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Joint Ventures als Vehikel zur Entwicklung neuer Antriebs-systeme

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Unternehmensnachfolge: So minimieren Sie die SteuerVon Wolfram Vogel Januar 2013Eine Unternehmensnachfolge löst häufig unnötige Steuerzahlungen aus. Einige derPunkte, die zu beachten sind, erläutert Wolfram Vogel, Steuerberater und Nachfolgeexpertebei Oppenhoff & Partner.Im Einzelfall sind weitere Punkte zu beachten, u.a. die steueroptimierte Versorgungdes bisherigen Unternehmers und die Vermeidung von Grunderwerbsteuer.Voraussetzungen der Schenkungsteuerbefreiung von 85% bzw. 100%:Begünstigtes UnternehmensvermögenBei Kapitalgesellschaften muss der Schenker die Gesellschaftsanteile unmittelbarhalten (halten über einen Treuhänder ist schädlich) und zu mehr<strong>als</strong> 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sein (durch sog. Poolvertrag mitweiteren Gesellschaftern erreichbar).Bei Personengesellschaften müssen auch im Privatvermögen des Gesellschaftersgehaltene wesentliche Vermögensgegenstände mit übertragenwerden und der Schenker vor und der Beschenkte nach der Schenkungausreichende Mitspracherechte haben sowie an zukünftigen Wertsteigerungenund Verlust beteiligt sein.Vermögenszusammensetzung des UnternehmensDie Summe der Einzelwerte des sog. Verwaltungsvermögens (z.B. Wertpapiere, anDritte überlassene Grundstücke) darf nicht mehr <strong>als</strong> 50% des Verkehrswertes desUnternehmens betragen (für 100%-Befreiung nicht mehr <strong>als</strong> 10%). Verwaltungsvermögenmuss dem Unternehmen bereits länger <strong>als</strong> zwei Jahre gehören. Ggf. ist eineVeräußerung von Verwaltungsvermögen vor Schenkung zu prüfen.Lohnaufwand des Unternehmens nach SchenkungDer Nachfolger muss für die 85% Steuerbefreiung 5 Jahre lang durchschnittlichmindestens 80% des Lohnaufwands der letzten 5 Jahre halten; für die 100% Steuerbefreiung7 Jahre lang durchschnittlich 100%. Dies gilt nur bei Unternehmen mitmehr <strong>als</strong> 20 Beschäftigten. Da Teilzeitkräfte für diese Schwelle voll zählen, kann eineAufstockung von Teil- in Vollzeitstellen vor Schenkung in Betracht kommen, alternativeine Ausgliederung der Vermögenswerte auf eine Schwesterbesitzgesellschaftmit weniger <strong>als</strong> 20 Beschäftigen.BehaltensfristDer Unternehmensnachfolger muss Schenkungsteuer anteilig nachbezahlen, wenner das Unternehmen in den ersten Jahren nach der Übertragung ganz oder teilweiseveräußert oder Überentnahmen tätigt. Diese nachträgliche Steuerbelastung kann


Unternehmensnachfolge: So minimieren Sie die Steuerdurch eine Rückfallklausel oder die Gewährung eines Darlehens durch die Gesellschaftvermieden werden.Wolfram Vogel ist Rechtsanwalt n und Junior-Partner bei Oppenhoff & PartnerRechtsanwälte SteuerberaterOppenhoff & Partner Rechtsanwälte SteuerberaterKonrad-Adenauer-Ufer 2350668 KölnT +49(0)221 2091 0F +49(0)221 2091 333www.oppenhoff.eu

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