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Zulassung zum Praktischen Jahr (PJ) neu gemäß § 3 ...

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Landesamt für<br />

soziale Dienste Schleswig-Holstein<br />

- Abt. Gesundheitsschutz -<br />

Landesamt für soziale Dienste - Abt. Gesundheitsschutz -<br />

Postfach 7061 | 24170 Kiel<br />

Gesundheitsberufe<br />

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Gesa Jörgensen<br />

E-Mail: Gesa.Joergensen@lasd.landsh.de<br />

Telefon: 0431-9 88-5591<br />

Telefax: 0431-9 88-5601<br />

Auskunft erteilt: Frau Jörgensen Tel.: (0431) 988 – 5591<br />

<strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Praktischen</strong> <strong>Jahr</strong> (<strong>PJ</strong>) <strong>neu</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) n .F.<br />

Das Praktische <strong>Jahr</strong> beginnt an der Universität Kiel am 27.02.2012.<br />

Trimesterzeiten:<br />

27.02.12-17.06.12<br />

18.06.12-07.10.12<br />

08.10.12-27.01.13<br />

Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>PJ</strong> erfolgt durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität<br />

zu Kiel. Im Interesse eines effektiven Verwaltungsvollzuges erfolgt<br />

die Vorprüfung der Leistungsnachweise durch das Landesamt für soziale Dienste<br />

Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheitsschutz -.<br />

Voraussetzung für die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>PJ</strong> ist der Nachweis über ein Studium der Medizin<br />

von mindestens zwei <strong>Jahr</strong>en und zehn Monaten nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung<br />

bzw. des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung n. F., die vollständige Ableistung der<br />

Famulaturen gem. <strong>§</strong> 7 ÄAppO sowie die Erbringung sämtlicher Leistungsnachweise nach<br />

<strong>§</strong> 27 der ÄAppO.<br />

Die Antragsunterlagen müssen dem Landesamt soziale Dienste bis spätestens<br />

15.12.2011 zur Weiterleitung an das Dekanat der medizinischen Fakultät zugegangen sein<br />

(Meldeschluss).<br />

Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431-9 88-0 (Vermittlung) | Buslinien 11, 12, 21, 31, 32, 33, 34, 100, 101, 200, 201,<br />

210, 300 (Gablenzstraße) | Besuchszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr |<br />

E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.


- 2 -<br />

Nachreichschluss für die gem. <strong>§</strong> 27 ÄAppO erforderlichen Leistungsnachweise sowie die<br />

Famulaturen ist der 20.02.2012. Der Nachweis der an der CAU erworbenen Leistungsnachweise<br />

erfolgt durch Veröffentlichung im FACT. Eventuelle Nachprüfungen müssen<br />

bis <strong>zum</strong> Nachreichende zwingend abgeschlossen sein. Nicht im FACT enthaltene Leistungsnachweise<br />

(unbenotete Altscheine, Scheine anderer Universitäten, angerechnete<br />

Scheine aus dem Ausland) sind in Papierform vorzulegen.<br />

Wichtig: Bitte füllen Sie den <strong>Zulassung</strong>santrag nach Möglichkeit bereits vor der Anmeldung<br />

aus und tragen die Noten selber ein.<br />

Die Anmeldung ist ab sofort möglich im Landesamt für soziale Dienste, Zi. 33<br />

(Erdgeschoss). Es wird dringend darum gebeten, vorab telefonisch oder per E-Mail einen<br />

Termin zu vereinbaren. In den Zeiträumen 19.-27.09.11, 04.-06.10.11 und 10.-14.10.11<br />

können keine Anmeldungen entgegengenommen werden.<br />

Terme außerhalb der regulären Sprechstunde (9.00 – 12.00 Uhr) sind ohne vorherige<br />

Terminabsprache generell nicht möglich!<br />

Kontaktaufnahme :<br />

unter 0431/988-5591 oder per Mail (Gesa.Joergensen@lasd.landsh.de). Die Anmeldung<br />

kann auch auf dem Postwege erfolgen (Landesamt für soziale Dienste, Abt. Gesundheitsschutz,<br />

z. Hd. Frau Jörgensen –lasd 323-, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel). Die erforderlichen<br />

Unterlagen sind im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.<br />

.<br />

Die Leistungsnachweise werden dem Landesamt für soziale Dienste vom Dekanat der<br />

Medizinischen Fakultät auf elektronischem Wege übermittelt (Sammelschein im FACT).<br />

Bitte überprüfen Sie die dort enthaltenen Daten selbständig und wenden sich bei Unstimmigkeiten<br />

an die Lehrkoordinatorin Frau Dr. Hoppe (Tel.: 0431/597-3983). Vorlage in Papierform<br />

ist nur noch bei im FACT nicht enthaltenen Leistungsnachweisen oder bei<br />

Unstimmigkeiten bzgl. der Note erforderlich.<br />

Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>PJ</strong> durch das Dekanat der medizinischen Fakultät ist nur möglich,<br />

wenn der <strong>Zulassung</strong>santrag fristgerecht eingereicht wird und bis Nachreichende das Vorhandensein<br />

sämtlicher erforderlicher Leistungen einschließlich der Famulaturen nachgewiesen<br />

ist.<br />

Sollten Sie sich trotz Vorliegen aller Leistungsnachweise bis <strong>zum</strong> Ende der Nachreichfrist<br />

entscheiden, nicht am <strong>PJ</strong>-Durchgang ab Februar 2012 teilzunehmen, bitte ich Sie, sich<br />

beim Dekanat der Medizin (Ansprechpartnerin: Frau Frank, Tel.: 0431/ 880-5257) rechtzeitig<br />

ab<strong>zum</strong>elden.<br />

Gesa Jörgensen<br />

Kiel, d. 12.09.2011

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