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erstmögliche Beendigung<br />
Anzahl<br />
Musterverträge<br />
für Immobilienmakler und Verwalter<br />
Formulare, die jeder Immobilienprofi Tag für Tag benötigt, sind ab sofort für alle <strong>IVD</strong>-Mitglieder<br />
kostenlos im internen Bereich der <strong>IVD</strong>-Homepage verfügbar. Die Formulare stammen aus der<br />
Formularsammlung des Boorberg-Verlages. An vielen dieser Formulare haben Autoren aus dem<br />
<strong>IVD</strong> mitgewirkt.<br />
Auf folgende Musterverträge können<br />
<strong>IVD</strong>-Mitglieder zugreifen:<br />
Formulare für Immobilienmakler<br />
Navigation ausgewählt werden und<br />
der Download-Bereich der Formulare<br />
wird sichtbar.<br />
3. In die weißen Felder können individuelle<br />
Einträge über die Computertastatur<br />
vorgenommen werden.<br />
Makler-Alleinauftrag<br />
Kaufvertragsvermittlung<br />
Verkäufer-Maklerauftrag<br />
Makler-Alleinauftrag<br />
Mietvertragsvermittlung<br />
Mietinteressenten-Maklervertrag<br />
Vereinbarung über ein<br />
Gemeinschaftsgeschäft<br />
3<br />
Die Formulare im Überblick<br />
Auftraggeber:<br />
Makler:<br />
Auftragsobjekt:<br />
Makler-Allein-Auftrag<br />
Formulare für Immobilienverwalter<br />
Verwaltervertrag<br />
Hausverwaltervollmacht<br />
Mietvertrag Gewerberäume<br />
Selbstauskunft<br />
Wo finde ich die Formulare?<br />
Die Formulare befinden sich im<br />
internen Bereich unter www.ivd.net.<br />
Über das Intro unter www.ivd.net<br />
und die Auswahl „Nachrichten aus<br />
dem <strong>IVD</strong> …“ ist es nur noch ein<br />
Klick auf das Registerblatt „<strong>IVD</strong><br />
Intern“ (1) und es erscheint das<br />
Login-Fenster (2) für den internen<br />
Bereich für <strong>IVD</strong>-Mitglieder.<br />
Nach dem Einloggen muss der<br />
Punkt „Formulare“ (3) in der linken<br />
1<br />
2<br />
Arbeiten mit den Formularen<br />
Die Formulare können einzeln angesehen<br />
und am Bildschirm bearbeitet<br />
werden. Jedes Formular berechtigt<br />
nur zur einmaligen Nutzung und<br />
muss mit den eingetragenen Kontaktdaten<br />
ausgedruckt werden. Eine<br />
Speicherung des Formulars ist nicht<br />
möglich. Sofern das Formular ein<br />
weiteres Mal mit anderen Kontaktdaten<br />
verwendet wird, muss dieses<br />
erneut aufgerufen und neu ausgefüllt<br />
werden.<br />
Hinweise zur Nutzung<br />
der Formulare<br />
1. Es muss beachtet werden, dass die<br />
Formulare in einem speziellen<br />
Browser (Programm) bearbeitet<br />
werden müssen. Dieses Programm<br />
muss auf dem Computer installiert<br />
sein und dafür aus dem Internet<br />
heruntergeladen werden. Jenes<br />
steht im Download-Bereich der<br />
Formulare zur Verfügung.<br />
2. Die Formulare bestehen in der<br />
Regel aus mehreren Seiten, die<br />
einzeln aufgerufen werden.<br />
Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten<br />
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG (61001)<br />
M-61 010 (78.610/100.0) Makler-Allein-Auftrag – S. 1 (2907)<br />
Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten<br />
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG (60023/61030)<br />
M-51 005 (78.510/050.7) Vereinbarung über ein Gemeinschaftsgeschäft – S. 1 (21006)<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
Verhandlungspreis:<br />
Maklerauftrag:<br />
Auftragsdauer:<br />
Pflichten des Maklers,<br />
Angebotsbearbeitung:<br />
Pflichten des<br />
Auftraggebers:<br />
Maklerprovision:<br />
Aufwendungsersatz:<br />
7. Schadensersatz:<br />
8. Außerordentliches<br />
Kündigungsrecht:<br />
9. Sonstige<br />
Vereinbarungen:<br />
Gegenstand des Maklerauftrags ist der Nachweis von Kaufinteressenten bzw. die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses<br />
über das Auftragsobjekt.<br />
Der Auftrag läuft vom<br />
weitere sonstige Vereinbarungen auf Seite 2.<br />
Vollmacht: Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch, die Grundakte, das Liegenschafts- und<br />
Altlastenkataster, die Bauakte, das Baulastenverzeichnis sowie in alle übrigen behördlichen Akten und in die Akte der Realgläubiger, soweit sich<br />
die jeweiligen Unterlagen auf das Auftragsobjekt beziehen. Der Makler kann auch schriftliche Auszüge aus den Unterlagen und Akten anfordern.<br />
Er ist außerdem berechtigt, das Auftragsobjekt allein oder mit Interessenten zu besichtigen.<br />
Ort und Datum Auftraggeber Makler<br />
bis<br />
Wird er nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Vierteljahr. Nach<br />
Ablauf eines Jahres ab Vertragsbeginn bedarf dieser Auftrag einer schriftlichen Erneuerung.<br />
Der Makler verpflichtet sich<br />
a) zur fachgerechten, nachhaltigen Bearbeitung dieses Makler-Allein-Auftrages unter Ausnutzung aller sich<br />
ergebenden Abschlusschancen sowie<br />
b) zur Aufklärung des Auftraggebers über die Durchsetzbarkeit seiner Angebotsbedingungen.<br />
Der Makler ist berechtigt, die dem Auftragsverhältnis zu Grunde liegenden Daten in elektronischer Form zu<br />
verarbeiten und zu speichern und das Objektangebot anderen Maklern zur Mitbearbeitung sowie der Öffentlichkeit<br />
über Internetportale allgemein zugänglich zu machen.<br />
Der Auftraggeber verpflichtet sich<br />
a) während der Laufzeit des Auftrags keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu<br />
nehmen und<br />
b) dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen.<br />
MUSTER<br />
Die vom Verkäufer zu zahlende Provision beträgt einschließlich MwSt.<br />
% des Kaufpreises samt den<br />
vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem Zubehör<br />
und einem etwa mitveräußerten Inventar. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens<br />
des beabsichtigten Kaufvertrages.<br />
Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande<br />
kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen<br />
Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.<br />
Der Makler darf auch für den Käufer als Nachweis- und Vermittlungsmakler provisionspflichtig tätig werden.<br />
Der Makler hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung<br />
ergeben, wie z.B. für Inserate, Exposés, Telefon, Telefax, Porti, etwaige Eingabekosten ins Internet<br />
und in ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.<br />
Auf den Aufwendungsersatz sind monatliche à Conto-Zahlungen in Höhe von<br />
einschließlich MWSt. zu leisten, über die nach Durchführung des Auftrags abgerechnet wird.<br />
Abweichend hiervon kann der Makler seine Aufwendungen pauschal mit 10 % der im Erfolgsfalle zu leistenden<br />
Maklerprovision zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer berechnen.<br />
Der Aufwendungsersatz ist fällig mit Beendigung dieses Auftrages. Geleistete Aufwendungen sind auf eine etwa<br />
anfallende Maklerprovision aus diesem Auftrag in vollem Umfange anzurechnen.<br />
Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer) ohne entsprechende Vollmacht handelt oder seine<br />
Vertragspflichten verletzt, ist er dem Makler zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.<br />
Der Auftraggeber kann diesen Makler-Allein-Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler trotz vorhergehender<br />
schriftlicher Abmahnung seiner Tätigkeitspflicht nach Ziffer 3 a) nicht nachkommt.<br />
Vereinbarung über ein Gemeinschaftsgeschäft<br />
Anbietender Makler:<br />
- erster Makler -<br />
Annehmender Makler:<br />
- zweiter Makler -<br />
Objekt:<br />
Angebot zum / zur: Verkauf Vermietung Verpachtung<br />
Kaufpreis / Miete /Pacht:<br />
Eigentümer:<br />
Der erste Makler besitzt:<br />
vom<br />
Maklerauftrag<br />
mündlich<br />
EUR<br />
Alleinauftrag<br />
schriftlich<br />
Ablauf<br />
Zusage des Verkäufers /<br />
Vermieters / Verpächters: Provision % Auslagenersatz<br />
Der erste Makler<br />
bietet dieses Geschäft:<br />
ausschließlich dem zweiten Makler an.<br />
qualifizierten Alleinauftrag<br />
MUSTER<br />
weiteren Maklern an.<br />
Der zweite Makler darf entgegen dem Normalfall der Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter<br />
Maklern inserieren:<br />
in allen Organen<br />
nur nicht in<br />
nur in<br />
Provisionsaufteilung: Die Provision ist in Höhe von EUR dem Käufer/Mieter/Pächter in Rechnung zu stellen.<br />
Der zweite Makler<br />
verspricht, die Kenntnis aus dem Angebot nur mit der berufsgebotenen Sorgfalt weiterzuleiten.<br />
übernimmt zusätzlich die Gewähr für rechtlich einwandfreie und durchsetzbare Provisionsvereinbarungen<br />
mit dem Käufer/Mieter/Pächter.<br />
Für den Vertragsabschluss durch den zweiten Makler vereinbaren die Parteien dieses Gemeinschaftsgeschäfts folgende<br />
Provisionsteilung:<br />
Der erste Makler erhält:<br />
% der Gesamtprovision.<br />
Der zweite Makler erhält:<br />
% der Gesamtprovision.<br />
Jede Seite trägt ihre eigenen Kosten und evtl. Unterprovisionen.<br />
Der erste Makler verpflichtet sich, dem zweiten Makler alle Unterlagen, die ihm selbst zugänglich sind, zur Verfügung zu stellen und die nötigen<br />
Auskünfte zu erteilen. Ergänzend gelten die auf der zweiten Seite abgedruckten "Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern".<br />
Ort, Datum<br />
Ort, Datum<br />
Erster Makler<br />
Zweiter Makler<br />
.<br />
EUR