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Euro-Info Nr. 01/2015

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Gemeinsamer Parlamentarischer Abend von BDA und DGB<br />

Arbeitgeberpräsident Kramer und DGB-Vorsitzender Hoffmann diskutierten über aktuelle<br />

Herausforderungen der Sozialpartner in <strong>Euro</strong>pa<br />

BDA und DGB empfingen am 28. Januar 2<strong>01</strong>5 zum ersten gemeinsamen<br />

Parlamentarischen Abend in Brüssel um die 200<br />

Gäste aus Politik und Wirtschaft. Höhepunkt der Veranstaltung<br />

war ein moderiertes Streitgespräch zum Thema „Perspektive<br />

<strong>Euro</strong>pa – Herausforderungen der Sozialpartner“ zwischen Arbeitgeberpräsident<br />

Ingo Kramer und DGB-Vorsitzendem Reiner<br />

Hoffmann.<br />

Zum Einstieg stand die aktuelle politische und wirtschaftliche<br />

Situation Griechenlands zur Debatte. Arbeitgeberpräsident<br />

Kramer bekräftigte, dass Griechenlands Platz im Zentrum der<br />

Wirtschafts- und Währungsunion sei. Bereits umgesetzte Reformen<br />

hätten zu ersten Erfolgen in Griechenland geführt. Neben<br />

dem erzielten Primärüberschuss zeige die griechische<br />

Wirtschaft zusätzlich erste Zeichen der Erholung. Auch wenn<br />

Herausforderungen insbesondere bei der Bekämpfung der hohen<br />

Arbeitslosigkeit bestünden, müsse am erfolgreich eingeschlagenen<br />

Reformweg festgehalten werden. Dies schließe die<br />

Einhaltung der Vereinbarungen mit den internationalen Geldgebern<br />

mit ein. Kramer zeigte sich zuversichtlich, dass Griechenland<br />

die noch anstehenden Reformen meistern werde.<br />

Auch der DGB-Vorsitzende Hoffmann sprach sich klar gegen<br />

einen Austritt Griechenlands aus der <strong>Euro</strong>zone aus. Allerdings<br />

gab er zu bedenken, dass das Wahlergebnis eine klare Ansage<br />

für <strong>Euro</strong>pa sei: Der politische Kurswechsel der EU, weg von<br />

einer Fokussierung auf Austeritätspolitik, hin zu Investitionen,<br />

müsse jetzt eingeleitet werden.<br />

Neben Griechenland wurde ebenfalls über die aktuelle wirtschaftspolitische<br />

Lage Frankreichs diskutiert. Laut Kramer zeige<br />

Frankreich deutlich seine Entschlossenheit den Reformkurs<br />

aufrechtzuerhalten und die notwendigen Strukturreformen<br />

durchzuführen. Für alle EU-Mitgliedstaaten gelte es, die Reformagenda<br />

fortzuführen, um gemeinsam den Weg aus der Krise<br />

zu meistern. Eine erfolgreiche Sozialpartnerschaft könne dabei<br />

eine entscheidende Rolle spielen: Nicht trotz Sozialpartnerschaft,<br />

sondern weil es die Sozialpartnerschaft gebe, habe man<br />

in Deutschland schwierige Zeiten besser überwinden können.<br />

Zu der Frage, ob das Modell der deutschen Sozialpartnerschaft<br />

auf die europäische Ebene übertragbar sei, sahen Kramer und<br />

Hoffmann eher die Möglichkeit einer potentiellen Übertragbarkeit<br />

der Grundprinzipien, nach denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter<br />

gemeinsam nach Lösungen suchen. Die<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5<br />

Parlamentarischer Abend von BDA und DGB<br />

Lettische EU-Ratspräsidentschaft: Für ein wettbewerbsfähiges,<br />

digitales und engagiertes <strong>Euro</strong>pa<br />

TTIP: Investitionsschutz und Schiedsverfahren modernisieren<br />

Deutsche G7-Präsidentschaft macht „Nachhaltige Lieferketten“<br />

zu Schwerpunktthema<br />

EU-Kommission plant Haushaltsregeln in Zukunft flexibler<br />

auszulegen<br />

EU-Kommission legt Rechtsgrundlage für <strong>Euro</strong>päischen<br />

Investitionsfonds vor<br />

Ergebnisse der öffentlichen Konsultation der EU-<br />

Kommission zu CSR wenig aussagekräftig<br />

Online-Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung<br />

der Arbeitszeitrichtlinie gestartet<br />

Leitfaden zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte<br />

Impressum<br />

BDA | Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />

Breite Straße 29 | 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

T +49 30 2033-1908<br />

F +49 30 2033-1905<br />

europa@arbeitgeber.de<br />

Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />

Redaktion: Martin Kumstel<br />

Satz: Konstanze Wilgusch<br />

Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5


Zukunft der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartnerschaft in Richtung Reform-Partnerschaft<br />

sehe der Arbeitgeberpräsident darin, dass<br />

das der europäische Soziale Dialog zu konkreten Ergebnissen<br />

führen müsse, die für Unternehmen und Arbeitnehmer einen<br />

Mehrwert bringen.<br />

Des Weiteren wurde über die Bedeutung der transatlantischen<br />

Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) diskutiert. Kramer<br />

wies in diesem Zusammenhang auf die einmalige Chance<br />

hin, gemeinsam Regeln für freien und fairen Handel zwischen<br />

den beiden mit Abstand größten Wirtschaftsräumen der Welt<br />

mit den höchsten Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards<br />

zu entwickeln. Die zum Teil ablehnende Grundhaltung, die zu<br />

TTIP entstanden ist, obwohl dessen vertragliche Grundlagen<br />

noch nicht einmal ausverhandelt worden seien, könne Kramer<br />

kaum nachvollziehen. TTIP biete die Chance für die gesamte<br />

globale Wirtschaft, Maßstäbe auf hohem Niveau zu setzen.<br />

Diese Möglichkeit dürfe nicht vergeben werden.<br />

Lettische EU-Ratspräsidentschaft<br />

Séverine Féraud / Martin Kumstel<br />

Für ein wettbewerbsfähiges, digitales und<br />

engagiertes <strong>Euro</strong>pa<br />

Am 1. Januar 2<strong>01</strong>5 hat Lettland zum ersten Mal seit dem EU-<br />

Beitritt des Landes im Jahr 2004 die EU-Ratspräsidentschaft<br />

übernommen. Zum Auftakt der neuen Präsidentschaft hat die<br />

Hauptgeschäftsführung der BDA, vertreten durch Herrn Peter<br />

Clever, am 26. Januar 2<strong>01</strong>5 in Riga Gespräche mit hochrangigen<br />

Entscheidungsträgern geführt und die Erwartungen der<br />

deutschen Arbeitgeber dargelegt. Auf dem Programm standen<br />

u. a. Gespräche mit dem lettischen Arbeitsminister Uldis Augulis<br />

sowie der für die Koordinierung der Ratspräsidentschaft zuständigen<br />

Staatssekretärin im Außenministerium Zanda Kalniņa-Lukaševica.<br />

Außerdem fand ein intensiver Austausch mit<br />

dem Präsidenten des lettischen Verbandes LDDK, Vitalijs Gavrilos,<br />

statt.<br />

Lettland will sich für ein wettbewerbsfähiges, digitales und außenpolitisch<br />

engagiertes <strong>Euro</strong>pa einsetzen. Entsprechend setzt<br />

die lettische Präsidentschaft in ihrem Arbeitsprogramm für die<br />

kommenden sechs Monate folgende drei Schwerpunkte:<br />

• eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen<br />

Volkswirtschaften als Grundlage für Wachstum und nachhaltigen<br />

Beschäftigungsaufbau;<br />

• ein gemeinsamer digitaler europäischer Binnenmarkt mit<br />

hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards;<br />

• eine aktivere Rolle der EU als außenpolitischer Akteur, vor<br />

allem durch Stärkung der <strong>Euro</strong>päischen Nachbarschaftspolitik.<br />

Bei den Gesprächen wurde deutlich, dass Lettland seine Präsidentschaft<br />

eng an den von EU-Kommissionspräsident Juncker<br />

vorgegebenen "Politischen Leitlinien" ausrichten möchte. Im<br />

Mittelpunkt steht dabei die erfolgreiche Umsetzung des Investitionsplans,<br />

den Juncker im November 2<strong>01</strong>4 vorgestellt hatte.<br />

Das entsprechende Legislativverfahren soll bis Juni abgeschlossen<br />

werden. Auch im Bereich Digitalisierung möchte die<br />

Präsidentschaft eng mit der EU-Kommission zusammenarbeiten,<br />

die im Mai eine umfassende Strategie für den digitalen<br />

Binnenmarkt vorlegen will. Zur Datenschutzgrundverordnung<br />

wird abgestrebt, dass der Rat bis spätestens Mitte des Jahres<br />

Verhandlungen mit dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament aufnehmen<br />

kann.<br />

Vor dem Hintergrund seiner eigenen positiven Erfahrungen mit<br />

tiefgreifenden Strukturreformen in Folge der Krise möchte die<br />

lettische Präsidentschaft die Mitgliedstaaten dazu ermuntern,<br />

notwendige Reformen zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

weiter voranzutreiben. Hierzu stellt die Präsidentschaft<br />

fest, dass eine wettbewerbsfähige Wirtschaft die Voraussetzung<br />

für nachhaltigen Beschäftigungsaufbau und damit auch<br />

für die soziale Kohäsion in der EU ist. Aufgrund der eigenen<br />

Erfahrungen sei man sich bewusst, dass dies nur durch Strukturreformen<br />

und wachstumsfördernde Investitionen möglich ist.<br />

Jedoch müsse jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Reformweg<br />

im Einklang mit den jeweiligen nationalen Besonderheiten gehen.<br />

Der EU komme die Aufgabe zu, die nationalen Reformanstrengungen<br />

wirksam zu unterstützen und zu koordinieren.<br />

Auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik möchte sich Lettland<br />

für eine bessere Arbeitsmarktbeteiligung von jugendlichen Arbeitslosen,<br />

Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung<br />

einsetzen. Vorantreiben möchte Lettland auch die Verhandlungen<br />

über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft<br />

(TTIP).<br />

Das Arbeitsprogramm der lettischen EU-Ratspräsidentschaft ist<br />

unter folgendem Link abrufbar:<br />

http://goo.gl/elglr1<br />

Max Conzemius<br />

Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft<br />

(TTIP)<br />

Investitionsschutz und Schiedsverfahren<br />

modernisieren<br />

Die seit Mitte 2<strong>01</strong>3 stattfindenden Verhandlungen zwischen den<br />

USA und der EU zu einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft<br />

(TTIP) verfolgen das Ziel, Handels- und<br />

Investitionsbarrieren im transatlantischen Markt abzubauen und<br />

so beide Wirtschaftsräume noch stärker miteinander zu verknüpfen.<br />

Gerade für die exportorientierte deutsche Wirtschaft<br />

ist der Schutz von Investitionen – also der Schutz vor direkter<br />

und indirekter Enteignung, vor Diskriminierung und unfairer Behandlung<br />

– unverzichtbar. Investitionsschutzverträge und Investor-Staat-Schiedsverfahren<br />

(ISDS) sind seit Jahrzehnten<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 2


ewährte Instrumente für deutsche Unternehmen, um ihre Investitionen<br />

im Ausland abzusichern.<br />

Die EU-Kommission hat – bemüht um Transparenz und Argumentationsaustausch<br />

– vom 27. März bis Mitte Juli 2<strong>01</strong>4 eine<br />

öffentliche Konsultation zum Investitionsschutz und Schiedsverfahren<br />

durchgeführt. Es wurden fast 150.000 Eingaben eingereicht,<br />

allerdings bestanden hiervon 97 % aus vorformulierten,<br />

wortgleichen Antworten. Individuelle Antworten kamen lediglich<br />

von gut 3.000 Personen und rd. 450 Organisationen. Auch hat<br />

nur ein kleiner Teil der Eingaben ausführlich und konstruktiv zu<br />

den zwölf Fragen der Konsultation Stellung bezogen. Die Ergebnisse<br />

der Konsultation stellte die EU-Kommission am 13.<br />

Januar 2<strong>01</strong>5 vor. Auf der Basis der ausführlichen Stellungnahmen<br />

sind vor allem vier Themenbereiche aus Sicht der EU-<br />

Kommission von besonderer Bedeutung, die näher untersucht<br />

werden sollen: Bei den Bereichen handelt es sich um (1) den<br />

Schutz der Regulierungsautonomie des Staates (right to regulate),<br />

(2) die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Neutralität der<br />

Schiedsgerichte, (3) das Verhältnis nationaler Rechtssysteme<br />

zu Investor-Staat-Schiedsverfahren und (4) die Einführung eines<br />

Berufungsmechanismus bei Schiedsverfahren. Die<br />

EU-Kommission will die Ergebnisse der Konsultation dazu nutzen,<br />

sich mit Rat und EU-Parlament über die europäische Position<br />

in den TTIP-Verhandlungen zu Investitionsschutz und ISDS<br />

intensiv zu beraten und eine gemeinsame Vorgehensweise zu<br />

entwickeln.<br />

Das transatlantische Abkommen bietet die Chance, die offenkundigen<br />

Mängel bestehender Investor-Staat-Schiedsverfahren<br />

zu beseitigen. Die EU-Konsultation hat hierzu wichtige Beiträge<br />

geliefert. Nun kommt es darauf an, im Rahmen der Verhandlungen<br />

zum transatlantischen Abkommen ein modernisiertes<br />

Investitionsschutzkapitel zu etablieren. Ziel sollte sein, staatliche<br />

Souveränität und Regulierungshoheit effektiv zu schützen,<br />

die Effektivität der Streitbeilegung und Mechanismen zum<br />

Schutz vor ungerechtfertigten oder unseriösen Klagen von Investoren<br />

sowie die Transparenz der Schiedsgerichtsverfahren<br />

zu verbessern. Zudem sollte ein Berufungsmechanismus beim<br />

Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen werden. Zu Recht weist<br />

EU-Handelskommissarin Malmström auf die Notwendigkeit<br />

moderner Bestimmungen hin, da ansonsten für EU-Staaten die<br />

veralteten Schutzklauseln in Kraft bleiben würden. Ein moderner<br />

Investitionsschutz mit den Vereinigten Staaten kann dagegen<br />

einen globalen Standard setzen und als Blaupause für<br />

künftige neue Investitionsschutzabkommen dienen.<br />

Global Governance<br />

Dr. Oliver Perschau<br />

Deutsche G7-Präsidentschaft macht „Nachhaltige<br />

Lieferketten“ zu Schwerpunktthema<br />

Deutschland hat im Juni 2<strong>01</strong>4 die Präsidentschaft der G7<br />

(Gruppe der Sieben) übernommen und richtet damit das nächste<br />

Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aus. Der diesjährige<br />

G7-Gipfel findet am 7./8. Juni 2<strong>01</strong>5 in Schloss Elmau<br />

(Bayern) statt. Die G7 ist ein informeller Zusammenschluss der<br />

sieben weltwirtschaftlich bedeutendsten Industriestaaten<br />

(Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, USA, Vereinigtes<br />

Königreich). Neben den klassischen wirtschafts- und<br />

handelspolitischen Schwerpunkten hat die deutsche Präsidentschaft<br />

erstmals auch sozialpolitische Themen auf die Agenda<br />

gesetzt. Hierzu gehören vor allem die Themen "Standards in<br />

Handels- und Lieferketten" sowie "Stärkung von Frauen bei<br />

Selbständigkeit und beruflicher Bildung".<br />

Die Bundesregierung will im Rahmen der deutschen<br />

G7-Präsidentschaft einen umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft<br />

führen. Im Rahmen dieses Outreach-Prozesses ist<br />

auch ein Austausch mit hochrangigen Vertretern der Wirtschafts-<br />

und Arbeitgeberverbände aus den G7-Staaten geplant.<br />

Die Wirtschaft wird ihre Empfehlungen an die Staats- und Regierungschefs<br />

im Rahmen des sogenannten B7 (Business 7)<br />

Prozesses erarbeiten. Die BDA wird sich aktiv an diesem Prozess<br />

beteiligen.<br />

Ebenfalls im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft richten<br />

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

am 10./11. März 2<strong>01</strong>5 in Berlin eine hochrangige Stakeholderkonferenz<br />

aus, die sich mit dem Thema "Gute Arbeit<br />

weltweit durch nachhaltige Lieferketten fördern" befassen wird.<br />

Die BDA wird die deutschen Arbeitgeber bei dieser Konferenz<br />

vertreten.<br />

Offizielle Internetseite der deutschen G7-Präsidentschaft:<br />

http://www.g7germany.de/<br />

Stabilitäts- und Wachstumspakt<br />

Max Conzemius<br />

EU-Kommission plant Haushaltsregeln in<br />

Zukunft flexibler auszulegen<br />

Am 13. Januar 2<strong>01</strong>5 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur<br />

besten Nutzung der Flexibilität in den vorhandenen Regeln des<br />

Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) veröffentlicht. Damit<br />

kommt die EU-Kommission der Aufforderung des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Rats vom Juni 2<strong>01</strong>4 nach, Bericht über die Anwendung und<br />

Flexibilitätsspielräume des SWP zu erstatten.<br />

Die EU-Kommission kündigt in der Mitteilung an, den „positiven<br />

haushaltspolitischen Auswirkungen von Strukturreformen“ in<br />

Zukunft stärker Rechnung tragen zu wollen. Sowohl bei der Eröffnung<br />

eines Defizitverfahrens als auch bei einem bereits laufenden<br />

Verfahren kann eine längere Frist zur Defizitkorrektur<br />

vorgeschlagen werden. Um einen Aufschub zu erhalten, soll<br />

der entsprechende Mitgliedstaat einen Strukturreformplan vorlegen.<br />

Dieser muss einen glaubwürdigen Zeitplan zur konkreten<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 3


Annahme und Durchführung der Reformen beinhalten. Die Reformen<br />

müssen zudem breit angelegt sein, zur Steigerung des<br />

potenziellen Wachstums des Mitgliedstaats beitragen und langfristig<br />

positive Auswirkungen auf den Haushalt haben.<br />

Neben Strukturreformen sollen auch öffentliche Investitionen im<br />

Rahmen des SWP zukünftig begünstigt behandelt werden. Einzahlungen<br />

in den geplanten <strong>Euro</strong>päischen Fonds für Strategische<br />

Investitionen (EFSI) werden bei der Festlegung der haushaltspolitischen<br />

Anpassung eines Mitgliedstaats nicht mitgerechnet<br />

werden. Sollte ein Mitgliedstaat lediglich aufgrund seiner<br />

gezahlten Beträge in den EFSI ein Haushaltsdefizit von<br />

über 3 % aufweisen, kann von der Einleitung eines Defizitverfahrens<br />

abgesehen werden. Auch andere öffentliche Investitionsausgaben<br />

– unabhängig vom EFSI – sollen stärker berücksichtigt<br />

werden. Mitgliedstaaten, die nicht gegen die<br />

3 %-Defizitgrenze verstoßen, dürfen vorübergehend vom vereinbarten<br />

Konsolidierungskurs abweichen, wenn ihr Wirtschaftswachstum<br />

negativ ist oder weit hinter seinem Potenzial<br />

zurückbleibt.<br />

Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Ansatz der neuen<br />

EU-Kommission, Investitionen, Wachstum und Jobs höchste<br />

Priorität einzuräumen. Die Ankündigung, nationale Beiträge<br />

zum EFSI bei der Bewertung der Haushaltslage eines Mitgliedstaats<br />

nicht zu berücksichtigen und unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Pläne für Strukturreformen als ausreichend für Fristenverlängerungen<br />

zu bewerten, kommt jedoch einer Aufweichung<br />

der Stabilitätskriterien gleich. Die EU-Kommission sollte<br />

nun auf eine stärkere Verbindlichkeit bei den Reformzusagen<br />

der Mitgliedstaaten pochen, damit der SWP nicht weiter verwässert<br />

wird.<br />

<strong>Euro</strong>päisches Investitionspaket<br />

Martin Kumstel<br />

EU-Kommission legt Rechtsgrundlage für<br />

<strong>Euro</strong>päischen Investitionsfonds vor<br />

Die EU-Kommission hat am 13. Januar 2<strong>01</strong>5 die Details für das<br />

im vergangenen November angekündigte Investitionspaket in<br />

Höhe von 315 Mrd. € vorgestellt. Im Zentrum des Pakets steht<br />

die Errichtung eines <strong>Euro</strong>päischen Fonds für strategische Investitionen<br />

(EFSI), für den die EU-Kommission nun einen Verordnungsvorschlag<br />

vorgelegt hat. Der Vorschlag umfasst außerdem<br />

den Aufbau einer <strong>Euro</strong>päischen Plattform für Investitionsberatung<br />

(<strong>Euro</strong>pean Investment Advisory Hub - EIAH) sowie<br />

eines europäischen Investitionsprojektverzeichnisses. Damit<br />

soll die Ermittlung und Durchführung von Projekten erleichtert<br />

werden, das <strong>Info</strong>rmationsangebot für potentielle Investoren<br />

soll verbessert werden.<br />

Der Fonds wird innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen Investitionsbank<br />

(EIB) errichtet und soll zur Förderung strategischer Investitionen,<br />

z. B. in Energie- und Breitbandnetze sowie von Unternehmen<br />

mit weniger als 3 000 Beschäftigten eingesetzt werden.<br />

Die EU stellt dafür 16 Mrd. € in Form von Garantien aus dem<br />

EU-Haushalt zur Verfügung, weitere 5 Mrd. € kommen von der<br />

EIB. Mit dem 21 Mrd. € schweren Fonds soll mittels Hebelwirkung<br />

15-mal so viel Privatkapital bis Ende 2<strong>01</strong>7 für Investitionen<br />

mobilisiert werden. Dafür soll der Fonds Bürgschaften<br />

übernehmen können, einen Teil des Verlustrisikos bei Investitionsprojekten<br />

absichern oder Kredite vergeben können. Die<br />

Mitgliedstaaten können sich ebenfalls am Fonds beteiligen,<br />

ebenso nationale Förderbanken und der private Sektor in und<br />

außerhalb der EU.<br />

Um die Beteiligung der Mitgliedstaaten am Fonds zu fördern,<br />

werden nationale Beiträge bei der Bewertung der Haushaltskonsolidierung<br />

im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts<br />

(SWP) nicht gezählt. Dies hat die EU-Kommission in ihrer<br />

Mitteilung zu den Anwendungen der SWP-Regelungen zeitgleich<br />

präzisiert. Zudem bekommen Staaten, die einen Beitrag<br />

zum EFSI geleistet haben, ein stärkeres Mitspracherecht bei<br />

der Verteilung der Mittel. Solange noch kein Mitgliedstaat zum<br />

Fonds beiträgt, entscheidet ein Lenkungsrat aus<br />

EU-Kommission und EIB-Repräsentanten über die Mittelverwendung<br />

sowie über die allgemeine Ausrichtung und das Risikoprofil<br />

des Fonds. Die Prüfung der einzelnen Projekte übernimmt<br />

ein Investitionsausschuss aus sechs unabhängigen<br />

Wirtschaftsfachleuten und einem von der EU-Kommission und<br />

der EIB ernannten geschäftsführenden Direktor.<br />

Der Vorschlag der EU-Kommission muss vom Rat und vom <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament angenommen werden. Eine Einigung soll<br />

bis Juni 2<strong>01</strong>5 erzielt werden, damit die ersten Investitionsprojekte<br />

bereits Mitte 2<strong>01</strong>5 gestartet werden können.<br />

Mit ihrem Investitionspaket legt die Kommission wichtige Weichen<br />

für die Stärkung der Investitionstätigkeit in der EU insgesamt,<br />

setzt dabei jedoch zu Recht den Schwerpunkt auf die<br />

Mobilisierung privater Investitionen. Die BDA begrüßt das ambitionierte<br />

zeitliche Vorgehen der EU-Kommission ebenso wie ihr<br />

Bestreben, für maximale Transparenz mithilfe eines Verzeichnisses<br />

für Investitionsprojekte zu sorgen.<br />

Problematisch ist dagegen die Entscheidung der<br />

EU-Kommission, nationale Beiträge der Mitgliedstaaten zum<br />

EFSI im Rahmen des SWP wohlwollend zu berücksichtigen.<br />

Der dadurch kurzfristig gewonnene Freiraum steht dem nachhaltig<br />

wirkenden Risiko einer Aufweichung des Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakts entgegen. Wichtiger ist eine Stärkung der<br />

Rahmenbedingungen für private Investitionen auf nationaler<br />

und europäischer Ebene sowie die haushaltsneutrale Stärkung<br />

der öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten. Ebenfalls<br />

kritisch ist die vorgesehene Anpassung der Stimmverteilung im<br />

Lenkungsrat entsprechend der Beiträge zum Fonds. Dies birgt<br />

das Risiko einer politisierten Entscheidungsfindung über die<br />

Mittelvergabe nach dem Motto "I want my money back".<br />

Elisaveta Gomann<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 4


Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

Ergebnisse der öffentlichen Konsultation<br />

der EU-Kommission zu CSR wenig aussagekräftig<br />

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse ihrer öffentlichen Konsultation<br />

zur CSR-Strategie 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>4 veröffentlicht. Insgesamt<br />

hat sie 525 ausgefüllte Online-Fragebögen sowie 45 eigenständige<br />

Stellungnahmen erhalten. Dabei kamen weniger<br />

als die Hälfte der Antworten aus der Wirtschaft (44 %). 56 %<br />

der Antworten stammen von Nichtregierungsorganisationen,<br />

EU-Bürgern sowie internationalen und nationalen Organisationen.<br />

Auch die BDA hatte sich im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Stellungnahme der vier Spitzenverbände BDA/BDI/DIHK/ZDH<br />

an der Konsultation beteiligt.<br />

Die acht Arbeitsfelder der CSR-Strategie 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>4 wurden<br />

hinsichtlich der Merkmale "Wichtigkeit" und "Erfolg" wie folgt<br />

bewertet:<br />

1. CSR ins Blickfeld rücken und<br />

bewährte Verfahren verbreiten<br />

(<strong>Euro</strong>pean CSR-Awards, EU-<br />

Stakeholder-Plattformen)<br />

2. Das den Unternehmen entgegengebrachte<br />

Vertrauen verbessern<br />

und dokumentieren<br />

3. Selbst- und Koregulierungsprozesse<br />

verbessern<br />

4. Stärkere Marktanreize für CSR<br />

schaffen<br />

a. Verbrauch<br />

b. Öffentliches Auftragswesen<br />

c. Investitionen<br />

5. Die Offenlegung von sozialen<br />

und umweltbezogenen <strong>Info</strong>rmationen<br />

durch die Unternehmen verbessern<br />

6. CSR stärker in Ausbildung,<br />

Weiterbildung und Forschung integrieren<br />

7. Die Bedeutung von CSR-<br />

Strategien auf nationaler und subnationaler<br />

Ebene hervorheben<br />

8. <strong>Euro</strong>päische und globale CSR-<br />

Konzepte besser aufeinander abstimmen<br />

a. Schwerpunkt auf international<br />

anerkannte CSR-Grundsätze und<br />

–Leitlinien<br />

b. Umsetzung der Leitprinzipien<br />

der Vereinten Nationen für Unternehmen<br />

und Menschenrechte<br />

c. Bedeutung von CSR für die Beziehungen<br />

mit anderen Ländern<br />

und Regionen der Welt<br />

Wichtigkeit<br />

in %<br />

Erfolg<br />

in %<br />

77 63<br />

77 35<br />

71 39<br />

77<br />

83<br />

84<br />

33<br />

47<br />

34<br />

76 70<br />

83 38<br />

77 53<br />

85<br />

81<br />

79<br />

54<br />

55<br />

40<br />

Bei den "Schwachstellen oder fehlender Maßnahmen" in der<br />

CSR-Strategie gaben 49 % der Antwortenden an, dass es diese<br />

gegeben hat. 17 % sahen keine Schwachstellen, 31 % der<br />

Antwortenden gaben "ich weiß nicht" an. Als Defizite wurden<br />

der fehlende Fokus auf KMUs, die Entwicklung von nationalen<br />

Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte und die Befassung mit internationalen<br />

Lieferketten benannt. Zur Gesamtwirkung der CSR-<br />

Strategie gaben 68 % an, dass diese nützlich gewesen sei.<br />

25 % gaben an, dass die CSR-Strategie nicht nützlich war (7 %<br />

neutral). Hinsichtlich der Frage der zukünftigen Rolle der<br />

EU-Kommission gaben 83 % an, dass die EU-Kommission<br />

künftig im Rahmen einer CSR-Strategie aktiv tätig werden sollte.<br />

Die EU-Kommission leitet aus diesen Ergebnissen eine generelle<br />

Zustimmung zu ihren durchgeführten Maßnahmen in Höhe<br />

von 71 % - 86 % ab. Sie schlussfolgert, dass CSR von erheblichem<br />

Interesse für die Stakeholder sei und sie die Aufforderung<br />

erhalten habe, zukünftig in diesem Bereich tätig zu werden. Die<br />

Stakeholder hätten drei zukünftige Arbeitsschwerpunkte für die<br />

EU-Kommission identifiziert:<br />

• Verbesserung der Transparenz (Berichterstattung, nachhaltiges<br />

und verantwortungsbewusstes Investieren etc.)<br />

• Arbeiten zu internationalen Fragen (multilaterale Arbeit,<br />

Drittstaaten-Diplomatie, globales "level playing field")<br />

• Bewusstseinsschaffung für CSR<br />

Die BDA bewertet die von der EU-Kommission dargestellten<br />

Ergebnisse zur öffentlichen Konsultation als wenig aussagekräftig.<br />

Sie gehen im Kern an der CSR-Debatte vorbei. Bereits<br />

die im Rahmen der öffentlichen Konsultation gestellten Fragen<br />

waren teilweise unklar und unpräzise, weshalb es durch das<br />

Ausfüllen des Fragenkatalogs allein nicht möglich war, die eigenen<br />

Positionen und Vorstellungen von CSR deutlich zu machen.<br />

Die EU-Kommission erkennt dies ausdrücklich an und<br />

stellt klar, dass durch den Online-Fragebogen die wesentlichen<br />

Prinzipien der CSR-Politik der EU-Kommission, wie beispielsweise<br />

die CSR-Definition, nicht erfasst wurden. Die zusätzlich<br />

abgegebenen 45 Stellungnahmen zeigen, dass bei vielen Stakeholdern<br />

die Notwendigkeit gesehen wurde, eine eigene Darstellung<br />

ihres CSR-Verständnisses deutlich zu machen, was<br />

über den Online-Fragebogen nicht möglich war. Des Weiteren<br />

wurden bei der Auswertung unzulässige Schlussfolgerungen<br />

gezogen. So wurde aus der überwiegenden Bejahung der<br />

"Wichtigkeit" einer Maßnahme eine generelle Zustimmung zu<br />

dieser abgeleitet, was nicht schlüssig ist.<br />

Die EU-Kommission wird am 3./4. Februar 2<strong>01</strong>5 in Brüssel ein<br />

"<strong>Euro</strong>pean Multi-Stakeholder Forum on CSR" durchführen, um<br />

die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation vorzustellen. Dabei<br />

will sie den Stakeholdern die Möglichkeit geben, Eingaben<br />

zur neuen CSR-Strategie 2<strong>01</strong>5-2020 der EU-Kommission zu<br />

machen und diese zu diskutieren.<br />

Paul Noll<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 5


EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Online-Konsultation der EU-Kommission zur<br />

Überarbeitung der Richtlinie gestartet<br />

Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2<strong>01</strong>4 eine bis<br />

15. März 2<strong>01</strong>5 laufende öffentliche Online-Konsultation zur<br />

Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die Beiträge<br />

zur Online-Konsultation sollen in die laufende Überprüfung und<br />

Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie einfließen.<br />

Die BDA wird sich an der Konsultation beteiligen und wie<br />

bereits in den Ende 2<strong>01</strong>2 gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen<br />

eine partielle Richtlinienüberarbeitung anmahnen, v. a.<br />

mit Blick auf die notwendige Korrektur der EuGH-<br />

Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst/Arbeitsbereitschaft<br />

bzw. Urlaub. Insgesamt bedarf es zudem einer größeren Flexibilität<br />

bei der Arbeitszeitgestaltung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<br />

Damit die Arbeitgebervorstellungen angemessen Gehör<br />

finden, hat die BDA für eine hohe Beteiligung bei ihren Mitgliedern<br />

geworben.<br />

nicht über diese hinausgehen dürfen. In einem Annex zum Leitfaden<br />

werden umfangreiche Empfehlungen zur Umsetzung der<br />

UN-Leitprinzipien abgegeben, welche die Regierungen berücksichtigen<br />

sollen.<br />

Positiv zu bewerten sind die Aufforderungen, dass die Staaten<br />

die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beachten<br />

sowie die Unternehmen durch konkrete <strong>Info</strong>rmationen zu Menschenrechten<br />

und Leitfäden unterstützen sollen. Auch wird im<br />

Leitfaden richtigerweise festgestellt, dass es keinen "one-sizefits-all"-Ansatz<br />

geben kann und dass der Prozess zur Entwicklung<br />

von NAPs und deren Inhalt nicht vorgeschrieben werden<br />

darf. Viele Empfehlungen sind jedoch viel zu detailliert und<br />

weitgehend und gehen damit über die UN-Leitprinzipien hinaus,<br />

wie z. B. die Vorschläge zur weitergehenden<br />

CSR-Berichterstattungspflichten oder Haftungsfragen.<br />

Paul Noll<br />

Der Online-Fragebogen und weitere <strong>Info</strong>rmationen zur Konsultation<br />

sind unter http://goo.gl/lNaVOa abrufbar.<br />

Christina Breit<br />

Wirtschaft und Menschenrechte<br />

Leitfaden zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien<br />

für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

Die “UN Working Group on Business and Human Rights” hat<br />

den Leitfaden "Guidance on National Action Plans on Business<br />

and Human Rights, Version 1.0" veröffentlicht. Die BDA hatte<br />

sich an der öffentlichen Konsultation zur Erstellung dieses Leitfadens<br />

intensiv beteiligt. In dem UN-Leitfaden wird zunächst<br />

klargestellt, dass es sich um Empfehlungen der UN Working<br />

Group zur Erstellung, Implementierung und Aktualisierung von<br />

Nationalen Aktionsplänen zu Wirtschaft und Menschenrechten<br />

(NAP) handelt. Auch wird betont, dass es keinen "one-size-fitsall"-Ansatz<br />

geben kann und die jeweiligen Besonderheiten und<br />

Herausforderungen in den Staaten berücksichtigt werden müssen.<br />

Weder werde der Prozess zur Erstellung eines NAP noch<br />

deren Inhalt konkret vorgeschrieben. Nichtregierungsorganisationen<br />

sollten jedoch ihre Regierungen auffordern, den NAP in<br />

Übereinstimmung mit dem Leitfaden zu erstellen. Der Leitfaden<br />

sei als "living document" zu verstehen, der in regelmäßigen Abständen<br />

aktualisiert werde.<br />

In dem Leitfaden werden Nationale Aktionspläne definiert als<br />

"an evolving policy strategy developed by a State to protect<br />

against adverse human rights impacts by business enterprises<br />

in conformity with the UN Guiding Principles on Business and<br />

Human Rights." Damit wird klargestellt, dass es Aufgabe des<br />

Staates ist, einen NAP zu erstellen und dass Maßnahmen in<br />

Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien sein sollen, also<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 6

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