63 Wenn also im Entsendegespräch erkannt wird ... - DATAKONTEXT
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<strong>Wenn</strong> <strong>also</strong> <strong>im</strong> <strong>Entsendegespräch</strong> <strong>erkannt</strong> <strong>wird</strong>, dass der Mitarbeiter bei<br />
dem einen oder anderen Punkt Probleme hat oder Verhaltensweisen an<br />
den Tag legt, die sich in dem Entsendeland nicht umsetzen lassen bzw.<br />
Konfrontationen auslösen, sollte hierzu das Gespräch gesucht werden.<br />
Diese Rückmeldung ist auch für den Vorgesetzten wichtig, da die<br />
Fachabteilung <strong>im</strong> Regelfall nur den fachlichen Stellenwert des Expatriate<br />
betrachtet.<br />
Schließlich übern<strong>im</strong>mt der Fachvorgesetzte auch die Verantwortung für<br />
die Reintegration. Es ist <strong>also</strong> <strong>im</strong> Interesse des Vorgesetzten, hier ein<br />
Feedback zu bekommen.<br />
Hin und wieder kommt auch die Gehaltsstruktur des Mitarbeiters ins<br />
Gespräch. Vielleicht fühlt der Expatriate sich mit der Gehaltsgestaltung<br />
während der Entsendung nicht angemessen vergütet. Dies ist oftmals<br />
ein Punkt, der mit dem Fachvorgesetzten nochmals abgest<strong>im</strong>mt werden<br />
sollte. Zu berücksichtigen ist hierbei aber <strong>im</strong>mer die anschließende<br />
Reintegration des Mitarbeiters. Aus diesem Grund sollten Gehaltsbestandteile<br />
grundsätzlich mit dem Fachbereich abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />
<strong>Wenn</strong> die Familie des Expatriates sich gegen die Entsendung ausgesprochen<br />
hat, der Mitarbeiter unter Umständen allein ins Ausland<br />
geht, kann dies die Entsendung verkomplizieren. Es ist nachvollziehbar,<br />
dass eine Fernbeziehung über einen längeren Zeitraum häufig mit<br />
Problemen behaftet ist. Hier bedarf es der Gestaltung des Entsendevertrags,<br />
dem Mitarbeiter vielleicht die eine oder andere Reise mehr nach<br />
Deutschland zu gewähren. Auch dies ist ein wichtiger Punkt, den es<br />
gilt, mit dem Vorgesetzten zu besprechen.<br />
Ihre Eindrücke und Anregungen sollten Sie dem Vorgesetzten wiedergeben.<br />
Damit erreicht man ein gemeinsames Vorgehen, welches auch<br />
für den Expatriate nachvollziehbar ist. Es empfiehlt sich <strong>also</strong>, auch<br />
dem Expatriate deutlich zu machen, dass Sie dem Fachvorgesetzten das<br />
<strong>Entsendegespräch</strong> rückkoppeln werden.<br />
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6 Administrative Vorbereitung der<br />
Entsendung<br />
Nachdem der Mitarbeiter sein „okay“ zu der bevorstehenden Entsendung<br />
gegeben hat, geht der eigentliche administrative Vorbereitungsprozess<br />
an den Start.<br />
Entsendungen sind komplex in der Abwicklung und zeitaufwändig in<br />
der Vorbereitung. Dies betrifft auch den administrativen Ablauf.<br />
Es gilt jetzt, die notwendigen Schritte für das Arbeits-, Sozialversicherungs-<br />
und Steuerrecht sowie der internen Kommunikation vorzubereiten.<br />
Auch die aufgeführten Bereiche bedürfen einer entsprechenden<br />
Vorlaufzeit. Im Gesamtkontext der dre<strong>im</strong>onatigen Vorbereitung ist<br />
dies ein wesentlicher Bestandteil, der entsprechend mit eingebaut werden<br />
muss.<br />
6.1 Interne Kommunikation, Betriebsrat und<br />
Vorbereitung<br />
Üblich ist es, dass <strong>im</strong> Unternehmen die Neubesetzung der Stellen <strong>im</strong><br />
Ausland und Nachfolgebesetzung in Deutschland kommuniziert <strong>wird</strong>.<br />
Damit <strong>wird</strong> die Entsendung in Ihrem Haus offiziell.<br />
Neben der Kommunikation der Stellenbesetzungen gilt es aber auch<br />
darüber nachzudenken, inwieweit der Betriebsrat mit eingebunden<br />
werden muss.<br />
Für das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt grundsätzlich das Territorialprinzip,<br />
das heißt, dass es nur auf in der Bundesrepublik<br />
Deutschland gelegene Betriebe Anwendung findet. In erster Linie betrifft<br />
es demnach Sachverhalte, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />
stattfinden. Dennoch ist das Betriebsverfassungsgesetz auch anwendbar<br />
auf Sachverhalte, die außerhalb von Deutschland auftreten. Hierbei<br />
handelt es sich um so genannte Ausstrahlungen des Betriebsverfassungsgesetzes.<br />
Das sind Fälle, die ähnlich der Ausstrahlungsgrundsätze<br />
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des Sozialversicherungsrechts auftreten (siehe hierzu auch die Ausführungen<br />
<strong>im</strong> Sozialversicherungsteil dieses Buches).<br />
Hierbei handelt es sich um Sachverhalte die unter Würdigung der Gesamtumstände<br />
<strong>im</strong>mer noch eine Gesamtintegration in den deutschen<br />
Betrieb haben. Indiz hierfür ist zum Beispiel die Förderung des Auslandseinsatzes<br />
für den inländischen Betrieb. Auch muss sich die Gehaltszahlung<br />
zu Lasten des deutschen Arbeitgebers richten.<br />
Das Betriebsverfassungsgesetz <strong>wird</strong> daher in den Fällen, in denen das<br />
inländische Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und nur durch einen Zusatzvertrag<br />
(Entsendevertrag) die Bedingungen des Auslandseinsatzes<br />
geregelt werden, vor, während und nach dem Auslandseinsatz Anwendung<br />
finden.<br />
Findet ein geplanter Auslandseinsatz eines Mitarbeiters statt, <strong>wird</strong> <strong>im</strong><br />
Regelfall der Betriebsrat <strong>im</strong>mer dann zu beteiligen sein, wenn es sich<br />
um eine Versetzung des Mitarbeiters handelt und in dem Betrieb in der<br />
Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.<br />
In diesen Fällen sind die Unterlagen zur Beratung und Entscheidung<br />
vorzulegen und ggf. ist auch Auskunft über den Einsatz zu erteilen. Bei<br />
der Auslandstätigkeit <strong>im</strong> Bereich der Langzeitentsendungen <strong>wird</strong> regelmäßig<br />
eine Versetzung vorliegen, denn eine Versetzung ist <strong>im</strong>mer<br />
dann gegeben, wenn dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich<br />
zugewiesen <strong>wird</strong> und diese Zuweisung länger als einen Monat andauert.<br />
Es <strong>wird</strong> in diesen Fällen empfohlen den Betriebsrat einzuschalten und<br />
anzuhören, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.<br />
Bitte berücksichtigen Sie aber die Ausnahme der leitenden Angestellten.<br />
Im Fall der Mitarbeiterentsendung eines leitenden Angestellten ist der<br />
Betriebsrat nicht einzuschalten, da er für diesen Personenkreis nicht<br />
verantwortlich ist.<br />
Zur internen Kommunikation und Vorbereitung gehört auch die Einschaltung<br />
des Werksarztes.<br />
Die Gesundheitsuntersuchung sollte bei jedem Mitarbeiter und ggf.<br />
auch bei den begleitenden Familienangehörigen vorgenommen werden.<br />
Neben der Vorbereitung durch entsprechende Impfungen sind vom<br />
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Werksarzt auch länderspezifische Informationen über medizinische<br />
Besonderheiten des Entsendelandes bereitzulegen.<br />
Des Weiteren geht es bei der Untersuchung auch noch mal um die gesundheitliche<br />
Prüfung des Expatriates.<br />
Sofern bei der Untersuchung gesundheitliche Bedenken auftauchen,<br />
kann dies die gesamte Entsendung gefährden. In einigen Ländern <strong>wird</strong><br />
es beispielsweise schwierig, best<strong>im</strong>mte Medikamente zu beschaffen. Es<br />
empfiehlt sich daher dringend, den Expatriate und die Familienangehörigen<br />
be<strong>im</strong> Werksarzt vorzustellen.<br />
Wichtiger Hinweis: Bitte auch an ggf. entstehende Nach<strong>im</strong>pfungen<br />
denken. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die Impfstoffe<br />
ansonsten ihre Wirkung verfehlen.<br />
In vielen deutschen Unternehmen <strong>wird</strong> auch rechtzeitig eine Information<br />
über die Entsendung an das interne Controlling gegeben. Damit ist<br />
dem Controlling bekannt, welche Mitarbeiter sich <strong>im</strong> Rahmen einer<br />
Entsendung <strong>im</strong> Ausland befinden und entsprechende Rechnungen können<br />
gleich an die Auslandskostenstelle weiter fakturiert werden. Ferner<br />
ist die Information auch für den Headcount wichtig. Normalerweise<br />
werden Mitarbeiter, die sich länger als 1 Jahr <strong>im</strong> Ausland befinden,<br />
nicht mehr <strong>im</strong> deutschen Headcount geführt.<br />
Last but not least die Entgeltabteilung muss entsprechend informiert<br />
werden. Durch die Auslandsentsendung verändern sich die Parameter<br />
der Gehaltsabrechnung und daher ist zu empfehlen, bereits möglichst<br />
früh die Gehaltsabrechnung zu informieren. In den Fällen, wo Sie mit<br />
einer eigenen Entgeltabteilung die Entsendungsfälle bearbeiten, sollte<br />
bereits jetzt die Informationen des entsprechenden neuen Entsendungsfalls<br />
übermittelt werden. Dadurch hat die Payroll die Möglichkeit, die<br />
Entsendung frühzeitig entgeltabrechnungsstechnisch aufzubauen.<br />
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6.2 Information an externe Vertragspartner<br />
Neben der bereits frühzeitig eingeleiteten Visa-Beschaffung ist nun<br />
noch die Information an den externen Partner für Sprachkurs und interkulturelles<br />
Training abzugeben.<br />
Des Weiteren müssen die externen Versicherungspartner über die bevorstehende<br />
Entsendung informiert werden. Versicherungsleistungen<br />
können sein:<br />
• Gruppenunfallversicherung;<br />
• Reisegepäckversicherung;<br />
• Auslandsvollkosten- oder Restkostenversicherung;<br />
• Haftpflichtversicherungen bei Geschäftsführereinsätzen etc.<br />
Diese Auflistung ist beispielhaft und kann natürlich in Ihrem Unternehmen<br />
variieren.<br />
Die meisten Unternehmen stellen ihren Expatriates eine Steuerberatung<br />
an die Seite, um die steuerrechtlichen Aspekte entsprechend richtig<br />
darzustellen und dem Expatriate bei den Steuererklärungen behilflich<br />
zu sein. Damit verbunden <strong>wird</strong> die Steuerberatung zum Zeitpunkt der<br />
Vorbereitung der Entsendung ebenfalls informiert.<br />
Es <strong>wird</strong> empfohlen, hier als Unternehmen maßgeblich den Prozess der<br />
richtigen Steuerentrichtung zu begleiten, sind doch die Gefahrenpotenziale<br />
nicht gering. Sofern Sie mit einer Bruttoentgeltvereinbarung<br />
den Mitarbeiter <strong>im</strong> Ausland ausstatten, empfiehlt sich ein enger Kontakt<br />
mit der Steuerberatung. Der Autor empfiehlt Ihnen, einen Rahmenvertrag<br />
mit einem ausgewählten Steuerberater abzuschließen und<br />
ebenfalls einen Informationsfluss vom Unternehmen zu diesem Steuerberater<br />
aufzubauen. Wichtig dabei ist, dass in den einzelnen Ländern<br />
alle Entgeltbestandteile der Versteuerung unterworfen werden. Gerade<br />
bei Bruttoentgeltvereinbarungen liegt die Steuer be<strong>im</strong> Mitarbeiter. Hier<br />
ist es besonders wichtig, dem Expatriate professionelle Unterstützung<br />
zu geben.<br />
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Externer Partner ist an dieser Stelle natürlich auch die Umzugsfirma für<br />
den Expatriate. Hier <strong>wird</strong> <strong>im</strong> Regelfall ein Kontakt zu einem internationalen<br />
Umzugsunternehmen hergestellt. Je nach Ausrichtung des Unternehmens<br />
besteht entweder ein Rahmenvertrag mit einem internationalen<br />
Umzugsunternehmen oder nach der klassischen Variante werden<br />
drei Angebote von internationalen Umzugsunternehmen eingeholt.<br />
Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, dieser Prozess sollte ebenfalls<br />
frühzeitig angestartet werden.<br />
Üblich ist auch, dass sich das Umzugsunternehmen direkt mit dem<br />
Expatriate in Verbindung setzt, um das Gesamtvolumen des Umzugsgutes<br />
und den voraussichtlichen Termin für den Umzug zu best<strong>im</strong>men.<br />
Auch hier bedarf es einer engen Abst<strong>im</strong>mung mit Ihrem Unternehmen.<br />
Es ist wichtig <strong>im</strong> Vorfeld bereits festzulegen, welche Gegenstände<br />
(Fahrzeuge etc.) definitiv nicht zu Lasten des Unternehmens transportiert<br />
werden dürfen.<br />
Hinweis aus der Praxis:<br />
Manche Umzugsunternehmen bieten die Komplettabwicklung des Entsendevorgangs<br />
in Bezug auf Visa-Beschaffung, Umzug und Settling <strong>im</strong><br />
Gastland. Dieser Prozess hat insofern Vorteile, dass die Terminkoordination<br />
opt<strong>im</strong>al in einem Haus und mit einem Ansprechpartner abgewickelt<br />
werden kann. Fragen Sie bei Ihren Vertragspartnern nach, ob eine<br />
solche Möglichkeit grundsätzlich gegeben ist.<br />
6.3 Sozialversicherung und Steuer <strong>im</strong><br />
He<strong>im</strong>atland<br />
Auch hier bedarf es der Vorbereitung. Welche Anträge <strong>im</strong> Einzelnen zu<br />
stellen sind, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Kapiteln dieses<br />
Buches. Nur soviel vorab, <strong>im</strong> Bereich der Sozialversicherung sind die<br />
Anträge auf Anwartschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und<br />
Antragspflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund vor Beginn der Entsendung zu stellen. Auch die Anwendung von<br />
Sozialversicherungsabkommen sollten vor Beginn der Entsendung gestellt<br />
werden.<br />
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Im Bereich der Steuer in Deutschland muss die Freistellung nach dem<br />
Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden. Ebenfalls ein Prozess,<br />
der vor Beginn der Entsendung gestellt werden sollte.<br />
Theoretisch <strong>wird</strong> dieser Antrag nicht benötigt, da nach den einschlägigen<br />
Regelungen des Einkommensteuergesetzes die Gehaltsabrechnung<br />
die Lohnsteuereinbehaltung in Deutschland prüft und anwendet. Der<br />
Autor empfiehlt Ihnen dennoch dieses Formular zu stellen, da Sie <strong>im</strong><br />
Fall von Steuerprüfungen dann den entsprechenden Freistellungsbescheid<br />
vorlegen können.<br />
6.4 Kommunikation mit der Personalabteilung<br />
des Gastlandes<br />
Sofern Sie eine Personalabteilung <strong>im</strong> Gastland haben, sollten Sie spätestens<br />
jetzt auch die Kommunikation über die bevorstehende Entsendung<br />
mit derselbigen aufnehmen. Damit schaffen Sie in den Gesamtprozess<br />
der Entsendung eine Transparenz, die allen Beteiligten zu<br />
diesem Zeitpunkt bekannt sein <strong>wird</strong>. Die Personalabteilung kann gut<br />
mit der Kostenkalkulation und der Anforderung der Entsendung über<br />
die bevorstehende Entsendung informiert werden. Kostenkalkulation<br />
ist für die aufnehmende Personalabteilung ein wichtiger Punkt, da leider<br />
oftmals die Höhe der Kosten einer Entsendung nicht bekannt ist<br />
und demzufolge auch die Kosten nicht budgetiert sind. Durch die<br />
Übermittlung einer Kostenkalkulation bringen Sie eine Akzeptanz zu<br />
Beginn des Prozesses für alle Beteiligten ein.<br />
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