Durchschnittlich gut geführtes Unternehmen - Gördes, Rhöse ...
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GÖRDES, RHÖSE & COLLEGEN<br />
UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH<br />
HANNOVER ι BERLIN<br />
Neue Anforderungen an<br />
Verkehrsunternehmen nach dem EuGH-Urteil<br />
vom 24.Juli 2003<br />
„Altmark Trans“<br />
Marktorientierte Direktvergabe<br />
www.grc-ub.de Folie 1
� Fazit EuGH-Urteil vom 24.Juli 2003<br />
� Zentrale Ergebnisse<br />
� Die vier Kriterien<br />
� Ausgangslage<br />
� Marktorientierte Direktvergabe<br />
� Fazit<br />
� Problemsituation „3. Kriterium“<br />
� Problemsituation „4. Kriterium“<br />
Inhaltsfolie<br />
� Praktische Durchführung der analytischen Kostenermittlung<br />
� Zusammenfassung<br />
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HANNOVER ι BERLIN<br />
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Fazit EuGH-Urteil vom 24. Juli 2003<br />
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UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH<br />
HANNOVER ι BERLIN<br />
Der Europäische Gerichtshof setzt sich ausführlich mit der Frage<br />
auseinander, ob Zahlungen zum Ausgleich von gemeinwirtschaft-lichen<br />
Verpflichtungen als Beihilfen im Sinne des europäischen Beihilfenrechts<br />
zu werten sind. Danach liegt keine Beihilfe vor, wenn ein <strong>Unternehmen</strong> im<br />
Auftrag des Staates gemeinwirtschaft-liche Verpflichtungen erfüllt und die<br />
dem <strong>Unternehmen</strong> gewährten Vorteile lediglich einen Kostenausgleich<br />
darstellen.<br />
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Zentrale Ergebnisse<br />
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� ÖPNV-Finanzierung in Deutschland wird nicht grundsätzlich in Frage<br />
gestellt<br />
� Ausnahme von VO 1191/69 ist nur wirksam, wenn rechtssichere<br />
Abgrenzung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaft-lichen<br />
Verkehrsleistungen im deutschen PBefG erfolgt<br />
� Bei der Nichtanwendung der VO 1191/69 gelten für öffentliche<br />
Verkehrsleistungen gezahlte Zuschüsse die folgenden vier Kriterien:<br />
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Die vier Kriterien<br />
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1. Das Begünstigte <strong>Unternehmen</strong> muss mit der Erfüllung<br />
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut worden sein<br />
2. Parameter zur Berechnung des Ausgleichs müssen im voraus objektiv<br />
und transparent festgelegt werden<br />
3. Ausgleich darf keine Überkompensation gewähren, wobei erzielte<br />
Einnahmen und angemessener Gewinn zu berücksichtigen sind<br />
4. Bei Auswahl des <strong>Unternehmen</strong>s ohne Vergabeverfahren ist bei den<br />
Kosten der Maßstab eines durchschnittlich <strong>gut</strong> geführten<br />
<strong>Unternehmen</strong>s anzulegen<br />
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Ausgangslage<br />
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� Vom Urteil nicht betroffen ist die Betreuung von eigenwirtschaftlichen<br />
Verkehrsleistungen, für die keine öffentlichen Zuschüsse gewährt werden<br />
� Ausschreibung öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Auswahl desjenigen<br />
Bewerbers, der die Dienste zu den günstigsten Kosten für die Allgemeinheit<br />
erbringen kann<br />
� Vergabe zulässiger Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand ohne<br />
Ausschreibung ist begrenzt auf die vier Kriterien des EuGH-Urteils. Orientierung<br />
am Maßstab der Kosten eines durchschnittlich <strong>gut</strong> geführten <strong>Unternehmen</strong>s<br />
Marktorientierte Direktvergabe<br />
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Marktorientierte Direktvergabe<br />
� Relativ einfache Handhabung für öffentliche und private<br />
Verkehrsunternehmen<br />
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� Ermöglicht höhere Verlässlichkeit bzgl. Qualität und partnerschaftlicher<br />
Zusammenarbeit<br />
� Gibt den Verkehrsunternehmen ggf. Zeit zur Schaffung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit (Restrukturierungsprozess)<br />
� Gibt den Unternehmern Anreize zur Leistungsverbesserung und bietet<br />
Rechtssicherheit im Restrukturierungsprozess<br />
� Vermeidet Kosten für die Vorbereitung und Teilnahme an<br />
Ausschreibungen<br />
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� Kriterium 1<br />
Fazit<br />
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� Die „gemeinschaftliche Verpflichtungen“ im Sinne der Rechtssprechung sind<br />
„Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“<br />
� Das 1. Kriterium bezieht sich ausschließlich auf das vom <strong>Unternehmen</strong> zu<br />
erstellende Leistungsbild und nicht auf dessen Finanzierung<br />
� Kriterium 2<br />
� Die vorherige objektive und transparente Aufstellung von Parametern zur<br />
Berechnung des finanziellen Augleichs für die Erfüllung dieser Verpflichtung<br />
muss im Vorfeld der Finanzierung erfolgen<br />
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� Kriterium 3<br />
� Verbot der Überkompensation<br />
� Kriterium 4<br />
Fazit (Fortsetzung)<br />
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� Begrenzung der Ausgleichshöhe auf objektiv erforderliche Kosten der<br />
Leistungserstellung<br />
� Untrennbarer Zusammenhang beider Kriterien bildet das „Herzstück“ der<br />
Prüfung und setzt die Ermittlung der Kosten für die Erfüllung<br />
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen voraus<br />
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Problemsituation „3. Kriterium“<br />
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� Kostenvergleich mit Rückgriff auf <strong>Unternehmen</strong> mit vergleichbaren<br />
Produktionsbedingungen mit dem Ziel der „echten“ Vergleichbarkeit<br />
Beispiele der spezifischen Leistungserbringung<br />
• Art der vertraglichen Kooperation<br />
• Verkehrsmittelwahl z.B. U-Bahn, Stadtbahn, Bus, AST<br />
• Verkehrsregion z.B. Siedlungsstruktur, Siedlungsdichte<br />
• Tarifgegebenheiten z.B. Arbeitsmarkt<br />
• Vertaktung und Vernetzung der Verkehre z.B. Anschlusssicherung,<br />
Taktfahrplan<br />
• Übertragene besondere Regie- und Verwaltungsaufgabe z.B.<br />
Planungsleistungen für Verkehrspläne<br />
• Eigentumsverhältnisse für Nutzung und Unterhalt von Infrastruktur<br />
• Qualitätsanforderungen der Aufgabenträger z.B. Niederflurbusquote,<br />
Klimaanlagen, Betriebsreserven, besondere Umweltstandards<br />
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Problemsituation „4. Kriterium“<br />
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� Das Kriterium 4 ist erfüllt, wenn der Ausgleich der Kosten die ein fiktives,<br />
kosteneffizient <strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong> für die konkrete Verkehrsleistung<br />
unter den gegebenen Produktionsbedingungen verbrauchen würde, nicht<br />
überschreitet<br />
Vorgehensweise: Vergleich mit einem durchschnittlich <strong>gut</strong> geführten<br />
<strong>Unternehmen</strong>.<br />
� Das <strong>Unternehmen</strong> benötigt Erkenntnis darüber, wie sich seine Ist-Kosten<br />
zu den ausgleichsfähigen Kosten verhalten<br />
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Praktische Durchführung der analytischen Kostenermittlung<br />
� Maßstab des Vergleichs ist ein ggf. „virtuelles“ durchschnittlich <strong>gut</strong><br />
<strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong>, dass angemessen mit Transportmitteln<br />
ausgestaltet ist, um den gestellten gemeinwirtschaftlichen Anforderungen<br />
genügen zu können<br />
� Gegenstand ist folglich nicht die Betrachtung der Kosten einer effizienten<br />
Leistungserbringung durch ein Idealunternehmen<br />
� Ausgleichsfähige Kosten können empirisch hergeleitet werden und sind<br />
auf die konkreten Rahmenbedingungen des <strong>Unternehmen</strong>s anzuwenden<br />
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Praktische Durchführung der analytischen Kostenermittlung<br />
� Ermittlung der Ist-Kosten für die Erbringung der konkreten<br />
Verkehrsleistung<br />
� Überprüfung der Daten hinsichtlich Mengen- und Preiskomponenten auf<br />
Angemessenheit im Sinne „durchschnittlich <strong>gut</strong> <strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong>“<br />
� Maßstab für marktgerechte Kosten bzw. deren Angemessenheit sind die<br />
effiziente Aufbau- und Ablauforganisation und der Grad der<br />
Restrukturierung<br />
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Praktische Durchführung der analytischen Kostenermittlung<br />
� Ermittelte Soll-Kosten dienen als Ausgangslage für die Festlegung der<br />
Kostensätze je Leistungseinheit<br />
� Sowohl Berücksichtigung von angemessenen Gemeinkosten,<br />
kalkulatorischen Wertansätzen, angemessenem Gewinn, als auch<br />
Wertansätze auf Wiederbeschaffungsbasis sind zulässig<br />
� Einrechnung der unmittelbaren Einnahmen aus der Leistungs-erstellung<br />
unter Berücksichtigung der Kausalität weiterer sonstiger Geschäfte<br />
� Wenn die Ist-Kosten zzgl. eines angemessenen Gewinns die<br />
ausgleichsfähigen Kosten mit Zuschlägen unterschreiten, bleibt es beim<br />
Ausgleich der Ist-kosten<br />
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Zusammenfassung<br />
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Aufgrund der Heterogenität und der Vielzahl der Einflussfaktoren bei der<br />
Leistungserstellung in einem Liniennetz ist ein Verkehrsunter-nehmen<br />
selten unmittelbar mit anderen <strong>Unternehmen</strong> vergleichbar. Damit ist eine<br />
flächendeckende Anwendung von direkten Unter-nehmensvergleichen<br />
mangels Identität der Analysekriterien und der Produktionsbedingungen<br />
nicht oder nicht umfassend möglich.<br />
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Handlungsansätze für <strong>Unternehmen</strong> im Umfeld des<br />
EuGH-Urteils vom 24.Juli 2003<br />
„Altmark Trans“
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<strong>Durchschnittlich</strong> <strong>gut</strong> <strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong> ?<br />
� Welche Geschäftsfelder sind vorhanden ?<br />
� Kerngeschäft<br />
� Sparten<br />
� Nebengeschäfte<br />
� …<br />
Frage: Quersubvention?<br />
� Welches Anlagevermögen ist vorhanden ?<br />
� Grundstücke<br />
� Gebäude<br />
� Fuhrpark<br />
� Werkstatt<br />
� Tankstelle<br />
� …<br />
Frage: Betriebsnotwendig ?<br />
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<strong>Durchschnittlich</strong> <strong>gut</strong> <strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong> ?<br />
� Welche Risikofaktoren bestehen ?<br />
� Kapitalausstattung<br />
� Finanzierungsstruktur<br />
� Konzessionslaufzeiten<br />
� Kooperationen<br />
� Marktstellung<br />
� ...<br />
Frage: Ergebnisbelastungen ?<br />
� Wie ist die Führung/Organisation konzipiert ?<br />
� Aufbau- und Ablauforganisation<br />
� Betriebswirtschaftliche Führungsinstrumente<br />
� Betriebsdatenerfassung<br />
� Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (Haushaltsgrundsätze-Gesetz HGrG)<br />
Frage: Angemessenheit/Transparenz ?<br />
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<strong>Durchschnittlich</strong> <strong>gut</strong> <strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong> ?<br />
� Welche Erfolgskomponenten lassen sich ableiten<br />
� Dienstplanwirkungsgrad<br />
� Kapazitäten<br />
� Produktivität<br />
� …<br />
Frage: Leistungsfähigkeit?<br />
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�� Quersubventionen Quersubventionen notwendig notwendig<br />
�� Nichtbetriebsnotwendiges<br />
Anlagevermögen Anlagevermögen vorhanden vorhanden<br />
�� Ergebnisbelastung Ergebnisbelastung durch durch<br />
Risikofaktoren<br />
Risikofaktoren<br />
�� Unangemessene Unangemessene Organisation/<br />
Organisation/<br />
fehlende fehlende Transparenz<br />
Transparenz<br />
�� Überkapazitäten Überkapazitäten / / Unproduktivität<br />
Unproduktivität<br />
Betroffenheitsanalyse<br />
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�� Keine Keine Quersubventionen Quersubventionen anderer anderer<br />
Geschäftsfelder<br />
Geschäftsfelder<br />
�� Adäquate Adäquate Betriebs- Betriebs- und und<br />
Geschäftsausstattung<br />
�� Keine Keine Risikofaktoren Risikofaktoren vorhanden vorhanden<br />
�� Abgestimmte Abgestimmte Organisation/hohe<br />
Organisation/hohe<br />
Transparenz<br />
Transparenz<br />
�� Leistungsfähigkeit<br />
Leistungsfähigkeit<br />
Hoher Handlungsbedarf Geringer Handlungsbedarf<br />
Notwendigkeit der<br />
Restrukturierung<br />
Schaffung von<br />
Transparenz<br />
Möglicher Nachweis<br />
„durchschnittlich <strong>gut</strong> <strong>geführtes</strong><br />
<strong>Unternehmen</strong>“<br />
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Lösungsansätze<br />
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Ausgangslage Maßnahmen<br />
Ergebnis<br />
Betroffenheit<br />
Restrukturierung<br />
einleiten<br />
Transparenz<br />
schaffen<br />
Basis für ein<br />
„durchschnittlich <strong>gut</strong><br />
<strong>geführtes</strong> <strong>Unternehmen</strong>“<br />
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