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63 Wenn also im Entsendegespräch erkannt wird ... - DATAKONTEXT

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<strong>Wenn</strong> <strong>also</strong> <strong>im</strong> <strong>Entsendegespräch</strong> <strong>erkannt</strong> <strong>wird</strong>, dass der Mitarbeiter bei<br />

dem einen oder anderen Punkt Probleme hat oder Verhaltensweisen an<br />

den Tag legt, die sich in dem Entsendeland nicht umsetzen lassen bzw.<br />

Konfrontationen auslösen, sollte hierzu das Gespräch gesucht werden.<br />

Diese Rückmeldung ist auch für den Vorgesetzten wichtig, da die<br />

Fachabteilung <strong>im</strong> Regelfall nur den fachlichen Stellenwert des Expatriate<br />

betrachtet.<br />

Schließlich übern<strong>im</strong>mt der Fachvorgesetzte auch die Verantwortung für<br />

die Reintegration. Es ist <strong>also</strong> <strong>im</strong> Interesse des Vorgesetzten, hier ein<br />

Feedback zu bekommen.<br />

Hin und wieder kommt auch die Gehaltsstruktur des Mitarbeiters ins<br />

Gespräch. Vielleicht fühlt der Expatriate sich mit der Gehaltsgestaltung<br />

während der Entsendung nicht angemessen vergütet. Dies ist oftmals<br />

ein Punkt, der mit dem Fachvorgesetzten nochmals abgest<strong>im</strong>mt werden<br />

sollte. Zu berücksichtigen ist hierbei aber <strong>im</strong>mer die anschließende<br />

Reintegration des Mitarbeiters. Aus diesem Grund sollten Gehaltsbestandteile<br />

grundsätzlich mit dem Fachbereich abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />

<strong>Wenn</strong> die Familie des Expatriates sich gegen die Entsendung ausgesprochen<br />

hat, der Mitarbeiter unter Umständen allein ins Ausland<br />

geht, kann dies die Entsendung verkomplizieren. Es ist nachvollziehbar,<br />

dass eine Fernbeziehung über einen längeren Zeitraum häufig mit<br />

Problemen behaftet ist. Hier bedarf es der Gestaltung des Entsendevertrags,<br />

dem Mitarbeiter vielleicht die eine oder andere Reise mehr nach<br />

Deutschland zu gewähren. Auch dies ist ein wichtiger Punkt, den es<br />

gilt, mit dem Vorgesetzten zu besprechen.<br />

Ihre Eindrücke und Anregungen sollten Sie dem Vorgesetzten wiedergeben.<br />

Damit erreicht man ein gemeinsames Vorgehen, welches auch<br />

für den Expatriate nachvollziehbar ist. Es empfiehlt sich <strong>also</strong>, auch<br />

dem Expatriate deutlich zu machen, dass Sie dem Fachvorgesetzten das<br />

<strong>Entsendegespräch</strong> rückkoppeln werden.<br />

<strong>63</strong>


6 Administrative Vorbereitung der<br />

Entsendung<br />

Nachdem der Mitarbeiter sein „okay“ zu der bevorstehenden Entsendung<br />

gegeben hat, geht der eigentliche administrative Vorbereitungsprozess<br />

an den Start.<br />

Entsendungen sind komplex in der Abwicklung und zeitaufwändig in<br />

der Vorbereitung. Dies betrifft auch den administrativen Ablauf.<br />

Es gilt jetzt, die notwendigen Schritte für das Arbeits-, Sozialversicherungs-<br />

und Steuerrecht sowie der internen Kommunikation vorzubereiten.<br />

Auch die aufgeführten Bereiche bedürfen einer entsprechenden<br />

Vorlaufzeit. Im Gesamtkontext der dre<strong>im</strong>onatigen Vorbereitung ist<br />

dies ein wesentlicher Bestandteil, der entsprechend mit eingebaut werden<br />

muss.<br />

6.1 Interne Kommunikation, Betriebsrat und<br />

Vorbereitung<br />

Üblich ist es, dass <strong>im</strong> Unternehmen die Neubesetzung der Stellen <strong>im</strong><br />

Ausland und Nachfolgebesetzung in Deutschland kommuniziert <strong>wird</strong>.<br />

Damit <strong>wird</strong> die Entsendung in Ihrem Haus offiziell.<br />

Neben der Kommunikation der Stellenbesetzungen gilt es aber auch<br />

darüber nachzudenken, inwieweit der Betriebsrat mit eingebunden<br />

werden muss.<br />

Für das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt grundsätzlich das Territorialprinzip,<br />

das heißt, dass es nur auf in der Bundesrepublik<br />

Deutschland gelegene Betriebe Anwendung findet. In erster Linie betrifft<br />

es demnach Sachverhalte, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />

stattfinden. Dennoch ist das Betriebsverfassungsgesetz auch anwendbar<br />

auf Sachverhalte, die außerhalb von Deutschland auftreten. Hierbei<br />

handelt es sich um so genannte Ausstrahlungen des Betriebsverfassungsgesetzes.<br />

Das sind Fälle, die ähnlich der Ausstrahlungsgrundsätze<br />

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des Sozialversicherungsrechts auftreten (siehe hierzu auch die Ausführungen<br />

<strong>im</strong> Sozialversicherungsteil dieses Buches).<br />

Hierbei handelt es sich um Sachverhalte die unter Würdigung der Gesamtumstände<br />

<strong>im</strong>mer noch eine Gesamtintegration in den deutschen<br />

Betrieb haben. Indiz hierfür ist zum Beispiel die Förderung des Auslandseinsatzes<br />

für den inländischen Betrieb. Auch muss sich die Gehaltszahlung<br />

zu Lasten des deutschen Arbeitgebers richten.<br />

Das Betriebsverfassungsgesetz <strong>wird</strong> daher in den Fällen, in denen das<br />

inländische Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und nur durch einen Zusatzvertrag<br />

(Entsendevertrag) die Bedingungen des Auslandseinsatzes<br />

geregelt werden, vor, während und nach dem Auslandseinsatz Anwendung<br />

finden.<br />

Findet ein geplanter Auslandseinsatz eines Mitarbeiters statt, <strong>wird</strong> <strong>im</strong><br />

Regelfall der Betriebsrat <strong>im</strong>mer dann zu beteiligen sein, wenn es sich<br />

um eine Versetzung des Mitarbeiters handelt und in dem Betrieb in der<br />

Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.<br />

In diesen Fällen sind die Unterlagen zur Beratung und Entscheidung<br />

vorzulegen und ggf. ist auch Auskunft über den Einsatz zu erteilen. Bei<br />

der Auslandstätigkeit <strong>im</strong> Bereich der Langzeitentsendungen <strong>wird</strong> regelmäßig<br />

eine Versetzung vorliegen, denn eine Versetzung ist <strong>im</strong>mer<br />

dann gegeben, wenn dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich<br />

zugewiesen <strong>wird</strong> und diese Zuweisung länger als einen Monat andauert.<br />

Es <strong>wird</strong> in diesen Fällen empfohlen den Betriebsrat einzuschalten und<br />

anzuhören, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.<br />

Bitte berücksichtigen Sie aber die Ausnahme der leitenden Angestellten.<br />

Im Fall der Mitarbeiterentsendung eines leitenden Angestellten ist der<br />

Betriebsrat nicht einzuschalten, da er für diesen Personenkreis nicht<br />

verantwortlich ist.<br />

Zur internen Kommunikation und Vorbereitung gehört auch die Einschaltung<br />

des Werksarztes.<br />

Die Gesundheitsuntersuchung sollte bei jedem Mitarbeiter und ggf.<br />

auch bei den begleitenden Familienangehörigen vorgenommen werden.<br />

Neben der Vorbereitung durch entsprechende Impfungen sind vom<br />

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Werksarzt auch länderspezifische Informationen über medizinische<br />

Besonderheiten des Entsendelandes bereitzulegen.<br />

Des Weiteren geht es bei der Untersuchung auch noch mal um die gesundheitliche<br />

Prüfung des Expatriates.<br />

Sofern bei der Untersuchung gesundheitliche Bedenken auftauchen,<br />

kann dies die gesamte Entsendung gefährden. In einigen Ländern <strong>wird</strong><br />

es beispielsweise schwierig, best<strong>im</strong>mte Medikamente zu beschaffen. Es<br />

empfiehlt sich daher dringend, den Expatriate und die Familienangehörigen<br />

be<strong>im</strong> Werksarzt vorzustellen.<br />

Wichtiger Hinweis: Bitte auch an ggf. entstehende Nach<strong>im</strong>pfungen<br />

denken. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die Impfstoffe<br />

ansonsten ihre Wirkung verfehlen.<br />

In vielen deutschen Unternehmen <strong>wird</strong> auch rechtzeitig eine Information<br />

über die Entsendung an das interne Controlling gegeben. Damit ist<br />

dem Controlling bekannt, welche Mitarbeiter sich <strong>im</strong> Rahmen einer<br />

Entsendung <strong>im</strong> Ausland befinden und entsprechende Rechnungen können<br />

gleich an die Auslandskostenstelle weiter fakturiert werden. Ferner<br />

ist die Information auch für den Headcount wichtig. Normalerweise<br />

werden Mitarbeiter, die sich länger als 1 Jahr <strong>im</strong> Ausland befinden,<br />

nicht mehr <strong>im</strong> deutschen Headcount geführt.<br />

Last but not least die Entgeltabteilung muss entsprechend informiert<br />

werden. Durch die Auslandsentsendung verändern sich die Parameter<br />

der Gehaltsabrechnung und daher ist zu empfehlen, bereits möglichst<br />

früh die Gehaltsabrechnung zu informieren. In den Fällen, wo Sie mit<br />

einer eigenen Entgeltabteilung die Entsendungsfälle bearbeiten, sollte<br />

bereits jetzt die Informationen des entsprechenden neuen Entsendungsfalls<br />

übermittelt werden. Dadurch hat die Payroll die Möglichkeit, die<br />

Entsendung frühzeitig entgeltabrechnungsstechnisch aufzubauen.<br />

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6.2 Information an externe Vertragspartner<br />

Neben der bereits frühzeitig eingeleiteten Visa-Beschaffung ist nun<br />

noch die Information an den externen Partner für Sprachkurs und interkulturelles<br />

Training abzugeben.<br />

Des Weiteren müssen die externen Versicherungspartner über die bevorstehende<br />

Entsendung informiert werden. Versicherungsleistungen<br />

können sein:<br />

• Gruppenunfallversicherung;<br />

• Reisegepäckversicherung;<br />

• Auslandsvollkosten- oder Restkostenversicherung;<br />

• Haftpflichtversicherungen bei Geschäftsführereinsätzen etc.<br />

Diese Auflistung ist beispielhaft und kann natürlich in Ihrem Unternehmen<br />

variieren.<br />

Die meisten Unternehmen stellen ihren Expatriates eine Steuerberatung<br />

an die Seite, um die steuerrechtlichen Aspekte entsprechend richtig<br />

darzustellen und dem Expatriate bei den Steuererklärungen behilflich<br />

zu sein. Damit verbunden <strong>wird</strong> die Steuerberatung zum Zeitpunkt der<br />

Vorbereitung der Entsendung ebenfalls informiert.<br />

Es <strong>wird</strong> empfohlen, hier als Unternehmen maßgeblich den Prozess der<br />

richtigen Steuerentrichtung zu begleiten, sind doch die Gefahrenpotenziale<br />

nicht gering. Sofern Sie mit einer Bruttoentgeltvereinbarung<br />

den Mitarbeiter <strong>im</strong> Ausland ausstatten, empfiehlt sich ein enger Kontakt<br />

mit der Steuerberatung. Der Autor empfiehlt Ihnen, einen Rahmenvertrag<br />

mit einem ausgewählten Steuerberater abzuschließen und<br />

ebenfalls einen Informationsfluss vom Unternehmen zu diesem Steuerberater<br />

aufzubauen. Wichtig dabei ist, dass in den einzelnen Ländern<br />

alle Entgeltbestandteile der Versteuerung unterworfen werden. Gerade<br />

bei Bruttoentgeltvereinbarungen liegt die Steuer be<strong>im</strong> Mitarbeiter. Hier<br />

ist es besonders wichtig, dem Expatriate professionelle Unterstützung<br />

zu geben.<br />

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Externer Partner ist an dieser Stelle natürlich auch die Umzugsfirma für<br />

den Expatriate. Hier <strong>wird</strong> <strong>im</strong> Regelfall ein Kontakt zu einem internationalen<br />

Umzugsunternehmen hergestellt. Je nach Ausrichtung des Unternehmens<br />

besteht entweder ein Rahmenvertrag mit einem internationalen<br />

Umzugsunternehmen oder nach der klassischen Variante werden<br />

drei Angebote von internationalen Umzugsunternehmen eingeholt.<br />

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, dieser Prozess sollte ebenfalls<br />

frühzeitig angestartet werden.<br />

Üblich ist auch, dass sich das Umzugsunternehmen direkt mit dem<br />

Expatriate in Verbindung setzt, um das Gesamtvolumen des Umzugsgutes<br />

und den voraussichtlichen Termin für den Umzug zu best<strong>im</strong>men.<br />

Auch hier bedarf es einer engen Abst<strong>im</strong>mung mit Ihrem Unternehmen.<br />

Es ist wichtig <strong>im</strong> Vorfeld bereits festzulegen, welche Gegenstände<br />

(Fahrzeuge etc.) definitiv nicht zu Lasten des Unternehmens transportiert<br />

werden dürfen.<br />

Hinweis aus der Praxis:<br />

Manche Umzugsunternehmen bieten die Komplettabwicklung des Entsendevorgangs<br />

in Bezug auf Visa-Beschaffung, Umzug und Settling <strong>im</strong><br />

Gastland. Dieser Prozess hat insofern Vorteile, dass die Terminkoordination<br />

opt<strong>im</strong>al in einem Haus und mit einem Ansprechpartner abgewickelt<br />

werden kann. Fragen Sie bei Ihren Vertragspartnern nach, ob eine<br />

solche Möglichkeit grundsätzlich gegeben ist.<br />

6.3 Sozialversicherung und Steuer <strong>im</strong><br />

He<strong>im</strong>atland<br />

Auch hier bedarf es der Vorbereitung. Welche Anträge <strong>im</strong> Einzelnen zu<br />

stellen sind, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Kapiteln dieses<br />

Buches. Nur soviel vorab, <strong>im</strong> Bereich der Sozialversicherung sind die<br />

Anträge auf Anwartschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und<br />

Antragspflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund vor Beginn der Entsendung zu stellen. Auch die Anwendung von<br />

Sozialversicherungsabkommen sollten vor Beginn der Entsendung gestellt<br />

werden.<br />

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Im Bereich der Steuer in Deutschland muss die Freistellung nach dem<br />

Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden. Ebenfalls ein Prozess,<br />

der vor Beginn der Entsendung gestellt werden sollte.<br />

Theoretisch <strong>wird</strong> dieser Antrag nicht benötigt, da nach den einschlägigen<br />

Regelungen des Einkommensteuergesetzes die Gehaltsabrechnung<br />

die Lohnsteuereinbehaltung in Deutschland prüft und anwendet. Der<br />

Autor empfiehlt Ihnen dennoch dieses Formular zu stellen, da Sie <strong>im</strong><br />

Fall von Steuerprüfungen dann den entsprechenden Freistellungsbescheid<br />

vorlegen können.<br />

6.4 Kommunikation mit der Personalabteilung<br />

des Gastlandes<br />

Sofern Sie eine Personalabteilung <strong>im</strong> Gastland haben, sollten Sie spätestens<br />

jetzt auch die Kommunikation über die bevorstehende Entsendung<br />

mit derselbigen aufnehmen. Damit schaffen Sie in den Gesamtprozess<br />

der Entsendung eine Transparenz, die allen Beteiligten zu<br />

diesem Zeitpunkt bekannt sein <strong>wird</strong>. Die Personalabteilung kann gut<br />

mit der Kostenkalkulation und der Anforderung der Entsendung über<br />

die bevorstehende Entsendung informiert werden. Kostenkalkulation<br />

ist für die aufnehmende Personalabteilung ein wichtiger Punkt, da leider<br />

oftmals die Höhe der Kosten einer Entsendung nicht bekannt ist<br />

und demzufolge auch die Kosten nicht budgetiert sind. Durch die<br />

Übermittlung einer Kostenkalkulation bringen Sie eine Akzeptanz zu<br />

Beginn des Prozesses für alle Beteiligten ein.<br />

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