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Euro-Info Nr. 02/2015

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Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer beim BUSINESSEUROPE-Day<br />

Investitionen und Strukturreformen sollten Hand in Hand gehen<br />

Unter der Überschrift „Invest in <strong>Euro</strong>pe“ fand am 26. März <strong>2015</strong><br />

der diesjährige „BUSINESSEUROPE-Day“ in Brüssel statt. Im<br />

Rahmen der ersten Podiumsdiskussion des Tages diskutierte<br />

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer gemeinsam mit dem Präsidenten<br />

des französischen Arbeitgeberdachverbandes MEDEF,<br />

Pierre Gattaz, sowie Stefan Reimelt, Präsident und CEO von<br />

GE <strong>Euro</strong>pe, die Frage, wie die mangelnde Attraktivität des<br />

Standorts <strong>Euro</strong>pa für Investoren wiederhergestellt werden könne.<br />

Kramer betonte, dass Hauptinvestitionshindernisse steigende<br />

Energiekosten, eine hohe Regulierungsdichte, eine starke Unternehmensbesteuerung<br />

sowie der Fachkräftemangel seien.<br />

Politischen Entscheidungsträgern komme eine entscheidende<br />

Rolle dabei zu das Investitionsklima zu verbessern. Investitionsschädigende<br />

Regulierungen in wichtigen Sektoren müssten<br />

abgebaut und nationale Strukturreformen zur Steigerung der<br />

globalen Wettbewerbsfähigkeit vorangetrieben werden. So<br />

könne das verloren gegangene Vertrauen privater Investoren<br />

wiederhergestellt werden.<br />

Der von Juncker vorgestellte 315 Mrd. € schwere Investitionsfonds<br />

könne einen wichtigen Beitrag leisten, die Investitionslücke<br />

in <strong>Euro</strong>pa zu schließen. Entscheidend sei jedoch, dass<br />

durch das Investitionspaket zusätzliche – insbesondere private<br />

Investitionen – mobilisiert würden. Öffentliche Investitionen<br />

könnten private Investitionen lediglich anstoßen, sie jedoch<br />

nicht ersetzen. Zudem müsse in Projekte investiert werden, die<br />

tatsächlich zu einer Ankurbelung des Wachstums in <strong>Euro</strong>pa<br />

führen.<br />

Neben der Frage, wie die Stärkung privater und öffentlicher Investitionen<br />

in <strong>Euro</strong>pa vorangetrieben werden könne, diskutierten<br />

die Teilnehmer aus Politik und Wirtschaft am „BUSINESS-<br />

EUROPE-Day“ u. a. über die Digitalisierung der Wirtschaft und<br />

wie eine bessere Rechtsetzung auf europäischer Ebene das<br />

volle Potenzial des europäischen Binnenmarkts freisetzen könne.<br />

Hauptredner waren u. a. EU-Kommissionspräsident Jean-<br />

Claude Juncker sowie der deutsche EU-Kommissar für digitale<br />

Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger.<br />

Séverine Féraud/Martin Kumstel<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong><br />

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer beim<br />

BUSINESSEUROPE-Day<br />

Öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung der<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

ILO und Streikrecht: Sozialpartner erzielen Fortschritte<br />

Linda Kromjong neue Generalsekretärin der IOE<br />

Deutsche G7-Präsidentschaft: Internationale Stakeholderkonferenz<br />

zu „Standards in Lieferketten“<br />

Angekündigte Rücknahme des Revisionsvorschlags zur<br />

Mutterschutzrichtlinie<br />

Entpolitisierung der Mittelvergabe beim neuen <strong>Euro</strong>päischen<br />

Investitionsfonds richtiger Schritt<br />

Evaluierung EU-Acquis Arbeitsschutz<br />

EU-Datenschutzgrundverordnung: Ratsverhandlungen<br />

langsam auf der Zielgeraden<br />

Stv. MEDEF-Hauptgeschäftsführer Foucher zu Gast im<br />

BDA-<strong>Euro</strong>paausschuss<br />

Impressum<br />

BDA | Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />

Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />

T +49 30 2033-1904<br />

F +49 30 2033-1905<br />

europa@arbeitgeber.de<br />

Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />

Redaktion: Martin Kumstel<br />

Satz: Konstanze Wilgusch<br />

Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong>


EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Nur begrenzte Überarbeitung der Richtlinie<br />

ist sinnvoll<br />

Von Dezember 2014 bis Mitte März <strong>2015</strong> hat die<br />

EU-Kommission eine öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung<br />

der EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgeführt. Die Beiträge<br />

zur Online-Konsultation sollen in die laufende Überprüfung und<br />

Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie einfließen.<br />

Die BDA hat sich an der Konsultation beteiligt und sich für<br />

eine gezielte und streng begrenzte Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie<br />

ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der gescheiterten<br />

Versuche zu einer umfassenden Richtlinienüberarbeitung<br />

in den Jahren 2004 bis 2009 ist nur eine streng begrenzte<br />

Überarbeitung sinnvoll. Eine solche ist aber auch erforderlich,<br />

um die durch die EuGH-Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst<br />

und Urlaub entstandene Rechtsunsicherheit und Praxisprobleme<br />

zu beseitigen. Auch sollte die Flexibilität für Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung erhöht werden,<br />

v. a. in Bezug auf die von der Richtlinie vorgegebenen Bezugszeiträume,<br />

Ausgleichs- und Ruhezeiten. Einschränkungen<br />

der vorhandenen Flexibilität sind abzulehnen. Damit die Mitgliedstaaten<br />

die Flexibilitätsspielräume nach Verabschiedung<br />

der überarbeiteten Richtlinie auf nationaler Ebene tatsächlich<br />

auch nutzen können, muss die sog. Non-Regression-Clause<br />

gestrichen werden.<br />

Wie bereits in vergangenen Konsultationen bot der Online-<br />

Konsultationsfragebogen der EU-Kommission leider keine Möglichkeit<br />

zur detaillierten Stellungnahme. Zudem erfolgt im Wege<br />

der Online-Konsultation keine angemessene Gewichtung der<br />

Teilnehmer, die sich in ihrer Repräsentativität (Einzelmeinungen<br />

versus Beitrag repräsentativer Großorganisationen wie Sozialpartner)<br />

erheblich unterscheiden. Die BDA hat dieses Format<br />

daher nachdrücklich gegenüber der EU-Kommission kritisiert<br />

und wird die Entwicklungen zur etwaigen Überarbeitung<br />

der EU-Arbeitszeitrichtlinie intensiv weiter verfolgen.<br />

Christina Breit<br />

Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und Streikrecht<br />

Sozialpartner erzielen wichtige Fortschritte<br />

Im Konflikt um die Frage, ob im ILO-Übereinkommen 87 zur<br />

Vereinigungsfreiheit auch das Streikrecht geregelt ist, konnten<br />

sich die Sozialpartner in der ILO auf eine umfassende Reform<br />

des Systems der Normenüberwachung einigen. Grundlage dieses<br />

Gesamtpakets bildet das gemeinsame Bekenntnis, dass<br />

sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein grundsätzliches<br />

Recht auf Arbeitskampf existiert, dessen konkrete<br />

Ausgestaltung und Reichweite aufgrund der Diversität der industriellen<br />

Beziehungen jedoch der nationalen Ebene vorbehalten<br />

bleiben muss.<br />

Bei einem tripartiten Treffen, das vom 23.-25. Februar <strong>2015</strong> bei<br />

der ILO in Genf stattfand, konnten die Arbeitgeber durchsetzen,<br />

dass die Frage nach der globalen Normierung des Streikrechts<br />

nicht dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Entscheidung<br />

vorgelegt, sondern im Rahmen der ILO unter Einschluss aller<br />

drei Konstituenten (Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften)<br />

fundiert erörtert wird. In einer gemeinsamen Erklärung<br />

haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf eine Reform<br />

des Normenüberwachungssystems der ILO geeinigt, das<br />

alle von den Arbeitgebern problematisierten Aspekte der Normenüberwachung<br />

umfassend adressiert. So soll beispielsweise<br />

ein Mechanismus zur regelmäßigen Aktualisierung der<br />

ILO-Übereinkommen und Empfehlungen etabliert werden. Dieser<br />

soll sicherstellen, dass die ILO-Normen an die sich laufend<br />

verändernden Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt anpasst<br />

werden.<br />

Der Verwaltungsrat der ILO hat bei seiner Sitzung im März<br />

<strong>2015</strong> die vereinbarten Festlegungen der Sozialpartner vom<br />

Februar offiziell angenommen und sich zu eigen gemacht sowie<br />

erste konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung beschlossen.<br />

International Organisation of Employers (IOE)<br />

Max Conzemius<br />

Linda Kromjong neue IOE-Generalsekretärin<br />

Das Management Board der International Organisation of<br />

Employers (IOE), dem auch die BDA angehört, hat Linda<br />

Kromjong mit Wirkung zum 1. Mai <strong>2015</strong> zur neuen IOE-<br />

Generalsekretärin ernannt. Der bisherige Generalsekretär,<br />

Brent Wilton, wird die Organisation Ende März <strong>2015</strong> auf eigenen<br />

Wunsch verlassen.<br />

Linda Kromjong war zuvor als Vice-President, Labor Relations<br />

International and Human Rights, für Deutsche Post DHL tätig.<br />

In dieser Funktion verantwortete sie die internationale Personalpolitik<br />

des Konzerns und gehörte sowohl dem<br />

BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der EU als auch dem Global<br />

Industrial Relations Network (GIRN) der IOE an.<br />

Deutsche G7-Präsidentschaft<br />

Max Conzemius<br />

Internationale Stakeholderkonferenz zu<br />

„Standards in Lieferketten“<br />

Im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft haben das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(BMZ) die Initiative „Gute Arbeit weltweit durch nachhaltige<br />

Lieferketten fördern“ ins Leben gerufen. Zum Auftakt<br />

fand am 10./11. März <strong>2015</strong> in Berlin eine internationale Stake-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 2


holderkonferenz mit über 400 hochrangigen Vertretern aus Politik,<br />

Wirtschaft und Gewerkschaften aus G7-Ländern und Herstellerländern<br />

statt, bei der erste Vorschläge für konkrete Maßnahmen<br />

der G7-Regierungen diskutiert wurden. Hierzu gehört<br />

vor allem die Einrichtung eines globalen Fonds zur Prävention<br />

von Arbeitsunfällen in den Produktionsländern („Vision Zero<br />

Fund“), der durch freiwillige Beiträge von Unternehmen finanziert<br />

werden soll.<br />

Renate Hornung-Draus, Vizepräsidentin der Internationalen<br />

Arbeitgeberorganisation (IOE) und Geschäftsführerin der BDA,<br />

begrüßte auf der Konferenz die BMAS/BMZ-Initiative zu globalen<br />

Lieferketten, da es sich hierbei um ein für Unternehmen<br />

hochrelevantes Thema handele. Es müsse jedoch sichergestellt<br />

werden, dass die Verantwortung der Regierungen zur<br />

Durchsetzung von internationalen Arbeits- und Sozialstandards<br />

im Rahmen des Lieferkettenmanagements nicht auf Unternehmen<br />

abgewälzt wird. Auch könne G7 nur der Ausgangspunkt<br />

für eine breiter angelegte, multilaterale Initiative sein, die die<br />

Schwellen- und Entwicklungsländer mit einbezieht. Die Internationale<br />

Arbeitsorganisation (ILO), unter deren Dach bereits<br />

zahlreiche Projekte – u. a. zum Kapazitätsaufbau bei den staatlichen<br />

Arbeitsinspektionen – aufgesetzt wurden, wäre hierfür<br />

die ideale Plattform. Gleichzeitig werde über die ILO sichergestellt,<br />

dass die Sozialpartner umfassend in die Initiative eingebunden<br />

werden.<br />

Umso wichtiger ist es, dass die ILO ein besseres Verständnis<br />

der Komplexität und Diversität von globalen Lieferketten entwickelt.<br />

Zu diesem Zweck wird sich die Internationale Arbeitskonferenz<br />

2016 mit der Thematik der Lieferketten befassen. Die<br />

Arbeitgeber messen dieser Diskussion größte Bedeutung zu.<br />

Max Conzemius<br />

Angekündigte Rücknahme des Revisionsvorschlags zur<br />

Mutterschutzrichtlinie<br />

S&D-Vorschlag ohne Aussichten auf Erfolg?<br />

Die Rücknahme des Revisionsvorschlags zur Mutterschutzrichtlinie<br />

wird immer wahrscheinlicher. Nachdem die<br />

EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm angekündigt hatte<br />

den Revisionsvorschlag zurückziehen zu wollen, hat die Progressive<br />

Allianz der Sozialdemokraten (S&D) unter Federführung<br />

der neuen Berichterstatterin für das Mutterschutzdossier,<br />

Marie Arena, einen Versuch unternommen, die Verhandlungen<br />

zwischen Rat und <strong>Euro</strong>päischem Parlament wiederzubeleben.<br />

Der Kompromissvorschlag der S&D sieht eine Mindestdauer<br />

von 18 Wochen für den Mutterschaftsurlaub (sechs obligatorische<br />

Wochen bei voller Bezahlung plus zwölf weitere bezahlte<br />

Wochen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht oder<br />

sofern keine Regelungen vorhanden sind bei mindestens 85%<br />

des vorherigen Gehalts) vor. Zusätzlich solle die<br />

EU-Kommission einen separaten Richtlinienvorschlag, der einen<br />

bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen<br />

festschreibt, vorlegen. Neben diesen inhaltlichen Forderungen<br />

ruft die S&D die lettische Ratspräsidentschaft auf, eine informelle<br />

Arbeitsgruppe der Trio-Präsidentschaft (Italien, Lettland,<br />

Luxemburg) einzuberufen, um den Verhandlungen über das<br />

Dossier neues Leben einzuhauchen.<br />

Der Vorschlag eine neue Arbeitsgruppe einzurichten, hat offenbar<br />

jedoch kaum Chancen vom Rat aufgegriffen zu werden.<br />

Neben Deutschland, Großbritannien und Frankreich scheinen<br />

weitere Staaten die Rücknahme des Revisionsvorschlags vorantreiben<br />

zu wollen. Richtigerweise wird zudem angeführt,<br />

dass der Kompromissvorschlag nicht die Meinung des gesamten<br />

<strong>Euro</strong>päischen Parlaments repräsentiere, sondern nur die<br />

der S&D-Fraktion. Lediglich die Allianz der Liberalen und Demokraten<br />

für <strong>Euro</strong>pa (ALDE) hat ihre Unterstützung für den<br />

Kompromissvorschlag signalisiert.<br />

Die BDA setzt sich dafür ein, dass die EU-Kommission die vorgeschlagene<br />

Rücknahme des Revisionsvorschlags zur Mutterschutzrichtlinie<br />

bis Juni <strong>2015</strong> in die Tat umsetzt. Die Einrichtung<br />

einer Arbeitsgruppe zur Verhandlung des neuen Kompromissvorschlags<br />

ist deshalb nicht erforderlich. Die Mutterschutzrichtlinie<br />

ist ein Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

und sollte ausschließlich zur Erreichung dieser Ziele verwendet<br />

werden. Der in ihr gesetzte Mindeststandard von 14 Wochen<br />

Mutterschutzfrist ist unter den Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes<br />

völlig ausreichend. Abgesehen davon, dass der Revisionsvorschlag<br />

die Vielfalt der Regelungen in den<br />

EU-Mitgliedstaaten ignoriert, würde die darin vorgesehene<br />

Ausweitung der Mutterschutzfrist auf 18 Wochen – wie jetzt von<br />

der S&D gefordert - eine erhebliche finanzielle Belastung für<br />

Unternehmen und öffentliche Haushalte darstellen, die nicht zu<br />

rechtfertigen ist.<br />

EU-Investitionspaket<br />

Martin Kumstel/Eric Veillerobe<br />

Entpolitisierung der Mittelvergabe beim<br />

neuen <strong>Euro</strong>päischen Investitionsfonds richtiger<br />

Schritt<br />

Die EU-Finanzminister haben am 10. März <strong>2015</strong> eine gemeinsame<br />

Position zum Vorschlag der EU-Kommission über die<br />

Einrichtung eines <strong>Euro</strong>päischen Fonds für strategische Investitionen<br />

(EFSI) beschlossen. Die EU-Kommission hatte am<br />

13. Januar <strong>2015</strong> einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung<br />

des Fonds vorgelegt, über den sich Rat und <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />

bis Ende Juni <strong>2015</strong> einigen sollen. Damit könnte der<br />

Fonds, der innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen Investitionsbank (EIB)<br />

errichtet werden soll, bereits Mitte <strong>2015</strong> einsatzbereit sein.<br />

Der Fonds ist das Kernstück der „Investitionsoffensive für<br />

<strong>Euro</strong>pa“ – ein Maßnahmenpaket, mit dem die EU-Kommission<br />

zwischen <strong>2015</strong> und 2017 mindestens 315 Mrd. € an öffentli-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 3


chen und privaten Investitionen in strategischen Transport-,<br />

Energie- und Breitbandinfrastrukturprojekten sowie in den<br />

Schlüsselbereichen Bildung, Forschung & Entwicklung mobilisieren<br />

will. Dafür soll der Fonds einen Teil des Verlustrisikos in<br />

der besonders risikoreichen Anfangsphase von Investitionsprojekten<br />

absichern oder Kredite vergeben.<br />

Der Investitionsfonds selbst wird mit 16 Mrd. € aus dem EU-<br />

Haushalt und 5 Mrd. € aus dem Budget der EIB ausgestattet.<br />

Die Mittel aus dem EU-Haushalt werden zum Teil aus laufenden<br />

Programmen umgeleitet. Betroffen sind das Programm<br />

„Horizon 2<strong>02</strong>0" und die „Connecting <strong>Euro</strong>pe-Fazilität“. Die BDA<br />

hatte die Umleitung von vorhandenen Mitteln aus dem<br />

EU-Haushalt prinzipiell begrüßt, da damit dem nach wie vor<br />

dringenden Konsolidierungsbedarf in vielen Mitgliedstaaten<br />

Rechnung getragen wird. Wenig zielführend ist allerdings, dass<br />

ausgerechnet die strategisch wichtigen Programme „Horizon<br />

2<strong>02</strong>0" und „Connecting <strong>Euro</strong>pe", die innovative Projekte in Forschung<br />

und Entwicklung sowie Transportinfrastruktur unterstützen<br />

und damit einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der<br />

EU leisten, finanziell geschwächt werden.<br />

Ein Hauptkritikpunkt der BDA – die Verwaltungsstruktur des<br />

EFSI, die nach dem Kommissionsentwurf dazu geführt hätte,<br />

dass die Stimmen im Lenkungsrat des Fonds je nach geleisteten<br />

nationalen Beiträgen angepasst würden – wurde mit dem<br />

Beschluss der Finanzminister entschärft. Der Lenkungsrat entscheidet<br />

über die Mittelverwendung sowie über die allgemeine<br />

Ausrichtung und das Risikoprofil des Fonds. Anders als ursprünglich<br />

geplant, sollen laut Beschluss der EU-Finanzminister<br />

nur Mitglieder der EU-Kommission und der EIB im<br />

EFSI-Lenkungsrat sitzen – die Mitgliedstaaten bleiben außen<br />

vor. Damit wird die sonst zu erwartende Politisierung der Entscheidungen<br />

des Lenkungsrats vermieden.<br />

Evaluierung EU-Acquis Arbeitsschutz<br />

Elisaveta Gomann<br />

Abschlussberichte sollen im Juni <strong>2015</strong> vorliegen<br />

Die dänische Beratung „COWI“ führt momentan im Auftrag der<br />

EU-Kommission eine Evaluierung sämtlicher EU-Arbeitsschutzrichtlinien<br />

durch. Im Zuge dessen wurden verschiedenste<br />

Stakeholder auf nationaler und europäischer Ebene interviewt<br />

und im Dezember 2014 auf einem Seminar in Brüssel erste vorläufige<br />

Ergebnisse der Evaluierung diskutiert.<br />

Mittlerweile liegen die finalen Studienentwürfe vor. Zu jeder der<br />

24 EU-Arbeitsschutzrichtlinien wurde ein Einzelreport erstellt.<br />

Die Autoren analysieren darin, inwiefern die einzelnen Richtlinien<br />

in den Mitgliedstaaten implementiert wurden und bewerten<br />

deren Stärken und Schwächen anhand der drei Kriterien Relevanz,<br />

Effektivität und Kohärenz. Neben den Evaluierungsreports<br />

zu den einzelnen EU-Arbeitsschutzrichtlinien fertigt die<br />

dänische Beratung zusätzlich für jeden EU-Mitgliedstaat (außer<br />

Kroatien) einen Bericht an. Darin wird bewertet, ob und wie die<br />

EU-Arbeitsschutzrichtlinien in den Mitgliedstaaten in nationales<br />

Recht umgesetzt wurden.<br />

Die finalen Studienentwürfe werden momentan überarbeitet<br />

und abschließend beraten. Die Endfassungen der Reports sollen<br />

der EU-Kommission im Juni <strong>2015</strong> vorgelegt werden. Die<br />

EU-Kommission wird anschließend entscheiden, wie sie die Arbeiten<br />

der dänischen Beratung in ihrer eigenen Evaluierung berücksichtigen<br />

wird.<br />

Die BDA begrüßt die gegenwärtig vorgenommene Evaluierung<br />

des EU-Acquis im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wichtig<br />

wird sein, dass die EU-Kommission in Folge der Evaluierung an<br />

ihrem im strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz (2014-2<strong>02</strong>0) eingeschlagenen Kurs festhält und<br />

den Fokus zukünftig auf eine verbesserte Implementierung und<br />

eine Vereinfachung des EU-Arbeitsschutzrechts legt. Bei der<br />

für 2016 geplanten Überprüfung des Strategierahmens sollten<br />

die Ergebnisse der laufenden Evaluierung beachtet, der generelle<br />

Ansatz des strategischen Rahmens jedoch unbedingt beibehalten<br />

werden.<br />

EU-Datenschutzgrundverordnung<br />

Martin Kumstel<br />

Ratsverhandlungen langsam auf der Zielgeraden<br />

Der Rat für Justiz und Inneres hat Mitte März <strong>2015</strong> eine weitere<br />

partielle Einigung zur Datenschutzgrundverordnung zu den Kapiteln<br />

II (Grundsätze), VI und VII (v. a. One-Stop-Shop-<br />

Mechanismus) erzielt. Erfreulich ist, dass der Rat dem Kommissionsvorschlag,<br />

wonach im Beschäftigungsverhältnis keine<br />

Einwilligung zur Datenverarbeitung hätte erteilt werden dürfen,<br />

eine Absage erteilt hat. Hierfür hatte sich die BDA ebenso intensiv<br />

eingesetzt, wie für eine Vereinfachung der Datenübermittlung<br />

zwischen Unternehmensgruppen. Dies hat der Rat<br />

ebenfalls aufgegriffen. Wie bereits die vorangegangenen partiellen<br />

Einigungen ist auch diese allgemeine Ausrichtung aber<br />

der Einschränkung unterworfen, dass die getroffenen Vereinbarungen<br />

im Laufe der Verhandlungen weiter verändert werden<br />

können. Insgesamt sei „nichts vereinbart, solange nicht alles<br />

vereinbart ist“. Auch die Frage des Rechtsinstruments – Richtlinie<br />

oder Verordnung – ist nach wie vor offen.<br />

Die Verhandlungen im Rat befinden sich nun aber auf der Zielgeraden,<br />

nachdem im Juni 2014 eine partielle allgemeine Ausrichtung<br />

zu Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten<br />

in Drittländer oder an internationale Organisationen), im Oktober<br />

2014 zu Kapitel IV (für die Verarbeitung Verantwortlicher<br />

und Auftragsverarbeiter) und im Dezember 2014 zu den wichtigen<br />

Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz in Kapitel IX erreicht<br />

wurde. Die BDA hat sich hier erfolgreich dafür eingesetzt,<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 4


dass wie bisher die Datenverarbeitung auf der Grundlage von<br />

Kollektivvereinbarungen erfolgen kann. Bedenklich ist jedoch,<br />

dass der Rat den Beschäftigtendatenschutz weiterhin in die<br />

Hände der Mitgliedstaaten geben will. Eine Einigung im Rat<br />

wird im Juni <strong>2015</strong> angestrebt. Nach den sich danach anschließenden<br />

informellen Verhandlungen mit dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />

und der EU-Kommission (sog. Trilog) soll die Datenschutzgrundverordnung<br />

bis Ende <strong>2015</strong> verabschiedet werden.<br />

Christina Breit<br />

Deutsch-französische Beziehungen<br />

Stv. MEDEF-Hauptgeschäftsführer Foucher<br />

zu Gast im BDA-<strong>Euro</strong>paausschuss<br />

Antoine Foucher, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des<br />

französischen Arbeitgeberdachverbands MEDEF, gab am<br />

18. März im BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der EU einen<br />

Überblick über die – bereits durchgeführten sowie die noch anstehenden<br />

– Reformen in Frankreich und stellte die diesbezüglichen<br />

Prioritäten der französischen Arbeitgeber vor. Frankreich<br />

habe in den vergangenen Monaten zahlreiche wichtige Reformen<br />

auf den Weg gebracht, die nun beginnen, erste Früchte zu<br />

tragen. So wurde beispielsweise eine weitreichende Kurzarbeiterregelung<br />

eingeführt, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen<br />

bei Massenentlassungen geschaffen und die Anreize zur<br />

Wahrnehmung von Weiterbildungsmaßnahmen gestärkt. Viele<br />

dieser Reformen basieren auf Vereinbarungen der Sozialpartner,<br />

die von der Regierung gesetzlich umgesetzt wurden.<br />

In einigen Fällen sei es den Sozialpartnern jedoch nicht gelungen,<br />

sich auf gemeinsame Reformansätze zu einigen. Dies gelte<br />

beispielsweise für die Reform des sozialen Dialogs auf betrieblicher<br />

Ebene. Aktuell gebe es in Unternehmen mit mehr als<br />

50 Arbeitnehmern vier Instanzen des sozialen Dialogs, die für<br />

jeweils unterschiedliche Bereiche wie etwa den Arbeitsschutz<br />

zuständig sind. MEDEF setzt sich für eine Vereinfachung dieses<br />

komplexen, bürokratischen und ineffektiven Systems ein<br />

und spricht sich für die Einführung von Betriebsräten nach<br />

deutschem Vorbild aus. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf<br />

enthält Schritte in diese Richtung, bleibt jedoch hinter<br />

den Erwartungen der französischen Arbeitgeber zurück.<br />

Erheblichen Reformbedarf gebe es außerdem bei der Arbeitslosen-<br />

und Rentenversicherung, die erhebliche Defizite anhäufen.<br />

Schließlich müsse mehr Flexibilität bei den arbeitsrechtlichen<br />

Regelungen für Kleinstunternehmen mit weniger als elf<br />

Angestellten geschaffen werden.<br />

Max Conzemius<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 5

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