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Arbeitnehmerdaten in der Cloud - Oppenhoff & Partner

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Mitarbeiter <strong>in</strong> die Wolke?<br />

das Unternehmen ke<strong>in</strong>e eigene Verfügungsgewalt über die Technik hat, ist nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> Gerichte dabei nicht entscheidend. Mit dem Betriebsrat muss also über<br />

„Ob“ <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung und das „Wie“ <strong>der</strong> Ausgestaltung und Nutzung des Systems<br />

e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung geschlossen werden.<br />

Ist <strong>der</strong> Weg <strong>in</strong> die <strong>Cloud</strong> mit Personalreduzierungen verbunden, muss <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

sogar e<strong>in</strong>en Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versuchen und im Anschluss<br />

hieran möglicherweise e<strong>in</strong>en Sozialplan abschließen.<br />

Der Weg <strong>in</strong> die <strong>Cloud</strong> sollte also auch rechtlich sorgfältig geplant werden. Hierbei<br />

können Zertifikate helfen, wie z.B. von Euro<strong>Cloud</strong> Germany. Ist e<strong>in</strong> Anfang geschafft,<br />

sollte <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von <strong>Cloud</strong> Comput<strong>in</strong>g Diensten im Unternehmen gesteuert<br />

und abgesichert werden. E<strong>in</strong>e Umfrage des Dienstleisters Avanade unter 570 IT-<br />

Verantwortlichen hat gezeigt, dass 64 % <strong>der</strong> Befragten befürchten, durch Wildwuchs<br />

unkontrollierter <strong>Cloud</strong> Dienste Nachteile zu erleiden. Dieser kann zum e<strong>in</strong>en mit<br />

Anwendungsblockern auf IT-Ebene verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden. Zum an<strong>der</strong>en s<strong>in</strong>d jedoch<br />

auch klare arbeitsrechtliche Weisungen des Arbeitgebers s<strong>in</strong>nvoll. Ist die <strong>Cloud</strong>-<br />

Comput<strong>in</strong>g-Anwendung rechtlich zulässig, so kann <strong>der</strong> Arbeitgeber den Arbeitnehmer<br />

im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechtes zum E<strong>in</strong>satz neuer Techniken<br />

verpflichten.<br />

Dr. Marc Hilber, LL.M. ist Rechtsanwalt und <strong>Partner</strong> <strong>der</strong> Kanzlei <strong>Oppenhoff</strong> &<br />

<strong>Partner</strong> Rechtsanwälte Steuerberater<br />

Dr. Gilbert Wurth ist Rechtsanwalt und <strong>Partner</strong> <strong>der</strong> Kanzlei <strong>Oppenhoff</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Rechtsanwälte Steuerberater<br />

<strong>Oppenhoff</strong> & <strong>Partner</strong> Rechtsanwälte Steuerberater<br />

Konrad-Adenauer-Ufer 23<br />

50668 Köln<br />

T +49(0)221 2091 0<br />

F +49(0)221 2091 333<br />

www.oppenhoff.eu

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