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Das Berufliche Gymnasium - BBS Soltau

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Die vier möglichen Übergänge vom allgemein bildenden <strong>Gymnasium</strong> in das <strong>Berufliche</strong> <strong>Gymnasium</strong><br />

1<br />

Allgemein<br />

bildendes<br />

<strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>Berufliche</strong>s <strong>Gymnasium</strong><br />

Qualifikationsphase<br />

9 vs 11 12 13<br />

1x Wiederholung möglich<br />

2<br />

Allgemein bildendes <strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>Berufliche</strong>s <strong>Gymnasium</strong><br />

Qualifikationsphase<br />

9 vs 10 nv<br />

11 12 13<br />

1x Wiederholung möglich<br />

3<br />

Allgemein bildendes <strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>Berufliche</strong>s <strong>Gymnasium</strong><br />

Einführungsphase<br />

Einführungsphase<br />

Einführungsphase<br />

Einführungsphase<br />

Einführungsphase<br />

Qualifikationsphase<br />

9 vs 10 vs<br />

11 12 13<br />

1x Wiederholung möglich<br />

4<br />

Allgemein bildendes <strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>Berufliche</strong>s <strong>Gymnasium</strong><br />

Einführungsphase<br />

Einführungsphase<br />

Einführungsphase<br />

Qualifikationsphase<br />

9 vs 10 nv<br />

10 vs 11 12 13<br />

vs = versetzt / nv = nicht versetzt<br />

1x Wiederholung möglich<br />

Verweildauer<br />

Der Besuch des <strong>Berufliche</strong>n <strong>Gymnasium</strong>s<br />

dauert im Normalfall drei Schuljahre,<br />

mindestens jedoch zwei und<br />

höchstens vier Schuljahre. Die Einführungsphase<br />

oder ein Jahr der Qualifikationsphase<br />

können einmal wiederholt<br />

werden. Zur Wiederholung einer<br />

nicht bestandenen Abiturprüfung<br />

kann der Jahrgang 13 für ein weiteres<br />

Schuljahr besucht werden.<br />

Die Übersicht oben verdeutlicht die<br />

möglichen Übergänge vom allgemein<br />

bildenden <strong>Gymnasium</strong> 1 in das <strong>Berufliche</strong><br />

<strong>Gymnasium</strong>.<br />

Ein Wechsel aus der Qualifikationsphase<br />

eines allgemein bildenden<br />

<strong>Gymnasium</strong>s oder einer Gesamtschule<br />

in das <strong>Berufliche</strong> <strong>Gymnasium</strong> und<br />

umgekehrt ist wegen der Überschreitung<br />

der maximalen Verweildauer<br />

nicht möglich.<br />

1<br />

Die Regelungen gelten für den Gymnasialzweig der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule entsprechend.<br />

4

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