PDF - Ansicht - Die Tiroler Landeszeitung
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Ansuchen<br />
Bestellen Sie den<br />
<strong>Tiroler</strong> Familienpass<br />
und nutzen Sie die Vorteile!<br />
Angaben zur/zum ANSUCHENDEN<br />
Familienname, Vorname des/der Ansuchenden<br />
Titel/Name<br />
Vorname<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Tel. E-Mail<br />
Familienname, Vorname des/der Ehegatten/in<br />
bzw. des/der Lebensgefährten/in<br />
Titel/Name<br />
Vorname<br />
<strong>Tiroler</strong><br />
Familien<br />
pass<br />
Geburtsdatum<br />
Staatsbürgerschaft<br />
Geburtsdatum<br />
Staatsbürgerschaft<br />
Angaben zu den Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die ebenfalls<br />
an der angegebenen Adresse Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />
Vorname (und Familienname, falls anders als Ansuchender) Geburtsdatum<br />
Abteilung JUFF-Fachbereich Familie • Michael-Gaismair-Str.1 • 6020 Innsbruck<br />
Tel.: 0512/508-3681<br />
Das Amt der <strong>Tiroler</strong> Landesregierung, DVR 0059463, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck ermittelt und<br />
verarbeitet die in diesem Formular von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der administrativen<br />
und vertraglichen Abwicklung des <strong>Tiroler</strong> Familienpasses. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
Ich stimme zu, dass das Amt der <strong>Tiroler</strong> Landesregierung meine persönlichen Daten (Name, Adresse, Anzahl<br />
der Kinder, Geburtsjahrgang des/der Kindes/er, e-mail-Adresse) zum Zwecke statistischer Auswertungen und zur<br />
Durchführung von Marktforschungen, personenbezogener und nicht personenbezogener Art, sowie zum Zwecke<br />
der Zusendung postalischer und elektronischer Werbe- und Informationsmaterialien über Verkehrsdienstleistungen,<br />
Tarifangebote sowie Tarifänderungen an die ÖBB Personenverkehr AG und an die Verkehrsverbund Tirol GesmbH<br />
(VTG) übermittelt. <strong>Die</strong>se Zustimmung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen.<br />
Eigenhändige Unterschrift des/der Ansuchenden<br />
mehr<br />
Spaß Spaß<br />
Tipps Tipps<br />
Sicherheit Sicherheit<br />
mehr<br />
mehr<br />
<strong>Die</strong> Vorteile des<br />
<strong>Tiroler</strong> Familienpasses<br />
Jahres-Abonnement für das Familienjournal Tirol:<br />
Eine Zeitschrift des Fachbereichs Familie, die 4-mal<br />
jährlich er scheint, mit vielen Tipps zu allen Familienthemen,<br />
von Erzie hungsfragen bis zu Anregungen zur<br />
gemein samen Freizeit gestaltung.<br />
Hier finden Sie auch die aktuellsten Vorteilsgeber.<br />
Mehr Informationen<br />
für Familienpass-Inhaber über aktuelle familienfreundliche<br />
Aktivitäten und Förderungsmaßnahmen des<br />
Landes und des Bundes.<br />
Ermäßigungen bis zu 50%<br />
bei Vorteilsgebern in ganz Tirol: Freizeit einrichtungen<br />
(von Freibädern bis zu Schiliften), Gast häuser,<br />
Geschäfte aller Branchen usw.<br />
Zuschüsse für Ferienaktionen:<br />
Für bestimmte Ferienaktionen werden Zuschüsse<br />
gewährt, wenn das Familiennettoeinkommen unter<br />
den vorgesehenen Einkommensgrenzen liegt.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Den <strong>Tiroler</strong> Familienpass erhalten auf Ansuchen alle Familien mit EU-Staatsbürgerschaft und<br />
gewöhnlichem Aufenthalt in Tirol. Alle Familien (dazu zählen auch Alleinerziehende und<br />
uneheliche Väter, die ihr Besuchsrecht wahrnehmen), die mindestens für ein Kind die Familienbeihilfe<br />
beziehen, können den <strong>Tiroler</strong> Familienpass beantragen.<br />
Das Ansuchen für den <strong>Tiroler</strong> Familienpass ist vollständig ausgefüllt und unterfertigt dem Amt der<br />
<strong>Tiroler</strong> Landesregierung, Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, zu übermitteln. Nach Bearbeitung des<br />
Ansuchens wird der <strong>Tiroler</strong> Familienpass dem Ansuchenden übermittelt.<br />
Der <strong>Tiroler</strong> Familienpass ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, ab<br />
welchem das jüngste Kind des/der Familienpassinhabers/in das 19. Lebensjahr vollendet hat.<br />
Der <strong>Tiroler</strong> Familienpass ist kostenlos. Das Land Tirol behält sich das Recht vor, Art und Umfang<br />
der gewährten Vorteile in Zukunft einseitig zu ändern oder den Familienpass einzustellen, sodass<br />
keine Leistungen mehr bezogen werden können. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf einen<br />
bestimmten Inhalt und eine bestimmte Dauer des Familienpasses.<br />
Das Vertragsverhältnis kann von den Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von einem Monat gekündigt werden.<br />
Änderungen der Anschrift, des Namens oder sonstiger im<br />
Ansuchen des Familienpasses gemachten Angaben, sind dem Amt der <strong>Tiroler</strong> Landesregierung,<br />
Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, mitzuteilen.<br />
Als Gerichtstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart, wobei Österreichisches<br />
Recht zur Anwendung gelangt.<br />
Das Land Tirol sendet Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial, wie z.B. unter anderem<br />
Familienjournal und Vorteilskatalog.