INKLUSION UNTERNEHMEN
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BDA | Inklusion unternehmen<br />
b) Unterstützte Beschäftigung:<br />
QUalifizierung im<br />
Betrieb<br />
Seit Anfang 2009 hat der Gesetzgeber<br />
als bundesweites Förderinstrument<br />
der unterstützten Beschäftigung nach<br />
§ 38a SGB IX für Personen geschaffen,<br />
die einen besonderen Unterstützungsbedarf<br />
haben (lernbehinderte Menschen<br />
im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,<br />
geistig behinderte Menschen<br />
im Grenzbereich zur Lernbehinderung<br />
sowie Menschen mit nachhaltigen psychischen<br />
Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten).<br />
Die unterstützte<br />
Beschäftigung unterstützt sie, einen auf<br />
ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zugeschnittenen<br />
Arbeitsplatz zu finden.<br />
Über unterstützte Beschäftigung<br />
können Arbeitgeber vorerst ohne vertragliche<br />
Bindung und finanzielles Risiko<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
mit Behinderung für ihr Unternehmen<br />
gewinnen. Denn während der grundsätzlich<br />
24 Monate dauernden betrieblichen<br />
Orientierungs- und Qualifizierungsphase<br />
erhält der Teilnehmer an<br />
einer unterstützten Beschäftigung<br />
Leistungen zum Lebensunterhalt und<br />
Kosten für die Qualifizierung durch die<br />
Agentur für Arbeit. Die unterstützte<br />
Beschäftigung beinhaltet ein betriebliches<br />
Training direkt am Arbeitsplatz<br />
im Betrieb. So werden die Teilnehmer<br />
der unterstützten Beschäftigung gezielt<br />
und individuell für den konkreten<br />
Arbeitsplatz im Betrieb qualifiziert.<br />
Ein geschulter Trainer begleitet die<br />
Qualifizierung direkt vor Ort und steht<br />
als Ansprechpartner zur Verfügung. Im<br />
Rahmen der unterstützten Beschäftigung<br />
werden auch berufsübergreifende<br />
Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen<br />
vermittelt sowie Aktivitäten zur<br />
Weiterentwicklung der Persönlichkeit<br />
ergriffen. Im Anschluss an die Qualifizierungsphase<br />
ist die Übernahme<br />
in ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis das Ziel. Ist<br />
der Teilnehmer der unterstützten Beschäftigung<br />
vom Betrieb übernommen<br />
worden, schließt sich soweit erforderlich<br />
eine Stabilisierungsphase an, die<br />
der Festigung im betrieblichen Alltag<br />
dienen und eine dauerhafte Beschäftigung<br />
im Betrieb sichern soll. Während<br />
der Stabilisierungsphase wird sofern<br />
erforderlich weitergehende Unterstützung<br />
in Form einer Berufsbegleitung<br />
erbracht, deren Dauer sich nach dem<br />
individuellen Bedarf richtet. Der Betrieb<br />
und auch der Teilnehmer der unterstützten<br />
Beschäftigung werden also<br />
auch nach Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
nicht allein gelassen,<br />
sondern weiter durch die Fachleute<br />
unterstützt.