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PDF - Ansicht - Die Tiroler Landeszeitung

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✁<br />

Ansuchen<br />

Bestellen Sie den<br />

<strong>Tiroler</strong> Familienpass<br />

und nutzen Sie die Vorteile!<br />

Angaben zur/zum ANSUCHENDEN<br />

Familienname, Vorname des/der Ansuchenden<br />

Titel/Name<br />

Vorname<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Tel. E-Mail<br />

Familienname, Vorname des/der Ehegatten/in<br />

bzw. des/der Lebensgefährten/in<br />

Titel/Name<br />

Vorname<br />

<strong>Tiroler</strong><br />

Familien<br />

pass<br />

Geburtsdatum<br />

Staatsbürgerschaft<br />

Geburtsdatum<br />

Staatsbürgerschaft<br />

Angaben zu den Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die ebenfalls<br />

an der angegebenen Adresse Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

Vorname (und Familienname, falls anders als Ansuchender) Geburtsdatum<br />

Abteilung JUFF-Fachbereich Familie • Michael-Gaismair-Str.1 • 6020 Innsbruck<br />

Tel.: 0512/508-3681<br />

Das Amt der <strong>Tiroler</strong> Landesregierung, DVR 0059463, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck ermittelt und<br />

verarbeitet die in diesem Formular von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der administrativen<br />

und vertraglichen Abwicklung des <strong>Tiroler</strong> Familienpasses. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Ich stimme zu, dass das Amt der <strong>Tiroler</strong> Landesregierung meine persönlichen Daten (Name, Adresse, Anzahl<br />

der Kinder, Geburtsjahrgang des/der Kindes/er, e-mail-Adresse) zum Zwecke statistischer Auswertungen und zur<br />

Durchführung von Marktforschungen, personenbezogener und nicht personenbezogener Art, sowie zum Zwecke<br />

der Zusendung postalischer und elektronischer Werbe- und Informationsmaterialien über Verkehrsdienstleistungen,<br />

Tarifangebote sowie Tarifänderungen an die ÖBB Personenverkehr AG und an die Verkehrsverbund Tirol GesmbH<br />

(VTG) übermittelt. <strong>Die</strong>se Zustimmung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen.<br />

Eigenhändige Unterschrift des/der Ansuchenden<br />

mehr<br />

Spaß Spaß<br />

Tipps Tipps<br />

Sicherheit Sicherheit<br />

mehr<br />

mehr<br />

<strong>Die</strong> Vorteile des<br />

<strong>Tiroler</strong> Familienpasses<br />

Jahres-Abonnement für das Familienjournal Tirol:<br />

Eine Zeitschrift des Fachbereichs Familie, die 4-mal<br />

jährlich er scheint, mit vielen Tipps zu allen Familienthemen,<br />

von Erzie hungsfragen bis zu Anregungen zur<br />

gemein samen Freizeit gestaltung.<br />

Hier finden Sie auch die aktuellsten Vorteilsgeber.<br />

Mehr Informationen<br />

für Familienpass-Inhaber über aktuelle familienfreundliche<br />

Aktivitäten und Förderungsmaßnahmen des<br />

Landes und des Bundes.<br />

Ermäßigungen bis zu 50%<br />

bei Vorteilsgebern in ganz Tirol: Freizeit einrichtungen<br />

(von Freibädern bis zu Schiliften), Gast häuser,<br />

Geschäfte aller Branchen usw.<br />

Zuschüsse für Ferienaktionen:<br />

Für bestimmte Ferienaktionen werden Zuschüsse<br />

gewährt, wenn das Familiennettoeinkommen unter<br />

den vorgesehenen Einkommensgrenzen liegt.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Den <strong>Tiroler</strong> Familienpass erhalten auf Ansuchen alle Familien mit EU-Staatsbürgerschaft und<br />

gewöhnlichem Aufenthalt in Tirol. Alle Familien (dazu zählen auch Alleinerziehende und<br />

uneheliche Väter, die ihr Besuchsrecht wahrnehmen), die mindestens für ein Kind die Familienbeihilfe<br />

beziehen, können den <strong>Tiroler</strong> Familienpass beantragen.<br />

Das Ansuchen für den <strong>Tiroler</strong> Familienpass ist vollständig ausgefüllt und unterfertigt dem Amt der<br />

<strong>Tiroler</strong> Landesregierung, Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, zu übermitteln. Nach Bearbeitung des<br />

Ansuchens wird der <strong>Tiroler</strong> Familienpass dem Ansuchenden übermittelt.<br />

Der <strong>Tiroler</strong> Familienpass ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, ab<br />

welchem das jüngste Kind des/der Familienpassinhabers/in das 19. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Der <strong>Tiroler</strong> Familienpass ist kostenlos. Das Land Tirol behält sich das Recht vor, Art und Umfang<br />

der gewährten Vorteile in Zukunft einseitig zu ändern oder den Familienpass einzustellen, sodass<br />

keine Leistungen mehr bezogen werden können. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf einen<br />

bestimmten Inhalt und eine bestimmte Dauer des Familienpasses.<br />

Das Vertragsverhältnis kann von den Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von einem Monat gekündigt werden.<br />

Änderungen der Anschrift, des Namens oder sonstiger im<br />

Ansuchen des Familienpasses gemachten Angaben, sind dem Amt der <strong>Tiroler</strong> Landesregierung,<br />

Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, mitzuteilen.<br />

Als Gerichtstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart, wobei Österreichisches<br />

Recht zur Anwendung gelangt.<br />

Das Land Tirol sendet Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial, wie z.B. unter anderem<br />

Familienjournal und Vorteilskatalog.

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