Thüringer Zahnärzteblatt 01/2013 - Zahnärzte in Thüringen
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tzb <strong>01</strong>|2<strong>01</strong>3<br />
Landeszahnärztekammer<br />
9<br />
Beschluss Nr. 15/12<br />
Antragsteller: Verwaltungsrat des Versorgungswerkes<br />
der Landeszahnärztekammer Thür<strong>in</strong>gen<br />
Betreff: 1. Dynamisierung für die am 31.12.2<strong>01</strong>2<br />
e<strong>in</strong>gewiesenen Ruhegeldzahlungen zum<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
2. Festlegung der Rentenbemessungsgrundlage<br />
für das Jahr 2<strong>01</strong>3<br />
Beschlusstext: Die Kammerversammlung beschließt<br />
aufgrund der Ergebnisse der versicherungsmathematischen<br />
Bilanz zum 31.12.2<strong>01</strong>1<br />
die Dynamisierung für die am 31.12.2<strong>01</strong>2 e<strong>in</strong>gewiesenen<br />
Ruhegeldzahlungen <strong>in</strong> Höhe von 1,0 %<br />
sowie die Festlegung der Rentenbemessungsgrundlage<br />
für das Jahr 2<strong>01</strong>3 auf EUR 44.696,00.<br />
Begründung: Aufgrund der Ergebnisse der<br />
von Herrn Dipl.-Mathematiker Gerhardt Ruppert<br />
erstellten versicherungstechnischen Bilanz<br />
empfiehlt der Verwaltungsrat des Versorgungswerkes<br />
der Landeszahnärztekammer Thür<strong>in</strong>gen<br />
der Kammerversammlung die Dynamisierung der<br />
am 31.12.2<strong>01</strong>2 bereits e<strong>in</strong>gewiesenen Ruhegeldzahlungen<br />
<strong>in</strong> Höhe von 1,0 % sowie die Festlegung<br />
der Rentenbemessungsgrundlage für das<br />
Jahr 2<strong>01</strong>3 auf EUR 44.696,00 und damit e<strong>in</strong>e<br />
Dynamisierung der Anwartschaften um 1,0 %.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt auf Grundlage § 3 (2)<br />
Satz 2 Buchstabe f und g der Satzung des Versorgungswerkes.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 37<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 1<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschluss Nr. 16/12<br />
Antragsteller: Vorstand der Landeszahnärztekammer<br />
Thür<strong>in</strong>gen<br />
Betreff: Novellierung der Weiterbildungsordnung<br />
Beschlusstext: Die Kammerversammlung beschließt<br />
die Novellierung der Weiterbildungsordnung<br />
der Landeszahnärztekammer Thür<strong>in</strong>gen<br />
nebst Anlagen <strong>in</strong> der der Beschlussvorlage beigefügten<br />
Form. Die Weiterbildungsordnung nebst<br />
Anlagen s<strong>in</strong>d Bestandteil des Beschlusses.<br />
Begründung: In den letzten vier Jahren wurde<br />
die bestehende Thür<strong>in</strong>ger Weiterbildungsordnung<br />
e<strong>in</strong>er umfassenden Überarbeitung unterzogen,<br />
da <strong>in</strong> der Anwendung der bestehenden Ordnung<br />
Regelungslücken durch sich ändernde Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
zur Absolvierung e<strong>in</strong>er Weiterbildung<br />
aufgetreten s<strong>in</strong>d. Aus allen Fachgebieten<br />
wurden Arbeitsgruppen gebildet, welche Ihren<br />
fachlichen Teil der e<strong>in</strong>zelnen Weiterbildungsgänge<br />
überarbeitet haben. Parallel dazu wurde<br />
auch die Musterweiterbildungsordnung der<br />
Bundeszahnärztekammer überarbeitet, welche<br />
im Sommer dieses Jahres verabschiedet wurde.<br />
Aus dieser neuen Musterweiterbildungsordnung<br />
wurde die Gliederung übernommen. Nunmehr<br />
f<strong>in</strong>den sich alle allgeme<strong>in</strong>en Bestimmungen im<br />
Ordnungstext, und die fachspezifischen Regelungen<br />
s<strong>in</strong>d getrennt nach Fachgebiet <strong>in</strong> den<br />
e<strong>in</strong>zelnen Anlagen aufgeführt worden. Die vorliegende<br />
neue Thür<strong>in</strong>ger Weiterbildungsordnung<br />
wurde umfassend <strong>in</strong> wiederholter Weise mit den<br />
Fachverbänden für Oralchirurgie und Kieferorthopädie<br />
abgestimmt. Die Zustimmung der Fachverbände<br />
liegt vor. Neu wurde die Anlage 3 zum<br />
Erwerb der Gebietsbezeichnung „Öffentliches<br />
Gesundheitswesen“ aufgenommen. In der bisherigen<br />
Thür<strong>in</strong>ger Weiterbildungsordnung wurde<br />
diese Gebietsbezeichnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Paragraphen<br />
nur sehr kurz und unzureichend geregelt. Dies<br />
entsprach nicht den Anforderungen, die das<br />
Thür<strong>in</strong>ger Heilberufegesetz als übergeordnete<br />
Rechtsgrundlage fordert. Aus diesem Grund und<br />
da auch <strong>in</strong> der Realität erstmalig die Notwendigkeit<br />
zur Schaffung e<strong>in</strong>er fundierten Rechtsgrundlage<br />
für den Erwerb der Gebietsbezeichnung<br />
„Öffentliches Gesundheitswesen“ aufgetreten ist,<br />
ist die Erarbeitung e<strong>in</strong>er Regelung zur Erlangung<br />
der Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“<br />
notwendig geworden. Diese Anlage<br />
wurde mit Vertretern des ÖGD erarbeitet und im<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt abgestimmt.<br />
Der Satzungsausschuss der Kammer hat sich <strong>in</strong><br />
se<strong>in</strong>er Sitzung am 10.10.2<strong>01</strong>2 letztmalig mit der<br />
Weiterbildungsordnung und den Anlagen befasst<br />
und se<strong>in</strong>e gegeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 40<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 1<br />
Beschluss Nr. 17/12<br />
Antragsteller: Vorstand der Landeszahnärztekammer<br />
Thür<strong>in</strong>gen<br />
Betreff: Thür<strong>in</strong>ger Fortbildungsordnung – ZMP<br />
Beschlusstext: Die Kammerversammlung beschließt<br />
die Thür<strong>in</strong>ger Fortbildungsordnung für<br />
die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung<br />
der Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Fachangestellten/des<br />
Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Fachangestellten zur<br />
Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Prophylaxeassistent<strong>in</strong> und<br />
zum Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Prophylaxeassistenten<br />
(ZMP)“ <strong>in</strong> der der Beschlussvorlage beigefügten<br />
Form. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
Begründung: Um den Zahnarztpraxen die Fortbildung,<br />
besonders auf dem Gebiet der Prophylaxe<br />
qualifiziertem Personal zu ermöglichen,<br />
hat der Vorstand bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am<br />
11.04.2<strong>01</strong>2 beschlossen, die Aufstiegsfortbildung<br />
zur Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Prophylaxeassistent<strong>in</strong><br />
und zum Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Prophylaxeassistenten<br />
(ZMP) e<strong>in</strong>zuführen. Die Kammerversammlung<br />
wurde bereits am 04.07.2<strong>01</strong>2<br />
hierüber <strong>in</strong>formiert.<br />
Die vorliegende Fortbildungsordnung basiert auf<br />
der Grundlage der Musterfortbildungsordnung<br />
zur Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Prophylaxeassistent<strong>in</strong><br />
und zum Zahnmediz<strong>in</strong>ischen Prophylaxeassistenten<br />
(ZMP) der Bundeszahnärztekammer.<br />
Die Aufstiegsfortbildung f<strong>in</strong>det danach <strong>in</strong> drei<br />
Bauste<strong>in</strong>en mit <strong>in</strong>sgesamt 260 Theoriestunden<br />
und acht Wochen Praktikum <strong>in</strong> der Zahnarztpraxis<br />
statt.<br />
Die Beschlussfassung über Rechtsvorschriften<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz obliegt gem.<br />
§ 79 Abs. 4 BBiG dem Berufsbildungsausschuss.<br />
Dieser hat am 10.10.2<strong>01</strong>2 der vorliegenden Fassung<br />
zugestimmt.<br />
Die Beschlussfassung über Ordnungen nach dem<br />
BBiG obliegt gem. § 6 Abs. 1 lit. i) der Satzung<br />
zusätzlich der Kammerversammlung.<br />
Wegen der doppelten Zuständigkeit ist e<strong>in</strong> Inkrafttreten<br />
jeweils ohne die Zustimmung des<br />
jeweils anderen Entscheidungsträgers nicht<br />
möglich.<br />
Der Satzungsausschuss hatte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung<br />
am 10.10.2<strong>01</strong>2 Gelegenheit, die Ordnungen zur<br />
Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss hat se<strong>in</strong>e<br />
Zustimmung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 40<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschluss Nr. 18/12<br />
Antragsteller: Vorstand der Landeszahnärztekammer<br />
Thür<strong>in</strong>gen<br />
Betreff: Besondere Rechtsvorschriften für die<br />
Fortbildungsprüfung – ZMP<br />
Beschlusstext: Die Kammerversammlung beschließt<br />
die „Besonderen Rechtsvorschriften für<br />
die Fortbildungsprüfung für die Durchführung<br />
der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Fachangestellten/des Zahnmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Fachangestellten zur Zahnmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Prophylaxeassistent<strong>in</strong> und zum Zahnmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Prophylaxeassistenten (ZMP)“<br />
<strong>in</strong> der der Beschlussvorlage beigefügten Form.<br />
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.