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Euro-Info Nr. 02/2014

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im Sinne der deutschen Unternehmen ausgestaltet werden.<br />

Dazu gehört vor allem, dass die Harmonisierung des<br />

EU-Datenschutzes auch eine weitgehende Vereinheitlichung<br />

der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz nach sich zieht<br />

und Unternehmen nicht durch zusätzliche unflexible, komplexe<br />

und bürokratische Regelungen belastet werden.<br />

Christina Breit<br />

Bankenunion<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament beschließt Bankenabwicklungsmechanismus<br />

Nach zähem Ringen haben sich Rat und <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />

noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode auf<br />

einen Kompromiss zur Abwicklung maroder Banken verständigt.<br />

Die entsprechende EU-Verordnung wurde am<br />

15. April <strong>2014</strong> im Plenum verabschiedet, muss nun aber noch<br />

von den Sprachjuristen des Rates und EP überarbeitet werden.<br />

Dies sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Anschließend<br />

muss die endgültige Fassung vom Parlamentsausschuss für<br />

Wirtschaft und Währung (ECON) und vom Rat angenommen<br />

werden.<br />

Mit dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus neben der<br />

bereits beschlossenen einheitlichen Bankenaufsicht unter dem<br />

Dach der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank wurde die Bankenunion für<br />

die <strong>Euro</strong>zone vervollständigt. Sie soll dazu beitragen, Schieflagen<br />

von Kreditinstituten zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems<br />

zu erhöhen. Die Steuerzahler sollen vor Kosten<br />

für Bankenrettungen geschützt werden.<br />

Zu der Einigung gehört die Gründung eines Abwicklungsgremiums<br />

(„board“), das ab Januar 2015 über die potenzielle Abwicklung<br />

von Banken, die der Aufsicht der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank<br />

(EZB) unterliegen oder grenzüberschreitend tätig sind,<br />

entscheiden soll. Schlankere Entscheidungsprozesse, als von<br />

den Ministern ursprünglich vorgesehen, sollen im Krisenfall<br />

tragfähige und schnellere Beschlüsse gewährleisten. Legt das<br />

Abwicklungsgremium auf Vorschlag der EZB ein Abwicklungskonzept<br />

vor, hat die EU-Kommission zwölf Stunden, um entweder<br />

das Konzept zu billigen oder gegebenenfalls dem Rat der<br />

Finanzminister vorzuschlagen, das Konzept abzulehnen. Das<br />

Risiko einer Politisierung der Abwicklungsentscheidung ist damit<br />

eingegrenzt worden. Ob damit im Ergebnis tatsächlich eine<br />

effizient ausgestaltete Abwicklung erreicht werden kann, muss<br />

sich in der Praxis noch zeigen.<br />

Finanziell soll bei einer Bankenabwicklung eine Haftungskaskade<br />

greifen, bei der zunächst Eigentümer und Gläubiger in<br />

die Pflicht genommen werden. Erst danach würde der Abwicklungsfonds<br />

einspringen, den die Banken selbst mit Beträgen<br />

aufbauen müssen und der schrittweise „europäisiert“ werden<br />

soll. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird der Fonds nun<br />

schneller gefüllt und vergemeinschaftet. Binnen acht – statt zuvor<br />

zehn – Jahren soll ab 2016 ein Zielvolumen von 55 Mrd. €<br />

erreicht werden. Im ersten Jahr stehen 40 % der eingesammelten<br />

Mittel länderübergreifend für alle Abwicklungsfälle zur Verfügung,<br />

im zweiten Jahr bereits 60 %. Nach acht Jahren ist<br />

dann das Fondsvolumen komplett vergemeinschaftet, so dass<br />

im Ergebnis Banken für die Abwicklung von Geldhäusern aus<br />

anderen Ländern finanziell aufkommen. Noch steht allerdings<br />

der Kommissionsvorschlag zur Ausgestaltung der Bankenabgabe<br />

aus: Offen ist u. a., ob und in welchem Umfang alle Banken<br />

in den Abwicklungsfonds einzahlen müssen.<br />

Ob der hohe Anspruch, im Ernstfall nicht den Steuerzahler,<br />

sondern die Banken selbst zur Haftung heranzuziehen, durchgehalten<br />

wird, bleibt abzuwarten. Das Volumen des Fonds ist,<br />

gemessen an den möglichen Abwicklungsrisiken einer größeren<br />

Bankenkrise, keineswegs hoch. Eine Bankenunion ohne<br />

ausreichende finanzielle Schlagkraft stünde auf schwachem<br />

Fundament. Umso wichtiger wird daher die ausreichende Ausstattung<br />

der Finanzinstitute mit hartem Eigenkapital sein, damit<br />

in hinreichendem Ausmaß Finanzpuffer zur Abdeckung von geschäftlichen<br />

Risiken der Banken vorhanden sind. Zentral wird<br />

im konkreten Insolvenzfall sein, dass zunächst Eigentümer und<br />

Gläubiger der Banken konsequent zur Haftung herangezogen<br />

werden („bail-in“). Für eine nachhaltige Stabilisierung des europäischen<br />

Finanzmarkts und eine Entflechtung der Verschuldung<br />

von Staaten und Finanzinstituten sind allerdings weitere<br />

Schritte notwendig, insbesondere eine Eingrenzung der regulatorischen<br />

Vorzugsbehandlung von Staatspapieren in Bankbilanzen.<br />

Elisaveta Gomann<br />

Pensionsfondsrichtlinie<br />

EU-Kommission legt Überarbeitungsentwurf<br />

vor<br />

Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> im Rahmen ihres<br />

Fahrplans "für die Deckung des langfristigen Finanzierungsbedarfs<br />

der europäischen Wirtschaft" ihren seit längerem angekündigten<br />

Vorschlag zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2003<br />

stammenden EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf<br />

sieht die Überarbeitung der qualitativen Aufsichtsvorgaben vor<br />

und enthält unter anderem neue komplizierte Vorgaben zur<br />

Verwaltung (v. a. zum Risikomanagement) und eine deutliche<br />

Ausweitung der <strong>Info</strong>rmationsverpflichtungen für Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Regelungen werden die<br />

betrieblichen Versorgungseinrichtungen mit zusätzlicher Bürokratie<br />

erheblich belasten.<br />

Die BDA hat bereits im vergangenen Jahr erreichen können,<br />

dass die EU-Kommission im Zuge der jetzt geplanten Novellierung<br />

der EU-Pensionsfondsrichtlinie nicht auch noch die<br />

Eigenmittelvorgaben für Pensionsfonds und Pensionskassen<br />

verschärft. Beim jetzt vorgelegten Richtlinienentwurf wird sich<br />

die BDA dafür einsetzen, die bürokratischen Belastungen zu<br />

begrenzen. Der vorgelegte Überarbeitungsentwurf zur<br />

EU-Pensionsfondsrichtlinie ist nach wie vor von der verfehlten<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 4

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