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INKLUSION UNTERNEHMEN

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54<br />

BDA | Inklusion unternehmen<br />

b) Unterstützte Beschäftigung:<br />

QUalifizierung im<br />

Betrieb<br />

Seit Anfang 2009 hat der Gesetzgeber<br />

als bundesweites Förderinstrument<br />

der unterstützten Beschäftigung nach<br />

§ 38a SGB IX für Personen geschaffen,<br />

die einen besonderen Unterstützungsbedarf<br />

haben (lernbehinderte Menschen<br />

im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,<br />

geistig behinderte Menschen<br />

im Grenzbereich zur Lernbehinderung<br />

sowie Menschen mit nachhaltigen psychischen<br />

Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten).<br />

Die unterstützte<br />

Beschäftigung unterstützt sie, einen auf<br />

ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zugeschnittenen<br />

Arbeitsplatz zu finden.<br />

Über unterstützte Beschäftigung<br />

können Arbeitgeber vorerst ohne vertragliche<br />

Bindung und finanzielles Risiko<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

mit Behinderung für ihr Unternehmen<br />

gewinnen. Denn während der grundsätzlich<br />

24 Monate dauernden betrieblichen<br />

Orientierungs- und Qualifizierungsphase<br />

erhält der Teilnehmer an<br />

einer unterstützten Beschäftigung<br />

Leistungen zum Lebensunterhalt und<br />

Kosten für die Qualifizierung durch die<br />

Agentur für Arbeit. Die unterstützte<br />

Beschäftigung beinhaltet ein betriebliches<br />

Training direkt am Arbeitsplatz<br />

im Betrieb. So werden die Teilnehmer<br />

der unterstützten Beschäftigung gezielt<br />

und individuell für den konkreten<br />

Arbeitsplatz im Betrieb qualifiziert.<br />

Ein geschulter Trainer begleitet die<br />

Qualifizierung direkt vor Ort und steht<br />

als Ansprechpartner zur Verfügung. Im<br />

Rahmen der unterstützten Beschäftigung<br />

werden auch berufsübergreifende<br />

Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen<br />

vermittelt sowie Aktivitäten zur<br />

Weiterentwicklung der Persönlichkeit<br />

ergriffen. Im Anschluss an die Qualifizierungsphase<br />

ist die Übernahme<br />

in ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis das Ziel. Ist<br />

der Teilnehmer der unterstützten Beschäftigung<br />

vom Betrieb übernommen<br />

worden, schließt sich soweit erforderlich<br />

eine Stabilisierungsphase an, die<br />

der Festigung im betrieblichen Alltag<br />

dienen und eine dauerhafte Beschäftigung<br />

im Betrieb sichern soll. Während<br />

der Stabilisierungsphase wird sofern<br />

erforderlich weitergehende Unterstützung<br />

in Form einer Berufsbegleitung<br />

erbracht, deren Dauer sich nach dem<br />

individuellen Bedarf richtet. Der Betrieb<br />

und auch der Teilnehmer der unterstützten<br />

Beschäftigung werden also<br />

auch nach Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

nicht allein gelassen,<br />

sondern weiter durch die Fachleute<br />

unterstützt.

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