Euro-Info Nr. 02/2014
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im Sinne der deutschen Unternehmen ausgestaltet werden.<br />
Dazu gehört vor allem, dass die Harmonisierung des<br />
EU-Datenschutzes auch eine weitgehende Vereinheitlichung<br />
der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz nach sich zieht<br />
und Unternehmen nicht durch zusätzliche unflexible, komplexe<br />
und bürokratische Regelungen belastet werden.<br />
Christina Breit<br />
Bankenunion<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament beschließt Bankenabwicklungsmechanismus<br />
Nach zähem Ringen haben sich Rat und <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />
noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode auf<br />
einen Kompromiss zur Abwicklung maroder Banken verständigt.<br />
Die entsprechende EU-Verordnung wurde am<br />
15. April <strong>2014</strong> im Plenum verabschiedet, muss nun aber noch<br />
von den Sprachjuristen des Rates und EP überarbeitet werden.<br />
Dies sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Anschließend<br />
muss die endgültige Fassung vom Parlamentsausschuss für<br />
Wirtschaft und Währung (ECON) und vom Rat angenommen<br />
werden.<br />
Mit dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus neben der<br />
bereits beschlossenen einheitlichen Bankenaufsicht unter dem<br />
Dach der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank wurde die Bankenunion für<br />
die <strong>Euro</strong>zone vervollständigt. Sie soll dazu beitragen, Schieflagen<br />
von Kreditinstituten zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems<br />
zu erhöhen. Die Steuerzahler sollen vor Kosten<br />
für Bankenrettungen geschützt werden.<br />
Zu der Einigung gehört die Gründung eines Abwicklungsgremiums<br />
(„board“), das ab Januar 2015 über die potenzielle Abwicklung<br />
von Banken, die der Aufsicht der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank<br />
(EZB) unterliegen oder grenzüberschreitend tätig sind,<br />
entscheiden soll. Schlankere Entscheidungsprozesse, als von<br />
den Ministern ursprünglich vorgesehen, sollen im Krisenfall<br />
tragfähige und schnellere Beschlüsse gewährleisten. Legt das<br />
Abwicklungsgremium auf Vorschlag der EZB ein Abwicklungskonzept<br />
vor, hat die EU-Kommission zwölf Stunden, um entweder<br />
das Konzept zu billigen oder gegebenenfalls dem Rat der<br />
Finanzminister vorzuschlagen, das Konzept abzulehnen. Das<br />
Risiko einer Politisierung der Abwicklungsentscheidung ist damit<br />
eingegrenzt worden. Ob damit im Ergebnis tatsächlich eine<br />
effizient ausgestaltete Abwicklung erreicht werden kann, muss<br />
sich in der Praxis noch zeigen.<br />
Finanziell soll bei einer Bankenabwicklung eine Haftungskaskade<br />
greifen, bei der zunächst Eigentümer und Gläubiger in<br />
die Pflicht genommen werden. Erst danach würde der Abwicklungsfonds<br />
einspringen, den die Banken selbst mit Beträgen<br />
aufbauen müssen und der schrittweise „europäisiert“ werden<br />
soll. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird der Fonds nun<br />
schneller gefüllt und vergemeinschaftet. Binnen acht – statt zuvor<br />
zehn – Jahren soll ab 2016 ein Zielvolumen von 55 Mrd. €<br />
erreicht werden. Im ersten Jahr stehen 40 % der eingesammelten<br />
Mittel länderübergreifend für alle Abwicklungsfälle zur Verfügung,<br />
im zweiten Jahr bereits 60 %. Nach acht Jahren ist<br />
dann das Fondsvolumen komplett vergemeinschaftet, so dass<br />
im Ergebnis Banken für die Abwicklung von Geldhäusern aus<br />
anderen Ländern finanziell aufkommen. Noch steht allerdings<br />
der Kommissionsvorschlag zur Ausgestaltung der Bankenabgabe<br />
aus: Offen ist u. a., ob und in welchem Umfang alle Banken<br />
in den Abwicklungsfonds einzahlen müssen.<br />
Ob der hohe Anspruch, im Ernstfall nicht den Steuerzahler,<br />
sondern die Banken selbst zur Haftung heranzuziehen, durchgehalten<br />
wird, bleibt abzuwarten. Das Volumen des Fonds ist,<br />
gemessen an den möglichen Abwicklungsrisiken einer größeren<br />
Bankenkrise, keineswegs hoch. Eine Bankenunion ohne<br />
ausreichende finanzielle Schlagkraft stünde auf schwachem<br />
Fundament. Umso wichtiger wird daher die ausreichende Ausstattung<br />
der Finanzinstitute mit hartem Eigenkapital sein, damit<br />
in hinreichendem Ausmaß Finanzpuffer zur Abdeckung von geschäftlichen<br />
Risiken der Banken vorhanden sind. Zentral wird<br />
im konkreten Insolvenzfall sein, dass zunächst Eigentümer und<br />
Gläubiger der Banken konsequent zur Haftung herangezogen<br />
werden („bail-in“). Für eine nachhaltige Stabilisierung des europäischen<br />
Finanzmarkts und eine Entflechtung der Verschuldung<br />
von Staaten und Finanzinstituten sind allerdings weitere<br />
Schritte notwendig, insbesondere eine Eingrenzung der regulatorischen<br />
Vorzugsbehandlung von Staatspapieren in Bankbilanzen.<br />
Elisaveta Gomann<br />
Pensionsfondsrichtlinie<br />
EU-Kommission legt Überarbeitungsentwurf<br />
vor<br />
Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> im Rahmen ihres<br />
Fahrplans "für die Deckung des langfristigen Finanzierungsbedarfs<br />
der europäischen Wirtschaft" ihren seit längerem angekündigten<br />
Vorschlag zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2003<br />
stammenden EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf<br />
sieht die Überarbeitung der qualitativen Aufsichtsvorgaben vor<br />
und enthält unter anderem neue komplizierte Vorgaben zur<br />
Verwaltung (v. a. zum Risikomanagement) und eine deutliche<br />
Ausweitung der <strong>Info</strong>rmationsverpflichtungen für Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Regelungen werden die<br />
betrieblichen Versorgungseinrichtungen mit zusätzlicher Bürokratie<br />
erheblich belasten.<br />
Die BDA hat bereits im vergangenen Jahr erreichen können,<br />
dass die EU-Kommission im Zuge der jetzt geplanten Novellierung<br />
der EU-Pensionsfondsrichtlinie nicht auch noch die<br />
Eigenmittelvorgaben für Pensionsfonds und Pensionskassen<br />
verschärft. Beim jetzt vorgelegten Richtlinienentwurf wird sich<br />
die BDA dafür einsetzen, die bürokratischen Belastungen zu<br />
begrenzen. Der vorgelegte Überarbeitungsentwurf zur<br />
EU-Pensionsfondsrichtlinie ist nach wie vor von der verfehlten<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 4