Euro-Info Nr. 02/2015
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Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer beim BUSINESSEUROPE-Day<br />
Investitionen und Strukturreformen sollten Hand in Hand gehen<br />
Unter der Überschrift „Invest in <strong>Euro</strong>pe“ fand am 26. März <strong>2015</strong><br />
der diesjährige „BUSINESSEUROPE-Day“ in Brüssel statt. Im<br />
Rahmen der ersten Podiumsdiskussion des Tages diskutierte<br />
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer gemeinsam mit dem Präsidenten<br />
des französischen Arbeitgeberdachverbandes MEDEF,<br />
Pierre Gattaz, sowie Stefan Reimelt, Präsident und CEO von<br />
GE <strong>Euro</strong>pe, die Frage, wie die mangelnde Attraktivität des<br />
Standorts <strong>Euro</strong>pa für Investoren wiederhergestellt werden könne.<br />
Kramer betonte, dass Hauptinvestitionshindernisse steigende<br />
Energiekosten, eine hohe Regulierungsdichte, eine starke Unternehmensbesteuerung<br />
sowie der Fachkräftemangel seien.<br />
Politischen Entscheidungsträgern komme eine entscheidende<br />
Rolle dabei zu das Investitionsklima zu verbessern. Investitionsschädigende<br />
Regulierungen in wichtigen Sektoren müssten<br />
abgebaut und nationale Strukturreformen zur Steigerung der<br />
globalen Wettbewerbsfähigkeit vorangetrieben werden. So<br />
könne das verloren gegangene Vertrauen privater Investoren<br />
wiederhergestellt werden.<br />
Der von Juncker vorgestellte 315 Mrd. € schwere Investitionsfonds<br />
könne einen wichtigen Beitrag leisten, die Investitionslücke<br />
in <strong>Euro</strong>pa zu schließen. Entscheidend sei jedoch, dass<br />
durch das Investitionspaket zusätzliche – insbesondere private<br />
Investitionen – mobilisiert würden. Öffentliche Investitionen<br />
könnten private Investitionen lediglich anstoßen, sie jedoch<br />
nicht ersetzen. Zudem müsse in Projekte investiert werden, die<br />
tatsächlich zu einer Ankurbelung des Wachstums in <strong>Euro</strong>pa<br />
führen.<br />
Neben der Frage, wie die Stärkung privater und öffentlicher Investitionen<br />
in <strong>Euro</strong>pa vorangetrieben werden könne, diskutierten<br />
die Teilnehmer aus Politik und Wirtschaft am „BUSINESS-<br />
EUROPE-Day“ u. a. über die Digitalisierung der Wirtschaft und<br />
wie eine bessere Rechtsetzung auf europäischer Ebene das<br />
volle Potenzial des europäischen Binnenmarkts freisetzen könne.<br />
Hauptredner waren u. a. EU-Kommissionspräsident Jean-<br />
Claude Juncker sowie der deutsche EU-Kommissar für digitale<br />
Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger.<br />
Séverine Féraud/Martin Kumstel<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong><br />
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer beim<br />
BUSINESSEUROPE-Day<br />
Öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung der<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
ILO und Streikrecht: Sozialpartner erzielen Fortschritte<br />
Linda Kromjong neue Generalsekretärin der IOE<br />
Deutsche G7-Präsidentschaft: Internationale Stakeholderkonferenz<br />
zu „Standards in Lieferketten“<br />
Angekündigte Rücknahme des Revisionsvorschlags zur<br />
Mutterschutzrichtlinie<br />
Entpolitisierung der Mittelvergabe beim neuen <strong>Euro</strong>päischen<br />
Investitionsfonds richtiger Schritt<br />
Evaluierung EU-Acquis Arbeitsschutz<br />
EU-Datenschutzgrundverordnung: Ratsverhandlungen<br />
langsam auf der Zielgeraden<br />
Stv. MEDEF-Hauptgeschäftsführer Foucher zu Gast im<br />
BDA-<strong>Euro</strong>paausschuss<br />
Impressum<br />
BDA | Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />
Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />
T +49 30 2033-1904<br />
F +49 30 2033-1905<br />
europa@arbeitgeber.de<br />
Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />
Redaktion: Martin Kumstel<br />
Satz: Konstanze Wilgusch<br />
Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong>
EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
Nur begrenzte Überarbeitung der Richtlinie<br />
ist sinnvoll<br />
Von Dezember 2014 bis Mitte März <strong>2015</strong> hat die<br />
EU-Kommission eine öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung<br />
der EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgeführt. Die Beiträge<br />
zur Online-Konsultation sollen in die laufende Überprüfung und<br />
Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie einfließen.<br />
Die BDA hat sich an der Konsultation beteiligt und sich für<br />
eine gezielte und streng begrenzte Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie<br />
ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der gescheiterten<br />
Versuche zu einer umfassenden Richtlinienüberarbeitung<br />
in den Jahren 2004 bis 2009 ist nur eine streng begrenzte<br />
Überarbeitung sinnvoll. Eine solche ist aber auch erforderlich,<br />
um die durch die EuGH-Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst<br />
und Urlaub entstandene Rechtsunsicherheit und Praxisprobleme<br />
zu beseitigen. Auch sollte die Flexibilität für Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung erhöht werden,<br />
v. a. in Bezug auf die von der Richtlinie vorgegebenen Bezugszeiträume,<br />
Ausgleichs- und Ruhezeiten. Einschränkungen<br />
der vorhandenen Flexibilität sind abzulehnen. Damit die Mitgliedstaaten<br />
die Flexibilitätsspielräume nach Verabschiedung<br />
der überarbeiteten Richtlinie auf nationaler Ebene tatsächlich<br />
auch nutzen können, muss die sog. Non-Regression-Clause<br />
gestrichen werden.<br />
Wie bereits in vergangenen Konsultationen bot der Online-<br />
Konsultationsfragebogen der EU-Kommission leider keine Möglichkeit<br />
zur detaillierten Stellungnahme. Zudem erfolgt im Wege<br />
der Online-Konsultation keine angemessene Gewichtung der<br />
Teilnehmer, die sich in ihrer Repräsentativität (Einzelmeinungen<br />
versus Beitrag repräsentativer Großorganisationen wie Sozialpartner)<br />
erheblich unterscheiden. Die BDA hat dieses Format<br />
daher nachdrücklich gegenüber der EU-Kommission kritisiert<br />
und wird die Entwicklungen zur etwaigen Überarbeitung<br />
der EU-Arbeitszeitrichtlinie intensiv weiter verfolgen.<br />
Christina Breit<br />
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und Streikrecht<br />
Sozialpartner erzielen wichtige Fortschritte<br />
Im Konflikt um die Frage, ob im ILO-Übereinkommen 87 zur<br />
Vereinigungsfreiheit auch das Streikrecht geregelt ist, konnten<br />
sich die Sozialpartner in der ILO auf eine umfassende Reform<br />
des Systems der Normenüberwachung einigen. Grundlage dieses<br />
Gesamtpakets bildet das gemeinsame Bekenntnis, dass<br />
sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein grundsätzliches<br />
Recht auf Arbeitskampf existiert, dessen konkrete<br />
Ausgestaltung und Reichweite aufgrund der Diversität der industriellen<br />
Beziehungen jedoch der nationalen Ebene vorbehalten<br />
bleiben muss.<br />
Bei einem tripartiten Treffen, das vom 23.-25. Februar <strong>2015</strong> bei<br />
der ILO in Genf stattfand, konnten die Arbeitgeber durchsetzen,<br />
dass die Frage nach der globalen Normierung des Streikrechts<br />
nicht dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Entscheidung<br />
vorgelegt, sondern im Rahmen der ILO unter Einschluss aller<br />
drei Konstituenten (Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften)<br />
fundiert erörtert wird. In einer gemeinsamen Erklärung<br />
haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf eine Reform<br />
des Normenüberwachungssystems der ILO geeinigt, das<br />
alle von den Arbeitgebern problematisierten Aspekte der Normenüberwachung<br />
umfassend adressiert. So soll beispielsweise<br />
ein Mechanismus zur regelmäßigen Aktualisierung der<br />
ILO-Übereinkommen und Empfehlungen etabliert werden. Dieser<br />
soll sicherstellen, dass die ILO-Normen an die sich laufend<br />
verändernden Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt anpasst<br />
werden.<br />
Der Verwaltungsrat der ILO hat bei seiner Sitzung im März<br />
<strong>2015</strong> die vereinbarten Festlegungen der Sozialpartner vom<br />
Februar offiziell angenommen und sich zu eigen gemacht sowie<br />
erste konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung beschlossen.<br />
International Organisation of Employers (IOE)<br />
Max Conzemius<br />
Linda Kromjong neue IOE-Generalsekretärin<br />
Das Management Board der International Organisation of<br />
Employers (IOE), dem auch die BDA angehört, hat Linda<br />
Kromjong mit Wirkung zum 1. Mai <strong>2015</strong> zur neuen IOE-<br />
Generalsekretärin ernannt. Der bisherige Generalsekretär,<br />
Brent Wilton, wird die Organisation Ende März <strong>2015</strong> auf eigenen<br />
Wunsch verlassen.<br />
Linda Kromjong war zuvor als Vice-President, Labor Relations<br />
International and Human Rights, für Deutsche Post DHL tätig.<br />
In dieser Funktion verantwortete sie die internationale Personalpolitik<br />
des Konzerns und gehörte sowohl dem<br />
BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der EU als auch dem Global<br />
Industrial Relations Network (GIRN) der IOE an.<br />
Deutsche G7-Präsidentschaft<br />
Max Conzemius<br />
Internationale Stakeholderkonferenz zu<br />
„Standards in Lieferketten“<br />
Im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft haben das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(BMZ) die Initiative „Gute Arbeit weltweit durch nachhaltige<br />
Lieferketten fördern“ ins Leben gerufen. Zum Auftakt<br />
fand am 10./11. März <strong>2015</strong> in Berlin eine internationale Stake-<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 2
holderkonferenz mit über 400 hochrangigen Vertretern aus Politik,<br />
Wirtschaft und Gewerkschaften aus G7-Ländern und Herstellerländern<br />
statt, bei der erste Vorschläge für konkrete Maßnahmen<br />
der G7-Regierungen diskutiert wurden. Hierzu gehört<br />
vor allem die Einrichtung eines globalen Fonds zur Prävention<br />
von Arbeitsunfällen in den Produktionsländern („Vision Zero<br />
Fund“), der durch freiwillige Beiträge von Unternehmen finanziert<br />
werden soll.<br />
Renate Hornung-Draus, Vizepräsidentin der Internationalen<br />
Arbeitgeberorganisation (IOE) und Geschäftsführerin der BDA,<br />
begrüßte auf der Konferenz die BMAS/BMZ-Initiative zu globalen<br />
Lieferketten, da es sich hierbei um ein für Unternehmen<br />
hochrelevantes Thema handele. Es müsse jedoch sichergestellt<br />
werden, dass die Verantwortung der Regierungen zur<br />
Durchsetzung von internationalen Arbeits- und Sozialstandards<br />
im Rahmen des Lieferkettenmanagements nicht auf Unternehmen<br />
abgewälzt wird. Auch könne G7 nur der Ausgangspunkt<br />
für eine breiter angelegte, multilaterale Initiative sein, die die<br />
Schwellen- und Entwicklungsländer mit einbezieht. Die Internationale<br />
Arbeitsorganisation (ILO), unter deren Dach bereits<br />
zahlreiche Projekte – u. a. zum Kapazitätsaufbau bei den staatlichen<br />
Arbeitsinspektionen – aufgesetzt wurden, wäre hierfür<br />
die ideale Plattform. Gleichzeitig werde über die ILO sichergestellt,<br />
dass die Sozialpartner umfassend in die Initiative eingebunden<br />
werden.<br />
Umso wichtiger ist es, dass die ILO ein besseres Verständnis<br />
der Komplexität und Diversität von globalen Lieferketten entwickelt.<br />
Zu diesem Zweck wird sich die Internationale Arbeitskonferenz<br />
2016 mit der Thematik der Lieferketten befassen. Die<br />
Arbeitgeber messen dieser Diskussion größte Bedeutung zu.<br />
Max Conzemius<br />
Angekündigte Rücknahme des Revisionsvorschlags zur<br />
Mutterschutzrichtlinie<br />
S&D-Vorschlag ohne Aussichten auf Erfolg?<br />
Die Rücknahme des Revisionsvorschlags zur Mutterschutzrichtlinie<br />
wird immer wahrscheinlicher. Nachdem die<br />
EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm angekündigt hatte<br />
den Revisionsvorschlag zurückziehen zu wollen, hat die Progressive<br />
Allianz der Sozialdemokraten (S&D) unter Federführung<br />
der neuen Berichterstatterin für das Mutterschutzdossier,<br />
Marie Arena, einen Versuch unternommen, die Verhandlungen<br />
zwischen Rat und <strong>Euro</strong>päischem Parlament wiederzubeleben.<br />
Der Kompromissvorschlag der S&D sieht eine Mindestdauer<br />
von 18 Wochen für den Mutterschaftsurlaub (sechs obligatorische<br />
Wochen bei voller Bezahlung plus zwölf weitere bezahlte<br />
Wochen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht oder<br />
sofern keine Regelungen vorhanden sind bei mindestens 85%<br />
des vorherigen Gehalts) vor. Zusätzlich solle die<br />
EU-Kommission einen separaten Richtlinienvorschlag, der einen<br />
bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen<br />
festschreibt, vorlegen. Neben diesen inhaltlichen Forderungen<br />
ruft die S&D die lettische Ratspräsidentschaft auf, eine informelle<br />
Arbeitsgruppe der Trio-Präsidentschaft (Italien, Lettland,<br />
Luxemburg) einzuberufen, um den Verhandlungen über das<br />
Dossier neues Leben einzuhauchen.<br />
Der Vorschlag eine neue Arbeitsgruppe einzurichten, hat offenbar<br />
jedoch kaum Chancen vom Rat aufgegriffen zu werden.<br />
Neben Deutschland, Großbritannien und Frankreich scheinen<br />
weitere Staaten die Rücknahme des Revisionsvorschlags vorantreiben<br />
zu wollen. Richtigerweise wird zudem angeführt,<br />
dass der Kompromissvorschlag nicht die Meinung des gesamten<br />
<strong>Euro</strong>päischen Parlaments repräsentiere, sondern nur die<br />
der S&D-Fraktion. Lediglich die Allianz der Liberalen und Demokraten<br />
für <strong>Euro</strong>pa (ALDE) hat ihre Unterstützung für den<br />
Kompromissvorschlag signalisiert.<br />
Die BDA setzt sich dafür ein, dass die EU-Kommission die vorgeschlagene<br />
Rücknahme des Revisionsvorschlags zur Mutterschutzrichtlinie<br />
bis Juni <strong>2015</strong> in die Tat umsetzt. Die Einrichtung<br />
einer Arbeitsgruppe zur Verhandlung des neuen Kompromissvorschlags<br />
ist deshalb nicht erforderlich. Die Mutterschutzrichtlinie<br />
ist ein Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
und sollte ausschließlich zur Erreichung dieser Ziele verwendet<br />
werden. Der in ihr gesetzte Mindeststandard von 14 Wochen<br />
Mutterschutzfrist ist unter den Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes<br />
völlig ausreichend. Abgesehen davon, dass der Revisionsvorschlag<br />
die Vielfalt der Regelungen in den<br />
EU-Mitgliedstaaten ignoriert, würde die darin vorgesehene<br />
Ausweitung der Mutterschutzfrist auf 18 Wochen – wie jetzt von<br />
der S&D gefordert - eine erhebliche finanzielle Belastung für<br />
Unternehmen und öffentliche Haushalte darstellen, die nicht zu<br />
rechtfertigen ist.<br />
EU-Investitionspaket<br />
Martin Kumstel/Eric Veillerobe<br />
Entpolitisierung der Mittelvergabe beim<br />
neuen <strong>Euro</strong>päischen Investitionsfonds richtiger<br />
Schritt<br />
Die EU-Finanzminister haben am 10. März <strong>2015</strong> eine gemeinsame<br />
Position zum Vorschlag der EU-Kommission über die<br />
Einrichtung eines <strong>Euro</strong>päischen Fonds für strategische Investitionen<br />
(EFSI) beschlossen. Die EU-Kommission hatte am<br />
13. Januar <strong>2015</strong> einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung<br />
des Fonds vorgelegt, über den sich Rat und <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />
bis Ende Juni <strong>2015</strong> einigen sollen. Damit könnte der<br />
Fonds, der innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen Investitionsbank (EIB)<br />
errichtet werden soll, bereits Mitte <strong>2015</strong> einsatzbereit sein.<br />
Der Fonds ist das Kernstück der „Investitionsoffensive für<br />
<strong>Euro</strong>pa“ – ein Maßnahmenpaket, mit dem die EU-Kommission<br />
zwischen <strong>2015</strong> und 2017 mindestens 315 Mrd. € an öffentli-<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 3
chen und privaten Investitionen in strategischen Transport-,<br />
Energie- und Breitbandinfrastrukturprojekten sowie in den<br />
Schlüsselbereichen Bildung, Forschung & Entwicklung mobilisieren<br />
will. Dafür soll der Fonds einen Teil des Verlustrisikos in<br />
der besonders risikoreichen Anfangsphase von Investitionsprojekten<br />
absichern oder Kredite vergeben.<br />
Der Investitionsfonds selbst wird mit 16 Mrd. € aus dem EU-<br />
Haushalt und 5 Mrd. € aus dem Budget der EIB ausgestattet.<br />
Die Mittel aus dem EU-Haushalt werden zum Teil aus laufenden<br />
Programmen umgeleitet. Betroffen sind das Programm<br />
„Horizon 2<strong>02</strong>0" und die „Connecting <strong>Euro</strong>pe-Fazilität“. Die BDA<br />
hatte die Umleitung von vorhandenen Mitteln aus dem<br />
EU-Haushalt prinzipiell begrüßt, da damit dem nach wie vor<br />
dringenden Konsolidierungsbedarf in vielen Mitgliedstaaten<br />
Rechnung getragen wird. Wenig zielführend ist allerdings, dass<br />
ausgerechnet die strategisch wichtigen Programme „Horizon<br />
2<strong>02</strong>0" und „Connecting <strong>Euro</strong>pe", die innovative Projekte in Forschung<br />
und Entwicklung sowie Transportinfrastruktur unterstützen<br />
und damit einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der<br />
EU leisten, finanziell geschwächt werden.<br />
Ein Hauptkritikpunkt der BDA – die Verwaltungsstruktur des<br />
EFSI, die nach dem Kommissionsentwurf dazu geführt hätte,<br />
dass die Stimmen im Lenkungsrat des Fonds je nach geleisteten<br />
nationalen Beiträgen angepasst würden – wurde mit dem<br />
Beschluss der Finanzminister entschärft. Der Lenkungsrat entscheidet<br />
über die Mittelverwendung sowie über die allgemeine<br />
Ausrichtung und das Risikoprofil des Fonds. Anders als ursprünglich<br />
geplant, sollen laut Beschluss der EU-Finanzminister<br />
nur Mitglieder der EU-Kommission und der EIB im<br />
EFSI-Lenkungsrat sitzen – die Mitgliedstaaten bleiben außen<br />
vor. Damit wird die sonst zu erwartende Politisierung der Entscheidungen<br />
des Lenkungsrats vermieden.<br />
Evaluierung EU-Acquis Arbeitsschutz<br />
Elisaveta Gomann<br />
Abschlussberichte sollen im Juni <strong>2015</strong> vorliegen<br />
Die dänische Beratung „COWI“ führt momentan im Auftrag der<br />
EU-Kommission eine Evaluierung sämtlicher EU-Arbeitsschutzrichtlinien<br />
durch. Im Zuge dessen wurden verschiedenste<br />
Stakeholder auf nationaler und europäischer Ebene interviewt<br />
und im Dezember 2014 auf einem Seminar in Brüssel erste vorläufige<br />
Ergebnisse der Evaluierung diskutiert.<br />
Mittlerweile liegen die finalen Studienentwürfe vor. Zu jeder der<br />
24 EU-Arbeitsschutzrichtlinien wurde ein Einzelreport erstellt.<br />
Die Autoren analysieren darin, inwiefern die einzelnen Richtlinien<br />
in den Mitgliedstaaten implementiert wurden und bewerten<br />
deren Stärken und Schwächen anhand der drei Kriterien Relevanz,<br />
Effektivität und Kohärenz. Neben den Evaluierungsreports<br />
zu den einzelnen EU-Arbeitsschutzrichtlinien fertigt die<br />
dänische Beratung zusätzlich für jeden EU-Mitgliedstaat (außer<br />
Kroatien) einen Bericht an. Darin wird bewertet, ob und wie die<br />
EU-Arbeitsschutzrichtlinien in den Mitgliedstaaten in nationales<br />
Recht umgesetzt wurden.<br />
Die finalen Studienentwürfe werden momentan überarbeitet<br />
und abschließend beraten. Die Endfassungen der Reports sollen<br />
der EU-Kommission im Juni <strong>2015</strong> vorgelegt werden. Die<br />
EU-Kommission wird anschließend entscheiden, wie sie die Arbeiten<br />
der dänischen Beratung in ihrer eigenen Evaluierung berücksichtigen<br />
wird.<br />
Die BDA begrüßt die gegenwärtig vorgenommene Evaluierung<br />
des EU-Acquis im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wichtig<br />
wird sein, dass die EU-Kommission in Folge der Evaluierung an<br />
ihrem im strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit<br />
am Arbeitsplatz (2014-2<strong>02</strong>0) eingeschlagenen Kurs festhält und<br />
den Fokus zukünftig auf eine verbesserte Implementierung und<br />
eine Vereinfachung des EU-Arbeitsschutzrechts legt. Bei der<br />
für 2016 geplanten Überprüfung des Strategierahmens sollten<br />
die Ergebnisse der laufenden Evaluierung beachtet, der generelle<br />
Ansatz des strategischen Rahmens jedoch unbedingt beibehalten<br />
werden.<br />
EU-Datenschutzgrundverordnung<br />
Martin Kumstel<br />
Ratsverhandlungen langsam auf der Zielgeraden<br />
Der Rat für Justiz und Inneres hat Mitte März <strong>2015</strong> eine weitere<br />
partielle Einigung zur Datenschutzgrundverordnung zu den Kapiteln<br />
II (Grundsätze), VI und VII (v. a. One-Stop-Shop-<br />
Mechanismus) erzielt. Erfreulich ist, dass der Rat dem Kommissionsvorschlag,<br />
wonach im Beschäftigungsverhältnis keine<br />
Einwilligung zur Datenverarbeitung hätte erteilt werden dürfen,<br />
eine Absage erteilt hat. Hierfür hatte sich die BDA ebenso intensiv<br />
eingesetzt, wie für eine Vereinfachung der Datenübermittlung<br />
zwischen Unternehmensgruppen. Dies hat der Rat<br />
ebenfalls aufgegriffen. Wie bereits die vorangegangenen partiellen<br />
Einigungen ist auch diese allgemeine Ausrichtung aber<br />
der Einschränkung unterworfen, dass die getroffenen Vereinbarungen<br />
im Laufe der Verhandlungen weiter verändert werden<br />
können. Insgesamt sei „nichts vereinbart, solange nicht alles<br />
vereinbart ist“. Auch die Frage des Rechtsinstruments – Richtlinie<br />
oder Verordnung – ist nach wie vor offen.<br />
Die Verhandlungen im Rat befinden sich nun aber auf der Zielgeraden,<br />
nachdem im Juni 2014 eine partielle allgemeine Ausrichtung<br />
zu Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten<br />
in Drittländer oder an internationale Organisationen), im Oktober<br />
2014 zu Kapitel IV (für die Verarbeitung Verantwortlicher<br />
und Auftragsverarbeiter) und im Dezember 2014 zu den wichtigen<br />
Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz in Kapitel IX erreicht<br />
wurde. Die BDA hat sich hier erfolgreich dafür eingesetzt,<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 4
dass wie bisher die Datenverarbeitung auf der Grundlage von<br />
Kollektivvereinbarungen erfolgen kann. Bedenklich ist jedoch,<br />
dass der Rat den Beschäftigtendatenschutz weiterhin in die<br />
Hände der Mitgliedstaaten geben will. Eine Einigung im Rat<br />
wird im Juni <strong>2015</strong> angestrebt. Nach den sich danach anschließenden<br />
informellen Verhandlungen mit dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />
und der EU-Kommission (sog. Trilog) soll die Datenschutzgrundverordnung<br />
bis Ende <strong>2015</strong> verabschiedet werden.<br />
Christina Breit<br />
Deutsch-französische Beziehungen<br />
Stv. MEDEF-Hauptgeschäftsführer Foucher<br />
zu Gast im BDA-<strong>Euro</strong>paausschuss<br />
Antoine Foucher, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des<br />
französischen Arbeitgeberdachverbands MEDEF, gab am<br />
18. März im BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der EU einen<br />
Überblick über die – bereits durchgeführten sowie die noch anstehenden<br />
– Reformen in Frankreich und stellte die diesbezüglichen<br />
Prioritäten der französischen Arbeitgeber vor. Frankreich<br />
habe in den vergangenen Monaten zahlreiche wichtige Reformen<br />
auf den Weg gebracht, die nun beginnen, erste Früchte zu<br />
tragen. So wurde beispielsweise eine weitreichende Kurzarbeiterregelung<br />
eingeführt, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen<br />
bei Massenentlassungen geschaffen und die Anreize zur<br />
Wahrnehmung von Weiterbildungsmaßnahmen gestärkt. Viele<br />
dieser Reformen basieren auf Vereinbarungen der Sozialpartner,<br />
die von der Regierung gesetzlich umgesetzt wurden.<br />
In einigen Fällen sei es den Sozialpartnern jedoch nicht gelungen,<br />
sich auf gemeinsame Reformansätze zu einigen. Dies gelte<br />
beispielsweise für die Reform des sozialen Dialogs auf betrieblicher<br />
Ebene. Aktuell gebe es in Unternehmen mit mehr als<br />
50 Arbeitnehmern vier Instanzen des sozialen Dialogs, die für<br />
jeweils unterschiedliche Bereiche wie etwa den Arbeitsschutz<br />
zuständig sind. MEDEF setzt sich für eine Vereinfachung dieses<br />
komplexen, bürokratischen und ineffektiven Systems ein<br />
und spricht sich für die Einführung von Betriebsräten nach<br />
deutschem Vorbild aus. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf<br />
enthält Schritte in diese Richtung, bleibt jedoch hinter<br />
den Erwartungen der französischen Arbeitgeber zurück.<br />
Erheblichen Reformbedarf gebe es außerdem bei der Arbeitslosen-<br />
und Rentenversicherung, die erhebliche Defizite anhäufen.<br />
Schließlich müsse mehr Flexibilität bei den arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen für Kleinstunternehmen mit weniger als elf<br />
Angestellten geschaffen werden.<br />
Max Conzemius<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 27. März <strong>2015</strong> 5