemeindefinanzreform“, 210<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

5.7 „Liberale Unternehmensteuerreform - für wettbewerbsfähige Unternehmer 217<br />

zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland“,<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

5.8 „Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen neu regeln“, 225<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

5.9 „Ablehnung jeder Steuererhöhung“, 226<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

5.10 „Übergang von der Soll- zur Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer 227<br />

verwirklichen“, Beschluss des Bundesvorstands vom 24. Januar 2005<br />

5.11 „Umsatzsteuer vereinfachen und Missbrauch bekämpfen“, 228<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

5.12 „Für eine solide Haushaltspolitik – keine Aufweichung des europäischen 229<br />

Stabilitätspakts“,<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

5.13 Finanzverfassung, solide Finanzen: 230<br />

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

vom 22. September 2004<br />

5.14 „Das liberale Bürgergeld: aktivierend, einfach und gerecht“, 233<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

163


164


5.1 Niedrigsteuergebiet Gesamtdeutschland<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 19. April 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> will eine Steuersenkungspolitik für ganz Deutschland. Im Vordergrund steht dabei<br />

die Einführung des Dreistufentarifs von 15%, 25% und 35% als einheitlicher Steuertarif für<br />

alle Einkunftsarten. Mit der deutlichen Reduzierung der Steuertarife sinkt die zu zahlende<br />

Steuerschuld und damit auch die Belastung der Bürger durch den Solidaritätszuschlag.<br />

Ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem stand und steht für die <strong>FDP</strong> im<br />

Vordergrund und nicht die isolierte Abschaffung des Solidaritätszuschlags.<br />

165


5.2 Deutschland braucht ein neues Steuerrecht:<br />

einfach, niedrig und gerecht.<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 6. Oktober 2003<br />

Das geltende Steuerrecht ist kaum noch verständlich, die Steuerbelastung unerträglich hoch.<br />

Dazu hat die rot-grüne Koalition in den letzten Jahren kräftig beigetragen. Bürger und Unternehmer<br />

akzeptieren Steuern nur in maßvoller und berechenbarer Höhe. Die Besteuerungsgrundlagen<br />

müssen zudem verständlich und verlässlich sein. Beides ist heute nicht der Fall.<br />

Um den Teufelskreis zu hoher Steuersätze, umfangreicher Ausnahmeregelungen, komplizierter<br />

Gesetze und wachsender Steuerwiderstände der Bürger und Unternehmen zu<br />

durchbrechen, muss Schluss sein mit laufend neuen, unsystematischen Reformversuchen.<br />

Deutschland braucht ein neues Steuerrecht, das einfach, niedrig und gerecht ist.<br />

Über vier Millionen Arbeitslose und ein immer härterer internationaler Standortwettbewerb<br />

zwingen zu einem radikalen Neuanfang. Andere Länder machen es vor: Runter mit der<br />

Steuerbürokratie, den Steuersätzen und der Steuerbelastung hat dort zu wirtschaftlicher Dynamik<br />

und damit zu mehr Arbeitsplätzen und geordneten Staatsfinanzen geführt.<br />

Die <strong>FDP</strong> will das Steuerrecht radikal vereinfachen<br />

Wenn man das ‚Steuern mit Steuern‘ nicht aufgibt, wird das Steuerrecht immer undurchsichtiger<br />

und ungerechter. Es nützt dann nur noch den Cleveren und jenen, die sich die beste<br />

steuerliche Beratung leisten können. Die <strong>FDP</strong> setzt sich daher mit Priorität für eine radikale<br />

Vereinfachung des Steuerrechts in dieser Legislaturperiode ein. Sie wird hierzu auf der<br />

Grundlage der nachfolgenden Eckpunkte einen von Dr. Hermann Otto Solms erarbeiteten<br />

eigenen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen:<br />

- Die <strong>FDP</strong> will die Steuererklärung auf einem Blatt Papier für jedermann ermöglichen.<br />

- Kernstück eines modernen Einkommensteuerrechts ist die weitgehende Gleichbehandlung<br />

sämtlicher Einkünfte. Die Besteuerung wird damit rechtsformneutral.<br />

- Die <strong>FDP</strong> will den für die Steuerzahler nur schwer ermittelbaren, international unbekannten<br />

linear-progressiven Steuertarif durch einen Stufentarif ersetzen.<br />

- Für die Alterseinkünfte wird die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Soweit Beiträge<br />

zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge steuerlich abzugsfähig sind, müssen daraus<br />

resultierende Alterseinkünfte beim Zufluss versteuert werden.<br />

- Das Einkommensteuerrecht wird im Übrigen durch Pauschalierung und den Wegfall von<br />

Sondertatbeständen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen radikal vereinfacht.<br />

- Staatliche Förderung bestimmter Zwecke erfolgt künftig durch direkte, zeitlich jeweils von<br />

vornherein befristete bzw. degressiv ausgestaltete Zahlungen. Das schafft mehr Transparenz<br />

und zwingt Leistungsempfänger und den Staat laufend zur Rechtfertigung der<br />

Fördermaßnahme.<br />

- Voraussetzung und Folge der Gleichbehandlung aller Einkunftsarten ist der Wegfall der<br />

bürokratisch aufwendigen und für die Kommunen aufgrund ihrer konjunkturellen Abhängigkeit<br />

unsicheren Gewerbesteuer. Die <strong>FDP</strong> schlägt als Ersatz hierfür ein Zwei-Säulen-<br />

Konzept aus einem erhöhten Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und einem Zuschlagsrecht<br />

auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer vor. Als Übergangslösung<br />

zur Behebung der akuten Finanznöte der Städte und Gemeinden spricht sich die<br />

166


<strong>FDP</strong> für eine befristete Umsetzung des vom Bundesrat vorgelegten Sofortprogramms<br />

aus.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Steuersätze und die Steuerlast senken<br />

- Die <strong>FDP</strong> hält an der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit fest und will einen Einkommensteuertarif<br />

mit den drei Stufen 15 %, 25 % und 35 % durchsetzen. Dieser Tarif<br />

führt zu einer gerechten und damit akzeptablen Belastung. Sprünge in der Belastungswirkung<br />

gibt es nicht, weil der nächst höhere Steuersatz nur auf die jeweiligen die Grenzen<br />

von 15.000 € bzw. 40.000 € übersteigenden Beträge des zu versteuernden Einkommens<br />

berechnet wird. Der Stufentarif gilt auch für Kapitalgesellschaften und sonstige<br />

Körperschaften.<br />

- Zur Freistellung des Existenzminimums soll künftig für jeden Bürger, also auch für jedes<br />

Kind, ein einheitlicher Grundfreibetrag von 7.500 € gelten. Der besonderen Belastung<br />

von Familien wird durch diese Verdoppelung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen.<br />

Das Kindergeld wird entsprechend erhöht.<br />

- Mit Blick auf eine europaweit einheitliche Besteuerung werden Zinsen durch eine an der<br />

Quelle einheitlich erhobene Abgeltungsteuer von 25 % besteuert. Beim Einkunftsbezieher<br />

erfolgt die Anrechnung.<br />

- Die <strong>FDP</strong> strebt mit dem niedrigeren Steuertarif eine möglichst hohe Netto- Entlastung der<br />

Steuerzahler an, ohne die längst überfällige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu<br />

gefährden. Hierzu muss sich der Staat durch nachhaltigen Subventionsabbau, konsequente<br />

Deregulierung und umfassende Privatisierung aus vielen Bereichen zurückziehen,<br />

in denen er heute kostenträchtig tätig ist. In diesem Zusammenhang halten wir die<br />

Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück für nicht ausreichend und nicht<br />

mutig genug.<br />

- Steuerentlastung durch weniger Staat und nicht auf Pump will die <strong>FDP</strong> auch beim Vorziehen<br />

der dritten Stufe der Steuerreform um ein Jahr erreichen. Sie fordert die Bundesregierung<br />

auf, ihre bislang völlig unzureichenden Finanzierungsvorschläge zu überarbeiten.<br />

Die <strong>FDP</strong> hält es für notwendig, dass mindestens zwei Drittel der Einnahmeausfälle<br />

durch einmalige Privatisierungserlöse und nachhaltig wirkenden Abbau von Finanzhilfen<br />

und Zuwendungen erwirtschaftet werden. Sie hat hierzu bereits entsprechende Anträge<br />

in die laufenden Beratungen des Deutschen Bundestages eingebracht.<br />

Die <strong>FDP</strong> schafft mit dem neuen Steuerrecht mehr Transparenz, macht es für jedermann verständlich,<br />

beseitigt Steuerschlupflöcher und erhöht damit die Steuerakzeptanz. Die Bürger<br />

werden steuerlich erheblich entlastet und erhalten somit Gestaltungsmöglichkeiten zurück.<br />

Die <strong>FDP</strong> stärkt mit dem neuen Steuerrecht die Freiheit des Einzelnen, gibt ihm wieder mehr<br />

Möglichkeiten zur Eigenverantwortung und sorgt für nachhaltigen Bürokratieabbau.<br />

167


5.3 Einführung einer neuen Einkommensteuer und<br />

zur Abschaffung der Gewerbesteuer<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 14. Januar 2004<br />

A. Problem<br />

In einer Demokratie hat jeder Staatsbürger das Recht, Gesetze verstehen zu können, und<br />

der Staat hat die Pflicht, Gesetze verständlich zu formulieren. Beim deutschen Steuerrecht<br />

ist diese Aufgabe nicht mehr erfüllt, nicht einmal Experten sind noch in der Lage, Steuervorschriften<br />

verlässlich zu beurteilen. Ein Recht, das von den Bürgern nicht verstanden werden<br />

kann und deshalb nicht beachtet wird, hat in einer Demokratie „sein Recht“ verloren.<br />

B. Lösung<br />

Der Deutsche Bundestag beschließt ein vollkommen neues Einkommensteuergesetz. Die<br />

neue Einkommensteuer soll den Leitlinien des Grundgesetzes - den Geboten des Gleichheitssatzes,<br />

der Berufsfreiheit, der Eigentümerfreiheit und der Vereinigungsfreiheit – zur<br />

Durchsetzung verhelfen. Oberstes Ziel ist ein einfaches und verständliches Steuerrecht,<br />

dessen Zweck die Einnahmeerzielung zur Finanzierung der unausweichlichen Staatsausgaben<br />

ist, das aber gleichzeitig Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers nimmt.<br />

Grundprinzip der Einkommensbesteuerung ist eine Belastung nach der individuellen Leistungsfähigkeit<br />

der Bürger. Die Bemessungsgrundlage ist von Zwecken freizuhalten, die außerhalb<br />

der Einnahmeerzielung liegen. Die Besteuerung muss unabhängig davon festgelegt<br />

werden, aus welchen Quellen das Einkommen stammt, für welche Zwecke es verwendet<br />

beziehungsweise in welcher Rechtsform es erwirtschaftet wird. Voraussetzung für die<br />

Gleichbehandlung aller Einkunftsarten ist die Abschaffung der Gewerbesteuer. Die Prinzipien<br />

der Belastung müssen für jeden Steuerbürger erkennbar und die Belastungshöhe errechenbar<br />

sein. Dem Gebot der Einfachheit des Steuerrechts ist Vorrang einzuräumen gegenüber<br />

dem Streben nach Einzelfallgerechtigkeit in jedem Detail. Diesen Prinzipien versucht der<br />

vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes gerecht zu werden.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

D. Kosten<br />

15 bis 20 Mrd. Euro<br />

168


Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Einkommensteuergesetzes<br />

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:<br />

I. Grundsätze der Besteuerung<br />

Artikel 1<br />

§ 1<br />

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit<br />

Jeder Bürger hat nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben<br />

beizutragen.<br />

§ 2<br />

Jahresbesteuerung<br />

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils<br />

für ein Kalenderjahr zu ermitteln.<br />

§ 3<br />

Rechtsänderungen<br />

(1) Rechtsänderungen werden jeweils mit dem Beginn des Kalenderjahres wirksam, das auf<br />

ihre Bekanntgabe folgt.<br />

(2) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofes sind ab<br />

dem Beginn des auf ihre Verkündung folgenden Kalenderjahres in allen Steuerfällen anzuwenden,<br />

soweit die Entscheidung wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung von dem<br />

Gericht zur Bekanntgabe in einer amtlichen Sammlung bestimmt wurde. Eine rückwirkende<br />

Anwendung ist über den entschiedenen Fall hinaus nur zulässig, wenn sie vom<br />

Bundesverfassungsgericht ausdrücklich angeordnet wird.<br />

§ 4<br />

Anrufungsauskunft<br />

Das zuständige Finanzamt (§§ 17 bis 29 der Abgabenordnung) hat auf Anfrage eines Steuerbürgers<br />

darüber Auskunft zu geben, wie in seinem Fall die Vorschriften dieses Gesetzes<br />

anzuwenden sind. In Lohnsteuerfragen ist stets das Betriebsfinanzamt des Arbeitgebers zuständig.<br />

Sind für den Steuerbürger oder den Arbeitgeber mehrere Finanzämter zuständig,<br />

sind sie in der Anfrage anzugeben.<br />

II. Grundlagen der Besteuerung<br />

§ 5<br />

Unbeschränkte Steuerpflicht<br />

Jeder, der im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinen Welteinkünften<br />

unbeschränkt steuerpflichtig.<br />

§ 6<br />

Beschränkte Steuerpflicht<br />

Wer im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinen<br />

169


inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Die inländischen Einkünfte können auf<br />

Antrag ganz oder teilweise nach den Vorschriften über die unbeschränkte Steuerpflicht behandelt<br />

werden, wenn die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte<br />

weniger als 7.700 Euro betragen.<br />

170<br />

§ 7<br />

Umfang der Besteuerung<br />

(1) Der Einkommensteuer unterliegen alle Einnahmen aus früherer und gegenwärtiger wirtschaftlicher<br />

Betätigung, aus der Nutzung von Vermögen einschließlich der Nutzung von<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften, sowie Renten und Unterhaltszahlungen, auf die ein<br />

rechtlicher Anspruch besteht.<br />

(2) Wirtschaftliche Betätigung ist jede mit der Absicht der Erzielung von Erträgen ausgeübte<br />

Tätigkeit. Fehlt diese Absicht offensichtlich oder bleibt die Tätigkeit über längere Zeit erkennbar<br />

ohne wirtschaftlichen Erfolg, ist die Tätigkeit als Liebhaberei nicht steuerbar mit<br />

der Folge, dass sich weder Aufwendungen noch Abschreibungen steuermindernd auswirken<br />

dürfen.<br />

(3) Zu den Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung zählen auch alle Zahlungen und<br />

geldwerten Vorteile, die von einem Dritten oder einer staatliche Stelle geleistet werden,<br />

weil die wirtschaftliche Betätigung ausgeübt wird oder ausgeübt worden ist.<br />

(4) Unterhaltszahlungen werden beim Empfänger nur besteuert, soweit sie beim Leistenden<br />

abziehbar sind.<br />

§ 8<br />

Einnahmen<br />

(1) Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen auch Erlöse aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern,<br />

die der wirtschaftlichen Betätigung gedient haben, sowie Entnahmen und<br />

die private Verwendung von Wirtschaftsgütern.<br />

(2) Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern mindern die Einnahmen.<br />

(3) Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern sind unmittelbar oder über eine<br />

Rücklage auf andere Wirtschaftsgüter übertragbar.<br />

§ 9<br />

Steuerfreie Einnahmen<br />

(1) Nicht der Einkommensteuer unterliegen<br />

a) Sozialleistungen des Staates und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts.<br />

Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen steuerpflichtige Einnahmen ersetzen;<br />

b) Erbschaften und Schenkungen;<br />

c) Spielgewinne, bei denen für das Spiel Spielbankabgabe oder Lotteriesteuer entrichtet<br />

worden ist;<br />

d) Einnahmen und sonstige Vorteile, für die ein Dritter auf Grund besonderer Rechtsvorschrift<br />

im Interesse des Steuerbürgers zur Abgeltung der Steuerschuld Ertragsteuern<br />

entrichtet hat.<br />

(2) Ausschüttungen von Körperschaften sind bei den Anteilseignern steuerfrei, wenn die<br />

Körperschaft bescheinigt, dass sie für die ausgeschütteten Beträge 35 vom Hundert Körperschaftsteuer<br />

entrichtet hat. § 21 Absatz 2 bleibt unberührt.<br />

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des<br />

Bundesrates die folgenden Einnahmen als steuerfrei zu behandeln<br />

a) den Ersatz von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für das ihn beschäftigende Unternehmen,<br />

insbesondere für typische Berufskleidung und Werkzeuge sowie zur Abgeltung<br />

von Auslagen, Reisekosten und Umzugskosten;<br />

b) Entschädigungen und sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die wegen der<br />

besonderen Bedürftigkeit des Empfängers gewährt werden;<br />

c) Zuwendungen und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen, wenn die Zahlung auf Grund


eines Gesetzes erfolgt und für die Steuerfreiheit ein besonderes öffentliches Interesse<br />

besteht;<br />

d) Arbeitslohn und sonstige Vorteile aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,<br />

wenn der Arbeitslohn insgesamt 500 Euro im Monat nicht übersteigt und der oder die<br />

Arbeitgeber eine Steuerpauschale in Höhe von 15 vom Hundert des ausgezahlten<br />

Lohnes an das für ihn oder sie zuständige Betriebsfinanzamt abführen.<br />

§ 10<br />

Aufwendungen<br />

(1) Bei der Ermittlung der Einkünfte sind alle Aufwendungen abziehbar, die mit den Einnahmen<br />

in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, soweit der Abzug nicht durch Rechtsvorschrift<br />

ausdrücklich ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.<br />

(2) Soweit Aufwendungen mit steuerfreien Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

stehen, sind sie nur dann abziehbar, wenn dies durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen<br />

ist.<br />

(3) Aufwendungen, die der Lebenshaltung dienen, sind grundsätzlich nicht abziehbar, sofern<br />

nicht die Abziehbarkeit ausdrücklich zugelassen ist.<br />

(4) Zu den nicht abziehbaren Aufwendungen zählen insbesondere<br />

a) Aufwendungen für den Unterhalt und die Lebensführung des Steuerbürgers und<br />

seiner in seinem Haushalt lebenden Familie;<br />

b) Aufwendungen für Arbeitsräume in der eigenen Wohnung;<br />

c) Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte;<br />

d) freiwillige Zuwendungen an andere Personen oder Zweckvermögen. Dies gilt auch,<br />

wenn die Zuwendung auf freiwillig begründeter Rechtspflicht beruht;<br />

e) die Steuern vom Einkommen und die Umsatzsteuer für Entnahmen sowie die Nebenleistungen<br />

zu diesen Steuern;<br />

f) Geldstrafen und Bußgelder.<br />

(5) Stehen Aufwendungen sowohl mit steuerpflichtigen Einnahmen als auch mit steuerfreien<br />

Einnahmen oder mit Kosten der Lebenshaltung im Zusammenhang, ist eine Aufteilung<br />

zulässig, wobei derjenige Teil nicht abziehbar ist, der mit der Lebenshaltung im Zusammenhang<br />

steht.<br />

§ 11<br />

Abschreibungen<br />

(1) Bei Wirtschaftsgütern mit einer längeren Nutzungsdauer als einem Jahr sind die Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

zu verteilen.<br />

(2) Bei beweglichen Wirtschaftsgütern ist anstelle der gleichmäßigen Verteilung der Kosten<br />

auch die Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen zulässig. Dabei ist die Abschreibung<br />

mit einem gleichbleibenden Hundertsatz vom jeweiligen Restbuchwert am Ende<br />

des Jahres vorzunehmen. Der Hundertsatz darf höchstens das doppelte der Absetzung<br />

für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen betragen.<br />

(3) Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro ist<br />

die Verteilung der Kosten auf die Nutzungsdauer nicht erforderlich; die Kosten können im<br />

Jahr der Anschaffung in voller Höhe als abziehbare Aufwendungen behandelt werden.<br />

(4) Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus wirtschaftlicher Betätigung dienen, sind<br />

jährlich mit drei vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuschreiben.<br />

(5) Sinkt der Wert eines Wirtschaftsgutes durch außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche<br />

Abnutzung am Ende des Jahres unter den Restbuchwert, ist eine zusätzliche<br />

Abschreibung bis auf den Teilwert zulässig. Steigt der Wert in den folgenden Jahren wieder,<br />

so ist der Wertansatz wieder auf den Betrag zu erhöhen, der sich bei Abschreibung<br />

nach den Regeln der Absätze 1 oder 2 ergeben hätte. Der Erhöhungsbetrag gilt als steuerpflichtige<br />

Einnahme.<br />

171


III. Besonderheiten der Besteuerung von Arbeitnehmern<br />

§ 12<br />

Arbeitnehmer<br />

(1) Zu den steuerpflichtigen Einnahmen eines Arbeitnehmers gehören<br />

1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für<br />

eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden;<br />

2. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile<br />

aus früheren Dienstleistungen.<br />

(2) Als Arbeitnehmer gelten auch Richter, Beamte, Soldaten sowie andere Personen, die<br />

auf Grund einer früheren Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst Einnahmen<br />

erzielen.<br />

§ 13<br />

Arbeitgeberbeiträge<br />

Bei Arbeitnehmern zählen auch die Aufwendungen des Arbeitgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung<br />

des Arbeitnehmers zu dessen steuerpflichtigen Einnahmen.<br />

§ 14<br />

Wert der Sachbezüge<br />

(1) Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und<br />

sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen<br />

Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.<br />

(2) Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen,<br />

die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt,<br />

vertrieben oder erbracht werden, so gelten als deren Werte die um vier vom Hundert<br />

geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder ein Dritter die Waren oder<br />

Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet.<br />

Die sich nach Abzug eines vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelts ergebenden Vorteile<br />

aus dem Dienstverhältnis sind steuerfrei, soweit sie insgesamt 1.200 Euro im Kalenderjahr<br />

nicht übersteigen.<br />

§ 15<br />

Aufwendungspauschale<br />

Bei Arbeitnehmern sind für die mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung als Arbeitnehmer im Zusammenhang<br />

stehenden Aufwendungen zwei vom Hundert der steuerpflichtigen Einnahmen,<br />

mindestens jedoch 200 Euro und höchstens 5.000 Euro, abzuziehen. Weitere Aufwendungen<br />

sind nicht abziehbar.<br />

IV. Einzelfragen der Einkunftsermittlung<br />

172<br />

§ 16<br />

Ermittlung der Einkünfte<br />

(1) Die Einkünfte aus wirtschaftlicher Betätigung werden als Überschuss der Einnahmen<br />

über die Aufwendungen ermittelt.<br />

(2) Verluste aus wirtschaftlichen Betätigungen sind mit positiven Einkünften auszugleichen.<br />

(3) Im Kalenderjahr nicht ausgleichbare Verluste sind wahlweise auf das Vorjahr rücktragsfähig<br />

oder unbegrenzt vortragsfähig.


(4) Von der Summe der nach den Absätzen 1 und 2 für das Kalenderjahr ermittelten Einkünfte<br />

sind die Beträge aus der Auflösung von Rücklagen (§ 17 Abs. 3) und aus der Berichtigung<br />

von Abschreibungen (§ 11 Abs. 5) hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits bei der<br />

Berechnung des Überschusses berücksichtigt worden sind. Die nach Absatz 3 ausgleichbaren<br />

Verluste sind abzuziehen. Der Restbetrag ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.<br />

§ 17<br />

Veräußerung und Entnahme von Wirtschaftsgütern<br />

(1) Zu den Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung zählen auch Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wirtschaftsgütern, die der wirtschaftlichen Betätigung gedient haben, und die<br />

Entnahme solcher Wirtschaftsgüter. Wirtschaftsgüter gelten als entnommen, wenn sie<br />

nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt werden.<br />

(2) Der Wert der Entnahme ist durch Vergleich des Verkehrswertes <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Entnahme<br />

mit dem Buchwert zu ermitteln. Bei Wirtschaftsgütern, die vor dem Inkrafttreten<br />

des Gesetzes nicht zu einem Betriebsvermögen im Sinne des Einkommensteuerrechts<br />

gehört haben, gilt als Buchwert der Verkehrswert am Ende des Jahres vor Inkrafttreten<br />

des Gesetzes.<br />

(3) Für Überschüsse aus der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern kann eine<br />

steuerfreie Rücklage gebildet werden, deren Wert auf körperliche Wirtschaftsgüter oder<br />

Anteile an Unternehmen übertragen werden darf. Die Wirtschaftsgüter oder Anteile müssen<br />

in vollem Umfang der wirtschaftlichen Betätigung dienen und innerhalb von vier Jahren<br />

nach der Veräußerung oder Entnahme angeschafft oder hergestellt werden. Soweit<br />

eine Übertragung des Überschusses bis dahin nicht vorgenommen wird, ist die Rücklage<br />

gewinnerhöhend aufzulösen. Der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage<br />

aufgelöst wird, ist für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, um<br />

sechs vom Hundert des aufgelösten Rücklagenbetrages zu erhöhen.<br />

§ 18<br />

Gewinnermittlung nach Handelsrecht<br />

(1) Soweit der Gewinn auf der Grundlage des Handelsrechtes ermittelt wird, ist diese Ermittlung<br />

auch für die Steuerbilanz maßgeblich.<br />

(2) Rückstellungen dürfen gebildet werden, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu<br />

rechnen ist und sich die möglichen Ansprüche auf frühere Jahre oder das Kalenderjahr<br />

beziehen, für das der Gewinn ermittelt wird.<br />

(3) Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nur zu bilden, soweit es sich um<br />

erhaltene Einnahmen oder getätigte Aufwendungen für das Jahr nach dem Abschlussstichtag<br />

handelt.<br />

(4) Für immaterielle Wirtschaftsgüter ist die Bildung eines Aktivpostens zulässig, soweit sie<br />

hergestellt werden. Bei entgeltlicher Anschaffung sind solche Wirtschaftsgüter zu aktivieren<br />

und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />

V. Besonderheiten der Besteuerung von Alterseinkünften<br />

§ 19<br />

Nachgelagerte Besteuerung<br />

Einnahmen von Alterseinkünften, zu deren Erzielung bei der Einkommensermittlung zuvor<br />

Beiträge unter Ausnutzung der Höchstgrenze für steuerbegünstigte Altersvorsorge oder in<br />

Höhe der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen worden sind (§<br />

23), sind im Zeitpunkt des Zuflusses in voller Höhe zu versteuern.<br />

173


§ 20<br />

Besteuerung von Renten<br />

Bei Renten, die auf Beiträgen beruhen und auf die § 19 nicht anzuwenden ist, gelten für die<br />

gesamte Dauer des Rentenbezugs 50 vom Hundert des zugeflossenen Betrages als steuerpflichtige<br />

Einnahme. Die Bemessungsgrundlage beträgt 30 vom Hundert, wenn die Alterseinkünfte<br />

ausschließlich auf eigenen Beiträgen und deren Verzinsung beruhen.<br />

VI. Besonderheiten der Besteuerung von Kapitaleinkünften<br />

§ 21<br />

Kapitalertragsteuer<br />

(1) Kapitalerträge, die nicht Ausschüttungen von Körperschaften sind, werden mit 25 vom<br />

Hundert besteuert. Der Schuldner der Kapitalerträge hat die Steuer einzubehalten und ist<br />

verpflichtet, sie innerhalb von vier Wochen nach Zahlung des Entgelts für die Kapitalnutzung<br />

an sein für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer oder die einheitliche Gewinnfeststellung<br />

zuständiges Finanzamt abzuführen. Mit der Abführung der Steuer ist die Einkommensteuer<br />

für den Kapitalertrag abgegolten.<br />

(2) Abweichend von § 9 Absatz 2 Satz 1 können Ausschüttungen von Körperschaften auf<br />

Antrag des Anteilseigners als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit im Jahr des Zuflusses<br />

in die Einkommensteuer-Veranlagung einbezogen werden. Die vom Schuldner der<br />

Ausschüttungen abgeführte Abzugssteuer ist auf die tarifliche Einkommensteuer anzurechnen.<br />

VII. Sonderaufwendungen<br />

174<br />

§ 22<br />

Begriff der Sonderaufwendungen<br />

Aufwendungen, die nicht mit Einkünften aus wirtschaftlicher Betätigung im Zusammenhang<br />

stehen, dürfen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nur dann steuermindernd<br />

berücksichtigt werden, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist (Sonderaufwendungen).<br />

§ 23<br />

Unbeschränkte Abziehbarkeit<br />

Als Sonderaufwendungen in voller Höhe abziehbar sind folgende im Jahr der Veranlagung<br />

gezahlten Beträge<br />

1. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur<br />

Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung;<br />

2. Altersvorsorgebeiträge von Steuerbürgern, die keine Arbeitnehmer sind, bis zu den der<br />

Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung;<br />

3. Sonstige Aufwendungen zur Alter- und Risikovorsorge, einschließlich der Beiträge zur<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung und zur privaten Unfallversicherung, bis zur Höhe von<br />

2.100 Euro;<br />

4. Beiträge zu Versicherungen im Krankheitsfall, zur Pflegeversicherung und Krankentagegeldversicherung<br />

bis höchstens 18 vom Hundert der Beitragsbemessungsgrenze in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung;<br />

5. Unterhaltszahlungen auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung bis zu einem jährlichen<br />

Höchstbetrag von 12.000 Euro, wenn der Empfänger im Inland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

ist;


6. Kirchensteuern und vergleichbare Beiträge zu inländischen Religionsgemeinschaften;<br />

7. Spenden für als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke sowie<br />

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen bis zu einem Höchstbetrag von 10 vom<br />

Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte. Soweit sich die Spenden oder Zuwendungen<br />

im Jahr der Zahlung steuerlich nicht auswirken, können sie in den folgenden Jahren<br />

steuermindernd geltend gemacht werden, jedoch nicht später als im zehnten Jahr nach<br />

der Zahlung;<br />

8. Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes.<br />

Die Beträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 767 Euro mit 50 vom Hundert<br />

der nachgewiesenen Aufwendungen auf die Steuerschuld anzurechnen. Weitere Aufwendungen<br />

können bis höchstens 1.534 Euro zusätzlich als Sonderaufwendungen geltend<br />

gemacht werden.<br />

9. Zinsen auf Steuern, soweit sie nicht bei Erwerbseinkünften abziehbar sind.<br />

§ 24<br />

Beschränkte Abziehbarkeit<br />

(1) Krankheitskosten sind nur abziehbar, soweit sie nach Abzug von Erstattungen und Beihilfen<br />

eine <strong>zum</strong>utbare Eigenbelastung übersteigen. Die <strong>zum</strong>utbare Eigenbelastung beträgt<br />

fünf vom Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte, bei Steuerbürgern mit mindestens<br />

einem Kind, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, zwei vom Hundert des<br />

Gesamtbetrages der Einkünfte.<br />

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des<br />

Bundesrates die zur Behebung von Schäden durch Naturkatastrophen notwendigen Aufwendungen<br />

unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbelastung für steuerlich<br />

abziehbar zu erklären und das Verfahren <strong>zum</strong> Nachweis der Abziehbarkeit zu bestimmen.<br />

§ 25<br />

Pauschbeträge für besondere Aufwendungen<br />

(1) Wegen ihrer besonderen Belastungen können Behinderte, deren Grad der Behinderung<br />

auf mindestens 50 festgestellt worden ist, anstelle der Krankheitskosten (§ 24) einen<br />

Pauschbetrag von 720 Euro als Sonderaufwendungen von der Summe der Einkünfte abziehen.<br />

Beträgt der Grad der Behinderung mehr als 75, sind 1.200 Euro abziehbar. Für<br />

Behinderte, die nach ärztlichem Gutachten hilflos und pflegebedürftig sind, und für Blinde<br />

erhöht sich der Betrag auf 3.000 Euro.<br />

(2) Steht der Pauschbetrag für Behinderte einem Kind zu, für das der Steuerbürger einen<br />

Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, so wird der Pauschbetrag ihm gewährt, sofern<br />

das Kind ihn nicht in Anspruch nimmt. Der Pauschbetrag ist auf beide Eltern je zur Hälfte<br />

aufzuteilen, sofern die Eltern keine andere Aufteilung beantragen.<br />

(3) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Pauschbeträge<br />

nach Absatz 1 bis 3 nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die Beträge um je ein Zwölftel.<br />

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des<br />

Bundesrates zu bestimmen, wie nachzuweisen ist, dass die Voraussetzungen für die<br />

Pauschbeträge vorliegen.<br />

§ 26<br />

Pflegekosten<br />

Wegen der besonderen Belastungen, die einem Steuerbürger erwachsen<br />

1. durch die Pflege einer Person, die nicht nur vorübergehend hilflos ist;<br />

2. durch die Beschäftigung einer Person in einem hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis,<br />

insbesondere zur Pflege des Steuerbürgers, seiner Kinder oder sonstigen Angehörigen<br />

(§ 15 der Abgabenordnung), wenn das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig<br />

ist und eine Lohnsteuerkarte vorliegt;<br />

175


3. durch die Unterbringung des Steuerbürgers oder eines Angehörigen in einem Heim zur<br />

dauernden Pflege<br />

können im Kalenderjahr bis zu 12.000 Euro nachgewiesene Aufwendungen vom Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte abgezogen werden.<br />

VIII. Freibeträge<br />

§ 27<br />

Grundfreibetrag<br />

(1) Vom Gesamtbetrag der Einkünfte bleibt ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro steuerfrei,<br />

wenn der Steuerbürger unbeschränkt steuerpflichtig ist.<br />

(2) Steuerfreie Sozialleistungen im Sinn des § 9 Absatz 1 dieses Gesetzes sind vom Grundfreibetrag<br />

abzuziehen.<br />

§ 28<br />

Kinderfreibetrag<br />

(1) Mit dem Kindergeld sind die Kosten der Vorsorge für die Kinder, für ihre Erziehung und<br />

Betreuung sowie für ihre Aus- und Fortbildung abgegolten. Diese Aufwendungen werden<br />

entweder durch Kindergeld oder durch einen Kinderfreibetrag in Höhe von 7.700 Euro für<br />

jedes Kind steuerlich berücksichtigt. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, ist das im Kalenderjahr<br />

gezahlte Kindergeld in voller Höhe der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen.<br />

Das Finanzamt hat von Amts wegen zu prüfen, welche Regelung für den Steuerbürger<br />

günstiger ist und hat diese bei der Veranlagung zu berücksichtigen.<br />

(2) Soweit es nach diesem Gesetz darauf ankommt, für welche Kinder Vergünstigungen beansprucht<br />

werden können und wem diese Vergünstigungen zustehen, sind die Bestimmungen<br />

des Gesetzes über das Kindergeld entsprechend anzuwenden.<br />

IX. Steuerfestsetzung<br />

§ 29<br />

Veranlagungsverfahren<br />

(1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf jedes Kalenderjahres nach dem Einkommen<br />

veranlagt, das der Steuerbürger im Kalenderjahr bezogen hatte. Der Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte, vermindert um die Sonderaufwendungen, den Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge,<br />

ist das zu versteuernde Einkommen.<br />

(2) Der Steuerbürger hat für das zu veranlagende Einkommen eine Einkommensteuererklärung<br />

nach amtlichem Muster abzugeben und persönlich die Richtigkeit der darin enthaltenen<br />

Angaben zu versichern. Sofern das Einkommen nur aus Einnahmen besteht, die<br />

der Lohnsteuer unterlegen haben, ist als Einkommensteuererklärung die Abgabe der<br />

Lohnsteuerkarte mit der Lohnbescheinigung und einer damit verbundenen Vollständigkeitserklärung<br />

ausreichend.<br />

(3) Die Finanzverwaltung fördert die Abgabe von Steuererklärungen mittels elektronischer<br />

Medien und hat für die Entgegennahme solcher Erklärungen die technischen Voraussetzungen<br />

zu schaffen.<br />

(4) Bei Eheleuten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt<br />

leben, wird unterstellt, dass sie als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft zusammen veranlagt<br />

werden wollen. Sie geben deshalb eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab.<br />

Ihre Einkünfte werden ihnen gemeinsam zugerechnet. Sie werden wie ein einziger Steuerbürger<br />

behandelt. Dies gilt auch dann, wenn die Ehe nicht im ganzen Kalenderjahr bestanden<br />

hat.<br />

(5) Jeder Ehegatte kann sich durch schriftliche Erklärung, die an das Finanzamt zu richten<br />

ist, ohne Angabe von Gründen für eine getrennte Veranlagung entscheiden. In diesem<br />

Fall sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Hat ein Ehegatte<br />

bei der Erzielung der Einkünfte des anderen Ehegatten mitgewirkt, so ist eine Aufteilung<br />

nur zulässig, wenn sie sich von vornherein eindeutig aus schriftlichen Vereinba-<br />

176


ungen ergibt.<br />

(6) Stirbt einer der Ehegatten im Kalenderjahr und besteht fortgesetzte Gütergemeinschaft,<br />

so gelten die Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden E-<br />

hegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.<br />

X. Steuertarif<br />

§ 30<br />

Stufentarif<br />

(1) Die Einkommensteuer beträgt 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens bis<br />

einschließlich 15.000 Euro.<br />

(2) Für zu versteuerndes Einkommen von mehr als 15.000 Euro bis einschließlich<br />

40.000 Euro erhöht sich die nach Absatz 1 berechnete Einkommensteuer von 2.250 Euro<br />

um 25 vom Hundert des 15.000 Euro übersteigenden Betrages.<br />

(3) Für zu versteuerndes Einkommen von mehr als 40.000 Euro erhöht sich die nach Absatz<br />

2 berechnete Einkommensteuer von 8.500 Euro um 35 vom Hundert des 40.000 Euro<br />

übersteigenden Betrages.<br />

(4) Bei beschränkter Steuerpflicht beträgt die Steuer 35 vom Hundert des zu versteuernden<br />

Einkommens.<br />

(5) Von der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Einkommensteuer sind die in § 23<br />

Nr. 8 genannten Anteile der Aufwendungen abzuziehen und bei Anwendung der in § 28<br />

genannten Begünstigungsregelung das Kindergeld hinzuzurechnen. Der so errechnete<br />

Betrag ist die tarifliche Einkommensteuer. Auf sie sind die erhobene Lohnsteuer (§ 34)<br />

und für das Kalenderjahr geleistete Vorauszahlungen (§ 32) anzurechnen.<br />

§ 31<br />

Zusammenveranlagung<br />

(1) Wenn Eheleute zusammen veranlagt werden (§ 29 Abs. 4), verdoppeln sich die in diesem<br />

Gesetz genannten begünstigenden Freibeträge und die in § 30 (Stufentarif) genannten<br />

Beträge und Betragsgrenzen.<br />

(2) Die Pauschalbeträge wegen Behinderung (§ 25 Abs. 1) werden jedem Ehegatten gewährt,<br />

der die Voraussetzungen erfüllt. Der Kinderfreibetrag (§ 28) und der Pauschalbetrag<br />

für behinderte Kinder (§ 25 Abs. 2) werden nur einmal gewährt.<br />

§ 32<br />

Vorauszahlungen<br />

(1) Der Steuerbürger hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen<br />

auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für das laufende Kalenderjahr<br />

voraussichtlich schulden wird. Die Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs,<br />

in dem sie zu entrichten ist.<br />

(2) Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Steuerbescheid fest. Sie bemessen<br />

sich grundsätzlich nach der Höhe der Einkommensteuer, die sich nach der Anrechnung<br />

von Steuerabzugsbeträgen bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Vorauszahlungen<br />

sind aber nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr oder mindestens<br />

100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen.<br />

(3) Bei wesentlicher Änderung der für die voraussichtliche Steuerschuld maßgeblichen<br />

Grundlagen kann das Finanzamt die Festsetzung von Vorauszahlungen ändern. Eine Erhöhung<br />

ist nur zulässig, wenn sie für jeden noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt<br />

des Kalenderjahres mindestens 100 Euro beträgt.<br />

177


§ 33<br />

Hebesatzverfahren<br />

(1) Die Gemeinden sind berechtigt, für die ihnen zustehende Einkommensteuer einen Hebesatz<br />

festzusetzen. Der für ein Kalenderjahr geltende Hebesatz ist bis <strong>zum</strong> 30.6. des Vorjahres<br />

von der Gemeinde festzusetzen und zu veröffentlichen. Der Hebesatz muss in<br />

derselben Höhe für alle Steuerbürger und Körperschaften gelten.<br />

(2) Das Finanzamt setzt einen Anteil von 15 vom Hundert der gemäß § 30 Abs. 3 berechneten<br />

tariflichen Einkommensteuer als Messbetrag für die den Gemeinden zustehende Einkommensteuer<br />

fest.<br />

(3) Die Einkommensteuer der Gemeinden wird vom Finanzamt durch Anwendung des Hebesatzes<br />

auf den Messbetrag errechnet und durch Steuerbescheid festgesetzt. Hat die<br />

Gemeinde keinen besonderen Hebesatz festgesetzt, gilt 100 vom Hundert als Hebesatz.<br />

(4) Beträgt die Summe der Einkünfte eines Steuerbürgers mehr als 50.000 Euro und sind in<br />

den Einkünften aus wirtschaftlicher Betätigung solche aus einer oder mehreren Betriebsstätten<br />

(§ 12 Abgabenordnung) in anderen Gemeinden als der Gemeinde des Wohnsitzes<br />

enthalten, so wird der Messbetrag aufgeteilt. Jede der beteiligten Gemeinden erhält<br />

einen so großen Anteil am Messbetrag wie es dem Anteil der Einkünfte aus der Betriebsstätte<br />

in ihrem Gebiet am Gesamtbetrag der Einkünfte entspricht. Können Teile der Einkünfte<br />

keiner Betriebsstätte zugeordnet werden, sind sie der Gemeinde des Wohnsitzes<br />

zuzuordnen.<br />

(5) Ergänzend sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Festsetzung von Steuermessbeträgen<br />

(§ 184 Abgabenordnung) und über die Zerlegung und Zuteilung (§§ 185<br />

bis 190 Abgabenordnung) anzuwenden.<br />

(6) Das Finanzamt hat die den Gemeinden zustehende Einkommensteuer nach den allgemein<br />

für die Einkommensteuer geltenden Vorschriften zu verwalten, dies schließt insbesondere<br />

die Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren, für das Vollstreckungsverfahren<br />

und für das Rechtsbehelfsverfahren ein. Ein Erlass der Steuerforderung oder die Stundung<br />

fälliger Einkommensteuer für mehr als ein Jahr bedarf der Zustimmung der Gemeinde.<br />

(7) Die Vorschriften über Vorauszahlungen gelten entsprechend.<br />

XI. Lohnsteuerverfahren<br />

178<br />

§ 34<br />

Erhebung der Lohnsteuer<br />

(1) Die Einkommensteuer wird bei Arbeitnehmern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben<br />

(Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland<br />

seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte<br />

oder einen ständigen Vertreter hat (§§ 8 bis 13 der Abgabenordnung) oder einem Dritten<br />

Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung im Inland überlässt, ohne selbst inländischer<br />

Arbeitgeber zu sein. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn<br />

dem Arbeitnehmer zufließt.<br />

(2) Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für<br />

Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten.<br />

Wenn der vom Arbeitgeber geschuldete Barlohn zur Deckung der Lohnsteuer nicht ausreicht,<br />

hat der Arbeitgeber einen entsprechenden Teil der Bezüge des Arbeitnehmers zurückzubehalten,<br />

sofern der Arbeitnehmer nicht den Fehlbetrag zur Verfügung stellt.<br />

(3) Die Jahreslohnsteuer wird nach dem Jahreslohn bemessen. Vom laufenden Arbeitslohn<br />

wird die Lohnsteuer jeweils mit einem auf den Lohnzahlungszeitraum entfallenden Teilbetrag<br />

der Jahreslohnsteuer erhoben.<br />

(4) Bei der Ermittlung der Lohnsteuer und beim Lohnsteuerabzug werden die Besteuerungsgrundlagen<br />

des Einzelfalls durch die Einreihung der Arbeitnehmer in Steuerklassen,


durch Lohnsteuerkarten mit entsprechenden Eintragungen und durch Lohnsteuertabellen<br />

berücksichtigt. In den Lohnsteuertabellen ist neben der gesamten tariflichen Steuer, die<br />

sich aus den Vorschriften über den Steuertarif (§ 30) und dem Werbungskostenabzug (§<br />

15) ergibt, ein Anteil von 15 vom Hundert gesondert auszuweisen, der als Messbetrag für<br />

die Berechnung des Gemeindesteueranteils dient.<br />

§ 35<br />

Lohnsteuerklassen<br />

Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden in die folgenden Steuerklassen eingeteilt:<br />

1. In die Steuerklasse I gehören unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die ledig sind;<br />

Arbeitnehmer, die zwar verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, bei denen aber die<br />

Voraussetzungen der Steuerklasse II nicht vorliegen.<br />

2. In die Steuerklasse II gehören Arbeitnehmer,<br />

a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />

nicht dauernd getrennt leben und einer der Ehegatte keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn<br />

bezieht;<br />

b) die verwitwet sind, für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten und das darauf<br />

folgende Kalenderjahr, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines<br />

Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und sie zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht dauernd getrennt gelebt haben.<br />

c) deren Ehe aufgelöst worden ist, für das Kalenderjahr der Auflösung, wenn beide E-<br />

hegatten unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben.<br />

3. In die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern<br />

Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung von Arbeitslohn aus dem zweiten und<br />

weiteren Dienstverhältnissen.<br />

4. In die Steuerklasse IV gehören alle beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer.<br />

§ 36<br />

Lohnsteuerkarten<br />

(1) Die Gemeinden haben den unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern für<br />

jedes Kalenderjahr unentgeltlich eine Lohnsteuerkarte nach amtlichem Muster auszustellen<br />

und zu übermitteln. Auf Antrag ist eine Lohnsteuerkarte auch dann auszustellen,<br />

wenn noch unbestimmt ist, ob der Steuerbürger davon Gebrauch machen wird.<br />

(2) Für die Ausstellung zuständig ist die Gemeinde, in der der Steuerbürger am 20. September<br />

des dem Steuerjahr vorangehenden Kalenderjahres seinen Hauptwohnsitz oder,<br />

falls es diesen nicht gibt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bei verheirateten Steuerbürgern<br />

gilt bei mehrfachem Wohnsitz als Hauptwohnung die Wohnung des älteren<br />

Ehegatten.<br />

(3) Die Gemeinde hat auf der Lohnsteuerkarte außer Namen, Anschrift und Geburtsdatum<br />

des Steuerbürgers insbesondere einzutragen<br />

1. die Steuerklasse gemäß § 35;<br />

2. bei den Steuerklassen I und II die Zahl der Kinder;<br />

3. den Hebesatz für die gemeindliche Einkommensteuer.<br />

(4) Für die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres<br />

maßgebend, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Das Finanzamt ist jederzeit<br />

berechtigt, auf Antrag oder von Amts wegen fehlerhafte Angaben auf der Lohnsteuerkarte<br />

zu berichtigen.<br />

179


180<br />

§ 37<br />

Lohnsteuer im Hebesatzverfahren<br />

(1) Der Arbeitgeber hat bei der Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer die unterschiedlichen<br />

Hebesätze der Gemeinden zu berücksichtigen, in denen seine Arbeitnehmer<br />

ihren Wohnsitz haben. Für jede dieser Gemeinden ist ein gesondertes Steuerkonto<br />

zu führen.<br />

(2) Der Lohnsteuerabzug bemisst sich nach der amtlichen Lohnsteuertabelle. Der darin<br />

ausgewiesene Gemeindesteuermessbetrag von 15 vom Hundert der gesamten<br />

Lohnsteuer ist mit dem auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragenen Hebesatz<br />

der Gemeinde zu multiplizieren. Hieraus ergibt sich die von ihm zu tragende Gemeindelohnsteuer<br />

des Arbeitnehmers, die in seiner laufenden Lohnabrechnung und auf<br />

der Lohnbescheinigung am Ende des Kalenderjahres oder bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses<br />

gesondert auszuweisen ist.<br />

(3) Sofern der Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer abzuführen hat, die keinem Arbeitnehmer<br />

persönlich zugerechnet wird, entfällt der gesonderte Ausweis eines Gemeindesteueranteils.<br />

(4) Der Arbeitgeber hat seiner Lohnsteueranmeldung eine Aufstellung beizufügen, welche<br />

Steueranteile auf die in Absatz 1 genannten Gemeinden und auf pauschalierte<br />

Lohnsteuer entfallen.<br />

§ 38<br />

Haftung des Arbeitgebers<br />

(1) Der Arbeitgeber haftet<br />

1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat;<br />

2. für die Lohnsteuer oder Einkommensteuer, die auf Grund falscher Angaben im Lohnkonto<br />

oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird.<br />

(2) Soweit der Arbeitgeber haftet, sind er und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner. Das Betriebsfinanzamt<br />

kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

gegenüber jedem von ihnen geltend machen. Für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers<br />

bedarf es keines Haftungsbescheides und keines Leistungsgebots, soweit er<br />

die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer-<br />

Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt.<br />

(3) Der Arbeitnehmer kann im Lohnsteuerverfahren als Gesamtschuldner nur in Anspruch<br />

genommen werden,<br />

1. wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat;<br />

2. wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht<br />

vorschriftsmäßig angemeldet hat und dies nicht unverzüglich dem Betriebsfinanzamt<br />

mitteilt.<br />

(4) Soweit einem Dritten Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden,<br />

haftet er für die einzubehaltende Lohnsteuer gemeinsam mit dem Arbeitgeber.<br />

§ 39<br />

Verordnungsermächtigung für das Lohnsteuerverfahren<br />

Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung<br />

das Lohnsteuerverfahren im Einzelnen zu regeln, insbesondere<br />

1. das Verfahren zur Eintragung der Lohnsteuerklassen;<br />

2. die Berechnung und Gliederung der Lohnsteuertabellen;<br />

3. die Gestaltung, Ausgabe und Änderung der Lohnsteuerkarte. Dabei ist vorzusehen, dass<br />

die Lohnsteuerkarte als vereinfachte Steuererklärung verwendet werden kann;<br />

4. die Durchführung des Lohnsteuerabzugs;<br />

5. die der vom Arbeitgeber zu tragenden Pauschalierung der Lohnsteuer<br />

a) mit 25 vom Hundert, wenn von dem Arbeitgeber in einer größeren Anzahl von Fällen


sonstige Bezüge gewährt werden, oder<br />

b) wenn der Arbeitgeber nach einer Außenprüfung in einer größeren Anzahl von Fällen<br />

die nachzuerhebende Lohnsteuer übernimmt.<br />

Die Lohnsteuer zählt in diesen Fällen nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen des<br />

Arbeitnehmers.<br />

6. die Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug;<br />

7. das Verfahren bei der Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer.<br />

XII. Prüfungsrechte<br />

§ 40<br />

Prüfung bei Beteiligten<br />

Die Finanzbehörden sind berechtigt, die für die Anrechnung oder Vergütung von Steuern<br />

maßgeblichen Verhältnisse, die für die Erstattung von Steuern oder für die Nichtvornahme<br />

des Steuerabzugs von Bedeutung sind und der Aufklärung bedürfen, beim Steuerbürger und<br />

anderen am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Die §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung gelten<br />

sinngemäß.<br />

§ 41<br />

Lohnsteueraußenprüfung<br />

(1) Für die Prüfung der Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer ist das<br />

Betriebsfinanzamt des Arbeitgebers zuständig.<br />

(2) Für die Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers gilt § 200 der Abgabenordnung. Darüber<br />

hinaus haben die Arbeitnehmer dem mit der Prüfung Beauftragten jede gewünschte Auskunft<br />

über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben und auf Verlangen die in ihrem Besitz befindlichen<br />

Lohnsteuerkarten sowie Belege über bereits entrichtete Lohnsteuern vorzulegen. Dies<br />

gilt auch für Personen, bei denen es streitig ist, ob sie Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind<br />

oder waren.<br />

XIII. Zuschlagsteuern<br />

§ 42<br />

Festsetzung und Erhebung<br />

(1) Auf die Festsetzung und Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben, die mit einem<br />

festgelegten Vom-Hundert-Satz nach der Einkommensteuer bemessen werden, sind die<br />

Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.<br />

(2) Bemessungsgrundlage ist die nach § 30 Abs. 5 berechnete tarifliche Einkommensteuer.<br />

Sofern Gemeinden für den ihnen zustehenden Anteil an der Einkommensteuer einen besonderen<br />

Hebesatz festgesetzt haben, ändert sich dadurch die Bemessungsgrundlage<br />

für Zuschlagsteuern nicht.<br />

(3) Für die in Absatz 1 genannten Abgaben gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über<br />

Vorauszahlungen und über den Steuerabzug im Lohnsteuerverfahren entsprechend.<br />

§ 43<br />

Abgeltung<br />

Ist die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, durch den Steuerabzug<br />

abgegolten oder werden Einnahmen auf Grund einer Rechtsvorschrift bei der Veranlagung<br />

zur Einkommensteuer als steuerfrei behandelt, gilt dies für Zuschlagsteuern entsprechend.<br />

181


Artikel 2<br />

Das Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002<br />

(BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29. Dezember<br />

2003 (BGBl. I S. 3076), und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2003 (BGBl. I S. 4180), zuletzt geändert durch das<br />

Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660), werden aufgehoben.<br />

Artikel 3<br />

Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz<br />

– FAG) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944/977), zuletzt geändert durch das Solidarpaktfortführungsgesetz<br />

vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955) wird wie folgt geändert:<br />

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:<br />

„Dieser Anteil erhöht sich ab dem (einfügen: Inkrafttreten dieses Gesetzes) auf 11,5 vom<br />

Hundert.“<br />

Artikel 4<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Dies Gesetz tritt mit Beginn des zweiten Kalenderjahres nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt<br />

in Kraft.<br />

(2) Die Verordnungsermächtigungen sowie § 33 Abs. 1 und § 36 in Artikel 1 treten am Tage<br />

nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.<br />

Berlin, den 14. Januar 2004<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Das Einkommensteuerrecht ist durch die immer öfter und schneller vorgenommenen gesetzlichen<br />

Änderungen ständig komplizierter geworden. Unzählige Vorschriften auf untergesetzlicher<br />

Ebene, die den Anspruch haben, nahezu jeden einzelnen denkbaren Lebenssachverhalt<br />

zu regeln, verstärken diesen Trend. Die Bürger fühlen sich wegen des unverständlichen<br />

Steuerrechts nicht gerecht besteuert, sie akzeptieren das Steuerrecht nicht mehr. Die Folgen<br />

sind sinkende Steuermoral und zunehmende Steuerhinterziehung, die sich in Schwarzarbeit<br />

und Kapitalflucht niederschlagen.<br />

Rechtsstaatsgebot und Demokratieprinzip in Artikel 20 des Grundgesetzes verlangen, dass<br />

jeder Bürger ihn betreffende Gesetze verstehen und anwenden können muss. Der Staat hat<br />

Gesetze verständlich zu formulieren.<br />

Auch der in Artikel 3 des Grundgesetzes festgehaltene Gleichheitsgrundsatz ist nicht mehr<br />

gewahrt. Verschiedene Einkünfte werden unterschiedlich besteuert, die Besteuerung ist nicht<br />

rechtsformneutral. Auch ist - wegen z.T. unverständlicher Formulierungen - der gleichmäßige<br />

Vollzug der Steuergesetze als Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr gewährleistet.<br />

Es wird nicht gelingen, mit einzelnen Korrekturmaßnahmen das Einkommensteuerrecht nen-<br />

182


nenswert zu verbessern. Der Deutsche Bundestag beschließt daher ein völlig neues Steuerrecht,<br />

das dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Postulat an ein allgemein verständliches<br />

Steuerrecht entspricht:<br />

„Der Gleichheitssatz fordert nicht eine immer mehr individualisierende und spezialisierende<br />

Gesetzgebung, die letztlich die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs<br />

gefährdet, sondern die Regelung eines allgemein verständlichen und möglichst<br />

unausweichlichen Belastungsgrundes (BVerfGE 96, 1, 8)“<br />

Künftig soll es keine Änderungen von Gesetzen durch untergesetzliche Vorschriften mehr<br />

geben. Diese haben sich auf die Auslegung des geltenden Rechts zu beschränken.<br />

1. Steuerbelastung<br />

Die Steuerbelastung wird deutlich abgesenkt. Das macht steuerliche Gestaltungen und Ausweichreaktionen<br />

einerseits weniger attraktiv. Andererseits rechtfertigt die Absenkung die<br />

Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Streichung bzw. Rückführung steuerlicher<br />

Sondertatbestände. Lenkungsmaßnahmen seitens des Staates, die mit der hohen Steuerbelastung<br />

begründet werden, allerdings auch nur bei tendenziell hoher Steuerbelastung wirken,<br />

werden daher abgebaut.<br />

Kernstück des neuen Einkommensteuergesetzes ist der Stufentarif mit Steuersätzen von<br />

15 %, 25 % und 35 %. Er ersetzt den bisherigen linear-progressiven Tarif. Fast alle OECD-<br />

Staaten haben heute einen Stufentarif. Dieser einfache und transparente Tarif bewirkt eine<br />

umfassende Entlastung von Bürgern und Unternehmen. Jeder kann sich seine Steuerbelastung<br />

selbst ausrechnen, was die Verständlichkeit erhöht. Sprünge in der Belastungswirkung<br />

gibt es nicht, weil der nächst höhere Steuersatz nur für Einkommensteile oberhalb der jeweiligen<br />

Einkommensgrenzen gilt. Der Stufentarif gilt auch für Körperschaften.<br />

2. Steuervereinfachung<br />

Das Steuerrecht wird grundlegend vereinfacht und so wieder verständlich. Das erhöht ebenfalls<br />

die Akzeptanz bei den Bürgern. Sie können wieder nachvollziehen, warum sie Steuern<br />

in welcher Höhe zu zahlen haben. Die Befürchtung, mangels teurer Beratung eine höhere<br />

Belastung tragen zu müssen als andere, erübrigt sich. Als Ergebnis dieser Steuervereinfachung<br />

ist die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers, der nur Einnahmen aus seiner nicht selbständigen<br />

Beschäftigung hat, gleichzeitig seine Steuererklärung. Die vielen komplizierten<br />

Steuerformulare entfallen.<br />

Die steuerliche Optimierung als tragendes Motiv einer Investition oder Gestaltung verliert<br />

wegen der Rechtsformneutralität des Steuerrechts und des Wegfalls von Steuervergünstigungen<br />

ihre Bedeutung. Die Rentabilität einer Investition rückt wieder in den Vordergrund.<br />

Auch Unternehmer und Betriebe profitieren.<br />

3. Steuergerechtigkeit<br />

Der niedrige Steuertarif und einfache, verständliche Vorschriften sorgen für mehr Steuergerechtigkeit<br />

bei der Einkommensbesteuerung. Alle Steuerbürger tragen entsprechend ihrer<br />

Leistungsfähigkeit gleichmäßig <strong>zum</strong> Steueraufkommen bei. Die Einkommensteuer erfüllt<br />

wieder ihre eigentliche Aufgabe, die Mittelbeschaffung für den Staat.<br />

4. Gleichbehandlung aller Einkunftsarten - Abschaffung der Gewerbesteuer – Reform<br />

der Gemeindefinanzen<br />

Wesentliches Element der Erneuerung des Einkommensteuerrechts ist die weitgehende<br />

Gleichbehandlung sämtlicher Einkünfte. Es wird nicht mehr danach unterschieden, aus welcher<br />

Quelle Einkommen stammt, für welche Zwecke es verwendet oder in welcher Rechtsform<br />

es erzielt wird. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes wird konsequent verwirklicht.<br />

183


Voraussetzung für diese Gleichbehandlung und gleichzeitig Folge ist die Abschaffung der<br />

Gewerbesteuer als Sonderbelastung für die Betriebe. Damit kann auch die Unterscheidung<br />

zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Einkünften entfallen, die häufig Ursache für<br />

ausschließlich steuerlich bedingte Gestaltungen und daher sehr streitanfällig ist. Die ausschließlich<br />

steuerlich begründete Wahl der Rechtsform stellt zudem einen Eingriff in die<br />

grundgesetzlich gesicherte Vereinigungs- und Berufsfreiheit dar. Die Abschaffung der Gewerbesteuer<br />

ist gleichzeitig ein gewichtiger Beitrag zur Steuervereinfachung, da eine ganze<br />

Steuerart mit ihrem Verwaltungsaufwand für Unternehmen, steuerberatende Berufe, Verwaltung<br />

und Finanzgerichte entfällt.<br />

Die Abschaffung der Gewerbesteuer wird eingebettet in eine Reform der Gemeindefinanzen.<br />

Das Bund, Ländern und Gemeinden zustehende Steueraufkommen wird - aufkommensneutral<br />

– so umverteilt, dass die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen gewahrt ist. Substanzielle<br />

Änderungen des materiellen Einkommensteuerrechts sind dafür nicht notwendig.<br />

Der Gesetzentwurf sieht zwei Säulen für eine solide Finanzausstattung der Gemeinden vor:<br />

Der fixe kommunale Anteil an der Einkommensteuer von 15 % wird durch ein eigenes Hebesatzrecht<br />

an Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt. Dieser kommunale Zuschlag, dessen<br />

Höhe die Gemeinden selbst festlegen, wird als Zuschlagsteuer auf die Einkommen- und<br />

Körperschaftsteuertarife erhoben. Die zweite Säule besteht in einer wesentlich höheren Beteiligung<br />

der Gemeinden an der Umsatzsteuer. Sie wird von heute 2,2 % auf 11,5 % angehoben.<br />

Maßstab für die Verteilung dieses Aufkommens ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsplätze, wodurch die Stadt-Umland-Problematik entschärft wird.<br />

5. Umfang der Besteuerung<br />

Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte aus wirtschaftlicher Betätigung. Deren<br />

Kennzeichen ist Gewinnerzielungsabsicht, so dass Liebhaberei weiterhin steuerlich irrelevant<br />

bleibt. Zu den Einkünften gehören aus systematischen Gründen die von den Arbeitgebern<br />

gezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Bestandteil der Bruttoeinkünfte. Korrespondierend<br />

dazu wird der Sonderaufwendungenabzug neu formuliert.<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern sind ebenfalls Einkünfte aus wirtschaftlicher<br />

Betätigung, soweit die Wirtschaftsgüter einer solchen Betätigung gedient haben. Verluste<br />

mindern die Einkünfte. Aus Vereinfachungsgründen und zur Wahrung des Grundsatzes<br />

der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entfallen die bisherigen Sonderregelungen<br />

für private Veräußerungsgeschäfte. Alle Wirtschaftsgüter werden gleich behandelt.<br />

Veräußerungsgewinne können unmittelbar oder im Wege einer Rücklage auf andere Wirtschaftsgüter<br />

übertragen werden, die der wirtschaftlichen Betätigung dienen. Der Gewinn aus<br />

der Veräußerung eines Mietshauses bleibt also steuerfrei, soweit er z.B. zur Anschaffung<br />

einer betrieblich genutzten Maschine oder eines Anteils an einer Personengesellschaft verwendet<br />

wird. Da die bisherige Unterscheidung zwischen den Einkunftsarten aufgegeben<br />

wird, bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei, soweit und solange sie in der Sphäre der<br />

wirtschaftlichen Betätigung investiert sind. Besteuert wird erst dann, wenn Gewinne in die<br />

private, nicht wirtschaftliche Sphäre gelangen.<br />

Abziehbar sind die Kosten, die mit den Einkünften aus wirtschaftlicher Betätigung im Zusammenhang<br />

stehen. Kosten im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung sind<br />

grundsätzlich nicht abziehbar. Ausnahmen sind im Gesetz ausdrücklich geregelt.<br />

Der Zusammenhang zwischen erwerbsbedingten Aufwendungen und Kosten der privaten<br />

Lebensführung wird allerdings neu definiert, um Kosten, die auf privaten Entscheidungen<br />

beruhen, künftig vom Abzug auszuschließen. Das gilt insbesondere für die doppelte Haushaltsführung<br />

und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Die Wahl des Wohnsitzes<br />

oder die Entscheidung für Erst- und Zweitwohnsitz sind grundsätzlich der privaten Lebensführung<br />

zuzurechnen. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, dürfen das<br />

Steueraufkommen nicht mindern und sind daher nicht abziehbar.<br />

184


Auch auf der Ausgabenseite ist es notwendig, das Steuerrecht zu vereinfachen. Für Arbeitnehmer<br />

werden daher berufsbedingte Kosten ohne Nachweis durch eine Abgeltungspauschale<br />

von 2 % der steuerpflichtigen Bruttoeinkünfte pro Jahr steuerlich berücksichtigt. Angesichts<br />

eines niedrigen Steuertarifs und unter dem Gesichtspunkt, dass bei einem stark<br />

vereinfachten Steuerrecht Einfachheit vor Einzelfallgerechtigkeit gehen muss, ist darüber<br />

hinaus ein Abzug weiterer Kosten nicht möglich.<br />

6. Besteuerung von Alterseinkünften<br />

Die geltende Rentenbesteuerung ist unsystematisch und uneinheitlich. Je nach Rentenart<br />

und Beginn der Rentenzahlung gibt es unterschiedliche steuerliche Ergebnisse. Für die Betroffenen<br />

ist das nicht verständlich. Daher wird für Alterseinkünfte die nachgelagerte Besteuerung<br />

eingeführt. Der Grundgedanke dabei ist, Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei zu stellen<br />

und Leistungen aus der Altersvorsorge voll zu versteuern, soweit sie auf steuerfreie Beiträge<br />

zurückzuführen sind. Die heutige Besteuerung der Renten nach dem Ertragsanteil entfällt.<br />

Der bisher einkommensunabhängig eingeräumte Altersentlastungsbetrag wird wegen des<br />

niedrigen Steuertarifs gestrichen, ebenso der Versorgungsfreibetrag für Beamte.<br />

7. Besteuerung von Kapitaleinkünften<br />

Eine Ausnahme von der Gleichbehandlung aller Einkünfte gibt es bei der Besteuerung von<br />

Kapitaleinkünften. Aus Vereinfachungsgründen und um weitere Kapitalflucht zu verhindern,<br />

werden Kapitalerträge mit einer Abgeltungssteuer von 25 % besteuert. Die auszahlende Stelle<br />

hat den Betrag einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Steuer<br />

hat Abgeltungswirkung. Damit wird die Position des deutschen Finanzplatzes im internationalen<br />

Wettbewerb gestärkt.<br />

Der Sparerfreibetrag kann wegen des niedrigen Steuertarifs entfallen. Das heutige Besteuerungsverfahren<br />

mit der evtl. notwendigen Aufteilung des Sparerfreibetrags und der Kontrolle<br />

dieser Aufteilung durch das Bundesamt für Finanzen sowie der Erstellung der auch für Fachleute<br />

nicht verständlichen Steuererklärung wird grundlegend vereinfacht.<br />

Beispiele in anderen Ländern wie Österreich zeigen, dass eine Abgeltungsteuer mit moderatem<br />

Steuersatz von den Bürgern akzeptiert wird, Steuerhinterziehung vermeidet und auf<br />

Dauer zu stabilen Steuereinnahmen führt. Auch ein strafbefreiendes Angebot zur Rückführung<br />

von Fluchtkapital und bisher nicht versteuertem Kapital in den legalen Wirtschaftskreislauf<br />

wird nur dann erfolgreich für den Staat sein, wenn die Besteuerung von Kapitalerträgen<br />

in dieser Weise akzeptabel geregelt wird.<br />

Die Besteuerung von Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften wird von dieser mit 35 von<br />

Hundert sichergestellt. Das komplizierte Halbeinkünfteverfahren entfällt, auch das ist ein Beitrag<br />

zur Steuervereinfachung. Anteilseigner, deren zu versteuerndes Einkommen unter der<br />

Tarifstufe von 35 von Hundert liegt, können Ausschüttungen auf Antrag in die Einkommensteuerveranlagung<br />

einbeziehen, so dass diese im Ergebnis mit dem persönlichen Steuersatz<br />

des Steuerbürgers belastet werden.<br />

8. Sonderaufwendungen<br />

Existenzsichernde Aufwendungen zur Wahrung des subjektiven Nettoprinzips sowie darüber<br />

hinaus gehende zwangsläufige und existenziell notwendige Aufwendungen bleiben weiterhin<br />

grundsätzlich abziehbar. Das gilt uneingeschränkt für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge<br />

zur gesetzlichen Sozialversicherung. Deren Höchstbeträge sind die Grenze, bis zu der auch<br />

Selbständige Altersvorsorgebeiträge geltend machen können. Ein wesentlicher Beitrag zur<br />

Steuervereinfachung ist in diesem Zusammenhang der Wegfall von Höchstbetragsberechnung<br />

und Vorwegabzug. Es entfällt ebenso die komplizierte Berechnung der Vorsorgepauschale.<br />

185


9. Freibeträge - Familien<br />

Von den Einkünften wird ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro zur Freistellung des Existenzminimums<br />

abgezogen. Für jedes Kind wird dieses Existenzminimum entweder durch monatlich<br />

ausgezahltes Kindergeld in Höhe von etwa 200 Euro oder ebenfalls einen Grundfreibetrag<br />

von 7.700 Euro freigestellt. Das Finanzamt prüft, welche Regelung günstiger ist. Näheres<br />

regelt ein neu zu formulierendes Gesetz über das Kindergeld, das die bisher im Einkommensteuergesetz<br />

enthaltenen Vorschriften ersetzt. Der derzeitige Splittingeffekt bleibt durch<br />

die Verdopplung der dem Stufentarif zugrunde liegenden Betragsgrenzen erhalten. Dem<br />

verfassungsrechtlich garantierten Schutz von Ehe und Familie wird so Rechnung getragen.<br />

B. Einzelbegründung<br />

186<br />

Zu Artikel 1<br />

Zu Abschnitt I: Grundsätze der Besteuerung<br />

Der Regelung der Einzelheiten des Besteuerungsverfahrens der Einkommen- und Lohnsteuer<br />

werden steuerartspezifische Grundsätze vorangestellt. Sie ergänzen die in den §§ 85 ff.<br />

der Abgabenordnung enthaltenen allgemeinen Besteuerungsgrundsätze.<br />

Zu § 1: Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit<br />

Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist einer der wesentlichen Grundsätze der Einkommen-<br />

und Lohnsteuer, der jedoch bisher im Einkommensteuergesetz nicht enthalten ist.<br />

Die Aufnahme dieses Grundsatzes in das Gesetz bedeutet nicht nur, dass jeder Bürger nach<br />

seiner individuellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beizutragen<br />

hat. Der Grundsatz gibt auch der Steuerverwaltung eine Richtschnur für die Auslegung der<br />

Bestimmungen dieses Gesetzes und für Billigkeitsmaßnahmen (§§ 163, 227 der Abgabenordnung).<br />

Zu § 2: Jahresbesteuerung<br />

Die Regelung entspricht § 2 Abs. 7 Satz 1 und 2 des bisherigen EStG 2003.<br />

Zu § 3: Rechtsänderungen<br />

Für Steuerbürger, steuerberatende Berufe und Finanzverwaltung sind Steuerrechtsänderungen<br />

im Laufe eines Jahres mit erheblichen Belastungen verbunden. Der Grundsatz, Rechtsänderungen<br />

stets nur zu Beginn eines Kalenderjahres und damit zu Beginn eines Veranlagungszeitraumes<br />

wirksam werden zu lassen, trägt erheblich zur Verwaltungsvereinfachung<br />

bei. Der in Absatz 1 ausgesprochene Grundsatz enthält eine Selbstbindung des Gesetzgebers,<br />

zugleich aber auch eine die Verwaltung bindende Regelung für den Erlass und die Änderung<br />

von Rechtsverordnungen, Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und sonstigen Verwaltungsregelungen.<br />

Der unbefriedigende Zustand, dass wesentliche Urteile des Bundesfinanzhofes von der Finanzverwaltung<br />

in manchen Fällen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, in anderen<br />

Fällen gar nicht angewendet werden, kann nur durch positive Regelung geändert werden.<br />

Die in Absatz 2 getroffene Regelung enthält neben der Regelung der grundsätzlichen Anwendung<br />

der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Besteuerungsverfahren auch die Anknüpfung<br />

an den in Absatz 1 geregelten Grundsatz der Jährlichkeit. Sofern höchstrichterliche<br />

Urteile nicht allgemein angewendet werden sollen, bedarf es in jedem Fall einer Wertentscheidung<br />

des Gesetzgebers.<br />

Die Rückwirkung neuer Entscheidungen - über den entschiedenen Fall hinaus - ist dabei<br />

grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht das Bundesverfassungsgericht in einer Ent-


scheidung ausdrücklich die Rückwirkung anordnet (§ 95 in Verbindung mit §§ 31 und 79<br />

Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).<br />

Zu § 4: Anrufungsauskunft<br />

Unverständliches Recht ist kein Recht. Das bisherige Einkommensteuergesetz enthielt eine<br />

Reihe von Vorschriften, deren Bedeutung sich auch dem Rechtskundigen nur schwer oder<br />

gar nicht erschloss. Jedem Steuerbürger soll daher die Möglichkeit eröffnet werden, bei seinem<br />

Finanzamt Auskunft darüber zu erhalten, wie in seinem Steuerfall die Vorschriften des<br />

neuen Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind. Eine entsprechende Möglichkeit war<br />

bisher nur im Lohnsteuerverfahren (§ 42 e EStG 2003) und im Anschluss an Außenprüfungen<br />

gegeben (§§ 204 ff. Abgabenordnung). Um widerstreitende Auslegungen mehrerer zuständiger<br />

Finanzämter möglichst zu vermeiden, sind die beteiligten Finanzämter in der Anfrage<br />

anzugeben. Es bleibt der Verwaltung überlassen, das Verfahren der Auskunftserteilung<br />

im Einzelnen zu regeln.<br />

Zu Abschnitt II: Grundlagen der Besteuerung<br />

Durch den Verzicht auf die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten ergeben<br />

sich erhebliche Vereinfachungen. Die frühere kasuistische Unterscheidung der einzelnen<br />

Einkunftsquellen hat nicht nur zu zahllosen Rechtsstreitigkeiten geführt, sondern in vielen<br />

Fällen auch den Wettbewerb gestört.<br />

Der Begriff der „Einkunftsarten“ wird aufgegeben. Jede wirtschaftliche Betätigung ist in gleicher<br />

Weise steuerbar, weil ihr Ertrag die Leistungsfähigkeit erhöht.<br />

Für jede wirtschaftliche Tätigkeit sind für die Besteuerung die steuerbaren Einnahmen (§ 9)<br />

zu ermitteln, von denen die abziehbaren Aufwendungen (§ 10) unter Berücksichtigung von<br />

Abschreibungen (§ 11) abzuziehen sind.<br />

Zu § 5: Unbeschränkte Steuerpflicht<br />

Die deutsche Steuerpflicht, die an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpft (§ 1), bezieht<br />

grundsätzlich auch die im Ausland erzielten Einkünfte ein. Bestehende Abkommen zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung bleiben unberührt.<br />

Die Vorschrift entspricht § 1 des EStG 2003. Auf die Übernahme der darin enthaltenen Sonderregelungen<br />

und Wahlrechte sowie die Fiktion gemäß § 1a EStG 2003 wird im Interesse<br />

der Vereinfachung verzichtet. Soweit die internationale Verflechtung und bestehende Abkommen<br />

Sonderregelungen zwingend erfordern, sollten sie angesichts des abgrenzbaren<br />

Anwendungsbereichs in besondere Rechtsvorschriften aufgenommen werden.<br />

Zu § 6: Beschränkte Steuerpflicht<br />

Die beschränkte Steuerpflicht berücksichtigt in erster Linie den Steuergegenstand und nicht<br />

den Steuerbürger. Dies führt im Ergebnis dazu, dass einige begünstigende Steuervorschriften,<br />

deren Berechtigung sich aus der Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit<br />

ergibt, nicht anzuwenden sind (Grundfreibetrag - § 27; Steuertarif - § 30 Abs. 4). – Nach der<br />

Rechtsprechung des EuGH hat eine natürliche Person, die in einem EU-Staat ansässig und<br />

steuerpflichtig ist, Anspruch darauf, dass ihr Grundbedarf steuerfrei bleibt. Sind die Einkünfte<br />

in diesem Wohnsitzstaat so gering, dass dies nicht gewährleistet ist, so ist es eine europarechtlich<br />

unzulässige Diskriminierung, wenn und soweit die in einem anderen Staat erzielten<br />

Einkünfte höher besteuert werden als bei dessen Inländern. Die vorgesehene Billigkeitsregelung<br />

ermöglicht eine angemessene Behandlung des jeweiligen Einzelfalls.<br />

Die Vorschrift entspricht den in § 1 Abs. 3 und 4 des EStG 2003 enthaltenen Grundsätzen.<br />

Soweit im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht unter Berücksichtigung internationaler<br />

Abkommen vom allgemeinen Einkommensteuerrecht abweichende Regelungen erforderlich<br />

sind, sollen sie wegen des begrenzten Anwendungsbereiches in besondere Rechtsvorschrif-<br />

187


ten aufgenommen werden.<br />

Zu § 7: Umfang der Besteuerung<br />

Quelle der Einkommensteuer ist die wirtschaftliche Betätigung des Steuerbürgers, aus der<br />

sich seine steuerliche Leistungsfähigkeit ergibt. Diese beruht in vielen Fällen auch auf der<br />

Erzielung von Einnahmen aus der Nutzung von Vermögen, insbesondere von Grundstücken<br />

und von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Zur Nutzung von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

zählen nicht Dividendenbezüge. Diese bleiben beim Anteilseigner steuerfrei, weil die<br />

Besteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft abschließend erfolgt. Die Steuergerechtigkeit<br />

erfordert außerdem die Berücksichtigung von Renten und Unterhaltszahlungen, die<br />

ebenfalls die persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen.<br />

Bei Unterhaltszahlungen, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, handelt es sich steuerlich<br />

um Schenkungen, die von der Besteuerung als Einkommen ausgenommen sind (siehe<br />

auch § 9 Abs. 1 Buchst. b). Besteht ein rechtlicher Anspruch, so handelt es sich meist um<br />

Zahlungen des finanziell besser gestellten Versorgers an bedürftige Familienangehörige.<br />

Eine doppelte Steuerbelastung soll vermieden werden. Die Steuerpflicht des Empfängers ist<br />

deshalb von der Abziehbarkeit der Zahlungen beim Versorger abhängig (Absatz 4).<br />

Wirtschaftliche Betätigung, die ständig zu Verlusten führt, stärkt die Leistungsfähigkeit nicht.<br />

Aus diesem Grunde und zur Vermeidung von Missbräuchen bleibt sie deshalb steuerlich<br />

unberücksichtigt (Absatz 2).<br />

Zur Vermeidung von Umgehungen sind auch Zahlungen, die von Dritten im Hinblick auf die<br />

wirtschaftlichen Betätigung geleistet werden, steuerpflichtig (Absatz 3).<br />

Zu § 8: Einnahmen<br />

Die Veräußerung, Entnahme oder private Nutzung von Wirtschaftsgütern, die der wirtschaftlichen<br />

Betätigung gedient haben, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt dem Grunde<br />

nach sowohl für die Veräußerung, Entnahme oder private Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter<br />

(z.B. Maschinen, Kraftwagen, sonstiges Inventar) als auch für Immobilien.<br />

Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um „Betriebsvermögen“ im engeren Sinne handelt<br />

oder um „Privatvermögen“ (z.B. vermietete Grundstücke oder Gebäude).<br />

Der Besteuerung der erzielten Gewinne entspricht systematisch die uneingeschränkte Abziehbarkeit<br />

eingetretener Verluste (Absatz 2).<br />

Zu einer endgültigen Besteuerung etwaiger Gewinne führt vor allem die Überführung von<br />

Wirtschaftsgütern ins Privatvermögen, gleich ob während oder nach der wirtschaftlichen Betätigung.<br />

Wird der erzielte Gewinn allerdings wiederum im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung<br />

verwendet, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung der so genannten<br />

„stillen Reserven“ auf andere Wirtschaftsgüter möglich (Absatz 3; siehe im einzelnen §<br />

17).<br />

Zu § 9: Steuerfreie Einnahmen<br />

Aus unterschiedlichen Gründen sind eine Reihe von Vermögenszuflüssen von der Besteuerung<br />

ausgenommen, obwohl sie die Leistungsfähigkeit erhöhen.<br />

Steuerfrei sind gemäß Absatz 1 Buchst. a in erster Linie Sozialleistungen des Staates und<br />

der Kommunen (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte),<br />

weil im Allgemeinen Bedürftigkeit und damit Steuerfreiheit vorausgesetzt werden<br />

kann. Solche steuerfreien Leistungen sind allerdings auf den Grundfreibetrag anzurechnen<br />

(§ 27 Abs. 2). Soweit Geldleistungen dem Grunde nach Lohnersatzleistungen sind (z.B. Arbeitslosengeld,<br />

Insolvenzgeld), werden sie wie Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung<br />

behandelt. Freiwillig gezahlte Trinkgelder sind Schenkungen und unterliegen nicht der Einkommensteuer.<br />

188


Erbschaften und Schenkungen sind gemäß Absatz 1 Buchst. b) steuerfrei, weil die Besteuerung<br />

solcher Vermögenszuflüsse im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz abschließend<br />

geregelt ist. Die Steuerfreiheit hängt nicht davon ab, ob tatsächlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />

entrichtet worden ist oder ob die Zuwendung wegen der Freibeträge steuerfrei<br />

geblieben ist. Vergleichbare steuersystematische Erwägungen sind der Grund für die Steuerfreiheit<br />

von Spielgewinnen (Absatz 1 Buchst. c).<br />

Durch Absatz 1 Buchst. d) werden diejenigen Vermögenszuflüsse ausdrücklich freigestellt,<br />

für die ein Dritter auf Grund besonderer Rechtsvorschrift bereits Steuern im wirtschaftlichen<br />

Interesse des Steuerbürgers entrichtet hat. Hauptsächliche Anwendungsfälle sind Pauschalierungen<br />

durch den Arbeitgeber (§ 9 Abs. 3 Buchst. d, § 39 Nr. 5) und Abgeltungssteuern<br />

bei Zinserträgen (§ 21).<br />

Demselben Grundgedanken entspricht die grundsätzliche Steuerfreiheit der Ausschüttungen<br />

von Körperschaften (Absatz 2). Zugleich mit Einführung des Stufentarifs im Einkommensteuergesetz<br />

(§ 30) und der Abschaffung der Gewerbesteuer soll auch für Körperschaften ein<br />

Stufentarif eingeführt werden. Körperschaften haben danach ihre Gewinne höchstens mit 35<br />

vom Hundert zu versteuern. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, ist es systemgerecht,<br />

wenn diese so belasteten Erträge von einer nochmaligen Besteuerung freigestellt werden.<br />

Dies führt gegenüber dem früheren Halbeinkünfteverfahren zu einer beträchtlichen Vereinfachung.<br />

Anteilseigner, deren zu versteuerndes Einkommen unter der Tarifstufe von 35 von<br />

Hundert liegt, können die Ausschüttungen auf Antrag als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit<br />

behandeln und die von der Körperschaft abgeführte Steuer anrechnen lassen. Einzelheiten<br />

sind in § 21 Absatz 2 geregelt.<br />

Die bisher in § 3 des EStG 2003 enthaltenen Befreiungen betreffen vielfach nur wenige<br />

Steuerbürger oder spezifische Fallgestaltungen. Sie werden deshalb nicht im Einzelnen in<br />

das Gesetz aufgenommen, sondern dem Verordnungsgeber zur Regelung zugewiesen. Es<br />

handelt sich im Einzelnen um<br />

a) den Ersatz von Aufwendungen eines Arbeitnehmers (bisher § 3 Nr. 13, 16, 30, 31, 34<br />

und 50 EStG 2003);<br />

b) Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln wegen Bedürftigkeit des Empfängers (bisher § 3<br />

Nr. 6, 11, 20, 43 EStG 2003);<br />

c) Zuwendungen aus öffentlichen Kassen auf Grund eines Gesetzes (bisher § 3 Nr. 5, 7, 8,<br />

19, 22, 23, 25, 29, 42, 44, 69 EStG 2003).<br />

d) Einnahmen aus so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, für die der<br />

Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 15 % entrichtet. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslohn<br />

insgesamt 630 Euro monatlich nicht übersteigt. Diese Arbeitsverhältnisse können<br />

zusätzlich zu steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt werden. Für<br />

die Definition des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ist Übereinstimmung mit<br />

den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zweckmäßig.<br />

Die Steuerbefreiungen gemäß § 3 Nr. 1 a), 2 a), 4, 24, 49, 51 und 58 des EStG 2003 sind an<br />

anderen Stellen geregelt.<br />

Das vorrangige steuerpolitische Ziel einer durchgreifenden Tarifsenkung und konsequenten<br />

Vereinfachung ist nur zu erreichen, wenn steuerliche Subventionen und bereichsspezifische<br />

Vergünstigungen weitgehend wegfallen. Die Steuerbefreiungen gem. § 3 Nr. 1 b), 1 c), 1 d),<br />

2, 9, 10, 12, 14, 15, 17, 18, 21, 26, 27, 28, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 46, 47, 48, 54, 59, 60,<br />

61, 62, 64, 65, 67, 68, 69 und § 3a des EStG 2003 werden deshalb nicht fortgeführt. Es handelt<br />

sich durchweg um Vermögenszuflüsse, die die Leistungsfähigkeit des Empfängers erhöhen.<br />

Der Wegfall der bisherigen Steuerbefreiung ist im Hinblick auf die künftigen hohen Freibeträge<br />

und die niedrige Tarifbelastung sozial vertretbar. Soweit gleichwohl für eine Übergangszeit<br />

nach kritischer Überprüfung noch Subventionen erforderlich sind, müssen sie aus<br />

Mitteln des Haushalts der jeweiligen Fachbereiche gezahlt werden.<br />

189


Zu § 10: Aufwendungen<br />

Gemäß Absatz 1 sind die mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang<br />

stehenden Aufwendungen grundsätzlich abziehbar. Einschränkungen des Abzugs sind<br />

ausdrücklich geregelt. Andererseits sind Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen im<br />

Zusammenhang stehen (z. B. Spieleinsätze) grundsätzlich nicht abziehbar (Absatz 2).<br />

Ein grundsätzliches Abzugsverbot besteht auch für Aufwendungen, die der Lebenshaltung<br />

des Steuerbürgers dienen (Absatz 3). Da in diesem Bereich Beurteilungsunterschiede bestehen,<br />

werden einige typische Lebenssachverhalte ausdrücklich erwähnt:<br />

a) Aufwendungen für den Unterhalt und die Lebensführung (bisher § 12 Nr. 1 EStG 2003)<br />

mindern zwar die Leistungsfähigkeit, sind aber durch den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag<br />

bzw. das Kindergeld ausreichend berücksichtigt.<br />

b) Aufwendungen für das „häusliche Arbeitszimmer“, bisher meist in Höhe eines nach<br />

Wohnfläche bemessenen Teiles der Gebäude- oder Mietkosten, sind nicht abziehbar. Es<br />

zählt zu den allgemeinen Aufwendungen für die Lebensführung des einzelnen Steuerbürgers,<br />

wenn er Teile seiner Wohnung für berufliche Zwecke mitbenutzt. Eine genaue<br />

Abgrenzung ist überdies kaum möglich. Die auf Einzelfälle beschränkte Kontrolle durch<br />

die Finanzverwaltung hat nicht selten zu missbräuchlicher Ausnutzung des vermeintlichen<br />

Steuervorteils verleitet. Der Wegfall der Abziehbarkeit trägt in erheblichem Maße<br />

zur Vereinfachung bei.<br />

c) Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen schon auf Grund der<br />

Pauschalierung der Werbungskosten von Arbeitnehmern (§ 15) nicht mehr zu den abziehbaren<br />

Aufwendungen. Abgesehen davon bestehen gegen die Abziehbarkeit auch systematische<br />

Bedenken. Es ist eine Entscheidung im Rahmen der Lebensführung des<br />

Steuerbürgers, wie er seine Berufstätigkeit organisiert. Pendler, die einen weiten Weg zur<br />

Arbeit auf sich nehmen, haben im Allgemeinen einen Vorteil durch niedrigere Miet- oder<br />

Grundstückskosten. Die vielfältigen Möglichkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen, haben<br />

in der Vergangenheit zur Einführung einer „Pendlerpauschale“ geführt, mit deren Einführung<br />

auch nichtsteuerliche Lenkungszwecke verfolgt worden sind; sie hat teilweise erhebliche<br />

Subventionswirkung. Der Wegfall der Abziehbarkeit auch bei anderen Steuerbürgern<br />

als Arbeitnehmern entspricht der Steuergerechtigkeit.<br />

d) Freiwillige Zuwendungen an andere Personen mindern zwar faktisch die Leistungsfähigkeit.<br />

Das Steuerrecht kann dies aber nicht berücksichtigen, weil es sich um typische Entscheidungen<br />

im Rahmen der Lebensführung handelt (bisher § 12 Nr. 2 EStG 2003). Die<br />

Möglichkeit, bestimmte Arten von Aufwendungen als Sonderaufwendungen geltend zu<br />

machen (§§ 22 ff. ) bleibt unberührt.<br />

e) Persönliche Steuern sind aus systematischen Gründen nicht abziehbar (bisher<br />

§ 12 Nr. 3 EStG 2003); sie sind Kosten der Lebensführung.<br />

f) Geldstrafen und Bußgelder zählen in besonders ausgeprägter Weise zu den -<br />

vermeidbaren- Kosten der privaten Lebensführung und sind deshalb nicht abziehbar. Es<br />

wäre mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit nicht zu vereinbaren, wenn solche Aufwendungen<br />

indirekt der Allgemeinheit angelastet würden. Dies gilt auch dann, wenn die<br />

Strafen oder Bußgelder mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen<br />

(vergleichbar mit § 12 Nr. 4 EStG 2003).<br />

Das von der Rechtsprechung entwickelte - bisher allerdings schon teilweise gelockerte - Aufteilungsverbot<br />

wird aufgegeben. Es hatte zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten Anlass gegeben<br />

und führte in Einzelfällen zu unbilligen Härten für den Steuerbürger. Die Möglichkeit zur<br />

Aufteilung von Aufwendungen, die einerseits abziehbare Aufwendungen darstellen, aber<br />

auch die private Lebensführung betreffen (Absatz 5), entspricht der Steuergerechtigkeit.<br />

Zu § 11: Abschreibungen<br />

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der wirtschaftlichen Be-<br />

190


tätigung dienen, sind gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen<br />

(Absatz 1).<br />

Abweichend hiervon ist gemäß Absatz 2 auch die degressive Abschreibung zulässig.<br />

Bei geringwertigen beweglichen Wirtschaftsgütern besteht anstelle der auf mehrere Jahre<br />

verteilten Abschreibung auch die Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im<br />

Jahr der Beschaffung zu berücksichtigen, wenn die Kosten nicht mehr als 1.000 Euro betragen.<br />

Die gegenüber dem bisherigen EStG 2003 stark angehobene Grenze der Sofortabschreibung<br />

stärkt die Liquidität und hat durch die Investitionsanreize positive gesamtwirtschaftliche<br />

Auswirkungen.<br />

Für Gebäude aller Art wird die steuerlich zulässige Abschreibung auf drei vom Hundert der<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten festgesetzt (Absatz 4). Es handelt sich dabei um<br />

einen Mischwert. In Einzelfällen sind zwar sehr viel längere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern<br />

möglich, aber für die meisten betrieblich genutzten Gebäude ist der Abschreibungssatz<br />

angemessen, wenn nicht sogar zu niedrig.<br />

Gemäß Absatz 5 ist für alle Wirtschaftsgüter die Teilwertabschreibung zulässig. Um Missbräuchen<br />

vorzubeugen, ist für den Fall nachfolgender Wertsteigerung die Werterhöhung bis<br />

auf den sich aus normaler oder degressiver Abschreibung ergebenden Wert vorgesehen.<br />

Die Werterhöhung gilt als fiktive Einnahme auch in den Fällen, in denen der Überschuss<br />

nicht durch Bestandsvergleich ermittelt wird.<br />

Zu Abschnitt III: Besonderheiten der Besteuerung von Arbeitnehmern<br />

Für die Besteuerung von Arbeitnehmern wird das bewährte Verfahren der vorläufigen Steuererhebung<br />

durch eine vom Arbeitgeber zu erhebende Lohnsteuer mit anschließender möglicher<br />

Überleitung in ein Veranlagungsverfahren beibehalten. Die Abwälzung eines Teiles der<br />

Besteuerungsarbeiten auf den Arbeitgeber ist angesichts seines Haftungsrisikos indessen<br />

nur vertretbar, wenn durch eindeutige Bestimmung der steuerbaren Einnahmen des Arbeitgebers<br />

und weitgehende Vereinfachung des Verfahrens (siehe Abschnitt XI: Lohnsteuerverfahren)<br />

die Besteuerungsgrundlagen eindeutig bestimmt werden (§§ 12 bis 14).<br />

Der weitgehende Verzicht auf Steuerbefreiungen und subventionsähnliche Tatbestände ermöglicht<br />

hohe Freibeträge und eine radikale allgemeine Tarifsenkung (§ 30). Vor diesem<br />

Hintergrund ist es vertretbar, den so genannten Werbungskostenabzug zu pauschalieren (§<br />

15) und auch den so genannten Veranlagungsfreibetrag (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG 2003) nicht<br />

mehr fortzuführen. Angesichts der Tatsache, dass fast alle Arbeitnehmer letztlich zur Einkommensteuer<br />

veranlagt werden, wäre die Vereinfachungswirkung nur noch gering. Andererseits<br />

besteht ein steuerpolitisches Interesse daran, allen Steuerbürgern bewusst zu machen,<br />

dass grundsätzlich auch „Nebeneinnahmen“ steuerpflichtig sein können.<br />

Zu § 12: Arbeitnehmer<br />

Zu den steuerpflichtigen Einnahmen eines Arbeitnehmers zählen nicht nur ausgezahlte Löhne<br />

und Gehälter, sondern auch sonstige geldwerte Vorteile (Absatz 1 Nr. 1). Steuerpflichtig<br />

sind auch Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis; dies gilt selbst dann, wenn der<br />

Steuerbürger selbst gar nicht Arbeitnehmer war (z.B. bei Witwen und Waisen).<br />

Der steuerliche Begriff des Arbeitnehmers bezieht sich nicht nur auf gewerbliche Arbeitnehmer,<br />

sondern auch auf vergleichbare Dienstverhältnisse im privaten oder öffentlichrechtlichen<br />

Bereich (Absatz 2).<br />

Zu § 13: Arbeitgeberbeiträge<br />

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen zu den steuerpflichtigen<br />

Einnahmen des Arbeitnehmers und unterliegen deshalb zunächst auch dem Lohnsteuerabzug.<br />

Dies dient der Transparenz und fördert damit das Kostenbewusstsein. Im Regelfall können<br />

die gesamten Aufwendungen als Sonderaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünf-<br />

191


te abgezogen werden (§ 23 Buchst. a).<br />

Zu § 14: Wert der Sachbezüge<br />

Auch Sachbezüge und ähnliche Vorteile zählen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Für die<br />

Bewertung gelten die bisherigen Maßstäbe (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG 2003).<br />

Einkaufsvorteile sind dem Grunde nach ebenfalls als lohnsteuerpflichtige Einnahmen anzusehen.<br />

Sie bleiben indessen aus Vereinfachungsgründen steuerfrei, wenn sie insgesamt<br />

einen jährlichen Betrag von 1.200 Euro nicht übersteigen (Absatz 2).<br />

Zu § 15: Aufwendungspauschale<br />

Die genaue Ermittlung der Werbungskosten von Arbeitnehmern war in der Vergangenheit<br />

wegen des Massenverfahrens nur in Ausnahmefällen möglich. Die Praxis hatte sich mit unterschiedlichen<br />

Pauschalierungen geholfen, für die es jedoch keine einwandfreie Rechtsgrundlage<br />

gab. Streitigkeiten über Abziehbarkeit und Höhe von Werbungskosten haben Arbeitnehmer,<br />

Arbeitgeber, Finanzverwaltung und Finanzgerichte über Gebühr belastet, <strong>zum</strong>al<br />

sich in vielen Fällen nur geringe steuerliche Auswirkungen ergeben haben.<br />

Der einnahmeabhängige Pauschalbetrag von zwei vom Hundert der Einnahmen - einschließlich<br />

der Arbeitgeberbeiträge (§ 13) - führt im Ergebnis zu einer spürbaren Tarifsenkung für<br />

Arbeitnehmer und kann zur Vereinfachung in die Lohnsteuertabellen (§ 34 Abs. 4) eingearbeitet<br />

werden. Die formalen Bedenken wegen einer in Einzelfällen möglichen Ungleichbehandlung<br />

im Vergleich mit anderen Formen wirtschaftlicher Betätigung treten angesichts der<br />

umfassenden Vereinfachung zurück. Durch die vorgesehenen Mindest- und Höchstbeträge<br />

werden sowohl un<strong>zum</strong>utbare Härten bei niedrigen Einkünften als auch ungerechtfertigte Vorteile<br />

bei hohen Einkünften vermieden.<br />

Abschnitt IV: Einzelfragen der Einkunftsermittlung<br />

Die Ermittlung des Überschusses (§ 16) oder Verlustes ist zunächst für jede wirtschaftliche<br />

Betätigung gesondert vorzunehmen (Einkunft). Verluste und Überschüsse aus mehrfacher<br />

wirtschaftlicher Betätigung sind auszugleichen (§ 16 Abs. 2). Die Zusammenfassung aller<br />

„Einkünfte“ führt <strong>zum</strong> „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Dieser Betrag, vermindert um die Sonderaufwendungen,<br />

ist das „zu versteuernde Einkommen“.<br />

Zu § 16: Ermittlung der Einkünfte<br />

Alle Einkünfte sind grundsätzlich durch Überschussrechnung zu ermitteln, soweit nicht der<br />

Gewinn nach Handelsrecht ermittelt wird (§ 18). Verluste aus wirtschaftlicher Betätigung<br />

können uneingeschränkt mit Überschüssen aus einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeglichen<br />

werden (Absatz 2).<br />

Die Möglichkeit der Verlustverrechnung besteht nicht nur im Kalenderjahr selbst. Sofern sich<br />

bei Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte ein Verlust ergibt, kann dieser wahlweise<br />

auf das Vorjahr übertragen oder uneingeschränkt auf spätere Kalenderjahre vorgetragen<br />

werden (Absatz 3). Die Übertragung von „Teilverlusten“ aus einer wirtschaftlichen Betätigung,<br />

der jedoch Überschüsse aus anderen Einkünften gegenüberstehen, ist nicht vorgesehen;<br />

die Verrechnung im laufenden Kalenderjahr hat Vorrang.<br />

Zu § 17: Veräußerung und Entnahme von Wirtschaftsgütern<br />

Alle Veräußerungen und Entnahmen von Wirtschaftsgütern, die einer wirtschaftlichen Betätigung<br />

gedient haben, sind grundsätzlich steuerpflichtig (Absatz 1). Dies gilt nicht nur für „Betriebsvermögen“<br />

im Sinne des früheren Einkommensteuerrechts sondern auch für sonstige<br />

bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die „privat“ genutzt werden, aber der Erzielung<br />

von Einnahmen dienen (z.B. Mietwohngrundstücke). Bei Veräußerungen ist der Gewinn<br />

als Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Veräuße-<br />

192


ungserlös steuerpflichtige Einnahme.<br />

Der Wert einer Entnahme ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Verkehrswert und einem<br />

Buchwert, der fiktiv zu errechnen ist, wenn keine Bücher geführt werden (Absatz 2).<br />

In allen Veräußerungs- und Entnahmefällen ist die Übertragung des steuerpflichtigen Betrages<br />

auf ein anderes anzuschaffendes oder herzustellendes Wirtschaftsgut oder auch die<br />

Bildung einer gewinnmindernden Rücklage zulässig (Absatz 3). Damit kann im privaten wie<br />

im unternehmerischen Bereich die Belastungswirkung hinausgeschoben werden.<br />

Wird die Rücklage nicht bestimmungsgemäß verwendet, ist sie nach Ablauf von vier Jahren<br />

gewinnerhöhend aufzulösen. Der durch den Steueraufschub entstandene Zinsvorteil erhöht<br />

für jedes volle Wirtschaftsjahr seiner Nutzung die steuerpflichtigen Einnahmen um sechs<br />

vom Hundert des Rücklagenbetrages.<br />

Beispiel: Wird eine am 1.10.2006 gebildete Rücklage nicht spätestens <strong>zum</strong><br />

30.09.2010 auf ein begünstigtes Wirtschaftsgut übertragen, ist sie am 1.10.2010<br />

aufzulösen. Die Einkünfte des Jahres 2010 sind in diesem Fall für die Wirtschaftsjahre<br />

2007 bis 2009 um 3 x 6 v.H. des aufgelösten Rücklagenbetrages zu<br />

erhöhen.<br />

Zu § 18: Gewinnermittlung nach Handelsrecht<br />

Die Gewinnermittlung auf der Grundlage des Handelsrechtes ist grundsätzlich auch für die<br />

Besteuerung maßgeblich (Absatz 1). Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Gewinnermittlung<br />

nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften als auch für eine zulässige Ermittlung des<br />

Gewinns nach Internationalen Accounting Standards.<br />

Abweichend gilt für die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen gemäß Absatz 2 ein<br />

strenger Maßstab. Rechnungsabgrenzungen sind nur unter Bezug auf Einnahmen oder Aufwendungen<br />

im Folgejahr zulässig (Absatz 3).<br />

Immaterielle Wirtschaftsgüter können aktiviert werden, wenn sie selbst erzeugt worden sind.<br />

Bei entgeltlicher Anschaffung sind die Kosten zu aktivieren und entsprechend der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer (§ 11) abzuschreiben (Absatz 4).<br />

Zu Abschnitt V: Besonderheiten der Besteuerung von Alterseinkünften<br />

Alterseinkünfte wurden bisher unterschiedlich besteuert. Wegen der Belastungsunterschiede<br />

zwischen den nur mit einem niedrigen Ertragsanteil besteuerten Renten einerseits und den<br />

nach Abzug eines Versorgungsfreibetrages voll besteuerten Werks- und Beamtenpensionen<br />

hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des EStG für verfassungswidrig erklärt.<br />

Das Gericht hat für eine Neuregelung vorgegeben, dass die Besteuerung von Renten nicht<br />

zu einer doppelten Belastung führen darf. Andererseits hat der Gesetzgeber einen gewissen<br />

Spielraum für Vereinfachungsregelungen.<br />

Zu § 19: Nachgelagerte Besteuerung<br />

Grundsätzlich sollen Aufwendungen zur Altersvorsorge von einer Steuerbelastung freigestellt<br />

werden. Die im Alter zurückfließenden Einnahmen, die sich im Regelfall aus den eigenen<br />

Beiträgen und Beiträgen des Arbeitgebers, aus Zinserträgen und aus staatlichen Zuschüssen<br />

zusammensetzen, werden dann im Zeitpunkt des Zuflusses in voller Höhe besteuert. Mit<br />

dieser Regelung werden Alterseinkünfte aus der Sozialversicherung grundsätzlich den Pensionen,<br />

aber auch anderen Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung gleichgestellt. In Anbetracht<br />

der niedrigen Tarifsätze des Stufentarifs werden die bisherigen Steuerbegünstigungen<br />

für Alterseinkünfte (§ 19 Abs. 2 und § 24 a EStG 2003) nicht mehr fortgeführt.<br />

Zu § 20: Besteuerung von Renten<br />

Die bisherigen Höchstbeträge für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen reichten vielfach<br />

193


nur zu einer teilweisen Steuerentlastung aus, so dass der überschießende Betrag aus versteuertem<br />

Einkommen stammte. Insoweit ist eine nochmalige Besteuerung nicht zulässig.<br />

Da in der gesetzlichen Rentenversicherung aber regelmäßig der Arbeitgeberanteil steuerfrei<br />

zugeflossen ist, stammen mindestens 50 vom Hundert der späteren Einnahmen nicht aus<br />

eigenen Beiträgen des Rentners. Mit der Besteuerung eines Anteils von nur 50 vom Hundert<br />

der Einnahmen wird also eine Doppelbesteuerung mit Sicherheit vermieden. Es muss im<br />

Interesse einer einfachen, aber zugleich verfassungsgemäßen Regelung in Kauf genommen<br />

werden, dass teilweise auch solche Einnahmen steuerfrei bleiben, die nicht aus eigenen Einzahlungen<br />

des Rentners stammen.<br />

Im Unterschied zur gesetzlichen Sozialversicherung der Arbeitnehmer gibt es auch berufsspezifische<br />

Versorgungswerke, bei denen die Alterseinkünfte ausschließlich auf eigenen<br />

Beiträgen und deren Verzinsung beruhen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, beträgt<br />

die Bemessungsgrundlage nur 30 vom Hundert der Einnahmen.<br />

Zu Abschnitt VI: Besonderheiten der Besteuerung von Kapitaleinkünften<br />

Für Zinserträge wird eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % der Bruttoerträge<br />

eingeführt. Diese Ausnahme von der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Einkünfte ist<br />

deswegen geboten, weil die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt haben, dass eine zu<br />

hohe Besteuerung zur Steuerflucht führt. Mit einem Steuersatz von 25 % werden die Anreize,<br />

Kapital ins Ausland zu verlagern, erheblich verringert.<br />

Zu § 21: Kapitalertragsteuer<br />

Von der Pauschalbesteuerung werden die Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften ausgenommen.<br />

Sofern die ausschüttende Körperschaft die Versteuerung nicht vornimmt (z.B.<br />

bei verdeckten Gewinnausschüttungen) oder der Nachweis aus anderen Gründen nicht vorgelegt<br />

werden kann, sind die Einnahmen als gewöhnliche Einnahmen aus wirtschaftlicher<br />

Betätigung zu behandeln (§ 7 Abs. 1).<br />

Aus Gründen der Steuervereinfachung wurde sich bei Zinsen gegen das Alternativmodell mit<br />

Anrechungsmöglichkeit entschieden. Anteilseigner, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb<br />

der höchsten Tarifstufe von 35 vom Hundert liegt, können die Ausschüttungen auf<br />

Antrag als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit behandeln und die von der Körperschaft<br />

abgeführte Steuer anrechnen lassen. Auf diese Weise werden die Ausschüttungen nur mit<br />

dem persönlichen Steuersatz des Steuerbürgers belastet.<br />

Zu Abschnitt VII: Sonderaufwendungen<br />

Die bisherige Unterscheidung zwischen Sonderaufwendungen und steuerlich als „Außergewöhnliche<br />

Belastung“ abziehbaren Aufwendungen wird aufgegeben. Es handelt sich in beiden<br />

Fällen um Kosten der privaten Lebensführung. Ihre Abziehbarkeit beruht auf der Anerkennung<br />

besonderer Umstände, die die Leistungsfähigkeit mindern, oder aber auf der Wertentscheidung<br />

des Gesetzgebers, dass eigene Aufwendungen des Steuerbürgers für seine<br />

Zukunftssicherung spätere Notlagen mindern und der öffentlichen Hand zu gegebener Zeit<br />

Aufwendungen für Sozialleistungen ersparen (§ 23).<br />

Manche der als Sonderaufwendungen zu berücksichtigenden Aufwendungen entstehen bei<br />

einer großen Zahl von Steuerbürgern und sind in begrenztem Rahmen übliche Kosten der<br />

Lebensführung. Dabei handelt es sich <strong>zum</strong> Teil um die bisher in den §§ 33, 33 a und 33 b<br />

EStG 2003 geregelten Tatbestände. Der Begünstigungsumfang wird gegenüber früher <strong>zum</strong><br />

Teil reduziert, <strong>zum</strong> Teil erweitert (z.B. bei Pflegekosten, § 26). Die allgemeine Anerkennung<br />

„außergewöhnlicher Belastungen“, die zu einer unübersichtlichen Kasuistik in Rechtsprechung<br />

und Verwaltungsvorschriften geführt hat, wird aufgegeben.<br />

Zu den Sonderaufwendungen zählen auch die Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische<br />

Parteien (§ 23 Nr. 8).<br />

194


Zu § 22: Begriff der Sonderaufwendungen<br />

Die in Absatz 1 enthaltene Begriffsbestimmung steht im Zusammenhang mit § 10 Abs. 3 und<br />

führt für die nur auf Grund besonderer Rechtsvorschrift abziehbaren privaten Aufwendungen<br />

die gebräuchliche Bezeichnung „Sonderaufwendungen“ fort.<br />

Zu § 23: Unbeschränkte Abziehbarkeit<br />

Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. Rentenversicherung, Krankheitskostenversicherung,<br />

Arbeitslosenversicherung) sind in vollem Umfang abziehbar (Ziffer<br />

1). Die bisherige Betragsbegrenzung wird aufgegeben. Da die Arbeitgeberbeiträge zu den<br />

steuerpflichtigen Einnahmen zählen (§ 13) sind auch sie voll abziehbar.<br />

Steuerbürger, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Unternehmer, Freiberufler, Hausfrauen) und<br />

selbst vorsorgen, erhalten den Steuervorteil für Altersvorsorgeaufwendungen in derselben<br />

Höhe wie Arbeitnehmer (Ziffer 2). Die Abziehbarkeit ist auf diejenigen Beträge beschränkt,<br />

die sich im jeweiligen Kalenderjahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Berücksichtigung<br />

der Beitragsbemessungsgrenze ergeben. Soweit diese Grenze noch regional<br />

unterschiedlich ist, wirkt sich dies gleichermaßen auf Arbeitnehmer und andere Steuerbürger<br />

aus.<br />

Über die Höchstgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus können alle Steuerbürger<br />

Altersvorsorgebeträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderaufwendungen<br />

abziehen (Ziffer 3). Diese Möglichkeit begünstigt in begrenztem Umfang<br />

eine Zusatzversorgung auch in den Fällen, in denen die Altersvorsorge nicht im Rahmen der<br />

Sozialversicherung oder eines vergleichbaren Versorgungswerkes notwendig oder möglich<br />

ist (z.B. bei Abgeordneten, Beamten, Richtern, Soldaten).<br />

Die Abziehbarkeit der Beiträge zu Versicherungen i.S.v. § 23 Ziffer 4 ist der Höhe nach von<br />

der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig. Diese<br />

Beschränkung ist gerechtfertigt, weil bei der bestehenden Vielfalt an derartigen Versicherungen<br />

mit sehr unterschiedlichem Leistungs- und Tarifangebot besonders hohe Beiträge steuerlich<br />

nicht subventioniert werden sollen.<br />

Für Unterhaltszahlungen auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung (Unterhaltspflicht nach<br />

BGB oder auf Grund Urteils) besteht für die Abziehbarkeit eine jährliche Höchstgrenze von<br />

7.500 Euro (Ziffer 5). Die Beschränkung auf unbeschränkt steuerpflichtige Empfänger ist<br />

notwendig, um die mit der Abzugsmöglichkeit korrespondierende Besteuerung zu sichern.<br />

Über den Höchstbetrag hinausgehende Beträge wirken sich beim Steuerbürger steuerlich<br />

nicht aus, sind aber beim Empfänger auch nicht steuerpflichtig (§ 7 Abs. 4).<br />

Die Abziehbarkeit von Kirchensteuern entspricht deutscher Tradition zur Förderung der sozialen<br />

Arbeit der Kirchen (bisher § 10 Ziff. 4 EStG 2003), die auf die Weimarer Verfassung<br />

zurückgeht. Die Abziehbarkeit wurde wegen Art. 3 Abs. 3 GG auf vergleichbare Beiträge an<br />

inländische Religionsgemeinschaften ausgedehnt. Die genaue Abgrenzung ist durch Verwaltungsregelung<br />

zu treffen.<br />

Für Spenden und Zuwendungen zugunsten gemeinnütziger Zwecke oder Stiftungen im Sinn<br />

der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung wird ein Höchstbetrag von zehn vom Hundert des<br />

Gesamtbetrages der Einkünfte eingeführt. Um auf jeden Fall einen Anreiz für Spenden und<br />

Stiftungen zu geben, können solche Aufwendungen auch in den folgenden zehn Jahren<br />

steuerlich als Sonderaufwendungen geltend gemacht werden, sofern sie sich im Jahr der<br />

Zahlung nicht auswirken konnten.<br />

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien gilt eine Sonderregel (Ziffer 8), die<br />

im Grundsatz aus dem bisherigen Recht übernommen wurde (§ 34 i.V.m. § 10 b Abs. 2<br />

EStG 2003). Bei diesen Aufwendungen ist zunächst der Grundbetrag mit 50 vom Hundert<br />

auf die festzusetzende Einkommensteuer anzurechnen (§ 30 Abs. 5). Ein überschießender<br />

Betrag ist in begrenztem Umfang als Sonderausgabe abziehbar. Die Berechnung wird bei<br />

der Veranlagung von Amts wegen vorgenommen.<br />

195


Zinsen auf Steuern (§§ 233 ff. der Abgabenordnung) sind abziehbar, sofern sie nicht bereits<br />

bei den Erwerbseinkünften zu berücksichtigen sind. Der teilweise Ausschluss der Zinsen auf<br />

Einkommen- und Umsatzsteuer (§ 12 Nr. 3 EStG 2003) wird aufgegeben.<br />

Zu § 24: Beschränkte Abziehbarkeit<br />

Die nach Absatz 1 zu berechnende <strong>zum</strong>utbare Eigenbelastung berücksichtigt die höhere<br />

Leistungsfähigkeit von Steuerbürgern, die keine Kinder zu unterhalten haben, mit einem erheblich<br />

höheren Satz. Gegenüber der früheren Regelung (§ 33 Abs. 3 EStG 2003) wird auf<br />

eine zusätzliche Unterscheidung nach Einkommensklassen verzichtet.<br />

Krankheitskosten- nach Abzug von Beihilfen und Erstattungen- können nur unter Berücksichtigung<br />

der <strong>zum</strong>utbaren Eigenbelastung steuermindernd berücksichtigt werden. Das gilt auch<br />

für Katastrophenschäden.<br />

In Absatz 2 ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, durch die eine steuerliche Entlastung<br />

in Katastrophenfällen bewirkt werden kann. Umfang und Ausmaß der steuerlichen Entlastung<br />

sind nicht vorgegeben. Das Verfahren <strong>zum</strong> Nachweis der Abziehbarkeit der Aufwendungen<br />

ist nach den Bedürfnissen der Praxis zu entwickeln. Durch die Beteiligung des Bundesrates<br />

ist sichergestellt, dass die steuerliche Entlastung auf ein finanziell vertretbares Maß<br />

begrenzt wird.<br />

Zu § 25: Pauschbeträge für besondere Aufwendungen<br />

Behinderte können anstelle des Einzelnachweises von Krankheitskosten (§ 24 Buchst. d)<br />

Pauschbeträge als Sonderaufwendungen geltend machen. Die Pauschbeträge sind nach<br />

dem Grad der Behinderung gestaffelt; Voraussetzung ist ein festgestellter Grad der Behinderung<br />

von mindestens 50. Liegen die Voraussetzungen für die Pauschbeträge nicht für das<br />

ganze Jahr vor, ist eine monatsweise Aufteilung vorzunehmen (Absatz 3).<br />

Ein Pauschbetrag, der einem Kind des Steuerbürgers zusteht, kann auf ihn übertragen werden,<br />

wenn das Kind den Pauschbetrag selbst nicht in Anspruch nimmt (Absatz 2). Der<br />

Pauschbetrag steht nur einmal zu (§ 31 Abs. 2) und ist bei getrennter Veranlagung aufzuteilen,<br />

wenn die Eltern nichts anderes beantragen.<br />

Dem Verordnungsgeber wird die Regelung des Nachweises der Voraussetzungen für die<br />

Pauschbeträge übertragen (Absatz 4).<br />

Zu § 26: Pflege- und Betreuungskosten<br />

Pflegekosten belasten die Leistungsfähigkeit stets in besonderem Maße. Sie können deshalb<br />

in bestimmten Fällen auch ohne Abzug einer <strong>zum</strong>utbaren Eigenbelastung bis zu 12.000 Euro<br />

jährlich als Sonderaufwendungen abgezogen werden. Treffen die Voraussetzungen bei zusammen<br />

veranlagten Eheleuten auf beide Personen zu, so steht der Höchstbetrag jedem<br />

von beiden zu (§ 31 Abs. 2).<br />

Vorraussetzung sind nach Absatz 1 Ziff. 1 Aufwendungen zur Pflege einer dauernd hilflosen<br />

Person; es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um den Steuerbürger selbst, ein Familienmitglied<br />

oder eine andere Person handelt.<br />

Vorraussetzung sind nach Absatz 1 Ziff. 2 Aufwendungen zur Pflege des Steuerbürgers oder<br />

von Angehörigen oder zur Betreuung seiner Kinder, wenn die Pflege oder die Betreuung<br />

durch eine Person ausgeübt wird, zu der ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis<br />

besteht. Die Hilflosigkeit oder Behinderung der gepflegten Person ist nicht<br />

Voraussetzung.<br />

Voraussetzung ist nach Absatz 1 Ziff. 3, dass es sich um Aufwendungen wegen der Unterbringung<br />

des Steuerbürgers oder eines Angehörigen in einem Heim zur dauernden Pflege<br />

handelt.<br />

196


Zu Abschnitt VIII: Freibeträge<br />

Zu § 27: Grundfreibetrag<br />

Jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerbürger steht gemäß Absatz 1 ein jährlicher<br />

Grundfreibetrag von 7.700 Euro zu. Da es sich um eine Steuerbegünstigung handelt, deren<br />

steuerpolitische Begründung sich aus der Berücksichtigung des notwendigen Existenzminimums<br />

ergibt, steht der Freibetrag beschränkt steuerpflichtigen Personen nicht zu. Für diese<br />

Personen müssen aus sozialen Gründen notwendige Hilfen in ihren Heimatländern gewährt<br />

werden.<br />

Da der Grundfreibetrag vor allem die Funktion hat, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen,<br />

mindert sich gemäß Absatz 2 der Grundfreibetrag, wenn und soweit das Existenzminimum<br />

auf andere Weise gesichert wird. Die steuerfreien Sozialleistungen (§ 9 Abs. 1) werden<br />

damit nicht steuerpflichtig. Zusätzliche Einnahmen unterliegen aber ganz oder teilweise der<br />

Besteuerung, weil die Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers bereits durch die steuerfreien<br />

Sozialleistungen eine Grundlage erhalten hat.<br />

Zu § 28: Kinderfreibetrag<br />

Die Kosten der Vorsorge für Kinder sowie für ihre Erziehung, Betreuung und Ausbildung<br />

werden durch das Kindergeld berücksichtigt, das in einem besonderen Gesetz zu regeln ist.<br />

Statt des Kindergeldes wird alternativ ein Kinderfreibetrag gewährt, der vom Finanzamt im<br />

Rahmen einer Steuerveranlagung von Amts wegen zu berücksichtigen ist, wenn seine Entlastungswirkung<br />

höher ist. Bei einer tariflichen Steuerbelastung von 35 vom Hundert entspricht<br />

ein Freibetrag von 7.700 Euro einer Nettoentlastung von 2.695 Euro jährlich oder<br />

224,58 Euro monatlich, so dass in diesem Tarifbereich der Ansatz des Kinderfreibetrages im<br />

Rahmen der Veranlagung günstiger ist, wenn das neu zu regelnde Kindergeld den genannten<br />

Monatsbetrag unterschreitet.<br />

Eine besondere Definition, welche Kinder berücksichtigt werden und wem die Freibeträge<br />

zustehen, wird nicht in dieses Gesetz aufgenommen. Gemäß Absatz 2 sind zur Abgrenzung<br />

die besonderen Bestimmungen des Gesetzes über das Kindergeld entsprechend anzuwenden.<br />

Zu Abschnitt IX: Steuerfestsetzung<br />

Zu § 29: Veranlagungsverfahren<br />

An dem Prinzip, die Einkommensteuer jeweils für ein Jahr zu veranlagen, wird festgehalten<br />

(Absatz 1). Zur Berechnung des Einkommens sind zunächst die einzelnen positiven und negativen<br />

Einkünfte zusammenzufassen und Korrekturen durch Verlustvorträge und Verlustrückträge<br />

zu berücksichtigen. Der sich daraus ergebende „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ist<br />

um die Sonderaufwendungen (§§ 22 bis 26) zu mindern. Das so errechnete Einkommen ist<br />

die Grundlage der Besteuerung. Vermindert um den Grundfreibetrag und um Kinderfreibeträge<br />

ist es das „zu versteuernde Einkommen“.<br />

Für Steuererklärungen sind wie bisher amtliche Muster vorgesehen (Absatz 2). Dabei ist zur<br />

Vereinfachung vorgesehen, dass ein Arbeitnehmer als Steuererklärung lediglich seine<br />

Lohnsteuerkarte mit der Lohnbescheinigung seines Arbeitgebers einreichen kann, verbunden<br />

mit einer einfachen Erklärung über das Vorhandensein zusätzlicher Einkünfte und seiner<br />

Sonderaufwendungen. Die Finanzverwaltung ist überdies verpflichtet, die Abgabe von Steuererklärungen<br />

mittels elektronischer Medien zu fördern und dafür die notwendigen technischen<br />

Voraussetzungen zu schaffen (Absatz 3).<br />

Bei Eheleuten gilt künftig die Zusammenveranlagung als der Normalfall, der keines besonderen<br />

Antrages bedarf (Absatz 4). Die Eheleute werden steuerlich als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft<br />

behandelt, so dass die Einkünfte ihnen auch gemeinschaftlich zuge-<br />

197


echnet werden und in einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung anzugeben sind.<br />

Verglichen mit dem früheren „Splittingvorteil“ auf Grund der im Einkommensteuertarif enthaltenen<br />

Progression kann die Zusammenveranlagung im Stufentarif (§ 30) zu begrenzten Vorteilen<br />

führen (siehe Beispielsrechnung bei § 31).<br />

Jeder der Ehegatten hat die Möglichkeit, durch einfache Erklärung, die keiner Begründung<br />

bedarf, eine getrennte Veranlagung zu erwirken (Absatz 4). Abgesehen vom dem Fall des<br />

ehelichen Zerwürfnisses kann dies im Vollstreckungsfall von Interesse sein. Die Aufteilung<br />

gemeinsam erzielter Einkünfte ist nur zulässig, wenn sie sich eindeutig aus vorher getroffenen<br />

schriftlichen Vereinbarungen ergibt.<br />

Zu Abschnitt X: Steuertarif<br />

Zu § 30 Stufentarif<br />

Da ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro steuerfrei bleibt, beginnt erst oberhalb dieser Grenze<br />

das zu versteuernde Einkommen. Der Tarif wird also erst auf das Einkommen angewandt,<br />

das nach Abzug aller Kosten wie der Aufwendungspauschale, den Sonderausgaben sowie<br />

nach Abzug von Grund- und Kinderfreibetrag bleibt. Die Steuerschuld für die ersten 15.000<br />

Euro beträgt 2.250 Euro.<br />

Zu versteuerndes Einkommen in der zweiten Stufe zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro<br />

(Absatz 2) unterliegt einer zusätzlichen Steuerbelastung von 25 vom Hundert des über<br />

15.000 Euro hinausgehenden Betrages. Hieraus ergibt sich an der oberen Grenze der Stufe<br />

eine gesamte Steuerbelastung von 8.500 Euro (2.250 Euro + 25 v.H. von 25.000 Euro).<br />

Die darüber hinausgehenden Beträge sind mit 35 vom Hundert zu versteuern (Absatz 3).<br />

Dieser Steuersatz gilt auch für das zu versteuernde Einkommen beschränkt steuerpflichtiger<br />

Mitbürger (Absatz 4).<br />

Zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer sind die in Absatz 5 genannten Korrekturbeträge<br />

abzuziehen oder hinzuzurechnen.<br />

Zu § 31 Zusammenveranlagung<br />

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die persönlichen Freibeträge und die dem Stufentarif<br />

zugrunde liegenden Beträge und Betragsgrenzen. Dies kann bei Zusammenveranlagung<br />

im Verhältnis zur getrennten Veranlagung durch die mögliche Übertragung des Tarifvorteils<br />

für niedrige Einkommen zu Steuerersparnissen führen.<br />

Beispiel: Ein Ehemann hat ein Einkommen von 100.000 Euro, seine Ehefrau hat<br />

ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro.<br />

Seine Einkommensteuer beträgt bei getrennter Veranlagung - unter Berücksichtigung<br />

des Grundfreibetrages von 7.700 Euro - gemäß § 30 Abs. 3 – 26.805 Euro<br />

(8.500 Euro für die ersten 40.000 Euro zu versteuernden Einkommens + 35<br />

v.H. von 52.300 Euro). Die Einkommensteuer seiner Ehefrau beträgt bei getrennter<br />

Veranlagung unter Berücksichtigung ihres Grundfreibetrages von 7.700<br />

Euro - 345 Euro (15 v.H. von 2.300 Euro).<br />

Bei Zusammenveranlagung ergibt sich ein Einkommen von 110.000 Euro. Die<br />

Einkommensteuer der Eheleute beträgt - unter Berücksichtigung des doppelten<br />

Grundfreibetrages von insgesamt 15.400 Euro und unter Berücksichtigung der<br />

verdoppelten Tarifstufen gemäß § 31 – 22.100 Euro ( 17.000 Euro für die ersten<br />

80.000 Euro zu versteuernden Einkommens + 35 v.H. von 14.600 Euro)<br />

Die Ausnutzung der Tarifbegünstigung der ersten Tarifstufen beträgt im Beispielsfall 5.040<br />

Euro.<br />

Bei Zusammenveranlagung erhöhen sich nicht alle Freibeträge. Jedem Ehegatten stehen die<br />

198


Pauschalbeträge für Behinderung nur persönlich zu, im Falle getrennter Veranlagung ist eine<br />

Übertragung nicht möglich. Der Kinderfreibetrag und der Pauschalbetrag für behinderte Kinder<br />

werden nur einmal gewährt (Absatz 2).<br />

Zu § 32: Vorauszahlungen<br />

Die Vorschriften über Vorauszahlungen entsprechen inhaltlich § 37 EStG 2003. Die gezahlten<br />

Vorauszahlungen sind jeweils auf die Steuerschuld des Jahres anzurechnen, für das sie<br />

entrichtet worden sind.<br />

An dem Grundsatz, dass das Finanzamt Vorauszahlungen anpassen kann, wird festgehalten<br />

(Absatz 3). Die nachträgliche Anpassung ist nicht mehr vorgesehen.<br />

Zu § 33: Hebesatzverfahren<br />

Ein wesentliches Element der neuen Einkommensteuer ist die Einführung des Hebesatzrechtes<br />

für die Gemeinden nach Abschaffung der Gewerbesteuer. Verfahrenstechnisch wird dies<br />

dadurch ermöglicht, dass die tarifliche Einkommensteuer auf der Ebene des Finanzamtes<br />

aufgespalten wird in einen 15%-Anteil, der dem Grunde nach der Gemeinde zusteht, und<br />

einen 85%-Anteil, der Land und Bund zusteht. Die Gemeinde wird von den Veranlagungsarbeiten<br />

entlastet, die sämtlich dem Finanzamt übertragen werden.<br />

Die Gemeinden müssen ihr Recht auf einen besonderen Hebesatz durch die rechtzeitige<br />

Festsetzung und Bekanntgabe eines Hebesatzes sichern (Absatz 1).<br />

Das Finanzamt setzt im Einkommensteuerbescheid neben dem 85%-Anteil von Land und<br />

Bund einen 15%-Anteil als Messbetrag zugunsten der Gemeinde des Steuerbürgers fest<br />

(Absatz 2). Auch wenn es sich dabei rechnerisch um einen „Steuerbetrag“ handelt, ist dies<br />

steuerrechtlich lediglich eine Bemessungsgrundlage. Zur Ermittlung der Gemeindeeinkommensteuer<br />

wird auf diesen Messbetrag vom Finanzamt der Hebesatz der Gemeinde angewendet<br />

und die ihr zustehende Steuer festgesetzt. Die Gemeinde selbst ist an dem Verfahren<br />

nicht unmittelbar beteiligt.<br />

Beispiel: Ein Steuerbürger hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro.<br />

Seine Gemeinde hat einen Hebesatz von 110 % festgesetzt.<br />

Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 8.500 Euro. Das Finanzamt setzt hiervon<br />

einen Anteil von 85 % = 7.225 Euro als Einkommensteuer für Land und Bund<br />

fest. Der Restbetrag in Höhe von 15 % = 1.275 Euro ist der Messbetrag. Durch<br />

Anwendung des Hebesatzes von 110 % ergibt sich eine Gemeindeeinkommensteuer<br />

von 1.402,25 Euro, die vom Finanzamt im zusammengefassten Einkommensteuerbescheid<br />

festgesetzt, beim Steuerbürger erhoben und vom Finanzamt<br />

an die Gemeinde überwiesen wird.<br />

Um das Problem ungleichmäßiger Steuerverteilung zwischen Betriebsgemeinden und<br />

Wohnsitzgemeinden zu entschärfen, wird der auf betriebliche Einkünfte entfallende Messbetrag<br />

nach Maßgabe des Absatzes 4 aufgeteilt. Das Verfahren ist nicht neu, es entspricht der<br />

Aufteilung der abgeschafften Gewerbesteuer bei Vorhandensein mehrerer Betriebsstätten.<br />

Für das dabei anzuwendende Verfahren gelten die vorhandenen Vorschriften der Abgabenordnung<br />

über die Festsetzung von Steuermessbeträgen, ihre Zerlegung und Zuteilung (Absatz<br />

5).<br />

Zu Abschnitt XI: Lohnsteuerverfahren<br />

Das Verfahren, die Einkommensteuer bei Arbeitnehmern durch Abzug von dem ausgezahlten<br />

Lohn zeitnah als „Lohnsteuer“ zu erheben, wird grundsätzlich beibehalten (§ 34). Neu<br />

sind nur Regelungen über die Erhebung der Lohnsteuer im Hebesatzverfahren (§ 37).<br />

Die Regelungen im Gesetz werden allerdings auf die wesentlichen Vorschriften beschränkt.<br />

Dies sind <strong>zum</strong> einen die Handlungsanweisungen für die mit der Ausstellung von Lohnsteuer-<br />

199


karten beauftragten Gemeindebehörden (§§ 35, 36), <strong>zum</strong> anderen die Bestimmungen, aus<br />

denen sich unmittelbar Rechte und Pflichten für die mit der Erhebung der Lohnsteuer belasteten<br />

Arbeitgeber ergeben.<br />

Die notwendigen verfahrenstechnischen Vorschriften des Lohnsteuerabzugs werden dem<br />

Verordnungsgeber zur Regelung zugewiesen (§ 39). Ihm obliegt auch die Festlegung der<br />

Lohnsteuertabellen, bei deren Aufstellung der pauschale Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer<br />

(§ 15) zu berücksichtigen ist.<br />

Zu § 34: Erhebung der Lohnsteuer<br />

Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 38 Abs. 1 und 2 EStG 2003.<br />

Zu § 35: Lohnsteuerklassen<br />

Die Vorschrift entspricht § 38 b EStG 2003. Es besteht indessen ein wesentlicher Unterschied<br />

darin, dass die Zahl der Lohnsteuerklassen eingeschränkt wird. Die Berücksichtigung<br />

von Kinderfreibeträgen erfolgt im Veranlagungsverfahren, weil die laufende Entlastung durch<br />

das Kindergeld bewirkt wird. Sofern das Gesetz über das Kindergeld die Auszahlung des<br />

Kindergeldes durch den Arbeitgeber vorsieht, können die Lohnsteuerklassen I bis III um eine<br />

Kindergeldkomponente erweitert werden.<br />

Die Steuerklasse I ist für alle Steuerbürger vorgesehen, die Arbeitslohn beziehen, unabhängig<br />

davon, ob sie ledig oder verheiratet sind. In die Lohnsteuertabelle wird der Grundfreibetrag<br />

von 7.700 Euro eingearbeitet. Persönliche Freibeträge (z.B. wegen Behinderung) können<br />

steuermindernd in die jeweiligen Lohnsteuerkarten eingetragen werden.<br />

Die Steuerklasse II ist für Steuerbürger vorgesehen, die zusammen veranlagt werden, bei<br />

denen aber nur der Inhaber der Lohnsteuerkarte Arbeitslohn bezieht. In die Lohnsteuertabelle<br />

wird der doppelte Grundfreibetrag von 15.000 Euro eingearbeitet.<br />

Die Steuerklasse III ist für Steuerbürger vorgesehen, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben<br />

und neben einer Steuerkarte nach Klasse I oder II weitere Lohnsteuerkarten benötigen. In<br />

der Lohnsteuertabelle wird kein Grundfreibetrag berücksichtigt. Um Missbräuche zu verhindern<br />

und spätere Steuernachforderungen möglichst zu vermeiden, gilt in der Steuerklasse III<br />

ein Steuersatz von 35 vom Hundert der Einnahmen. Überzahlte Lohnsteuern werden im<br />

Veranlagungsverfahren erstattet.<br />

Die frühere Steuerklasse V für einen weniger verdienenden Ehepartner wird aufgegeben, da<br />

im Stufentarif die Milderung der bisherigen Steuerprogression durch Berücksichtigung aller<br />

Freibeträge allein bei dem Hauptverdiener mit Steuerklasse III (alt) an Bedeutung verloren<br />

hat. Die scheinbare Benachteiligung der mitarbeitenden Ehefrau durch die mit hohem vorläufigen<br />

Steuerabzug verbundene frühere Steuerklasse V wird künftig vermieden.<br />

Zu § 36 Lohnsteuerkarten<br />

Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 38 d EStG 2003. Die von der Gemeinde vorzunehmenden<br />

Eintragungen sind ergänzt um die Berücksichtigung des Hebesatzes (§ 33 Abs. 1).<br />

Zu § 37: Lohnsteuer im Hebesatzverfahren<br />

Die Vorschrift stellt sicher, dass der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug die unterschiedlichen<br />

Hebesätze der Gemeinden berücksichtigen kann. Da die Lohnabrechnung in den meisten<br />

Fällen von Steuerberatern oder Serviceunternehmen mit EDV-Unterstützung vorgenommen<br />

wird, sind die mit dem Hebesatzverfahren verbundenen zusätzlichen Arbeiten ohne<br />

großen personellen Mehraufwand zu erledigen und deswegen letztlich <strong>zum</strong>utbar.<br />

Für jede Gemeinde ist gem. Absatz 1 ein besonderes Steuerkonto zu führen. Welcher Hebesatz<br />

jeweils maßgeblich ist, ergibt sich aus der Lohnsteuerkarte (§ 36 Abs. 3 Ziff. 3).<br />

Der Lohnsteueranteil der Gemeinde ist gemäß Absatz 2 zu berechnen und zusammen mit<br />

200


der dem Land und dem Bund zustehenden Lohnsteuer einzubehalten und an das Betriebsfinanzamt<br />

abzuführen. Es ist Sache des Betriebsfinanzamtes, die gemäß Absatz 4 erstatteten<br />

Meldungen der einzelnen Arbeitgeber zusammenzuführen und den steuerberechtigten Gemeinden<br />

die Summe der auf sie entfallenden Steueranteile zu überweisen.<br />

Soweit Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer zu entrichten haben (§ 9 Ziff. 5 und § 39 Ziff. 5)<br />

entfällt die gesonderte Berechnung eines Gemeindeanteils. Pauschalierte Lohnsteuer, die<br />

keinem Arbeitnehmer persönlich zugerechnet werden kann, steht in voller Höhe Land und<br />

Bund zu (Absatz 3).<br />

Zu § 38: Haftung des Arbeitgebers<br />

Die Vorschrift entspricht im wesentlichen Inhalt § 42 d EStG 2003.<br />

Zu § 39: Verordnungsermächtigung<br />

Die Konkretisierung der für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen technischen Vorschriften<br />

wird dem Verordnungsgeber zugewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Materie, bei der<br />

die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Wirtschaftsverbänden und den<br />

Organisationen der steuerberatenden Berufe praxisgerechte Lösungen erarbeiten muss. Ein<br />

Bedarf für wertende Entscheidungen des Gesetzgebers besteht nicht.<br />

In die Verordnungsermächtigung (Ziffer 5) aufgenommen ist auch die Möglichkeit zur Pauschalierung<br />

der Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber in einer größeren Anzahl von Fällen sonstige<br />

Bezüge gewährt oder wenn er nach einer Außenprüfung zur Vereinfachung die von seinen<br />

Arbeitnehmern geschuldete Steuer übernimmt. Beide Regelungen dienen in so hohem<br />

Maße der Vereinfachung, dass auf die genaue Steuererhebung auf der Grundlage der sonst<br />

notwendigen Zurechnung der Lohnsteuer bei jedem einzelnen Arbeitnehmer verzichtet werden<br />

kann. Im Fall der nachträglichen Außenprüfung ist die Geltendmachung von Nachforderungen<br />

bei den einzelnen Arbeitnehmern regelmäßig sehr aufwändig.<br />

Zu Abschnitt XII: Prüfungsrechte<br />

Zu § 40: Prüfung bei Beteiligten<br />

Den Finanzbehörden wird die Möglichkeit eröffnet, die Grundlagen der Anrechnung oder<br />

Vergütung von Steuern auch bei Personen oder Unternehmen zu prüfen, die nicht der allgemeinen<br />

Außenprüfung unterliegen. Deren Bestimmungen sind jedoch entsprechend anzuwenden.<br />

- Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 50 b EStG 2003.<br />

Zu § 41: Lohnsteueraußenprüfung<br />

Dem Betriebsfinanzamt des Arbeitgebers obliegt die Prüfung, ob die Vorschriften über Einbehaltung<br />

und Abführung der Lohnsteuer eingehalten worden sind. Zur Auskunft sind dabei<br />

auch die beteiligten Arbeitnehmer verpflichtet. Die Vorschriften entsprechen inhaltlich § 42 f<br />

EStG 2003.<br />

Zu Abschnitt XIII: Zuschlagsteuern<br />

Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer (zur Zeit insbesondere Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag)<br />

werden wie bisher (§ 51 a EStG 2003) zur Vereinfachung des Verfahrens zusammen<br />

mit der Einkommensteuer festgesetzt und erhoben.<br />

Zu § 42: Festsetzung und Erhebung<br />

Gemäß den Absätzen 1 und 3 gelten für die Zuschlagsteuern, soweit in den sie betreffenden<br />

Sondergesetzen nicht Abweichendes geregelt ist, die Vorschriften über die Einkommensteuer.<br />

Bemessungsgrundlage ist jeweils die volle tarifliche Einkommensteuer (§ 30); dies<br />

201


schließt den als Messbetrag festgesetzten Einkommensteueranteil der Gemeinden mit ein.<br />

Die Zuschlagsteuern werden allerdings von der möglichen Veränderung dieses Steueranteils<br />

durch Anwendung eines Hebesatzes ausgenommen (Absatz 2).<br />

Zu § 43: Abgeltung<br />

Soweit Einnahmen nicht steuerbar oder auf Grund besonderer Rechtsvorschrift steuerfrei<br />

sind (§ 9) oder soweit die Einkommensteuer durch Steuerabzug abgegolten ist (§ 21), werden<br />

Zuschlagsteuern nicht erhoben. Sofern allerdings ein Steuerbürger auf die Abgeltungswirkung<br />

verzichtet und die Einbeziehung der entsprechenden Einnahmen in die Veranlagung<br />

beantragt, werden auch die darauf entfallenden Zuschlagsteuern festgesetzt und erhoben.<br />

Zu Artikel 2<br />

Voraussetzung für die Gleichbehandlung aller Einkunftsarten ist die Abschaffung der Gewerbesteuer<br />

als Sonderbelastung für gewerbliche Einkünfte. Daher sind das Gewerbesteuergesetz<br />

und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung aufzuheben.<br />

Zu Artikel 3<br />

Als Ersatz für den Wegfall der Gewerbesteuer erhalten die Gemeinden einen Zuschlag auf<br />

Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht sowie einen höheren Anteil<br />

an der Umsatzsteuer. Dieser wird von 2,2 vom Hundert auf 11,5 vom Hundert erhöht.<br />

Zu Artikel 4<br />

Inkrafttreten<br />

Steuerbürgern, steuerlichen Beratern und der Finanzverwaltung muss ausreichend Zeit eingeräumt<br />

werden, sich auf die Rechtsänderungen einzustellen. Das Gesetz tritt deshalb in<br />

seinem materiellen Teil frühestens ein Jahr nach seiner Verkündung zu Beginn des Kalenderjahres<br />

in Kraft (Absatz 1).<br />

Da die Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vor der Anwendung des Gesetzes zur Verfügung<br />

stehen müssen, tritt die Ermächtigung zu ihrem Erlass bereits unmittelbar nach der<br />

Verkündung in Kraft (Absatz 2). Dasselbe gilt für die Beschlüsse der Gemeinden zur Vorbereitung<br />

des Hebesatzverfahrens und zur Ausstellung neuer Lohnsteuerkarten.<br />

202


5.4 „Liberales Einkommensteuergesetz:<br />

Die vereinfachte Steuererklärung“<br />

Muster einer Lohnsteuerkarte nach den Vorschlägen zur Einkommensteuerreform<br />

von Hermann Otto Solms<br />

203


5.5 Solide Steuer- und Haushaltspolitik für<br />

nachhaltiges Wachstum und mehr Arbeitsplätze<br />

in Deutschland<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 20. Juni 2005<br />

Die Strategie der <strong>FDP</strong> ist es, durch eine solide und zukunftsfeste Finanzpolitik die<br />

Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen und damit eine nachhaltige<br />

Konsolidierung der Staatsfinanzen zu erreichen. Zur Umsetzung unserer Steuerreform<br />

sind keine Steuererhöhungen, auch keine Mehrwertsteuererhöhung nötig.<br />

In der Steuerpolitik hat die <strong>FDP</strong> ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt: Mit dem<br />

„Berliner Entwurf“ schaffen wir ein neues Einkommensteuerrecht. Der unverständliche<br />

Formeltarif wird in einen einfachen Stufentarif mit den Steuersätzen 15%, 25% und<br />

35% umgewandelt. Das Steuerrecht wird durch den umfassenden Abbau von steuerlichen<br />

Ausnahmen und Vergünstigungen vereinfacht. Das Unternehmensteuerkonzept<br />

sieht eine rechtsformneutrale Besteuerung mit einem Zwei-Stufen-Tarif von 15 % und<br />

25 % vor – bei Wegfall der Gewerbesteuer und einer gemeindefreundlichen Ersatzfinanzierung.<br />

Auch im unternehmerischen Bereich werden Vergünstigungen wie Sonderabschreibungen<br />

beseitigt und das Steuerrecht international wettbewerbsfähig gestaltet.<br />

Insgesamt werden Bürger und Unternehmen nach Wegfall der steuerlichen<br />

Ausnahmen im Umfang von 17 bis 19 Mrd. Euro entlastet. Diese Entlastung ist als Impuls<br />

für Investitionen und mehr Arbeitsplätze dringend erforderlich.<br />

Das notwendige Vertrauen bei Bürgern und Unternehmen kann aber nur erreicht werden,<br />

wenn eine moderne und wachstumsorientierte Steuerpolitik durch eine solide und<br />

nachhaltige Haushaltspolitik begleitet wird. Die <strong>FDP</strong> setzt auf eine Doppelstrategie des<br />

Konsolidierens und Reformierens. Wir begreifen Sparen als eine strukturelle Aufgabe. Die<br />

schwerwiegenden Nachteile und Gefahren, die von überhöhter Staatsquote, Abgabenbelastung<br />

und Staatsverschuldung ausgehen, verlangen gleichermaßen die Minderung der<br />

Steuer- und Abgabenbelastung, die Eindämmung der öffentlichen Verschuldung und die<br />

Rückführung der Staatsquote. Dies sind die vorrangigen Ziele liberaler Steuer- und<br />

Finanzpolitik.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird sämtliche Ausgaben auf ihre Notwendigkeit überprüfen. Eine Begrenzung der<br />

Ausgaben ist unerlässlich. Es darf nur das verteilt werden, was auch erwirtschaftet wird.<br />

Dazu sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, die nicht nur zu Einsparungen, sondern<br />

auch zur Effizienzsteigerung, zu Bürokratieabbau und zur Bekämpfung des Steuerbetruges<br />

beitragen. Eine Überprüfung des Bundeshaushaltes zeigt aber auch, dass wir uns immer<br />

noch unnötige und verschwenderische Ausgaben leisten. Die <strong>FDP</strong> hat bereits in den<br />

Haushaltsberatungen <strong>zum</strong> Bundeshaushalt 2005 in über 400 Anträgen Einsparvorschläge<br />

gemacht mit einem Volumen von 11 bis 12,5 Mrd. Euro. Wir zeigen weitere strukturelle<br />

Maßnahmen auf, die bei äußerst vorsichtiger Bewertung den Bundeshaushalt im Umfang<br />

von rund 35 Mrd. Euro entlasten. Bei konsequenter Umsetzung unserer Vorschläge kann<br />

diese Summe noch erheblich überschritten werden.<br />

Erstes Beispiel:<br />

Ein besonders drastisches Beispiel für das Versagen einer staatlichen Behörde ist die<br />

Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2004 hat die Bundesagentur gerade noch einen Anteil von<br />

18 % an den erfolgreichen Jobvermittlungen gehabt. Diese armselige Bilanz erreicht eine<br />

Behörde mit 90.000 Mitarbeitern und einem Budget von 57,96 Mrd. Euro. Der Haushalt der<br />

Bundesagentur weist 40 verschiedene Positionen für Leistungen der so genannten „Aktiven<br />

Arbeitsmarktpolitik“ mit einem Volumen von 14,1 Mrd. Euro aus. Die meisten dieser<br />

Maßnahmen haben viel gekostet, aber wenig gebracht: Ob Ein-Euro-Jobs, ABM, Ich-AG’s<br />

204


oder Personalserviceagenturen – dies alles schönt zwar die Statistik, verdrängt aber reguläre<br />

Beschäftigung im örtlichen Handwerk. Allein die Abschaffung dieser unnützen Maßnahmen<br />

und Einrichtungen würde rund 5 Mrd. Euro einsparen. Umschulungs- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen haben in den meisten Fällen nur einen Drehtüreffekt: Eine<br />

Fortbildungsmaßnahme folgt der nächsten, ohne dauerhaften Effekt für den Arbeitsmarkt.<br />

Dies zeigt: Das Sparpotential liegt insgesamt im zweistelligen Milliardenbereich. Wir haben<br />

vorsichtshalber nur 3 Mrd. Euro in unsere Berechnungen eingestellt.<br />

Zweites Beispiel:<br />

Die Bundesregierung gibt fast 250 Mio. Euro nur im Etat des Bundespresseamtes dafür aus,<br />

ihre Politik zu verkaufen. Dazu kommen noch rund 95 Mio. Euro in den Haushalten der<br />

einzelnen Ministerien. Und trotzdem muss sich Ministerin Künast vom Rechnungshof wegen<br />

des Verstoßes gegen das Haushaltsrecht rügen lassen, weil sie Mittel aus dem<br />

Bundesprogramm Ökologischer Landbau in Höhe von 20 Mio. Euro zur getarnten<br />

Finanzierung zusätzlicher Propaganda genutzt hat.<br />

Weitere Beispiele:<br />

Welche völlig unnötigen und <strong>zum</strong> Teil rein parteipolitisch motivierten Ausgaben sich der<br />

Bund trotz der dramatischen Haushaltslage weiterhin leistet, zeigt sich auch an folgenden<br />

Beispielen: Ein bundesweites Aktionsprogramm des Künast-Ministeriums unter dem Titel<br />

„Nachhaltiges Waschen“ in Höhe von 1,15 Mio. Euro wird ebenso bezuschusst wie die „Förderung<br />

von Wettbewerbern und die Vergabe von Ehrenpreisen“ in Höhe von 425.000 Euro<br />

(Künast-Ministerium). Das Künast-Ministerium hat in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt<br />

Gutachten in Höhe von 610.000 Euro in Auftrag gegeben, dazu eines zur „Weinbaulichen<br />

Eignung von Flächen im Land Mecklenburg-Vorpommern“.<br />

Im Umweltministerium erhält eine Kommission „Innenraumlufthygiene“ 8.000 Euro; ein Gremium<br />

„Aufbereitung und Desinfektion von Schwimmbadewasser“ soll 5.000 Euro“ kosten<br />

(BMU). Darüber hinaus gibt es bei weit über 40.000 ähnlichen Projekten eine Vielzahl anderer<br />

merkwürdiger Posten im Bundeshaushalt wie z.B. ein aus dem Bundesministerium für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderter Workshop „Graffiti als Öffentlichkeitsarbeit“<br />

oder ein mit 300.000 Euro ausgewiesener Auftrag des Umweltministeriums zur „verdeckten<br />

Feldbeobachtung“ (Bauernspione).<br />

Bei Suche in den Ausarbeitungen des Bundesrechnungshofes, des Bundes der Steuerzahler<br />

und in den Unterlagen des Haushaltsausschusses lassen sich zahllose weitere Beispiele<br />

finden.<br />

205


Solide Finanzpolitik<br />

I. Entlastungsvolumen des <strong>FDP</strong>-Steuerkonzepts:<br />

Entlastungsvolumen des „Berliner Entwurfs“ (1) 14 Mrd. €<br />

Entlastungsvolumen des Unternehmensteuerkonzepts (2) 3-5 Mrd. €<br />

Entlastungsvolumen insgesamt 17-19 Mrd. €<br />

II. Finanzierungsmaßnahmen:<br />

Einsparvolumen Bundeshaushalt (3) 11,00 -12,50 Mrd. €<br />

Abschaffung der Eigenheimzulage (ansteigend auf rd. 6 Mrd. €) (4) 0,20 Mrd. €<br />

Einführung der Zinsabgeltungssteuer (5) 2,40 Mrd. €<br />

Effizienterer Einsatz von Personal in der Finanzverwaltung in Folge<br />

1,80 Mrd. €<br />

eines einfacheren Steuerrechts und des Wegfalls der Zinsabschlagsteuer<br />

(6)<br />

Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (7) 2,00-3,00 Mrd. €<br />

Nachfragesteigernde Wirkung des Steuerkonzeptes (8) 3,00 Mrd. €<br />

Neuorganisation der Familienkassen (9) 0,50 Mrd. €<br />

Effizienzgewinne durch Neustrukturierung der BA (10) 3,00 Mrd. €<br />

Rückführung der Kosten der Agrarverwaltung (11) 0,50 Mrd. €<br />

Zuschüsse an das Bundeseisenbahnvermögen (12) 1,20 Mrd. €<br />

Privatisierung von Bundesvermögen (13) 4,50 Mrd. €<br />

Konsequenter Bürokratieabbau (14) 3,75 Mrd. €<br />

Summe Finanzierungsmaßnahmen 33,85 – 36,35 Mrd. €<br />

206


III. Erläuterungen:<br />

(1)<br />

Entlastungsvolumen des „Berliner Entwurfs“<br />

Das Entlastungsvolumen beruht auf Berechnungen der Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes<br />

und der Länder vom Oktober 2004.<br />

(2)<br />

Entlastungsvolumen des Unternehmensteuerkonzepts<br />

Das Entlastungsvolumen ergibt sich aus der Absenkung der Tarifbelastung für unternehmerische<br />

Einkommen insbesondere von Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften sind.<br />

(3) Einsparvolumen Bundeshaushalt<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat zu den Haushaltsberatungen 2005 ein „Liberales Sparbuch“<br />

vorgelegt, das in über 400 Anträgen Sparvorschläge in Höhe von 12,5 Mrd. € beinhaltet. Dazu<br />

gehören beispielsweise ein konsequenter Abbau der Subventionen bzw. der Finanzhilfen,<br />

etwa bei der Steinkohle, sowie Kürzungen bei den Zuwendungen und den Verwaltungsausgaben.<br />

Durch eine Stunde Mehrarbeit pro Woche ohne Lohnausgleich wird zudem Wachstum<br />

generiert mit der Folge von Mehreinnahmen des Staates in Höhe von rd. 5 Mrd. €; der<br />

Bund profitiert mit über 2 Mrd. €. Bereits umgesetzt ist die Nullrunde im Öffentlichen Dienst.<br />

Wir setzen zurückhaltend 11,0 bis 12,5 Mrd. € an.<br />

(4) Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

1. Jahr: 223 Mio. €; 2. Jahr: 1,488 Mrd. €; 3. Jahr: 2,228 Mrd. €; 4. Jahr: 2,970 Mrd. €; 5.<br />

Jahr: 3,713 Mrd. €; 8. Jahr: 5,893 Mrd. €<br />

(5)<br />

Einführung der Zinsabgeltungsteuer<br />

Nach den positiven Erfahrungen in Österreich, die nach Angaben des Bundesverbands<br />

deutscher Banken zu einer Zunahme der Steuerbasis um 58% für den Zeitraum von 1993 bis<br />

1997 führten, können in Deutschland Mehreinnahmen aus der Kapitalertragsbesteuerung<br />

von 2,4 Mrd. € erwartet werden. Zinserträge werden ausnahmslos an der Quelle besteuert,<br />

die Hinterziehung von Steuern ist nicht mehr möglich. Die Besteuerungsbasis der Zinsbesteuerung<br />

wird so ausgeweitet, das Steueraufkommen steigt.<br />

(6) Effizienterer Einsatz von Personal in der Finanzverwaltung in Folge eines einfacheren<br />

Steuerrechts und des Wegfalls der Zinsabschlagsteuer<br />

Ein Gutachten des Landesrechnungshofes Baden- Württemberg geht davon aus, dass der<br />

effektivere Einsatz der Finanzverwaltung allein in Baden-Württemberg zu Mehreinnahmen<br />

von 362 Mio. Euro führt. Für die 16 Bundesländer und den Bund werden die Mehreinnahmen<br />

auf 1,8 Mrd. € geschätzt.<br />

(7)<br />

Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs<br />

Das IfO-Institut in München schätzt das Hinterziehungsvolumen bei der Umsatzsteuer für<br />

2003 auf rund 18 Mrd. € - Tendenz steigend. Die <strong>FDP</strong> fordert eine Reform der Umsatzsteuer<br />

durch Übergang von der Soll- auf die Istbesteuerung. Dies bedeutet nicht nur eine erhebliche<br />

Erleichterung für die Unternehmen, sondern schränkt auch Missbrauchsmöglichkeiten beim<br />

Vorsteuerabzug z.B. bei den Karussellgeschäften erheblich ein. Zudem sollten mehr computergestützte<br />

Stichproben bei hohen Vorsteuerbeträgen die Effizienz bei der Bekämpfung der<br />

Steuerhinterziehung erhöhen. Die Angabe von 2-3 Mrd. € Mehreinnahmen entspricht einer<br />

sehr konservativen Schätzung, nach der durch die Umstellung 20 bis 30 % des Hinterziehungsvolumens<br />

"eingefangen" werden können.<br />

(8)<br />

Nachfragesteigernde Wirkung des Steuerkonzeptes<br />

Nach einem Gutachten des DIW zur Anhörung zu den Steuerkonzepten von Union und <strong>FDP</strong><br />

im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Januar dieses Jahres werden für das<br />

umfassende Steuerkonzept von Paul Kirchhof zusätzliche Arbeitsplätze in einer Größenordnung<br />

von 475.000 vorausgesetzt. Inzwischen hat die <strong>FDP</strong> das damals vorliegende Einkom-<br />

207


mensteuerkonzept ebenfalls um ein Unternehmensteuerkonzept ergänzt, so dass der Arbeitsmarkt-Effekt<br />

mit denen für das Kirchhof’sche Konzept ermittelten Zahlen vergleichbar ist<br />

(400.000 zusätzliche Arbeitsplätze; Faustformel: 100.000 neue Arbeitplätze - gesamtstaatliche<br />

Wirkung: rd. 1.5 Mrd. € Mehreinnahmen/Minderausgaben). Statt der rechnerisch ermittelten<br />

6 Mrd. € unterstellen wir 3 Mrd. €.<br />

(9)<br />

Neuorganisation der Familienkassen<br />

Nach den Ergebnissen im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Neuorganisation der Familienkassen"<br />

(ressortübergreifend vom BMF initiiert) zahlen rd.16.200 Familienkassen im öffentlichen<br />

Dienst und 180 Familienkassen bei den Arbeitsagenturen der BA jährlich insgesamt<br />

35 Mrd. € Kindergeld aus. Dabei kommt es zu einer Fehlerquote von 20% aller Kindergeld-Fälle.<br />

Durch eine Neuorganisation könnten – konservativ geschätzt - 0,5 Mrd. fehlerhafte<br />

Zahlungen vermieden werden.<br />

(10)<br />

Effizienzgewinne durch Neustrukturierung der BA<br />

Die Gesamtausgaben des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit betragen für das Haushaltsjahr<br />

2005 insgesamt 57,96 Mrd. €. Davon entfallen auf Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung<br />

14,1 Mrd. €. Der BA-Haushalt weist hier über 40 verschiedene Positionen<br />

aus. So beträgt der Eingliederungstitel 4,5 Mrd. €. Dazu gehören Mittel für Trainingsmaßnahmen<br />

und Eignungstests, Eingliederungszuschüsse, Mobilitätshilfen und u.a. die Föderung<br />

benachteiligter Auszubildener. Bezuschusst werden auch die Personal-Service-<br />

Agenturen (PSA) mit rd. 250 Mio. €. Die ABM-Zuschüsse sind mit rd. 315 Mio. € aufgeführt.<br />

Bei den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung sind folgende Bereiche<br />

die Kostentreiber:<br />

- Für die Ich-AG werden insgesamt 2,35 Mrd. € bereitgestellt, die sich aus 1,65 Mrd. €<br />

Überbrückungsgeld und 700 Mio. € Existenzgründungszuschüssen zusammensetzen.<br />

Aktuell plant die BA die Mittel zu verstärken und auf insgesamt 3,50 Mrd. € auszuweiten.<br />

So sind überplanmäßige Ausgaben von 750 Mio. € beim Überbrückungsgeld<br />

(2,4 Mrd. €) und 400 Mio. € bei den Existenzgründungszuschüssen (1,1 Mrd. €)<br />

vorgesehen.<br />

- Berufliche Rehabilitation 2,7 Mrd. €.<br />

- Altersteilzeit 1 Mrd. €.<br />

- Berufsausbildungsbeihilfe 654 Mio. €.<br />

- Lehrgangskosten für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 471 Mio. €.<br />

Im Bundeshaushalt sind im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit die so<br />

genannten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit 6,55 Mrd. € dotiert. Aus diesem Titel<br />

werden auch die 1-Euro-Jobs finanziert. Ausgehend von 500.000 derartiger Jobs entstehen<br />

maximale Ausgaben von rd. 1 Mrd. €.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat umfangreiche Vorschläge für eine Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit<br />

unterbreitet (BT-Drs. 15/1576; 15/2421). Ineffizienzen sollen abgebaut werden, eine<br />

schnellere und erfolgreichere Arbeitsvermittlung erfolgen. Zugleich sollen die arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente ebenso wie die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik überprüft,<br />

vereinfacht und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Wir erwarten in einem ersten<br />

Korrekturschritt Einsparungen von mindestens 3 Mrd. €. Folgte man den <strong>FDP</strong>-<br />

Vorschlägen insgesamt, ergäbe sich ein Einsparpotential im zweistelligen Milliardenbereich.<br />

(11)<br />

Rückführung der Kosten der Agrarverwaltung<br />

Das neue Agrarkonzept der <strong>FDP</strong> fasst die vielfältigen Fördertatbestände auf einen flächenbezogenen<br />

Fördertatbestand zusammen. Alle anderen Fördertatbestände sollen entfallen.<br />

Vorgesehen ist eine Kulturlandschaftsprämie für Landwirte in Höhe von 214 bis 481 € pro ha.<br />

Bei vollständiger Umsetzung des <strong>FDP</strong>-Konzepts können bei den Administrations- und Kontrollkosten<br />

mittelfristig mindestens 0,5 Mrd. € auf nationaler Ebene eingespart werden.<br />

208


(12)<br />

Zuschüsse an das Bundeseisenbahnvermögen<br />

Es handelt sich um die Finanzierung von Personal- und Sachkosten der Bahn. Jährlicher<br />

Aufwand des Bundes: rd. 5,5 Mrd. €. Der BRH kommt in einem Bericht zu dem Ergebnis,<br />

dass nicht bahnspezifische Liegenschaftsaufgaben von anderer Stelle wahrgenommen werden<br />

sollten, weitere Aufgaben des BEV in vielen Bereichen abnehmen bzw. künftig ganz<br />

wegfallen werden.<br />

(13)<br />

Privatisierung von Bundesvermögen<br />

Nachdem die rot-grüne Bundesregierung (incl. 2005) einen permanenten Ausverkauf und<br />

einen Vermögensverzehr mit einem Volumen von über 60 Mrd. € <strong>zum</strong> Stopfen der Haushaltslöcher<br />

betrieben hat, werden zukünftige Privatisierungserlöse eher in einer geringeren<br />

Höhe zu erzielen sein.<br />

Der Bund beteiligt sich nach aktuellem Beteiligungsbericht (2004) an 506 Unternehmen.<br />

Darunter sind Beteiligungen an regionalen Verkehrsunternehmen (z.B. Autokraft Kiel), Cateringfirmen<br />

(33 % Mitropa), Marketingagenturen (Dt. Eisenbahn-Reklame), Softwareberatungsfirmen,<br />

Versicherungen (Dt.-Versicherungs-Assekuranz), Wohnungsbauunternehmen,<br />

einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dt. Baurevision AG Wirtschaftsgesellschaft) und Reinigungsfirmen<br />

(Bahn). Allein für die 62.980 Wohnimmobilien, die sich 2004 im Bundesbesitz<br />

befanden, wurden in den Jahren 2000 bis 2004 Unterhaltungs- und Renovierungskosten in<br />

Höhe von 560 Mio. € aufgebracht.<br />

Für einige Jahre können Privatisierungserlöse erzielt und dauerhaft auch Verwaltungskosten<br />

gespart werden. § 7 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet im Hinblick auf<br />

die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, inwieweit staatliche Aufgaben<br />

oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten auch durch Privatisierung<br />

erfüllt werden können.<br />

(14)<br />

Konsequenter Bürokratieabbau<br />

Nach Aussage von Prof. Schneider von der Universität Linz, einem international renommierten<br />

Experten für Schattenwirtschaft, würden zwischen 700 000 und einer Million neue Jobs<br />

geschaffen, wenn Deutschland sein Arbeits- und Sozialrecht entrümpelt und sich in der Regulierungsdichte<br />

dabei an Großbritannien orientiert. Zwei Drittel dieser Jobs bestehen bereits<br />

– allerdings in der Schattenwirtschaft. Die Überregulierung wird von Prof. Schneider als Jobkiller<br />

ausgemacht und zeigt sich u.a. bei der Starrheit von Wochen- und Jahresarbeitszeiten,<br />

bei den Regelungen <strong>zum</strong> Kündigungsschutz, den Ladenöffnungszeiten, den Sperrzeiten für<br />

Gaststätten und der Befristung von Arbeitsverträgen (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Bei<br />

konservativer Annahme von 250.000 neuen Arbeitsplätzen könnten 3,75 Mrd. € Mehreinnahmen<br />

erzielt werden.<br />

209


5.6 Liberale Gemeindefinanzreform<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.Mai 2003<br />

I. Eckpunkte liberaler Gemeindefinanzreform<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert für die Kommunen eine solide, unbürokratische und stärker konjunkturunabhängige<br />

Finanzgrundlage und will den Gemeinden mehr Rechte und Verantwortung<br />

für die Gestaltung ihrer Steuereinnahmen geben. Dazu soll die Gewerbesteuer<br />

abgeschafft und durch eine Kommunalsteuer und eine deutlich höhere Beteiligung der<br />

Gemeinden an der Umsatzsteuer (Zwei-Säulen-Modell) ersetzt werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen durch mehr Gestaltungsfreiheit<br />

auf der Ausgabenseite und die Zusammenführung von Aufgabenwahrnehmung<br />

und deren Finanzierung sowie durch strenge Beachtung des Konnexitätsprinzips<br />

und Stärkung der Rechte der Gemeinden nachhaltig verbessern.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Gemeinden durch Abbau von Bürokratie und unnötiger Standards und<br />

Normen sowie durch die Rücknahme finanzpolitischer Fehlentscheidungen der rotgrünen<br />

Regierung finanziell entlasten.<br />

Die <strong>FDP</strong> will mit der Abschaffung der Gewerbesteuer die Voraussetzung für eine Zusammenführung<br />

der unterschiedlichen Einkunftsarten und damit für eine umfassende<br />

Reform des deutschen Steuersystems schaffen mit dem Ziel einfacher, niedriger und<br />

gerechter Steuern.<br />

II. Finanzautonomie der Kommunen stärken<br />

Die Kommunen brauchen eine solide, unbürokratische und konjunkturunabhängige Finanzgrundlage.<br />

Diese muss so kräftig sein, dass die Kommunen ihre Aufgaben sachgerecht und<br />

angemessen erfüllen können. Die Politik des Bundes und der Länder darf zukünftig nicht<br />

mehr zu Lasten der Gemeinden gehen.<br />

Kernstück der liberalen Gemeindefinanzreform ist die Abschaffung der Gewerbesteuer und<br />

deren Ersatz durch zwei neue bzw. neu gestaltete Säulen der Gemeindefinanzierung:<br />

Säule I: Einführung einer Kommunalsteuer als Annexsteuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer,<br />

deren Höhe ausschließlich durch die Entscheidungen des jeweiligen<br />

Stadt- bzw. Gemeinderates bestimmt wird.<br />

Säule II: Ein substantiell erhöhter Anteil der Städte und Gemeinden an der Umsatzsteuer,<br />

dessen Höhe durch Bundesgesetz festzulegen ist.<br />

210


Zur Umsetzung sind folgende fünf Reformschritte notwendig:<br />

1. Gewerbesteuer abschaffen<br />

Zentraler Reformansatz der Liberalen Gemeindefinanzreform ist die Abschaffung des<br />

konjunkturanfälligen Bürokratiemonstrums Gewerbesteuer. Nur dadurch ist eine nachhaltige<br />

Verstetigung der Einnahmen der Gemeinden auf einer soliden finanziellen<br />

Grundlage möglich. Die Abschaffung der Gewerbesteuer hat zur Konsequenz, dass die<br />

Gewerbesteuerumlage, die die Gemeinden an Bund und Land abführen, entfällt. Die<br />

Aussetzung der Gewerbesteuer kann als erster Schritt vom Deutschen Bundestag mit<br />

einfacher Mehrheit beschlossen werden.<br />

Die Gewerbesteuer stellt im internationalen Vergleich eine nahezu unbekannte Sonderbelastung<br />

für die Unternehmen in Deutschland dar. Sie belastet Arbeitsplätze und Investitionen<br />

und wirkt wettbewerbsverzerrend, weil Exporte belastet und Importe nicht belastet<br />

werden.<br />

Eine Ausweitung der Gewerbesteuer, wie sie SPD, Grüne und Teile der Union fordern,<br />

auf alle Freiberufler und Selbständigen würde 100.000de von Ausbildungsbetrieben und<br />

Arbeitsstätten mit zusätzlicher Bürokratie und Abgabenlast überziehen. Forderungen,<br />

der Konjunkturanfälligkeit der Gewerbesteuer durch eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage<br />

um ertragsunabhängige Anteile wie Mieten, Pachten und Leasingraten begegnen<br />

zu wollen, erweisen sich als wirtschaftpolitischer Bumerang und helfen den Gemeinden<br />

nicht. Wenn der Staat unabhängig von der Ertragslage Steuern kassiert, wird<br />

die Eigenkapitaldecke der Unternehmen noch dünner und die Insolvenzwahrscheinlichkeit<br />

noch höher. Das gilt ganz besonders für Unternehmen, die nur geringe Gewinne<br />

machen oder gar Verluste schreiben. In der konjunkturellen Krise werden dadurch die<br />

rezessiven Kräfte noch verstärkt, was sich insgesamt nachteilig auf die Beschäftigungslage<br />

wie auch auf die öffentlichen Haushalte auswirkt.<br />

2. Kommunalsteuer einführen<br />

Als Instrument zur Stärkung der kommunalen Finanzautonomie und der Selbstverwaltung<br />

der Gemeinden gem. Art. 28 Abs. 2 GG setzt sich die <strong>FDP</strong> für die Einführung einer<br />

Kommunalsteuer ein, die in Anlehnung an das Verfahren der Kirchensteuererhebung als<br />

prozentualer Zuschlag auf die Einkommen- und auf die Körperschaftsteuer ausgestaltet<br />

wird.<br />

Der von jeder Gemeinde der Höhe nach selbst festzusetzende Kommunalsteuersatz gilt<br />

einheitlich für die Einkommensteuerpflichtigen und die Kapitalgesellschaften. Er ist damit<br />

rechtsformneutral. Indem die Gemeinden den Zuschlag auf die Kommunalsteuer nach<br />

ihrem Finanzbedarf individuell festlegen, entsteht zwischen den Gemeinden der erwünschte<br />

Wettbewerb.<br />

Die Kommunalsteuer der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen tritt an die Stelle des<br />

bisherigen 15%igen Anteils der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen. Der Einkommensteuertarif<br />

ist entsprechend abzusenken. Bezüglich des bisherigen 15%igen<br />

Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf der einen Seite und der Einnahmen aus<br />

der Kommunalsteuer der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen auf der anderen Seite<br />

ergibt sich Aufkommensneutralität, wenn der Kommunalsteuersatz auf 17,5% (85 +<br />

17,5% von 85 = 100) festgesetzt wird.<br />

Die Kommunalsteuer führt dazu, dass alle Bürger und Unternehmen entsprechend ihrer<br />

Leistungsfähigkeit an der Finanzierung ihrer Gemeinde beteiligt werden. Der Kommu-<br />

211


nalsteuersatz wird auf der Lohnsteuerkarte gesondert ausgewiesen und ist damit für<br />

Bürger und Unternehmen transparent.<br />

3. Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen<br />

Mit Wegfall des 15%igen Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer und gleichzeitiger<br />

Einführung der Kommunalsteuer muss der<br />

Einkommensteuertarif belastungsneutral um 15% abgesenkt werden. Das heißt die Einkommensteuersätze<br />

werden über den gesamten Tarifverlauf um 15% auf 85% ihres bisherigen<br />

Niveaus gesenkt. Der für 2005 vorgesehene Spitzensteuersatz von 42% würde<br />

also auf 35,7% sinken.<br />

Die Hebesätze für die Annexsteuern (z.B. Kirchensteuer) müssen zur Wahrung der Aufkommensneutralität<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

Die steuerliche Belastung der Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer (25%) und<br />

Gewerbesteuer beträgt zurzeit im Durchschnitt zwischen 37% und 38,5%. Zum Ausgleich<br />

für den Wegfall der Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften und zur Wahrung<br />

der Rechtsformneutralität der Besteuerung muss die Körperschaftsteuer daher angepasst<br />

werden.<br />

Damit das Steueraufkommen aus Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer in der Summe<br />

erhalten bleibt, muss <strong>zum</strong> Ausgleich für die Abschaffung der Gewerbesteuer der Hebesatz<br />

für die Körperschaftsteuer so angehoben werden, dass die Summe aus angehobener<br />

Körperschaftsteuer + Kommunalsteuer der Kapitalgesellschaften dem bisherigen<br />

Aufkommen entspricht. Vorgeschlagen wird eine Körperschaftsteuer von 32%. Wird ein<br />

Kommunalsteuersatz von 17,5% unterstellt, ergibt sich eine Gesamtbelastung für die<br />

Kapitalgesellschaft in Höhe von 37,6%<br />

Mit der Anhebung der Körperschaftssteuer wird der Unterschied zwischen dem Spitzensteuersatz<br />

bei der Einkommensteuer und dem Körperschaftsteuersatz erheblich reduziert<br />

und dem verfassungsrechtlich und wirtschaftspolitisch gebotenen Grundsatz der<br />

Rechtsformneutralität der Besteuerung Rechnung getragen.<br />

4. Gemeinden an der Umsatzsteuer stärker beteiligen<br />

Auf der Basis der Zahlen für das Jahr 2001 führen die Abschaffung der Gewerbesteuer,<br />

die Mehreinnahmen bei den Ertragssteuern zur Folge hat, und die vorgeschlagene Anhebung<br />

der Körperschaftsteuer zu Mehreinnahmen bei Bund und Ländern in der Größenordnung<br />

von mehr als 14 Milliarden Euro. Für die Gemeinden verbleibt trotz Einführung<br />

der Kommunalsteuer als Annexsteuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

noch ein Einnahmedefizit von fast der gleichen Größenordnung.<br />

Dieses Defizit muss über die Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Umsatzsteuer<br />

ausgeglichen werden. Seit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 erhalten die<br />

Gemeinden bereits einen Anteil von 2,2% an der Umsatzsteuer.<br />

Auf der Basis der Zahlen für das Jahr 2001 schlägt die <strong>FDP</strong> vor, den Anteil der Gemeinden<br />

an der Umsatzsteuer um 9,8%-Punkte auf 12,0% zu erhöhen. Dadurch ist nicht nur<br />

in hohem Maße Aufkommensneutralität der vorgeschlagenen Gemeindefinanzreform für<br />

Bund, Länder und Gemeinden gegeben, sondern über den erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer<br />

entsteht für die Gemeinden eine ergiebige und weitgehend konjunkturunabhängige<br />

Einnahmequelle.<br />

212


Zudem setzt sich die <strong>FDP</strong> dafür ein, dass die Verteilung der Umsatzsteuer auf die Gemeinden<br />

vereinfacht und ausschließlich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigten (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften, Behörden und Sozialversicherungen)<br />

erfolgt. Damit wird auch den grundgesetzlichen Vorgaben aus Art. 106 V a<br />

GG, der einen orts- und wirtschaftskraftbezogenen Schlüssel für die Verteilung vorsieht,<br />

entsprochen. Durch die Anknüpfung an die Zahl der Beschäftigten entsteht vor Ort zudem<br />

ein starkes finanzielles Interesse an der Schaffung von Arbeitsplätzen.<br />

Die Stadt-Umland-Problematik wird durch einen deutlich höheren Anteil der Kommunen<br />

an der Umsatzsteuer, deren Verteilung nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen<br />

sowie durch die Unterteilung bei der Kommunalsteuer in Wohnort- und Betriebstätteneinkünfte<br />

aufgelöst.<br />

5. Den kommunalen Finanzausgleich anpassen<br />

Trotz der Aufkommensneutralität in der Gesamtheit des Steueraufkommens wird es im<br />

Einzelfall zu Verschiebungen kommen. Dies gilt <strong>zum</strong>al für das Einführungsjahr der Gemeindefinanzreform<br />

auf Grund von Vorauszahlungs-,<br />

Veranlagungs-, Zahlungs- und Spitzabrechnungsterminen.<br />

In diesen Fällen greift auch künftig der kommunale Finanzausgleich. Zudem kann in der<br />

Einführungsphase zur Vermeidung von Anpassungshärten eine Ausgleichsmasse durch<br />

Einführung eines Gemeindeanteils an den nicht personenbezogenen Ertragsteuern<br />

(pauschalierte Lohnsteuer, nicht veranlagte Kapitalertragssteuer, Zinsabgeltungsteuer<br />

etc.) bereitgestellt werden. Der Härteausgleich ist degressiv zu gestalten.<br />

Der Kommunale Finanzausgleich ist, je nach Bundesland unterschiedlich, durch die Fülle<br />

der einbezogenen Gewichtungsfaktoren und Sondertatbestände weitgehend intransparent<br />

und kaum noch berechenbar. Noch immer wird <strong>zum</strong>eist ein zu hoher Anteil<br />

der Zahlungen an bestimmte Voraussetzungen auf Gemeindeebene gebunden, statt den<br />

Gemeinden Pauschalbeträge zu zahlen und ihnen die autonome Entscheidung über die<br />

Mittelverwendung zu überlassen. Die <strong>FDP</strong> fordert, im Rahmen einer umfassenden Gemeindefinanzreform<br />

auch die Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel<br />

zu reformieren, ihn einfach und gerecht zu gestalten.<br />

III. Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene nachhaltig verbessern<br />

Die zunehmende Vermischung der Zuständigkeiten von Europa, Bund, Ländern und Gemeinden<br />

hat das ursprüngliche System der Zusammengehörigkeit von Aufgaben und Ausgaben<br />

weitgehend abgeschafft. Stattdessen gibt es undurchsichtige Mischsysteme bei Einnahmen<br />

sowie bei Aufgaben und Ausgaben. Das Konnexitätsprinzip (einfach ausgedrückt<br />

„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“) wird sträflich vernachlässigt. Hinzu kommen<br />

mangelnde Transparenz der Umverteilungs- und Finanzströme.<br />

Den Gebietskörperschaften soll konsequent die Möglichkeit gegeben werden, in eigener<br />

Verantwortung ihre Probleme zu lösen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Ebene, die bestimmte<br />

Aufgaben verantwortet, auch die Finanzierung eigenverantwortlich regelt. Dadurch<br />

wird der notwendige Druck und Handlungsspielraum erzeugt, um die Kosten staatlicher Leistungen<br />

zu reduzieren und die Steuerlast zu mindern. Gute Politik muss belohnt werden.<br />

1. Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz und in die Länderverfassungen aufnehmen<br />

Der Vollzug der Bundes- und Landesgesetze durch die Städte und Gemeinden führt zunehmend<br />

zu besorgniserregenden Defiziten in den Gemeindehaushalten, weil den Ge-<br />

213


meinden Aufgaben teilweise ohne oder ohne ausreichende finanzielle Kompensation<br />

übertragen werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass bei jedem neuen Gesetz, jeder neuen Rechtsverordnung<br />

oder jeder Veränderung dieser Rechtsvorschriften, welche die Aufgabenwahrnehmung<br />

der Gemeinden und Gemeindeverbände berühren, die Kosten der Ausführung der<br />

jeweiligen Rechtsvorschrift für die Gemeinden zukünftig ausdrücklich ausgewiesen werden<br />

und auf dieser Grundlage eine gesetzliche Finanzregelung so getroffen wird, dass<br />

für die Gemeinden insgesamt durch die neue Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen<br />

Belastungen entstehen. Hierzu soll in diesem Sinne das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz<br />

durchgesetzt werden.<br />

Auch in den Länderverfassungen soll das strikte Konnexitätsprinzip, soweit noch nicht<br />

geschehen, verankert werden.<br />

2. Mischfinanzierungen beseitigen<br />

Im Sinne des föderalen Systems sind Mischfinanzierungen konsequent abzubauen. Auf<br />

dem Weg dorthin müssen sie an klar definierte Anforderungen ausgerichtet und einem<br />

kontinuierlichen Evaluierungsprozess unterworfen werden. Sie sind zu befristen und degressiv<br />

zu gestalten.<br />

3. Mitwirkungsrechte der kommunalen Ebene verbessern<br />

Zur Stärkung der Rechte der Gemeinden soll es vor jedem neuen Bundesgesetz oder<br />

jeder Veränderung, welche die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

berühren, ein förmliches Anhörungsverfahren mit den Vertretern der Gemeinden<br />

geben. Außerdem soll im Bundesrat ein zu schaffender Ausschuss für kommunale<br />

Angelegenheiten an diesen Gesetzgebungsverfahren zwingend beteiligt werden.<br />

Um die Beteiligung der Gemeinden am Gesetzgebungsverfahren des Landes verfassungsmäßig<br />

zu garantieren, sind die Länder aufgefordert, den Konsultationsmechanismus,<br />

soweit noch nicht geschehen, analog <strong>zum</strong> Beteiligungsgesetz in Hessen, in den<br />

Länderverfassungen zu verankern.<br />

4. Gestaltungsfreiheit der Kommunen erhöhen<br />

Es ist offensichtlich, dass mehr als 50% aller Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

nicht mehr erforderlich sind. Die <strong>FDP</strong> setzt sich auf allen Ebenen des<br />

Staates dafür ein, dass überflüssige Gesetze, Steuern und Verordnungen konsequent<br />

identifiziert und abgeschafft werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, dass zukünftig Gesetze mit einem Verfallsdatum versehen werden. Zugleich<br />

soll mit diesem Zeitkorsett eine Beweislastumkehr für jede staatliche Regelung<br />

eingeführt werden. Das heißt, es ist nicht mehr der Nachweis zu erbringen, dass eine<br />

Maßnahme abgeschafft werden kann, sondern es ist im Falle einer Verlängerung der<br />

Maßnahme der Nachweis zu erbringen, dass die Maßnahme weiter notwendig ist.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich zudem dafür ein, dass der größte Teil der heutigen Genehmigungsverfahren<br />

zu Anmeldeverfahren umgestaltet werden: Statt dem bisherigen Grundsatz<br />

des Verbotes bis zur Genehmigung sollen alle Anträge als genehmigt gelten, denen die<br />

Verwaltung nicht binnen einer kurzen Frist widersprochen hat.<br />

5. Privatisierungsspielräume besser nutzen<br />

214


Die Verwaltung ist Dienstleister für den Bürger. Um dies effizient und kostensparend zu<br />

gestalten, setzt die <strong>FDP</strong> auf die Privatisierung von Leistungen und wirtschaftliches Handeln.<br />

Die Definition kommunaler Kernaufgaben muss hierbei immerwährend neu gefunden<br />

werden.<br />

Dem Subsidiaritätsgedanken entsprechend fordert die <strong>FDP</strong> die Aufnahme eines Privatisierungsgebots<br />

ins Grundgesetz. Der Staat muss aufgrund eines solchen Gebots immer<br />

begründen, warum eine Angelegenheit einer öffentlichen Aufgabenwahrnehmung bedarf.<br />

6. Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen<br />

In der Vergangenheit bis in die Gegenwart ist eine immer größere Verlagerung der Finanzlast<br />

auf die Gemeinden infolge der Zunahme der Zahl der Sozialhilfeempfänger<br />

festzustellen, ohne dass die Gemeinden auf die Arbeitsmarktpolitik Einfluss nehmen<br />

können. Das heutige Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist verwaltungs-<br />

und kostenaufwendig.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert deshalb seit Jahren, die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der Sozialhilfe<br />

zu einem System mit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren<br />

und schlankerer Verwaltung zusammenzufassen (Arbeitslosengeld II).<br />

Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Antrag Nr. 5 <strong>zum</strong> Bundesparteitag „Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ verwiesen.<br />

IV. Verbesserung der finanziellen Lage der Gemeinden<br />

Die Lösung der finanziellen Probleme der Kommunen duldet keinen Aufschub. Notwendig ist<br />

daher eine ebenso schnelle wie durchgreifende Reform, die zu nachhaltigen Einnahmeverbesserungen<br />

und Ausgabenbegrenzungen führt. Im Einzelnen setzt sich die <strong>FDP</strong> für folgende<br />

Verbesserungen ein:<br />

1. Die einseitigen Belastungen, die den Kommunen durch die verfehlte rot-grüne Finanzpolitik<br />

entstanden sind, müssen umgehend korrigiert werden:<br />

Die von Bundesrat und Opposition im Bundestag geforderte und von der rot-grünen<br />

Mehrheit bisher selbst in namentlicher Abstimmung abgelehnte Absenkung der Gewerbesteuerumlage<br />

auf das Niveau vor der rot-grünen Steuerreform (2,0 Milliarden<br />

Euro in 2003, 2,3 Milliarden Euro in 2004) muss realisiert werden.<br />

Das Grundsicherungsgesetz muss entweder aufgehoben werden oder der Bund<br />

muss einen vollständigen Ausgleich für die Belastungen der Kommunen aus dem<br />

Grundsicherungsgesetz (mindestens 140 Mill. Euro) leisten.<br />

2. Die in diesem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reform der Gemeindefinanzen<br />

werden dazu führen, dass die Kommunen künftig über verlässlichere finanzielle<br />

Grundlagen verfügen. Dazu trägt insbesondere ein substantiell erhöhter Anteil der<br />

Kommunen an der kontinuierlich anwachsenden Umsatzsteuer bei.<br />

3. Die sich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ergebenden<br />

Einsparpotentiale sollen nach Vorstellung der <strong>FDP</strong> vorrangig den Kommunen zu Gute<br />

kommen. Je nach Ausgestaltung des Modells sind Entlastungen für die Kommunen<br />

von mehr als 4 Milliarden Euro möglich.<br />

215


4. Weitere finanzielle Entlastungen in Milliardenhöhe werden durch folgende Reformelemente<br />

mittel- und langfristig zu erzielen sein:<br />

erhöhte Anreize <strong>zum</strong> sparsamen Mitteleinsatz durch gesteigerten Wettbewerb auf<br />

kommunaler Ebene,<br />

Abbau von Bürokratie und Lockerung von Normen und Standards und<br />

konsequente Privatisierung von kommunalen Tätigkeiten.<br />

5. Um die Kommunen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch neue Gesetze und<br />

Verordnungen des Bundes und der Länder wirksam zu schützen, werden die Rechte<br />

der Kommunen durch Stärkung des Konnexitätsprinzips und durch Einführung eines<br />

Konsultationsmechanismus wirksamer geschützt.<br />

V. Liberale Gemeindefinanzreform als Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden<br />

Steuerreform<br />

Der hier vorgezeigte Weg zur Abschaffung der Gewerbesteuer stellt eine wesentliche Voraussetzung<br />

für die von der <strong>FDP</strong> vorgeschlagene große Steuerreform dar. Sie ist der Schlüssel<br />

zur radikalen Steuervereinfachung durch Wegfall der unterschiedlichen Einkunftsarten<br />

und Einführung eines einheitlichen Steuertarifs.<br />

Das Konzept sieht für alle Einkünfte einen einheitlichen Stufentarif vor. Der von der <strong>FDP</strong> mit<br />

Sätzen von 15, 25 und 35% vorgeschlagene Stufentarif muss bei Inkrafttreten der liberalen<br />

Gemeindefinanzreform zur Kompensation der Kommunalsteuer, wie bereits zuvor für den<br />

Steuertarif 2005 dargestellt, entsprechend abgesenkt werden.<br />

Dieser Tarif gilt auch für Kapitalgesellschaften. Ausschüttungen werden dabei immer bei der<br />

Gesellschaft belastet. Beim Anteilseigner kann diese Steuer auf Antrag angerechnet werden.<br />

Die Besteuerung wird so rechtsformneutral.<br />

Das Einkommensteuerrecht wird im Übrigen durch den Wegfall von Sondertatbeständen,<br />

Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen vereinfacht. „Steuern mit Steuern“ soll es<br />

künftig nicht mehr geben. Staatliche Förderung bestimmter Zwecke ist nur noch durch direkte<br />

Zahlungen möglich. Das schafft mehr Transparenz und zwingt Leistungsempfänger und<br />

den Staat laufend zur Rechtfertigung der Fördermaßnahme. Damit entsteht eine Steuerreform<br />

aus einem Guss, einfach, niedrig und gerecht.<br />

216


5.7 Liberale Unternehmensteuerreform –<br />

für wettbewerbsfähige Unternehmen zur<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Mit jedem Tag der politischen Untätigkeit fällt Deutschland im internationalen Wettbewerb<br />

der Staaten um Investitionen und Arbeitsplätze zurück. Deshalb muß alles dafür getan werden,<br />

damit Arbeitsplätze im Inland bleiben und neue Arbeitplätze geschaffen werden. Dieses<br />

Leitmotiv steht über der liberalen Unternehmensteuerreform.<br />

Tagtäglich entscheiden sich Unternehmen gegen Investitionen in Deutschland, verlagern ihre<br />

Produktion ins Ausland oder gehen in die Insolvenz. An jedem Tag des Nichtstuns gehen<br />

1.000 Arbeitsplätze verloren. Ergebnis ist die Rekordarbeitslosigkeit, die mehr als 5 Millionen<br />

Menschen direkt betrifft, darüber hinaus aber in Deutschland ein Klima schafft, das die Bürger<br />

sorgenvoll in die Zukunft blicken läßt. Die Wachstumsraten liegen seit Jahren unter dem<br />

europäischen Durchschnitt.<br />

Eines der größten Hemmnisse für Wachstum und Investitionen in Deutschland ist das<br />

nicht wettbewerbsfähige und viel zu komplizierte Steuerrecht. Mit dem Berliner Entwurf hat<br />

die <strong>FDP</strong> bereits im Jahr 2003 ein umfassendes Konzept zur Reform des Einkommensteuergesetzes<br />

vorgelegt. An seinen Grundprinzipien wird festgehalten. Der Berliner Entwurf muß<br />

aus zwei Gründen weiterentwickelt werden und wird um ein Konzept zur Reform der Unternehmenssteuern<br />

ergänzt:<br />

1. Der – insbesondere durch die EU-Osterweiterung - verschärfte Steuerwettbewerb erfordert<br />

eine drastischere Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen. Deutschland ist im<br />

Hinblick auf die Steuerbelastung von fast 40% für Kapitalgesellschaften und von bis zu 44 %<br />

bei Personenunternehmen ein Hochsteuerland und gehört damit in steuerlicher Hinsicht zu<br />

den unattraktivsten Standorten Europas (siehe Anlage). Es gibt keine Alternative: Um die<br />

Standortattraktivität und die Investitionstätigkeit zu verbessern, müssen die Steuersätze für<br />

Unternehmen auf ein einheitliches, international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden.<br />

2. Das deutsche Steuerrecht - insbesondere das deutsche Unternehmenssteuerrecht - ist<br />

nicht europatauglich. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen deutlich<br />

gemacht, daß er unterschiedliche steuerliche Regelungen für inländische Sachverhalte auf<br />

der einen und für grenzüberschreitende Aktivitäten auf der anderen Seite nicht duldet. Der<br />

deutsche Steuergesetzgeber ist gefordert: Der Europäische Binnenmarkt muß endlich<br />

auch im Steuerrecht vollzogen werden.<br />

Deutschland darf im Wettstreit der Standorte nicht weiter an Boden verlieren. Wir müssen<br />

endlich mit der Aufholjagd beginnen. Die <strong>FDP</strong> fordert deshalb eine umfassende Reform der<br />

Unternehmensbesteuerung in Deutschland, die folgende Grundsätze verwirklicht:<br />

- Durch international wettbewerbsfähige Steuertarife werden die Rahmenbedingungen<br />

für Investitionen verbessert.<br />

- Das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit<br />

ist oberster Grundsatz aller steuerlichen Regelungen.<br />

- Einfache, verständliche und europataugliche Regelungen sorgen für Rechtssicherheit.<br />

- Rechtsformneutralität sichert die unternehmerische Gestaltungsfreiheit.<br />

217


- Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist zur Sicherung des Finanzstandortes international<br />

wettbewerbsfähig auszugestalten.<br />

Mittelfristige Perspektive der Steuerpolitik<br />

All diesen Anforderungen ideal gerecht würde eine Ein-Stufen-Steuer für alle Einkünfte, die<br />

so genannte Flat Tax. Ein einheitlicher Steuersatz, kombiniert mit einer abgestuften Eingangszone,<br />

wie sie der Karlsruher Entwurf von Paul Kirchhof vorsieht, würde eine Vielzahl<br />

der heute bestehenden Probleme beim Nebeneinander von direkt progressiver Einkommensteuer<br />

und proportionaler Körperschaftsteuer lösen, aber auch den Grundsatz der Besteuerung<br />

nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten. Eine vollständige Erfassung des wirtschaftlichen<br />

Einkommens würde es erlauben, den Steuertarif relativ niedrig anzusetzen und gleichzeitig<br />

für mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung sorgen. Die im heutigen Steuersystem<br />

enthaltenen Anreize zur Einkommensverlagerung aus Steuerersparnisgründen könnten entfallen.<br />

Steuerliche Erleichterungen für Geringverdiener und Familien ließen sich zielgenauer<br />

und damit wirkungsvoller einsetzen. Schließlich würde die Flat Tax im Bereich der Unternehmensbesteuerung<br />

in idealer Weise das Problem der neutralen Verknüpfung von Einkommen-<br />

und Körperschaftsteuer lösen.<br />

Allerdings hätte die Flat Tax wegen der Senkung auch des Einkommensteuertarifs auf ein<br />

für Unternehmen international wettbewerbsfähiges Niveau so hohe Steuerausfälle zur Folge,<br />

daß sich ihre kurzfristige Einführung aus Haushaltsgründen nicht verantworten läßt. Sie<br />

sollte nach Auffassung der <strong>FDP</strong> aber auf mittlere Sicht das Ziel der Steuerpolitik in<br />

Deutschland sein: Mit dem Eintreten der Selbstfinanzierungseffekte unserer Steuerreform<br />

wird die Flat Tax für alle eingeführt. Diese wird mit dem „Liberalen Bürgergeld“ verzahnt, in<br />

dem steuerfinanzierte Transferleistungen zusammengefaßt werden und das als negative<br />

Einkommensteuer den Weg freimacht zu einem Steuer-Transfer-System aus einem Guß.<br />

Kurzfristige Maßnahmen - Unternehmenssteuerreform 2005<br />

1. Die Gewerbesteuer wird ersetzt.<br />

Durch die Gewerbesteuer sind in Deutschland erwirtschaftete Gewinne einer international<br />

einmaligen Zusatzbelastung unterworfen. Das benachteiligt deutsche Betriebe, verhindert<br />

Investitionen und vernichtet Arbeitsplätze. Nicht nur das Unternehmenssteuerrecht, das gesamte<br />

Einkommensteuerrecht wird durch die Gewerbesteuer in einer nicht zu rechtfertigenden<br />

Weise verkompliziert. Es ist nicht einzusehen, warum viele Personenunternehmen die<br />

Gewerbesteuer erst aufwendig ermitteln müssen, um sie anschließend mit der Einkommensteuerschuld<br />

verrechnen zu können. Auch viele steuerliche Gestaltungen beruhen allein auf<br />

der Existenz der Gewerbesteuer. Schließlich belastet die Abgrenzung gewerblicher und nicht<br />

gewerblicher Einkünfte Finanzverwaltung und Gerichte in unvertretbarem Ausmaß. Damit<br />

muß Schluß sein.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, die seit Jahren geführte Diskussion über das Schicksal der Gewerbesteuer<br />

endlich zu beenden, die Steuer abzuschaffen und durch ein Zwei-Säulen-Modell zu ersetzen:<br />

Zum einen wird der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer von 2,2% auf ca. 12 %<br />

erhöht. Zum anderen erhalten die Gemeinden einen Zuschlag auf die zuvor abgesenkte Einkommen-<br />

und Körperschaftsteuer, verbunden mit einem eigenen Hebesatzrecht. Dies entspricht,<br />

je nach Hebesatz, einer zusätzlichen Belastung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

von 2-4 Prozentpunkten.<br />

218


Der Wegfall der Gewerbesteuer ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem einfachen Steuerrecht<br />

und zur Entlastung der Unternehmen. International setzen wir ein deutliches Zeichen<br />

für die Reformfähigkeit der deutschen Steuerpolitik.<br />

2. Für unternehmerische Einkünfte endet der Stufentarif mit der zweiten<br />

Stufe von 25%.<br />

Unternehmerische Einkünfte unterliegen einem besonderen Wettbewerbsdruck, unabhängig<br />

davon, in welcher Rechtsform sie erwirtschaftet werden. Das <strong>FDP</strong>-Konzept zur Unternehmensbesteuerung<br />

sieht den Stufentarif aus dem Berliner Entwurf vor, wobei für unternehmerische<br />

Einkünfte auf die letzte Stufe verzichtet wird. Unternehmerische Einkünfte sind solche<br />

aus einer selbständigen und nachhaltigen Tätigkeit mit der Absicht zur Erzielung von Gewinnen.<br />

Die Spitzenbelastung für unternehmerische Einkünfte beträgt damit rechtsformunabhängig<br />

25%. Hinzu kommt der kommunale Zuschlag, so daß die Endbelastung je nach gemeindlichem<br />

Hebesatz etwa 28% beträgt. Mit der Einführung eines zweistufigen Tarifs auch<br />

für Kapitalgesellschaften wird auch für kleine und mittlere GmbH´s die Belastungsneutralität<br />

gegenüber Personenunternehmen hergestellt.<br />

Sowohl Kapital- als auch Personengesellschafter und Einzelunternehmer werden erheblich<br />

und gleichmäßig entlastet. Bei Ausschüttungen hat die Kapitalgesellschaft den höchsten<br />

Steuersatz von 25% zu entrichten. Beim Anteilseigner sind die Ausschüttungen dann nicht<br />

steuerpflichtig.<br />

Durch die Angleichung der Tarife für Unternehmen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

wird endlich Rechtsformneutralität erreicht. Unternehmer können ihre Entscheidung für<br />

eine bestimmte Rechtsform nach wirtschaftlichen Erwägungen treffen und müssen auf das<br />

Steuerrecht keine Rücksicht nehmen.<br />

Die Begrenzung des Steuersatzes für unternehmerische Einkünfte in der Einkommensteuer<br />

ist einfach und daher allen anderen diskutierten Unternehmenssteuerreformmodellen deutlich<br />

überlegen. Optionsmodelle für Personenunternehmen sind wegen der erforderlichen<br />

Antrags- und Bindungsfristen mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Sie führen<br />

zu weiteren Verkomplizierungen und zu einer andauernden Verunsicherung, weil der<br />

Unternehmer seine Entscheidung für oder gegen die Option immer wieder überprüfen muß.<br />

Auch die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene duale Einkommensteuer ist keine Lösung.<br />

Sie verkompliziert das Steuerrecht, da Unternehmer ihren Gewinn aufwendig und<br />

streitanfällig in Unternehmerlohn und Kapitaleinkommen aufteilen müssen. Das <strong>FDP</strong>-<br />

Konzept vermeidet mit seiner einheitlichen Besteuerung unternehmerischer Einkünfte diese<br />

Streitigkeiten. Auf Dauer ist eine unterschiedliche Besteuerung zwischen Human- und Sachkapital<br />

nicht sachgerecht, da sich der internationale Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte<br />

längst verschärft hat. Dieses Problem lösen wir mittelfristig mit der Einführung der Flat<br />

Tax.<br />

Für nichtunternehmerische Einkünfte bleibt es zunächst beim Drei-Stufen-Tarif der <strong>FDP</strong> von<br />

15% - 25% - 35% und damit bei einer deutlichen Entlastung für alle Einkommenshöhen gegenüber<br />

dem geltenden Recht. Besonders die unteren Einkommensgruppen profitieren, da<br />

z.B. eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen von bis zu 37.000 € keine Steuern bezahlt.<br />

Die Steuersatzbegrenzung für unternehmerische Einkünfte auf 25% ist für einen Übergangszeitraum<br />

hinzunehmen und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Um die internationale<br />

Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland wiederherzustellen,<br />

ist eine deutliche Absenkung der Steuerbelastung für Unternehmen not-<br />

219


wendig. Nur wenn es für Unternehmen wieder attraktiv wird, in Deutschland zu investieren,<br />

werden neue Arbeitplätze entstehen.<br />

Die Steuersatzbegrenzung für unternehmerische Einkünfte ist auch deshalb vertretbar, weil<br />

der Unternehmerlohn als Bestandteil der Unternehmenseinkünfte nicht mit den Einkünften<br />

aus einem Arbeitsverhältnis vergleichbar ist, da er – mitunter sehr kurzfristig – vollständig<br />

ausfallen kann, ohne daß Ansprüche auf Sozialleistungen erworben wurden. Unternehmereinkünfte<br />

enthalten eine Risikoprämie für den Einsatz häufig auch nicht unternehmerischen<br />

Vermögens als Sicherheit für Kredite, persönliche Haftungen u.ä. sowie eine Verzinsung des<br />

eingesetzten Kapitals.<br />

Die vorübergehend geringere Absenkung für nichtunternehmerische Einkünfte ist auch deshalb<br />

vertretbar, weil nur sehr leistungsfähige Bürger mit einem Einkommen von mehr als<br />

110.000 € bei Alleinstehenden und 220.000 € bei Verheirateten im Durchschnitt mit mehr als<br />

28% belastet werden. Aber auch diese werden gegenüber dem geltenden Recht spürbar<br />

entlastet.<br />

3. Für Kapitalerträge wird eine Abgeltungssteuer auf international wettbewerbsfähigem<br />

Niveau eingeführt.<br />

Heute werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) in Deutschland deutlich höher als in<br />

anderen europäischen Ländern besteuert. Beim Anteilseigner sind Dividenden steuerlich mit<br />

mehr als 50 % belastet. Diese Überbesteuerung hat eine beachtliche Kapitalflucht ausgelöst.<br />

Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden verkompliziert das Steuerrecht und benachteiligt<br />

Kleinaktionäre besonders.<br />

Derzeitige steuerliche Belastung von Ausschüttungen- Beispielrechnung<br />

Gewinn 100,000 Summe der Abzüge<br />

Gewerbesteuer (Hebesatz ca. 430%) ./. ca. 17,600<br />

Körperschaftsteuer (25%) ./. 20,600<br />

Soli (5,5%) ./. 1,133 39,333<br />

Ausschüttungsbetrag 60,667<br />

davon 50% (Halbeinkünfteverfahren) =<br />

30,333<br />

Einkommensteuer (42%) ./. 12,740<br />

Soli (5,5%) ./. 0,701 13,441<br />

Ertrag nach Steuern 47,226<br />

Maximale Belastung: 52,774<br />

Nach dem <strong>FDP</strong>-Konzept ist die Besteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft endgültig.<br />

Das heißt, daß Ausschüttungen an die Aktionäre oder Gesellschafter nicht mehr der Einkommensteuer<br />

unterliegen. Das Halbeinkünfteverfahren kann somit entfallen. Auch ein Anrechnungsverfahren<br />

wird bei unserem System nicht benötigt. Für Zinsen wird eine Zinsabgeltungssteuer<br />

von 25 % eingeführt. Weil die Besteuerung direkt an der Quelle durchgeführt<br />

wird, sind Kontrollmitteilungen nicht nötig. Das Bankgeheimnis bekommt seinen<br />

Stellenwert zurück. Der Finanzstandort Deutschland wird gestärkt.<br />

220


4. Eine moderne Gruppenbesteuerung macht Deutschland als Holdingstandort<br />

wieder attraktiv.<br />

Unternehmen sind nur erfolgreich, wenn sie ihre Produkte den technischen Entwicklungen<br />

und den geänderten Wünschen der Kunden schnell anpassen. Für umfangreiche und teure<br />

Projekte müssen zunehmend auch mittelständische Unternehmen international optimale<br />

Strukturen aufbauen. Das deutsche Unternehmenssteuerrecht behindert durch komplizierte<br />

Regelungen zur Organschaft solche sinnvollen Gestaltungen. Als Standort für Holdings ist<br />

Deutschland deshalb heute uninteressant geworden.<br />

Die komplizierten Organschaftsregelungen werden durch eine moderne Gruppenbesteuerung<br />

ersetzt. Auf die Voraussetzung eines Gewinnabführungsvertrages wird verzichtet.<br />

Bei einer Mindestbeteiligungsquote von 50% können sich die beteiligten Unternehmen für die<br />

gemeinsame Besteuerung der Gruppe entscheiden. Die Einzelergebnisse der Unternehmen<br />

- seien es Gewinne oder Verluste – bilden ein Gesamtergebnis, das der Besteuerung unterliegt.<br />

Die Gruppenzugehörigkeit ist unabhängig von der Rechtsform und steht damit sowohl<br />

Kapital- als auch Personenunternehmen offen. Voraussetzung ist, daß entstandene Verluste<br />

mit Eigenkapital ausgeglichen werden. Diese Art der Gruppenbesteuerung ist europatauglich,<br />

da auch Auslandsgesellschaften innerhalb der EU in die Gruppenbesteuerung einbezogen<br />

werden.<br />

5. Steuerliche Hemmnisse bei Umwandlungen werden beseitigt.<br />

Das komplizierte Umwandlungssteuerrecht erschwert wirtschaftlich notwendige Umstrukturierungen.<br />

Nach dem <strong>FDP</strong>-Konzept wird das komplizierte Umwandlungssteuergesetz<br />

abgeschafft. Alle Umwandlungsvorgänge, wie insbesondere die Einbringung von Betrieben<br />

gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen, Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen,<br />

Verschmelzungen oder Spaltungen von Unternehmen erfolgen so lange zu Buchwerten<br />

ohne Aufdeckung stiller Reserven, wie keine Entnahme <strong>zum</strong> privaten Verbrauch erfolgt.<br />

Dasselbe gilt für den Wechsel der Rechtsform. Bei Grundstücksübertragungen in Verbindung<br />

mit Umstrukturierungen innerhalb der Gruppe wird auf die Erhebung von Grunderwerbsteuer<br />

verzichtet.<br />

Veräußerungsgewinne werden aus systematischen Gründen steuerpflichtig. Sie können<br />

aber für bis zu vier Jahre steuerfrei in einer „Reinvestitionsrücklage“ bleiben, bis eine<br />

neue Investitionsmöglichkeit gefunden ist. Andernfalls ist die Steuer zu entrichten.<br />

6. Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird einfach und europatauglich<br />

ausgestaltet.<br />

Die heute in dem berüchtigten § 8 a Körperschaftsteuergesetz festgeschriebenen komplizierten<br />

steuerlichen Regelungen zur Finanzierung einer Gesellschaft durch ihre Gesellschafter<br />

werden beseitigt. Da die Spitzenbelastung bei Einkommen- und Körperschaftsteuer angeglichen<br />

ist, entfallen Anreize zu mißbräuchlichen Gestaltungen. Die neue Regelung überläßt<br />

daher dem Unternehmer die Entscheidung der Art der Finanzierung. Um Mißbräuche<br />

auszuschließen, unterliegen Zinsen im betrieblichen Bereich nicht der Abgeltungssteuer,<br />

sondern sind vom Empfänger als normale Einnahme zu versteuern. An Empfänger in anderen<br />

EU-Ländern gezahlte Vergütungen für Fremdkapital sind abzugsfähig. Eine Mißbrauch<br />

verhindernde Regelung ist nur noch für Nicht-EU-Länder vorgesehen.<br />

7. Die Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung werden weitgehend<br />

überflüssig.<br />

Der gleiche Steuersatz bei Einkommen- und Körperschaftsteuer für unternehmerische Einkünfte<br />

ermöglicht es, einen Hauptstreitpunkt zwischen Finanzamt und mittelständischen Kapitalgesellschaften<br />

in den meisten Fällen auszuräumen: Die Regelungen zur verdeckten<br />

221


Gewinnausschüttung werden weitgehend überflüssig. Die für die Unternehmen häufig<br />

nicht nachvollziehbare Überprüfung der Angemessenheit von Gehältern, Pachten und anderen<br />

Vergütungen oder von Entnahmen von Betriebsvermögen ist im Konzept der <strong>FDP</strong> nicht<br />

mehr notwendig. Das Steuerrecht wird so weiter vereinfacht.<br />

8. Die Mindestbesteuerung wird abgeschafft.<br />

Die rot-grüne Steuerpolitik hat zu einer immer stärkeren Einschränkung der Verlustberücksichtigung<br />

geführt. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich und steuersystematisch<br />

falsch, sondern belastet die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen<br />

Zeiten. Die Mindestbesteuerung führt zu einer Substanzbesteuerung, wodurch die sowieso<br />

schon knappe Eigenkapitalausstattung der Unternehmen weiter geschmälert wird. Im Ergebnis<br />

werden immer mehr Firmen in die Insolvenz getrieben.<br />

Das <strong>FDP</strong>-Konzept macht Schluß mit der Mindestbesteuerung und sieht einen unbeschränkten<br />

Verlustabzug vor. So bemißt sich die Steuerbelastung der Unternehmen nach<br />

ihrer Leistungsfähigkeit. Ein weiteres Investitionshindernis wird beseitigt.<br />

9. Das Außensteuerrecht wird europarechtstauglich umgestaltet.<br />

Die Grundsätze der Kapitalverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit<br />

machen das geltende Außensteuergesetz innerhalb der EU obsolet. Zahlreiche schon ergangene<br />

und noch zu erwartende Urteile des Europäischen Gerichtshofs gefährden so das<br />

Steueraufkommen in Deutschland. Das <strong>FDP</strong>-Konzept zur Unternehmensbesteuerung begegnet<br />

dieser Entwicklung mit folgenden Vorschlägen:<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die beschleunigte Einigung auf eine gemeinsame Bemessungsgrundlage<br />

in der EU, weil beispielsweise die Regelungen im Hinblick auf Verrechnungspreise ohne<br />

Ausweitung auf das Inland nicht mehr haltbar sind. Unser Grundsatz lautet: Gleiche Regeln<br />

für alle – aber Wettbewerb bei den Steuersätzen.<br />

In einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt darf der Umzug in ein anderes Land der<br />

EU keine negativen Steuerfolgen nach sich ziehen. Stille Reserven sind erst zu versteuern,<br />

wenn sie realisiert werden - dann aber in dem Land, in dem sie entstanden sind.<br />

Was bleibt, ist der Regelungsbedarf mit den Ländern außerhalb der EU. Hierfür legen wir<br />

Mißbrauchsregeln fest, so für vereinbarte Bedingungen mit nahe stehenden Personen und<br />

Firmen, die einem Drittvergleich nicht standhalten und für die Sicherung der Steuern auf das<br />

in Deutschland Erwirtschaftete im Falle des Wegzugs oder der Sitzverlegung.<br />

10. Die Erbschaftsteuer wird unternehmensfreundlich umgestaltet – die Vermögensteuer<br />

wird abgeschafft.<br />

Eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen in Deutschland muß in den kommenden<br />

Jahren den Generationswechsel vollziehen. Um die Nachfolge zu sichern und zu verhindern,<br />

daß zur Begleichung der Erbschaftsteuerschuld Teile des Betriebes veräußert werden müssen,<br />

schlägt die <strong>FDP</strong> eine unternehmensfreundliche Umgestaltung der Erbschaftsteuer vor:<br />

Die Erbschaftsteuer wird zunächst gestundet und in jedem Jahr der Weiterführung des Betriebes<br />

um ein Zehntel erlassen. Das heißt: Führt der Nachfolger das Unternehmen zehn<br />

Jahre lang erfolgreich fort, ist die Erbschaftsteuerschuld getilgt.<br />

Vermögen ist aus bereits versteuertem Einkommen gebildet. Für die Vermögensteuer ist<br />

daher im deutschen Steuerrecht kein Platz. Sie wird abgeschafft. Dazu wird das Vermögensteuergesetz<br />

aufgehoben und der Begriff „Vermögensteuer“ aus dem Grundgesetz gestrichen.<br />

222


Fazit:<br />

Das <strong>FDP</strong>-Konzept zur Unternehmensbesteuerung bringt den Standort Deutschland im<br />

internationalen Wettbewerb wieder nach vorn, schafft endlich wieder mehr Wachstum<br />

für mehr Arbeitsplätze, ist einfach und europatauglich und nicht zuletzt gerecht und<br />

rechtsformneutral. Es nimmt auf die mittelständische Struktur der deutschen Wirtschaft<br />

besondere Rücksicht.<br />

Die Vorschläge der <strong>FDP</strong> zur Reform der Unternehmensbesteuerung bilden mit dem<br />

Berliner Entwurf zur Reform der Einkommensteuer ein geschlossenes Gesamtkonzept<br />

für einen Neuanfang im deutschen Steuerrecht. Es kann und sollte unverzüglich realisiert<br />

werden. Jede Verzögerung kostet Investitionen und Arbeitsplätze.<br />

Wenn die rot-grüne Mehrheit die Reform erneut blockiert, wird dieser Plan Teil des<br />

Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2006. Bei einer Regierungsbeteiligung der<br />

<strong>FDP</strong> nach der Wahl werden die Vorschläge unverzüglich umgesetzt.<br />

Nominale Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Europa 2005<br />

223


Deutschland<br />

Spanien<br />

Malta<br />

Frankreich<br />

Belgien<br />

Italien<br />

Griechenland<br />

Niederlande<br />

Luxemburg<br />

Dänemark<br />

Großbritannien<br />

Schw eden<br />

Norw egen<br />

Finnland<br />

Tschech. Rep.<br />

Österreich<br />

Slow enien<br />

Portugal<br />

Schw eiz<br />

Polen<br />

Slow akei<br />

Ungarn<br />

Litauen<br />

Lettland<br />

Irland<br />

Zypern<br />

Estland<br />

0<br />

10<br />

16<br />

15<br />

15<br />

12,5<br />

19<br />

19<br />

21<br />

26<br />

26<br />

25<br />

25<br />

25<br />

28<br />

28<br />

35<br />

35<br />

33,8<br />

33<br />

33<br />

32<br />

31,5<br />

30,4<br />

30<br />

30<br />

39,5<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45<br />

(Quelle: FAZ vom 18.02.2005; Angaben in Prozent)<br />

224


5.8 Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen<br />

neu regeln<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

1. Die <strong>FDP</strong> wendet sich gegen die Vernichtung von Betrieben und Arbeitsplätzen durch die<br />

Erbschaftsteuer. Sie soll daher beim Übergang von Betriebsvermögen an Erbnachfolger im<br />

Zeitpunkt der Schenkung oder Erbschaft festgesetzt und auf 10 Jahre gestundet werden. Pro<br />

Jahr der Fortführung des Betriebs soll sich die festgesetzte Steuer um ein Zehntel verringern.<br />

Als Betriebsvermögen gilt alles, was in der Steuerbilanz ausgewiesen ist.<br />

2. Diese Regelung gilt auch für Anteile von mindestens einem Viertel an betrieblich tätigen<br />

Kapitalgesellschaften, wenn der Nachfolger seinen Anteil auf die Dauer von 10 Jahren mindestens<br />

in der übernommenen Höhe beibehält.<br />

3. Voraussetzung für das Erlöschen der Steuerschuld nach 10-jähriger Fortführung des Betriebs<br />

ist, dass nach den 10 Jahren mindestens noch 50 v.H. des Wertes des übernommenen<br />

Betriebsvermögens vorhanden sind.<br />

4. Eine Einbringung des Betriebs in eine Gesellschaft oder die Umwandlung in eine andere<br />

Rechtsform während des 10-Jahres-Zeitraums sind dann unschädlich, wenn nach den 10<br />

Jahren noch mindestens 50 v.H. des Wertes des übernommenen Betriebsvermögens vorhanden<br />

und im Besitz des Übernehmers sind.<br />

5. Falls die Voraussetzungen nach den Absätzen 1-3 nicht eingehalten werden, ist die festgesetzte<br />

Erbschaftsteuer, verzinst mit 6 v.H. ab Festsetzung, zu zahlen.<br />

225


5.9 Ablehnung jeder Steuererhöhung<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt die Forderungen verschiedener Politiker von Rot-Grün und auch von der CDU<br />

– allen voran Ministerpräsident Milbradt, Bundestagsfraktionsvize Merz und Finanzminister<br />

Stratthaus – nach einer Erhöhung der Mehrwertsteuer entschieden ab. Jede Steuererhöhung,<br />

auch schon jede neue Debatte über Vorhaben zu Steuererhöhungen hemmt den Aufschwung<br />

in Deutschland – ganz besonders im Osten – und verunsichert Wirtschaft und Verbraucher<br />

immer wieder aufs Neue. So werden Investoren abgeschreckt, die Schwarzarbeit<br />

gefördert, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert.<br />

Dringend notwendig ist vielmehr eine entschiedene Steuersenkungspolitik, wie sie die <strong>FDP</strong><br />

mit ihrem Stufenmodell nach dem Prinzip niedrig, einfach und gerecht schon seit langem<br />

vorschlägt. Nur so entsteht Wirtschaftswachstum. Nur so entstehen mehr Arbeitsplätze.<br />

226


5.10 Übergang von der Soll- zur Istversteuerung<br />

bei der Umsatzsteuer verwirklichen<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 24. Januar 2005<br />

Der Bundesvorstand der <strong>FDP</strong> spricht sich dafür aus, daß Unternehmen die Umsatzsteuer<br />

erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn sie den Rechnungsbetrag tatsächlich<br />

von ihren Kunden erhalten haben. Den Vorsteueranspruch können Unternehmen erst dann<br />

geltend machen, wenn sie ihrerseits die Rechnung mit dem entsprechenden Umsatzsteuerausweis<br />

gezahlt haben.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat dazu am 28. April 2004 einen Antrag in den Deutschen<br />

Bundestag eingebracht (15/2977), der den Übergang von der Soll- zur Istversteuerung bei<br />

der Umsatzsteuer fordert. Der Antrag wurde am 23. September 2004 in erster Lesung behandelt.<br />

Er steht am 26. Januar 2005 wieder auf der Tagesordnung des Finanzausschusses<br />

und kann abschließend beraten werden.<br />

Der Bundesvorstand der <strong>FDP</strong> unterstützt diese erneute Initiative der <strong>FDP</strong>-<br />

Bundestagsfraktion: Sie hilft Unternehmen Liquiditätsengpässe zu überwinden und Zinskosten<br />

zu sparen. Schon heute gilt die Ist-Versteuerung bis 125.000 Euro (neue Länder:<br />

500.000 Euro). Sie soll auf alle Unternehmen unbegrenzt ausgedehnt werden.<br />

Gleichzeitig kann der Umsatzsteuerbetrug wirksamer bekämpft werden, wenn die Vorsteuern<br />

erst bei Zahlung der Rechnung <strong>zum</strong> Abzug zugelassen werden und nicht, wie derzeit, bereits<br />

beim Vorliegen einer – auch unbezahlten – Rechnung. Durch Umsatzsteuerbetrug entgehen<br />

den öffentlichen Kassen jährlich mehrere Milliarden Euro.<br />

Zum Hintergrund:<br />

Bislang müssen die Unternehmer die Umsatzsteuer im Monat der Erbringung der Leistung<br />

an das Finanzamt abführen, ohne daß die in Rechnung gestellte Leistung schon vom Leistungsempfänger<br />

bezahlt worden sein muß. Die Unternehmen finanzieren so die Umsatzsteuer<br />

für den Staat vor.<br />

Beispielsweise bei großen Bauprojekten liegen oft Jahre zwischen der Erbringung der Leistung<br />

und der Bezahlung. Gleiches gilt für die schlechte Zahlungsmoral. Das führt, insbesondere<br />

bei kleineren Unternehmen, zu ernsthaften und existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen.<br />

Die Finanzämter halten darüber hinaus berechtigte Vorsteuererstattungen zurück,<br />

weil in bestimmten Branchen (z.B. Computerbranche) schon fast ein Generalverdacht wegen<br />

Betruges besteht.<br />

Nach Schätzungen des Ifo-Instituts belief sich das Hinterziehungsvolumen bei der Umsatzsteuer<br />

im Jahr 2003 allein in Deutschland auf etwa 17,6 Mrd Euro.<br />

227


5.11 Umsatzsteuer vereinfachen und Missbrauch<br />

bekämpfen<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die Regelung für kleinere Unternehmen mit Umsätzen bis zu 500.000 Euro in den neuen<br />

Bundesländern, nach der die Umsatzsteuer erst beim Zahlungseingang erhoben wird, darf<br />

nicht <strong>zum</strong> 31.12.2004 auslaufen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, diese Regelung zu verlängern, auf die alten Bundesländer auszudehnen<br />

und die Umsatzgrenze auf 2,5 Mio Euro Umsatz zu erhöhen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert zugleich, zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs die Vorsteuern<br />

erst bei Zahlung der Rechnungen <strong>zum</strong> Abzug zuzulassen und nicht, wie jetzt, bereits<br />

beim Vorliegen einer – auch unbezahlten – Rechnung.<br />

Ab 1.1.2006 soll nach dieser Erprobungsphase bei Unternehmen mit Umsätzen bis zu 2,5<br />

Mio Euro jährlich die Umstellung von der Soll- auf die Istbesteuerung für alle Unternehmen<br />

erfolgen.<br />

Das von der Bundesregierung geplante so genannte Cross-Check-Verfahren, bei dem alle<br />

Unternehmen monatlich Listen aller Einzelgeschäftsbeziehungen melden müssen, lehnt die<br />

<strong>FDP</strong> als nicht beherrschbares bürokratisches Monster ab, das zudem zur Betrugsbekämpfung<br />

ungeeignet ist.<br />

228


5.12 Für eine solide Haushaltspolitik - keine Aufweichung<br />

des europäischen Stabilitätspakts<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt jede Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ab, die mit einer Lockerung<br />

der Verpflichtung zu finanzpolitischer Solidität einhergeht. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt<br />

und die Einhaltung der Regelungen sind die Basis für das Vertrauen der Bürger in<br />

die gemeinsame Währung und zugleich das Versprechen der Mitgliedstaaten, mit einer soliden<br />

Haushaltspolitik die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa zu<br />

schaffen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung daher auf,<br />

1. den Versuch aufzugeben, im Zuge einer vermeintlichen Reform den EU-<br />

Stabilitätspakt oder seine Anwendung auf die Mitgliedsstaaten aufzuweichen;<br />

2. die Verhandlungen um die deutschen Beiträge <strong>zum</strong> EU-Haushalt nicht mit der Frage<br />

der Anwendung des Stabilitätspakts auf die Mitgliedsstaaten zu verknüpfen;<br />

3. die deutsche Haushaltspolitik auf den Weg der Verläßlichkeit zurückzuführen, indem<br />

die Neuverschuldung und die Gesamtverschuldung zurückgeführt werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich auf allen staatlichen Ebenen für eine konsequente Konsolidierung der<br />

öffentlichen Haushalte ein und leistet somit einen aktiven Beitrag zur Einhaltung des Stabilitäts-<br />

und Wachstumspaktes. Die Initiative der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion, den Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakt im Grundgesetz zu verankern, ist dringend<br />

umzusetzen.<br />

229


5.13 Finanzverfassung, solide Finanzen:<br />

Gesetzentwurf zu Änderung des<br />

Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 22. September 2004<br />

A. Problem<br />

Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,<br />

ein übermäßiges öffentliches Defizit und einen übermäßigen Schuldenstand zu<br />

vermeiden. Das öffentliche Defizit soll 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) und der öffentliche<br />

Schuldenstand 60 Prozent des BIP nicht überschreiten (ex-Art. 104c des Vertrags<br />

von Maastricht, Art. 1 des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit).<br />

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Einhaltung der Regelungen ist die Basis für das<br />

Vertrauen der Bürger in die gemeinsame Währung und zugleich das Versprechen der Mitgliedsstaaten,<br />

mit einer soliden Haushaltspolitik die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />

in Europa zu schaffen. Gegen diesen völkerrechtlichen Vertrag hat Deutschland<br />

in den letzten beiden Jahren verstoßen. Auch für das Jahr 2004 ist davon auszugehen, dass<br />

die Einhaltung der Referenzwerte nicht erfolgen wird. Die Verpflichtung, mittelfristig einen<br />

ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss anzustreben, wird aktuell weder<br />

im Stabilitätsprogramm noch in der mittelfristigen Finanzplanung dokumentiert. Deutschland<br />

steht als größtes Mitgliedsland des Eurogebiets und als Initiator des Paktes in einer besonderen<br />

Verantwortung für mehr wirtschaftliche Dynamik, für eine stabile gemeinsame Währung<br />

und ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion. Ein internationaler<br />

Vergleich zeigt, dass trotz einer schlechten Weltkonjunktur eine Vielzahl von Ländern<br />

der Eurozone die Einhaltung der Stabilitätskriterien gewährleisten bzw. sogar Haushaltsüberschüsse<br />

ausweisen konnten. Dagegen hat sich die gesamtstaatliche Haushaltssituation<br />

in Deutschland in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Es ist daher unerlässlich,<br />

Bund, Länder und Gemeinden auf eine strenge Begrenzung ihrer Defizite und Verschuldung<br />

sowie auf den Haushaltsausgleich in wirtschaftlichen Normallagen zu verpflichten.<br />

B. Lösung<br />

Durch die Einfügung eines Artikels 109 a in das Grundgesetz wird eine verbindliche und<br />

dauerhafte Regelung geschaffen, die im EG-Vertrag festgeschriebenen Vorschriften einzuhalten<br />

und missbrauchssicher einzugrenzen.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

D. Kosten<br />

Keine.<br />

230


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Art.<br />

79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:<br />

Artikel 1<br />

Nach Artikel 109 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt<br />

Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das<br />

zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl I. S. 2863) geändert worden ist, wird folgender<br />

Artikel 109 a eingefügt:<br />

Artikel 109 a<br />

Staatsdefizit, Schuldenstand<br />

Bund und Länder haben jeweils auf der Grundlage ihrer Haushaltspläne den für das Verhältnis<br />

zwischen dem öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt maßgeblichen Wert von<br />

3 Prozent einzuhalten mit dem Ziel, mindestens einen Haushaltsausgleich spätestens <strong>zum</strong><br />

31.12.2010 zu erreichen. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem<br />

Bruttoinlandsprodukt darf den Wert von 60 Prozent nicht überschreiten.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres in Kraft.<br />

Berlin, den 22. September 2004<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Die Vorschrift dient der verfassungsrechtlichen Absicherung und zur Umsetzung der sich aus<br />

dem Maastricht- Vertrag ergebenden Regelungen zur Defizit- und Schuldenbegrenzung.<br />

Bei der Begrenzung der Defizite auf 3 Prozent und der Schulden auf 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes<br />

hat es in der jüngeren Vergangenheit vielfach Abweichungen durch einzelne<br />

Mitgliedstaaten gegeben. Die Vorgaben des EG-Vertrages und des europäischen Stabilitätspaktes<br />

sind für die EU-Länder zwar rechtlich verbindlich, jedoch besteht keine Möglichkeit,<br />

den betreffenden Mitgliedstaat bei Nichteinhaltung vor dem Europäischen Gerichtshof zu<br />

verklagen. Eine Klagemöglichkeit speziell im Hinblick auf die Verpflichtung zur Vermeidung<br />

übermäßiger öffentlicher Defizite ist ausgeschlossen (siehe ex-Art. 104c Abs. 10 des Vertrags<br />

von Maastricht). Die weitergehende Verpflichtung, nämlich die öffentlichen Haushalte<br />

nahezu auszugleichen oder sogar einen Überschuss zu erzielen, ist ebenfalls nicht einklagbar.<br />

Es bestehen zwar entsprechende Überwachungs- und Sanktionsverfahren, doch hat die<br />

Vergangenheit gezeigt, dass viele Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume sich als<br />

Schwachstellen erwiesen haben, um auf Dauer eine ausreichend strenge Kontrolle stattfinden<br />

zu lassen und die im Vertrag von Maastricht formulierten Ziele zu erreichen.<br />

231


Die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung <strong>zum</strong> mittelfristigen Haushaltsausgleich gilt für<br />

Deutschland als Gesamtstaat. Das heißt, sowohl Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

als auch die gesetzlichen Sozialversicherungen sind dem Ziel verpflichtet.<br />

Verantwortlich für die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verschuldungsgrenze gegenüber der<br />

EU ist in Deutschland allerdings allein der Bund bzw. die Bundesregierung. Dies ergibt sich<br />

aus Art. 3 des Protokolls <strong>zum</strong> EG-Vertrag über das Verfahren beim übermäßigen Defizit.<br />

Dort heißt es: „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die innerstaatlichen Verfahren im<br />

Haushaltsbereich sie in die Lage versetzen, ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen<br />

in diesem Bereich zu erfüllen.“<br />

Mit der Aufnahme der Defizit- und Schuldenbegrenzung gemäß dem Vertrag von Maastricht<br />

in das Grundgesetz wird eine Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Gleichzeitig ist die<br />

Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gegeben, so dass die<br />

jeweilige Gebietskörperschaft bei Nichteinhaltung der Verpflichtung mit dem schwerwiegenden<br />

Vorwurf des Verfassungsverstoßes konfrontiert wäre. Eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung<br />

erscheint sogar nötig, weil <strong>zum</strong> einen die vom Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie<br />

(Art. 109 Abs. 1 GG) der Bundesländer tangiert wird. Sie ist ein wesentlicher<br />

Grundsatz der Bundesstaatlichkeit Deutschlands und betrifft existenzielle Interessen der<br />

Länder. Eine solche Einschränkung der Budgetautonomie ist aber möglich und zulässig,<br />

wenn wichtige Gründe – wie auch die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verpflichtung <strong>zum</strong><br />

Haushaltsausgleich – dafür sprechen. Zum anderen ist sie im Hinblick auf das Prinzip der<br />

Bundestreue sogar geboten, denn ansonsten wird die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung<br />

<strong>zum</strong> gesamtstaatlichen Haushaltsausgleich schwerlich zu erfüllen sein.<br />

B. Einzelbegründung<br />

Zu Artikel 1<br />

Zu § 109a<br />

Übermäßige staatliche Defizite sind zu vermeiden. Die Referenzwerte von 3 Prozent und 60<br />

Prozent in Bezug auf das staatliche Defizit und den Schuldenstand sind als Obergrenze zu<br />

verstehen und sollen reduziert und möglichst weit unterschritten werden. Einer übermäßig<br />

hohen Verschuldung soll damit im Großen und Ganzen entgegengewirkt werden. Auf mittlere<br />

Sicht ist das Ziel ein gesamtstaatlicher Haushaltsausgleich. Art 115 Abs.1 Satz 2 GG ist zu<br />

berücksichtigen.<br />

Eine ausdrückliche Erwähnung der „Gemeinden“ erfolgt nicht, da diese unbeschadet der<br />

institutionellen Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG in die Länder eingegliederte Gebietskörperschaften<br />

sind.<br />

Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“ und „Schuldenstand“ sind definiert gemäß Art. 2 des Protokolls<br />

(Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) <strong>zum</strong> ex-Art. 104c des<br />

Vertrags von Maastricht.<br />

- Danach sind in Deutschland sowohl der Bund, die Länder und die Gemeinden einschließlich<br />

der Sozialversicherungen im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher<br />

Gesamtrechnung (ESVG) <strong>zum</strong> Begriff „öffentlich“ <strong>zum</strong> Staat zu zählen.<br />

- Der Begriff Defizit ist das Finanzierungsdefizit im Sinne des ESVG.<br />

- Unter dem Schuldenstand ist der Brutto-Gesamtschuldenstand <strong>zum</strong> Nominalwert am Jahresende<br />

nach Konsolidierung innerhalb und zwischen den einzelnen Bereichen des<br />

Staatssektors zu verstehen.<br />

Zu Artikel 2<br />

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

232


5.14 Das Liberale Bürgergeld:<br />

aktivierend, einfach und gerecht.<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Einführung des Liberalen Bürgergeldes mit dem Ziel, die Prinzipien der<br />

Sozialen Marktwirtschaft wieder in Kraft zu setzen – für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />

in Deutschland.<br />

Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soll der Sozialstaat jedem Bürger die<br />

Chance sichern, so weit wie möglich aus eigener Kraft ein selbst bestimmtes Leben führen<br />

zu können.<br />

Nach dem Leistungsprinzip soll jeder Bürger die Chance bekommen, seine Lebenssituation<br />

eigenverantwortlich durch eigene Leistung zu verbessern.<br />

Nach dem Solidaritätsprinzip muß derjenige, der staatliche Leistungen in Anspruch nimmt,<br />

zu einer <strong>zum</strong>utbaren Gegenleistung an die Gesellschaft bereit sein.<br />

Um diese Prinzipien wieder in Kraft zu setzen, wird das gesamte Sozialsystem modernisiert:<br />

Möglichst alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen des Staates werden auf die Bedürftigkeit der<br />

Bürger ausgerichtet, pauschaliert und in einem Universaltransfer, dem Bürgergeld, zusammengeführt.<br />

Darüber hinaus wird das Bürgergeld mit der Einkommensteuer zu einem Steuer-<br />

Transfer-System aus einem Guß verbunden. Steuern und soziale Hilfen werden im Finanzamt<br />

miteinander verrechnet. Bürger mit höherem Einkommen zahlen Steuern an das Finanzamt,<br />

Bürger mit niedrigem oder gar keinem Einkommen bekommen das Bürgergeld als<br />

eine Negative Einkommen-steuer ausbezahlt.<br />

Der <strong>FDP</strong> ist es 1995 erstmalig gelungen, den Begriff der Negativen Einkommensteuer im<br />

Einkommensteuergesetz zu verankern. Seit diesem Zeitpunkt wird Kindergeld als Negative<br />

Einkommensteuer ausgezahlt. Da das Existenzminimum für jeden steuerfrei ist, hat jeder<br />

Bürger auch für seine Kinder Anspruch auf den Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum<br />

für Kinder darstellt. Das monatlich ausgezahlte Kindergeld wird mit der Wirkung des Kinderfreibetrages<br />

verrechnet.<br />

Dieses Modell ermöglichte eine drastische Vereinfachung des bis dahin geltenden Systems<br />

des nicht verbundenen Kindergeldes und Kinderfreibetrages. Es gab z.B. Kindergeldzuschläge<br />

sowie auch Kindergeldabschläge. Das Familienministerium brauchte seinerzeit eine<br />

80-seitige Broschüre, um die unterschiedlichen Differenzierungen darzustellen.<br />

Aufgrund dieses neuen Modells der <strong>FDP</strong> konnte das Kindergeld für das 1. und 2. Kind von<br />

damals 35 Euro (70 DM) auf inzwischen 154 Euro erhöht werden.<br />

Dieses Modell gilt es auf andere Sozialleistungen auszuweiten.<br />

Für den Bürger entsteht ein einfaches, verständliches und dadurch gerechtes Sozialsystem.<br />

Die Anzahl der Ansprechpartner für die finanziellen Bedürfnisse der Bürger wird auf ein Minimum<br />

reduziert, Mehrfacherklärungen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber<br />

unterschiedlichen Ämtern entfallen.<br />

233


Im Bereich unterer und mittlerer Einkommen wird durch ein System intelligenter Hinzuverdienst-<br />

und Sanktionsmechanismen gewährleistet, daß ein gleitender und lohnender Übergang<br />

zu höher bezahlter Arbeit entsteht – für mehr Arbeit und Wohlstand in unserem Land.<br />

Die <strong>FDP</strong> stellt fest:<br />

Die Überwindung der Massenarbeitslosigkeit ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit.<br />

Arbeitslos zu sein ist für jeden der über fünf Millionen Betroffenen und deren Familien ein<br />

hartes Schicksal.<br />

Die Massenarbeitslosigkeit gefährdet die finanziellen Grundlagen der öffentlichen Haushalte<br />

und ist eine der Hauptgründe für wachsende Verschuldung und sinkende öffentliche Investitionsquoten.<br />

Wenn nicht mehr erwirtschaftet wird, was anschließend verteilt werden soll, sind<br />

noch mehr Schulden und weitere Einschnitte ins soziale Netz die zwangsläufige Folge.<br />

Etwa die Hälfte aller Arbeitslosen ist gering oder gar nicht qualifiziert. Die Produktivität ihrer<br />

Arbeit erreicht vielfach nicht das für die Sicherung der Existenz erforderliche Einkommensniveau.<br />

Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe hatten zudem in ihrer Wirkung einen faktischen Mindestlohn<br />

definiert, unterhalb dessen es nicht lohnenswert war, eine Arbeit aufzunehmen.<br />

Gerade die gering oder nicht qualifizierten Arbeitslosen sind so in eine systembedingte<br />

Langzeitarbeitslosigkeitsfalle geraten.<br />

Um die Benachteiligung dieser Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu überwinden, will<br />

die <strong>FDP</strong> sie über Teilzeitarbeit oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aktivieren und<br />

in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Hierzu bedarf es eines intelligenten Anreizsystems<br />

zur Arbeitsaufnahme, begleitet von einer unterstützenden Tarifpolitik.<br />

Die rot-grünen Arbeitsmarktreformen (Hartz-Gesetze) leisten zur Wiedereingliederung von<br />

Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt keinen hinreichenden Beitrag. Die Maßnahmen gehen<br />

teilweise in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus, um Deutschland<br />

endlich auf einen Wachstumspfad zu bringen. Folglich steigt die Arbeitslosigkeit auf immer<br />

neue Rekordwerte. Statt dem Arbeitsmarkt den notwendigen Befreiungsschlag zu geben,<br />

damit genügend Arbeitsplätze überhaupt entstehen können, werden den Arbeitslosen faktisch<br />

die Leistungen gekürzt, ohne ihnen neue Chancen durch Arbeit zu eröffnen.<br />

Es fehlen ergänzende Reformschritte zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, zur notwendigen<br />

Öffnung der Tarife nach unten und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die in<br />

Deutschland tätigen Unternehmen, damit diese wesentlich mehr Arbeitsplätze anbieten können.<br />

Die Zusammenlegung der steuerfinanzierten Sozialleistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe<br />

war ein wichtiger Schritt in Richtung Bürgergeld. Der grundlegende Systemwechsel hin zu<br />

einer weiteren Bündelung paralleler Transferstrukturen und die Integration in das Steuersystem<br />

ist jedoch nicht vollzogen worden. Es bleibt beim intransparenten und bürokratischen<br />

Sozialstaat mit seinen undurchschaubaren Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen,<br />

mitsamt seinen hohen Fehlsteuerungskosten und Mitnahmeeffekten. Der Sozialstaat bleibt<br />

für den Bürger undurchschaubar.<br />

Statt halbherziger Reformschrittchen braucht Deutschland grundlegende Reformen, die aufeinander<br />

abgestimmt und miteinander wirken müssen. Ergänzend zu der Liberalen Steuerreform,<br />

den liberalen Vorschlägen für die Neugestaltung der Kranken- und Pflegeversicherung<br />

und den liberalen Arbeitsmarktreformen fordert die <strong>FDP</strong> eine beschäftigungswirksame Reform<br />

des Sozialstaats durch die Einführung des Liberalen Bürgergeldes: aktivierend, einfach<br />

und gerecht.<br />

234


Das Bürgergeld ist ein Steuer-Transfersystem aus einem Guß<br />

Derzeit existieren 138 verschiedene Sozialleistungen, die von 45 verschiedenen staatlichen<br />

Stellen verwaltet werden. Ziel des Bürgergelds ist es, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen<br />

in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehören sowohl die<br />

Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), das Wohngeld,<br />

das Arbeitslosengeld II und das BAföG, als auch die mit dem liberalen Reformkonzept<br />

für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung<br />

für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen.<br />

Dieser Universaltransfer wird als Bürgergeld mit dem Steuersystem und dem Kindergeld zu<br />

einem Steuer-Transfer-System aus einem Guß verbunden. Der überwiegende Teil aller finanziellen<br />

Beziehungen zwischen Bürger und Staat und der soziale Ausgleich zwischen Leistungsstarken<br />

und Bedürftigen finden zukünftig nach einfachen, transparenten Regeln im<br />

Steuersystem statt.<br />

Das Bürgergeld wird auf der Grundlage folgender Leistungsbedarfe ermittelt:<br />

- Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat),<br />

- Pauschale für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten),<br />

- Pauschalen zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung,<br />

- Pauschale für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft,<br />

- Pauschale für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen<br />

und Erkrankungen.<br />

Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes bilden alle Erwachsenen und Kinder in der<br />

so genannten Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft rechnen alle in einem Haushalt<br />

zusammenlebenden Personen.<br />

Das Bürgergeld ist einfach, gerecht und hilft zielgenau<br />

Durch die Zusammenfassung der verschiedenen steuerfinanzierten Sozialleistungen und<br />

durch Pauschalierungen wird das Sozialsystem für die Bürger überschaubar und transparent.<br />

Zudem wird ausgeschlossen, daß staatliche Hilfen zu Unrecht mehrfach in Anspruch<br />

genommen werden können. Hilfe bekommen nicht mehr diejenigen, die sich im Sozialdickicht<br />

am besten auskennen, sondern diejenigen, die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld<br />

schützt so die Bedürftigen vor den Findigen und ist somit auch gerecht.<br />

Die Treffsicherheit des Bürgergeldes wird durch eine Bedürftigkeitsprüfung gewährleistet:<br />

Unterstützt werden nur diejenigen, die nicht oder nur teilweise in der Lage sind, das durch<br />

das Bundesverfassungsgericht beschriebene soziokulturelle Existenzminimum aus eigener<br />

Kraft zu erwirtschaften. Das Kindergeld und die Pauschale für die Gesundheitsprämie der<br />

Kinder werden unabhängig von der Bedürftigkeit generell in voller Höhe gewährt.<br />

Ziel des Bürgergeldes ist es <strong>zum</strong> einen, Chancen zu sichern, wo Hilfe nötig ist und <strong>zum</strong> anderen<br />

die Eigenverantwortung zu stärken, wo ein eigener Beitrag für sich oder die Gesellschaft<br />

geleistet werden kann. Von einem Bürgergeldempfänger, der gesund ist und keine<br />

eigenen Angehörigen zu versorgen hat, ist grundsätzlich zu erwarten, daß er zu einer Gegenleistung<br />

an die Gemeinschaft bereit ist oder eine ihm angebotene Arbeit annimmt. Andernfalls<br />

wird sein Bürgergeld merklich vermindert. Das Bürgergeld schützt so die Fleißigen<br />

vor den Faulen und fördert damit die Leistungsbereitschaft.<br />

235


Das Bürgergeld wirkt aktivierend und reduziert die Arbeitslosigkeit<br />

Das Bürgergeld setzt das Leistungsprinzip auch im Niedriglohnbereich wieder in Kraft: Derjenige,<br />

der arbeitet, bekommt spürbar mehr, als derjenige, der nicht arbeitet. Dafür bedarf es<br />

fairer und zugleich durchschaubarer Hinzuverdienstmöglichkeiten. Im Vergleich <strong>zum</strong> Arbeitslosengeld-II<br />

müssen diese <strong>zum</strong> einen zur Aktivierung von Arbeitslosen ausgeweitet und <strong>zum</strong><br />

anderen verständlicher gestaltet werden.<br />

Bei Aufnahme eines 400-Euro-Jobs verbleiben dem ALG II-Empfänger lediglich 98 €. Wer<br />

fördern und fordern ernst meint, muß das Förderelement jedoch auch ausreichend betonen.<br />

Beim Bürgergeld werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten neu gestaltet, insbesondere werden<br />

sie für die Bruttoeinkommensbereiche bis 600 € deutlich erhöht, da gerade der untere<br />

Einkommensbereich besonders geeignet ist, über Teilzeit den Weg aus der strukturellen<br />

Arbeitslosigkeit zu ebnen.<br />

Verbleiben dem ALG II-Empfänger nach Hinzurechnung der gesetzlichen Abgaben und pauschalen<br />

Abzugsbeträge von 600 € Bruttoeinkommen gerade einmal 138 €, so verbleiben<br />

dem Bürgergeldempfänger dagegen 285 €, d.h. nahezu die Hälfte seines Bruttoeinkommens.<br />

Beim Bürgergeld entsteht somit ein fairer und ausreichender Anreiz zur Arbeitsaufnahme.<br />

Insgesamt ist die Hinzuverdienstregelung beim Bürgergeld zudem so gestaltet, daß der Bürgergeldempfänger<br />

immer einen finanziellen Anreiz hat, nach höherem Einkommen zu streben.<br />

Beim ALG II bezieht sich der Freibetrag, der nicht auf das ALG II angerechnet wird, auf ein<br />

so genanntes Zwischennetto. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind so erheblich geringer,<br />

als es zunächst den Anschein hat. Die letztendliche Höhe des ausgezahlten ALG II ist für<br />

den erwerbstätigen ALG II-Empfänger nur schwer nachzuvollziehen.<br />

Das Bürgergeld legt hingegen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit. Beim Bürgergeld<br />

bezieht sich deshalb der Freibetrag auf das Bruttoerwerbseinkommen.<br />

Im Einzelnen schlägt die <strong>FDP</strong> vor, daß folgende Prozentanteile des Bruttoerwerbseinkommens<br />

als Freibeträge nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden:<br />

bis 600 € Bruttoerwerbseinkommen: 40 % des Bruttoerwerbseinkommens,<br />

600 – 1.200 € Bruttoerwerbseinkommen: 20 % des Bruttoerwerbseinkommens,<br />

über 1.200 € Bruttoerwerbseinkommen: 10 % des Bruttoerwerbseinkommens.<br />

Der Vergleich der Freibeträge von ALG II und Bürgergeld stellt sich wie folgt dar:<br />

Bruttoerwerbseinkommen<br />

Freibetrag Arbeitslosengeld II<br />

in % des<br />

Nettoerwerbseinkommens<br />

in % des<br />

Bruttoerwerbseinkommens<br />

Freibetrag<br />

Bürgergeld<br />

in % des<br />

Bruttoerwerbseinkommens<br />

bis 100 € 15 % 53 %*) 85 % *)<br />

100 bis 400 € 15 % 15 % 40 %<br />

400 bis 600 € 30 % ca. 19 % 40 %<br />

600 bis 900 € 30 % ca. 20 % 20 %<br />

900 bis 1.200 € 15 % ca. 12 % 20 %<br />

1.200 bis 1.500 € 15 % ca. 12 % 10 %<br />

über 1.500 € 0 % 0 % 10 %<br />

*) Beim Arbeitslosengeld II wird für sonstige zu berücksichtigende Kosten ein Pauschalbetrag von 45,33 € gewährt.<br />

Da keine entsprechenden Kosten nachgewiesen werden müssen, wird dieser hier wie ein zusätzlicher<br />

Freibetrag gewertet. Auch beim Bürgergeld wird unterstellt, daß dieser Pauschalbetrag gewährt wird.<br />

236


Durch die verbesserten Hinzuverdienstgrenzen wirkt das Bürgergeld auf Arbeitslose und<br />

Geringverdienende aktivierend, stärkt die Eigenverantwortung und ist ein entscheidender<br />

Schritt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.<br />

Ergänzend zu den Anreizen müssen die Sanktionsmechanismen konsequent angewendet<br />

werden, nicht zuletzt auch <strong>zum</strong> Schutze des Steuerzahlers vor Sozialleistungsmißbrauch.<br />

Deshalb wird die Pauschale für den Lebensunterhalt um bis zu 30 % gekürzt, wenn angebotene<br />

<strong>zum</strong>utbare Arbeit abgelehnt wird. Eine weitere Ablehnung zieht die gleiche Rechtsfolge<br />

nach sich, so daß die tatsächliche Kürzung bei Arbeitsverweigerung erheblich höher liegen<br />

kann.<br />

Durch das Bürgergeld wird die Nachfrage Arbeitsloser und das Angebot der Unternehmen an<br />

Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich gesteigert: Aus Sicht des Arbeitnehmers wird ein für ihn<br />

nicht existenzsichernder Lohn durch das Bürgergeld ergänzt und somit attraktiv. Arbeitgeber<br />

werden – die notwendige Lohnöffnung der Tarife vorausgesetzt - vermehrt Arbeit für nicht<br />

oder gering qualifizierte Bürgergeldempfänger anbieten, deren Arbeitskraft eine nicht existenzsichernde<br />

Wertschöpfung hat.<br />

Die Gefahr bloßer arbeitgeberseitiger Mitnahmeeffekte wird systemimmanent aufgefangen,<br />

da anders als bei Lohnkostenzuschüssen der arbeitende Empfänger des Bürgergeldes durch<br />

die Hinzuverdienstsystematik stets ein Interesse hat, einen höheren Lohn zu erreichen. Bei<br />

steigendem Lohn erhöht sich sein verfügbares Einkommen und es sinkt das auszuzahlende<br />

Bürgergeld. Das Bürgergeld ist damit kein Modell einer auf Dauer angelegten Subvention,<br />

sondern ein marktorientiertes Anreizmodell für mehr Arbeit und Wohlstand.<br />

Das Bürgergeld ist bürgernah<br />

Die Betreuung der Bürgergeldempfänger erfolgt dort, wo der notwendige persönliche Kontakt<br />

gewährleistet werden kann: auf kommunaler Ebene.<br />

Dies gilt sowohl für die Betreuung der nichterwerbsfähigen Bürgergeldempfänger, als auch<br />

zusätzlich für die Vermittlung arbeitsfähiger Bürgergeldempfänger. Ziel ist es, arbeitsfähigen<br />

Bürgergeldempfängern den Weg hin zu einer lohnenden Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt<br />

zu ebnen und dazu auch eine eventuell notwendige psychosoziale Betreuung sowie Wohnungs-<br />

und Kinderbetreuungsfragen mit einzubeziehen. Insbesondere für Langzeitarbeitslose<br />

und Geringqualifizierte ist es wichtig, daß die vermittelnde Stelle die größtmögliche Nähe<br />

zu den Arbeitslosen und den örtlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes hat. Die kommunale<br />

Ebene kann darüber hinaus zur Unterstützung ihrer überregionalen und internationalen<br />

Arbeits- und Ausbildungsvermittlung auf eine von einer Arbeitsmarktagentur bereit zu stellenden<br />

Internetdatenbank zurückgreifen. Dies gewährleistet eine optimale fallbezogene Vermittlungstätigkeit.<br />

Das Bürgergeld muß mit der Einkommensteuer verknüpft werden<br />

Gegenwärtig bewegt der Fiskus einen gewaltigen Umverteilungsapparat mit geringem Wirkungsgrad.<br />

Nur knapp 3 Prozent aller Erwerbstätigenhaushalte profitieren unter dem Strich<br />

von den Transferleistungen, alle anderen zahlen mehr, als sie erhalten. Also finanzieren 97<br />

Prozent der Erwerbstätigenhaushalte ihre eigenen Transferleistungen.<br />

Wo immer möglich soll die einkommensabhängige Umverteilung in den Sozialsystemen in<br />

das Steuersystem überführt werden. Zudem sollen die Pauschalen und die Bemessungsgrundlagen<br />

im Zuge der schrittweisen Einführung des verbundenen Steuer-Transfersystems<br />

harmonisiert und die unterschiedlichen Einkommensbegriffe vereinheitlicht werden. Die Veranlagung<br />

<strong>zum</strong> Bürgergeld erfolgt, sofern es sich nicht um eine allein lebende Person handelt,<br />

jeweils für die Bedarfsgemeinschaft.<br />

237


Durch die Verrechnung der steuerfinanzierten Sozialleistungen mit der Steuer wird die Umverteilung<br />

auf ein Minimum reduziert und zugleich die notwendige Einfachheit, Transparenz,<br />

Treffsicherheit, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und der notwendige Bürokratieabbau im Sozialsystem<br />

erreicht. Mehrfache Antragstellung und Doppelarbeit in der Verwaltung werden<br />

vermieden, dem Leistungsmißbrauch wird wirksam begegnet und zudem wird sichergestellt,<br />

daß ein Bürgergeldempfänger das Bürgergeld auch in der ihm zustehenden Höhe erhält.<br />

Um die Verknüpfung von Lohnsteuer und Bürgergeld zu ermöglichen, erfolgt bei denjenigen,<br />

die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Auszahlung des Bürgergeldes durch den Arbeitgeber.<br />

Dazu wird auf Antrag eines Berechtigten die Höhe des Bürgergeldanspruchs seiner<br />

Bedarfsgemeinschaft und die Höhe der Kindergeldes als Teilbetrag des Bürgergeldanspruchs<br />

von seiner Gemeinde rechtsverbindlich für den Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte<br />

eingetragen bzw. bei einem EDV-gestützten Verfahren zusammen mit den anderen<br />

Lohnsteuerdaten dem Arbeitgeber mitgeteilt. Der Arbeitgeber kann so aus den ihm vorliegenden<br />

Daten einfach berechnen, ob und in welcher Höhe Bürgergeld auszuzahlen ist. Über<br />

seine Lohnabrechnung erhält der Arbeitnehmer seinen Nettolohn und das auszuzahlende<br />

Bürgergeld. Auf diese Weise werden Steuern und Bürgergeld miteinander verrechnet. Soweit<br />

das auszuzahlende Bürgergeld höher ist als die zu entrichtende Lohnsteuer, ergibt sich so<br />

praktisch eine Negative Einkommensteuer.<br />

Bei Bürgergeldempfängern, die nicht erwerbstätig sind, erfolgt die Auszahlung des Bürgergeldes<br />

über die zuständige kommunale Einrichtung.<br />

Das Bürgergeld ist ein wichtiger Beitrag <strong>zum</strong> Bürokratieabbau<br />

Derzeit existieren viele Anlaufstellen für eine Vielzahl von Sozialleistungen. Die Unterstützungsbedürftigkeit<br />

wird nicht einheitlich von einer Stelle geprüft, sondern mehrfach. Allein für<br />

die Abwicklung des Kindergeldes sind 16.180 Familienkassen zuständig. Hinzu kommen<br />

Sozialämter, Wohngeldstellen, die Job-Center der Arbeitsagentur oder auch die Ämter für<br />

Ausbildungsförderung. Der Informationsaustausch und die erforderliche Abstimmung zwischen<br />

den Behörden finden nur mit kostspieligen Informationsverlusten statt und sind fehleranfällig.<br />

Sowohl die Politik, als auch die Verwaltungen haben den Überblick verloren. Es entstehen<br />

hohe Kosten, Steuergelder werden verschwendet.<br />

Das Bürgergeld hingegen setzt neue Maßstäbe bei Transparenz und beim Bürokratieabbau:<br />

Die Bedürftigkeit wird nur noch einmalig erhoben, steuerfinanzierte Sozialleistungen werden<br />

im Finanzamt gebündelt und verrechnet. Die damit einhergehende Effizienzsteigerung führt<br />

zur Kostenreduktion auf der einen und zu Transparenz auf der anderen Seite. Bürger, die<br />

Anspruch auf Transferleistungen des Staates haben, haben nur noch einen Ansprechpartner.<br />

Wie bereits bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe führt auch die Einführung<br />

des Bürgergeldes zu einer Veränderung der Finanzströme zwischen Bund, Ländern<br />

und Kommunen. Statt das bestehende System weiter zu verkomplizieren, sollte im Gleichklang<br />

mit der schrittweisen Umsetzung des Liberalen Bürgergeldes die dringend notwendige<br />

grundlegende Reform der Finanzverfassung mit dem Ziel angegangen werden, diese auf<br />

eine tragfähige, systematische Grundlage zu stellen.<br />

Das Bürgergeld ist ein wichtiger Beitrag <strong>zum</strong> Datenschutz<br />

Bei der Einführung des Bürgergeldes kommt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

eine herausragende Bedeutung zu: Bisher werden einkommens- und vermögensbezogene<br />

Daten von einer Vielzahl unterschiedlicher Stellen erhoben, um den Anspruch für die<br />

verschiedenen Sozialleistungen zu ermitteln. Im Zeitalter der Informationstechnologie ist die<br />

Neigung des Staates groß, ein paralleles, umfassendes Kontrollsystem aufzubauen, welches<br />

238


die personenbezogenen Daten ohne Wissen des Bürgers zusammenführt und abgleicht, um<br />

damit vermeintlich Mißbrauch einzudämmen.<br />

Diese Tendenzen stoßen auf den entschiedenen Widerstand der <strong>FDP</strong>. So muß als erster<br />

Schritt die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses in vollem Umfang rückgängig gemacht<br />

werden. Durch die Einführung einer Zinsabgeltungssteuer werden automatisierte Kontenabfragen<br />

der Finanzbehörden und Kontrollmitteilungen überflüssig. Dem Bürger muß zudem<br />

ein genereller Auskunftsanspruch gegenüber den zuständigen Behörden eingeräumt<br />

werden.<br />

Beim Bürgergeld sind dem Bürger aufgrund des standardisierten Erhebungsverfahrens seine<br />

behördlich vorliegenden Daten bekannt. Diese Transparenz führt <strong>zum</strong> einen zu mehr<br />

Rechtssicherheit und <strong>zum</strong> anderen zu einer deutlich erhöhten persönlichen Kontrollmöglichkeit<br />

über die Verwendung der personenbezogenen Daten.<br />

Die Menge der personenbezogenen Daten wird insgesamt durch die angestrebten Pauschalierungen<br />

und den Wegfall von Ausnahmeregelungen im Steuer- und Sozialsystem erheblich<br />

sinken. Gleiches wird durch die Einführung der Quellenbesteuerung bei Kapitaleinkünften<br />

erreicht. Die <strong>FDP</strong> zielt mit ihren Reformvorschlägen insgesamt darauf ab, die Menge der<br />

personenbezogenen Daten zu verringern.<br />

Diejenigen, die Bürgergeld in Anspruch nehmen, müssen im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung,<br />

ähnlich wie derzeit beim Arbeitslosengeld II, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

offen legen. Mit der Finanzamtslösung entfällt allerdings die bisherige Abstimmung<br />

der Daten zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Finanzamt. Die arbeitsvermittelnde<br />

Stelle erhält dann lediglich noch Zugriff auf die für die Vermittlung erforderlichen Daten.<br />

Die Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen, die eine sehr individuelle Bemessung der<br />

Leistung erfordert, wird nicht in das Bürgergeld integriert. Die Prüfung der Bedürftigkeit in<br />

besonderen Lebenslagen obliegt damit auch in Zukunft der Kommune, ohne daß das Finanzamt<br />

oder eine andere Behörde auf diese speziellen persönlichen Daten Zugriff hat.<br />

Um mißbräuchlichen Zugriff auf personenbezogene Daten zu vermeiden, bedürfen diese<br />

eines besonderen Schutzes. Das gegenwärtige System macht es erforderlich, Datensätze<br />

von ein und derselben Person in einer Vielzahl von Behörden zu schützen. Im Finanzamt<br />

einmalig erhoben, unterliegen sie einem wesentlich höheren Sicherheitsstandard.<br />

Darüber hinaus bedarf es des besonderen rechtlichen Schutzes der Daten gegenüber Dritten.<br />

So wird das Bürgergeld innerhalb des Finanzamtes nach strengen datenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben administriert: Durch eine strikte Zweckbindungsregelung muß sichergestellt<br />

werden, daß personenbezogene Daten ausschließlich für die Ermittlung der Höhe des Bürgergeldes<br />

verwendet werden dürfen. Zudem ist es erforderlich, die Daten durch ein strenges<br />

Zugangsberechtigungssystem zu schützen. Verstöße sind wenigstens mit empfindlichen<br />

Geldstrafen zu ahnden.<br />

Das Liberale Bürgergeld ist unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden Neustarts<br />

für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />

Die Einführung des Bürgergeldes ist ein wichtiger Teil der notwendigen umfassenden Reformen.<br />

Es führt nur dann zu dem gewünschten Abbau von Arbeitslosigkeit, wenn es durch<br />

weitere Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung ergänzt wird:<br />

- Flexibilisierung des Tarifrechts und Öffnung der Tarife nach unten, damit Arbeit mit geringer<br />

Wertschöpfung wieder nachgefragt wird.<br />

- Erweiterung des Günstigkeitsprinzips und Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeit von<br />

Flächentarifverträgen.<br />

- Betriebliche Bündnisse dürfen nicht die Ausnahme bleiben, sondern müssen zur Regel<br />

werden.<br />

239


- Reform des Kündigungsschutzes, damit dieser nicht mehr zu einem Einstellungshindernis<br />

wird und Arbeitsgerichtsprozesse vermindert werden.<br />

- Anhebung der Grenze der 400-Euro-Jobs auf 600 Euro als flexibles Arbeitsmarktinstrument<br />

und Chance gerade für Langzeitarbeitslose oder Erziehende <strong>zum</strong> Wiedereinstieg<br />

auf den ersten Arbeitsmarkt.<br />

- Schnellstmögliche Umsetzung einer effizienten, kommunalen und bürgernahen Arbeitsvermittlung<br />

und Betreuung.<br />

- Senkung der Lohnnebenkosten durch Abkopplung des Beitrags zur Pflege- und Krankenversicherung<br />

vom Lohn und nachhaltige Strukturreformen in allen sozialen Sicherungssystemen.<br />

- Umsetzung des liberalen Gesundheitsmodells: Privater Krankenversicherungsschutz mit<br />

sozialer Absicherung für alle: zielgenau, unbürokratisch und familiengerecht.<br />

- Einführung eines einfachen, niedrigen und gerechten Einkommensteuersystems verbunden<br />

mit einer deutlichen Tarifsenkung und einem zeitgleichen konsequenten Subventionsabbau<br />

und zudem eine Unternehmenssteuerreform, die die Wettbewerbsfähigkeit<br />

deutscher Unternehmen gewährleistet.<br />

Das liberale Bürgergeld ist von zentraler Bedeutung, um Deutschland endlich wieder auf<br />

einen höheren Wachstumspfad zu führen – für mehr Wohlstand für alle.<br />

240


6.<br />

Bildung, Kultur, Arbeit<br />

6.1 „Bildungsarmut in Deutschland feststellen und bekämpfen“, 243<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Juni 2004<br />

6.2 Faire Chancen für jedes Kind – Für eine bessere Bildung, 245<br />

Erziehung und Betreuung von Anfang an“, Gesetzesantrag<br />

der Bundestagsfraktion vom 11. März 2004<br />

6.3 „Die Chancen der jungen Generation in Deutschland durch Bildung 252<br />

und Ausbildung verbessern“,<br />

Gesetzesantrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

6.4 „Leitlinien für Ganztagsschulen“, 256<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

6.5 „Wirkliche Reformschritte in der Berufsbildung sind überfällig“, 257<br />

Cornelia Pieper zur Bildungspolitik am 8. Juni 2005<br />

6.6 „Die duale Berufsausbildung ist eine tragende Säule des deutschen 258<br />

Bildungssystems“,<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 26. Januar 2005<br />

6.7 „Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!“, 260<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 26. April 2004<br />

6.8 „Fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Hochschulen“, 261<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

6.9 Studiengebühren für mehr Qualität an den Unis“, 262<br />

Wolfgang Gerhardt zur Bildungspolitik am 30. Januar 2005<br />

6.10 „Hochschulfinanzierung nach dem „Drei-Säulen-Modell“, 263<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 25. Oktober 2004<br />

6.11 „<strong>FDP</strong> begrüßt Schweizer „Ja“ zur Forschungsfreiheit“, 265<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 29. November 2004<br />

6.12 Mehr Forschungsfreiheit für Deutschland - Bessere Bedingungen für die 266<br />

Luft- und Raumfahrt“<br />

Beschluss des Präsidiums vom 31. Januar 2005<br />

6.13 „Aufhebung von Blockaden in der Forschungspolitik - Verlässliche 268<br />

Forschungspolitik statt Orientierungslosigkeit der Bundesregierung“,<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

241


242


6.1 Bildungsarmut in Deutschland feststellen und<br />

bekämpfen<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15.06.04<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Bildung hat in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert. Arbeitsprozesse werden<br />

komplizierter und komplexer. Während es früher möglich war, auch ohne einen formalen<br />

Schulabschluss eine sichere Arbeitsstelle zu finden, ist das Risiko, arbeitslos zu werden unter<br />

Personen ohne Schulabschluss besonders hoch. Noch immer verlassen zu viele junge<br />

Menschen die Schule ohne einen Abschluss. Dies gilt besonders für Jugendliche aus Haushalten<br />

mit Migrationshintergrund.<br />

Bei Migranten ist insbesondere die mangelnde Sprachkenntnis für ein überproportional häufiges<br />

Scheitern in der Schule verantwortlich. Ohne deutsche Sprachkenntnisse ist eine Integration<br />

in das deutsche Bildungssystem nicht möglich. Hier müssen im Zusammenwirken mit<br />

den Ländern erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um insbesondere Migrantinnen<br />

bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen.<br />

Unter den Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zeigt sich eine zunehmende Zahl von Ausbildungslosen.<br />

Sie stellen seit den 1980er Jahren mit einem Anteil von ca. 40% die wesentliche<br />

Teilpopulation von Jugendlichen ohne Berufsausbildung.<br />

Seit Beginn der 80er Jahre liegt der Anteil der Jugendlichen, die eine allgemeinbildende<br />

Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, bei ca. 10 %. Im letzten Jahr waren es<br />

ca. 90.000 Jugendliche. Dabei ist der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss unter<br />

männlichen Jugendlichen deutlich höher als unter Mädchen. 1975 waren noch 40% der Abgänger<br />

ohne Hauptschulabschluss Mädchen, 1998 hingegen nur noch 30%.<br />

Im OECD-Vergleich (Bildung auf einen Blick, OECD 2002) ist der Anteil der deutschen Jugendlichen<br />

im Alter zwischen 15 und 19 Jahren, die weder beschäftigt sind noch sich in Ausbildung<br />

befinden, relativ hoch. Fünf Prozent der männlichen und fünf Prozent der weiblichen<br />

Jugendlichen fallen in diese Kategorie. Damit liegt Deutschland hinter Frankreich, den Niederlanden,<br />

Irland oder Norwegen.<br />

Der OECD-Bericht stellt fest: „Jugendliche mit geringen Qualifikationen laufen eine erhöhte<br />

Gefahr, langfristig arbeitslos zu werden, instabile oder unbefriedigende Beschäftigungsverhältnisse<br />

zu finden, was weitere negative Konsequenzen, wie beispielsweise soziale Ausgrenzung,<br />

mit sich bringen kann.“ (Bildung auf einen Blick, S. 296).<br />

Besonders beunruhigend ist der Vergleich der Beschäftigungsquoten der 20- bis 24jährigen,<br />

die sich nicht (mehr) in Ausbildung befinden. In Deutschland erreichen nur knapp über 50%<br />

derjenigen, die einen Bildungsstand unterhalb des Sekundarbereichs II haben, eine Beschäftigung.<br />

Unter 28 untersuchten Ländern belegt Deutschland damit bei den Jugendlichen unterhalb<br />

der Sekundarstufe 2 einen enttäuschenden 20. Platz. Bei Absolventen der Sekundarstufe<br />

2 liegt das Beschäftigungsniveau bei über 80%. Mit einer Ausnahme (Portugal) geht in<br />

allen OECD-Ländern ein höherer Bildungsstand mit einer höheren Beschäftigungsquote einher,<br />

durchschnittlich steigt sie um 19 Prozentpunkte.<br />

Angesichts zunehmender Veränderungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind junge Erwachsene<br />

ohne Schulabschluss von gesellschaftlichen Deklassierungs- und Ausgrenzungs-<br />

243


prozessen betroffen. Für diese Jugendlichen, die nicht über den gesellschaftlich definierten<br />

Mindeststandard an Bildung verfügen, haben sich die Teilhabechancen an beruflicher Bildung<br />

und Beschäftigung verringert. Unter ihnen finden sich vermehrt Langzeitarbeitslose,<br />

Sozial- und Einkommensschwache, Personen mit Migrationshintergrund (Arbeitsmigranten<br />

und deren Kinder, Aus- und Übersiedler, Asylbewerber), behinderte Menschen sowie Jugendliche,<br />

die über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf den Weg der gesellschaftlich<br />

definierten „Normalität“ zu bringen sind. Im Armutsbericht der Bundesregierung spielt der<br />

Zusammenhang von Bildungslosigkeit und sozialer Lage keine Rolle. Wie bei der ökonomischen<br />

Armut können auch bei der Bildungsarmut absolute wie relative Standards verwendet<br />

werden. Absolut Bildungsarm wäre, wer nicht alphabetisiert ist, keinen Schulabschluss hat<br />

bzw. trotz eines Schulabschlusses in einfachen Tests nach Maßgabe von Bildungsstandards<br />

scheitert. Nach relativen Standards wären diejenigen bildungsarm, die innerhalb der Verteilung<br />

von Bildung zu den unteren zehn bis zwanzig Prozent gehören.<br />

Die Bundesregierung hat bisher kein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie die dramatische<br />

Situation verbessert werden kann.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

1. Die Bildungsforschung in Bezug auf Ursachen, Wirkungen und Handlungsmöglichkeiten<br />

im Bereich der Jugendlichen ohne Schul- und Berufsabschluss zu verstärken.<br />

2. Im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht, der im Jahr 2005 vorgelegt werden muss, die<br />

Kriterien der Bildungsarmut und des Bildungsreichtums zu berücksichtigen und in die Berichterstattung<br />

aufzunehmen. Dabei soll insbesondere der Zusammenhang zwischen Bildungsarmut<br />

und ökonomischer Armut beleuchtet werden.<br />

3. Mittel der Integrationsförderung (Zuwanderungskompromiss) für Sprachförderung von<br />

Zuwandererkindern vor der Einschulung einsetzen.<br />

4. Durch die Einführung theoriegeminderter Berufsbilder auch solchen Jugendlichen Chancen<br />

auf einen Berufsabschluss zu eröffnen, die aufgrund der theoretischen Anforderungen<br />

ansonsten nicht in der Lage wären, eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.<br />

5. Durch eine konsequente Modularisierung der Berufsausbildungen Jugendlichen die Möglichkeit<br />

zu geben, auch Teilqualifikationen zu erwerben und in einem Ausbildungspass bestätigt<br />

zu bekommen.<br />

Berlin, 15.06.04<br />

244


6.2 „Faire Chancen für jedes Kind – Für eine bessere<br />

Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

von Anfang an“<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 11. März 2004<br />

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:<br />

I. Der Bundestag stellt fest:<br />

1. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt!<br />

Die Vorgaben des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

KJHG) sind eindeutig: Alle so genannten Kindertageseinrichtungen, also Kinderkrippen,<br />

Kindergärten, Kinderhorte, haben die Aufgabe durch Betreuung, Bildung und Erziehung des<br />

Kindes seine Entwicklung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit<br />

zu fördern. Die Förderung des Kindes steht im Mittelpunkt des staatlichen Auftrages -<br />

auch, wenn im Gesetz gleichzeitig festgelegt ist, dass das Leistungsangebot der Einrichtungen<br />

sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien<br />

orientieren soll. Nach dem KJHG dient auch die Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter<br />

oder einen Tagesvater, die so genannte Tagespflege, zuallererst der Förderung<br />

der Entwicklung des Kindes. Dies sind anspruchsvolle Grundsätze - zu Recht! Tageseinrichtungen<br />

und Tagespflege dürfen keineswegs - wie manchmal kritisiert - der "Verwahrung"<br />

von Kindern dienen. Aus den jüngsten internationalen Bildungsstudien wie PISA und IGLU<br />

ist zu schlie-ßen, dass im Gegenteil der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens<br />

in Deutschland deutlich fokussiert und besser umgesetzt werden muss. Die neueren Erkenntnisse<br />

der Hirnforschung belegen zusätzlich die Bedeutung der ersten Lebensjahre und<br />

machen offensichtlich, wie viel durch eine gute Förderung von Kleinkindern erreicht werden<br />

kann. Mit der Forderung nach hohen pädagogischen Standards für Kindergärten geht es<br />

nicht allein darum, kleinen Kindern mehr Wissen zu lehren. Gerade Kindern in den ersten<br />

Lebensjahren kann man altersgerecht und spielerisch viel mehr vermitteln als Wissen:<br />

Sprachfertigkeiten, Bewegungsfähigkeiten, Neugier, Lernmotivation, Leistungsbereitschaft,<br />

Selbstbewusstsein und -kontrolle, Interessen, soziale Fähigkeiten und Werte.<br />

Kindererziehung ist und bleibt dabei eine zentrale elterliche Aufgabe. Die Bedeutung der<br />

Familie für das Kind und die erzieherischen Leistungen der allermeisten Familien sind ausgesprochen<br />

groß: Wis-senschaftliche Untersuchungen identifizieren die Familie als zentralen<br />

Lernort für Kinder, an dem Kompetenzen und Einstellungen vermittelt werden, die für das<br />

ganze weitere Leben wichtig und prägend sind. Erziehung muss sich an den Entwicklungsbedürfnissen<br />

von Kindern und Jugendlichen orientieren und ihnen eine entwicklungsfördernde<br />

Unterstützung geben. Eckpfeiler einer solchen Erziehung sind emotionale Wärme, Achtung,<br />

Respekt, kooperatives Verhalten, Struktur und Verbindlichkeit und eine allseitige Förderung<br />

des Kindes. Es gilt, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken durch Angebote<br />

zur Schulung, Beratung und Begleitung.<br />

2. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Vielfältiger Nutzen entsteht für die Gesellschaft!<br />

Die bildungspolitische Bedeutung vor allem des Kindergartens ist nicht zu leugnen. Das gesellschaftliche<br />

Bewusstsein dafür wächst, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland in ho-<br />

245


hem Maße auf die Bildung, Kreativität und Leistungsfähigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger<br />

angewiesen ist. Bildung ist Bürgerrecht. Erziehung, Bildung und Ausbildung junger Menschen<br />

zählen zu den vorrangigen Aufgaben der Gesellschaft; sie bestimmen entscheidend<br />

die Lebenschancen von jungen Menschen in einem rohstoff armen Land wie Deutschland.<br />

Wir brauchen mehr Mittel für Bildung. Deutschland steht mit lediglich 5,3% des Bruttoinlandsproduktes<br />

für Bildung deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 5,5%. Wir müssen<br />

der Bildung und Ausbildung Prioritäten einräumen. Der internationale Vergleich hat uns gezeigt,<br />

dass auch Kindertagesstätten einen Beitrag zur besseren Qualifizierung unserer Kinder<br />

leisten müssen.<br />

In unserer Gesellschaft müssen die Leistungen von Müttern und Vätern, die sich ganz der<br />

Betreuung ihrer Kinder oder auch anderer Angehöriger widmen, stärker anerkannt und gewürdigt<br />

werden. Sie erbringen Leistungen, die der gesamten Gemeinschaft zugute kommen.<br />

Der volkswirtschaftliche Nutzen von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wird ebenfalls<br />

unterschätzt. Erhebliche Einnahme- und Einspareffekte für die öffentlichen Haushalte<br />

sind zu erwarten, wenn erstens erwerbswillige Mütter dank einer besseren Kinderbetreuungsinfrastruktur<br />

einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Zweitens werden im Bereich der<br />

Kindertageseinrichtungen Arbeitsplätze geschaffen oder in der Tagespflege selbständige<br />

Existenzen gegründet. Drittens können bisher auf Sozialhilfe angewiesene Alleinerziehende<br />

ebenfalls bei besserer Kinderbetreuung erwerbstätig sein. In Westdeutschland wünschen<br />

sich fast 70 % der nichterwerbstätigen Mütter mit Kindern bis zu 12 Jahren die Aufnahme<br />

einer Erwerbstätigkeit. Sie scheitern am mangelhaften Kinderbetreuungsangebot. Wenn wir<br />

Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit verbessern, können wir die Erwerbsquote von<br />

Frauen erhöhen und durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien tendenziell<br />

positiv auf die Geburtenentwicklung einwirken. Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote<br />

wie eine positive Geburtenentwicklung haben unmittelbare Wirkung fur die sozialen Sicherungssysteme.<br />

Schon allein eine Steigerung der Frauenerwerbsquote auf das Niveau unserer<br />

skandinavischen Nachbarn würde die mit der demographischen Entwicklung verbundenen<br />

Finanzprobleme in der umlagefinanzierten Rentenversicherung spürbar abschwächen.<br />

Ganz konkret errechnet wurden jüngst in einer Studie der Prognos AG die betriebswirtschaftlichen<br />

Effekte familienfreundlicher Maßnahmen: Für Unternehmen rechnen sich familienfreundliche<br />

Maßnahmen. Kapital, das in die Einführung familienfreundlicher Maßnahmen<br />

gesteckt wird, erbringt eine Rendite von durchschnittlich 25 %. Das Verhältnis von realisierten<br />

Einsparungen und Maßnahmenkosten zeigt somit, dass die familienfreundlichen Maßnahmen<br />

betriebswirtschaftlich sinnvoll - und keineswegs nur eine humanitäre Geste sind.<br />

Gesellschaftspolitische Ziele werden ebenfalls mit einem Ausbau der Kindertagesbetreuung<br />

befördert. Eltern müssen die Wahlfreiheit haben, über ihr Familienleben und ihre Kindererziehung<br />

selbst zu entscheiden. Traditionelle Lebensentwürfe von Familien verdienen die<br />

gleiche Anerkennung wie Familien, in denen sich beide Partner oder ein allein erziehendes<br />

Elternteil für Karriere und Kinder entscheiden. Das Kindeswohl kann auf verschiedene Weise<br />

in der Familie gefördert werden - wichtig ist, dass es gefördert wird. Eines der dramatischsten<br />

Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien ist in diesem Zusammenhang, dass es<br />

in Deutschland kaum gelingt, Benachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft auszugleichen.<br />

Frühkindliche Bildung ist der entscheidende Faktor für die Chancengerechtigkeit am<br />

Start. Besonders die Kindertagesbetreuung kann und muss daher die Chancengerechtigkeit<br />

und die soziale Integration verbessern. Die Kinder haben ein Recht auf Förderung - und die<br />

Gesellschaft kann es sich nicht leisten, die Potentiale der jungen Generationen zu verschwenden.<br />

Nicht zuletzt aus gleichstellungspolitischen Gründen wird eine deutlich verbesserte Infrastruktur<br />

zur Kinderbetreuung gefordert. Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die den<br />

Großteil der Familienarbeit leisten und als Mütter ihre Berufstätigkeit einschränken oder unterbrechen.<br />

Zwar ist die Erwerbs tätigenquote der Frauen in Deutschland seit 1997 von 55,2<br />

246


% auf 57,7 % im Jahr 2000 gestiegen. Allerdings arbeiten immer mehr Frauen Teilzeit, immer<br />

weniger gehen einer Vollbeschäftigung nach. Nach internationalen Vergleichstudien gibt<br />

es in Deutschland die größte Diskrepanz zwischen gewünschtem und realisiertem Erwerbsumfang.<br />

Die Paare in Deutschland sind also mit ihrer häufig traditionellen Arbeitsteilung, Er<br />

im Beruf, Sie bei Kind und Haushalt oder zusätzlich teilzeitbeschäftigt, höchst unzufrieden.<br />

Auch für Männer müssen die Chancen verbessert werden, sich trotz Karriere intensiver ihrer<br />

Familie widmen zu können. Vor allem für Frauen sind die Folgen der Unvereinbarkeit derzeit<br />

gravierend. Verschiedene Studien belegen: Die frauenspezifischen Erwerbsunterbrechungen<br />

und -reduzierungen verschlechtern deutlich die beruflichen Entwicklungschancen. Teilzeitarbeit<br />

und familienbedingte Erwerbsunterbrechungen sind eine wichtige Ursache der großen<br />

Lohn- und Gehaltsdifferenzen zwischen Männern und Frauen, der schlechteren Karriereentwicklungen<br />

von Frauen und der daraus folgenden Nachteile von Frauen in der späteren Altersversorgung.<br />

II. Der Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in Abstimmung und Kooperation<br />

mit den Ländern, den Spitzenverbänden von Kommunen und der Freien Wahlfahrtspflege,<br />

sowie Expertinnen und Experten en aus der Wissenschaft und anderen gesellschaftlichen<br />

Bereichen auf einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Systeme zu Bildung, Erziehung<br />

und Betreuung von Kindern nach folgenden Maßgaben hinzuwirken:<br />

1. Bessere Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren!<br />

Im Hinblick auf die großen Defizite besonders in den alten Bundesländern muss der<br />

quantitative Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren dringend vorangetrieben<br />

werden.<br />

<br />

Auch für Kinder unter 3 Jahren müssen hohe Anforderungen an die pädagogische Qualität<br />

der Betreuung gestellt und die Förderung des Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden.<br />

Ganz besonders wichtig ist die Förderung von Betreuungsplätzen ftir Kinder von 2<br />

bis 3 Jahren. Denn in dieser Zeit, wenn kein Erziehungsgeld mehr gezahlt wird und noch<br />

kein gesetzlicher Kindergartenanspruch besteht, gibt es für Eltern eine Lücke in der Förderung.<br />

Die Tagespflege, also die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -väter, wird<br />

bundesweit als qualitativ hochwertiges, zertifiziertes Kinderbetreuungsangebot gleichrangig<br />

neben der so genannten institutionellen Betreuung in Krippen in die staatliche Förderung<br />

einbezogen. Im Falle der von der Bundesregierung angekündigten bundesgesetzlichen<br />

Regelung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuungsquote für Kinder<br />

unter 3 Jahren von mindestens 20 % ist die Tagespflege systematisch und gleichrangig<br />

zu verankern.<br />

Es sind klare, einfache und unbürokratische steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />

Regelungen ftir Tagesmütter und -väter sowie ftir Eltern zu schaffen. Es muss gewährleistet<br />

werden, dass diese bundeseinheitlich angewandt werden.<br />

<br />

<br />

Notwendig sind eine gemeinsame Qualitätsentwicklung in der Tagespflege und bundeseinheitliche<br />

Mindestvorgaben für die Qualität in der öffentlich geförderten bzw. vermittelten<br />

Tagespflege. Eine Professionalisierung der Tagespflege über Ausbildungs- und Supervisionsangebote<br />

muss in eine Zertifizierung der Angebote münden.<br />

Es muss gesetzlich sicher gestellt werden, dass bei einer eventuellen bundesrechtlichen<br />

Verankerung der Betreuungsquote für Kleinkinder die für deren Umsetzung erforderlichen<br />

Finanzierungsmittel den Kommunen in voller Höhe und dauerhaft zur Verfügung<br />

247


gestellt werden. In dem Fall wäre diese Aufgabe bei der Neuregelung der Finanzen im<br />

Zuge der Förderalsimusreform zu berücksichtigen.<br />

2. Von der Kindergartenmisere zu einem effektiven und effizienten System der Elementarpädagogik!<br />

<br />

Für Kinder im Kindergartenalter ist das Angebot an Betreuungsplätzen vor allem im Hinblick<br />

auf regionale Unterversorgungen auszubauen und verstärkt zu Ganztagsangeboten<br />

mit Mittagsverpflegung auszuweiten. Die verbleibenden Halbtagsbetreuungsangebote<br />

sollten bedarfsgerecht zu "vollen Halbtagsplätzen" erweitert werden, die auch Mittagsessen<br />

beinhalten, damit eine Halbtagsbeschäftigung für den erziehenden Elternteil möglich<br />

wird.<br />

Eine Flexibilisierung von Öffnungszeiten und das Öffnen der Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

auch in Schulferienzeiten müssen bundesweit bedarfsgerecht sicher gestellt sein.<br />

Eltern, die in Schicht- oder Nachtdienst arbeiten, haben häufig Probleme, ihre Kinder<br />

entsprechend betreuen zu lassen. Deshalb muss der Kindergarten - wie auch die "Startklasse"<br />

(siehe unten) - an den Bedürfnissen von Kindern und Eltern orientierte Öffnungszeiten<br />

einrichten.<br />

<br />

Im Sinne der Chancengleichheit und pädagogischer Erkenntnisse muss auch und gerade<br />

frühkindliche Bildung (wie u.g.) kostenfrei sein und nicht erst die schulische Bildung. Es<br />

ist nicht nachzuvollziehen, dass endloses Studieren kostenlos bleiben soll, aber die Gebühren<br />

für die Kindergärten explodieren. Im Rahmen des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs<br />

auf einen Kindergartenplatz, halbtags zwischen dem 3. Lebensjahr und der Einschulung<br />

(bzw. der Startklasse ), soll Kinderbetreuung für Kinder und Eltern kostenlos<br />

sein. Kostenlose Kindergärten werden gerade Kindern mit höherem Förderbedarf und<br />

aus problematischen Familien zu Gute kommen. Derzeit besuchen Kinder aus sozial<br />

schwächeren Verhältnissen und Kinder mit einem Migrationshintergrund in geringer Zahl<br />

Kindertageseinrichtungen. Der Wegfall der Einnahmen für den Halbtags-<br />

Kindergartenplatz und die damit verbundene zusätzliche kommunale Aufgabe müssen<br />

bei der Neuregelung der Finanzen im Rahmen der Föderalismusreform angemessen berücksichtigt<br />

werden. Es liegt in der Entscheidung von Ländern und Kommunen die Kindergartenbeiträge<br />

für die von Eltern über den Rechtsanspruch hinaus vereinbarten Betreuungszeiten<br />

festzulegen. Damit können weiterhin Einnahmen für die Kommunen erzeilt<br />

werden. Durch den (s. unten) geforderten Übergang zur Subjektförderung mittels eines<br />

Gutscheinsystems oder durch Pro-Kopf-Zuweisungen und durch die Privatisierung<br />

kommunaler Kinderbetreuungseinrichtungen sind zusätzlich mittelfristig mehr Wettbewerb,<br />

Qualität und auch Kostenreduzierungen bei den Kindertageseinrichtungen zu erwarten.<br />

Bei der Kinderbetreuung muss der Übergang von einer Objekt- zu einer Subjektförderung,<br />

d.h. von der Förderung der Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder erfolgen.<br />

Wichtig ist die gleichzeitige Förderung eines ausreichenden Angebotes, weil ein solches<br />

System nicht bei einem Mangel an Kindergartenplätzen funktionieren kann. Dieser Systemwechsel<br />

wird durch Einführung eines Bildungsgutscheins oder durch Pro-Kopf-<br />

Zuweisungen flir den Kindergartenplatz erreicht. Damit wird der Anspruch der Eltern auf<br />

eine Kinderbetreuung bestätigt, ohne dass damit die Zuweisung eines konkreten Platzes<br />

verbunden ist. Eltern suchen sich unter den Anbietern die gewünschte Leistung aus. Dadurch<br />

werden alle Anbieter akkreditierter Betreuungsangebote in die staatliche Finanzierung<br />

einbezogen. Unter der Voraussetzung, dass ein angemessenes Angebot vorhanden<br />

ist, kann mit solch einem System der Wettbewerb und die Qualität gesteigert werden. Mit<br />

diesem Gedanken verbunden ist die Förderung der Wahlfreiheit für Eltern und der institutionellen<br />

Vielfalt von kommunalen, privaten und betrieblichen Kindergärten, Kindergärten<br />

in freier Trägerschaft, bis hin zu Tagesmüttern. Durch die Stärkung der Nachfragemacht<br />

248


der Eltern, werden die Interessen von Familien besser durchzusetzen sein, beispielsweise<br />

flexiblere Betreuungszeiten und Betreuung auch in Ferienzeiten.<br />

Die Privatisierung kommunaler Kindertageseinrichtungen sollte Ziel sein. Neue Träger<br />

sollen dabei vor allem die Qualitätsstandards erfüllen, aber auch Spielräume für neue<br />

Vielfalt, Kreativität und Kosteneinsparungen erhalten und ausnutzen. Wichtig ist die Beseitigung<br />

bürokratischer Hemmnisse, die Entrümpelung kostentreibender Bauvorschriften<br />

flir Kindertageseinrichtungen und der Verzicht auf überholte und überzogene Regulierungen,<br />

Z.B. bei der räumlichen Ausstattung. Ziel ist die Schaffung eines neuen Freiraums<br />

flir Kommunen und die einzelnen Einrichtungen, um nach konkreten Erfordernissen vor<br />

Ort zu entscheiden. Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen sind<br />

durchaus in der Lage, gemeinsam mit den Eltern zu definieren, welche Standards in ihrer<br />

Gemeinde erforderlich sind und wo Prioritäten gesetzt werden müssen.<br />

<br />

Bundesweit müssen nach Vorstellungen der <strong>FDP</strong> pädagogische Ziele und Bildungsstandards<br />

für Tageseinrichtungen entwickelt und eingeführt werden. Derzeit sind die Qualitätsunterschiede<br />

zwi sehen einzelnen Kindertagesstätten sehr groß. Es geht nicht darum,<br />

die Vielfalt pädagogischer Ansätze einzuschränken, sondern sicher zu stellen, dass alle<br />

Kinder angemessen gefördert werden, um sich positiv entfalten zu können. Das Bildungsverständnis,<br />

das bei der Formulierung von Standards bzw. Programmen zugrunde<br />

gelegt wird, muss umfassend sein. Es gehören dazu Sprache, Kommunikation, soziale<br />

und kulturelle Fähigkeiten, mathematische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen,<br />

bildnerisches und musikalisches Gestalten, Förderung von Bewegung und Gesundheit,<br />

Ethik und Werte. Besonderes Augenmerk ist auf eine gendersensible Pädagogik<br />

zu legen, die auf die unterschiedlichen Lemweisen und Interessen von Mädchen und<br />

Jungen adäquat eingeht. So sollen Jungen beispielsweise besser in ihren sprachlichen<br />

und sozialen Fähigkeiten und Mädchen in ihren naturwissenschaftlichen Fähigkeiten gefördert<br />

werden. Der frühkindlichen Bildung kommt darüber hinaus wie anderen Bildungsinstanzen<br />

die Aufgabe zu, gleichberechtigte Lebensmuster für Mädchen und Jungen zu<br />

vermitteln. Dazu gehört, dass mehr Männer für dieses Arbeitsfeld gewonnen werden,<br />

damit Jungen in Kindergärten männliche Identifikationsfiguren erleben.<br />

Die Qualitätssicherung soll durch ein System der Akkreditierung/Zertifizierung von Tageseinrichtungen<br />

gewährleistet werden. Eine verstärkte Evaluation der pädagogischen<br />

Arbeit und der Leistungsfähigkeit von Tageseinrichtungen ist nötig zur konsequenten<br />

Qualitätsentwicklung und -kontrolle.<br />

<br />

Die Ausbildung von Erzieherinnen muss auf hohem Niveau bundeseinheitlich konzeptionell<br />

und strukturell reformiert werden. Die Ausbildung muss neben der bisherigen sozialpädagogischen<br />

Ausrichtung ein verstärktes bildungspolitisches Paradigma enthalten.<br />

Mindestens die Leiterin einer Tageseinrichtung sollte eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau<br />

haben. Insgesamt sollten gerade die pädagogischen Berufsbilder modularisiert<br />

und bundesweit anerkannt werden, um für unterschiedliche Tätigkeiten und auch<br />

Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder sich verändernden beruflichen Zielen<br />

langfristige Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen. Zur Reform der Professionalisierung<br />

der heutigen Fachkräfte sind berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme zu entwickeln<br />

und anzubieten.<br />

Die besonderen Bedürfnisse von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder<br />

müssen gerade in Kindertageseinrichtungen angemessen berücksichtigt werden. Integration<br />

und das Vermeiden von Aussonderung und Ausgrenzung sind die Ziele. Integrative<br />

Kindertageseinrichtungen müssen stärker gefördert werden. Es gilt, in der frühkindlichen<br />

Bildung und Erziehung die Stärken dieser Kinder zu identifizieren und an der Schwächung<br />

ihrer Schwächen zu arbeiten.<br />

249


Die Integration von Migrantenkindern muss aktiv und systematisch gefördert werden. Die<br />

Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist dabei zugleich<br />

Herausforderung und Chance. Diese jungen Menschen können Brücken und Vermittler<br />

zwischen den Kulturen bilden. Die Vielfalt und Differenz, die sie in die Bildungsprozesse<br />

einbringen, können bereichernd für alle sein. Voraussetzung ist aber, dass sie über umfassende<br />

deutsche Sprachkompetenzen und Vertrautheit mit der deutschen Kultur verfügen.<br />

Gerade die Kindertageseinrichtungen müssen in besonderem Maße zur Integration<br />

von Migrantinnen und Migranten und zur Vermittlung sprachlicher Kompetenz beitragen.<br />

Dabei ist genauso wichtig, dass Kinder und Jugendliche ohne Migrationshintergrund lernen,<br />

mit Unterschiedlichkeit tolerant und gewaltfrei umzugehen und interkulturelle Kompetenz<br />

erwerben. Sinnvoll sind spezielle Angebote für Eltern von Migrantenkindern, die<br />

deren Partizipation und Integration fördern.<br />

Wir müssen Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Eltern und Erzieher/innen<br />

etablie-ren. Um <strong>zum</strong> Wohle der Kinder eine möglichst gute Erziehung und Bildung<br />

zu erreichen, ist die Zusammenarbeit zwischen Familien und Betreuungseinrichtungen<br />

beziehungsweise Tagespflegepersonen zu stärken. Die Partner in der Kindererziehung<br />

und -bildung sollten sich in einem dynamischen Kommunikationsprozess füreinander<br />

öffnen und ihre Ziele, Methoden und Bemühungen aufeinander abstimmen. Anregung<br />

bieten z.B. Modelle aus den USA, wo Eltern sich aktiv in Kindertageseinrichtungen<br />

einbringen und als Freiwillige beispielsweise Kinder am Computer anleiten oder mit ihnen<br />

in einer Fremdsprache sprechen und spielen. Die Kinder selbst dürfen in dieser Er ziehungs-<br />

und Bildungspartnerschaft nicht einfach nur Objekte der Vereinbarungen sein.<br />

Auch im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />

soll Ziel sein, be-sonders älteren Kindern angemessene Formen der Partizipation - beispielsweise<br />

im Bereich Ganztagsschule/ Hort - zu eröffnen.<br />

3. Für eine bessere Vorbereitung auf die Schule und bessere Betreuungsangebote fiir Schulkinder!<br />

<br />

<br />

<br />

Es werden verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen im Alter von vier oder<br />

fiinf Jahren eingefiihrt. Diese Sprachtests ermöglichen es, sofortige Maßnahmen einzuleiten,<br />

die dem Entwicklungsstand jedes Kindes gerecht werden. Die Kinder, bei denen bei<br />

der Sprachstandserhebung erhebliche Mängel festgestellt werden, erhalten parallel zur<br />

"Startklasse" (s.u.) gesonderten Sprachunterricht. Dadurch ist gesichert, dass auch diese<br />

Kinder mit 6 Jahren in die Schule eintre-ten und dem Unterricht folgen können.<br />

Es wird der verbindliche Besuch einer "Startklasse" ab 5 Jahren fiir Kinder mit entsprechender<br />

Reife festgelegt. Dieses Jahr vor der ersten Klasse, Startklasse genannt, mit klarem<br />

pädagogischem Auftrag soll fiir jedes Kind verbindlich sein. Dabei geht es nicht darum,<br />

die Schule einfach nach vorne zu verlagern oder den Kindergarten zu verschulen.<br />

Vielmehr sollen mit spielerischen, aber zielorientierten, den Kindern angemessene Methoden<br />

das Sprach- und das Zahlenverständnis gefördert, die soziale Kompetenz und die<br />

Musikalität und Kreativität der Kinder entwickelt werden. Auch das Wecken der Freude<br />

an der Bewegung und an sportlichem Spiel ist gerade in unserer Zeit sehr wichtig.<br />

Begabte und reife Kinder sollen bei Einverständnis der Eltern unter "Überspringen" der<br />

"Startklasse" schon mit fünf Jahren in die Grundschule eingeschult werden können.<br />

<br />

250<br />

Der Ausbau der außerunterrichtlichen Betreuung von Schulkindern ist vor allem im Westen<br />

Deutschlands erforderlich. Das geringe Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder im<br />

Schulalter wird nur selten durch eine ganztägige Betreuung an Schulen aufgefangen. Wir<br />

brauchen daher <strong>zum</strong> einen den Ausbau von Ganztagsschulen mit schlüssigen, anspruchsvollen<br />

pädagogischen Konzepten. Zum anderen gilt es, die Betreuung für Kinder<br />

in Halbtagsschulen auszubauen. Kindern müssen Angebote gemacht werden, die ihre In-


teressen aufuehmen, ihre aktive Beteiligung ermöglichen, ihre Verantwortung fördern und<br />

fordern. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Familien, Schulen, sowie der Kinder- und<br />

Jugendhilfe ist generell zur Förderung der Entwicklungschancen von Kindern dringend<br />

erforderlich. Wir brauchen koordinierte, vielfältige Konzepte: gute Angebote an Hausaufgabenbetreuung,<br />

an Förderkursen auch fiir besonders Begabte, Arbeitsge-meinschaften<br />

in Musik, in Kunst, im Theaterspiel und in Sport. Schulen sollen sich verstärkt in ihre Gemeinde<br />

hinein öffnen und sich mit Vereinen und anderen Trägem der Kinder- und Jugendhilfe<br />

vernetzen. Gerade die Jugendarbeit ist gut geeignet, politische und soziale Bildung<br />

zu vermitteln weil sie Gelegenheit gibt, bürgerschaftliches und soziales Engagement<br />

praktisch zu beweisen und demokratische Beteiligung konkret wahrzunehmen.<br />

Berlin, den 11. März 2004<br />

251


6.3 Die Chancen der jungen Generation in<br />

Deutschland durch Bildung und Ausbildung<br />

verbessern<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Der weltweite Wettbewerb um die besten Standorte der Produktion und der Dienstleistungen<br />

hat sich verschärft. Durchgreifende Reformen des Arbeitsmarktes, des Sozial- und des<br />

Steuersystems sind unerlässlich. Ein hohes Niveau an Einkommen, an Gesundheitsleistungen<br />

und sozialer Sicherheit lässt sich nur halten, wenn die Wirtschaft weiter für eine hohe<br />

Wertschöpfung sorgt. Voraussetzung dafür sind ein hervorragendes Bildungswesen von der<br />

frühkindlichen Bildung über Schulen, berufliche Bildung und Hochschulen bis zur Erwachsenenbildung<br />

und <strong>zum</strong> lebenslangen Lernen, exzellente Bedingungen für Wissenschaft und<br />

Forschung und eine große Innovationsfähigkeit der Gesellschaft. Diese Voraussetzungen<br />

sind zugleich Voraussetzungen für die Berufs- und Lebenschancen der jungen Generation in<br />

Deutschland und die Entwicklung der in unserer Gesellschaft nach wie vor reichlich vorhandenen<br />

Begabungen.<br />

Bildung und Forschung haben in unserem Land den Stellenwert verloren, den sie aufgrund<br />

ihrer fundamentalen Bedeutung verdienen.<br />

Es ist ein Alarmzeichen, dass jedes Jahr ca. 150 000 Jugendliche ihre Ausbildung abbrechen,<br />

und es kann auf Dauer nicht hingenommen werden, dass mehr als 80 000 Schüler<br />

jedes Jahr die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen.<br />

Besonders beunruhigend ist der Vergleich der Beschäftigungsquoten der 20- bis 24jährigen,<br />

die sich nicht oder nicht mehr in Ausbildung befinden. In Deutschland erreicht nur knapp ü-<br />

ber 50% derjenigen, die einen Bildungsstand unterhalb des Sekundarbereichs II haben, eine<br />

Beschäftigung. Unter 28 untersuchten Ländern belegt Deutschland damit bei den Jugendlichen<br />

unterhalb der Sekundarstufe 2 einen enttäuschenden 20. Platz. Bei Absolventen der<br />

Sekundarstufe 2 liegt das Beschäftigungsniveau bei über 80%. Mit einer Ausnahme (Portugal)<br />

geht in allen OECD-Ländern ein höherer Bildungsstand mit einer höheren Beschäftigungsquote<br />

einher.<br />

Angesichts zunehmender Veränderungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind junge Erwachsene<br />

ohne Schulabschluss demnach von gesellschaftlichen Deklassierungs- und Ausgrenzungsprozessen<br />

betroffen. Für diese Jugendlichen, die nicht über den gesellschaftlich<br />

definierten Mindeststandard an Bildung verfügen, haben sich die Teilhabechancen an beruflicher<br />

Bildung und Beschäftigung erheblich verringert. Unter ihnen finden sich vermehrt<br />

Langzeitarbeitslose, Sozial- und Einkommensschwache, Personen mit Migrationshintergrund<br />

(Arbeitsmigranten und deren Kinder, Aus- und Übersiedler, Asylbewerber), und behinderte<br />

Menschen.<br />

In unserer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft ist uns aber die Förderung der<br />

Begabung jedes einzelnen jungen Menschen wichtig. Erziehung, Bildung und Ausbildung<br />

junger Menschen zählen zu den vorrangigen Aufgaben der Gesellschaft; sie bestimmen entscheidend<br />

die Lebenschancen von jungen Menschen in einem rohstoffarmen Land wie<br />

Deutschland.<br />

Die Qualität unserer Schulen und vieler Hochschulen ist derzeit nicht mehr gut genug, um im<br />

internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe Schritt zu halten. Die schlechten Ergebnisse<br />

der TIMSS– Studie von 1995 und der PISA-Studien von 2001 und 2004 haben in der<br />

Schulpolitik vieler Länder nicht zu der notwendigen großen Kraftanstrengung geführt. Die<br />

Bildungsbürokratie in Deutschland ist perfekt, die Bildung selbst aber nur knapp ausreichend.<br />

Wer mehr Freiheit, stärkeren Wettbewerb und bessere Qualität will, muss zunächst einmal<br />

252


überflüssige Bürokratie auf allen Ebenen beseitigen. Der Wettbewerb unter den Schulen und<br />

Hochschulen, aber auch den Kindergärten kann sich unter den gegebenen Bedingungen<br />

nicht hinreichend entfalten. Freiheit und Autonomie für die einzelnen Bildungseinrichtungen<br />

in finanzieller, personeller, organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht sind jedoch eine wesentliche<br />

Voraussetzung, die notwendigen Qualitätsverbesserungen effizient und effektiv<br />

erreichen zu können.<br />

Es geht darum, jedem Kind faire Chancen möglichst schon von Anfang an einzuräumen.<br />

Frühkindliche Bildung ist der entscheidende Faktor für die Chancengerechtigkeit am Start.<br />

Bildung beginnt vom ersten Lebensjahr an. Ein qualitativ gutes und die unterschiedlichen<br />

Begabungen förderndes Kindergartenprogramm und eine für alle Kinder verpflichtende<br />

Startklasse oder ein letztes Kindergartenjahr ab 5 Jahren mit klarem pädagogischem Auftrag<br />

bilden das Fundament für faire Chancen im späteren Leben. Verbindliche Sprachtests sollen<br />

bereits ab vier Jahren durchgeführt werden, um mit gezielten Fördermaßnahmen beginnen<br />

zu können. Dies ist auch für die Integration der Migrantenkinder wichtig. Eine Allianz von<br />

Familien- und Bildungspolitik ist im Hinblick auf die frühkindliche Bildung von entscheidender<br />

Bedeutung.<br />

Die berufliche Bildung ist nach wie vor eine tragende Säule des deutschen Bildungssystems.<br />

Mehr als die Hälfte der Jugendlichen eines Jahrganges sucht und erhält darin die berufliche<br />

Qualifikation. Damit dieses System erhalten bleiben kann, muss es kontinuierlich auf die anstehenden<br />

Herausforderungen unserer Zeit vorbereitet werden. Veränderungen sind nötig,<br />

um dem erhöhten Wettbewerb mit anderen Systemen Stand zu halten. Die Reform des Berufsbildungsrechts<br />

in diesem Jahr war noch nicht ausreichend. Die Dynamik und Flexibilität<br />

des Berufsbildungssystems müssen weiter erhöht werden, um dem Tempo der Strukturveränderungen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die Hochschulen benötigen wirkliche Autonomie, um wieder an die Spitze zu kommen. Dies<br />

gilt für Personal- ebenso wie für Organisations- und Budgetangelegenheiten. Hochschulen<br />

sollen sich ihre Studentinnen und Studenten selbst aussuchen können, und umgekehrt sollen<br />

die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit haben, die für sie beste Universität auszuwählen.<br />

Die Hochschulen müssen auch die Freiheit haben, Studienentgelte zu erheben,<br />

um ihr Lehrangebot zu verbessern. Dafür muss ein Stipendien- und Darlehenssystem aufgebaut<br />

werden, welches nachlaufend zurückgezahlt werden kann. Auch die Grundsicherung<br />

des Lebensunterhaltes für Studierende darf nicht in Frage gestellt werden. Jedem dafür geeigneten<br />

jungen Menschen muss der Weg zu einem Hochschulabschluss offen stehen.<br />

In einer älter werdenden Gesellschaft, die mit jungen und dynamischen Regionen im Wettbewerb<br />

steht, muss in ganz besonderer Weise das Potential und das Wissen auch bereits<br />

der jungen Erwachsenen genutzt, aufgefrischt und erneuert werden. Aufstiegsweiterbildung,<br />

Umstiegsweiterbildung und Nachqualifikation, aber auch allgemeine Weiterbildung zur Stabilisierung<br />

von Motivation und Schlüsselqualifikationen erlangen weiter wachsende Bedeutung.<br />

Es mangelt bei vielen jungen Menschen heute aber auch an Vertrauen in die wirtschaftliche<br />

und technologische Kraft unseres Landes. Hier muss die Politik durch ein klares Bekenntnis<br />

zu Zukunftstechnologien, wie der Biotechnologie, der roten, grünen und grauen Gentechnik,<br />

modernen Verkehrstechnologien wie dem Transrapid, modernen Energietechnologien und<br />

der Raumfahrt, das Vertrauen der jungen Menschen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes<br />

wiederherstellen.<br />

2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

jeweils in geeigneter Abstimmung und Kooperation mit den Ländern, den Spitzenverbänden<br />

von Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege sowie Expertinnen und Experten aus der<br />

Wissenschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen auf eine qualitative und quantitative<br />

253


Verbesserung der Chancen der jungen Generation in Bildung und Ausbildung nach folgenden<br />

Maßgaben hinzuwirken:<br />

1. Im Sinne der Chancengleichheit und pädagogischer Erkenntnisse muss auch und gerade<br />

frühkindliche Bildung im Rahmen des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf einen<br />

Kindergartenplatz halbtags für die Eltern kostenfrei sein und nicht erst die schulische<br />

Bildung. Kostenlose Kindergärten werden gerade Kindern mit höherem Förderbedarf<br />

und aus problematischen Familien zu Gute kommen. Der Wegfall der bisherigen<br />

Teilfinanzierung des Halbtags-Kindergartenplatzes durch die Eltern und die damit verbundene<br />

zusätzliche kommunale Aufgabe müssen bei der Neuregelung der Finanzen<br />

im Rahmen der Föderalismusreform angemessen ausgeglichen werden.<br />

2. Bei der frühkindlichen Bildung muss der Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung,<br />

d.h. von der Förderung der Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder erfolgen.<br />

Wichtig ist die gleichzeitige Förderung eines ausreichenden Angebotes, weil ein solches<br />

System nicht bei einem Mangel an Kindergartenplätzen funktionieren kann. Dieser<br />

Systemwechsel wird durch Einführung eines Bildungsgutscheins oder durch Pro-<br />

Kopf-Zuweisungen für den Kindergartenplatz erreicht.<br />

3. Die Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung soll durch ein System der Akkreditierung/<br />

Zertifizierung von Tageseinrichtungen gewährleistet werden. Eine verstärkte<br />

Evaluation der pädagogischen Arbeit und der Leistungsfähigkeit von Tageseinrichtungen<br />

ist nötig zur konsequenten Qualitätsentwicklung und -kontrolle.<br />

4. Es sollen verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen ab vier Jahren eingeführt<br />

werden. Diese Sprachtests ermöglichen es, sofortige Maßnahmen einzuleiten, die<br />

dem Entwicklungsstand jedes Kindes gerecht werden. Die Bundesländer werden aufgefordert,<br />

den Kindern, bei denen bei der Sprachstandserhebung erhebliche Mängel<br />

festgestellt werden, angemessene Fördermaßnahmen zukommen zu lassen und zu sichern,<br />

dass möglichst alle Kinder nach der Einschulung dem Unterricht der ersten<br />

Klasse in deutscher Sprache folgen können.<br />

5. Die Bundesländer werden aufgefordert, für alle Kinder einen früheren Besuch der<br />

Schule möglich zu machen. Dies kann z.B. durch die Einführung einer verbindlichen<br />

„Startklasse“ ab 5 Jahren für Kinder mit entsprechender Reife geschehen. Dabei kann<br />

es nicht darum gehen, die Schule einfach nach vorne zu verlagern oder den Kindergarten<br />

zu verschulen. Vielmehr sollen mit spielerischen, aber zielorientierten, den Kindern<br />

angemessene Methoden das Sprach- und das Zahlenverständnis gefördert sowie die<br />

soziale Kompetenz und die Musikalität und Kreativität der Kinder entwickelt werden.<br />

Auch das Wecken der Freude an der Bewegung und an sportlichem Spiel ist gerade in<br />

unserer Zeit sehr wichtig.<br />

6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesländer auf, die Reform der Lehrerausbildung<br />

energisch voran zu treiben. Dabei sind längere, frühzeitige Praktika in Schulen verbindlich<br />

in die Lehrerausbildung zu integrieren und die diagnostischen Fähigkeiten der zukünftigen<br />

Lehrer zu stärken. Das Verständnis für die Psychologie des Jugendalters,<br />

Moderationskenntnisse und Präsentationstechniken müssen heute <strong>zum</strong> Handwerkszeug<br />

jedes angehenden Lehrers gehören. Modellversuche der Länder mit einer gestuften<br />

Lehrerausbildung mit Bachelor- und Magisterabschluss sollten durch eine intensive<br />

pädagogische Begleitforschung des Bundes unterstützt werden. Die gegenseitige Anerkennung<br />

der Lehrerausbildungen in Deutschland muss selbstverständlich werden.<br />

7. Die Reform der beruflichen Bildung muss weitergeführt werden. Um mehr Spielraum<br />

für betriebliche Ausbildung zu schaffen, ist eine weitere Flexibilisierung und Deregulierung<br />

unseres Berufsbildungssystems erforderlich. Die Ausbildungszeiten müssen diffe-<br />

254


enziert und vor allem verkürzt werden. Die Angebote von Berufen mit theoriegeminderten<br />

Anforderungen und verkürzter Ausbildungszeit sind umfassender als bisher<br />

auszuweiten. Ausbildungsgänge sind so zu modernisieren, dass viele bisher dreijährige<br />

Ausbildungen auch in zwei oder zweieinhalb Jahren absolviert werden können.<br />

8. Die Bundesregierung muss Initiativen einleiten bzw. darauf hinwirken, dass bei den<br />

Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung mehr Flexibilität und Mittelstandsfreundlichkeit<br />

verwirklicht wird. Dabei sind insbesondere mehr Spielräume für betriebliche<br />

Schwerpunkte bei den Ausbildungsordnungen und bei den Ausbildungsvergütungen,<br />

eine weitere Flexibilisierung der möglichen Beschäftigungszeiten beim Jugendarbeitsrecht,<br />

die Wiederherstellung der alten, bewährten Rechtslage im Hinblick auf das<br />

Benachteiligungsverbot (nach § 78 S. 2 BetrVG alt), die Abschaffung des Übernahmegebotes<br />

bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Entbürokratisierung<br />

wie z.B. die Verkleinerung der Berufsbildungsausschüsse und Erleichterung der Vorschriften<br />

über Sozialräume geeignete Maßnahmen zu schaffen.<br />

9. Durch eine konsequente Modularisierung der Berufsausbildung soll Jugendlichen in<br />

möglichst allen Ausbildungsbereichen die Möglichkeit gegeben werden, auch Teilqualifikationen<br />

zu erwerben und in einem Ausbildungspass bestätigt zu bekommen.<br />

10. Allen Plänen zur Erhebung einer Ausbildungsplatzabgabe ist eine klare Absage zu<br />

erteilen. Ebenso muss im Interesse der Einstellungsmöglichkeiten und beruflichen<br />

Chancen insbesondere benachteiligter Jugendlicher allen Bestrebungen zur Einführung<br />

von Mindestlöhnen entgegen getreten werden.<br />

11. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Bildungsforschung in Bezug auf Ursachen,<br />

Wirkungen und Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Jugendlichen ohne Schul- und<br />

Berufsabschluss zu verstärken sowie die Kriterien der Bildungsarmut und des Bildungsreichtums<br />

zu berücksichtigen und in ihre Berichterstattung aufzunehmen. Dabei<br />

soll insbesondere der Zusammenhang zwischen Bildungsarmut und ökonomischer Armut<br />

beleuchtet werden.<br />

12. Die Bundesregierung soll die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen<br />

Hochschulen durch eine weitere Novellierung des HRG energisch angehen. Ziel muss<br />

das Herstellen einer umfassenden Autonomie der Hochschulen sein. Die Bundesregierung<br />

wird aufgefordert, die Verankerung der Hochschulautonomie im Grundgesetz voran<br />

zu treiben.<br />

13. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Finanzierung und Weiterentwicklung<br />

des lebenslangen Lernens in Deutschland vorzulegen. Dieses Konzept soll<br />

insbesondere auch den erheblichen Nachholbedarf eines großen Teils der jungen Generation<br />

heute an Nachqualifikation berücksichtigen und darüber hinaus die Bereiche<br />

der rehabilitiven Weiterbildung sowie die Umstiegs- und Aufstiegsfortbildung behandeln.<br />

Berlin, den 13. April 2005<br />

255


6.4 Leitlinien für Ganztagsschulen<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

Die <strong>FDP</strong> unterstützt die Einführung von mehr Ganztagsschulen in unterschiedlichen<br />

Ausprägungen als Angebot für Schülerinnen und Schüler in allen Schularten. Die<br />

Ganztagsschule hat für uns nicht nur bildungspolitische, sondern auch frauen- und<br />

jugendpolitische Gründe. Wir wollen den Frauen, aber auch den Männern die freie<br />

Wahl zwischen Beruf und Familie ermöglichen, ohne dass sie um die Betreuung ihrer<br />

Kinder Sorge haben müssen. Die Ganztagsschule soll Begabungen der Kinder und<br />

Jugendlichen fördern und Defizite kompensieren.<br />

Die Ganztagsangebote müssen an den Schulen in Zusammenarbeit mit Schulträgern, Eltern,<br />

Schülern, geeigneten Vereinen, Verbänden, Institutionen und ortsansässigen Unternehmen<br />

bedarfsgerecht erarbeitet und entwickelt werden.<br />

In diesem Sinne sollen durch Zusatzangebote ergänzende pädagogische Möglichkeiten und<br />

Chancen geschaffen werden.<br />

Als Leitlinien gelten für die <strong>FDP</strong>:<br />

1. Dass jede Schule ein Schulkonzept mit unterrichtsbezogenen Ergänzungen (einschließlich<br />

Hausaufgabenbetreuung), themenbezogenen Vorhaben und Projekten, Förderung<br />

und Freizeitgestaltung vorzulegen hat.<br />

2. Dass die Ganztagsschulen die Eltern und altersgemäß auch die Schülerinnen und Schüler<br />

bei der Umsetzung verstärkt beteiligen sollen, ergänzende Kompetenzen durch geeignetes,<br />

pädagogisches Fachpersonal gewinnen und außerschulische Partner aus der<br />

Region einbeziehen, die die Ganztagsschule durch interessante und pädagogisch wertvolle<br />

Angebote bereichern sollen.<br />

3. Dass Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich mit einbezogen werden.<br />

4. Dass zusätzliche Lehrkräfte, auch sonstige pädagogische Fachkräfte eingestellt werden.<br />

Die vom Bund vorgeschlagene Finanzierung ist nicht geeignet, da eigenständige und sachgerechte<br />

Lösungen behindert werden und hohe Folgekosten zu Lasten der Länder und Träger<br />

entstehen.<br />

Zur Finanzierung ist ein Kooperationsmodell notwendig, das Land und Schulträger einbezieht.<br />

Folgende Eckpunkte müssen enthalten sein:<br />

1. Übernahme der Personalkosten und Sachkosten durch das Land und die Schulträger je<br />

nach Maßstab des Landes.<br />

2. Einbindung der Angebote von Vereinen und freien Trägern.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, so schnell wie möglich Expertisen über die an eine sorgfältige Evaluation<br />

der unterschiedlichen Konzepte anzulegenden Maßstäbe zu erstellen und zu veröffentlichen.<br />

256


6.5 Wirkliche Reformschritte in der Berufsbildung<br />

sind überfällig<br />

Cornelia Pieper zur Bildungspolitik am 08.06.2005<br />

BERLIN. Zur Auswertung der bisherigen Ergebnisse des Ausbildungspakts und den Äußerungen<br />

der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn über eine angeblich mangelnde<br />

Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,<br />

Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Cornelia PIEPER:<br />

Es ist traurig, dass Bundesministerin Edelgard Bulmahn immer wieder den gleichen alten Hut<br />

aus der Rumpelkammer abgelegter Argumente herausholt, wenn es darum geht, der Wirtschaft<br />

den schwarzen Peter für die Ausbildungsplatzmisere zuzuschieben.<br />

Natürlich ist es wahr, dass mehr als 70 Prozent aller Betriebe nicht ausbilden. Davon sind<br />

aber 87 Prozent, also die überwältigende Mehrzahl Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten,<br />

die oftmals gar nicht ausbilden können. Diese Betriebe sollten daher sogar nach<br />

den Plänen der SPD-Bundestagsfraktion von der geplanten Ausbildungsabgabe ausgenommen<br />

werden.<br />

Die Ausbildungsanstrengungen der Wirtschaft und besonders der Industrie- und Handelskammern<br />

und des Handwerks sind bemerkenswert. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen<br />

Lage stieg <strong>zum</strong> Beispiel im Bereich der Industrie- und Handelskammern das Lehrstellenangebot<br />

im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr im Mai um 1,4 Prozent.<br />

Dennoch erhalten noch immer nicht alle jungen Menschen, die sich darum bewerben, einen<br />

Ausbildungsplatz. Statt mit nicht sachgerechten Zahlen zu argumentieren, hätte die Bundesregierung<br />

die Reform des Berufsbildungsrechts konsequenter betreiben müssen. Die in den<br />

letzten Jahren enorm gestiegenen Kosten der Ausbildung sind neben erhöhtem Verwaltungs-<br />

und Prüfungsaufwand und den unzureichenden schulischen Voraussetzungen vieler<br />

Bewerber ein bedeutsames Ausbildungshemmnis.<br />

Zumindest für die nicht tarifgebundenen Bereiche hätte erreicht werden müssen, dass die<br />

Ausbildungsvergütungen grundsätzlich betrieblichen Vereinbarungen oder Vereinbarungen<br />

zwischen Betrieb und Auszubildendem unterliegen. Diesen und andere Reformvorschläge,<br />

die die <strong>FDP</strong> in einem Gesetz vorgelegt hatte, hat die Bundesregierung jedoch zurückgewiesen.<br />

Wir werden die versäumten Reformen auch in diesem Bereich nachholen. Daher ist es<br />

nicht vermessen, anzukündigen, dass sich nach einem möglichen Regierungswechsel die<br />

Chancen der jungen Menschen auf einen Ausbildungsplatz verbessern werden.<br />

257


6.6 Reform der beruflichen Bildung<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 26. Januar 2005<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Die duale Berufsausbildung ist eine tragende Säule des deutschen Bildungssystems. Beruflich<br />

ausgebildete Fachkräfte bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und haben wesentlich<br />

zu ihrer langen Erfolgsgeschichte beigetragen. Auch international ist das deutsche<br />

System der Berufsbildung noch immer hoch anerkannt und dient vielerorts als Vorbild. Mit<br />

Besorgnis nimmt der Deutsche Bundestag daher zur Kenntnis, dass die im Gesetz den Bundesländern<br />

gegebene Möglichkeit der Ausweitung der beruflichen Anerkennung vollzeitschulischer<br />

Maßnahmen einen schleichenden Systemwechsel bedeuten kann und die möglicherweise<br />

enge Verbindung von Ausbildung und Beschäftigung gefährdet. Eine Ausbildung in der<br />

Schule unter Gleichaltrigen ist etwas völlig anderes als eine Ausbildung im Betrieb mit Erwachsenen<br />

und „Ernstaufgaben“ nach den Regeln des Berufsbildungsgesetzes, die die Integration<br />

in Beschäftigung, die Handlungsfähigkeit und Sozialkompetenz der Jugendlichen<br />

gewährleistet. Ein Blick in Nachbarländer mit verschultem System wie Frankreich zeigt: Eine<br />

Ausbildung am Bedarf der Wirtschaft vorbei führt zu Jugendarbeitslosenquoten von mehr als<br />

20 % - doppelt so hoch wie in Deutschland. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass der<br />

Weg in die Verschuldung nicht weiter gegangen wird und appelliert an die Bundesländer,<br />

sich ihrer besonderen Verantwortung für die Erhaltung des dualen Systems bewusst zu sein.<br />

Angesichts des schnellen wirtschaftlichen und technischen Wandels verändern sich die Anforderungen<br />

an die berufliche Bildung jedoch ständig. Das duale System ist daher im Hinblick<br />

auf diese Veränderungen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Technik zu reformieren.<br />

Diese Reform stellt sich als ständige Aufgabe insbesondere für die unmittelbar Beteiligten,<br />

die Ausbildungsbetriebe und die beruflichen Schulen, aber auch für die Politik. Das<br />

durch zahlreiche Änderungen nun verbesserte Berufsbildungsreformgesetz stellt in dieser<br />

Hinsicht einen Schritt in die richtige Richtung dar. Der Deutsche Bundestag begrüßt die verstärkte<br />

Möglichkeit des Schaffens von Stufenausbildungen, die Erleichterung der Integration<br />

von im Ausland absolvierten Ausbildungsteilen in die Ausbildungsgänge, die Verlängerung<br />

der Probezeit sowie mehr Flexibilität im Prüfungswesen. Begrüßt wird auch die Betonung der<br />

Lernortkooperation und die Stärkung der Stellung der Berufsschulen im Hinblick ihrer Akzeptanz<br />

durch die Auszubildenden. Die Entbürokratisierung und Flexibilisierung des Berufsbildungsrechts<br />

ist jedoch nicht gelungen. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass das vorliegende<br />

Gesetz noch komplizierter und umfangreicher geworden ist als das bisherige. Die<br />

Chance, die Berufsbildungsausschüsse sachangemessen zu verkleinern, wurde nicht genutzt.<br />

Völlig unakzeptabel ist die vorgesehene Abschaffung des Ständigen Ausschusses<br />

beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Damit soll ausgerechnet derjenige Ausschuss<br />

abgeschafft werden, der sich in der Vergangenheit am effizientesten, flexibelsten und erfolgreichsten<br />

gerade bei der Schaffung neuer und moderner Ausbildungsberufe erwiesen hat.<br />

Jeder Menschen und besonders jeder Jugendliche braucht eine gerechte Chance auf<br />

Selbstgestaltung seines Lebens und angemessene Bildung.<br />

Eine wesentliche Aufgabe des Berufsbildungssystems ist es daher, allen jungen Menschen,<br />

die beruflich ausgebildet werden wollen, eine Berufsaubildung zu ermöglichen. Dafür müssen<br />

die Hindernisse, die Betriebe bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen noch immer<br />

haben, minimiert werden. Auch in diesem fundamental wichtigen Bereich geht das Gesetz<br />

nicht weit genug oder vermeidet die Lösung erheblicher Problem. Die Ausbildungskosten<br />

258


sind oft zu hoch. Starre Tarifverträge verhindern flexible und den betrieblichen Verhältnissen<br />

angepasste Lösungen. Nach wie vor schreibt das Gesetz die Zahlung einer „angemessenen<br />

Ausbildungsvergütung“ vor, die tatsächlich nach der Rechtsprechung eine Ankoppelung der<br />

Vergütungen an die Tarife bedeutet. So erreichen Ausbildungsvergütungen auch bei grundsätzlich<br />

ausbildungswilligen Betrieben, die nicht tarifgebunden sind, oftmals eine Höhe, die<br />

sie sich nicht leisten können.<br />

Die betrieblichen Möglichkeiten, eigene Schwerpunktsetzungen in der Ausbildung vorzunehmen,<br />

bleiben nach wie vor zu gering. Berufliche Vorkenntnisse sollten nur bei Zustimmung<br />

beider Vertragsparteien auf ein Ausbildungsverhältnis angerechnet werden. Die Freiwilligkeit<br />

für ausbildende Unternehmen und Auszubildende bei der Anrechnung beruflicher<br />

Vorkenntnisse für die Ausbildung ist ein Anliegen, dass sofort und nicht erst ab 2009 umgesetzt<br />

werden muss. Insgesamt ist es notwendig, mehr Spielraum hinsichtlich der Schwerpunktsetzung<br />

in der Ausbildungsverordnung zu schaffen.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

Auf eine weitere Novellierung des Berufsbildungsrechts hinzuarbeiten und dabei insbesondere<br />

folgende Maßnahmen vorzusehen:<br />

Durch Deregulierung und Flexibilisierung der Höhe der Ausbildungsvergütungen den Betrieben<br />

das Anbieten einer größeren Zahl von Ausbildungsplätzen zu ermöglichen.<br />

Den Rechtsanspruch von Absolventen vollzeitschulischer Ausbildungsgänge auf Zulassung<br />

zur IHK-Prüfung kurzfristig wieder zurückzunehmen.<br />

Den Ständigen Ausschuss wieder einzuführen, um die erforderlichen Stellungnahmen zu<br />

den Ausbildungsordnungen und Weiterbildungsverordnungen in einem zügigen Verfahren<br />

zu gewährleisten.<br />

Den Weg in die Ausweitung der Stufenausbildungen und die Modularisierung für alle Berufsbilder<br />

konsequent weiter zu gehen.<br />

Berlin, den 26. Januar 2005<br />

259


6.8 Fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und<br />

privaten Hochschulen<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> will den Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Hochschulen zu fairen und<br />

gleichartigen Bedingungen intensivieren. Hierzu müssen Bund und Länder ihren Hochschulen<br />

weitgehende Handlungskompetenz zubilligen. Nur so wird es den staatlichen Hochschulen<br />

möglich, ein eigenständiges Profil in Forschung und Lehre herauszubilden und den Studierenden<br />

sowie den Nachfragern nach akademischer Weiterbildung und Forschungsleistung<br />

ein attraktiveres Angebot zu machen.<br />

Wichtige Voraussetzung für einen gerechten Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten<br />

Hochschulen ist eine Umstellung der Finanzierung von der input- zur outputorientierten Zuteilung<br />

staatlicher Mittel, so wie es von der <strong>FDP</strong> seit langem mit den Bildungsgutscheinen<br />

gefordert wird. Eine solche Outputfinanzierung muss unabhängig von der rechtlichen Trägerschaft<br />

einer Hochschule gewährt werden und darf nur von qualitativen Aspekten (z.B. Akkreditierung<br />

von Studiengängen) abhängig sein.<br />

Bei der projektfinanzierten Forschung müssen private Hochschulen unter den gleichen Bedingungen<br />

antragsberechtigt sein, wie ihre staatlichen Konkurrenten. Damit der Wettbewerb<br />

in der projektfinanzierten Forschung zwischen den Hochschulen unabhängig von der Trägerschaft<br />

und landespolitischen Einflüssen funktionieren kann, soll von den Forschungsförderinstitutionen<br />

des Bundes zukünftig auch ein Gemeinkostenanteil (sog. Overhead) finanziert<br />

werden. Damit werden insbesondere den privaten Hochschulen in Deutschland vergleichbare<br />

Wettbewerbsbedingungen in Forschung und Lehre zuerkannt, aber auch finanzschwächere<br />

staatliche Hochschulen unabhängiger von Sonderzuweisungen der Landesbehörden.<br />

Eine solche, an der Leistung in Forschung und Lehre orientierte Finanzierung, verstärkt den<br />

Wettbewerb zwischen den deutschen Hochschulen zu Gunsten eines ausdifferenzierten<br />

Hochschulsystems. Damit steigen die Chancen, dass einige deutsche Universitäten im internationalen<br />

Wettbewerb wieder in der obersten Liga mitspielen können.<br />

261


6.9 Studiengebühren für mehr Qualität an den Unis<br />

Wolfgang Gerhardt zur Bildungspolitik am 30.01.2005<br />

BERLIN. Zum Studiengebühren-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende<br />

der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion, Wolfgang GERHARDT, in einer Kolumne für die Wetzlarer<br />

Zeitung:<br />

Die gute Nachricht dieser Woche kam aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

den Weg für Studiengebühren freigemacht. Nun besteht die Möglichkeit, daß Universitäten<br />

ihre Eigenmittel durch Gebühren erhöhen können und frischer Wind in die Hochschulen einzieht.<br />

Am Ende sollten sie sich auch ihre Studentinnen und Studenten selbst aussuchen<br />

können.<br />

Studiengebühren führen unweigerlich zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den Universitäten<br />

und damit zu mehr Anstrengungen auf Seiten der Hochschullehrer. Das gilt übrigens<br />

auch für die Studenten. Ich kenne wenige, auch ehemalige, Studenten, die nicht hinter vorgehaltener<br />

Hand zugeben, daß sie im Falle von Studiengebühren etwas schneller das Studium<br />

abgeschlossen hätten.<br />

Universitäten ohne Studiengebühren sind eine höchst ineffiziente Umverteilung vom Arbeiter<br />

<strong>zum</strong> Akademiker. Der 18-jährige, seine Lehre abschließende Auszubildende zahlt mit seinen<br />

Steuern das Studium des 28-jährigen, zukünftigen Akademikers. Das ist weder gerecht, noch<br />

hat es dazu beigetragen, daß wirklich die Chancen von jungen Menschen aus einkommensschwachen<br />

Familien erhöht wurden.<br />

Bildung ist ein Bürgerrecht. Chancengleichheit muß am Start geschaffen werden.<br />

Es muß also früher angesetzt werden, nicht erst in einem Alter, zu dem der Lebensweg<br />

schon weitgehend vorgezeichnet ist. Es ist unsozial und unbegreiflich, daß für Kindergartenund<br />

Krippenlätze, ohne mit der Wimper zu zucken Gebühren von vielen tausend Euro im<br />

Jahr erhoben werden. Vermutlich ist dies nur dadurch zu erklären, dass in manchen Supermärkten<br />

die Regale für Tierzubehör länger sind als die für Babybedarf. Diese Gebühren gehören<br />

abgeschafft. In diesem Alter entwickeln sich die wichtigsten Fähigkeiten, die maßgeblich<br />

für spätere Chancen sind.<br />

Studiengebühren wären ein erster Schritt um die Hochschulen in Deutschland wieder durch<br />

Wettbewerb nach vorne zu bringen. Ein Rückzug der Politik aus den Hochschulen wäre der<br />

fällige nächste Schritt, um die Universitäten wieder zu mehr Selbständigkeit zu bringen. Unsere<br />

Universitäten hatten schließlich das beste Ansehen, als die Politik noch überhaupt keinen<br />

Einfluß übte. Und: Dann würde auch der jahrzehntelange und ermüdende Streit zwischen<br />

Bund und Ländern über die Bildungshoheit endlich ein Ende finden.<br />

262


6.10 Hochschulfinanzierung nach dem<br />

„Drei-Säulen-Modell“<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 25. Oktober 2004<br />

Gut ausgestattete, leistungsfähige Hochschulen liegen im Interesse von Staat, Gesellschaft<br />

und Wirtschaft ebenso wie im Interesse jedes einzelnen Studierenden.<br />

Deshalb fordert die <strong>FDP</strong> ein Drei-Säulen-Modell zur Finanzierung der Hochschulen:<br />

I. Staatliche Grundfinanzierung<br />

Der Staat stellt die Grundfinanzierung der Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft,<br />

aus Steuermitteln sicher, wobei diese Mittel leistungsorientiert zugeteilt werden. Er schließt<br />

mit den Hochschulen Zielvereinbarungen ab, in denen transparente Kriterien der Grundfinanzierung<br />

festgelegt werden. Im Sinne der Nachfrageorientierung ist ein zentrales Kriterium<br />

für die Finanzierung der Lehre die Zahl der Studierenden, weil so der Wettbewerb der Hochschulen<br />

um die Studierenden optimal angeregt wird (Einführung von Bildungsgutscheinen/Pro-Kopf-Zuweisungen<br />

bzw. Studienkonten). Weitere Kriterien können der Anteil erfolgreicher<br />

Studienabschlüsse sowie die Qualität von Forschung sein.<br />

II.<br />

Studienentgelte<br />

Zur Steigerung der Qualität der Lehre an den Hochschulen soll ihnen die Möglichkeit eröffnet<br />

werden, zusätzlich Studienentgelte zu erheben. Hierzu gehört, dass sich die Hochschule die<br />

Studenten und die Studenten die Hochschule auswählen können. Dies bedeutet auch die<br />

Abschaffung der ZVS und der Kapazitätsverordnung.<br />

a) Niemand darf aus finanziellen Gründen an einem Studium gehindert sein. Deshalb<br />

muss jedem Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern gesetzlich ermöglicht<br />

werden, die Entgelte „nachlaufend“ zu bezahlen, indem er<br />

entweder von Banken o.a. Kreditinstituten für die Studienentgelte Kredite erhält, die<br />

erst nach Eintritt in das Berufsleben getilgt werden. Die Kredite werden über staatliche<br />

Bürgschaften abgesichert und von privaten oder öffentlichen Kreditinstituten<br />

verwaltet.<br />

oder von der Hochschule eine (unverzinsliche oder festverzinsliche) Stundung der<br />

Entgelte erhält, bis er ein jeweils zu definierendes Einkommen erreicht. Die ökonomischen<br />

Lasten des Nachlaufs der Entgelte (Administration, Ausfälle wegen Unerreichbarkeit<br />

oder aus sozialen Gründen usw.) sollen in diesem Fall die Hochschulen<br />

selbst tragen.<br />

b) Jede Hochschule kann die Höhe ihrer Studienentgelte selbst festlegen und u.a. nach<br />

Studienfächern differenzieren oder in bestimmten Fällen mindern. Dadurch können die<br />

Hochschulen ihr Profil im Wettbewerb untereinander verdeutlichen.<br />

c) Die Studienentgelte verbleiben in voller Höhe bei den Hochschulen und dürfen nicht zu<br />

einer Verminderung der staatlichen Grundfinanzierung führen.<br />

263


III.<br />

Drittmittel und Vermögen<br />

Drittmittel sind ein wesentliches Element des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen in<br />

Forschung und Lehre und stellen nicht nur eine wichtige zusätzliche Finanzquelle dar.<br />

Die Hochschulen sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre langfristig eigenes<br />

Vermögen bilden. Stiftungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht sind so zu verändern, dass<br />

es für Privatpersonen und Unternehmen attraktiver wird als bisher, Hochschulen finanziell zu<br />

unterstützen.<br />

Die Hochschulen werden aufgefordert, geeignete Stipendienmodelle insbesondere zur Förderung<br />

des wissenschaftlichen Nachwuchses in Kooperation mit Stiftungen und Wirtschaftsunternehmen<br />

zu entwickeln. Dabei werden Bildungsfonds als moderne Instrumente<br />

zur Finanzierung der Studierenden eine zunehmend bedeutsamere Rolle bekommen.<br />

264


6.7 Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 26. April 2004<br />

Am 1. April 2004 hat die Bundesregierung das so genannte „Berufsausbildungssicherungsgesetz“<br />

in den Bundestag eingebracht hat. Kern des Gesetzes ist die Ausbildungsplatzabgabe<br />

für Unternehmen, die nicht ausreichend ausbilden.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist mit der überwiegenden Mehrheit der Experten einig: die Ausbildungsabgabe<br />

schafft keine neuen Ausbildungsplätze, sie vernichtet bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze.<br />

Hohe Steuern und Abgaben sind die eigentliche Ursache für den Mangel an Ausbildungsplätzen.<br />

Ein neuer Pleiterekord mit 40.000 Insolvenzen im Jahr 2003 zeigt, dass die Belastung<br />

der Unternehmen in Deutschland viel zu hoch ist. Die Ausbildungsplatzabgabe wird die<br />

Betriebe weiter belasten, ohne das Ausbildungsproblem zu lösen. Nach Berechnungen des<br />

Bundesverbandes der Deutschen Industrie belastet die Abgabe die Wirtschaft mit rund €<br />

2,65 Mrd. Sie bringt einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich. Das Institut der deutschen<br />

Wirtschaft geht davon aus, dass die Ausbildungsplatzabgabe Bürokratiekosten in Höhe<br />

von ca. 690 Mio. Euro verursacht. Auch die Kommunen werden in ihrer von Rot-Grün<br />

verursachten Finanzmisere noch einmal empfindlich getroffen. Sie müssen mit ca. 300 Mio.<br />

Euro Kosten rechnen.<br />

Die in den Plänen der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen gefährden die duale Berufsausbildung<br />

in Deutschland und führen zu einer schleichenden Verstaatlichung der Berufsbildung.<br />

Das einzige, was eine Ausbildungsplatzabgabe produziert, ist mehr Filz und<br />

Funktionärswirtschaft. Die Ausbildungsplatzabgabe ist in Wahrheit eine „Ausbildungs-<br />

Vernichtungs-Abgabe.“<br />

Wir bleiben dabei: Nur durch eine deutliche Senkung von Steuern und Abgaben sowie den<br />

Abbau bürokratischer Hemmnisse entstehen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze. Um mehr<br />

Spielraum für betriebliche Ausbildung zu schaffen, ist eine schnelle Flexibilisierung und Deregulierung<br />

unseres Berufsbildungssystems erforderlich. Die Ausbildungszeiten müssen differenziert<br />

und vor allem verkürzt werden. Es müssen zweijährige theoriegeminderte Ausbildungsberufe<br />

geschaffen werden, die mit Qualifizierungsbausteinen ausgeweitet werden können.<br />

Innovative Berufe und Verbundausbildungen müssen unbürokratisch ermöglicht werden.<br />

Die Regelungen der Ausbildungsvergütung müssen flexibilisiert werden.<br />

Wir wollen alle Kräfte mobilisieren, um die Einführung dieser „Ausbildungsvernichtungsabgabe“,<br />

die in der ersten Maiwoche im Bundestag beraten wird, zu verhindern. Deswegen startet<br />

die <strong>FDP</strong> unter dem Motto „Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen“ eine Kampagne gegen<br />

die von der Bundesregierung geplante Ausbildungsplatzabgabe durch. Mit öffentlichkeitswirksamen<br />

Aktionen wollen wir gegen diesen wirtschafts- und bildungspolitischen Irrsinn<br />

vorgehen. Als Oppositionspartei sind wir dabei auf möglichst breite Unterstützung angewiesen.<br />

Wir werden deshalb Vertreter von Mittelstand und Handwerk ansprechen, um sie für<br />

gemeinsame Protestaktionen zu gewinnen.<br />

260


6.11 <strong>FDP</strong> begrüßt Schweizer „Ja“ zur<br />

Forschungsfreiheit<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 29. November 2004<br />

Der <strong>FDP</strong>-Bundesvorstand begrüßt das eindeutige Ergebnis der Volksabstimmung in der<br />

Schweiz zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Zwei Drittel der Bürgerinnen und<br />

Bürger haben sich für die Verwendung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen aus<br />

der künstlichen Befruchtung ausgesprochen.<br />

Mit der Stammzellforschung ist die Hoffnung verbunden, bisher unheilbare Krankheiten wie<br />

Diabetes, Alzheimer und Parkinson besser verstehen und therapieren zu können.<br />

Die Entscheidung der Schweiz ist ein weiteres Zeichen dafür, dass sich Deutschland mit<br />

seiner restriktiven Position zur Forschung an embryonalen Stammzellen isoliert. Großbritannien,<br />

Frankreich, Schweden und nicht zuletzt der US-Bundesstaat Kalifornien haben ihre<br />

Gesetze geändert und Forschungsgelder zur Verfügung gestellt, um kranken Menschen helfen<br />

zu können.<br />

Die <strong>FDP</strong> befürwortet seit langem eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes, um die<br />

Forschung an embryonalen Stammzellen zu ermöglichen, die bei der künstlichen Befruchtung<br />

überzählig bleiben. Diese werden heute auf Dauer eingefroren. Die <strong>FDP</strong> fordert eine<br />

Abschaffung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz, die deutschen Forschern den Zugang<br />

zu neuen, qualitativ hochwertigen Stammzellen verwehrt und sie damit zwingt, ihre<br />

Forschung ins Ausland zu verlegen.<br />

Im Jahr der Innovationen hat die rot-grüne Bundesregierung in diesem wichtigen Forschungsfeld<br />

bisher den Trend anderer Länder verschlafen. Teile der Union treten zusätzlich<br />

auf die Bremse.<br />

Die Liberalen werden diesen wichtigen Forschungsbereich bereits im Januar erneut durch<br />

Anträge im Deutschen Bundestag unterstützen.<br />

265


6.12 Mehr Forschungsfreiheit für Deutschland –<br />

Bessere Rahmenbedingungen für die<br />

Luft- und Raumfahrt<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Hamburg, 31. Januar 2005<br />

Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie leistet mit ihren rund 70.000 Mitarbeitern und einem<br />

Umsatz von rd. 16 Mrd. Euro einen hervorragenden Beitrag zur Sicherung des Wirtschafts-<br />

und Technologiestandorts Deutschland.<br />

In Deutschland hängen 250.000 Arbeitsplätze direkt sowie weitere 500.000 Arbeitsplätze<br />

indirekt von der Luftverkehrswirtschaft ab. Das jährliche 5-7-prozentige Wachstum des Personen-<br />

und Luftfrachtverkehrs verdeutlicht die wirtschaftliche Bedeutung dieser Branche.<br />

Etwa 20% ihres Gesamtumsatzes wendet sie für Forschung und Entwicklung auf. Damit<br />

nimmt sie eine Spitzenposition in der deutschen Wirtschaft ein. Mit ihren Höchsttechnologieprodukten<br />

übt die Luft- und Raumfahrtbranche entscheidenden Einfluss auf die technologische<br />

Leistungsfähigkeit des Landes aus.<br />

Wie in kaum einem anderen Wirtschaftszweig hängen die Erfolge der wissensbasierten Luftund<br />

Raumfahrtindustrie maßgeblich von einem hoch entwickelten öffentlichen Hochschulund<br />

Forschungssystem und somit zugleich von einer zielgerichteten, zukunftsvorsorgenden<br />

und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Forschungsförderung ab.<br />

Bildungs- und Forschungspolitik für die Luft- und Raumfahrt ist Langfristpolitik und dient der<br />

Zukunftsvorsorge. Fehlentscheidungen zeigen sich hier oftmals erst in Zeiträumen von 10 bis<br />

15 Jahren. Die Schäden wären irreparabel, denn die Arbeit der Forscher- und Entwicklerteams<br />

kann nicht auf Knopfdruck an- und wieder abgeschaltet werden. Studienanfänger, die<br />

heute fehlen, sind die Ursache der Personalprobleme von morgen. Anders als in anderen<br />

Bereichen gibt es in der Luftfahrt schon heute nicht mehr genug Ingenieure. Die Luftfahrtstandorte<br />

Hamburg und Rostock können ihren Ingenieurbedarf durch nationale Ausschreibungen<br />

nicht mehr decken.<br />

Es geht mehr denn je darum, mit einer am Ziel orientierten Hochschul- und Forschungspolitik<br />

die Voraussetzungen für exzellente Kompetenznetzwerke zwischen Luft- und Raumfahrt-<br />

Industrie, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auszubauen. Sie<br />

werden eine Signalwirkung auf Forscher und Ingenieure, aber auch auf die Berufsorientierung<br />

junger Menschen ausüben. Hierfür haben die Schulen und insbesondere die Lehrer<br />

eine hohe Verantwortung zu tragen. Sie müssen die Phantasien junger Menschen beflügeln<br />

und das Interesse an Technik und Naturwissenschaften fördern. Die Politik muss die Chancen<br />

des technischen Fortschritts erkennen und sich zu ihnen bekennen.<br />

Die deutschen Luftfahrtforschungsprogramme haben seit 1995 die Kompetenzschwerpunkte<br />

der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie schrittweise gestärkt. Durch das Luftfahrtforschungsprogramm<br />

I und seines Nachfolgers wurden allein in Deutschland 16.000 Arbeitsplätze<br />

gesichert und rund 2.400 neu geschaffen. Die Wettbewerbspositionen deutscher Unternehmen<br />

konnten sich wesentlich verbessern. So haben z.B. neue Schweißtechnologien,<br />

die erstmals beim Airbus A 318 angewendet wurden, zu deutlichen Gewichtsreduzierungen<br />

der Flugzeugzelle geführt. Durch ein neu entwickeltes Laserradarsystem setzt sich Eurocopter<br />

deutlich von seinen Mitbewerbern am Markt ab.<br />

Wesentliche Fortschritte in der Luftfahrt – speziell in der Umsetzung neuer Kommunikationstechnologie<br />

in der Kabine – sind Erfahrungen oder Konsequenzen aus der Raumfahrtforschung.<br />

Es gilt deshalb, die Forschungsmittel auch für die Raumforschung weiter zu verste-<br />

266


tigen, um den Transferprozess für die Luftfahrt zu stärken und Technologieführerschaft zu<br />

erhalten.<br />

Gerade die überwiegend mittelständisch geprägte Ausrüstungsindustrie konnte durch viele<br />

High-Tech-Entwicklungen in Kernkompetenzfeldern ihre Marktpositionen stärken. Wichtig für<br />

die weitere Entwicklung ist die Nutzung von Synergieeffekten zwischen militärischer und ziviler<br />

Luft- und Raumfahrtforschung unter Dual-Use-Gesichtspunkten.<br />

In die Programme des aktuellen 3. Luftfahrtforschungsprogramms konnten leider nur die<br />

Hälfte der von KMU eingereichten Anträge Aufnahme finden. Trotz erwarteter hoher Eigenbeteiligung<br />

von <strong>zum</strong> Teil über 60% wurden von den Unternehmen sehr anspruchsvolle Projektvorschläge<br />

erarbeitet. Die Enttäuschung dieser Unternehmen ist naturgemäß groß.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, der Empfehlung des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingesetzten<br />

Programmbeirats Luftfahrtforschung (BMWi-Dokumentation Nr. 494-„Luftfahrt<br />

2020 – Die Deutsche Luftfahrtforschung, Partner im globalem Wettbewerb“) zu folgen und<br />

ein dem 3. Luftfahrtforschungsprogramm folgendes Programm mit mindestens 50 Millionen<br />

Euro jährlich auszustatten. Die Förderquote sollte bei den empfohlenen 50 % liegen.<br />

267


6.13 Aufhebung von Blockaden in der<br />

Forschungspolitik – Verlässliche Forschungspolitik<br />

statt Orientierungslosigkeit der<br />

Bundesregierung<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

Die Forschungspolitik der jetzigen Bundesregierung, gekennzeichnet durch Mittelkürzungen,<br />

eine ideologisch orientierte Umschichtung der Forschungsschwerpunkte und eine ständige<br />

politische Umorientierung ohne wissenschaftliche Evaluation, führt zwangsläufig zu einem<br />

Absinken der in Deutschland erbrachten Forschungsleistungen in die Mittelmäßigkeit und in<br />

der Folge <strong>zum</strong> Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Im weltweiten<br />

wirtschaftlichen Wettbewerb kann Deutschland nur dann überleben, wenn dieser auch in<br />

Deutschland von einem fortschreitenden und deutlich intensiveren Wissenszuwachs begleitet<br />

wird.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert deshalb:<br />

1. Eine Mittelerhöhung, <strong>zum</strong>indest in dem von der Bundesregierung ursprünglich zugesagten<br />

Umfang für die Forschungs-Gesellschaften und -Gemeinschaften. Dies ist<br />

umso dringlicher, da die Wirtschaft in Deutschland mittlerweile zwei Drittel von den<br />

gesamten Forschungsaufwendungen trägt. Zudem muss man feststellen, dass die<br />

Wirtschaft in zunehmendem Umfang aus der Grundlagenforschung aussteigt.<br />

2. Eine Verbesserung der Koordination der Forschungsaufgaben zwischen den Forschungseinrichtungen<br />

sowie eine systematische und vergleichende Evaluierung ihrer<br />

Forschungsleistungen.<br />

3. Die Einführung eines leistungsorientierten Wissenschaftstarifs in Anlehnung an Kriterien,<br />

die für die Evaluierung von Forschungseinrichtungen angewandt werden.<br />

4. Den Abbau von bürokratischen und gesetzlichen Hürden, die die Forschung behindern.<br />

Das heiß. z. B., dass eine Behinderung und ein Aufschub im Vollzug aus ideologischen<br />

Gründen nicht akzeptiert werden kann. Konkret geht es etwa um<br />

die fehlende formale Betriebsgenehmigung für den Forschungs-Reaktor München<br />

2 (FRM 2) als für die Grundlagenforschung und die Materialwissenschaften<br />

wichtige Neutronenquelle in Europa,<br />

die ablehnende Haltung des Bundesforschungsministeriums <strong>zum</strong> Bau der<br />

wichtigsten und stärksten Neutronen-Spallationsquelle (ESS) in Europa,<br />

die halbherzige Entscheidung für einen Röntgenlaser am DESY in Hamburg<br />

vor dem<br />

Hintergrund der Grundsatzentscheidung für das Projekt TESLA (wichtiges<br />

Großforschungsgerät zur Strukturaufklärung der Materie),<br />

den Fadenriss bei der weiteren Nuklearforschung (Kernfusion und Kernspaltung),<br />

in Bezug auf den Kompetenzerhalt Deutschlands und die Vermarktung<br />

der bisher erzielten Forschungsergebnisse.<br />

5. Einen ausreichenden Schutz geistigen Eigentums zu gewährleisten. Vor allem forschungsintensive<br />

Unternehmen sind auf einen wirksamen und sicheren Patentschutz<br />

268


ihrer Erfindungen angewiesen, um Chancen und Risiken von F&E-Investitionen richtig<br />

einordnen zu können.<br />

6. Die Umsetzung der Europäischen Biopatentrichtlinie ohne Abstriche in deutsches<br />

Recht.<br />

7. Eine zügige Verabschiedung der europäischen Verordnung für das Gemeinschaftspatent.<br />

Dabei soll eine Neuheitsschonfrist, wie sie in den USA und Japan bereits e-<br />

xistiert, Forschern innerhalb eines halben Jahres die Möglichkeit geben, nach einer<br />

erstmaligen Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse einen Patentantrag zu stellen.<br />

269


270


7.<br />

Sozialpolitik über „Sozial ist, was Arbeit schafft“<br />

und „Fair ist, was Arbeit schafft“ hinaus<br />

7.1 „Faire Chancen für Menschen mit Behinderungen“ – Prinzipien einer 273<br />

liberalen Behindertenpolitik,<br />

Beschluss des 52. Ord. Bundesparteitags, Düsseldorf, 4. – 6. Mai 2001<br />

7.2 „Privater Krankenversicherungsschutz mit sozialer Absicherung für alle – 278<br />

die auf Wettbewerb gegründete liberale Alternative“,<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

7.3 „Wahlfreiheit statt Zwangskasse, privater Wettbewerb statt Staatsmedizin“, 282<br />

Beschluss des Präsidiums vom 15. März 2003<br />

7.4 „Für das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten: 284<br />

Patientenverfügungen stärken und endlich gesetzlich regeln,<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

7.5 „Liberale Rentenpolitik nimmt Herausforderungen einer alternden 285<br />

Gesellschaft an – Für eine generationengerechte Rentenreform“<br />

Beschluss der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion<br />

7.6 „Familie hat Zukunft! – Grundprinzipien liberaler Familienpolitik“, 292<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

7.7 „Jedem Kind seine Chance – 297<br />

Für eine Allianz von Familien- und Bildungspolitik“,<br />

Cornelia Pieper<br />

7.8 „Die wachende Generation – Für eine moderne und zukunftsfähige 301<br />

Seniorenpolitik“,<br />

Beschluss des Präsidiums vom 8. Dezember 2003<br />

271


272


7.1 Faire Chancen für Menschen mit Behinderungen<br />

Prinzipien einer liberalen Behindertenpolitik<br />

BESCHLUSS des 52. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Düsseldorf, 4.-6.05. 2001<br />

Die <strong>FDP</strong> will als einzige politische Kraft in Deutschland sowohl die größtmögliche Freiheit<br />

als auch ein höchstmögliches Maß an Eigenverantwortung für jeden einzelnen Menschen.<br />

Diese Prinzipien sind auch Richtschnur einer liberalen Politik für Menschen mit Behinderungen.<br />

Für Liberale ist Behindertenpolitik keine Sparten-, sondern Bürgerrechtspolitik.<br />

Menschen mit Behinderungen brauchen Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes<br />

Leben ohne Diskriminierung. Die Liberalen setzen sich deshalb auf nationaler und auch<br />

auf europäischer Ebene für eine Unterstützung von Nichtdiskriminierung behinderter Menschen<br />

gemäß Art.13 des Vertrages von Amsterdam ein.<br />

Im Mittelpunkt einer liberalen Behindertenpolitik steht der Mensch mit seinem Handicap,<br />

nicht das Handicap. Deshalb darf diese nicht nur für behinderte Menschen gemacht werden,<br />

sie muss mit behinderten Menschen gemacht und wesentlich durch sie mit gestaltet werden.<br />

Menschen mit Behinderungen müssen mit klaren Rechten und fairen Chancen ausgestattet<br />

werden, insbesondere ist auf die doppelte Diskriminierung schwer-behinderter Frauen zu<br />

achten. Gerade auch behinderte Menschen und deren Angehörige wollen mehr Gestaltungsspielraum<br />

für ihr Leben. In jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation müssen sie<br />

die Chance erhalten, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und können.<br />

Dies gilt für alle Formen von Behinderungen. Einzelne Gruppen von behinderten Menschen,<br />

die keine Lobby haben oder sich nicht so gut artikulieren können, dürfen nicht benachteiligt<br />

werden.<br />

Teilhabe und Integration in allen Lebensbereichen<br />

Ziel liberaler Behindertenpolitik ist echte Teilhabe, denn Menschen mit Behinderungen gehören<br />

in die Mitte der Gesellschaft.<br />

In der Behindertenpolitik kann es nicht um die Alternativen, entweder Integration oder spezielle<br />

Angebote für behinderte Menschen, gehen. Vielmehr müssen unterschiedliche Optionen<br />

und individuelle Wahlmöglichkeiten vorhanden sein. Lebens-, Lern- und Arbeitsmöglichkeiten<br />

sind sowohl in beschützten Rahmen wie auch als integrative Angebote zu entwickeln<br />

und zu forcieren.<br />

Kindergärten und Schulen<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt die verschiedenen Formen der Integrationsbemühungen in Kindergärten,<br />

Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung. Diesen Einrichtungen müssen zukünftig<br />

aber noch mehr Freiräume überlassen werden.<br />

In allen Bundesländern sollen behinderte Kinder in Regelkindergärten und Regelschulen<br />

gehen können. Vielfach sind integrative Gruppen für behinderte Kinder die beste Förderung,<br />

sie erfahren Normalität und lernen durch Nachahmung. Umgekehrt wird, wer bereits mit behinderten<br />

Kindergartenfreunden gespielt oder gemeinsam mit behinderten Klassenkameraden<br />

gelernt hat, auch später Behinderung nicht als unnormal begreifen.<br />

273


Integration bedeutet echte Teilhabe, d. h., die Kinder müssen in die Lage versetzt werden, im<br />

Rahmen ihrer Möglichkeiten Wissen zu erlangen und Kulturtechniken zu erlernen. Dies bedeutet<br />

immer zusätzliche Förderung und häufig pflegerische Betreuung auch in der Schule.<br />

Dabei darf die Integration nicht an finanziellen Vorgaben scheitern, denn von einer neuen<br />

Schule, die auch den Bedürfnissen der Schwächeren Rechnung trägt, werden alle Kinder<br />

profitieren.<br />

Neben den Integrationseinrichtungen sind auch besondere fördernde Schulformen für behinderte<br />

Kinder eine wichtige Alternative.<br />

Nicht alle behinderten Kinder werden in eine Regeleinrichtung wollen. Deshalb behalten z.B.<br />

Sonderschulen ihre wichtige Bedeutung. Dem Elternwillen und den Wünschen der behinderten<br />

Menschen sollte jedoch in Zukunft vermehrt Rechnung getragen werden. Auch die<br />

Durchlässigkeit zwischen den Einrichtungen ist zu verbessern. Behinderte und nichtbehinderte<br />

Menschen sollten zukünftig gemeinsam innerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet<br />

werden. Sonder- und Regelschulen können unabhängig voneinander unter einem Dach<br />

existieren.<br />

Die integrative Betreuung und Unterrichtung sollte auch auf die weiterführenden und berufsbildenden<br />

Schulen ausgeweitet werden. Die <strong>FDP</strong> spricht sich ausdrücklich gegen die Tendenz<br />

aus, aufgrund von Kostendruck Bildungs- und Fördereinrichtungen für behinderte Kinder<br />

in Pflegeeinrichtungen umzuwandeln.<br />

Die berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit Behinderung ist gerade im Hinblick auf die<br />

Hilfe zur Selbsthilfe wichtig. Durch innovative Modellprojekte wie z.B. Integrationsfachdienste<br />

soll eine weitgehende Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.<br />

An den Hochschulen sind Bedingungen zu schaffen, die das Studium eines Menschen mit<br />

Behinderung zur Normalität werden lassen. Neben baulichen und anderen Maßnahmen, die<br />

das Studium erst ermöglichen, setzen wir auf die verantwortliche Zusammenarbeit von Studenten,<br />

Universitätsverwaltung und Hochschullehrern, um Ideen zur individuellen Unterstützung<br />

zu entwickeln.<br />

Behinderte Menschen im Rentenalter<br />

Für behinderte Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, sind spezielle integrative<br />

Konzepte zu entwickeln, herkömmlich Alten- und Pflegeheime sind auf die besonderen Bedürfnisse<br />

älterer Menschen mit Behinderung in der Regel nicht eingerichtet.<br />

Arbeitsleben<br />

Für die meisten Menschen mit Behinderungen ist die Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung<br />

ein wichtiger Beitrag zu mehr Selbständigkeit.<br />

In diesem Zusammenhang gehören alle Sondervorschriften, die Menschen mit Behinderungen<br />

eigentlich die Arbeit erleichtern sollen, vorurteilsfrei auf den Prüfstand, auch wenn sie<br />

zweifelsohne gut gemeint sind. Es ist zu prüfen, ob diese Sondervorschriften behinderten<br />

Menschen die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher erschweren.<br />

Neben der wichtigen Aufklärungsarbeit, dass Menschen mit Behinderungen meist sehr zuverlässige,<br />

hoch motivierte und produktive Arbeitnehmer sind, will die <strong>FDP</strong> die Anreize für<br />

Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen, wirksam erhöhen. Staatlicher Dirigismus<br />

führt nicht weiter. Gefragt sind individuelle Konzepte, die die berechtigten Interessen<br />

von Menschen mit Behinderungen und die berechtigten Interessen von Arbeitgebern<br />

zusammenführen.<br />

274


Kreative Modelle, wie die sogenannten „Arbeitgebermodelle“, in denen sich Menschen mit<br />

Behinderungen ihre Arbeitsassistenten selbst einstellen und somit neue, sozialversicherungspflichtige<br />

Arbeitsplätze schaffen, sind steuerlich zu fördern.<br />

Trotzdem wird die bezahlte Arbeit in Werkstätten der Behindertenhilfe für viele Menschen mit<br />

Behinderungen die einzige Möglichkeit bleiben, zu arbeiten und muss deshalb dringend erhalten<br />

bleiben.<br />

Die Betriebe müssen sich unter marktwirtschaftlichen Bedingungen behaupten, dennoch darf<br />

z. B. notwendige Rationalisierung nicht dazu führen, dass die Arbeit stupide wird und keine<br />

Anforderungen mehr enthält, denn diese Arbeitsplätze sind häufig soziales Umfeld und Förderung<br />

in einem. Auch müssen die behinderten Mitarbeiter angemessen bezahlt werden.<br />

Sport und Kultur<br />

Teilhabe darf nicht am Schul- oder Werkstor enden. Gerade Sport und Kultur bieten sich für<br />

gemeinsame Unternehmungen behinderter und nichtbehinderter Menschen an.<br />

Die <strong>FDP</strong> erkennt die Bemühungen vieler Sportvereine ausdrücklich an, Menschen mit Behinderungen<br />

zu integrieren. Damit die Vereine in die Lage versetzt werden, qualifizierte Kurse<br />

anbieten zu können, sind von den Kommunen Zuschüsse zur speziellen Qualifikation und<br />

Schulung der Übungsleiter zu leisten.<br />

Kultur- und Kunstveranstalter, aber auch Bildungsträger wie z. B. die VHS sind aufgefordert,<br />

behinderte Menschen an ihren Veranstaltungen und Kursen teilhaben zu lassen. Eine Zusammenarbeit<br />

mit den Verbänden der Behindertenhilfe wäre hier sicher von Vorteil. Aber<br />

auch als Künstler sollten Menschen mit Behinderungen ein selbstverständlicher Teil der Kulturprogramme<br />

sein.<br />

Mobilität und Barrierefreiheit<br />

Der Grad an Mobilität ist ein Gradmesser für Teilhabe. Behinderte Menschen müssen sich<br />

frei in der Gesellschaft bewegen können, Hindernisse aller Art sind abzubauen.<br />

Dabei ist die von Liberalen angestrebte Barrierefreiheit umfassend zu verstehen: Sie bezieht<br />

sich einerseits auf die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und Plätzen, auf den privaten<br />

Wohnungsbau und die Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrs-mittel. Behindertengerechte<br />

Rampen, Aufzüge oder visuelle und taktile Leitsysteme sollten bereits beim Bau berücksichtigt<br />

werden.<br />

Viele Bahnhöfe sind mittlerweile behindertengerecht ausgestattet. Jedoch setzt sich dies bei<br />

den Zügen nicht fort: Erleichterte Einstiegsmöglichkeiten sowie rollstuhl-gerechte Abteile<br />

wären eine große Hilfe.<br />

Im privaten Bauwesen sollen Anreize geschaffen werden, an eine behindertengerechte Ausstattung<br />

zu denken, damit den behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte Entscheidung,<br />

wie und wo sie leben möchten, erleichtert wird. Dabei ist der Schaffung möglichst<br />

kleiner Wohneinheiten – auch für Wohngemeinschaften von Behinderten mit Nicht-<br />

Behinderten – der Vorzug zu geben.<br />

Barrierefreiheit bezieht sich andererseits auf die Zugangsmöglichkeiten zu den Medien: Die<br />

<strong>FDP</strong> begrüßt die Bemühungen der Fernsehsender behinderte Menschen z. B. durch Gebärdensprache<br />

oder Zweikanalton den Zugang <strong>zum</strong> Medium Fernsehen zu ermöglichen. Hier<br />

schaffen neue Technologien Chancen, Barrieren zu überwinden.<br />

275


Auch in der Telekommunikation sind die Hersteller von Telekommunikationsgeräten gefordert,<br />

ihre technischen Möglichkeiten zu nutzen, um Menschen mit Behinderungen an dieser<br />

wichtigen Kommunikationstechnologie teilhaben zu lassen.<br />

So ist z.B. bei der Gestaltung von Internetseiten auf die Nutzbarkeit durch Menschen mit<br />

Behinderungen zu achten. Die <strong>FDP</strong> hat sich als Vorreiterin in diesem Bereich erwiesen. Diese<br />

Anstrengungen sind beizubehalten und auszuweiten. Gerade in diesem Medium der Zukunft<br />

sind Liberale Wegbereiter für eine Einbeziehung der Bedürfnisse behinderter Menschen.<br />

Förderung und Rehabilitation - Grundlagen für mehr Lebensqualität und ein selbstbestimmtes<br />

Leben.<br />

Menschen mit Behinderungen wollen ihren speziellen Beitrag für die Gesellschaft leisten.<br />

Gute Förderung ist jedoch die Grundvoraussetzung für echte Teilhabe und somit ein selbstbestimmtes<br />

Leben behinderter Menschen. Sie setzt jedoch zunächst eine Früherkennung<br />

der Vielzahl der möglichen Behinderungen voraus. Hier sind alle pädagogischen, betreuenden<br />

und medizinischen Professionen gefragt.<br />

Gerade Menschen mit schwersten Behinderungen müssen häufig einfachste Fertigkeiten<br />

erst mühsam erlernen. Aber auch für Menschen mit nicht angeborenen Behinderungen wird<br />

durch gezielte Förderung und Rehabilitation wieder ein weitgehend normales Leben möglich.<br />

Dabei muss gute Förderung häufig eine Leben lang stattfinden, will sie wirklich dauerhafte<br />

Erfolge erzielen: Frühförderung spielt beim Erlernen von Grundfertigkeiten eine nicht zu unterschätzende<br />

Rolle. Diese bestimmen die ganze weitere Entwicklung, deshalb ist das bereits<br />

bestehende Netz von regionalen Frühfördereinrichtungen zu erhalten bzw. auszubauen,<br />

Standards und Finanzierungsregelungen müssen bundesweit angeglichen und gesichert<br />

werden. Die Eltern behinderter Kinder sind auf Unterstützung und auf ortsnahe, flexible mobile<br />

oder ambulante Hilfe dringend angewiesen. Dabei sind auch von Behinderung bedrohte<br />

Kinder zu berücksichtigen.<br />

Dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz des Vorranges der Rehabilitation vor der Pflege<br />

muss Rechnung getragen werden. Das bestehende System der Pflegeversicherung läuft<br />

diesem zuwider. Es gibt keine Anreize, Betroffene zu fördern, um sie z.B. in eine niedrigere<br />

Pflegestufe einstufen und somit ihren Zustand verbessern zu können.<br />

Seit der Einführung der Pflegeversicherung hat sich außerdem der Besorgnis erregende<br />

Trend entwickelt, schwerbehinderte Menschen in Pflegeheime abzuschieben, um so eine<br />

Finanzierung über die Pflegeversicherung zu erreichen. In diesen Heimen erfahren die Betroffenen<br />

nicht mehr die notwendige und durchaus erfolgversprechende Förderung. Die Sozialhilfeträger<br />

dürfen diesen Personenkreis nicht aus finanziellen Beweggründen entmündigen<br />

und die ihm zustehende Förderung vorenthalten.<br />

Den speziellen Einrichtungen der Behindertenhilfe sind wieder ein verbesserter finanzieller<br />

Spielraum und vermehrt Anreize für wirtschaftliches Verhalten einzuräumen, damit sie die in<br />

der Qualitätssicherung festgelegten Standards auch einhalten können.<br />

Materielle Absicherung als Hilfe zur Selbsthilfe<br />

Die <strong>FDP</strong> hat sich seit jeher dafür eingesetzt, den Gesetzes- und Vorschriftendschungel zu<br />

lichten. Dies gilt in besonderem Maß für die ausufernde Gesetzeslage in der Behindertenpolitik.<br />

Es hilft niemandem und erst recht nicht den Hilfesuchenden, wenn nur schwer nachvollziehbar<br />

und nicht eindeutig ist, von wem welche Hilfestellungen zu erwarten sind. Ziel eines<br />

eigenen Leistungsgesetzes für Behinderte Menschen muss deshalb sein, die bisher bestehenden<br />

Regelungen zusammenzufassen, zu vereinfachen und somit transparenter und ef-<br />

276


fektiver zu machen. Die Eingliederungshilfe hat im Sozialhilferecht mit seinem Nachranggrundsatz<br />

als sogenannte Hilfe in besonderen Lebenslagen nichts verloren. Kompetenzstreitigkeiten<br />

zwischen Leistungsträgern darf es nicht mehr geben.<br />

Deshalb fordert die <strong>FDP</strong> im Rahmen ihres Bürgergeldkonzepts einen zusätzlichen Bürgergeldanspruch<br />

für Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige. Dieser wird nach<br />

dem Grad der Behinderung in mehrere Stufen gestaffelt. Für die Einstufung sind Art und<br />

Schwere der Behinderung und der Pflegebedarf maßgebend, zusätzlich müssen der Förderund<br />

Beaufsichtigungsbedarf berücksichtigt werden.<br />

Der Mindestbetrag wird bei Vorliegen einer Behinderung grundsätzlich gewährt. Dieser Bürgergeldanspruch<br />

soll auch die Familien entlasten, die den größten Teil an Förderung und<br />

Pflege übernehmen. Die <strong>FDP</strong> möchte dies ausdrücklich anerkennen. Außerdem werden die<br />

bisher gewährten Nachteilsausgleiche durch das unbürokratische Bürgergeld ersetzt.<br />

Schwerbehinderte Menschen erhalten mit dem Bürgergeld eine Art Budget, über das sie<br />

selbst entscheiden können. Dies soll die Position der behinderten Menschen z. B. gegenüber<br />

den Einrichtungen der Behindertenhilfe stärken. Aber auch die Entscheidungsspielräume, wo<br />

und wie sie leben, werden vergrößert.<br />

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden<br />

heißt es in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert eine einheitliche Definition des Begriffs „Behinderung“ und ein Gleichstellungsgesetz<br />

für Menschen mit Behinderungen, um diesen Paragraphen mit Leben zu füllen.<br />

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung<br />

zu beseitigen bzw. zu verhindern, das Recht zur gleichberechtigten Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu<br />

ermöglichen. Dabei sind vorrangig innerhalb konkreter Einzelgesetze <strong>zum</strong> Beispiel im Miet-,<br />

Arbeits-, Haftungs-, und Ausbildungsrecht, aber auch im Strafrecht rechtliche Nachteile für<br />

Behinderte Menschen zu beseitigen.<br />

Medizinische Forschung - eine Chance auf mehr Lebensqualität<br />

Die medizinische Forschung ist bezüglich Entstehung und Auswirkungen der verschiedenen<br />

Behinderungsarten zu intensivieren. Schwerpunktmäßig sind außerdem Behandlung und<br />

Rehabilitation gezielt zu erforschen. Dies würde allen Menschen, z.B. auch chronisch Kranken<br />

zugute kommen. Die <strong>FDP</strong> lehnt in diesem Zusammenhang die Forschung an nicht einwilligungsfähigen<br />

Personen ab.<br />

Liberale Forschungspolitik orientiert sich immer an der Würde des Menschen.<br />

Die aktuelle Diskussion über das Klonen menschlichen Erbgutes zeigt, in welch ethischer<br />

und rechtlicher Grauzone sich die medizinische Forschung derzeit befindet.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt entschieden Bestrebungen ab, den perfekten Menschen zu erzeugen. Diese<br />

sind unvereinbar mit dem liberalen Menschenbild, welches das Individuum in seiner Einzigartigkeit<br />

in den Mittelpunkt seines Denkens stellt.<br />

277


7.2 Privater Krankenversicherungsschutz mit<br />

sozialer Absicherung für alle – die auf Wettbewerb<br />

begründete liberale Alternative<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6.06.2004<br />

I. Woran krankt das heutige Gesundheitssystem?<br />

Das deutsche Gesundheitswesen verliert zunehmend an Leistungsfähigkeit. Das umlagefinanzierte,<br />

auf dem Arbeitseinkommen basierende System der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV), in dem zur Zeit neun von zehn Bundesbürgern versichert sind, ist aus sich<br />

heraus nicht mehr reformierbar. Es ist nicht geeignet, die Herausforderungen aufgrund der<br />

demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und des abnehmenden Anteils<br />

der Lohneinkommen am Bruttosozialprodukt zu bewältigen:<br />

- Die an den Faktor Arbeit gekoppelte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

führt zu einer starken Konjunkturabhängigkeit sowie angesichts eines sinkenden<br />

Anteils der Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zu rückläufigen<br />

Einnahmen.<br />

- Die Lohnabhängigkeit belastet die Wettbewerbsfähigkeit regulärer Beschäftigung in<br />

Deutschland und verschärft damit das Problem der strukturellen Arbeitslosigkeit.<br />

- Die demografische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt führen ohne<br />

Reform zu massiv steigenden Beitragssätzen und einer weiteren Verschärfung der heute<br />

schon bedrohlichen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

- Die Grenzen einer auf Kostendämpfung ausgerichteten Politik sind überall deutlich sichtbar.<br />

Das System ist durch die ungeheure Vielzahl von Vorschriften undurchschaubar geworden.<br />

- Die Budgetierung hat zu einer immer offener zu Tage tretenden Rationierung geführt. Reglementierung<br />

und Regulierung verhindern, dass Versicherte und behandelnde Ärzte<br />

bestimmen, welche Leistungen im Krankheitsfall erfolgen und von der Versicherung getragen<br />

werden. Gesetzgeber bzw. stellvertretend die Selbstverwaltung maßen sich eine<br />

exzessive und wenig transparente Bevormundungskompetenz an. Mit jedem Reformtrippelschritt<br />

entfernen wir uns weiter und weiter vom Leitbild des mündigen Patienten.<br />

II. Die angeblichen Alternativen lösen die Probleme nicht<br />

Auch die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Reformvorschläge der anderen Parteien<br />

lösen die eigentlichen Probleme nicht. Weder die von SPD und Grüne geforderte sog. Bürgerversicherung,<br />

noch die Kopfpauschalen, wie die CDU sie will, sind zukunftsweisende Modelle,<br />

die das Gesundheitswesen nachhaltig stabilisieren können. Sie führen über kurz oder<br />

lang zu einer Einheitszwangversicherung, die die Bürger bevormundet.<br />

Die einkommensabhängige Bürgerversicherung von Rot-Grün verdient diesen Namen nicht.<br />

Sie ist alles andere als eine Versicherung. Sie hat den Charakter einer zweiten zusätzlichen<br />

Einkommensteuer, da sie an die gleiche Bemessungsgrundlage wie die herkömmliche Einkommensteuer<br />

anknüpft. Eine solche zweckgebundene Einkommensteuer ist verfassungsrechtlich<br />

unzulässig. Der Begriff „Bürgerversicherung“ ist reiner Etikettenschwindel. Die einkommensabhängige<br />

Bürgerversicherung verschärft die Problematik des demografischen<br />

278


Wandels, statt sie zu lösen. Die Konjunktur- und Lohnabhängigkeit des Gesundheitssystems<br />

bleibt zudem in vollem Umfang bestehen.<br />

Die Kopfpauschalen der CDU heben zwar die Lohnanbindung auf und kommen dem Gedanken<br />

einer Versicherung näher. Sie werden der demografischen Entwicklung jedoch ebenfalls<br />

nicht ausreichend gerecht und führen zu einer Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten,<br />

weil der Mut zu einem echten Versicherungsmodell fehlt.<br />

III. Die <strong>FDP</strong> will den privaten Krankenversicherungsschutz mit sozialer Absicherung<br />

für alle<br />

Die <strong>FDP</strong> sieht in der Privatisierung des gesamten Krankenversicherungssystems, die sozial<br />

flankiert werden muss, den besten Garanten dafür, dass die Herausforderungen an ein zukunftsfestes<br />

Gesundheitssystem erfolgreich bewältigt werden können. Sie will ein Gesundheitssystem,<br />

das den Versicherten in den Mittelpunkt rückt. Der Bürger muss die weitgehende<br />

Wahlfreiheit haben, wie er seinen Versicherungsschutz gestalten will. Vertragsfreiheit,<br />

Therapiefreiheit und freie Arztwahl müssen selbstverständlich werden. Die <strong>FDP</strong> will ein leistungsfähiges<br />

Gesundheitssystem durch mehr Wettbewerb, Wahlfreiheit und Eigenverantwortung.<br />

Sie will, dass die Chancen des medizinischen Fortschritts auch künftig voll genutzt<br />

werden können. Sie steht für die Fairness zwischen den Generationen. Die <strong>FDP</strong> will die<br />

Wachstumskräfte mobilisieren und das Problem der Arbeitslosigkeit wirksam lösen.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist deshalb gegen die Fortführung des Reparaturbetriebes und für einen grundsätzlichen<br />

Systemwechsel beim Krankenversicherungsschutz. Der Systemwechsel muss bewirken,<br />

dass die Menschen ihren Versicherungsschutz weitgehend selbst gestalten können und<br />

gleichzeitig im Hinblick auf den demografischen Wandel vorsorgen. Bürokratische Vorschriften<br />

müssen auf ein unabdingbares Minimum reduziert werden. Die staatliche Regulierung<br />

muss auf eine Rahmensetzung begrenzt werden, die sicherstellt, dass jeder Bürger im<br />

Krankheitsfall eine qualitativ gute medizinische Versorgung hat, auch wenn er über wenig<br />

Geld verfügt. Durch den frischen Wind von Wettbewerb und Wahlfreiheit werden Effizienz<br />

und Effektivität im Gesundheitssektor nachhaltig erhöht. Vielfalt und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

statt einer Einheitsversicherung bieten für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte<br />

Versorgung die besten Voraussetzungen.<br />

Die <strong>FDP</strong> spricht sich deshalb für ein freiheitliches Gesundheitssystem mit einem sozial flankierten<br />

privaten Krankenversicherungsschutz für alle aus:<br />

Eine Pflicht zur Versicherung für medizinisch notwendige Leistungen<br />

Jeder Bürger ist verpflichtet bei einem Krankenversicherer seiner Wahl einen Gesundheitsversicherungsschutz<br />

abzuschließen, der <strong>zum</strong>indest die vom Gesetzgeber vorgegebenen<br />

Regelleistungen umfasst. Bei den Regelleistungen handelt es sich um medizinisch unbedingt<br />

notwendige Leistungen. Sie entsprechen in etwa dem heutigen um bestimmte zahnmedizinische<br />

Leistungen und Krankengeldleistungen reduzierten GKV-Leistungskatalog. Die Versicherten<br />

haben bezüglich der Aufwendungen für die in Anspruch genommenen Regelleistungen<br />

eine sozial verträglich ausgestaltete Eigenbeteiligung zu zahlen.<br />

Altersrückstellungen verhindern steigende Beiträge wegen der älter werdenden Bevölkerung<br />

Alle Versicherungsanbieter kalkulieren ihre Prämien nach versicherungstechnischen Kriterien.<br />

Altersrückstellungen sorgen dafür, dass die Finanzierung der Gesundheitskosten über<br />

den gesamten Lebenszeitraum hinweg gleichmäßiger verteilt wird.<br />

279


Freie Wahl des Versicherungsschutzes für alle Bürger<br />

Aufgrund dieser Kalkulationsweise haben die Versicherten die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz<br />

frei zu wählen. Jeder Versicherte kann oberhalb des Katalogs von Regelleistungen<br />

zwischen verschiedenen Paketen von Leistungen wählen, auf die er im Versicherungsfall<br />

zusätzlich Anspruch hat. Er zahlt dann eine entsprechende Zusatzprämie. Die Versicherten<br />

sind frei darin, die Höhe der Eigenbeteiligung im Rahmen der privaten Tarife selbst zu<br />

bestimmen.<br />

Alle Krankenkassen werden private Versicherungsunternehmen<br />

Alle Versicherungsanbieter sind private Versicherungsunternehmen. Für die heutigen gesetzlichen<br />

Krankenkassen werden die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen,<br />

damit sie sich in private Versicherungsunternehmen umwandeln können. In diesem<br />

Zusammenhang ist u.a. zu prüfen, ob und in welchem Umfange den Krankenversicherern<br />

das Recht eingeräumt werden sollte, für die ehemals gesetzlich Krankenversicherten, für die<br />

in der Vergangenheit keine Altersrückstellungen gebildet wurden, Ausgleichsforderungen<br />

gegenüber dem Bund in ihre Bilanzen einzustellen. Diese Ausgleichsforderungen müssten<br />

dann über die Zeit bedarfsabhängig aus dem Bundeshaushalt getilgt werden.<br />

Finanzierung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten trennen<br />

Ein nach den Vorstellungen der <strong>FDP</strong> reformiertes Steuersystem mit Tarifen von 15, 25 bzw.<br />

35 Prozent sorgt dafür, dass die Bürger den notwendigen finanziellen Spielraum für ihre<br />

Wahlentscheidungen haben.<br />

Die Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung werden als steuerpflichtiger Lohnbestandteil<br />

ausgezahlt. Dadurch wird erreicht, dass steigende Beiträge zur Krankenversicherung<br />

nicht mehr die Arbeitskosten erhöhen.<br />

Wettbewerb und Wahlfreiheit als Kernelemente eines effizienten Gesundheitssystems<br />

Wettbewerb ist ein Gestaltungselement auf allen Ebenen des Gesundheitswesens, das vor<br />

allen Dingen der Sicherstellung von Effizienz und Versorgungsqualität dient. Er muss weitaus<br />

stärker als heute auf der Ebene der Krankenversicherer und der Leistungserbringer <strong>zum</strong><br />

Vorteil der Versicherten und Patienten <strong>zum</strong> Tragen kommen.<br />

Auch zwischen den Versicherungsunternehmen muss Wettbewerb bestehen. Das setzt eine<br />

Wechselmöglichkeit ohne Nachteile für die Versicherten wegen der Altersrückstellungen voraus.<br />

Die Versicherungsunternehmen haben kein Kündigungsrecht, damit lebenslanger Versicherungsschutz<br />

garantiert ist.<br />

Kostenerstattung sorgt für Transparenz und Mitsprache<br />

Die <strong>FDP</strong> will den Übergang vom Sachleistungs- <strong>zum</strong> Kostenerstattungsprinzip. Für die medizinische<br />

Leistung erhält der Patient künftig eine Rechnung. Dem Versicherten wird frei gestellt,<br />

nach Überprüfung der Rechnung diese selbst zu bezahlen oder seine Versicherung<br />

damit zu beauftragen. Dieses schafft die Grundlage für eine faire und transparente Vertragsbeziehung<br />

zwischen Patient und Leistungserbringer.<br />

Durch die Direktbeziehung zwischen Patient und Leistungserbringer ermöglicht die Kostenerstattung<br />

eine freie Entscheidung für eine frei wählbare Versorgungsform. Die jetzige, seit<br />

1.1.2004 geltende, halbherzige Ermöglichung der Wahl des Kostenerstattung für alle gesetzlich<br />

Versicherten ist eine Farce. Die damit verbundenen, restriktiven Regelungen verhindern<br />

die freie Wahl der Versorgung durch die Versicherte, weil niemand wagt, die Kostenerstattung<br />

frei zu wählen<br />

280


Notwendiger Gesundheitsschutz für jeden Bürger garantiert<br />

Jeder Bürger hat bei Geburt einen Anspruch darauf, <strong>zum</strong>indest im Umfang der Regelleistungen<br />

unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert zu werden.<br />

Die Regelleistungsprämie für die Kinder wird über das Steuersystem, ebenso finanziert,<br />

wie Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind.<br />

Jeder Bürger muss in der Lage sein, eine Versicherung abzuschließen, die <strong>zum</strong>indest die<br />

Regelleistungen umfasst. Aus diesem Grund sind zwei sozialpolitische Maßnahmen erforderlich:<br />

Zum einen muss jedes Versicherungsunternehmen mit Kontrahierungszwang einen Pauschaltarif<br />

anbieten, der diese Regelleistungen abdeckt und der weder nach Geschlecht noch<br />

nach sonstigen Kriterien differenziert. Risikoprüfungen und Risikozuschläge sind in diesem<br />

Tarif nicht zulässig.<br />

Zum zweiten muss jeder Bürger durch staatliche Transfers in dem Umfange unterstützt werden,<br />

in dem er nicht in der Lage ist, die Prämie für den Pauschaltarif und den Selbstbehalt<br />

aus eigenen Kräften aufzubringen.<br />

IV.<br />

Der Weg hin zu einem freiheitlichen Gesundheitssystem erfordert entschlossenes<br />

Handeln<br />

Die <strong>FDP</strong> zielt mit ihrem Vorschlag auf die Ursachen der Probleme statt auf ihre Symptome.<br />

Dies macht einen grundlegenden Wechsel hin zu einem neuen System und nicht nur eine<br />

bessere Einstellung vorhandener Stellschrauben notwendig. Der Umstieg von einem umlagefinanzierten<br />

System, das von der Hand in den Mund lebt, hin zu einem kapitalgedeckten<br />

System, das Vorsorge für den höheren Bedarf an Gesundheitsleistungen im Alter trifft und<br />

die notwendigen Spielräume für die Nutzung des medizinischen Fortschritts eröffnet, ist mit<br />

gravierenden Umstellungsmaßnahmen verbunden und nicht ohne zusätzliche Belastungen<br />

der heute lebenden Bürgerinnen und Bürger möglich.<br />

Es kommt darauf an, diese Belastungen durch Effizienzgewinne und die nachhaltige Belebung<br />

der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung möglichst gering zu halten und zwischen wie<br />

innerhalb der Generationen gerecht zu verteilen.<br />

Die <strong>FDP</strong> spricht sich auf dieser Grundlage dafür aus, mit dem schrittweisen Übergang zu<br />

einem freiheitlichen Gesundheitssystem mit Pflicht zur Versicherung und sozialer Absicherung<br />

unter Berücksichtigung der notwendigen rechtlichen und organisatorischen Anpassungsmaßnahmen<br />

so schnell wie möglich zu beginnen.<br />

281


7.3 Wahlfreiheit statt Zwangskasse, privater Wettbewerb<br />

statt Staatsmedizin<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 15. September 2003<br />

Freiheit und Wettbewerb statt Einheitskasse<br />

Die so genannte “Bürgerversicherung” löst kein einziges Problem unserer sozialen Sicherungssysteme!<br />

Hinter dem Begriff “Bürgerversicherung” verbirgt sich eine Mogelpackung, die<br />

den Menschen schon bald mehr Geld aus den Taschen zieht. Die “Bürgerversicherung” ist<br />

der Versuch, den Bürgern jegliche Freiheiten für die Gestaltung ihres Versicherungsschutzes<br />

zu nehmen. Rot-Grün setzt darauf, dass der Staat besser weiß als die Betroffenen, was gut<br />

für sie ist.<br />

Ein marodes System wird nicht dadurch in Ordnung gebracht, dass noch mehr Menschen<br />

gezwungen werden, in dieses System einzuzahlen. Mit der Zahl der Einzahler steigt auch die<br />

Zahl der Anspruchsberechtigten. Es kann daher keine Kostenentlastung geben: Jeder der<br />

einzahlt, erwirbt auch Ansprüche.<br />

Die “Bürgerversicherung” führt zur staatlichen Einheitsversorgung. Ohne Wettbewerb mit<br />

einem einheitlichen Leistungsangebot nach staatlichen Vorgaben "vegetieren die betroffenen<br />

Massen als Zwangsabonnenten der Ortskrankenkassen" (Kurt Tucholsky).<br />

Den Weg in Staatsmedizin und Einheitskasse werden wir als Liberale nicht mitgehen. Die<br />

Ausweitung der Zwangsversicherung kann und wird nicht die Unterstützung der <strong>FDP</strong> finden.<br />

Medizinische Versorgung ist gefährdet<br />

Die Lage des deutschen Gesundheitssystems ist Besorgnis erregend: Angesichts der finanziellen<br />

Schwierigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Defizit im letzten<br />

Jahr in Höhe von 3,4 Milliarden Euro und einem neuerlichen Defizit im ersten Halbjahr des<br />

Jahres 2003 in Höhe von 1,8 Milliarden Euro, einer hohen Verschuldungsrate, aufgebrauchten<br />

Rücklagen und ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Krankenhäusern sowie<br />

weiteren Herausforderungen durch demografische Entwicklung, medizinischen Fortschritt<br />

und sinkende Lohnquote, ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung im bestehenden<br />

Gesundheitssystem gefährdet. Ständig steigende Beiträge belasten Bürger und Betriebe.<br />

Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt werden die Lage in<br />

den kommenden Jahren weiter verschärfen.<br />

Strukturelle Reformen des Gesundheitswesens sind deshalb erforderlich. Wir müssen offen<br />

und ehrlich darüber diskutieren, was die Solidargemeinschaft in Zukunft noch leisten kann,<br />

und was der Einzelne selbst zur Vorsorge beitragen muss. Wie auch bei der Rente müssen<br />

wir auch die Krankenversicherung stärker auf eine kapitalgedeckte Basis stellen, um die<br />

Auswirkungen der demografischen Entwicklung mildern zu können. Wir brauchen mehr Freiheit<br />

im Gesundheitswesen: Statt noch mehr Menschen in ein staatlich organisiertes Zwangskorsett<br />

zu pressen, müssen wir den Menschen mehr Freiheiten geben. Wir brauchen statt<br />

einer Pflichtversicherung eine Pflicht zur Versicherung.<br />

282


Gesundheitswesen modernisieren<br />

Notwendig ist eine Gesundheitsreform, die in Anbetracht der gestiegenen Lebenserwartung<br />

und steigender Kosten durch den medizinischen Fortschritt auch in den nächsten Jahren<br />

insbesondere in der Zeit ab dem Jahre 2020 für alle Teile der Bevölkerung einen bezahlbaren<br />

Versicherungsschutz für die notwendige medizinische Versorgung im Krankheitsfall sichert<br />

und damit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne von Generationengerechtigkeit<br />

beherzigt.<br />

Daher setzt die <strong>FDP</strong> auf ein Gesundheitswesen, das eine gute und bezahlbare medizinische<br />

Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, den Menschen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

für den Umfang ihres Versicherungsschutzes gibt, Anreize für alle Beteiligten setzt,<br />

mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen, die freie Arztwahl garantiert,<br />

Schluss macht mit gesetzlich vorgegebenen Budgets gleich welcher Art und feste Preise für<br />

die einzelnen ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen vorsieht.<br />

Deswegen müssen wir den Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

auf einen Kernbereich konzentrieren. Wir müssen mehr Transparenz für Versicherte schaffen<br />

und das Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzen.<br />

Mehr Eigenverantwortung und mehr Wettbewerb, mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten<br />

beim Versicherungsschutz durch Selbstbehalte oder Boni – das sind die notwendigen<br />

Maßnahmen, um eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung für die Zukunft sicher<br />

stellen zu können.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat für eine freiheitliche Reform des Gesundheitswesens ein<br />

umfassendes Konzept vorgelegt und dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt.<br />

Die Einbeziehung aller Bürger in die Gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen ein gefährlicher<br />

Irrweg, der die bestehenden Probleme nicht behebt, sondern sie verschärft. Ein<br />

schlechtes System wird nicht dadurch besser, dass alle hineingezwungen werden.<br />

283


7.4 Für das Selbstbestimmungsrecht der<br />

Patientinnen und Patienten: Patientenverfügung<br />

Stärken und endlich gesetzlich regeln<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist die Patientenverfügung ein wesentliches Element der Selbstbestimmung<br />

über die Reichweite medizinischer Behandlung. Die <strong>FDP</strong> fordert den Deutschen Bundestag<br />

auf, Voraussetzungen und Folgen einer Patientenverfügung klar gesetzlich zu regeln. Patientenverfügungen<br />

müssen schnellstmöglich grundsätzlich formfrei wirksam sein. Sie sind<br />

schriftlich zu verfassen. Weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen lehnen die Liberalen ab. Eine<br />

ausreichend konkrete schriftliche Patientenverfügung muß gegenüber Ärzten, Betreuern und<br />

Verwandten verbindlich sein. Der klar <strong>zum</strong> Ausdruck gebrachte Patientenwille muß grundsätzlich<br />

zu jedem Zeitpunkt einer Erkrankung Wirksamkeit entfalten. Die bestehende<br />

Rechtsunsicherheit für die behandelnden Ärzte muß beseitigt werden. Eine Verfügung kann<br />

jederzeit – auch mündlich oder durch Kopfnicken – wieder geändert bzw. aufgehoben werden,<br />

selbst wenn sie schriftlich oder gar notariell erklärt worden war. Mündliche Willensäußerungen<br />

bleiben bei der Willensermittlung vor dem Vormundschaftsgericht entsprechend der<br />

geltenden Rechtslage gültig.<br />

284


7.5 Liberale Rentenpolitik nimmt Herausforderung<br />

einer alternden Gesellschaft an –<br />

Für eine generationengerechte Rentenreform<br />

Beschluss der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion vom 26.08.2003<br />

Die Rentenpolitik von Rot-Grün ist ein einziges Desaster. Die im Jahre 2001 als Jahrhundertwerk<br />

gefeierte Rentenreform von Walter Riester ist gescheitert. Die Riesterrente wird von<br />

der großen Masse der berechtigten Bürger nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich hat die<br />

Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Gesetzliche Rentenversicherung<br />

(GRV) in eine tiefe, finanzielle Krise gestürzt. So konnte trotz Einführung der<br />

Ökosteuer, trotz Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Absenkung der Rentenreserve<br />

der Beitragssatz zur GRV nicht stabilisiert werden. Die Finanzentwicklung der Arbeiterrenten-<br />

und Angestelltenversicherung ist seit der Riester-Rentenreform deutlich ungünstiger,<br />

als die Bundesregierung es den Wählern noch vor der Bundestagswahl 2002 versprochen<br />

hatte. Es ist zu befürchten, dass der Beitragssatz zur GRV Ende des Jahres auf über 20 %<br />

steigen wird (statt 18,7%, wie 2001 prognostiziert). Selbst bei einem mittlerweile unrealistischen<br />

Wachstum des BIP von 0,75 % in 2003 wird der Beitragssatz auf 19,8 % angehoben<br />

werden müssen. Auch in den Jahren nach 2004 ist, wenn sich die Rahmenbedingungen ungünstiger<br />

entwickeln als von der Bundesregierung unterstellt, ein weiterer Anstieg des Beitragssatzes<br />

bis 2006 nicht auszuschließen.<br />

Zu dieser aktuellen konjunkturbedingten Problematik kommen ab 2010 aufgrund des demographischen<br />

Wandels weitere, strukturelle Probleme hinzu, die den Reformdruck noch zusätzlich<br />

erhöhen. Die Brisanz der demographischen Entwicklung für die Bundesrepublik<br />

Deutschland ergibt sich neben der auch in anderen Ländern zu beobachtenden Alterung der<br />

Gesellschaft aus einer deutschen Besonderheit. Auf den Babyboom der späten fünfziger<br />

Jahre folgte der Pillenknick der späten sechziger Jahre. Vom Jahr 2010 an, wenn die Generation<br />

der geburtenstarken Jahrgänge in Rente geht, wird sich das Verhältnis Rentner / Beitragszahler<br />

dramatisch ändern. Hinzu kommt die immer längere Lebenserwartung. Seit der<br />

Einführung der umlagefinanzierten Rente im Jahre 1956 ist die Lebenserwartung um mehr<br />

als acht Jahre gestiegen. Diese deutlich längere Rentenbezugsphase muss zukünftig gegenfinanziert<br />

werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat angesichts dieser Herausforderungen immer auf die Notwendigkeit hingewiesen,<br />

eine steuerlich geförderte kapitalgedeckte private Alterssicherung aufzubauen.<br />

Dies war auch der grundsätzlich richtige Ansatz der Rentenreform 2001. Leider war die Umsetzung<br />

mehr als mangelhaft. Überbürokratisierung und miserables Marketing haben die<br />

Reform diskreditiert. Hinzu kam die Krise der Finanzmärkte.<br />

Angesichts der demographischen Lasten bleibt keine Zeit. Die Alterssicherungssysteme<br />

müssen jetzt fit für die Zukunft gemacht werden. Die <strong>FDP</strong> will Tempo machen und strebt - im<br />

Gegensatz zu allen anderen Parteien – einen Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik an:<br />

Ziel liberaler Rentenpolitik ist Beitragssatzstabilität zur Sicherung und Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen und eine ausreichende finanzielle Sicherung der Rentner im Alter bei einem<br />

fairen Interessenausgleich zwischen den Generationen.<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Lohnnebenkosten unter 35% senken. Dazu muss der Beitragssatz zur GRV<br />

dauerhaft auf unter 18% gesenkt werden. Angesichts der demographischen Entwicklung wird<br />

das Rentenniveau ausgehend von den durchschnittlichen Bruttolöhnen der umlagefinanzierten<br />

Rente bei einer Deckelung der Beitragssätze mittel- und langfristig von<br />

jetzt 48% deutlich absinken. Um eine flächendeckende Altersarmut zu vermeiden, muss<br />

die schnelle Förderung privater wie betrieblicher Altersvorsorge in den Mittelpunkt der Ren-<br />

285


tenpolitik gestellt werden. Langfristiges Ziel liberaler Politik ist, dass die private Vorsorge<br />

nach einer Übergangsphase die gesetzliche, umlagefinanzierte Rentenversicherung so ergänzt,<br />

daß erstere zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge etwa zur Hälfte zur<br />

Alterssicherung beiträgt.<br />

Dabei bleibt die <strong>FDP</strong> die Partei der Generationengerechtigkeit. Während Grüne und SPD<br />

seit 5 Jahren nur über Generationengerechtigkeit philosophieren (statt die Strukturreformen<br />

endlich anzugehen), stellt die <strong>FDP</strong> ihre Rentenpolitik ausdrücklich unter den Vorbehalt der<br />

Generationengerechtigkeit. Im Interesse der Generationengerechtigkeit sind die notwendigen<br />

Anpassungslasten so zu verteilen, dass die Anpassungen nicht den Erwerbstätigen allein<br />

aufgebürdet werden. Auch künftige Generationen können die Belastungen nicht alleine tragen.<br />

Trotz ihrer Rhetorik haben Grüne und Sozialdemokraten mit der Heraufsetzung der Beitragsbemessungsgrenze,<br />

der Absenkung der Rentenreserve und dennoch weiter steigenden<br />

Beitragssätzen sowie höheren Schulden den Interessenkonflikt zwischen den Generationen<br />

noch verschärft. Die <strong>FDP</strong> will keine Zeit mehr verlieren. Mit den Anpassungsschritten muss<br />

jetzt begonnen werden, denn je schwächer die Anpassungen heute ausfallen, desto größer<br />

wird die Last für die Rentner des Jahres 2030. Jährlich soll eine Generationenbilanz vorgelegt<br />

werden, um die Lasten abzuschätzen, die sich aus der Finanzwirtschaft des Staates für<br />

gegenwärtig und zukünftig lebende Generationen ergeben.<br />

1. Schwerpunkt liberaler Rentenpolitik ist die Stärkung und der massive Ausbau der privaten<br />

Altersvorsorge, indem die Notwendigkeit der privaten Alterssicherung transparenter<br />

und die staatliche Förderung entbürokratisiert und vereinfacht wird:<br />

Statt der zahlreichen komplizierten Kriterien des Altersvermögensaufbau-<br />

Zertifizierungsgesetzes soll als wesentliches Kriterium für die geförderte private Vorsorge<br />

eine praktikable Zweckbestimmung für die Altersvorsorge ausreichen. Ein<br />

echter Wettbewerb aller Anbieter muß gewährleistet sein. Die Bildung eines vererbbaren<br />

Kapitalstocks soll optional möglich sein. Die angebotenen privaten Altersvorsorgeprodukte<br />

sollen bestimmten Mindeststandards genügen.<br />

Eine verbesserte Information über die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge<br />

ist dringend notwendig. Die privaten bzw. betrieblichen und gesetzlichen Rentenversicherer<br />

müssen verpflichtet werden, für die Versicherten inflationsbereinigte<br />

Werte anhand realistischer Annahmen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung<br />

zu erstellen. Insbesondere bei Frauen ist nach empirischen Untersuchungen eine<br />

Fehlschätzung hinsichtlich ihrer zu erwartenden Rentenansprüche verbreitet.<br />

Der Zugang zur Altersvorsorge soll verbessert werden, indem die Förderberechtigung<br />

auf alle Bundesbürger ausgeweitet wird. Die Möglichkeiten von Personen mit<br />

geringen oder schwankenden Einkommen werden stärker berücksichtigt, um einen<br />

faktischen Ausschluss zu vermeiden. (So sollte der Pfändungsschutz nach § 850e<br />

ZPO auf Mindesteigenbeiträge ausgedehnt werden. Der Gesetzgeber sollte Anbieter<br />

ausschließen, die zu hohe Mindestbeiträge anbieten, indem Mindestbeiträge jenseits<br />

des Sockelbeitrages nach § 86 EStG in § 1 Abs. 1 S.1 AltZertG ausgeschlossen werden.<br />

Auch sollte ein anbieterseitiges Angebot zu Beitragsanpassungen <strong>zum</strong> Ausgleich<br />

an schwankende Einkommen durch Regelung in § 1 Abs. 1 S.1 AltZertG als<br />

Voraussetzung für die Zertifizierung sichergestellt werden.) Gerade der Erwerbs- und<br />

Einkommenssituation von Frauen soll mit einer solchen Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen<br />

besser Rechnung getragen werden.<br />

286<br />

Die Anreize <strong>zum</strong> Kapitalaufbau auch für liquiditätsschwache Personen, insbesondere<br />

Frauen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen verstärkt werden. (So<br />

sollte durch Überarbeitung von §§ 76 Abs. 2 und 88 Abs. 2 BSHG Renteneinkommen


auch aus geförderter Zusatzvorsorge nur hälftig auf die Sozialhilfe angerechnet werden.<br />

Nachträgliche Beitragszahlungen zur Ausschöpfung förderfähiger Höchstbeträge<br />

sollten 5 Jahre lang rückwirkend ermöglichen werden, wenn dem Vertragspartner die<br />

Bedienung der Altersvorsorge nicht möglich ist.)<br />

Das steuerliche Fördersystem soll vereinfacht werden, indem die bisherigen Fördermöglichkeiten<br />

nach §§ 3 Nr. 63, 10a, und 40b EStG durch einen neuen §10a<br />

EStG (für betriebliche und private AV) mit Sonderausgabenabzug und Zulagenförderung<br />

ersetzt wird.<br />

Eine unabhängige Beratungs- und Vermittlungsstelle, die in Deutschland etwa<br />

beim Verbraucherschutz angesiedelt werden könnte (Beispiel Schweden), soll Licht<br />

in das Dickicht der privaten Altersvorsorge bringen und preiswerte Standardprodukte<br />

vermitteln. Diese Standardrente soll auch allen Arbeitnehmern per Entgeltumwandlung<br />

als betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung stehen.<br />

Sollte sich nach einer Deregulierung der Förderkriterien der privaten kapitalgedeckten<br />

Altersvorsorge nicht innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren die Anzahl der abgeschlossenen<br />

Altersvorsorgeverträge drastisch erhöhen, behält sich die <strong>FDP</strong>-<br />

Bundestagsfraktion vor – begleitet von einer deutlichen steuerlichen Entlastung und<br />

einer ebenso deutlichen Senkung des Beitragssatzes zur GRV - eine Pflicht <strong>zum</strong><br />

Aufbau einer privaten Alterssicherung vorzuschlagen. Zwingende Voraussetzung<br />

einer Pflicht zur Versicherung ist eine Steuerreform, die das Steuerrecht vereinfacht<br />

und die Bürger nachhaltig entlastet und somit überhaupt erst in die Lage versetzt, eine<br />

zusätzliche Pflichtversicherung zu finanzieren und eine deutliche Flexibilisierung<br />

der Rahmenbedingungen für die Altersvorsorgeprodukte.<br />

Zusätzlich muss im Wege der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der<br />

Renten so schnell wie möglich die steuerliche Freistellung jeglicher Aufwendungen<br />

für private Altersvorsorge einsetzen (Zu verweisen ist hierbei auf die Ziffer IV. des Liberalen<br />

Steuerkonzeptes zur Rentenbesteuerung).<br />

Die bedarfsorientierte Grundsicherung, die von der rot-grünen Bundesregierung im<br />

Rahmen der Rentenreform 2001 eingeführt worden ist, soll wieder abgeschafft werden.<br />

2. Die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule im System der Alterssicherung in<br />

Deutschland muss weiter gestärkt werden. Zwar wurden mit der Rentenreform 2001 die<br />

bisherigen Regelungen <strong>zum</strong> Anspruch der Arbeitnehmer auf Betriebsrente, zur Unverfallbarkeit<br />

dieses Anspruchs, zu möglichen Durchführungsformen und zur steuerlichen Begünstigung<br />

von Betriebsrenten erweitert. Hier müssen dennoch weitere Reformen folgen:<br />

Es soll ein individuelles Altersvorsorgekonto als staatlich anerkanntes und gefördertes<br />

Instrument der kapitalgedeckten Altersvorsorge eingeführt werden, das<br />

alle Erscheinungsformen (Versicherungsvertrag, Banksparplan, Investmentsparplan<br />

u.a.) umfasst. Im Rahmen des Individuellen Altersvorsorgekontos soll einheitlich der<br />

Bereich der betrieblichen Altersversorgung wie der privaten Altersvorsorge erfasst<br />

werden. Die Arbeitnehmer sollten über das Jahr 2008 hinaus einen Anspruch<br />

auf Entgeltumwandlung zugunsten des Individuellen Altersvorsorgekontos<br />

geltend machen können. Das Altersvorsorgekonto soll dem Arbeitnehmer uneingeschränkte<br />

Portabilität/Unabhängigkeit vom Arbeitgeber gewährleisten. Im Rahmen<br />

der betrieblichen Altersversorgung sollte ein und derselbe individuelle Altersvor-<br />

287


sorgevertrag bei Wechsel des Arbeitsplatzes oder Beginn bzw. Ende einer Selbständigkeit<br />

durchgängig dotiert werden. Im Hinblick auf die innerhalb der EU bestehende<br />

Freizügigkeit müssen europaweite Standards zur Geltung dieses Altersvorsorgekontos<br />

eingeführt werden.<br />

Aus Sicht der Unternehmen und der Arbeitnehmer ist es wünschenswert, neben dem<br />

bestehenden Pensionsfonds zusätzliche individuelle Pensionsfonds zuzulassen,<br />

die nach dem US-amerikanischen Vorbild als Kapitalanlagegesellschaft gestaltet<br />

ist. Diese bieten ein flexibles und effizientes Rahmenwerk, mit dem die Eigenvorsorge<br />

der Arbeitnehmer und Zuwendungen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge<br />

kombiniert werden können. Die Erfahrung in den USA, dass individuelle Pensionsfonds<br />

einen maßgeblichen Beitrag zu einer weiten Verbreitung der betrieblichen<br />

Altersvorsorge leisten können, sollte auch für den Ausbau der betrieblichen und privaten<br />

Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden.<br />

Reine Beitragszusagen der Unternehmen sollen zugelassen werden. Das<br />

heutige System der betrieblichen Altersversorgung beruht auf Leistungszusagen des<br />

Arbeitgebers für den Versorgungsfall, der in der Regel weit in der Zukunft liegt. Dadurch<br />

können sich Finanzierungsrisiken ergeben, falls die Verzinsung des eingezahlten<br />

Kapitals nicht ausreicht, um die zugesagte Leistung abzudecken. Auch Planungsund<br />

Kalkulationssicherheit sind nicht gewährleistet. Es sind daher auch auf Beitragszusagen<br />

beruhende Modelle der betrieblichen Altersvorsorge zuzulassen. Gerade für<br />

kleine und mittlere Unternehmen liegt hier eine kalkulierbare Alternative, die den Einstieg<br />

in eine überschaubare betriebliche Altersvorsorge erleichtert.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion wird prüfen, eine Vorgabelösung auf betrieblicher<br />

Ebene wie in den USA einzuführen. Danach werden Arbeitnehmer bei Aufnahme des<br />

Arbeitsverhältnisses automatisch in eine förderfähige Direktversicherung, Pensionskasse<br />

oder einen Pensionsfonds aufgenommen, sofern sie nicht widersprechen.<br />

Die steuerlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung sind unsystematisch<br />

und unübersichtlich. Es sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu<br />

schaffen, dass auch bei Pensionskassen und der Direktversicherung nachgelagert<br />

besteuert wird. Bis dahin sind die Pauschsteuersätze für Direktversicherungen<br />

und Pensionskassen zu halbieren. Angesichts der dritten Stufe der Steuerreform,<br />

die auch zu einem sinkenden Eingangsteuersatz von 15% führt, müssen auch<br />

diese Pauschsteuersätze angepasst und wieder auf 10 Prozent gesenkt werden.<br />

Der Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen wird von heute 6 Prozent<br />

auf 3,5 Prozent zurückgeführt. Der Zinsfuß von 6 Prozent ist überhöht und führt dazu,<br />

dass die Rückstellungen den Umfang der Versorgungsverpflichtung nicht abdecken<br />

können.<br />

Den mit der Rentenreform 2001 eingeführten Tarifvorbehalt bei der Ausgestaltung<br />

der betrieblichen Altersvorsorge lehnt die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion ab, denn<br />

dieser schränkt die Wahlfreiheit der Anlage für Tarifbeschäftigte ein, während Mitarbeiter<br />

tarifungebundener Unternehmen weiterhin die freie Wahl haben. Die <strong>FDP</strong> lehnt<br />

Gemeinschaftstöpfe ohne individuell zuzuordnende Ansprüche und ohne Wahlfreiheit<br />

hinsichtlich der Anlageformen aus ordnungs- und vermögenspolitischen Gründen ab<br />

und spricht sich für betriebliche Regelungen statt tarifvertraglicher Lösungen aus.<br />

288


3. Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion setzt sich für eine bessere Nutzung der Lebensarbeitszeit<br />

ein, da eine Erhöhung der durchschnittlichen Beitragszahlungsdauer um ein<br />

Jahr eine Senkung der Beiträge um ein Prozent ermöglicht:<br />

Die Diskussion um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit am Ende des Erwerbslebens<br />

blendet wichtige Handlungsoptionen aus. Deutschland weist im internationalen<br />

Vergleich die längsten Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten auf.<br />

Die <strong>FDP</strong> will daher den möglichst frühen Einstieg in das Erwerbsleben durch<br />

eine kürzere und effizientere Ausbildung ermöglichen. Eine frühe Einschulung,<br />

das Abitur nach 12 Jahren, die Aussetzung der Wehrpflicht und kürzere Ausbildungs-<br />

und Studienzeiten verlängern im Ergebnis ebenfalls die Beitragszeiten<br />

und führen damit zu deutlichen Einnahmeverbesserungen der Rentenversicherung<br />

wie auch zu höheren Rentenansprüchen der Versicherten im Alter.<br />

Somit liegt auch in der Schul- und Bildungspolitik ein wichtiger Schlüssel zur Reform<br />

des Alterssicherungssystems.<br />

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer mit knapp unter 60 Jahren<br />

und der Frauen mit unter 61 Jahren bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalter<br />

von 65 Jahren zeigt, dass der Trend zur Frühverrentung trotz der Alterung unserer<br />

Gesellschaft ungebrochen ist. Für die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat aber die<br />

Annäherung des durchschnittlichen Renteneintrittsalters an das gesetzliche<br />

Priorität vor einer, wie von den anderen Parteien diskutierten, Heraufsetzung des<br />

gesetzlichen Renteneintrittalters auf 67 Jahre. Die Förderung der Frühverrentung<br />

zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme muss beendet werden. Die<br />

<strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion fordert daher die sofortige Abschaffung des § 428 SGB<br />

III und des Altersteilzeitgesetzes. Wenn das tatsächliche Rentenzugangsalter<br />

wieder ansteigen soll, müssen die Beschäftigungschancen Älterer verbessert und<br />

vorhandene Beschäftigungsbarrieren insbesondere im Arbeitsrecht abgebaut<br />

werden. Die Wirtschaft ist aufgefordert, die Erfahrung älterer Arbeitnehmer als<br />

Chance zu begreifen und angesichts der demographischen Entwicklung nicht weiter<br />

auf die Verjüngung der Belegschaften zu setzen.<br />

In einem freiheitlichen Staat ist eine individuelle Wahlmöglichkeit des Renteneintrittsalters<br />

sinnvoll, aber nur bei Abschlägen, die keine Subvention zu Lasten der<br />

übrigen Beitragszahler bedeuten. Die Rentenabschläge bei vorgezogenem<br />

Rentenbeginn von derzeitig 3,6 Prozent pro Jahr müssen künftig noch stärker<br />

die angestiegene Lebenserwartung berücksichtigen und dementsprechend<br />

erhöht werden. Die Rentenabschläge sollen variabel sein und die erreichten Versicherungszeiten<br />

berücksichtigen, indem <strong>zum</strong> Beispiel die Höhe der Abschläge je<br />

nach Anzahl der Versicherungsjahre variiert (Spanien, Österreich). Wer 45 Beitragsjahre<br />

hat, kann auch vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ohne Abschlag<br />

in den Ruhestand gehen. Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung<br />

leistet auch künftig die Solidargemeinschaft Ausgleich. Die Abschläge sollen daher<br />

nach Gesundheitszustand des Versicherten differenzieren.<br />

Die Rentenzuwächse müssen zur Wahrung der Generationengerechtigkeit die<br />

gestiegene Lebenserwartung der Bürger sowie die demographische Entwicklung<br />

widerspiegeln. In der Konsequenz begrüßt die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion den<br />

Vorschlag der Rürup-Kommission einen Nachhaltigkeitsfaktors einzuführen. Dieser<br />

stellt auf die Relation von Beitragszahlern und Leistungsempfängern ab und<br />

berücksichtigt sowohl die Entwicklung der Geburten als auch die der Erwerbstätigkeit,<br />

womit indirekt der demographische<br />

289


Faktor der Rentenreform der alten Bundesregierung wiedereingeführt wird, der die<br />

Rentenanpassung dämpfen sollte, wenn sich die Lebenserwartung erhöht.<br />

4. Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Konsolidierung und Neuorganisation<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung ein, um die umlagefinanzierte Säule der<br />

Alterssicherung auf die Herausforderungen der demographischen Entwicklung vorzubereiten:<br />

Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung bedürfen<br />

aufgrund des Vorrangs der Beitragssatzstabilität einer besonderen Legitimation.<br />

Dies ist aus verfassungsrechtlichen wie familienpolitischen Gründen bei<br />

den Kindererziehungszeiten in der GRV der Fall. Die Zahlungen, die die GRV<br />

der Arbeiter und Angestellten an die Knappschaft leistet, um deren strukturell<br />

bedingten Rückgang an Beitragzahlern auszugleichen, sind allerdings schrittweise<br />

zu verringern. Es ist nicht länger zu vertreten, über den Wanderungsausgleich<br />

zwischen GRV und Knappschaft (2002: 1,6 Mrd. €) das höhere<br />

Leistungsniveau der Knappschaft von der GRV finanzieren zu lassen. Das Leistungsniveau<br />

der Knappschaft sollte deshalb dem der GRV der Arbeiter und Angestellten<br />

angenähert werden, indem die Rentenanpassungen in der Knappschaft<br />

für längere Zeit geringer ausfallen als in der GRV. Die Anspruchsvoraussetzungen<br />

in Knappschaft und GRV sind ebenfalls anzugleichen.<br />

Im Rentenrecht für die Neuen Bundesländer hat die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion<br />

wesentliche Verbesserungen für Personengruppen gefordert, deren Rentenanwartschaften<br />

offenkundig durch eine Verletzung von Verfassungsrecht gemindert<br />

worden sind (Mittleres medizinisches Personal, Kommunale Wahlbeamte, Hochschullehrer).<br />

Eine weitere Verbesserung der Bestandsrenten in den Neuen Bundesländern<br />

muss sich in Zukunft wie für alle Bestandsrentner am Vorrang der<br />

Beitragssatzstabilität messen lassen und ist nur bei Realisierung anderer Einsparpotentiale<br />

in der GRV zu finanzieren, soweit nicht die Verletzung von höherrangigem<br />

Recht durch bestehende Regelungen evident ist.<br />

Die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung muss wieder<br />

deutlich aufgestockt werden. Sie muss konjunkturbedingte Einnahmeausfälle<br />

abfedern können, um das vertrauenschädigende kurzfristige Auf und Ab des Rentenbeitragssatzes<br />

weitgehend zu vermeiden. Dies war in den vergangenen vier<br />

Jahren unter Rot-Grün nicht der Fall. Rot-Grün hat im Gegenteil die Schwankungsreserve<br />

immer weiter abgeschmolzen, um Rentenbeitragssatzsteigerungen<br />

zu vermeiden und die Ökosteuer als Erfolg darzustellen.<br />

Im Interesse der Beitrags- und Steuerzahler ist die Organisationsreform in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ziel einer effektiven und leistungsfähigen<br />

Gestaltung der Rentenversicherungsträger zügig umzusetzen. Die bestehenden<br />

Institutionen auf Bundesebene (BfA, VDR, Bundesknappschaft, Seekasse<br />

und Bahnversicherungsanstalt) sollten zu einem Träger fusioniert<br />

werden, um eine kosteneffiziente Bündelung von strategischen und Querschnittsaufgaben<br />

zu erreichen und Koordinierungsaufwand abzubauen. Dem<br />

Prinzip der Wirtschaftlichkeit muss stärker Rechnung getragen werden, um Einsparpotenziale<br />

und Synergieeffekte auch auf der Landesebene zu erzielen. Die<br />

Zahl der Landesversicherungsanstalten soll ebenfalls deutlich verringert<br />

werden, um im Stabs- und Grundsatzbereich Verwaltungskosten zu sparen und<br />

den Koordinierungsaufwand zwischen den Trägern zu verringern. Eine neue Fi-<br />

290


nanzverfassung der Rentenversicherungsträger ist von diesen gemeinsam mit den<br />

Experten des Bundesversicherungsamtes und unter Hinzuziehung des Bundesrechnungshofes<br />

und ggf. externer privater Gutachter zu erarbeiten, die eine Vereinfachung<br />

der Finanzströme herbeiführt.<br />

5. Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für die Pluralität in den Alterssicherungssystemen<br />

einsetzen.<br />

Die „Bürgerversicherung“ der Grünen lehnen Liberale ab, weil die Bürger aus einer<br />

solchen Volksversicherung weniger Leistung bei höheren Beitragssätzen und Steuern<br />

erwarten können. Die <strong>FDP</strong> will daher die eigenständigen Systeme der Altersvorsorge<br />

beibehalten, wie die soziale Sicherung der Beamten und die berufsständischen Versorgungswerke<br />

der Freien Berufe. Eine Einbeziehung der Selbstständigen und<br />

Beamten in die GRV wird – auch nach Meinung der vom Deutschen Bundestag eingesetzten<br />

Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ - langfristig die Finanzierung<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung eher verschärfen, als erleichtern.<br />

291


7.6 Familie hat Zukunft!<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Grundprinzipien liberaler Familienpolitik<br />

Für Liberale sind soziale Bindungen in Familie und Verantwortungsgemeinschaften besonders<br />

wertvoll. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, mehr aber noch die Zukunft des<br />

eigenen Lebens. Wir sollten sie weder vorrangig als volkswirtschaftlichen Faktor noch als<br />

Armutsrisiko sehen. Wir meinen: Kinder machen Freude, stiften Sinn und können Bereicherung<br />

auch für das Alter sein!<br />

Wir Liberale streben daher eine Familienpolitik an, die auf vier Grundsätzen beruht:<br />

1. Wahlfreiheit der Lebensgestaltung<br />

2. Freiraum für die Lebensgestaltung<br />

3. Eigeninitiative und private Organisation vor staatlicher Regelung<br />

4. gleiche Teilhabe von Frauen und Männern.<br />

In der familienpolitischen Diskussion stehen heute oft die Belastungen bei der Kindererziehung<br />

im Vordergrund. So ist es unbestreitbar richtig, daß Kinder das Armutsrisiko der Eltern<br />

erhöhen können und es schwierig ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. Allerdings sollte<br />

anerkannt werden, daß heute schon etwa drei Prozent des Brutto-Inlands-Produktes (BIP)<br />

für Familienleistungen von Steuerzahlern und Beitragszahlern aufgebracht und umverteilt<br />

werden. Damit liegen wir im internationalen Vergleich auf einem guten Platz. Allerdings legt<br />

Deutschland anders als andere Länder einen deutlichen Schwerpunkt auf Geldleistungen im<br />

Vergleich zu Dienstleistungen für die Familie. Es sollte daher überprüft werden, ob die Mittel<br />

tatsächlich zielführend eingesetzt werden.<br />

Demografische Veränderungen haben einen langen Vorlauf. Seit Jahren gehen in Deutschland<br />

die Kinderzahlen zurück. Seit Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts ist jede<br />

Kindergeneration um ein Drittel kleiner als die ihrer Eltern. Dieser Rückgang ist aus zwei<br />

Gründen bisher kaum wahrgenommen worden: Die Lebenserwartung ist in den letzten 30<br />

Jahren um ca. acht Lebensjahre angestiegen, und in Deutschland leben mittlerweile zwölf<br />

Millionen Aussiedler, Ausländer und eingebürgerte Migranten und Migrantinnen.<br />

Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind komplex und betreffen alle Lebensbereiche<br />

der Menschen:<br />

Die Kinderzahlen werden nicht soweit steigen können, daß die Bevölkerungszahl<br />

stabil bleibt.<br />

Zuwanderung allein kann zwar weder das zunehmende Ungleichgewicht zwischen<br />

Jung und Alt ausgleichen, noch das Schrumpfen auffangen, ist aber eine geeignete<br />

Maßnahme zur Dämpfung des Demographiewandels.<br />

Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich an, die Finanzierungsprobleme der sozialen<br />

Sicherungssysteme verschärfen sich dadurch.<br />

Es gibt kein Patentrezept zur Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels.<br />

Nur mit einem Bündel von Maßnahmen kann den Veränderungen des demografischen Wandels<br />

nachhaltig begegnet werden.<br />

292


Der Kinderwunsch war immer dann gering, wenn in einem Klima von Arbeitslosigkeit, Angst<br />

und Orientierungslosigkeit wenig Zuversicht für die persönliche Zukunft bestand. Eine Politik,<br />

die die Sorge um den Arbeitsplatz verringert und Perspektiven für die ökonomische Zukunft<br />

der Familie schafft, ist entscheidender, als direkte familienpolitische Geldleistungen weiter zu<br />

erhöhen.<br />

Trotz aller Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte haben Männer immer noch einen<br />

geringen Anteil an der Kindererziehung – sei es als Väter, als Erzieher, als Grundschullehrer<br />

oder als Tagesväter. Für Männer ist es weniger selbstverständlich als für Frauen, ganz oder<br />

teilweise die Kindererziehung zu übernehmen – sowohl selbstbestimmt durch ihr eigenes<br />

Rollenbild als auch fremdbestimmt durch mangelnde Akzeptanz durch das soziale Umfeld<br />

und die Arbeitgeber. Wiederum konzentrieren sich die Probleme der Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf vor allem auf Frauen. Dies widerspricht dem Wunsch zahlreicher Frauen und<br />

Männer nach gleicher Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben.<br />

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Familien beginnen in den Köpfen der Menschen.<br />

Kinder- und Familienfreundlichkeit müssen wieder verstärkt als Wert und Einstellung ins Bewußtsein<br />

rücken. Nicht nur für die heutigen Eltern und deren Kinder haben ihre Familien einen<br />

hohen Stellenwert. Die eigene Familiengründung wird gerade von jungen Menschen als<br />

Lebensziel gewünscht.<br />

1. Wahlfreiheit der Lebensgestaltung<br />

Liberale unterstützen jede auf Dauer angelegte Gemeinschaft, in der Menschen füreinander<br />

einstehen und Verantwortung übernehmen. Besondere Unterstützung verdient dabei die<br />

Familie als generationenübergreifende Verantwortungsgemeinschaft. Liberale Politik ist immer<br />

offen für die Bedürfnisse und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern – sie berücksichtigt<br />

den gesellschaftlichen Wandel. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe<br />

von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen familiären Lebensformen<br />

und Lebensstilen geführt.<br />

Es ist nicht staatliche Aufgabe, die verschiedenen familiären Lebensformen zu bewerten<br />

oder zu lenken.<br />

Es ist vielmehr staatliche Aufgabe, einen fairen gesellschaftlichen Rahmen zu schaffen,<br />

in dem Frauen und Männer die Form ihrer Verantwortungsgemeinschaft frei wählen<br />

können.<br />

Das bedeutet:<br />

Für Männer und Frauen muß gleichermaßen eine Wahlfreiheit der Lebensform bestehen:<br />

Kindererziehung ist Sache der Eltern, nicht allein der Mütter. Auch Väter sollen<br />

die Freiheit haben, ohne Ansehensverlust und Einschränkung der beruflichen<br />

Aufstiegschancen ihre Erwerbsarbeit vorübergehend zugunsten der Kindererziehung<br />

reduzieren zu können.<br />

Das Unterhaltsrecht muß neu gestaltet werden. Minderjährige Kinder sowie noch in<br />

der Schulausbildung befindliche heranwachsende Volljährige müssen absoluten Vorrang<br />

vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, um Kinderarmut zu begegnen.<br />

Trennung oder Scheidung dürfen für die Partner nicht im bestehenden Maße Armutsrisiko<br />

bleiben. Auch für erziehende Personen mit Kindern ab dem Kindergartenalter<br />

ist es <strong>zum</strong>utbar, <strong>zum</strong>indest eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit aufzunehmen. Die Regelungen<br />

beim Erziehungsunterhalt von geschiedenen und nichtehelichen Eltern müssen<br />

einander angenähert werden.<br />

Die „Sandwich-Generation“, also Menschen, die Kinder und Eltern zugleich versorgen,<br />

muß mit Unterhaltsansprüchen in verkraftbarem Rahmen rechnen können. Der<br />

Vorrang des Kinderunterhalts gilt auch hier. Das Einkommen von Schwiegerkindern<br />

293


soll bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen für den Elternunterhalt außer Betracht<br />

bleiben.<br />

Wer gleiche Pflichten hat, muß auch gleiche Rechte haben. Die verbleibenden Benachteiligungen<br />

eingetragener Lebenspartner gegenüber der Ehe müssen daher beseitigt<br />

werden.<br />

2. Freiraum für die Lebensgestaltung<br />

Ehe, Familie und Lebenspartnerschaften sind nicht nur Ausdruck persönlicher und sozialer<br />

Bindung. Sie sind auch das kleinste und bedeutendste soziale Netz und stehen zu Recht<br />

unter dem Schutz der staatlichen Ordnung. Sie beruhen aber auf privaten Entscheidungen,<br />

die dem Einfluß des Staates nur bedingt zugänglich sind und sein sollten.<br />

Es ist nicht Aufgabe des Staates, Reproduktionsraten einer Gesellschaft zu planen<br />

und zu lenken. Niemand soll sich für Kinder oder Kinderlosigkeit – sei sie gewollt oder<br />

ungewollt - entschuldigen müssen.<br />

Es ist staatliche Aufgabe, gesellschaftlichen Freiraum zu schaffen, in dem Frauen<br />

und Männer einen Kinderwunsch realisieren können. Echte Freiheit bei der Entscheidung<br />

erfordert, daß der Staat familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen<br />

schafft und unfaire Nachteile ausgleicht. Wir wollen zu einem gesellschaftlichen Klima<br />

beitragen, das mehr Menschen ermutigt, sich Kinder als Teil ihres Lebens zu wünschen.<br />

Das bedeutet:<br />

Wie im liberalen Steuer-Gesetzentwurf vorgesehen, soll ein steuerlicher Grundfreibetrag<br />

von jährlich 7.700 Euro in voller Höhe für Erwachsene und Kinder gelten – mit<br />

der analogen Anpassung beim Kindergeld auf 200 Euro pro Kind und Monat.<br />

Zusätzlich sollen 12.000 Euro pro Jahr für die Beschäftigung von Hilfen im Privathaushalt<br />

steuerlich absetzbar sein.<br />

Familienpolitische Leistungen sollen sich stärker an der Kinderzahl orientieren. Das<br />

wird mit dem <strong>FDP</strong>-Steuerkonzept erreicht. Die Wirkung des Ehegatten-Splitting wird<br />

abgemildert und die Förderung der Kinder durch höhere Freibeträge und ein höheres<br />

Kindergeld deutlich verbessert.<br />

Die Finanzierung des Mutterschutzes soll in Zukunft nicht Aufgabe der Betriebe, sondern<br />

der Gesellschaft sein und deshalb aus Steuermitteln aufgebracht werden.<br />

Die Steuerklasse V wird abgeschafft.<br />

Die Liberalen wollen durch die sozial flankierte Privatisierung von Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Generationengerechtigkeit für die Kinder von heute und morgen<br />

schaffen. Dabei werden wir je nach Bedürftigkeit den sozialen Ausgleich gerade für<br />

Familien über Steuermittel finanzieren.<br />

Die heutigen steuerfinanzierten Mittel sollen für die Kindererziehungszeiten in der<br />

Gesetzlichen Rentenversicherung generationengerechter für den Aufbau einer „kapitalgedeckten<br />

Kinderrente“ verwendet werden, um Nachteilen beim Aufbau der Alterssicherung<br />

während der Erziehungsphasen besser zu begegnen.<br />

Familienförderung besteht nicht nur aus der dringend gebotenen finanziellen Besserstellung<br />

von Familien. Genauso wichtig ist das Ausräumen von Hemmnissen, die<br />

junge Paare von der Familiengründung abhalten: Die Infrastruktur öffentlicher Einrichtungen,<br />

Freizeitangebote, Ladenöffnungszeiten, öffentliche Nah- und Fernverkehrssysteme<br />

haben den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Familien Rechnung<br />

zu tragen. Die Entscheidung zur Familiengründung und das Erziehen von Kindern<br />

muß mehr Anerkennung finden, in der Arbeitswelt genauso wie im öffentlichen Leben.<br />

294


3. Eigeninitiative und private Organisation vor staatlicher Regelung<br />

Die Entscheidung für eine Familiengründung ist grundsätzlich eine private Angelegenheit.<br />

Das familiäre Zusammenleben, die Erziehung und das Heranwachsen von Kindern darf nicht<br />

verstaatlicht werden. Staatliche Eingriffe in die Familie selbst bedürfen einer besonderen<br />

Rechtfertigung. Wir Liberale wollen keine Rundum-Erziehung von Kindern durch staatliche<br />

Institutionen. Die Frage nach dem Verhältnis von Familie, Erziehung und Staat trifft den<br />

Kernbereich freiheitlich-demokratischer Grundordnung. Das bedeutet aber auch, daß zuallererst<br />

die Eltern ihrer Verantwortung bei der Erziehung gerecht werden müssen.<br />

Es ist nicht Aufgabe und das Recht des Staates, Eltern die Verantwortung für ihre<br />

Kinder abzunehmen.<br />

Es ist vielmehr staatliche Aufgabe, verläßliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die<br />

die Finanzierung ausreichender Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsleistungen sicherstellen.<br />

Dabei müssen private Anbieter und Initiativen Vorrang vor staatlichen Institutionen<br />

haben. Der Staat muß Leistungen finanzieren, er muß sie aber nicht zwingend<br />

selbst durchführen.<br />

Das bedeutet:<br />

Die Erziehungsfähigkeit der Eltern beispielsweise durch Elternkurse, Elternbrief und<br />

Beratungskurse ist zu stärken. Die Familie ist das erste und wichtigste soziale Ü-<br />

bungsfeld für Kinder und damit entscheidend für ihre Persönlichkeitsentwicklung. Es<br />

gilt, das Grundverständnis in der Familie und Gesellschaft zu vermitteln, daß Erziehung<br />

die Gestaltung und das Erleben zwischenmenschlicher Beziehungen und Achtung<br />

ist.<br />

Frühkindliche Bildung ist Aufgabe des Staates. Allerdings bedeutet dies nicht, daß Eltern<br />

auch die Erziehung ihrer Kinder an Kindergarten oder Schule delegieren können.<br />

Gerade ein liberaler Staat muß von den Eltern erwarten können, daß sie ihre Kinder<br />

an Werte wie Toleranz und Gewaltfreiheit heranführen und ihnen gesellschaftliche Integrationsfähigkeit,<br />

Disziplin, Leistungswillen und die Bereitschaft zur Übernahme von<br />

Verantwortung mit auf den Weg geben.<br />

Von Ländern und Kommunen fordert die <strong>FDP</strong> ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen<br />

ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Geburt) und die<br />

grundsätzliche Bereitstellung eines Ganztagsplatzes in Krippen, KiTas und Schulen<br />

(Horte) für Kinder berufstätiger Mütter und Väter.<br />

Langfristig sollen Kindergärten im Rahmen des Rechtsanspruches (halbtags) für Eltern<br />

gebühren-/beitragsfrei sein.<br />

Die private Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) muß als gleichrangiges Angebot<br />

neben der so genannten institutionellen Betreuung in Krippen gefördert werden<br />

– unbürokratisch, bundeseinheitlich und mit einem unabhängigen Bewertungssystem<br />

zur Qualitätssicherung.<br />

Bürokratische Hemmnisse für Kindertageseinrichtungen (z.B. Anforderungen an die<br />

räumliche Ausstattung) müssen überprüft und entrümpelt werden.<br />

Kommunale Kindertageseinrichtungen sollten so weit wie möglich privatisiert werden.<br />

Die Hochschulausbildung ist auf eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung<br />

auszurichten. Dazu gehören kompakte Ausbildungsmodule und Kooperationen<br />

der Ausbildungsstätten mit Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />

Die Einrichtung von Betriebskindergärten ist durch flexible und vereinfachte gesetzliche<br />

Vorgaben zu erleichtern. Für kleinere Unternehmen bieten sich Kooperationsformen<br />

mit anderen Betrieben oder mit Kindergärten sowie Tagespflegemodelle an. Professionelle<br />

Beratungsunternehmen können ihnen Marktübersicht verschaffen und ein<br />

paßgenaues Betreuungsangebot vermitteln.<br />

295


4. Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern<br />

Frauen und Männer haben die Freiheit, aber auch die Verantwortung, zur Erziehung ihrer<br />

Kinder beizutragen. Weder dürfen Männer durch gesellschaftliche Zwänge von ihrer gewünschten<br />

Erziehungsrolle abgehalten werden, noch dürfen berufliche Nachteile durch die<br />

Kindererziehung einseitig auf Frauen abgewälzt werden.<br />

Es ist nicht Aufgabe des Staates, lenkend in die Aufgabenverteilung von Frauen und<br />

Männern innerhalb der Partnerschaft und der Familie einzugreifen.<br />

Es ist allerdings Aufgabe des Staates, diejenigen familienpolitischen Maßnahmen, die<br />

er ergreift, so auszurichten, daß sie der gleichen Teilhabe von Frauen und Männern<br />

am Familien- und Erwerbsleben nicht widersprechen.<br />

Das bedeutet:<br />

Schutzgesetze für Eltern, vor allem für Mütter, die <strong>zum</strong> Einstellungshindernis werden<br />

können, sind auf den Prüfstand zu stellen. Diese Schutzgesetze, wie <strong>zum</strong> Beispiel<br />

das Recht auf Teilzeitarbeit, verringern die Karrierechancen und verlangsamen den<br />

beruflichen Aufstieg. Der Mutterschutz (sechs Wochen vor und acht Wochen nach<br />

der Geburt) ist zu erhalten.<br />

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu erreichen, bedeutet neue<br />

Rahmenbedingungen zu etablieren, die phasenweise, also sich abwechselnde Lebensmuster<br />

ermöglichen. Wir müssen uns verabschieden von dem gesellschaftlichen<br />

Druck, daß nach Beendigung der Ausbildung, in einer Lebenszeit von Ende 20 bis<br />

Mitte 40 Jahren alles gleichzeitig erreicht werden soll: berufliche Etablierung, Kinder<br />

bekommen und erziehen, Karriere, finanzielle Absicherung. Das Bildungssystem und<br />

die Arbeitswelt sind so zu gestalten, daß Frauen und Männer die lange Lebenszeit<br />

besser nutzen und mehrfache Wechsel zwischen Bildungs-, Arbeits- und Familienphasen<br />

ermöglicht werden.<br />

Eine familienfreundliche Personalpolitik in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ist<br />

längst nicht mehr eine betriebliche Sozialleistung, sondern Teil der zielgruppenspezifischen<br />

Personalentwicklung unterschiedlicher Personalgruppen, wie die „work-lifebalance-Programme“<br />

zur gelungenen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Wichtig<br />

sind auch gezielte Programme, die die Rückkehr nach Familienphasen erleichtern,<br />

<strong>zum</strong> Beispiel durch Vertretungstätigkeiten und Fort- und Weiterbildungen schon während<br />

der Elternzeit. Unternehmen sollen zur Durchführung des "Audit Beruf und Familie"<br />

gewonnen werden.<br />

Anreize für lange Erwerbsunterbrechungen sollen reduziert werden. Das Erziehungsgeld<br />

ist zu einer Lohnersatzleistung weiterzuentwickeln, damit die Entscheidung für<br />

ein Kind erleichtert wird.<br />

296


7.7 Jedem Kind seine Chance<br />

Für eine Allianz von Familien- und<br />

Bildungspolitik<br />

Cornelia Pieper<br />

Die Zeiten sind längst vorbei, in denen Politiker nur mit gönnerhaftem Schmunzeln sich familienpolitischer<br />

Fragen angenommen haben. Die demografische Entwicklung mit ihren zwei<br />

Ausprägungen, Geburtenrückgang und Überalterung der Gesellschaft, haben die Politiker<br />

aus ihrem Dornröschen Schlaf wach gezwickt und die Familie wieder auf die politische A-<br />

genda geholt. Die jüngsten Vorstöße der Bundesfamilienministerin Schmidt <strong>zum</strong> Ausbau der<br />

Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder sind zwar noch wackelige, doch vernünftige<br />

Schritte in die richtige Richtung. In dieselbe Richtung weist auch die Bildungspolitik. Bildung<br />

in Deutschland vom 21. Jahrhundert ist mehr als nur ein „Politikbereich“ neben anderen Bereichen,<br />

denn wer, wie wir, in einer Wissensgesellschaft lebt, lebt gleichzeitig in einer Bildungsgesellschaft.<br />

Die Bundesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt. Der Bundeskanzler hat 2004 <strong>zum</strong><br />

„Jahr der Innovation“ ausgerufen und die Zukunft der Universitäten <strong>zum</strong> Gegenstand der<br />

gegenwärtigen Diskussion erhoben. Doch wecken diese Diskussionen um die so genannten<br />

Elite- oder Spitzenuniversitäten den trügerischen Schein, Universitäten allein schafften blühende<br />

Bildungslandschaften. Doch weit gefehlt. Bildung fängt weder mit Universitäten an<br />

noch endet sie mit ihnen. Schulen gehören genau so auf die bildungspolitische Agenda wie<br />

berufliche Bildung und Weiterbildung, denn ansonsten gerinnt das Wort „Bildung“ zu bloßem<br />

Formelkram. Den Boden für diese späteren Phasen in der Bildung bereiten allerdings die<br />

Erziehung und die frühkindliche Bildung. Eine Bildungspolitik, die den Anforderungen der<br />

Bildungsgesellschaft genügen will, darf sich nicht auf einen einzigen Bereich einschränken.<br />

Elite- oder Spitzenförderung beginnt keineswegs mit der Immatrikulation an einer Universität,<br />

sondern wesentlich früher, schon in den Kinderstuben. Hochschulen mögen Elite bilden, oft<br />

aber entstehen Eliten eben außerhalb von Universität. Deshalb greift unsere gegenwärtige<br />

Diskussion zu kurz, wenn von Eliten nur im Zusammenhang mit Hochschulen die Rede ist.<br />

Die Wiege der Elite sind die Erziehung und die frühkindliche Bildung.<br />

Kindererziehung ist eine zentrale elterliche Aufgabe. Familie ist der erste und wichtigste Lernort<br />

für Kinder, an dem Kompetenzen und Einstellungen vermittelt werden, welche für das<br />

weitere Leben des Kindes bestimmend und prägend sind. Emotionale Wärme, Achtung, Respekt,<br />

kooperatives Verhalten, Verantwortungsbewusstsein sind die Eckpfeiler einer vorbildlichen<br />

Erziehung. Vorbildlich im doppelten Sinne: als hochwertige Erziehung und als Erziehung<br />

durch das Vorbild der Eltern. Doch nicht nur Eltern beeinflussen das Leben ihres Kindes,<br />

sondern auch umgekehrt verändern Kinder das Leben ihrer Eltern, die heute stärker<br />

denn je, Familie mit Beruf in Einklang zu bringen versuchen, ohne dabei das Wohl des Kindes<br />

außer Acht zu lassen.<br />

Die Allianz zwischen Familien- und Bildungspolitik muss also eine von beiden Seiten begehbare<br />

Brücke bauen, um einerseits die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen Kindern zu<br />

verbessern und andererseits die Eltern zu entlasten bzw. es insbesondere den Müttern zu<br />

ermöglichen, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ein tauglichstes Instrument, diese Brücke<br />

zu bauen, ist die frühkindliche Bildung. Sie muss <strong>zum</strong> Wohle des Kindes zweierlei leisten:<br />

Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung. Alle Kinder müssen unabhängig vom<br />

Geldbeutel ihrer Eltern und deren sozialer Herkunft die gleichen Chancen am Start erhalten,<br />

und jedes Kind muss nach seinen Neigungen und Eignungen gefördert werden. Nur wer die<br />

297


Ungleichheit der Kinder berücksichtigt, schafft Gerechtigkeit. Gleichmacherei hingegen bringt<br />

Ungerechtigkeit hervor.<br />

Ein Blick über die Grenze zeigt, dass Frankreich auf diesem Feld ein brauchbares Modell<br />

entwickelt hat. Mit ihren Vorschulen („écoles maternelles“) fördern die Franzosen die Dreibis<br />

Sechsjährigen - in Ausnahmefällen sogar die Zweijährigen. Diese Vorschulen sind kostenfrei<br />

und Bestandteil des nationalen Schulsystems. Die Erzieherinnen sind ausgebildete<br />

Grundschullehrerinnen und unterstehen dem Bildungsministerium. Nahezu alle Kinder von<br />

drei bis sechs Jahren und fast 35 % der Zweijährigen besuchen vor Beginn der Schulpflicht<br />

eine Vorschule. In Gebieten mit sozial benachteiligten Familien wird die Aufnahme der Kinder<br />

ab dem zweiten Lebensjahr besonders gefördert. Mit dieser Förderung von Kindern im<br />

Vorschulalter ist Frankreich europaweit Vorreiter. Deutschland muss hier einiges nachholen.<br />

Die Vorgaben des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

KJHG) sind eindeutig: Kindertageseinrichtungen, also Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte,<br />

haben die Aufgabe, die Entwicklung der Kinder zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit zu fördern. Die jüngsten internationalen Bildungsstudien<br />

wie PISA und IGLU zeigen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens in<br />

Deutschland besser umgesetzt werden muss. Dabei geht es weniger darum, den kleinen<br />

Kindern mehr Wissen beizubringen als vielmehr darum, ihnen Werte und Fähigkeiten wie<br />

Verantwortungsbewusstsein, Toleranz, Leistungsbereitschaft, Neugierde, Lernmotivation,<br />

Selbstbewusstsein und Selbstkontrolle zu vermitteln. Diese elementaren Eigenschaften sind<br />

grundlegend für jede Bildungsgesellschaft.<br />

Eine hochwertige frühkindliche Bildung kann gelingen, wenn mindestens folgende 7 Kriterien<br />

erfüllt werden:<br />

1. Ausbau des Angebotes<br />

Im Hinblick auf die großen Defizite besonders in den westlichen Bundesländern, muss die<br />

Anzahl der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren erhöht werden.<br />

2. Pädagogische Mindeststandards<br />

Derzeit sind die Qualitätsunterschiede zwischen einzelnen Kindertagesstätten sowohl in den<br />

westlichen als auch in den östlichen Bundesländern sehr groß. Deshalb müssen pädagogische<br />

Mindeststandards aufgestellt werden, welche Sprache, soziale und kulturelle Fähigkeiten,<br />

mathematische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen, bildnerisches und musikalisches<br />

Gestalten, Bewegung und Gesundheit, Ethik und Werte umfassen. Auch für Kinder<br />

unter 3 Jahren muss die pädagogische Qualität der Betreuung gesteigert werden. Besonderes<br />

Augenmerk ist auch auf die so genannte „gender-sensible“ Pädagogik zu legen, die auf<br />

die unterschiedlichen Lernweisen und Interessen von Mädchen und Jungen angemessen<br />

eingeht. So sollen Jungen beispielsweise besser in ihren sprachlichen und sozialen Fähigkeiten<br />

und Mädchen in ihren naturwissenschaftlichen Fähigkeiten gefördert werden.<br />

3. Evaluation<br />

Ein System der Akkreditierung bzw. Zertifizierung von Tageseinrichtungen muss die Qualitätssicherung<br />

gewährleisten. Eine verstärkte Evaluation der pädagogischen Arbeit und der<br />

Leistungsfähigkeit von Tageseinrichtungen ist notwendig, um die Qualitätsentwicklung fortlaufend<br />

zu überprüfen.<br />

298


4. Wahlfreiheit<br />

Wettbewerb und Qualität kann dann gesteigert werden, wenn Eltern sich unter der Vielfalt<br />

von kommunalen, privaten und betrieblichen Kindergärten die gewünschten Leistungen aussuchen<br />

können. Stärkere Nachfrage führt dazu, dass Familien ihre Interessen besser wahrnehmen<br />

können, beispielsweise hinsichtlich flexiblerer Betreuungszeiten in Ferienzeiten,<br />

denn Eltern, die in Schicht- oder Nachtdienst arbeiten, haben häufig Probleme, ihre Kinder<br />

entsprechend betreuen zu lassen.<br />

5. Kostenlose Betreuung<br />

Im Sinne der Chancengleichheit muss frühkindliche Bildung und nicht erst die schulische<br />

Bildung in Teilen kostenfrei sein. Es ist unverständlich, wieso endloses Studieren kostenlos<br />

bleibt, während die Gebühren für die Kindergärten explodieren. Im Rahmen des bundesrechtlichen<br />

Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, halbtags zwischen dem 3. Lebensjahr<br />

und der Einschulung, soll Kinderbetreuung für Kinder kostenlos sein. Wenn Familien<br />

einen Betreuungsbedarf haben, der über die kostenlosen Bildungs- und Erziehungszeiten<br />

hinausgeht, können Kindertageseinrichtungen dafür Beiträge erheben. Diese Maßnahme ist<br />

insbesondere für jene Kinder von großer Hilfe, die im persönlichen Umfeld wenig unterstützt<br />

werden und dürftige Startbedingungen haben.<br />

6. Ausbildung der Erzieher/innen<br />

Zur Verbesserung der Qualität ist auch eine bessere Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern<br />

notwendig. Deutschland ist neben Österreich das einzige Land, in dem die Erzieher<br />

nicht an Hochschulen ausgebildet werden. Es ist daher erfreulich, dass die Universität Bremen<br />

als erste bundesdeutsche Universität ab August 2004 das Weiterbildende Studium<br />

Frühkindliche Bildung anbietet. Die Ausbildung der Erzieher/innen muss auf hohem Niveau<br />

bundeseinheitlich konzeptionell und strukturell reformiert werden. Mindestens die Leitung<br />

einer Tageseinrichtung sollte daher eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau haben.<br />

7. Intensivere Elternberatung<br />

Die Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Erzieher/innen muss gestärkt werden, indem<br />

beide Seiten in der Kindererziehung und –bildung ihre Ziele, Methoden und Bemühungen<br />

aufeinander abstimmen. Die Beratungsangebote für Eltern sind zu verbessern und diese<br />

Angebote angehenden Eltern auch rechtzeitig bekannt zu machen. Eine aktivere Beteiligung<br />

der Eltern in Tageseinrichtungen würde dieser Zusammenarbeit neue Impulse geben.<br />

Diese 7 Kriterien pflastern die beiderseitig begehbare Brücke zwischen Familien- und Bildungspolitik.<br />

Sie schaffen Freiräume für Eltern, um sich beruflich zu entwickeln und sichern<br />

gleichzeitig eine hochwertige Betreuungsqualität für Kinder. Immer noch unterschätzt wird<br />

leider der volkswirtschaftliche Nutzen von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Wenn<br />

erwerbswillige Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind erhebliche Einnahme- und Einspareffekte<br />

für die öffentlichen Haushalte zu erwarten. Zudem werden im Bereich der Kindertageseinrichtungen<br />

Arbeitsplätze geschaffen und in der Tagespflege selbständige Existenzen<br />

gegründet. Bei besserer Kinderbetreuung können dann auch Alleinerziehende, die auf<br />

Sozialhilfe angewiesen sind, Erwerbstätigkeit nachgehen. In Westdeutschland wünschen<br />

sich immerhin 70% der nichterwerbstätigen Mütter mit Kindern bis zu 12 Jahren die Aufnahme<br />

einer Erwerbstätigkeit. Doch sie scheitern an mangelhaften Kinderbetreuungsangeboten.<br />

Wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit verbessern, können wir die Erwerbsquote<br />

von Frauen erhöhen und gleichzeitig die Geburtenentwicklung positiv beeinflussen.<br />

Und beide, die Erhöhung der Frauenerwerbsquote wie eine positive Geburtenentwicklung,<br />

wirken sich unmittelbar auf die sozialen Sicherungssysteme.<br />

Bildung ist ein offener Prozess, der Menschen befähigt, ihr Leben eigenständig in Familie,<br />

Beruf und Gesellschaft zu führen. Dabei geht es darum, Kinder und junge Menschen zur<br />

Selbständigkeit zu erziehen, <strong>zum</strong> selbständigen Denken, Handeln und – was in einer Bildungsgesellschaft<br />

unabdingbar ist – <strong>zum</strong> selbständigen Lernen. Aber Bildung zur Selbständigkeit<br />

ist nur durch Selbständigkeit in der Bildung möglich. Deshalb müssen wir einerseits<br />

299


durch Mindestvorgaben und kostenlose Angebote eine angemessene Betreuung aller Kinder<br />

gewährleisten und andererseits die Vielfalt der pädagogischen Ansätze in den Kindertageseinrichtungen<br />

fördern, damit jedes Kind seiner eigenen Persönlichkeit entsprechend betreut<br />

wird. Hier ist nicht das Prinzip Hoffnung angesagt, sondern das Prinzip Freiheit. Denn<br />

Kindertageseinrichtungen brauchen Freiräume und eigene pädagogische Ansätze, um die<br />

Individualität der ihnen anvertrauten Kinder optimal zur Geltung zu bringen. Wilhelm von<br />

Humboldt hat es 1792 auf den Punkt gebracht: „Der wahre Zweck des Menschen... welchen<br />

die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt, ist die höchste Bildung seiner Kräfte zu<br />

einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung.“<br />

300


7.8 Die wachsende Generation<br />

Für eine moderne und zukunftsfähige<br />

Seniorenpolitik<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 8. Dezember 2003<br />

23% der Bürger in Deutschland sind heute 60 Jahre und älter. Im Jahre 2050, so die Prognosen,<br />

wird mehr als ein Drittel unserer Bevölkerung 60 Jahre und älter sein. Noch nie gab<br />

es so viele ältere Menschen, die ihre dritte Lebensphase so aktiv, engagiert und gesund erleben<br />

können und dieses Leben auch eigenverantwortlich gestalten wollen. Gesellschaft und<br />

Politik werden diesen grundlegenden Veränderungen bisher in nur unzureichendem Maße<br />

gerecht. Die Sichtweise der Gesellschaft auf die Älteren entspricht trotz vereinzelter positiver<br />

Veränderungsansätze nicht der Realität. Die Politik thematisiert die wachsende Anzahl Älterer<br />

in den meisten Fällen als angebliches „Gefahrenpotential“ für das weitere Funktionieren<br />

der sozialen Sicherungssysteme. Seniorenpolitik ist in Deutschland nach wie vor dem Betreuungsgedanken<br />

verhaftet, der nur noch partiell seine Berechtigung hat.<br />

Die <strong>FDP</strong> versteht sich als Bürgerpartei für alle Generationen auch als Interessenvertreter der<br />

aktiven Älteren. Liberale verstehen Seniorenpolitik nicht als isoliertes Themenfeld, sondern<br />

als alle Politikbereiche durchdringende Querschnittsaufgabe. Die <strong>FDP</strong> will gemeinsam mit<br />

den Älteren einen Beitrag für ein neues Seniorenbild in unserer Gesellschaft leisten und die<br />

großen Ressourcen nutzen, die im Wissen und den Lebenserfahrungen älterer Mitbürger<br />

liegen. Deutschland kann es sich nicht leisten, Kenntnisse und Engagement einer stetig<br />

wachsenden Zahl seiner Bürger brach liegen zu lassen.<br />

Die <strong>FDP</strong> will ein Umdenken in der Seniorenpolitik zugunsten der Älteren und <strong>zum</strong> Nutzen<br />

unseres Landes.<br />

1. Durch gesellschaftliche Anerkennung und Respekt vor der Lebensleistung<br />

Die heute Älteren haben das Land nach 1945 wieder aufgebaut und den Grundstein für den<br />

heutigen Wohlstand der Gesellschaft gelegt. Sie erwarten dafür keine Privilegien, sondern<br />

Anerkennung ihrer Lebensleistung. Sie wollen in den meisten Fällen nicht mit teuren Vorruhestandsmodellen<br />

auf ein Abstellgleis geschoben und dann mit - häufig ebenso teuren - so<br />

genannten Integrationsmaßnahmen konfrontiert werden, sondern sich weiter für die Entwicklung<br />

des Landes und die Zukunft ihrer Kinder und Enkel einsetzen. Die <strong>FDP</strong> steht für die<br />

generationenübergreifende Verantwortungsgesellschaft. Sie will die Verantwortung der Älteren<br />

für die Jungen ebenso wie die Verantwortung der Jungen für die Alten zur Sicherung der<br />

Lebensqualität und des sozialen Zusammenhaltes aller Generationen.<br />

2. Durch eine Generationenbilanz<br />

Die demografische Entwicklung, das Älterwerden der Gesellschaft, ausschließlich als Gefahr<br />

für die Funktionsfähigkeit der grundlegenden sozialen Sicherungssysteme zu sehen und zu<br />

thematisieren birgt die Gefahr eines Kampfes der Generationen in sich.<br />

Die Krise unserer Sozialsysteme hat viele Ursachen. Die <strong>FDP</strong> will, dass Ältere nicht länger<br />

als die „Sündenböcke“ des drohenden Kollaps der Renten- und Krankenversicherung stigmatisiert<br />

und so als Alibi für die Reformunfähigkeit der Politik missbraucht werden. Die Vorlage<br />

einer jährlichen Generationenbilanz durch die Bundesregierung soll auch der unterschwelligen<br />

Diskriminierung Älterer entgegenwirken. Die <strong>FDP</strong> fordert die Abschaffung des<br />

gesetzlichen Renteneintrittsalters. Entscheidend für die Rentenhöhe soll die Zahl der Beitragsjahre<br />

sein, künftige Altersvorsorge zur Hälfte auf beitragsfinanzierter gesetzlicher<br />

Grundsicherung und zur Hälfte aus privater und kapitalgedeckter privater oder betrieblicher<br />

Altersvorsorge beruhen. Wir wollen eine bezahlbare Gesundheitsversorgung, die allen Bür-<br />

301


gern ohne Altersbeschränkungen zusteht. Dazu gehören auch eine präventive Altersmedizin<br />

und die Schaffung von geriatrischen und gerontologischen Lehrstühlen.<br />

3. Durch Unterstützung des lebenslangen Lernens<br />

Nur engagierte, gut ausgebildete und kreative Menschen werden angesichts des rasanten<br />

gesellschaftlichen, sozialen und vor allem technischen Wandels die Herausforderungen der<br />

Zukunft bewältigen. Für viele Ältere ist lebenslanges Lernen eine Selbstverständlichkeit. Gerade<br />

die neuen Informationstechnologien werden zunehmend von Älteren genutzt. Die Zahl<br />

der Internet-Nutzer im höheren Lebensalter wächst ständig. Die <strong>FDP</strong> will gemeinsam mit<br />

einschlägigen Bildungsträgern gezielte Angebote fördern, die den Zugang Älterer <strong>zum</strong> Internet<br />

und anderen modernen Technologien erleichtern. Das eröffnet sowohl neue Chancen für<br />

die berufliche Qualifizierung im höheren Alter als auch neue Möglichkeiten der Kommunikation<br />

bei mobilitätseingeschränkten Älteren.<br />

4. Durch eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes<br />

Die Erfahrungen zeigen: Frühverrentung ist als Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

ungeeignet und muss beendet werden. Die <strong>FDP</strong> will darüber hinaus die gesetzlichen<br />

Altersgrenzen für berufliche Tätigkeiten überprüfen und ggfs. abschaffen. Bei betriebsbedingten<br />

Kündigungen ist die Sozialauswahl nur nach den Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit<br />

und Unterhaltsverpflichtungen vorzunehmen. Auch Ältere gehen noch den<br />

Schritt in die Selbständigkeit, Marktzutrittsbarrieren auf diesem Weg sind deshalb abzubauen.<br />

5. Durch Förderung des Ehrenamtes und neuer Formen bürgerschaftlichen Engagements<br />

Viele Ältere sind bereit, ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen. Die <strong>FDP</strong> will zur stärkeren<br />

Mitwirkung in Seniorenvertretungen und –parlamenten motivieren und neue Anreize<br />

zur Erschließung der vorhandenen Potenziale für ehrenamtliche Tätigkeiten schaffen, u.a.<br />

durch die Zulassung einer sozialen und versicherungsrechtlichen Absicherung in den Fällen,<br />

in denen Menschen während ihrer Einsatzzeit ausschließlich in diesem Rahmen tätig sind.<br />

Notwendig sind neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements wie z.B. Freiwilligen-<br />

Agenturen und die Einführung eines freiwilligen sozialen Jahres für Senioren.<br />

<strong>FDP</strong>-Mitgliederwerbekampagne für aktive ältere Menschen<br />

Gemeinsam mit dem Bundesverband Liberale Senioren –LiS @ und den Jungen Liberalen<br />

wird vorgeschlagen, eine Mitgliederwerbekampagne für aktive Alte durchzuführen. Wir begrüßen,<br />

dass die Jungen Liberalen u.a. bereit sind, bundesweit in allen Kreisverbänden Veranstaltungen<br />

nach dem Motto „jung trifft alt“ durchzuführen. Die Kampagne wendet sich an<br />

Senioren, die sich einer modernen, aktiven Seniorenpolitik verpflichtet fühlen. Wir wollen den<br />

Dialog und das Miteinander der Generationen für eine gemeinsame Zukunft. Soziale Sicherheit<br />

und Generationengerechtigkeit sind die besten Grundlagen für diese Zukunft.<br />

Wer sich als „Ruheständler“ und/oder ab dem Alter 65 in der <strong>FDP</strong> engagieren will und in die<br />

Gesellschaft einbringen möchte, der kann für ein halbes Jahr kostenlos bundesunmittelbares<br />

Mitglied der <strong>FDP</strong> werden. Sie werden in ein besonderes Informations-, Dialog- und Veranstaltungsprogramm<br />

eingebunden. Nach Ablauf der sechs Monate können Sie entscheiden,<br />

ob Sie Mitglied bleiben möchten.<br />

Wir fordern die Älteren in unserem Land auf: Kommen Sie zu uns. Wir wollen Ihr Engagement,<br />

Ihre Ideen und Ihre Unterstützung. Wir brauchen Sie. Deutschland braucht Sie. Bringen<br />

Sie sich ein in die Gestaltung unserer aller Zukunft. Es geht nur gemeinsam!<br />

302


8.<br />

Zum liberalen Rechtsstaat<br />

8.1 „Liberale Innen- und Rechtspolitik sichert Bürgerrechte!“, 305<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

8.2 „Schluss mit der staatlichen Schnüffelei““, 320<br />

Beschluss des Präsidiums vom 7. März 2005<br />

8.3 „Antidiskriminierungsgesetz ablehnen.“, 321<br />

Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitags, Köln, 5. - 7. Juni 2005<br />

8.4 „Großer Lauschangriff“, 322<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 8.März 2004<br />

8.5 „Telefonüberwachung“, 323<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

8.6 „Keine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern“, 324<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

8.7 „SPD-Medienbeteiligung“, 325<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

8.8 „<strong>FDP</strong> kritisiert die geplante Übernahme der „Frankfurter Rundschau“, 326<br />

Beschluss des Präsidiums vom 22. März 2004<br />

8.9 „Lebenspartnerschaften: Partnerschaftsgesetz“, 327<br />

Entwurf „Lebenspartnerschaftsgesetz“<br />

8.10 „Zwangsheirat“, 376<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. – 6. Juni 2004<br />

8.11 „Zwangsheirat“, 378<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 29. November 2004<br />

8.12 „Die <strong>FDP</strong> fordert den Opferanwalt“, 380<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

8.13 „Rechtsextreme Gefahren- liberale Antworten“, 381<br />

Beschluss des Präsidiums vom 31. Januar 2005<br />

303


304


8.1 Liberale Innen- und Rechtspolitik sichert Bürgerrechte!<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

I. Jeder hat ein Recht auf Privatheit!<br />

II. Die Freiheit des einen endet nicht in den Köpfen der anderen!<br />

III. Offenheit der Gesellschaft bewahren!<br />

IV. Zu viele und zu schlechte Gesetze!<br />

V. Recht und Gerechtigkeit durchsetzbar machen!<br />

VI. Föderale Gewaltenteilung verteidigen!<br />

VII. Rechtsfrieden durch Privatautonomie!<br />

VIII. Grundrechtsschutz gegen hoheitliches Handeln der EU!<br />

IX. Wettbewerb um mehr Freiheit!<br />

Freiheit und Eigentum der Bürger zu schützen, betrachten Liberale stets als ihre vornehmste<br />

Aufgabe. Wir stehen für eine Innen- und Rechtspolitik, die klare Vorgaben macht, wie Sicherheit<br />

und Freiheit in einen liberalen Ausgleich gebracht werden können. Das sichert nicht<br />

nur die Rechte der Bürger, sondern bietet den vielen engagierten und motivierten Bediensteten<br />

in der Justiz und der Polizei eine klare Grundlage für ihre Arbeit. Von diesem Ideal hat<br />

sich der rot-grüne Interventions- und Überwachungsstaat weit entfernt. Noch nie in der Geschichte<br />

der Bundesrepublik sind so viele und so tiefe Eingriffe in Freiheit und Eigentum der<br />

Bürger in so kurzer Zeit vorgenommen worden, wie in den letzten Jahren. Bürger sowie Bedienstete<br />

bei Justiz und Polizei, die in besonderer Weise für die Sicherheit in unserer Gesellschaft<br />

sorgen, sind gleichermaßen verunsichert, wo die Grenzen zwischen Recht und Unrecht,<br />

Freiheit und staatlichem Zwang in unserem Gemeinwesen überhaupt noch verlaufen.<br />

I. Jeder hat ein Recht auf Privatheit!<br />

Privatheit und Intimität gehören zu den Grundfesten eines menschlichen Miteinanders, d.h.<br />

einer humanen Gesellschaft. Menschen können ihre Rolle, die sie in der Gesellschaft übernehmen<br />

wollen, nur dann selbstbestimmt wählen, wenn ihre Privatheit geschützt wird. Aus<br />

der Privatheit schöpfen wir die Kraft und Motivation, um unseren selbstgewählten Aufgaben<br />

und Pflichten nachkommen zu können. Diejenigen, die beständig nach mehr Staatszugriff<br />

auf das Privatleben der Menschen rufen, verstecken sich <strong>zum</strong>eist hinter gefährlich eingängigen<br />

Plattitüden. Als gefährlichste hat sich ein Satz erwiesen: „Wer nichts zu verbergen hat,<br />

hat auch nichts zu befürchten.“ Einer solch totalitär anmutenden Allverfügbarkeit des Staates<br />

über selbst die intimsten Lebensbereiche der Menschen setzen Liberale die Überzeugung<br />

entgegen, daß eine menschliche Gesellschaft auch Türen braucht, die für den Staat verschlossen<br />

bleiben müssen. Sie dürfen sich nur jenen öffnen, denen die Menschen Zugang<br />

zu ihrer Privat- und Intimsphäre gewähren wollen. Niemand ist verpflichtet, sein Privatleben<br />

zu offenbaren.<br />

In der modernen Informations- und Wissensgesellschaft sind solche Türen nicht nur gegenständlicher,<br />

sondern immer öfter auch informationeller Art. Die Kombinationsmöglichkeiten<br />

verschiedenster Datenspuren können heute einem voyeuristischen Blick mit dem Feldstecher<br />

in die Privatgemächer gleich kommen. Die Verwertung von Daten ist auch deshalb besonders<br />

sensibel, weil sie <strong>zum</strong>eist unmerklich wirkt. Bei einer Hausdurchsuchung weiß der<br />

Bürger, mit wem er es zu tun hat und daß er Rechtsschutz suchen kann, wenn er sich un-<br />

305


gerecht behandelt fühlt. Die Auswertung von Daten findet <strong>zum</strong>eist ohne sein Wissen statt.<br />

Die informationelle Selbstbestimmung und der Schutz personenbezogener Daten nehmen<br />

daher eine immer wichtigere Stellung ein. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsgüter<br />

in die Stellung von Grundrechten erhoben.<br />

Auch geänderte Lebensgewohnheiten und die Nutzung neuer Technologien müssen in den<br />

Schutz der Privatheit gleichwertig mit einbezogen werden. Die Nutzung von Mobilfunk und<br />

Internet können in einer Gesellschaft, die immer stärker durch Mobilität und Flexibilität geprägt<br />

ist, genauso <strong>zum</strong> Medium intimer Kommunikation werden, wie es früher nur das persönliche<br />

Gespräch in der eigenen Wohnung war. Natürlich bieten moderne Datenerhebungsmethoden<br />

und entsprechende Technologien auch Möglichkeiten, Kriminalität besser<br />

zu bekämpfen und die Bürger effektiver zu schützen. Liberale stehen daher für eine Balance<br />

zwischen der Nutzung moderner Datenerhebungsmethoden zur Kriminalitätsbekämpfung<br />

einerseits und dem fundamentalen Recht auf Privatheit der Bürger andererseits; zwischen<br />

der Freiheit des Individuums einerseits und dem Schutz der Gesellschaft andererseits.<br />

Bei der Abwägung zwischen dem Nutzen einer Datenerhebung oder -speicherung einerseits<br />

und dem Recht auf Privatheit andererseits ist stets zu berücksichtigen, daß der einzelne Eingriff<br />

für sich gesehen zwar klein erscheinen mag, aber die Summe aller Daten, die mittlerweile<br />

erhoben werden, und die Möglichkeiten zu ihrer Vernetzung bereits die Gefahr des Überwachungsstaates<br />

in sich bergen. Schon deshalb muß die Notwendigkeit der Datenerhebung<br />

regelmäßig nachgewiesen werden. Die <strong>FDP</strong> wendet sich strikt dagegen, punktuell einzelne<br />

Ermächtigungsgrundlagen für Überwachungsmaßnahmen zu schaffen, wenn kein politisches<br />

Gesamtkonzept für alle Überwachungsmaßnahmen in Summe vorgelegt<br />

wird.<br />

1. Erbgutbezogene und biometrische Daten sind schutzwürdig<br />

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erfaßt jede Form persönlicher Daten.<br />

Dazu gehören auch biometrische und erbgutbezogene Informationen. Auch sie soll und darf<br />

der Staat nur erfassen, speichern und auswerten, wenn es dafür zwingende Gründe gibt.<br />

Die DNA-Analyse hat sich zu einem effektiven Mittel zur Aufklärung schwerer Straftaten entwickelt.<br />

Aus liberaler Sicht ist ausdrücklich die Tatsache zu begrüßen, daß es den Strafverfolgungsbehörden<br />

immer stärker gelingt, sowohl aktuelle als auch weit zurückliegende Straftaten<br />

abschließend zu klären. Wir stehen gerade deshalb für einen verantwortungsbewußten<br />

Umgang mit der DNA-Analyse.<br />

Schließlich ist zu bedenken, daß im Erbgut bedeutend mehr Informationen verborgen liegen<br />

als in einem Fingerabdruck. Der Begriff „genetischer Fingerabdruck“ ist daher eine Verharmlosung.<br />

Die DNA-Analyse darf nicht zur Standardmaßnahme werden. Die rechtliche Gleichstellung<br />

der DNA-Analyse bzw. der daraus gewonnenen Datenmuster mit dem klassischen<br />

„Fingerabdruck“ lehnen wir daher ab. Aus heutiger Sicht ist in keiner Weise absehbar, welche<br />

Menge an personenbezogenen Informationen das Erbgut offenbaren kann. Gespeichert<br />

werden darf daher allenfalls der sogenannte „nicht-codierende Teil“. Aber auch dieser Teil<br />

verrät bereits jetzt mehr als nur die Identität und was in Zukunft infolge des wissenschaftlichen<br />

Fortschritts möglich ist, können wir heute nicht beurteilen. Bereits heute können aus<br />

dem sogenannten „nicht-codierenden Teil“ Rückschlüsse auf Geschlecht, Haarfarbe, ethnische<br />

Herkunft und Krankheiten (wie z.B. Trisomie 21) des Betroffenen gezogen werden. Verfahren,<br />

die Rückschlüsse auf Persönlichkeitsprofile erlauben sollen, wollen wir so weit wie<br />

möglich auszuschließen. Die Entnahme von DNA beim Menschen, die Speicherung, Verarbeitung<br />

oder Weitergabe der DNA-Muster zu Zwecken der Strafverfolgung darf auch weiterhin<br />

nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, § 81g Abs. 1 Nr. 1 StPO, erfolgen. Die<br />

<strong>FDP</strong> hält am Richtervorbehalt für die DNA-Entnahme fest. Bei der Untersuchung von anonymem<br />

Spurenmaterial ist auf die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung zu verzichten.<br />

306


Was für den Einzelfall gilt, also das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung (wie<br />

z.B. Sexual- oder Tötungsdelikte) und die Voraussetzung einer richterlichen Anordnung, muß<br />

auch für die massenhafte Vornahme Anwendung finden: Die sog. Reihen-DNA-Tests erzeugen<br />

einen massiven gesellschaftlichen Druck auf die Testpersonen, die scheinbar freiwillig<br />

auf ihre Persönlichkeitsrechte verzichten, um sich von einem Pauschalverdacht befreien zu<br />

können. Deshalb brauchen wir für Reihen-DNA-Tests dringend eine gesetzliche Grundlage,<br />

die klare Vorgaben zu Anlaß, Zweckbindung und Speicherungsdauer macht.<br />

Hierin muß vor allem auch eindeutig geregelt sein, daß die Weigerung, an einem solchen<br />

Test teilzunehmen, nicht bereits einen Anfangsverdacht begründet, der dann zu Anschlußmaßnahmen<br />

mit Eingriffscharakter führen würde.<br />

Auch biometrische Daten sind schutzwürdig: Die <strong>FDP</strong> kritisiert deshalb ausdrücklich, daß die<br />

Bundesregierung den Bundestag und die Bürger durch den Beschluß der Innenminister der<br />

Europäischen Union zu biometrischen Daten in Ausweisdokumenten vor vollendete Tatsachen<br />

gestellt hat: Der Bundestag hatte im sog. Terrorismusbekämpfungsgesetz (Schily II)<br />

nach heftigen Auseinandersetzungen auch innerhalb der rot-grünen Koalition und gegen die<br />

Stimmen und den Widerstand der <strong>FDP</strong> die Aufnahme biometrischer Daten in Reisepässen<br />

und Personalausweisen, ihre Speicherung und ihre Nutzung ausdrücklich einer eigenen Entscheidung<br />

vorbehalten und die Einführung einer zentralen Bundesdatei ausdrücklich verboten.<br />

Nun soll der Deutsche Bundestag, der durch das Bundesverfassungsgericht berufen und<br />

verpflichtet ist, alle für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Entscheidungen<br />

selbst zu treffen (sog. Wesentlichkeits- oder Parlamentsvorbehalt) den Beschluß der Innenminister<br />

nur noch abnicken dürfen. Eine öffentliche Debatte über Vor- und Nachteile der<br />

Maßnahmen und insbesondere über die Fälschungssicherheit soll verhindert werden. Für<br />

Liberale ist die vorsätzliche Mißachtung des Deutschen Bundestags durch den sozialdemokratischen<br />

Bundesinnenminister unerträglich und nicht hinnehmbar. Eine Absage gilt insbesondere<br />

der flächendeckenden Erhebung von digitalisierten Fingerabdrücken für jeden Personalausweis<br />

oder Reisepaß und erst recht der Anlage einer zentralen <strong>Datei</strong> mit diesen Daten.<br />

Der Bundesparteitag fordert den <strong>FDP</strong>-Bundesvorstand und die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion sowie<br />

die Deutsche Gruppe der Liberalen im Europäischen Parlament auf, alle rechtsstaatlichen<br />

Möglichkeiten zu ergreifen bzw. zu unterstützen, daß das EU-weite Vorhaben zurückgenommen<br />

wird, <strong>zum</strong>indest aber in Deutschland, wenn notwendig mit einer Sonderregelung,<br />

nicht umgesetzt wird.<br />

2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts <strong>zum</strong> sog. „Großen Lauschangriff“<br />

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 3.3.2004 zur Wahrung von<br />

Menschenwürde und Privatheit zu Recht hohe Anforderungen an den sog. „Großen Lauschangriff“,<br />

also das heimliche Belauschen von Gesprächen in einer Wohnung, gestellt, wenn er<br />

verfassungskonform sein soll. Das Urteil zeigt, wie tiefgreifend dieser Angriff auf die Bürgerrechte<br />

ist. Anstatt eine Regelung für theoretische Ausnahmesituationen zu schaffen, setzt<br />

sich die liberale Partei für eine konsequente Abschaffung des „Großen Lauschangriffs“ ein.<br />

3. Auswirkung des Urteils auf den sog. präventiven „Lauschangriff“<br />

Das BVerfG hat den sog. Großen Lauschangriff nur insoweit für zulässig erklärt, als er zur<br />

Verfolgung bestimmter sehr schwerer Straftaten unerläßlich ist und den Kern der Privatheit<br />

nicht berührt, der ein wesentlicher Teil der Menschenwürde ist. Die Menschenwürde endet<br />

aber nicht an der Wohnungstür und ist nicht nur bei der Strafverfolgung zu beachten. Die<br />

Grundsätze des BVerfG über den Schutz der Privatheit müssen darum auch bei anderen<br />

Formen der Informationserhebung – z.B. bei der Telefonüberwachung – und im Polizeirecht<br />

der Länder beachtet werden.<br />

307


So hat das BVerfG ausdrücklich entschieden, daß Daten aus „Lauschangriffen“ nur dann an<br />

die Polizei weitergegeben bzw. von ihr erhoben werden dürfen, wenn das zur Abwehr einer<br />

unmittelbar drohenden, konkreten Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit einer Person sowie<br />

zur Abwehr einer Gemeingefahr bei Sach- und Vermögenswerten notwendig ist, also bei<br />

einer unmittelbar drohenden, konkreten Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Menschen<br />

und Sachen mit insgesamt hohem Wert. Was aber für die Weitergabe von Daten gilt, muß<br />

erst recht für ihre Erhebung gelten. Darum ist auch im Polizeirecht eine eindeutige rechtsstaatliche<br />

Abgrenzung, eine überzeugende richterliche Kontrolle und eine kurzfristige, unbedingte<br />

Benachrichtigung der Betroffenen zu fordern, soweit dadurch der Zweck der Gefahrenermittlung<br />

nicht gefährdet wird. Die <strong>FDP</strong> fordert daher die unverzügliche Reform der<br />

deutschen Polizeirechte und sonstiger landesrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen in Sinne<br />

der Entscheidung des BVerfG.<br />

4. Praxis der Telefonüberwachung<br />

Seit Jahren nimmt die Zahl der durch den Staat überwachten Telefongespräche zu. Die Zahl<br />

der überwachten Personen hat sich innerhalb der letzten Dekade fast verdreifacht. Rechtswissenschaftliche<br />

Studien wie die der Hochschullehrer Backes und Gusy oder auch des<br />

Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg zweifeln an,<br />

ob ein beachtlicher Teil der angeordneten Überwachungen überhaupt rechtmäßig erfolgt.<br />

Zudem stellt die Rechtsprechung des BVerfG <strong>zum</strong> sogenannten „Großen Lauschangriff“<br />

Maßstäbe auf, die in der Informationsgesellschaft auch für Telefonate gelten müssen. Die<br />

Tatsache, daß die Telefonüberwachung ein „Breitenphänomen“ zu sein scheint, ist nämlich<br />

geeignet, die Freiheitlichkeit der privaten Kommunikation in unserer Gesellschaft an sich zu<br />

beeinträchtigen. Neben der subjektivrechtlichen Dimension der Grundrechte ist hier auch die<br />

objektive Werteordnung des Grundrechtskatalogs unseres Grundgesetzes immer stärker<br />

betroffen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert daher, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und die Dauer<br />

einer Telefonüberwachung zu konkretisieren. Insbesondere muß das Verfahren der richterlichen<br />

Anordnung eine angemessene Begründung vorsehen. Die Anordnung muß einerseits<br />

die konkreten Umstände des Einzelfalles darstellen, aus denen ein Tatverdacht hergeleitet<br />

wird, und dagegen andererseits die Belange des unmittelbar Betroffenen unter Berücksichtigung<br />

des Verhältnismäßigkeitsprinzips abwägen. Wir setzen uns für eine kritische Prüfung<br />

des Katalogs der Straftaten ein, die Anlaß einer Telefonüberwachung sein können. Ziel der<br />

Überprüfung muß es sein, die Anzahl der abgehörten Verbindungen wieder auf ein minimal<br />

notwendiges Maß zurückzuführen. Es sind gesetzliche Voraussetzungen dafür zu schaffen,<br />

daß der für die Anordnung zuständige Richter die Verantwortung für das weitere Verfahren<br />

trägt und das Ergebnis seiner Anordnung kontrollieren kann.<br />

Es ist weiterhin sicherzustellen, daß der von einer Telefonüberwachung Betroffene auch tatsächlich<br />

von der Überwachung im Anschluß informiert wird und die Rechtmäßigkeit der<br />

Maßnahme nachprüfen lassen kann. Um die parlamentarische Kontrolle zu garantieren, ist<br />

dem Deutschen Bundestag jährlich eine detaillierter Bericht über Anlaß, Verlauf, Ergebnisse,<br />

Anzahl der Betroffenen und Kosten der Telefonüberwachungsmaßnahmen (auch unter Berücksichtigung<br />

der Kosten für Dolmetscher) vorzulegen.<br />

Nicht nur bei der Verfolgung von Straftaten, sondern auch zu präventiven Zwecken werden<br />

in Deutschland Telefongespräche abgehört. Hier hat das BVerfG entschieden, daß §§ 39 ff.<br />

des Außenwirtschaftsgesetzes, die entsprechende Befugnisse vorsahen, dem Gebot der<br />

Menschenwürde und dem Schutz der Privatheit widersprechen. Die Neuregelung im Zollfahndungsdienstgesetz<br />

genügt diesen Anforderungen aus unserer Perspektive nicht. Die<br />

Eingriffsvoraussetzungen müssen daher unverzüglich den Vorgaben des BVerfG angepaßt<br />

werden.<br />

Die von der rot-grünen Koalition eingeführte massenhafte und pauschale computergestützte<br />

Überwachung aller Telekommunikationsbeziehungen mit dem Ausland durch den BND muß<br />

308


<strong>zum</strong>indest begrenzt werden. Die <strong>FDP</strong> fordert das Auslaufen dieser Bestimmungen des G 10-<br />

Gesetzes <strong>zum</strong> Ende des Jahres 2006, damit nach einer überzeugenden Ergebniskontrolle<br />

entschieden werden muß, ob und ggf. wie sie fortgeführt werden sollen.<br />

5. Keine Steueridentifikationsnummer<br />

Die Einführung der sog. Steueridentifikationsnummer, die seit dem 1. Juli 2004 jedem Neugeborenen<br />

zugewiesen wird und die an die Personenkennziffer in der ehemaligen DDR erinnert,<br />

ist ein Schritt in Richtung absoluter Überwachung. Sinn und Zweck einer solchen verpflichtenden<br />

Identifikationsnummer durch Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes und<br />

der Abgabenordnung kann nämlich nur noch stärkere Datenverknüpfung und –auswertung<br />

sein. Wir sprechen uns daher gegen solche Maßnahmen aus.<br />

6. Dienstleister nicht <strong>zum</strong> Vertrauensbruch zwingen! – Keine Kontenschnüffelei und Vorratsdatenspeicherung<br />

Die freiheitliche Bürgergesellschaft lebt von Vertrauensbeziehungen. Besonders wichtig ist<br />

dies in Beziehungen zu Dienstleistern, die häufig – mit freiwilliger, weil auf Vertrauen beruhender<br />

Zustimmung der Kunden – Einblick in sensible Daten nehmen können. Es grenzt an<br />

eine Zumutung, wenn diese Vertrauensbeziehungen dadurch zunehmend belastet werden,<br />

daß der Staat den Dienstleistern in Deutschland immer mehr die Rolle eines Erfüllungsgehilfen<br />

bei der Datenspionage aufzwingt. Wir wollen keine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung,<br />

durch die die Telekommunikationsanbieter dazu beitragen sollen, die Kommunikation<br />

ihrer Kunden für den Staat zu überwachen. Der unter dem Stichwort der Kontenevidenzkontrolle<br />

bewerkstelligte Zugang zu allen Informationen über Konten und Depots, den<br />

Banken dem Staat gewähren müssen (§ 24c KWG), erteilen wir unsere Absage. Der Staat<br />

darf Dienstleister nicht zu immer weiteren Vertrauensbrüchen zwingen.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt die <strong>zum</strong> 1. April 2005 vorgesehene Aufhebung des Bankgeheimnisses ab, da<br />

sie jeden Bürger unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt und dem Finanzplatz<br />

Deutschland schadet.<br />

Die von der <strong>FDP</strong> propagierte Abgeltungsteuer auf Zinserträge stellt für den Schutz des hohen<br />

Rechtsgutes Bankgeheimnis ein probates Mittel dar, da die Steuern automatisiert von<br />

den Kreditinstituten abgeführt werden und Kontrollen dadurch überflüssig werden.<br />

7. Den Einzelnen auch vor informationellen Angriffen Privater schützen<br />

Der Einzelne ist aber nicht nur informationellen Angriffen des Staates, sondern auch anderer<br />

Privater ausgesetzt. Personenbezogene Daten sind in der Informationsgesellschaft wertvolles<br />

und verwertbares Wirtschaftsgut. Es besteht ein Anreiz, sie sich auf den unterschiedlichsten<br />

Wegen zu beschaffen. Der Gesetzgeber steht hier in der Pflicht, Regelungen zu treffen,<br />

die der informationellen Selbstbestimmung Rechnung tragen. Das ist im Wesentlichen durch<br />

die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder geschehen. Die Weiterentwicklung des<br />

Datenschutzrechts ist eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers, der diese bisher nur unzureichend<br />

nachgekommen ist, obwohl hierzu umfangreiche Gutachten vorliegen.<br />

Bei der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts vor allem im nicht-öffentlichen Bereich<br />

sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:<br />

Verbesserung des Schutzniveaus, insbesondere durch Ausweitung und Präzisierung<br />

des Einwilligungsvorbehalt;<br />

Deutliche Ahndung von Datenschutzverletzungen;<br />

Abfassung von Zweckbestimmungen in einfacher, klarer und allgemein verständlicher<br />

Sprache;<br />

Förderung datenschutzgerechter Technik.<br />

Neue Technologien erfordern hier aber häufig präzisere Vorgaben. So darf z.B. die Radio<br />

Frequency Identification (RFID) durch Anlage oder Erweiterung personenbezogener <strong>Datei</strong>en<br />

309


nicht <strong>zum</strong> gläsernen Verbraucher führen. Der Einzelne muß selbständig darüber bestimmen<br />

können, wem er welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck mitteilt.<br />

Auch bedarf die Videoüberwachung durch Private wie z.B. im Kaufhaus oder an der Tankstelle<br />

präziserer rechtlicher Rahmenbedingungen: Beispielsweise muß die Speicherungsdauer<br />

befristet werden. Der Staat darf den privaten Überwacher nicht unter Mißachtung der<br />

Regelungen, die für eine staatliche Videoüberwachung gelten, zur Herausgabe von Aufzeichnungen<br />

zwingen. Ebenso müssen klare und praktikable Regelungen für den Bereich<br />

des Adreßhandels geschaffen werden. Dieser führt ansonsten nicht nur dazu, daß der Bürger<br />

nicht mehr Herr seiner Daten ist, sondern mittlerweile auf allen Kommunikationskanälen<br />

durch unaufgeforderte Werbung belästigt wird. Die <strong>FDP</strong> lehnt Regelungen ab, die es einer<br />

öffentlich-rechtlichen Einrichtung (wie z.B. der GEZ) ermöglichen, sich Adressen nicht nur<br />

aus öffentlich-rechtlichen Quellen sondern zusätzlich auch durch private Händler zu verschaffen.<br />

8. Keine totale Überwachung im Straßenverkehr<br />

Die <strong>FDP</strong> wendet sich gegen eine automatische Kennzeichenerkennung auf deutschen Straßen<br />

ohne konkreten Anlaß. Dies darf auch nicht auf dem Umweg über das Maut-System von<br />

„toll collect“ geschehen, das einzelne Staatsanwaltschaften bereits zur Aufenthaltsermittlung<br />

bestimmter Fahrzeuge nutzen wollen. Die <strong>FDP</strong> spricht sich daher deutlich dafür aus, daß mit<br />

dem System auch in Zukunft keine Privat-KfZ erfaßt werden dürfen und daß die lückenlos<br />

nachvollziehbaren Verkehrsdaten des Lastkraftverkehrs nach Rechnungsstellung an den<br />

Spediteur gelöscht werden müssen. Die totale Erfassung sämtlicher Bewegungsdaten führt<br />

nicht zu mehr Fahndungseffizienz, sondern nur zu einem weiteren Schritt in Richtung des<br />

rot-grünen Überwachungsstaates.<br />

9. Fluggastdatenabkommen neu verhandeln!<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt das derzeitige EU Fluggastdatenabkommen mit den USA ab und fordert daher<br />

die Rücknahme der Entscheidung der EU-Kommission und die sofortige Annullierung des<br />

Abkommens. Im Fall eines negativen Urteils seitens des EuGHs fordert die <strong>FDP</strong> die Alliance<br />

of Liberals and Democrats for Europe (ALDE) auf, Nichtigkeitsklage gemäß Art. 230 EGV<br />

anstreben.<br />

Ein neu zu verhandelndes Abkommen muß den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie<br />

entsprechen und ein Push-Verfahren beim Zugriff auf die Daten enthalten. Das Zweckbindungsprinzip<br />

und eine Löschung der Daten nach Beendigung des Aufenthalts ist zu gewährleisten.<br />

Des Weiteren müssen Fluggäste Transparenz bezüglich der übermittelten Daten<br />

bekommen. Die Einrichtung einer Beschwerdeinstanz bei den US-Behörden ist anzustreben.<br />

II. Die Freiheit des einen endet nicht in den Köpfen der anderen!<br />

Sicherheit verstehen Liberale stets objektiv. Maßnahmen müssen einen objektiv meßbaren<br />

Zugewinn an Sicherheit für Freiheit und Eigentum der Bürger mit sich bringen. Sie müssen<br />

zu einer niedrigeren Zahl von Rechtsverstößen oder zu einer höheren Zahl an Aufklärungen<br />

führen. Dieser Zugewinn an objektiv meßbarer Sicherheit muß - möglicherweise notwendige<br />

- Freiheitseingriffe klar überwiegen, um in unseren Augen gerechtfertigt zu sein. Ein irgendwie<br />

geartetes Sicherheitsgefühl darf nicht Anlaß von Freiheitseingriffen sein. Viele Untersuchungen<br />

belegen, daß das subjektive Sicherheitsgefühl bei Menschen, die objektiv sehr sicher<br />

leben, unangemessen niedrig ist. Eine solche häufig anzutreffende Disparität zwischen<br />

objektiver Sicherheitslage und subjektiv empfundenem Sicherheitsgefühl ist keine akzeptable<br />

Begründung für Freiheitseinschränkungen aller Bürger, also eines anderen. Wir laden ausdrücklich<br />

die Medien dazu ein, an entsprechender Aufklärung mitzuwirken. Die <strong>FDP</strong> jedenfalls<br />

lehnt jede Gefälligkeitspolitik in der Innen- und Rechtspolitik zulasten der Freiheit aller<br />

und zugunsten übertriebener Ängstlichkeit in Teilen der Bevölkerung ab. Die Freiheit des<br />

einen endet für uns nicht in den Köpfen der anderen!<br />

310


1. Konkrete Freiheit nicht abstraktem Sicherheitsdenken opfern<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert als rechtliche Voraussetzung bei präventiven Eingriffsbefugnissen in Freiheit<br />

und Eigentum konkrete Tatsachen, die Anlaß für eine Sicherheitsgefährdung geben. Abstrakte<br />

Gefahrenprognosen sind überwiegend viel zu vage, um ihr in verhältnismäßiger Weise<br />

Freiheit zu opfern. Ebenso birgt die Abkoppelung repressiver Freiheitseingriffe von einem<br />

konkreten Tatverdacht die Gefahr der Aushebelung strafprozessualer Rechte des Beschuldigten.<br />

2. Staatliche Videoüberwachung<br />

Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ist als flächendeckendes Instrument der Verbrechensbekämpfung<br />

ungeeignet. Sie ersetzt niemals die Arbeit engagierter Polizeibeamter.<br />

Der punktuelle Einsatz muß seine Wirksamkeit – wie jede andere Maßnahme auch - noch<br />

unter Beweis stellen. Die <strong>FDP</strong> setzt sich daher für eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung<br />

der Praxis der Videoüberwachung in Deutschland ein. Auf der Grundlage der gewonnenen<br />

Ergebnisse ist zu entscheiden, ob sie tatsächlich Kriminalität insgesamt verringert<br />

oder nur lokal verschiebt. Die Evaluation muß berücksichtigen, daß mit der Videoüberwachung<br />

oftmals städtebauliche Maßnahmen einhergehen, die Kriminalität vorbeugen. Daher<br />

sind die Erhebungen nach allen diesen ergriffenen Maßnahmen zu differenzieren.<br />

Unabhängig davon gilt, daß die Videoüberwachung im Einzelfall nur an Kriminalitätsschwerpunkten<br />

zulässig sein soll, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung darstellt. Speicherungszwecke sind präzise in der Rechtsgrundlage<br />

zu umreißen. Die Speicherungsdauer ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.<br />

Es muß gewährleistet sein, daß im Falle einer hoheitlich beobachteten Straftat auch<br />

rechtzeitig durch die Polizei eingegriffen werden kann, um Rechtsgüter zu schützen.<br />

3. Rasterfahndung restriktiv anwenden<br />

Die Sicherheitsbehörden gehen immer öfter <strong>zum</strong> Einsatz von Technologien und Fahndungstechniken<br />

über, mit deren Hilfe Daten massenhaft erhoben, gespeichert und ausgewertet<br />

werden. Daten, die von Bürgern an den verschiedensten Stellen zweckgebunden gespeichert<br />

sind, werden z.B. bei der Rasterfahndung auf der Basis von Täterprofilen durchsucht,<br />

ohne daß eine konkrete Zielperson existiert und daß für die große Zahl betroffener Personen<br />

ein Anfangsverdacht besteht. Die <strong>FDP</strong> verlangt, daß das zu Grunde gelegte Täterprofil so<br />

konkret sein muß, daß der verursachte Aufwand und die Eingriffsintensität in einem angemessenen<br />

Verhältnis <strong>zum</strong> Fahndungserfolg stehen. Löschungsfristen müssen beachtet werden.<br />

4. Straftaten nicht nur verfolgen, sondern auch verhindern<br />

Die beste Sicherheitspolitik ist für Liberale die Verhinderung von Straftaten. Es ist besser,<br />

eine Straftat von vorneherein zu verhindern, als sie nachträglich zu verfolgen. Die wirksame<br />

Vorbeugung kann aber nicht allein der Polizei übertragen werden und nicht darin bestehen,<br />

ihre Aufgaben und Kontrollbefugnisse immer weiter in das Vorfeld auszudehnen. Der Bürger<br />

muß sich nicht für böse Gedanken, sondern für kriminelles Verhalten verantworten. Für die<br />

Bewahrung des Rechtsstaates ist nämlich nicht allein die Polizei zuständig, sondern der Einzelne<br />

selbst, Familie, Schulen und Vorbilder. Vorbeugung ist nicht nur eine Angelegenheit<br />

polizeilicher Eingriffsbefugnisse, sondern auch Sache der Gemeinde, der Jugendämter, der<br />

Beratungsstellen, der Vereine und der vielen ehrenamtlich tätigen Bürger, die sich um Jugendarbeit,<br />

gemeinnützige Aufgaben, Freizeitangebote und Integration bemühen. Sie müssen<br />

darin unterstützt werden.<br />

311


Wirksame Prävention verlangt aber auch konsequente Strafverfolgung: Nur wenn der Bruch<br />

einer Norm auch erkennbar geahndet wird, behält sie ihre Akzeptanz und ihre Autorität im<br />

wohlverstandenen Sinne des Wortes. Repression entfaltet ihre präventive Wirkung für die<br />

Öffentlichkeit und den Täter am besten dann, wenn „die Strafe auf dem Fuße folgt“. Daher<br />

setzen wir uns im Umgang mit jugendlichen Straftätern für den Ausbau so genannter „Diversionsverfahren“<br />

ein, die einen Rahmen bieten, um unbürokratisch, zeitnah und erziehungswirksam<br />

auf Normbrüche zu reagieren.<br />

III. Offenheit der Gesellschaft bewahren!<br />

Die Verfolgung und Bekämpfung von vermeintlichen Feinden von Außen und im Innern kann<br />

die Gesellschaft ihre Freiheitlichkeit und Offenheit kosten. Die McCarthy-Ära in den USA hat<br />

dramatisch unter Beweis gestellt, daß die Werte eines freiheitlichen Gemeinwesens jederzeit<br />

und allerorts durch ein binäres „Freund-Feind-Denken“ in ernste Gefahr geraten können.<br />

Eine solche Gefahr lauert ebenso bei uns: Das hat die Debatte über eine unter Umständen<br />

„legitime Folter“ in Deutschland bewiesen. Für die <strong>FDP</strong> steht klar fest: Folter oder ihre Androhung<br />

sind verboten! Wer das Folterverbot auch nur in Frage stellt, negiert damit die ethischen<br />

und rechtlichen Grundlagen unseres Wertesystems. Liberale treten für die Offenheit<br />

einer freien Bürgergesellschaft ein. Gegen Rechtsbrüche muß angemessen und mit Bestimmtheit<br />

vorgegangen werden. Aber es wäre der Sieg von Terroristen, wenn die offene<br />

Gesellschaft sich in der Auseinandersetzung mit ihnen von ihrer Freiheitlichkeit verabschiedete.<br />

Es wäre der Sieg der Feinde des Rechtsstaates, wenn sich die offene Gesellschaft in<br />

der Auseinandersetzung mit ihnen von ihrem Grundgesetz der Freiheit und Menschenwürde<br />

distanzierte.<br />

1. Versammlungs- und Meinungsfreiheit<br />

Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehören zu den höchsten Gütern in einer liberalen<br />

Demokratie und sind für sie konstitutiv. Es ist erschreckend, wie sie einer aktionistischen<br />

Symbolpolitik geopfert werden sollen. Die <strong>FDP</strong> wendet sich gegen Einschränkungen der<br />

Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Versammlung darf nicht allein<br />

wegen der dort zu erwartenden radikalen Äußerungen verboten werden. Die Demokratie ist<br />

nicht wehrlos. Der Rechtsstaat ist stark genug, extremistischen Exzessen von links und<br />

rechts mit den bestehenden Gesetzen entschlossen zu begegnen. Antidemokratische Meinungen<br />

in den Köpfen lassen sich nicht verbieten. Wir brauchen deshalb nicht mehr Verbote<br />

sondern mehr streitbare Demokraten in Politik und Gesellschaft. Die offene politische Auseinandersetzung<br />

mit den Extremisten muß die bisherige Politik aus „Rechts oder Links liegen<br />

lassen“ und Verbotsphantasien ersetzen.<br />

2. Rechtsstaatliches Trennungsgebot verteidigen<br />

Eine entscheidende Errungenschaft des liberalen Rechtsstaates ist, daß die Bürger Freiheitseingriffe<br />

durch unabhängige Gerichte kontrollieren lassen können. Das gilt auch für Eingriffe<br />

in die Freiheit der informationellen Selbstbestimmung. Die Möglichkeit zu Kontrolle<br />

setzt aber ein Minimum an Transparenz, also <strong>zum</strong>indest anschließender Benachrichtigung<br />

über den Eingriff voraus. Daher sind im Rechtsstaat völlig zu Recht die Tätigkeit von Nachrichtendiensten,<br />

die zu großen Teilen dieser Transparenz entzogen ist, und der regulären<br />

Ermittlungsbehörden, die gerichtlich überprüfbar ist, getrennt. Wir erteilen jedem Angriff auf<br />

dieses Trennungsgebot wie z.B. durch die Einführung einer allgemeinen Anti-Terror-<strong>Datei</strong><br />

von regulären Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten eine Absage. Datenaustausch,<br />

der für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig erscheint, ist bereits heute<br />

auf rechtsstaatlich geregelter Basis möglich.<br />

3. Kein Kontrollstaatsklima durch verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen<br />

312


Die Offenheit der Gesellschaft basiert darauf, daß niemand einen Freiheitseingriff zu dulden<br />

braucht, wenn es nicht gute Gründe dafür gibt. Daher kommen für die <strong>FDP</strong> verdachts- und<br />

ereignisunabhängige Kontrollen, wie sie die Schleierfahndung durch den Bundesgrenzschutz<br />

vorsieht, nicht in Frage. Sie widersprechen der rechts-staatlichen Struktur der deutschen<br />

Polizeirechte. Die deutschen Polizeirechte fordern nämlich gerade traditionell für jede Eingriffsbefugnis<br />

in die Rechte der Bürger eine Tatsache, die für eine Gefahr spricht, oder einen<br />

konkreten Verdacht. Wir unterstützen die EU-Kommission in ihrer Kritik, die die verdachtsund<br />

ereignis-unabhängigen Kontrollen bereits bei der Bundesregierung gerügt hat.<br />

4. Offenheit durch Information und Kommunikation<br />

Die Offenheit der Gesellschaft muß nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die Akteure<br />

der Bürgergesellschaft geschützt werden. Bürger und insbesondere die Medien tragen<br />

durch Kontrolle und Kritik dazu bei, machtbedingten Verkrustungen in Staat und Gesellschaft<br />

vorzubeugen. Diese „watchdog“-Funktion muß aber auch durch einen institutionellen Rahmen<br />

gesichert werden. Daher fordern wir endlich ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes<br />

ein, das den Bürgern Zugang zu wichtigen Informationen auch tatsächlich sichert. Es kann<br />

eben nicht sein, daß ganze Politikbereiche, wie es der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung<br />

vorsieht, der Anwendung des Gesetzes entzogen bleiben sollen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz<br />

darf kein Informationsabwehrgesetz werden. Zudem müssen die<br />

klassischen Instrumente wie die Kommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes vor weiterer<br />

Einschränkung bewahrt werden. Insbesondere die sogenannte „Caroline“-Entscheidung“<br />

des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte darf nicht <strong>zum</strong> Anlaß genommen werden,<br />

um Presse-, Meinungs- oder Kunstfreiheit zu beeinträchtigen.<br />

5. Integration statt Konfrontation<br />

Die notwendige Bekämpfung des internationalen Terrorismus darf nicht zur Stigmatisierung<br />

von Mitgliedern bestimmter Kulturkreise oder Religionsgemeinschaften führen. Dadurch entsteht<br />

gesellschaftlicher Sprengstoff, der den inneren Frieden der Gesellschaft massiv gefährdet.<br />

In diesem Zusammenhang halten wir den Vorschlag, islamische Predigten in arabischer<br />

Sprache verbieten zu wollen, für genauso absurd wie ein Verbot, eine katholische<br />

Messe in lateinischer Sprache zu lesen. Wir wollen Austausch und Integration gegen Hass<br />

und Gewalt setzen. Allerdings kann Dialog niemals eine Einbahnstraße sein, sondern muß –<br />

wie jede Kommunikation – von allen Seiten betrieben werden. Dabei geht es nicht um vollständige<br />

Anpassung. Verschiedene Menschen mit ihrer unterschiedlichen kulturellen Herkunft<br />

können mit ihren individuellen Talenten und Zielen, mit ihrer Perspektiven-, Ideen- und<br />

Erfahrungsvielfalt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands stärken.<br />

Aber in jedem Staat muß es einen festen Kern an Gemeinsamkeiten geben, der aus der<br />

Sprache und dem Gebot rechtstreuen Verhaltens besteht. Wir setzen uns daher für bedarfsorientierte<br />

und zielgruppengerechte Sprach- und Integrationskurse ein.<br />

IV. Weniger und bessere Gesetze!“<br />

Recht ist die Ordnung der Freiheit für eine gerechte Gesellschaft. Aber nicht jedes formelle<br />

Gesetz ist gerecht. Mehr Gesetze, mehr Eingriffsbefugnisse in die Rechte der Bürger und<br />

mehr Regulierungen zulasten der bürgerlichen Freiheitsrechte schaffen von sich aus keine<br />

Gerechtigkeit. Die derzeitige rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag nutzt Gesetze<br />

vielmehr als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Ein immer stärker zugespitzter Stil der Medienberichterstattung<br />

wird von ihr mit schnellen Gesetzen beantwortet. Aus dem schnellen<br />

Gesetz wird meist aber auch ein schlechtes Gesetz. Im schlimmsten Falle werden Klientelinteressen<br />

in den Mantel eines Gesetzes gehüllt: Klientelinteressen werden aber nicht dadurch<br />

zu objektiven Gemeinwohlbelangen, daß sie in die Form eines Gesetzes gegossen werden.<br />

Entscheidend ist, ob sie mit höherem und objektivem Recht vereinbar sind – insbesondere<br />

313


mit Freiheit, Menschlichkeit und Gerechtigkeit. Wir machen folgende Vorschläge, um zu besseren<br />

Gesetzen zu gelangen:<br />

1. Notwendigkeit einer Regelung prüfen!<br />

Liberale fragen zuerst, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist. Wir setzen<br />

auf die sorgfältige Abwägung aller betroffenen Belange statt auf gesetzgeberischen Aktionismus,<br />

der lediglich einer öffentlichen Befindlichkeit nachgeben will. Die inzwischen kaum<br />

noch überschaubare Masse gesetzlicher Regelungen verwirrt Bürger, Behörden und Gerichte.<br />

Für den Bürger wird es zunehmend schwerer und bisweilen sogar unmöglich zu erkennen,<br />

wie er sich rechtstreu verhalten kann. Unbeabsichtigte Rechtsbrüche sind die Folge.<br />

Mehr Gesetze führen zu mehr Unrecht. Ein Gesetz ist zudem selten das mildeste und häufig<br />

auch nicht das geeignete Mittel, um ein Problem zu lösen.<br />

2. Gesetzesfolgenabschätzung<br />

Die vielen Vorschläge zur Einführung einer Gesetzesfolgenabschätzung wollen wir aufgreifen.<br />

Hier müssen die Auswirkungen in verschiedenen Dimensionen (rechtlich, ökonomisch,<br />

ökologisch oder gesellschaftspolitisch) auf der Grundlage anerkannter methodischer Standards<br />

abgeschätzt werden. Die prognostizierten Folgen sind in operationalisierter und damit<br />

einem echten Gesetzes-Controlling zugänglicher Form zu formulieren.<br />

3. Gesetzes-Controlling<br />

Die Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung sind Planziffern eines Gesetzes- Controllings.<br />

Hier sind Zielerfüllung, Aufwand und Nebeneffekte in ihren Ausmaßen gegeneinander<br />

abzuwägen. Eine negative Bewertung muß zur Modifikation oder Außer-Kraft-Setzung der<br />

Regelung führen. Als erste Normen, die sich endlich einer Evaluation unterziehen müssen,<br />

schlagen wir sämtliche Notstandsregelungen aus dem Jahr 1968 vor.<br />

4. Befristetes In-Kraft-Treten<br />

Es empfiehlt sich, geeignete Gesetzesmaterien wie z.B. Leistungsgesetze von vorneherein<br />

nur befristet in Kraft treten zu lassen. Diese Befristung zwingt die Exekutive, die Notwendigkeit<br />

der von ihr verlangten Regelungen erneut vor dem Gesetzgeber zu begründen. Hierbei<br />

können dann die Ergebnisse des Gesetzes-Controllings einfließen.<br />

5. Regelmäßige Rechtsbereinigung<br />

Die Bundesregierung und die Landesregierungen sollen in regelmäßigen Abständen eine<br />

Rechtsbereinigung vornehmen, um diejenigen Vorschriften aufzuheben, die nicht mehr erforderlich<br />

sind. Gesetze und Verordnungen müssen regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft<br />

werden. Der Abbau überflüssiger Vorschriften ist eine Daueraufgabe der Politik zur Entlastung<br />

von Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung und Gerichten. Er ist daher auch ein Beitrag<br />

<strong>zum</strong> Abbau von unnötiger Bürokratie.<br />

Bürokratieabbau ist das beste Konjunktur- und Förderprogramm für den Mittelstand. Bürokratieabbau<br />

ist Entfesselung von vorhandenen, derzeit unter rot-grüner Regierung gebremsten<br />

Kräften, sie kann –wenn sie nicht als Sonntagsrede, sondern täglich verbindlich, methodisch<br />

richtig, nachhaltig politisch tatsächlich geführt und gemacht wird - unser Land von Depression<br />

und Lethargie befreien und neue Wachstumsdynamik für Arbeitsplätze, Wirtschaft,<br />

Kommunen, Hochschulen, Schulen pp. entfalten.<br />

314


V. Recht und Gerechtigkeit durchsetzbar machen!<br />

Die Sicherung der Bürgerrechte beginnt mit einer dem Recht und der Rechtsstaatlichkeit<br />

verpflichteten staatlichen Verwaltung. Als eine der Säulen des Rechtsstaates gehört zur<br />

Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit bei der Ausübung hoheitlicher Befugnisse deswegen<br />

ein auf Kernbereiche konzentriertes Berufsbeamtentum wie insbesondere eine engagierte<br />

und rechtsstaatsbewußte Polizei. Darüber hinaus brauchen wir auch eine funktionsfähige,<br />

geordnete und unabhängige Justiz.<br />

1. Justiz sachlich und personell angemessen ausstatten - Entscheidend kann nicht<br />

der Finanzminister sein<br />

Die unabhängige Justiz muß sachlich wie personell so ausgestattet sein, daß sie ihrem Auftrag,<br />

nämlich für Gerechtigkeit im Einzelfall zu sorgen, nachkommen kann. Trotz des großen<br />

Engagements und der Leistungsbereitschaft der Beschäftigten in der Justiz kommt es in einigen<br />

Bundesländern zu unerträglich langen Verfahrensdauern, die bisweilen an Rechtsverweigerung<br />

grenzen. Die Gewährleistung einer funktionsfähigen und leistungsfähigen Justiz<br />

ist Pflichtaufgabe des Staates. Bevor hier gespart werden darf, müssen alle anderen „Küraufgaben“<br />

überprüft werden. Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Hilfsbehörden der<br />

Staatsanwaltschaften müssen sachlich und personell so ausgestattet werden, daß sie in angemessener<br />

Zeit für Einzelfallgerechtigkeit sorgen können. Das gilt nicht nur für die Zahl der<br />

Richter und Staatsanwälte, sondern vor allem auch für die Geschäftsstellen und Serviceeinheiten.<br />

2. Justizreform<br />

Reformen, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Justiz zu steigern<br />

(z.B. das elektronische Grundbuch) begrüßt die <strong>FDP</strong>. Oberstes Prinzip bleibt für uns aber die<br />

Qualitätssicherung. Die Qualität richterlicher Entscheidungen ist ein Maßstab für die Rechtsstaatlichkeit<br />

unseres Gemeinwesens. Reformeifer, der nur durch das Ziel der Kostenreduktion<br />

getrieben ist, findet in uns keinen Verbündeten. Wir widersetzen uns daher auch dem<br />

Vorschlag, den Rechtsweg zu begrenzen und die zweite Tatsacheninstanz abzuschaffen.<br />

Hier ist für uns die Gefahr viel zu groß, daß die Rechte der Verfahrensbeteiligten beschnitten<br />

und Verfahrensgarantien nicht ausreichend gewährt werden.<br />

Das gleiche gilt für die Vollstreckung. Urteile, die nicht vollstreckt werden, schwächen den<br />

Rechtsstaat. Bei nicht hoheitlichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit Vollstreckung stehen,<br />

stehen wir privater und kosteneffektiver Aufgabenerfüllung offen gegenüber. Im Bereich<br />

des Gerichtsvollzieherdienstes halten wir es für sinnvoll, den Gerichtsvollzieher als freiberufliches<br />

Organ der Rechtspflege auszugestalten. Jeder, der über die notwendigen Qualifikationen<br />

verfügt und ein Zulassungsverfahren besteht, den Beruf frei – vergleichbar mit einem<br />

Anwalt – ausüben kann.<br />

3. Strafvollzug<br />

Im Bereich des Strafvollzugs wollen wir bundeseinheitliche Standards bewahren. Besonders<br />

wichtig ist uns, daß die Vorgaben des BVerfG für eine menschenwürdige Unterbringung in<br />

den Justizvollzugsanstalten umgesetzt werden. Für den Bereich des Jugendstrafrechts und<br />

das Instrument der Untersuchungshaft fordern wir ein jeweils eigenes Vollzugsgesetz, das<br />

den dortigen Bedürfnissen besser Rechnung trägt. Für den gesamten Bereich des Strafvollzuges<br />

muß das Ziel der Resozialisierung der Täter gelten. Resozialisierung ist keine Gefühlsduselei,<br />

sondern praktizierter Opferschutz. Ein reiner Verwahrvollzug, der Täter nur<br />

wegschließt, birgt große Gefahren für die Sicherheit der Allgemeinheit: Das Rückfallrisiko<br />

steigt bedeutend an, wenn Gefangene ohne jede Vorbereitung durch resozialisierende Maßnahmen<br />

in die Freiheit entlassen würden.<br />

315


4. Opferrechte stärken<br />

Justiz hat mit Menschen zu tun. Es darf nicht nur um die Täter gehen, sondern im Strafverfahren<br />

müssen auch die Opfer von Straftaten einen Anspruch auf fairen Umgang haben. Die<br />

Akzeptanz von Gesetzen und ihrer Anwendung durch die Gerichte werden wir nur dann sichern<br />

können, wenn sich die Opfer von Straftaten gerecht behandelt fühlen. Wir fordern, daß<br />

der Weg, den die <strong>FDP</strong> hier in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung eingeschlagen hat,<br />

nämlich die Situation der Opfer von Straftaten in rechtlicher, tatsächlicher und psychologischer<br />

Hinsicht zu stärken, endlich fortgesetzt wird. Insbesondere sind Opfer so zu stellen,<br />

daß sie selbst-bestimmt am Prozeßgeschehen mitwirken können. Dazu gehört es, auch in<br />

das Jugendgerichtsgesetz die Möglichkeiten der Nebenklage, des Adhäsionsverfahrens<br />

(Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Täter bereits im Strafverfahren) und<br />

die Bereitstellung eines Opferanwaltes einzuführen sowie notwendige Änderungen im Opferentschädigungsgesetz<br />

vorzunehmen.<br />

VI. Föderale Gewaltenteilung verteidigen!<br />

Dem liberalen Rechtsstaat liegt der Grundsatz der Gewaltenteilung, also die Verteilung der<br />

Staatsmacht auf Legislative, Exekutive und Judikatur zu Grunde. Dazu gehören auch die<br />

föderalen Strukturen als einer „balance of power“, als einer Form vertikaler Gewaltenteilung.<br />

1. Kein deutsches FBI<br />

Wir lehnen eine präventive Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes, wie sie der<br />

Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagen hat, ab. Gefahrenabwehr lebt von der genauen<br />

Kenntnis der Lage vor Ort. Sie ist bei der problemnäheren Ebene besser aufgehoben<br />

– und das sind die Länder. Doppelzuständigkeiten führen nur zu Kompetenzgerangel und<br />

damit zu Ineffizienz. Die Erhebung und Auswertung der Erkenntnisse vor Ort muß mit der<br />

Möglichkeit des Vergleichs mit Erkenntnissen anderer Länder und des Bundes einhergehen.<br />

Spezielles Know-How der Bundesbehörden kann den Ländern auf dem Wege der Amtshilfe<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

2. Kein eigenes Einsatzrecht der Bundeswehr im Innern<br />

Die Bundeswehr leistet einen wertvollen Dienst für unser Land. Sie gewährleistet die Landesverteidigung<br />

und in immer stärkerer Weise auch die Geltung von Menschenrechten in der<br />

ganzen Welt. Dafür stehen ihr Instrumente zur Verfügung, die sich gegen andere Armeen<br />

richten. Der Einsatz solcher Instrumente gegen Kriminelle im Innern dürfte kaum je verhältnismäßig<br />

sein. Wenn es um die Nutzung besonderer technischer Mittel, die der Bundeswehr<br />

zur Verfügung stehen, geht, die sinnvoll im Innern eingesetzt werden können, können diese<br />

von den Ländern auf dem Wege der Amtshilfe angefordert werden. Die Sicherheitshoheit der<br />

Länder darf nicht durch ein eigenes Einsatzrecht der Bundeswehr untergraben werden. Das<br />

gilt auch für das Recht <strong>zum</strong> Abschuß von Flugzeugen mit unschuldigen Passagieren an<br />

Bord, wie sie die jüngste Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vorsieht. Neben der föderalen<br />

Frage ist hier für uns entscheidend, daß die Politik kein Recht hat, das Leben von unschuldigen<br />

Menschen in der Luft und am Boden gegeneinander aufzurechnen.<br />

VII. Rechtsfrieden durch Privatautonomie!<br />

Der Rechtsfrieden in einem Staat hängt im wesentlichen Maße auch davon ab, ob das gesetzte<br />

Recht die Beziehungen der Bürger untereinander gerecht regelt. Gerecht ist dieses<br />

Recht für Liberale, wenn es die Freiräume der Bürger sichert, statt diese einzuschnüren.<br />

316


Dem von liberaler Handschrift geprägten, ursprünglichen deutschen bürgerlichen Recht liegt<br />

deshalb das Leitbild des vernünftigen, selbstverantwortlichen und urteilsfähigen Bürgers zu<br />

Grunde. Es stellt Rechtsfrieden durch Privatautonomie her. Staatliches Recht soll nur dort<br />

eingreifen, wo die Bürger typischer Weise diesen Ausgleich nicht selbst bewirken können.<br />

Materielle Vertragsethik gehört daher nur in sehr geringem Umfang in das Recht. Paternalistische<br />

Regelungssucht provoziert Umgehungsstrategien, die wiederum zu weiterer<br />

Regulierung führen: Der Teufelskreis des Interventionsstaates beginnt.<br />

1. Rechte von Minderheiten stärken<br />

Die <strong>FDP</strong> ist dem Kampf gegen Diskriminierung und der Stärkung von Minderheitenrechten in<br />

besonderer Weise verpflichtet. Gerade bei den Rechten von Minderheiten zeigt sich, wie<br />

sehr eine Gesellschaft tatsächlich die Freiheit aller Bürger schützt. Die <strong>FDP</strong> fordert daher,<br />

daß die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien eins zu eins umgesetzt werden und das 12. Zusatzprotokoll<br />

der Europäischen Menschenrechtskommission ratifiziert wird. Maßnahmen, die<br />

darüber hinausgehen, mögen zwar gut gemeint sein, schaden dem Ziel von mehr Lebenschancen<br />

für Minderheiten aber mehr, als daß sie ihm nützen. Dazu gehört im Privatrecht<br />

insbesondere ein Zwang <strong>zum</strong> Vertragsabschluß: Dieser schwere Eingriff in die Vertragsfreiheit<br />

wird bei Anbietern Verhaltensstrategien zur Vermeidung von Kontakt mit Minderheiten<br />

verursachen, um nicht unter diesen Zwang zu geraten. Minderheitenschutz würde deutlich<br />

an Breitenakzeptanz verlieren. Deutsche Sonderwege gefährden zudem das Ziel der europaweiten<br />

Harmonisierung im Privatrecht. Die <strong>FDP</strong> unterstreicht, daß der Abbau von Diskriminierung<br />

eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die sich nicht per Gesetz verordnen<br />

läßt. Toleranz und Akzeptanz müssen durch konkretes Handeln täglich neu gelebt werden.<br />

2. Familien- und insbesondere Unterhaltsrecht<br />

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Den Gesetzgeber trifft<br />

daher die Pflicht, für rechtliche Verhältnisse zu sorgen, die diesen Schutzanspruch auch tatsächlich<br />

verwirklichen. Familien bestehen heute immer häufiger aus der Beziehung von einem<br />

alleinerziehenden Elternteil und Kindern. Hier ist das Unterhaltsrecht von besonderer<br />

Bedeutung, das dringend einer deutlichen Vereinfachung bedarf: Die Berechnungsgrundlagen<br />

müssen mit denen des Steuer- und Sozialrechts harmonisiert werden, um endlich wieder<br />

Überschaubarkeit zu gewährleisten. Unterhalt ist vorrangig unter den anspruchsberechtigten<br />

Kindern aufzuteilen; erst dann folgen die Ehegatten. Das vereinfacht die Unterhaltsberechnung<br />

insbesondere in den sog. Mangelfällen, in denen die Einkünfte des Unterhaltsschuldners<br />

nicht ausreichen, um die gesetzlichen Regelansprüche zu befriedigen. Für den alleinerziehenden<br />

Elternteil und jedes Kind fordern wir einen kumulierbaren Steuerfreibetrag von<br />

7.700 €. Die Einkünfte eines alleinerziehenden Elternteils, zu denen auch der Unterhalt gehört,<br />

mit zwei Kindern <strong>zum</strong> Beispiel bleiben also bis zu einer Höhe von 23.100 € steuerfrei.<br />

3. Betreuungsrecht<br />

Ein Mensch, der unter Betreuung (früher Vormundschaft) steht, hat einen großen Teil seiner<br />

Handlungsfreiheit eingebüßt. Gleichwohl können Krankheit oder Alter diesen Schritt zwingend<br />

notwendig machen. Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, daß die Wahl des Betreuers vorrangig<br />

durch die sog. Vorsorgevollmacht des Betreuten geschieht. Eine einheitliche gesetzlich<br />

angeordnete Vertretungsmacht lehnen wir ab. Die Anordnung der Betreuung und die Festlegung<br />

des Umfangs seines Aufgabenbereichs sollen wegen ihrer enormen Grundrechtsrelevanz<br />

auch zukünftig in der Kompetenz eines Richters liegen und nicht auf den Rechtspfleger<br />

übertragen werden.<br />

Zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten fordert die <strong>FDP</strong> zudem gesetzliche<br />

Regelungen zur Bindungswirkung von schriftlichen Patientenverfügungen. Therapiewünsche,<br />

Therapiebegrenzungen und Therapieverbote müssen durch eine schriftliche Patien-<br />

317


tenverfügung für jeden Zeitpunkt eines Krankheitsverlaufes möglich sein. Selbstbestimmung<br />

umfaßt gerade auch das Recht, durch Willensäußerung erst in Zukunft relevante Festlegungen<br />

zu treffen.<br />

4. Wohnraummietrecht<br />

Auch Wohnraumeigentum genießt den Schutz der Eigentumsgarantie. Im Bereich des<br />

Wohnraummietrechts hat die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag in dieses Recht<br />

der Vermieter in einem sachlich nicht gebotenem Unfang eingegriffen. Hier sind u.a. die Absenkung<br />

der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die jeweils unterschiedlichen Kündigungsfristen<br />

für Mieter und Vermieter zu nennen, die durch das Mietrechtsreformgesetz vom<br />

19. Juni 2001 eingeführt worden sind. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, daß die asymmetrischen<br />

Kündigungsfristen durch eine einheitliche, von der Dauer des Mietverhältnisses<br />

unabhängige Frist von drei Monaten ersetzt werden. Die Landesregierungen müssen ermächtigt<br />

werden, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen durch Rechtsverordnung von auf<br />

30 v.H. zu erhöhen.<br />

VIII. Grundrechtsschutz gegen hoheitliches Handeln der EU!<br />

Ausgehend vom europäischen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts tritt die Europäische<br />

Union (EU) dem Bürger in vielfacher Weise wie ein Staat gegenüber. Daher können im<br />

Verhältnis zwischen Bürger und EU die gleichen Gefährdungslagen für Freiheit und Eigentum<br />

auftreten wie im klassischen Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Auch hier bedarf es<br />

daher Wachsamkeit und starker Institutionen <strong>zum</strong> Schutze der Freiheit. Eine europäische<br />

Verfassung und ein europäischer Grundrechtskatalog sind eine guter Schritt in diese Richtung.<br />

1. Rechtsstaatliche Standards auch für Europäische Beamte<br />

Besonders wichtig ist die Reichweite rechtsstaatlicher Standards. Hoheitliche Macht muß<br />

kontrolliert werden, auch wenn sie von europäischen Institutionen ausgeübt wird. Deshalb<br />

muß die Tätigkeit von Europol und seinen Beamten besser gerichtlich überprüfbar werden.<br />

Europol-Beamten darf bei ihren Ermittlungen keine Immunität zu stehen. Mit Liberalen gibt<br />

es keine „Lizenz <strong>zum</strong> Rechtsbruch“.<br />

2. Freiheitssicherung im europäischen Strafrechtsraum<br />

Die immer stärkere Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union auf dem Gebiet<br />

des Strafrechts ist in grundrechtlicher Hinsicht besonders sensibel. Die zahlreichen in Grundrechte<br />

eingreifenden Ermittlungsinstrumente des Strafprozeßrechts müssen ebenso wie die<br />

Strafe selbst gesetzesgebunden, eng und präzise – sprich: freiheitssichernd – ausgestaltet<br />

sein. Diese intensiven Freiheitseingriffe bedürfen einer demokratischen Legitimation, die in<br />

den Nationalstaaten Europas selbstverständlich nur durch die gewählten Parlamente vermittelt<br />

werden kann. Von diesen rechtsstaatlichen und demokratischen Mindeststandards sind<br />

die ersten Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspflege weit entfernt. Weder<br />

ist das Europäische Parlament beteiligt, noch herrscht für den Bürger Klarheit darüber,<br />

welchen Strafrechtsnormen er eigentlich unterliegt.<br />

Das Prinzip der „Gegenseitigen Anerkennung“, auf dem die Zusammenarbeit auch in strafrechtlichen<br />

Angelegenheiten derzeit basiert und das z.B. in Form des sog. europäischen<br />

Haftbefehls durch einzelne Maßnahmen konkretisiert wird, darf aus der Perspektive des Bürgers<br />

nicht zu einer Kombination des jeweils intensivsten Grundrechtseingriffs des einen Mitgliedsstaates<br />

mit den geringsten Rechtsschutzmöglichkeiten eines anderen kombiniert werden.<br />

Liberale setzen sich dafür ein, daß im Verhältnis von Eingriffskompetenzen des Staates<br />

und Abwehrrechten des Bürgers auch auf europäischer Ebene eine Balance der Vernunft<br />

318


und der Freiheit eingehalten wird und daß betroffenen Bürgern ein effektiver Rechtsschutz<br />

gewährt wird.<br />

IX. Wettbewerb um mehr Freiheit!<br />

Liberale kämpfen für mehr Freiheit und freuen sich über jeden Verbündeten – auch dann,<br />

wenn diese sich in anderen Parteien organisieren. Auch Freiheit braucht zu ihrer effektiven<br />

Verteidigung schließlich parlamentarische Mehrheiten. Gerne treten wir auch in einen Wettbewerb<br />

mit anderen politischen Kräften um mehr Freiheit für mehr Menschen ein. Wir sind<br />

überzeugt, eine solche Herausforderung nicht fürchten zu müssen. Eine massive Gefahr für<br />

die Freiheit ist allerdings politische Mimikry: Wer sich als Verteidiger der Freiheit ausgibt, um<br />

dafür politische Unterstützung der Wählerinnen und Wähler zu ernten, der muß sich auch<br />

wie ein Verteidiger der Freiheit im Parlament verhalten, wenn es um konkrete Gesetze geht.<br />

Den rhetorischen Harnisch anzuziehen, um dann die Flucht zu ergreifen, ist nicht nur feige,<br />

sondern auch Wählertäuschung.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat in den letzten Jahren viele ungeeignete und unverhältnismäßige Freiheitseinschnitte,<br />

die nur der Entschlossenheits-PR der Bundesregierung dienen sollten, problematisiert<br />

und im Deutschen Bundestag bekämpft. Als es also darauf ankam, gab es keine Unterstützung.<br />

Die sich gerne liberal gerierenden Politiker aus anderen Fraktionen schwiegen und<br />

stimmten – jedenfalls unter Fraktionszwang - zu. Die Freiheit in unserem Land kann sich<br />

eben nur auf eine politische Kraft verlassen: die <strong>FDP</strong>. Die einzige liberale Partei in Deutschland<br />

ist die einzige feste Burg der Freiheit gegen den rot-grünen Interventions- und Überwachungsstaat<br />

in unserem Land.<br />

319


8.2 Schluß mit der staatlichen Schnüffelei!<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 7. März 2005<br />

Die <strong>FDP</strong> hält es für selbstverständlich, dass die Hinterziehung von Steuern und das Erschleichen<br />

staatlicher Leistungen seitens der zuständigen Behörden unterbunden und gegebenenfalls<br />

geahndet werden müssen. Zu diesem Zweck sind den Behörden angemessene<br />

und geeignete Befugnisse einzuräumen. Dabei hat eine Abwägung der Interessen von Staat<br />

und Bürger stattzufinden. Auf der einen Seite muss der Staat natürlich die Interessen der<br />

Allgemeinheit wahren und Betrug wirksam bekämpfen. Auf der anderen Seite genießt die<br />

Privatsphäre der Bürger hohen Schutz durch die Grundrechte.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt den ungehinderten Datenzugriff von Finanzämtern und anderen Behörden auf<br />

die Konten der Bürger im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit entschieden ab. Dieser<br />

Datenzugriff verschafft gerade den Finanzämtern strafprozessuale Ermittlungsmöglichkeiten<br />

bereits im Veranlagungsverfahren, die bisher dem Richter vorbehalten waren. Der betroffene<br />

Bürger erfährt nichts von dem Abruf. Es gibt keine Kontrollinstanz, die prüft, ob die Voraussetzungen<br />

für den Kontenabruf vorliegen. Den Finanzbehörden wird quasi eine Rasterfahndung<br />

ermöglicht. Das ist das Ende des Bankgeheimnisses.<br />

Der Zugriff anderer Behörden auf die Bankdaten der Bürger ist gesetzlich vollkommen unzureichend<br />

geregelt. Zweck und Umstände der Abfrage sind offen. Völlig unklar ist, welche<br />

Behörden auf die Daten zugreifen können. Rechtsstaatlich ist dieser Zugriff keinesfalls vertretbar,<br />

die <strong>FDP</strong> lehnt ihn strikt ab. Kontrollmöglichkeiten für andere Behörden sind unter<br />

strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in dem Gesetz zu regeln, das die<br />

Behörden zur Leistung verpflichtet. Die jetzige Fassung des Gesetzes ist völlig unzureichend.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung daher auf, gesetzlich zu verhindern, daß unter dem<br />

Deckmantel der Steuerehrlichkeit <strong>zum</strong> 1. April faktisch das Bankgeheimnis abgeschafft wird.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, insbesondere muss die<br />

automatische Kontenabfrage ersatzlos abgeschafft und die Bürger umfassend über Eingriffe<br />

in das Bankgeheimnis benachrichtigt werden, um ihnen die Möglichkeit des Rechtsschutzes<br />

zu eröffnen.<br />

Die <strong>FDP</strong> spricht sich nachdrücklich für die umgehende Einführung einer Zinsabgeltungsteuer<br />

aus. Die Bank führt bei Auszahlung der Zinsen die Steuer an das Finanzamt ab. Damit ist<br />

der Besteuerungsanspruch des Staates abgegolten. Die Bürger müssen die Zinsen in der<br />

Steuererklärung nicht mehr angeben. Auf diese Weise wird jede Kontrolle des Finanzamtes<br />

und damit auch der Zugriff auf die gespeicherten Daten der Bürger überflüssig.<br />

Darüber hinaus fordert die <strong>FDP</strong>, sämtliche staatliche Transferleistungen in einem Bürgergeld<br />

zusammenzufassen und die Auszahlung bei einer staatlichen Stelle, dem Finanzamt, zu<br />

konzentrieren. Auf diese Weise erübrigen sich Kontrollmaßnahmen anderer Behörden.<br />

320


8.3 Antidiskriminierungsgesetz ablehnen.<br />

BESCHLUSS des 56. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Köln, 5.-7. Mai 2005<br />

Für die Vertragsfreiheit: Gegen die Flucht vor der Verantwortung.<br />

Die <strong>FDP</strong> bekennt sich zu dem Grundsatz, daß Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen<br />

Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung,<br />

des Alters und der sexuellen Identität in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben<br />

dürfen.<br />

Die Gesellschaft und der Gesetzgeber sind aufgerufen, für ein offenes und tolerantes Miteinander<br />

zu sorgen.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt deshalb den rot-grünen Gesetzentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz entschieden<br />

ab. Der Entwurf, der weit über die Vorgaben des Europarechts hinausgeht, entspricht<br />

grüner Ideologie und nicht den Bedürfnissen der Menschen des 21. Jahrhunderts,<br />

weil er zu mehr staatlicher Bevormundung führt und erhebliche zusätzliche bürokratische<br />

und finanzielle Belastungen für die deutsche Wirtschaft mit sich bringt.<br />

Er ist nicht geeignet, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigten Anliegen von Wirtschaft und<br />

Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert den Deutschen Bundestag auf, sich bei der Umsetzung der Richtlinien auf<br />

das europarechtlich Geforderte zu beschränken und jede darüber hinausgehende Regelung<br />

zu unterlassen.<br />

321


8.4 Großer Lauschangriff<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 8. März 2004<br />

Der <strong>FDP</strong>-Bundesvorstand begrüßt ausdrücklich die von den liberalen Persönlichkeiten SA-<br />

BINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, DR. BURKHARD HIRSCH und GERHART<br />

BAUM erwirkte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts <strong>zum</strong> so genannten Großen<br />

Lauschangriff. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1 Abs. 1 GG, das Grundrecht<br />

auf Schutz der Persönlichkeit in Artikel 2 Abs. 1 GG und der Schutz der Unverletzlichkeit<br />

der Wohnung in Artikel 13 GG bekommen nach diesem Urteil eine deutlich größere Bedeutung<br />

gegenüber dem Schutz der inneren Sicherheit. Nur durch die von der <strong>FDP</strong> immer<br />

gewollte verfassungskonforme Auslegung des Artikel 13 Abs. 3 GG, mit dem der so genannte<br />

Große Lauschangriff verfassungsrechtlich legitimiert werden sollte, konnte die Feststellung<br />

von verfassungswidrigem Verfassungsrecht verhindert werden. Ein Großteil der gesetzlichen<br />

Regelungen zur Umsetzung der elektronischen Abhörmaßnahmen in der Strafprozessordnung<br />

wurden für verfassungswidrig erklärt.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird die Einhaltung dieser rechtsstaatlichen Grundsätze für den Erhalt der Privatheit<br />

und der Menschenwürde in der Rechts- und Innenpolitik einfordern. Sie wird den Auftrag an<br />

den Gesetzgeber zur restriktiven Ausgestaltung elektronischer Abhörmaßnahmen aktiv aufgreifen<br />

und darauf drängen, dass es nicht nur zu den notwendigsten Reparaturen kommt.<br />

Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Ergebnisse der Rechts- und Innenpolitik der<br />

vergangenen Jahre, die immer stärker zu immer weiteren und immer neuen Regelungen zur<br />

Kontrolle und Überwachung der Bürgerinnen und Bürger geführt hat, ohne dass darüber ausreichend<br />

Rechenschaft abgelegt werden musste und die Wirkungen und mögliche Erfolge<br />

immer neuer Eingriffsmechanismen rechtstatsächlich untersucht wurden. Die außerordentliche<br />

Zunahme der Telefonabhörmaßnahmen und der Datensammlung auf Verdacht sind dafür<br />

nur Beispiele. Dies gilt nicht nur für die Bundesgesetzgebung, sondern im gleichen Umfang<br />

für Polizeigesetze der Länder, die sich über die Abwehr konkreter Gefahren hinaus immer<br />

weiter auf Vorbeugung beziehen, also auf ein nicht mehr abgrenzbares, jedermann betreffendes<br />

Vorfeld.<br />

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt den Gesetzgebern, dass diese Entwicklung<br />

zu einem Ende kommen muss, und bestätigt die Position der <strong>FDP</strong>.<br />

322


8.5 Telefonüberwachung<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

I. Die polizeiliche Überwachung von Telefongesprächen in Deutschland ist immer weiter<br />

ausgedehnt worden. Neue Untersuchungen belegen, dass die dabei vorgesehene richterliche<br />

Kontrolle in der Praxis versagt. Eine Neuordnung der gesetzlichen Regelungen<br />

ist dringend erforderlich.<br />

Daher wird die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen,<br />

in dem folgende Grundsätze verankert sind.<br />

1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und die Dauer einer Telefonkontrolle<br />

müssen eingeschränkt und konkretisiert werden. Insbesondere müssen<br />

die Tatbestände eingeschränkt und sichergestellt werden, dass die Anordnungen<br />

die konkreten Umstände des Einzelfalles darstellen, aus denen ein Tatverdacht<br />

hergeleitet wird.<br />

2. Der für die Anordnung zuständige Richter muss auch die Verantwortung für das<br />

weitere Verfahren tragen und das Ergebnis seiner Anordnung kontrollieren können:<br />

Die Staatsanwaltschaft soll ihm fortlaufend berichten, eine Verlängerung soll<br />

nur bei dringendem Tatverdacht möglich sein und der Richter muss die Maßnahme<br />

jederzeit abbrechen können.<br />

3. Es muss sichergestellt werden, dass der von einer Telefonkontrolle Betroffene von<br />

der Überwachung nach deren Abschluss informiert wird und die Rechtmäßigkeit<br />

der Maßnahme rechtzeitig nachprüfen lassen kann.<br />

4. Der Deutsche Bundestag muss jährlich von der Bundesregierung über die Einhaltung<br />

der Verfassungsmäßigkeit der bundesgesetzlich geregelten Telefonkontrollen<br />

unterrichtet werden.<br />

II.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion wird ferner gebeten, die Bundesregierung aufzufordern,<br />

dem Bundestag unverzüglich den mehrfach angekündigten Bericht über die verfassungsrechtliche<br />

und kriminologische Evaluierung des sog. Großen Lauschangriffs vorzulegen<br />

oder mitzuteilen, welche Bundesländer den ihnen vom Bundesjustizminister<br />

bereits Mitte des Jahres 2001 zugeleiteten Fragenkatalog bisher nicht oder nicht vollständig<br />

beantwortet haben.<br />

323


8.6 Keine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten<br />

der Bundeswehr im Innern<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> wendet sich strikt gegen die von konservativer Seite beabsichtigte Ausweitung der<br />

Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern, insbesondere <strong>zum</strong> Objektschutz.<br />

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist ausschließlich bei den Polizeibehörden zu belassen.<br />

Diese sind den neuen Herausforderungen entsprechend auszurüsten, insbesondere<br />

personell aufzustocken. Statt eine neue Institution wie etwa eine „Nationalgarde“ zu gründen,<br />

sind Bundesgrenzschutz und Technisches Hilfswerk weiter auszubauen. Die Möglichkeit der<br />

Amtshilfe durch die Bundeswehr ist ausreichend gegeben.<br />

Die Bundeswehr muss hingegen in eine hochspezialisierte Freiwilligenarmee umgewandelt<br />

werden und technisch so ausgerüstet werden, dass sie den Gefahren von außen wirksam<br />

begegnen kann.<br />

In den Fällen, in denen nur die Bundeswehr über die notwendigen technischen Ausrüstungen<br />

verfügen kann, um die Gefahr abzuwehren, etwa bei Bedrohungen aus der Luft durch<br />

entführte Flugzeuge, ist durch das neue Luftsicherheitsgesetz eine ausreichende Regelung<br />

getroffen worden.<br />

324


8.7 „SPD-Medienbeteiligungen“<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

1. Die <strong>FDP</strong> fordert aus Gründen der demokratischen Gewaltenteilung und Chancengleichheit<br />

eine Änderung des Parteiengesetzes dahingehend, dass die direkte oder<br />

indirekte Beteiligung von Parteien an Presse- und Medienunternehmen untersagt<br />

wird. Zulässig bleiben nur Beteiligungen an Verlagen, welche ausschließlich parteiinterne<br />

Publikationen herausgeben. Für bereits bestehende Beteiligungen ist eine angemessene<br />

Übergangsfrist zur Veräußerung einzuräumen.<br />

2. Die <strong>FDP</strong> bedauert, dass die „Frankfurter Rundschau“, eine der wichtigen überregionalen<br />

Tageszeitungen, zu 90 Prozent von der SPD Medienholding DDVG übernommen<br />

wurde, so dass deren bisherige Unabhängigkeit <strong>zum</strong>indest in Frage steht. Der<br />

Bundesparteitag unterstützt ausdrücklich den von der <strong>FDP</strong>-Fraktion in den Deutschen<br />

Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes (BT-<br />

Drs. 15/3097). Hiernach soll es Parteien künftig untersagt werden, sich an Presseunternehmen<br />

und Rundfunkstationen zu beteiligen. Die <strong>FDP</strong> ist der Überzeugung, dass<br />

die Ausübung von politischer Macht und die kritische Bewertung des politischen Handelns<br />

nicht in eine Hand gehören und die Parteien sich daher eine wirtschaftliche<br />

Selbstbeschränkung auferlegen müssen.“<br />

325


8.8 Medienbeteiligung von Parteien<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 7. März 2005<br />

Die <strong>FDP</strong> kritisiert die geplante Übernahme der „Frankfurter Rundschau“ durch die SPDeigene<br />

Medienholding DDVG. So wichtig wie der Erhalt der Medienvielfalt in Deutschland ist,<br />

die <strong>FDP</strong> wendet sich mit Nachdruck gegen die zunehmenden parteipolitischen Einflussnahmen<br />

auf die Medien in Deutschland.<br />

Die DDVG strebt eine Mehrheitsbeteiligung bei der Frankfurter Rundschau in der Höhe von<br />

75% an. Die SPD ist bislang direkt oder indirekt an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen<br />

beteiligt. Erst im vergangenen Jahr übernahm die DDVG zu 100% den Frankenpost-Verlag<br />

und ermöglichte damit den Einstieg der Südwestdeutschen Medienholding bei der „Süddeutschen<br />

Zeitung“. Über eine Million Zeitungen mit SPD-Beteiligung kommen täglich auf den<br />

Markt. Es ist dabei für den Leser nicht erkennbar, welches Medium zu welchem Anteil in der<br />

Hand einer einzelnen Partei ist. Hier fehlt jegliche Transparenz.<br />

Die Begründung für die angestrebte Beteiligung an der „Frankfurter Rundschau“ durch die<br />

SPD-Bundesschatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier, es gehe darum, den Zusammenbruch<br />

der Zeitung zu verhindern, zeigt deutlich, dass das was man vorgibt zu retten – die Unabhängigkeit<br />

der Zeitung – gerade dadurch untergraben wird. Unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit<br />

der Medien dürfen sich nicht die Interessen einer Partei verbergen. Die SPD<br />

kündigt damit den Parteienkonsens, der 2002 bei der Reform des Parteiengesetzes gefunden<br />

wurde, auf. Im Rahmen der Gesetzesnovellierung hat die SPD einen sensiblen Umgang<br />

mit Medienbeteiligungen zugesagt. Durch ihr gegenteiliges Handeln und das Erstreben von<br />

immer größerer Medienbeteiligung wird deutlich, dass die SPD seinerzeit die Öffentlichkeit<br />

über ihre tatsächlichen Absichten getäuscht hat. Es zeigt sich, dass die im Parteiengesetz<br />

enthaltene Offenlegungspflicht für Besitzanteile von Parteien an Medien nicht ausreichend<br />

ist, um die Unabhängigkeit der Medien zu garantieren.<br />

In einem demokratischen Rechtsstaat kommt den Medien eine entscheidende Rolle bei der<br />

politischen Willensbildung der Bevölkerung zu. Die Medien haben darüber hinaus eine wichtige<br />

Aufgabe bei der Kontrolle staatlichen Handelns. Die Kontrolle der Parteien durch die<br />

Medien ist ein Kernelement unserer politischen Kultur. Es gehört zu den ureigensten Aufgaben<br />

der Medien, Missstände aufzudecken. Dieser Aufgabe können die Medien nur aufgrund<br />

einer staatsunabhängigen Stellung und Finanzierung wirksam nachkommen. Die Sicherung<br />

freier Medien ist daher eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Staatswesen.<br />

Aufgrund der Unabhängigkeit der Medien müssen sich die Parteien eine wirtschaftliche<br />

Selbstbeschränkung auferlegen. Andernfalls ist auch die Chancengleichheit der Parteien in<br />

Gefahr. Die Ausübung von politischer Macht und Einflussnahme auf die Medien gehören<br />

nicht in eine Hand.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert daher:<br />

326<br />

1. Medienbeteiligungen von Parteien müssen sowohl im Parteiengesetz wie auch in<br />

den Landespressgesetzen ausdrücklich verboten werden. Ausgenommen davon<br />

sind Presseorgane von Parteien, die ausschließlich der Mitgliederinformation dienen.<br />

2. Solange eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes nicht erfolgt ist,<br />

muss die Impressumspflicht in den Landespressegesetzen ausgeweitet werden.<br />

Das Impressum muss eindeutig eine Parteibeteiligung an dem entsprechenden<br />

Verlag ausweisen. Durch diese Pflicht zur Offenlegung soll nach außen hin kenntlich<br />

gemacht werden, wer an einem Verlag wirtschaftlich beteiligt ist. Dies dient<br />

dem Schutz der Informationsfreiheit der Bürger.


8.9 Entwurf Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

(Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 11.02.2004<br />

A. Problem<br />

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist 2001 ein eigenes familienrechtliches Institut für<br />

gleichgeschlechtliche Paare geschaffen worden. Das Gesetz sieht nur eine Teilregelung für<br />

einzelne Rechtsbereiche vor. Viele Rechtsbereiche, wie z. B. das Steuerrecht und das Sozialhilferecht<br />

wurden nicht berücksichtigt. Nach jetziger Rechtslage stehen Rechte und Pflichten<br />

der eingetragenen Lebenspartner in einem unausgeglichenen Verhältnis.<br />

B. Lösung<br />

Der Entwurf schlägt vor, in einem Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

alle die wesentlichen Bereiche zu regeln, die das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht erfasst<br />

und die <strong>zum</strong> Abbau von Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zwingend erforderlich<br />

sind. Insoweit folgt der Gesetzentwurf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 17. Juli 2002. Der Entwurf sieht u. a. eine einheitliche Behördenzuständigkeit für die<br />

Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft vor, ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht<br />

und Regelungen im Sozialhilfe-, Einkommens-und Erbschaftssteuerrecht.<br />

C. Alternativen<br />

Keine<br />

D. Kosten der öffentlichen Haushalte<br />

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsauwand<br />

Keine<br />

2. Vollzugsaufwand<br />

Die für Lebenspartner vorgeschlagenen Regelungen werden zu Entlastungen und Belastungen<br />

der öffentlichen Haushalte führen, die sich voraussichtlich in etwa die Waage halten<br />

dürften. So könnten die Haushalte des Bundes und der Länder im Bereich der Einkommensteuer<br />

mit gewissen Mindereinnahmen belastet werden. Dies wird sich jedoch in Grenzen<br />

halten, da die Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre gezeigt haben, dass von dem<br />

Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eher zurückhaltend Gebrauch gemacht wird.<br />

Für gewisse Mindereinnahmen im Bereich der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftssteuer,<br />

sowie für gewisse Mehrausgaben durch die beamtenrechtlichen Regelungen gilt das Gleiche.<br />

Den Belastungen im Sozialbereich dürften umfangreichere Einsparungen durch die Unterhaltsverpflichtungen<br />

und die Einbeziehung des Lebenspartners in die Bedürftigkeitsprüfung<br />

gegenüberstehen.<br />

327


Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer<br />

Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

Das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten<br />

persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine<br />

Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner),<br />

begründen eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können<br />

nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung und erst dann abgegeben<br />

werden, wenn die Erklärung der Lebenspartner über den Vermögensstand<br />

(§ 6 Abs. l) vorliegt.<br />

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:<br />

(2) Der Standesbeamte trägt die Begründung der Lebenspartnerschaft in das<br />

Lebenspartnerschaftsbuch ein.<br />

c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.<br />

2. § 3 wird wie folgt gefasst:<br />

§ 3<br />

Lebenspartnerschaftsname<br />

(1) Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen)<br />

bestimmen. Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können<br />

die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den<br />

Geburtsnamen eines der Lebenspartner bestimmen. Die Erklärung über die<br />

Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens soll bei der Begründung der<br />

Lebenspartnerschaft erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, muss<br />

sie öffentlich beglaubigt werden.<br />

(2) Ein Lebenspartner, dessen Geburtsname nicht Lebenspartnerschaftsname<br />

wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Lebenspartnerschaftsnamen<br />

seinen Geburtsnamen oder den zurzeit der Erklärung<br />

über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen<br />

voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Lebenspartnerschaftsname<br />

aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Lebenspartners<br />

aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt<br />

werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen<br />

werden; in diesem Fall ist eine erneute Erklärung nach Satz l nicht zulässig.<br />

Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.<br />

(3) Ein Lebenspartner behält den Lebenspartnerschaftsnamen auch nach der<br />

Beendigung der Lebenspartnerschaft. Er kann durch Erklärung gegenüber<br />

dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen,<br />

den er bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens ge-<br />

328


führt hat, oder seinen Geburtsnamen dem Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen<br />

oder anfügen. Absatz 2 gilt entsprechend.<br />

(4) Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Lebenspartners<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen<br />

ist.<br />

3. § 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

(1) Vor der Begründung der Lebenspartnerschaft haben sich die Lebenspartner<br />

gegenüber dem Standesbeamten über den Vermögensstand zu erklären.<br />

Die Erklärung erfolgt in der Weise, dass die Lebenspartner mitteilen, dass<br />

sie den Vermögensstand der Ausgleichsgemeinschaft vereinbart haben, o-<br />

der dass sie eine Ausfertigung eines Lebenspartnerschaftsvertrages (§ 7)<br />

überreichen.<br />

4. Nach § 19 wird folgender Abschnitt 5 angefügt:<br />

Abschnitt 5 Übergangsregelung<br />

§ 20<br />

Abgabe von Vorgängen<br />

Die bis <strong>zum</strong> Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Landesrecht für die Mitwirkung bei der<br />

Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Behörden haben die bei ihnen entstandenen<br />

Vorgänge einer jeden Lebenspartnerschaft an den Standesbeamtem abzugeben,<br />

der nach § 15f Abs. 2 des Personenstandsgesetzes für die Entgegennahme<br />

der Erklärungen der Lebenspartner zuständig gewesen wäre. Sind danach mehrere<br />

Standesbeamten zuständig, so sind die Unterlagen an denjenigen der in Frage kommenden<br />

Standesbeamten abzugeben, in dessen Bezirk beide Lebenspartner ihren<br />

Wohnsitz haben, oder, falls sich danach keine Zuständigkeit ergibt, an den Standesbeamten,<br />

in dessen Bezirk einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz hat. Verbleiben danach<br />

mehrere Zuständigkeiten, so ist die zuständige Behörde bei der Wahl unter den<br />

zuständigen Standesbeamten frei. Der Standesbeamte hat die in § 15g Abs. 2 des Personenstandsgesetzes<br />

bezeichneten Angaben unter Hinweis auf die Behörde, vor der die<br />

Lebenspartnerschaft begründet worden ist, in ein gesondertes Lebenspartnerschaftsbuch<br />

einzutragen und den Eintrag zu unterschreiben.<br />

Artikel 2<br />

Änderung sonstigen Bundesrechts<br />

§ 1 Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002<br />

(BGBl. I S. 42, ber. S. 2909 und BGBl. I 2003 S. 738), zuletzt geändert durch … wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. In § 1306 werden nach den Wörtern „einer dritten Person eine Ehe“ die Wörter „oder<br />

eine Lebenspartnerschaft“ eingefügt.<br />

2. § 1741 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„Wer nicht verheiratet ist oder keine Lebenspartnerschaft führt, kann ein Kind nur allein<br />

annehmen. Ein Ehepaar oder beide Lebenspartner können ein Kind nur gemeinschaftlich<br />

annehmen. Ein Ehegatte oder ein Lebenspartner kann ein Kind seines Ehegatten<br />

oder seines Lebenspartners allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein<br />

annehmen, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner das Kind nicht annehmen<br />

kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“<br />

329


3. In § 1742 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

4. In § 1743 Satz 2 werden jeweils hinter dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

5. § 1749 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „und Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

c) In Absatz 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „und Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

6. § 1763 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Ehepaar“ die Wörter „oder beiden Lebenspartnern“<br />

und hinter dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

b) In Absatz 3 Buchstabe a werden hinter dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

7. § 1764 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:<br />

„Besteht das Annahmeverhältnis zu einem Ehepaar oder zu beiden Lebenspartnern und<br />

erfolgt die Aufhebung nur im Verhältnis zu einem Ehegatten oder Lebenspartner, so treten<br />

die Wirkungen des Absatzes 2 nur zwischen dem Kind und seinen Abkömmlingen<br />

und diesem Ehegatten oder Lebenspartner und dessen Verwandten ein; die Wirkungen<br />

des Absatzes 3 treten nicht ein.“<br />

8. In § 1766 werden hinter dem Wort „Ehe“ die Wörter „oder Lebenspartnerschaft“ eingefügt.<br />

9. In § 1772 Abs. 1 Buchstabe c werden hinter dem Wort „Ehegatten“ die Worte „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

§ 2<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

§ 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt<br />

geändert:<br />

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. der Lebenspartner,“.<br />

b) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:<br />

„6a. Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,“.<br />

2. In Satz 2 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt:<br />

„1a. in den Fällen der Nummern 2a, 3 und 6a die die Beziehung begründende Lebenspartnerschaft<br />

nicht mehr besteht,“.<br />

330


§ 3<br />

Personenstandsgesetz<br />

Das Personenstandsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1,<br />

veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch … vom 21. August 2002 (BGBl.<br />

I S. 3322), wird wie folgt geändert:<br />

1. § l Abs. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„(2) Der Standesbeamte führt ein Heiratsbuch, ein Familienbuch, ein Lebenspartnerschaftsbuch,<br />

ein Geburtenbuch und ein Sterbebuch (Personenstandsbücher).“<br />

2. Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:<br />

„(3) Das Lebenspartnerschaftsbuch dient der Eintragung der Lebenspartnerschaften<br />

im Sinne des Lebens-Partnerschaftsgesetzes.“<br />

3. Die Überschrift des Zweiten Abschnitts wird wie folgt gefasst:<br />

„Zweiter Abschnitt. Eheschließung, Heiratsbuch und Familienbuch; Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

und Lebenspartnerschaftsbuch“.<br />

4. § 14 Abs. l Nr. 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„4. die Wiederverheiratung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft,“.<br />

5. § 15 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 2 Nr. l wird wie folgt gefasst:<br />

„1. wenn das Kind die Ehe schließt oder eine Lebenspartnerschaft begründet,“.<br />

b) Absatz 4 Satz l und 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„Das Familienbuch wird für ein Kind nicht mehr fortgeführt, wenn es die Ehe geschlossen<br />

oder die Lebenspartnerschaft begründet hat. Es wird jedoch im Familienbuch<br />

der Eltern auch nach seiner Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

eingetragen, wenn die Voraussetzungen nach Absatz l erfüllt<br />

sind.“<br />

6. Dem Zweiten Abschnitt wird folgender Unterabschnitt d angefügt:<br />

„d) Begründung der Lebenspartnerschaft und Lebenspartnerschaftsbuch.“<br />

§ 15f<br />

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die eine Lebenspartnerschaft begründen<br />

wollen, haben dies bei einem der nach Absatz 2 zuständigen Standesbeamten<br />

an<strong>zum</strong>elden.<br />

(2) Für die Prüfung der Voraussetzungen gilt § 5 Abs. l bis 3, für die Feststellung<br />

der Voraussetzungen und die Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärungen<br />

gilt § 6 entsprechend.<br />

(3) Für den Fall der lebensgefährlichen Erkrankung eines Erklärenden gilt § 7<br />

entsprechend.<br />

§ 15g<br />

(1) Die Begründung der Lebenspartnerschaft ist im Beisein der Lebenspartner<br />

und der bei der Begründung anwesenden Zeugen zu beurkunden.<br />

(2) In das Lebenspartnerschaftsbuch werden eingetragen<br />

331


1. die Vor-und Familiennamen der Lebenspartner, ihr Beruf und Wohnort, Ort und<br />

Tag ihrer Geburt sowie im Falle ihres Einverständnisses ihre rechtliche Zugehörigkeit<br />

oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft,<br />

2. die Vor-und Familiennamen bei der Begründung der Lebenspartnerschaft anwesender<br />

Zeugen, ihr Alter, Beruf und Wohnort,<br />

3. die Erklärungen der Lebenspartner zur Begründung der Lebenspartnerschaft,<br />

4. der Lebenspartnerschaftsname, wenn dieser bei der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

bestimmt wird,<br />

5. die von den Lebenspartnern gemeinschaftlich als Kind angenommen Kinder,<br />

6. die von einem Lebenspartner als Kind angenommen Kinder des anderen Lebenspartner.<br />

(3) Die Eintragung ist von den Lebenspartnern, den Zeugen und dem Standesbeamten<br />

zu unterschreiben.<br />

§ 15h<br />

Im Lebenspartnerschaftsbuch sind unterhalb des Eintrags über die Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

zu vermerken<br />

1. der Tod der Lebenspartner, ihre Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der<br />

Todeszeit und die Aufhebung solcher Beschlüsse,<br />

2. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,<br />

3. die Feststellung des Nichtbestehens der Lebenspartnerschaft,<br />

4. die Änderung oder allgemein bindende Feststellung des Namens,<br />

5. der Wechsel der rechtlichen Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche,<br />

Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft,<br />

6. die erneute Begründung einer Lebenspartnerschaft oder die Eheschließung eines Lebenspartners,<br />

7. Berichtigungen.<br />

332<br />

§ 15i<br />

(1) Die Erklärung,<br />

1. durch die Lebenspartner nach der Begründung der Lebenspartnerschaft einen<br />

gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen,<br />

2. durch die ein Lebenspartner seinen Geburtsnamen oder den zurzeit der Erklärung<br />

über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen dem<br />

Lebenspartnerschaftsnamen voranstellt oder anfügt oder durch die er diese Erklärung<br />

widerruft,<br />

3. durch die ein Lebenspartner seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung<br />

des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annimmt,<br />

kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.<br />

(2) Zur Entgegennahme der Erklärungen ist der Standesbeamte zuständig, der<br />

das Lebenspartnerschaftsbuch führt; er vermerkt auf Grund der Erklärungen<br />

die geänderte Namensführung im Lebenspartnerschaftseintrag. Ist die Lebenspartnerschaft<br />

nicht in einem deutschen Lebenspartnerschaftsbuch beurkundet,<br />

so ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin zuständig.


7. § 37 Abs. l Nr. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„2. die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder des Lebenspartners oder<br />

ein Vermerk, dass der Verstorbene eine Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht geführt<br />

hat,“.<br />

8. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt:<br />

㤠41a<br />

(1) Hat ein Deutscher im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet, so kann<br />

die Lebenspartnerschaft auf Antrag eines Lebenspartners in das vom Standesbeamten<br />

des Standesamts I in Berlin geführte Lebenspartnerschaftsbuch<br />

eingetragen werden. Gleiches gilt, wenn ein Lebenspartner Staatenloser,<br />

heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit<br />

gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist.<br />

(2) Für die Anlegung und Fortführung des Lebenspartnerschaftsbuchs gelten die<br />

§§ 15g und 15h, für die Grundlagen der Eintragung gilt § 15b entsprechend.“<br />

9. In § 44 Abs. l wird nach dem Wortteil „Heirats-,“ der Wortteil „Lebenspartnerschafts-,“<br />

eingefügt.<br />

10. In § 44a Abs. l Satz l wird nach dem Wortteil „Heirats-,“ der Wortteil „Lebenspartnerschafts-,“<br />

eingefügt.<br />

11. § 44b wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz l Satz l wird nach dem Wort „Heiratsbuchs,“ das Wort „Lebenspartnerschaftsbuchs,“<br />

eingefügt.<br />

b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz l werden nach dem Wort „Heirat,“ die Wörter „Begründung einer Lebenspartnerschaft,“<br />

eingefügt.<br />

bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern „der Heirat,“ die Wörter „der Begründung<br />

einer Lebenspartnerschaft,“ eingefügt.<br />

12. § 46a wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz l Satz 2 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a eingefügt:<br />

„2a. im Lebenspartnerschaftsbuch die Angaben über Beruf und Wohnort der Lebenspartner<br />

sowie die Angaben über die Vor-und Familiennamen der Zeugen,<br />

ihr Alter, ihren Beruf und Wohnort,“.<br />

b) In Absatz 2 wird nach dem Wortteil „Heirats-,“ der Wortteil „Lebenspartnerschafts-<br />

,“ eingefügt.<br />

13. In § 46b Satz l und 2 wird jeweils nach dem Wortteil „Heirats-,“ der Wortteil „Lebenspartnerschafts-,“<br />

eingefügt.<br />

14. § 60 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz l werden nach dem Wort „Eheschließung,“ die Wörter „Begründung der<br />

Lebenspartnerschaft,“ eingefügt.<br />

b) In Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wortteil „Heirats-,“ der Wortteil „Lebenspartnerschafts-,“<br />

eingefügt.<br />

15. In § 61 Abs. l Satz l wird nach dem Wort „Ehegatten,“ das Wort „Lebenspartnern,“ eingefügt.<br />

16. § 61a Nr. 3 wird wie folgt gefasst:<br />

„3. Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts-und Sterbeurkunden,“.<br />

333


17. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt:<br />

㤠63a<br />

In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen<br />

1. die Vornamen und der Familienname der Lebenspartner, ihr Wohnort, Ort und Tag<br />

ihrer Geburt sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer<br />

Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die<br />

rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Lebenspartnerschaftsbuch<br />

eingetragen ist,<br />

2. Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.“<br />

18. § 64 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„2. die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners oder ein<br />

Vermerk, dass der Verstorbene nicht verheiratet war und keine Lebenspartnerschaft<br />

führte,“.<br />

19. In § 65 Abs. l Satz l wird nach dem Wortteil „Heirats-“ ein Komma und der Wortteil „Lebenspartnerschafts-,“<br />

eingefügt.<br />

20. In § 68a werden nach den Wörtern „des Familienbuchs,“ die Wörter „des Lebenspartnerschaftsbuchs“<br />

eingefügt.<br />

21. In § 70 wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt:<br />

„9a. die Anmeldung und Begründung der Lebenspartnerschaft,“.<br />

§ 4<br />

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeiten<br />

§ 43b des Personenstandsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898<br />

(BGBl. III 315-1), zuletzt geändert durch … vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „einer der annehmenden Ehegatten“ die<br />

Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

2. In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „einer der annehmenden Ehegatten“ die<br />

Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

3. In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „einer der annehmenden Ehegatten“ die<br />

Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

4. In Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern „einer der annehmenden Ehegatten“ die<br />

Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 5<br />

Beamtenrechtsrahmengesetz<br />

§ 48 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.<br />

März 1999 (BGB1. I S. 654), das zuletzt durch … vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322)<br />

geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.<br />

2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:<br />

334


„(2) Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich auf Ehegatten beziehen, sind auf<br />

eingetragene Lebenspartner sinngemäß anzuwenden.“<br />

§ 6<br />

Bundesbeamtengesetz<br />

§ 79 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999<br />

(BGBl. I S. 675), das zuletzt durch … vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden<br />

ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz l.<br />

2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:<br />

„(2) Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich auf das Bestehen oder frühere<br />

Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder frühere Bestehen<br />

einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sinngemäß anzuwenden. Bestimmungen<br />

dieses Gesetzes, die sich auf Ehegatten und ihre Angehörigen<br />

beziehen, sind auf eingetragene Lebenspartner und ihre Angehörigen sinngemäß<br />

anzuwenden. Gleiches gilt für derartige Bestimmungen in Rechtsverordnungen<br />

auf Grund dieses Gesetzes.“<br />

§ 7<br />

Bundesbesoldungsgesetz<br />

Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002<br />

(BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch … vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) geändert worden<br />

ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. Nach § l Abs. l wird folgender Absatz l a eingefügt:<br />

„(1a) Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich auf das Bestehen oder frühere<br />

Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder frühere Bestehen<br />

einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sinngemäß anzuwenden. Bestimmungen,<br />

die sich auf Ehegatten und ihre Angehörigen beziehen, sind auf<br />

eingetragene Lebenspartner und ihre Angehörigen sinngemäß anzuwenden.<br />

Gleiches gilt für derartige Bestimmungen in Rechtsverordnungen auf Grund<br />

dieses Gesetzes.<br />

2. § 57 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:<br />

„Der Mietzuschuss wird demjenigen Ehegatten gewährt, den die Ehegatten bestimmen;<br />

treffen sie keine Bestimmung, erhält jeder Ehegatte die Hälfte des Mietzuschusses; § 6<br />

findet keine Anwendung.“<br />

§ 8<br />

Bundesreisekostengesetz<br />

Nach § l Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

13. November 1973 (BGBl. I S. 1621), das zuletzt durch … vom 21. August 2002 (BGBl. I S.<br />

3322) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:<br />

„(3) Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich auf Ehegatten beziehen, sind auf eingetragene<br />

Lebenspartner sinngemäß anzuwenden. Bestimmungen in Rechtsverordnungen auf Grund<br />

dieses Gesetzes sind entsprechend anzuwenden.“<br />

335


§ 9<br />

Bundesumzugskostengesetz<br />

Nach § l Abs. 2 des Bundesumzugskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird<br />

folgender Absatz 4 angefügt:<br />

„(4) Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich auf Ehegatten beziehen, sind auf eingetragene<br />

Lebenspartner sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für derartige Bestimmungen in Rechtsverordnungen<br />

auf Grund dieses Gesetzes.“<br />

§ 10<br />

Sonderurlaubsverordnung<br />

§ 12 Abs. 3 Satz l der Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

25. April 1997 (BGBl. I S. 978), die durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. In Nummer l werden nach dem Wort „Ehefrau“ die Wörter „oder der eingetragenen Lebenspartnerin“<br />

eingefügt.<br />

2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„2. Tod des Ehegatten, eines Kindes, eines Elternteils oder des eingetragenen Lebenspartners<br />

2 Arbeitstage“.<br />

§ 11<br />

Erziehungsurlaubsverordnung<br />

In § l Abs. l Nr. l der Erziehungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 25. April 1997 (BGBl. I S. 983), die zuletzt durch … geändert worden ist, werden nach<br />

dem Wort „Ehepartners“ die Wörter „oder eingetragenen Lebenspartners“ eingefügt.<br />

§ 12<br />

Bundeslaufbahnverordnung<br />

In § 10 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.<br />

Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ber. S. 2671), die zuletzt durch 8. ÄndVO vom 18. September<br />

2002 (BGBl. I S. 3664) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter<br />

„eingetragenen Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 13<br />

Trennungsgeldverordnung<br />

Nach § l Abs. 4 der Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.<br />

Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die durch … geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 eingefügt:<br />

„(5) Bestimmungen dieser Verordnung, die sich auf Ehegatten beziehen, sind auf eingetragene<br />

Lebenspartnerschaften sinngemäß anzuwenden.“<br />

336<br />

§ 14<br />

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen<br />

(Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz)<br />

In § 1 Abs. 1 Nr. 6 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizie-rungsgesetzes in der Fassung vom<br />

26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom


15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „der<br />

eingetragene Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 15<br />

Bundessozialhilfegesetz<br />

Das Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994<br />

(BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch … vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621),<br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. § 11 Abs. l Satz 2 erster Halbsatz wird wie folgt gefasst:<br />

„Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und<br />

Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner zu berücksichtigen;“.<br />

2. In § 28 Abs. l Satz l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

3. § 79 Abs. l wird wie folgt geändert:<br />

a) Vor Nummer l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Nummer 3 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt sowie nach dem Wort „Hilfesuchenden“ ein Komma eingefügt<br />

und das Wort „oder“ gestrichen.<br />

4. In § 81 Abs. 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ und<br />

nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

5. § 90 Abs. l wird wie folgt geändert:<br />

a) In Satz l wird nach dem Wort „Eltern“ das Wort „oder“ gestrichen und ein Komma<br />

eingefügt und werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder sein Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Satz 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

6. § 92c wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz l wird wie folgt geändert:<br />

aa) Satz l wird wie folgt gefasst:<br />

„Der Erbe des Hilfeempfängers, seines Ehegatten oder Lebenspartners, falls<br />

der Ehegatte oder Lebenspartner vor dem Hilfeempfänger stirbt, ist <strong>zum</strong> Ersatz<br />

der Kosten der Sozialhilfe mit Ausnahme der vor dem 1. Januar 1987<br />

entstandenen Kosten der Tuberkulosehilfe verpflichtet.“<br />

bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:<br />

„Die Ersatzpflicht des Erben des Ehegatten oder Lebenspartners besteht nicht<br />

für die Kosten der Sozialhilfe, die während des Getrenntlebens der Ehegatten<br />

oder Lebenspartner gewährt worden ist.“<br />

cc) In Satz 4 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Absatz 3 Nr. 2 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

c) In Absatz 4 Satz l wird nach dem Wort „Hilfeempfängers“ das Wort „oder“ gestrichen<br />

und ein Komma eingefügt und werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter<br />

„oder seines Lebenspartners“ eingefügt.<br />

337


7. § 108 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz l wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 3 werden nach dem Wort „Ehegatte“ ein Komma und das Wort „Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

bb) In Satz 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ ein Komma und das Wort „Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Absatz 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ ein Komma und die Wörter „den<br />

Lebenspartner“ eingefügt.<br />

8. In § 116 Abs. l Satz l und Abs. 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ jeweils die Wörter<br />

„oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

9. In § 119 Abs. 5a werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

10. In § 140 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 16<br />

Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8<br />

des Bundessozialhilfegesetzes<br />

§ l Abs. l der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes<br />

vom 11. Februar 1988 (BGBl. I S. 150), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird<br />

wie folgt geändert:<br />

1. Satz l Nr. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„2. wenn die Sozialhilfe vom Vermögen des Hilfesuchenden und seines nicht getrennt<br />

lebenden Ehegatten oder Lebenspartners abhängig ist, der nach Nummer l Buchstabe a<br />

oder b maßgebende Betrag zuzüglich eines Betrages von 614 Euro für den Ehegatten<br />

oder Lebenspartner und eines Betrages von 256 Euro für jede Person, die von dem Hilfesuchenden,<br />

seinem Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten wird,“.<br />

2. In Absatz l Satz 2 werden nach dem Wort „Eheleute“ die Wörter „oder beide Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

§ 17<br />

HIV-Hilfegsesetz<br />

§ 15 des HIV-Hilfegesetzes vom 24. Juli 1995 (BGBl. I<br />

S. 972), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„(2) Leistungen aus der Stiftung erhalten auch Personen, die als Ehepartner, Verlobte,<br />

Lebenspartner oder Lebensgefährten durch Personen nach Absatz 1 infiziert worden<br />

sind.“<br />

2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„(4) Nicht infizierte Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner von Personen, die Infizierte<br />

oder Erkrankte nach den Absätzen 1 bis 3 sind, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Als<br />

Kinder werden auch von der infizierten oder erkrankten Person in ihrem Haushalt aufgenommene<br />

Kinder ihres Ehepartners oder Lebenspartners berücksichtigt.“<br />

3. Absatz 6 wird wie folgt gefasst:<br />

338<br />

„(6) Im Falle des Absatzes 2 ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass eine<br />

HIV-Infektion mit großer Wahrscheinlichkeit durch den Ehepartner, Verlobten, Lebens-


partner oder Lebensgefährten übertragen worden ist. Absatz 5 gilt für den Nachweis der<br />

HIV-Infek-tion des Ehepartners, Verlobten, Lebenspartners oder Lebensgefährten entsprechend.<br />

Es ist nachzuweisen, dass die Ehe, das Verlöbnis, die Lebenspartnerschaft<br />

oder Lebensgemeinschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Infektion bestanden hat. Die Lebensgemeinschaft<br />

ist insbesondere anzunehmen, wenn später die Ehe geschlossen oder die<br />

Lebenspartnerschaft begründet worden ist, gemeinsame Kinder vorhanden sind oder<br />

durch Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde der gemeinsame Hausstand nachgewiesen<br />

wird. In Ausnahmefällen kann der Nachweis nach Satz 2 auch durch eine eidesstattliche<br />

Erklärung erfolgen.“<br />

4. Absatz 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

„Im Falle des Absatzes 4 ist das Kindschaftsverhältnis, die Ehe oder die Lebenspartnerschaft<br />

durch entsprechende Urkunden nachzuweisen.“<br />

§ 18<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni<br />

1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt geändert durch Artikel 4 Förderbankenneustrukturierungsgesetz<br />

vom 15. August 2003 (BGBl. I S. 1657), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 2 Abs. la Satz l Nr. 2, § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und § 45 Abs. l Satz 2 Nr. l werden<br />

jeweils nach dem Wort „verheiratet“ die Wörter „oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden“<br />

eingefügt.<br />

2. § 11 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 2 Satz l und Absatz 4 Satz l werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten“<br />

die Wörter „oder Lebenspartners“ eingefügt.<br />

b) In Absatz 2 Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

3. § 18a Abs. l wird wie folgt geändert:<br />

a) In Satz 2 Nr. l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Satz 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

4. § 21 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz l Satz 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartnern“<br />

eingefügt.<br />

b) In Absatz 3 Satz l Nr. 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

5. § 23 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz l wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz l Nr. 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „verheirateten“ die Wörter „oder eine Lebenspartnerschaft<br />

führenden“ eingefügt.<br />

b) In Absatz 2 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

c) Dem Absatz 4 Nr. 4 wird der Halbsatz „; dasselbe gilt für Unterhaltsleistungen des<br />

früheren oder dauernd getrennt lebenden Lebenspartners“ angefügt.<br />

339


6. In § 24 Abs. l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“ eingefügt.<br />

7. § 25 wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Überschrift werden die Wörter „oder Lebenspartners“ angefügt.<br />

b) In Absatz l werden Satz l Nr. 2 und Satz 2 ersetzt durch folgende Nummer 2:<br />

„2. vom Einkommen der Elternteile, die dauernd voneinander getrennt leben, und<br />

vom Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners jeweils 960 Euro.“<br />

c) In Absatz 3 Satz l Nr. 2 und Satz 4 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten“ die<br />

Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

d) In Absatz 4 und 5 Nr. 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ jeweils die Wörter<br />

„oder Lebenspartners“ eingefügt.<br />

8. In § 26 Abs. 2 Satz l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt und nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“.<br />

9. In § 29 Abs. l Nr. 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

10. In § 36 Abs. l Satz l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

11. § 47 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Nummer l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

bb) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

12. In § 47a Satz l werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

13. In § 50 Abs. 2 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

14. § 55 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

b) In Nummer 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

§ 19<br />

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

April 1996 (BGBl. I S. 623), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. § 10 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

340


) In Absatz 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

2. In § 16 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder sein Lebenspartner“ eingefügt.<br />

3. In § 21 Abs. 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

4. In § 22 werden in der Überschrift und in Satz l nach dem Wort „Ehegatte“ jeweils die<br />

Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

5. In § 23 Abs. 2 Satz l Nr. 5 und 8 werden nach dem Wort „Ehegatten“ jeweils die Wörter<br />

„oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

6. In § 27 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

§ 20<br />

Berufliches Rehabilitierungsgesetz<br />

§ 8 Abs. 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt<br />

geändert:<br />

1. In Satz l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

2. In Satz 2 werden nach dem ersten Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartnern“<br />

und nach dem zweiten Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 21<br />

Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes<br />

Die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I<br />

S. 2983), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. § 9 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz l Satz l werden nach der Angabe „§17 Abs. 1“ die Wörter „oder § 27a<br />

Satz 1“ eingefügt.<br />

b) In Absatz 2 Satz l Nr. l werden nach dem Wort „Eheschließung“ die Wörter „oder<br />

Begründung einer Lebenspartnerschaft“ eingefügt.<br />

2. In § 15 Abs. l Nr. 2 Buchstabe b werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder<br />

Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 22<br />

Ausländergebührenverordnung<br />

In § 9 Abs. l Nr. l und 2 der Ausländergebührenverordnung vom 19. Dezember 1990 (BGBl. I<br />

S. 3002), die durch … geändert worden ist, wird jeweils nach dem Wort „Ehegatten“ das<br />

Wort „ , Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 23<br />

Ausländerdatenübermittlungsverordnung<br />

§ 2 der Ausländerdatenübermittlungsverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 1997,<br />

1991 I S. 1216), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. Absatz 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„a) die Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung einer Ehe,<br />

341


) die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft,“.<br />

2. Absatz 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„Tag und Grund der Beendigung<br />

a) bei einer Scheidung, Nichtigkeitserklärung oder Aufhebung der Ehe,<br />

b) bei einer Aufhebung einer Lebenspartnerschaft,“.<br />

§ 24<br />

Gesetz über das Ausländerzentralregister<br />

Das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265),<br />

das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 3 Nr. 5 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder des Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

2. In § 23 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder des Lebenspartners“<br />

eingefügt.<br />

§ 25<br />

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister<br />

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister vom 17.<br />

Mai 1995 (BGBl. I S. 695) die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 7 Abs. 2 Nr. 2 werden die Wörter „Geburten-oder Familienbuch“ durch die Wörter<br />

„Geburten-, Familienoder Lebenspartnerschaftsbuch“ ersetzt.<br />

2. In der Anlage werden in Abschnitt I Spalte A Position 4 Buchstabe h nach dem Wort<br />

„Ehegatten“ die Wörter „oder des Lebenspartners“ eingefügt.<br />

§ 26<br />

Aufenthaltsgesetz/EWG<br />

Das Aufenthaltsgesetz/EWG vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 32 6. Euro-Einfüh-rungsG vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306), wird wie folgt<br />

geändert:<br />

1. Nach § l wird folgender § l a eingefügt:<br />

㤠la Lebenspartner<br />

Auf die Einreise und den Aufenthalt des nicht freizügigkeitsberechtigten Lebenspartners<br />

einer nach § l Abs. l freizügigkeitsberechtigten Person sind die für den Lebenspartner<br />

eines Deutschen geltenden Vorschriften des Ausländergesetzes anzuwenden.“<br />

2. In § 15a Abs. 3 werden nach dem Wort „ist“ die Wörter „oder die Lebenspartner der<br />

durch diese Richtlinien begünstigten Personen betrifft“ eingefügt.<br />

§ 27<br />

Freizügigkeitsverordnung/EG<br />

Nach § 9 Satz l der Freizügigkeitsverordnung/EG vom<br />

17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1810), die durch … geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt:<br />

„Auf Lebenspartner von Personen, deren Recht auf Einreise und Aufenthalt sich aus § l Abs.<br />

l bis 3 ergibt, findet § 18 Abs. l des Ausländergesetzes mit der Maßgabe entsprechende An-<br />

342


wendung, dass anstelle der dort genannten Voraussetzungen der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EG<br />

genügt.“<br />

§ 28<br />

Konsulargesetz<br />

Das Konsulargesetz vom 11. September 1974 (BGBl. I S. 2317), zuletzt geändert durch Artikel<br />

12 EheschließungsrechtsG vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 833), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 5 Abs. 5 Satz 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „sowie seinen Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

2. § 8 Abs. l und 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„(1) In den vom Auswärtigen Amt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern<br />

besonders bezeichneten Konsularbezirken sind die Konsularbeamten befugt, Eheschließungen<br />

und Begründungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorzunehmen<br />

und zu beurkunden, sofern mindestens einer der Eheschließenden oder der die<br />

Lebenspartnerschaft Begründenden Deutscher und keiner von ihnen Angehöriger des<br />

Empfangsstaates ist. Sie gelten dabei als Standesbeamte im Sinne der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Lebenspartnerschaftsgesetzes, des Personenstandsgesetzes<br />

und der zu diesen Gesetzen ergangenen Ausführungsvorschriften; sie haben<br />

diese Vorschriften, soweit sie die Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung<br />

der Lebenspartnerschaft, die Prüfung der Ehefähigkeit oder der Voraussetzungen für die<br />

Begründung der Lebenspartnerschaft, die Vornahme und Beurkundung der Eheschließung<br />

oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und die Ausstellung von Personenstandsurkunden<br />

über die Eheschließung oder die Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

betreffen, anzuwenden. Aufsichtsbehörde im Sinne des § 45 Abs. l des Personenstandsgesetzes<br />

ist das Auswärtige Amt; als Sitz des Standesbeamten im Sinne des § 50<br />

Abs. 2 des Personenstandsgesetzes gilt der Sitz der Bundesregierung. Für die Befreiung<br />

eines ausländischen Verlobten von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ist<br />

der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Bundesregierung<br />

ihren Sitz hat.<br />

(2) Der bei der Eheschließung errichtete Heiratseintrag oder der bei der Begründung der<br />

Lebenspartnerschaft errichtete Lebenspartnerschaftseintrag ist zusammen mit den von<br />

den Eheschließenden oder den die Lebenspartnerschaft Begründenden beigebrachten<br />

Urkunden und sonstigen die Eheschließung oder die Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

betreffenden Vorgängen unverzüglich, die für das Zweitbuch bestimmte Abschrift<br />

des Heiratseintrags oder des Lebenspartnerschaftseintrags am Jahresende dem Standesbeamten<br />

des Standesamts I in Berlin zu übersenden. Dieser gilt nach Zugang des<br />

Heiratseintrags oder des Lebenspartnerschaftseintrags als der Standesbeamte, vor dem<br />

die Ehe geschlossen oder die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.“<br />

3. In § 19 Abs. 2 Satz l Nr. 4 und in § 24 Abs. l Satz l werden jeweils nach dem Wort „Eheschließungen“<br />

die Wörter „und Begründungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften“<br />

eingefügt.<br />

§ 29<br />

Wohngeldgesetz<br />

Das Wohngeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S.<br />

474), zuletzt geändert durch … vom 19. Juli 2002, wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 4 Abs. l wird nach Nummer l folgende Nummer la eingefügt:<br />

„1a. Der Lebenspartner,“.<br />

2. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

343


„2. bis zu 6 000 Euro für einen nicht <strong>zum</strong> Haushalt rechnenden früheren oder dauernd<br />

getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner;“.<br />

3. In § 25 Abs. l Nr. 3 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

4. § 31 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Satz l wird nach dem Wort „Ehegatte“ das Wort „, Lebenspartner“ eingefügt.<br />

b) In Satz 2 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 30<br />

Abgabenordnung<br />

Die Abgabenordnung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 6 G vom 31. Juli 2003 / 1550, wird wie folgt geändert:<br />

1. § 15 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz l wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:<br />

„2a. der Lebenspartner,“,<br />

bb) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:<br />

„6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten<br />

oder Lebenspartner,“.<br />

b) In Absatz 2 wird nach Nummer l folgende Nummer l a eingefügt:<br />

„1a. in den Fällen der Nummern 2a, 3 und 6 die die Beziehung begründende Lebenspartnerschaft<br />

nicht mehr besteht;“.<br />

2. § 122 Abs. 7 Satz l wird wie folgt gefasst:<br />

„Betreffen Verwaltungsakte Ehegatten oder Ehegatten mit ihren Kindern oder Lebenspartner<br />

oder Lebenspartner mit ihren Kindern oder Alleinstehende mit ihren Kindern, so<br />

reicht es für die Bekanntgabe an alle Beteiligten aus, wenn ihnen eine Ausfertigung unter<br />

ihrer gemeinsamen Anschrift übermittelt wird.“<br />

3. Dem § 183 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:<br />

„Satz l gilt entsprechend für Lebenspartner.“<br />

4. § 263 wird wie folgt gefasst:<br />

㤠263<br />

Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner<br />

Für die Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner sind die Vorschriften der §§ 739,<br />

740, 741, 743, 744a und 745 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.“<br />

§ 31<br />

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung<br />

Dem Artikel 97 § l des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976<br />

(BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird folgender<br />

Absatz … angefügt:<br />

344


„(…) Die durch § 9 des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …) geänderten Vorschriften sind auf<br />

alle beim Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden, soweit nichts anderes<br />

bestimmt ist.“<br />

§ 32<br />

Grunderwerbsteuergesetz<br />

In § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar<br />

1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch … geändert worden ist, werden die<br />

Nummern 3 bis 7 wie folgt gefasst:<br />

„3. der Erwerb eines <strong>zum</strong> Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des<br />

Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte gleich, wenn er mit den Erben<br />

des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder<br />

wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen<br />

Ehegatten ein <strong>zum</strong> Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben steht<br />

der überlebende Lebenspartner gleich, wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung<br />

am Überschuss oder Zugewinn des verstorbenen Lebenspartners ein <strong>zum</strong> Nachlass<br />

gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten<br />

oder Lebenspartner gleich;<br />

4. der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;<br />

5. der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers<br />

im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung oder nach<br />

der Aufhebung der Lebenspartnerschaft;<br />

6. der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie<br />

verwandt sind. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den Verwandten in gerader<br />

Linie sowie den Stiefkindern stehen deren Ehegatten oder Lebenspartner gleich;<br />

7. der Erwerb eines <strong>zum</strong> Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer<br />

fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts. Den Teilnehmern an der<br />

fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten oder Lebenspartner gleich;“.<br />

§ 33<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002<br />

(BGBl. I S. 4210), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. § 1a Abs. l Satz l wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach dem Wort „Ehegatten“ werden die Wörter „ , des Lebenspartners“ eingefügt.<br />

b) In Nummer l Satz l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder an den<br />

Lebenspartner“ eingefügt.<br />

1a. Dem § 9a wird folgender neuer Satz 3 angefügt:<br />

„Von Einnahmen im Sinne des § 22 Nr. 1a, die von einem Lebenspartner bezogen werden,<br />

der nicht dauernd getrennt lebt, ist der Pauschbetrag nach Satz 1 Nr. 3 nicht abzuziehen.“<br />

2. § 10 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

aa) Nummer 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst:<br />

„Die Sätze l bis 4 gelten für Fälle der Nichtigkeit oder der Aufhebung der Ehe<br />

sowie in Fällen der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und des Getrenntlebens<br />

von Lebenspartnern entsprechend. In Fällen der Lebenspartnerschaft, in<br />

345


der die Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht<br />

dauernd getrennt leben, gelten Unterhaltsleistungen von dem Lebenspartner<br />

mit dem höheren Gesamtbetrag der Einkünfte bis zur Höhe der Hälfte des Differenzbetrags<br />

zu dem niedrigeren Gesamtbetrag der Einkünfte des anderen<br />

Lebenspartners, höchstens bis zu 20 000 Euro, als erbracht und können insoweit<br />

auf Antrag des Gebers mit Zustimmung des Empfängers als Sonderausgaben<br />

abgezogen werden; die Sätze 2 bis 4 gelten sinngemäß.“<br />

bb) Nummer 8 Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„Leben zwei Alleinerziehende oder Lebenspartner in einem Haushalt zusammen,<br />

können sie den Höchstbetrag insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen.<br />

b) In Absatz 3 wird folgender Satz eingefügt:<br />

„Lebenspartner werden hinsichtlich der Ermittlung des Vorwegabzugs wie zusammenveranlagte<br />

Ehegatten behandelt.“<br />

3. § 12 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Nummer l wird das Wort „Familienangehörige“ durch das Wort „Angehörige“<br />

ersetzt.<br />

b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„2. freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten<br />

Rechtspflicht und Zuwendungen an eine gegenüber dem Steuerpflichtigen,<br />

seinem Ehegatten oder seinem Lebenspartner gesetzlich unterhaltsberechtigte<br />

Person oder deren Ehegatten oder Lebenspartner, auch wenn diese Zuwendungen<br />

auf einer besonderen Vereinbarung beruhen;“.<br />

4. § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG wird wie folgt gefasst:<br />

„Ein Hauhaltsfreibetrag von 2 340 Euro wird bei einem Steuerpflichtigen, für den das<br />

Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 und 6) nicht anzuwenden ist, der auch nicht als Ehegatte<br />

(§ 26 Abs. 1) getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, und bei dem es<br />

sich nicht um einen Lebenspartner handelt, vom Einkommen abgezogen, wenn er einen<br />

Freibetrag nach Absatz 6 oder Kindergeld für mindestens ein Kind erhält, das in seiner<br />

Wohnung im Inland gemeldet ist.“<br />

§ 34<br />

Erbschaftsteuer-und Schenkungssteuergesetz<br />

Das Erbschaftsteuer-und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. Dem § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt:<br />

„(3) Leben die Lebenspartner im Vermögensstand der Ausgleichsgemeinschaft (§ 6 Abs.<br />

2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), sind bei Beendigung der Ausgleichsgemeinschaft<br />

die Absätze l und 2 entsprechend anzuwenden.“<br />

2. § 7 Abs. l Nr. 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„4. die Bereicherung, die ein Ehegatte bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§ 1415<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erfährt. Regeln die Lebenspartner ihre vermögensrechtlichen<br />

Verhältnisse durch Lebenspartnerschaftsvertrag (§ 7 Abs. l des Lebenspartnerschaftsgesetzes)<br />

entsprechend der Gütergemeinschaft, ist Satz l entsprechend anzuwenden.“<br />

3. In § 13 Abs. l Nr. 4a wird am Ende des Satzes 2 das Semikolon durch einen Punkt ersetzt<br />

und folgender Satz angefügt:<br />

346


„Die Sätze l und 2 gelten für Zuwendungen unter Lebenden eines Lebenspartners an<br />

den anderen Lebenspartner entsprechend;“.<br />

4. § 15 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz l wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Steuerklasse I wird nach Nummer l folgende Nummer 1a eingefügt:<br />

„1a. der Lebenspartner,“.<br />

bb) In Steuerklasse II wird am Ende der Nummer 7 das Semikolon durch ein<br />

Komma ersetzt und folgende Nummer 7a eingefügt:<br />

„7a. der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft;“.<br />

b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:<br />

„(3) Im Falle des § 2269 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und soweit der überlebende<br />

Ehegatte oder Lebenspartner an die Verfügung gebunden ist, sind die mit dem<br />

verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartner näher verwandten Erben und Vermächtnisnehmer<br />

als seine Erben anzusehen, soweit sein Vermögen beim Tode<br />

des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners noch vorhanden ist. § 6 Abs. 2<br />

Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.“<br />

5. § 16 Abs. l Nr. l wird wie folgt gefasst:<br />

„1. des Ehegatten oder des Lebenspartners in Höhe von 307 000 Euro;“.<br />

6. In § 17 Abs. l wird das Wort „Ehegatten“ jeweils durch die Wörter „Ehegatten und dem<br />

überlebenden Lebenspartner“ ersetzt.<br />

7. In § 25 Abs. l wird das Wort „Ehegatten“ durch die Wörter „Ehegatten oder Lebenspartner“<br />

ersetzt.<br />

8. § 37 Abs. l wird wie folgt gefasst:<br />

„(1) Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes findet auf Erwerbe Anwendung, für die<br />

die Steuer nach dem … entstanden ist oder entsteht.“<br />

§ 35<br />

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte<br />

§ 2 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember<br />

1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. In Satz 3 werden nach den Wörtern „Ehegatten“ und „Ehegatte“ jeweils die Wörter „oder<br />

Lebenspartner“ eingefügt.<br />

2. In Satz 4 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

§ 36<br />

Erstes Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil –<br />

§ 48 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (Artikel l des Gesetzes<br />

vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch … geändert worden ist,<br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. In Satz 1 wird nach dem Wort „Ehegatten“ das Wort „Lebenspartner“ eingefügt.<br />

2. In Satz 4 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „dem Lebenspartner“ eingefügt.<br />

347


§ 37<br />

Viertes Buch Sozialgesetzbuch<br />

– Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung –<br />

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung –<br />

(Artikel l des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch …,<br />

wird wie folgt geändert:<br />

§ 47 wird wie folgt geändert:<br />

1. In Absatz 2 Nr. 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

2. In Absatz 3 Nr. l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

§ 38<br />

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Krankenversicherung –<br />

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel l des Gesetzes<br />

vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 24776), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt<br />

geändert:<br />

1. In § 103 Abs. 4 Satz 4 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „der Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

2. In § 173 Abs. 2 Nr. 6 werden nach dem Wort „Ehegatte“ die Wörter „oder der Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

§ 39<br />

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Rentenversicherung –<br />

In § 104 Abs. 2 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung<br />

– (Artikel l des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261; 1990 S. 1337),<br />

das zuletzt durch … geändert worden ist, wird nach dem Wort „Ehegatten“ das Wort „Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

§ 40<br />

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Unfallversicherung –<br />

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel l des Gesetzes<br />

vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 5 Satz l werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

2. In § 6 Abs. l Nr. l werden im ersten und zweiten Halbsatz jeweils nach dem Wort „Ehegaten“<br />

die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

3. § 83 wird wie folgt gefasst:<br />

348<br />

㤠83<br />

Jahresverdienst kraft Satzung<br />

Für kraft Gesetzes versicherte selbständig Tätige, für kraft Satzung versicherte Unternehmer,<br />

Ehegatten oder Lebenspartner und für freiwillig Versicherte hat die Satzung des<br />

Unfallversicherungsträgers die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes zu bestimmen. Sie<br />

hat ferner zu bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen die kraft Gesetzes


versicherten selbständig Tätigen und die kraft Satzung versicherten Unternehmer, Ehegatten<br />

oder Lebenspartner auf ihren Antrag mit einem höheren Jahresarbeitsverdienst<br />

versichert werden.“<br />

4. In § 101 Abs. 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „, Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

§ 41<br />

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Verwaltungsverfahren –<br />

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch – Verwaltungsverfahren – (Artikel l des Gesetzes vom<br />

18. August 1980, BGBl. I S. 1469), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. § 16 Abs. 5 wird wie folgt geändert:<br />

a) Satz l wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:<br />

„2a. der Lebenspartner,“.<br />

bb) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:<br />

„6a. Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,“.<br />

b) In Satz 2 wird nach Nummer l folgende Nummer la eingefügt:<br />

„1a. in den Fällen der Nummern 2a, 3 und 6a die die Beziehung begründende Lebenspartnerschaft<br />

nicht mehr besteht,“.<br />

2. In § 99 Satz 2 werden nach dem Wort „Ehegatte“ ein Komma und die Wörter „der frühere<br />

Lebenspartner“ eingefügt.<br />

3. § 116 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„Ein Ersatzanspruch nach Absatz l kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn der<br />

Schädiger mit dem Geschädigten oder einem Hinterbliebenen nach Eintritt des Schadensereignisses<br />

1. die Ehe geschlossen hat oder<br />

2. eine Lebenspartnerschaft begründet hat und in häuslicher Gemeinschaft lebt.“<br />

§ 42<br />

Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Pflegeversicherung –<br />

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch– Gesetzliche Pflegeversicherung – (Artikel l des Gesetzes<br />

vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 91 Abs. 4 werden nach dem Wort „Angehörigen“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

2. In § 94 Abs. 3 werden nach dem Wort „Angehörigen“ die Wörter „oder Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

3. In § 100 werden nach dem Wort „Angehörigen“ die Wörter „oder dem Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

4. In § 101 Satz 2 werden nach dem Wort „Angehörigen“ die Wörter „oder dem Lebenspartner“<br />

eingefügt.<br />

349


§ 43<br />

Rehabilitations-Angleichungsgesetz<br />

In § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. l des Rehabilitations-Anglei-chungsgesetzes vom 7. August 1974<br />

(BGBl. I S. 1881), das zuletzt durch … geändert worden ist, werden nach dem Wort „Ehegatte“<br />

die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.<br />

Artikel 3<br />

Rückkehr <strong>zum</strong> einheitlichen Verordnungsrang<br />

Die auf Artikel 3 §§ 13 bis 16, 18, 20 bis 33, 36, 43, 44, 46, 69, 92, 95, 96, 100, 101 und 112<br />

beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils<br />

einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.<br />

Artikel 4<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des sechsten auf die Verkündung folgenden Monats in<br />

Kraft.<br />

Berlin, den 10. Februar 2004<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

I. Ausgangslage<br />

Die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Ursprungsgesetzentwurf<br />

<strong>zum</strong> Lebenspartnerschaftsgesetz (Bundestagsdrucksache 14/3751) aufgeteilt<br />

in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz<br />

– LPartGErgG – Bundestagsdrucksachen 14/4545, 14/4550). Das<br />

Lebenspartnerschaftsgesetz ist <strong>zum</strong> 1. August 2001 in Kraft getreten. Das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz<br />

hat nicht die Zustimmung des Bundesrates gefunden. Die<br />

Beratungen im Vermittlungsausschuss sind ergebnislos verlaufen.<br />

Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen haben gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. Sie<br />

vertraten die Ansicht, das Gesetz sei zustimmungsbedürftig und verstoße gegen den besondern<br />

Schutz der Ehe gemäß Artikel 6 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem<br />

Urteil vom 17. Juli 2002 (1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01) die Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

bestätigt. Das Gericht führte in seinem Urteil u. a. aus, dass die<br />

Aufteilung des Gesetzes in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil<br />

nicht automatisch auch die Zustimmungsbedürftigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

auslöse. Ein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 GG sei auch nicht gegeben. Die Eingetragene<br />

Lebenspartnerschaft berühre nicht die grundrechtlich geschützte Eheschließungsfreiheit, da<br />

verschiedengeschlechtlichen Paaren die Ehe grundsätzlich verschlossen bleibe. Das Strukturprinzip<br />

der Ehe sei durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht betroffen. Die Ehe werde<br />

durch das Gesetz weder beschädigt noch sonst beeinträchtigt. Aus der Zulässigkeit, die Ehe<br />

gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lasse sich kein Gebot herleiten, diese<br />

gegenüber der Ehe zu benachteiligen.<br />

350


Die Tatsache, dass das Urteil im Senat eine denkbar knappe 5:3-Mehrheit gefunden hat,<br />

zeigt, dass die im Vorfeld der politischen Diskussion um das Lebenspartnerschaftsgesetz geäußerten<br />

juristischen Bedenken nicht gegenstandslos waren. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

herrscht jetzt Klarheit und Rechtssicherheit. Es gibt nach dem Urteil rechtlich<br />

keinen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren wesentliche Rechte, die Ehepartnern gewährt<br />

werden, zu versagen.<br />

Das Lebenspartnerschaftsgesetz begründet für die eingetragenen Paare Rechte, aber überwiegend<br />

Pflichten. So ist z. B. eine umfassende Unterhaltspflicht vorgesehen, die steuerrechtlich<br />

keinen Ausgleich findet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom<br />

17. Juli 2002 auf diese Ungleichgewichte, insbesondere darauf, dass die neu geschaffenen<br />

Unterhaltslasten von Lebenspartnern bisher zu keiner Änderung des Einkommenssteuerrechts<br />

geführt hätten, hingewiesen. Es hat ferner betont, dass die sozialhilferechtliche<br />

Schlechterstellung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft einen Verfassungsverstoß<br />

bedeuten könnte.<br />

Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Wochen und Monaten den eingetragenen Lebenspartnern<br />

verschiedentlich Rechte zugesprochen, die das Gesetz bislang nicht vorsieht.<br />

Weitere Urteile in dieser Richtung sind zu erwarten. Der Gesetzgeber ist jetzt verpflichtet,<br />

einem möglichen Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen und<br />

Rechte und Pflichten der eingetragenen Paare in Einklang zu bringen. Der Gesetzentwurf<br />

sieht daher Änderungen in den Rechtsbereichen vor, die <strong>zum</strong> Abbau von Diskriminierungen<br />

zwingend notwendig sind.<br />

II. Einzelne Regelungsvorschläge<br />

a) Bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit zur Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

Die Lebenspartnerschaft soll bundeseinheitlich vor dem Standesamt begründet werden.<br />

b) Gemeinschaftliches Adoptionsrecht<br />

Für eingetragene Lebenspartner soll ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht geschaffen werden.<br />

Ausschlaggebend für eine Adoption muss alleine das Wohl des Kindes sein.<br />

c) Beamtenrecht<br />

Die wesentlichen beamtenrechtlichen Regelungen (Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz<br />

und Bundesbesoldungsgesetz) werden für Lebenspartner für sinngemäß<br />

anwendbar erklärt.<br />

d) Sozialrecht<br />

Bei der Prüfung der Bedürftigkeit in der Sozialhilfe, Ausbildungsförderung und beim Wohngeld<br />

sollen Einkommen und Vermögen des Lebenspartners mit einbezogen werden – dafür<br />

werden Lebenspartner im Leistungsrecht entsprechend berücksichtigt.<br />

e) Steuerrecht<br />

Auch im Steuerrecht sind Folgeregelungen für die Lebenspartnerschaft erforderlich; insbesondere<br />

erfordert der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit beim Ver-<br />

351


pflichteten eine Berücksichtigung bei den durch den Entwurf vorgesehenen Unterhaltsverpflichtungen.<br />

aa) Steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen von Lebenspartnern<br />

1. Während bestehender Lebenspartnerschaft<br />

Es wird eine Individualbesteuerung mit Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen<br />

durch einen Unterhaltsabzugsbetrag in Höhe von 20 000 Euro in Anlehnung<br />

an das Realsplitting bei Ehegatten (§ 10 EStG) eingeführt. Die fiktiven Unterhaltsleistungen<br />

werden als Einkünfte beim unterhaltsberechtigten Lebenspartner versteuert.<br />

2. Bei getrennt lebenden Lebenspartnern oder nach Aufhebung der Partnerschaft<br />

Tatsächlich aufgewendete Unterhaltsleistungen an den dauernd getrennt lebenden<br />

Lebenspartner oder an den ehemaligen Lebenspartner können als Sonderausgaben<br />

im Wege des sog. Realsplittings (§ 10 Abs. l Nr. l EStG) abgezogen werden.<br />

bb) Erbschaftsteuerrecht<br />

Für Lebenspartner sollen bei der Erbschaftsteuer hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungen,<br />

der Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge, des besonderen Versorgungsfreibetrags<br />

und der vermögensrechtlichen Auswirkungen die gleichen Regelungen<br />

wie bei Ehegatten gelten.<br />

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes<br />

Das Gesetz enthält verschiedene Regelungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.<br />

Die Eingehung der Partnerschaft vor dem Standesbeamten betrifft ein Verwaltungsverfahren<br />

der Länder im Sinne des Artikels 84 Abs. l GG und ist deshalb zustimmungspflichtig.<br />

Zustimmungspflichtig sind weiterhin die Änderungen des Einkommensteuergesetzes,<br />

des Erbschaftsteuergesetzes, des Grunderwerbsteuergesetzes, des Unterhaltsvorschussgesetzes,<br />

des Bundessozialhilfegesetzes, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

und die Regelungen des Beamtenrechtes.<br />

IV. Kosten und Preise<br />

Die für Lebenspartner vorgeschlagenen Regelungen werden zu Entlastungen und möglicherweise<br />

auch geringfügigen Belastungen der öffentlichen Haushalte führen, die sich voraussichtlich<br />

in etwa die Waage halten dürften. So könnten die Haushalte des Bundes und<br />

der Länder im Bereich der Einkommenssteuer mit gewissen Mindereinnahmen belastet werden.<br />

Dies wird sich jedoch in Grenzen halten, da die Erfahrungen der vergangenen beiden<br />

Jahre gezeigt haben, dass von dem Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eher<br />

zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

am 1. August 2001 haben sich über 7 000 Paare eintragen lassen. Für gewisse Mindereinnahmen<br />

im Bereich der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer sowie für gewisse<br />

Mehrausgaben durch die beamtenrechtlichen Regelungen gilt das Gleiche. Den Belastungen<br />

im Sozialbereich dürften umfangreichere Einsparungen durch die neuen Unterhaltsverpflichtungen<br />

und die Einbeziehung des Lebenspartners in die Bedürftigkeitsprüfung gegenüberstehen.<br />

Bei Wirtschaftsunternehmen könnten durch das Gesetz allenfalls geringfügige Mehrkosten<br />

im Bereich freiwilliger Sozialleistungen für Angehörige entstehen.<br />

Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

352


B. Zu den einzelnen Vorschriften<br />

Zu Artikel 1 (Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes)<br />

Artikel l enthält mit dem „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ die grundlegenden<br />

Bestimmungen über Begründung, Wirkung und Beendigung der Lebenspartnerschaft.<br />

Zu Nummer 1 (§ 1 LPartG)<br />

Zu Buchstabe a (§ 1 Abs. 1 LPartG)<br />

Durch die vorgeschlagene Änderung wird eine einheitliche Behördenzuständigkeit eingeführt.<br />

Damit wird der Standesbeamte für die Entgegennahme der Erklärung, eine Lebenspartnerschaft<br />

führen zu wollen, bundesweit zuständig.<br />

Zu Buchstabe b (§ 1 Abs. 2 – neu – LPartG)<br />

Durch Absatz 2 wird eine Verpflichtung des Standesbeamten begründet, die Begründung der<br />

Lebenspartnerschaft in das Lebenspartnerschaftsbuch einzutragen. Das Nähere hierzu regelt<br />

das Personenstandsgesetz.<br />

Zu Buchstabe c (§ 1 Abs. 2 und 3 – alt – LPartG)<br />

Die Neubezeichnung des bisherigen Absatzes 2 als Absatz 3 ist eine Folge des neu eingefügten<br />

Absatzes 3.<br />

Zu den Nummern 2 und 3 (§§ 3 und 6 LPartG)<br />

Es handelt sich um Änderungen infolge der durch § 1 Abs. 1 LPartG eingeführten Zuständigkeit<br />

des Standesbeamten.<br />

Zu Nummer 4 (neuer Abschnitt 5 LPartG)<br />

Die Übergangsregelung ist notwendig, um sicherzustellen, dass nach Einführung der Zuständigkeit<br />

des Standesbeamten und der Verpflichtung zur Eintragung der Begründung einer<br />

Lebenspartnerschaft in das Lebenspartnerschaftsbuch die bis zu diesem Zeitpunkt vor den<br />

nach Landesrecht zuständigen Behörden begründete Lebenspartnerschaften ebenfalls in ein<br />

Lebenspartnerschaftsbuch eingetragen werden. Damit erhält der Standesbeamte nach Einführung<br />

seiner Zuständigkeit umfassende Kenntnisse über alle vorher begründeten Lebenspartnerschaften.<br />

Hierfür ist die Abgabe der bei Begründung der Lebenspartnerschaften<br />

entstandenen Vorgänge durch die nach Landesrecht zuständige Behörde an den zuständigen<br />

Standesbeamten notwendig, der für die Entgegennahme der Erklärung zuständig<br />

gewesen wäre. Zur Einschränkung der Fälle, in denen nach Satz 1 eine Zuständigkeit mehrerer<br />

Standesbeamter in Frage kommt, regelt Satz 2 hilfsweise die Zuständigkeit des Standesbeamten,<br />

in dessen Bezirk beide bzw. ein Lebenspartner seinen Wohnsitz hat.<br />

Zu Artikel 2 (Änderung sonstigen Bundesrechts)<br />

Zu § 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)<br />

Zu Nummer 1 (Verbot der Doppelehe)<br />

Das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft ist bisher gesetzlich ungeklärt. Zwar verbietet<br />

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 LPartG die Begründung einer Lebenspartnerschaft (u. a.) mit einer<br />

Person, die verheiratet ist. Der Zugang zur Ehe wird durch das Bestehen einer Lebenspartnerschaft<br />

aber nicht eingeschränkt. Unklar ist, was mit Lebenspartnerschaften geschieht,<br />

wenn einer der beteiligten Partnerinnen oder Partner eine Ehe eingeht. Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat in seinem Urteil <strong>zum</strong> Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 darauf<br />

hingewiesen, es wäre „nahe liegend, dass der Gesetzgeber selbst festlegt, ob eine beste-<br />

353


henden Lebenspartnerschaft das Eingehen einer Ehe verhindert oder eine Eheschließung<br />

zur Auflösung einer bestehenden Lebenspartnerschaft führt.“ Der Änderungsvorschlag greift<br />

den Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts auf und sieht die Einführung des Bestehens<br />

einer Lebenspartnerschaft als weiteres Ehehindernis im Sinne von § 1306 BGB vor.<br />

Zu den Nummern 2 bis 9 (Annahme als Kind)<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Familie die umfassende<br />

Gemeinschaft von Eltern und Kindern. Ehe und Familie sind nicht nur der Ausdruck persönlicher<br />

und sozialer Bindung. Sie sind auch das kleinste und bedeutendste soziale Netz<br />

und stehen zu Recht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Zu Recht unterstreicht<br />

Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz von Ehe und Familie.<br />

In der gesellschaftlichen Entwicklung und Lebenswirklichkeit haben sich andere Verantwortungsgemeinschaften<br />

herausgebildet. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe<br />

von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen familiären<br />

Lebensformen und Lebensstilen geführt. Entscheidend ist, dass Menschen füreinander einstehen.<br />

Ausschlaggebend für eine Adoption muss alleine das Wohl des Kindes sein. Ein Kind hat<br />

gute Entwicklungschancen in einer stabilen und gefestigten Beziehung, wie sie auch Eingetragene<br />

Lebenspartnerschaften bieten können. Insbesondere bei der Annahme des leiblichen<br />

Kindes des Partners oder bei der gemeinschaftlichen Annahme von bereits in der Partnerschaft<br />

lebender Pflegekinder wird eine Adoption im Regelfall dem Kindeswohl entsprechen.<br />

Die geltende Adoptionspraxis zeigt deutlich weiteren Reformbedarf im Adoptionsrecht. Insbesondere<br />

die lange Verfahrensdauer und zahlreiche bürokratische Hürden werden weder<br />

dem Kindeswohl noch den Interessen der potentiellen Eltern gerecht. Eine grundlegende<br />

Reform des Adoptionsrechts ist daher geboten.<br />

Nach einer Studie der Universität Bamberg (Buba/Vasko-vics, Benachteiligung gleichgeschlechtlich<br />

orientierter Personen und Paare, 2000) wünschen sich viele bisher kinderlose<br />

lesbische Frauen und schwule Männer ein Kind. 23 % der befragten lesbischen Frauen und<br />

schwulen Männer äußerten einen Kinderwunsch.<br />

Bereits heute können gleichgeschlechtliche Paare Pflegschaften übernehmen. Ausschlaggebend<br />

ist dabei das soziale Umfeld und nicht die Frage, ob zwei Männer oder zwei Frauen zur<br />

Betreuung zur Verfügung stehen statt Mann und Frau. Die Übernahme einer Pflegschaft<br />

durch homosexuelle Paare ist heute keine Besonderheit mehr. Jugendämter haben sich dahin<br />

gehend geäußert, dass die bisherigen Erfahrungen mit homosexuellen Pflegeeltern sehr<br />

positiv seien. 1996 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter die Empfehlung<br />

ausgesprochen, gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern anzuwerben.<br />

Homosexuelle können in Deutschland als Einzelperson einen Adoptionsantrag stellen. Während<br />

des Adoptionsverfahrens steht nicht die sexuelle Orientierung des Antragstellers, sondern<br />

vielmehr seine Gesamtpersönlichkeit und das Kindeswohl im Vordergrund. Die gemeinschaftliche<br />

Annahme eines Kindes ist nur für Ehepaare möglich, nicht jedoch für eingetragene<br />

Lebenspartner. Auch die alleinige Annahme des Kindes des Partners bleibt Ehegatten<br />

vorbehalten. Diese Rechtslage geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei. In Deutschland<br />

gibt es schätzungsweise rund eine Million homosexuelle Eltern. Zahlreiche internationale<br />

Studien haben eindrucksvoll belegt, dass Vorbehalte gegen eine Adoption durch homosexuelle<br />

Paare durch die Erfahrungen in der Praxis widerlegt werden können. Das Fazit des<br />

„American Sociological Review“ aus dem Jahre 2001 lautet: „Es existieren keine fassbaren<br />

Unterschiede zwischen Kindern, die bei heterosexuellen und homosexuellen Eltern aufwachsen.<br />

Lesbische und schwule Eltern sind kompetente Erzieher.“ Ein Gutachten des Max-<br />

354


Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass es keine Beweise für die Annahme gibt, dass Kinder, die bei einem homosexuellen<br />

Vater oder einer lesbischen Mutter aufwachsen, der erhöhten Gefahr unterliegen, selbst eine<br />

gleichgeschlechtliche Orientierung zu entwickeln (Dopffel/Kötz/ Scherpe, Die Rechtsstellung<br />

gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, 2000).<br />

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits heute für eingetragene Lebenspartner die<br />

rechtliche Möglichkeit der gemeinsamen Adoption, so etwa in Dänemark, Island, Norwegen,<br />

Schweden oder den Niederlanden. Das Europäische Parlament hat bereits 1994 in einer<br />

Entschließung (Gleichberechtigung für Schwule und Lesben in der EG – Dokument A3-<br />

0028/94) allen Mitgliedstaaten empfohlen, das Recht von Lesben und Schwulen auf Elternschaft,<br />

Adoption und Erziehung von Kindern zu berücksichtigen.<br />

Durch die Änderungen in den Nummern 2 bis 9 wird der Anwendungsbereich der Vorschriften<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die das gemeinschaftliche Adoptionsrecht von Eheleuten<br />

regeln, auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft erweitert.<br />

Zu § 2 (Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes)<br />

Durch die Änderung werden Lebenspartner in den Kreis der Personen einbezogen, die in<br />

einem Verwaltungsverfahren nicht tätig werden dürfen, weil wegen ihrer engen persönlichen<br />

Beziehung zu dem Beteiligten der Verdacht der Befangenheit vermutet wird.<br />

Zu § 3 (Änderung des Personenstandsgesetzes)<br />

Nach § l LPartG setzt die Begründung einer Lebenspartnerschaft die Mitwirkung des Standesbeamten<br />

voraus. Die Dokumentation der wirksam begründeten Lebenspartnerschaft erfolgt<br />

in einem neuen Personenstandsbuch, dem „Lebenspartnerschaftsbuch“.<br />

Die Änderung des Personenstandsgesetzes trägt diesem Vorhaben Rechnung: Im Ersten<br />

Abschnitt des Gesetzes ist die Einführung des neuen Personenstandsbuchs vorgesehen; der<br />

neue Unterabschnitt d des Zweiten Abschnitts regelt das Verfahren der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

und die Führung des Lebenspartnerschaftsbuchs.<br />

Die Systematik des Personenstandsrechts erfordert weitere Änderungen. Die Schwerpunkte<br />

liegen dabei auf einer notwendigen Verzahnung des neuen Personenstandsbuchs mit den<br />

anderen Personenstandsbüchern und der Ausstattung der Lebenspartner mit beweiskräftigen<br />

Unterlagen über ihren neuen Personenstand.<br />

Das Lebenspartnerschaftsbuch soll – den anderen Personenstandsbüchern entsprechend –<br />

Nachweisquelle für den neuen Personenstand sein (§ 2 PStG).<br />

Eine bundeseinheitliche Regelung ist im Interesse der mit der Ausführung des LPartG befassten<br />

Dienstellen. Die Anwendung der bewährten personenstandsrechtlichen Vorschriften<br />

auf Lebenspartnerschaften verbessert das Verfahren und erhöht die Aussagekraft der auf<br />

Grundlage des Lebenspartnerschaftsbuches erstellten Urkunden. Der gegenwärtige Zustand<br />

führt zu praktischen Problemen, die sich aus den unterschiedlichen Regelungen für Ehen<br />

und Lebenspartnerschaften einerseits und den unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen<br />

in den Ausführungsgesetzen <strong>zum</strong> LPartG ergeben: Die einheitlich genutzte Software<br />

der Standesämter für Eheschließungen kann nicht einheitlich für Lebenspartnerschaften genutzt<br />

werden. Ähnliche praktische Schwierigkeiten haben sich im Formular-und Vordruckwesen<br />

eingestellt. Schließlich leidet die Zusammenarbeit der für die Begründung von Lebenspartnerschaften<br />

zuständigen Behörden unter den verschiedenen landesrechtlichen Regelungen.<br />

Die Beurkundung geschieht in der Weise, dass die bereits mit den übereinstimmenden Willenserklärungen<br />

vor dem Standesbeamten begründete Lebenspartnerschaft auf dem amt-<br />

355


lichen Vordruck des neuen Personenstandsbuchs mit den Unterschriften der Lebenspartner<br />

und des Standesbeamten dokumentiert wird (§ 15g PStG). Für die Lebenspartner nach der<br />

Beurkundung der Lebenspartnerschaft eintretende personenstandsrechtliche Veränderungen<br />

(z. B. hinsichtlich der Namensführung) werden unterhalb des Eintrags vermerkt (§ 15h<br />

PStG). Der Extrakt aus Eintrag und Vermerken kann in einer Lebenspartnerschaftsurkunde<br />

(§§ 61a, 63a und 65 PStG) zusammengefasst werden. Mit dieser vom Standesbeamten zu<br />

erteilenden Personenstandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags<br />

weisen die Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft nach (§ 60 PStG).<br />

§ 15f PStG erklärt die Vorschriften über Anmeldung, Zuständigkeiten und Schließung der<br />

Ehe für entsprechend anwendbar. Die Begründung der Lebenspartnerschaft setzt zunächst<br />

eine Anmeldung durch die Erklärenden voraus. Die hierbei vorzulegenden Unterlagen, die in<br />

den Ausführungsvorschriften <strong>zum</strong> Personenstandsgesetz näher zu bezeichnen sind, sollen<br />

dem Standesbeamten die Prüfung ermöglichen, ob die Voraussetzungen für die Begründung<br />

der Lebenspartnerschaft vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung – bei lebensgefährlicher<br />

Erkrankung eines Erklärenden bereits früher – kann die Lebenspartnerschaft begründet werden.<br />

Nähere Vorschriften über die Ausgestattung des standesamtlichen Begründungsakts<br />

sind den Ausführungsvorschriften vorbehalten.<br />

Das System der deutschen Personenstandsbuchführung setzt ein intensives Zusammenwirken<br />

der Personenstandsbücher voraus. So ist auch eine Aktualisierung des Lebenspartnerschaftsbuchs<br />

nur über einen Austausch mit den anderen Personenstandsbüchern zu erreichen.<br />

Das Personenstandsgesetz legt dabei den Rahmen der einzutragenden Angaben fest,<br />

während die Ausführungsvorschriften durch ein Netz von Mitteilungspflichten sicherzustellen<br />

haben, dass der das Lebenspartnerschaftsbuch führende Standesbeamte von den personenstandsrechtlichen<br />

Veränderungen Kenntnis erlangt. Hinsichtlich der zu aktualisierenden<br />

Daten ist das Lebenspartnerschaftsbuch am ehesten mit dem Familienbuch vergleichbar,<br />

das für die Ehegatten ebenfalls alle Personen-stands-und namensrechtlichen Veränderungen<br />

verlautbart.<br />

Zu den Nummern 1 und 2 (§§ l und 2 PStG)<br />

Nach § l Abs. 3 LPartG ist die Einführung des Lebenspartnerschaftsbuchs (§ l Abs. 2 PStG)<br />

als neues Personenstandsbuch zur Eintragung von Lebenspartnerschaften (§ 2 Abs. 2<br />

PStG) vorgesehen. Die technischen Einzelheiten hierzu (insbesondere Schaffung eines amtlichen<br />

Vordrucks) sind in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes zu<br />

regeln.<br />

Zu Nummer 3 (Überschrift des Zweiten Abschnitts des PStG)<br />

Die Überschrift wird um den Inhalt des neuen Unterabschnitts d vervollständigt.<br />

Zu Nummer 4 (§ 14 PStG)<br />

Ebenso wie die Wiederverheiratung ist auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft im<br />

Familienbuch einer Vorehe zu vermerken, weil im Falle der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

das Familienbuch für diesen früheren Ehegatten nicht mehr fortgeführt wird.<br />

Zu Nummer 5 (§ 15 PStG)<br />

Auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft durch das Kind ist nach der Regelung in<br />

Buchstabe a in Spalte 9 rechts des Familienbuches seiner Eltern zu vermerken.<br />

Da auch das Lebenspartnerschaftsbuch fortzuführen ist (§§ 15f ff. PStG), kann in Buchstabe<br />

b – wie bei der Ehe – die Fortführung des Familienbuches der Eltern in Spalte 9 rechts entfallen.<br />

In beiden Fällen bleibt es jedoch bei der – auch späteren – Eintragung in Spalte 9<br />

links.<br />

Zu Nummer 6 (neuer Unterabschnitt d des Zweiten Abschnitts PStG)<br />

356


Die Überschrift beschreibt den Inhalt des Unterabschnitts. Die Zusammenfassung der grundlegenden<br />

Regelungen des Verfahrens der Anmeldung und der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

in einem besonderen Unterabschnitt ist <strong>zum</strong> einen durch die erforderliche Abgrenzung<br />

des neuen Instituts gegenüber der Ehe <strong>zum</strong> anderen aber auch wegen der Eingliederung<br />

des Lebenspartnerschaftsbuchs in das bestehende System der Personenstandsbuchführung<br />

erforderlich. Das neue Personenstandsbuch soll Eigenschaften des Heiratsbuchs<br />

und des Familienbuchs in sich vereinigen: Es soll nicht nur – wie das Heiratsbuch –<br />

auf die Beurkundung des Ereignisses (Begründung der Lebenspartnerschaft) beschränkt<br />

sein, sondern–wie das Familienbuch–die beurkundeten Angaben (über die Lebenspartner)<br />

fortschreiben.<br />

Zu § 15f PStG<br />

Mit der Anmeldung wird das Verfahren zur Begründung der Lebenspartnerschaft eingeleitet.<br />

Die in den §§ 5, 6 und 7 PStG getroffenen Regelungen für die Eheschließung gelten entsprechend<br />

a) für die Zuständigkeit des Standesbeamten zur Entgegennahme der Anmeldung und der<br />

Erklärungen zur Begründung der Lebenspartnerschaft; in der Regel ist danach der<br />

Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Erklärenden wohnt (Ausnahmeund<br />

Sonderregelungen bestehen bei Wunsch nach einem anderen Standesbeamten und<br />

bei Wohnsitz im Ausland);<br />

b) für die Prüfung der Voraussetzungen der Begründung der Lebenspartnerschaft und der<br />

Ausnahme vom Grundsatz der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen bei lebensgefährlicher<br />

Erkrankung eines Erklärenden.<br />

Zu § 15g PStG<br />

Die Vorschrift fordert in Absatz l aus Gründen der Richtigkeit und Vollständigkeit des Eintrags<br />

in das Lebenspartnerschaftsbuch, dass die Beurkundung der Lebenspartnerschaft im<br />

Beisein der Lebenspartner erfolgt. Sie legt in Absatz 2 die in das Lebenspartnerschaftsbuch<br />

einzutragenden Angaben fest, wobei sie sich an dem Inhalt des Heiratseintrags (§ 11 PStG)<br />

orientiert. Außerdem wird der Lebenspartnerschaftsname eingetragen, wenn er bei der Begründung<br />

der Lebenspartnerschaft bestimmt wird. Mit dieser Angabe beginnt bereits die<br />

Fortschreibung des Eintrags, die bei der Eheschließung dem im Anschluss an die Beurkundung<br />

anzulegenden Familienbuch vorbehalten ist.<br />

Zu § 15h PStG<br />

Das Lebenspartnerschaftsbuch ist aus den aufgezählten Anlässen fortzuführen. Insbesondere<br />

soll die Fortführung darüber Aufschluss geben, ob die Lebenspartnerschaft noch besteht,<br />

welchen Namen die Lebenspartner aktuell führen und ob ein Lebenspartner nach Auflösung<br />

der Lebenspartnerschaft eine weitere Lebenspartnerschaft begründet oder eine Ehe geschlossen<br />

hat. Die Fortführung ermöglicht somit über eine aus dem Lebenspartnerschaftsbuch<br />

auszustellende Personenstandsurkunde den Nachweis sowohl einer bestehenden als<br />

auch einer aufgelösten Lebenspartnerschaft.<br />

Die von den Lebenspartnern gemeinschaftlich angenommenen Kinder sowie die Kinder eines<br />

Lebenspartners, die von dem anderen Lebenspartner angenommen werden, sind ebenfalls<br />

in das Lebenspartnerschaftsbuch einzutragen.<br />

Zu § 15i PStG<br />

Absatz l sieht für den Lebenspartnerschaftsnamen vor, dass die Erklärungen auch von den<br />

Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden können. Diese Regelung ermöglicht<br />

die Beglaubigung oder Beurkundung durch den nach Absatz 2 für die Entgegennahme der<br />

Erklärungen zuständigen Standesbeamten mit der bürgerfreundlichen Folge, dass nur eine<br />

Behörde mit der Angelegenheit befasst ist.<br />

357


Zu Nummer 7 (§ 37 PStG)<br />

Für den Fall des Todes eines Lebenspartners ist die Verlautbarung des überlebenden Lebenspartners<br />

im Sterbeeintrag vorgesehen.<br />

Zu Nummer 8 (§ 41a PStG)<br />

Eine im Ausland wirksam begründete Lebenspartnerschaft ist nach Maßgabe des Artikels<br />

17a EGBGB ebenfalls gültig. Wie bei den anderen klassischen Personenstandsfällen (Geburt<br />

und Tod: Beurkundung auf Antrag beim Standesamt I in Berlin; Eheschließung: Anlegung<br />

eines Familienbuches auf Antrag) ist durch § 41a PStG auch bei Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

im Ausland eine Möglichkeit zur Beurkundung in einem deutschen Personenstandsbuch<br />

vorgesehen.<br />

Zu den Nummern 9 bis 11 (§§ 44, 44a und 44b PStG)<br />

Die Änderungen sehen vor, das Lebenspartnerschaftsbuch in die geltenden Vorschriften zur<br />

Anlegung und Fortführung des Zweitbuchs sowie zur Erneuerung in Verlust geratener Personenstandsbücher<br />

einzubeziehen.<br />

Zu Nummer 12 (§ 46a PStG)<br />

Die Änderung sieht vor, dass der Standesbeamte – entsprechend der Regelung für die anderen<br />

Personenstandsbücher – auch im Lebenspartnerschaftsbuch bestimmte Berichtigungen<br />

ohne gerichtliche Mitwirkung vornehmen kann.<br />

Zu Nummer 13 (§ 46b PStG)<br />

Durch die Änderung wird der Standesbeamte entsprechend der für die anderen Personenstandsbücher<br />

getroffenen Regelung ermächtigt, Berichtigungen im Lebenspartnerschaftsbuch<br />

ohne Mitwirkung des Gerichts in das Familienbuch zu übertragen.<br />

Zu Nummer 14 (§ 60 PStG)<br />

Durch die Änderung des Absatzes l erhält das Lebenspartnerschaftsbuch die Beweiskraft der<br />

übrigen Personenstandsbücher. Die Änderung des Absatzes 2 Satz 2 bezieht das Lebenspartnerschaftsbuch<br />

in den Kreis der Personenstandsbücher ein, deren beglaubigte Abschriften<br />

<strong>zum</strong> Nachweis der Unrichtigkeit eines Eintrags im Familienbuch herangezogen<br />

werden können.<br />

Zu Nummer 15 (§ 61 PStG)<br />

Die Änderung bezieht das Lebenspartnerschaftsbuch in die geltende Vorschrift über die Benutzung<br />

der Personenstandsbücher (Einsicht, Durchsicht, Erteilung von Personenstandsurkunden)<br />

ein.<br />

Zu den Nummern 16 und 17 (§§ 61a und 63a PStG)<br />

Durch die in § 61a vorgesehene Regelung soll die „Lebenspartnerschaftsurkunde“ eingeführt<br />

werden. Die in sie aufzunehmenden Angaben sind in § 63a festgelegt. Durch diese Urkunde,<br />

die den wesentlichen Inhalt des Lebenspartnerschaftseintrags aktualisiert wiedergibt, soll<br />

den Lebenspartnern die Möglichkeit des Nachweises der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

ermöglicht werden.<br />

Zu Nummer 18 (§ 64 PStG)<br />

Die Sterbeurkunde soll auch bei Lebenspartnerschaften Auskunft über den Familienstand<br />

des Verstorbenen geben, um dem überlebenden Lebenspartner einen urkundlichen Nachweis<br />

über die Auflösung der geführten Lebenspartnerschaft zu ermöglichen.<br />

358


Zu Nummer 19 (§ 65 PStG)<br />

Die Änderung sieht die Einbeziehung der Lebenspartnerschaftsurkunde in die geltende Regelung<br />

über die Berücksichtigung von Berichtigungen im Personenstandseintrag bei der<br />

Ausstellung von Personenstandsurkunden vor.<br />

Zu Nummer 20 (§ 68a PStG)<br />

Die Änderung verpflichtet die Beteiligten, auch die zur Führung des Lebenspartnerschaftsbuchs<br />

erforderlichen Angaben<br />

– ggf. unter Vorlage entsprechender Urkunden – zu machen.<br />

Zu Nummer 21 (§ 70 PStG)<br />

Die Änderung schafft die erforderliche Ermächtigungsgrundlage <strong>zum</strong> Erlass von Ausführungsvorschriften<br />

über das Verfahren der Anmeldung und Begründung der Lebenspartnerschaft.<br />

Zu § 4 (Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)<br />

Die Änderungen in § 43b betreffen die Zuständigkeit des Gerichts bei der gemeinschaftlichen<br />

Annahme eines Kindes durch die Lebenspartner.<br />

Zu § 5 (Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes)<br />

Um sicherzustellen, dass die enge persönliche Bindung der eingetragenen Lebenspartner<br />

auch im Beamtenrecht gebührend berücksichtigt wird, sollen die Vorschriften, die sich auf die<br />

Ehepartner der Beamten beziehen, sinngemäß auf eingetragene Lebenspartner angewandt<br />

werden. Dies gilt für alle Beamten im Bund, in den Ländern, in Gemeinden und in anderen<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts.<br />

Zu § 6 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)<br />

Der Anwendungsbereich des Bundesbeamtengesetzes wird grundsätzlich auf die Eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaften erstreckt, für die die ehebezogenen Vorschriften künftig sinngemäß<br />

gelten. Danach finden Bestimmungen über verheiratete Beamte auf Beamte, die in<br />

einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sinngemäß Anwendung. Vorschriften über<br />

geschiedene oder verwitwete Beamte sind auf Beamte nach Auflösung einer Eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft oder nach dem Tod des eingetragenen Lebenspartners sinngemäß<br />

anzuwenden. Auf eingetragene Lebenspartner und ihre Angehörigen finden die Vorschriften<br />

über Ehegatten und ihre Angehörigen sinngemäß Anwendung. Schließlich wird klargestellt,<br />

dass die sinngemäße Anwendung ehebezogener Vorschriften auch für Rechtsverordnungen<br />

gilt, die ihre Ermächtigungsgrundlage im Bundesbeamtengesetz haben (z. B. § 15 Laufbahnrecht,<br />

§ 69 Nebentätigkeiten, § 72 Abs. 4 Arbeitszeit, § 80 Mutterschutz-und Erziehungsurlaub,<br />

§ 89 Abs. l Satz 2 Urlaub). Die sinngemäße Anwendung ehebezogener Vorschriften<br />

macht deutlich, dass diese Bestimmungen nicht schematisch auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft<br />

übertragen werden.<br />

Zu § 7 (Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes)<br />

Zu Nummer 1 (§ l Bundesbesoldungsgesetz)<br />

Die sinngemäße Anwendung ehebezogener Bestimmungen auf eingetragene Lebenspartner<br />

wird auch besoldungsrechtlich nachvollzogen. Dies gilt für das Bundesbesoldungsgesetz und<br />

Rechtsverordnungen aufgrund dieses Gesetzes.<br />

Zu Nummer 2 (§ 57 Bundesbesoldungsgesetz)<br />

Ein bei dienstlichem und tatsächlichem Auslandswohnsitz zu zahlender Mietzuschuss wird<br />

nach geltendem Recht „nur dem Ehemann, auf Antrag eines Ehegatten jedem zur Hälfte<br />

gewährt“. Diese Regelung ist – ungeachtet etwaiger gegen sie gerichteter verfassungsrecht-<br />

359


licher Bedenken – auf eingetragene Lebenspartner nicht übertragbar und daher änderungsbedürftig.<br />

Zu § 8 (Änderung des Bundesreisekostengesetzes)<br />

Die sinngemäße Anwendung ehebezogener Vorschriften auf eingetragene Lebenspartner<br />

wird auf das Reisekostenrecht erstreckt. Dies gilt auch für Rechtsverordnungen, die ihre Ermächtigungsgrundlage<br />

im Bundesreisekostengesetz (§§ 22, 24) haben.<br />

Zu § 9 (Änderung des Bundesumzugskostengesetzes)<br />

Auch im Umzugskostenrecht sind die Bestimmungen über Ehegatten auf eingetragene Lebenspartner<br />

sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für Rechtsverordnungen, zu deren Erlass<br />

das Bundesumzugskostengesetz (§12 Abs. 4, § 14) ermächtigt.<br />

Zu § 10 (Änderung der Sonderurlaubsverordnung)<br />

Die Bestimmung erstreckt die Regelungen über die Gewährung von Sonderurlaub bei Niederkunft<br />

der Ehefrau auf eine Niederkunft der eingetragenen Lebenspartnerin und bei Tod<br />

eines Ehegatten auf den Tod eines eingetragenen Lebenspartners.<br />

Zu § 11 (Änderung der Erziehungsurlaubsverordnung)<br />

Nach der Neuregelung haben Beamte Anspruch auf Erziehungsurlaub grundsätzlich auch<br />

dann, wenn sie mit einem nach 1991 geborenen Kind des eingetragenen Lebenspartners in<br />

einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen.<br />

Zu § 12 (Änderung der Bundeslaufbahnverordnung)<br />

Die Vorschrift bezieht eingetragene Lebenspartner in den Kreis der „nach ärztlichen Gutachten<br />

pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen“ ein, deren tatsächliche Pflege für die<br />

Anstellung zu beachten ist.<br />

Zu § 13 (Änderung der Trennungsgeldverordnung)<br />

Die Bestimmung stellt klar, dass auch die auf Ehegatten bezogenen Vorschriften über das<br />

Trennungsgeld sinngemäß für eingetragene Lebenspartner gelten.<br />

Zu § 14 (Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizie-rungsgesetzes)<br />

Die Bestimmung stellt klar, dass auch der überlebende eingetragene Lebenspartner Hinterbliebener<br />

im Sinne des Gesetzes sein kann, für den Fall, dass der Altersvorsorgevertrag als<br />

ergänzende Hinterbliebenenabsicherung vorgesehen ist.<br />

Zu § 15 (Änderung des Bundessozialhilfegesetzes)<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 deutlich darauf<br />

hingewiesen, dass die sozialhilferechtliche Schlechterstellung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft<br />

einen Verfassungsverstoß darstellen könnte. Die Lebenspartnerschaft<br />

wird gegenwärtig im Gegensatz zur Ehe nicht als sozialhilferechtlich erhebliche Einstandsgemeinschaft<br />

behandelt und somit gegenüber der Ehe bevorzugt. Bei Ehegatten kann<br />

die vorzunehmende Einkommensanrechung zur Reduzierung oder <strong>zum</strong> Wegfall des Sozialhilfeanspruchs<br />

führen, während Lebenspartner ohne Einkommensanrechung in den Genuss<br />

des ungekürzten Bezugs von Sozialhilfe kommen können. Hierin erblickt das Bundesverfassungsgericht<br />

aber keine Verfassungswidrigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes,<br />

sondern merkt an, dass durch das Fehlen entsprechender Regelungen im Bundessozialhilfegesetz<br />

dort ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus Artikel 6 Abs. 1 GG eintreten<br />

könnte.<br />

360


Zu Nummer 1 (§ 11 BSHG)<br />

Durch die Änderung werden Lebenspartner, die nicht getrennt leben, in die Bedürftigkeitsprüfung<br />

einbezogen, welche die Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt<br />

durchzuführen haben. Die Ausdehnung der Prüfung auf das Einkommen und Vermögen der<br />

eingetragenen Lebenspartner von Hilfesuchenden trägt dem Umstand Rechnung, dass Lebenspartner<br />

einander Fürsorge und Unterstützung, insbesondere angemessenen Unterhalt,<br />

zu leisten haben (§ 5 LPartG). Der Nachrang der Sozialhilfe erfordert es, auch von Lebenspartnern,<br />

die eine solche Unterhaltspflicht kraft Gesetzes trifft, zu verlangen, dass sie wie<br />

nicht getrennt lebende Ehegatten für einander vorrangig ihr Einkommen und Vermögen einsetzen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 28 BSHG)<br />

Durch die Änderung werden Lebenspartner, die nicht getrennt leben, in die Bedürftigkeitsprüfung<br />

einbezogen, welche die Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />

durchzuführen haben. Die Ausdehnung der Prüfung auf das Einkommen und Vermögen<br />

der eingetragenen Lebenspartner von Hilfesuchenden trägt dem Umstand Rechnung, dass<br />

Lebenspartner einander Fürsorge und Unterstützung, insbesondere angemessenen Unterhalt,<br />

zu leisten haben (§ 5 LPartG). Der Nachrang der Sozialhilfe erfordert es, auch von Lebenspartnern,<br />

die eine solche Unterhaltspflicht kraft Gesetzes trifft, zu verlangen, dass sie<br />

wie nicht getrennt lebende Ehegatten in besonderen Lebenslagen im Sinne der §§ 27 ff.<br />

BSHG für einander vorrangig ihr Einkommen und Vermögen einsetzen.<br />

Zu Nummer 3 (§ 79 BSHG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 28 Abs. l Satz l BSHG. Für Lebenspartner, die<br />

im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Hilfe in besonderen Lebenslagen ihr Einkommen<br />

wie Ehegatten vorrangig füreinander einzusetzen haben, werden durch die Änderung des §<br />

79 Abs. l die für Ehegatten geltenden Einkommensgrenzen festgelegt.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 28 Abs. l Satz l BSHG. Bei Einbeziehung des<br />

Einkommens der Lebenspartner in die Bedürftigkeitsprüfung gilt für den Lebenspartner auch<br />

in Bezug auf den als Freibetragskomponente anzurechnenden Familienzuschlag der Betrag,<br />

der sich für einen Ehegatten auf 80 von Hundert des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes<br />

beläuft.<br />

Zu Nummer 4 (§ 81 BSHG)<br />

Folgeänderung zur Änderung der §§ 28 und 79 BSHG. Der besondere Familienzuschlag des<br />

§ 81 Abs. 3 bei Leistung von Blindenhilfe und Pflegegeld nach § 69a Abs. 3 gilt wie für blinde<br />

und schwerstbehinderte Ehegatten auch für blinde und schwerstbehinderte Lebenspartner.<br />

Zu Nummer 5 (§ 90 BSHG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Durch die Änderung wird sichergestellt, dass gegen Dritte bestehende Ansprüche eines Lebenspartners,<br />

der von dem Hilfeempfänger nicht getrennt lebt, für die Zeit der Gewährung<br />

von Hilfe in besonderen Lebenslagen wie Ansprüche des Hilfeempfängers, seiner Eltern o-<br />

der seines Ehegatten auf den Sozialhilfeträger bis zur Höhe seiner Aufwendungen nach vorheriger<br />

Anzeige übergehen.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Folgeregelung zu Buchstabe a. Der Anspruchsübergang erstreckt sich wie bei den Ansprüchen<br />

eines nicht getrennt lebenden Ehegatten auch bei Ansprüchen des Lebenspartners<br />

361


gegen Dritte auf Aufwendungen des Sozialhilfeträgers, die dieser für die gleichzeitig mit der<br />

Hilfe nach § 90 Abs. l erbrachte Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt des Hilfeempfängers, seines E-<br />

hegatten oder seines Lebenspartners hat.<br />

Zu Nummer 6 (§ 92c BSHG)<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa<br />

Durch die Änderung des § 92c Abs. l Satz l BSHG werden die Erben eines Lebenspartners,<br />

der mit dem Hilfeempfänger zusammen gelebt hat, in die Ersatzpflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger<br />

wie die Erben des Hilfeempfängers oder seines Ehegatten einbezogen.<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb<br />

Folgeänderung zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Durch die Änderung wird die gegenüber<br />

dem Sozialhilfeträger bestehende Ersatzpflicht der Erben eines Lebenspartners wie die<br />

der Erben eines Ehegatten des Hilfeempfängers ausgeschlossen, wenn Sozialhilfe während<br />

des Getrenntlebens beider Partner geleistet wurde.<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe cc<br />

Folgeänderung zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Durch die Änderung wird die Erbenhaftung<br />

ausgeschlossen, wenn der Hilfeempfänger selbst der Erbe seines Lebenspartners ist.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Folgeänderung zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Die Änderung stellt sicher, dass der<br />

Erbe des Lebenspartners, der mit dem Hilfeempfänger bis zu dessen Tod selbst eine Lebenspartnerschaft<br />

geführt, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hatte,<br />

dieselbe Vermögensschongrenze wie derjenige Erbe für sich in Anspruch nehmen kann, der<br />

im Zeitpunkt des Todes des Hilfeempfängers mit diesem verheiratet oder verwandt gewesen<br />

ist und ihn gepflegt hat. Diese Grenze liegt einheitlich bei einem Nachlasswert in Höhe von<br />

15 340 Euro.<br />

Zu Buchstabe c<br />

Folgeänderung zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Die Änderung stellt sicher, dass der im<br />

Rahmen der Erbenhaftung des § 92c BSHG bestehende Anspruch des Sozialhilfeträgers auf<br />

Kostenersatz drei Jahre nach dem Tod des Lebenspartners erlischt. Sie entspricht damit der<br />

für Erben des Hilfeempfängers oder seines Ehegatten geltenden Ausschlussfrist.<br />

Zu Nummer 7 (§ 108 BSHG)<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa<br />

Die Änderung bezieht die Lebenspartner von Hilfebedürftigen in die Regelung des § 108<br />

Abs. l Satz 3 BSHG ein. Danach ist die bei Übertritt eines Hilfebedürftigen aus dem Ausland<br />

grundsätzlich gegebene Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber<br />

dem erstattungsberechtigten Sozialhilfeträger über die dort bereits geregelten Fälle der<br />

Inlandsgeburt des Hilfeempfängers, seines Ehegatten, Verwandten oder Verschwägerten<br />

auch dann ausgeschlossen, wenn der Lebenspartner des Hilfeempfängers im Inland geboren<br />

ist.<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb<br />

Die Änderung bezieht Lebenspartner neben Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten in<br />

die Entscheidung der Schiedsstelle über die Bestimmung des gemeinsamen erstattungspflichtigen<br />

Trägers der Sozialhilfe ein.<br />

362


Zu Buchstabe b<br />

Die Änderung erstreckt die Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf<br />

die später in den Geltungsbereich des BSHG einreisenden Lebenspartner der Hilfeempfänger<br />

im Sinne des § 108 Abs. l BSHG.<br />

Zu Nummer 8 (§ 116 BSHG)<br />

Zu Absatz 1 Satz 1<br />

Die Änderung stellt sicher, dass der mit einem Unterhaltspflichtigen zusammenlebende eingetragene<br />

Lebenspartner wie ein Ehegatte oder ein anderer einem Hilfeempfänger gegenüber<br />

Unterhaltspflichtiger dem Sozialhilfeträger Auskunft über seine Einkommens-und<br />

Vermögensverhältnisse zu geben hat.<br />

Zu Absatz 2<br />

Die Änderung erstreckt die Auskunftspflicht des Arbeitgebers eines Hilfeempfängers, dessen<br />

Ehegatten und anderer Unterhaltspflichtiger auf den Arbeitgeber eines Lebenspartners des<br />

Hilfeempfängers und des Unterhaltspflichtigen.<br />

Zu Nummer 9 (§ 119 BSHG)<br />

Die Änderung betrifft die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei der Erbringung von<br />

Sozialhilfe im Ausland. Die beim Zusammenleben von Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten<br />

von dem Lebensalter des Ältesten abhängige örtliche Zuständigkeit richtet sich<br />

aufgrund der Änderung auch nach dem Alter der Lebenspartner, die zusammenleben.<br />

Zu Nummer 10 (§ 140 BSHG)<br />

Durch die Änderung werden die Kosten der Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt des Lebenspartners<br />

eines Hilfeempfängers, die der Sozialhilfeträger aufgebracht hat, in die Erstattungspflichten<br />

Dritter einbezogen, auch wenn diese sich nicht aus § 90 BSHG, sondern aus einer außerhalb<br />

des BSHG geregelten Anspruchsgrundlage ergeben.<br />

Zu § 16 (Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes)<br />

Folgeänderung zur Änderung des § 11 Abs. l Satz 2 erster Halbsatz BSHG. Für Lebenspartner,<br />

die künftig im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung ihr Vermögen wie Ehegatten füreinander<br />

einzusetzen haben, sollen dieselben Freibetragsgrenzen wie für Ehegatten gelten.<br />

Zu § 17 (Änderung des HIV-Hilfegesetzes)<br />

Mit der Ergänzung des HIV-Hilfegsetzes wird <strong>zum</strong> einen der Lebenspartner ausdrücklich in<br />

den mitgeschützten Personenkreis einbezogen. Zum anderen wird der im Gesetz bislang<br />

verwendete Begriff „Lebenspartnerschaft“ durch „Lebensgemeinschaft“ und der Begriff „Lebenspartner“<br />

durch den Begriff „Lebensgefährte“ ersetzt. Damit werden die Begriffe „Lebenspartnerschaft“<br />

und „Lebenspartner“ auf das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

beschränkt.<br />

Zu § 18 (Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)<br />

Zu Nummer 1 (§§ 2, 12 und 45 BAföG)<br />

Durch die Begründung der Lebenspartnerschaft wird die Abnabelung des Auszubildenden<br />

von seinem Elternhaus dokumentiert. Dies ist zu berücksichtigen bei der Frage der notwendigen<br />

Unterbringung außerhalb des Elternhauses (§ 2 Abs. l a Satz l Nr. 2, § 12 Abs. 2<br />

Satz 2 Nr. 2 BAföG) und die Frage, welcher Wohnsitz für die örtliche Zuständigkeit maßgebend<br />

ist (§ 45 Abs. l Satz 2 Nr. l BAföG).<br />

363


Zu Nummer 2 (§ 11 BAföG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Lebenspartner sind einander nach § 5 LPartG <strong>zum</strong> angemessenen Unterhalt verpflichtet.<br />

Daher wird der Lebenspartner des Auszubildenden gemäß § 11 Abs. 2 Satz l BAföG in die<br />

Bedürftigkeitsprüfung nach dem BAföG einbezogen.<br />

§ 11 Abs. 4 BAföG trifft eine Folgeregelung für den Fall, dass der Lebenspartner in die Bedürftigkeitsprüfung<br />

mehrerer Auszubildender einzubeziehen ist, z. B. als Lebenspartner des<br />

einen und Elternteil des anderen Auszubildenden. Hier erfolgt eine Quotelung des anrechenbaren<br />

Einkommens.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Ehegatte im Sinne des BAföG ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BAföG nur der nicht dauernd getrennt<br />

lebende Ehegatte, sofern das Gesetz nicht anderes bestimmt. Entsprechendes muss<br />

wegen der insoweit identischen Interessenlage für den Lebenspartner gelten.<br />

Zu Nummer 3 (§ 18a BAföG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Nach § 18a BAföG ist der Darlehensnehmer von der Verpflichtung zur Rückzahlung der<br />

Staatsdarlehen freizustellen, wenn sein Einkommen bestimmte Freibeträge nicht übersteigt.<br />

Für Ehegatten wird dem Darlehensnehmer ein Zusatzfreibetrag gewährt. Künftig wird auch<br />

der Lebenspartner in die Zusatzfreibetragsregelung einbezogen.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Der Freibetrag für den Lebenspartner ist nach § 18a Abs. l Satz 2 Nr. l BAföG um dessen<br />

Einkommen zu mindern.<br />

Zu Nummer 4 (§ 21 BAföG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Bei der Einkommensberechnung gibt es gemäß § 21 Abs. l Satz 4 BAföG Abzugsmöglichkeiten<br />

für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, um<br />

die Eltern des Auszubildenden nicht vor die Entscheidung zu stellen, entweder Wohneigentum<br />

zu schaffen oder die Ausbildung ihrer Kinder zu fördern. Bei der Ermittlung des Einkommens<br />

des Auszubildenden, des Darlehensnehmers sowie deren Ehegatten bestehen<br />

diese Abzugsmöglichkeiten nicht. Dasselbe muss auch für die Lebenspartner gelten.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Die Unterhaltsleistungen seines Lebenspartners dürfen gemäß § 21 Abs. 3 Satz l Nr. 4 BAföG<br />

nicht als Einkommen des Auszubildenden gelten. Hintergrund ist die Tatsache, dass das<br />

Einkommen des Lebenspartners des Auszubildenden bei der Bedürftigkeitsprüfung pauschal<br />

angerechnet wird. Würden die Unterhaltsleistungen zudem als Einkommen des Auszubildenden<br />

angesehen, fände eine doppelte Anrechnung derselben Leistungen statt. Dies soll<br />

vermieden werden.<br />

Zu Nummer 5 (§ 23 BAföG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

§ 23 BAföG regelt die Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden. Dabei bleibt gemäß<br />

§ 23 Abs. l Satz l Nr. 2 BAföG für den Lebenspartner des Auszubildenden künftig derselbe<br />

Betrag anrechnungsfrei wie für einen Ehegatten.<br />

Die Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden richten sich nach der Ausbildungsart<br />

und der familiären Situation. Je nach besuchter Ausbildungsstätte bleiben von seinem Einkommen<br />

zunächst zwischen 112 Euro und 215 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich bleiben<br />

364


anrechnungsfrei für den Ehegatten 480 Euro und für Kinder 435 Euro. Die Vorschrift beruht<br />

auf der Erwägung, dass der Ehegatte in diesen Fällen typischerweise kein Einkommen erzielen<br />

kann, weil er das Kind betreut und erzieht. Da es sich nicht um das gemeinsame Kind<br />

beider Eheleute handeln muss, ist diese Erwägung auch auf Lebenspartnerschaften übertragbar,<br />

<strong>zum</strong>al der Freibetrag durch das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners gemindert<br />

wird. Die Vorschrift wird daher auf Auszubildende, die eine Lebenspartnerschaft führen,<br />

ausgedehnt.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Die Freibeträge, die dem Auszubildenden für seinen Lebenspartner eingeräumt werden, sind<br />

um dessen Einkommen zu mindern (§ 23 Abs. 2 BAföG).<br />

Zu Buchstabe c<br />

Bei früheren oder dauernd vom Auszubildenden getrennt lebenden Lebenspartnern sind deren<br />

Unterhaltsleistungen voll auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnen. Unterhaltsleistungen<br />

sind nur die Leistungen, die dem Auszubildenden zur Deckung seines Unterhalts<br />

tatsächlich zufließen (§ 23 Abs. 4 Nr. 4 BAföG).<br />

Zu Nummer 6 (§ 24 BAföG)<br />

Für das Einkommen des Lebenspartners des Auszubildenden erscheint derselbe Berechnungszeitraum<br />

angemessen wie für das Einkommen seiner Eltern oder seines Ehegatten.<br />

Zu Nummer 7 (§ 25 BAföG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

In der Überschrift ist zu verdeutlichen, dass § 25 BAföG künftig auch die Freibeträge vom<br />

Einkommen der Lebenspartner regelt.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Die Änderung des § 25 Abs. l BAföG verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen die Elternteile, die<br />

dauernd voneinander getrennt leben, unabhängig von ihrem Familienstand den kleinen Elternfreibetrag<br />

bei der Anrechnung ihres Einkommens erhalten, um auch die Elternteile zu<br />

erfassen, die eine Lebenspartnerschaft führen. Zum anderen soll der Lebenspartner des<br />

Auszubildenden bei der Anrechnung seines Einkommens für sich selbst stets denselben<br />

Freibetrag erhalten wie ein Ehegatte.<br />

Zu Buchstabe c<br />

Die Ergänzungen des § 25 Abs. 3 BAföG regeln die zusätzlichen Freibeträge der Einkommensbezieher<br />

für einen Lebenspartner.<br />

Zu Buchstabe d (Absatz 4)<br />

Bei der Anrechnung seines Einkommens erscheint es geboten, dem Lebenspartner des<br />

Auszubildenden dieselben relativen Freibeträge zu gewähren wie den Eltern und dem Ehegatten<br />

eines Auszubildenden (vgl. § 25 Abs. 4 BAföG).<br />

Zu Buchstabe d (Absatz 5)<br />

Nach § 25 Abs. 5 Nr. 2 BAföG erhält der Einkommensbezieher nicht nur für seine eigenen<br />

Kinder, sondern auch für die in seinen Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten<br />

einen Kinderfreibetrag. Dies muss künftig auch für die in seinen Haushalt aufgenommenen<br />

Kinder seines Lebenspartners gelten.<br />

Zu Nummer 8 (§ 26 BAföG)<br />

365


Auch wenn derzeit mangels Vermögensbesteuerung die Anrechnung des Vermögens des<br />

Ehegatten des Auszubildenden ins Leere geht, erscheint es angemessen, die Regelung auf<br />

Lebenspartner zu erstrecken.<br />

Zu Nummer 9 (§ 29 BAföG)<br />

Bei der Anrechnung des Vermögens des Auszubildenden selbst erscheint es angemessen,<br />

ihm für seinen Lebenspartner einen Freibetrag zuzubilligen.<br />

Zu Nummer 10 (§ 36 BAföG)<br />

Bei der Frage, ob dem Auszubildenden eine Vorausleistung gewährt werden kann, ist es<br />

geboten, das Einkommen und Vermögen seines Lebenspartners künftig ebenso zu berücksichtigen<br />

wie das eines Ehegatten.<br />

Zu Nummer 11 (§ 47 BAföG)<br />

Die Auskunftspflichten werden auf den Lebenspartner des Auszubildenden ausgedehnt, da<br />

sie die Prüfung der Bedürftigkeit des Auszubildenden erleichtern sollen.<br />

Zu Nummer 12 (§ 47a BAföG)<br />

Nach § 47a BAföG ist auch der Lebenspartner des Auszubildenden <strong>zum</strong> Ersatz verpflichtet,<br />

wenn er die Förderung des Auszubildenden durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder<br />

unvollständige Angaben herbeigeführt hat.<br />

Zu Nummer 13 (§ 50 BAföG)<br />

Als Folge der Einkommensanrechnung sind Angaben hierzu im Förderungsbescheid auch<br />

auf den Lebenspartner des Auszubildenden auszudehnen. Der Lebenspartner muss jedoch<br />

unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können, dass die Angaben weitgehend entfallen.<br />

Zu Nummer 14 (§ 55 BAföG)<br />

In der Statistik sind künftig von dem Lebenspartner des Auszubildenden dieselben Merkmale<br />

zu erfassen wie von einem Ehegatten. Diese Erweiterung der Statistik dient der Sicherung<br />

förderungsrechtlich relevanter Daten.<br />

Zu § 19 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)<br />

Zu Nummer 1 (§ 10 AFBG)<br />

Die Ausdehnung der Einkommens-und Vermögensanrechnung und des Erhöhungsbetrages<br />

von 215 Euro für verheiratete Fortbildungsteilnehmer auf den Lebenspartner trägt dem Umstand<br />

Rechnung, dass Lebenspartner einander zur Fürsorge und Unterstützung, insbesondere<br />

zur Leistung von angemessenem Unterhalt verpflichtet sind (§5 LPartG). Die Subsidiarität<br />

der Förderung erfordert es, von unterhaltspflichtigen Lebenspartnern zu verlangen, dass<br />

sie füreinander aufkommen und vorrangig ihr Einkommen und Vermögen zur Unterhaltssicherung<br />

während der Fortbildung einsetzen. Damit korrespondiert auf der anderen Seite ein<br />

erhöhter Bedarfsatz für den Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit wird<br />

den aus dieser Partnerschaft resultierenden höheren Lebenshaltungskosten Rechnung getragen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 16 AFBG)<br />

Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 10 Abs. 2. Die uneingeschränkte Rückzahlungspflicht<br />

hinsichtlich zu Unrecht gezahlter Förderbeträge muss auch für den Fall gelten,<br />

dass der Lebenspartner des Teilnehmers Einkommen erzielt hat, das bei der Bewilligung<br />

nicht berücksichtigt worden ist. Die Ausdehnung der Rückzahlungspflicht ist eine logische<br />

Konsequenz der erweiterten Einkommensanrechnung.<br />

366


Zu Nummer 3 (§ 21 AFBG)<br />

Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 10 Abs. 2. Infolge der erweiterten Einkommens-und<br />

Vermögensanrechnung müssen die bestehenden Auskunftspflichten auf den Lebenspartner<br />

ausgedehnt werden. Daraus folgt auch eine Einbeziehung des Lebenspartners<br />

in die Bußgeldbewehrung nach § 29 AFBG, auf die § 21 Abs. 2 Bezug nimmt.<br />

Zu Nummer 4 (§ 22 AFBG)<br />

Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 10 Abs. 2. Die Ersatzpflicht bei vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig falschen oder unvollständigen Angaben muss infolge der erweiterten Einkommens-und<br />

Vermögensanrechnung für den Lebenspartner gelten.<br />

Zu Nummer 5 (§ 23 Abs. 2 AFBG)<br />

Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 10 Abs. 2. In dem Bescheid sind bezüglich des<br />

Einkommens des Lebenspartners dieselben Angaben erforderlich wie beim Ehegatten, da<br />

die Angaben im Bescheid mit der Einkommensanrechnung korrespondieren.<br />

Zu Nummer 6 (§ 27 Abs. 2 AFBG)<br />

In der Statistik müssen von dem Lebenspartner des Teilnehmers Merkmale erfasst werden.<br />

Zu § 20 (Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes)<br />

Bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenzen als einer Voraussetzung für den<br />

Bezug von Ausgleichsleistungen stellt das Gesetz auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse<br />

ab und berücksichtigt deshalb das Einkommen beider (nicht dauernd getrennt lebender) E-<br />

hegatten. Der Lebenspartner ist gesetzlich <strong>zum</strong> Unterhalt verpflichtet, deshalb muss auch<br />

sein Einkommen berücksichtigt werden.<br />

Zu § 21 (Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes)<br />

Die in Nummer l enthaltenen Ergänzungen des § 9 Abs. 2 Satz l DVAuslG bewirken, dass<br />

einem Ausländer unter den<br />

in den Nummern l ff. näher bezeichneten Voraussetzungen<br />

– z. B. bei Eingehung einer Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet – auch zur Herstellung<br />

und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft (§ 27a Satz l AuslG) die Aufenthaltserlaubnis<br />

nach der Einreise in das Bundesgebiet erteilt werden kann.<br />

Durch die in Nummer 2 enthaltene Ergänzung des § 15 Abs. l DVAuslG wird die Möglichkeit<br />

der Erteilung eines Reisedokumentes auf den ausländischen Lebenspartner eines im Bundesgebiet<br />

lebenden Ausländers erstreckt, sofern die sonstigen in der Vorschrift geregelten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Zu § 22 (Änderung der Ausländergebührenverordnung)<br />

Aufgrund der Ergänzung kommen die in § 9 Abs. 1 AuslGebV geregelten Gebührenbefreiungen<br />

– z. B. für die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis auch ausländischen<br />

Lebenspartnern Deutscher sowie von Staatsangehörigen eines EU-Staates oder eines<br />

anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugute.<br />

Zu den §§ 23 bis 25 (Änderung der Ausländerdatenübermittlungsverordnung, des AZR-<br />

Gesetzes und der AZRG-Durchführungsver-ordnung)<br />

Die Änderungen führen die Lebenspartner in diese Vorschriften ein.<br />

Zu § 26 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG)<br />

367


In § la wird der Nachzug eines drittstaatsangehörigen Lebenspartners zu einem auf der<br />

Grundlage des Aufenthaltsge-setzes/EWG freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger geregelt.<br />

Dies ist erforderlich, weil die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften derzeit keinen Nachzug<br />

gleichgeschlechtlicher Partner kennen.<br />

Durch die Ergänzung von § 15a wird die Verordnungsermächtigung dahin gehend erweitert,<br />

dass neben der Umsetzung der genannten Richtlinien Regelungen für die Lebenspartner der<br />

durch diese Verordnung begünstigten Personen ermöglicht werden.<br />

Zu § 27 (Änderung der Freizügigkeitsverordnung/EG)<br />

Durch die Ergänzung des § 9 wird für Lebenspartner von Personen, deren Recht auf Einreise<br />

und Aufenthalt sich aus § l Abs. l bis 3 ergibt, die allgemein für den Nachzug des Ehegatten<br />

eines Ausländers geltende Bestimmung des § 18 des Ausländergesetzes modifiziert.<br />

Dies ist erforderlich, um den aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen, die<br />

sich aus der Freizügigkeit ergeben. Eine Verweisung auf die Vorschriften, die für Lebenspartner<br />

von Deutschen gelten, kommt hier nicht in Betracht. Andernfalls würden Ehegatten<br />

solcher Personen wegen der nach der Freizügigkeitsverordnung erforderlichen Existenzsicherung<br />

(§§ 7, 8 FreizügV/EG) gegenüber Lebenspartnern schlechter gestellt. Mit dieser Regelung<br />

gelten für diese Lebenspartner die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 des Ausländergesetzes,<br />

wonach insbesondere die Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist.<br />

Zu § 28 (Änderung des Konsulargesetzes)<br />

Zu Nummer 1 (§ 5 KG)<br />

§ 5 Abs. 5 KG betrifft die Pflicht unterhaltspflichtiger Verwandter und Ehegatten zur Erstattung<br />

von Auslagen der Konsularbeamten. Da Lebenspartner unterhaltspflichtig sind, ist die<br />

Erstattungspflicht auf sie zu erstrecken.<br />

Zu Nummer 2 (§ 8 KG)<br />

Die Änderung des § 8 Abs. l und 2 Konsulargesetz soll die Möglichkeit eröffnen, in besonders<br />

bezeichneten deutschen Konsularbezirken vor ermächtigten Konsularbeamten Lebenspartnerschaften<br />

zu begründen.<br />

Die Ermächtigung zur Vornahme von Eheschließungen durch deutsche Konsularbeamte ist<br />

daran geknüpft, dass<br />

– die Eheschließung auch nach dem Recht des Empfangsstaates zulässig und in diesem<br />

Staat gültig ist und<br />

– die Regierung des Empfangsstaates die Ausübung der Befugnis grundsätzlich zugestanden<br />

hat.<br />

Die vorstehenden Grundsätze müssten – aus Gründen der Rechtssicherheit und um Irritationen<br />

im jeweiligen Empfangsstaat zu verhindern – analog auch für die Begründung von Lebenspartnerschaften<br />

gelten.<br />

Zu Nummer 3 (§§ 19 und 24 KG)<br />

Die Änderungen des § 19 Abs. 2 Satz l und des § 24 Abs. l Satz l Konsulargesetz ergeben<br />

sich als gesetzestechnisch notwendige Folgerungen aus der Änderung des § 8 Konsulargesetzes,<br />

da in den §§ 19 und 24 der Umfang der Befugnisse von Berufskonsularbeamten<br />

bzw. von Honorarkonsularbeamten festgelegt ist.<br />

Zu § 29 (Änderung des Wohngeldgesetzes)<br />

Da Lebenspartner einander Fürsorge und Unterstützung schulden und vor allem einander<br />

unterhaltspflichtig sind, ist es gerechtfertigt, sie wohngeldrechtlich wie Ehegatten zu behandeln.<br />

368


Zu § 30 (Änderung der Abgabenordnung)<br />

Zu Nummer 1 (§ 15 AO)<br />

Durch die Änderungen wird der Lebenspartner in den Kreis der Angehörigen, der in § 15<br />

Abs. 1 AO abschließend aufgeführt ist, aufgenommen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 122 AO)<br />

Hinsichtlich der erleichterten Bekanntgabe von Verwaltungsakten werden Lebenspartner den<br />

Ehegatten gleichgestellt.<br />

Zu Nummer 3 (§ 183 AO)<br />

Durch die Änderung wird der Regelungsgehalt des Absatzes 4 (Empfangsbevollmächtigung<br />

bei der Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden über den Einheitswert) auf Lebenspartner<br />

ausgedehnt.<br />

Zu Nummer 4 (§ 263 AO)<br />

Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Ergänzung des § 739 ZPO. Hinsichtlich der nach<br />

dieser Vorschrift im Vollstreckungsverfahren bestehenden Gewahrsams-bzw. Besitzvermutung<br />

werden Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt.<br />

Zu § 31 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)<br />

Der neue Absatz 2 des Artikels 97 § l des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung sieht –<br />

in Anlehnung an die bei Inkrafttreten der Abgabenordnung in Absatz l getroffene Übergangsregelung<br />

– vor, dass die geänderten Vorschriften der Abgabenordnung grundsätzlich<br />

auf alle bei Inkrafttreten dieser Vorschrift anhängigen Verfahren anzuwenden sind.<br />

Zu § 32 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes)<br />

Lebenspartnern wird durch § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Möglichkeit eröffnet,<br />

sich für den Wahlgüterstand der Ausgleichsgemeinschaft zu entscheiden. § 1371 BGB gilt<br />

entsprechend. Dadurch entstehen, falls der überlebende Lebenspartner weder Alleinerbe<br />

noch Miterbe ist, wie zwischen überlebendem Ehegatten und Erben Ausgleichsansprüche,<br />

und zwar auf Ausgleich des Überschusses, den die Lebenspartner während der Dauer des<br />

Vermögensstandes erzielt haben.<br />

Es ist daher geboten, die zur Erfüllung dieser Ansprüche erfolgenden Grundstücksübertragungen<br />

wie bei Ehegatten von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Denn wären diese Ansprüche<br />

zu Lebzeiten beider Lebenspartner durch Grundstücksübertragung erfüllt worden,<br />

wären diese Erwerbe nach § 3 Nr. 4 oder 5 GrEStG steuerfrei geblieben (vgl. Begründung zu<br />

§ 3 Nr. 3 GrEStG in seiner bisherigen Fassung – Bundestagsdrucksache 9/251 –).<br />

Die Steuerfreiheit bei Teilung vermögensgemeinschaftlichen Vermögens braucht auf Lebenspartner<br />

nicht ausgedehnt zu werden, da für sie trotz der in § 7 LPartG eingeräumten<br />

Möglichkeit, die vermögensrechtlichen Verhältnisse durch Lebenspartnerschaftsvertrag entsprechend<br />

der Gütergemeinschaft zu regeln, kein gütergemeinschaftliches Vermögen gebildet<br />

werden kann. Eine steuerliche Schlechterstellung der Lebenspartner ist damit nicht<br />

verbunden.<br />

Wegen der Gleichstellung der Lebenspartner der Miterben mit den Ehegatten der Miterben<br />

wird auf die Begründung § 3 Nr. 4 GrEStG verwiesen.<br />

§ 3 Nr. 4 GrEStG in seiner bisherigen Fassung befreit Grundstückserwerbe durch einen E-<br />

hegatten des Veräußerers. Diese Befreiung ist seinerzeit (Bundestagsdrucksache 9/251) mit<br />

den zwischen Ehegatten bestehenden familienrechtlichen – vor allem erbrechtlichen – Beziehungen<br />

begründet worden; die Übertragungen fielen deshalb aus dem Rahmen der sonstigen<br />

Grundstücksumsätze heraus. Gemäß §§ 5, 6, 7, 8, 10 und 16 LPartG ist die familienrechtliche<br />

und erbrechtliche Stellung der Lebenspartner der von Ehegatten ähnlich, so dass<br />

369


davon auszugehen ist, dass Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern ebenfalls<br />

erb-, unterhalts-oder güterrechtliche Erwägungen zu Grunde liegen.<br />

Nach § 15 Lebenspartnerschaftsgesetz kann die Lebenspartnerschaft durch Urteil aufgehoben<br />

werden. Diese Aufhebung ist wegen der rechtsgestaltenden, auflösenden Wirkung mit<br />

einer Scheidung vergleichbar. Wie bei der Scheidung kann es auch nach der Aufhebung<br />

einer Lebenspartnerschaft zu einer Vermögensauseinandersetzung kommen, z. B. durch die<br />

Regelung des nachpartnerschaftlichen Unterhalts (§16 LPartG) oder zur Abwicklung des<br />

Vermögensstandes (§ 6 und 7 LPartG). Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 5 GrEStG wird daher<br />

auf den Erwerb eines Grundstücks durch den früheren Partner einer Lebenspartnerschaft<br />

im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft<br />

erstreckt.<br />

In § 3 Nr. 6 GrEStG sind den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern deren E-<br />

hegatten gleichgestellt. Hintergrund ist die generelle Steuerbefreiung für Grundstücksübertragungen<br />

zwischen Ehegatten gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG. Denn eine steuerfreie Grundstücksübertragung<br />

könnte auch dadurch erreicht werden, dass zunächst die Verwandten in<br />

gerader Linie oder die Stiefkinder und sodann deren Ehegatten erwerben, so dass der direkte<br />

Erwerb unmittelbar steuerfrei gestellt werden kann (vgl. Begründung zu § 3 Nr. 6 GrEStG<br />

in seiner bisherigen Fassung – Bundestagsdrucksache 9/251 –). Da dieser Rechtsgedanke<br />

aufgrund der Neufassung des § 3 Nr. 4 GrEStG nunmehr ebenfalls auf die Partner einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft Anwendung finden soll, ist auch hier die Gleichstellung der<br />

Lebenspartner mit den Ehegatten der Verwandten in gerader Linie bzw. der Stiefkinder geboten.<br />

Zu § 33 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)<br />

Zu Nummer l (§ 1a EStG)<br />

Die Vorschrift regelt in grenzüberschreitenden Fällen die steuerliche Berücksichtigung von<br />

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und die Gewährung<br />

des Haushaltsfreibetrags bei dauerndem Getrenntleben, wenn der Steuerpflichtige<br />

Staatsangehöriger eines EU-oder EWR-Staats und der Ehegatte bzw. das Kind nicht unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig ist. Diese Regelungen gelten künftig für Lebenspartner<br />

entsprechend.<br />

Zu Nummer 1a (§ 9a EStG)<br />

Der besserverdienende Lebenspartner kann fiktive Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben<br />

geltend machen, die beim anderen Lebenspartner kraft Gesetzes als Einkünfte zu besteuern<br />

sind. Folglich wäre in derartigen Fällen auch der Werbungskostenpauschbetrag nach<br />

§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG zu gewähren, obwohl fraglich ist, ob dem Lebenspartner in diesen<br />

Fällen typischerweise Aufwendungen entstehen, die als Werbungskosten abgezogen werden<br />

können. Demgegenüber werden bei zusammenlebenden Ehegatten unabhängig davon, ob<br />

sie zusammen oder getrennt veranlagt werden, fiktive Unterhaltsleistungen nicht in Einkünfte<br />

umgewandelt und ihnen deshalb der Werbungskostenpauschbetrag nicht gewährt. Um zusammenlebende<br />

Lebenspartner nicht besser zu stellen als zusammenlebende Ehegatten, ist<br />

es auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Artikel 6 Abs. 1 GG) geboten, den Abzug des<br />

Werbungskostenpauschbetrags nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EstG in diesen Fällen auszuschließen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 10 EStG)<br />

Zu Buchstabe a (Absatz 1)<br />

Durch die Einführung des Wortes „dauernden“ vor dem Wort „Getrenntlebens“ soll klargestellt<br />

werden, dass ein vorübergehendes Getrenntleben nicht von der Regelung erfasst wird.<br />

370


Zu Buchstabe b (Absatz 3)<br />

Durch diese Regelung wird eine Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Partnern einer<br />

eingetragenen Lebenspartnerschaft vermieden.<br />

Beim Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG gibt es Fälle, in denen zusammenveranlagte<br />

Ehegatten weniger Sonderausgabenabzugsvolumen zur Verfügung steht als Partnern einer<br />

eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der bisher vorgesehenen Regelung. Der Vorwegabzug<br />

wird grundsätzlich jedem Steuerpflichtigen gewährt. Er wird gekürzt um 16 von<br />

Hundert der Summe der Einnahmen aus bestimmter nicht selbständiger Arbeit (§ 19 EStG)<br />

und aus der Ausübung eines Mandats im Sinne des § 22 Nr. 4 EStG. Bei zusammenveranlagten<br />

Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auch dann auf 6 136 Euro, wenn nur einer<br />

der Ehegatten entsprechende Aufwendungen hat. Er wird aber auch dann ggf. bis zur vollen<br />

Höhe gekürzt, wenn einer der Ehegatten keine Einnahmen erzielt oder nur Einnahmen erzielt,<br />

die grundsätzlich nicht zu einer Kürzung führen. Eine Kürzung um mehr als 3 068 Euro<br />

erfolgt, wenn nur einer der Ehegatten entsprechende Einnahmen von mehr als 19 173 Euro<br />

erzielt. Ab 38 347 Euro aufwärts wird der Vorwegabzug immer in voller Höhe von 6 136 Euro<br />

gekürzt. Bei Lebenspartnern wird bei gleichem Einkommen nur der Vorwegabzug bis 3 068<br />

Euro bei dem Lebenspartner gekürzt, der entsprechende Einnahmen erzielt. Der andere Lebenspartner<br />

behält seinen Vorwegabzug.<br />

Die Besserstellung von Lebenspartnern kann dadurch vermieden werden, dass in § 10 Abs.<br />

3 EStG bestimmt wird, dass Lebenspartner hinsichtlich der Ermittlung des Vorwegsabzugs<br />

wie zusammenveranlagte Ehegatten behandelt werden.<br />

Zu Nummer 3 (§ 12 EStG)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Aufgrund der Änderung des § 15 AO (vgl. Artikel 3 § 75) werden Lebenspartner in den Kreis<br />

der (dort näher umschriebenen) Angehörigen mit aufgenommen. Nummer 1 Satz 1 gilt damit<br />

auch für diesen Personenkreis. Da das Steuerrecht im Übrigen nicht zwischen „Familienangehörigen“<br />

und „Angehörigen“ unterscheidet, dient die vorgeschlagene Änderung der Klarstellung.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Die Anpassung dient der Erweiterung der Regelung auf Lebenspartner und damit der<br />

Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für<br />

bestimmte Personen wird die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt.<br />

Zu Nummer 4 (§ 32 EStG)<br />

Die eingetragene Lebenspartnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren einen gesicherten<br />

Rechtsrahmen für ihr auf Dauer angelegtes Zusammenleben geben. Bei zusammenlebenden<br />

Ehegatten wird ein Haushaltsfreibetrag nicht abgezogen. Dies ist durch eine Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 als verfassungswidrig<br />

angesehen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis<br />

<strong>zum</strong> 1. Januar 2002 die Abziehbarkeit des Hauhaltsfreibetrages bzw. eines generellen Erziehungsbedarfs<br />

neu zu regeln. Bis dahin ist die bisherige Regelung <strong>zum</strong> Haushaltsfreibetrag<br />

weiter anzuwenden. Es könnte kaum vermittelt werden, dass bei zusammenlebenden<br />

Ehepaaren trotz Verfassungswidrigkeit der Vorschrift rückwirkend kein Haushaltsfreibetrag<br />

bzw. Erziehungsbedarf angesetzt wird, eingetragene Lebenspartner aber in einem neuen<br />

Gesetz einen Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag erhalten.<br />

Zu § 34 (Änderung des Erbschaft-und Schenkungsteuergesetzes)<br />

Zu Nummer 1 (§ 5 ErbStG)<br />

Leben die Lebenspartner im Vermögensstand der Ausgleichsgemeinschaft (§ 6 Abs. 2<br />

LPartG), soll ein Ausgleichsanspruch des überlebenden Lebenspartners in demselben Um-<br />

371


fang steuerfrei bleiben, wie er im Fall der Zugewinngemeinschaft unter Ehegatten steuerfrei<br />

bleiben würde.<br />

Zu Nummer 2 (§ 7 ErbStG)<br />

Treffen Lebenspartner in einem Lebenspartnerschaftsvertrag eine der Gütergemeinschaft<br />

vergleichbare Regelung, soll eine durch die hälftige Beteiligung am Gemeinschaftsgut eintretende<br />

objektive Bereicherung eines Lebenspartners wie im Fall von Ehegatten besteuert<br />

werden.<br />

Zu Nummer 3 (§ 13 ErbStG)<br />

Lebzeitige Zuwendungen unter Lebenspartnern im Zusammenhang mit einem inländischen<br />

Familienwohnheim sollen in gleicher Weise wie bei Ehegatten steuerfrei bleiben.<br />

Zu Nummer 4 (§ 15 ErbStG)<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa<br />

Stirbt ein Lebenspartner, soll für den überlebenden Lebenspartner – wie bei Ehegatten – die<br />

Steuerklasse I gelten.<br />

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb<br />

Stirbt ein Lebenspartner, nachdem die Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde (vgl. § 15<br />

LPartG), soll für den ehemaligen Lebenspartner – wie für den geschiedenen Ehegatten die<br />

Steuerklasse II gelten.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Lebenspartner können nach § 10 Abs. 4 LPartG ein gemeinschaftliches Testament errichten.<br />

In diesem Fall sollen auch die mit dem verstorbenen Lebenspartner näher verwandten Erben<br />

und Vermächtnisnehmer in gleicher Weise wie bei einem verstorbenen Ehegatten die Möglichkeit<br />

erhalten, nach dem günstigeren verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem erstverstorbenen<br />

Lebenspartner versteuert zu werden.<br />

Zu Nummer 5 (§ 16 ErbStG)<br />

Lebenspartner sollen den gleichen Freibetrag wie Ehegatten erhalten.<br />

Zu Nummer 6 (§ 17 ErbStG)<br />

Der überlebende Lebenspartner soll wie ein überlebender Ehegatte einen besonderen Versorgungsfreibetrag<br />

erhalten.<br />

Zu Nummer 7 (§ 25 ErbStG)<br />

Der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Lebenspartner des Erblassers oder<br />

Schenkers zustehen, soll – wie bei Ehegatten – ohne Berücksichtigung dieser Belastung besteuert<br />

werden. Die Steuer auf den Kapitalwert dieser Belastung wird bis zu deren Wegfall<br />

gestundet.<br />

Zu Nummer 8 (§ 37 ErbStG)<br />

Die Vorschrift bestimmt den Anwendungszeitpunkt.<br />

Zu § 35 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)<br />

Die Regelung überträgt das Verfahren zur Feststellung, welcher Ehegatte bei gemeinsamer<br />

Leitung eines landwirtschaftlichen Unternehmens als landwirtschaftlicher Unternehmer versicherungs-und<br />

beitragspflichtig und welcher Ehegatte familienversichert ist, auf Lebenspartner,<br />

die gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen leiten.<br />

372


Zu § 36 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch<br />

– Allgemeiner Teil –)<br />

Zu Nummer 1 (§ 33b SGB I – neu –)<br />

Soweit Lebenspartnerschaften in das Sozialrecht einbezogen werden, wird mit der Neuregelung<br />

klargestellt, dass es sich um (eingetragene) Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

handelt.<br />

Zu den Nummern 2 und 3 (§§ 48 und 56 SGB I)<br />

Redaktionelle Änderung aufgrund von Artikel 1<br />

Zu § 37 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch<br />

– Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung –)<br />

Redaktionelle Änderung aufgrund der Zielsetzung des Entwurfs.<br />

Zu § 38 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Krankenversicherung –)<br />

Zu Nummer 1 (§ 103 SGB V)<br />

Bei der Entscheidung über die Fortführung einer Vertragsarztpraxis in einem Bezirk, für den<br />

Zulassungsbeschränkungen bestehen, ist der Lebenspartner des bisherigen Vertragsarztes<br />

aufgrund der familienrechtlichen Zusammengehörigkeit bevorzugt zu berücksichtigen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 173 SGB V)<br />

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können auch die Krankenkasse des Ehegatten<br />

wählen, damit innerhalb einer Familie die Krankenversicherung von der gleichen<br />

Krankenkasse durchgeführt werden kann. Die Änderung erweitert das Wahlrecht auf die<br />

Krankenkasse des Lebenspartners, da zwischen Lebenspartnern künftig eine enge familienrechtliche<br />

Verbundenheit besteht.<br />

Zu § 39 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Rentenversicherung –)<br />

Da die eingetragenen Lebenspartner wie die Ehegatten zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet<br />

sind, gehören sie zu den Personen, an die eine Rente wegen Alters oder verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit ausgezahlt werden kann, wenn diese dem anderen Lebenspartner<br />

nach § 104 Abs. l versagt worden ist.<br />

Zu § 40 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Unfallversicherung –)<br />

Zu Nummer 1 (§ 5 SGB VII)<br />

Die Vorschrift beinhaltet eine Folgeänderung zur Änderung des § 2 Abs. l Nr. 5, nämlich die<br />

Versicherungsbefreiung für kleine landwirtschaftliche Unternehmen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 6 SGB VII)<br />

Es handelt sich um eine Erweiterung und entsprechende Folgeeinschränkung der freiwilligen<br />

Unternehmerversicherung für mitarbeitende Ehegatten auf Lebenspartner.<br />

Zu Nummer 3 (§ 83 SGB VII)<br />

373


Die Sonderregelung über den Jahresarbeitsverdienst für selbständig Tätige und ihre Ehegatten<br />

soll auf Lebenspartner ausgedehnt werden.<br />

Zu Nummer 4 (§ 101 SGB VII)<br />

Da die eingetragenen Lebenspartner wie die Ehegatten zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet<br />

sind, gehören sie zu den Personen, an die eine Rente wegen Alters oder verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit ausgezahlt werden kann, wenn diese dem anderen Lebenspartner<br />

nach § 101 Abs. 2 Satz l oder 2 versagt worden ist.<br />

Zu § 41 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – Verwaltungsverfahren –)<br />

Die Vorschrift regelt die Einbeziehung der Lebenspartner in den Kreis der Personen, die in<br />

einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde nicht tätig werden dürfen.<br />

Zu § 42 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch<br />

– Gesetzliche Pflegeversicherung –)<br />

Zu Nummer 1 (§ 91 SGB XI)<br />

Diese Änderung stellt sicher, dass nicht nur die Angehörigen eines Pflegebedürftigen, sondern<br />

auch deren eingetragener Lebenspartner von der Pflegekasse auf die Rechtsfolgen der<br />

Kostenerstattung in der Pflegeversicherung hingewiesen werden.<br />

Zu Nummer 2 (§ 94 SGB XI)<br />

Diese Regelung sichert den Datenschutz für mitversicherte eingetragene Lebenspartner eines<br />

Beschäftigten der Pflegekasse.<br />

Zu Nummer 3 (§ 100 SGB XI)<br />

Diese Änderung erstreckt die Regelung über den Nachweis einer Familienversicherung auch<br />

auf den eingetragenen Lebenspartner des Mitglieds.<br />

Zu Nummer 4 (§ 101 SGB XI)<br />

Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass die Regelung über die Vergabe der Versicherungsnummer<br />

durch die Pflegekasse bei familienversicherten Angehörigen auch für familienversicherte<br />

eingetragene Lebenspartner gilt.<br />

Zu § 43 (Änderung des Rehabilitations-Angleichungs-gesetzes)<br />

§ 13 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes bestimmt für Ehegatten – unter zusätzlichen<br />

Voraussetzungen – einen höheren Satz des Übergangsgeldes; es erscheint angemessen,<br />

Partner eingetragener Lebenspartnerschaften gleichzustellen.<br />

Zu Artikel 3 (Rückkehr <strong>zum</strong> einheitlichen Verordnungsrang)<br />

Da durch die aufgeführten Vorschriften Verordnungen geändert werden, muss sichergestellt<br />

werden, dass diese Verordnungen wieder im Verordnungswege geändert werden können.<br />

374


Zu Artikel 4<br />

(Inkrafttreten)<br />

Artikel 4 legt das Inkrafttreten des Gesetzes auf den ersten Tag des sechsten auf die Verkündung<br />

folgenden Monats. Damit ist gewährleistet, dass die mit Zustimmung des Bundesrates<br />

zu erlassenden Ausführungsvorschriften <strong>zum</strong> Personenstandsgesetz geschaffen werden<br />

können.<br />

375


8.10 Zwangsheirat<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> verurteilt die Zwangsverheiratung junger Migrantinnen auf das Schärfste. Weder<br />

aus patriarchalisch-traditionellen, noch aus religiösen Gründen ist es akzeptabel, dass<br />

Zwangsverheiratungen in Deutschland oder anderswo stattfinden. Zwangsheirat ist eine<br />

Menschenrechtsverletzung und muss als solche deutlich öffentlich geächtet werden. Bislang<br />

ist dieses Thema leider eher verharmlost oder verschwiegen worden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert daher:<br />

1. Das Thema Zwangsheirat muss in die Öffentlichkeit getragen und diskutiert werden. Es<br />

muss klargestellt werden, dass die Zwangsheirat verboten und nicht durch religiöse oder<br />

traditionelle Gründe gerechtfertigt ist. Insbesondere die islamischen Vereinigungen und<br />

Verbände sind aufgefordert, ihre Mitglieder diesbezüglich aufzuklären und zu informieren.<br />

2. Den Opfern von Zwangsheirat, also den zwangsverheirateten Ausländern und deren<br />

minderjährigen Kindern, muss grundsätzlich ein Bleiberecht in Deutschland eingeräumt<br />

werden.<br />

3. Die betroffenen Stellen wie Jugend- und Sozialämter, Polizei, Schulen, Mädchen- und<br />

Frauenhäuser sind über das Thema Zwangsheirat zu informieren und zu sensibilisieren.<br />

4. Es muss eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zwangsheirat eingerichtet werden, die die<br />

bestehenden Regelungen im Familien-, Straf-, Sozial- und Jugendrecht auf mögliche Lücken<br />

und Defizite hin überprüft und Änderungsvorschläge entwickelt. Die Instrumente etwa<br />

der Strafjustiz sind bislang nämlich beschränkt. Zwar kann die Zwangsheirat im Kernbereich<br />

strafrechtlich verfolgt werden: Der Ehemann kann sich eines Sexualdelikts schuldig<br />

machen. Für die Eltern, die ihre Tochter zur Ehe zwingen, kommt strafbare Nötigung<br />

in Betracht. Allerdings ist die Beweisführung und Beurteilung im Randbereich zur arrangierten<br />

Ehe, mit der die Frau letztlich einverstanden ist, äußerst schwierig. Außerdem legen<br />

die betroffenen Mädchen und Frauen oftmals aus verständlicher Furcht vor Repressionen<br />

nicht die wahren Umstände ihrer Verheiratung offen.<br />

5. Die <strong>FDP</strong> begrüßt ausdrücklich, dass sich die baden-württembergische Landesregierung<br />

noch in diesem Frühjahr auf Initiative der Justizministerin hin als erste Landesregierung<br />

mit dem Thema Zwangsheirat beschäftigen wird. Dabei geht es <strong>zum</strong> einen um die Einsetzung<br />

einer „Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Zwangsheirat“, in<br />

der die betroffenen Ressorts ihre jeweiligen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Zwangsheirat,<br />

aber auch zur besseren Unterstützung der Opfer von Zwangsheirat, darlegen und<br />

in einem Maßnahmenpaket zusammenstellen sollen.<br />

Weitere Aspekte sind verstärkte Informations- und Präventionsmaßnahmen, aber auch die<br />

Prüfung, ob das bisherige straf- und zivilrechtliche Instrumentarium ausreicht, um die Fälle<br />

von Zwangsheirat wirksam ahnden bzw. bewältigen zu können.<br />

Zum Begriff Zwangsheirat:<br />

Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch<br />

die Anwendung von Gewalt zur Ehe gezwungen wird, also die Betroffene sich zur Ehe gezwungen<br />

fühlt und entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich<br />

zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten<br />

Mitteln versuchen, Druck auf sie auszuüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt,<br />

Nötigungen durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer und sozialer Druck<br />

376


sowie emotionale Erpressung, Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum<br />

und andere erniedrigende, entwertende und kontrollierende Handlungen.<br />

Zwangsheirat hat nicht unmittelbar mit der Religion zu tun, sondern ist das Ergebnis überkommener<br />

Traditionen und Bräuche (Ehrbegriff). Es sind sowohl Fälle aus islamischen Familien<br />

der Türkei bekannt, als auch Fälle aus dem buddhistisch-hinduistischen Sri Lanka und<br />

dem christlichen Griechenland oder Süditalien. Da die Türken die größte Ausländergruppe in<br />

Deutschland darstellen, kommt dort Zwangsheirat auch gehäufter als bei anderen Ethnien<br />

vor.<br />

Obwohl bekannt ist, dass diese Menschenrechtsverletzung von Frauen und Mädchen in<br />

Deutschland leider täglich vorkommt, gibt es bislang kaum gesicherte Daten und nur wenige<br />

Informationen. Zu Umfang und Ausmaß können daher nur sehr ungenaue Angaben gemacht<br />

werden. Unstrittig ist jedoch, dass es sich um einen Bereich mit einer hohen Dunkelziffer<br />

handelt. Denn viele der betroffenen Mädchen und Frauen wehren oder entziehen sich einer<br />

Zwangsehe nicht oder erst nach Jahren, weil sie Angst vor Racheakten, physischer und psychischer<br />

Gewalt in den Familien haben. Aber auch ein unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende<br />

Sprachkenntnisse, Unkenntnis des geltenden Rechts oder fehlendes eigenes Einkommen<br />

tragen häufig dazu bei, dass Betroffene nicht in die Öffentlichkeit treten und Schutz oder Hilfe<br />

einfordern.<br />

377


8.11 Zwangsheirat<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 29. November 2004<br />

1. Sachliche Integrations- und Islamdiskussion notwendig<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert eine sachliche Diskussion <strong>zum</strong> Stand der Integrationspolitik in Deutschland.<br />

Insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Islam und der Rolle der Muslime in Deutschland<br />

muss vorurteilsfrei erfolgen. Dabei geht es für die <strong>FDP</strong> weder um eine verklärte Multi-<br />

Kulti-Romantik, deren Anhänger bestehende Probleme und Integrationsdefizite beispielsweise<br />

im Hinblick auf die häufig untergeordnete Rolle der Frau in muslimischen Familien gerne<br />

unter den Teppich kehren, noch um eine konservative Abschottungs- und Assimilierungspolitik<br />

gegenüber Ausländern. Stand und Entwicklung der Integration müssen offen, vorurteilsund<br />

ideologiefrei ohne Tabus und falsche Befindlichkeiten analysiert werden. Die <strong>FDP</strong> wird<br />

sich verstärkt dem Thema Integration sowie dem Dialog mit dem Islam, der auch bestehende<br />

Differenzen deutlich machen muss, zuwenden.<br />

Die vielfältigen Integrationsbemühungen von Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden,<br />

vielen privaten Initiativen und natürlich auch der Betroffenen selbst sind<br />

keineswegs gescheitert. Aber die Integration ist ein schwieriger und sensibler Prozess, der<br />

sich über mehrere Generationen erstrecken kann und der neben Erfolgen durchaus auch<br />

Rückschritte zu verzeichnen hat.<br />

Entscheidend für eine gute Integration ist aus liberaler Sicht auf der einen Seite die Bereitschaft<br />

jedes einzelnen Migranten, Teil der neuen Gesellschaft werden zu wollen und auf der<br />

anderen Seite die Akzeptanz einer selbstbewussten Aufnahmegesellschaft im Hinblick auf<br />

die gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderern.<br />

Wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration ist die Beherrschung der deutschen<br />

Sprache. Denn mangelnde oder gar gänzlich fehlende Deutschkenntnisse schließen<br />

die Zuwanderer von der sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe<br />

aus. Die <strong>FDP</strong> hat sich daher erfolgreich als erste Partei dafür eingesetzt, dass im neuen<br />

Zuwanderungsgesetz nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" verbindliche Deutsch- und<br />

Orientierungskurse eingeführt werden.<br />

2. Gemeinsame und verbindliche Grundlagen des Zusammenlebens<br />

statt Leitkultur<br />

Die <strong>FDP</strong> stellt fest, dass sich kultureller Pluralismus, kulturelle Konflikte und kultureller Wandel<br />

in allen menschlichen Gesellschaften finden. Kulturelle Homogenität im Sinne fugenloser,<br />

konfliktfreier Übereinstimmung kultureller Werte hat es nie und nirgendwo gegeben, <strong>zum</strong>indest<br />

nicht in freiheitlichen und demokratischen Gesellschaften.<br />

Entscheidend aber ist für die <strong>FDP</strong>, dass wir uns über den Rahmen des Zusammenlebens<br />

einig sein müssen: Demokratie, Rechtsstaat, die Grund- und Menschenrechte, die Trennung<br />

von Staat und Religion sowie die gute Kenntnis der deutschen Sprache sind die Fundamente<br />

unserer Gesellschaft, die niemand außer Kraft setzen darf, auch nicht mit dem Hinweis auf<br />

seine kulturellen oder traditionellen Überzeugungen.<br />

Die viel gepriesene Toleranz – auf beiden Seiten - ist daher auch nicht beliebig, sondern<br />

stets an diesen Grundlagen unseres Zusammenlebens zu messen.<br />

Jeder und Jede darf nach seiner oder ihrer Religion leben – im Rahmen dieses für Alle verbindlichen<br />

Bezugsrahmens. Diese Grundlagen sind aber verletzt, wenn Imame in Moscheen<br />

378


Hass predigen und wenn islamische Verbände gegen unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung<br />

agitieren. Sie sind auch verletzt, wenn die Erlernung der deutschen Sprache abgelehnt<br />

wird. Sie sind ebenfalls verletzt, wenn vor allem Mädchen und junge Frauen gegen ihren<br />

Willen zwangsverheiratet werden oder nicht am Sportunterricht bzw. am Schulausflug teilnehmen<br />

dürfen.<br />

Die <strong>FDP</strong> unterstützt den Kampf gegen Islamisten und Fundamentalisten mit allen rechtsstaatlichen<br />

Mitteln. Aber Liberale wehren sich dagegen, wenn Muslime, deren Mehrheit im<br />

Einklang mit unserer Rechts- und Werteordnung lebt, unter einen Generalverdacht gestellt<br />

werden.<br />

Es ist zutreffend, dass sich in manchen Großstädten sogenannte Ausländerviertel gebildet<br />

haben. Dies ist aber nicht per se integrationsfeindlich. Gefährlich und inakzeptabel wird diese<br />

Entwicklung jedoch dann, wenn sich ethnische Gruppen in ihrer eigenen Welt abschotten,<br />

wenn es dort zu Ghettobildungen kommt und isolierte Subkulturen entstehen, die nicht mehr<br />

auf dem Boden unserer gesellschaftlichen Grundlagen stehen.<br />

3. Zwangsverheiratungen wirkungsvoll bekämpfen<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, die Zwangsheirat wirksamer und nachhaltiger zu bekämpfen,<br />

wie es bereits der Dresdener Bundesparteitag im Juni 2004 beschlossen hat.<br />

Die kürzlich vom Bundestag beschlossene Änderung in § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB<br />

reicht nicht aus.<br />

Die Zwangsverheiratung ist nach Art. 6 I des Grundgesetzes, nach Art. 16 der Allgemeinen<br />

Erklärung der Menschenrechte und nach Art. 12 der Europäischen Konvention <strong>zum</strong> Schutz<br />

der Menschenrechte und Grundfreiheiten eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist entschieden<br />

zu verurteilen. Es ist nicht akzeptabel, dass Zwangsverheiratungen in Deutschland oder<br />

anderswo stattfinden.<br />

Die rechtliche und gesellschaftspolitische Diskussion hat in Deutschland erst begonnen. Dieses<br />

Thema muss aus dem Tabubereich elterlicher und häuslicher Gewalt an die Öffentlichkeit<br />

heraus kommen. Es muss klargestellt werden, dass die Zwangsheirat unter Androhung<br />

von Strafe verboten ist. Weder aus patriarchalisch-traditionellen noch aus vermeintlich religiösen<br />

Gründen lässt sich eine Zwangsheirat rechtfertigen. Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, die<br />

Zwangsheirat entschiedener zu bekämpfen und den Opfern bestmögliche Hilfe anzubieten.<br />

Die baden-württembergische Bundesratsinitiative für ein Zwangsheirat-<br />

Bekämpfungsgesetz mit deutlichen Klarstellungen im Strafgesetzbuch, mit Änderungen<br />

im Familienrecht und im Erbrecht wird daher ausdrücklich unterstützt.<br />

Die Landesregierungen mit <strong>FDP</strong>-Beteiligung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert,<br />

diese wichtige Initiative im Zuge der parlamentarischen Beratungen nachhaltig<br />

zu unterstützen.<br />

Jede Landesregierung mit <strong>FDP</strong>-Beteiligung werden gebeten, eine eigene "Fachkommission<br />

Zwangsheirat" einzurichten zur Feststellung des Ausmaßes und der Erscheinungsformen<br />

der Zwangsheirat und zur Prüfung, ob die bestehenden ausländerund<br />

sozialrechtlichen Regelungen für von Zwangsheirat Betroffenen ausreichend<br />

sind.<br />

Die islamischen Organisationen werden aufgefordert, in ihren Reihen über die<br />

Rechtswidrigkeit der Zwangsheirat aufzuklären, ein klares Unrechtsbewusstsein zu<br />

schaffen und gegen diese unehrenhafte Tradition entscheiden vorzugehen.<br />

Über die Zwangsheirat ist unverzüglich der Dialog mit allen Repräsentanten muslimischer<br />

Gruppierungen in Deutschland (auch beispielsweise mit Vertretern der<br />

Deutsch-Türkischen Wirtschaftsvereinigungen) aufzunehmen, die bereit sind, auf dieser<br />

Basis in die muslimischen, von deutschen Politikern nur schwer erreichbaren<br />

moslemischen „Communities“ hineinzuwirken. Dabei darf es keine Tabus und Berührungsängste<br />

geben!<br />

379


8.12 Die <strong>FDP</strong> fordert den Opferanwalt<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.Mai 2003<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert den Opferanwalt.<br />

Der Schutz von Opfern krimineller Taten muss verbessert werden. Hierzu kann ein gestellter<br />

und bezahlter „Opferanwalt“ beitragen, indem das Opfer bereits bei der Strafverhandlung als<br />

Nebenkläger mit einem Anwalt einen „Täter-Opfer-Ausgleich“ anstreben oder auch außergerichtlich<br />

geltend machen kann, z.B. nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz.<br />

Der Opferanwalt soll folgende Aufgaben erhalten:<br />

- als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage,<br />

- als Verletztenbeistand,<br />

- im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs,<br />

- bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

(5GB) und dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), sofern die nebenklageberechtigte<br />

Person durch eine der nachfolgend aufgezählten Straftaten verletzt wurde und dauerhafte<br />

Körperschäden erlitten hat, vorausgesetzt, die Person ist Opfer einer rechtswidrigen Tat<br />

nach den<br />

o §§ 174 bis 180, 180 b, 181,182 Strafgesetzbuch (StGB) - Straftaten gegen die<br />

sexuelle Selbstbestimmung<br />

o §§ 224, 225, 226, 340 Abs. 3 i.V.m. §224, 225, 226 StGB – Straftaten gegen<br />

die körperliche Unversehrtheit<br />

o §§ 234, 234 a, 235, 239 Abs. 3 und 4, 239 a, 239 b StGB - Straftaten gegen<br />

die persönliche Freiheit oder<br />

o §§ 211, 212, 221, 222 StGB - Straftaten gegen das Leben.<br />

Die anfallenden Kosten trägt/tragen, die rechtmäßig verurteilte(n) Person(en). In Vorleistung<br />

tritt die Staatskasse, so dass das Opfer <strong>zum</strong> persönlichen Leid kein finanzielles Risiko tragen<br />

muss.<br />

380


8.13 Rechtsextreme Gefahren - liberale Antworten<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Hamburg, 31. Januar 2005<br />

60 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz ist der Rechtsextremismus<br />

nach wie vor eine Gefahr in Deutschland. Fast zeitgleich haben NPD-Politiker im sächsischen<br />

Landtag mit ihrem grobschlächtigen Versuch, die fürchterlich zerstörerische Bombardierung<br />

Dresdens durch die Alliierten zur Relativierung des Holocaust zu missbrauchen, offenbart,<br />

wes Geistes Kind sie sind. Wahlerfolge rechtsextremer Parteien, fremdenfeindliche<br />

Übergriffe und Aufmärsche neonazistischer Organisationen rufen drängender denn je nach<br />

Antworten der Gesellschaft und des Staates.<br />

Die Ursachen von Rechtsextremismus müssen konsequenter benannt und angegangen<br />

werden. Sie sind vielschichtig. Einigkeit besteht darin, dass Zivilcourage und politische Aufklärung<br />

notwendig sind. Keine Einigkeit besteht in der Ursachenanalyse. Teilweise dominieren<br />

einfache Deutungsmuster. So wird häufig zwischen rechtsextremer Partei und deren<br />

Wähler unterschieden. Den Wählern wird das Motiv einer reinen Protestwahl unterstellt, ohne<br />

dass die rechtsradikalen Auffassungen geteilt würden. Folgerichtig wird dann unterstellt,<br />

dass die rechtsextremen Parteien einfach verboten gehörten. Damit wäre dann das Problem<br />

gelöst.<br />

Das ist in der Analyse zu einfach. Und als politische Antwort ist es falsch.<br />

Ein sich beschleunigender Strukturwandel führt zu starker Unsicherheit. Dieser führt zu einem<br />

autoritären Reflex, der zu fundamentalistischen und fremdenfeindlichen Reaktionen<br />

verleitet. Bei der Analyse der Unterstützung rechtsradikaler Wähler spricht die Wahlanalyseforschung<br />

von Modernisierungsverlierern. Ein wichtiger Indikator ist die politische Unzufriedenheit,<br />

dazu kommen die Dimensionen der Ideologie und der politischen Vermittlung. Aber<br />

weder die aktuelle Höhe der Arbeitslosigkeit noch die Präsenz von Zuwanderern stehen in<br />

einem direkten Zusammenhang mit einem Anwachsen rechtsradikalen Wahlverhaltens.<br />

Allein der Hinweis auf diese verschiedenen Faktoren zeigt: Ein Verbotsverfahren vor dem<br />

Bundesverfassungsgericht wäre Symptombekämpfung. Der Ruf nach Verboten, schärferen<br />

Gesetzen ist nichts anderes als der übliche Reflex. Er droht den Blick auf die Strategie der<br />

Rechtsextremen zu verstellen. Die Rechtsextremen wollen nach Jahrzehnten spärlicher parlamentarischer<br />

Repräsentation flächendeckend in die Parlamente. Sie nutzen die Medien,<br />

um mit gezielten Provokationen Aufmerksamkeit zu erreichen. NPD und DVU verabreden<br />

sich mit dem Ziel gegenseitiger Unterstützung.<br />

Die Gefährlichkeit dieser Strategie darf nicht unterschätzt werden. Eine einseitige Debatte,<br />

die nur das Verbotsverfahren oder Gesetzesverschärfungen diskutiert, hilft nicht weiter. Die<br />

menschenverachtenden Vorstellungen der Rechtsradikalen müssen konsequenter als bisher<br />

politisch bekämpft werden.<br />

Kleine Anfrage an die Bundesregierung<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Bundesregierung<br />

nach ihren konkreten Strategien gegen Rechtsextremismus befragt. Eine permanente<br />

politische Auseinandersetzung ist notwendig, nicht nur eine Anlass bezogene. Dazu<br />

gehört, sich intensiv mit dem Gedankengut auseinanderzusetzen. Nach der kurzzeitigen<br />

Aufgeregtheit darf das Thema nicht in den Hintergrund geraten. Die Demokratie hat einen<br />

381


Dauerauftrag sich für die Demokratie einzusetzen, Toleranz zu fördern und Rechtsextremismus<br />

und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.<br />

Vertrauen schaffen – Demokratie stärken<br />

Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Politisches Vertrauen entsteht, wenn die Ergebnisse<br />

von politischen Entscheidungen sichtbar werden. Die Liberalen haben in den letzten Jahren<br />

zahlreiche Vorschläge entwickelt, wie die Defizite in vielen Bereichen behoben werden können.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich weiterhin für eine Reform des Föderalismus ein, um die bundesdeutsche<br />

Demokratie zu stärken. Die beiden Volksparteien schüren mit ihrer Blockadehaltung<br />

bei der Föderalismusreform nur Politikverdrossenheit.<br />

Diese Fragen können am besten zielgerichtet vor Ort beantwortet werden.<br />

Drei-Säulen Initiative<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, dass Programme zur Bekämpfung von Gewaltbereitschaft, Fremdenfeindlichkeit<br />

und Extremismus, besonders bei Jugendlichen, verstärkt werden. Dazu schlagen wir<br />

eine Drei-Säulen Initiative vor. In diesen drei Säulen müssen die Anstrengungen gegen<br />

Rechtsextremismus substantiell verstärkt werden:<br />

1) Eine Intensivierung der Programme für den Ausstieg gewaltbereiter und gefährdeter<br />

Jugendlicher.<br />

2) Angebote für jugendliche Aussteiger aus der rechten Szene, <strong>zum</strong> Beispiel <strong>zum</strong><br />

Nachholen von Schulabschlüssen und beruflicher Qualifizierung.<br />

3) Gewaltpräventionsprogramme an Schulen und in der Jugendarbeit.<br />

NPD-Verbotsverfahren<br />

Das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren hat immensen Schaden angerichtet. Die Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts missbrauchen die Rechtsextremen zu einer Art Freibrief<br />

ihrer Verfassungsmäßigkeit. Ob die neuesten Entgleisungen für eine Wiederaufnahme<br />

ausreichen, ist mehr als fraglich. Politisch hätte die Wiederaufnahme des Verbotsverfahrens<br />

zur Folge, dass die Rechtsextremen noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit bekämen. Sie<br />

könnten sich in ihrer vermeintlichen Opferrolle in Szene setzen.<br />

Die Bekämpfung ausländerfeindlicher Überzeugungen und nationalistischen Gedankengutes<br />

würde damit in den Hintergrund treten und das Denken nicht aus den Köpfen<br />

verschwinden.<br />

Meinungsrecht und Versammlungsrecht<br />

Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind die höchsten Güter in einer liberalen Demokratie<br />

und für sie konstitutiv. Es ist erschreckend, wie schnell sie zur Disposition gestellt werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> wendet sich gegen die vorgeschlagenen Einschränkungen des Versammlungs-<br />

und des Meinungsrechts.<br />

Eine Versammlung kann nicht allein wegen der dort erwarteten radikalen Äußerungen verboten<br />

werden. Staatliche Beschränkungen des Inhalts und der Form einer Meinungsäußerung<br />

finden ihre Rechtfertigung ausschließlich in den in Art. 5 Abs. 2 GG aufgeführten Schranken<br />

auch dann, wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt. Meinungsäußerungen<br />

können inhaltlich – außer <strong>zum</strong> Schutze der Jugend und der persönlichen Ehre –<br />

nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze beschränkt werden.<br />

382


In der pluralistischen Demokratie des Grundgesetzes sind Meinungsäußerungen grundsätzlich<br />

frei. Es sei denn, der Gesetzgeber hat im Interesse des Rechtsgüterschutzes Schranken<br />

im Einklang mit Art. 5 Abs., 2 GG festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht urteilt daher in<br />

ständiger Rechtsprechung, die Meinungsfreiheit sei für die freiheitlich demokratische Ordnung<br />

des Grundgesetzes schlechthin konstituierend. Die Bürger seien frei, grundlegende<br />

Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen, solange sie dadurch Rechtsgüter anderer<br />

nicht gefährden. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraue auf die Fähigkeit der<br />

Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch<br />

abzuwehren (BVerfG v. 24.3.2001 – 1 BvQ 13/01). Insoweit erteilt das Bundesverfassungsgericht<br />

einem „Gesinnungsversammlungsrecht“, wie Bundesinnenminister<br />

Schily es vorschlägt, eine Absage. Verletzen antisemitische oder rassistische Äußerungen<br />

Strafgesetze, so liegt darin zugleich eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit. In einem<br />

solchen Fall kann ein Versammlungsverbot in Betracht kommen. Der Gesetzgeber hat durch<br />

die enge Fassung der Straftatbestände <strong>zum</strong> Ausdruck gebracht, im Übrigen keinen Vorrang<br />

des Rechtsgüterschutzes gegenüber Meinungsäußerungen anzuerkennen (BVerfG vom<br />

23.06.2004 – 1 BvQ 19/04).<br />

Die <strong>FDP</strong> wendet sich auch gegen eine weitere Beschränkung des Rechtsschutzes und gegen<br />

ein Versammlungsverbot, wie Bundesminister Schily und Staatsminister Beckstein vorschlagen.<br />

Mit dem geltenden Versammlungsrecht können und müssen extremistische<br />

Aufmärsche, z. B. am Brandenburger Tor und direkt vor dem Holocaust-Mahnmal,<br />

verboten werden.<br />

Rechtsextreme Agenda bekämpfen<br />

Liberale wollen ein Klima, das die politische Bedeutung von Grundrechten und Grundfreiheiten<br />

ernst nimmt.<br />

Aus liberaler Sicht ist völlig unstrittig, dass die demokratischen Parteien die rechtspopulistische<br />

Agenda nicht aufgreifen dürfen. Alle demokratischen Parteien müssen deutlich machen,<br />

dass fremdenfeindliche, rassistische und nationalistische Zwischentöne in der politischen<br />

Debatte nichts verloren haben. Wer dumpfe Ressentiments bedient, schadet der demokratischen<br />

politischen Kultur. Aus der Mitte der Gesellschaft müssen solche dumpfen<br />

Ressentiments bekämpft werden. Sie dürfen nicht befördert werden.<br />

383


384


9. Akzente einer liberalen Umwelt- und Energiepolitik<br />

9.1 „Kostensenkungspotentiale für den Klimaschutz erschließen, 387<br />

Verbindungsrichtlinie <strong>zum</strong> Europäischen Emissionshandel unverzüglich<br />

umsetzen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Februar 2005<br />

9.2 „Mülltrennung vereinfachen, Haushalte entlasten“, 390<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 9. Dezember 2003<br />

9.3 „Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – Fluglärmgesetz endlich modernisieren“, 391<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 30. März 2004<br />

9.4 „Hochwasserschutz – Solidarität erhalten, Eigenverantwortung stärken“, 393<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitages, Bremen, 16. – 18. Mai 2003<br />

9.5 „Leistungsfähigkeit der Chemiewirtschaft in Deutschland und Europa erhalten“, 395<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

9.6 „Energieforschung für das 21. Jahrhundert – 398<br />

für eine Neuausrichtung in der Energiepolitik“,<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

9.7 „Energiepolitisches Programm der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion“, 401<br />

Beschluss der Bundestagsfraktion vom 10. Februar 2004<br />

9.8 Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts 415<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13. April 2005<br />

9.9 „Perspektiven für eine marktwirtschaftliche Förderung Erneuerbarer Energien“, 420<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 22. Oktober 2003<br />

385


386


9.1 „Kostensenkungspotentiale für den Klimaschutz<br />

erschließen, Verbindungsrichtlinie <strong>zum</strong><br />

Europäischen Emissionshandel unverzüglich<br />

umsetzen“<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 15. Februar 2005<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch Russland wurde ein Durchbruch für den<br />

internationalen Klimaschutz erzielt. Jetzt geht es darum, den Kyoto-Prozess mit Leben zu<br />

erfüllen. Gerade in den Entwicklungsländern sind die klimapolitischen Potentiale besonders<br />

hoch. Gerade die Entwicklungsländer müssen nachdrücklich und konkret von den ökologischen<br />

und ökonomischen Chancen überzeugt werden, die ein moderner Klimaschutz für sie<br />

bietet. Um den Kyotoprozess und die Nutzung seiner flexiblen Instrumente zur Forcierung<br />

der Reduktion von Klimagasen voranzubringen sind Signale dringend erforderlich, welche<br />

potentielle Investoren zu klimarelevanten Investitonsprojekten auch in den Entwicklungs- und<br />

Schwellenländern ermuntern. Nur so können weitere Länder, insbesondere auch die USA<br />

dazu bewogen werden, der Kyotogemeinschaft doch noch beizutreten, und rechtzeitig tragfähige<br />

Konzepte für das Kyotoprotokoll und seine Instrumente auch für die Zeit nach 2012<br />

entwickelt werden.<br />

In diesem Zusammenhang zentral sind die so genannten projektorientierten Mechanismen<br />

des Kyotoprotokolls. Dabei handelt es sich um den Mechanismus für umweltverträgliche<br />

Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM), der Emissionsgutschriften generiert,<br />

wenn klimarelevante Investitionsprojekte in Entwicklungsländern finanziert werden, die die<br />

Treibhausgasemissionen verringern. Dem entspricht innerhalb der Gruppe der Industrieländer<br />

das Instrument der so genannten „Gemeinsamen Umsetzung“ (Joint Implementation, JI).<br />

Dabei geht es vorwiegend um Klimaschutzprojekte, die in den Staaten Mittel- und Osteuropas<br />

durchgeführt werden.<br />

Mit diesen projektbezogenen Mechanismen eröffnet das Kyoto-Protokoll insbesondere auch<br />

den Entwicklungs- und Schwellenländern die Möglichkeit, substanzielle Beiträge <strong>zum</strong> Klimaschutz<br />

zu leisten, zugleich aktiv und in eigener Verantwortung am Welthandel teilzunehmen<br />

und auf diese Weise ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Den Industrieländern bieten<br />

die flexiblen Mechanismen die Möglichkeit, Reduktionsverpflichtungen durch bilaterale Klimaschutzprojekte<br />

kostengünstig zu erfüllen.<br />

Mittlerweile ist die gesetzliche Grundlage für eine Nutzung von CDM und JI und für deren<br />

Integration in den europäischen Emissionshandel geschaffen worden. Die so genannte Verbindungsrichtlinie<br />

(Richtlinie 2004/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

27. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel<br />

mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen<br />

Mechanismen des Kyoto-Protokolls) sieht vor, dass Emissionszertifikate aus JI-Projekten ab<br />

dem Jahr 2008 und jene aus dem CDM bereits von Beginn an im EU-Emissionshandel entsprechend<br />

den Regelungen im Kyoto-Protokoll genutzt werden können. Die Richtlinie ist am<br />

13. November 2004 in Kraft getreten und muss binnen 12 Monaten in nationales Recht umgesetzt<br />

werden.<br />

387


Für die Nutzung von CDM und JI müssen demnach zügig geeignete Rahmenbedingungen<br />

geschaffen werden, da die projektbezogenen Kyoto-Mechanismen auch für die Unternehmen<br />

in Deutschland erheblich an Bedeutung gewinnen werden.<br />

Schon seit Jahren fordert die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion die Bundesregierung im Deutschen<br />

Bundestag unablässig dazu auf, endlich den Weg für klimarelevante Investitionsprojekte<br />

auch in den Entwicklungs- und Schwellenländern frei zu machen und zwischenstaatliche<br />

Übereinkommen über die gemeinsame Durchführung von Klimaschutzprojekten abzuschließen,<br />

damit klimarelevante Investitionsprojekte so schnell wie möglich und auf rechtlich sicherem<br />

Boden durchgeführt werden können (siehe beispielsweise die Anträge der <strong>FDP</strong>-<br />

Bundestagsfraktion „Initiative Deutschlands für einen Durchbruch beim internationalen Klimaschutz“,<br />

BT.-Drs. 14 / 6547 v. 4. Juli 2001 sowie „Kyotomechanismen für die internationale<br />

Klimapolitik Deutschlands nutzen“, BT.-Drs. 14 / 7073 v. 10.Oktober 2001 und „Vereinbarkeit<br />

der Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge mit den flexiblen<br />

Instrumenten des Kyoto-Protokolls sicherstellen“ BT.-Drs. 14 / 8495 v. 13.März 2002).<br />

Alle vorgenannten Anträge wurden mit der Mehrheit der rot-grünen Koalitionsfraktion im<br />

Deutschen Bundestag abgelehnt. Anders als beispielsweise die Regierungen der Niederlande<br />

sowie Österreichs hat die Bundesregierung bis heute kein einziges zwischenstaatliches<br />

Abkommen über die Anerkennung von Klimaschutzprojekten deutscher Unternehmen im<br />

Ausland abgeschlossen. Damit drohen wertvolle Chancen für den Klimaschutz verloren zu<br />

gehen. Außerdem gefährdet die Zögerlichkeit der Bundesregierung die internationale<br />

Glaubwürdigkeit des deutschen Engagements im Kyotoprozess.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat diesen Sachverhalt am 1. Dezember 2004 <strong>zum</strong> Anlass genommen,<br />

eine Anfrage an die Bundesregierung zu richten („Kostensenkungspotentiale durch<br />

Nutzung der flexiblen Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten<br />

der Bundesregierung“, BT.-Drs. 15 / 4442 v. 1.Dezember 2004). Mit Bezug auf eine aktuelle<br />

Forderung des Europäischen Dachverbandes der Arbeitgeber- und Industrieverbände<br />

UNICE (Union of Industrial and Employers‘ Confederations of Europe), den Unternehmen in<br />

Europa einen besseren Zugang zu Emissionsrechten aus CDM- und JI-Projekten zu ermöglichen,<br />

hat die <strong>FDP</strong> die Bundesregierung an dieser Stelle neuerlich u. a. gefragt, welche konkreten<br />

Maßnahmen die Bundesregierung bisher unternommen habe, um Unternehmen in<br />

Deutschland einen besseren Zugang zu Emissionsrechten aus JI- und CDM-<br />

Klimaschutzprojekten zu ermöglichen, ferner ob und in welchem Umfang sie die Absicht habe,<br />

die Verpflichtungen Deutschlands zur Reduktion von Treibhausgasen anteilig auch unter<br />

Nutzung dieser Mechanismen zu erfüllen und wie der Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung<br />

der eingangs genannten Verbindungsrichtlinie sei. Auch der Parlamentarische Beirat<br />

für Nachhaltige Entwicklung hat in seiner fraktionsübergreifenden Stellungsnahme zur Nationalen<br />

Nachhaltigkeitsstrategie vom 17.01.2005 die Notwendigkeit einer verstärkten Nutzung<br />

von CDM und JI betont. Er erwartet von der Bundesregierung auf nationaler und europäischer<br />

Ebene Vorstöße für eine verstärkte Nutzung dieser Instrumente.<br />

Die Bundesregierung muss schnellstmöglichst die EU-Verbindungsrichtlinie umsetzen und<br />

bereits im Vorfeld mit geeigneten Ländern in Verhandlungen über zwischenstaatliche Übereinkommen<br />

bezüglich einer gemeinsamen Durchführung von Klimaschutzprojekten eintreten.<br />

Dies gilt mit Nachdruck, <strong>zum</strong>al das Interesse der deutschen Wirtschaft an der Durchführung<br />

von CDM- und JI-Projekten zunimmt. Nur unter der Voraussetzung einer hinreichend aktiven<br />

und konstruktiven deutschen Bundesregierung kann ermöglicht werden, dass deutsche und<br />

ausländische Unternehmen gemeinsame Klimaschutzprojekte auf rechtlich sicherem Boden<br />

durchführen können.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

388<br />

die eingangs genannte Richtlinie zur Verbindung des Emissionshandels in Europa mit<br />

den flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls so zügig wie möglich umzusetzen,<br />

parallel dazu bereits im Vorfeld mit geeigneten Ländern in Verhandlungen über zwischenstaatliche<br />

Übereinkommen bezüglich einer gemeinsamen Durchführung von


Klimaschutzprojekten einzutreten um sicherzustellen, dass Gutschriften aus klimarelevanten<br />

Investitionsprojekten so schnell wie möglich in den Emissionshandel in<br />

Deutschland einbezogen werden können,<br />

in diesem Sinne unverzüglich den Weg für klimarelevante Investitionsprojekte auch in<br />

den Entwicklungs- und Schwellenländern frei zu machen, damit diese Länder praxisnah<br />

und unverzüglich auch von den ökonomischen Vorteilen des internationalen Zertifikatehandels<br />

überzeugt werden können<br />

vor dem Hintergrund eines hohen, zeitnahen Informationsbedarfs die bisher bestehenden<br />

Informationsdienste zu Nutzungsmöglichkeiten der projektorientierten Mechanismen<br />

zu einem interaktiven, internetgestützten Kommunikationsangebot auszubauen.<br />

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die CDM/JI-Potenziale, die die Bundesländer<br />

im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsaktivitäten vorfinden, durch geeignete Maßnahmen<br />

zu unterstützen,<br />

eine jährliche Dokumentation über die Nutzung von CDM und JI in Deutschland aufzubauen<br />

und dem Deutschen Bundestag darüber zu berichten.<br />

Berlin, den 15. Februar 2005<br />

389


9.2 Mülltrennung vereinfachen, Haushalte entlasten<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 9.12.2003<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Ein Blick auf den aktuellen Stand der Technik zeigt, dass die Mühen und Kosten einer umfassenden<br />

Mülltrennung in den Haushalten im gegenwärtigen Umfang weder ökologisch weiterhin<br />

erforderlich noch ökonomisch länger zu vertreten sind. Immer deutlicher erweist sich,<br />

dass Hausmüll und Wertstoffe aus technischer Sicht weitgehend maschinell getrennt werden<br />

können. Das aufwendige Sortieren in den Haushalten per Hand ist – mit den genannten<br />

Ausnahmen – ohne ökologische oder ökonomische Einbußen durch eine automatisierte Mülltrennung<br />

ersetzbar. Die Quoten der Verpackungsverordnung sind unter Einsatz innovativer<br />

Sortier- und Erkennungsverfahren allein durch die Sortierung von Hausmüll zu erreichen.<br />

Zugleich kann aus dem um Verpackungen abgereicherten Restabfall ein hochwertiger Ersatzbrennstoff<br />

zur energetischen Verwertung erzeugt werden. Jüngere Projektstudien haben<br />

gezeigt, dass bei der Mülltrennung auf automatisierten Anlagen mehr Wertstoffe und Verpackungsmaterialien<br />

verwertet werden können als bei der getrennten Sammlung. Die derzeit in<br />

Deutschland praktizierte Form der Mülltrennung durch den Verbraucher ist also technisch<br />

weitgehend überholt und zu teuer.<br />

Der technische Fortschritt bei den Sortier- und Verwertungsanlagen hat also die Ausgangsbedingungen<br />

für die deutsche Abfallwirtschaftspolitik erheblich verändert. Die ökologischen<br />

Standards für die Wiederverwertung und Entsorgung von Hausmüll sind ständig verbessert<br />

worden und haben mittlerweile einen sehr hohen, international vorbildlichen Stand erreicht.<br />

Dank der Erfolge der ökologischen Produktverantwortung wird bereits dem Entstehen von<br />

Abfällen entgegenwirkt. Die haushaltsnahe Abfalltrennung war in diesem Sinne über eine<br />

lange Zeit sinnvoll und ohne Alternative. Auch gilt unverändert, dass Bioabfälle, Papier, Pappe,<br />

Karton und Glas sowie besonders problematische Abfälle weiterhin getrennt gesammelt<br />

werden sollten. Alle anderen Abfallfraktionen können mittlerweile jedoch wesentlich zuverlässiger<br />

und kostengünstiger unter Nutzung vollautomatischer Sortieranlagen aufbereitet<br />

werden.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

anzuerkennen, dass eine Getrenntsammlung von Abfällen in Privathaushalten und von<br />

hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen aufgrund des technischen Fortschritts bei Sortierund<br />

Verwertungsanlagen teilweise entfallen kann, weil durch den Einsatz moderner Techniken<br />

sowohl die Verwertung nutzbarer Abfallbestandteile als auch die umweltverträgliche<br />

Beseitigung der Abfälle gewährleistet werden kann,<br />

im Rahmen der beratenden Mitarbeit des Bundesumweltministeriums in der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall in diesem Sinne auf Vollzugshinweise zu § 5 Abs. 2 S. 4 KrW-<br />

/AbfG und dem untergesetzlichen Regelwerk hinzuwirken und<br />

dem Deutschen Bundestag darüber hinaus ein überarbeitetes Konzept für eine zukunftsfähige<br />

Abfallwirtschaftspolitik in Deutschland vorzulegen.<br />

Berlin, den 9. Dezember 2003<br />

390


9.3 Lärmschutz ist Gesundheitsschutz –<br />

Fluglärmgesetz endlich modernisieren<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 30.03.2004<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Der Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm stellt heute eine der größten umweltpolitischen<br />

Herausforderungen dar. Das gilt für die Lärmemissionen von Straßen-, Schienen- und Luftverkehr<br />

gleichermaßen. Bei allen Verkehrsträgern müssen vergleichbare Anstrengungen<br />

unternommen werden, die Lärmbelastung zu senken. Unter den Verkehrsexperten besteht<br />

Einigkeit, dass sich der Luftverkehr bis <strong>zum</strong> Jahr 2020 verdoppeln wird. Mit dieser Entwicklung<br />

gehen vermehrte Belastungen für Umwelt und Bürger einher. Das geltende Gesetz <strong>zum</strong><br />

Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) wird den Ansprüchen eines wachsenden Aufkommens<br />

im Luftverkehrsbereich nicht mehr gerecht. Das FluglärmG in der derzeitigen Fassung<br />

stammt aus dem Jahr 1971 und ist seitdem unverändert geblieben, wobei die Grenzwerte<br />

teilweise auf Untersuchungen aus den 1950er-Jahren beruhen und nicht den heutigen Erkenntnissen<br />

der Lärmwirkungsforschung entsprechen. Die derzeitige Gesetzeslage entspricht<br />

weder dem notwendigen Gesundheitsschutz der Flughafenanwohner, noch den Erfordernissen<br />

einer bedarfsgerechten Entwicklung des Luftverkehrs. Es ist nicht in der Lage,<br />

die Siedlungsentwicklung im Flughafenumland angemessen zu steuern. Eine Novellierung<br />

der derzeitigen Gesetzeslage ist dringend notwendig. Dabei sollte sich die Neuregelung an<br />

dem wissenschaftlich anerkannten und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gesicherten<br />

Stand der Lärmwirkungsforschung orientieren.<br />

Aufgrund von Auflagen der Betriebsgenehmigung wird an vielen Flughäfen bereits heute viel<br />

mehr an passivem Schallschutz geleistet, als das veraltete Fluglärmgesetz verlangt. Neben<br />

den Maßnahmen des Lärmschutzes nach dem FluglärmG wurden zahlreiche weitere Initiativen<br />

zur Verminderung des Fluglärms ergriffen. Auch die Betreiber der deutschen Verkehrsflughäfen<br />

bekennen sich zu den Erfordernissen eines zeitgerechten Lärmschutzes und fordern<br />

daher seit langem eine Novellierung der geltenden Gesetzeslage, um angesichts des<br />

zwischenzeitlich entstandenen Richterrechts Rechtssicherheit zu erlangen. Denn zurzeit wird<br />

die Zumutbarkeitsgrenze einer Belastung durch Fluglärm lediglich für den Einzelfall und<br />

durch richterliches Urteil festgelegt. Die Regeln haben damit keine allgemeine Gültigkeit.<br />

Seit dem Jahr 2000 bekundet die Bundesregierung die Absicht ein neues Fluglärmgesetz auf<br />

den Weg zu bringen. Geschehen ist bislang außer einer Veröffentlichung von Eckpunkten<br />

der geplanten Novellierung auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit (BMU) nichts. Ein erster Referentenentwurf ist in der Ressortabstimmung<br />

zwischen dem BMU und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(BMVBW) gescheitert. Der in der Antwort der Bundesregierung vom<br />

16.12.2003 auf die Kleine Anfrage der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion „Novelle Fluglärmgesetz und<br />

Umsetzung von EU-Richtlinien“ (Bundestagsdrucksache 15/2241) erneut angekündigte Referentenentwurf<br />

befindet sich wiederum in der Ressortabstimmung. Die Vorlage eines Gesetzesentwurfs<br />

oder ein Termin hierzu steht jedoch aus. Es ist zu befürchten, dass bei einer<br />

fehlenden Einigung von BMU und BMVBW eine Novellierung des FluglärmG endgültig scheitern<br />

wird. Dieser Umstand ist auch im Hinblick auf die Anwohner und Betreiber der deutschen<br />

Flughäfen äußerst unbefriedigend.<br />

391


II.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Bundestag unverzüglich<br />

einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des geltenden FluglärmG vorzulegen. Die Neuregelung<br />

muss dabei folgenden Leitlinien entsprechen:<br />

- fairer und angemessener Ausgleich zwischen den Interessenlagen der betroffenen<br />

Anwohner, der Nutzer des Flugverkehrs, der Luftfahrtgesellschaften und den Flughafenbetreibern,<br />

- maßvolle Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Fluglandeplätze über die geltende<br />

Regelung des FluglärmG hinaus,<br />

- Verbleib der Militärflugplätze im Geltungsbereich des Gesetzes, da es für die Betroffenen<br />

keinen Unterschied macht, ob die Lärmbelastung von zivilen oder militärischen<br />

Flugbewegungen ausgeht,<br />

- Festlegung von neuen, niedrigeren Schutzzonen-Grenzwerten, die dem aktuellen<br />

Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen,<br />

- Einführung einer Nachtschutzzone zur Verbesserung des Schutzes der Nachtruhe<br />

mit Grenzwerten, die auf dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung beruhen,<br />

- realistische Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Belastung durch Fluglärm,<br />

insbesondere keine 100/100-Verteilung, d.h. keine Berechnung, die von einer Auslastung<br />

von hundert Prozent je Betriebsrichtung ausgeht (sog. „worst-case“-<br />

Betrachtung),<br />

- Anwendung eines modernen Berechnungsverfahrens zur Ermittlung des Mittelungspegels<br />

des Fluglärms, das europäischen und internationalen Standards angeglichen<br />

wird und mit dem Verfahren bei Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm vergleichbar<br />

ist,<br />

- konsequente Einhaltung und Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere der<br />

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni<br />

2002 „über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ und der Einführung<br />

der neuen Lärmindizes L den und L night ,<br />

- keine Ausnahmeregelungen <strong>zum</strong> Bauverbot innerhalb der Schutzzone 1, wie es derzeit<br />

§ 5 Abs. 3 FluglärmG a.F. vorsieht,<br />

- Anpassung der untergesetzlichen Regelungen an das novellierte FluglärmG, insbesondere<br />

der „Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz<br />

<strong>zum</strong> Schutz gegen Fluglärm“ vom 5. April 1974 (BGBl. S. 903),<br />

- Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen<br />

und der Wettbewerbssituation des Luftverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern.<br />

Berlin, den 30. März 2004<br />

392


9.4 Hochwasserschutz - Solidarität erhalten, Eigenverantwortung<br />

stärken<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

Die Überschwemmungen und Flutkatastrophen der vergangenen Jahre haben die Solidarität<br />

und Hilfsbereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Krisen- und Notsituationen eindrucksvoll<br />

unter Beweis gestellt. Die <strong>FDP</strong> fordert, dass die von der Bundesregierung gegebenen<br />

Zusagen und Versprechen eingehalten und von Bund und Ländern für die Zukunft beizeiten<br />

tragfähige Konzepte für eine vorausschauende, umfassende und wirksam vorbeugende Strategie<br />

für den Hochwasserschutz entwickelt werden.<br />

Flächennutzung auf Relevanz für den Hochwasserschutz prüfen<br />

Auf ökologischer Ebene geht es vor allem um geeignete Maßnahmen <strong>zum</strong> Wasserrückhalt in<br />

den Niederschlagsgebieten, um die Gewährleistung des Wasserabflusses unterhalb der Niederschlagsgebiete<br />

und um eine schadensminimierende Landnutzung in Überschwemmungsund<br />

Risikengebieten. Konkret müssen Möglichkeiten zur Erhaltung eines naturnahen Gewässerzustandes,<br />

zur Entsiegelung von Flächen, zur Verminderung der Bodenverdichtung und<br />

zur Verbesserung der Regenwasserversickerung geprüft und sachgerecht sowie in Abwägung<br />

ökologischer und ökonomischer Ziele realisiert werden. Mit Blick auf die Funktion intakter<br />

Landschaften als Reservoire für den Rückhalt von Regenwasser (Wälder, Moore, Feuchtwiesen<br />

usw.) kommt der Land- und Forstwirtschaft dabei besondere Bedeutung zu. In geeigneten<br />

Räumen sind Entlastungsflächen (Polder) zur gezielten und gesteuerten Kappung von<br />

Hochwasserspitzen vorzusehen.<br />

Forschung und Technik für einen modernen Hochwasserschutz nutzen<br />

Um die Möglichkeiten eines zeitgemäßen Hochwasserschutzes wirkungsvoll zu erschließen,<br />

müssen neuere technische Entwicklungen berücksichtigt und in die Planungen und Maßnahmen<br />

einbezogen werden. Dazu müssen leistungsfähige Systeme zur Gewinnung und<br />

<strong>zum</strong> unverzüglichen Austausch von Informationen geschaffen und verbessert werden, die für<br />

das Entstehen von Hochwasser maßgeblich sind. Angesprochen sind damit die Ergebnisse<br />

von Forschung und Entwicklung u.a. in den Bereichen Meteorologie, Mess-, Satelliten- und<br />

Übertragungstschik, Simulationsmodelle, -verfahren und -software, System- und Kommunikationstechnik,<br />

Materialentwicklung sowie Maschinen- und Deichbau. Die Verfahren der Genehmigung,<br />

Umsetzung und Finanzierung der technischen Lösungen sind erheblich zu beschleunigen.<br />

Für einen wirksamen Hochwasserschutz Eigenverantwortung stärken<br />

Ergänzend können die jeweils regional mit Hochwasserereignissen verbundenen Risiken<br />

durch individuelle Vorsorgemaßnahmen gesenkt werden, indem beispielsweise Rückstauvorrichtungen<br />

vorgesehen oder besondere Baustoffe und Konstruktionstechniken verwendet<br />

werden. Wo dies nicht oder nur zu prohibitiv teueren Konditionen möglich ist, muss dies als<br />

Indikator für die Unwirtschaftlichkeit des betreffenden Standortes gewertet werden, dessen<br />

(weitere) wirtschaftliche Nutzung folgerichtigerweise unterbleiben oder auf eigene Gefahr<br />

erfolgen muss. Im Vorfeld beteiligte und betroffene Gebietskörperschaften müssen Maßnahmen<br />

zur Prävention gegen Hochwasserschäden beizeiten und sachgerecht in ihre Planungen<br />

zur Regionalentwicklung einbeziehen.<br />

393


Kooperative Ansätze für ein flussgebietsbezogenes Hochwassermanagement<br />

Information und Koordination sind dabei entscheidende Voraussetzungen für ein wirksames<br />

Krisenmanagement. Gerade in dieser Hinsicht sind durch die Ereignisse des vergangenen<br />

Jahres gravierende Mängel erkennbar geworden. Dies gilt auf internationaler Ebene mit Blick<br />

auf die Anrainerstaaten der Flüsse und Flusssysteme, wie auch auf nationaler Ebene mit<br />

Blick auf eine Zusammenarbeit der beteiligten und betroffenen Bundesländer, wo Staatsverträge<br />

mit entsprechend koordinierten Maßnahmen auszuhandeln und abzuschließen sind.<br />

Diese Aktivitäten sind insbesondere in Form von flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonferenzen<br />

in die bereits bestehenden und die im Aufbau befindlichen Strukturen zur Umsetzung<br />

der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu integrieren. Auf nationaler Ebene in<br />

Zusammenarbeit mit den Ländern und auf internationaler Ebene sind koordinierte Maßnahmen<br />

der Flussanrainer für einen wirksam vorbeugenden und verbesserten Hochwasserschutz<br />

erforderlich.<br />

Notfallhilfe sichern, individuelle Vorsorge marktwirtschaftlich anregen<br />

Trotz aller Bemühungen um einen modernen, koordinierten und wirksamen Hochwasserschutz<br />

werden Überflutungen auch in Zukunft nicht auszuschließen sein. Diese Einsicht erfordert<br />

rechtzeitige organisatorische und technische Vorbereitungen für eine wirksame Katastrophenhilfe.<br />

Diese ist – von staatlicher wie auch von privater Seite – zwar unverzichtbar<br />

hilfreich und unentbehrlich. Deutlich geworden ist jedoch auch, dass allein mit Hilfe von Adhoc-Maßnahmen<br />

kein befriedigender und langfristig tragfähiger Hochwasserschutz gewährleistet<br />

werden kann. Unter dem Eindruck der Erfahrungen der zurückliegenden Monate fordert<br />

die <strong>FDP</strong> deshalb Maßnahmen, um bei allen Beteiligten die Solidarität beim Hochwasserschutz<br />

zu erhalten und zugleich die Eigenverantwortung zu stärken. Deshalb müssen<br />

auch marktliche Mechanismen genutzt werden, um das Schadensrisiko für Infrastruktur und<br />

Privatbesitz möglichst niedrig zu halten und wirksame und umfassende Präventionsanreize<br />

für alle Beteiligten und Betroffenen zu schaffen. Es darf nicht weiter zugelassen werden,<br />

dass sich der Einzelne weiterhin darauf verlassen kann, dass die unter Umständen existenziellen<br />

Konsequenzen von individuell leichtfertigem Handeln generell von der Allgemeinheit<br />

getragen werden. Sofern die private Vorsorge gegen Hochwasserrisiken trotz einer verbesserten<br />

Information und Aufklärung aller Betroffenen unzureichend bleibt, ist nach einer angemessenen<br />

Beobachtungs- und Übergangszeit eine risikobezogene Pflicht zur Versicherung<br />

gegen Elementarschäden zu prüfen.<br />

394


9.5 Leistungsfähigkeit der Chemiewirtschaft in<br />

Deutschland und Europa erhalten<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13.04.2005<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Der Deutsche Bundestag begrüßt das Ziel der Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene,<br />

die Sicherheit für Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien zu verbessern und<br />

anerkennt die Notwendigkeit einer binnenmarktverträglichen und WTO-konformen Fortentwicklung<br />

der Stoffpolitik auf europäischer Ebene. Kernpunkt aktueller Bemühungen ist die<br />

Schaffung eines neuen, einheitlichen sowie zeit- und mengenmäßig abgestuften Systems<br />

zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien, dem alle Stoffe bis spätestens<br />

2012 unterworfen werden sollen (sog. REACH-System). Dabei steht die Zielsetzung im<br />

Vordergrund, Gesundheits- und Umweltschutz bei gleichzeitiger Erhaltung der internationalen<br />

Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland betroffenen Unternehmen darf nicht durch unnötige<br />

kostspielige Vorgaben zusätzlich belastet werden. Zu berücksichtigen ist, dass die<br />

Chemieunternehmen in Deutschland – insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen<br />

– von den im Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Chemikalienpolitik vorgesehenen<br />

Regelungen europaweit am stärksten betroffen sind. Außer den Unternehmen der Chemischen<br />

Industrie, der Land- und Forstwirtschaft und der Mineralölwirtschaft geht es um die<br />

Stoffhersteller und Verwender in der gesamten deutschen Industrie, vom Automobilbau über<br />

die Metallerzeugung, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Baustoff- und Druckindustrie<br />

bis hin zur Lebensmittelherstellung. Ohne dass aus umwelt-, gesundheits- oder verbraucherpolitischer<br />

Sicht Handlungsbedarf bestünde, würden durch den Verordnungsentwurf innovative<br />

Stoffe, Zubereitungen und – sekundär über Verwendungszwecke – Erzeugnisse verboten.<br />

Auf dem Importwege kämen diese Erzeugnisse dann jedoch wieder auf die Märkte in<br />

Europa. Unterdessen würde sich die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit europäischer<br />

Unternehmen verschlechtern. Damit wären die vorgesehenen Regelungen innovationshemmend<br />

und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland existenzbedrohend,<br />

ohne dass Umwelt und menschliche Gesundheit hiervon profitieren würden.<br />

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden mit dem bisher vorgesehenen Registrierungs-<br />

und Zulassungsverfahren überfordert. In der Gesamtwirkung droht REACH Investitionen<br />

im Bereich der Chemiebranchen zu verhindern, weil die durch REACH ausgelöste Verunsicherung<br />

der Unternehmen allgemein die chemiewirtschaftliche Attraktivität europäischer<br />

Standorte mindert. Außerdem steht zu befürchten, dass REACH die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der europäischen und insbesondere der deutschen Chemiewirtschaft verschlechtert, weil<br />

diese als Produzent auf den Auslandsmärkten wegen der höheren Kosten gegenüber ihren<br />

ausländischen Konkurrenten benachteiligt sein wird. Die bereits heute zu beobachtende<br />

Tendenz der Produktionsverlagerung zahlreicher Weiterverarbeiter von Chemikalien in das<br />

außereuropäische Ausland droht durch die Einführung des REACH-Systems beschleunigt zu<br />

werden, weil dort die für die jeweiligen Verwendungszwecke geeigneten Chemikalien erhältlich<br />

und/oder erheblich preiswerter sein werden als aus europäischer Produktion. Damit würde<br />

<strong>zum</strong> einen die Innovationskraft der betroffenen Branchen und Unternehmen geschwächt,<br />

u. a. weil durch REACH das zur Verfügung stehende Rohstoffportfolio erheblich eingeschränkt<br />

zu werden droht. Zum anderen würde die bereits erkennbare Tendenz der Produktionsverlagerung<br />

ins außereuropäische Ausland weiter verstärkt. Dies hätte gravierende ne-<br />

395


gative Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau beim Umgang mit Chemikalien und damit auf<br />

den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat auf die vorgenannten Sachverhalte und Probleme beizeiten<br />

hingewiesen und im Deutschen Bundestag konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Chemikalienpolitik auf europäischer und deutscher Ebene vorgeschlagen (siehe dazu im<br />

Einzelnen die Anträge der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion „Für eine wirksame und vernunftgeleitete<br />

Chemikaliengesetzgebung“ Bundestagsdrucksache 14/5761 vom 4. April 2001 sowie „Leistungsfähigkeit<br />

der deutschen Chemiewirtschaft im europäischen Rahmen sichern“, Bundestagsdrucksache<br />

15/1332 vom 1. Juli 2003 in der aktualisierten Fassung vom 10. Dezember<br />

2003).<br />

Der Deutsche Bundestag anerkennt die Bereitschaft der betroffenen deutschen Unternehmen<br />

und ihrer Mitarbeiter, eine systematisierte Risikoaufklärung bei Stoffen zu unterstützen.<br />

Hierauf muss eine auch auf dem Kooperationsgedanken gegründete Umwelt-, Gesundheitsund<br />

Verbraucherschutzpolitik aufbauen. Dabei muss die Ausgestaltung der europarechtlichen<br />

Vorgaben durch eine Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit sowie der Erhaltung<br />

der Umwelt einerseits und den Belangen der Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen<br />

Industrien andererseits geprägt sein. Das bedeutet, dass bei allen Maßnahmen im Rahmen<br />

von REACH der Aufwand für die Risikobewertung in angemessenem Verhältnis <strong>zum</strong> Risiko<br />

stehen muss (Risikoproportionalität). Demgegenüber ist mit Blick auf den aktuellen Verordnungsentwurf<br />

zu kritisieren, dass der bisher mengenbezogene Ansatz der EU-Kommission<br />

zur Registrierung bewirkt, dass bestimmte Stoffe allein wegen der durch eine Überschreitung<br />

von Produktionsmengenschwellen ausgelösten Registrierungskosten aus dem Markt ausscheiden<br />

werden, obwohl sie absehbar keine Gefährdung von Mensch und Umwelt bedeuten.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

– unter Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus für die Bevölkerung und unter Berücksichtigung<br />

der vorgenannten Einwände und Kritikpunkte auf den europäischen Regelungsentwurf<br />

zur Chemikalienpolitik in einem Sinne Einfluss zu nehmen, wonach im Interesse<br />

der in den betreffenden Branchen beschäftigten Menschen dafür Sorge getragen wird,<br />

dass die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemiewirtschaft nicht unnötig<br />

beeinträchtigt wird,<br />

– zu verhindern, dass aufgrund der neuen europäischen Regelungen zur Chemikalienpolitik<br />

ein unnötiger und kostspieliger bürokratischer Aufwand entsteht, der innovationshemmend<br />

wirkt und insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen existenzbedrohend wäre,<br />

<strong>zum</strong>al weder die Umwelt noch die menschliche Gesundheit hiervon profitieren würden,<br />

– auf die Gestaltung chemikalienrechtlicher Vorgaben auf europäischer Ebene unter Beteiligung<br />

der Bundestagsfraktionen des Deutschen Bundestages im vorgenannten Sinne sachgerechten<br />

Einfluss zu nehmen,<br />

– im weiteren Prozess der chemikalienpolitischen Willensbildung auf europäischer Ebene<br />

konkret darauf hinzuwirken, dass<br />

– bereits der Priorisierung im Registrierungsverfahren und der Festlegung des Umfangs der<br />

einzureichenden Informationen eine Gefahrenbewertung zu Grunde gelegt wird, wobei anerkannte<br />

Elemente einer Risikobewertung anzuwenden sind, welche insbesondere die<br />

Stoffeigenschaften, die jeweils betreffende Dosis-Wirkung-Beziehung und die Art des Umgangs<br />

und die damit verbundenen Gefahren (Exposition) berücksichtigen,<br />

– vor der Registrierung ein standardisiertes Vorauswahlverfahren (Screening) durchgeführt<br />

wird, bei dem Substanzen mit besonderen Risiken herausgefiltert werden können und wei-<br />

396


tergehende Untersuchungen jeweils dann vorgesehen werden, wenn es Anhaltspunkte für<br />

besondere Risiken gibt. Bei den Vorauswahlverfahren und den folgenden Untersuchungen<br />

ist auf die vielfach bereits vorhandenen gesicherten Erkenntnisse und Daten zurückzugreifen<br />

(Sicherheitsdatenblätter, arbeitsmedizinische Datenblätter, Erkenntnisse der Toxikologie<br />

und der Pharmakologie),<br />

– die Regeln erheblich verbessert werden, die verhindern sollen, dass aufgrund von<br />

REACH Know-how aus Europa abfließt, damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas Schaden<br />

nimmt und Investitionen in Bildung und Kreativität entwertet werden. Dies ist erforderlich,<br />

da im Registrierungsverfahren erhebliche Mengen an Informationen zwischen Herstellern,<br />

Kunden, Behörden und Öffentlichkeit ausgetauscht werden,<br />

– die Regelungen zu den Zulassungsverfahren ebenfalls risikoproportional und dementsprechend<br />

differenziert ausgestaltet werden, wobei die Regelungen klar, transparent und<br />

vorhersehbar formuliert sein müssen und das Prinzip der Eigenverantwortung zu berücksichtigen<br />

und mit einzubeziehen ist,<br />

– der Zielsetzung einer schlanken, praxistauglichen und unbürokratischen Gestaltung der<br />

REACH-Vorgaben besondere Priorität eingeräumt und ein angemessenes Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis der Regelungen sichergestellt wird,<br />

– bei der Auswahl der zulassungspflichtigen Stoffe ausschließlich objektive Elemente einer<br />

Risikobewertung berücksichtigt werden, die den Ermessensspielraum der Behörde klar definieren.<br />

Das Zulassungsverfahren ist ausschließlich in einer Europäischen Chemikalienagentur<br />

durchzuführen und<br />

– die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und zusätzlichem<br />

administrativen Aufwand sowie zur Vereinheitlichung hoher Standards im Umwelt-, Gesundheits-<br />

und Verbraucherschutz auf die Einrichtung nationaler Registrierungsstellen mit<br />

eigenen Kompetenzen verzichten, da eine zentrale Europäische Chemikalienagentur als<br />

Voraussetzung für ein effizientes Registrierungs- und Zulassungsverfahren anzusehen ist.<br />

Berlin, den 12. April 2005<br />

397


9.6 „Energieforschung für das 21. Jahrhundert -<br />

für eine Neuausrichtung in der Energiepolitik“<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.05.2003<br />

Wirtschaft, Wissenschaft und Politik haben die Aufgabe, die Energieversorgung in Deutschland<br />

auch für künftige Generationen zu sichern. Begrenzte Ressourcen, die Klimabelastung<br />

durch den Einsatz von fossilen Energieträgern und die einseitige Energiepolitik der derzeitigen<br />

Bundesregierung machen eine Neuausrichtung der deutschen Energie- und Energieforschungspolitik<br />

erforderlich.<br />

Das von der rot-grünen Bundesregierung verfolgte System der "Ökosteuer" mit einer damit<br />

verbundenen Zwangsverteuerung von Energie, das missglückte Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />

Ausbaugesetz, die Zwangsbelastungen durch das Erneuerbare Energien Gesetz und die<br />

schädliche Einengung der Energieforschung belasten in der Bilanz die Leistungsfähigkeit der<br />

deutschen Volkswirtschaft, ohne dass die behaupteten positiven ökologischen Wirkungen<br />

eintreten.<br />

Die Sicherung des Hochtechnologiestandortes Deutschland ist für die <strong>FDP</strong> eine vordringliche<br />

Aufgabe, die grundlegende Weichenstellungen für eine stabile Energieversorgung fordert.<br />

Hierfür ist ein Höchstmaß an wissenschaftlicher Forschung und technischer Entwicklung<br />

notwendig.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

1. Die Energieoptionen in der Forschung weit öffnen<br />

Forschung und Entwicklung sind für die <strong>FDP</strong> der einzige systematische Weg, um Grundlagen<br />

für heutige und künftige Entscheidungen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten<br />

zu schaffen.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich entschieden gegen eine Begrenzung der Optionenvielfalt, wie sie von der<br />

jetzigen rot-grünen Bundesregierung praktiziert wird, ein, da diese zu einer nicht vertretbaren<br />

Einschränkung möglicher Entwicklungspfade und einer Gefährdung des Forschungs-, Technologie-<br />

und Wirtschaftsstandortes Deutschland führt.<br />

Die von der <strong>FDP</strong> geforderte Öffnung beinhaltet auch weitere Forschung auf dem Gebiet der<br />

Kernenergie, insbesondere in der Sicherheitstechnik. Eine einseitige Ausrichtung der deutschen<br />

Forschung auf Erneuerbare Energien lehnt die <strong>FDP</strong> ab, da sie die internationale Spitzenposition<br />

der deutschen Energieforschung gefährdet.<br />

2. Die Stärkung der Forschungsförderung<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist die Energieforschung ein zentraler Bereich der Zukunftsvorsorge und stellt<br />

daher eine zentrale Aufgabe für Staat und Wirtschaft dar. Jede erfolgversprechende Technologie<br />

zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiebereitstellung muss vorangetrieben<br />

werden.<br />

3. Forschung zur Reduktion der Umweltbelastungen<br />

Eine zentrale Herausforderung ist für die <strong>FDP</strong> die Rückführung der energiebedingten Umweltbelastungen<br />

für alle Energiesektoren unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und einer<br />

vollständigen Ökobilanz für die jeweiligen Energietechnologien. Dabei sollen die ver-<br />

398


schiedenen Strategien einer wiederkehrenden Evaluation unterzogen werden, um einen optimalen<br />

Mitteleinsatz zu erreichen.<br />

4. Die Bündelung und Konzentration der Kräfte in der Energieforschung<br />

Eine laufende Weiterentwicklung im Bereich der heutigen Energieversorgung ist für das Bestehen<br />

im globalen Wettbewerb eine wesentliche Voraussetzung. Dabei geht es um die Weiterentwicklung<br />

der konventionellen Kraftwerkstechniken, der Strom- und Wärmespeichertechniken<br />

sowie langfristig die Option der CO2-Abscheidetechniken.<br />

In den Bereichen Energietransport, -wandlung und -nutzung sehen wir die zentralen Themen<br />

in einer Verbesserung der verbrennungsmotorischen Antriebssysteme einschließlich Hybridtechnologien,<br />

in einer verbesserten Produktionstechnik zur Herstellung alternativer Kraftstoffe<br />

(Wasserstoff, Methanol, Ethanol, synthetische Kohlenwasserstoffe) insbesondere unter<br />

Verwendung regenerativer Energien und der Kernenergie sowie im Transport und der Energiespeicherung.<br />

Die <strong>FDP</strong> sieht es, als Voraussetzung für die wirtschaftliche Nutzung solcher regenerativer<br />

Energiequellen wie der Solarthermie, der Photovoltaik und der Biomasse, für erforderlich an,<br />

die Wirkungsgrade zu erhöhen und die Produktionskosten zu reduzieren. Auf diesen Feldern<br />

besteht weiterhin großer Forschungsbedarf.<br />

Die Weiterentwicklung der Brennstoffzellentechnologien sowohl zur stationären Nutzung als<br />

auch als Brennstoffzellenantrieb und zur automobilen Stromversorgung ist eine herausragende<br />

Aufgabe.<br />

Besonders die Optimierung der Wasserstofftechnologie, als wichtige Option für die Energiesysteme<br />

des 21. Jahrhunderts, ist voranzutreiben.<br />

Neue Technologien für den Energietransport und die verschiedenen Möglichkeiten für Energiespeichersysteme<br />

müssen gefördert werden.<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist und bleibt die Sicherheitsforschung für die Kernenergie, insbesondere zu<br />

inhärent sicheren Reaktoren und <strong>zum</strong> erweiterten Schutz gegen Einwirkungen von außen, zu<br />

verbessertem Strahlenschutz und zur gesicherten Entsorgung, fester Bestandteil der Forschungspolitik.<br />

Eine mittel- und langfristige Forschung und Entwicklung zur Erschließung der Kernfusion als<br />

neue Primärenergiequelle und deren industrielle Anwendung ist unbedingt zu sichern.<br />

Im Bereich Bauen sehen wir die Forschungsschwerpunkte in einer wesentlich effizienteren<br />

Erzeugung von Wärmeenergie als bisher. Dazu gehört auch die thermische Solarenergienutzung,<br />

sowie eine optimierte Leit- und Haustechnik einschließlich effizienter Elektrogeräte.<br />

Die Forschung im Bereich der Verfahrenstechnik und der Materialwissenschaften muss auf<br />

anspruchsvollere Anlagentechniken, der Verbesserung der Halbleitertechnik, der Leistungselektronik,<br />

der Prozesstechnik, der Regelungstechnik, der Thermo- und Fluiddynamik und<br />

der Werkstoffsverfahrenstechnik ausgerichtet sein. Die Entwicklung von Materialien, Substraten<br />

und Strukturen zur Verbesserung des Kosten/Leistungsverhältnisses bei der Photovoltaik<br />

ist unverzichtbar für die Kompetenz des Wirtschaftsstandortes Deutschland.<br />

Die Entwicklung neuer Materialien für Brennstoffzellen, für hohe Temperaturen bei Gas- und<br />

Dampfturbinen, für leichte verbrauchsarme Kraftfahrzeuge, von Funktionsmaterialien für den<br />

Hausbau, von Materialien mit geeigneten Leitfähigkeiten, chemischen Speicherfähigkeiten<br />

sowie katalytische Aktivitäten und bei Kabeln für den unterirdischen Energietransport mittels<br />

Gleichstrom oder höherer Frequenzen ist weiterzuführen.<br />

Ebenso muss mit der Forschung auf dem Gebiet der Energiemanagementsysteme mit dem<br />

Ziel des optimalen Ausgleichs von bedarfsabhängiger Energienachfrage und schwankendem<br />

Energieangebot im Bereich der erneuerbaren Energien und der marktorientierten Energiebereitstellung<br />

zielgerichtet und durch Einrichtung von Kompetenznetzwerken begonnen werden.<br />

399


5. Nachwuchs für Forschung und Entwicklung fördern<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich entschieden für die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften für die E-<br />

nergieforschung und die Energieversorgung ein. Angesichts sinkender Studienbewerberzahlen<br />

in ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen müssen sowohl von den allgemeinbildenden<br />

Schulen als auch von der Wirtschaft alle Anstrengungen unternommen werden,<br />

um das Interesse der jungen Generation zu wecken. Die Hochschulen sollen ihre Energieforschung<br />

in Kompetenzzentren konzentrieren und Kompetenznetzwerke aufbauen. Diese<br />

Netzwerke sollen für eine zukunftsorientierte Ausbildung von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren<br />

genutzt werden. Zur Sicherung der Kernkompetenzen der deutschen Kernenergieforschung<br />

und zur Sicherung der Technologieführerschaft Deutschlands auf diesem Gebiet<br />

muss jedem Versuch einer Einschränkung eine deutliche Absage erteilt werden.<br />

400


9.7 Energiepolitisches Programm der<br />

<strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion<br />

BESCHLUSS der Bundestagsfraktion vom 10. Februar 2004<br />

Einführung<br />

Die weltweite Energieversorgung wird durch sehr unterschiedliche regionale Entwicklungen<br />

mit verschiedenartigen Prägungen beeinflusst. Besonders zu nennen sind das Wachstum<br />

der Weltbevölkerung, die Verknappung von Trinkwasser und dessen damit erforderlich werdende<br />

Gewinnung durch Meerwasserentsalzung, die weitere Industrialisierung und Motorisierung<br />

der Entwicklungs- und Schwellenländer sowie die Veränderung des Weltmarktes für<br />

fossile Energieträger. In der Konsequenz wird sich bis <strong>zum</strong> Jahr 2050 der weltweite Energiebedarf<br />

voraussichtlich nahezu verdoppeln. So wird der Energiebedarf der heutigen Entwicklungs-<br />

und Schwellenländer dann dem Fünffachen der gegenwärtig nachgefragten E-<br />

nergiemenge entsprechen.<br />

Mit rund 82 Millionen Einwohnern und einem Energieverbrauch von 14 200 Petajoule ist der<br />

deutsche Energiemarkt mit einem Volumen von ca. 140 Milliarden € der größte Verbrauchermarkt<br />

in der Europäischen Union. Das entspricht einem Anteil von ca. 7% am deutschen<br />

Bruttoinlandsprodukt. Deutschland und die Europäische Union sind vom Import von Energieträgern<br />

abhängig, was sich auch in Zukunft kaum ändern wird. Die EU-Kommission geht davon<br />

aus, dass 2020 in Deutschland 75% und in der EU etwas mehr als 70% des Energieverbrauches<br />

durch Importe gedeckt werden.<br />

Derzeit wird der Energiebedarf weitgehend durch die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und<br />

Erdgas, deren Vorkommen jedoch endlich sind, sowie durch Kernenergie, Wasserkraft und<br />

Biomasse gedeckt. Angesichts dessen sind einseitige Abhängigkeiten von begrenzten Energieressourcen,<br />

die zu einem großen Teil in politisch sensiblen Regionen und Ländern lagern,<br />

zu vermindern.<br />

Erneuerbare Energien spielen heute noch eine geringe Rolle. Insbesondere in klimatisch<br />

geeigneten Regionen ist ihr Einsatz aber sinnvoll.<br />

Die Erschließung aller Potenziale der erneuerbaren Energien und eine umfassende Energieeinsparung<br />

und Effizienzsteigerung sind wesentliche Voraussetzung, um den Bedürfnissen<br />

einer wachsenden Weltbevölkerung nach Energie entsprechen zu können.<br />

Diesen Herausforderungen hat sich unser Land zu stellen. Der Qualitätswechsel von einer<br />

reinen Energieversorgungswirtschaft in eine auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit beruhende<br />

Energiewirtschaft ist fortzusetzen. Das bedarf der Anstrengung aller und ist nur durch eine<br />

verstärkte internationale Zusammenarbeit möglich. Deutschland hat die wirtschaftliche und<br />

technologische Kraft, den Aufbau nachhaltiger Energiegewinnungs- und Nutzungsstrukturen<br />

beispielhaft voranzutreiben. Andere Staaten, insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer,<br />

können davon profitieren.<br />

Das Vertrauen der Bevölkerung in eine zukunftsfähige Energiepolitik erfordert verantwortbare,<br />

nachvollziehbare und glaubwürdige Konzepte. Neue Energiekonzepte müssen sich stärker<br />

als bislang an den Herausforderungen des Weltenergieverbrauchs, vor allem auch an<br />

dem Bedarf in den Entwicklungs- und Schwellenländern orientieren. Veränderte Rahmenbedingungen<br />

wie die Globalisierung und Liberalisierung der weltweiten Energiemärkte sind dabei<br />

wesentlich.<br />

401


Die Energiepolitik ist ein wichtiges Instrument zur Lösung der weltweiten Probleme. Deutschland<br />

muss sich seiner internationalen Verantwortung bewusst sein. Mit Mut zur Veränderung<br />

und internationaler Ausrichtung der künftigen Energiepolitik ist dieses Ziel zu erreichen.<br />

Die ehrgeizigen internationalen klimaschutzpolitischen Ziele, insbesondere das Ziel einer<br />

40%-igen Minderung der C02-Emissionen, sind Eckpfeiler einer wirtschafts- und verbraucherfreundlichen<br />

Strategie. Die rot-grüne Bundesregierung hat bis heute keine Strategie erkennen<br />

lassen. Sie hat kein Energieprogramm vorgelegt. Damit fehlen klare Rahmenbedingungen<br />

für eine nachhaltige Energieversorgung, die der Verwirklichung der gleichrangigen<br />

energiepolitischen Ziele Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sowie energiepolitischen<br />

Ziele Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit<br />

verpflichtet ist.<br />

Die <strong>FDP</strong> will einen Neuanfang:<br />

- Die Gleichrangigkeit zwischen den Zielen ist zurzeit nicht gegeben. Deshalb muss sie<br />

wiederhergestellt werden. Denn nachhaltig ist eine Energieversorgung erst dann, wenn<br />

Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit gleichermaßen<br />

realisiert sind.<br />

- Markt und Wettbewerb müssen wieder greifen. Staatliche Regulierungen und Subventionen<br />

gehören konsequent abgebaut.<br />

1. Institutionelle Rahmenbedingungen<br />

1.1. Markt und Wettbewerb<br />

Deutschland ist ein hoch entwickeltes Industrieland. Es ist in die globale Arbeitsteilung mit<br />

intensivem internationalen Wettbewerb eingebunden. Deutschland kann in diesem Wettbewerb<br />

nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn alle wirtschaftlichen Aktivitäten dem Kriterium der<br />

höchsten Effizienz folgen. Dies gilt auch für die Energiewirtschaft.<br />

Nur der Markt als umfassendes und flexibles Lenkungs- und Auswahlinstrument bietet die<br />

Gewähr, dass sich aus der Summe der vielfältigen Verbraucher- und Unternehmensentscheidungen<br />

eine Optimierung des Such - und Entscheidungsprozesses am Energiemarkt<br />

ergibt. Der Vorrang des Marktes bei der Lenkung von Energieverbrauch und Energieangebot<br />

schließt ein, dass der Staat seine Aufgabe wahrnimmt und geeignete Rahmenbedingungen<br />

für die Marktabläufe festlegt.<br />

Energiepolitik ist Standortpolitik und damit auch ein wichtiger Garant für Arbeitsplätze in unserem<br />

Land. Preisgünstige Energie ist ein entscheidender Kostenfaktor für die Produktion<br />

und Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen und damit für den Erhalt und Ausbau des<br />

Industriestandortes Deutschland. Energiepreise sind darüber hinaus ein wichtiger Bestandteil<br />

der Lebenshaltungskosten der privaten Verbraucher. Jeder politische Eingriff in die Preisgestaltung<br />

hat soziale Konsequenzen.<br />

An die Stelle der von der <strong>FDP</strong> angestoßenen und durchgesetzten Liberalisierung und Deregulierung<br />

der Energiemärkte sind inzwischen erneut Regulierung und Subventionen getreten.<br />

Die ursprünglich erreichte Entlastung von Wirtschaft und privaten Verbrauchern ist durch<br />

das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und die Ökosteuer<br />

fast vollständig wieder aufgezehrt. Der staatlich bestimmte Anteil am Strompreis für Privatkunden<br />

hat im Jahr 2002 eine Höhe von 41 % erreicht.<br />

Statt Regulierung und staatlicher Bevormundung müssen die Öffnung und Deregulierung der<br />

Energiemärkte im Interesse von ökonomischen Effizienzgewinnen, von Kundenorientierung<br />

und Akteursvielfalt beschleunigt werden. Dazu bedarf es politischer Rahmenbedingungen,<br />

die den Wettbewerb sichern und verstärken. Grundlage hierfür sind die Binnenmarktrichtlinien<br />

für Strom und Gas.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich konsequent dafür ein, dass diese bis <strong>zum</strong> 1. Juli 2004 in nationales Recht<br />

umgesetzt werden. Die zunehmende vertikale und horizontale Konzentration im Strom- und<br />

402


Gasbereich und der unzureichende Zugang zu den Netzen in Deutschland sind Schlüsselthemen<br />

für die anstehenden Beratungen. Der Zugang zu den Leitungsnetzen und das Entgelt<br />

für deren Nutzung sollen transparent und unbürokratisch geregelt werden. Künftig müssen<br />

daher Netznutzungsentgelte so gestaltet werden, dass einerseits die Energiepreise deutlich<br />

gesenkt, andererseits die Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionsbereitschaft der<br />

Netzbetreiber nicht gefährdet werden. Die <strong>FDP</strong> unterstützt die Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung<br />

Strom 11 Plus, von der die Stärke und Tiefe der Regulation bei Strom<br />

abhängig sein wird. Auf der Grundlage der Verbändevereinbarung Strom II Plus und auf<br />

noch zu erarbeitenden Kriterien für den Netzzugang bei Gas plädiert die <strong>FDP</strong> für eine „Methodenregulierung".<br />

Dies bedeutet, dass keine Einzelfallregelung stattfindet und kein individueller<br />

Preis festgelegt wird. Es werden ausschließlich Rahmenbedingungen für die Preisfindung<br />

genannt.<br />

1.2. Kompetenzverteilung und Behördenstruktur<br />

Die Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas verpflichten Deutschland zur Einrichtung von<br />

Regulierungsbehörden zur Stärkung des Wettbewerbes. Angesichts der Bedeutung der ca.<br />

1600 Energieversorgungsunternehmen, die von der zukünftigen Regulierungsmaterie direkt<br />

betroffen sind, ist eine reibungslose Steuerung notwendig, die ohne zeitliche Verzögerung<br />

die Konditionen für einen Netzzugang festlegt. Die Entscheidung der Bundesregierung, die<br />

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu einer energiewirtschaftlichen<br />

Schaltstelle auszubauen und zwei neue Abteilungen mit zusätzlichem Personal zu schaffen,<br />

ist nicht zweckdienlich. Vielmehr bedeutet sie ein Mehr an Bürokratie und garantiert einer<br />

Behörde, die eigentlich abgeschafft werden soll, eine Dauerexistenz. Zudem ist sie nicht die<br />

geeignete Stelle zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur in den Energiemärkten, weil sie<br />

auf diesem Gebiet bisher noch nicht tätig war und damit weder über die nötigen Erfahrungen,<br />

noch über hinreichenden Sachverstand verfügt. Die <strong>FDP</strong> lehnt deshalb die Übertragung der<br />

Regulierungsaufgaben an die Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post ab.<br />

Dem gegenüber hat sich das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht bei<br />

der Durchsetzung von Wettbewerb in den Energiemärkten mit seinem Sachverstand als<br />

hochkompetent erwiesen. Deshalb soll es zukünftig eine weitere Aufgabe erhalten: Die<br />

Kompetenzen für die vorherige Genehmigung von Bedingungen und Tarifen für Anschluss,<br />

Zugang und Ausgleichenergie („Ex-Ante-Regelungen") sollen an eine zweite, separate Abteilung<br />

im Bundeskartellamt übertragen werden. Damit würde das Bundeskartellamt eine<br />

Schlüsselfunktion für die weitere Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte übernehmen<br />

und insbesondere bei der Gestaltung und Überwachung des freien Zugangs zu den<br />

Netzen eine maßgebliche Rolle spielen. Mit der Wahl des Bundeskartellamtes als umfassendem<br />

Vollzugsorgan für mehr Wettbewerb in den Energiemärkten steigert Deutschland seine<br />

Attraktivität und empfiehlt sich als Standort für innovationsfreudige Unternehmen.<br />

2. Ordnungspolitische Maßnahmen<br />

2.1. Wettbewerb und Deregulierung<br />

Deutschland braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen zur Nutzung der verfügbaren<br />

Energieträger sowie zur Erhaltung und <strong>zum</strong> Ausbau seines Kraftwerksparks. Derzeit basiert<br />

die Energieversorgung in Deutschland vor allem auf den fossilen Primärenergieträgern<br />

Erdöl, Kohle und Erdgas sowie auf der Nutzung von Kernenergie.<br />

Für die Stromgewinnung ist vor allem der Ersatzbedarf an Kraftwerken und damit die Modernisierung<br />

des Kraftwerksparks wichtig. Verlässliche und konkrete politische Zielvorgaben<br />

sind für die Planung der Struktur des Kraftwerksparks unverzichtbar, denn der wirtschaftliche<br />

Planungshorizont moderner Anlagen erstreckt sich auf mehrere Jahre. Tatsache ist, dass ein<br />

hoher Anteil der bestehenden Kraftwerksleistung aus der Mitte der siebziger Jahre stammt.<br />

Insgesamt ist über die Hälfte des Kraftwerksparks älter als 25 Jahre, wobei die mittlere Lebensdauer<br />

eines Kraftwerks heute etwa 40 Jahre beträgt. Steinkohlekraftwerke haben ein<br />

403


esonders hohes Durchschnittsalter. Rund 45 % der installierten Leistung von Steinkohle-<br />

Blöcken sind älter als 30 Jahre. Ein Zubau hat in der jüngsten Vergangenheit kaum stattgefunden.<br />

Auch für die nahe Zukunft sind keine größeren Neuerrichtungen vorgesehen. Dagegen<br />

sind bis zu 22 % der bestehenden Braunkohlekraftwerksleistung nicht älter als fünf Jahre<br />

und knapp 30 % nicht älter als 10 Jahre. Besonders ungleichmäßig sind die Baualtersklassen<br />

bei den erdgasbefeuerten Erzeugungsanlagen. Hier stammt über die Hälfte der installierten<br />

Leistung aus den frühen 70er Jahren. Auch in diesem Sektor stehen keine relevanten<br />

Ersatzplanungen an. Mit Blick auf diese Baualtersstruktur wird deutlich, dass in Zukunft erhebliche<br />

Anteile der Kraftwerksleistung erneuert werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass die<br />

Vorlaufzeit für Planung und Errichtung etwa 5 bis 7 Jahre in Anspruch nimmt. Ab 2007 wird sich<br />

der notwendige altersbedingte Kraftwerksersatz mit einer durchschnittlichen Zubauleistung von<br />

gut 2000 MW pro Jahr erhöhen. Nach 2015 werden Kraftwerksneubauten in erheblichem Umfang<br />

erforderlich. Insgesamt sind mindestens 33 GW neu zu errichten. Der notwendige Ersatz<br />

bietet die Chance eines verbesserten Energieversorgungssystems.<br />

Heute liegen die durchschnittlichen Gesamtwirkungsgrade der Steinkohlekraftwerke bei 37%<br />

und der Braunkohlekraftwerke bei 34%. Kohlekraftwerke sind vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit<br />

für die Bereitstellung der Grundlast derzeit unverzichtbar. Moderne GuD-<br />

Kraftwerke auf Erdgasbasis, die effizient, umweltschonend und hochflexibel arbeiten und so zur<br />

Bereitstellung von Mittel- und Spitzenlast sehr gut geeignet sind, erreichen schon jetzt Wirkungsgrade<br />

von knapp 60%. Hier sind weitere Steigerungen zu erwarten. Moderne Technologien lassen<br />

Wirkungsgradsteigerungen bis 2020 bei Steinkohlekraftwerken bis 55% und bei Braunkohlekraftwerken<br />

bis 50% möglich erscheinen. Die Koppelung verschiedener Erzeugungstechnologien<br />

bietet ein erhebliches Potenzial zur deutlichen Steigerung von Energieeffizienz in Kraftwerken.<br />

2.2. Subventionsabbau<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist klar: Die öffentlichen Haushalte dürfen nicht länger durch die Subventionierung<br />

eines nicht zukunftsfähigen Bereichs in Milliardenhöhe belastet werden. Deshalb müssen die<br />

Steinkohlesubventionen ab 2005 eingestellt werden. Mit einer parlamentarischen Initiative hat die<br />

<strong>FDP</strong> am 27. November 2003 diese Forderung im Deutschen Bundestag erhoben. Sie ist mehrheitlich<br />

abgelehnt worden. Dabei wird bereits heute der Bedarf an Steinkohle zu mehr als 50%<br />

durch Importe gedeckt. Dies ist die preisgünstigere Alternative. Die Förderung der heimischen<br />

Steinkohle ist etwa drei Mal so teuer wie der Import der Steinkohle.<br />

Die Bundesregierung hat weitere Subventionen für die deutsche Steinkohle über 2005 hinaus<br />

beschlossen. Dabei bremst sie nicht nur das Tempo des Subventionsabbaus deutlich ab, sondern<br />

erhält die Subventionen weiterhin auf einem unerträglich hohen Niveau. Beihilfen von Bund<br />

und Ländern sollen nach dem Beschluss vom 10. November 2003, den Bundeskanzler Gerhard<br />

Schröder, Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und Bundesfinanzminister Hans Eichel<br />

getroffen haben, von heute 2,7 Mrd. € auf 1,83 Mrd. € in 2012 zurückgeführt werden. Unklar ist<br />

noch, wie hoch der finanzielle Beitrag der Förderländer NRW und Saarland sein wird und ob es<br />

überhaupt eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU für die Förderung bzw. Stilllegung<br />

nach 2010 geben wird.<br />

404


3. Handlungsfelder<br />

3.1. Sektorale Handlungsfelder<br />

3.1.1. Einsparpotenziale im Gebäudebereich<br />

Energieeinsparung und die Verbesserung der Effizienz müssen im Mittelpunkt der Energiepolitik<br />

stehen. Der Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser macht mehr als 35% des gesamten<br />

Energieverbrauchs in Deutschland aus. Hier bestehen hohe Potentiale zur Energieeinsparung<br />

und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Deshalb muss der Gebäudesektor<br />

stärker in ein umfassendes Energiekonzept eingebunden werden. Dabei kommt der energetischen<br />

Sanierung der Gebäude eine Schlüsselrolle zu. Im Sinne eines integralen Ansatzes müssen<br />

geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle mit optimaler Anlagentechnik kombiniert werden.<br />

So können an alten Gebäuden je nach Baualter (in Frage kommen vor allen Dingen<br />

Altbauten, die vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung in 1978 errichtet worden<br />

sind), Zustand und Gebäudetyp Energieeinsparungen von bis zu 75% erreicht werden. Damit<br />

ließe sich insbesondere der Einsatz der fossilen Energieträger wie Erdgas und Heizöl reduzieren<br />

und ein Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Noch sind die Anstrengungen,<br />

durch Renovierungsmaßnahmen Energie einzusparen, zu gering. Der Heizenergieverbrauch<br />

in Deutschland ist seit 1990 laufend gestiegen. Jedoch ist heute eine zaghafte Trendumkehr<br />

zu erkennen. Dazu hat auch die verpflichtende Einführung von Energie- und Wärmebedarfsausweisen<br />

nach der Energieeinsparverordnung bei allen Neubauten beigetragen. Diese<br />

Entwicklung muss beschleunigt werden. Das marktwirtschaftliche Konzept eines freiwilligen<br />

Energiepasses, der den Energiebedarf eines Hauses verständlich und verbraucherfreundlich<br />

anzeigt, ist ein richtiger Weg für den Gebäudebestand. Der Energiepass schafft die notwendige<br />

Transparenz und macht deutlich, dass zugehörige Investitionen nicht nur den Wohnkomfort<br />

steigern, sondern auch den Wert der betreffenden Immobilie. Dies bietet Anreize zur<br />

Sanierung des Gebäudebestandes. Um eine größere Breitenwirkung zu erzielen, müssen<br />

weitere flankierende Maßnahmen erfolgen. Dazu gehören Motivation, Information und Beratung<br />

der Gebäudeeigentümer sowie Weiterbildung der Handwerker und Planer. Letzteren<br />

kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Von der weiteren Gebäudesanierung können<br />

Auftragsimpulse für mehr Wachstum und Beschäftigung ausgehen.<br />

3.1.2. Einsparpotenziale im Verkehr<br />

Die weltweite Nachfrage nach Verkehrsleistungen ist stetig gestiegen. Diese Tendenz wird<br />

sich fortsetzen. Insbesondere im Straßengüterverkehr und im Luftverkehr sind große Wachstumsraten<br />

zu erwarten. Heute werden noch 69 % der Fracht über die Strasse, 15 % auf der<br />

Schiene und 12 % auf den Wasserwegen transportiert. Eine Verlagerung auf die Schiene ist<br />

bislang nicht erfolgt. Der Marktanteilsverlust der Schiene hält an. Die aus verkehrs- und klimapolitischen<br />

Gründen erforderliche Trendwende kann jedoch nicht durch Dirigismus erzwungen<br />

werden. Eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Straße, Schiene und Wasser auf<br />

dem Verkehrsmarkt setzt einen fairen Wettbewerb aller Verkehrsträger bei konsequenter<br />

Nutzerfinanzierung der Infrastruktur und verursachergerechter Zurechung externer Kosten<br />

und Nutzen voraus. Große Kapazitäten für die mittleren und langen Strecken bestehen auf<br />

dem Wasser. Auch die Bahn hat Potenziale, die durch mehr Wettbewerb auf der Schiene<br />

aktiviert werden müssen und die vor allem auf langen Distanzen greifen können. Leider hat<br />

die Deutsche Bahn AG bisher wenig Flexibilität gezeigt und ihre Chancen am Markt nur unzureichend<br />

genutzt. Dies liegt auch an den unzureichenden Rahmenbedingungen für den<br />

Wettbewerb mit privaten Bahngesellschaften.<br />

Notwendig ist der weitere zügige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in allen Bereichen. Angesichts<br />

der vorhandenen Energieeinsparpotenziale ist es Aufgabe der Verkehrswirtschaft, die<br />

wachsende Nachfrage nach Mobilität und die Erfordernis einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung<br />

zu verzahnen. Im motorisierten Verkehr bestehen neben einer Verbesserung der<br />

Verkehrsinfrastruktur und Fortführung der Motorenentwicklung noch Einsparpotenziale beim<br />

Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Verzahnung von<br />

Fern- und Nahverkehr sowie die Erprobung und Nutzung alternativer Techniken vordringlich.<br />

405


Kundenorientierte Betriebskonzepte müssen zu einer besseren Auslastung der vorhandenen<br />

Transportkapazitäten führen, die heute nur bei rund 30 % liegt. Auslastungssteigerungen<br />

würden Verkehrsleistungszuwächse ohne zusätzlichen Energieverbrauch generieren.<br />

Auch die Luftfahrtindustrie und ihre Verkehrsunternehmen müssen ihren Beitrag zur weiteren<br />

Senkung des Treibstoffverbrauchs leisten. Ein effizienteres Luftverkehrsmanagement gehört<br />

dazu. Zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen unterschiedlicher Verkehrsträger ist<br />

auf europäischer Ebene eine Kerosinsteuer einzuführen, mit dem Ziel, dies auch weltweit zu<br />

erreichen.<br />

In der Verkehrswirtschaft zeichnet sich auf mittlere Frist ein Abschied von den herkömmlichen<br />

Kraftstoffen ab. Neue Technologien sind die Batterientechnologie und die Wasserstofftechnologie<br />

sowie Bio-Treibstoffe. Die Industrie erprobt zurzeit die Nutzungsmöglichkeiten<br />

für Wasserstoff in den klassischen Verbrennungsmotoren, aber auch den Einsatz der Brennstoffzelle.<br />

Die seit längerem seitens der Automobil- und Mineralölwirtschaft in diesem Sinne<br />

entwickelten Initiativen sind zu begrüßen, <strong>zum</strong>al namhafte Automobilhersteller bereits in<br />

Aussicht stellen, dass Wasserstofftechnologien innerhalb der nächsten Jahre in Serie gehen<br />

werden. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Branchen müssen in diesem Sinne in<br />

Deutschland geeignete Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Wasserstoffmärkte<br />

geschaffen werden. Noch gibt es keine Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Diese muss<br />

aufgebaut werden, genauso wie das Netz von Gastankstellen und das Tankstellennetz für<br />

Bio-Treibstoffe. Auf diese Weise kann der Verkehrssektor in ein Gesamtkonzept eingebunden<br />

werden, welches die erneuerbaren Energien auf der Basis von Energiespeicherung und<br />

dezentralen Strukturen mit dem Verkehrssektor verbindet. Damit werden erhebliche Treibhausgasemissionen<br />

möglich (C02-Tonnen bzw. C02-Äquivalente).<br />

3.2. Kraftwerkspark<br />

Ein hohes Energieeinsparpotenzial liegt neben der Verbesserung des Netzmanagements<br />

dezentraler Versorgungssysteme in einer möglichst schnellen Modernisierung des Kraftwerksparks.<br />

Vielfach bieten diese Maßnahmen zu gleichen Kosten ein deutlich höheres Potenzial<br />

zur Verringerung von Treibhausgasemissionen als der Einsatz der erneuerbaren E-<br />

nergien. Deshalb muss zweigleisig gefahren und beide Klimaschutzinstrumente genutzt werden.<br />

Würden <strong>zum</strong> Beispiel Mittel in Höhe der gesamten EEG-Ausgaben zur Effizienzsteigerung<br />

des Kraftwerksparks durch vorgezogene Modernisierung wenig effizienter Anlagen bereitgestellt,<br />

könnte der Strompreis deutlich verringert werden - und zwar durch vermiedene Kosten<br />

der Reservehaltung und fossiler Brennstoffe. Nach Experteneinschätzung ergäbe sich überdies<br />

aufgrund der besseren Nutzungsgrade durch die höhere Auslastung der Kraftwerke für<br />

die nächsten 12 Jahre ein noch deutlicherer Vorteil der Effizienzsteigerung des Kraftwerksparks<br />

hinsichtlich der Verringerung von Treibhausgasemissionen als bei Förderung des regenerativen<br />

Anteils in der heutigen Form. Hier rückt vor allem die Energieforschung mit den<br />

Themenschwerpunkten Weiterentwicklung von Gasturbinen als Schlüsselkomponenten für<br />

Kombikraftwerke, Brennstoffzelle, Dampfkraftwerke mit hohen Dampfzuständen, neue Materialien<br />

in der Hochspannungs- und Hochfrequenztechnik und in den Speichertechnologien in<br />

den Mittelpunkt.<br />

Die Entscheidungen <strong>zum</strong> Bau von Kraftwerken und zur Erweiterung bzw. zur Erhaltung der<br />

Netzstrukturen dürfen nicht blockiert werden. Ein Investitionsstau muss vermieden werden.<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist daher die Erhaltung und Weiterentwicklung des Energiestandortes Deutschland<br />

ohne Alternative.<br />

406


3.3. Netze<br />

Grundlage einer sicheren Energieversorgung sind leistungsstarke Netze. Deutschland verfügt<br />

über sehr gut ausgebaute Netzsysteme. Um die Stabilität und den Ausbau auch für die<br />

Zukunft sicherzustellen und damit wichtige Energieeinsparpotenziale zu nutzen, muss bei<br />

der Kalkulation der Netznutzungsentgelte die Rentabilität von Investitionen ausreichend berücksichtigt<br />

werden. Bei einer zukünftigen Genehmigung von Netznutzungsentgelten durch<br />

die Regulierungsbehörde sollten deshalb hinreichend Anreize für eine angemessene Substanzerhaltung<br />

und für Neuinvestitionen gegeben werden, die einen sachgerechten, wirtschaftlichen<br />

und rationellen Betrieb der Netze ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die<br />

Stromnetze. Denn hier muss mit einem verstärkten Ausbau der Stromnetze an den Obergangsstellen<br />

<strong>zum</strong> Ausland sowie für die Nord-Süd-Verbindungen wegen des geplanten<br />

Windkraftausbaus, speziell von Offshore-Anlagen, gerechnet werden.<br />

3.4. Energieträger 3.4.1. Fossile Energieträger<br />

Kohle wird langfristig ein wichtiger Energieträger bleiben. Diesem Sachverhalt ist Rechnung<br />

zu tragen. Das Erdöl wird im Vergleich zur Kohle früher zur Neige gehen. Damit wird auch<br />

die regionale Abhängigkeit beim Öl vom Nahen Osten bald an Bedeutung verlieren. Beim<br />

Erdgas sind die globalen Reichweiten zwar etwas großzügiger bemessen. Allerdings wird<br />

auch beim Erdgas schon bald eine andere Abhängigkeit gegeben sein, nämlich die von<br />

Russland und Turkmenistan. Die erwartete Entwicklung der globalen Erdgasvorkommen<br />

stellt deshalb eine im Vergleich <strong>zum</strong> Erdöl nicht minder deutliche regionale Abhängigkeit in<br />

Aussicht. Angesichts dessen sind einseitige Abhängigkeiten von begrenzten Energieressourcen<br />

zu vermindern, die zu einem großen Teil in politisch sensiblen Regionen und Ländern<br />

lagern.<br />

3.4.2. Kernenergie<br />

Der globale Energiebedarf steigt deutlich. Insbesondere vor dem Hintergrund der von der<br />

<strong>FDP</strong> unterstützten ehrgeizigen internationalen und nationalen Klimaschutzziele ist der vereinbarte<br />

Abschied von der Kernenergie der falsche Weg.<br />

Denn solange die zentrale Frage offen bleibt, wie auf die Kernenergie langfristig verzichtet<br />

werden kann, ohne die Atmosphäre durch den verstärkten Einsatz fossiler Brennstoffe zusätzlich<br />

zu belasten, ist der beabsichtigte Ausstieg aus der Kernenergie nicht zu vertreten.<br />

Schon heute ist klar erkennbar: Auch über die auf 32 Jahre willkürlich verkürzte Betriebszeit<br />

der achtzehn in Deutschland bestehenden Kernkraftwerke hinaus brauchen wir diese Option<br />

der Stromerzeugung als wichtigen Bestandteil des Energiemixes. Würden nämlich die Kernkraftwerke<br />

mit Laufzeiten von <strong>zum</strong> Beispiel durchschnittlich 40 Jahren betrieben, so ließen<br />

sich allein bis <strong>zum</strong> Jahr 2020 zusätzlich über 500 Mio. t C02 vermeiden. Darüber hinaus<br />

könnten die Verbraucher in Milliarden-Euro-Höhe entlastet und damit die deutsche Volkswirtschaft<br />

gestärkt werden. Die weitere Nutzung der Kernenergie kann nicht losgelöst von Fragen<br />

der Entsorgung, der Reaktorsicherheit, der Klimaproblematik und der langfristigen Versorgungssicherheit<br />

gesehen werden. Daher bleibt es nötig, die Option zur künftigen Nutzung<br />

der Kernenergie offen zu halten und insbesondere Forschung und Entwicklung auch im Bereich<br />

der Kernfusion weiterzuführen.<br />

Generell gilt, dass Laufzeiten von Kernkraftwerken nicht politisch-ideologisch zu entscheiden<br />

sind, sondern primär nach Erfordernissen der Sicherheitstechnik, des Klimaschutzes und der<br />

Betriebswirtschaft.<br />

3.4.3. Erneuerbare Energien<br />

Aus Gründen des Klimaschutzes und einer Verringerung der Abhängigkeit von anderen E-<br />

nergieträgern müssen die erneuerbaren Energien im zukünftigen Energiemix eine zentrale<br />

Rolle spielen. Insbesondere die technische Weiterentwicklung bei der Speichertechnologie<br />

407


eröffnet den erneuerbaren Energien eine große Zukunftschance. Die <strong>FDP</strong> will für den weiteren<br />

Einsatz erneuerbarer Energien vor allem auch diese Techniken voranbringen und nutzen.<br />

Neben anderen Techniken und Verfahren kommt dabei der Produktion und Nutzung von<br />

Wasserstoff zur dezentralen Substitution fossiler Brennstoffe eine besondere Bedeutung zu.<br />

Eine auf Energiespeicherung aufbauende Nutzung erneuerbarer Energien ist der bisherigen<br />

Netzeinspeisung in zweierlei Hinsicht überlegen: Zum einen wird den erneuerbaren Energien<br />

hierdurch längerfristig die Perspektive eröffnet, zur energetischen Grundlastversorgung beizutragen.<br />

Zum anderen wird ein erheblicher Kostenvorteil dadurch realisiert, dass die anderenfalls<br />

erforderlich werdenden massiven und zusätzlichen Investitionen in eine Erweiterung<br />

der Netzkapazitäten und der Regelenergiereserve <strong>zum</strong> Teil erübrigt werden. Eine Abkehr<br />

von der unmittelbaren Netzeinspeisung zugunsten einer auf Energiespeicherung aufbauenden<br />

Nutzung erneuerbarer Energien erhöht deren Leistungspotential und verringert zugleich<br />

die Kosten. Bis eine rein auf Energiespeicherung aufbauende Nutzung erneuerbarer Energien<br />

realisiert werden kann, ist deren Förderung- insbesondere mit Blick auf neu zu errichtende<br />

Anlagen und für eine mögliche weitere Steigerung des Mengenziels - auf ein Modell<br />

marktwirtschaftlicher Förderung durch Mengensteuerung umzustellen.<br />

Das Vertrauen der Beteiligten ist hinsichtlich bestehender Anlagen schutzwürdig. Deshalb<br />

genießen bereits getätigte Investitionen und genehmigte Projekte weit reichenden Bestandsschutz.<br />

4. Entwicklungsperspektiven für erneuerbare Energien<br />

Im Vordergrund steht die konzeptionelle Verknüpfung von Energie- und Klimapolitik. Sie<br />

macht den erneuerbaren Energien die ökonomischen Chancen zugänglich, die der globale<br />

Klimaschutz mit seinen modernen Instrumenten sowohl für die Entwicklungs- und Schwellenländer<br />

als auch für Unternehmen in Deutschland bietet. Der Emissionshandel bietet die reizvolle<br />

Gelegenheit, Leistungen der technischen Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung<br />

der erneuerbaren Energien zu nutzen und auf diesem Wege Energie-, Klima- und Entwicklungspolitik<br />

sinnvoll zu verknüpfen. So sieht das Kyotoprotokoll schon seit Jahren die<br />

Möglichkeit vor, Emissionsminderungserfolge aus klimarelevanten Investitionsprojekten in<br />

Entwicklungsländern auf klimapolitische Verpflichtungen der Industrieländer anzurechnen.<br />

Dies ist hilfreich, weil durch eine entschlossene Nutzung der internationalen Instrumente moderner<br />

Klimapolitik für eine wirksame Entlastung der Erdatmosphäre viel erreicht und zugleich<br />

die Kosten des Klimaschutzes drastisch gesenkt werden können. Um die Möglichkeiten<br />

der regenerativen Energiegewinnung auch für die Entwicklungsländer zu erschließen,<br />

muss die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Entwicklung moderner Energiegewinnungstechniken<br />

erhalten und vorangebracht werden. Klimarelevante Investitionsprojekte müssen im<br />

Rahmen der technischen Entwicklungshilfe Deutschlands forciert und Deutschlands Position<br />

als Standort für die Entwicklung und den Export von energiewirtschaftlicher Hochtechnologie<br />

im Rahmen einer Exportoffensive gefestigt und ausgebaut werden. Auf diesem Wege können<br />

erhebliche Potenziale zur Kostensenkung erschlossen werden. Dabei ist sicherzustellen,<br />

dass die auf solcher Grundlage erreichten Emissionsminderungserfolge auf die internationalen<br />

Reduktionsverpflichtungen Deutschlands angerechnet werden.<br />

4.1. Wasserkraft<br />

Bei der Wasserkraft ist das technische Neu- und Ausbaupotenzial in Deutschland begrenzt,<br />

auch wenn es noch einige viel versprechende Projekte gibt. Bisher war die Wasserkraft die<br />

einzige erneuerbare Energie zur Stromerzeugung, die in Deutschland auch ohne Förderung<br />

erschlossen werden konnte. Heute werden jährlich rd. 23,5 TWh und damit rund die Hälfte<br />

des Stroms aus erneuerbaren Energien, bzw. vier Prozent des gesamten Stroms aus Wasserkraft<br />

erzeugt. Die Wasserkraft ist damit die bedeutendste regenerative Energiequelle in<br />

der Stromerzeugung. Allerdings ist das technische Neu- und Ausbaupotenzial in Deutsch-<br />

408


land nach Experteneinschätzung weitgehend ausgeschöpft und könnte nur mit erheblichen<br />

Subventionen weiter ausgebaut werden. Hinsichtlich der Größe der Wasserkraftanlagen ist<br />

festzustellen, dass zwar 90 Prozent aller Wasserkraftanlagen kleine Anlagen sind, diese a-<br />

ber nur 10 Prozent des durch Wasserkraft erzeugten Stroms liefern. Dem Problem negativer<br />

Auswirkungen auf Gewässerökologie und Fischbestand kommt hier einerseits besondere<br />

Aufmerksamkeit zu. Andererseits gilt, dass auch kleinere Wasserkraftanlagen naturschutzrechtlich<br />

unbedenklich sein können, wenn entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffen<br />

werden. Pauschalierende Wertungen, die dem jeweils betreffenden Einzelfall nicht gerecht<br />

werden (können), sollten demnach vermieden werden. Generell gilt, dass die wichtigsten<br />

Potenziale zur Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft in Deutschland im Ersatz<br />

und der Modernisierung bestehender Anlagen liegen („Repowering").<br />

4.2. Windenergie<br />

4.2.1. Windenergie an Land<br />

Für die Windenergienutzung an Land steht die Leistungserhöhung an vorhandenen Standorten<br />

im Vordergrund und nicht die Ausweisung neuer Standorte. Die Fördersätze im EEG<br />

müssen im Hinblick auf teilweise bestehende Überförderungstatbestände sofort reduziert<br />

werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf deutlich überhöhte Einspeisevergütungen für<br />

Windkraftanlagen an vergleichsweise ungünstigen Standorten. Um die Akzeptanz erneuerbarer<br />

Energien nicht zu gefährden, darf darüber hinaus deren Einsatz nicht gegen den Willen<br />

der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch die Privilegierung<br />

von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch dergestalt neu zu regeln, dass die kommunale<br />

Planungshoheit wieder gestärkt wird. Es soll eine regionale Bauleitplanung geschaffen<br />

werden, die verhindert, dass überall im Außenbereich, wo es derzeit keine kommunale Planung<br />

gibt, eine Genehmigung erfolgen muss.<br />

4.2.2. Windenergie auf See<br />

Obwohl noch viele technische, ökonomische und ökologische Fragen unbeantwortet sind,<br />

weckt die verstärkte Nutzung der Windenergie auf See seit einiger Zeit große Erwartungen.<br />

Potenzielle Eignungsgebiete und Erwartungsflächen für Eignungsgebiete für Windparks in<br />

der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sind identifiziert worden.<br />

Der rechtliche Rahmen zur förmlichen Ausweisung der besonderen Eignungsgebiete sowie<br />

von geschützten Gebieten in der AWZ wurde angepasst, die Ausweisung dieser Fläche in<br />

der AWZ befindet sich in der Umsetzungsphase. Wie sich die wirtschaftliche Situation für<br />

Windenergieparks auf See darstellt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da weltweit<br />

bislang keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Außerdem bestehen erhebliche technische<br />

Herausforderungen und wirtschaftliche Risiken. Die Potenziale im Bereich der Windenergie<br />

werden jedoch begrenzt durch den Regelenergiebedarf <strong>zum</strong> Ausgleich der stark<br />

schwankenden Windenergieeinspeisung (Netzstabilität), den erforderlichen Netzausbau zur<br />

großräumigen Verteilung der regional konzentrierten Windenergieeinspeisung (Netzauslastung).<br />

Darüber hinaus bestehen technologische Herausforderungen bei der Übertragungstechnik<br />

sowie durch konkurrierende ökologische Anforderungen (z.B. Landschaftsschutz und<br />

Schutz der Meeresökologie bei der Trassenführung).<br />

Insgesamt gilt, dass der Ausbau der Windenergie auf See als in jeder Hinsicht kostspieliges<br />

Projekt bezeichnet werden muss, welches beim heutigen Stand der Technik nicht zu den<br />

wirtschaftlichen Klimaschutzmaßnahmen zu rechnen ist.<br />

4.3. Biomasse<br />

Zurzeit wird in Deutschland das Potenzial der energetischen Nutzung von Biomasse und<br />

nachwachsenden Rohstoffen nicht ausgeschöpft. Schätzungen gehen von einem technischen<br />

Potenzial der Biomasse in Deutschland von rund 8 bis 10 Prozent des Gesamtbedarfs<br />

an Energie aus. Heute beträgt die Nutzung etwa 2%. Entwicklungsmöglichkeiten bestehen<br />

insbesondere, wenn die Abwärme der Stromproduktion genutzt wird. Da Strom aus Biomas-<br />

409


seanlagen gleichmäßig zur Verfügung steht, ist er grundlastfähig und eine sinnvolle Ergänzung<br />

zu Strom aus Kraftwerken fossiler Energieträger. Nach der EU-Kraftstoffrichtlinie sollen<br />

bis Ende 2005 2% und bis Ende 2010 5,75% der in der EU verkauften Kraftstoffe aus Biomasse<br />

hergestellt werden. Die Befreiung der Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer ist dafür<br />

eine wichtige Voraussetzung. Zur Zeit beträgt der Anteil etwa 1%. Die weitere Entwicklung<br />

an die Verbrennung biogener Treibstoffe angepasster Motoren verbessert die Möglichkeit<br />

der Nutzung von Biodiesel und Bioethanol. Eine verstärkte und effizientere Nutzung von Biomasse<br />

mindert daher den Verbrauch fossiler Energieträger und ist somit ein Beitrag zur Minderung<br />

klimaschädlicher Emissionen und damit zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls.<br />

Die Rahmenbedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse müssen durch Abschaffung<br />

bürokratischer und praxisferner Reglementierungen verbessert werden. Die<br />

Markteinführung neuer Technologien wie der Nutzung von Biomasse ist Bestandteil des<br />

marktwirtschaftlichen Fördermodells der <strong>FDP</strong>.<br />

Sonnenenergie<br />

4.4.1. Photovoltaik<br />

Photovoltaik ist in Deutschland ohne Förderung nur in bestimmten Nischen und Insellagen<br />

erfolgreich. Bei den netzgekoppelten Systemen ist nicht absehbar, ob in Deutschland ohne<br />

Förderung jemals die Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Die größte Herausforderung<br />

liegt in der Steigerung der bislang noch geringen Wirkungsgrade der Photovoltaikanlagen<br />

und in der Reduzierung der spezifischen Investitionskosten, um den bislang noch erheblichen<br />

Kostenunterschied zu den konventionellen Energiesystemen zu verringern. Große<br />

Chancen bestehen für die Photovoltaik insbesondere in sonnenreichen Regionen der Erde -<br />

<strong>zum</strong>al dann, wenn für die Energieversorgung dort keine ausreichende Netzinfrastruktur vorhanden<br />

ist. Besonders in den Entwicklungsländern kann durch Brennstoffsubstitution viel zur<br />

Entlastung der Erdatmosphäre erreicht werden. Es gilt demnach, Deutschlands Position als<br />

Standort für die Entwicklung und den Export von energiewirtschaftlicher Hochtechnologie zu<br />

festigen und weiter auszubauen.<br />

4.4.2. Solarthermie<br />

Solarthermische Anlagen sind auch unter den klimatischen Gegebenheiten in Deutschland<br />

wirtschaftlich einsetzbar. Sie eröffnen interessante Möglichkeiten und bieten ernstzunehmende<br />

wirtschaftlich nutzbare Potenziale zur Wärmebereitstellung - vor allem zur Deckung<br />

des Bedarfs an Niedertemperaturwärme für Haushalte und Kleinverbraucher.<br />

Dabei sind die solartechnischen Bauartmöglichkeiten bei geringem Wartungsaufwand technisch<br />

ausgereift. Die zu erwartende Nutzungsdauer moderner Anlagen beträgt mehrere<br />

Jahrzehnte. Daher gilt es, beispielsweise bei der baulichen Ausrichtung von Dächern darauf<br />

zu achten, dass einer solarthermischen Nutzung dieser Flächen nichts entgegensteht.<br />

4.5. Geothermie<br />

Je nach Nutzungsart ist der Kostenabstand der Geothermie zu den konventionellen Energieträgern<br />

derzeit vergleichsweise groß. Oberflächennahe Wärmereserven mit Temperaturen in<br />

der Größenordnung von 100 Grad Celsius sind in Deutschland kaum zugänglich und erfordern<br />

technisch anspruchsvolle Tiefenbohrungen. Gleichwohl liegen Vorteile der geothermischen<br />

Stromerzeugung in der möglichen kontinuierlichen Nutzung als Grundlast; saisonale<br />

oder tageszeitliche Schwankungen wie bei der Stromgewinnung aus Photovoltaik und Windenergieanlagen<br />

bestehen nicht, was weitere Aufmerksamkeit im Bereich der Grundlagenforschung<br />

begründet.<br />

410


5. Energieforschung<br />

Deutschland muss in Europa auch in Zukunft ein handlungsfähiger Akteur bei der Lösung<br />

energietechnischer Aufgabenstellungen bleiben. Das gilt insbesondere für die Forschung<br />

und Entwicklung völlig neuer Energietechnologien, aber auch für die Weiterentwicklung bestehender<br />

Verfahren und Anlagen. Um in Forschung, Entwicklung und Betrieb einen „Fadenriss"<br />

bei der Aus- und Weiterbildung zu verhindern, muss auch in der Lehre eine Kontinuität<br />

gewahrt bleiben.<br />

Die Energieforschung muss die internationalen Entwicklungen berücksichtigen, die Einbindung<br />

Deutschlands in die internationale und gesamteuropäische Energieforschungspolitik<br />

sicherstellen und einen nationalen Ansatz in einem 5. Programm „Energieforschung und E-<br />

nergietechnologie" finden. Dieses muss in seiner Ausrichtung mittel- und langfristige Ziele<br />

benennen, die der Wissenschaft und der Wirtschaft eine verlässliche Entwicklungsperspektive<br />

aufzeigen.<br />

5.1. Bedingungen für eine Neuausrichtung der Energieforschung<br />

5.1.1. Langfristigkeit<br />

Eine zukunftsweisende Energieforschungspolitik ist Langfristpolitik. Sie muss einen Beitrag<br />

zur Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Deutschland leisten - mit Blick auf<br />

die Energieversorgung, auf Höchsttechnologien der Erzeugung sowie auf die Weiterleitung<br />

und Speicherung von Energie. Fachprogramme, die unter Einbeziehung von Wissenschaftlern<br />

und Vertretern der Wirtschaft und Verbände erarbeitet werden, müssen sich an<br />

sachorientierten und belastbaren Szenarien orientieren und einen breiten Technologieansatz<br />

ermöglichen. Die Empfehlungen einer Expertenkommission, die nach einer umfassenden<br />

Evaluierung der Energieforschung innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft zu dem Schluss<br />

kommt, dass die kerntechnischen Forschungsinstitute und somit auch die kerntechnische<br />

Sicherheitsforschung in Deutschland stärker gefördert werden müssen, belegen diese Einschätzung<br />

deutlich.<br />

5.1.2. Stärkung der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft<br />

Die von der Wirtschaft getragene industrielle Forschung und Entwicklung (70% der deutschen<br />

Forschungsmittel) richtet sich primär darauf, eine relativ zeitnahe Amortisation der<br />

Forschungsinvestitionen zu erreichen. Die forschenden Unternehmen brauchen bessere<br />

Rahmenbedingungen, um neue Ergebnisse der Energieforschung rascher aufzunehmen und<br />

umzusetzen. Die Hochschulen sowie die außeruniversitären Forschungsinstitute sind wichtige<br />

Kooperationspartner der Wirtschaft für die Energieforschung. Diese Zusammenarbeit<br />

muss gestärkt werden, denn die Hochschulen leisten einerseits einen Beitrag für den weiteren<br />

Ausbau der energietechnischen Grundlagenforschung und andererseits für eine gezielte<br />

Ausbildung des wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Nachwuchses.<br />

Die Patentverwertungsoffensive der Bundesregierung ist bislang wenig erfolgreich. Nur 401<br />

der 51.513 (0,78%) beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Patente stammen<br />

aus den 350 staatlichen und 79 nichtstaatlichen Hochschulen. Insgesamt kommen aus<br />

den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur rund 5% der<br />

angemeldeten Patente. Eine Verfahrensvereinfachung und ein Bürokratieabbau sind dringend<br />

erforderlich.<br />

5.1.3. Pluralität der Ziele<br />

Die Energieforschungspolitik muss der Erhaltung der Energieversorgungssicherheit, der Erhaltung<br />

der Umwelt, der Gestaltung eines ökonomisch vertretbaren Energiepreisniveaus und<br />

der Verringerung weltweiter energiebedingter Krisenpotenziale gerecht werden. Dies gilt be<br />

sonders angesichts der absehbaren Verknappung der Energieressourcen. Daher muss sie<br />

einen Beitrag zur Weiterentwicklung aller bekannten und verfügbaren Energieträger und E-<br />

nergietechnologien und <strong>zum</strong> rationellen Ressourceneinsatz leisten.<br />

411


Vor dem Hintergrund einer noch lange Zeit andauernden Nutzung fossiler Energieträger ist<br />

die Weiterentwicklung konventioneller Kraftwerkstechniken von entscheidender Bedeutung.<br />

Allein die Erhöhung des Wirkungsgrades dieser Kraftwerke um 1% entspricht der erzeugten<br />

Energie von 1000 Windenergieanlagen oder eines Großkraftwerks.<br />

Ein rationeller und verlustarmer Energietransport verlangt nach Forschungen <strong>zum</strong> supraleitenden<br />

Energietransport und zur Netzplanung und Netzsteuerung.<br />

Bei einer rationellen Energienutzung geht es insbesondere um die Verbesserung der Wirkungsgrade,<br />

die Optimierung von Antriebsprozessen und Verbrennungsmotoren sowie die<br />

Entwicklung von Hybridsystemen, die Weiterentwicklung der Brennstoffzelle und der Wasserstofftechnik<br />

sowohl für den stationären als auch den mobilen Betrieb.<br />

Wichtig ist darüber hinaus die Erforschung neuer leistungsfähiger Energiespeichertechnologien.<br />

Ihre Anwendung kann eine Alternative zur konventionellen Energiebereitstellung werden.<br />

Ober die derzeit praktizierte anwendungsorientierte Forschung zur Marktfähigkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit von bereits bekannten Energiespeichersystemen hinaus muss die Grundlagenforschung<br />

in der Chemie und Physik, den Geowissenschaften, den Materialwissenschaften,<br />

der Mathematik und den Ingenieurwissenschaften die notwendigen Voraussetzungen<br />

für eine breit angelegte interdisziplinäre Energiespeicherforschung schaffen.<br />

Ein ebenso wichtiger Bereich ist die Forschung für den Baubereich. Hier geht es vor allem<br />

um eine verbesserte Wärmedämmung, die Optimierung der Leit- und Haustechnik und eine<br />

wirtschaftliche Solarenergienutzung.<br />

Die Forschung zur umfassenden und verbesserten Nutzung der erneuerbaren Energieträger<br />

ist auszubauen. Neben Weiterentwicklungen der Windenergie- und Photovoltaiktechnologie<br />

sollte auch die Geothermieforschung über die Nutzung thermalen Tiefenwassers hinaus einen<br />

eigenständigen Beitrag zur Entwicklung der Hot-Dry-Rock-Technologie leisten.<br />

5.2. Entwicklung neuartiger Materialien und Kraftstoffe<br />

Die Entwicklung neuer Materialien muss sich auch weiterhin auf Brennstoffzellen, Gas- und<br />

Dampfturbinen mit hohen Temperaturen, auf die Entwicklung von Wandmaterialien für künftige<br />

Fusionskraftwerke, leichte, verbrauchsarme Kraftfahrzeuge, Funktionsmaterialien für<br />

den Hausbau, Materialien mit geeigneten Leitfähigkeiten, chemischen Speicherfähigkeiten<br />

und katalytischen Aktivitäten, ferner auf Kabel für den unterirdischen Energietransport mittels<br />

Gleichstrom oder höherer Frequenzen konzentrieren.<br />

Es geht um Produktionstechniken zur Herstellung von neuen Kraftstoffen, wie Wasserstoff,<br />

Methanol, Ethanol und synthetische Kohlenwasserstoffe unter Verwendung erneuerbarer<br />

Energien.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch eine Biomasse-Forschungsstrategie zu entwickeln. Themenschwerpunkte<br />

sind die Forschung und Entwicklung von Verfahren zur Bereitstellung kohlenstoffstämmiger<br />

Kraftstoffe aus Biomasse, Vergasung von biogenen Abfallstoffen zur Nutzung<br />

des Synthesegases für Brennstoffzellen, Optimierung der landwirtschaftlichen Koppelproduktion<br />

Nahrung-Energie, Schnittstellentechnologien zu verschiedenen thermodynamischen<br />

Energiewandlern und Integration von modernen Biomassesystemen in Stromversorgungsstrukturen.<br />

Auf der Basis einer Bestandsaufnahme laufender Programme ist dazu beizutragen,<br />

dass zukünftige nationale und EU-weite Biomasse-Energie-Programme, z.B. im<br />

Rahmen des EU-Programms „Intelligente Energie - Europa", koordiniert werden.<br />

Die Erforschung der Gashydratvorkommen in den Ozeanen und Meeren und in Dauerfrostregionen<br />

ist zur Erschließung weiterer möglicher Energiereserven voranzubringen, um so die<br />

Möglichkeit ihrer energetischen Nutzbarkeit zu untersuchen.<br />

412


5.3. Kernforschung<br />

5.3.1. Sicherheitsforschung<br />

Nach wie vor müssen große Anstrengungen auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung für die<br />

Kernenergie, insbesondere für inhärent sichere Reaktoren und <strong>zum</strong> erweiterten Schutz gegen<br />

Einwirkungen von außen und zu verbessertem Strahlenschutz unternommen werden.<br />

Auch zur Reduzierung der Menge und Gefährlichkeit des Abfalls sind umfassende Untersuchungen<br />

unumgänglich. Das gilt insbesondere für die Abtrennung und Transmutation extrem<br />

langlebiger Nuklide. Dazu muss die deutsche Forschung neben nationalen Aktivitäten stärker<br />

in die europäische und internationale Energieforschung integriert werden. Die Bundesregierung<br />

geht einen gefährlichen Weg der Abkoppelung von der internationalen Forschung. Für<br />

den Zeitraum 2002 bis 2006 zeigen das 6. Rahmenprogramm der Europäischen Union für<br />

den Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung und das Förderungsrahmenprogramm<br />

der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) den Weg auf. Darin enthalten<br />

ist die Forschung und Entwicklung für einen „Europäischen Leichtwasser Reaktor", wozu<br />

Deutschland einen Beitrag auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheitsforschung leistet.<br />

5.3.2. Endlagerforschung<br />

Zur gesicherten Entsorgung nuklearer Spaltprodukte (Aufbereitung und Entsorgung abgebrannter<br />

Brennelemente) ist es dringend geboten, die Forschungsarbeiten zur Endlagerung<br />

konsequent fortzuführen. Das bestehende Moratorium zur Erforschung der Tauglichkeit und<br />

Langzeitsicherheit von Salzstöcken im Forschungsbergwerk Gorleben ist sofort zu beenden.<br />

Die verbleibenden Arbeiten sind zügig fortzuführen.<br />

5.3.3. Fusionsforschung<br />

Die Fusionsforschung ist unverzichtbar für die Lösung globaler Energieprobleme. Die Forschungs-<br />

und Entwicklungsprojekte sind sowohl in Deutschland als auch in Europa zielgerichtet<br />

fortzuführen. Mit der deutschen Förderung der Fusionsforschung im internationalen<br />

Maßstab muss das Ziel verfolgt werden, einen Prototyp eines Fusionsreaktors zu bauen.<br />

Dabei ist das Fusionsforschungsprojekt „WENDELSTEIN 7-X" der deutsche Beitrag <strong>zum</strong><br />

Nachweis der Funktionsfähigkeit des Stellarator-Prinzips. Die Fusionsforschung hat inzwischen<br />

ein Stadium erreicht, das es erlaubt, mit dem Bau eines Experimentalreaktors „ITER"<br />

als einer Vorstufe zu einem Fusionskraftwerk zu beginnen. Deutschland muss eine europäische<br />

Bewerbung um einen Standort für diesen Reaktor unterstützen und sich an der Planung,<br />

dem Bau und dem Forschungsbetrieb maßgeblich beteiligen.<br />

6. Fazit<br />

• Energiepolitik ist Standortpolitik.<br />

• Zur Erreichung klimapolitischer Ziele muss es eine Verknüpfung von Energie-, Klimaund<br />

Entwicklungspolitik geben.<br />

• Markt und Wettbewerb brauchen geeignete Rahmenbedingungen. Das Bundeskartellamt<br />

sollte für eine schlanke Regulierung im Rahmen der Umsetzung der so genannten<br />

Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas verantwortlich sein. Eine bürokratische<br />

Mammutbehörde ist nicht erwünscht.<br />

• Staatliche Regulierungen und Subventionen müssen eingedämmt, Diskriminierungen<br />

abgebaut werden. Der heimische Steinkohlenbergbau muss spätestens 2005 beendet<br />

werden.<br />

• Investitionssicherheit muss gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf<br />

den notwendigen Neu- und Zubau von Kraftwerken und Netzen.<br />

• Die Modernisierung des Kraftwerksparks und ein modernes Netzmanagement müssen<br />

ebenfalls verstärkt für den Klimaschutz genutzt werden.<br />

413


• Der Gebäude- sowie der Verkehrssektor sind stärker in ein Energiekonzept einzubinden.<br />

Nur so können Energieeinspar- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die erneuerbaren<br />

Energien in ein klimapolitisches Gesamtkonzept eingebunden werden.<br />

• Fossile Energieträger und Kernenergie bleiben weiterhin Eckpfeiler der Energieversorgung.<br />

• Laufzeiten von Kernkraftwerken sind nicht politisch-ideologisch zu entscheiden, sondern<br />

primär nach Erfordernissen der Sicherheitstechnik, des Klimaschutzes und der Betriebswirtschaft.<br />

• Die Energiespeicherung eröffnet den erneuerbaren Energien größere Zukunftschancen.<br />

• Die wichtigsten Potenziale zur Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft in<br />

Deutschland liegen im Ersatz und der Modernisierung bestehender Anlagen („Repoweri<br />

ng").<br />

• Bei der Windenergienutzung an Land muss die kommunale Planungshoheit wieder gestärkt<br />

werden. Windenergienutzung auf See ist eine Herausforderung mit derzeit zahlreichen<br />

offenen Fragen.<br />

• Die Nutzung der Potenziale von Biomasse und Biokraftstoffen stärkt den ländlichen<br />

Raum.<br />

• Photovoltaik ist eine Hochtechnologie, die die Exportkraft der deutschen Industrie fördern<br />

kann.<br />

• Die Potenziale der Solarthermie müssen besser ausgeschöpft werden.<br />

• Geothermie kann erhebliche Potenziale zur Energiegewinnung erschließen.<br />

• Die Energieforschung ist ein strategisches Instrument zur Umsetzung einer zukunftsweisenden<br />

Energiepolitik.<br />

• Forschungspolitik ist Langfristpolitik. Forschungsschwerpunkte sind die Erschließung<br />

neuer Technologiefelder, die Entwicklung neuartiger Materialien und Kraftstoffe, Arbeiten<br />

zur Gewährleistung eines sichereren Betriebes der Kernkraftwerke sowie zur<br />

ständigen Verbesserung ihrer sicherheitstechnischen Ausrüstungen.<br />

• Die Fusionsforschung muss ein fester Bestandteil der Energieforschung in Deutschland<br />

bleiben.<br />

414


9.8 Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 13.04.2005<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Der anstehenden und nunmehr durch die Bundesregierung bereits um etwa ein Jahr verzögerten<br />

Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinien zur weiteren Liberalisierung der europäischen<br />

Strom- und Gasmärkte kommt entscheidende Bedeutung für private Haushalte und<br />

Unternehmen und damit für den Standort Deutschland zu. Die noch von der konservativliberalen<br />

Koalition angestoßene Liberalisierung der deutschen Energiemärkte hatte 1998<br />

zunächst für eine Intensivierung des Wettbewerbs in der deutschen Energiewirtschaft gesorgt,<br />

zu sinkenden Preisen geführt und private Haushalte wie Unternehmen um etwa 7,5<br />

Mrd. € entlastet. Diese Entlastung ist heute wieder aufgezehrt. Bei den Strom- und Gaspreisen<br />

steht Deutschland heute im europäischen und weltweiten Vergleich wieder an der Spitze.<br />

Die Energiepreise stellen so eine erhebliche Belastung für den wirtschaftlichen Standort<br />

Deutschland dar.<br />

Ursächlich für die steigenden Energiepreise sind im Wesentlichen drei Gründe.<br />

1. Die Wettbewerbsintensität auf den Energiemärkten hat sich durch horizontale wie<br />

vertikale Konzentrationen in den letzten Jahren deutlich vermindert. Politische Entscheidungen<br />

der rot-grünen Bundesregierung zugunsten marktbeherrschender Energieunternehmen<br />

haben daran einen wesentlichen Anteil. Am markantesten ist die gegen das Votum<br />

des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission erteilte Ministererlaubnis für die<br />

Fusion von E.ON und Ruhrgas aus dem Jahr 2002. Das Ergebnis sind stark gestiegene<br />

Netto-Preise für Strom und Gas. So sind die Netto-Strompreise, also die Preise ohne<br />

Steuern, Abgaben und Umlagen, auf der Mittelspannungsebene seit 2000 um etwa 30%<br />

gestiegen. Mittlerweile liegen die Netto-Industriestrompreise sogar wieder über denen des<br />

Jahres 1998, dem Zeitpunkt der Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte.<br />

2. Die steigenden Preise sind auf die verfehlte, vielfach ideologisch motivierte Steuer-,<br />

Abgaben- und Umlagenpolitik der rot-grünen Bundesregierung zurückzuführen<br />

(Stromsteuer, Mineralölsteuer, Förderabgaben, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-<br />

Wärme-Kopplungs-Gesetz), die die Abgabenbelastungen von Wirtschaft und Verbrauchern<br />

für den gesamten Energieverbrauch inklusive Treibstoffe im Jahre 2003 auf rund<br />

64,6 Mrd. € einschl. Mehrwertsteuer gesteigert haben. Das Gesamtaufkommen an Steuern<br />

und Abgaben auf Energie (ohne Mehrwertsteuer) entspricht jetzt rund 2,6% des nominalen<br />

Bruttosozialproduktes. Die Pro-Kopf-Belastung mit Energiesteuern und –abgaben<br />

liegt heute bei über 798 € im Jahr. Rund 40% der Stromkosten der privaten Haushalte<br />

sind derzeit staatlich verursacht; bei Gas liegt der Anteil bei 30%. Steuern, Abgaben und<br />

Umlagen sind seit 1998 für den privaten Stromverbraucher um durchschnittlich 47 % gestiegen.<br />

Insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat <strong>zum</strong> Ausbau einer hoch<br />

subventionierten Stromerzeugung geführt und belastet die Volkswirtschaft mit insgesamt<br />

ca. 2,6 Mrd. € im Jahr 2005. Diese Interventionen in den Markt dienen allein der absurden<br />

Philosophie, wonach der Staat schon heute entscheiden solle, von welchen Energieträgern<br />

wir zukünftig unsere Energieversorgung abhängig machen. In diesem Zusammenhang<br />

ist auch der projektierte, aber grundfalsche Ausstieg aus der Kernenergie zu sehen.<br />

415


3. Die Preisentwicklungen im Bereich der Energie gehen auf die globalen Entwicklungen<br />

auf den Energiemärkten zurück. Die Weltnachfrage nach Öl, Gas und Kohle ist in den<br />

letzten Jahren rasant gestiegen. Die Staaten des asiatisch-pazifischen Raumes, vor allem<br />

China und Indien, haben maßgeblich dazu beigetragen.<br />

Vor diesem Hintergrund muss die anstehende Novellierung des Energierechtes genutzt werden,<br />

die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Wettbewerb auf den Energiemärkten<br />

zu verbessern, damit Energiepreissenkungen möglich werden. Sie muss darauf hinwirken,<br />

Effizienzpotentiale in den Netzen auszuschöpfen und neue zu entwickeln. Die Verbändevereinbarungen<br />

haben sich als unzureichend erwiesen. Die Netzzugangsentgelte, für deren<br />

Gestaltung die Verbändevereinbarungen erheblichen Spielraum lassen, blieben auf hohem<br />

Niveau und stellen ein Haupthindernis für die Stromdurchleitung dar. Die ohnehin schwierige<br />

Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt wurde zudem durch Gerichtsentscheide<br />

zur Auslegung der Verbändevereinbarungen de facto ausgehebelt. Der Zugang <strong>zum</strong> natürlichen<br />

Monopolbereich Netz muss deshalb durch eine schlanke und unbürokratische Regulierung<br />

sichergestellt werden. Nur so kann der Wettbewerb in der Energiewirtschaft wieder belebt<br />

und die Basis für einen allgemeinen Wirtschaftsaufschwung in Deutschland verbessert<br />

werden.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss in wesentlichen Punkten nachgebessert werden.<br />

In der jetzt vorliegenden Form birgt er die Gefahr, aufgrund mangelnder Konsistenz und<br />

Intransparenz der Regelungen dem Wettbewerb eher zu schaden als zu nützen, indem er<br />

die bestehenden engen Oligopolstrukturen verfestigt. Ohne maßgebliche Änderungen würde<br />

die Chance für eine Senkung der Energiepreise mittels Stärkung des Wettbewerbs vertan<br />

und die europäische Zielsetzung einer schlanken wettbewerblichen Regelung in den Energienetzen<br />

konterkariert. Derartige Änderungen betreffen insbesondere:<br />

1. Anreizregulierung:<br />

416<br />

Entscheidend ist die Entkoppelung der Entgelte von den Kosten der Netznutzung. Das Instrument<br />

hierfür ist die Anreizregulierung. Es ist das zentrale Instrument zur Einführung<br />

von mehr Wettbewerb in den Netzen und bedarf deshalb sorgfältiger Vorbereitung und einem<br />

entsprechendem zeitlichen Vorlauf, der nicht länger als 12 Monate dauern sollte.<br />

In Deutschland wird mit der Anreizregulierung Neuland betreten. Flexibilität ist deshalb<br />

geboten. Das Gesetz einschließlich der entsprechenden Rechtsverordnungen sollte folglich<br />

lediglich Grundsätze für die Anreizregulierung festlegen und Kriterien benennen, die<br />

nach erneuter Vorlage an den Verordnungsgeber Prüfung modifiziert bzw. ergänzt werden<br />

können. Bei weitgehender Detailregelung in Gesetz oder Verordnungen, wie derzeit vorgesehen,<br />

wird es der Regulierungsbehörde erschwert, sich auf verändernde Rahmenbedingungen<br />

einzustellen. Die anzuwendenden Verfahren sollten nach Vorlage des für 2007<br />

vorgesehenen Evaluierungsberichtes einem periodischen Überprüfungsverfahren unterliegen.<br />

Die RegTP sollte ferner angewiesen werden, bei der Konzipierung der Anreizregulierung<br />

sowie beim Vollzug die betroffenen Unternehmen einzubinden sowie sich eng mit<br />

dem Bundeskartellamt abzustimmen und dem Deutschen Bundestag Bericht zu erstatten.<br />

Die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts über marktbeherrschende Unternehmen<br />

muss erhalten bleiben.<br />

2. Die Regulierungsbehörde (RegTP):<br />

Der gesetzliche Rahmen muss es der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und<br />

Post (RegTP) ermöglichen, die methodische Ausgestaltung eines Vergleichsmarktkonzep-


tes selbständig zu entscheiden. Eine gesetzliche Verankerung eines bestimmten Modells<br />

ist kontraproduktiv. Angesichts der wirtschaftlichen und energiepolitischen Tragweite<br />

muss die Regulierung jedoch parlamentarisch begleitet werden.<br />

Die künftige Regulierung der Energiemärkte sollte ausschließlich wettbewerbsorientiert<br />

sein. Sachfremde Aspekte (wie z.B. der Klimaschutz, der Energiemix oder die Förderung<br />

erneuerbarer Energieträger etc.) sollten keine Rolle spielen. Die Regulierung sollte nicht<br />

mittels eines übermäßigen Zielkatalogs überfrachtet werden. Eine Privilegierung von spezifischen<br />

Formen der Strom- und Gaserzeugung durch bevorzugte Einspeisung (z.B. Biogaseinspeisung,<br />

KWK-Stromeinspeisung) sollte nicht in Frage kommen.<br />

Bei der Regulierungsbehörde handelt es sich um eine Bundesbehörde, die öffentliche<br />

Aufgaben wahrnimmt. Deshalb muss sie aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Eine<br />

nicht in der Höhe begrenzte Umlagenfinanzierung ohne haushalterische Kontrolle bewirkt<br />

Überbürokratisierung und ein Aufblähen des Apparates. Der im Gesetzentwurf vorgesehene<br />

Regulierungsbeitrag, den die zu regulierenden Unternehmen entrichten sollen, ist<br />

eine abgabenähnliche Einnahme. Er belastet die Unternehmen und führt die Regulierungsbehörde<br />

in die Abhängigkeit derer, die sie kontrollieren soll. Dies aber stellt ihre Unabhängigkeit<br />

in Frage.<br />

Die Sanktionsmöglichkeiten des neuen Gesetzes sollten sich orientieren an denen des<br />

Kartellrechts. Nach dem Gesetzentwurf bleiben sie deutlich dahinter zurück. Die RegTP<br />

muss neben der Verhängung von Bußgeldern Mehrerlöse abschöpfen dürfen. Dadurch<br />

könnte sich die Behörde durch Gebührenbescheide zusätzlich finanzieren.<br />

Die Regulierung muss in Deutschland bundeseinheitlich gestaltet werden. Es dürfen keine<br />

neuen Mischzuständigkeiten geschaffen werden. Die RegTP muss die zentrale, einheitliche<br />

Regulierungsbehörde werden.<br />

Die Regulierungsbehörde muss unabhängig sein und mit einem schlagkräftigen Instrumentarium<br />

ausgestattet werden. Die Unabhängigkeit darf nicht durch ein Einzelweisungsrecht<br />

unterlaufen werden, da sie den Spielraum der RegTP unangemessen einengen<br />

würde.<br />

3. Berichte über Netzausbauplanung:<br />

Die Planung des Verteilernetzausbaus muss den Unternehmen im Zuge der Sicherung<br />

der Versorgungssicherheit und –qualität überlassen bleiben. Die in §12, Absatz 4 vorgesehene<br />

2-jährige Berichtspflicht über Netzausbaupläne birgt die Gefahr staatlicher Investitionslenkung<br />

und wird daher abgelehnt. Weisungen oder Rahmenverordnungen hierzu<br />

haben zu unterbleiben.<br />

4. Regelenergie<br />

In den Regulierungsrahmen einbezogen werden sollte die Bereitstellung von Regelenergie.<br />

Wichtig ist, dass Ausschreibungen auf einer gemeinsamen nationalen Plattform erfolgen,<br />

statt sich jeweils auf die individuellen Regelzonen der vier Übertragungsnetzbetreiber<br />

zu beschränken. Denn eine gemeinsame Regelzonenübergreifende Ausschreibung wirkt<br />

preisdämpfend. Sie führt zu Synergien und somit zu einer Reduktion des Regelenergiebedarfes.<br />

5. Nettosubstanzerhaltung/Kalkulationsmethoden<br />

Mit dem in §21 verankerten Prinzip der Nettosubstanzerhaltung wird keine wirksame Kostenkontrolle<br />

erreicht. Vielmehr beinhaltet diese Methode (Abschreibung u.a. auf der Basis<br />

von Tageswerten, fiktive Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital finanzierten Vermö-<br />

417


418<br />

gensgegenständen, Zugrundelegung nicht zukunftsorientierter Netzstrukturen) dagegen<br />

viel Diskriminierungspotential aufgrund von Gestaltungsspielräumen und Möglichkeiten<br />

<strong>zum</strong> Verbergen von Gewinnen (Quersubventionierung; Überwälzung von Kosten auf die<br />

Netze). Die Realkapitalerhaltung – die Beschaffung des Kapitals zu Anschaffungskosten<br />

verzinst mit einem Nominalzinssatz – ist das geeignetere Instrument zur Schaffung von<br />

mehr Transparenz und erleichtert den Gerichten die Urteilsfindung.<br />

Kalkulationsmethoden müssen flexibel in der Zeit sein, zukunftsorientiert und wettbewerbskonform.<br />

Um zeitnahe Anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen zu<br />

ermöglichen, sollten sie nicht ins Gesetz hineingeschrieben werden. Dasselbe gilt für<br />

Zinssätze für die Eigenkapitalverzinsung (Wagniszuschläge sind in der Eigenkapitalverzinsung<br />

enthalten. Sie sollten nicht gesondert angesetzt werden.)<br />

6. Entflechtung (Unbundling)<br />

Auch eine wirksame vertikale Separierung (Unbundling) wird Quersubventionierungen<br />

nicht völlig unter Kontrolle bringen. Unbundling ist aber Voraussetzung dafür, dass Diskriminierungsanreize<br />

verringert werden. Deshalb ist eine klare Trennung der Netze von<br />

den vor- und nach gelagerten Stufen (rechtlich, operationell, informationell und buchhalterisch)<br />

notwendig, wobei die buchhalterische Entflechtung unverzüglich vollzogen werden<br />

sollte.<br />

Der hierzu im vorliegenden Entwurf angesetzte Schwellenwert, ab dem die Entflechtung<br />

zu vollziehen ist, ist jedoch viel zu hoch (100.000 Letztverbraucher) und muss auf 25.000<br />

abgesenkt werden. Verstöße gegen die Entflechtungsregeln sind mit Bußgeldern zu ahnden.<br />

7. Biogas<br />

Die in §§ 20, 26, 38 und 115 Regelungen zur Einspeisung von Biogas sind Sondertatbestände,<br />

die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ziel des Gesetzes stehen. Sie bedeuten<br />

vielmehr eine Privilegierung eines einzelnen Energieträgers und eine Belastung<br />

für die vorhandenen Netzstrukturen und sind ein maßgeblicher preistreibender Faktor bei<br />

der Entgeltfindung.<br />

8. Stromkennzeichnungspflichten<br />

Über die EU-Richtlinie hinausgehende Kennzeichnungspflichten, wie im Entwurf der Bundesregierung<br />

vorgesehen, schaffen unnötige, kostenintensive Bürokratie, ohne einen weiteren<br />

Nutzen zu bringen. Deshalb ist die unmittelbare Umsetzung der Richtlinie zur<br />

Stromkennzeichnung und zur Transparenz über die Zusammensetzung des Stroms zur<br />

Unterrichtung des Bürgers ausreichend.<br />

9. Verbandsklagerecht<br />

Das in §§32 und 35 vorgesehene Verbandsklagerecht sowie die Vorteilsabschöpfungsrechte<br />

von Verbänden weiten den Kreis der Klagebefugten aus. Sie sind rechtsunsystematisch<br />

und unverhältnismäßig und mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.<br />

Durch die gesetzlich verankerte, fristgebundene Prüf- und Entscheidungspflicht der Regulierungsbehörde<br />

ist bereits hinreichend gewährleistet, dass jeder Beschwerde aufsichtlich<br />

nachgegangen wird.<br />

10. Berichts- und Veröffentlichungspflichten<br />

Die Berichts- und Veröffentlichungspflichten für Strom und Gas müssen den berechtigten<br />

Vertrauensinteressen von Netzkunden und Netzbetreibern Rechnung tragen. Die zu ver-


öffentlichen Sachverhalte sollten einen tatsächlichen Mehrwert, insbesondere als Parameter<br />

einer Anreizregulierung, darstellen und dürfen nicht zu einem unvertretbaren Bürokratieaufwand<br />

führen, der zu einer Verteuerung und damit zu Lasten der Kunden führen würde.<br />

419


9.9 „Perspektiven für eine marktwirtschaftliche<br />

Förderung Erneuerbarer Energien“<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 22. Oktober 2003<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Die Nutzung Erneuerbarer Energien für den Strom- und Wärmemarkt muss im Rahmen eines<br />

ausgewogenen Energiemixes weiter vorangetrieben werden, weil es sich um Zukunftstechnologien<br />

für den Klimaschutz und für eine nachhaltige Energieversorgung handelt. Der<br />

von der Bundesregierung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)<br />

dazu beschrittene Weg führt jedoch in die falsche Richtung. Die garantierten Fördersätze<br />

bedeuten eine auf Dauer angelegte Marktintervention mit direktem Eingriff in die Preisbildungs-<br />

und Versorgungsmechanismen des wettbewerblichen Elektrizitätsmarktes. Zudem<br />

werden einzelne Energieträger und Technologien selektiv begünstigt. Nur unzureichend<br />

werden Anreize gesetzt, um die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Energieanlagen laufend<br />

zu verbessern. Auch der jüngste Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG<br />

behält diese Grundfehler bei. Das EEG ist deshalb weiterhin abzulehnen.<br />

Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Marktwirtschaftliche Förderung des Einsatzes<br />

erneuerbarer Energieträger“ (BTag-Drs. 14/5328 vom 14. Februar 2001) beizeiten die<br />

vorgenannten Einwände und Bedenken gegen das EEG formuliert und ein alternatives Konzept<br />

zur Förderung Erneuerbarer Energien vorgelegt. Dieses Modell basiert auf einer Mengensteuerung.<br />

Damit entfällt die bisherige Regelung garantierter Preise. Das <strong>FDP</strong>-Modell<br />

geht davon aus, dass Netzbetreiber und Eigenerzeuger verpflichtet werden, eine bestimmte<br />

Menge durchgeleiteten bzw. selbst genutzten Stroms aus der Nutzung Erneuerbarer Energien<br />

zu decken. Dabei bewirkt der Marktmechanismus, dass im Wettbewerb diejenigen<br />

Anbieter bzw. Techniken <strong>zum</strong> Zuge kommen, die in der Lage sind, Elektrizität aus<br />

Erneuerbaren Energien jeweils am kostengünstigsten anzubieten.<br />

Die Erneuerbaren Energien müssen in die Lage versetzt werden, sich jeweils eigenständig<br />

am Markt zu behaupten. Ziel ist ein ausgewogener Energiemix, der Versorgungssicherheit<br />

und Kostenminimierung gewährleistet und zugleich einseitige regionale Abhängigkeiten bei<br />

der Energieversorgung vermeidet. Dabei ist die Förderung Erneuerbarer Energien auch klimapolitischen<br />

Anforderungen verpflichtet. Energie- und Klimapolitik müssen deshalb auf nationaler<br />

wie auf internationaler Ebene konsistent und sachgerecht verknüpft werden.<br />

Einen zentralen Ausgangspunkt bietet dazu die EU-Richtlinie vom 27. September 2001. Dort<br />

wird die Zielvorgabe formuliert, den Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten EU-<br />

Energieverbrauch bis 2010 auf 12% zu verdoppeln. In diesem Sinne wurden für alle Mitgliedsstaaten<br />

– zunächst noch nicht verbindliche – Richtziele für den Anteil Erneuerbarer<br />

Energien am Stromverbrauch festgelegt. Für Deutschland besteht das Richtziel in einer Steigerung<br />

auf 12,5% bis 2010. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber rund 6,25% im<br />

Jahr 2000. Den Mitgliedsstaaten ist dabei freigestellt, welche Instrumente sie zur Erreichung<br />

ihrer jeweiligen Richtziele verwenden.<br />

Eine für die Zukunft marktwirtschaftliche Förderung Erneuerbarer Energien muss sowohl<br />

kurzfristige als auch längerfristige Perspektiven eröffnen.<br />

Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht hinsichtlich einer Kostensenkung und der Stärkung<br />

kommunaler Planungshoheit insbesondere bei den Windkraftanlagen. Außerdem müssen<br />

420


Energie- und Klimapolitik im Rahmen des internationalen Klimaschutzes sachgerecht verknüpft<br />

werden.<br />

1. Die Fördersätze im EEG müssen im Hinblick auf teilweise bestehende Überförderungstatbestände<br />

sofort reduziert werden. Dies gilt insbesondere mit Blick deutlich<br />

überhöhte Einspeisevergütungen für Windkraftanlagen an vergleichsweise ungünstigen<br />

Standorten. Um die Akzeptanz Erneuerbarer Energien nicht zu gefährden, darf<br />

darüber hinaus deren Einsatz nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor<br />

Ort erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch die Privilegierung von Windkraftanlagen<br />

im Baugesetzbuch dergestalt neu zu regeln, dass die kommunale Planungshoheit<br />

wieder gestärkt wird. Es soll eine regionale Bauleitplanung geschaffen werden,<br />

die verhindert, dass überall im Außenbereich, wo es derzeit keine kommunale Planung<br />

gibt, eine Genehmigung erfolgen muss.<br />

2. Zur Kenntnis zu nehmen ist, dass bereits getätigte Investitionen und genehmigte Projekte<br />

weitreichenden Bestandschutz genießen. Bezüglich bestehender Anlagen ist<br />

das Vertrauen der Beteiligten schutzwürdig. Überdies hat die normative Kraft des<br />

Faktischen in bestimmten Regionen mittlerweile eine eigene regional- und wirtschaftspolitische<br />

Dynamik entwickelt. Die Förderung für bereits bestehende oder genehmigte<br />

Anlagen muss deshalb im Sinne eines Vertrauensschutzes im rechtlich erforderlichen<br />

Umfang beibehalten werden. Dabei muß die Wirtschaftlichkeit und die<br />

Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet bleiben.<br />

3. Allgemein muss ausreichend Spielraum zur Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten<br />

verbleiben, da beispielsweise mit Blick auf eine energetische Nutzung von Biomasse<br />

in Deutschland standortspezifisch erhebliche Potentiale bestehen, welche unabhängig<br />

von einer Netzeinspeisung dezentral genutzt und weiterentwickelt werden<br />

können. Unabhängig von der marktnahen Nutzung vergleichsweise ausgereifter und<br />

in der Anwendung fortgeschrittener Techniken ist auch im Bereich der Erneuerbaren<br />

Energien eine weitere Förderung der Grundlagenforschung unverzichtbar. Dabei geht<br />

es – beispielsweise mit Blick auf die Geothermie – um eine Weiterentwicklung energiewirtschaftlich<br />

innovativer Techniken, denen eine regional, wirtschafts-, technologie-<br />

oder strukturpolitisch besondere Bedeutung zugemessen wird. Hier sollen – im<br />

Sinne des eingangs genannten <strong>FDP</strong>-Antrags – spezifische Ausschreibungswettbewerbe<br />

um gesonderte Fördermaßnahmen durchgeführt werden.<br />

4. Auf internationaler Ebene geht es vordringlich darum, die flexiblen Instrumente des<br />

Kyotoprotokolls (namentlich also den Emissionshandel) entschlossen in die weitere<br />

Förderung Erneuerbarer Energien einzubeziehen. Der Emissionshandel bietet eine<br />

reizvolle Gelegenheit, Leistungen der deutschen (technischen) Entwicklungszusammenarbeit<br />

zur Verbindung von Energie- und Klimapolitik zu nutzen. So sieht das Kyotoprotokoll<br />

schon seit Jahren die Möglichkeit vor, Emissionsminderungserfolge aus<br />

klimarelevanten Investitionsprojekten in Entwicklungsländern auf klimapolitische Verpflichtungen<br />

der Industrieländer anzurechnen. Dies hat die <strong>FDP</strong> immer wieder mit<br />

Nachdruck gefordert (vgl. Antrag „Kyotomechanismen für die internationale Klimapolitik<br />

Deutschlands nutzen“, BTag-Drs. 14/7073 v. 10. Oktober 2001“), weil durch eine<br />

entschlossene Nutzung der internationalen Instrumente moderner Klimapolitik für eine<br />

wirksame Entlastung der Erdatmosphäre viel erreicht und zugleich die Kosten des<br />

Klimaschutzes drastisch gesenkt werden könnten.<br />

Deshalb gilt es, Möglichkeiten der regenerativen Energiegewinnung auch für die Entwicklungsländer<br />

zu erschließen. Dazu muss die Vorreiterrolle Deutschlands bei der<br />

Entwicklung moderner Energiegewinnungstechniken erhalten und vorangebracht<br />

werden. Klimarelevante Investitionsprojekte aus allen Bereichen der Nutzung regenerativer<br />

Energien sollten deshalb im Rahmen der technischen Entwicklungshilfe forciert<br />

und mit den Kyoto-Mechanismen explizit verknüpft werden. Dabei müssen die<br />

ökonomischen Chancen genutzt werden, die ein moderner Klimaschutz sowohl für<br />

die Entwicklungs- und Schwellenländer als auch für deutsche Unternehmen bietet.<br />

Große Chancen bestehen beispielsweise für die Photovoltaik in sonnenreichen Regi-<br />

421


onen der Erde – <strong>zum</strong>al dann, wenn für die Energieversorgung dort keine ausreichende<br />

Netzinfrastruktur vorhanden ist. Es gilt demnach, Deutschlands Position als<br />

Standort für die Entwicklung und den Export von energiewirtschaftlicher Hochtechnologie<br />

zu festigen und im Rahmen einer Exportoffensive weiter auszubauen. Dabei ist<br />

sicherzustellen, dass die auf solcher Grundlage erreichten Emissionsminderungserfolge<br />

auf die internationalen Reduktionsverpflichtungen Deutschlands angerechnet<br />

werden.<br />

Längerfristig muß das Leistungspotential Erneuerbarer Energien verbessert und auf nationaler<br />

Ebene der Verkehrssektor in ein klimapolitisches Gesamtkonzept integriert werden.<br />

1. Die Förderung Erneuerbarer Energien darf nicht einseitig auf die Netzeinspeisung<br />

des aus regenerativen Trägern gewonnenen Stroms abstellen. Jenseits der europäischen<br />

Zielvorgabe gilt es statt dessen verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die gewonnene<br />

Energie unter Nutzung und Weiterentwicklung geeigneter Energiespeichertechniken<br />

zu konservieren. Neben anderen Techniken und Verfahren kommt dabei<br />

der Produktion und Nutzung von Wasserstoff zur dezentralen Substitution fossiler<br />

Brennstoffe besondere Bedeutung zu (vgl. Antrag der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion „Energiespeicherforschung<br />

vorantreiben – Höchsttechnologien für die Speichertechnik<br />

entwickeln“ BTag-Drs. 15/1605 v. 24. September 2003). Eine auf Energiespeicherung<br />

aufbauende Nutzung Erneuerbarer Energien ist der bisherigen Netzeinspeisung in<br />

zweierlei Hinsicht überlegen: Zum einen wird den Erneuerbaren Energien hierdurch<br />

längerfristig die Perspektive eröffnet, zur energetischen Grundlastversorgung beizutragen.<br />

Zum anderen wird ein erheblicher Kostenvorteil dadurch realisiert, dass die<br />

anderenfalls erforderlich werdenden massiven und zusätzlichen Investitionen in eine<br />

Erweiterung der Netzkapazitäten und der Regelenergiereserve erübrigt werden. Eine<br />

Abkehr von der Netzeinspeisung zugunsten einer auf Energiespeicherung aufbauenden<br />

Nutzung Erneuerbarer Energien erhöht deren Leistungspotential und verringert<br />

zugleich die Kosten. So werden Möglichkeiten erschlossen, den Erneuerbaren Energien<br />

<strong>zum</strong> Durchbruch zu verhelfen und die Chancen der Erneuerbarer Energien verbessert,<br />

sich eigenständig am Energiemarkt zu behaupten.<br />

2. Die Erneuerbaren Energien bieten so auf nationaler Ebene vor allem auch die Chance,<br />

den Verkehrssektor besser in ein klimapolitisches Gesamtkonzept einzubinden.<br />

Hier ist die Weiterentwicklung der Wasserstofftechnologie zu fördern und durch den<br />

Aufbau einer geeigneten Versorgungsinfrastruktur voranzutreiben. Die seit längerem<br />

seitens der Automobil- und Mineralölwirtschaft dazu entwickelten Initiativen sind in<br />

diesem Sinne zu begrüßen, <strong>zum</strong>al namhafte Automobilhersteller bereits in Aussicht<br />

stellen, dass auf Wasserstoff basierende Technologien im Fahrzeugbereich innerhalb<br />

der nächsten Jahre in Serie gehen werden. In Zusammenarbeit mit den beteiligten<br />

Branchen müssen in diesem Sinne in Deutschland geeignete Voraussetzungen für<br />

eine Weiterentwicklung der Wasserstoffmärkte geschaffen werden.<br />

3. Bis eine rein auf Energiespeicherung aufbauende Nutzung Erneuerbarer Energien<br />

realisiert werden kann, ist die Förderung Erneuerbarer Energien – insbesondere mit<br />

Blick auf neu zu errichtende Anlagen und für eine weitere Steigerung des Mengenziels<br />

– im Sinne des eingangs genannten <strong>FDP</strong>-Antrags auf ein Modell marktwirtschaftlicher<br />

Förderung durch Mengensteuerung umzustellen.<br />

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

422<br />

1. für bestehende Anlagen und genehmigte Projekte zur Förderung Erneuerbarer Energien<br />

die damit verbundenen Kosten zu senken und die teilweise bestehenden Überförderungen<br />

insbesondere im Bereich der Windenergie zu beseitigen,<br />

2. bei der Novellierung des Baugesetzbuches die Privilegierung von Windkraftanlagen<br />

unter Stärkung der kommunalen Planungshoheit neu zu regeln und eine in diesem<br />

Sinne geeignete regionale Bauleitplanung zu schaffen,


3. die Förderung Erneuerbarer Energien explizit mit den modernen Mechanismen der<br />

internationalen Klimapolitik zu verbinden und insbesondere auch klimarelevante Investitionsprojekte<br />

in den Entwicklungs- und Schwellenländern in diesem Sinne voranzutreiben,<br />

4. klimarelevante Investitionsprojekte aus allen Bereichen der Nutzung regenerativer<br />

Energien im Rahmen der technischen Entwicklungshilfe zu forcieren und dabei sicherzustellen,<br />

dass die auf solcher Grundlage erreichten Emissionsminderungserfolge<br />

auf die internationalen Reduktionsverpflichtungen Deutschlands angerechnet werden,<br />

5. mit Blick auf neu zu errichtende Anlagen ein dauerhaft tragfähiges Gesamtkonzept<br />

zur Förderung Erneuerbarer Energien vorzulegen, welches unter Erhalt der internationalen<br />

Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch den Kriterien der Versorgungssicherheit,<br />

Finanzierbarkeit und Kostenminimierung hinreichend Rechnung trägt,<br />

6. bei der weiteren Steigerung des Mengenziels nicht länger einseitig auf die Netzeinspeisung<br />

des aus regenerativen Trägern gewonnenen Stroms abzustellen, sondern<br />

statt dessen verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die gewonnene Energie unter Nutzung<br />

und Weiterentwicklung geeigneter Energiespeichertechniken zu konservieren,<br />

7. dazu die Energiespeicherforschung entschlossen voranzutreiben, um die Erneuerbaren<br />

Energien an der Grundlastversorgung beteiligen zu können und zusätzlichen Bedarf<br />

an Regelenergie sowie zusätzliche Netzinvestitionen zu vermeiden,<br />

8. die Förderung Erneuerbarer Energien im Sinne des eingangs genannten Antrags der<br />

<strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion auf ein Modell marktwirtschaftlicher Förderung durch Mengensteuerung<br />

umzustellen und zur Verbesserung der Effizienz ergänzender Fördermaßnahmen<br />

beim Mitteleinsatz Ausschreibungswettbewerbe durchzuführen, bis eine<br />

rein auf Energiespeicherung aufbauende Nutzung Erneuerbarer Energien realisiert<br />

werden kann,<br />

9. auf nationaler Ebene den Verkehrssektor in ein energie- und klimapolitisches Gesamtkonzept<br />

einzubinden und dazu die Weiterentwicklung der Brennstoffzellen- und<br />

Wasserstofftechnologie sowie den Aufbau einer geeigneten Versorgungsinfrastruktur<br />

für Wasserstoff voranzutreiben,<br />

10. durch Dezentralisierung, Flexibilisierung und Offenheit für technische Innovation dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die Förderung der Grundlagenforschung im Bereich der Erneuerbaren<br />

Energien in Deutschland verbessert wird und<br />

11. dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich ein ökologisch effektives, kostensenkendes<br />

und wettbewerbskonformes Förderkonzept für Erneuerbare Energien vorzulegen,<br />

das den in diesem Antrag beschriebenen Grundlinien folgt.<br />

Berlin, den 22. Oktober 2003<br />

423


424


10.<br />

Ein Europa der Einheit in Freiheit und Vielfalt<br />

10.1 „Über die Europäische Verfassung kann nur einer entscheiden – das Volk! – 427<br />

<strong>FDP</strong> für Volksentscheid“,<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 26. April 2004<br />

10.2 Gesetzesantrag zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23) zur Einführung 428<br />

eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung vom 27. April 2004<br />

10.3 „Für eine Europäische Verfassung der Freiheit“, 431<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

10.4 „Forderungen der <strong>FDP</strong> zur Änderung des Konventsentwurfs für den 435<br />

EU-Verfassungsantrag“,<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 22.09.2003<br />

10.5 „Preisstabilität als Ziel im EU-Verfassungsvertrag festschreiben – 437<br />

Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank sichern“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 21.10.2003<br />

10.6 „Daseinsvorsorge nicht gegen Wettbewerb ausspielen“, 439<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 14.10.2003<br />

10.7 „Maastricht“-Kriterien: Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz 441<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 22.09.2004<br />

10.8 Ergebnisse der Europäischen Bildungsministerkonferenz 444<br />

am 18./19. September 2003, Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion<br />

vom 23. September 2003 zur Abgabe einer Regierungserklärung zu den<br />

Ergebnissen<br />

10.9 „WIR können Europa besser“, 445<br />

Beschluss des Europatags der <strong>FDP</strong>, Bonn, 28. März 2004<br />

10.10 „Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei“, 470<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 25. Oktober 2004<br />

10.11 „EU-Beitritt der Türkei“, 471<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

425


426


10.1 Über die Europäische Verfassung kann<br />

nur einer entscheiden – das Volk!<br />

<strong>FDP</strong> für Volksentscheid<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 26. April 2004<br />

Der Bundesvorstand der <strong>FDP</strong> begrüßt die neuerliche Diskussion über die Durchführung eines<br />

Referendums <strong>zum</strong> Europäischen Verfassungsvertrag.<br />

Die <strong>FDP</strong> sieht sich darin in ihrer aus sachlicher Überzeugung seit langem vertretenen Auffassung<br />

bestätigt, dass ein so bedeutender Schritt im Europäischen Einigungsprozess durch<br />

die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger auch in Deutschland legitimiert werden sollte.<br />

Wir Liberale halten die Deutschen für ebenso mündig wie die Menschen in Irland, in Dänemark,<br />

in Großbritannien und in den anderen Ländern, in denen es ein Referendum über die<br />

EU-Verfassung geben wird.<br />

Die Freien Demokraten sind davon überzeugt, dass sich damit die Chance eröffnet die Europäische<br />

Union von einer Union der Staaten zu einer Union der Bürger zu machen. Die Vorbereitung<br />

auf eine Abstimmung und das Referendum selbst könnten wichtige Beiträge dazu<br />

leisten, die Identifikation der EU-Bürger mit der Europäischen Union zu verfestigen. Die Liberalen<br />

befürchten nicht, dass die Europäische Verfassung bei einer Volksabstimmung in<br />

Deutschland scheitern könnte.<br />

Die Freien Demokraten verfolgen mit großem Interesse, wie namhafte Vertreter von SPD,<br />

Grünen und Union unter dem Eindruck der Entscheidung der Britischen Regierung neue Positionen<br />

einnehmen, gegen die Sie sich noch vor kurzer Zeit ausdrücklich ausgesprochen<br />

haben.<br />

Die <strong>FDP</strong> erinnert daran, dass SPD, Bündnis90/Die Grünen und die CDU/CSU am 6. November<br />

2003 im Deutschen Bundestag gegen einen Gesetzentwurf der <strong>FDP</strong> gestimmt haben,<br />

der schon damals den Weg zu einem Referendum über den EU-Verfassungsvertrag eröffnet<br />

hätte.<br />

Der Bundesvorstand der <strong>FDP</strong> fordert die Mitglieder von SPD, Grünen und CDU/CSU auf,<br />

ihrer öffentlichen Befürwortung eines Referendums zur EU-Verfassung Taten folgen zu lassen:<br />

Die <strong>FDP</strong> wird ihren Antrag auf Änderung des Grundgesetzes für eine Volksabstimmung<br />

über die neue EU-Verfassung erneut in den Bundestag einbringen. Dann wird sich zeigen,<br />

wie ernst es den anderen Parteien mit den Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und<br />

Bürger wirklich ist.<br />

427


10.2 Einführung eines Volksentscheids über<br />

eine europäische Verfassung<br />

Entwurf der Bundestagsfraktion eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Artikel 23) vom 04.06.2003<br />

A. Problem<br />

Mit der Erklärung des Europäischen Rates von Laeken am 15. Dezember 2001 wurde der<br />

Konvent für die Zukunft Europas eingesetzt und damit beauftragt, Antworten auf die wesentlichen<br />

Fragen zu entwickeln, welche die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union<br />

aufwirft. Neben einer besseren Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen<br />

Union, einer Vereinfachung der Instrumente sowie einer Verbesserung von Demokratie,<br />

Transparenz und Effizienz innerhalb der EU beinhaltet der Auftrag vor allem auch die<br />

Entwicklung des Weges zu einer Verfassung für die europäischen Bürger.<br />

Der Konvent hat seine Arbeit weitgehend abgeschlossen und wird der Regierungskonferenz<br />

im Sommer dieses Jahres den Entwurf eines Verfassungstextes vorlegen. Nach Annahme<br />

dieses Verfassungstextes durch die europäischen Staats- und Regierungschefs wird der<br />

Entwurf im Sommer nächsten Jahres zur Ratifizierung anstehen.<br />

Der Vorschlag des Konvents bereitet einen bedeutenden Reformschritt vor und stellt entscheidende<br />

Weichen für die Zukunft der europäischen Union. Eine so grundlegende Weiterentwicklung<br />

der Begründung der Europäischen Union und ihrer Grundlagen bedarf neben<br />

der Ratifikation durch die Mitgliedstaaten der Zustimmung der Bürger. Den Bürgern muss die<br />

Möglichkeit gegeben werden, sich im Wege des Volksentscheids durch ihr Votum zu dem<br />

Verfassungsentwurf zu bekennen.<br />

B. Lösung<br />

Mit der Ergänzung des Artikels 23 Grundgesetz wird ein Volksentscheid zur Annahme des<br />

Verfassungstextes in das Grundgesetz eingeführt.<br />

C. Alternativen<br />

Beibehaltung der geltenden Rechtslage.<br />

D. Kosten<br />

Volksentscheide führen zu Durchführungskosten beim Bund, vor allem aber bei den Ländern<br />

und Gemeinden, die der Bund zu erstatten hat. Hierzu gehören u. a. Kosten der Prüfung der<br />

Stimmberechtigung, von öffentlichen Bekanntmachungen, Druckkosten, Kosten für die<br />

Versendung von Abstimmungsbenachrichtigungen, Kosten der Feststellung von Abstimmungsergebnissen.<br />

Die bisherigen in- und ausländischen Erfahrungen bei Volksentscheiden<br />

zeigen aber, dass sich die daraus entstehenden Kosten in einem überschaubaren Rahmen<br />

halten.<br />

428


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23)<br />

zur Einführung eines Volkesentscheids über eine europäische Verfassung<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen;<br />

Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:<br />

§ 1<br />

Änderung des Grundgesetzes<br />

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1), zuletzt<br />

geändert durch …, wird wie folgt geändert:<br />

Nach Artikel 23 Abs. 1 wird folgender neue Absatz 1a eingefügt:<br />

„(1a) Die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu einem Vertrag, mit dem eine europäische<br />

Verfassung eingeführt wird, bedarf der Zustimmung durch einen Volksentscheid.<br />

Die Mehrheit bei dem Volksentscheid ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie<br />

mindestens ein Viertel der <strong>zum</strong> Bundestag Wahlberechtigten umfasst. Ein Volksentscheid<br />

wird auf Beschluss des Bundestages durchgeführt. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz,<br />

das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />

Berlin, den 22. Mai 2003<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Mit der Erklärung des Europäischen Rates von Laeken am 15. Dezember 2001 wurde der<br />

Konvent für die Zukunft Europas eingesetzt und damit beauftragt, den Weg zu einer Verfassung<br />

für die europäischen Bürger zu entwickeln. Diese Verfassung soll den bisher geltenden<br />

Vertrag von Nizza ablösen und wichtige Reformziele der Europäischen Union, insbesondere<br />

eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, eine Vereinfachung der Instrumente<br />

und die Verbesserung von Demokratie, Transparenz und Effizienz innerhalb der<br />

EU verwirklichen.<br />

Mit der Konventsmethode selbst ist erstmals ein offener, transparenter und parlamentarischer<br />

Weg der Vertragsreform gewählt worden. Die Bürger haben stärker als bei früheren<br />

Reformen die Möglichkeit, sich an den Reformdiskussionen zu beteiligen und Anregungen<br />

oder Kritik vorzubringen.<br />

Dessen ungeachtet sind weitere Schritte notwendig, um eine gemeinsame demokratische<br />

und politische Kultur in Europa zu gestalten. Der Forderung nach mehr Bürgernähe und<br />

Transparenz in der EU müssen jetzt konkrete Schritte folgen.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarischrepräsentative Demokratie, in der<br />

das Parlament als direkt vom Volk gewählte Vertretung für die Bürgerinnen und Bürger<br />

spricht und ihre Interessen wahrnimmt. Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG sagt, dass die Staatsge-<br />

429


walt vom Volk „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird und zeigt damit die Möglichkeit<br />

weiterer Konstellationen der direkten Beteiligung des Volkes auf.<br />

Artikel 29 GG, der sich mit der Neugliederung des Bundesgebietes befasst, sieht einen<br />

Volksentscheid vor und ist das bisher einzige konkret geregelte Beispiel unmittelbar demokratischer<br />

Elemente im Grundgesetz.<br />

Die Europäische Union steht heute im Begriff, eine Verfassung zu verabschieden. Die Entscheidung<br />

über die Annahme einer Verfassung ist die grundlegendste aller politischen Entscheidungen.<br />

In einer Verfassung verständigen sich die Bürgerinnen und Bürger über Inhalt,<br />

Grenzen, Organisation, Ausgestaltung und Verteilung politischer Macht. Wenn die Europäische<br />

Union in Zukunft nicht mehr nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der<br />

Bürger sein will, dann wäre ein Verfassungstext ohne ausdrückliche Zustimmung der Bürgerinnen<br />

und Bürger nicht ausreichend legitimiert. Nur wenn den Bürgerinnen und Bürgern ein<br />

echtes Mitwirkungsrecht zur Verfügung steht, wird es gelingen, sie auf dem weiteren Integrationsprozess<br />

mitzunehmen und sie für die europäische Idee zu begeistern.<br />

Am Ende des Verfassungsprozesses muss daher der vom Konvent ausgearbeitete und von<br />

der Regierungskonferenz angenommene Verfassungstext in Deutschland nicht nur mit einer<br />

Zweidrittelmehrheit vom Deutschen Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden. Es bedarf<br />

darüber hinaus der ausdrücklichen Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen<br />

eines Volksentscheids.<br />

B. Einzelbegründung<br />

Zu § 1 (Änderung des Grundgesetzes)<br />

Artikel 23 Abs. 1a Grundgesetz ist begrenzt auf den Fall eines Volksentscheids zur Einführung<br />

einer europäischen Verfassung.<br />

Die Väter des Grundgesetzes haben vor gut 50 Jahren entschieden, die Bundesrepublik<br />

Deutschland als parlamentarisch-repräsentative Demokratie auszugestalten, in der die Bürgerinnen<br />

und Bürger durch eine von ihnen direkt gewählte Volksvertretung repräsentiert<br />

werden, ohne selbst unmittelbar an parlamentarischen Entscheidungen mitzuwirken. Dieses<br />

System hat sich grundsätzlich gut bewährt, es sollte nicht vorschnell grundlegend modifiziert<br />

werden. Der Volksentscheid bleibt daher auf die Abstimmung über die Annahme der europäischen<br />

Verfassung beschränkt.<br />

Im Gesetz sind die Modalitäten des Volksentscheids zu regeln.<br />

Die europäische Verfassung gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen sich dafür ausspricht. Artikel 23 Abs. 1a Grundgesetz sieht für die Mehrheit ein<br />

Quorum von 25 % aller <strong>zum</strong> Bundestag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger vor.<br />

Das Quorum ist zur Annahme der Verfassung ausreichend, da die Ratifikation des europäischen<br />

Verfassungsvertrages im Deutschen Bundestag und im Bundesrat im Anschluss an<br />

die Volksabstimmung ihrerseits mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit erfolgen<br />

muss. Beide Verfahren zusammen sichern die hinreichende Legitimation der europäischen<br />

Verfassung.<br />

Zu § 2 (Inkrafttreten)<br />

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

430


10.3 Für eine Europäische Verfassung<br />

der Freiheit<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.Mai 2003<br />

Die Erfolgsgeschichte Europas ist auch eine Erfolgsgeschichte freiheitlicher Prinzipien von<br />

Demokratie und Marktwirtschaft. Grundlegend für die Überwindung der politischen Spaltung<br />

des Kontinents war das kompromisslose Festhalten an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,<br />

genauso wie die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung dank marktwirtschaftlicher Grundsätze.<br />

In naher Zukunft wird sich Europa eine Verfassung geben. Ein zukunftsfähiges Europa<br />

braucht eine Verfassung der Freiheit, denn nur freiheitliche Prinzipien garantieren die Dynamik<br />

und Anpassungsfähigkeit, die unsere Gesellschaft auch in Zukunft benötigt. Das Leitbild<br />

einer Europäischen Verfassung muss neben einem klaren Bekenntnis zu Demokratie und<br />

Rechtsstaatlichkeit marktwirtschaftliche Prinzipien, Eigentum und Wettbewerb benennen. Die<br />

in den bisher diskutierten Vorschlägen enthaltenen verteilungsorientierten und interventionistischen<br />

Elemente setzen Europa der Gefahr aus, wirtschaftliche Dynamik und damit auch<br />

Beschäftigungschancen aufs Spiel zu setzen. Ein gemeinsames Europa setzt auf die Kraft<br />

seiner Bürger und schützt deren Rechte.<br />

Mit dem Konvent hat die Europäische Union <strong>zum</strong> ersten Mal einen offenen, transparenten<br />

und parlamentarischen Weg gewählt, der auch in Zukunft für weitere Reformen gewählt werden<br />

sollte. Die Europäische Union hat damit den richtigen Schluss aus der enttäuschenden<br />

Regierungskonferenz von Nizza gezogen. Die <strong>FDP</strong> unterstützt das Bemühen, dass sich<br />

möglichst viele Bürger an den Diskussionen des Konvents beteiligen und ihre Interessen<br />

einbringen, damit er zu einer wirklich bürgernahen und demokratischen Verfassung führt.<br />

Der Zeitrahmen ist zu Recht anspruchsvoll, am Ende des Konvents wird der Verfassungsentwurf<br />

Europas stehen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, dass unsere Bürger in einer Volksabstimmung über diese Verfassung abstimmen<br />

können. Sie wird einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in den<br />

Bundestag einbringen.<br />

Europa ist eine Wertegemeinschaft. Dies muss in der Europäischen Verfassung durch<br />

die Aufnahme der Grundrechtecharta an vorderster Stelle <strong>zum</strong> Ausdruck kommen.<br />

Die Europäische Union ist heute weit mehr als ein gemeinsamer Markt oder eine gemeinsame<br />

Agrarpolitik. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft, die Liberale geprägt<br />

haben. Sie ist das Musterbeispiel für das friedliche Zusammenwachsen der Völker Europas<br />

und die Antwort auf die Katastrophe zweier Weltkriege. Sie hat die hohe Kunst des Interessenausgleichs<br />

durch Kompromissfindung auch in schwierigen Fragen erreicht. Die Werte,<br />

die die Unionsbürger miteinander verbinden, wurzeln tief in den parlamentarischen und demokratischen<br />

Traditionen, die Europa seit der Aufklärung entwickelt hat. Dieses muss in der<br />

Europäischen Verfassung Ausdruck finden. Deshalb fordert die <strong>FDP</strong>, dass die Grundrechtecharta<br />

an vorderster Stelle in die Verfassung aufgenommen wird. Die Grundrechte, die alle<br />

Unionsbürger gemeinsam haben, sind der beste Ausdruck ihrer gemeinsamen Werte.<br />

Die <strong>FDP</strong> will, dass die neue Verfassung einer klare verständliche Sprache enthält, so dass<br />

sie für möglichst alle Bürger lesbar ist.<br />

431


Die <strong>FDP</strong> fordert die Vertreter der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates<br />

im Konvent auf, dass die folgenden Prinzipien und Regeln in die neue Verfassung aufgenommen<br />

werden.<br />

Die Rechte des Europäischen Parlaments als direkt gewählter Vertretung der Europäischen<br />

Bürger müssen gestärkt werden, um die europäische Union besser demokratisch<br />

zu legitimieren und sie bürgernäher zu machen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, dass das Europäische Parlament das Recht erhält, mit der Mehrheit seiner<br />

Stimmen den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen und ihn direkt politisch<br />

zur Verantwortung zu ziehen. Das Europäische Parlament muss endlich die parlamentarische<br />

Kernkompetenz erhalten, selbst europäisches Recht zu setzen. Es soll also das Initiativrecht<br />

erhalten. Weiter muss das Europäische Parlament ein umfassendes Kontrollrecht<br />

über die Arbeit der Kommission und das volle Haushaltsrecht, bezogen auf die Ausgabenseite,<br />

bekommen. Die Erhebung von Steuern durch das Europäische Parlament lehnt die <strong>FDP</strong><br />

ab.<br />

Das Europäische Parlament als der entscheidende demokratische Faktor in der Europäischen<br />

Union muss seine gestärkten Rechte besser als bisher wahrnehmen können und<br />

wahrnehmen. Deshalb ist die Verankerung europäischer Parteien als wichtige Träger des<br />

politischen Willens der Unionsbürger durch ein Parteienstatut voranzutreiben. Außerdem<br />

braucht das Europäische Parlament ein einheitliches Wahlverfahren in allen Mitgliedstaaten<br />

und die weitest mögliche Durchsetzung des Prinzips ‚one person – one vote’, wobei durch<br />

Sockelmandate garantiert wird, dass die Bürger der kleinen Mitgliedstaaten ausreichend repräsentiert<br />

sind.<br />

Die marktwirtschaftlichen Prinzipien müssen in die Verfassung eins zu eins übernommen<br />

werden.<br />

Die Europäische Union hat das Prinzip des Wettbewerbs, die Freizügigkeit und die Freiheit<br />

des Güter- und Kapitalverkehrs bereits in hohem Maße verwirklicht. Sie schaffen als wesentliche<br />

Basis einer sozialen Marktwirtschaft den Wohlstand in Europa. Die <strong>FDP</strong> fordert die Vertreter<br />

von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im Konvent auf, diese Ziele und die<br />

entsprechenden Bestimmungen des Vertrags und die Rolle der Kommission als Hüterin dieser<br />

Bestimmungen eins zu eins in die Verfassung zu übernehmen. Die Unabhängigkeit der<br />

Europäischen Zentralbank darf nicht angetastet werden.<br />

Liberalisierung weiterführen, nicht blockieren!<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, die Liberalisierung der Dienste der öffentlichen Daseinsvorsorge in Europa<br />

voranzutreiben. Sie erteilt den Versuchen, stattdessen die noch bestehenden Möglichkeiten<br />

einer Stärkung des Wettbewerbs in diesem Bereich durch einengende Regelungen im neuen<br />

Verfassungsvertrag zu blockieren eine entschiedene Absage.<br />

Die Europäische Kommission ist in ihrer integrativen Rolle als Motor der Integration<br />

und „Hüterin der Verträge“ zu stärken.<br />

Die Kommission ist Motor der Integration und Hüterin der Verträge. Sie setzt sich par excellence<br />

für das europäische Gemeinwohl ein. Die Europäische Kommission muss effizient arbeiten<br />

können. Deshalb fordert die <strong>FDP</strong>, die Zahl der Kommissare auch in einer erweiterten<br />

Union auf 15 zu begrenzen, wobei dann aber das Prinzip gelten muss, dass der Kommissionspräsident<br />

und das Europäische Parlament die Kommissare allein auf Grund ihrer Eignung<br />

und ihrer Kompetenz und nicht auf Grund von Länderquoten auswählen. Die Zustän-<br />

432


digkeiten für die einzelnen Generaldirektionen sollten klar einzelnen Kommissaren zugewiesen<br />

werden. An der Spitze der derzeit 25 Generaldirektionen sollten künftig politische<br />

Staatssekretäre stehen, die an die Weisungen der zuständigen Kommissare gebunden sind<br />

und für mögliches Fehlverhalten ihrer Generaldirektionen politisch haften. Die Europäische<br />

Kommission muss schließlich in ihren Exekutivfunktionen gegenüber dem Europäischen Rat<br />

gestärkt werden.<br />

Die Arbeit des Europäischen Rates ist grundlegend zu reformieren, um Effizienz und<br />

Transparenz zu steigern.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt die Schaffung des herausgehobenen Amts des Präsidenten des Europäischen<br />

Rates ab, weil dieses das institutionelle Gleichgewicht zugunsten der nationalen Interessen<br />

verschieben und den weiteren Integrationsprozess bremsen würde. Die <strong>FDP</strong> setzt sich für<br />

einen Ratsvorsitzenden ein, der an Stelle der derzeitigen Rotation nach einem halben Jahr<br />

zwei Jahre im Amt ist. Die <strong>FDP</strong> fordert eine Trennung des legislativen und exekutiven Handeln<br />

des Rates. Das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen sollte in allen Bereichen zur Regel<br />

werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert eine europäische Staatsanwaltschaft.<br />

Freiheit in Europa bedeutet auch den Schutz vor grenzüberschreitender, organisierter Kriminalität.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Europa eine bessere Antwort<br />

auf die anschwellende internationale organisierte Kriminalität findet. Die einzelnen Nationalstaaten<br />

sind aber überfordert. Effiziente Lösungen können nur auf der Ebene der EU gefunden<br />

werden. Die Europäische Union muss endlich zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit<br />

und des gemeinsamen Rechts werden. Die <strong>FDP</strong> fordert daher, das bisher herrschende<br />

blockierende Einstimmigkeitsprinzip grundsätzlich aufzugeben, eine Europäische Staatsanwaltschaft<br />

zu schaffen, die Europol leitet, das echte Ermittlungskompetenzen bekommt und<br />

vom Europäischen Parlament kontrolliert wird.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.<br />

Europa kann international nur handeln und mit einer Stimme sprechen, wenn der Konvent zu<br />

weitgehenden Reformen im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

kommt. Die <strong>FDP</strong> fordert, das Einstimmigkeitsprinzip aufzugeben. Für Verteidigungsfragen<br />

und für Änderungen der Verfassung ist folgende superqualifizierte Mehrheit vorzusehen:<br />

Eine 2/3-Mehrheit im Europäischen Parlament, sowie eine Zustimmung von 80 % der Staaten,<br />

die gleichzeitig 75 % der Unionsbürger repräsentieren müssen. Es muss das Amt eines<br />

europäischen Außenministers geschaffen werden, der das Initiativrecht gegenüber dem Rat<br />

und der Kommission hat. Er muss einen diplomatischen Dienst zur Verfügung haben, um im<br />

Fall internationaler Krisen Vorschläge für gemeinsames Handeln zu machen und diese dann<br />

umzusetzen.<br />

Das Subsidiaritätsprinzip muss gestärkt werden.<br />

Besseres Handeln der Europäischen Union, mehr Demokratie und Bürgernähe bedeuten<br />

schließlich auch, dass in der neuen Verfassung klar wird, wer was macht. Die <strong>FDP</strong> fordert<br />

daher einen flexiblen Kompetenzkatalog im Verfassungsvertrag, der beschreibt, für was die<br />

Europäische Union und für was die Mitgliedstaaten zuständig sind. Dabei muss das Prinzip<br />

der Subsidiarität gelten. Dies bedeutet, dass immer die Ebene handelt, die für die Lösung<br />

eines Problems die am besten Geeignete ist. Das Prinzip der Subsidiarität wird am besten<br />

durch die nationalen Parlamente überwacht. Deshalb fordert die <strong>FDP</strong>, dass im Vertrag ein<br />

433


Frühwarnmechanismus geschaffen wird, mit dem die nationalen Parlamente die Einhaltung<br />

des Subsidiaritätsprinzips kontrollieren. Gleichzeitig müssen die nationalen Parlamente und<br />

der Bundesrat als Notbremse zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips das Klagerecht vor<br />

dem Europäischen Gerichtshof bekommen.<br />

Nicht alle Kompetenzen, die die Europäische Union heute hat, sind wirklich notwendig. Dies<br />

gilt vor allem für weite Teile der Sozial-, Arbeitsmarkt-, Steuer- und Regionalpolitik sowie für<br />

die Kulturpolitik. Europa braucht auf diesen Gebieten keine Harmonisierung, sondern freien<br />

Wettbewerb, denn die Ordnungen müssen sich durchsetzen können, die am besten geeignet<br />

sind, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen.<br />

Die Europäische Union ist unser gemeinsames Haus, in dem wir Freiheit, Frieden und<br />

Wohlstand realisieren. Sie ist Europas Chance, die Herausforderungen der Globalisierung zu<br />

bestehen. Sorgen wir dafür, dass die Europäische Union dem gerecht wird.<br />

434


10.4 Forderungen der <strong>FDP</strong> zur Änderung<br />

des Konventsentwurfs für den<br />

EU-Verfassungsvertrag<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 22. September 2003<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt die Vorlage eines Verfassungsentwurfs für die Europäische Union durch<br />

den Konvent. Die <strong>FDP</strong> erkennt deutliche Fortschritte für die Entwicklung einer demokratischeren,<br />

bürgernäheren und transparenteren Union. Sie wurden wesentlich von den Europäischen<br />

Liberalen erreicht. Die <strong>FDP</strong> stellt aber ebenso fest, dass zentrale Punkte des Verfassungsvertrages<br />

keinen ausreichenden Fortschritt darstellen. Hier sind Nachbesserungen<br />

durch die Regierungskonferenz erforderlich. Dann kann der Verfassungsvertrag<br />

den Bürgern zur Zustimmung vorgelegt werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert im Einzelnen:<br />

1. Deutsche Verhandlungsposition stärken<br />

Die doppelte Mehrheit wird erst 2009 eingeführt. Das Einstimmigkeitsprinzip bei den<br />

Struktur- und bei Kohäsionsfond bleibt gem. Vertrag von Nizza bis 2007. Das bedeutet,<br />

dass die nächste Finanzperiode (2007-13) von Deutschland mit einer schlechten Ausgangslage<br />

verhandelt werden muss. Dies kann den Steuerzahler viel Geld kosten. Deswegen<br />

muss mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verfassung die doppelte Mehrheit eingeführt<br />

und das Einstimmigkeitsprinzip bei den Struktur- und Kohäsionsfond durch Mehrheitsentscheidungen<br />

abgelöst werden.<br />

2. Möglichkeiten zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung verbessern.<br />

Um eine effektive Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu ermöglichen, muss aber<br />

der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen auch im Bereich Inneres und Justiz erfolgen.<br />

Allerdings bleiben im Entwurf des Verfassungsvertrags wichtige Bereiche, wie die institutionelle<br />

Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, die Harmonisierung des Familienrechts<br />

und die Rechtsgrundlage für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft<br />

von der Mehrheitsentscheidung ausgenommen. Die <strong>FDP</strong> bleibt dabei: Das blockierende<br />

Einstimmigkeitsprinzip muss auch in der Innen- und Rechtspolitik grundsätzlich<br />

aufgegeben werden.<br />

3. Europäische Außenpolitik handlungsfähig machen.<br />

Europa muss mit einer Stimme sprechen, um seiner Rolle in der Welt gerecht werden zu<br />

können. Hier bestehen weiterhin Defizite: Zwar wird das Amt eines Europäischen Außenministers<br />

mit Initiativrecht geschaffen, der an Beratungen des Europäischen Rates<br />

immer teilnimmt und einer der stellvertretenden Präsidenten der Kommission ist. Aber es<br />

wird im Bereich der Gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Wesentlichen<br />

weiterhin keine Mehrheitsentscheidung geben. Das bedeutet: Entscheidungen<br />

können auch in Zukunft durch ein einziges Mitglied verhindert werden. Um Europa handlungsfähig<br />

zu machen, ist auch im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen notwendig.<br />

4. Preisstabilität sichern.<br />

Bei den Zielen der Union ist das Ziel der Geldwertstabilität bzw. Preisstabilität völlig verschwunden.<br />

Im Konventsentwurf wird Preisstabilität nur noch als einer der „richtungweisenden<br />

Grundsätze“ für die „Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union“ in der Wirtschaftspolitik<br />

bzw. als „vorrangiges Ziel“ des Europäischen Systems der Zentralbanken<br />

435


(ESZB) formuliert. Das Ziel „Geldwertstabilität“ bzw. „Stabilität des Preisniveaus“ muss in<br />

den Zielkanon der Union in Art. I-3 übernommen werden.<br />

5. Subsidiaritätsprinzip fester verankern<br />

In einer Verfassung der Europäischen Union müssen von der Präambel bis zu den Zielen<br />

und Werten der Union die Bürger in den Mittelpunkt gestellt werden, nicht die Staaten.<br />

Bei den Bürgern beginnt auch, was im Konventsentwurf <strong>zum</strong> Verhältnis zwischen Subsidiarität<br />

und Solidarität fehlt: Subsidiarität als unverzichtbare, verlässliche Grundlage jeder<br />

Solidarität. Die Anfangsteile des Konventsentwurfs müssen im Sinne der konsequenten<br />

Orientierung an den Rechten der einzelnen Bürger inhaltlich konsistent angepasst werden.<br />

Das Subsidiaritätsprinzip muss ausdrücklich in die Präambel der Verfassung aufgenommen<br />

werden.<br />

6. Rechte des Parlaments weiter ausbauen.<br />

Das Europäische Parlament wird zwar gestärkt, etwa durch Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens,<br />

das es mit dem Rat <strong>zum</strong> Gesetzgeber in der EU macht. Das Parlament<br />

erhält auch das Entscheidungsrecht bei der Aufstellung des EU-Haushalts, wie von der<br />

<strong>FDP</strong> gefordert bezogen allein auf die Ausgabenseite. Allerdings darf das Parlament den<br />

Präsidenten der Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rats nur bestätigen oder<br />

ablehnen. Das geht der <strong>FDP</strong> nicht weit genug. Auch das Europäischen Parlament muss<br />

das Vorschlagsrecht für den Präsidenten der Kommission erhalten.<br />

Unbefriedigend ist für die <strong>FDP</strong> auch der Dualismus zwischen dem Präsidenten des Europäischen<br />

Rates in seiner neuen Rolle und dem Präsidenten der Kommission. Deswegen spricht<br />

sich die <strong>FDP</strong> dafür aus, dass es mittelfristig zu einer Personalunion zwischen diesen beiden<br />

Ämtern kommt. Die <strong>FDP</strong> wird bei den Wahlen <strong>zum</strong> Europäischen Parlament für einen liberalen<br />

Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten werben.<br />

Die <strong>FDP</strong> ist darüber hinaus der Auffassung, dass bei der Regierungskonferenz auch die Interessen<br />

des Europäischen Parlaments als einzig unmittelbar demokratisch legitimierten EU-<br />

Institution vertreten werden sollten. Die <strong>FDP</strong> fordert deshalb, den Präsidenten des Parlaments,<br />

Pat Cox, als ständiges Mitglied zur Regierungskonferenz einzuladen.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird diese Änderungsvorschläge mit den europäischen liberalen Partnern abstimmen<br />

und die liberalen Vertreter bei der Regierungskonferenz bitten, sie bei den Verhandlungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

436


10.5 Preisstabilität als Ziel im EU-Verfassungsvertrag<br />

festschreiben – Unabhängigkeit der<br />

Europäischen Zentralbank sichern<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 21.10.2003<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Bundestag stellt fest:<br />

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 14./15. Dezember 2001 die Einberufung eines<br />

Konvents zur Zukunft Europas beschlossen.<br />

Im Konvent bestand Übereinstimmung, die Regelungen des Vertrags von Maastricht zur<br />

Wirtschafts- und Währungspolitik, insbesondere den Stabilitätspakt und das Statut der Europäischen<br />

Zentralbank und des Europäischen Systems der Zentralbanken nicht anzutasten,<br />

also diese Regelungen eins zu eins zu übernehmen. Der vom Konvent am 20. Juni 2003<br />

vorgelegte Verfassungsvertragsentwurf gibt dies jedoch nicht eindeutig wieder. Es fehlt insbesondere<br />

im Kanon der Ziele der Union die Erwähnung des für die Stabilität des Euro und<br />

damit für die Sicherung des Wohlstands der Unionsbürgerinnen und -bürger überaus wichtigen<br />

Ziels der Preisstabilität.<br />

Gerade in Zeiten wachsender Defizite der Haushalte der öffentlichen Hand ist die Festschreibung<br />

dieses Ziels in den Verfassungsvertrag von entscheidender politischer Bedeutung<br />

und ein wichtiges positives Signal für die Finanzmärkte.<br />

Die Europäische Zentralbank hat am 19. September 2003 auf Ersuchen des Rates der Europäischen<br />

Union ihre Stellungnahme <strong>zum</strong> Entwurf eines Verfassungsvertrags für Europa abgegeben<br />

und Formulierungsvorschläge an die Regierungskonferenz gemacht, die darauf<br />

abzielen, die Stabilität des Euro und die Unabhängigkeit der EZB und des Europäischen<br />

Systems der Zentralbanken in dem Verfassungsvertrag besser zu ermöglichen oder abzusichern.<br />

Dies ist machbar, ohne das Verfassungspaket insgesamt infrage zu stellen.<br />

II.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

sich die Forderungen der EZB gemäß ihrer Stellungnahme vom 19. September 2003<br />

<strong>zum</strong> Entwurf über einen Verfassungsvertrag für Europa zueigen zu machen und diese<br />

Forderungen im Rahmen der Regierungskonferenz umzusetzen,<br />

sich insbesondere intensiv für die Aufnahme des richtungweisenden Grundsatzes<br />

des nichtinflationären Wachstums in Art. 1-3 des Verfassungsvertragsentwurfes als<br />

Zielbestimmung der Europäischen Union einzusetzen, nachdem bereits „ausgewogenes<br />

Wirtschaftswachstum“ in Art. I-3 des Verfassungsvertragsentwurfs steht, und<br />

sich insbesondere für die deutliche Unterscheidung der EZB wegen ihrer Unabhängigkeit,<br />

ihrer Rechtspersönlichkeit und ihrer Rechtsetzungsbefugnis von den Organen<br />

der EU im Verfassungsvertragsentwurf einzusetzen, damit der besondere institutionelle<br />

Status der EZB klarer und eindeutiger wird,<br />

sich dafür einzusetzen, dass auch die Unabhängigkeit der Nationalen Zentralbanken<br />

in Teil I des Verfassungsvertragsentwurfs erwähnt wird;<br />

437


sich bei den Regierungsverhandlungen schließlich dafür einzusetzen, dass die vollständige<br />

Aufnahme des Artikels 104 des EG-Vertrages in den Verfassungsvertrag erfolgt.<br />

Hier fehlt noch das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.<br />

Berlin, den 21. Oktober 2003<br />

438


10.6 Daseinsvorsorge nicht gegen Wettbewerb<br />

ausspielen<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 14.10.2003<br />

Der Bundestag stellt fest:<br />

Der Europäische Konvent hat in seinen Verfassungsentwurf vom 18.7.2003 die liberalen<br />

Vorschriften des EG-Vertrags bezüglich der Daseinsvorsorge weitgehend übernommen.<br />

Damit bleibt die Rechtsgrundlage erhalten, die es der Europäischen Kommission ermöglicht,<br />

weiterhin für freien Wettbewerb und Transparenz zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

zu sorgen und eine Rückkehr zu dirigistischen oder planwirtschaftlichen Konzepten<br />

zu verhindern.<br />

Die Europäische Kommission hat am 21.5.2003 mit ihrem Grünbuch zu Dienstleistungen von<br />

allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge) auf die bisherigen Erfolge bei der Deregulierung<br />

hingewiesen und zur Diskussion eingeladen.<br />

Die Europäische Kommission wird ihre Politik und ihre Maßnahmen infolge des Grünbuchs<br />

und im Dialog mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ab Herbst 2003 überprüfen und<br />

ggf. neu ausrichten.<br />

Die in Deutschland unter dem Begriff „Daseinsvorsorge“ durch Bund, Länder und Gemeinden<br />

geregelten Wirtschaftsbereiche gehören permanent auf den Prüfstand.<br />

In Deutschland werden unter Daseinsvorsorge meist wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen<br />

Hand verstanden, die zur Erfüllung so genannter Gemeinwohlerfordernisse dienen –<br />

entweder durch private Unternehmen im Auftrag des Staates, oder durch eigen- oder gemeinwirtschaftliche<br />

Tätigkeit. Im Zentrum der aktuellen Diskussion zur Daseinsvorsorge stehen<br />

vor allem Netzbereiche, wie Post, Telekommunikation, ÖPNV, Energie, Wasser, Finanzdienstleistungen<br />

(Landesbanken) und Entsorgungsdienstleistungen. Häufig werden darüber<br />

hinaus aber auch wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Bereiche zur Daseinsvorsorge gezählt.<br />

Für die <strong>FDP</strong> bedingen Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und Wettbewerb einander. Daseinsvorsorge<br />

und Gemeinwohl werden über Märkte und Wettbewerb im Zweifel sowohl bezüglich<br />

der Kosten,<br />

der Preise,<br />

der Qualität,<br />

der Zuverlässigkeit,<br />

der Zugänglichkeit,<br />

der flächendeckenden Versorgung und<br />

des Umweltschutzes<br />

besser gewährleistet als in staatlicher Tätigkeit und Verantwortung.<br />

Insbesondere die erfolgreiche Marktöffnung des Telekommunikationssektors hat gezeigt,<br />

dass Wettbewerb und Marktwirtschaft im Gegensatz zu staatlichen Monopolen zur besseren<br />

Qualität von Dienstleistungen führen, für sinkende Preise sorgen, Innovationen beschleunigen<br />

und neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze hervorbringen. Die Europäische Kommission<br />

schätzt, dass allein die Deregulierung dieses Marktes 1.000.000 neue Arbeitsplätze EU-weit<br />

geschaffen hat.<br />

439


Die Europäischen Kommission, die diese erfolgreiche Politik ganz entscheidend angestoßen<br />

und durchgesetzt hat, erkennt das weite Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Definition der<br />

Daseinsvorsorge an, verlangt aber zurecht die genaue Definition dieser Leistungen und<br />

Transparenz bei der Aufgabenverteilung und bei der Kostenlegung. Die Bürgerinnen und<br />

Bürger sollen so genaue Auskunft darüber bekommen, wie viele Steuermittel für die Erbringung<br />

der Daseinsvorsorge aufgewandt und welche Leistungen dafür erbracht werden.<br />

In Deutschland sind noch zu viele Wirtschaftsbereiche auf verschiedenste Weise dem Wettbewerb<br />

entzogen und der staatlichen Regulierung unterworfen. Beispielsweise im Bahnverkehr,<br />

auf dem Strom- und auf dem Gasmarkt stockt die Liberalisierung oder macht nur kleine<br />

Fortschritte. Dieser Mangel bremst Wachstum, hält Preise künstlich hoch und schafft keine<br />

zukunftssicheren Arbeitsplätze.<br />

Abhilfe muss geschaffen werden, denn vor allem der Bereich der Dienstleistungen kann zu<br />

einem Wachstumsmotor für die deutsche Wirtschaft werden.<br />

Der Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf:<br />

die Europäische Kommission zu ermutigen, an ihrem bisherigen marktwirtschaftlichen,<br />

den Wettbewerb fördernden Kurs festzuhalten und die wirtschaftlichen Aktivitäten<br />

von Nationalstaaten, regionalen und kommunalen Körperschaften in der EU auf<br />

den Prüfstand zu stellen mit dem Ziel, Wettbewerb, wo immer möglich zuzulassen<br />

und staatliche Eingriffe auf den wirklich notwendigen Bereich zu reduzieren;<br />

ein konsistentes Konzept für den Bereich der Daseinsvorsorge vorzulegen, in dem<br />

die Wirtschaftsbereiche eng begrenzt und klar definiert sind, die zur Daseinsvorsorge<br />

zählen, und das in das Leitbild der offenen Wettbewerbswirtschaft eingebettet ist;<br />

darauf hinzuwirken, dass die staatlichen Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge<br />

durch klare Buchführung transparent machen, wie öffentliche Mittel verwendet<br />

werden und darüber Rechenschaft ablegen;<br />

zur Verhinderung von Marktverzerrungen staatliche Beihilfen oder Subventionen so<br />

zu beschränken, dass keine Überkompensation der Kosten erfolgt, die bei der Erledigung<br />

öffentlicher Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge anfallen;<br />

Quersubventionierungen zu verhindern, weil sie dem Transparenzgebot widersprechen<br />

und Wettbewerb oftmals zulasten mittelständischer Unternehmen verzerren;<br />

durch effiziente Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in den bereits privatisierten Bereichen<br />

Wettbewerb gewährleistet ist, so dass auch mittelständische Unternehmen <strong>zum</strong><br />

Zuge kommen.<br />

dem Bundestag jährlich über die Erfolge und Schwierigkeiten bei der Deregulierung<br />

staatlichen Handelns in der Daseinsvorsorge zu berichten.<br />

Berlin, den 14. Oktober 2003<br />

440


10.7 „Maastricht“-Kriterien: Aufnahme von<br />

Stabilitätskriterien in das Grundgesetz<br />

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion vom 22.09.2004<br />

A. Problem<br />

Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,<br />

ein übermäßiges öffentliches Defizit und einen übermäßigen Schuldenstand zu<br />

vermeiden. Das öffentliche Defizit soll 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) und der öffentliche<br />

Schuldenstand 60 Prozent des BIP nicht überschreiten (ex-Art. 104c des Vertrags<br />

von Maastricht, Art. 1 des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit).<br />

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Einhaltung der Regelungen ist die Basis für das<br />

Vertrauen der Bürger in die gemeinsame Währung und zugleich das Versprechen der Mitgliedsstaaten,<br />

mit einer soliden Haushaltspolitik die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />

in Europa zu schaffen. Gegen diesen völkerrechtlichen Vertrag hat Deutschland<br />

in den letzten beiden Jahren verstoßen. Auch für das Jahr 2004 ist davon auszugehen, dass<br />

die Einhaltung der Referenzwerte nicht erfolgen wird. Die Verpflichtung, mittelfristig einen<br />

ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss anzustreben, wird aktuell weder<br />

im Stabilitätsprogramm noch in der mittelfristigen Finanzplanung dokumentiert.<br />

Deutschland steht als größtes Mitgliedsland des Eurogebiets und als Initiator des Paktes in<br />

einer besonderen Verantwortung für mehr wirtschaftliche Dynamik, für eine stabile gemeinsame<br />

Währung und ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion.<br />

Ein internationaler Vergleich zeigt, dass trotz einer schlechten Weltkonjunktur eine Vielzahl<br />

von Ländern der Eurozone die Einhaltung der Stabilitätskriterien gewährleisten bzw. sogar<br />

Haushaltsüberschüsse ausweisen konnten.<br />

Dagegen hat sich die gesamtstaatliche Haushaltssituation in Deutschland in den letzten Jahren<br />

erheblich verschlechtert. Es ist daher unerlässlich, Bund, Länder und Gemeinden auf<br />

eine strenge Begrenzung ihrer Defizite und Verschuldung sowie auf den Haushaltsausgleich<br />

in wirtschaftlichen Normallagen zu verpflichten.<br />

B. Lösung<br />

Durch die Einfügung eines Artikels 109 a in das Grundgesetz wird eine verbindliche und<br />

dauerhafte Regelung geschaffen, die im EG-Vertrag festgeschriebenen Vorschriften einzuhalten<br />

und missbrauchssicher einzugrenzen.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

D. Kosten<br />

Keine.<br />

441


Die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung <strong>zum</strong> mittelfristigen Haushaltsausgleich gilt für<br />

Deutschland als Gesamtstaat. Das heißt, sowohl Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

als auch die gesetzlichen Sozialversicherungen sind dem Ziel verpflichtet.<br />

Verantwortlich für die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verschuldungsgrenze gegenüber der<br />

EU ist in Deutschland allerdings allein der Bund bzw. die Bundesregierung. Dies ergibt sich<br />

aus Art. 3 des Protokolls <strong>zum</strong> EG-Vertrag über das Verfahren beim übermäßigen Defizit.<br />

Dort heißt es: „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die innerstaatlichen Verfahren im<br />

Haushaltsbereich sie in die Lage versetzen, ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen<br />

in diesem Bereich zu erfüllen.“<br />

Mit der Aufnahme der Defizit- und Schuldenbegrenzung gemäß dem Vertrag von Maastricht<br />

in das Grundgesetz wird eine Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Gleichzeitig ist die<br />

Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gegeben, so dass die<br />

jeweilige Gebietskörperschaft bei Nichteinhaltung der Verpflichtung mit dem schwerwiegenden<br />

Vorwurf des Verfassungsverstoßes konfrontiert wäre. Eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung<br />

erscheint sogar nötig, weil <strong>zum</strong> einen die vom Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie<br />

(Art. 109 Abs. 1 GG) der Bundesländer tangiert wird. Sie ist ein wesentlicher<br />

Grundsatz der Bundesstaatlichkeit Deutschlands und betrifft existenzielle Interessen der<br />

Länder. Eine solche Einschränkung der Budgetautonomie ist aber möglich und zulässig,<br />

wenn wichtige Gründe – wie auch die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verpflichtung <strong>zum</strong><br />

Haushaltsausgleich – dafür sprechen. Zum anderen ist sie im Hinblick auf das Prinzip der<br />

Bundestreue sogar geboten, denn ansonsten wird die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung<br />

<strong>zum</strong> gesamtstaatlichen Haushaltsausgleich schwerlich zu erfüllen sein.<br />

B. Einzelbegründung<br />

Zu Artikel 1<br />

Zu § 109a<br />

Übermäßige staatliche Defizite sind zu vermeiden. Die Referenzwerte von 3 Prozent und 60<br />

Prozent in Bezug auf das staatliche Defizit und den Schuldenstand sind als Obergrenze zu<br />

verstehen und sollen reduziert und möglichst weit unterschritten werden. Einer übermäßig<br />

hohen Verschuldung soll damit im Großen und Ganzen entgegengewirkt werden. Auf mittlere<br />

Sicht ist das Ziel ein gesamtstaatlicher Haushaltsausgleich. Art 115 Abs.1 Satz 2 GG ist zu<br />

berücksichtigen.<br />

Eine ausdrückliche Erwähnung der „Gemeinden“ erfolgt nicht, da diese unbeschadet der<br />

institutionellen Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG in die Länder eingegliederte Gebietskörperschaften<br />

sind.<br />

Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“ und „Schuldenstand“ sind definiert gemäß Art. 2 des Protokolls<br />

(Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) <strong>zum</strong> ex-Art. 104c des<br />

Vertrags von Maastricht.<br />

- Danach sind in Deutschland sowohl der Bund, die Länder und die Gemeinden einschließlich<br />

der Sozialversicherungen im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher<br />

Gesamtrechnung (ESVG) <strong>zum</strong> Begriff „öffentlich“ <strong>zum</strong> Staat zu zählen.<br />

- Der Begriff Defizit ist das Finanzierungsdefizit im Sinne des ESVG.<br />

- Unter dem Schuldenstand ist der Brutto-Gesamtschuldenstand <strong>zum</strong> Nominalwert am Jahresende<br />

nach Konsolidierung innerhalb und zwischen den einzelnen Bereichen des<br />

Staatssektors zu verstehen.<br />

Zu Artikel 2<br />

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

443


10.8 Ergebnisse der Europäischen Bildungsministerkonferenz<br />

am<br />

18./19. September 2003 in Berlin<br />

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion vom 23.09.2003<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Unter dem Motto “Realising the European Higher Education Area“ ist am Freitag, den<br />

19.September die Europäische Bildungsministerkonferenz in Berlin zu Ende gegangen. Ein<br />

Thema war die finanzielle Absicherung des Studiums und die Mitnahme einer solchen Förderung<br />

ins Ausland.<br />

Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration stellt sich grundsätzlich die Frage der<br />

Gleichberechtigung der Hochschulausbildung im europäischen Hochschulraum und der dabei<br />

einzuräumenden Chancengleichheit der auf BAFöG angewiesenen deutschen Studierenden.<br />

Auch auf BAFöG Angewiesene sind wie die übrigen Studierenden und die europäische<br />

Hochschule, die die Aufnahmeentscheidung trifft, sehr wohl in der Lage, einzuschätzen,<br />

ob die jeweiligen individuellen Voraussetzungen ein Erfolg versprechendes Studium wahrscheinlich<br />

erscheinen lassen.<br />

II.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

Eine Novellierung des BAFöG vorzubereiten mit dem Ziel, deutschen Studierenden, die BA-<br />

FöG- berechtigt sind, ohne weitere Voraussetzungen die Aufnahme eine Hochschulstudiums<br />

im europäischen Ausland ohne Einschränkungen der Förderfähigkeit zu ermöglichen.<br />

Berlin, den 23. September 2003<br />

Begründung<br />

Das am 19. 3. 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung<br />

(Ausbildungsförderungsreformgesetz) hat die Auslandsförderungsleistung<br />

für deutsche Studierende innerhalb der Europäischen Union ausgeweitet. Deutsche Studenten<br />

können, statt lediglich zwei Semester im Ausland zu verbringen, ihr Studium bis <strong>zum</strong><br />

Abschluss in einem EU- Mitgliedsstaat (innerhalb der Förderungshöchstdauer) durchführen.<br />

Förderungsfähig laut §5, II, 3 BAföG ist der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte<br />

nach einem mindestens einjährigen Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte, der so<br />

genannten "Orientierungsphase". Ein sofortiger Studienbeginn im fremdsprachigen Ausland<br />

ist somit deutschen BAFöG- Empfängern nicht möglich. Noch nicht einmal bilinguale, in EU-<br />

Mitgliedsstaaten stattfindende Studiengänge sind hierbei als gleichwertig einbezogen. Im<br />

Einzelfall werden durch diese Bestimmung Studienzeiten individuell verlängert.<br />

Hier soll Abhilfe geschaffen und die BAFöG-geförderte Aufnahme eines Studiums im europäischen<br />

Ausland von Anfang an ermöglicht werden.<br />

444


10.9 Wir können Europa besser!<br />

- Für ein freies und faires Europa -<br />

Programm der <strong>FDP</strong> zur Europawahl 2004<br />

beschlossen auf dem Europatag am 17. Januar 2004 in Saarbrücken<br />

Wir können Europa besser!<br />

Für ein freies und faires Europa<br />

Die europäische Einigung ist ein Erfolgsmodell liberaler Politik. Sie hat nach dem Zweiten<br />

Weltkrieg die Völker Europas miteinander versöhnt, hat geholfen den Kalten Krieg zu beenden<br />

und die deutsche Einheit ermöglicht. Freiheit war die Grundlage dieses Erfolges. Individuelle<br />

Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Soziale Marktwirtschaft und freier Handel<br />

sind die Fundamente des europäischen Hauses. Die Bürger der Europäischen Union<br />

leben heute in einer modernen, weltoffenen Gesellschaft. Leistungsorientierung, hohe Bildungsstandards<br />

und offene Märkte haben den wirtschaftlichen Erfolg ermöglicht. Soziale<br />

Absicherung, Chancengerechtigkeit und Toleranz ermöglichen eine breite Teilhabe der Bürger<br />

an diesem Wohlstand.<br />

Heute steht die EU vor neuen Herausforderungen.<br />

Acht Länder Mittel- und Osteuropas werden am 1. Mai 2004 Mitglieder der Europäischen<br />

Union. Damit sind die Grundlagen für ein Zusammenwachsen ganz Europas gelegt. Genau<br />

wie zwischen den Alt-Mitgliedern wird dieser Prozess mit den neuen Mitgliedern Zeit brauchen<br />

und immer wieder neuer Initiativen bedürfen. Die <strong>FDP</strong> hat die Osterweiterung immer<br />

aktiv vorangetrieben. Sie wird sich jetzt dafür einsetzen, dass zusammenwächst, was zusammen<br />

gehört.<br />

Der Europäische Binnenmarkt muss vollendet werden. Er ist der größte Wirtschaftsraum<br />

weltweit und Grundlage für unseren Wohlstand und unsere Wettbewerbsfähigkeit. Die <strong>FDP</strong><br />

wird sich im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass Freiheit für Arbeitnehmer und<br />

Unternehmer, Wettbewerb und Soziale Marktwirtschaft weiter ausgebaut werden.<br />

Zu diesem Binnenmarkt gehört eine stabile, einheitliche Währung. Die Verschuldung insbesondere<br />

in den großen Mitgliedstaaten muss abgebaut, die Inflation niedrig gehalten werden.<br />

Das ist die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der EU. Die <strong>FDP</strong> wird sich im Europäischen<br />

Parlament für die strikte Einhaltung der Verschuldungs- und Inflationskriterien und des<br />

Stabilitätspaktes, also der Maastricht-Kriterien, einsetzen.<br />

Die Europäische Union muss ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im globalen Umfeld<br />

immer wieder neu erobern. Im Zuge der Globalisierung stehen wir unter starkem Druck von<br />

dynamischen Ländern in Asien und Amerika, tragen aber auch Verantwortung gegenüber<br />

den Entwicklungsländern. Die <strong>FDP</strong> setzt auf Marktwirtschaft, freien Handel und die weltweite<br />

Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Grundlage für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg aller Völker.<br />

Unsere Stärke im globalen Wettbewerb liegt im hohen Bildungsniveau der Bürger und<br />

technologischen Know-how der Unternehmen. Diesen Vorsprung müssen wir ausbauen.<br />

445


Dazu muss sich die EU von der Subventionierung überkommener Wirtschaftszweige verabschieden.<br />

Als Liberale werden wir uns im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass<br />

finanzielle Mittel umgeschichtet werden und stärker in Forschung und Entwicklung investiert<br />

werden. Auch hier gilt das Subsidiaritätsprinzip: Der europäische Haushalt soll nur dann fördern,<br />

wenn nationale Maßnahmen das Förderungsziel nicht erreichen können. Bildung<br />

bleibt nationale Aufgabe. Abschlüsse müssen aber europaweit vergleichbar sein. Schüler<br />

und Studenten sollen die Chance haben, einen Teil ihrer Ausbildung in anderen europäischen<br />

Ländern zu absolvieren. Die <strong>FDP</strong> wird sich im Europäischen Parlament für eine bessere<br />

Vergleichbarkeit von Abschlüssen und mehr Austauschmöglichkeiten zwischen Schulen<br />

und Universitäten einsetzen.<br />

Nur eine einige europäische Stimme wird in der Welt auf die Dauer Gehör finden. Die Liberalen<br />

setzen sich schon lange für eine gemeinsame Außenpolitik ein, hier hat die EU aber<br />

auch noch ein gutes Stück Weg vor sich. Wir setzen uns für einen gemeinsamen EU-Sitz im<br />

Sicherheitsrat der UN und für die Schaffung einheitlicher europäischer Streitkräfte unter gemeinsamem<br />

Oberbefehl ein. Beides wird nur langfristig zu erreichen sein und setzt eine gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik voraus.<br />

Politische Entscheidungen müssen so nah wie möglich beim Bürger gefällt werden. Dass<br />

heißt, dass in Brüssel nur solche Entscheidungen getroffen werden dürfen, die für das bessere<br />

Funktionieren der Gemeinschaft notwendig sind. Alle anderen Entscheidungen sollen in<br />

den Ländern, Regionen und Gemeinden gefällt werden. Wie bereits schon in dem Entwurf<br />

über einen Europäischen Verfassungsvertrag vorgeschlagen, setzt sich die <strong>FDP</strong> für eine<br />

stärkere Rolle der nationalen Parlamente bei der Kontrolle über die Zuständigkeiten zwischen<br />

EU und Mitgliedsländern ein.<br />

Wir Liberale haben die Vision eines Europas der Bürger. Politik muss von unten nach oben<br />

organisiert werden: erst der Bürger, dann die Gemeinde, dann das Land, dann der Bund,<br />

dann Europa. Wir wollen ein Europa, das seine Kraft aus der Beschränkung auf das Wesentliche<br />

schöpft. Wir Liberale wollen eine starke EU, die eine aktive Rolle zur Sicherung von<br />

Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Welt leistet.<br />

Die EU bringt Deutschland viele Vorteile. Allerdings ist es auch Aufgabe der <strong>FDP</strong>, Ansprechpartner<br />

für berechtigte Kritik der Bürger an Europa zu sein. Wir möchten uns dafür einsetzen,<br />

dass deutsche Interessen besser in Europa vertreten werden. Wir wollen nicht nur ein gemeinsames<br />

Europa, wir wollen vor allem ein besseres Europa – besser im Sinne der Freiheit.<br />

Wir können Europa besser, weil wir die zentralen Fragen der Bürgerinnen und Bürger<br />

beantworten.<br />

Als die liberale Partei im größten Mitgliedstaat der EU wird die <strong>FDP</strong> in Europa gebraucht,<br />

damit die Freiheit in Europa einen unverbrüchlich hohen Stellenwert erhält.<br />

Die <strong>FDP</strong> wird die liberale Fraktion im Europäischen Parlament verstärken. Gemeinsam<br />

mit unseren liberalen Kollegen aus der gesamten EU werden wir uns einsetzen für ein<br />

friedliches und freies Europa der Bürger, ein liberales Europa, das im Interesse der<br />

Menschen arbeitet und einen Platz im Herzen der Bürger findet. Wir wollen ein freies<br />

und faires Europa.<br />

446


1. Die EU und ihre Nachbarn: Wie geht es weiter?<br />

Integration der neuen Mitgliedstaaten<br />

Die Europäische Union steht jetzt vor der Aufgabe, ihre fortbestehende politische und ökonomische<br />

Handlungsfähigkeit auch mit 25 Mitgliedern unter Beweis zu stellen. Die Erweiterung<br />

der Europäischen Union darf auf keinen Fall die Vertiefung der Integration in Frage stellen.<br />

Nach dem Scheitern der Regierungskonferenz im Dezember 2003 darf jetzt nicht mit<br />

einem Kerneuropa oder mit einem Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten gedroht<br />

werden. Wenn der Verfassungsprozess noch eine Chance haben soll, dann dürfen diese<br />

Pläne erst aufgegriffen werden, wenn er endgültig gescheitert sein sollte.<br />

Für eine umfassende Nachbarschaftspolitik<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass die erweiterte Europäische Union eine wirksame und kohärente<br />

Nachbarschaftspolitik entwickelt. Die neuen Grenzen dürfen nicht zu Schutzwällen<br />

gegenüber den Nachbarstaaten werden. Wir wollen keine „Festung Europa“. Durch die<br />

Schaffung eines Raums gemeinsamer Werte auf der Basis freien Handels, wirtschaftlicher<br />

Integration und intensiver kultureller Beziehungen wollen wir Frieden, Sicherheit und Stabilität<br />

auf die Nachbarschaft der erweiterten Union ausdehnen.<br />

Bei der konkreten Ausgestaltung der Nachbarschaftspolitik müssen die unterschiedlichen<br />

Problemlagen der Nachbarländer sowie die Perspektiven ihrer Beziehungen zur Europäischen<br />

Union berücksichtigt werden.<br />

Mit der Türkei gibt es seit 1999 eine Beitrittspartnerschaft. Vor der Eröffnung von Beitrittsverhandlungen<br />

muss das Land – wie alle anderen Beitrittskandidaten auch – die<br />

Menschenrechte, die Standards für den Schutz der Minderheiten in der Türkei sowie die<br />

demokratischen und wirtschaftspolitischen Anforderungen erfüllen, die von der Europäischen<br />

Union als Kriterien gesetzt worden sind. Die <strong>FDP</strong> erkennt die Fortschritte, die die<br />

Türkei in dieser Hinsicht bereits erzielt hat, an. Sie sieht aber nach wie vor erhebliche Defizite.<br />

Auch die Europäische Union ist derzeit nicht auf die Türkei vorbereitet. Die Türkei<br />

steht erst am Anfang eines tief greifenden Modernisierungsprozesses. In ihren Bemühungen,<br />

sich den Werten und den Regelungen der EU weiter anzunähern und die Reformen<br />

praktisch umzusetzen, muss die Türkei noch stärker als bisher auf die volle Unterstützung<br />

Deutschlands und der Europäischen Union zählen können. Ein Volksentscheid<br />

über den Beitritt der Türkei ist für die <strong>FDP</strong> nicht ausgeschlossen.<br />

Den Staaten des westlichen Balkans eröffnet der Vertrag über die Europäische Union<br />

grundsätzlich die Möglichkeit, die Aufnahme in die Europäische Union zu beantragen.<br />

Diese Möglichkeit hat die Europäische Union für die Balkanstaaten durch den Abschluss<br />

von Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen bereits konkretisiert. Die <strong>FDP</strong> unterstützt<br />

eine solche mittel- bis langfristige europäische Perspektive als entscheidende Voraussetzung<br />

für die dauerhafte Befriedung und Stabilisierung Südosteuropas. Politische<br />

und soziale Instabilität in diesen Ländern würde letztlich auch die Europäische Union<br />

selbst destabilisieren. Es liegt somit auch an den Reformanstrengungen der betroffenen<br />

Länder, in welchem Zeitrahmen diese Perspektive realisiert werden kann. Selbstverständlich<br />

muss in jedem Einzelfall über die grundsätzliche Frage des Beitritts eines dieser<br />

Staaten entschieden werden. Einige Staaten sind noch sehr weit vom Beitritt entfernt.<br />

Die südlichen Mittelmeeranrainer haben keine Beitrittsperspektive. Sie sind jedoch seit<br />

1995 durch den sog. Barcelona - Prozess eng mit der Europäischen Union verbunden.<br />

Dieser beinhaltet die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone und sieht die Förderung<br />

von Stabilität, Frieden, Menschenrechten und Demokratie sowie den Aufbau freier<br />

Zivilgesellschaften vor. Die <strong>FDP</strong> unterstützt dieses Partnerschaftsangebot der Europäischen<br />

Union an ihre südlichen Anrainer. Sie begrüßt ausdrücklich die daraus resultierende<br />

wirtschaftliche Entwicklung der südlichen Nachbarn, den regelmäßigen politischen Di-<br />

447


alog und die Zusammenarbeit in gesellschaftlichen und kulturellen Fragen. Für Deutschland<br />

und die Europäische Union bringt dieser Prozess Stabilität und Sicherheit.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

eine schnelle Integration der neuen Mitgliedstaaten. Die Erweiterung der Europäischen<br />

Union darf nicht die Vertiefung der Integration in Frage stellen<br />

die strikte Einhaltung der Kopenhagener Kriterien bei der Weiterentwicklung<br />

der Europäischen Union<br />

den engen Dialog mit der Türkei als wichtigem Partner Deutschlands und der<br />

Europäischen Union! Die Türkei hat deutliche Fortschritte auf ihrem Weg zu Europa<br />

gemacht; für eine weitere Annäherung an die Europäische Union müssen<br />

die bestehenden Defizite konsequent abgebaut werden<br />

die bestehenden Nachbarschaftskonzepte zu intensivieren! Sie sind ein Angebot<br />

für Stabilität und gemeinsame Zusammenarbeit in freundschaftlicher Nachbarschaft.<br />

2. Eine Verfassung für Europa: Wann darf das Volk mitentscheiden?<br />

Die Verfassung verwirklichen<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt, dass der vom Konvent vorgelegte Entwurf eines Verfassungsvertrags<br />

deutliche Fortschritte für die Entwicklung einer demokratischen, bürgernahen und transparenten<br />

Union bringt. Dieser war und ist ein akzeptabler Kompromiss, dem Liberale zustimmen<br />

können.<br />

Den Bürger entscheiden lassen<br />

In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird der Bevölkerung die Gelegenheit gegeben<br />

werden über die Einführung einer Verfassung für Europa abzustimmen. In Deutschland<br />

bleibt die Entscheidung über einen Verfassungsvertrag den Volksvertretern in Bundestag<br />

und Bundesrat überlassen. Die <strong>FDP</strong> hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, der die<br />

rechtlichen Voraussetzungen für einen Volksentscheid über den EU-Verfassungsvertrag<br />

schafft. SPD, CDU/CSU und Grüne haben diesen Antrag mehrheitlich abgelehnt.<br />

Die <strong>FDP</strong> bleibt bei ihrer Auffassung, dass ein so bedeutender Schritt für unser Land durch<br />

die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger legitimiert werden sollte. Nur so wird es gelingen,<br />

die Idee der europäischen Einigung tiefer in den Herzen der Menschen zu verankern.<br />

Den Verfassungsentwurf weiterentwickeln<br />

Das Europäische Parlament muss weiter gestärkt werden. Beispielsweise muss das Mitentscheidungsverfahren<br />

zur Regel werden. Das Parlament muss auch das Entscheidungsrecht<br />

bei der Aufstellung des gesamten EU-Haushalts, bezogen auf die Ausgabenseite bekommen.<br />

Dies ist das Königsrecht für jedes Parlament. Bisher darf das Parlament den Präsidenten<br />

der Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates nur bestätigen oder ablehnen.<br />

Das geht der <strong>FDP</strong> nicht weit genug. Hier fordert die <strong>FDP</strong> mehr: Das Europäische Parlament<br />

muss zusätzlich ein eigenes Vorschlagsrecht für den Präsidenten der Kommission erhalten<br />

sowie die Möglichkeit haben, diesen im Wege eines konstruktiven Misstrauensvotums abzu-<br />

448


wählen. Darüber hinaus braucht das Europäische Parlament ein einheitliches Wahlverfahren<br />

in allen Mitgliedstaaten und die weitest mögliche Durchsetzung des Prinzips‚ one person –<br />

one vote’, wobei durch Sockelmandate garantiert wird, dass die Bürger der kleinen Mitgliedstaaten<br />

ausreichend repräsentiert sind. Die <strong>FDP</strong> befürwortet ein „Zwei-Kammer-System“, in<br />

dem das Europäische Parlament und der Ministerrat als gleichberechtigte Partner die gesetzgebende<br />

Gewalt bilden. Weiterhin soll die Europäische Kommission zu einem wirklich<br />

exekutiven Organ der Union werden. Der Ministerrat hat, soweit er legislativ tätig wird, öffentlich<br />

zu tagen, wie es demokratischer Tradition entspricht.<br />

Das Ziel „Geldwertstabilität“ bzw. „Stabilität des Preisniveaus“ muss in den Zielkanon der<br />

Union übernommen werden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank darf nicht<br />

angetastet werden.<br />

Wir fordern mehr Entscheidungen mit Mehrheit im Ministerrat. Mehrheitsentscheidungen<br />

müssen zur Regel werden, das gilt auch für die Bereiche der Innen- und Justizpolitik und der<br />

gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Ebenso spricht sich die <strong>FDP</strong> dafür aus, dass es<br />

zu einer Personalunion des Präsidenten des Europäischen Rates und des Kommissionspräsidenten<br />

kommt.<br />

Ein liberaler Kommissionspräsident ist in Brüssel der beste Garant für Freiheit und Soziale<br />

Marktwirtschaft. Die <strong>FDP</strong> wird deshalb bei den Wahlen <strong>zum</strong> Europäischen Parlament für einen<br />

liberalen Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten werben.<br />

Das Subsidiaritätsprotokoll des Europäischen Verfassungsvertrags gibt dem Bundestag und<br />

dem Bundesrat die Möglichkeit zu prüfen, ob „Brüssel“ in nationale Hoheitsrechte vertragswidrig<br />

eingreift oder nicht. Bundestag und Bundesrat müssen intensiv die Kompetenzen<br />

wahrnehmen, die der neue EU-Verfassungsvertrag beiden Kammern geben wird.<br />

Stärkere Kommunalisierung<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass der Subsidiaritätsgrundsatz (Art. 9, Abs. 3 des Verfassungsentwurfs<br />

des Europäischen Konvents) konsequent umgesetzt und weiter entwickelt<br />

wird. Insbesondere die Ebene der Kommunen muss hierfür erheblich gestärkt werden. Die<br />

Kommunen müssen die Kompetenz für sämtliche Belange übertragen bekommen, welche<br />

nicht aus unabänderlichen Gründen zwingend von höherer Ebene besser wahrgenommen<br />

werden können.<br />

Subsidiarität betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen Brüssel, Berlin und den Hauptstädten<br />

der Bundesländer, sondern jede Stadt und Gemeinde in Deutschland. Die Kommunen müssen<br />

die Masse der europäischen Rechtsetzung in Deutschland umsetzen. Deshalb fordert<br />

die <strong>FDP</strong>, dass Städte und Gemeinden angemessen in Brüssel vertreten sind. Den Kommunen<br />

muss von den Landesregierungen Sitz und Stimme im Ausschuss der Regionen eingeräumt<br />

werden und sie müssen ihre Vertreter in die Länderbüros in Brüssel entsenden können.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

eine Volksabstimmung über den Europäischen Verfassungsvertrag<br />

die Verankerung der Ziele Geldwertstabilität, offene Märkte und freier Wettbewerb<br />

in den Verfassungsvertrag<br />

die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank festzuschreiben<br />

449


für das Europäische Parlament zusätzlich zur Möglichkeit der Bestätigung oder<br />

Ablehnung ein eigenes Vorschlagsrecht für den Präsidenten der Kommission<br />

ein einheitliches Wahlverfahren in allen Mitgliedstaaten für das Europäische<br />

Parlament<br />

die Zusammenführung des Amtes des Kommissionspräsidenten und des Ratspräsidenten<br />

in einer Hand<br />

eine effiziente Kontrolle der europäischen Gesetzgebung durch die nationalen<br />

Parlamente<br />

einen liberalen Kommissionspräsidenten.<br />

3. Osterweiterung: Welche Chancen bietet sie?<br />

Mit der Aufnahme zehn neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 steht eines der ambitioniertesten<br />

Projekte, die die Europäische Union in den letzten Jahren verfolgt hat, vor dem Abschluss.<br />

Keine der vorherigen Erweiterungsrunden ist mit der Osterweiterung vergleichbar -<br />

weder hinsichtlich ihres Umfangs, noch historisch oder hinsichtlich der mit ihr verbundenen<br />

Hoffnungen und Erwartungen. Mit der Osterweiterung wird das endgültige Ende der verhängnisvollen<br />

Teilung Europas besiegelt.<br />

Die <strong>FDP</strong> hat sich mit ihren liberalen Außenministern immer für den Beitritt unserer osteuropäischen<br />

Nachbarn eingesetzt. Für uns überwiegen bei der Osterweiterung der Europäischen<br />

Union die Chancen bei weitem die Risiken. Auch Rumänien und Bulgarien müssen<br />

Teil dieser Erfolgsgeschichte werden. Die <strong>FDP</strong> wird Rumänien und Bulgarien in ihren Bemühungen<br />

unterstützen, bis 2007 ebenfalls die Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Union<br />

zu erfüllen. Heute ist das leider noch nicht der Fall.<br />

Mit der Osterweiterung wird die europäische Teilung überwunden. Die Bevölkerung der EU<br />

vergrößert sich mit diesem Schritt von 375 auf 450 Mio. Menschen. Damit entsteht der größte<br />

Binnenmarkt der Welt. Das birgt für die deutsche Wirtschaft und für den deutschen Arbeitsmarkt<br />

enorme Chancen: Die Volkswirtschaften verflechten sich. Mit steigender Kaufkraft<br />

kaufen die Menschen in den Beitrittsstaaten immer mehr deutsche Waren.<br />

Mit dem Beitritt der mittelosteuropäischen Staaten entstehen in den unmittelbaren Grenzregionen<br />

Marktbedingungen, die die Chance einer Markterweiterung bieten, gleichzeitig aber<br />

die Wettbewerbspositionen der in der Regel finanzschwachen kleinen und mittleren Unternehmen,<br />

vor allem in arbeitsintensiven Bereichen, weiter verschlechtern. Die <strong>FDP</strong> fordert,<br />

dass die Ängste der Bevölkerung ernst genommen werden und dass die Politik die Anpassungsprobleme<br />

abfedert. Die rot-grüne Bundesregierung hat zu diesem Zweck Übergangsfristen<br />

bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbart. Diese sind ein wirtschaftliches Hindernis.<br />

Deshalb müssen sie flexibel gehandhabt werden. Unternehmen, die grenzüberschreitend<br />

tätig sind, müssen die Möglichkeit <strong>zum</strong> grenzüberschreitenden Arbeitnehmeraustausch haben,<br />

also beispielsweise ihre ausländischen Arbeitskräfte <strong>zum</strong> Zweck der Qualifizierung, der<br />

Einarbeitung und für den innerbetrieblichen Leistungsaustausch eine Zeit lang auch in<br />

Deutschland arbeiten lassen können.<br />

Wer mit den Ängsten der Bevölkerung spielt, die sich möglicherweise aus dem Anpassungsprozess<br />

ergeben, beginnt ein populistisches Geschäft mit falschen Annahmen oder gefälschten<br />

Zahlen. Die Erfahrungen der Süderweiterung der Europäischen Union in den 80er Jahren<br />

zeigen, dass die Ängste vor Massenzuwanderung ungerechtfertigt sind.<br />

450


Es ist ohne Frage dringend notwendig, mehr Entwicklung und wirtschaftliche Dynamik in die<br />

deutschen Grenzregionen zu bringen. Stellenweise konkurrieren sie mit Ballungszentren auf<br />

der Seite der Beitrittsländer, deren Entwicklung in rasanten Schritten vorangeht. Schuld an<br />

dem Entwicklungsdefizit auf deutscher Seite ist auch eine verfehlte, bürokratische, unflexible<br />

Politik auf Bundesebene. Damit die Grenzregion von der Dynamik in der Nachbarschaft profitieren<br />

kann, fordert die <strong>FDP</strong> die Einführung von Modellregionen im Grenzland.<br />

Grenzüberschreitende Modellregionen schaffen<br />

Grenzüberschreitende Modellregionen, in denen das Bundesrecht flexibel angewandt wird<br />

und Steuersenkungen möglich sind, sind zur Förderung von Investitionen und zur Schaffung<br />

zusätzlicher Arbeitsplätze notwendig. Die Zulassung von flexibleren Regelungen führt zu<br />

mehr Deregulierung und Bürokratieabbau. Die Menschen in den neuen Bundesländern und<br />

insbesondere in den Grenzregionen brauchen klare Signale, die sie ermutigen, in ihrer Heimat<br />

zu bleiben, die ihnen Hoffnung auf Arbeit und bessere Lebensbedingungen in Aussicht<br />

stellen.<br />

Für die vom so genannten „statistischen Effekt“ betroffenen Regionen, insbesondere in den<br />

neuen Bundesländern, sollte es noch einige Zeit eine Anschlussförderung geben, da nach<br />

wie vor ein großes Wohlstandsgefälle <strong>zum</strong> übrigen Teil Deutschlands vorhanden ist.<br />

Die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen, heißt auch, die rechts- und sicherheitspolitische<br />

Kooperation mit den Beitrittsländern zu intensivieren. Die grenzüberschreitende Polizeiarbeit<br />

ist auszubauen. Die mit Polen und Tschechien abgeschlossenen und in Kraft gesetzten<br />

Polizeiverträge sind umgehend zu vollziehen. Dazu gehört auch die Schaffung gemischt<br />

besetzter Dienststellen, um die Organisierte Kriminalität deutlich wirksamer als bisher<br />

bekämpfen zu können.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

Rumänien und Bulgarien in ihren Bemühungen zu unterstützen, möglichst bis<br />

2007 die Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Union zu erfüllen und die<br />

Beitrittsverhandlungen erfolgreich abzuschließen<br />

flexible Handhabung der Übergangsfristen bei Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

grenzüberschreitende Modellregionen<br />

Anschlussförderung für die Grenzregion nach der Erweiterung<br />

Ausbau der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit.<br />

4. Finanztransfers in Europa: Wie können wir die Lasten gerecht verteilen?<br />

Die <strong>FDP</strong> erkennt das Solidaritätsprinzip innerhalb der EU ausdrücklich an. Notwendig ist a-<br />

ber eine ausgewogene Lastenverteilung. Die von der rot-grünen Bundesregierung versprochene<br />

finanzielle Entlastung Deutschlands als größtem Nettozahler ist ausgeblieben. Eine<br />

finanzielle Entlastung wird Spielraum für Steuersenkungen in Deutschland bringen.<br />

Diese Situation wird verschärft durch die Festlegung der Einstimmigkeit bei den EU-Strukturund<br />

Kohäsionsfonds bis 2009. Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen des<br />

Vertrags von Nizza und erneut in der Regierungskonferenz über den Tisch ziehen lassen.<br />

451


Das bedeutet insbesondere, dass auch die nächste Finanzperiode (2007 - 2013) erneut vom<br />

Veto-Recht der Nettoempfängerländer abhängt.<br />

Die stärkere Berücksichtigung der Folgen europäischer Politik auf kommende Generationen<br />

erfordert die Einführung einer Generationenbilanz auf europäischer Ebene, die Lasten und<br />

Leistungen zwischen Generationen deutlich macht. Die <strong>FDP</strong> fordert strenge Haushaltsdisziplin,<br />

wirksame Korruptionskontrolle und Betrugsbekämpfung. Der Anteil der europäischen<br />

Ausgaben für Bildung, Forschung, Entwicklung von Zukunftstechnologien muss bereits vor<br />

2010 auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht werden.<br />

Die Agrarpolitik der EU stellt mit ihren Prinzipien der Markteinheit und der finanziellen Solidarität<br />

einen Hauptpfeiler des europäischen Binnenmarktes dar. Knapp 50 Prozent der Ausgaben<br />

im EU-Haushalt fließen in die gemeinsame Agrarpolitik. Die Festlegung der Agrarausgaben<br />

2013 bedeutet, dass nach der Erweiterung der Europäischen Union die einzelnen Mitgliedstaaten<br />

weniger Rückflüsse erhalten werden. Etwa zusätzliche 30 Prozent werden für<br />

Strukturmaßnahmen<br />

– insbesondere im ländlichen Raum – ausgegeben.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

finanzielle Entlastung für Deutschland<br />

Einführung einer Generationenbilanz auf europäischer Ebene, die Lasten und<br />

Leistungen zwischen den Generationen deutlich macht<br />

Umschichtung der Ausgaben der Europäischen Union hin zu Bildung, Forschung<br />

und Entwicklung von Zukunftstechnologien.<br />

5. Der Euro und die Finanzen Europas: Wie erhalten wir die Stabilität?<br />

Die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung ist ein Meilenstein der europäischen<br />

Integration. Voraussetzung für den stabilen Euro und für Wirtschaftswachstum in Europa<br />

ist unter anderem Haushaltsdisziplin. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Stabilität<br />

des Euro und das Vertrauen der internationalen Finanzmärkte in die Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union verloren gehen. Die <strong>FDP</strong> setzt sich deshalb weiter dafür ein, dass das<br />

Ziel der Geldwertstabilität in den Zielkanon eines zukünftigen Verfassungsvertrags aufgenommen<br />

wird.<br />

Es ist offensichtlich, dass das hohe deutsche Defizit auf hausgemachte Probleme zurückzuführen<br />

ist: das Versagen der Bundesregierung in der Finanz- und Arbeitsmarktpolitik. Die<br />

europäischen Volkswirtschaften werden damit in einer Zeit verunsichert, in der Verlässlichkeit<br />

und Stabilität dringend erforderlich wären. Die Bundesregierung lenkt davon ab, dass sie<br />

unfähig ist, die wirtschaftlichen Probleme in den Griff zu bekommen. Die Missachtung des<br />

Stabilitätspakts erleichtert allein das Schuldenmachen, ohne zur konjunkturellen Erholung<br />

beizutragen. In der Amtszeit der rot-grünen Bundesregierung ist die Verschuldung um über<br />

140 Milliarden Euro gestiegen. 2003 erreichte die Neuverschuldung eine neue Rekordhöhe.<br />

Deutschland ist das größte Mitgliedsland in der Europäischen Union und trägt auch deshalb<br />

eine besondere Verantwortung für Europas Wirtschaft. Wenn das deutsche Haushaltsdefizit<br />

nicht zurückgefahren wird, muss die Kommission über kurz oder lang gemäß den Bestimmungen<br />

des Stabilitätspaktes Strafzahlungen verhängen und diese auch eintreiben, sonst ist<br />

der Stabilitätspakt politisch tot.<br />

452


Stattdessen zieht es die Bundesregierung vor, den Stabilitätspakt bis zur Unkenntlichkeit zu<br />

verbiegen und die darin für Defizitsünder vorgesehenen Sanktionen zu unterlaufen und<br />

nimmt dafür die Spaltung der EU-Mitgliedstaaten und die Schwächung der Kommission in<br />

Kauf.<br />

Die Folgen sind eklatant: Auf mittelfristige Sicht gefährdet die Aufweichung des Stabilitätspaktes<br />

die Stabilität des Euro. Neue Schulden und wachsende Defizite wirken zinstreibend.<br />

Die deutsche Finanzpolitik wird vollends unglaubwürdig, denn niemand kann im Ernst der<br />

Überzeugung sein, dass Bundesminister Eichel und der rot-grünen Koalition ein ausgeglichener<br />

Haushalt gelingen wird. Glaubwürdigkeit ist jedoch ein Lebensnerv des Euro. In ihrem<br />

Vertrauen in die Politik sehen sich nun die Bürgerinnen und Bürger erneut schwer enttäuscht.<br />

Der Euro als neue Währung war für sie mit der Perspektive einer soliden Geld- und<br />

Haushaltspolitik verbunden.<br />

Die finanzpolitischen Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind sinnvoll: sie haben<br />

alle Mitgliedstaaten bis auf Deutschland und Frankreich bei Neuverschuldung und Schuldenabbau<br />

diszipliniert. Vielen kleinen Mitgliedstaaten sind sogar Überschüsse in den öffentlichen<br />

Haushalten gelungen. Auch konjunkturell stehen diese viel besser als Deutschland da, das<br />

beim Wirtschaftswachstum mittlerweile Schlusslicht in der Europäischen Union geworden ist.<br />

Der Stabilitätspakt ist also alles andere als ein Wachstumshemmnis. Wachstum erfordert<br />

vielmehr mittelfristig ausgeglichene Haushalte und eine Verringerung der öffentlichen Defizite.<br />

Der Euro ist zu einer internationalen Leitwährung geworden. Das hat Deutschland und die<br />

EU im globalen Wettbewerb gestärkt. Die <strong>FDP</strong> kritisiert, dass die Stabilität unserer gemeinsamen<br />

Währung jetzt leichtfertig riskiert wird. Aus europa- und finanzpolitischen Gründen<br />

muss der Pakt wirksam bleiben.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

dass der Stabilitätspakt ohne Wenn und Aber eingehalten wird<br />

dass die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank auch in Zukunft garantiert<br />

bleibt<br />

die Empfehlungen der Europäischen Kommission anzunehmen und umzusetzen,<br />

statt die Kommission durch faule Kompromisse zu brüskieren<br />

die zur Sanierung der Staatsfinanzen notwendigen Strukturreformen endlich<br />

wirksam anzugehen. Die <strong>FDP</strong> ist bereit, dabei voll und ganz mitzuwirken.<br />

6. Europas Wirtschaft: Wie schaffen wir mehr Arbeitsplätze?<br />

Funktionierende Märkte in Europa schaffen Arbeitsplätze in Deutschland<br />

Der Binnenmarkt der EU mit 15 Ländern umfasst 380 Millionen Verbraucher. Mit der Erweiterung<br />

der EU um 10 weitere Länder wächst dieser Markt auf 450 Millionen Verbraucher. Der<br />

europäische Binnenmarkt wird damit <strong>zum</strong> größten Wirtschaftsraum der westlichen Welt. Für<br />

die deutsche Wirtschaft ist Europa der entscheidende Absatzmarkt. Die Hälfte der deutschen<br />

Exporte geht in den europäischen Binnenmarkt. Vom Export ist jeder fünfte Arbeitsplatz in<br />

Deutschland abhängig.<br />

Offenheit und unverfälschter Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sind Grundlage des<br />

Wohlstands in Deutschland und Europa. Die <strong>FDP</strong> fordert weitere Fortschritte in der Liberalisierung<br />

und Deregulierung der Märkte, vor allem auch des Arbeitsmarktes. Die <strong>FDP</strong> weiß,<br />

453


dass nur ein erfolgreiches Deutschland eine erfolgreiche Rolle in Europa spielen wird. Die<br />

Erfolge unserer europäischen Partner sind für uns Ansporn, Deutschland wieder nach vorne<br />

zu bringen.<br />

Im EU-Vergleich ist Deutschland nach fünf Jahren unter Rot-Grün in vielen Politikfeldern auf<br />

hintere Plätze zurückgefallen. Früher war Deutschland die Lokomotive des europäischen<br />

Einigungsprozesses. Heute ist Deutschland mehr und mehr der Bremsklotz für ein wirtschaftlich<br />

und politisch starkes Europa. Deutschland braucht wieder eine Wachstumspolitik: durch<br />

grundlegende Reformen in der Steuerpolitik, am Arbeitsmarkt, in den sozialen Sicherungssystemen<br />

und den Bildungseinrichtungen. Wir wollen unser Land europafähig machen. Die<br />

Sozialsysteme müssen so umgestaltet werden, dass sie der zunehmenden Freizügigkeit<br />

Rechnung tragen.<br />

Wettbewerb sichern<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich für ein von der Europäischen Kommission unabhängiges Europäisches<br />

Kartellamt ein. Es muss alles getan werden, damit das europäische Wettbewerbsrecht streng<br />

und kompromisslos angewendet wird.<br />

Die <strong>FDP</strong> spricht sich gegen weitergehende sozialpolitische Kompetenzen der Europäischen<br />

Union aus. Sie bekennt sich eindeutig <strong>zum</strong> Wettbewerb der Sozialsysteme. Die <strong>FDP</strong> will<br />

nicht, dass die EU zu einer Sozial- oder einer Steuerunion wird. Beides ist Sache der Mitgliedstaaten.<br />

Das zu kontrollieren, wird die <strong>FDP</strong> leisten.<br />

Die von der EU-Kommission initiierte Marktöffnung in wichtigen Wirtschaftsbereichen wie<br />

z.B. im Telekommunikations- und Energiesektor ist weitestgehend in nationales Recht umgesetzt<br />

worden. Sie hat positive Markteffekte ausgelöst und deutlich gemacht, dass marktwirtschaftliche<br />

Strukturen einen klaren Vorteil gegenüber staatlich regulierten Monopolwirtschaften<br />

haben: Die Qualität der Dienstleistungen ist gestiegen, die Preise sind gesunken,<br />

Arbeitsplätze sind entstanden, und Innovationen sind beschleunigt worden.<br />

Dieser Strukturwandel muss konsequent in allen Märkten fortgesetzt werden, vordringlich in<br />

den Energiemärkten. Ziel muss sein, einerseits den europäischen Strukturprozess fortzusetzen<br />

und andererseits einen ausreichenden nationalen Handlungsspielraum in den jeweiligen<br />

Mitgliedstaaten zu sichern. Damit wird dem Subsidiaritätsprinzip entsprochen, die Souveränität<br />

der Nationalregierungen und<br />

– parlamente nicht weiter beschnitten und werden Gestaltungsmöglichkeiten z. B. für nationale<br />

und regionale Besonderheiten gegeben. Die Europäische Kommission muss an ihrem<br />

marktwirtschaftlichen Kurs festhalten.<br />

Die gemeinschaftsrechtliche Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission ist dahingehend<br />

weiter zu entwickeln, gemeinschaftsweit durch Durchsetzung in sich stimmiger einheitlicher<br />

Kriterien Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden, Subventionen in den Mitgliedstaaten<br />

transparent zu machen und den bürokratischen Aufwand gerade auch für die zuständigen<br />

Stellen in den Mitgliedstaaten auf ein Minimum zu beschränken. Dabei sollte die<br />

Europäische Kommission ihre Ressourcen auf besonders sensible Beihilfenbereiche konzentrieren<br />

und die Mitgliedstaaten durch den Erlass weiterer Freistellungsverordnungen,<br />

insbesondere auch im Hinblick auf „Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse,<br />

in die Verantwortung einbeziehen.<br />

Es muss gewährleistet sein, dass das Prinzip der Daseinsvorsorge nicht zu Behinderungen<br />

von Wettbewerb und Privatisierungen zugunsten der öffentlichen Anbieter missbraucht wird.<br />

Die Zuständigkeit der EU muss sich hier darauf beschränken, die Funktionsfähigkeit des<br />

454


Binnenmarktes sicher zu stellen. Ordnungspolitische Rahmenbedingungen für Wettbewerb<br />

müssen auch beim Angebot der „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ gelten.<br />

Mobilität sichern<br />

Wir brauchen eine neue europäische Verkehrspolitik. Die Infrastruktur muss unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Osterweiterung zügig grenzüberschreitend ausgebaut werden. Eine<br />

europaweite Verkehrswegeplanung nach einheitlichen Bewertungskriterien ist zwingend<br />

notwendig. Diese muss die derzeit noch gültigen revidierten Transeuropäischen Netze (TEN)<br />

zeitnah ersetzen.<br />

Im Straßengüterverkehr müssen Wettbewerbsverzerrungen dringend abgeschafft werden.<br />

Die Liberalisierung der Eisenbahnen muss weitergehen. Wettbewerb auf der Schiene setzt<br />

die europaweite Trennung von Netz und Betrieb voraus, wobei die Netzbetreiber eng kooperieren<br />

müssen, die Transporteure dagegen in Wettbewerb untereinander treten müssen. Im<br />

Luftverkehr muss es einen einheitlichen europäischen Luftraum geben, die Flugsicherung<br />

muss sich an Verkehrsströmen statt an Grenzen orientieren. Die Schifffahrt ist auf gutem<br />

Liberalisierungskurs, bedarf aber größerer Unterstützung beim Infrastrukturausbau.<br />

Generell gilt für die <strong>FDP</strong>: die verschiedenen Verkehrsmittel müssen unter Berücksichtigung<br />

ökonomischer und ökologischer Kriterien in einem funktionsfähigen Wettbewerb zueinander<br />

stehen, damit sie gemeinsam die Verkehrsbedürfnisse der Zukunft erfüllen. Neue Verkehrstechnologien,<br />

wie z. B. der Transrapid können die Geschwindigkeitslücke im Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />

schließen. Langfristiges Ziel der Liberalen ist deshalb ein europaweites Magnetbahnnetz<br />

(Eurorapid). Die <strong>FDP</strong> fordert ein integriertes Verkehrskonzept, das kreativ und<br />

umweltschonend ist. Eine mobile europäische Gesellschaft braucht alle Verkehrsträger und<br />

muss offen sein für neue Entwicklungen und moderne Technologien.<br />

Eurodistrikte ermöglichen<br />

Die <strong>FDP</strong> will die Schaffung von Eurodistrikten als europäische Musterregionen zur Erforschung<br />

neuer Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ermöglichen. Die bloße<br />

Anwendung bereits bestehender Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit<br />

genügt diesem Erfordernis nicht. Die <strong>FDP</strong> fordert, die betroffene Bevölkerung im Rahmen<br />

eines grenzüberschreitenden Bürgerentscheids aktiv an der Schaffung des Eurodistrikts zu<br />

beteiligen. Auf Basis der gewonnenen positiven Erkenntnisse sind weitere Eurodistrikte zu<br />

schaffen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

eine weitere Liberalisierung der Märkte<br />

den Wettbewerb der Wirtschafts- und Finanzpolitik<br />

eine wettbewerbsfördernde Politik in Europa<br />

die Mobilität in Europa zu sichern<br />

die zügige Schaffung von Eurodistrikten zu ermöglichen.<br />

455


7. Sozialpolitik: Wie schaffen wir ein faires Europa?<br />

Die Mitgliedstaaten als Verantwortliche im sozialen Europa<br />

Die <strong>FDP</strong> will ein soziales Europa. Die Überalterung der Bevölkerung und die hohe Arbeitslosigkeit<br />

erfordern tiefgreifende Reformen in allen Mitgliedstaaten. Die <strong>FDP</strong> will, dass soziale<br />

Reformen in alleiniger Verantwortung in den Mitgliedstaaten verbleiben. Auch in dem Bereich<br />

garantiert dies den Wettbewerb in Europa. Die zunehmende Freizügigkeit in der EU muss<br />

von den nationalen Sozialsystemen gewährleistet werden.<br />

Die Vielfalt der Traditionen und Lebenswirklichkeiten von Familien in der Europäischen Union<br />

spiegelt sich in den nationalen Familienpolitiken wieder. Gerade auf dem Feld der Familienpolitik<br />

können für Deutschland Modelle und Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten hilfreich<br />

sein. Denn Deutschland hat mit durchschnittlich 1,34 Geburten pro Frau eine der niedrigsten<br />

Geburtenraten in der EU. Es zeigt sich, dass andere Mitgliedstaaten politische Instrumente<br />

hier erfolgreicher einsetzen.<br />

Europa ist vor allem eine Chance für Kinder und Jugendliche in der Europäischen Union. Sie<br />

sind die Zukunft unseres zusammenwachsenden Europas. Vieles, was wir heute gestalten,<br />

wird erst für die künftigen Generationen die volle Wirkung entfalten.<br />

Gleiche Chancen für Frauen und Männer in Europa<br />

Die Europäische Union hat sich seit ihrer Gründung dem Ziel der Gleichberechtigung von<br />

Frau und Mann verschrieben. Mit zahlreichen Initiativen hat die EU wichtige Impulse gegeben<br />

für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Bereichen unserer Gesellschaft,<br />

z. Bsp. bei Berufsausbildung und Beschäftigung. Die tatsächliche Gleichberechtigung von<br />

Männern und Frauen setzt einen gesellschaftlichen Wandel und die stärkere Wertschätzung<br />

und die Integration weiblicher Potenziale in Wirtschaft und Gesellschaft voraus. Ein großer<br />

Schritt in diese Richtung ist die Strategie von GenderMainstreaming. Die <strong>FDP</strong> unterstützt<br />

diesen Prozess.<br />

Familien in Europa<br />

Das Familienrecht tangiert die Belange der Menschen in persönlicher wie in finanzieller Hinsicht<br />

in ganz besonderer Weise. Bei zunehmend grenzüberschreitenden und multinationalen<br />

Familienbeziehungen wird deshalb eine EU-weite Vereinheitlichung der familienrechtlichen<br />

Kollisionsnormen, langfristig auch des materiellen Familienrechts, im Interesse der Rechtssicherheit<br />

und –klarheit immer drängender. Die Charta der Grundrechte der Europäischen<br />

Union vom 7.12.2000 nennt ausdrücklich das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens<br />

(Art. 7), das Recht eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen (Art. 9) und die<br />

Rechte des Kindes (Art. 24).<br />

Zur Verwirklichung dieser Prinzipien für den Bereich des Familienrechts sind weitere Anstrengungen<br />

der Europäischen Union erforderlich. Es müssen einheitliche europäische Bestimmungen<br />

zur gerichtlichen Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Ehe- und Familiensachen<br />

gelten. Die Anerkennung und Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen müssen<br />

in allen EU-Staaten sichergestellt sein. Darüber hinaus müssen in der Europäischen Union<br />

vergleichbar dem internationalen Privatrecht Voraussetzungen dafür geschaffen werden, in<br />

familienrechtlichen Streitigkeiten innerhalb der Europäischen Union einheitliche materielle<br />

Rechtsvorschriften anzuwenden.<br />

456


Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

- von den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung soziale Reformen durchzuführen<br />

- sich angesichts der niedrigen Geburtenrate in Deutschland in der Familienpolitik<br />

an den erfolgreichen Erfahrungen anderer zu orientieren<br />

- Kinder und Jugendliche auf ein vereintes Europa vorzubereiten<br />

- den Gleichberechtigungsprozess in Deutschland zu fördern und in Europa aktiv zu<br />

begleiten<br />

- eine EU-weite Vereinheitlichung der familienrechtlichen Kollisionsnormen, langfristig<br />

auch des materiellen Familienrechts<br />

- einheitliche Bestimmungen zur gerichtlichen Zuständigkeit in grenzüberschreitenden<br />

Ehe- und Familiensachen.<br />

8. Bildungspolitik: Wie bilden wir Europa?<br />

Europäische Bildungschancen in Schule und Beruf nutzen<br />

Chancengleichheit in der Bildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die zukünftigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten unserer Jugend in Europa. Vordringliches Ziel in einem europäischen<br />

Bildungsraum muss daher die konsequente Erarbeitung und Sicherung vergleichbarer<br />

Standards bei allen Abschlüssen und Prüfungen sein, ebenso die Anerkennung<br />

der Gleichwertigkeit von in nationaler Hoheit verliehenen allgemein bildenden und beruflichen<br />

Abschlüssen. Zur Qualitätssicherung sind regelmäßige europäische Vergleichstests<br />

durchzuführen.<br />

Die Bildungspolitik liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Das muss auch so bleiben.<br />

Deshalb muss sich europäische Bildungspolitik darauf beschränken, schulische, berufliche<br />

und akademische Ausbildung grenzüberschreitend kompatibel zu gestalten, um die Freizügigkeit<br />

in der Europäischen Union zu sichern. Dies beginnt in der Schule. Die <strong>FDP</strong> setzt sich<br />

für eine Verkürzung der Erstausbildungszeiten und für eine Intensivierung und Förderung der<br />

Austauschprogramme auf allen Bildungsstufen in der Europäischen Union ein. Fremdsprachliche<br />

Kompetenz muss Bestandteil der europäischen Bildungsziele sein. Deshalb fordert die<br />

<strong>FDP</strong> die frühzeitige Vermittlung einer Fremdsprache. Sprachunterricht in spielerischer Form<br />

sollte ab dem Kleinkindalter gefördert werden.<br />

Wer Chancengleichheit in der Bildung will, braucht die bestmögliche Förderung schon vor<br />

der Schule. Der Ausbau vorschulischer Bildung und die Stärkung der individuellen Förderung<br />

im Grundschulbereich ist daher eine bildungspolitische Ausgabe ersten Ranges. Zur besseren<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Kinderbetreuung auszubauen.<br />

Darüber hinaus muss die Lehreraus- und -fortbildung europabezogen erfolgen. Dazu gehören<br />

frühzeitige Praktika in Schulen von Mitgliedstaaten und Lehreraustausch.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Wiederbelebung des „Wandergesellentums“ innerhalb der EU. Es muss<br />

in Zukunft möglich sein, eine Ausbildung z.B. in Polen zu beginnen, in Deutschland fortzuführen<br />

und in Frankreich zu einem qualifizierenden Berufsabschluss zu bringen. Wir fordern,<br />

dass die berufliche Ausbildung deutscher Auszubildender im Ausland gefördert wird. Im Gegenzug<br />

müssen Möglichkeiten für ausländische Auszubildende geschaffen werden, sich in<br />

457


Deutschland ausbilden zu lassen. Dazu ist es notwendig, einen Europapass zu schaffen, der<br />

die erworbenen beruflichen Kompetenzen bestätigt.<br />

Um die Innovationskraft und Produktivität des europäischen Binnenmarktes zu fördern, ist<br />

ein intensiver Austausch hochqualifizierter Arbeitskräfte erforderlich. Europaweite Mobilität<br />

von Arbeitskräften setzt gemeinsame Bildungsstandards voraus. Derzeit ist der europäische<br />

Wissenschaftsbetrieb viel zu starr, intransparent und undurchlässig. So ist es in den meisten<br />

Studienfächern sehr schwer, wenn nicht unmöglich, innerhalb Europas den Studienort zu<br />

wechseln oder einige Semester im Ausland zu studieren und die auswärts erworbene Qualifikation<br />

an der heimischen Universität anerkennen zu lassen. Deshalb strebt die <strong>FDP</strong> die<br />

Einbettung des Hochschulstandortes Deutschland in einen europäischen Hochschulraum an,<br />

dessen System leicht verständlich ist und dessen Abschlüsse kompatibel und damit vergleichbar<br />

sind.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die sofortige Umsetzung des Bolognaprozesses. Wir wollen eine Aufgliederung<br />

von Studiengängen in aufeinander folgende Bausteine (Bachelor und Master) und die<br />

europaweite Anerkennung und Einsetzbarkeit solcher Studienbausteine (Kompatibilisierung<br />

aller Studiengänge). Dazu dient ein europaweites Credit Point Transfer System. Fach- und<br />

Studienortwechsel könnten einheitlich und unkompliziert geregelt werden. Die Hochschulen<br />

sollten der Tatsache, dass Englisch zur allgemeinen Wissenschaftssprache geworden ist, in<br />

den Lehrangeboten stärker Rechnung tragen. Examina sollten in Deutschland in mindestens<br />

zwei Sprachen möglich sein.<br />

Europa muss dynamischster Forschungsraum der Welt werden<br />

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, Europa bis 2010 <strong>zum</strong> dynamischsten<br />

wissensbasierten Forschungsraum zu machen. Das Ziel ist richtig, aber die Anstrengungen<br />

Deutschlands, es zu erreichen, sind zu gering. Statt 3 % des Bruttoinlandsprodukts für Forschung<br />

und Entwicklung auszugeben, liegen die europäischen Ausgaben im Schnitt bei 1,9<br />

%. Wollen die Forschungsminister ihr Ziel erreichen, müssten europaweit 700.000 neue Forscher<br />

eingestellt werden.<br />

Deutschland muss in der Forschungspolitik Motor, nicht Bremsklotz sein. Statt aber deutlich<br />

und ressortübergreifend zu investieren und Forschungsblockaden zu lockern, wird im Forschungsetat<br />

gespart, der Hochschulbau zurückgefahren und ideologische Stoppschilder bei<br />

wichtigen Technologien aufgestellt (z. B. Grüne Gentechnik, Stammzellforschung, Kernfusion).<br />

Die <strong>FDP</strong> im Europäischen Parlament wird sich vehement für die Freiheit der Forschung<br />

einsetzen.<br />

Moderne Forschungspolitik heißt für uns Kombination von Planungssicherheit und Wettbewerb.<br />

Forschungszentren, Hochschulen und Wirtschaft sollen um Fördermittel europaweit<br />

konkurrieren.<br />

Die Inhalte des 7. Forschungsrahmenprogramms werden bereits heute diskutiert. Die <strong>FDP</strong><br />

spricht sich für eine Schwerpunktsetzung bei Biotechnologie, Nanotechnologie, Energieforschung<br />

und Sicherheitsforschung aus. Dabei müssen die im 6. Forschungsprogramm neu<br />

eingeführten Instrumente auf ihre Tauglichkeit überprüft und entbürokratisiert werden.<br />

Die Bundesregierung behindert die gemeinsame europäische Forschung durch ethische Maximalpositionen<br />

in der Stammzellenforschung. Wenn einzelne Länder der Mehrheit im Rat<br />

und im EU-Parlament ihre Standards aufdrücken wollen, werden wir einen europäischen<br />

Konsens bei der Forschung nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner bekommen. Mit<br />

dieser Strategie wird Europa nicht Forschungsregion Nr. 1 in der Welt.<br />

Die europäische Raumfahrtpolitik braucht einen profilierten deutschen Anteil. Dabei wollen<br />

wir eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren<br />

458


(Private-Public-Partnership) und eine Priorität für Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig<br />

volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Deutschland muss innerhalb der ESA und EU-<br />

Raumfahrtpolitik durch aktive Beteiligung eine Führungsrolle übernehmen. Dazu gehören<br />

Erdbeobachtung und Satellitentechnologie, die Mitwirkung an der Internationalen Raumstation<br />

ISS und dem GALILEO-Programm. Auch die extraterrestrische Forschung soll im ESA-<br />

Rahmen fortgesetzt werden.<br />

Die Idee eines gemeinsamen Forschungs- und Hochschulraums Europa ist eine positive<br />

Vision für Studierende und Wissenschaftler. Europa steht in direkter Konkurrenz zu anderen<br />

Forschungsregionen wie den USA oder Asien. Um erfolgreich mithalten zu können, müssen<br />

die Anstrengungen erheblich verstärkt werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

mehr Möglichkeiten, damit unsere Kinder so früh wie möglich spielerisch<br />

Fremdsprachen erlernen<br />

eine Intensivierung der Austauschprogramme<br />

mehr Internationalität in der beruflichen Ausbildung<br />

die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen<br />

ein in der Forschung führendes Europa.<br />

9. Bürokratie in Europa: Wie viel ertragen wir?<br />

Wir Liberalen treten dafür ein, dass Brüssel rechtlich nur dann handeln darf, wenn dadurch<br />

Verzerrungen im Binnenmarkt beseitigt werden. Jede gesetzgeberische Maßnahme der Europäischen<br />

Union muss auf der entsprechenden vertragsgemäßen Grundlage basieren. Die<br />

<strong>FDP</strong> widersetzt sich allen Versuchen einer schleichenden Ausweitung der Gesetzgebungskompetenz.<br />

Darüber hinaus spricht sich die <strong>FDP</strong> dafür aus, die geteilten Zuständigkeiten<br />

innerhalb der Europäischen Union in klare ausschließliche Zuständigkeiten der Europäischen<br />

Union und der Mitgliedstaaten umzuwandeln. Dies begünstigt die Transparenz politischer<br />

Zuständigkeiten und fördert somit das Verantwortungsprinzip für politische Entscheidungen.<br />

Nahezu 80 Prozent aller Bestimmungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene<br />

kommen direkt aus Straßburg/Brüssel oder werden dort maßgeblich mit beeinflusst. Viele<br />

Bürger verstehen die Regelungen nicht mehr. Sie fühlen sich gegängelt und bevormundet<br />

von „Eurokraten“, deren Handeln sie nicht nachvollziehen können. Die <strong>FDP</strong> will deshalb für<br />

Europa eine Politik, die sich möglichst nah am Bürger orientiert. Die <strong>FDP</strong> vertritt mit Nachdruck<br />

das Subsidiaritätsprinzip. Wo der Bürger staatliche Entscheidungen braucht, müssen<br />

diese so nah am Bürger wie möglich getroffen werden: Vorrang hat die Gemeinde, erst dann<br />

folgen das Land, der Bund und die Europäische Union. Die jeweils höhere Entscheidungsebene<br />

darf nur regeln, was die untere Ebene nicht besser regeln kann.<br />

Die Gesetzgebung wurde vergemeinschaftet, die Demokratie nicht im gleichen Maße. Die<br />

Europäische Kommission hat das Initiativrecht, das gewählte Parlament dagegen nicht. Annähernd<br />

1.000 Ausschüsse verhindern Transparenz, verwischen Verantwortlichkeiten und<br />

widersprechen dem Prinzip der Bürgernähe. Der teure Reisezirkus zwischen Straßburg und<br />

Brüssel hindert das Parlament daran, effektiv zu arbeiten. Die <strong>FDP</strong> will, dass das Parlament<br />

ausschließlich in Brüssel angesiedelt wird, um seiner Kontrollaufgabe gerecht werden zu<br />

können. Außerdem wird sich die <strong>FDP</strong> dafür einsetzen, dass das Parlament europaweit an<br />

einem Tag gewählt wird. Die Bürger müssen sich umfassend über Europa informieren können.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Informations- und Kommunikati-<br />

459


onsmöglichkeiten ausgebaut und verbessert werden. So sollte beispielsweise die Recherchemöglichkeit<br />

via Internet einfacher gestaltet werden. Das trägt maßgeblich zur Transparenz<br />

des europäischen Handelns und zur Stärkung der Identifikation der Bürger mit dem gemeinsamen<br />

Europa bei.<br />

Überregulierungen durch Brüssel sind für jeden deutlich spürbar, wie sich an mehreren Beispielen<br />

ablesen lässt: Rauchverbot in Kneipen, Traktorsitzverordnung, Gurkenkrümmung,<br />

Apfelgröße und so weiter.<br />

Alle Rechtsakte müssen in Zukunft mit einem Verfallsdatum versehen werden. Die Wiederauflage,<br />

nicht die Abschaffung der Regulierung sollte künftig begründet werden müssen.<br />

Wenn dieser Ansatz in Brüssel richtig angewendet wird, wird das EU-Recht entbürokratisiert<br />

und von überflüssigen Regelungen entrümpelt. Die europäische Union könnte auf diese<br />

Weise positive Maßstäbe auch für die nationale Gesetzgebung setzen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

eine Beschränkung der Zuständigkeit der Regelungstätigkeit der Europäischen<br />

Union auf die Gebiete, für die sie eine klar zugewiesene Zuständigkeit hat<br />

alle Regelungen in Zukunft mit einem Verfallsdatum zu versehen<br />

die Beendigung des Reisezirkus: Brüssel als alleiniger Standort des Europäischen<br />

Parlaments.<br />

10. Der Landwirt als Unternehmer: Wie wird unsere Landwirtschaft<br />

wettbewerbsfähig?<br />

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzierungsprobleme bei der Osterweiterung<br />

muss die Europäische Agrarpolitik reformiert werden. Die Ursachen der verfehlten Europäischen<br />

Agrarpolitik müssen durch eine marktwirtschaftliche Neuausrichtung beseitigt werden.<br />

Die Europäische Agrarpolitik muss sich künftig stärker an den Prinzipien der Sozialen<br />

Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit orientieren. Um den Landwirten neue Spielräume und<br />

Perspektiven zu geben, müssen sie von bürokratischen Marktregulierungen befreit und damit<br />

wieder zu Unternehmern gemacht werden. Die Landwirte müssen die Chance haben, einen<br />

wesentlichen Teil ihres Einkommens am freien Markt zu erzielen. Dazu müssen die Direktzahlungen<br />

von der Produktion entkoppelt werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich deshalb dafür ein, dass die Landwirte künftig für ihre Leistungen zur Pflege<br />

und Erhaltung der Kulturlandschaft eine Produkt-unabhängige Kulturlandschaftsprämie<br />

erhalten. Dies ermöglicht eine umfassende Reform der europäischen Agrarpolitik: Die bisherigen<br />

Marktregulierungen und Subventionen können im Gegenzug schrittweise entfallen. Mit<br />

der Kulturlandschaftsprämie gewinnen sowohl die Landwirte als auch die Steuerzahler.<br />

Ziel der <strong>FDP</strong> ist eine moderne, leistungsfähige und unternehmerische Landwirtschaft, die<br />

sich offen gegenüber europäischen und internationalen Märkten zeigt.<br />

Darüber hinaus müssen Bürokratieabbau, Transparenz und Planungssicherheit die Ziele<br />

einer Reform der Europäischen Agrarpolitik sein. Wir treten für verlässliche Rahmenbedingungen,<br />

Planungssicherheit und die Stärkung des Vertragsnaturschutzes ein. Die <strong>FDP</strong> setzt<br />

auf die Selbstverantwortung der Wirtschaft und nicht vorrangig auf staatliches Ordnungsrecht.<br />

460


Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

die Einführung einer Kulturlandschaftsprämie<br />

Ausstieg aus den produktionsverzerrenden Marktregulierungen, Exportsubventionen<br />

und aus produktabhängigen Stützungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />

die Entlastung und die Schaffung größerer Freiräume für die landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer.<br />

11. Wie viel Verbraucherschutz braucht Europa und wo bleibt der mündige<br />

Bürger?<br />

Verbraucherpolitik entscheidet sich am Markt. Die europäischen Verbraucher steuern durch<br />

ihr Nachfrageverhalten das Angebot und damit die Produktion bzw. den Im- und Export von<br />

Gütern und Dienstleistungen.<br />

Das Verbrauchervertrauen in Europa muss gefestigt werden. Es hängt maßgeblich von einem<br />

verlässlichen politischen Rahmen ab, der faire Marktbedingungen und einen gesetzlichen<br />

Ordnungsrahmen sicherstellt. Gesundheit und Sicherheit müssen in allen Politikfeldern<br />

angemessen berücksichtigt werden. Überreglementierungen sind kontraproduktiv. Sie sind<br />

teuer, zeitaufwendig und bürokratisch und verunsichern den Verbraucher. Was europäische<br />

Verbraucher brauchen, sind konkrete Produktinformationen. Deshalb ist eine differenzierte<br />

Ausgestaltung einer marktorientierten Informationspolitik notwendig.<br />

Die Europäische Kommission darf für eine effektive und marktkonforme Verbraucherpolitik<br />

ausschließlich die Rahmenbedingungen setzen und klare Aufgaben für die jeweils zuständigen<br />

staatlichen bzw. nationalen Stellen definieren.<br />

Aufgabe der Unternehmen in Europa ist es, rechtzeitig, eindeutig und in angemessener Form<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen. Werbeverbote lehnen Liberale ab. Populistische<br />

Scheinlösungen führen hier nicht weiter, sondern nur zur Herrschaft der Bürokratie über den<br />

Markt. Statt dirigistischer Vorgaben wollen Liberale eine wirksame Selbstregulierung, die<br />

klare bindende Selbstverpflichtungen gegenüber dem Verbraucher umfasst, laufend aktualisiert<br />

und entsprechend durchgesetzt wird. Sie ist prinzipiell besser als jegliche Art staatlicher<br />

Eingriffspolitik.<br />

Liberale setzen auf die Harmonisierung der Verbraucherpolitik in der EU und eine Intensivierung<br />

der Zusammenarbeit der Behörden über einzelstaatliche Grenzen hinaus. Nationale<br />

Verbraucherpolitik muss integraler Bestandteil einer europäischen Verbraucherpolitik werden.<br />

Denn nationale Krisenpläne wie z.B. in der Umwelt- und Landwirtschaftspolitik allein<br />

reichen nicht aus, um Schaden vom europäischen Verbraucher abzuwenden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

die Überreglementierung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes zu<br />

beseitigen<br />

eine Verbraucherpolitik, die von einem mündigen Bürger ausgeht<br />

die bürokratische Gängelung der Hersteller, übertriebene ökologische Auflagen<br />

sowie zusätzliche nationale oder regionale Pflichtstandards zu beseitigen.<br />

461


12. Umwelt: Wie halten wir Europa sauber?<br />

Unsere Kinder sind darauf angewiesen, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten.<br />

Umweltverschmutzung macht nicht an Landesgrenzen halt. Deswegen setzt sich die <strong>FDP</strong> für<br />

eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung auch in Europa ein, die ökologische Belastungen<br />

weiter reduziert und die Ressourcenproduktivität erhöht. Für effizienten Umweltschutz<br />

sind moderne marktwirtschaftliche Mechanismen zielführend.<br />

Die <strong>FDP</strong> tritt für anspruchsvolle europaweit verbindliche Umweltstandards ein, die in allen<br />

Mitgliedstaaten streng kontrolliert werden müssen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.<br />

Wir sind gegen eine ausufernde und sinnlose europäische Ökobürokratie, die den Mitgliedstaaten<br />

aufgezwungen wird. Das Subsidiaritätsprinzip muss auch im Bereich der Umweltpolitik<br />

konsequent eingehalten werden. Die <strong>FDP</strong> steht für eine Umweltpolitik, in deren<br />

Mittelpunkt der Mensch steht.<br />

Die EU-Osterweiterung stellt sich für die <strong>FDP</strong> auch als eine gewaltige Chance für den Umweltschutz<br />

dar. In den bisherigen Mitgliedstaaten ist bereits ein hohes Maß an Umweltschutz<br />

erreicht. Unabhängig davon, dass die Weiterentwicklung von Standards auch zukünftig eine<br />

ständige Aufgabe bleibt, ist festzustellen, dass eine weitere Perfektionierung der Standards<br />

mit immer höheren Kosten verbunden sein wird. Der damit erreichte zusätzliche Umwelterfolg<br />

dürfte eher begrenzt sein. Umgekehrt gibt es in den Beitrittsländern viele Regionen, in<br />

denen mit relativ wenig Aufwand ein großer Umwelterfolg erreicht werden kann. Vor diesem<br />

Hintergrund ist es sinnvoll, den Unternehmen, die in den bisherigen Mitgliedstaaten den EU-<br />

Standard einhalten, zu ermöglichen, darüber hinausgehende nationale Verpflichtungen auch<br />

durch umweltfördernde Projekte in den Beitrittsländern zu erbringen. Diesen Vorschlag gilt<br />

es weiterzuentwickeln, um grenzüberschreitende Umweltauswirkungen analog zur Klimapolitik<br />

in der EU effizient zu reduzieren. Einheitliche europäische Standards können so schnell<br />

und kostengünstig auch in den Beitrittsstaaten erreicht werden.<br />

Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten übergreifend<br />

im Hochwasserschutz zusammenarbeiten. Analog zu den Regelungen der Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie tritt die <strong>FDP</strong> für ein flussgebietsbezogenes Hochwassermanagement<br />

ein. Dabei sollen in gemeinsamen Hochwasserschutzkonferenzen alle Flussanrainerstaaten<br />

gemeinsam Lösungen entwickeln.<br />

Eine durchschlagende Verminderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen ist nur<br />

durch eine konsequente Nutzung vorhandener und die Entwicklung weiterer ökologischer<br />

Verbesserungspotenziale aller Verkehrsträger realistisch. Alle Verkehrsträger mit ihren spezifischen<br />

Vorteilen müssen zu einem attraktiven, umweltschonenden und sicheren Gesamtsystem<br />

vernetzt werden. Für eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich<br />

liefern unter anderem die Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie vielversprechende<br />

Ansätze. Auch der Verkehrssektor muss in den Handel mit CO2-Zertifikaten einbezogen<br />

werden. Nicht zuletzt im Hinblick auf faire Wettbewerbsbedingungen aller Verkehrsträger tritt<br />

die <strong>FDP</strong> für steuerliche Gleichbehandlung ein. Die <strong>FDP</strong> drängt auf die Einführung der europaweiten<br />

Besteuerung des Flugbenzins mit dem Ziel einer weltweiten Lösung.<br />

Eine konsequente Verringerung der Treibhausgasemissionen ist im Interesse des Erdklimas<br />

geboten. Klimaschutz ist auch auf europäischer Ebene weiter voranzutreiben. Um verbindliche<br />

und anspruchsvolle klimapolitische Ziele zu erreichen verlangt eine nachhaltige Klimapolitik,<br />

dass pro eingesetztem Euro soviel Treibhausgase wie möglich vermieden werden. Die<br />

<strong>FDP</strong> begrüßt grundsätzlich die europäischen Richtlinien für den Handel mit Emissionszertifikaten<br />

für Treibhausgase und für die Anrechnung von Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten<br />

mit Nicht-EU-Staaten. Die Chancen, die über den Clean-Development-<br />

Mechanismus für erneuerbare Energien geschaffen werden, müssen entschlossen genutzt<br />

werden. Die Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls ist dabei kein Selbst-<br />

462


zweck. Die <strong>FDP</strong> ist jedoch davon überzeugt, dass deren Einsatz die Erreichung des klimapolitischen<br />

Ziels bei gleichzeitiger Minimierung der Kosten am besten garantiert.<br />

Für eine erfolgreiche internationale Klimapolitik ist das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls von<br />

entscheidender Bedeutung. Daher ist es eine zentrale Aufgabe für die EU im Rahmen einer<br />

gemeinsamen Strategie in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel der Ratifikation des Kyoto-Protokolls<br />

durch weitere Länder.<br />

In der Chemikalienpolitik gilt es, für Mensch und Umwelt Sicherheit zu gewährleisten. Hierfür<br />

müssen rationale und wirksame sowie möglichst einfache und praktikable Regelungen gefunden<br />

werden. Zugleich darf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen<br />

Chemiewirtschaft nicht unnötig beeinträchtigt werden. Es gilt zu verhindern, dass sich die<br />

chemische Industrie in Länder verlagert, die niedrigere Umweltschutzanforderungen haben.<br />

Den Wettbewerb zwischen den Energieträgern stärken<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich auch auf europäischer Ebene für einen umweltverträglichen Energiemix<br />

ein, der sich im fairen Wettbewerb der verschiedenen Energieträger untereinander herausbilden<br />

muss. Sowohl die herkömmlichen Energien als auch die erneuerbaren Energien sollen<br />

miteinander konkurrieren.<br />

In der Energiepolitik hat sich der Wettbewerb als Ordnungsprinzip bewährt. Er ist auch das<br />

geeignete Instrument, um künftigen Herausforderungen im europäischen Rahmen zu begegnen.<br />

Daher lehnt die <strong>FDP</strong> die weitere Subventionierung der Steinkohleförderung, die auch im Widerspruch<br />

zu den im Kyoto-Protokoll eingegangen Verpflichtungen und den angeblichen Zielen<br />

der Öko-Steuer steht, ab. Die Steinkohleförderung verteuert die Energiekosten der Wirtschaft,<br />

benachteiligt umweltfreundlichere Energieträger wie das Erdgas, stellt ein unnötiges<br />

Handelshemmnis dar und ist zudem ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft.<br />

Im Bereich der erneuerbaren Energien spricht sich die <strong>FDP</strong> gegen nationale Alleingänge<br />

aus. Feste Abnahme- und Vergütungspflichten für Netzbetreiber, wie sie in Deutschland im<br />

EEG vorgeschriebenen sind, nutzen der Umwelt wenig und kosten viel. Die <strong>FDP</strong> setzt sich<br />

daher für eine ideologiefreie, marktkonforme Gestaltung des Emissionshandels bei der Umsetzung<br />

der europäischen ET-Richtlinie ein.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

Umweltschutz mit marktwirtschaftlichen Mitteln<br />

Anstrengungen der EU, damit das Kyoto-Protokoll endlich in Kraft treten<br />

kann<br />

eine vernunftgeleitete Chemikalienpolitik.<br />

13. Bürgerrechte und innere Sicherheit: Wie kann Europa beides<br />

gewährleisten?<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen<br />

Union ein, der dem Bürger sein Recht zur freien Bewegung, Mobilität und Achtung<br />

der Privatsphäre in der Politik der inneren Sicherheit gewährt.<br />

463


Grundrechte in Europa durchsetzen<br />

Die Grund- und Menschenrechte der Bürger werden durch die Europäische Charta der<br />

Grundrechte besser gegen Handeln europäischer Institutionen wie Europol geschützt. Die<br />

<strong>FDP</strong> möchte, dass die Bürger sich direkt auf die Europäische Charta der Grundrechte berufen<br />

können und fordert daher ihre rechtliche Verbindlichkeit, wie sie auch im Verfassungsentwurf<br />

des Konvents durch Integration in Teil 2 des Entwurfs vorgesehen ist.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, dass die Durchsetzung des Rechtsschutzes in der Europäischen Union verbessert<br />

und der Europäische Gerichtshof so ausgebaut wird, dass er die neuen Aufgaben<br />

effektiv wahrnehmen kann.<br />

Kriminalität und Terrorismus machen nicht Halt an nationalen Grenzen. Mit der Osterweiterung<br />

steht die Europäische Union vor neuen Herausforderungen: Eine größere europäische<br />

Außengrenze, der notwendige Umbau der Rechtssysteme in den neuen Mitgliedstaaten,<br />

Ausbau der europäischen Handlungsmöglichkeiten beim Vorgehen gegen grenzüberschreitende<br />

Kriminalität und Terrorismus und Schutz der Rechte der Bürger gegen staatliches<br />

Handeln.<br />

Mehr gemeinsame Justiz- und Innenpolitik<br />

Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz- und Innenpolitik muss in der Europäischen<br />

Union verbessert werden. Internationalem Terrorismus und Kriminalität kann nur durch gestärkte<br />

europäische Handlungsmöglichkeiten begegnet werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert deshalb grundsätzlich Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen<br />

Union und unterstützt die weitgehende Aufgabe der bisherigen intergouvernementalen<br />

Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Asyl- und Flüchtlingspolitik, der Visagewährung,<br />

der Zuwanderung, der Sicherung der europäischen Außengrenzen zugunsten der Gemeinschaftsmethode,<br />

wie sie vom Verfassungskonvent im Entwurf eines Verfassungsvertrags<br />

vorgesehen wird.<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich für eine einheitliche EU-weite Regelung des Asylrechts auf der Grundlage<br />

der Genfer Flüchtlingskonvention ein. Grundlage hierfür sollen das Asylrecht und die<br />

Rechtswegegarantie sein. Die <strong>FDP</strong> setzt sich außerdem dafür ein, die überaus bürokratischen<br />

Erfordernisse der Arbeitserlaubnis abzuschaffen. Diejenigen, die sich auf rechtlicher<br />

Grundlage innerhalb der Europäischen Union aufhalten, haben auch das Recht, eine bezahlte<br />

Arbeit aufzunehmen.<br />

Zur Sicherung der europäischen Außengrenzen ist eine europäische Grenzpolizei notwendig,<br />

an der sich die Mitgliedstaaten beteiligen werden. Die <strong>FDP</strong> fordert einen schnellen Aufbau<br />

der Grenzpolizei zur Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union mit guter<br />

Ausstattung und Ausbildung zur Bewältigung der auch schwierigen menschlichen Situationen.<br />

Dem Bundesgrenzschutz kommt für den Beitrag Deutschlands dabei eine wichtige Aufgabe<br />

zu.<br />

Mit der Osterweiterung und der Verlagerung der Außengrenzen nach Osten rückt Deutschland<br />

in eine geographisch zentrale Lage. Der europäische Binnenmarkt mit dem freien Verkehr<br />

von Waren und Personen bringt dem deutschen Wirtschaftsexport große Zukunftsperspektiven<br />

und die Menschen näher zueinander. Damit es bald keine Binnengrenzen mehr<br />

gibt, muss <strong>zum</strong> Ausgleich des Wegfalls der bisherigen Grenzkontrollen der Schengenmechanismus<br />

greifen, der einen umfassenden Datenaustausch, einheitliche Visaregelungen<br />

und funktionierende Kontrollen im bisher grenznahen Bereich vorsieht. Die <strong>FDP</strong> fordert, die<br />

neuen Mitgliedstaaten beim Aufbau der technischen und personellen Voraussetzungen zur<br />

Sicherung des Schengenraums zu fördern und die Kontrolle des Umgangs mit den Daten zu<br />

verbessern.<br />

464


Eine besonders verwerfliche Form der grenzüberschreitenden Kriminalität ist der Menschenhandel,<br />

besonders von Mädchen und Frauen. Bei diesem Sklavenhandel des 21. Jahrhunderts<br />

werden auch schon Minderjährige zur Prostitution gezwungen. Ursachen für diese unwürdige<br />

und entwürdigende Kriminalitätsform sind der große Profit in Milliardenhöhe und das<br />

Wohlstandsgefälle, häufig die existenziellen Nöte der Frauen. Die <strong>FDP</strong> fordert ein umfassendes<br />

europäisches Konzept gegen den Menschenhandel, von der Aufklärung über die menschenverachtenden<br />

Praktiken der Menschenhändler, über grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

bis zu Zeugenschutzprogrammen für die Opfer, damit sie sicher genug sind, um<br />

als Zeuginnen im Prozess gegen Menschenhändler auszusagen.<br />

Einheitliche Standards <strong>zum</strong> Schutz der Grundrechte<br />

Auch die Justiz muss in der erweiterten Europäischen Union intensiver zusammenarbeiten.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert Mehrheitsentscheidungen in der Innen- und Justizpolitik. Eine Europäische<br />

Staatsanwaltschaft mit Leitungsbefugnis gegenüber der europäischen Polizei Europol muss<br />

geschaffen werden und in der Europäischen Union die Ermittlungen koordinieren. Für die<br />

weitere europäische Integration in diesem Bereich müssen einheitliche rechtsstaatliche<br />

Standards und Rechtsschutzgarantien in der Europäischen Union geschaffen werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert, dass der Europäische Haftbefehl dringend nachgebessert wird. Zunächst<br />

müssen einheitliche Mindeststandards zur Achtung der Rechte des Bürgers geschaffen werden,<br />

bevor mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung die Auslieferung auch deutscher<br />

Staatsangehöriger in Mitgliedstaaten mit vollkommen anderen Rechtsordnungen erfolgen<br />

kann.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

dass der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen<br />

Union dem Bürger sein Recht zur freien Bewegung, Mobilität und Achtung der<br />

Privatsphäre in der Politik der inneren Sicherheit gewährt<br />

dass die Durchsetzung des Rechtsschutzes in der Europäischen Union verbessert<br />

und der Europäische Gerichtshof so ausgebaut wird, dass er die neuen<br />

Aufgaben effektiv wahrnehmen kann<br />

einen schnellen Aufbau der Grenzpolizei zur Sicherung der Außengrenzen der<br />

Europäischen Union mit guter Ausstattung und Ausbildung zur Bewältigung<br />

der auch schwierigen menschlichen Situationen. Dem Bundesgrenzschutz<br />

kommt für den Beitrag Deutschlands dabei eine wichtige Aufgabe zu<br />

die neuen Mitgliedstaaten beim Aufbau der technischen und personellen Voraussetzungen<br />

zur Sicherung des Schengenraums zu fördern<br />

ein umfassendes europäisches Konzept gegen den Menschenhandel, von der<br />

Aufklärung über die menschenverachtenden Praktiken der Menschenhändler,<br />

über grenzüberschreitende Zusammenarbeit bis zu Zeugenschutzprogrammen<br />

für die Opfer, damit sie sicher genug sind, um als Zeuginnen im Prozess gegen<br />

Menschenhändler auszusagen<br />

dass die Europäische Staatsanwaltschaft Leitungsbefugnis gegenüber der europäischen<br />

Polizei Europol hat. Für die weitere europäische Integration in diesem<br />

Bereich müssen einheitliche rechtsstaatliche Standards und Rechtsschutzgarantien<br />

in der Europäischen Union geschaffen werden<br />

dass der Europäische Haftbefehl dringend nachgebessert wird und die Rechte<br />

der Bürger besser beachtet und durchgesetzt werden können.<br />

465


14. Außenpolitik und Entwicklungspolitik: Wie macht Europa die Welt sicherer<br />

und gerechter?<br />

Die <strong>FDP</strong> streitet für eine werteorientierte europäische Außenpolitik. Grundlage ist dabei eine<br />

den Menschenrechten und der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und Sozialen Marktwirtschaft<br />

sowie eine dem Ausgleich zwischen Süd und Nord verpflichtete Politik.<br />

Die EU muss auf internationale Konflikte schnell und gemeinsam reagieren<br />

Europa muss in der Lage sein, in Konfliktfällen schnell, gemeinsam und flexibel zu reagieren.<br />

Ziel ist es, durch wirksam vorbeugende Diplomatie Konflikte zu vermeiden. Bündnisfähigkeit<br />

- sowohl im Rahmen der NATO als auch in einer sich mehr und mehr der Sicherheits- und<br />

Verteidigungsdimension öffnenden Europäischen Union - ist für die <strong>FDP</strong> unverzichtbarer Teil<br />

deutscher Staatsraison. Jegliche Renationalisierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

in Europa im Allgemeinen und Deutschlands im Besonderen würde einen unverantwortlichen<br />

Rückschritt bedeuten. Sie kommt für die <strong>FDP</strong> nicht in Frage. Deshalb lehnen wir den sog.<br />

"deutschen Weg" sowohl als Politikentwurf als auch als Ausdruck vermeintlich gestärkten<br />

deutschen Selbstbewusstseins in der internationalen Politik ab. Der Bezugsrahmen deutscher<br />

Außenpolitik sind und bleiben die europäische Integration und die nordatlantische Allianz<br />

sowie OSZE und Vereinte Nationen als Systeme kooperativer Sicherheit in Europa und<br />

in der Welt. Die <strong>FDP</strong> tritt für einen eigenen ständigen Sitz für die Europäische Union im Sicherheitsrat<br />

der Vereinten Nationen ein.<br />

Der Krieg im Irak hat gezeigt, wie leicht Europa in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

auseinander fallen kann. Dies wird sich erst dann ändern, wenn Europa bereit<br />

ist, nicht nur für Wohlstand, sondern auch für Sicherheit in Europa und in seinen Nachbarregionen<br />

selbst Verantwortung zu übernehmen.<br />

Deshalb fordert die <strong>FDP</strong> mutige Schritte in Richtung der Weiterentwicklung der Gemeinsamen<br />

Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungspolitik. Langfristig sollte dies auch gemeinsame europäische Streitkräfte unter<br />

einheitlichem Oberbefehl beinhalten. Voraussetzung hierfür ist sowohl eine Vertiefung der<br />

rüstungspolitischen Zusammenarbeit als auch eine wirkliche systematische Arbeitsteilung im<br />

EU-Rahmen. Einen europäischen Rüstungsexport in Staaten, die Menschenrechtsverletzungen<br />

begehen, darf es nicht geben.<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt die Entwicklung einer eigenen europäischen Sicherheitsstrategie durch den<br />

Generalsekretär des Rates und Hohen Vertreter der GASP, Javier Solana. Dabei geht es der<br />

<strong>FDP</strong> nicht um die Abkopplung von unseren nordamerikanischen Partnern, sondern um die<br />

Verbesserung der Fähigkeiten der Europäer zur gleichberechtigten Zusammenarbeit mit den<br />

USA. Die technologische Lücke zwischen Europa und den USA im Bereich Verteidigungsfähigkeit<br />

und strategischer Aufklärung ist derzeit nicht zu schließen, sie muss aber weitest<br />

möglich verringert werden.<br />

Europa kann international nur handeln und mit einer Stimme sprechen, wenn das Einstimmigkeitsprinzip<br />

aufgegeben wird. Die Außenvertretung der Europäischen Union muss durch<br />

eine Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen verbessert werden. Auch nach dem<br />

Scheitern der Regierungskonferenz im Dezember 2003 hält die <strong>FDP</strong> an Ihrer Forderung<br />

nach einem Europäischen Außenminister, unterstützt durch einen eigenen Auswärtigen<br />

Dienst, fest.<br />

Für die Liberalisierung des Welthandels<br />

Die <strong>FDP</strong> verfolgt auch auf internationaler Ebene eine Politik der Öffnung der Märkte und der<br />

Liberalisierung. Die Stärkung des Freihandels durch den weiteren Abbau von Zöllen und<br />

anderen Behinderungen begünstigt den Wettbewerb und schafft wirtschaftliche Freiräume für<br />

466


alle. Zukunftsorientierte Handelspolitik beruht insbesondere auf den Prinzipien der Nichtdiskriminierung<br />

und Meistbegünstigung. Die Handelsliberalisierung muss ganz oben auf der<br />

Agenda bleiben.<br />

Bilaterale Verträge sind keine Lösung. Gerade für die ärmsten Länder ist es von entscheidender<br />

Bedeutung, nicht auf bilaterale Handelsabkommen angewiesen zu sein. Die Bemühungen<br />

um weiter gehende institutionelle Reformen der Welthandelsrunde (WTO) als Organisation<br />

und Verhandlungsforum müssen deshalb nach dem Scheitern der Verhandlungen in<br />

Cancun verstärkt fortgesetzt werden. Dazu gehören höhere Effizienz, Transparenz und eine<br />

bessere Einbindung der Parlamente, z.B. in Form einer Parlamentarischen Versammlung bei<br />

der WTO. Die <strong>FDP</strong> wird sich darüber hinaus massiv für die Integration der Wettbewerbspolitik<br />

in das WTO-Regelwerk einsetzen. Ziel muss es sein, mittelfristig Wettbewerbspolitik als<br />

neuen Teil der WTO-Überprüfungsmechanismen zu etablieren und langfristig zu einem<br />

Rahmen gemeinsamer Wettbewerbsregeln und zu einer globalen Wettbewerbsordnung unter<br />

dem Dach der WTO zu kommen.<br />

Die <strong>FDP</strong> lehnt es ab, Sozial- und Umweltstandards zur allein gültigen Voraussetzung für die<br />

Teilnahme am Welthandel zu machen. Das schadet den ärmeren Ländern, da es sie hindert,<br />

ihre Wettbewerbsvorteile auszuspielen. Die Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards<br />

ist Aufgabe der jeweiligen Staaten. Sie müssen dafür sorgen, dass internationale Vereinbarungen<br />

und Standards in ihren eigenen Ländern eingehalten werden. Die <strong>FDP</strong> lehnt es ab,<br />

Firmen dafür in Haftung zu nehmen, wenn sie sich an nationale Gesetze halten, obwohl diese<br />

internationalen Mindeststandards widersprechen. So können z.B. Firmen nicht dafür haftbar<br />

gemacht werden, dass Gewerkschaften in China verboten sind. Die <strong>FDP</strong> begrüßt aber<br />

ausdrücklich die freiwilligen Selbstverpflichtungen vieler multinationaler Firmen im Bereich<br />

der Menschenrechte und der Kernarbeits- und Sozialnormen. Eine Sondersteuer auf Devisentransaktionen<br />

– die so genannte „Tobin-Steuer“ – lehnt die <strong>FDP</strong> ab.<br />

Die Herausforderungen der WTO und die EU-Osterweiterung müssen durch marktwirtschaftliche<br />

Reformen der Europäischen Agrarpolitik begleitet werden. Die WTO-Runde hat sich im<br />

Agrarbereich durch den Beschluss <strong>zum</strong> Abbau der Exportstützungen, zur Erleichterung des<br />

Marktzugangs und zu einem Umbau der internen Stützmaßnahmen weitgehend festgelegt.<br />

Die Industrieländer, vor allem die Europäische Union, USA und Japan, müssen sich beim<br />

Abbau von Zöllen, Subventionen und anderen Handelshemmnissen, insbesondere bei landwirtschaftlichen<br />

Produkten und im Textilbereich, noch stärker bewegen. Die <strong>FDP</strong> fordert einen<br />

konkreten Zeitplan für das Ende der Handelshemmnisse und Marktregulierungen, die<br />

den Markt erheblich und besonders zu Lasten der Entwicklungsländer verzerrt haben.<br />

Der Abbau des Wohlstandsgefälles zwischen den Ländern des Nordens und des Südens ist<br />

eine wichtige Voraussetzung für eine sichere und stabile Welt.<br />

Mehr Handel und verbesserter Marktzugang für Entwicklungsländer sind die wirkungsvollste<br />

Entwicklungshilfe. Wettbewerb und freier Welthandel sind die Grundlage für Wohlstand in<br />

allen Ländern der Welt. Freier Handel ist die Lösung<br />

– nicht das Problem.<br />

Liberale Entwicklungspolitik setzt auf Kreativität, Kraft und Verantwortung der Menschen und<br />

will jedem Einzelnen größtmögliche Chancen ermöglichen. Dazu müssen Menschenrechte,<br />

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie persönliche und wirtschaftliche Freiheit durchgesetzt<br />

werden. Nur so kann die Armut in den Entwicklungsländern nachhaltig bekämpft werden.<br />

Wichtig gerade für die armen Länder sind auch Investitionsschutz-Abkommen: Investoren<br />

benötigen Rechtssicherheit, wenn sie Unternehmen, Infrastruktur oder Bildungseinrichtungen<br />

aufbauen und damit Arbeitsplätze und Einkommen in einem armen Land schaffen.<br />

Liberale Außen- und Entwicklungspolitik setzt auch international weiter auf die Stärke des<br />

Rechts vor dem Recht des Stärkeren. Deswegen will sie die Vereinten Nationen und deren<br />

Unterorganisationen fortentwickeln und stärken. Die Weltbank soll sich wieder auf ihre ent-<br />

467


wicklungspolitischen Aufgaben konzentrieren und der Internationale Währungsfonds IWF auf<br />

seine klassischen währungspolitischen Ziele. Gerade beim IWF müssen kurzfristige politische<br />

Überlegungen einzelner Anteilseigner stärker zurücktreten, damit Stabilitäts- und<br />

Wachstumsorientierung wieder wichtiger werden.<br />

Die Entwicklungsländer stehen aber auch selbst in der Verantwortung durch den Aufbau von<br />

Demokratie, Marktwirtschaft und funktionierender Rechtssysteme eine Entwicklung ihrer<br />

Länder zu ermöglichen. Die EU soll durch Zugeständnisse im Handelsbereich und Entwicklungshilfe<br />

die Chance zur Entwicklung geben. Die Chance muss aber auch wahrgenommen<br />

werden. Leider gehört es zur Realität der Entwicklungspolitik, dass viele Entwicklungschancen<br />

nach wie vor durch korrupte, autoritäre Regime verspielt werden. Die EU muss klarer als<br />

bisher machen, dass sie nicht bereit ist solche Regime durch Entwicklungszusammenarbeit<br />

zu unterstützen.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert:<br />

den Aufbau gemeinsamer europäischer Streitkräfte unter gemeinsamem Oberbefehl<br />

die Einführung des Mehrheitsprinzips für Entscheidungen im Rahmen der<br />

GASP<br />

den Aufbau eines europäischen diplomatischen Dienstes<br />

dass die Bemühungen um weiter gehende institutionelle Reformen der Welthandelsrunde<br />

(WTO) als Organisation und Verhandlungsforum nach dem<br />

Scheitern der Verhandlungen in Cancun verstärkt fortgesetzt werden<br />

einen konkreten Zeitplan der WTO für das Ende von Handelshemmnissen und<br />

Marktregulierungen, die den Markt erheblich und besonders zu Lasten der Entwicklungsländer<br />

verzerrt haben<br />

dass die europäische Entwicklungshilfe an die Einhaltung der Menschenrechte<br />

und Good Governance in den Empfängerländern geknüpft wird<br />

ein klares Bekenntnis zur sicherheitspolitischen Dimension innerhalb der historischen<br />

Verbindung zwischen Europa und Amerika.<br />

Europa von Generation zu Generation<br />

Europa lag 1945 in Schutt und Asche. Nach der harten Arbeit des Wiederaufbaus und durch<br />

die europäische Integration sind wir zu einem in unserer Geschichte nie da gewesenen<br />

Wohlstand, zu Frieden und Freiheit gekommen. Das ist vor allem das Verdienst der älteren<br />

Generation. Ihre Leistungen zu bewahren und auszubauen ist die Pflicht der Jüngeren.<br />

Deshalb kämpft die <strong>FDP</strong> für ein liberales Europa:<br />

468<br />

- für ein Europa der Freiheit:<br />

Freiheit und gemeinsame Werte haben Vorrang. Sie dürfen sich nicht auf die Erwähnung<br />

in der Grundrechtecharta beschränken, sondern müssen den Geist der gesamten<br />

Verfassung bestimmen. Europa muss geprägt sein von einem Wettbewerb<br />

zwischen den Mitgliedstaaten um die besten Politikkonzepte statt zwanghafter Einheitslösungen<br />

aus Brüssel.


- für ein Europa des Friedens:<br />

Europa muss seine Rolle in der Welt aktiv wahrnehmen. Dazu ist eine gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik der EU dringend erforderlich.<br />

- für ein Europa der Bürger:<br />

Europa braucht Bürgernähe, Deregulierung und weniger Bürokratie sowie eine<br />

größtmögliche Transparenz der Entscheidungsprozesse. Das Subsidiaritätsprinzip<br />

muss dabei strikt eingehalten werden ("soviel dezentral wie möglich, so wenig zentral<br />

wie nötig").<br />

- für ein Europa des Marktes:<br />

Europa braucht eine Soziale Marktwirtschaft unter fairen Bedingungen.<br />

- für ein Europa der Stabilität:<br />

Markenzeichen Europas muss eine stabile Währung sein.<br />

Sie können Europa besser machen: Wählen Sie uns!<br />

Die <strong>FDP</strong> wird im Europaparlament für eine freie demokratische Europäische Union kämpfen.<br />

Für dieses Europa der Freiheit steht nur die <strong>FDP</strong>.<br />

469


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes<br />

(Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Art.<br />

79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:<br />

Artikel 1<br />

Nach Artikel 109 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt<br />

Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das<br />

zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl I. S. 2863) geändert worden ist, wird folgender<br />

Artikel 109 a eingefügt:<br />

Artikel 109 a<br />

Staatsdefizit, Schuldenstand<br />

Bund und Länder haben jeweils auf der Grundlage ihrer Haushaltspläne den für das Verhältnis<br />

zwischen dem öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt maßgeblichen Wert von<br />

3 Prozent einzuhalten mit dem Ziel, mindestens einen Haushaltsausgleich spätestens <strong>zum</strong><br />

31.12.2010 zu erreichen. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem<br />

Bruttoinlandsprodukt darf den Wert von 60 Prozent nicht überschreiten.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres in Kraft.<br />

Berlin, den 22. September 2004<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Die Vorschrift dient der verfassungsrechtlichen Absicherung und zur Umsetzung der sich aus<br />

dem Maastricht-Vertrag ergebenden Regelungen zur Defizit- und Schuldenbegrenzung.<br />

Bei der Begrenzung der Defizite auf 3 Prozent und der Schulden auf 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes<br />

hat es in der jüngeren Vergangenheit vielfach Abweichungen durch einzelne<br />

Mitgliedstaaten gegeben. Die Vorgaben des EG-Vertrages und des europäischen Stabilitätspaktes<br />

sind für die EU-Länder zwar rechtlich verbindlich, jedoch besteht keine Möglichkeit,<br />

den betreffenden Mitgliedstaat bei Nichteinhaltung vor dem Europäischen Gerichtshof zu<br />

verklagen. Eine Klagemöglichkeit speziell im Hinblick auf die Verpflichtung zur Vermeidung<br />

übermäßiger öffentlicher Defizite ist ausgeschlossen (siehe ex-Art. 104c Abs. 10 des Vertrags<br />

von Maastricht). Die weitergehende Verpflichtung, nämlich die öffentlichen Haushalte<br />

nahezu auszugleichen oder sogar einen Überschuss zu erzielen, ist ebenfalls nicht einklagbar.<br />

Es bestehen zwar entsprechende Überwachungs- und Sanktionsverfahren, doch hat die<br />

Vergangenheit gezeigt, dass viele Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume sich als<br />

Schwachstellen erwiesen haben, um auf Dauer eine ausreichend strenge Kontrolle stattfinden<br />

zu lassen und die im Vertrag von Maastricht formulierten Ziele zu erreichen.<br />

442


10.10 Beitrittsverhandlungen der Europäischen<br />

Union mit der Türkei<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 25. Oktober 2004<br />

Die EU-Kommission hat für Beitrittsverhandlungen mit der Türkei plädiert und im Charakter<br />

als ergebnisoffen beschrieben. Diesem Vorschlag schließt sich die <strong>FDP</strong> an. Sie nimmt die<br />

Kommission beim Wort.<br />

Es geht gegenwärtig nicht um einen Beitritt, sondern nur um eine Entscheidung über Beitrittsverhandlungen.<br />

Dabei sollte es bleiben. Erst am Schluß von Verhandlungen kann die<br />

Entscheidung über die Aufnahme, die Ablehnung oder auch eine differenzierte Position stehen.<br />

Die Europäische Union ist in ihrer gegenwärtigen Verfassung nicht aufnahmefähig und die<br />

Türkei ist in ihrer gegenwärtigen Verfassung nicht beitrittsfähig. Die Europäische Union würde<br />

sich nach den Beitritten der mittel- und osteuropäischen Staaten überfordern. Die Türkei<br />

hat auch ausweislich des Berichts noch genügend in der gesellschaftlichen Durchsetzung<br />

und wirklichen Realisierung der bisher eingeleiteten Reformen zu tun: der Schutz von Minderheiten,<br />

die Religionsfreiheit, der Vorrang des Zivilen vor dem Militärischen, die Hinweise<br />

auf Folter.<br />

Sorgfältiges Verhandeln und ein Monitoring, das auch die Parlamente der Mitgliedsstaaten<br />

einbezieht, sind notwendig. Politisches Ziel muß es sein, eine Situation zu schaffen, die weitere<br />

Reformprozesse in der Türkei anstößt, aber eben auch endlich die europäischen Gesellschaften<br />

einbezieht.<br />

470


10.11 EU-Beitritt der Türkei<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.Mai 2003<br />

1. Europa ist der Raum der Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Europa ist verbunden mit<br />

Werten, die zwar maßgeblich von den christlichen Religionen mitgeprägt worden sind,<br />

die sich aber gegen keine anderen religiösen Überzeugungen richten. Europa ermöglicht<br />

und verträgt deshalb die Vielfalt privater und persönlicher religiöser Bekenntnisse. Europa<br />

steht für eine Haltung und nicht für eine Religion.<br />

2. Der gegenwärtig diskutierte Verfassungsentwurf für die Europäische Union soll die EU<br />

weiter vertiefen. Das verlangt von den Mitgliedsstaaten Verzicht auf staatliche Souveränitätsrechte,<br />

damit wirkliche europäische Politik möglich wird. Die Türkei muss sich noch<br />

ernsthaft selbst entscheiden, ob sie der Nationalstaat bisheriger Prägung, den ihre politischen<br />

Eliten vermitteln, bleiben will oder nicht. Mit dem bisherigen Annäherungsprozess<br />

der Türkei wird es jedenfalls bei Weitem nicht getan sein.<br />

3. Die <strong>FDP</strong> erkennt ausdrücklich die Fortschritte bei der Erfüllung der politischen Kriterien<br />

an, die die Türkei mit der Verfassungs- und zahlreichen Gesetzesreformen schon jetzt erreicht<br />

hat. Mit der Abschaffung der Todesstrafe, der Verbesserung der Stellung der Frau<br />

in Recht und Gesellschaft, strengen Straf- und Verfolgungsvorschriften bei Folter, der<br />

Gewährung muttersprachlichen Unterrichts für Minderheiten und der Zulassung anderssprachiger<br />

Rundfunk- und Fernsehsendungen hat die Türkei weitere wichtige Schritte hin<br />

zu einer demokratischen Gesellschaft unternommen. Dabei spielt die Umsetzung in die<br />

gesellschaftliche Realität allerdings eine ebenso große Rolle wie die gesetzlichen Grundlagen.<br />

Weiterhin müssen regionale (z.B. Kurdengebiet) und innereuropäische (Zypern) Konflikte<br />

friedlich gelöst werden. Die <strong>FDP</strong> fordert die türkische Regierung auf, die Anstrengungen<br />

des VN-Generalsekretärs zur Lösung der Zypernfrage vorbehaltlos zu unterstützen. Wer<br />

Mitglied der großen Völkergemeinschaft EU sein will, muss zeigen, dass er auch im kleinen<br />

Maßstab den Willen hat, Grenzen abzubauen und das friedliche Zusammenleben zu<br />

fördern. Minderheiten in der Türkei – insbesondere den Kurden – müssen Schutz ihrer<br />

kulturellen Identität und innerstaatliche Souveränitätsrechte zugebilligt werden.<br />

4. Die Europäische Union muss im Übrigen die vor kurzer Zeit beschlossene große Erweiterung<br />

mit mittel- und osteuropäischen Staaten selbst noch ökonomisch und politisch verarbeiten.<br />

Die in Rede stehende Aufnahmeentscheidung kann erst am Ende eines tiefgreifenden<br />

Änderungsprozesses in der Türkei und einer damit einhergehenden weiteren Annäherung<br />

an die EU getroffen werden. Die Türkei muss so behandelt, werden wie bislang<br />

alle übrigen Beitrittskandidaten.<br />

5. Im nächsten Jahr wird die Kommission einen Fortschrittsbericht hinsichtlich der weiteren<br />

Entwicklung in dieser Frage vorlegen. Die Bundestagsfraktion wird diesen zur Kenntnis<br />

nehmen und, falls Entscheidungen notwendig werden sollten, einem Bundesparteitag<br />

nicht vorgreifen.<br />

471


11.<br />

Für eine Welt in Frieden und Wohlstand<br />

11.1 „Zehn liberale Leitsätze <strong>zum</strong> transatlantischen Verhältnis“, 475<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.2 „Was jetzt geschehen muss – Konsequenzen aus dem Irak-Krieg, “, 481<br />

Beschluss des 54. Ord. Bundesparteitags, Bremen, 16. - 18. Mai 2003<br />

11.3 „Deutsche Außenpolitik im Lichte des Irak-Krieges“, 485<br />

Beschluss des Bundesvorstands vom 7. April 2003<br />

11.4 „Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch im Irak“, 488<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.5 „Das Aussetzen der Wehrpflicht ist als ein zentraler Punkt im 489<br />

Bundestagswahlprogramm und zu einer der Kernforderungen der <strong>FDP</strong><br />

für mögliche Koalitionen zu machen“,<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.6 „Keine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern“, 490<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.7 „Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit in Russland“, 491<br />

Beschluss des 55. Ord. Bundesparteitags, Dresden, 5. - 6. Juni 2004<br />

11.8 „Helft den Menschen im Kongo“, 492<br />

Beschluss des Präsidiums vom 2. Juni 2003<br />

11.9 „EU-Mittelmeerpolitik auf Demokratisierung ausrichten“, 493<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 10. Mai 2005<br />

11.10 „Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken – 496<br />

US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 12. April 2005<br />

11.11 „Für die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen 498<br />

durch Menschenrechtsbeobachter “,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 22. Februar 2005<br />

11.12 „Menschenrechte in der Volksrepublik China einfordern!“, 501<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 30. November 2004<br />

11.13 „Zukunft für Tschetschenien“, 502<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 19. Oktober 2004<br />

11.14 „Doha-Runde bis 2005 <strong>zum</strong> Erfolg führen – Mehr Entwicklung, 506<br />

Armutsbekämpfung und Wohlstand durch Freihandel“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion, 5. November 2003<br />

472


11.15 „Bekämpfung von HIV/Aids zu einem Hauptthema in der 510<br />

Entwicklungspolitik machen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 11. Februar 2004<br />

11.16 „Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit China und Indien zu einer 512<br />

neuen Zusammenarbeit in Wirtschaft, Forschung und Ausbildung umbauen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 28. September 2004<br />

11.17 „Für einen Helsinki-Prozess für den Nahen und Mittleren Osten“, 515<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 25. Mai 2004<br />

11.18 „Völkermord im Sudan verhindern!“, 517<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2004<br />

11.19 „Bessere organisatorische Zusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt 519<br />

und Wissenschaftsorganisationen“,<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 11. März 2003<br />

11.20 „Gegen eine Aufhebung des EU-Waffenembargos gegenüber der VR China“, 520<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 9. Dezember 2003<br />

473


474


11.1 Zehn liberale Leitsätze <strong>zum</strong><br />

transatlantischen Verhältnis<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Leitsatz 1<br />

Europa und Nordamerika bleiben füreinander die jeweils wichtigsten Partner<br />

Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren der Weltpolitik,<br />

den USA und Europa, ist für die <strong>FDP</strong> von fundamentaler Bedeutung. Daher müssen die<br />

transatlantischen Beziehungen zukunftsfähig gestaltet und dürfen nicht gefährdet werden.<br />

Europa braucht die Vereinigten Staaten von Amerika wie umgekehrt die USA Europa brauchen.<br />

Die gemeinsamen Wertebezüge dieser beiden starken Partner, wie sie in der Präambel<br />

des Nordatlantikvertrages niedergelegt sind, bedürfen der beiderseitigen Anerkennung.<br />

Europa und Amerika sind wirtschaftlich, kulturell, gesellschaftlich, politisch und sicherheitspolitisch<br />

nach wie vor enger verbunden als alle anderen Weltregionen. Die euro-atlantische<br />

Wertegemeinschaft ist die wichtigste Grundlage des liberal-freiheitlichen Gesellschaftsmodells,<br />

das Europa und Amerika verbindet.<br />

Die terroristischen Angriffe am 11. September 2001 auf die USA und am 11. März 2004 auf<br />

Europa waren Angriffe auf unsere gemeinsamen grundlegenden Überzeugungen diesseits<br />

und jenseits des Atlantiks: die Bewahrung des Friedens in Freiheit, der Sicherheit, des<br />

Wohlstands, eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, der territorialen Integrität sowie<br />

eines liberalen Wertekonsenses. Dieses Ausmaß an gemeinsamen Werten und Interessen<br />

ist weltweit einmalig. Daraus resultiert die Freundschaft, aber auch die gemeinsame globale<br />

Verantwortung beider Partner.<br />

Die Partnerschaft und Freundschaft Deutschlands mit den USA sind für die <strong>FDP</strong> tragende<br />

Elemente deutscher Außenpolitik seit 1945. Diese tiefe Verbindung, geprägt durch gemeinsame<br />

Wurzeln, Werte und Interessen sowie die historische Erfahrung der Nachkriegszeit,<br />

besteht unabhängig von den jeweiligen Regierungen. Sicherlich hat die gegenwärtige US-<br />

Administration durch einen oft unsensiblen Umgang mit europäischen Partnern die Zusammenarbeit<br />

genauso erschwert wie auf deutscher Seite die anti-amerikanischen Töne im rotgrünen<br />

Wahlkampf. Der generelle Grundkonsens darf aber nicht in Frage gestellt werden, so<br />

wie es die rot-grüne Bundesregierung getan hat. Vielmehr müssen kontroverse Positionen<br />

gerade auf dem festen Fundament gemeinsamer Werte zu einem Konsens geführt werden.<br />

Die Liberalen werden auf Grundlage ihrer jahrzehntelangen erfolgreichen außenpolitischen<br />

Arbeit alles daran setzen, das transatlantische Verhältnis wieder in geordnete, von gegenseitigem<br />

Verständnis und Vertrauen geprägte Bahnen zu führen, auf denen auch unterschiedliche<br />

Auffassungen und divergierende Interessen offen diskutiert und beigelegt werden können,<br />

ohne dass die für uns vitalen transatlantischen Beziehungen insgesamt aufs Spiel gesetzt<br />

werden. Die <strong>FDP</strong> bleibt dabei in der Tradition der liberalen Außenminister Walter<br />

Scheel, Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel.<br />

Diese Grundsätze ändern allerdings nichts an der Tatsache, dass es neben der transatlantischen<br />

Verbundenheit auch andere grundsätzliche Parameter liberaler Außenpolitik gibt, die<br />

für uns in gleicher Weise verbindlich sind. Dazu gehört unser vitales Interesse an einer funktionierenden<br />

europäischen Partnerschaft, an der freundschaftlichen Verbundenheit zu unseren<br />

unmittelbaren Nachbarn innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, unser besonderes<br />

Interesse an stabilen politischen, demokratischen und ökonomischen Verhältnissen<br />

475


insbesondere bei den östlichen Nachbarn der Europäischen Union, namentlich in Russland,<br />

der Ukraine und Weißrußland, und schließlich unsere historische Verantwortung gegenüber<br />

Israel. Die politische Entwicklung in diesen Ländern berührt uns unmittelbar und begründet<br />

eine besondere Verpflichtung der deutschen Außenpolitik, sich diesen unseren ureigensten<br />

Interessen zu widmen und sie auch im transatlantischen Verhältnis zu sichern und zu wahren.<br />

Leitsatz 2<br />

Die Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union stärkt die transatlantische<br />

Partnerschaft<br />

Der Fortgang der europäischen Integration ist dabei aus liberaler Sicht nicht Alternative oder<br />

Bedrohung, sondern im Gegenteil sogar Voraussetzung für die Weiterentwicklung der transatlantischen<br />

Freundschaft. Mit der Aufnahme von zunächst zehn neuen Mitgliedsländern in<br />

die EU wird sich der Charakter der Union auch insofern verändern, als die mittelosteuropäischen<br />

Beitrittsstaaten gerade bei der Außen- und Sicherheitspolitik aufgrund historischer<br />

Erfahrungen besonders eng an Washington orientiert sind. Die EU sollte nicht versuchen,<br />

das durch eine „Gegenmachtbildung“ zu konterkarieren, sondern die transatlantische Ausrichtung<br />

der Neumitglieder im Gegenteil als Chance für eine Intensivierung der Beziehungen<br />

zu den USA nutzen. Europa braucht zwingend beides: Weitere Vertiefung der Integration<br />

und Stärkung der transatlantischen Bindungen. Deutschland kommt traditionell bei der Ausbalancierung<br />

zwischen transatlantischen und rein europäischen Tendenzen auf unserem<br />

Kontinent eine Schlüsselfunktion zu. Diese Rolle wird durch unsere potentiell besonders guten<br />

Einflussmöglichkeiten bei den mittelosteuropäischen Nachbarn eher noch wichtiger. Umso<br />

bedauerlicher ist es, dass die Rot-Grüne Bundesregierung diesen Kurs durch ihr antiamerikanisches,<br />

Europa spaltendes Verhalten im Umfeld des Irak-Krieges, den auch die<br />

<strong>FDP</strong> abgelehnt hat, verlassen hat.<br />

Liberale Außenpolitik wird weiter an dem Grundsatz festhalten, niemals zwischen atlantischer<br />

Orientierung und europäischer Integration, zwischen Washington und Paris wählen zu<br />

müssen, sondern als Mittler zwischen den oftmals divergierenden Interessen dieser beiden<br />

wichtigsten Partner zu fungieren. Die transatlantischen Beziehungen müssen künftig von<br />

bilateralen Sonderverhältnissen einzelner europäischer Staaten immer stärker zu wirklich<br />

europäisch-amerikanischen Beziehungen werden. Auch deshalb muss die EU alles daran<br />

setzen, in den USA nicht weiter als bloßer „Handelspartner“, sondern auch als eigenständiger<br />

außenpolitischer Akteur wahrgenommen zu werden. Daher muss die gemeinsame Außen-<br />

und Sicherheits-Politik weiterentwickelt werden. Dazu gehört auch die Einführung eines<br />

europäischen Außenministers und eines europäischen Auswärtigen Dienstes und – wo<br />

immer möglich – die Einführung von Mehrheitsentscheidungen.<br />

Leitsatz 3<br />

Die Freiheit und Würde des Menschen müssen als Kern der transatlantischen Wertegemeinschaft<br />

bewahrt werden<br />

Die transatlantische Wertegemeinschaft beruht ganz wesentlich auf einem Gesellschaftsmodell,<br />

das die Freiheit und Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wenn im Zeichen<br />

des aktuellen Kampfes gegen den internationalen Terrorismus in den USA Tendenzen erkennbar<br />

werden, die eine Abkehr von diesem ur-amerikanischen Prinzip einleiten könnten,<br />

erfüllt das die Liberalen mit tiefer Sorge. Die Behandlung der US-Gefangenen in Guantanamo<br />

Bay, die menschenunwürdige Behandlung von Häftlingen im Irak, aber auch die Einschränkung<br />

von innerstaatlichen Freiheitsrechten im Rahmen der inneren Sicherheit stoßen<br />

aber auch in Teilen der amerikanischen Gesellschaft auf schwere Bedenken. Die Außenpolitik<br />

der <strong>FDP</strong> und eine liberale Menschen- und Bürgerrechtspolitik setzen darauf, dass sich die<br />

Kraft der Freiheit, die in den USA stark verwurzelt ist, durchsetzen wird. Nur auf dieser<br />

476


Grundlage wird sich langfristig auch der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, der ja<br />

gerade einen Angriff auf die Freiheit und Würde des Individuums darstellt, gewinnen lassen.<br />

Leitsatz 4<br />

In einer transatlantischen Strategiediskussion müssen Differenzen über sicherheitspolitische<br />

Vorgehensweisen ausgeräumt werden<br />

Die neuen sicherheitspolitischen Bedrohungen betreffen Europa und die USA gemeinsam,<br />

auf dem Spiel stehen Interessen, die von den transatlantischen Partnern geteilt werden. Die<br />

Partner sind sich auch einig, dass effektive Antworten auf diese gemeinsamen Bedrohungen<br />

am besten gemeinsam gefunden werden können. Über Methode und Strategie im Umgang<br />

mit diesen neuen Bedrohungen bestehen aber heute Auffassungsunterschiede, die die außen-<br />

und sicherheitspolitische Zusammenarbeit belasten. Um diese Differenzen auszuräumen,<br />

bedarf es dringend einer offen geführten transatlantischen Strategiedebatte. Die Europäer<br />

und dabei auch wir Deutschen werden die eigenen strategisch-methodischen Vorstellungen<br />

in dieser Strategiedebatte nur dann erfolgreich einbringen können, wenn wir zunächst<br />

selbst konsistente strategische Vorstellungen entwickeln. Die <strong>FDP</strong> fordert dabei, einen<br />

Schwerpunkt der Sicherheitspolitik auf die Schaffung stabiler, demokratischer Strukturen in<br />

Krisengebieten zu legen.<br />

Die im NATO-Vertrag festgelegten Strukturen von regelmäßigen Strategiediskussionen und<br />

sicherheitspolitischen Abstimmungen sind einzuhalten und mit Leben zu erfüllen. Die Liberalen<br />

werden für Deutschland in einem vereinten Europa mit den USA und Kanada einen wesentlich<br />

intensiveren Dialog über eine gemeinsame Sicht der Weltfriedensprobleme und ihrer<br />

Lösungsmöglichkeiten führen, als es zur Zeit der Fall ist. Das partnerschaftliche Verhältnis<br />

soll auch auf der Grundlage eines erweiterten Sicherheitsbegriffes in verschiedenen Politikbereichen<br />

und hinsichtlich der Verhütung, Eindämmung und Nachsorge von Konflikten bestimmt<br />

werden. Die gegenseitige Wertschätzung soll in einer gerechten Lastenteilung unter<br />

Berücksichtigung und wo möglich sogar Nutzung der unterschiedlichen Fähigkeiten seine<br />

Entsprechung finden.<br />

Leitsatz 5<br />

Verstärkte sicherheitspolitische Anstrengungen in Deutschland und Europa und<br />

transatlantische Rüstungskooperation sind Voraussetzungen für eine funktionierende<br />

Sicherheitspartnerschaft<br />

<strong>FDP</strong>-Sicherheitspolitik sieht Deutschland in der Verantwortung, stärkere eigene sicherheitspolitische<br />

Fähigkeiten aufzubauen, um dadurch Einfluss auf die Entwicklung der Europäischen<br />

Sicherheits- und Verteidigungs-Politik zu einer strategischen Realität nehmen zu können.<br />

Liberale Sicherheitspolitik wird dafür Sorge tragen, dass der deutsche Wehretat nicht<br />

Schlusslicht in Europa bleibt. Die <strong>FDP</strong>-Sicherheitspolitik will nicht zulassen, dass Europa<br />

durch die „Revolution in Military Affairs“ (RMA) weiter von den USA abgekoppelt wird. Daher<br />

ist die Einforderung von amerikanischem Technologietransfer für die Interoperabilität der<br />

NATO unabdingbar. Transatlantische Rüstungskooperation ist ein Garant für die Zukunft des<br />

Bündnisses.<br />

Liberale Sicherheitspolitik setzt sich dafür ein, dass aus der EU-Sicherheitsdoktrin und der<br />

amerikanischen Sicherheitsdoktrin eine neue transatlantische Sicherheitsdoktrin entsteht.<br />

Diese sollte sowohl den neuen globalen Herausforderungen Rechnung tragen, als auch mit<br />

einem neuen liberalen Völkerrecht und einer neuen Weltordnung in Einklang zu bringen sein.<br />

477


Leitsatz 6<br />

Zur Stärkung von UNO und Völkerrecht müssen diese reformiert werden<br />

Es ist eine gemeinsame Aufgabe europäischer Außenpolitik, hegemonialen Weltordnungsvorstellungen<br />

den Gedanken einer auf Recht gegründeten Völkergemeinschaft entgegenzusetzen<br />

und ihn in der praktischen Politik mit Leben zu erfüllen. Dazu gehört auch das geduldige<br />

unermüdliche Eintreten für die Bewahrung der Menschenrechte, eine aktive Abrüstungs-<br />

und Waffenkontroll-Politik und die Bereitschaft zu ökonomischer Hilfe. Liberale Außenpolitik<br />

lehnt eine Schwächung der Vereinten Nationen und eine Einschränkung der Legitimation<br />

und Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates entschieden ab. Sie ist der Überzeugung,<br />

dass eine völkerrechtliche Friedensordnung auf Dauer die Stärkung der internationalen<br />

Organisationen, in erster Linie der UN, voraussetzt und dass es dazu keine Alternative<br />

gibt. Darum müssen die präventiven, friedenserhaltenden Möglichkeiten der Völkergemeinschaft<br />

verstärkt werden. Es ist eine unverzichtbare Aufgabe liberaler Außenpolitik, dazu beizutragen,<br />

dass die USA sich wieder vorrangig als wichtiges, unverzichtbares Mitglied der<br />

Völkerfamilie betrachten und in sie ihre besonderen Möglichkeiten einbringen.<br />

Die USA müssen davon überzeugt werden, dass Völkerrecht und UNO in der Lage sind, auf<br />

die neuen Bedrohungen effektiv zu reagieren. Nur so wird das berechtigte europäische Streben<br />

nach Stärkung des Multilateralismus und des internationalen Rechts auf Dauer durchzusetzen<br />

sein.<br />

Deshalb sollte nach Auffassung der Liberalen das Völkerrecht an die neuen Bedrohungen<br />

durch den internationalen Terrorismus angepasst werden, indem etwa ein durch strenge<br />

Kriterien beschränkter Bedrohungstatbestand in das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51<br />

UN-Charta aufgenommen wird.<br />

Die Legitimation und Handlungsfähigkeit des Weltsicherheitsrates als Inhaber des Gewaltmonopols<br />

ist durch Erweiterung der ständigen Mitgliedschaft und gleichzeitig Straffung der<br />

Entscheidungsmechanismen zu verbessern. Die Liberalen werden die Forderung nach einem<br />

europäischen ständigen Sitz nicht aufgeben. Ein ständiger deutscher Sitz kann nur die<br />

zweitbeste Lösung sein.<br />

Leitsatz 7<br />

Die NATO bleibt die zentrale Instanz der transatlantischen Sicherheitspartnerschaft<br />

Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass die NATO für Europa und die Vereinigten Staaten von<br />

Amerika weiterhin das wichtigste militärische Bündnis bleibt, um auf die globalen Bedrohungen<br />

reagieren zu können. Eine Situation wie nach dem 11. September 2001, als die NATO<br />

<strong>zum</strong> ersten Mal seit ihrem Bestehen den Bündnisfall ausrief, anschließend aber keine aktive<br />

Rolle im beginnenden Kampf gegen Terroristen übernahm, darf sich nicht wiederholen.<br />

Um eine gleichberechtigte transatlantische Sicherheitspartnerschaft zu erreichen, müssen<br />

die in der NATO bereits vorhandenen Strukturen durch Europa genutzt werden können. Die<br />

NATO muss dabei das zentrale transatlantische Diskussions-, Entscheidungs- und Handlungsgremium<br />

sein und nicht nur ein „Werkzeugkasten“ der USA, aus dem nach Bedarf willige<br />

Bündnispartner und Instrumente ausgesucht werden.<br />

478


Leitsatz 8<br />

Sicherheitspartnerschaft braucht gemeinsame Aktionen gegen die neuen Bedrohungen<br />

Folgende akute gemeinsame Handlungsfelder für die USA und die EU bieten sich heute insbesondere<br />

an:<br />

Die Bekämpfung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Die jüngsten Anzeichen<br />

für erfolgreiche Nicht-Verbreitungspolitik im Iran und in Libyen zeigen, dass die USA und die<br />

EU durchaus auch dann zusammenwirken können, wenn Drohungen und Anreize kombiniert<br />

werden. Die Proliferation Security Initiative (PSI) zur besseren gemeinsamen Kontrolle des<br />

Waffenhandels kann dann einen erfolgreichen Beitrag leisten, wenn sie im Rahmen des Völkerrechts<br />

weiter entwickelt wird.<br />

Demokratisierung des Nahen und Mittleren Ostens und Lösung des Nahost-Konflikts. Nur,<br />

wenn die USA und die EU gemeinsam eine Initiative zur behutsamen Demokratieförderung<br />

in der Region starten und dabei darauf achten, dass diese nicht von außen aufgedrückt,<br />

sondern gemeinsam mit den entscheidenden Akteuren vor Ort erarbeitet und umgesetzt<br />

wird, kann dem islamistischen Terrorismus mittel- bis langfristig der Nährboden entzogen<br />

werden. Dasselbe gilt für gemeinsame Bemühungen des Quartetts aus EU, USA, Russland<br />

und UNO um eine Lösung des Nahost-Konflikts entlang der „road map“. USA und EU dürfen<br />

sich von den Konfliktparteien nicht gegeneinander ausspielen lassen, sondern müssen gemeinsam<br />

Druck auf beide Seiten ausüben und gleichzeitig Anreize für den Fall einer Lösung<br />

in Aussicht stellen. Die in der NATO diskutierten Überlegungen, die Länder der Region über<br />

ein neues „Partnership für Peace“-Programm näher an sich zu binden, sollte dabei weiter<br />

verfolgt werden. Die <strong>FDP</strong> setzt sich zudem dafür ein, für den Nahen und Mittleren Osten eine<br />

Art „Helsinki-Prozess“ anzustoßen. Europa hat bei der Überwindung des Kalten Krieges mit<br />

dem Drei-Körbe-Prozess aus Sicherheitsfragen, Wirtschaftskooperation und Menschenrechten<br />

gute Erfahrungen gemacht. Deutschland sollte die Initiative ergreifen, um so einen Prozess<br />

auch mit den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und unter Beteiligung des Quartetts<br />

anzustoßen.<br />

Stabilisierung von „failing states“ und von Ländern, die wie Afghanistan, der Irak oder das<br />

Kosovo vor einem demokratischen Neuanfang stehen. Gerade im Irak gilt es jetzt, die Differenzen<br />

der Vergangenheit nicht durch rechthaberisches Zurückblicken weiter zu schüren,<br />

sondern gemeinsam Verantwortung für einen stabilen demokratischen Neuanfang zu übernehmen.<br />

Bessere Zusammenarbeit bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, die eine der wichtigsten<br />

Voraussetzungen für Erfolge bei der Terrorismusbekämpfung darstellen.<br />

Leitsatz 9<br />

Handelsaustausch stärken, Weltwirtschaft gemeinsam liberalisieren<br />

Europa und die USA sind füreinander jeweils der wichtigste Handelspartner. Beide Seiten<br />

haben ein überragendes Interesse daran, diese bilateralen Wirtschaftsbeziehungen weiter<br />

auszubauen. Gleichzeitig müssen sich beide Partner glaubhafter als bisher für eine weitere<br />

Liberalisierung des Welthandels einsetzen. Es ist völlig unglaubwürdig, von anderen Ländern<br />

die unbedingte Marktöffnung zu fordern, selber aber durch Subventionen und Zölle Marktbarrieren<br />

aufzubauen. Der ungehinderte Warenaustausch zwischen Nord und Süd, aber genauso<br />

zwischen den Ländern des Südens ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und den<br />

Abbau von Armut. Damit verringert sich die Kluft zwischen dem so genannten reichen Nor-<br />

479


den und dem armen Süden und seinem Konfliktpotential aufgrund des starken Wohlstandsgefälles.<br />

Europa und die USA müssen gemeinsam die Welthandelsorganisation (WTO) stärken und<br />

die dort notwendigen Reformen vorantreiben. Eine Euro-Amerikanische Freihandelszone<br />

TAFTA kann ein Instrument zur weiteren Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen sein.<br />

Sie muss WTO-konform ausgestattet werden.<br />

Die Liberalen treten dafür ein, mit abgestimmten europäisch-amerikanischen Initiativen auf<br />

einen Erfolg der laufenden Welthandelsrunde hinzuwirken. Europa und Nordamerika müssen<br />

sich gemeinsam für die notwendigen Reformen der internationalen Finanzarchitektur einsetzen.<br />

Beide Partner haben ein überragendes gemeinsames Interesse an einem funktionierenden<br />

internationalen Finanzsystem.<br />

Im WTO-Rahmen sollte auch eine Lösung angestrebt werden für die Handelshemmnisse<br />

zwischen Europa und den USA, die sich aus Besonderheiten des US-amerikanischen<br />

Rechts ergeben. Die Zulässigkeit von Sammelklagen, die Möglichkeit der Verhängung eines<br />

so genannten Strafschadensersatzes, aber auch die Besonderheiten des amerikanischen<br />

Prozess- und Kostenrechts lassen ein Engagement in den USA vielfach zu einem großen<br />

rechtlichen Risiko werden. Hinzu kommt die Tendenz, europäische Unternehmen vor US-<br />

Gerichten zu verklagen, obwohl weder der Sachverhalt noch die Kläger einen Bezug zu den<br />

USA aufweisen. Für Liberale ist die Globalisierung nationalen Rechts und damit eine Konfliktlösung<br />

auf Basis des Rechts des Stärkeren nicht die Lösung. Die Liberalen treten für eine<br />

Rückbesinnung auf die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung der Souveränität, der<br />

rechtlichen Gleichrangigkeit der Staaten und des staatlich gesetzten Rechts und der gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme ein. Die Verhandlungen über die Haager Konvention über die gerichtliche<br />

Zuständigkeit und die Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen<br />

müssen daher dringend zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.<br />

Leitsatz 10<br />

Kulturaustausch bleibt Basis der transatlantischen Freundschaft<br />

Der kulturelle Austausch über den Atlantik und die so wichtigen Mensch zu Mensch Begegnungen<br />

sind nach wie vor intensiv. Das Interesse an Programmen im Jugend- und Hochschulaustausch,<br />

aber auch an Städtepartnerschaften und vielfältigen transatlantischen Kulturprojekten<br />

hat trotz der gegenwärtigen Missverständnisse und Irritationen nicht nachgelassen.<br />

Das bleibt eine gute Grundlage für bessere Kenntnis übereinander, für Verständnis und<br />

gegenseitige Sympathie. Die Liberalen treten dafür ein, die für diesen Kulturaustausch erforderlichen<br />

Mittel auch angesichts von Haushaltszwängen in keinem Fall zu kürzen, um dem<br />

künftig eher noch wichtiger werdenden Austausch nicht die Grundlage zu entziehen.<br />

480


11.2 Was jetzt geschehen muss – Konsequenzen<br />

aus dem Irak-Krieg<br />

BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Bremen, 16.-18.Mai 2003<br />

Der Irak-Krieg ist mit der Ablösung des Saddam-Regimes beendet. Nun muss die Chance für<br />

einen friedlichen, stabilen und demokratischen Neuanfang des Irak genutzt werden. Es geht<br />

darum, nach vorne zu schauen und den Wiederaufbau des Irak sowie die Wiedereingliederung<br />

des Landes in die Region und in die Weltstaatengemeinschaft aktiv zu begleiten und<br />

abzusichern.<br />

Der schwere Rückschlag, den der Krieg für die Vereinten Nationen, für das transatlantische<br />

Verhältnis und für die europäische Integration gebracht hat, erfordert Konsequenzen über die<br />

Irak-Politik hinaus. Die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten, einen Krieg im Irak<br />

ohne Mandat der Vereinten Nationen zu führen, hat nie die Zustimmung der <strong>FDP</strong> gefunden.<br />

Die deutsche Bundesregierung hat durch Voranpreschen ohne rechtzeitige Abstimmung mit<br />

den meisten Partnerstaaten der EU, der NATO und den Vereinten Nationen nicht gedient.<br />

Auf beiden Seiten des Atlantiks sind Fehler gemacht worden. Eine Chance für eine friedliche<br />

Lösung der Irak-Krise hätte überhaupt nur dann bestanden, wenn die Mitglieder des Weltsicherheitsrates,<br />

vor allem die fünf ständigen Mitglieder, ebenso wie die Mitgliedstaaten der<br />

EU und der NATO, eine gemeinsame und entschlossene Haltung gegenüber Saddam Hussein<br />

vertreten hätten. Die auch durch die falsche deutsche Außenpolitik verursachte Schwächung<br />

der Vereinten Nationen muss nun ebenso überwunden werden, wie die Zerrissenheit<br />

innerhalb Europas und des atlantischen Bündnisses.<br />

Deutsche Außenpolitik war stets dann am erfolgreichsten, wenn sie europäisch eingebettet<br />

und transatlantisch abgestimmt erfolgte. Gerade auch in der Abstimmung mit kleineren EU-<br />

Mitgliedsstaaten und als Bindeglied zwischen Europa und den USA sollte in Zukunft wieder<br />

die Stärke Deutschlands liegen. Europa bekommt nur Gewicht, wenn es sich eint, nicht wenn<br />

es sich teilt.<br />

Für die <strong>FDP</strong> ist die transatlantische Freundschaft Ausdruck unserer gemeinsamen Werte wie<br />

Freiheit, Demokratie und Marktwirtschaft. Europa und Amerika haben mehr gemeinsame<br />

Interessen als jeder allein mit irgendeinem Partner in der Welt. Zur Zusammenarbeit gibt es<br />

keine Alternative.<br />

Demokratischen Neuanfang im freien Irak ermöglichen<br />

Die <strong>FDP</strong> weiß, dass die Beendigung des Krieges noch keine Gewähr dafür bietet, auch den<br />

Frieden zu gewinnen. Natürlich müssen zuallererst alle nötigen und möglichen Maßnahmen<br />

zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe ergriffen werden. Vor allem aber muss mit<br />

der Entwicklung von Konzepten für den Wiederaufbau des Irak unverzüglich und international<br />

koordiniert begonnen werden. Der Frieden im Irak und in der Region wird auf Dauer nur<br />

im Rahmen der Weltstaatengemeinschaft zu gewinnen sein. Protektorate der Siegermächte<br />

und eine Veränderung der territorialen Integrität des Irak sind sowohl für den Irak, als auch<br />

mit Blick auf das Gleichgewicht in der Region der falsche Weg. Die <strong>FDP</strong> beharrt auf einer<br />

zentralen Rolle der Vereinten Nationen beim Aufbau staatlicher Strukturen im Irak, die den<br />

Grundprinzipien der Achtung der Würde des Menschen, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie<br />

und des friedlichen Zusammenlebens der Völker Rechnung trägt.<br />

481


Zur Gewährleistung der Sicherheit im Irak in der kritischen Wiederaufbau-Phase könnten aus<br />

Sicht der <strong>FDP</strong> auf der Grundlage eines Mandats des Weltsicherheitsrates und auf Anfrage<br />

der Vereinten Nationen sowohl die Entsendung von Polizeikräften durch die Europäische<br />

Union als auch der Einsatz von NATO-Kräften sinnvoll sein. Die EU sollte auch ihre Bereitschaft<br />

signalisieren, beim Aufbau ziviler Verwaltungsstrukturen und eines unabhängigen,<br />

rechtsstaatlich organisierten Justizwesens im Irak mit Beratern und Finanzmitteln aktiv zu<br />

helfen. Die Aufarbeitung der schweren Verbrechen, die durch die führenden Vertreter des<br />

Saddam-Regimes begangen wurden, sollte aus Sicht der <strong>FDP</strong> in die Hände eines neuen<br />

Irak-Tribunals der Vereinten Nationen gelegt werden. Dieser nach dem Vorbild des Jugoslawien-<br />

und des Ruanda-Tribunals zu schaffende internationale Sondergerichtshof würde im<br />

Irak und in der gesamten arabischen Welt den Verdacht der „Siegerjustiz“ ausräumen. Er<br />

könnte zudem eine wichtige Vorbildfunktion für die Etablierung eines nationalen, rechtsstaatlichen<br />

Ansprüchen genügenden Justizwesens im Irak entfalten.<br />

Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Neuanfang des Irak ist für die <strong>FDP</strong> die<br />

schnelle Aufhebung der Sanktionen, die von den Vereinten Nationen gegen den Irak in der<br />

Vergangenheit verhängt wurden. Die Weltstaatengemeinschaft darf den Irakern die Möglichkeit,<br />

ihr Land auch wirtschaftlich schnell wieder aufzubauen, nicht nur deshalb verwehren,<br />

weil einige Mitglieder des Weltsicherheitsrates das letzte Druckmittel gegen die Siegermächte<br />

nicht aus der Hand geben wollen.<br />

Ein friedlicher, stabiler Neuanfang für den Irak setzt auch die Einbettung des Landes in die<br />

Region und seine Wiedereingliederung in die Weltstaatengemeinschaft voraus. Es gilt, jetzt<br />

die Chance für eine dauerhafte Friedenslösung auch für den Konflikt zwischen Israel und<br />

den Palästinensern zu ergreifen und eine stabile und tragfähige, auf Vertrauen und regionale<br />

Kooperation gestützte Friedensordnung für den gesamten Nahen und Mittleren Osten zu<br />

erarbeiten. Dazu bedarf es internationaler Anstöße und Vermittlung. Die EU sollte dabei ihr<br />

politisches und wirtschaftliches Potential aktiv einbringen.<br />

Internationale Zusammenarbeit stärken, Transatlantische Spaltung überwinden<br />

Das Versagen der internationalen Politik im Vorfeld des Irak-Kriegs darf sich in Zukunft nicht<br />

wiederholen. Für die <strong>FDP</strong> bleiben auch nach dem Irak-Krieg die OSZE und die Vereinten<br />

Nationen der richtige Ort für die Beilegung schwerwiegender internationaler Konflikte. Militärische<br />

Interventionen ohne entsprechendes Mandat der Vereinten Nationen außer in Fällen<br />

der Selbstverteidigung lehnt die <strong>FDP</strong> grundsätzlich ab. Die Vereinten Nationen müssen jedoch<br />

handlungsfähiger gemacht werden, damit schwere Menschenrechtsverletzungen nicht<br />

ohne Folgen bleiben können.<br />

Wer es ernst meint mit dem Monopol der Vereinten Nationen für internationale Konfliktlösungen,<br />

kommt nicht umhin, auch Kapazitäten für friedenserhaltende und friedensschaffende<br />

Maßnahmen durch den Aufbau permanenter militärischer Kapazitäten zu schaffen. Wir müssen<br />

in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dem Generalsekretär und dem Sicherheitsrat<br />

der Vereinten Nationen - unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Rechte und<br />

Pflichten des Deutschen Bundestages - militärische Kontingente zur Teilnahme an friedenserhaltenden<br />

und friedensschaffenden Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.<br />

Dazu gehören besonders:<br />

- eine klare, vom Parlament verabschiedete Abgrenzung des Verteidigungsbegriffes<br />

aus Art. 87a GG,<br />

- Streitkräftestrukturen, die im Frieden auf friedenserhaltende und friedensschaffende<br />

Maßnahmen im Rahmen der UN und im Verteidigungsfall auf die Landesverteidigung<br />

optimiert sind.<br />

482


- eine ausreichende Ausstattung des Einzelplans 14 mit Mitteln für die Aufstellung und<br />

Einsatzbereitschaft dieser Kräfte.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung und ihre Partner in der Europäischen Union auf, eine<br />

erneute Initiative zu starten, um den Prozess zur Reform der Vereinten Nationen, der in den<br />

letzten Jahren ins Stocken geraten ist, wieder in Gang zu bringen. Die Position des Generalsekretärs<br />

der Vereinten Nationen muss gestärkt werden. Es muss geklärt werden, wer in<br />

unserer neuen Weltordnung einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat haben soll. Die <strong>FDP</strong> tritt<br />

für einen eigenen ständigen Sitz der Europäischen Union im Weltsicherheitsrat ein. Auch das<br />

bisherige Entscheidungsverfahren im Sicherheitsrat muss reformiert werden. So könnte etwa<br />

das Vetorecht der ständigen Mitglieder abgelöst werden durch das Erfordernis einer qualifizierten<br />

Mehrheit oder <strong>zum</strong>indest durch ein Mehrfach-Veto.<br />

Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen bedarf einer multilateralen Antwort unter<br />

maßgeblicher Oberhoheit anerkannter internationaler Institutionen wie der Internationalen<br />

Atomenergieagentur. Bestehende Übereinkommen mit strengen Inspektionsmechanismen<br />

wie der Nichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen und das Chemiewaffenübereinkommen<br />

sind strikt umzusetzen, ihre Inspektionsmechanismen sind zu verschärfen. Das Biowaffenübereinkommen<br />

muss mit einem entsprechenden Zusatzabkommen versehen werden, möglichst<br />

mit Unterstützung der Vereinigten Staaten. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich<br />

hierfür international einzusetzen.<br />

Die <strong>FDP</strong> unterstützt die Bekämpfung des Terrorismus, der eine Bedrohung der Weltfriedensordnung<br />

und der Menschen aller Kulturen und Weltanschauungen darstellt. Bei der Auseinandersetzung<br />

mit dem Terrorismus setzen die Liberalen aber nicht nur auf militärische und<br />

polizeiliche Mittel, sondern vor allem auf die Isolierung der Terroristen durch die Aufrechterhaltung<br />

des Dialogs zwischen Staaten, Kulturen, Religionen und Zivilisationen.<br />

Nach Auffassung der <strong>FDP</strong> muss auch besonderer Wert auf die Anwendung des humanitären<br />

Völkerrechts gelegt werden. Dies schließt auch das Problem und den Umgang mit Gefangenen<br />

aus neuen Formen von Konflikten bzw. Kriegen ein. Die <strong>FDP</strong> unterstreicht deshalb<br />

nachdrücklich die Forderung des amerikanischen Außenministers Powell nach einer raschen<br />

Klärung der Situation der in Guantanamo festgehaltenen Gefangenen. Ihnen darf anwaltschaftlicher<br />

Beistand und der Zugang zu einem Gericht nicht verweigert werden.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, die Initiative zur Wiederherstellung der Dialogfähigkeit<br />

zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland auch auf<br />

höchster Regierungsebene zu ergreifen. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass zwischen<br />

dem deutschen Bundeskanzler und dem amerikanischen Präsidenten über fast ein Jahr hinweg<br />

kein einziges persönliches, geschweige denn von Freundschaft, Vertrauen und Respekt<br />

getragenes Gespräch stattgefunden hat. Trotz der Ablehnung des von den USA geführten<br />

Krieges im Irak steht die <strong>FDP</strong> fest zur transatlantischen Freundschaft als einem der wichtigsten<br />

Eckpfeiler der deutschen Außenpolitik. Wir sind der Überzeugung, dass die in Jahrzehnten<br />

gewachsene Freundschaft zwischen den USA und Deutschland stärker ist als die aktuellen<br />

Meinungsunterschiede. Offenen oder latenten Antiamerikanismus lehnt die <strong>FDP</strong> entschieden<br />

ab.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, dazu beizutragen, dass der unermessliche Schaden,<br />

den das Politikversagen auf beiden Seiten des Atlantiks auch und gerade für den Prozess<br />

der europäischen Integration verursacht hat, möglichst schnell repariert wird. Die Bemühungen<br />

des EU-Verfassungskonvents um mehr europäische Handlungsfähigkeit gerade<br />

auch in der Außen- und Sicherheitspolitik und um mehr demokratische Legitimation in einem<br />

föderalen Europa dürfen nicht gefährdet oder gar hintertrieben werden durch Gruppenbildungen<br />

in der EU als Folge der tiefen Gräben, die dieser Krieg quer durch die Europäische<br />

Union einschließlich ihrer demnächst beitretenden neuen Mitglieder gerissen hat.<br />

483


Europäische Integration fortführen, Bündnisfähigkeit sichern<br />

Der Irak-Krieg hat erneut schmerzlich klargemacht, dass Europa nur dann eine Rolle spielt,<br />

wenn es mit einer Stimme spricht. Es ist erneut deutlich geworden, dass jeder Fortschritt im<br />

europäischen Integrationsprozess nicht nur davon abhängt, dass es zu einer vertrauensvollen<br />

Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland kommt, sondern auch davon, dass<br />

alle Partner in der EU unabhängig von ihrer Größe die Chance haben, gleichberechtigt an<br />

diesem Prozess teilzuhaben. Eine Außenpolitik der Achsenbildung lehnt die <strong>FDP</strong> ab. Geist<br />

und Buchstaben der europäischen Verträge vertragen weder Direktorien noch das bevormundende<br />

Machtgehabe einzelner großer Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber kleineren<br />

Partnern und solchen, die - gerade erst aus der Bevormundung durch die einstige kommunistische<br />

Supermacht befreit - jetzt aus freier Entscheidung den Weg in die Europäische<br />

Union angetreten haben.<br />

Die <strong>FDP</strong> hält jetzt mehr denn je mutige Schritte in Richtung der Weiterentwicklung der Gemeinsamen<br />

Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungspolitik für erforderlich. Dies schließt sowohl eine Vertiefung der rüstungspolitischen<br />

Zusammenarbeit als auch die Integration von Streitkräften sowie eine wirkliche<br />

systematische Arbeitsteilung im EU-Rahmen ein. Sofern einzelne EU-Mitglieder dabei eine<br />

Vorreiterrolle einnehmen, ist darauf zu achten, dass dadurch nicht die jetzt aufgerissenen<br />

Gräben innerhalb der Union und zu unseren transatlantischen Partnern vertieft werden. Dort,<br />

wo Kerne den weiteren europäischen Integrationsprozess voranbringen sollen, dürfen sie<br />

nicht zur Spaltung führen. Der deutsch-französisch-belgisch-luxemburgische Sonder-Gipfel<br />

von Brüssel Ende April hat leider genau diesen Effekt hervorgerufen. Seine Initiativen und<br />

Anregungen sollten deshalb sofort auf eine breitere Teilnehmer-Basis gestellt und möglichst<br />

komplett in die Arbeit des Europäischen Verfassungskonvents überführt werden. Bei künftigen<br />

Vorstößen einzelner EU-Mitgliedsländer sollten grundsätzlich alle, große wie kleine, alte<br />

wie neue EU-Mitglieder zur Teilnahme eingeladen werden.<br />

Sowohl in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik als auch auf den anderen Politikfeldern,<br />

bei denen wir uns vom EU-Verfassungskonvent eine Vertiefung der europäischen Integration<br />

erhoffen, geht es der <strong>FDP</strong> nicht um eine Abkopplung von unseren nordamerikanischen<br />

Freunden, sondern um die Verbesserung der Fähigkeiten der Europäer zur partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit mit den USA, die bei vielen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte<br />

- von der Bekämpfung des Terrorismus bis hin zur Bewältigung der wirtschaftlichen<br />

Probleme der Globalisierung - noch dringend gebraucht werden wird. Wer glaubt, die nordatlantische<br />

Zusammenarbeit im erfolgreichsten Verteidigungsbündnis aller Zeiten ersetzen zu<br />

können durch neue Allianzen im euro-asiatischen Kontext, begibt sich nach Auffassung der<br />

<strong>FDP</strong> auf einen lebensgefährlichen Irrweg.<br />

Bündnisfähigkeit - sowohl im Rahmen der NATO als auch in einer sich mehr und mehr der<br />

Sicherheits- und Verteidigungsdimension öffnenden Europäischen Union - ist für die <strong>FDP</strong><br />

unverzichtbarer Teil deutscher Staatsraison. Jegliche Renationalisierung der Sicherheitsund<br />

Verteidigungspolitik in Europa im Allgemeinen und Deutschlands im Besonderen würde<br />

einen unverantwortlichen historischen Rückschritt bedeuten. Sie kommt für die <strong>FDP</strong> nicht in<br />

Frage. Deshalb lehnen wir den sogenannten "deutschen Weg" sowohl als Politikentwurf als<br />

auch als Ausdruck neu erreichter deutscher Emanzipation und vermeintlich gestärkten deutschen<br />

Selbstbewusstseins in der internationalen Politik ab. Der Bezugsrahmen deutscher<br />

Außenpolitik sind und bleiben die europäische Integration und die nordatlantische Allianz<br />

sowie OSZE und UNO als Systeme kooperativer Sicherheit in Europa und in der Welt.<br />

484


11.3 Deutsche Außenpolitik im Lichte des<br />

Irak-Krieges<br />

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der <strong>FDP</strong>, Berlin, 7. April 2003<br />

Der Krieg im Irak ist Ausdruck des Versagens der internationalen Politik und ihrer Mechanismen<br />

im Rahmen der bestehenden internationalen Systeme. Für uns Liberale<br />

sind der richtige Ort für die Beilegung schwerwiegender internationaler Konflikte stets<br />

die Systeme kooperativer Sicherheit, d. h. die OSZE im europäischen und die Vereinten<br />

Nationen im globalen Rahmen. Militärische Interventionen ohne entsprechendes<br />

Mandat der Vereinten Nationen außer in Fällen der Selbstverteidigung lehnt die <strong>FDP</strong><br />

grundsätzlich ab. Der Krieg im Irak findet daher nicht die Billigung der <strong>FDP</strong>. Ausdrücklich<br />

halten wir fest: Im Irak herrscht ein brutaler, grausamer Diktator, der sein Volk seit<br />

Jahrzehnten unterjocht. SADDAM HUSSEIN ist Täter, nicht Opfer.<br />

Ob angesichts der mangelnden irakischen Kooperationsbereitschaft und angesichts der a-<br />

merikanischen Entschlossenheit dieser Krieg noch hätte verhindert werden können, ist kaum<br />

zu beurteilen. Eine Chance für eine friedliche Durchsetzung der UN-Resolution 1441 und<br />

ihrer vielen Vorgängerresolutionen hätte aber mit Sicherheit nur dann bestanden, wenn die<br />

Mitglieder des Weltsicherheitsrates, vor allem die fünf ständigen Mitglieder, ebenso wie die<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der NATO zu einer gemeinsamen und entschlossen<br />

gegenüber Saddam Hussein vertretenen Haltung gefunden hätten. Nur dann hätte<br />

eine glaubwürdige militärische Drohkulisse ihre Wirkung auf das verbrecherische Regime in<br />

Bagdad entfalten können. Nur dann hätte die Chance bestanden, das Ziel der jahrzehntelangen<br />

Bemühungen der Vereinten Nationen, diesem Regime die Massenvernichtungswaffen<br />

aus der Hand zu nehmen, zu erreichen.<br />

Nicht nur die Vereinigten Staaten haben diese Einigkeit durch ihre mangelnde Dialogbereitschaft<br />

in der UNO und vor allem mit den europäischen Partnern sowie schließlich durch ihre<br />

Entschlossenheit <strong>zum</strong> militärischen Alleingang verhindert; auch die deutsche Bundesregierung<br />

hat eine einheitliche Position des Weltsicherheitsrates und der Europäischen Union<br />

durch ihre wahltaktisch motivierte Vorabfestlegung und ihr Beharren auf „dem deutschen<br />

Weg“ von vornherein unmöglich gemacht. Die dadurch entstandene Schwächung der Vereinten<br />

Nationen, die Zerrissenheit innerhalb Europas und die Schwächung der NATO sind deshalb<br />

auch Ergebnis falscher deutscher Außenpolitik.<br />

Auch wenn wir Liberalen diesen Krieg für falsch halten und sich Deutschland – unabhängig<br />

davon, dass es seinen Bündnisverpflichtungen nachkommt - deshalb zu Recht nicht an ihm<br />

beteiligt, sind wir nicht neutral. Wir hoffen daher nicht nur, dass der Krieg möglichst schnell<br />

und mit so wenig Opfern unter der Zivilbevölkerung und unter den Soldaten wie möglich<br />

beendet werden kann, sondern auch, dass die amerikanischen und die mit ihnen alliierten<br />

Streitkräfte dem Terrorregime des Saddam Hussein ein Ende bereiten und den Menschen im<br />

Irak eine Freiheitsperspektive eröffnen.<br />

Schon jetzt aber gilt es, den Blick in die Zukunft zu richten. Wir Liberale wissen, dass eine<br />

Beendigung des Krieges noch keine Gewähr dafür bietet, auch den Frieden zu gewinnen.<br />

Natürlich müssen zuallererst alle nötigen und möglichen Maßnahmen zur Verhinderung einer<br />

humanitären Katastrophe ergriffen werden. Vor allem aber muss mit der Entwicklung von<br />

Konzepten für den Wiederaufbau des Irak unverzüglich und international koordiniert begonnen<br />

werden. Der Frieden im Irak und in der Region wird nur im Rahmen der Weltstaatengemeinschaft<br />

zu gewinnen sein. Protektorate der Siegermächte und eine Veränderung der territorialen<br />

Integrität des Irak sind sowohl für den Irak als auch mit Blick auf das Gleichgewicht<br />

in der Region der falsche Weg. Entsprechend dem Vorbild der KSZE sollte im Nahen Osten<br />

485


eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen Osten (KSZNO) einberufen<br />

werden. Frieden lässt sich langfristig nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen<br />

den Nationen erreichen.<br />

Die Unfähigkeit der internationalen Politik, den Irak-Krieg zu vermeiden und das Ziel der UN-<br />

Resolutionen auf friedlichem Wege zu erreichen, bedeutet einen schweren Rückschlag für<br />

die Vereinten Nationen, für das transatlantische Verhältnis und für die europäische Integration.<br />

Die <strong>FDP</strong> beharrt auf einer zentralen Rolle der Vereinten Nationen beim Aufbau staatlicher<br />

Strukturen im Irak, die den Grundprinzipien der Achtung der Würde des Menschen, der<br />

Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens der Völker Rechnung<br />

tragen. Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung und ihre Partner in der Europäischen U-<br />

nion auf, das Fiasko im Vorfeld des Irak-Krieges <strong>zum</strong> Anlass zu nehmen, eine erneute Initiative<br />

zu ergreifen, um den Prozess der Reform der Vereinten Nationen, der in den letzten Jahren<br />

fatalerweise <strong>zum</strong> Stocken gekommen ist, wieder in Gang zu bringen. In diesem Zusammenhang<br />

sollte die Europäische Union auf einem eigenen ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat<br />

der Vereinten Nationen beharren.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, die Initiative zur Wiederherstellung der Dialogfähigkeit<br />

zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland auch auf<br />

höchster Regierungsebene zu ergreifen und den völlig inakzeptablen Zustand zu beenden,<br />

dass zwischen dem deutschen Bundeskanzler und dem amerikanischen Präsidenten über<br />

fast ein Jahr hinweg kein einziges persönliches, geschweige denn von Freundschaft, Vertrauen<br />

und Respekt getragenes Gespräch stattgefunden hat. Trotz der Ablehnung des von<br />

den USA geführten Krieges im Irak steht die <strong>FDP</strong> fest zur transatlantischen Freundschaft als<br />

einem der wichtigsten Eckpfeiler der deutschen Außenpolitik. Wir sind der Überzeugung,<br />

dass die in Jahrzehnten gewachsene Freundschaft zwischen den USA und Deutschland<br />

stärker ist als die aktuellen Meinungsunterschiede. Offenen oder latenten Antiamerikanismus<br />

lehnt die <strong>FDP</strong> entschieden ab.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, dazu beizutragen, den unermesslichen Schaden<br />

zu begrenzen, den das Politikversagen auf beiden Seiten des Atlantiks auch und gerade für<br />

den Prozess der europäischen Integration verursachen könnte. Die aussichtsreichen ersten<br />

Schritte des EU-Verfassungskonvents hin zu mehr europäischer Handlungsfähigkeit gerade<br />

auch in der Außen- und Sicherheitspolitik und zu mehr demokratischer Legitimation in einem<br />

föderalen Europa scheinen gefährdet angesichts der tiefen Gräben, die dieser Krieg quer<br />

durch die Europäische Union einschließlich ihrer demnächst beitretenden neuen Mitglieder<br />

gerissen hat.<br />

Dabei hat der Irak-Krieg nach Auffassung der <strong>FDP</strong> erneut schmerzlich klargemacht, dass<br />

Europa seine Interessen in der internationalen Politik nur wahren kann, wenn es mit einer<br />

Stimme spricht. Es ist darüber hinaus erneut deutlich geworden, dass jeder Fortschritt im<br />

europäischen Integrationsprozess nicht nur davon abhängt, dass es zu einer vertrauensvollen<br />

Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland kommt, sondern auch davon, dass<br />

alle Partner in der EU unabhängig von ihrer Größe die Chance haben, gleichberechtigt an<br />

diesem Prozess teilzuhaben. Geist und Buchstaben der europäischen Verträge vertragen<br />

weder Direktorien noch das bevormundende Machtgehabe einzelner großer Mitgliedstaaten,<br />

insbesondere gegenüber kleineren Partnern und solchen, die – gerade erst aus der Bevormundung<br />

durch die einstige kommunistische Supermacht befreit – jetzt aus freier Entscheidung<br />

den Weg in die Europäische Union angetreten haben.<br />

Die <strong>FDP</strong> hält jetzt mehr denn je mutige Schritte in Richtung der Weiterentwicklung der Gemeinsamen<br />

Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungspolitik für erforderlich. Dies schließt sowohl eine Vertiefung der rüstungspolitischen<br />

Zusammenarbeit als auch die Integration von Streitkräften bzw. Teilstreitkräften<br />

sowie systematische Arbeitsteilung bei einzelnen Teilstreitkräften bzw. Waffengattungen im<br />

EU-Rahmen ein. Sofern einzelne EU-Mitglieder dabei eine Vorreiterrolle einnehmen, ist dar-<br />

486


auf zu achten, dass dadurch nicht die jetzt aufgerissenen Gräben innerhalb der Union vertieft<br />

werden, wie dies bei der belgisch-französisch-deutschen Initiative leicht der Fall sein könnte.<br />

Vielmehr sollten grundsätzlich alle großen wie kleinen, alten wie neuen EU-Mitglieder zur<br />

Teilnahme eingeladen werden. Dort wo Kerne den weiteren europäischen Integrationsprozess<br />

voranbringen sollen, dürfen sie nicht zur Spaltung führen.<br />

Sowohl in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik als auch auf den anderen Politikfeldern,<br />

bei denen wir uns vom EU-Verfassungskonvent eine Vertiefung der europäischen Integration<br />

erhoffen, geht es uns Freien Demokraten nicht um eine Abkopplung von unseren nordamerikanischen<br />

Freunden, sondern um die Verbesserung der Fähigkeiten der Europäer zur partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit mit den USA, die bei vielen Herausforderungen der nächsten<br />

Jahrzehnte – von der Bekämpfung des Terrorismus bis hin zur Bewältigung der wirtschaftlichen<br />

Probleme der Globalisierung – noch dringend gebraucht werden wird. Wer<br />

glaubt, die nordatlantische Zusammenarbeit im erfolgreichsten Verteidigungsbündnis aller<br />

Zeiten ersetzen zu können durch neue Allianzen im euro-asiatischen Kontext, begibt sich<br />

nach Auffassung der <strong>FDP</strong> auf einen lebensgefährlichen Irrweg.<br />

Bündnisfähigkeit – sowohl im Rahmen der NATO als auch in einer sich mehr und mehr der<br />

Sicherheits- und Verteidigungsdimension öffnenden Europäischen Union – ist für uns Freie<br />

Demokraten unverzichtbarer Teil deutscher Staatsraison. Jegliche Renationalisierung der<br />

Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa im Allgemeinen und Deutschlands im Besonderen<br />

würde einen unverantwortlichen historischen Rückschritt bedeuten. Sie kommt für die<br />

<strong>FDP</strong> nicht in Frage. Deshalb lehnen wir den so genannten „deutschen Weg“ sowohl als Politikentwurf<br />

als auch als Ausdruck neu erreichter deutscher Emanzipation und vermeintlich<br />

gestärkten deutschen Selbstbewusstseins in der internationalen Politik ab. Der Bezugsrahmen<br />

deutscher Außenpolitik sind und bleiben die europäische Integration und die nordatlantische<br />

Allianz sowie OSZE und UNO als Systeme kooperativer Sicherheit in Europa und in<br />

der Welt.<br />

487


11.4 Die Würde des Menschen ist unantastbar –<br />

auch im Irak<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die Folterungen von Gefangenen durch US-Soldaten im Gefängnis Abu Ghraib im Irak waren<br />

ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde und ein schlimmer Rückschlag für die<br />

amerikanische Irak-Politik. Die Folter durch US-Soldaten beschädigt darüber hinaus aber<br />

auch die Glaubwürdigkeit der gesamten westlichen Welt in ihren Bemühungen um eine Modernisierung<br />

und Demokratisierung des Nahen und Mittleren Ostens. Die verheerende Wirkung<br />

der abscheulichen Bilder aus Abu Ghraib auf die arabische bzw. islamische Welt können<br />

gar nicht überschätzt werden. Im gemeinsamen Kampf gegen den internationalen, vorwiegend<br />

islamistischen Terrorismus werden sich die Partner der transatlantischen Wertegemeinschaft<br />

nur dann durchsetzen können, wenn sie wirklich glaubwürdig eintreten für die<br />

gemeinsam verteidigten Werte, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für Menschenrechte<br />

und die Würde des Menschen. Vorgänge wie die in Abu Ghraib untergraben die Glaubwürdigkeit<br />

dieses gemeinsamen Einsatzes für unsere Werte – und damit auch die Grundlagen<br />

der transatlantischen Wertegemeinschaft.<br />

Die <strong>FDP</strong> verurteilt das Verhalten der Folterer auf das Schärfste.<br />

Sie fordert, dass die Foltervorwürfe durch die zuständigen US-Autoritäten ohne jede Verzögerung<br />

aufgeklärt, dass die Schuldigen bestraft und dass Vorkehrungen getroffen werden,<br />

damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können. Für die Opfer dieser schlimmen<br />

Menschenrechtsverletzungen muss es eine Entschädigung geben.<br />

Die <strong>FDP</strong> kritisiert, dass sich die US-amerikanische Administration trotz offensichtlich seit längerem<br />

vorliegender Berichte über die Foltervorwürfe erst sehr spät und nur zögerlich zu ihrer<br />

Verantwortung bekannt hat.<br />

488


11.5 Aussetzen der Wehrpflicht<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Das Aussetzen der Wehrpflicht ist als ein zentraler Punkt im Bundestagswahlprogramm und<br />

zu einer der Kernforderungen der <strong>FDP</strong> für mögliche Koalitionen zu machen<br />

Das Aussetzen der Wehrpflicht muss auch weiterhin, und ab sofort intensiver und deutlicher,<br />

verfolgt werden. Daher fordert der <strong>FDP</strong>-Bundesparteitag die Bundestagsfraktion auf,<br />

schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.<br />

489


11.6 Keine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten<br />

der Bundeswehr im Innern<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> wendet sich strikt gegen die von konservativer Seite beabsichtigte Ausweitung der<br />

Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern, insbesondere <strong>zum</strong> Objektschutz.<br />

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist ausschließlich bei den Polizeibehörden zu belassen.<br />

Diese sind den neuen Herausforderungen entsprechend auszurüsten, insbesondere<br />

personell aufzustocken. Statt eine neue Institution wie etwa eine „Nationalgarde“ zu gründen,<br />

sind Bundesgrenzschutz und Technisches Hilfswerk weiter auszubauen. Die Möglichkeit der<br />

Amtshilfe durch die Bundeswehr ist ausreichend gegeben.<br />

Die Bundeswehr muss hingegen in eine hochspezialisierte Freiwilligenarmee umgewandelt<br />

werden und technisch so ausgerüstet werden, dass sie den Gefahren von außen wirksam<br />

begegnen kann.<br />

In den Fällen, in denen nur die Bundeswehr über die notwendigen technischen Ausrüstungen<br />

verfügen kann, um die Gefahr abzuwehren, etwa bei Bedrohungen aus der Luft durch<br />

entführte Flugzeuge, ist durch das neue Luftsicherheitsgesetz eine ausreichende Regelung<br />

getroffen worden.<br />

490


11.7 Gewährleistung der Meinungs- und<br />

Pressefreiheit in Russland<br />

BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der <strong>FDP</strong>, Dresden, 5.–6. Juni 2004<br />

Die <strong>FDP</strong> verurteilt die kürzlich auf Druck des Kremls und des russischen Geheimdienstes<br />

erfolgte Absetzung des Politmagazins „Namedni“ (Neulich) sowie die Entlassung des Moderators<br />

Leonid Parfjonows. Grund für diese Maßnahme war die kritische Berichterstattung<br />

über die Politik Präsident Putins.<br />

Dieser absolut unakzeptable Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit ist Beweis dafür,<br />

dass dieses Bürger- und Menschenrecht in Russland noch immer nicht ausreichend beachtet<br />

wird.<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, sich ernsthaft und engagiert dafür einzusetzen,<br />

dass staatliche Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit in Russland, insbesondere<br />

durch den Präsidenten und die Staatsregierung sowie den russischen Geheimdienst, künftig<br />

unterbleiben.<br />

491


11.8 Helft den Menschen im Kongo – Ruanda<br />

darf sich nicht wiederholen<br />

BESCHLUSS des Präsidiums der <strong>FDP</strong>, Berlin, 2. Juni 2003<br />

Die <strong>FDP</strong> fordert die Bundesregierung auf, sich aktiver als bisher für eine starke Rolle der<br />

Vereinten Nationen im Kongo einzusetzen. Viele Menschen mussten in den vergangenen<br />

Tagen grausam sterben oder ein unglaubliches Leid erfahren, viele Menschen sind innerhalb<br />

des Kongos auf der Flucht, noch viel mehr Menschen sind bereits nach Uganda geflohen.<br />

Nur wenige Soldaten der Vereinten Nationen stehen vollkommen hilflos diesem Drama gegenüber.<br />

Eine menschliche Tragödie geschieht, während die Bundesregierung nichts Tatkräftiges<br />

unternimmt.<br />

Die <strong>FDP</strong> begrüßt die Entscheidung der Vereinten Nationen, im Kongo Menschenleben zu<br />

schützen und die Situation zu stabilisieren. Entweder müssen nun die Vereinten Nationen<br />

Unterstützung durch einzelne Länder auf Anfrage erhalten, oder aber die NATO bzw. die EU<br />

müssen für die Vereinten Nationen in die Pflicht genommen werden und Hilfe anbieten.<br />

Deutschland sollte die Vereinten Nationen im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.<br />

Massenmord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie in Ruanda dürfen sich nicht wiederholen.<br />

Die Vereinten Nationen müssen jetzt schnell in die Lage versetzt werden, um zu<br />

handeln und schlimmeres zu verhindern.<br />

492


11.9 „EU-Mittelmeerpolitik auf Demokratisierung<br />

ausrichten“<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 10. Mai 2005<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Zehn Jahre nach Beginn des Barcelona Prozesses (der Europäischen Mittelmeer-<br />

Partnerschaft, EMP) sind die Ergebnisse ernüchternd: In den Partnerstaaten konnte weder<br />

wirtschaftlich noch politisch ein nennenswerter Transformationsprozess ausgelöst werden.<br />

Bei Demokratisierung und Menschenrechten sind kaum Fortschritte erzielt worden.<br />

Die EU-Osterweiterung hat die Frage nach den zukünftigen Beziehungen der EU mit ihren<br />

neuen und alten Nachbarländern verstärkt ins Blickfeld gerückt. Aus diesem Grund hat die<br />

Kommission im Mai 2004 ein Strategiepapier zur neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik<br />

(ENP) vorgestellt. Dieses sieht vor, die Beziehungen der EU zu ihren Nachbarstaaten zu<br />

vertiefen und zu stärken. Ziel ist, einen „Ring von Freunden“ um die EU herum entstehen zu<br />

lassen. In bilateral ausgearbeiteten Aktionsplänen sollen Reformschritte für die Partnerländer<br />

festgelegt werden, die dann regelmäßig überprüft werden. Der Barcelona-Prozess ist in diese<br />

ENP integriert worden. Dieser neue Ansatz hat der europäischen Mittelmeerpolitik bereits<br />

einige begrüßenswerte Impulse gegeben.<br />

Die finanzielle Förderung der ENP-Partnerländer wird derzeit über die Förderprogramme<br />

MEDA und Tacis abgewickelt. Ab 2007 werden sie zu dem einheitlichen Europäischen<br />

Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) zusammengefasst. Dieses neue Instrument<br />

soll die Implementierung der ENP-Aktionspläne fördern. Im Vergleich zur Förderung<br />

im Rahmen der Europäischen Mittelmeer-Partnerschaft soll beim ENPI finanzielle Unterstützung<br />

stärker an die Reformwilligkeit der betreffenden Staaten geknüpft werden.<br />

Der Deutsche Bundestag unterstützt diesen Ansatz: Fortschritte bei Menschenrechten und<br />

Demokratisierung müssen notwendige Voraussetzung für eine weitere Förderung sein; das<br />

Monitoring durch die Sub-Comitees muss vor allem umfassende Fortschritte in diesem Bereich<br />

bewerten und darf sich nicht auf die Detailprüfung von Einzelprojekten beschränken.<br />

Wenn die Regierungen der Partnerländer keine Bereitschaft zur Implementierung der in den<br />

Aktionsplänen geforderten Maßnahmen erkennen lassen, muss die EU die Möglichkeit haben,<br />

ihre finanzielle Unterstützung verstärkt Nichtregierungs-Organisationen zukommen zu<br />

lassen.<br />

Der Aufbau und die Stärkung der Zivilgesellschaft im südlichen und östlichen Mittelmeerraum<br />

wurden im Barcelona-Prozess sträflich vernachlässigt. Der Anteil der EU-Fördergelder, die<br />

Akteuren der Zivilgesellschaft zugute kommt, ist im Mittelmeerraum geringer als bei allen<br />

anderen Entwicklungsregionen. 90% der Mittel wurden dafür ausgegeben, die wirtschaftliche<br />

Konkurrenzfähigkeit der Mittelmeerländer zu stärken. Die Erwartung, dass dies auch einen<br />

politischen Reformprozess auslöst, hat sich nicht erfüllt.<br />

Erklärtes Ziel der ENP ist es, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand aller Betroffenen zu stärken.<br />

Alle drei Ziele sind jedoch nur zu erreichen durch eine Öffnung der politischen Systeme,<br />

die Stärkung des Rechtsstaats und der Ausweitung der demokratischen Rechte der Bevölkerungen.<br />

Nur durch solche Reformschritte kann wirtschaftlicher Wohlstand und dauerhafte<br />

493


Stabilität erreicht werden. Die Schaffung eines freiheitlichen und demokratischen Klimas in<br />

den Ländern des Maghreb und des Nahen Ostens muss deshalb eine Kernaufgabe europäischer<br />

Nachbarschaftspolitik sein. Eine kurzfristige Stabilisierung des Status quo in der Region<br />

würde lediglich zu verschärften Spannungen innerhalb der Gesellschaften führen und<br />

liegt schon deshalb nicht im politischen Interesse der Europäischen Union. Daher muss bei<br />

der Umsetzung der Mittelmeerkomponente der ENP der Schwerpunkt eindeutig auf einer<br />

strikten politischen Modernisierungsorientierung liegen.<br />

Dem Aufbau von Wissenskapazität kommt eine große Bedeutung als eine Voraussetzung für<br />

die wirtschaftliche und politische Entwicklung der Mittelmeer-Partnerstaaten zu. Der Arab<br />

Human Development Report hat hier gravierende Defizite festgestellt und gleichzeitig unterstrichen,<br />

wie wichtig die Transformation der arabischen Gesellschaften in eine Wissensgesellschaft<br />

ist. Die Förderung von Bildung und Forschung muss stärker als bisher Inhalt der im<br />

Rahmen der Mittelmeerkomponente der ENP zu vereinbarenden Aktionspläne sein. Gerade<br />

in der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonal und bei der Gestaltung der Lehrinhalte kann<br />

und muss die EU ihren Mittelmeerpartnern mehr Hilfe leisten.<br />

Größter Vorteil der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) gegenüber der Europäischen<br />

Mittelmeer-Partnerschaft ist der bilaterale Ansatz, der eine stärkere Differenzierung zwischen<br />

den einzelnen Partnerländern ermöglicht und größere Fortschritte reformwilliger Staaten erlaubt.<br />

Der regionale Aspekt darf darüber jedoch nicht vernachlässigt werden: Ein Blick auf<br />

die Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung einerseits und die politische und wirtschaftliche<br />

Fragmentierung des südlichen und östlichen Mittelmeerraums andererseits bestätigen<br />

die These, dass regionale Integrationsprozesse ein wichtiger Motor für eine erfolgreiche<br />

Entwicklung sind. Es bedarf daher stärkeren Anstrengungen von Seiten der EU, die Mittelmeerpartner<br />

zu einer engeren Kooperation untereinander zu bewegen. Handlungsfelder hierfür<br />

können länderübergreifende Infrastrukturmaßnahmen, ein Abbau von Handelshemmnissen<br />

zwischen den Staaten sowie eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitskräften<br />

sein.<br />

Der ungelöste Nahost-Konflikt hat sich immer wieder als Hindernis für den Barcelona-<br />

Prozess erwiesen. Der bilaterale Ansatz der ENP ist geeignet, den Erfolg der Partnerschaft<br />

von diesem Konflikt unabhängiger zu machen. Ein Stocken des Friedensprozesses im Nahen<br />

Osten darf keine Entschuldigung für reformunwillige Regime sein. Unabhängig davon<br />

muss sich die EU jedoch stärker um eine Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern<br />

bemühen. Dafür ist ein verstärktes Engagement im Nahost-Quartett erforderlich.<br />

Ziel bleibt weiterhin ein Friedensprozess auf Grundlage der Road-Map, an dessen Ende eine<br />

Zwei-Staaten-Lösung steht.<br />

Der Tod von Jassir Arafat hat den Weg für demokratische Präsidentschaftswahlen in den<br />

Palästinensergebieten frei gemacht. Im Irak haben sich nach dem Sturz des Saddam- Regimes<br />

trotz Terrors über 60% der Wahlberechtigten an den Parlamentswahlen beteiligt. Die<br />

hohe Wahlbeteiligung im Irak und in den Palästinensergebieten sind der Beweis dafür, dass<br />

arabische Gesellschaften sehr wohl zur Demokratie fähig und auch willens sind. Es liegt im<br />

Interesse der EU, dass die demokratischen Experimente im Irak und in den palästinensischen<br />

Gebieten Erfolg haben. Eine stabile demokratische Entwicklung dort würde auch in<br />

anderen arabischen Staaten den Druck auf autokratische Regime erhöhen.<br />

Die EU muss kritisch hinterfragen, welche Erfolge bislang mit ihren Konzepten erreicht wurden.<br />

Die Europäische Mittelmeer-Partnerschaft hat keine nennenswerte Dynamik in den südlichen<br />

und östlichen Mittelmeerländern ausgelöst. Die jüngsten Entwicklungen im Irak und in<br />

den palästinensischen Gebieten, im Libanon, aber auch in Ägypten und Saudi-Arabien geben<br />

jedoch Anlass zur Hoffnung. In der Zielsetzung stimmen die EU und die USA überein:<br />

Ein demokratischer, prosperierender und stabiler Maghreb- und Nahostraum liegt im Interesse<br />

von Europa wie von Amerika. EU und USA müssen sich daher gemeinsam um eine umfassende<br />

Reform der Region bemühen.<br />

494


Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

- sich dafür einzusetzen, dass die Mittelmeerkomponente der ENP den Schwerpunkt auf<br />

deutliche Fortschritte bei Demokratisierung und Menschenrechte legt;<br />

- sich dafür einzusetzen, dass die regelmäßige Überprüfung der Aktionspläne der einzelnen<br />

Länder eine umfassende politische Bewertung enthält, die die Grundlage für die Planung<br />

weiterer Hilfen bildet;<br />

- sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union verstärkt finanzielle Unterstützung<br />

den Nichtregierungs-Organisationen aus der Region zukommen lässt. Dies muss vor allem<br />

dann gelten, wenn politische Fortschritte in einem Land mangelhaft sind;<br />

- sich dafür einzusetzen, dass die Förderung von Bildung und Forschung stärker als bisher<br />

berücksichtigt wird;<br />

- sich dafür einzusetzen, dass die EU sich stärker um regionale Kooperation der Mittelmeerpartner<br />

untereinander bemüht;<br />

- sich dafür einzusetzen, dass die bisher vorliegenden Programme und Initiativen <strong>zum</strong> Nahen<br />

und Mittleren Osten (etwa die G8-Initiative) gemeinsam mit allen Beteiligten präzisiert<br />

und weiterentwickelt wird.<br />

Berlin, den 10. Mai 2005<br />

495


11.10 Glaubwürdigkeit des nuklearen<br />

Nichtverbreitungsregimes stärken –<br />

US-Nuklearwaffen aus Deutschland<br />

abziehen<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 12.04.2005<br />

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Im Mai 2005 tagt in New York die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz des<br />

Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV). Die gegenwärtige Krise um Nuklearwaffen-<br />

Ambitionen des Iran und Nordkoreas, aber auch die Befürchtungen, dass künftig möglicherweise<br />

weitere Staaten oder sogar internationale Terroristen Zugriff auf Nuklearwaffen erhalten<br />

könnten, machen das nukleare Nichtverbreitungsregime zu einer zentralen Säule der<br />

Sicherheit und des Friedens weltweit. Es liegt in den Händen der 188 Mitgliedsländer des<br />

Nichtverbreitungsregimes, diese wichtigste globale Abrüstungskonferenz unbedingt zu einem<br />

Erfolg zu führen.<br />

Das NVV-Regime beruht auf drei Säulen: Verpflichtung der Mitglieder zur Nichtverbreitung,<br />

Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten auf Abrüstung ihrer Nuklearwaffenarsenale und Berechtigung<br />

aller Staaten <strong>zum</strong> Zugang zur zivilen Nutzung der Kernenergie. Nur wenn alle drei<br />

Prinzipien gleichberechtigt verfolgt und umgesetzt werden, behält das Nichtverbreitungsregime<br />

seine Glaubwürdigkeit.<br />

Deutschland bekennt sich als Nicht-Nuklearwaffenstaat aktiv zur nuklearen Nichtverbreitung<br />

und zeigt bei den Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise, dass es bereit ist, auch bei<br />

der Frage der zivilen nuklearen Teilhabe die Verpflichtungen aus dem NVV ernst zu nehmen.<br />

Das nukleare Nichtverbreitungsregime wird aber auf die Dauer nur Bestand haben und Staaten<br />

mit potentiellen Nuklearwaffenambitionen werden sich nur dann weiter an ihre Verpflichtung<br />

halten, auf Nuklearwaffen zu verzichten, wenn auch bei der Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung<br />

der Nuklearwaffenstaaten weitere Fortschritte gemacht werden. Dazu<br />

müssen der Atomteststoppvertrag in Kraft gesetzt und Verhandlungen über ein Ende der<br />

Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke aufgenommen werden. Dazu müssen<br />

aber auch die NATO-Staaten die Bereitschaft dokumentieren, die Rolle der Nuklearwaffen in<br />

ihrer Militärstrategie zu reduzieren und weitere nukleare Abrüstungsschritte vorzunehmen.<br />

Die USA haben bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert, davon etwa<br />

150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist bis heute die Bundeswehr an den<br />

Vorbereitungen zu einem Einsatz dieser Waffen beteiligt. Dabei ist die Fähigkeit <strong>zum</strong> Einsatz<br />

von taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts der veränderten<br />

Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr zwingend, die gegenwärtige NATO-Strategie<br />

könne auch ohne diese Option beibehalten werden, und eine Verlegung dieser Waffen in<br />

eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA wäre im Umfeld der Überprüfungskonferenz<br />

<strong>zum</strong> NVV ein wichtiges erstes Signal, dass auch die Abrüstungsverpflichtung als integrativer<br />

Bestandteil des Nichtverbreitungsregimes ernst genommen wird.<br />

496


Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

1. sich auf der anstehenden Überprüfungskonferenz <strong>zum</strong> NVV aktiv für eine Stärkung aller<br />

drei Säulen des Nichtverbreitungsregimes einzusetzen und damit zu einem Erfolg dieser<br />

wichtigen Konferenz beizutragen;<br />

2. an ihren im Rahmen der EU-3 gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien verfolgten<br />

Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise unvermindert festzuhalten und gemeinsam<br />

mit den USA nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Iran unter Gewährung der zivilen<br />

Nutzung der Kernenergie verifizierbar von Nuklearwaffenambitionen abgebracht werden<br />

kann;<br />

3. zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsregimes und als Zeichen dafür,<br />

dass auch die Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als integraler Bestandteil<br />

des NVV ernst genommen und nachdrücklich verfolgt wird, bei den amerikanischen<br />

Verbündeten darauf zu drängen, dass die bis heute in Deutschland stationierten taktischen<br />

Nuklearwaffen der USA abgezogen werden.<br />

Berlin, den 12. April 2005<br />

497


11.11 Für die mandatsgebundene Begleitung<br />

VN-mandatierter Friedensmissionen durch<br />

Menschenrechtsbeobachter<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 22.02.2005<br />

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Die Zahl und die Bedeutung der durch die Vereinten Nationen beschlossenen Friedensmissionen<br />

nehmen stetig zu. Zudem ist abzusehen, dass der fortschreitende Wandel der Natur<br />

der Konflikte vom klassischen zwischenstaatlichen Konflikt hin zu Konflikten innerhalb von<br />

Staaten oder sich auflösenden Staaten in Zukunft verstärkt Missionen erforderlich machen<br />

wird, in denen Friedenstruppen mit einem robusten Mandat ausgestattet sind. Damit die Vereinten<br />

Nationen und insbesondere der Weltsicherheitsrat ihre immer wichtiger werdende<br />

Rolle als Hüter des Weltfriedens effektiv und glaubwürdig erfüllen und sich dabei auch weiterhin<br />

auf weltweite Legitimität und Akzeptanz stützen können, ist es von entscheidender<br />

Bedeutung, dass bei derartigen von den Vereinten Nationen autorisierten Maßnahmen die<br />

grundlegenden Menschenrechte und die Prinzipien des humanitären Völkerrechts zwingend<br />

und vorbildlich eingehalten werden. Gerade die jüngsten massiven Vorwürfe sexuellen Missbrauchs,<br />

die gegenüber VN-Soldaten im Kongo (Kinshasa) erhoben werden, zeigen, wie<br />

sehr die Glaubwürdigkeit von VN-Operationen von der sorgfältigen Beachtung der Menschenrechte<br />

bei der Missionserfüllung abhängig ist. Dieses Erfordernis gilt nicht nur für originäre<br />

VN-Friedensmissionen, sondern auch für robuste Militäreinsätze, die wie beispielsweise<br />

in Somalia oder im ersten Golfkrieg vom Weltsicherheitsrat auf einzelne Mitgliedsstaaten<br />

übertragen wurden. Die Verpflichtung der Vereinten Nationen zur Einhaltung und Förderung<br />

der Menschenrechte kann nicht dort enden, wo solche Maßnahmen auf die Mitgliedsstaaten<br />

übertragen werden; auch und gerade hier müssen die Vereinten Nationen sicherstellen, dass<br />

die Einhaltung der Menschenrechte umfassend und effektiv gewährleistet wird.<br />

Auch die im letzten Jahr bekannt gewordenen Vorfälle in den US-amerikanisch bzw. britisch<br />

geführten Militärgefängnissen Abu Ghraib und Umm Qasr/Camp Bucca im Irak und bei den<br />

britischen Truppenverbänden im irakischen Basra haben weltweit Empörung und Befremden<br />

ausgelöst. Diese Vorfälle waren Wasser auch auf die Mühlen derer, die den absoluten Geltungsanspruch<br />

der Menschenrechte und die Legitimität der Vereinten Nationen bei deren<br />

Durchsetzung in Frage stellen. Zwar wurde den Besatzungstruppen erst im Mai bzw. Oktober<br />

2003 ein eindeutiges Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erteilt,<br />

nach IKRK-Berichten fielen aber viele der Vorfälle auf einen Zeitpunkt nach dieser Mandatierung<br />

oder dauerten darüber hinaus unverändert an. Diese Ereignisse stellen einen Höhepunkt<br />

von menschenrechtlichen Verfehlungen bei VN-mandatierten internationalen Militäreinsätzen<br />

dar. Berichtet wird aber auch an anderer Stelle über Menschenrechtsverletzungen<br />

am Rande von VN-Missionen, so beispielsweise über die erwähnten gravierenden Fehltritte<br />

von VN-Soldaten im Kongo (Kinshasa), aber auch in Somalia oder über die Förderung von<br />

Zwangsprostitution und Menschenhandel durch Mitglieder der VNTruppen im Kosovo.<br />

Auch wenn diese Verfehlungen Einzelner den Vereinten Nationen als Organisation nicht zugerechnet<br />

werden können, fällt jeder Einzelfall doch stets auf die Vereinten Nationen insgesamt<br />

zurück. Wichtige Errungenschaften und Leistungen der Vereinten Nationen bei der Sicherung<br />

des Weltfriedens und der Verbesserung des Menschenrechtsschutzes werden<br />

498


durch solche Einzelfälle konterkariert. Die Glaubwürdigkeit und die Legitimität der VN als<br />

Hüter des Weltfriedens stehen auf dem Spiel.<br />

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (HCHR) ist die weltweit<br />

wichtigste Autorität des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dennoch gibt es in Fragen<br />

der internationalen Sicherheit und insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung bislang<br />

keine wirklich wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitsrat und dem Hochkommissar<br />

für Menschenrechte. Dies wird auch von Nichtregierungsorganisationen zu Recht<br />

immer wieder bemängelt.<br />

Um in Zukunft im Rahmen von VN-Maßnahmen oder von den Vereinten Nationen autorisierten<br />

Missionen Menschenrechtsverletzungen besser verhindern bzw. einen angemessenen<br />

Umgang mit menschenrechtssensiblen Vorfällen gewährleisten zu können, muss die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und dem Hochkommissar<br />

für Menschenrechte auf eine neue Stufe gestellt werden. Die Kompetenz des Hochkommissars<br />

kann dabei als Beratungsinstanz und Frühwarnsystem genutzt werden, um Verletzungen<br />

der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts bei der Durchführung solcher<br />

Maßnahmen zu verhindern oder um gegebenenfalls frühestmöglich Gegenmaßnahmen<br />

einleiten zu können. Auf diese Weise können die Vereinten Nationen ihre Glaubwürdigkeit,<br />

Legitimität und Akzeptanz bei der Verhinderung und Beilegung von Konflikten stärken.<br />

Wie sich insbesondere an den Vorfällen in den Gefängnissen im Irak gezeigt hat, können die<br />

bereits heute bestehenden Kontrollmechanismen vor Ort oft nur ungenügend oder verspätet<br />

durchgreifen. Die Hauptprobleme bestanden darin, dass die maßgeblichen Informationen vor<br />

Ort nicht oder nur eingeschränkt erfasst werden konnten und nur langsam und mühsam ihren<br />

Weg zu den entscheidenden Stellen gefunden haben. An anderer Stelle, <strong>zum</strong> Beispiel<br />

bei den Unruhen im letzten Jahr im Kosovo oder etwa beim Versagen der VN-Truppen bei<br />

der Verhinderung des Völkermordes in Ruanda, hat sich herausgestellt, dass die mandatsausführenden<br />

Stellen vor Ort nur ungenügend oder zu spät auf die notwendigen Kenntnisse<br />

über ihre Befugnisse zugreifen konnten, um auf akute Situationen schnell und mandats-<br />

bzw. menschenrechtskonform reagieren zu können.<br />

Diese Probleme können dadurch gelöst werden, dass den Friedensmissionen der VN oder<br />

den vom Sicherheitsrat mit einer Vollmacht auf einzelne Mitgliedstaaten übertragenen Maßnahmen<br />

ein unabhängiger und fachkundiger Beobachter beigeordnet wird, der direkt dem<br />

Hochkommissar für Menschenrechte unterstellt ist. Dieser Beobachter soll die Ausführung<br />

der Maßnahmen vor Ort beobachten und über den Hochkommissar dem Generalsekretär<br />

oder dem Sicherheitsrat direkt Bericht erstatten können. Durch die Einbindung eines solchen<br />

Beobachters in die Maßnahmen vor Ort wird gewährleistet, dass wichtige Informationen unabhängig<br />

und umfassend erhoben werden können und schnell und direkt zu den entscheidenden<br />

Stellen im VN-System gelangen. Zudem soll der Beobachter den mandatsausführenden<br />

Stellen vor Ort in beratender Funktion zur Seite stehen und gegebenenfalls Empfehlungen<br />

abgeben, um so bereits im Vorfeld Menschenrechtsverletzungen durch die VN- oder<br />

VN-mandatierten Friedenstruppen verhindern zu können. Dabei soll der Beobachter die bereits<br />

bestehenden Kontrollmechanismen der beteiligten Staaten, der Nichtregierungsorganisationen<br />

oder auch des IKRK keines Falls ersetzen, sondern vielmehr eng mit diesen zusammenarbeiten<br />

und deren Arbeit ergänzen.<br />

Auch wenn sich durch einen solchen Beobachter einzelne Verfehlungen nie hundertprozentig<br />

verhindern lassen werden, kann und soll eine weitere wichtige Aufgabe des Beobachters<br />

darin bestehen, für solche Fälle Informationen und Belege zu erfassen, die eine effektive und<br />

zügige Verfolgung durch nationale oder internationale Gerichte sicherstellen. Auch und gerade<br />

diese umfassende Verfolgung von gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Rahmen<br />

von VN- oder VN-mandatierten Maßnahmen stellt ein wichtiges Element der Glaubwürdigkeit<br />

dar, auf die die Vereinten Nationen für ihre Aufgabe zur Erhaltung des Weltfriedens<br />

zwingend angewiesen sind.<br />

499


Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,<br />

1. im Kreise der EU-Partner und über die ständigen europäischen Mitglieder im Weltsicherheitsrat<br />

darauf zu drängen, dass künftig in allen Beschlüssen des Weltsicherheitsrates,<br />

durch die ein mit einer Handlungs- oder Entscheidungsbefugnis verbundenes Mandat<br />

zur Friedenserhaltung, -konsolidierung oder -erzwingung erteilt wird, eine Klausel<br />

eingefügt wird, wonach dieses Mandat obligatorisch durch einen direkt dem VN-<br />

Hochkommissar für Menschenrechte unterstellten Beobachter begleitet wird, der die<br />

Ausführung des Mandats unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten vor Ort beobachtet,<br />

über die Ausführung Bericht erstattet und den mandatsausführenden Stellen beratend<br />

zur Seite steht;<br />

2. darauf zu drängen, dass in dieser Klausel eine Bestimmung enthalten ist, die die mandatsausführenden<br />

Stellen zur Zusammenarbeit mit und zur Gewährleistung des Schutzes<br />

und der Sicherheit des Beobachters verpflichtet;<br />

3. gemeinsam mit den europäischen Partnern in der 61. Sitzung der Menschenrechtskommission<br />

und in der nächsten Generalversammlung auf eine Resolution hinzuwirken, die<br />

diese obligatorische Bestellung eines Beobachters für VN-Mandate fordert und sich dafür<br />

einzusetzen, dass eine solche Bedingung für VN-Mandate eine rechtliche Grundlage<br />

erhält;<br />

4. sicherzustellen und sich in den Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass das Büro<br />

des VN-Hochkommissars für Menschenrechte personell und finanziell in die Lage versetzt<br />

wird, solche Beobachtermissionen mit fachkundigem und entsprechend geschultem<br />

Personal durchzuführen.<br />

Berlin, den 22. Februar 2005<br />

500


11.12 Menschenrechte in der Volksrepublik<br />

China einfordern!<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 30.11.2004<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Der Bundeskanzler wird vom 6. bis 10. Dezember 2004 in die Volksrepublik China reisen. In<br />

China hat sich die Menschenrechtslage bislang nicht entscheidend und nachhaltig gebessert.<br />

Bis <strong>zum</strong> heutigen Tag unterliegen beispielsweise religiöse und ethnische Minderheiten<br />

sowie Oppositionelle staatlicher Diskriminierung und Verfolgung, wird die Todesstrafe öfter<br />

vollstreckt als in jedem anderen Land der Welt, wird das Streben der Tibeter nach kultureller<br />

Autonomie gewaltsam unterdrückt und wurde der VN-Pakt über politische Rechte nicht ratifiziert,<br />

geschweige denn umgesetzt. Der Deutsche Bundestag betrachtet die Situation der<br />

Menschenrechte in der Volksrepublik China mit Sorge. Die beeindruckende wirtschaftliche<br />

Entwicklung in China wird auf Dauer ohne eine politische Öffnung des Landes und eine Verbesserung<br />

der Menschenrechtslage nicht tragfähig sein.<br />

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung deshalb am 28. Oktober 2004 aufgefordert,<br />

sich erst dann möglicherweise für eine Aufhebung des EU-Waffenembargos gegenüber<br />

China einzusetzen, wenn im Menschenrechtsbereich entscheidende Verbesserungen eingetreten<br />

und bei der friedlichen Streitbeilegung mit Taiwan Fortschritte zu verzeichnen sind.<br />

Die Kanzler-Reise nach China Anfang 2004 ist ein wichtiger Anlass dafür, die unbefriedigende<br />

Menschenrechtssituation in China auf höchster Ebene offen und kritisch anzusprechen.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

1. den Beschluss des Bundestages vom 28.10.2004 umzusetzen und eine Aufhebung des<br />

EU-Waffenembargos gegenüber der Volksrepublik China erst dann in Betracht zu ziehen<br />

und in den EU-Gremien mit zu tragen, wenn die im Bundestags-Beschluss aufgestellten<br />

Kriterien erfüllt sind;<br />

2. die Kanzler-Reise vom 6.-10. Dezember 2004 zu nutzen, um eine nachhaltige Verbesserung<br />

der Menschenrechtslage in der Volksrepublik China an<strong>zum</strong>ahnen und sowohl<br />

menschrechtliche Einzelfälle als auch die Tibet-Frage, die Verfolgung der religiösen und<br />

ethnischen Minderheiten und die Spannungen an der Straße von Taiwan offen und kritisch<br />

anzusprechen.<br />

Berlin, den 30. November 2004<br />

501


11.13 Zukunft für Tschetschenien<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 19.10.2004<br />

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Der Deutsche Bundestag ist erschüttert von den furchtbaren Geiselmorden in Beslan und der<br />

jüngsten Terrorserie in Russland. Der Deutsche Bundestag trauert um die Opfer und mit ihren<br />

Angehörigen. Unsere Solidarität gilt allen Menschen in Nordossetien und ganz Russland,<br />

die von Terroranschlägen betroffen sind und sich täglich davon bedroht fühlen. Der Terroranschlag<br />

von Beslan ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Terroristen haben die zivilisatorischen<br />

und menschlichen Mindeststandards in nicht vorstellbarer Weise unterschritten, indem<br />

sie wehrlose Schüler als Geiseln nahmen und flüchtenden Kindern in den Rücken schossen.<br />

Mit solchen Verbrechern verbietet sich jeglicher Dialog.<br />

Der Deutsche Bundestag begrüßt das Angebot der Bundesregierung zu logistischer und medizinischer<br />

Hilfe an die russische Regierung. Er begrüßt zudem ihren Willen, mit Russland<br />

intensiv bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammenzuarbeiten. Der<br />

Deutsche Bundestag betont, dass dieser Kampf mit Augenmaß geführt werden muss. Im<br />

Kampf gegen den Terrorismus müssen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht strikt<br />

eingehalten werden, um sich nicht durch die Wahl falscher Mittel auf eine Stufe mit den Verbrechern<br />

zu stellen. In Tschetschenien jedoch haben von Seiten der russischen Militärs in<br />

der Vergangenheit schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen stattgefunden. Dem Krieg<br />

sind seit 1999 über 100.000 Menschen <strong>zum</strong> Opfer gefallen, die Stadt Grosny wurde vollständig<br />

zerstört, ein großer Teil der Dörfer wurde dem Erdboden gleichgemacht. Zahllose Zivilisten<br />

wurden ermordet, gefoltert, deportiert oder vertrieben. Allein 2002 wurden fast 6000 Zivilisten,<br />

hauptsächlich Kinder, Opfer abgeworfener Landminen. Die tschetschenische Gesellschaft<br />

ist mit diesem Krieg weitgehend zerstört und in Teilen durch das erfahrene Trauma<br />

brutalisiert worden. Das hat zur Ausbreitung und Verschärfung des tschetschenischen Terrorismus<br />

beigetragen.<br />

Der Einfluss islamistischer Terroristen im Nordkaukasus und auf den Konflikt in Tschetschenien<br />

zeigt, dass die Dimension des Konflikts mittlerweile über eine innere Angelegenheit<br />

Russlands hinausgeht. Der islamistische Terrorismus, der sich als Netzwerk um den Kern<br />

von El Qaida organisiert hat, versucht systematisch, die Südgrenze der GUS-Region zu zersetzen.<br />

Nachdem die Terrorgruppen Afghanistan als Basis weitgehend verloren haben, bietet<br />

der ungelöste und unkontrolliert eskalierte Konflikt in Tschetschenien nun einen neuen<br />

Angriffspunkt. Von hier aus wollen Islamisten die gesamte Kaukasus-Region, die von zahlreichen<br />

ungelösten Konflikten durchzogen ist, destabilisieren. Ziel scheint nicht nur die ideologische<br />

Herrschaft zu sein, sondern die politische Schwächung von Gesellschaften und<br />

Staaten, um im entstandenen Chaos machtpolitisch Zugriff auf strategische Rohstoffe in A-<br />

rabien und Zentralasien zu erlangen, den Westen zu erpressen und einen allgemeinen Krieg<br />

der Kulturen zu provozieren. Dadurch ist auch unsere eigene Sicherheit unmittelbar berührt.<br />

Möglich wird diese Ausweitung der Gewalt auch durch den ungelösten und eskalierten Konflikt<br />

in Tschetschenien. Als Bedrohung auch der regionalen Sicherheit erfordert er ein aktives<br />

Engagement der Staatengemeinschaft, um Russland und die tschetschenische Gesellschaft<br />

vom Weg einer friedlichen Konfliktlösung zu überzeugen. Denn: Der Kampf gegen den Terrorismus<br />

kann mit militärischen Mitteln nicht gewonnen werden. Neben einem intensiven<br />

Dialog mit der arabisch-islamischen Welt kommt der gerechten Lösung von Regional- und<br />

Lokalkonflikten eine herausragende Bedeutung zu. Nur so lässt sich die Rekrutierungsbasis<br />

502


der Terroristen verkleinern. Dies betrifft auch den Tschetschenienkonflikt. Der Deutsche<br />

Bundestag fordert alle beteiligten Kräfte, insbesondere die russische Regierung auf, nach<br />

einer politischen Lösung zu suchen, die von der tschetschenischen Bevölkerung akzeptiert<br />

und aktiv mitgetragen wird. Solange die russische Politik in Tschetschenien auf Gewalt gegen<br />

große Teile der Bevölkerung baut, einschließlich schwerer Menschenrechtsverletzungen<br />

durch Sicherheitskräfte und paramilitärische Banden, wird sich die Gewaltspirale weiterdrehen<br />

und werden terroristische Gruppen neuen Zulauf bekommen. Auch die alltägliche Diskriminierung<br />

und Schikanierung von Tschetschenen und “Kaukasiern” in Russland muss<br />

aufhören. Der Deutsche Bundestag fordert die Menschen in Tschetschenien und die tschetschenischen<br />

Flüchtlinge ihrerseits auf, offen für politische Lösungen zu sein. Damit wird<br />

auch dem Terrorismus der Boden entzogen. Terroranschläge entziehen dem Kampf für Eigenständigkeit<br />

und Demokratie Legitimation, Glaubwürdigkeit und Sympathie und fügen so<br />

der tschetschenischen Sache Schaden zu.<br />

Die bisherige russische Politik war nicht geeignet und in der Lage, den Kaukasus zu befrieden.<br />

Die von Präsident Putin angekündigten Maßnahmen zur weiteren Formierung des russischen<br />

Zentralstaates, der weiteren Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit und<br />

der demokratischen Strukturen sind der falsche Weg und verbauen die Chance auf demokratische<br />

Entwicklungen in der russischen Föderation. Sie werden außerdem massive negative<br />

Auswirkungen auf die zivilgesellschaftliche Entwicklung in Russland haben. Diese Maßnahmen<br />

sind durch das schreckliche Geschehen von Beslan weder zu begründen noch zu rechtfertigen.<br />

Die undemokratischen Präsidentschafts-„Wahlen“ waren eine Farce.<br />

Der Deutsche Bundestag ist zudem besorgt über den Vorschlag, das Moratorium zur Vollstreckung<br />

der Todesstrafe aufzuheben. Gleichermaßen mit Sorge erfüllt uns die Ankündigung<br />

von “Präventivschlägen gegen Terroristenlager (…) in jeder beliebigen Region” seitens<br />

des russischen Generalstabschefs.<br />

Dem Deutschen Bundestag ist bewusst, dass eine verstärkte Autonomie Tschetscheniens in<br />

den Jahren 1997-1999 ebenfalls nicht die Lösung gebracht hat. Der frei gewählte tschetschenische<br />

Präsident Maschadow verlor zunehmend die Kontrolle. Politische Radikalisierung,<br />

Entführungen, Erpressungen und Morde nahmen in erschreckendem Maße zu und<br />

drohten auf die Nachbarrepubliken überzugreifen.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

in ihrem Dialog mit der Regierung von Wladimir Putin weiterhin darauf zu drängen, dass<br />

1. bei der Bekämpfung des Terrorismus die Grundlagen des Völkerrechts und die Menschenrechte<br />

nicht weiter verletzt werden;<br />

2. sorgfältig zwischen potenziell verhandlungsbereiten Separatisten einerseits und Terroristen<br />

andererseits unterschieden wird und alle Möglichkeiten des Dialoges mit politischen<br />

Gruppen genutzt werden;<br />

3. mit einer Geste des Vertrauens und der Versöhnung gegenüber der tschetschenischen<br />

Bevölkerung ein neuer Weg zur Lösung der Probleme im Kaukasus eingeschlagen wird;<br />

4. alle Vertreter der russischen Staatsorgane, insbesondere der Armee und der Geheimdienste<br />

in Tschetschenien auf die strikte Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet und<br />

Verbrechen, die von Vertretern staatlicher Organe begangen werden, in öffentlichen<br />

Verfahren aufgeklärt sowie Schuldige verurteilt werden;<br />

503


5. dringend die Unterbringungsmöglichkeiten und der Zugang zu humanitärer Hilfe für<br />

tschetschenische Flüchtlinge innerhalb und außerhalb Tschetscheniens wesentlich verbessert<br />

werden sowie auf die Ausübung jeglichen Zwanges auf tschetschenische Flüchtlinge<br />

zur Rückkehr nach Tschetschenien verzichtet wird;<br />

6. russischen und ausländischen Journalisten ungehinderte Berichterstattung aus Tschetschenien<br />

ermöglicht wird;<br />

7. die Verfolgung von MenschenrechtsverteidigerInnen und die Repressionen gegenüber<br />

russischen NGOs eingestellt werden;<br />

8. der OSZE die Rückkehr ihrer Beobachter-Mission und konstruktive Unterstützung bei<br />

ihrer Arbeit angeboten wird;<br />

9. die für Anfang 2005 geplanten tschetschenischen Parlamentswahlen nach internationalen<br />

Standards vorbereitet und durchgeführt sowie internationale Wahlbeobachtung ermöglicht<br />

werden;<br />

10. die Idee eines vom Europarat moderierten “Strasbourg Round Table” <strong>zum</strong> Gedankenaustausch<br />

mit politischen Parteien und Politikern aus der Tschetschenischen Republik<br />

aufgegriffen wird;<br />

11. jede Lösung des Tschetschenien-Konflikts nur mit Zustimmung und nicht gegen den<br />

Willen der tschetschenischen Bevölkerung erfolgreich sein kann.<br />

Die Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner der Russischen Föderation, sie ist<br />

auch der größte Geldgeber für humanitäre Hilfe in Tschetschenien. Nach der Erweiterung<br />

um die mittel- und osteuropäischen Mitglieder ist ihre Rolle noch gewachsen. Dieses Gewicht<br />

kann sie stärker nutzen. Die Europäische Kommission kommt selbst zu der Diagnose,<br />

dass es der europäischen Politik an Kohärenz, Koordinierung und auch klaren Worten gegenüber<br />

der russischen Regierung fehlt.<br />

In Anbetracht der destabilisierenden Auswirkungen des Tschetschenien-Konfliktes für die<br />

ganze Kaukasus-Region fordern wir die EU auf, diese Defizite zu beheben und im Rahmen<br />

ihrer neuen Nachbarschaftspolitik endlich eine gemeinsame tragfähige Strategie für den<br />

Kaukasus zu entwickeln. Nur so hat auch ihre Stabilisierungspolitik für Georgien eine Chance<br />

zu greifen. Das ist umso wichtiger als die EU die Schaffung eines gemeinsamen Raumes<br />

der Freiheit, Sicherheit und Justiz mit Russland anstrebt, in dessen Rahmen etwa auch Kooperation<br />

in Fragen der Grenzsicherung und Migration vorgesehen sind. Die EU hat sich<br />

strategische Ziele wie ethische Normen gesetzt, die es jetzt konstruktiv in konkrete Politik<br />

umzusetzen gilt. Dazu gehört es, Finanzhilfen an striktere Konditionen zu binden.<br />

Entscheidend wird sein, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten einheitlich agieren und sich<br />

gegenüber der russischen Regierung nicht auseinanderdividieren lassen. Denn nur gemeinsam<br />

lässt sich politischer Einfluss wirksam ausüben. Dazu wird auch die dringend notwendige<br />

weitere Harmonisierung der europäischen Außenpolitik einen wichtigen Beitrag leisten.<br />

Hilfreich für den nötigen Wechsel in der Kaukasuspolitik könnte eine Strategie der Vertrauensbildung,<br />

Befriedung und Versöhnung der Völker im Kaukasus im Rahmen eines “Stabilitätspakts<br />

für den Kaukasus” zwischen Russland, Georgien, Armenien, und Aserbaidschan<br />

sein, der von der Europäischen Union gestützt wird. Der Deutsche Bundestag fordert die EU<br />

auf, ihre Politik für den Kaukasus in diesem Sinne zu überprüfen.<br />

Der Deutsche Bundestag unterstützt den Europarat bei seiner ausgezeichneten Berichtstätigkeit<br />

sowie bei den fortgesetzten Bemühungen, Russland als Mitglied des Europarates zu<br />

einer politischen Lösung des Tschetschenien-Konflikts zu bewegen. Er ermutigt die OSZE<br />

504


dazu, wieder eine aktivere Rolle zu spielen. Voraussetzung wäre die Rückkehr von ständigen<br />

OSZE-Beobachtern nach Grosny.<br />

Der Deutsche Bundestag ruft die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

dazu auf,<br />

1. in Russland gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um unter Wahrung der Menschenrechte<br />

gegen den internationalen Terrorismus vorzugehen.<br />

2. im Rahmen ihrer Partnerschaft mit Russland auf Fortschritte bei der politischen Lösung<br />

der Tschetschenien-Frage zu drängen und mit der russischen Seite einen kritischen Dialog<br />

über Demokratie und Menschenrechte zu führen;<br />

3. die Idee eines “Stabilitätspakt für den Kaukasus” gemeinsam mit Georgien, Armenien,<br />

Aserbaidschan internationalen Organisationen wie UN, OSZE, Europarat sowie internationalen<br />

Finanzinstitutionen wie der “Osteuropabank” (Europäische Bank für Wiederaufbau<br />

und Entwicklung (EBWE)) und der Weltbank aufzugreifen und Russland eine entsprechende<br />

Zusammenarbeit anzubieten mit dem Ziel, politische Lösungen und wirtschaftlichen<br />

Wiederaufbau im Kaukasus im Rahmen einer internationalen Anstrengung<br />

voranzubringen;<br />

4. den tschetschenischen Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren und keine Abschiebungen<br />

nach Russland durchzuführen, weil aufgrund der Diskriminierung von Tschetschenen<br />

in Russland keine Binnenfluchtmöglichkeit besteht;<br />

5. eine Energiepolitik zu betreiben, die unsere Abhängigkeit vom Erdöl beseitigt.<br />

Der Deutsche Bundestag unterstützt UN-Generalsekretär Kofi Annans Appell an Russland<br />

vom 09.09.2004, in dem es heißt: "Er muss Mittel und Wege finden, um den Terrorismus<br />

wirksam zu bekämpfen, aber es ist ebenso notwendig, dass damit nicht die Grundsätze des<br />

Rechts und der grundlegenden Menschenrechte untergraben werden." Der Deutsche Bundestag<br />

wird daran mitwirken, dass ein Dialog der Kulturen einen Kampf der Kulturen verhindert.<br />

Berlin, den 19. Oktober 2004<br />

505


11.14 Doha-Runde bis 2005 <strong>zum</strong> Erfolg führen –<br />

Mehr Entwicklung, Armutsbekämpfung und<br />

Wohlstand durch Freihandel<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 05.11.2003<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Das Scheitern der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún ist ein schwerwiegender Rückschlag<br />

für die gesamte Weltwirtschaftsgemeinschaft. Insbesondere die Entwicklungs- und die exportorientierten<br />

Länder sind von den Konsequenzen betroffen. Der geplante Abbau der Handelsschranken<br />

im Zuge der Doha-Runde kann weltweit zu bedeutend mehr Wohlstand führen.<br />

So würde nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD) der vollständige Wegfall von Handelsschranken einen Wohlstandsgewinn<br />

von ca. 160 Mrd. Euro schaffen, wovon die Hälfte auf Entwicklungsländer entfiele. Gerade<br />

vor diesem Hintergrund wäre ein Erfolg von Cancún ein großer Schritt in Richtung Armutsbekämpfung<br />

gewesen. Die in Doha begonnene Entwicklungsrunde der WTO muss deshalb<br />

zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden.<br />

Aber auch für Deutschland sind die negativen Folgen des Scheiterns immens: Weltweiter<br />

Handel und grenzüberschreitende Investitionen sind entscheidende Voraussetzungen für<br />

Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Jeder dritte Euro wird im Ausland verdient,<br />

jeder dritte Arbeitsplatz in der Industrie hängt vom Export ab. Der Export von Gütern und<br />

Dienstleistungen macht über ein Drittel (2002: 35,9 Prozent) des deutschen Bruttoinlandsprodukts<br />

aus. Im Übrigen hängt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auch von<br />

Vorprodukten aus dem Ausland ab. Deshalb muss gerade die Exportnation Deutschland ein<br />

Interesse daran zeigen, dass die Doha-Runde doch noch <strong>zum</strong> Erfolg wird. Der grundsätzliche<br />

Wert des internationalen Freihandels gehört wieder in den Mittelpunkt der WTO-<br />

Verhandlungen.<br />

Genauso wie die eigenen Aussichten auf mehr Wohlstand verbessern offene Märkte die<br />

Entwicklungschancen der ärmsten Länder der Welt. Alle empirischen Untersuchungen belegen:<br />

Die Öffnung eigener Märkte führt zu mehr Wohlstand, Bildung, Gesundheit und Rechtssicherheit.<br />

Und zwar unabhängig davon, welche Politik andere Staaten betreiben. Zukunftsorientierte<br />

Handelspolitik muss den Leitsätzen der multilateralen Handelsordnung folgen, die<br />

insbesondere auf die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der Meistbegünstigung setzen.<br />

Bilaterale Verträge sind keine Lösung. Allein Deutschland hat bereits 128 solcher Verträge<br />

abgeschlossen. Diese Tendenz darf sich nicht fortsetzen, weil damit die multilaterale Handelsordnung<br />

ausgehöhlt würde. Gerade für die ärmsten Länder ist es von entscheidender<br />

Bedeutung, nicht auf bilaterale Handelsabkommen angewiesen zu sein. Im Rahmen eines<br />

von der WTO gewährleisteten, verbindlichen internationalen Rechtssystems ist ihre Position<br />

ungleich stärker. Ein Scheitern der gesamten Doha-Runde wäre ein schwerer Rückschlag für<br />

die Durchsetzung einer multilateralen Rechtsordnung. Die Stärke des Rechts muss aber<br />

gerade im internationalen Bereich gegen das Recht des Stärkeren durchgesetzt werden.<br />

Um die Doha-Runde bis 2005 <strong>zum</strong> Erfolg zu führen, sollten alle Beteiligten aufeinander zugehen<br />

und ihre Maximalpositionen von Cancún überdenken. Die Industrieländer, vor allem<br />

die EU, USA und Japan, müssen sich beim Abbau von Zöllen, Subventionen und anderen<br />

Handelshemmnissen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Produkten, noch stärker bewe-<br />

506


gen. Bevor man von den Entwicklungsländern Zugeständnisse erwartet, müssen die Industrieländer<br />

ihre Politik der handelsverzerrenden und marktstörenden Maßnahmen aufgeben.<br />

So ist es erforderlich, dass die USA ihre Praxis, Lebensmittelhilfe mit staatlichen Mitteln zu<br />

unterstützen, ebenso einstellen wie die Subventionierung ihrer Baumwollfarmer. Die derzeitige<br />

Haltung ist aus entwicklungspolitischer Sicht unbefriedigend. Aber auch die Förderung<br />

europäischer Baumwollproduktion, die zurzeit mit 700 Mio. Euro jährlich subventioniert wird,<br />

gehört beendet. In diesem Zusammenhang muss die Bundesregierung ihren Einfluss auf<br />

EU-Ebene wesentlich verstärken und entsprechende Maßnahmen mit den Partnerländern<br />

abstimmen. Die von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,<br />

Heidemarie Wieczorek-Zeul, im unmittelbaren Vorfeld der Konferenz über die Medien<br />

erhobene Forderung nach einem Abbau der Baumwollsubventionen (z. B. FAZ vom 4. September<br />

2003) war ohne jegliche Substanz. Sie entsprach nicht dem Mandat der EU-<br />

Verhandlungsführer. Bei den Entwicklungsländern wurden so Erwartungen geweckt, die zu<br />

diesem Zeitpunkt nicht erfüllbar waren.<br />

Zölle und Handelshemmnisse auf verarbeitete Agrarprodukte, wie z. B. auf Kaffee, sind zu<br />

beseitigen. Nur so haben die Entwicklungsländer die Chance, dass ein größerer Teil der<br />

Wertschöpfung bei ihnen stattfinden kann. Auch die Zölle auf verarbeitete Textilien müssen<br />

weiter gesenkt bzw. ganz abgeschafft werden. Dies wäre auch im Sinne der europäischen<br />

Verbraucher: Mehr Wettbewerb im Textilbereich würde das Angebot verbreitern und die<br />

Preise sinken lassen.<br />

Auch in anderen Handelsbereichen müssen die Entwicklungsländer ihre komparativen Vorteile<br />

im internationalen Wettbewerb nutzen können. Diese sind im Wesentlichen geringere<br />

Arbeitskosten und unterschiedliche Sozialstandards. International verpflichtende Standards<br />

in diesen Bereichen würden den Zugang zu den Märkten der Industrieländer beschränken<br />

und den armen Ländern Entwicklungschancen nehmen.<br />

Die Entwicklungsländer stehen aber auch selbst in der Verantwortung. Nur der Aufbau von<br />

Demokratie, Marktwirtschaft und funktionierenden Rechtssystemen ermöglicht auf Dauer<br />

eine Entwicklung ihrer Länder. Die Chancen, die durch Zugeständnisse der Industrieländer<br />

im Handelsbereich und in der Entwicklungszusammenarbeit entstehen, müssen auch wahrgenommen<br />

werden. Leider gehört es zur Realität der Entwicklungspolitik, dass viele Entwicklungschancen<br />

nach wie vor durch korrupte, autoritäre Regime verspielt werden. Auch muss<br />

bei der Fortsetzung der WTO-Verhandlungen darauf gedrängt werden, dass Handelshemmnisse<br />

und Zollschranken zwischen den Entwicklungsländern abgebaut werden.<br />

Der Zusammenschluss der Gruppe der 21 hat gezeigt, dass Entwicklungs-und Schwellenländer<br />

mit einem neuen, starken Selbstbewusstsein in die Verhandlungsrunden gehen. Dennoch<br />

war deren völlige Weigerung, die sog. Singapur-Themen (Handel und Investitionen,<br />

Handel und Wettbewerb, Handelserleichterungen, Transparenz im öffentlichen Auftragswesen)<br />

überhaupt auf die Beratungsagenda zu setzen, kontraproduktiv und gegen ihre eigenen<br />

Interessen gerichtet. Gerade die Durchsetzung von Rechtssicherheit für Investoren oder die<br />

Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – und damit die Stärkung des Rechtsstaates<br />

– sind auch wichtige entwicklungspolitische Ziele. Deutlich gezeigt hat sich im Rückblick,<br />

dass die Entwicklungsländer in diesem Punkt wohl zu wenig vorbereitet waren. Bereits im<br />

Vorfeld von Cancún hätten deshalb insbesondere Europa, aber auch die Bundesregierung<br />

im Speziellen deutlicher machen müssen, welche Wichtigkeit z. B. Investitionsschutz-<br />

Abkommen gerade für die armen Länder haben: Investoren benötigen Rechtssicherheit,<br />

wenn sie Unternehmen, Infrastruktur oder Bildungseinrichtungen aufbauen und damit Arbeitsplätze<br />

und Einkommen in einem armen Land schaffen. Im Rahmen der anstehenden<br />

Beratungen zur Vorbereitung der nächsten Ministerkonferenz in Hong Kong im Jahr 2005<br />

müssen diese Erfahrungen berücksichtigt werden und in eine neue Verhandlungsstrategie<br />

münden.<br />

507


Auch zeigt sich an dieser Stelle einmal mehr, wie wichtig es ist, dass die reichen Länder in<br />

den Sonderfonds „capacity building/technical assistance“ investieren, mit dessen Hilfe ärmste<br />

und arme Länderregierungen Gutachten vergeben, Berater ihres Vertrauens beschäftigen<br />

und das WTO-Regelwerk besser verstehen lernen können.<br />

Um Transparenz und demokratische Kontrolle der Verhandlungsprozesse zu stärken, ist in<br />

Zukunft eine parlamentarische Begleitung der WTO-Runden nötig. Nur so kann auf Dauer<br />

das Misstrauen, das in vielen Ländern gegen Regierungsverhandlungsrunden besteht, abgebaut<br />

werden.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

1. innerhalb der WTO und auf EU-Ebene darauf zu drängen, dass die bereits wieder aufgenommenen<br />

Gespräche intensiviert werden mit dem Ziel, die Doha-Runde bis 2005<br />

doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen;<br />

2. sich dafür einzusetzen, dass in Vorverhandlungen im Rahmen einer Strategie der kleinen<br />

Schritte besonders mit den ärmeren Ländern deren Bedenken und Einwände aufgegriffen<br />

und Hindernisse und Schwierigkeiten frühzeitig abgebaut werden;<br />

3. dafür zu sorgen, dass die Singapur-Themen herausgehobenes Anliegen der Doha-<br />

Runde bleiben. Es muss deutlich gemacht werden, dass die Beratung dieser Themen<br />

den Interessen der Entwicklungsländer dienlich ist: Durch transparente Regeln für Investitionen<br />

verbunden mit einem besseren Investorenschutz, Wettbewerb, ein geregeltes<br />

öffentliches Auftragswesen und weniger Bürokratie in Zollverfahren können grenzübergreifender<br />

Handel und Investitionsmöglichkeiten verbessert und der Wohlstand<br />

weltweit erhöht werden. Gleichermaßen können die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen,<br />

eine Verringerung der Korruption und wichtige Schritte auf dem Weg zur „good<br />

governance“ erreicht werden;<br />

4. umgehend mit den Partnern in der EU ein verbessertes Angebot im Agrarbereich den<br />

Entwicklungsländern gegenüber zu verhandeln. Dazu gehören:<br />

– Ausstieg aus den Exportsubventionen,<br />

– Entkoppelung der Prämien von der Produktion und<br />

– Abbau der Zölle insbesondere zwischen den Least Developed Countries (LDC) und<br />

der EU.<br />

5. innerhalb der EU-Agrarreform auf eine vollständige Entkoppelung der Direktzahlungen<br />

hinzuarbeiten und handelsstörende Auswirkungen bürokratischer Marktregulierungen<br />

und deren Ursachen zu beseitigen;<br />

6. den europäischen Partnern ein konkretes Konzept für die vollständige Entkoppelung<br />

der Baumwoll-Subventionen vorzulegen und damit den eigenen Ankündigungen Taten<br />

folgen zu lassen sowie ein deutliches politisches Signal auch nach Washington zu<br />

senden;<br />

7. den Deutschen Bundestag unverzüglich über den Erfolg der Aktivitäten der Bundesregierung<br />

auf europäischer Ebene <strong>zum</strong> angekündigten Abbau der Subventionen für<br />

Baumwolle zu unterrichten;<br />

8. die USA aufzufordern, ihrerseits marktstörende Exportkredite und produktgestützte<br />

Subventionen für Agrarprodukte abzubauen;<br />

508


9. Japan aufzufordern, seine hohen Handelsbarrieren, insbesondere Zölle auf landwirtschaftliche<br />

Produkte, zu senken und Entwicklungsländern Marktzugang zu gewähren;<br />

10. nicht-tarifäre Handelshemmnisse für alle Produkte und alle WTO-Mitglie-der zu beseitigen,<br />

wie das in vielen Bereichen mit den AKP-Staaten bereits geschehen ist;<br />

11. darauf zu drängen, dass Handelshemmnisse auch zwischen Schwellen-und zwischen<br />

Entwicklungsländern abgebaut werden;<br />

12. entschieden allen Versuchen entgegenzutreten, Sozialstandards und Arbeitsnormen in<br />

das GATS-Vertragswerk zu integrieren. Solche Versuche würden nicht nur einen a-<br />

bermaligen erbitterten Widerstand der Entwicklungsländer hervorrufen, sondern auch<br />

den Charakter des GATS als ein Abkommen, das sozial-und arbeitsmarktpolitische<br />

Regelungen der nationalen Souveränität überlässt, in sein Gegenteil verkehren;<br />

13. sich dafür einzusetzen, dass das GATS als Bestandteil des WTO-Vertrags-werks <strong>zum</strong><br />

Abbau wachstumshemmender Marktzugangsbeschränkungen im Dienstleistungsbereich<br />

beiträgt;<br />

14. entscheidend dazu beizutragen, dass die Bemühungen um weitgehende institutionelle<br />

Reformen der WTO als Organisation und Verhandlungsforum verstärkt fortgesetzt<br />

werden. Dazu gehören höhere Effizienz, Transparenz und eine bessere Einbindung<br />

der Parlamente in Form einer Parlamentarischen Versammlung bei der WTO;<br />

15. den Sonderfonds für „capacity building und technical assistance“ nachhaltig zu unterstützen,<br />

damit die Entwicklungsländer ihre Verhandlungspositionen besser vertreten<br />

können;<br />

16. sich für eine stärkere Einbeziehung der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in die Verhandlungen<br />

durch die EU-Kommission sowie einen verbesserten Informationsfluss vor,<br />

während und nach den Ministerkonferenzen einzusetzen;<br />

17. dem Deutschen Bundestag bis Ende 2004 einen Zwischenbericht über den Stand der<br />

Doha-Runde vorzulegen.<br />

Berlin, den 4. November 2003<br />

509


11.15 Bekämpfung von HIV/Aids zu einem<br />

Hauptanliegen in der Entwicklungspolitik<br />

machen<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 11.02.2004<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Die Bewältigung der HIV/Aids-Epidemie ist die größte Herausforderung der Entwicklungszusammenarbeit<br />

in diesem Jahrhundert. Weltweit sind etwa 42 Millionen Menschen mit HIV/Aids infiziert.<br />

Insbesondere im südlichen Afrika, wo mehr als 30 Millionen HIV-Infizierte leben, droht eine<br />

humanitäre Tragödie. Mehr als 13 Millionen Kinder sind durch HIV/Aids zu Waisen geworden.<br />

Auch das Millenniumsziel der Armutsbekämpfung, eine Halbierung der weltweiten Armut bis <strong>zum</strong><br />

Jahr 2015 zu erreichen, ist stark gefährdet. In den Ländern mit den höchsten Infektionszahlen<br />

droht nicht nur ein wirtschaftlicher Zusammenbruch, sondern auch die Entwicklung der Demokratie<br />

ist in äußerster Gefahr. Die rasante Ausbreitung der Krankheit ist ein Risiko für die Stabilität<br />

und Sicherheit der betroffenen Staaten.<br />

Prävention und allein der Aufbau von Gesundheitsstrukturen, die bisher von der Bundesregierung<br />

unterstützt werden, genügen nicht mehr, um eine globale Katastrophe zu verhindern. Schon heute<br />

geht in einigen Entwicklungsländern die Höhe der Lebenserwartung deutlich zurück, teilweise<br />

auf unter 40 Jahre. Dieser Trend wird sich fortsetzen, wenn die internationalen Anstrengungen im<br />

Kampf gegen HIV/Aids nicht wesentlich verstärkt werden.<br />

Die positiven Auswirkungen von Behandlungsprojekten auf die Lebensverlängerung und die<br />

Lebensqualität der erkrankten Menschen und damit auf die Möglichkeit der selbstständigen<br />

wirtschaftlichen Versorgung der Familien und die Verminderung der Anzahl der Waisenkinder<br />

müssen in der Entwicklungszusammenarbeit wesentlich mehr Beachtung finden und<br />

verstärkt werden.<br />

Die Bekämpfung von HIV/Aids muß insbesondere in Ländern südlich der Sahara zu einem<br />

Hauptanliegen der Entwicklungspolitik werden. Bisher gibt es keine Heilung der Krankheit.<br />

Die derzeitigen Behandlungsmethoden mit antiretroviralen Kombipräparaten können jedoch<br />

die Lebenserwartung wesentlich steigern und die Lebensqualität verbessern. Insbesondere<br />

der Einsatz von Wirkstoffkombinationen hat die Therapie von HIV/Aids wesentlich verbessert.<br />

Sie haben oft eine höhere Wirksamkeit als Monopräparate und ihre Verabreichung ist<br />

erheblich unkomplizierter. Wichtig bei der Anwendung der antiretroviralen Kombipräparate ist<br />

jedoch ihre Qualität, die verlässliche Einnahme und die Sicherstellung der Kontinuität der<br />

Verabreichung. Ist dies nicht gewährleistet, können Resistenzen der HI-Viren entstehen und<br />

so jeden Behandlungserfolg zunichte machen. Einer der Hauptübertragungswege von HIV in<br />

Afrika, die Übertragung des Virus von schwangeren, HIV-positiven Frauen auf ihr Kind während<br />

der Schwangerschaft, der Geburt und der Stillzeit, kann durch antiretrovirale Arzneimittel<br />

und andere Maßnahmen (z. B. Abstillen der Säuglinge, Ernährung der Babys durch künstliche<br />

Milch, Wasserfilter zur Verbesserung der Trinkwasserqualität) bei sehr vielen Neugeborenen<br />

verhindert werden. Menschen im produktiven Alter können wieder einer Arbeit nachgehen,<br />

Mütter für ihre Kinder dasein, Kinder können ohne Aids aufwachsen. Die o. g. Folgen<br />

von HIV/Aids können durch die Behandlung der betroffenen Menschen eingedämmt werden.<br />

Die Behandlung und damit eine Lebensverlängerung trägt nicht nur im Wesentlichen dazu<br />

bei, dass Menschen sich testen lassen, sie hat ebenfalls positive Auswirkungen auf Aufklärung<br />

und die Vorbeugung und damit zur Eindämmung der Krankheit.<br />

510


Der Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria (GFATM) wurde von den G8-<br />

Staaten, also auch von Deutschland, im Jahr 2001 eigens zur Finanzierung des Kampfes<br />

gegen HIV/Aids gegründet. Dieser schätzt, dass zur Bekämpfung von HIV/Aids allein in diesem<br />

Jahr 7,4 Mrd. Euro notwendig sind. Derzeit werden weltweit jedoch nur ca. 1,3 Mrd.<br />

Euro bereitgestellt. Der Anteil Deutschlands an den bereitgestellten Geldern ist bisher äußerst<br />

gering. Er betrug im Jahr 2002 lediglich 12 Mio. Euro, im Jahr 2003 32,5 Mio. Euro. Für<br />

das Jahr 2004 wurden von der Bundesregierung Zusagen in Höhe von 38 Mio. Euro beschlossen.<br />

Im Gegensatz dazu hat Frankreich ein Vielfaches an den GFATM gezahlt. Im<br />

Einzelnen waren das in den Jahren 2002 und 2003 jeweils 50 Mio. Euro und für das Jahr<br />

2004 sind von Frankreich 150 Mio. Euro zugesagt.<br />

In den nächsten Jahren wird die Summe der benötigten Gelder weiter anwachsen. Doch<br />

jeder Euro, den wir jetzt in die Behandlung von HIV-Inifizierten investieren, erspart uns in der<br />

Zukunft ein Vielfaches an humanitärer Nothilfe.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

ihrer Verantwortung im internationalen Kampf gegen HIV/Aids gerecht zu werden und<br />

ihren Beitrag entsprechend der wirtschaftlichen Leistung Deutschlands zu erhöhen;<br />

den Beitrag der deutschen Bundesregierung <strong>zum</strong> Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis<br />

and Malaria (GFATM) von derzeit 38 Mio. Euro auf 76 Mio. Euro für das Jahr<br />

2004 zu verdoppeln; neben der Förderung von Präventionsmaßnahmen verstärkt<br />

Projekte zur Behandlung<br />

von HIV/Aids zu initiieren und zu unterstützen. Dabei sollte auf bereits existierende I-<br />

nitiativen, insbesondere auf Public-Private Partnerships zurückgegriffen und diese<br />

ausgebaut werden; in besonderem Maße Projekte zur Verhinderung der Mutter-Kind-<br />

Übertragung von HIV/Aids zu unterstützen;<br />

sich dafür zu engagieren, dass der Zugang zu antiretroviralen Kombipräparaten verbessert<br />

wird, indem in die notwendigen Infrastrukturen investiert wird, die Kapazität<br />

medizinischer Versorgungseinrichtungen und der Labore erweitert wird sowie eine<br />

verstärkte Ausbildung von Fachpersonal vor Ort erfolgt;<br />

darauf zu achten, dass Verwendung findende Generika, insbesondere Kombipräparate,<br />

von hoher Qualität sind, da sonst die Gefahr von Resistenzbildung besteht;<br />

auf internationaler Ebene, insbesondere aber in Gesprächen mit Vertretern aus afrikanischen<br />

Ländern südlich der Sahara, auf die Problematik Aids immer wieder hinzuweisen;<br />

sich insbesondere dafür einzusetzen, dass in den betroffenen Ländern HIV/ Aids offensiv<br />

als Krankheit anerkannt und eine nationale Strategie für den Kampf gegen<br />

HIV/Aids entwickelt wird, in die die internationalen Hilfsprojekte eingebunden sind,<br />

und die notwendige Hilfe dafür anzubieten;<br />

sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass verstärkt Mittel aus dem Europäischen<br />

Entwicklungsfonds für den Kampf gegen HIV/Aids eingesetzt werden.<br />

Berlin, den 10. Februar 2004<br />

511


11.16 Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit<br />

China und Indien zu einer Zusammenarbeit<br />

in Wirtschaft, Forschung und Ausbildung<br />

umbauen<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 28. September 2004<br />

Der Bundestag wolle beschließen:<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Mit einem Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 8 Prozent in den letzten 10 Jahren<br />

konnte China die Armut auf beeindruckende Weise bekämpfen. Der Anteil der absolut Armen<br />

in China ist auf 10 Prozent zurückgegangen. Damit ist es trotz Bevölkerungswachstum gelungen,<br />

nicht nur den prozentualen Anteil, sondern auch die absolute Anzahl von Menschen<br />

in Armut zu senken. China ist ein junges Land. Mit einem Durchschnittsalter der Bevölkerung<br />

von 31,8 Jahren verfügt das Land über ein enormes Potential an jungen, ehrgeizigen und<br />

extrem flexiblen Menschen. Bereits heute studieren über 7,1 Mio. junge Chinesen. Mit dem<br />

Beitritt Chinas zur WTO im Jahr 2002 wurde die Basis für den wirtschaftlichen Aufschwung<br />

Chinas weiter verbreitert. Deutlichstes Zeichen dafür waren ausländische Direktinvestitionen<br />

in Höhe von 52,7 Mrd. US-Dollar im Jahr 2002.<br />

Auf einem vergleichbaren Weg befindet sich Indien. Mit einem Wirtschaftswachstum von 8,5<br />

Prozent für 2003 erreichte Indien ähnlich gute Werte wie China. Seit Beginn der Wirtschaftsreformen<br />

im Jahr 1991 konnte der Anteil der absolut Armen um 10 Prozent auf 25 Prozent<br />

verringert werden. Bis <strong>zum</strong> Jahr 2012 kann nach den Vorstellungen der indischen Regierung<br />

diese Zahl nochmals um 15 Prozent reduziert werden. Mit einem durchschnittlichen Alter von<br />

24,4 Jahren ist die Bevölkerung Indiens fast halb so jung wie die Deutschen.<br />

Die Erfolge in der Armutsbekämpfung waren möglich, weil dem kreativen, technologischen,<br />

wissenschaftlichen und unternehmerischen Potential der Bürger der nötige Freiraum eingeräumt<br />

wurde. Der Aufbau der Marktwirtschaft und die zunehmende Öffnung der beiden Länder<br />

gegenüber den Weltmärkten haben enorme wirtschaftliche Erfolge möglich gemacht.<br />

Beide Länder verfügen über eine hervorragend ausgebildete Schicht von Akademikern,<br />

Technikern, Forschern und Managern. Eine Mittelschicht mit vergleichsweise guten Einkommen<br />

und damit Kaufkraft entsteht. In beiden Ländern findet allerdings auch eine asynchrone<br />

Entwicklung statt. Zwar profitiert ein beachtlicher Teil der Bevölkerung stark von der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung, die Entwicklung eines anderen Teils hinkt aber weiter hinterher.<br />

Die Bekämpfung der Armut steht somit auf wackligen Füßen, wie die jüngsten Zahlen aus<br />

Indien zeigen. Die durch den wirtschaftlichen Aufschwung geschaffenen eigenen Armutsbekämpfungspotentiale<br />

der Länder werden bisher noch nicht ausreichend genutzt. Stattdessen<br />

unterhalten sowohl China als auch Indien große Armeen und bauen diese Kapazitäten weiter<br />

aus. Beide Länder haben eigene Nuklearprogramme, über deren jeweilige Kosten nur spekuliert<br />

werden kann. China hat darüber hinaus im Rahmen seines Weltraumprogramms für ü-<br />

ber 2 Mrd. EUR einen Taikonauten in eine Erdumlaufbahn gebracht. Trotz dieser bekannten<br />

Tatsachen sind beide Länder Empfänger internationaler Entwicklungshilfe. Von den rund 3<br />

Mrd. US-Dollar jährlicher Entwicklungshilfe an beide Länder, leistet allein Deutschland an<br />

China 281 Mio. EUR und an Indien 150 Mio. EUR entwicklungswirksame Leistungen jährlich.<br />

Besonders stark engagiert sich Deutschland im Bereich der Armutsbekämpfung. Dabei ist<br />

bereits seit Jahren bekannt, dass spezifische Armutsbekämpfungsprogramme zwar hohe<br />

512


Beträge absorbieren, letztlich aber wenig bewirkt haben. Auch weitere Schwerpunkte<br />

Deutschlands im Umweltsektor, beim Aufbau der Marktwirtschaft in den Ländern und in den<br />

Bereichen Abfallentsorgung, Transport und Wasserwirtschaft werden mit ihrer Bedeutung für<br />

die Armutsbekämpfung begründet. Damit werden aber auch die Eliten dieser Länder ein<br />

Stück aus ihrer Verantwortung gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung entlassen.<br />

Die Verantwortung für eine – nach europäischen Maßstäben – gerechte Verteilung der Einkommen<br />

auf die gesamte Bevölkerung und eine moderne Entwicklung der Gesellschaften<br />

tragen die Eliten in China und Indien selbst. Das fachliche Know-how und die nötigen Mittel<br />

zur Durchführung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung sind ohne Zweifel in beiden Ländern<br />

vorhanden. In Indien gibt es eine sehr gut entwickelte Struktur von Nicht-<br />

Regierungsorganisationen in diesem Bereich.<br />

Deutschland sollte daher seine Entwicklungszusammenarbeit mit China und Indien grundlegend<br />

ändern. Alle Projekte zur Armutsbekämpfung, technischen Zusammenarbeit, Aufbau<br />

von Marktwirtschaft und Projekte im Bereich der sozialen Infrastruktur sollen auslaufen. Die<br />

indische und chinesische Gesellschaft sind ganz offensichtlich in der Lage diese Probleme<br />

aus sich selbst heraus wesentlich effizienter zu lösen als durch Entwicklungshilfe von außen.<br />

Die dadurch frei gewordenen Mittel sollen in zukunftsgerichtete Projekte investiert werden,<br />

die die Zusammenarbeit zwischen unseren Völkern enger gestaltet und an die geänderten<br />

Umstände angepasst sind. Neben Beratungsprojekten im politischen Raum (besonders mit<br />

China) und intensiverem kulturellen Austausch sollte dabei vor allem auf einen stärkeren<br />

Austausch von Studenten und Forschern sowie eine engere Zusammenarbeit im technologischen<br />

und wirtschaftlichen Bereich gesetzt werden. Gerade in diesen Bereichen werden<br />

Grundlagen geschaffen. Studenten und Fachkräfte aus China und Indien werden an deutschen<br />

Standards ausgebildet und können nach Abschluss ihrer Ausbildung in Deutschland<br />

als Verbindung zwischen unseren Ländern fungieren. Auch für deutsche Studenten wird ein<br />

Studium in Indien oder China zunehmend interessant. Für den Wissenschaftsstandort<br />

Deutschland ist es von herausragender Bedeutung mit den starken Wissenschaftsnationen<br />

China und Indien viel engere Beziehungen zu pflegen.<br />

In der Auswärtigen Kulturpolitik müssen beide Länder angesichts ihrer Bevölkerungsgröße<br />

eine wesentlich prominentere Rolle spielen. Die deutschen Kulturinstitute sind zurzeit nicht in<br />

der Lage, das hohe Interesse an Deutschland und der deutschen Sprache zu befriedigen.<br />

Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch in einer Reihe von anderen Ländern in Asien,<br />

wie z.B. Thailand, Vietnam, Pakistan oder Indonesien, ab. Ein großer Teil der internationalen<br />

Gemeinschaft hat dies bereits erkannt und seine Entwicklungsleistungen entsprechend korrigiert.<br />

Mit Blick auf die geänderte Situation in den sich stark entwickelnden Ländern und mit<br />

Blick auf die eigenen außenpolitischen und wirtschaftlichen Interessen muss Deutschland<br />

seine Entwicklungszusammenarbeit überdenken und neu strukturieren.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

1. alle Maßnahmen, die unter dem Begriff der Armutsbekämpfung durchgeführt werden,<br />

auslaufen zu lassen;<br />

2. die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel in Stipendiatenprogramme <strong>zum</strong> Studentenund<br />

Schüleraustausch, in den Wissenschaftstransfer und in Forschungsaustauschprogramme<br />

zu investieren;<br />

3. zusätzliche Goethe-Institute in Indien und China entsprechend dem Anteil der beiden<br />

Länder an der Erdbevölkerung aufzubauen.<br />

4. für den Aufbau deutscher Schulen und Universitäten in Indien und China Unterstützungsprogramme<br />

zu erarbeiten;<br />

513


5. die Außenwirtschaftsstrukturen, insbesondere in Indien, zu verbessern;<br />

6. die Mittel für die politischen Stiftungen deutlich aufzustocken.<br />

Berlin, den 28. September 2004<br />

514


11.17 Für einen Helsinki-Prozess für den<br />

Nahen und Mittleren Osten<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 25. Mai 2004<br />

Der Nahe und Mittlere Osten bleibt mit dem immer noch ungelösten Konflikt zwischen Israel<br />

und den Palästinensern, mit den schwierigen Bemühungen um einen demokratischen Neuanfang<br />

im Irak, aber auch aufgrund der Tatsache, dass arabische Länder der Region zu den<br />

Hauptherkunftsländern islamistischer Terroristen gehören, eine der fragilsten und gefährlichsten<br />

Konfliktregionen der Welt. Die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten werden<br />

daher zu Recht im Mittelpunkt der anstehenden internationalen Gipfeltreffen der NATO, der<br />

G-8 und der EU und der USA stehen.<br />

Der Schlüssel zu einer Befriedung der Region und einer Entschärfung der unterschiedlichen<br />

Konfliktlinien liegt dabei in einer Stärkung von Demokratie und Menschenrechten und einer<br />

gedeihlichen ökonomischen Entwicklung aller Länder der Region. Unabdingbar bleibt die<br />

gegenseitige Anerkennung der Grenzen, der Souveränität und der Lebensfähigkeit der beteiligten<br />

Staaten. Internationale Vermittlung und Hilfe ist dringend erforderlich, darf aber nicht<br />

von außen aufgedrückt werden, sondern muss gemeinsam mit den regionalen Akteuren und<br />

nach Möglichkeit unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaften der Region erarbeitet<br />

und umgesetzt werden, weil nur so eine dauerhaft tragfähige Lösung denkbar ist.<br />

An Lösungsansätzen selbst herrscht kein Mangel: Für den eigentlichen Nahostkonflikt wartet<br />

die „road map“ des Quartetts aus USA, EU, UNO und Russland auf ihre Umsetzung. In den<br />

USA werden Pläne für eine „Demokratisierung des Nahen und Mittleren Ostens“ entwickelt,<br />

in der Europäischen Union gibt es ähnliche, wenn auch <strong>zum</strong> Teil konkurrierende Überlegungen.<br />

Sowohl aus der arabischen Liga als auch aus den Zivilgesellschaften – verwiesen sei<br />

nur auf die „Genfer Initiative“ für den Nahost-Konflikt und die „Erklärung von Alexandria“ zu<br />

Reformen in der arabischen Welt - gibt es vielfältige Pläne und Ansätze für eine Friedensordnung<br />

und für Reformen in der Region. Mit dem Nahost-Quartett, dem Barcelona-Prozess<br />

der EU und dem Mittelmeer-Dialog der NATO existieren auch erste institutionelle Rahmen<br />

für internationale Unterstützung bei der Umsetzung derartiger Lösungsansätze. Es muss<br />

jetzt deshalb vordringlich darum gehen, diese unterschiedlichen Lösungsansätze und institutionellen<br />

Rahmen in einem übergreifenden Prozess unter Beteiligung der staatlichen und<br />

zivilen Akteure der Region und der wichtigsten internationalen Unterstützer zusammenzuführen.<br />

Vorbild für einen derartigen Prozess könnte der Helsinki-Prozess sein, mit dem in den 70er<br />

und 80er Jahren maßgebliche Beiträge zur Überwindung des Kalten Krieges und der Spaltung<br />

Deutschlands und Europas geleistet wurden. Ein Helsinki-Prozess für den Nahen und<br />

Mittleren Osten würde darauf abzielen, auf der Grundlage regionaler Vertrauensbildung, Anerkennung<br />

der Grenzen, Stärkung der Menschenrechte und wirtschaftlicher Entwicklung mit<br />

Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft die Voraussetzungen zu schaffen für<br />

eine friedliche, gedeihliche Entwicklung in allen Staaten der Region. Das im Helsinki-Prozess<br />

bewährte Mehr-Körbe-Modell aus a) Konfliktverhütung und Rüstungskontrolle, b) Demokratisierung<br />

und Stärkung der Menschenrechte und c) wirtschaftlicher Kooperation zielt dabei<br />

genau auf die zentralen Punkte ab, ohne die auch im Nahen und Mittleren Osten eine tragfähige<br />

Lösung nicht denkbar ist. Die USA, die EU, Russland und die Vereinten Nationen könnten<br />

bei der Initiierung, Begleitung und Umsetzung eines vor allem von den Akteuren der Region<br />

getragenen Helsinki-Prozesses für den Nahen und Mittleren Osten eine wichtige Unterstützer-Rolle<br />

übernehmen, ohne in den Verdacht zu geraten, Lösungen „von außen“ aufzwingen<br />

zu wollen, die fast zwingend <strong>zum</strong> Scheitern verurteilt wären.<br />

515


Deutschland hat zusammen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, die gerade der<br />

NATO und der EU beitreten konnten, von dem europäischen Helsinki-Prozess am meisten<br />

profitiert. Deutschland genießt zudem bei allen Akteuren im Nahen und Mittleren Osten eine<br />

Vertrauensposition und kann daher am glaubwürdigsten den Versuch unternehmen, die positiven<br />

Erfahrungen dieses Prozess-Modells auch für den Nahen und Mittleren Osten nutzbar<br />

zu machen.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

1. möglichst gemeinsam mit einem oder mehreren der Neumitgliedern in der EU den Vorschlag<br />

zu unterbreiten, eine EU-Initiative zur Etablierung eines Helsinki-Prozesses für<br />

den Nahen und Mittleren Osten zu starten,<br />

2. diese Initiative unter Beteiligung der Partner im Nahost-Quartett zu verfolgen,<br />

3. von Beginn an auch bei den Staaten im Nahen und Mittleren Osten um Unterstützung<br />

für diese Initiative zu werben und in der Region zu verdeutlichen, dass es nicht um von<br />

außen aufoktroyierte Lösungsansätze geht, sondern um einen gemeinsam begonnenen,<br />

mittel- bis langfristig angelegten Lösungsprozess,<br />

4. sich bei den anstehenden Gipfeln in Sea Island (G-8), Irland (EU/USA) und Istanbul<br />

(NATO) dafür einzusetzen, dass keine Lösungsansätze ohne Beteiligung der Akteure<br />

der Region beschlossen werden, sondern dass dort über Wege diskutiert wird, wie internationale<br />

Lösungsvorschläge in einen künftigen „Helsinki-Prozess für den Nahen und<br />

Mittleren Osten„ eingespeist werden können.<br />

Berlin, den 25. Mai 2004<br />

516


11.18 Völkermord im Sudan verhindern!<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2004<br />

Der Sudan steht vor einer humanitären Katastrophe, die in ihrem möglichen Ausmaß bereits<br />

mit den Vorgängen in Ruanda vor 10 Jahren verglichen wird. Schon der 21 Jahre andauernde<br />

blutige Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Regierung in Khartum (GoS) im arabisch-islamisch<br />

geprägten Norden des Sudan und der südsudanesischen Rebellenbewegung<br />

Sudanese People’s Liberation Movement/ Army (SPLM/SPLA) im vorwiegend<br />

schwarzafrikanisch-christlichen Süden hatte über 1,5 Millionen Menschenleben gefordert und<br />

über 4 Millionen Menschen in Flucht und Vertreibung gestürzt. Auf Grund massiver Bemühungen<br />

der USA, aber insbesondere auch der Intergovernmental Authority on Development<br />

(IGAD) und dabei vor allem Kenias, im Sudan einen Friedensprozess in Gang zu setzen,<br />

konnte für diesen Konflikt über einen Waffenstillstand und die Klärung einiger Kernstreitpunkte,<br />

wie ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht von Teilen des Südens und die Aufteilung<br />

der Staatseinnahmen, eine allmähliche Entspannung eingeleitet werden. Dennoch steht<br />

auch heute eine tragfähige endgültige Lösung des innersudanesischen Nord-Süd-Konfliktes<br />

weiter aus.<br />

Noch weit dramatischer stellt sich allerdings inzwischen die Situation im Westen des Sudan<br />

dar, wo eine neue Konfliktlinie zwischen schwarzafrikanischen und arabischen Bevölkerungsgruppen<br />

aufgebrochen ist. In der Konfliktregion Darfur wird von Zehntausenden von<br />

Toten, von bis zu einer Million Flüchtlingen und Vertriebenen, von ethnischen Säuberungen,<br />

Folterungen, Vergewaltigungen und weiteren schlimmen Menschenrechtsverletzungen berichtet.<br />

Die Kenntnisse der internationalen Staatengemeinschaft über das Ausmaß des Gewalt<br />

und der humanitären Not basieren bislang vor allem auf Aussagen aus dem Kreis der<br />

fast 100.000 in den benachbarten Tschad geflohenen Sudanesen, da internationalen Beobachtern<br />

und humanitären Hilfsorganisationen der Zugang zur Konfliktregion lange verweigert<br />

worden ist. Es gibt belastbare Hinweise darauf, dass die sudanesische Regierung in Khartoum<br />

selbst und über die direkt oder indirekt von ihr gesteuerten Djandjawid-Milizen für die<br />

Tötungen, Vertreibungen und weiteren schweren Menschenrechtsverletzungen an den<br />

schwarzen Bevölkerungsgruppen in Darfur <strong>zum</strong>indest mit verantwortlich ist. Sicher scheint<br />

zudem, dass in der Krisenregion trotz der vereinbarten „humanitären Waffenruhe“ noch keine<br />

Entspannung zu verzeichnen ist. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan hat<br />

die Situation in Darfur bei den Gedenkfeiern <strong>zum</strong> 10. Jahrestag des Völkermordes in Ruanda<br />

zu Recht als eine der schlimmsten Katastrophen weltweit bezeichnet. Der UNHCR hat auf<br />

der Grundlage von Flüchtlingsbefragungen einen überaus alarmierenden Bericht über die<br />

Situation in Darfur vorgelegt. Menschenrechtsorganisationen sprechen von „ethnischen Säuberungen“<br />

und drohendem Völkermord. Auf der 60. Sitzung der UN-<br />

Menschenrechtskommission in Genf wurde dennoch lediglich eine sehr milde Sudan-<br />

Resolution verabschiedet, die der dramatischen Zuspitzung der Situation kaum gerecht wird.<br />

Wenn nicht bald mit internationaler Hilfe eine Entschärfung und Lösung des Konflikts herbeigeführt<br />

wird, droht sich das Versagen der Völkergemeinschaft von 1994 in Ruanda zu wiederholen.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

1. im UN-Sicherheitsrat darauf zu drängen, dass der Waffenstillstand durchgesetzt und<br />

kontrolliert wird, damit die humanitäre Hilfe die Menschen überhaupt erreicht, und dass<br />

umgehend nicht nur UN-Beobachter, sondern möglichst mit Einverständnis der Regierung<br />

in Khartoum UN-Friedenstruppen nach Darfur entsandt werden, um dort den massiven<br />

Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten und den drohenden Völkermord<br />

zu verhindern. Sollte die sudanesische Regierung der Entsendung von Friedenstruppen<br />

517


die Zustimmung verweigern, muss der Weltsicherheitsrat prüfen, ob zur Verhinderung<br />

des Völkermordes nicht auch mit robustem Mandat ausgestattete Friedenserzwingungs-<br />

Truppen der UNO gemäß Kapitel VII UN-Charta in die Region entsandt werden können;<br />

2. die IGAD, die sich für den bereits angelaufenen Friedensprozess im Nord-Süd-Konflikt<br />

engagiert hat, zu ermutigen, eine konstruktive Rolle auch für die Lösung des Darfur-<br />

Konfliktes zu übernehmen. Die Staaten, die sich für den Waffenstillstand in Darfur engagiert<br />

haben, sollten sich auch gemeinsam mit der Regierung und den Rebellen um dauerhaften<br />

Frieden in Darfur bemühen, ohne deren Beteiligung ein Waffenstillstand keinen<br />

Bestand haben wird;<br />

3. die African Union (AU) aufzufordern, die Lösung des Darfur-Konfliktes mit Dringlichkeit<br />

auf ihre Tagesordnung zu setzen und Vermittlungsbemühungen im Sudan, aber auch<br />

gegenüber den involvierten Nachbarländern aufzunehmen;<br />

4. gemeinsam mit den EU-Partnern bei der sudanesischen Regierung in Khartoum Druck<br />

zu machen, damit die Menschenrechtslage im Sudan insgesamt verbessert wird, der<br />

Sudan die bereits eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und auch<br />

das Zweite Fakultativprotokoll <strong>zum</strong> Internationalen Pakt über bürgerliche und politische<br />

Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet. Schlüssel für eine dauerhafte<br />

Befriedung des Sudan ist ein Friedensprozess, der die Teilhabe aller Regionen an der<br />

politischen und wirtschaftlichen Entwicklung gewährleistet und den Aufbau einer an den<br />

Menschenrechten orientierten Zivilgesellschaft <strong>zum</strong> Ziel hat;<br />

5. über die Bemühungen um eine Lösung des Darfur-Konflikts die Beobachtung der Umsetzung<br />

der Vereinbarungen für eine Lösung des Nord-Süd-Konfliktes nicht zu vernachlässigen;<br />

6. den von den USA auf der 60. Sitzung der VN-Menschenrechtskommission angekündigten<br />

Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung der MRK zur Menschenrechtslage im<br />

Sudan zu unterstützen;<br />

7. den Sudan zu drängen, das am 8. September 2000 unterzeichnete Statut des Internationale<br />

Strafgerichtshofs möglichst bald auch zu ratifizieren und gemeinsam mit dem Gerichtshof<br />

nach Möglichkeiten zu suchen, wie dieser nach der Konfliktbeilegung bei der<br />

Aufarbeitung von Kriegsverbrechen helfen kann;<br />

8. die humanitären Hilfsmaßnahmen für die in den Tschad geflohenen Sudanesen fortzusetzen<br />

und – sobald humanitären Helfern der uneingeschränkte Zutritt möglich ist – entsprechende<br />

Maßnahmen auch für Darfur selbst anlaufen zu lassen;<br />

9. der sudanesischen Regierung in Aussicht zu stellen, dass nach einer Lösung des Darfur-Konfliktes<br />

die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan wieder aufgenommen<br />

werden kann, dass dann eine internationale Geberkonferenz für den Sudan<br />

einberufen werden könnte und dass Deutschland bei dieser Konferenz eine aktive Rolle<br />

übernehmen wird.<br />

Berlin, den 05. Mai 2004<br />

518


11.19 Bessere organisatorische Kooperation<br />

zwischen Auswärtigem Amt und<br />

Wissenschaftsorganisationen<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 11.03.2003<br />

Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Während die Bundesrepublik Deutschland die Förderung von Wissenschaft und den wissenschaftlichen<br />

Austausch an ihren diplomatischen Auslandsvertretungen mit Kultur- und Wissenschaftsattachees,<br />

sowie getrennt davon über den Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />

(DAAD), die Goethe-Institute und Vertretungen der Forschungsorganisationen betreibt,<br />

geht die Schweiz einen anderen Weg. Mit dem „Swiss House for Advanced Research<br />

and Education (SHARE)“, einer Kombination von konsularischer Vertretung und Wissenschaftsmarketing<br />

hat die Schweiz ein attraktives Modell entwickelt. SHARE ist ein Gemeinschaftsprojekt<br />

des schweizerischen Außenministeriums und der Swiss Science Agency und<br />

unterhält Vertretungen dort, wo eine hohe Dichte von Wissenschaftlern anzutreffen ist.<br />

SHARE begann seine Arbeit als Vertretung der Schweiz in den USA, eine Erweiterung auf<br />

andere Regionen ist geplant. Die Privatwirtschaft ist durch Sponsoring und Projektmittel eingebunden,<br />

die einen erheblichen Beitrag <strong>zum</strong> Budget von SHARE leisten.<br />

SHARE bietet die Möglichkeit eines sowohl virtuellen als auch physischen Treffens von Wissenschaftlern<br />

aus der Schweiz und den USA.<br />

Dieser gemeinsame Ansatz von Außenministerium und Wissenschaftsorganisationen kann<br />

ein Modell für die zukünftige Auslandsdarstellung der deutschen Wissenschaft sein.<br />

In Deutschland haben wir nach wie vor erhebliche Probleme mit der Abwanderung qualifizierter<br />

Wissenschaftler ins Ausland und deutliche Mängel bei der Gewinnung ausländischer<br />

Wissenschaftler für den Forschungsstandort Deutschland. Trotz der gesteigerten Bemühungen<br />

ist es bisher nicht gelungen, eine Trendumkehr zu erreichen. Ursache dafür ist auch die<br />

Zersplitterung zwischen konsularischen Diensten, Wissenschaftsorganisationen und Wirtschaft.<br />

Nachdem es nicht gelungen ist, eine gemeinsame Vertretung der deutschen Forschungsorganisationen<br />

in Washington D.C. zu gründen, plant nun auch die Helmholtz-<br />

Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) separate Büros in Peking und in Moskau.<br />

Diese Maßnahmen werden nach Aussagen der Bundesregierung in der Antwort auf die<br />

Kleine Anfrage der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion (DRS. 15/2229) nicht mit dem Auswärtigen Amt<br />

oder dem BMBF koordiniert.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:<br />

- Ein Modellprojekt für die Gewinnung und Vermittlung ausländischer Wissenschaftler<br />

in Zusammenarbeit des Auswärtigen Amtes, des BMBF, der Wissenschaft und der<br />

Wirtschaft zu entwickeln, das sich an den Erfahrungen von SHARE orientiert.<br />

- Vertretungen deutscher Wissenschaftsorganisationen im Ausland mit konsularischen<br />

Diensten besser zu vernetzen und unter den Wissenschaftsorganisationen für gemeinsame<br />

Vertretungen zu werben.<br />

- Das Netz der Wissenschaftsreferenten an den deutschen Auslandsvertretungen auszubauen<br />

und in enger Kooperation mit den deutschen Wissenschaftsorganisationen<br />

weiter zu entwickeln.<br />

- Durch Bereitstellung von multimedialer Kommunikationshardware an ausgewählten<br />

deutschen Auslandsvertretungen die virtuelle Kommunikation von ausländischen<br />

Wissenschaftlern mit deutschen Kollegen, staatlichen Stellen und der Wirtschaft zu<br />

fördern.<br />

519


11.20 Gegen eine Aufhebung des EU-Waffenembargos<br />

gegenüber der VR China<br />

Antrag der Bundestagsfraktion vom 09.12.2003<br />

In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und<br />

sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000 wird „der Beachtung der Menschenrechte<br />

im Bestimmungs- und Endverbleibsland (…) bei den Entscheidungen über Exporte von<br />

Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen“. Die Europäische<br />

Union erklärt in ihrem „Verhaltenskodex für Waffenausfuhren“ vom 8. Juni 1998 die<br />

„Achtung der Menschenrechte im Endbestimmungsland“ ausdrücklich zur Voraussetzung für<br />

Waffenexporte. Die Bundesregierung bekennt sich zu diesem EU-Verhaltenskodex und erklärt<br />

für sich darüber hinaus, gerade im Menschenrechtsbereich „<strong>zum</strong> Teil strengere Kriterien“<br />

als die EU anlegen zu wollen.<br />

In den Rüstungsexportgrundsätzen der Bundesregierung wird darüber hinaus der Export von<br />

Waffen in Länder untersagt, „die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder<br />

wo eine solche droht“, oder in denen „bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export<br />

ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden“.<br />

Die Europäische Union hat 1989 nach dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens<br />

gegenüber der VR China ein Waffenembargo verhängt. Die VR China hat sich inzwischen<br />

auf einen mutigen, erfolgreichen wirtschaftlichen Reformkurs begeben, und auch im<br />

politischen Bereich sind mittlerweile erste Anzeichen für eine Öffnung des Systems zu verzeichnen.<br />

Im Menschenrechtsbereich bleibt die Situation in der VR China allerdings bis heute<br />

unbefriedigend. NROs kritisieren immer wieder die massiven Einschränkungen der Religionsfreiheit,<br />

die Verfolgung und Verhaftung von Dissidenten, die <strong>zum</strong> Teil gewaltsame Unterdrückung<br />

der kulturellen Autonomiebestrebungen in Tibet und Xinjiang sowie die häufige<br />

Verhängung der Todesstrafe. Auch im 6. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird<br />

die Menschenrechtssituation in China als „zwiespältig“ bezeichnet. Der erfolgreiche und unterstützenswerte<br />

Rechtsstaatsdialog mit der VR China wird sich erst in Zukunft auch direkt<br />

mit Fragen der Menschenrechte befassen.<br />

Durch die tief greifende wirtschaftliche Umgestaltung und vorsichtige erste Anzeichen auch<br />

für politische Reformen gibt es durchaus Hoffnung, dass sich auch die Menschenrechtslage<br />

in der VR China in den nächsten Jahren entscheidend bessern könnte. Es wäre aber bei<br />

weitem verfrüht, der Führung in Peking schon heute eine positive Menschenrechtsbilanz zu<br />

attestieren. Eine derartige Geste würde den Druck von der chinesischen Führung nehmen,<br />

hier weitere Verbesserungen vorzunehmen. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass an<br />

China gelieferte Waffen auch unmittelbar bei Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden.<br />

Auch das Verbot der Lieferung von Rüstungsgebieten in Spannungsgebiete steht im Falle<br />

Chinas zur Disposition. Die Pekinger Führung hat am 18. November 2003 scharfe Drohungen<br />

gegenüber Taiwan verlauten lassen und im Falle weiterer Konkretisierungen möglicher<br />

taiwanesischer Unabhängigkeitsbestrebungen sogar mit einem „militärischen Präventivschlag“<br />

gedroht. Die Straße von Taiwan muss deshalb gerade zur Zeit eindeutig als potentielles<br />

Spannungsgebiet gelten.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, im Einklang mit ihren<br />

eigenen Rüstungsexportrichtlinien an dem EU-Waffenembargo solange festzuhalten, bis sich<br />

die Menschenrechtssituation in China entscheidend und nachhaltig verbessert hat und <strong>zum</strong>indest<br />

die aktuellen Spannungen zwischen der VR China und Taiwan abgeklungen sind.<br />

520


Der Deutsche Bundestag fordert schließlich die Bundesregierung auf, das EU-Waffenembargo<br />

gegenüber der VR China als verbindlich zu betrachten, keine Alleingänge vorzunehmen<br />

und nur im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union<br />

in dieser Frage zu handeln.<br />

Berlin, den 9. Dezember 2003<br />

521

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!