Zulassung zum Praktischen Jahr (PJ) neu gemäß § 3 ...
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Landesamt für<br />
soziale Dienste Schleswig-Holstein<br />
- Abt. Gesundheitsschutz -<br />
Landesamt für soziale Dienste - Abt. Gesundheitsschutz -<br />
Postfach 7061 | 24170 Kiel<br />
Gesundheitsberufe<br />
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Gesa Jörgensen<br />
E-Mail: Gesa.Joergensen@lasd.landsh.de<br />
Telefon: 0431-9 88-5591<br />
Telefax: 0431-9 88-5601<br />
Auskunft erteilt: Frau Jörgensen Tel.: (0431) 988 – 5591<br />
<strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Praktischen</strong> <strong>Jahr</strong> (<strong>PJ</strong>) <strong>neu</strong><br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) n .F.<br />
Das Praktische <strong>Jahr</strong> beginnt an der Universität Kiel am 27.02.2012.<br />
Trimesterzeiten:<br />
27.02.12-17.06.12<br />
18.06.12-07.10.12<br />
08.10.12-27.01.13<br />
Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>PJ</strong> erfolgt durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität<br />
zu Kiel. Im Interesse eines effektiven Verwaltungsvollzuges erfolgt<br />
die Vorprüfung der Leistungsnachweise durch das Landesamt für soziale Dienste<br />
Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheitsschutz -.<br />
Voraussetzung für die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>PJ</strong> ist der Nachweis über ein Studium der Medizin<br />
von mindestens zwei <strong>Jahr</strong>en und zehn Monaten nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung<br />
bzw. des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung n. F., die vollständige Ableistung der<br />
Famulaturen gem. <strong>§</strong> 7 ÄAppO sowie die Erbringung sämtlicher Leistungsnachweise nach<br />
<strong>§</strong> 27 der ÄAppO.<br />
Die Antragsunterlagen müssen dem Landesamt soziale Dienste bis spätestens<br />
15.12.2011 zur Weiterleitung an das Dekanat der medizinischen Fakultät zugegangen sein<br />
(Meldeschluss).<br />
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431-9 88-0 (Vermittlung) | Buslinien 11, 12, 21, 31, 32, 33, 34, 100, 101, 200, 201,<br />
210, 300 (Gablenzstraße) | Besuchszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr |<br />
E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.
- 2 -<br />
Nachreichschluss für die gem. <strong>§</strong> 27 ÄAppO erforderlichen Leistungsnachweise sowie die<br />
Famulaturen ist der 20.02.2012. Der Nachweis der an der CAU erworbenen Leistungsnachweise<br />
erfolgt durch Veröffentlichung im FACT. Eventuelle Nachprüfungen müssen<br />
bis <strong>zum</strong> Nachreichende zwingend abgeschlossen sein. Nicht im FACT enthaltene Leistungsnachweise<br />
(unbenotete Altscheine, Scheine anderer Universitäten, angerechnete<br />
Scheine aus dem Ausland) sind in Papierform vorzulegen.<br />
Wichtig: Bitte füllen Sie den <strong>Zulassung</strong>santrag nach Möglichkeit bereits vor der Anmeldung<br />
aus und tragen die Noten selber ein.<br />
Die Anmeldung ist ab sofort möglich im Landesamt für soziale Dienste, Zi. 33<br />
(Erdgeschoss). Es wird dringend darum gebeten, vorab telefonisch oder per E-Mail einen<br />
Termin zu vereinbaren. In den Zeiträumen 19.-27.09.11, 04.-06.10.11 und 10.-14.10.11<br />
können keine Anmeldungen entgegengenommen werden.<br />
Terme außerhalb der regulären Sprechstunde (9.00 – 12.00 Uhr) sind ohne vorherige<br />
Terminabsprache generell nicht möglich!<br />
Kontaktaufnahme :<br />
unter 0431/988-5591 oder per Mail (Gesa.Joergensen@lasd.landsh.de). Die Anmeldung<br />
kann auch auf dem Postwege erfolgen (Landesamt für soziale Dienste, Abt. Gesundheitsschutz,<br />
z. Hd. Frau Jörgensen –lasd 323-, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel). Die erforderlichen<br />
Unterlagen sind im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.<br />
.<br />
Die Leistungsnachweise werden dem Landesamt für soziale Dienste vom Dekanat der<br />
Medizinischen Fakultät auf elektronischem Wege übermittelt (Sammelschein im FACT).<br />
Bitte überprüfen Sie die dort enthaltenen Daten selbständig und wenden sich bei Unstimmigkeiten<br />
an die Lehrkoordinatorin Frau Dr. Hoppe (Tel.: 0431/597-3983). Vorlage in Papierform<br />
ist nur noch bei im FACT nicht enthaltenen Leistungsnachweisen oder bei<br />
Unstimmigkeiten bzgl. der Note erforderlich.<br />
Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>PJ</strong> durch das Dekanat der medizinischen Fakultät ist nur möglich,<br />
wenn der <strong>Zulassung</strong>santrag fristgerecht eingereicht wird und bis Nachreichende das Vorhandensein<br />
sämtlicher erforderlicher Leistungen einschließlich der Famulaturen nachgewiesen<br />
ist.<br />
Sollten Sie sich trotz Vorliegen aller Leistungsnachweise bis <strong>zum</strong> Ende der Nachreichfrist<br />
entscheiden, nicht am <strong>PJ</strong>-Durchgang ab Februar 2012 teilzunehmen, bitte ich Sie, sich<br />
beim Dekanat der Medizin (Ansprechpartnerin: Frau Frank, Tel.: 0431/ 880-5257) rechtzeitig<br />
ab<strong>zum</strong>elden.<br />
Gesa Jörgensen<br />
Kiel, d. 12.09.2011